Thomas Isenberg
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Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychisch Kranken diskutieren wir schon sehr lange bezüg
lich der Eckpunkte. Begonnen in der letzten Legislaturperiode, haben wir uns knapp über 14 Wochen Zeit genommen, in vier Ausschüssen sehr intensiv das Gesetz zu beraten, haben zwei Sachverständigenanhörungen dazu durchgeführt und den guten Entwurf des Senats an wesentlichen Stellen verbessert. Wir bauen den Schutz der Betroffenen dadurch aus, dass wir Besuchskommissionen des Landes – zwei Stück – einsetzen, die jederzeit unangemeldet die psychiatrischen Einrichtungen besuchen, mit den Betroffenen sprechen können, deren Berichte auch dem Parlament zugeleitet und diskutiert werden, sodass wir systematisch die Fragen, die sich daraus ergeben, in der weiteren Gesetzgebung aufnehmen können.
Das Gesetz wird im Übrigen in jeder Legislaturperiode extern evaluiert, sodass es auch ein kontinuierlicher Besprechungsgegenstand in diesem Hause bleiben wird. Die Besuchskommissionen, wie auch die vorgeschlagenen Vertreter des Landespsychiatriebeirats, werden im Gesundheitsausschuss befragt, von diesem letztendlich dann gewählt und von der Exekutive berufen. Die Beschwerde- und Informationsstelle Psychiatrie wird in ihren Aufgaben gestärkt. Wir werden sie in Zukunft auch mit weiteren Mitteln ausstatten müssen. Insofern verankern wir hier weitere Qualitätsverbesserungen im psychiatrischen Hilfesystem, das in dieser Stadt sehr ausgefeilt existent ist.
Und in der Tat gab es eine Debatte darüber, wie man jetzt mit Menschen umgeht, die eine Psychose haben, die einen Schub haben, die in ihrer akuten Hilfsbedürftigkeit Hilfe bekommen müssen. Ist es human, jemanden, der psychiatrisch krank ist, der in seiner Psychose lebt, darin zu belassen, oder ist es inhuman? Müssen wir als Staat nicht de facto Hilfen anbieten, die es ihm ermöglichen, wieder eine freie Entscheidung treffen zu können? – Letzteres ist Leitbild dieses Gesetzes und auch der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Das Bundesverfassungsgericht hat gesagt: Wenn jemand unter klaren Bedingungen hilfebedürftig ist, konkurriert dieser Schutz der Persönlichkeitsrechte, eine Zwangsbehandlung notfalls auch mit Medikamenten durchzuführen, um eine Entscheidungsfähigkeit wiederherstellen zu können, dieses Recht auf körperliche Unversehrtheit letztendlich mit anderen Rechten, die der Staat zu gewähren hat, nämlich das Herstellen einer freien Entscheidungsfähigkeit. Insofern haben wir das Gesetz präzisiert. Eine Behandlung hat nicht das Ziel, jemanden krankheitseinsichtig zu machen. Die Behandlung hat ausschließlich das Ziel, eine Situation herbeizuführen, wo dieser Mensch wieder entscheidungsfähig ist und abwägen kann, wie er denn behandelt werden möchte. Im Übrigen: Hätte jemand eine Patientenverfügung, die eine medikamentöse Behandlung ausschließt, würde sie nicht durchzuführen sein. Das Ziel ist die Herstellung der Entscheidungsfähigkeit. Dieses ist analog der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts hier verankert.
(Alexander Spies)
Die UN-Behindertenrechtskonvention geht wesentlich darüber hinaus. Das Bundesjustizministerium hat in vielen Rechtsgutachten und Stellungnahmen klargestellt, dass die Bindungswirkung der UN-Behindertenrechtskonvention eingehalten wird. Es gibt ein Unterkomitee, das Empfehlungen ausspricht, die über die Bindungswirkung, die für Deutschland rechtlich verbindlich ist, hinausgehen. Das akzeptiert Deutschland nicht, dass wir etwas aufgreifen sollen, was wir nicht in der Form unterschrieben haben. Insofern sind wir der Meinung, dass dieses Gesetz einen guten Kompromiss zum Ausbau des psychiatrischen Hilfesystems und der Ermöglichung der Freiheitsrechte von Patientinnen und Patienten darstellt, indem ihnen in einer Situation, wo sie leider nicht mehr entscheidungsfähig sind, alle Hilfen zuteilwerden, die notwendig sind. Lassen Sie uns zustimmen! – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Herr Dr. Behrendt! Man merkt, dass Sie juristisch und nicht gesundheitspolitisch argumentieren. Ihr Vorgänger, der Sprecher der Grünen-Fraktion im Abgeordnetenhaus, hat durchaus in der Vergangenheit auch sehr viel für diesen Gesetzesentwurf übrig gehabt.
Sie haben suggeriert, die SPD-Fraktion und ich würden hier willkürlich solche Instrumente unterstützen. Das ist nicht das Ziel. Wir wollen eine möglichst gewaltfreie Psychiatrie. Wir werden auch weiter die Ausfinanzierung der Psychiatrie durchführen müssen. Ich habe gerade dargestellt, dass es ein Verfassungsgut ist, einem Menschen, einem Bürger einen Zugang zu einer freien Entscheidung zu ermöglichen, und dazu sind therapeutische Interventionen unter Umständen notwendig, auch wenn sie letztendlich unter Umständen zwanghaft sein mögen.
Ich habe auch gesagt, dass das der letzte Schritt sein muss. Er ist im Gesetz benannt. Im Gesetz steht, was die Kaskade davor ist. Im Übrigen haben wir auch hier Vorbehalte der Gerichte, die im Zweifelsfall zustimmen müssen. Es ist kein Willkürsystem, das hier verankert wird.
Noch ein drittes Argument: In dem Fall, wenn ein Arzt oder eine Klinik zu einer Medikation oder zu anderen Maßnahmen greifen würde und es wäre nicht mit der therapeutischen Zielsetzung vereinbar, nicht mit der plausiblen Erklärung, dass das zur Entscheidungswiederherstellung führen mag, dann wäre das im Zweifelsfall auch weiterhin eine Körperverletzung, die strafbar ist und darüber hinaus standesrechtlich zu ahnden wäre.
