Thomas Kleineidam
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Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich bin schon erstaunt, dass ich jeden zweiten Tag von der CDU völlig neue Gründe höre, um dieses Gesetz abzulehnen. Wir haben eine Rechtslage, nach der am 1. August 2001 das Bundesgesetz in Kraft tritt, nachdem ein neues Rechtsinstitut für Lebenspartnerschaften geschaffen wurde. Es ist auch bekannt, dass es ein Verfahren beim Bundesverfassungsgericht gibt, dessen Ausgang wir alle noch nicht kennen. Die SPD-Fraktion ist aber der Ansicht, dass wir, wenn am 1. August 2001 das Lebenspartnerschaftsgesetz in Kraft tritt, in Berlin zwingend eine gesetzliche Regelung benötigen, damit die Lebenspartnerschaften zu diesem Zeitpunkt auch geschlossen werden können.
Die in den letzten Tagen immer wieder vorgebrachten Gegenargumente haben sich durchweg nicht als stichhaltig erwiesen. Ich erspare mir daher, hier im Einzelnen darauf einzugehen. Wenn die CDU-Fraktion den über 300 000 Schwulen und Lesben im Land Berlin dieses Rechtsinstitut verweigern will, sagen Sie es klipp und klar hier im Haus. Führen Sie aber bitte nicht immer wieder vorgeschobene Argumente an.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mir ist der Tenor, der in diese Diskussion gekommen ist, etwas unverständlich. Wenn ich meine Vorrednerin und Vorred
ner richtig verstanden habe, haben wir weitgehend eine Einigkeit, dass es maßgeblich um das Wohl der Kinder geht. Ich habe aus keinem Redebeitrag heraushören können, dass irgendjemand in diesem Haus fordert, dass Kinder über ihren gesamten Entwicklungszeitraum gegebenenfalls bei ihren inhaftierten Eltern sein sollen.
Wir haben aber gerade in den letzten Wochen an den aktuellen Fällen plastisch vor Augen geführt bekommen, zu welchen Schwierigkeiten, ja unmenschlichen Situationen, es führen kann, wenn es um neugeborene Kinder geht. Der Beitrag des Kollegen Braun, der Hinweis auf Vater-Kind-Stationen, führt hier leider überhaupt nicht weiter, denn gerade bei Neugeborenen und Kleinkindern dürfte doch wohl unstrittig sein, dass eine besondere Bedeutung in der Beziehung zwischen Mutter und Kind liegt.
Es geht darum, insbesondere die Beziehungen zwischen dem Neugeborenen und der Mutter zu ermöglichen.
Wir hatten in der Vergangenheit im Land Berlin Mutter-KindStationen. Ich weiß aus Gesprächen mit der Justizverwaltung, dass man sich sehr ernsthaft Gedanken um die Praxis in diesen Stationen gemacht hat. Es gab einen relativ geringen Bedarf. Es gab Probleme mit älteren Kindern. Es ist sicher auch unstrittig, dass es nicht wünschenswert ist, wenn ein Kind zwischen zwei und fünf Jahren das Leben in der Strafanstalt verbringt.
Zusammenfassend müssen wir festhalten: Das Wohl des Kindes ist der Maßstab. Da müssen die zuständigen Behörden, insbesondere die Jugendämter, eingeschaltet werden. Im Einzelfall muss dann die richtige Lösung gefunden werden. Woran es nicht scheitern darf, sind mangelnde organisatorische Voraussetzungen im Strafvollzug. Die müssen gewährleistet sein. Dann kommen wir in den Einzelfällen auch zu angemessenen Ergebnissen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich freue mich, hier feststellen zu können, dass wir fraktionsübergreifend die Integration und die Förderung der Integration im Land Berlin für ein ganz wichtiges und zentrales Thema halten. Mein Vorredner, Kollege Berger, hat zu Recht darauf hingewiesen, dass wir in der politischen Diskussion endlich an einem Punkt angekommen sind, wo die Tatsache, dass Deutschland ein Einwanderungsland ist, weitgehend akzeptiert ist. Wir können uns endlich den Punkten zuwenden, wie dieses Einwanderungsland gestaltet werden kann und wie eine vernünftige Integration durchgeführt werden kann.
