Rainer-Michael Lehmann
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Herr Präsident! Meine Damen, meine Herren! Ich frage den Senat: Wie hoch ist der neuerliche Hartz-IV-Klagerekord des letzten Jahres in Berlin, und wie ist in diesem Zusammenhang die Situation des Berliner Sozialgerichts einzuschätzen?
Danke schön, Herr Präsident! Danke schön, Frau Senatorin! – Welche grundlegenden gesetzgeberischen Änderungen müssten Ihrer Meinung nach auf Bundesebene erfolgen, damit wir wieder auf ein normales Maß an Klagen zurückkommen?
Recht schönen Dank! – Mich interessiert noch einmal vonseiten des Senats gerade aus sozialpolitischer Sicht, wie Sie solche Dinge einschätzen, gerade wenn Dritte Einsicht in die Post erhalten. Es geht gerade um diejenigen, die arbeitssuchend sind und ohnehin schon Probleme haben. Wie steht der Senat dazu?
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es ist gut, dass wir heute wieder einmal die Gelegenheit haben, über den nichtöffentlich tagenden Petitionsausschuss zu sprechen und ihn somit ein wenig in die Öffentlichkeit zu rücken. Bevor ich von Teilen meiner dortigen Arbeit berichte, möchte auch ich es nicht versäumen, mich ganz herzlich beim Ausschussbüro für die geleistete Arbeit zu bedanken.
Die Damen und Herren sind hoch motiviert und leisten tagtäglich eine qualitativ und quantitativ hochwertige
Arbeit. Dafür meinen Dank! – Darüber hinaus möchte ich meinen Kolleginnen und Kollegen sowie dem ehemaligen Ausschussvorsitzenden danken, da wir es fast immer hinbekamen und -bekommen, über Parteigrenzen hinweg sachliche Diskussionen zu führen und das im Blick zu haben, worum es eigentlich geht, nämlich die Erörterung der Situation der Petenten und den Versuch, sie zu verbessern.
Ich komme nun zu einigen Details meiner Arbeit im Petitionsausschuss, wobei ich in diesem Jahr darauf verzichte, wiederum die Situation unserer Petenten in den Finanzämtern zu erläutern, weil sich an deren Situation leider immer noch nichts zum Positiven verändert hat. Ich befürchte, dass ich im nächsten Jahr leider dann doch wieder darüber berichten muss. Heute möchte ich aufzeigen, dass es sich als Petitionsausschuss lohnt, an Themen länger dranzubleiben und erfolgreich zu sein.
Seit Juli 2007 beschäftigt sich der Ausschuss intensiv mit Eingaben über die Dauer der Beihilfeverfahren für Beamtinnen und Beamte im Land Berlin. Bei der Gewährung von Beihilfen für Beamtinnen und Beamte handelt es sich um eine eigenständige beamtenrechtliche Krankenfürsorge. Während bei Angestellten, Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer den Krankenversicherungsbeitrag aufbringen, wird bei Beamtinnen und Beamten nur im konkreten Leistungsfall eine Beihilfe gezahlt. Die Beamtin oder der Beamte erhält eine privatärztliche Rechnung, die er zunächst begleichen muss und dann mit der Beihilfestelle beim Landesverwaltungsamt Berlin und mit seiner privaten Krankenversicherung abrechnet. Mitunter sind hohe Beträge vorzustrecken, gerade auch bei chronisch oder langfristig Erkrankten. Eine zögerliche Rückerstattung belastet viele aktive Beamtinnen und Beamte sowie Versorgungsempfängerinnen und -empfänger in finanziell nicht unerheblichem Maß. Im Rahmen einer Servicevereinbarung hatte sich die Beihilfestelle nach zahlreichen Beschwerden, die unter andern beim Petitionsausschuss aufliefen, bereits in der 15. Wahlperiode verpflichtet, zu einer durchschnittlichen Bearbeitungszeit von 20 Arbeitstagen – vom Eingang des Antrags bis zur Überweisung – zu gelangen.
Nachdem in der 16. Wahlperiode und insbesondere seit dem Sommer 2007 erneut viele Beschwerden über die Dauer von Beihilfeverfahren eingingen und deutlich wurde, dass das Landesverwaltungsamt die eingegangene Zielvereinbarung nicht einhalten konnte, hat sich der Petitionsausschuss wieder intensiv mit dieser Thematik befasst. Mittlerweile lagen die Bearbeitungszeiten bei bis zu fünf Monaten. Petenten warteten auf die Rückerstattung von Kosten in Höhe von bis zu 5 000 Euro, die sie verauslagt hatten.
Im Jahre 2008 fand dann eine Anhörung mit dem Direktor des Landesverwaltungsamtes sowie der zuständigen Senatsverwaltung statt, um über die langfristigen Perspektiven zu sprechen, die Situation entschieden zu verbessern. Hier wurde zunächst verabredet, dass zur Vermeidung
sozialer Härten Anträge mit besonders hohen Aufwendungen bevorzugt bearbeitet werden. Derartige Beihilfeanträge konnten zunächst unter bestimmten Bedingungen als Eilt-Anträge gekennzeichnet werden. Dies hatte zur Folge, dass sie den übrigen vorgezogen und binnen zehn Arbeitstagen nach Eingang bei der Beihilfestelle bearbeitet worden sind.
Als Fazit ist nun zu sagen, dass mittlerweile aufgrund der organisatorischen Umorganisationen die Maßnahmen weitestgehend umgesetzt worden sind. Ein erhöhter Antragseingang in der zentralen Beihilfestelle ist nach wie vor immer wieder im Januar und im Juli/August festzustellen, weil dann Kundinnen und Kunden besonders viel Zeit haben, um die Anträge einzureichen. Mittlerweile ist es uns gelungen, die Zahlen zu senken. Im Jahr 2008 waren es 72, im Jahr 2009 41, und im laufenden Jahr sind es wesentlich weniger Petitionen. Somit kann man tatsächlich sagen, dass der Petitionsausschuss hierbei eine positive Wirkung erzielt hat. Aber wir bleiben als Petitionsausschuss selbstverständlich an dieser Thematik dran, denn wir sehen, dass sich die Situation immer wieder schubweise verändert. Letztenendes war das ein kurzer Abriss in dieser Gesamtthematik, um mal zu zeigen, dass der Petitionsausschuss auch dauerhaft an Themen dranbleibt und dauerhaft etwas Positives bewirken kann. – Herzlichen Dank!