Es ist bei Weitem nicht so, dass wir mutwillig mit diesem Gesetz Tür und Tor öffnen für jegliche Art von staatlicher Gewalt in einem staatlichen Hilfesystem. Das Gegenteil ist der Fall, und trotzdem werden wir die Psychiatrie in der nächsten Legislaturperiode sicherlich in der Ausgestaltung, im bürgerorientierten Zugang, in der Niedrigschwelligkeit und auch in der Ausfinanzierung weiter erörtern müssen. – Vielen Dank!
Herr Senator Kollatz-Ahnen! Stimmen Sie dem Gesundheitsausschuss in seiner Einschätzung zu, dass die Einsparungen, die dadurch erzielt werden, dass Neueinstellungen bei outgesourcten Gesellschaften im Gesundheitsbereich erfolgen, auf Kosten der Kaufkraft, auf Kosten der Verdienste und auf Kosten der Beschäftigten im Gesundheitswesen in Berlin erwirtschaftet werden?
(Alexander Spies)
Herr Senator Heilmann! Können Sie sich vorstellen, dass große Teile der Gesellschaft die von Ihnen vertretene Position als antiquiert und gar nicht nachvollziehbar bezeichnen würden und stattdessen das Modell in Bremen loben?
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! – Werter Kollege Albers! Das war ja mal wieder dialektisch Eins A!
Ich sehe, wir beschließen, der demokratische Sozialismus ist da, und er wird umgesetzt. Aber ganz so einfach ist die Welt nicht.
Sie haben hier mit einigen Punkten recht: Wir haben Qualitätsherausforderungen beim deutschen Gesundheitswesen und auch bei den Berliner Krankenhäusern. Aber trotzdem, meine sehr geehrten Damen und Herren, lassen Sie uns nicht die Welt schlechtreden!
Es gehört zur Wahrheit dazu, zu sagen – Herr Albers, das wissen Sie –, wer in Berlin in Krankenhäusern behandelt werden muss, und das sind über eine Million Fälle, der kann sich zunächst einmal darauf verlassen, auf einem hohen Niveau versorgt zu werden. Und da danke ich auch allen 40 000 Beschäftigten und den Trägern von über 50 Krankenhäusern in Berlin!
Die Gesundheitspolitiker hier im Hause danken dem gesamten Parlament dafür, dass wir in der Tat erkannt haben, wir reden hier über eine öffentliche Daseinsvorsorge. Es geht nicht darum, Herr Albers, Klientelinteressen zu bedienen, wie beispielsweise einen Konsens mit den Krankenkassen herzustellen. Es geht primär darum, auch anzuerkennen, dass es eine Daseinsvorsorgeverpflichtung des Landes gibt. Und das hat dieses Haus getan, obwohl wir nicht so wie vor 20 Jahren 300 Millionen Euro für die Krankenhausinvestitionen ausgeben. Ja, wir bräuchten mehr und es hat in den letzten 20 Jahren ein massiver Abbau stattgefunden. Aber Fakt ist auch, wir haben uns dem bundesdurchschnittlichen Niveau wieder angenähert. Damit möchte ich nicht sagen, dass das reicht. Wir brauchen aus meiner fachlichen Sicht in der Tat langfristig ein Sonderinvestitionsprogramm kommunale Daseinsvorsorge im Bereich Krankenhäuser. Fakt ist aber dennoch, dass ich dem Finanzsenator danke, dass wir 110 Millionen Euro zusätzlich für die Gesundheit und Krankenhauseinrichtung aus dem Sonderinvestitionsmittelprogramm heraus bekommen haben für zusätzliche Investitionen bei Charité und Vivantes. Herr Albers! Da kann man natürlich die Rahmenbedingungen kritisieren, ob das alles im Detail fair ist. Aber das Geld jetzt zusätzlich auszugeben, ist besser als gar nichts. Und insofern gilt es auch anzuerkennen, dass wir in der Tat hier
eine Trendwende bei der Verpflichtung zur kommunalen Daseinsvorsorge erreicht haben.
Schaue ich mir den Krankenhausplan an, dann sehe ich verschiedene Ziele – Ziele der kommunalen Daseinsvorsorge durch das Instrument der Krankenhausplanung, das wir heute hier besprechen. Ein Ziel ist die qualitätsgerechte Sicherung der Unfall- und Notfallversorgung, das zweite die Wohnortnähe der Versorgung, drittens Konzentrationsprozesse da, wo sie medizinisch notwendig sind, einzuleiten. Nichts anderes ist vorgelegt worden mit dem Krankenhausplan. Wenn es darum geht, beispielsweise die Herzchirurgie an der Charité zu stärken, statt sie auszudiffundieren in möglichst viele Einrichtungen in Berlin hinein – ist das eine Festlegung, die wir getroffen haben. Wir wollen ein Kompetenzzentrum im Bereich Herzchirurgie, Herzversorgung aufbauen, und das ist eingeleitet mit diesem Krankenhausplan. Und wir haben gesagt: Wir wollen die regionale Sicherstellung weiter vorantreiben. Auch das ist umgesetzt, und erstmalig – das möchte ich hier hervorheben – das Versorgungsziel „Verbesserung der Versorgungsqualität und der Patientensicherheit“.
Jetzt können wir uns ja gemeinsam überlegen, wie solche Ziele am besten umgesetzt werden. Fakt ist aber auch, dass wir nicht nur irgendetwas hineinschreiben können in die Krankenhauspläne, sofern sie nicht nur unsere eigenen Einrichtungen wie Charité und Vivantes betreffen, weil die Einrichtungen Möglichkeiten haben, gegen Krankenhauspläne zu klagen. Wenn wir Qualitätsvorgaben machen, dann sind diese so konkret zu schreiben, dass sie auch klagefähig sind, dass sie wissenschaftlich belegbar und verbindlich sind. Und ja, Herr Albers, ich stimme Ihnen zu: Es ist schade, dass wir hier teilweise nur von Soll-Vorschriften reden. Es ist aber auch schade, dass seitens der Fachgesellschaften und der Wissenschaft teilweise noch keine kausalen Bedingungen benannt werden können, wie möglichst gute Ergebnisse in der Qualität der Patientenversorgung erzielt werden. Natürlich wollen wir mehr Personal bei den Intensiveinrichtungen haben. Das können die Tarifpartner klären; das kann man in den Landeskrankenhausplan schreiben, sofern es objektivierbare Sachverhalte hier gibt, die dies notwendigerweise deutlich machen, dass das Qualitätsziel nicht anders zu erfüllen ist. Und ich sehe hier: Erstmalig gehen wir diesen Weg bei einer solchen Art von Qualitätszielen. Das haben wir, wie Sie ausgeführt haben, bei der Intensivpflege gemacht. Wir haben es bei der Notfallversorgung, bei anderen Handlungsfeldern hier aufgegriffen.