An die PDS gerichtet sage ich einen ausdrücklichen Dank dafür, dass die Diskussion zu diesem Thema mit dem Gesetzentwurf hier angestoßen wird. Genauso offen muss ich aber bekennen, dass mich der Gesetzentwurf inhaltlich doch bei der großen Überschrift, die er hat, enttäuscht. Das zentrale Problem der Integration, der Spracherwerb, wird in diesem Gesetz so gut wie gar nicht behandelt. Wie soll die Förderung von Migranten in der vorschulischen und schulischen Bildung, der beruflichen Ausbildung, bei der Beteiligung in landesgeförderten Beschäftigungsund Qualifizierungsmaßnahmen nach Ansicht der PDS gestaltet werden? Die Antwort in dem Gesetzentwurf lautet, dass der Senat ermächtigt wird, durch Rechtsverordnung den Inhalt der Maßnahmen zu regeln. Das ist einfach ein bisschen wenig.
Integration ist ein zweiseitiger Prozess, in dem sich nicht nur Migranten engagieren müssen. Gleichzeitig muss auch die deutsche Gesellschaft bereit sein, tolerant und aufnahmebereit. Die rassistischen Übergriffe, die wir in den letzten Monaten in Deutschland in zunehmendem Maß beklagen mussten, belegen eindringlich das bestehende Defizit. Integration wird nur dann gelingen, wenn beide Seiten die Integration als einen positiven Prozess begreifen. Wer über das Thema Integration nicht sprechen kann, ohne zugleich das Wort Sozialhilfemissbrauch zu verwenden, handelt hier genauso kontraproduktiv wie derjenige, der bei allen Gruppen dieser Gesellschaft grundsätzlich eine ausländerfeindliche Gesinnung unterstellt. Solche Diskussionsbeiträge polarisieren in einem Prozess, in dem es auf das Aufeinanderzugehen ankommt. Ich habe deshalb überhaupt kein Verständnis für Ihren Ansatz zur Änderung des Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes. Wenn Sie 30 000 Mitarbeitern des Landes Berlin pauschal unterstellen, ausländerfeindlich zu handeln, fördern Sie in keiner Weise die Integration, sondern polarisieren.
Ich bitte Sie deshalb herzlich, Ihre Vorurteile gegenüber der Berliner Polizei zurückzustellen. Lassen Sie uns gemeinsam für den Abbau von Feindbildern arbeiten. Nur dann kann tatsächlich Integration in dieser Stadt gelingen.
Wir werden in zahlreichen Ausschüssen über das Gesetz diskutieren. Ich begrüße diese Diskussion. Die eigentlichen Fragen der Integrationsförderung werden mit diesem Gesetz aber bisher leider nur sehr halbherzig beantwortet.
Danke sehr! – Ich versuche, es kurz zu machen. Ich will nur noch einmal den Punkt mit der Berliner Polizei erläutern.
Es ist im demokratischen Rechtsstaat eine Selbstverständlichkeit, dass die staatlichen Organe niemand diskriminieren. Deshalb steht auch in Artikel 6 unserer Verfassung von Berlin eindeutig: Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
Wenn Sie ausschließlich bei der Aufgabenbeschreibung der Berliner Polizei ein Diskriminierungsverbot formulieren und entsprechende Formulierungen in anderen Landesgesetzen weglassen, also beispielsweise § 36 Bezirksverwaltungsgesetz – Aufgaben des Bezirksamts –, und sie können sämtliche Landesgesetze durchdeklinieren, dann erheben Sie damit den Vorwurf, nur die Berliner Polizei diskriminiere. Es ist unstrittig, dass es in Einzelfällen immer wieder zu Diskriminierungen kommt. Die müssen verfolgt werden, dagegen muss angegangen werden. Aus unserer Sicht ist aber nicht akzeptabel, eine Behörde herauszunehmen und zu sagen: Ihr seid so schlimm, bei euch braucht man eine besondere gesetzliche Formulierung.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich freue mich zunächst, dass man in diesem Haus offenbar fraktionsübergreifend der Ansicht ist, dass ein Bundesgesetz – auch wenn es in der Vergangenheit kontrovers diskutiert wurde –, wenn es beschlossen ist, auch im Land Berlin umgesetzt werden muss.