Lassen Sie mich mal zum Thema Hygiene kommen – auch ein ganz wichtiges Handlungsfeld, das der Gesundheitsausschuss bei seiner ersten Beratung der Eckpunkte des Krankenhausplans vor zwei Jahren besonders eingefordert hat! Natürlich gibt es hier die Notwendigkeit eines umfassenden Programms. Aber es ist doch gut, wenn überall verpflichtend Hygienekommissionen einzurichten
sind, und es ist doch insbesondere gut, wenn mindestens bei den Krankenhäusern über 400 Betten demnächst auch Hygienefachkräfte vorzuhalten sind, die sich um die Umsetzung der Hygiene kümmern! Das ist kein lapidares Thema: Nach Schätzungen der zuständigen Professoren an der Charité haben wir bundesweit 800 000 Krankenhausinfektionen. Ein großer Teil davon führt dann zu unnötigen Todesfällen aufgrund von unnötiger, vermeidbarer Krankenhausinfektion.
Es gab ja mal gute Zeiten, noch bessere Zeiten in Berlin. Das waren Zeiten, wo der Patienten- und Verbraucherschutz einen noch höheren Stellenwert im Gesundheitswesen hatte.
Aber es ist doch gut, dass sich dieser Senator hier hinsetzt und sagt, er führt diese Hygienefachkräfte ein. Ich vermisse allerdings die Flankierung vom Verbrauchersenator. – Ja, Herr Heilmann! Nicht nur Hunde an der Leine Gassi führen mit einem Bello-Dialog! Man könnte durchaus auch mal Verbraucher- und Patientenschutz von anderen Ressorts hier flankierend diskutieren und zu einem öffentlichen Benchmarking kommen, wie gut und schlecht die einzelnen Krankenhäuser auch bei Infektionen sind.
Gesundheitlicher Verbraucherschutz ist mehr, als momentan im Ressort von Herrn Czaja abgebildet ist, und Herr Senator Heilmann, ich weiß nicht, ob Sie wissen, was das überhaupt ist.
Lassen Sie mich zu einem weiteren Punkt kommen: Wir haben im Gesundheitsausschuss gesagt, wir wollen zu einem Benchmarking der Einrichtungen kommen; wir wollen wissen, wie viel Personal wo vorgehalten wird. – Ich glaube, dass das der richtige Ansatz ist. Damit unterstützen wir auch die Tarifpartner, zum einen mit der Einführung von Vorgaben, erstmalig in Soll-Vorschriften, und im zweiten Schritt, um dann auch transparent zu machen, wo diese Vorgaben möglichst gut umgesetzt werden. Damit haben wir gemeinsam ein Instrument der Revitalisierung der kommunalen Daseinsvorsorge.
Lassen Sie mich auf einen weiteren Punkt eingehen: Wir haben mit diesem Haushalt eine Planungssicherheit geschaffen, die immerhin garantiert, dass in den Jahren 2016 bis 2019 425 Millionen Euro ausgegeben werden für kommunale Daseinsvorsorge in Krankenhausinvestitionen. Vivantes behält davon 133 Millionen Euro. Das ist eine Sicherheit, die es so auch im Vorfeld nicht gab. Und ergänzend müssen wir in den nächsten Jahren dann schauen: Wo haben wir einen weiteren Einzelförderbedarf? – Natürlich brauchen wir beispielsweise eine neue Notaufnahme, die auch das Einzugsgebiet Neukölln/Flughafen mit bedient. Das kostet dann 150 Millionen Euro weitere Gelder. Und natürlich werden wir uns bei der Fortschreibung des Krankenhausplans und bei zukünfti
gen Haushaltsgesetzen auch überlegen müssen, wie wir zu dem Trägermix von Einrichtungen stehen. Müssen wir vielleicht nicht noch mehr als bisher erst mal an Vivantes und Charité denken, bevor wir auch die freigemeinnützigen Einrichtungen mit den ihnen zustehenden – ich betone: ihnen zustehenden – Investitionen bedienen? – Aber vielleicht müssen wir den Sonderbedarf bei den kommunalen Einrichtungen auch noch mehr bedienen.
Denn klar ist – und da hat Herr Albers recht: Krankenhäuser können keine Gewinne machen. Gewinne, die als Gewinne ausgewiesen werden, sind abgezweigte Mittel aus den Erlösen, die diese von den Krankenkassen für die Behandlung von Patienten erzielen. Wir haben in Deutschland die duale Krankenhausfinanzierung: Investitionsverpflichtung bei den Ländern, die Krankenkassen für Personal, Arzneimittel, Medizingeräte etc. Und hier haben wir in der Tat das Dilemma, das im Prinzip nur bundespolitisch zu lösen ist: Wir müssen erreichen, dass der erhöhte Aufwand von Personalkosten und anderen in den Fallpauschalen auf Bundesebene abgebildet wird. Das haben wir zumindest hier mit diesem Gesundheitssenator erreicht, dass er sich auf Bundesebene dafür einsetzt.