Es wäre unvorstellbar, dass wir am 1. August eine Situation hätten, dass interessierte Bürgerinnen und Bürger auf der Suche nach einer Behörde sind und niemand ihnen sagen kann, wo sie das neu geschaffene Rechtsinstitut eingehen können, wo sie es für sich selbst anwenden können. Wenn wir hier insoweit einen Konsens haben, wird es uns hoffentlich auch möglich sein, in angemessener Zeit die Beratung in den Ausschüssen durchzuführen, damit die Berliner Behörden zum 1. August in der Lage sind, das Gesetz wirklich umzusetzen.
Aus Sicht der SPD-Fraktion bieten sich die Standesämter als zuständige Behörden an, denn dieses Rechtsinstitut, das geschaffen wurde, muss in einem würdigen und angemessenen Rahmen umgesetzt werden können. Hier haben die Berliner Standesämter ausreichend Erfahrung. Ich hoffe, dass wir es in den Ausschüssen so sachlich, wie wir es heute hier diskutieren konnten, und schnell zu Ende bringen und Rechtssicherheit zum 1. August herstellen.
Danke sehr! – Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir haben heute über drei Anträge zu beraten. Ich zäume das Pferd von hinten auf, weil mir auffiel, dass keiner meiner Vorredner ein Wort über den dritten Antrag verloren hat. Dieser Antrag der PDS-Fraktion zur Frage der doppelten Staatsbürgerschaft war an den Innenausschuss überwiesen worden. Ich selbst konnte an der Sitzung nicht teilnehmen und habe mir deshalb das Protokoll besorgt. Ich habe festgestellt, dass auf fünf Seiten keine Fraktion etwas zu diesem Antrag gesagt hat. Offensichtlich bestand eine weitgehende Einigkeit darüber, dass es wenig Sinn macht, ein Gesetz, das gerade sehr kontrovers im Bundestag zu Stande gekommen ist, gleich wieder zu ändern. Es ist eindeutig so, da niemand zu diesem Antrag gesprochen hat. Ich begründe deshalb nicht weiter, warum auch meine Fraktion diesen Antrag ablehnen wird.
(A) (C)
(B) (D)
Zum Thema Regelanfrage: Die SPD hat mehrfach in diesem Haus eindeutig bekundet, dass sie die Regelanfrage für kein geeignetes Verfahren hält. Wir haben in mehreren Diskussionen aber auch festgestellt, dass wir eine weitgehende Einigkeit darüber haben, dass wir bei Einbürgerungen Terroristen keinen sicheren Aufenthalt in unserem Land verschaffen wollen. Die Frage, um die wir uns gestritten haben, ist die, mit welchen verwaltungsmäßigen Verfahren wir dies sicherstellen. In dem Gesetz selbst gibt es keine klare Regelung, und es ist in Berlin Sache der Exekutive zu entscheiden, wie vorgegangen wird. Die Innenverwaltung hat deutlich gemacht, dass sie eine allgemeine Regelanfrage für das geeignete Mittel hält. Ich bin froh, dass es in vielen Gesprächen gelungen ist, die Innenverwaltung von dieser starren Haltung abzubringen und zu einer differenzierten Betrachtungsweise zu kommen. Ich bekenne frei, dass es nicht das ist, was sich meine Fraktion gewünscht hat, aber es ist eine eindeutige Verbesserung gegenüber der Ausgangslage.
Eine letzte Bemerkung zum Thema Sprachprüfung: Auch hier gibt es eine große Einigkeit in diesem Haus, das ausreichende Kenntnisse der deutsche Sprache Voraussetzung für eine erfolgreiche Integration sind. Die SPD ist deshalb auch der Meinung, dass bei Einbürgerungen eine ausreichende Kenntnisse der deutsche Sprache sichergestellt sein muss. Wir verkennen dabei nicht, dass es einzelne Gruppen gibt, die einer besonderen Behandlung bedürfen. Dies sind insbesondere die hier schon angesprochenen älteren Mitbürgerinnen und Mitbürger, die unter Umständen in ihrer Jugendzeit keine Schulbildung erhalten haben. Aber auch hierzu weise ich auf das Protokoll des Innenausschusses vom 29. Januar hin. Damals hat der Innensenator zugesagt, dass die Anforderungen bei diesen Gruppen nicht so streng gehandhabt werden. Damit ist dem Anliegen Rechnung getragen und für den Antrag kein Raum mehr. Wir werden deshalb die Anträge ablehnen.
Ich frage den Senat:
1. Treffen Pressemeldungen zu, nach denen das Landesschulamt die „Bezirks-Battle“-Kampagne eines Sportartikelherstellers in der Weise unterstützt hat, dass Ende August 2000 die Berliner Schulen zum Aufhängen der Werbeplakate des Sportartikelherstellers aufgefordert wurden?
2. Passt es nach Ansicht des Senats zum Erziehungsauftrag der Schule, Kinder und Jugendliche mit martialischen Werbeplakaten und Sprüchen wie „Kämpft um die Vorherrschaft in euren Käfigen“, „Wir gegen den Rest“ oder „Es gibt keine Regeln“ anzusprechen?
Herr Senator! Ich frage Sie ergänzend: Ist dieser Vorfall zum Anlass genommen worden, mit dem Sportartikelhersteller darüber zu sprechen, wie eine adäquate Ansprache von Kindern und Jugendlichen gefunden werden kann, die auf gewaltverherrlichende Darstellungen verzichtet?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das Asylbewerberleistungsgesetz ist seit seiner Einführung ein sehr umstrittenes und höchst problematisches Gesetz, denn es beschränkt in massiver Weise die soziale Unterstützung bedürftiger Menschen. Die damit verbundenen Einschränkungen von Grundrechten der betroffenen Menschen sind zu Recht wiederholt kritisiert worden. Kollege Berger hat heute zutreffend auf den Zusammenhang mit den beiden Debatten, die wir heute im Hause schon geführt haben, hingewiesen. Das Sozialhilferecht ist ein untaugliches Mittel, um Probleme des Ausländerrechts zu lösen. interjection: [Beifall bei der SPD und den Grünen]
Im Redebeitrag des Kollegen Gewalt ist leider deutlich geworden, wie undifferenziert hier mit den Problemlagen umgegangen wird, wenn so getan wird, als ob das Asylbewerberleistungsgesetz sich ausschließlich auf illegale Ausländer bezöge. Die Fallgruppen sind wesentlich vielfältiger.
Wir haben in unserer Diskussion aber nicht darüber zu entscheiden, ob dieses Gesetz weiterhin Gültigkeit hat, denn es ist ein Bundesgesetz, sondern wir können darüber diskutieren und müssen darüber diskutieren, wie dieses Gesetz anzuwenden und auszulegen ist.
Im Rahmen dieser Diskussion sind für uns folgende Maßstäbe selbstverständlich: Die Beachtung der Menschenwürde der Betroffenen muss oberste Priorität haben. Es kann keine Menschen zweiter Güte geben, denn genau das führt zu dem fatalen Eindruck in der Öffentlichkeit, es seien Menschen, die minderwertig sind, mit allen Folgen, die heute schon angesprochen wurden.