Es war auch der Koalitionspartner, der gemeinsam mit uns im Gesundheitsausschuss eine Vereinbarung verabschiedet hat, dass das Land Berlin als eines der wenigen Länder mit Unionsbeteiligung sich auf Bundesebene dafür einsetzt, verpflichtende Personalstandards im gemeinsamen Bundesausschuss einzuführen. Ich sage: Danke, Herr Czaja, dass Sie hier vertragskonform vorgegangen sind! Schade, dass die Bundesregierung sich nicht groß bewegt hat! Schade, dass die Bundesregierung sich im Übrigen bei vielen anderen gesundheitspolitischen Rahmenbedingungen, die wir dringend brauchten, nicht bewegt, und leider auch, dass wir zu viele Bundesländer haben, die nicht noch massiver Druck im Bundesrat ausüben können, weil sie eben von einer Koalition geführt werden, wo sie sich lieber enthalten, statt eindeutig notwendigen bundesrechtlichen Regelungen zuzustimmen, die es auch uns als Berlin erleichtern würden, hier zur Sache zu kommen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Sehr geehrte Damen und Herren! Eben wurde von meinem Vorredner gesagt, ich hätte gesagt: Früher war alles besser. – Nein, das habe ich nicht gesagt.
Ich habe gesagt, bei den Themen Patienten- und Verbraucherschutz war früher vieles besser. Das habe ich gesagt. Und ich habe gesagt, dass ich es lobe, dass Herr Czaja in seinem Ansatz beispielsweise Hygienethemen aufgreift,
(Oliver Schruoffeneger)
dass ich dies aber von anderen Ressorts vermisse, in denen leider momentan auch Kompetenzen liegen, und dort so getan wird, als gäbe es das Thema gesundheitlicher Verbraucherschutz gar nicht. Hier wäre der Raum, um das zu flankieren und seinem eigenen Gesundheitssenator bei diesem Thema den Rücken zu stärken.
Auch das andere Zitat von meinem Vorredner ist nicht richtig. Ich habe nicht gesagt, die Kriterien müssten pauschal klagefest sein. Ich habe gesagt, dass es von Einrichtungen einklagbar ist, am Krankenhausplan teilzunehmen und von den Kriterien u. U. auch abzuweichen. Wir haben es hier leider mit der Gewerbefreiheit zu tun. Wir haben es damit zu tun, dass jedermann, der geeignet ist, ein Krankenhaus betreiben kann, und erst einmal einen Rechtsanspruch auf Aufnahme in diesen Krankenhausplan hat. Wenn das Land sagt: Wir haben spezielle Versorgungsziele, dann sind diese erstens zu beschreiben und zweitens ist darzulegen, dass nur mit den dann im Krankenhausplan benannten Eingriffen in die Gewerbefreiheit zulasten Dritter diese Ziele ausschließlich umgesetzt werden können. Wenn Stellungnahmen der Ärztekammer besagen, es reichten zwei Fachärzte oder ein Chefarzt aus, wenn die Fachgesellschaften sagen: Mit unserem Know-how und unserer Expertise können wir aber nur folgende Kriterien einhalten, die teilweise als SollVorschriften benannt sind, dann ist das erst einmal zur Kenntnis zu nehmen. Ich stelle auch fest: Es ist erstmalig, dass innerhalb eines Krankenhausplans in Berlin die Diskussion bei den eben benannten Themen überhaupt aufgemacht wird.
Dann machen wir das Benchmarking oder wir sorgen dafür, über die Entgelte den Druck auf die Krankenhäuser aufzubauen, indem auf Bundesebene Indikatoren entwickelt werden, an denen sich künftig die Krankenhäuser halten oder orientieren müssen, bzw. wir überlegen müssen, ob wir diese Indikatoren in unsere Krankenhausplanung übernehmen. Das habe ich gesagt, und nichts anderes. – Vielen Dank!
Der Gesundheitssenator ist im Raum? – Ach, ja! Gut! – Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebes Präsidium! Ich möchte betonen, dass diesem Gesetz, das wir hier erstmalig beraten und das wir sicherlich in mehreren Sitzungen des Gesundheitsausschusses, des Verbraucherschutzausschusses und des Hauptausschusses weiter beraten werden müssen, eine fachlich solide Beratungszeit gebührt. Es gibt keine Notwendigkeit, hierbei zu Schnellschüssen zu kommen, insbesondere deshalb, weil die Eckpunkte, die dieses Gesetz vorbereitet haben, schon zum Ende der letzten Legislaturperiode im Ausschuss und auch im Parlament diskutiert worden sind.
Seitens der SPD-Fraktion haben wir damals deutlich gemacht, dass es uns sehr wichtig ist, die informierte Selbstbestimmung der Patientinnen und Patienten zu fördern – auch in Lebenslagen und Situationen, wo sie temporär gegenüber anderen oder sich selbst schutzbedürftig sind, und auch in Situationen, wo man durchaus
die Abgrenzung zur UN-Behindertenrechtskonvention und die vorgelagerten Maßnahmen einer möglicherweise nötigen Unterbringung, Medikation oder Behandlung sehr gründlich erörtern muss und wo es auch schwierig sein wird, diese im Gesundheitswesen umzusetzen, weswegen es umso wichtiger ist, die richtigen Instrumente zu haben, gerade in einer Situation, wo leider auf Bundesebene die Ökonomisierung des Gesundheitswesen derzeit noch mehr Einfall in die Psychiatrie zu nehmen droht. Das sind Rahmenbedingungen, die es unter Umständen umso nötiger machen – wenn sich diese Bundesrahmenbedingungen nicht ändern –, sich hier solide noch mehr Zeit bei der Umsetzung dieses Gesetzes zu lassen.
Wir haben auch immer deutlich gemacht, dass für uns Autonomie wichtig ist, weswegen wir Besuchskommissionen haben wollten. In unseren Eckpunkten haben wir damals schon gesagt, dass wir unabhängige Besuchskommissionen haben wollen, die in die Institutionen hineingehen können, und zwar auch unangemeldet und nicht nur notfalls unangemeldet, um zu prüfen, ob alles regelgerecht stattfindet, und um auch Gesprächsangebote mit den betroffenen Bürgerinnen und Bürgern zu haben, deren Freiheitsrechte hier teilweise ein wenig eingeschränkt sind.
Wir wollen, dass die Besuchskommission nicht nur von der Exekutive eingesetzt wird – unter Konsultation eines Psychiatriebeirates, der im Übrigen zweimal im Jahr tagen soll, Herr Czaja, und der, ich glaube, einmal in zwei Jahren getagt hat. Da gibt es noch massiven Optimierungsbedarf, die Anliegen des Beirates und der Mitglieder auch aufzunehmen. Wir wollen nicht nur, dass dieser eingesetzt wird, sondern dass die Rechenschaftspflicht beim Parlament liegt, uns gegenüber berichtet wird, was dort festgestellt worden ist, und auch wir die Besuchskommission mit einsetzen können und die Entscheidungen legitimieren, die die Verwaltung unter Umständen vorbereitet.
Natürlich kann es nicht sein, dass die sozialpsychiatrischen Dienste, die eigentlich Hilfe leisten sollen, in einen Gewissenskonflikt kommen und letztendlich dann vielleicht genötigt sind, in die Wohnungen einzubrechen – sage ich mal. Das ist eine Rollenverquickung, die so nicht geht. Auch darauf hat der Rat der Bürgermeister schon sehr ausführlich hingewiesen.
Wir sehen hier Reformbedarf, aber wir sehen überhaupt keine Notwendigkeit zur Eile. Wir wollen das fachlich sondieren und besprechen, und unter Umständen werden wir das Thema zu Beginn der nächsten Legislaturperiode erneut aufrufen müssen, sofern wir nicht doch noch einen Konsens auf breiter Ebene – und das ist kein parteipolitisches Thema, das sind Gewissensthemen – erreichen sollten. – Herzlichen Dank!
(Alexander Spies)
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Senator Czaja! Der Haushalt, den wir hier verabschieden, kann zusammengefasst werden unter dem Stichwort: solide gemacht, zukunftssicher gestaltet und stark für die öffentliche Daseinsvorsorge im Bereich Gesundheit.
Lassen Sie mich beginnen, dies am Beispiel der Krankenhausinvestitionen zu illustrieren. Ich glaube, wir leiten mit diesem Haushalt in diesem Parlament einen Kurswechsel ein, der uns gemeinsam verdeutlicht: Krankenhausinvestitionen sind keine Geschäftemacherei auf Kosten der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler, sondern es sind Investitionen, die notwendig sind, die übrigens gesetzlich verpflichtend sind, um die kommunale Daseinsvorsorge weiter auszugestalten. Ich bin stolz darauf, dass wir es geschafft haben, für diese kommunalen Zukunftsinvestitionen der zweitgrößte Empfänger der SIWAMittel zu sein. Über 100 Millionen Euro für die Charité
(Dr. Wolfgang Albers)
und für Vivantes in der Krankenversorgung zusätzlich zu dem, was wir ohnehin budgetiert haben: Das ist ein Erfolg der Koalition. Darauf können wir stolz sein!
Und es ist nicht nur ein Erfolg, es ist auch eine Vorlage für die zukünftigen Haushalte, weil klar ist, dass wir weitere Verpflichtungen haben. Es ist gut, dass wir nunmehr endlich auf dem Bundesdurchschnitt angekommen sind und uns von der unteren Messlatte der Investitionen pro Einwohner hochgearbeitet haben. Aber natürlich haben die Beschäftigten recht, die sich bei uns beschweren, und ich habe mit den Streikenden bei der Charité – wie auch viele andere von uns ebenso – die Gespräche geführt: Es kann nicht weiter sein, das aus den Erlösen, die die Krankenhäuser erwirtschaften, Gelder für noch mehr notwendige Investitionen abgezweigt werden und der Tarif dabei unter Druck gerät. Auf Kosten der Beschäftigten dürfen wir kein Gesundheitswesen ausgestalten. Dieses haben wir erkannt, der Trendwechsel ist eingeleitet.
Und die Senatsgesundheitsverwaltung hat mit uns im Parlament, im Gesundheitsausschuss, gemeinsam schon bei den ersten Beratungen des Landeskrankenhausplans weitere Leitplanken des Verbraucher- und Patientenschutzes eingeführt wie beispielsweise die Verankerung von mehr Mindeststandards im Bereich Hygiene, aber auch bei dem, was an Standards im Bereich der fachärztlichen Versorgung beispielsweise auf Intensivstationen oder in der Notfallversorgung notwendig ist.
Und der Haushalt ist solide, wenn es darum geht, fachliche Pflichtaufgaben auszugestalten, die wir als kommunale Daseinsvorsorge für die Bezirke mit dem Land gemeinsam haben. Ich darf daran erinnern: Nicht alles, was in der Senatsgesundheitsverwaltung passiert, passiert holprig, sondern im Gegenteil: Vieles läuft gut. Wir haben hier die sozialpädiatrischen Zentren, die wir ausfinanzieren. Wir investieren nicht nur in – meiner Meinung nach nicht wirklich prioritäre – für reproduktionsmedizinische Eingriffe. Wir finanzieren die Schwangerschaftskonfliktberatung aus. Das ist staatliche Daseinsvorsorge im Bereich Gesundheit. Zu nennen sind noch der Maßregelvollzug, das gemeinsame Krebsregister, das wir aufgebaut haben und weiter ausfinanzieren, und die Wiedereinführung der Beteiligung an der Akademie des öffentlichen Gesundheitswesens. Sicherlich ein erster Schritt und auch etwas, was wir in den nächsten Haushalten weiter ausgestalten müssen – unter dem Aspekt: Wie können wir es schaffen, den öffentlichen Gesundheitsdienst zu stärken? Aber die Qualifikation für das Personal durch die Beteiligung an der Akademie stellen wir sicher, und das ist gut.
Der Haushalt ist insbesondere auch deswegen zukunftsfest, weil er wesentliche Schwerpunkte der SPD umsetzt, aufgreift und jetzt auch eins zu eins, wie wir es im Wahlkampf vor fünf Jahren in unserem Programm gefordert haben, abbildet. Ich darf daran erinnern: Es ist diese Koalition, und es war die Führung der SPD in dieser Koalition, die sichergestellt haben, dass wir ein Aktionsprogramm Gesundheit auflegen, das sogar ausgebaut worden ist – von 600 000 Euro auf 1,3 Millionen Euro jeweils in den nächsten Jahren –, um auch die Primärprävention zu stärken.
Nein! – Und das zusätzlich zu 13 Millionen Euro, mit denen wir das integrierte Gesundheitsprogramm weiter ausfinanzieren! Zusätzlich zu der Tatsache, dass es auf Druck der SPD gelungen ist, eine moderne, zukunftsgesicherte Präventionspolitik einzuführen, die eine CannabisPolitik unterstützt, die auf Aufklärung und Emanzipation gerichtet ist – durch einen Fonds, durch Beratung in diesen Feldern, durch die Ausfinanzierung der Fachstelle für Suchtprävention. Das ist etwas, wo eine emanzipatorische kommunale Gesundheitspolitik über diesen Haushalt wirklich mit Leben gefüllt wird.