Die Wohnverhältnisse eines Menschen betreffen ein existenzielles Grundbedürfnis. Es steht außer Zweifel, dass das Wohnen in Sammelunterkünften auf Dauer schädliche Auswirkungen auf Menschen hat. Insbesondere auf die Entwicklung von Kindern hat dies einen schädlichen Einfluss. Wenn Kinder einen
Großteil ihrer Entwicklung in solchen Verhältnissen verbringen, entstehen dort Schäden, die nie wieder gutzumachen sind.
Wir wollen in den Ausschussberatungen diskutieren, wie diesen Gefahren möglichst effektiv begegnet werden kann. Da sind im Antrag der Fraktion der Grünen noch einige Fragezeichen für uns. Beispielsweise sollten wir genau diskutieren, ob Ausführungsvorschriften tatsächlich erforderlich sind. Wir haben uns an anderer Stelle hier eigentlich auf die Fahnen geschrieben, Deregulierung zu betreiben. Aber das ist ein Punkt, den man im Einzelnen diskutieren muss.
Zweifelhaft erscheint mir auch die Forderung nach einer generellen Vorschrift, denn es ist eines der Grundprinzipien unseres Sozialhilferechts, dass es eigentlich um den Bedarf im Einzelfall geht.
Ich wage zu bezweifeln, dass wir dem Antrag so, wie er uns heute vorliegt, zustimmen können. In der Tendenz sind wir uns hier sicherlich einig, vorrangig ist die Würde der Menschen, und ein humanes Wohnrecht muss auch für Flüchtlinge in Berlin möglich sein.
Herr Präsident! Meine Damen und Her
ren! Wir diskutieren über ein einzelnes Thema im neuen Staatsbürgerschaftsrecht. Insofern ist es nicht angebracht, wenn wir jetzt noch einmal die Grundsatzdebatte führen, sondern es geht
(A) um eine objektive Hürde, die es einem bestimmten Personenkreis erschwert, die Anträge zu stellen. Es ist eine politische Frage, ob ich diese Hürde hoch oder tief hänge. Die SPD-Fraktion ist dafür, dass die Hürden hier möglichst tief gehängt werden, und wir werden deshalb die Beratung im Fachausschuss mit einer sehr wohlwollenden Prüfung gegenüber diesem Antrag aufnehmen.
Erlauben Sie mir noch einen Hinweis zu dem Vergleich mit dem Führerschein! Hier geht es um eine Personengruppe von Kindern bis 1 0 Jahren, und da ist doch wohl ein eindeutiger Unterschied zu den 18-Jährigen oder Älteren, die selbst entscheiden können, welche Gelder sie irgendwo einsetzen. Also. wir sollten schon an der Sache diskutieren, und in diesem Sinn hoffe ich auf erfolgreiche Beratung im Fachausschuss.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich bin jetzt etwas über die Debatte verwundert, denn sie scheint mir überzeichnet. Wir sollten vielleicht auf den Antrag und das eigentliche Anliegen zurückkommen.
Die Änderung des Landeskrankenhausgesetzes ist wohl nicht der geeignete Tagesordnungspunkt, um grundsätzlich über die Anerkennung von alternativen Lebensformen zu diskutieren. Ich habe ohnehin Probleme damit, in diesem Zusammenhang von „alternativen Lebensformen“ zu sprechen. Wenn ich mir die Berliner Wirklichkeit angucke, dann ist das weitgehend Normalität, dieser Personenkreis, der hier benannt wird.
Das einzige, was ich aus Sicht meiner Fraktion ärgerlich zu diesem Antrag anmerken kann, ist, dass wir nicht selbst auf die Idee gekommen sind.
Wir können uns auch nicht darauf zurückziehen, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Krankenhäusern heute weitgehend den Realitäten Rechnung tragen und dem Informationsbedürfnis von Menschen in Notlagen nachkommen. Für diese Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter muss Rechtssicherheit geschaffen werden. Ich hoffe, dass wir in den Ausschussberatungen dann gemeinsam einen Weg finden werden, fraktionsübergreifend den Bedürfnissen von Menschen in wirklich schwierigen Lagen Rechnung zu tragen. Die SPD-Fraktion wird das Begehren dieses Antrags unterstützen.