Wenn wir das jetzt noch schaffen im nächsten halben Jahr! Herr Czaja, ich darf Ihnen versprechen: Das ist der Schwerpunkt dessen, was wir im nächsten halben Jahr diskutieren müssen: Die gesundheitliche Versorgung von Migrantinnen und Migranten! Da müssen wir wesentlich besser werden in den nächsten Monaten. Die Chipkarte kann nur der erste Schritt sein. Ich bin froh zu sehen, dass wir in den Querschnittskapiteln auch die ersten Projekte haben, um die Beratung in den Einrichtungen von Migrantinnen und Migranten zu stärken. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die medizinische Versorgung von Asylbewerberinnen und -bewerbern in Berlin und Deutschland ist momentan schlecht, lückenhaft und auf einem für unsere Verhältnisse völlig inakzeptablen Niveau, wenngleich natürlich besser als oftmals in den Herkunftsländern, aber das darf ja nicht der Wertmaßstab sein, sondern unser Wertmaßstab muss sein und ist: Wie können wir eine humane gesundheitliche Versorgung nach unseren Standards als Teilhabe der Menschen, die wir nach ihrer anstrengenden Flucht in diesem Land willkommen heißen, sicherstellen? Deswegen bin ich froh, dass der Gesundheitssenator das, was wir als SPD schon im Januar in unserer Fraktionsklausur beschlossen hatten, jetzt nach langem Prüfen aufgegriffen hat
und die Umsetzung verspricht, dass wir endlich eine Chipkarte bekommen, die eine wesentliche Entbürokratisierung und eine Entlastung des Personals beim LAGeSo sicherstellt, aber auch den Status der Menschen in der Frage, wie sie versorgt werden, verbessert.
Lassen Sie uns dies gemeinsam würdigen und evaluieren! Auch das sagt der Antrag ganz klar: Wir wollen Ende des Jahres auch hören, woran es bei der Einführung der Chipkarte hapert, welche Erfolge es gibt und wo wir da stehen und wie wir die Senatsverwaltung und die Bezirke unterstützen und die Rahmenbedingungen noch besser machen können, um zu einer besseren Versorgung zu kommen. Lassen Sie uns gemeinsam heute, was nicht so üblich ist, diesen Antrag im Parlament beschließen!
Wenn wir das tun, müssen wir auch sehen, dass es in Deutschland verschiedene Lager in der Frage der gesundheitlichen Versorgung gibt. Der eine oder andere sagt: Lasst uns das Minimale organisieren, damit der öffentliche Gesundheitsschutz auch unter epidemiologischen Gesichtspunkten gesichert ist! – Und der andere möchte eine humane Versorgung haben, während wiederum Dritte sagen, dass das, was ich als human bezeichne, eine Motivation wäre, nach Deutschland zu kommen und sich hier einzunisten. Ich glaube, wir müssen heute das Signal aussenden: Keiner kommt nach Deutschland, nur weil er eine hohe medizinische Versorgung haben möchte, sondern sie ist das, was wir existenziell bieten müssen. Das betrifft auch diejenigen Menschen, die hier ohne Aufenthaltsstatus sind. Auch sie haben ein Recht auf eine vernünftige Versorgung.
Dieses Problem haben wir mit dem Antrag nicht angesprochen. Es bleibt bestehen. Ich hoffe, dass wir es schaffen, im Rahmen der Haushaltsberatungen und der ge
meinsamen Arbeit in der Koalition hier die eine oder andere humanitäre Verbesserung zu erzielen, die vielleicht auch mehr sein muss, als nur einen Fonds für Geburten aufzustocken. Es ist so, dass auch die Krankenhäuser häufig auf diesen Budgets sitzenbleiben. Wir müssen uns darüber unterhalten, wie der Regierende es ja tut, wie Menschen in ihre Länder zurückkommen, aber sie sind hier und dürfen nicht auf der Straße verenden. Das bedeutet, der öffentliche Gesundheitsdienst muss weiter ausgebaut werden. Wir dürfen die Bezirke nicht mit dem Infektionsschutz allein lassen.
Wir dürfen die Eltern nicht in der Angst allein lassen, dass vielleicht die nächsten Masern- und Grippewellen überschwappen. Da haben wir als Parlament, aber auch die Verwaltung viel zu tun, um Vertrauen aufzubauen.
Abschließend mein großer Dank an die vielen ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer, ohne die diese Barfußmedizin, die wir in den Aufnahmeeinrichtungen derweil teilweise leider haben, nicht erfüllt werden könnte. Das ist für mich nicht wirklich verständlich, dass wir nach so vielen Monaten immer noch nicht so weit sind, eine vernünftige Erstversorgung organisiert zu haben. Diese Baustelle müssen wir noch in dieser Legislaturperiode schließen, um das Wohl der Menschen gemeinsam zu verbessern. – Vielen Dank!
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die SPD will, dass jeder Mensch in Deutschland und in Berlin die medizinische Versorgung erhält, die nötig ist. Eine Versorgung, die abhängig ist vom Geldbeutel des Einzelnen, vom sozialen Status des Bürgers, von der Frage, ist er ein Migrant, eine Migrantin, ein Asylbewerber, ein Geduldeter oder einer, der eigentlich zur Abschiebung ansteht, ist nicht akzeptabel, ist inhuman, und eben deswegen brauchen wir hier Regelungen, die die gegenwärtige völlig inakzeptable Versorgungslage von Menschen ohne Papiere und von Flüchtlingen in Berlin verbessern.
Das muss sich ändern, nicht erst, wenn im Bund eine Mehrheit unter Umständen das ausgestaltet, sondern schon jetzt muss das Land Berlin die Verantwortung übernehmen, die wir brauchen, um eine humane Krankenversorgung für jede Frau, jedes Kind und jeden Mann zu gewährleisten. Und genau deswegen brauchen wir, Herr Senator Czaja, auch von dem gegenwärtigen Gesundheitssenator Aufmerksamkeit zu diesem Thema und insbesondere die Einführung einer Chipkarte, die jetzt
schon unbürokratisch, so wie eben skizziert, den Anspruchsberechtigten Hilfe zuteilwerden lässt.
Aber ich möchte es ergänzen. Die Chipkarte an sich ist ja nur ein ergänzendes, subsidiäres Instrument, weil das Asylbewerberleistungsgesetz per se erst mal ungerecht ist und den Anspruch von Asylbewerbern nur auf die akute Behandlung normiert. Und deswegen brauchen wir so wie in Bremen und Hamburg eigentlich noch weitergehende als dort gefasste Ausführungsbestimmungen, die insbesondere gewährleisten, dass die Chipkarte genauso viel wert ist wie meine eigene Krankenversicherungschipkarte oder die von denjenigen von Ihnen, die zumindest gesetzlich versichert sind, und das ist ja zum Glück noch der größte Teil dieses Hauses. Das bedeutet, die Menschen müssen auch Zugang haben zu einer psychologischen Versorgung auch für chronische Krankheiten oder für besondere Bedarfslagen, wenn sie denn traumatisiert sind.
In einem zweiten Schritt erst ist dann die Frage zu klären, wie können wir bundesweit koordinieren. Berlin kann sich aber nicht aus der Verantwortung stehlen. Und lassen Sie mich das ganz klar in die Richtung der Senatsgesundheitsverwaltung sagen: Wie die Menschen leben, hat auch Einfluss auf ihre Gesundheit. Wir wollen keine Notunterkünfte auf Dauer. Wir wollen keine Traglufthallen und Turnhallen, wir erwarten hier mehr Engagement als bisher in der Bereitstellung einer umfassenden humanen Wohnsituation für die Menschen, die hier Asylbewerber sind.
Und lassen Sie mich betonen: Wir haben eine große Gruppe an Menschen in der Berliner Bevölkerung, die keine Papiere haben, die eigentlich illegal hier sind. Herr Henkel! Werden Sie sich dort Ihrer Verantwortung bewusst! Teilen Sie es bitte Ihrem Kollegen mit, der heute nicht im Raum ist! Herr Henkel! Wir brauchen auch den anonymen Krankenschein, der momentan nicht da ist, weswegen ein großer Teil der Menschen, die sich hier in diesem Lande aufhalten, kriminalisiert ist und keinen adäquaten Zugang zur medizinischen Versorgung hat.
An diesen Baustellen werden wir arbeiten, und, sehr geehrter Koalitionspartner, ich hoffe, gemeinsam. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Lieber Herr Thomas! Sie haben recht. So geht es nicht weiter mit den Krankenhäusern in Deutschland und auch nicht in Berlin. Die Situation ist brenzlig. Zwar haben wir über 22 000 Betten und jährlich über 800 000 Patientinnen und Patienten, die auf einem hohen Niveau behandelt werden, aber es ist eine öffentliche Daseinsvorsorge. Das ist eine Aufgabe des Landes, und mit diesem ersten Gesetz zur Krankenhausnovelle stellen wir uns dieser Aufgabe hier in Berlin.
Ich möchte keinen Hehl daraus machen: Die Ökonomisierung hat ganz bedenkliche Fortschritte im Gesundheitswesen, gerade im Krankenhausbereich erreicht. Wir haben leider die Situation, dass immer mehr Kliniken genötigt sind, darüber nachzudenken, ob sie nicht therapeutisches Personal outsourcen, das Lohnniveau drücken und darüber hinaus den Personalschlüssel weiter verdichten, und zwar auf Kosten der Patientenversorgung. Dieser Weg gehört gestoppt. Wir sollten bundesweit nicht mit diesem Trend der Ökonomisierung der Krankenhausdienstleistungen weitermachen. Genau deswegen ist es gut, dass wir hier Leitplanken einschlagen.
Herr Thomas! Sie haben nicht recht mit der Ansicht, man könne das am besten getrennt diskutieren. Wir haben angefangen, die Erörterung des Krankenhausbedarfsplans im Sommer in diesem Haus durchzuführen, und zwar weil es die SPD war, die in der letzten Phase der vergangenen Koalitionsregierung durchgesetzt hat, dass wir, bevor ein Senat einen Krankenhausbedarfsplan vorlegt, die Eckpunkte politisch diskutieren. Das haben wir getan. Deswegen ist es gut zu sehen, dass der Gesundheitssen
(Heiko Thomas)
ator darüber nachdenkt, die Qualität in diesem leider sehr ökonomisierten Gesundheitswesen mehr als bisher vorzuschreiben. Wir sehen, dass wir im Krankenhausbedarfsplan die Notfallversorgung verbessern und den Facharztstandard fortschreiben und dass sich das Land Berlin gemeinsam mit der gesamten Koalition auf Bundesebene dafür einsetzt, normative Personalstandards durchzusetzen – Personalstandards, an denen sich die Kliniken messen lassen müssen und in deren Zusammenhang Sanktionen möglich sind. Wir sehen, dass das Land Berlin einen Prüfauftrag umsetzt, um auch zu einem Benchmarking der Kliniken zu kommen, um zu sehen, wo mehr Personal als anderswo eingesetzt wird, sodass auch die Verhandlungsmacht der Tarifpartner gestärkt werden kann.
In dieser Situation brauchen wir zwei Schritte: Erstens, wir legen hier entbürokratisierte Regelungen vor, und das ist übrigens das Gleiche, was die NRWGesundheitspolitik, die von den Grünen getragen wird, tut. Wir legen ein Gesetz vor, das modern ist, auf Investitionspauschalen umstellt und eine Planungssicherheit bietet. Zweitens, wir werden uns bei den Haushaltsberatungen natürlich über die auskömmliche Finanzierung der Kliniken unterhalten müssen, denn das ist eine öffentliche Daseinsvorsorge. Es kann nicht länger sein, dass Berlin sich im bundesweiten Durchschnitt unten bewegt. Wir müssen den erfolgreich von dieser Koalition eingeschlagenen Weg der Stabilisierung der Investitionsquote beibehalten. Dann sind wir glaubhaft. Im Übrigen darf ich daran erinnern: Die Grünen wollten in der letzten Legislaturperiode die Investitionen massiv abbauen. – Also, Herr Thomas, tun Sie mal nicht so, als ob Sie der Ökonomisierung auch nur ansatzweise Einhalt gebieten wollten! Sie waren in der letzten Legislaturperiode Treiber dieser Entwicklung. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Herr Kollege Lauer! Es ist immer wieder faszinierend zu sehen, mit welcher Sachorientierung und inhaltlichen Debattenkultur die Piraten
diese notwendige Debatte qualifizieren,
oder Parteilose, die früher bei den Piraten waren. Herzlichen Glückwunsch für die Partei, dass Sie nicht jeden dabeihaben! – Ich möchte es aber noch mal ganz deutlich sagen: Herr Lauer! Alles, worüber Sie gesprochen haben, ist ja überhaupt nicht Regelungskompetenz des Landes. Sie haben das Erlössystem kritisiert, Sie haben die Fallpauschalen kritisiert. Ja, darüber kann man in der Tat eine sehr gründliche Diskussion führen, nur, dieses ist Gegenstand einer Bundesregelung, die dann dort anzustoßen wäre, und überhaupt nicht Befassungsgegenstand von irgendwem hier in unserer Gesetzgebungskompetenz.
Das, was wir tun können und tun müssen, ist, erstens eine ausreichende Investitionsfinanzierung sicherzustellen. Das hat die Koalition deutlich gemacht, auch Teile der Opposition, dass wir hier mehr Geld in die Hand nehmen müssen, eben weil es keine Subventionen sind, sondern
(Christopher Lauer)
öffentliche Mittel, wo wir eine Daseinsvorsorgeverpflichtung haben. Sie kennen die Zahlen genauso gut wie ich, dass durchschnittlich 10 Prozent vom Umsatz eigentlich in diese Investitionsfinanzierung gehen müssten, damit das Geld nicht rechtswidrig – ich betone rechtswidrig – abgezweigt werden muss von den Erlösen, die Sie kritisiert haben, DRGs. Das ist aber leider die Situation, die wir haben, dass viele Häuser dieses in Berlin tun, auch anderswo, weil das Land, wie viele andere Kommunen auch, nicht genug Geld in die Hand nimmt, um die Investitionen zu finanzieren.
Deswegen ist es nicht so, wie Sie sagen, dass wir einfach nur zugucken, wie die Fallpauschalen sich unter Umständen negativ auswirken, sondern wir sagen, wir wollen darüber hinaus Strukturvorgaben machen, die im Krankenhausplan vorgegeben sind. Da betone ich noch mal, der Facharztstandard, das, was wir tun mit den Hygienetransparenzveröffentlichungsnotwendigkeiten, das, was wir tun, um das geriatrische Konzept umzusetzen, sind Vorgaben, die auch eine Leitplanke sind in dieser ökonomisierten Situation. Die Tatsache, dass die Häuser nun Investitionspauschalen bekommen, ist ebenfalls eine Leitplanke, weil sie Planungssicherheit bieten. Damals unter Rot-Rot hätten wir dieses nicht seriös tun können, weil damals gar keine Bewertungsmodelle vorhanden waren, die Methodik noch gar nicht ausgearbeitet war. Da sind wir jetzt wesentlich weiter, sodass wir jetzt mit einer großen Überzeugung diesen gemeinsamen Weg gehen können. Alles andere ist Bundesrecht, und das wissen Sie auch.
Herr Kollege! Sind Sie nicht der Meinung, dass Sie hier nur polemisch sind und Vetternwirtschaft unterstellen, wobei Sie de facto nur Märchen erzählen?
Herr Senator Heilmann! Sie benutzten gerade den Begriff Normalbürger in der Erläuterung Ihrer Äußerungen unter Umständen im Senat. Gibt es unterschiedliche Bürgerrechte und Schutzbedürfnisse zwischen Normalbürgern und Nicht-Normalbürgern? Und was ist ein Normalbürger, und was ist ein Nicht-Normalbürger?
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Lieber Herr Thomas! Es macht hier normalerweise Spaß, mit der Opposition – gerade mit den Grünen – auch bei Gesundheitsfragen zusammenzuarbeiten. Bitte bleiben Sie hier aber fair. Es ist völlig außerhalb der Realität, wenn Sie sagen, der Senator würde hier keinen Druck beim Thema der kassenärztlichen Vereinigung ausüben. Wir sind auf einer Linie. Es ist ganz klar. Der KV-Vorstand muss zurücktreten, abgewählt werden oder dieses Parlament wird dieses in einem eigenen Besprechungspunkt und nicht nur in einer aktuellen Frage am Montag behandeln und gegebenenfalls auch einen Staatskommissar einsetzen müssen. Tun Sie nicht so – das wissen Sie –, als würde dieser Senat nicht Druck auf die KV ausüben. Das erwartet auch die ihn tragende Koalition. Ich bin sicher, dass Herr Czaja auf dem richtigen Weg ist.
Kommen wir zu dem Punkt Ihres Antrags. Ihr Antrag ist ein wichtiger Punkt, denn Prostatakrebs, Lungenkrebs, Brust- oder Darmkrebs – Sie sagten es – sind pro Jahr in Berlin 17 000 Schicksale an Neuerkrankungen. Die Zahl wird mit der demografischen Welle der nächsten Jahre ansteigen. Ja, wir müssen in der Qualität besser werden. Die Qualität muss vergleichbar sein. Sie muss bundesweit in ein Konzept eingebettet sein. Deswegen ist es auch gut, dass im Sozialgesetzbuch die Regelungen gefasst worden sind, die eine Kofinanzierung über den Bund sicherstellt. Lassen Sie sich versichern: Die SPD und die Koalition möchte auch in Berlin klinische Krebsregister haben, die in den bundesweiten Prozess eingebunden sind. Deshalb
(Heiko Thomas)
haben wir auch im Haushalt entsprechende Mittel vorgesehen, die hier mit verausgabt werden können. Der Senator weiß dieses. Der Senat weiß das. Er weiß auch, dass wir das wollen. Deswegen tut er, was wir wollen. Er arbeitet dieses auch sehr sorgfältig ab.
Solidität vor Schnellschuss ist hier die Devise. Sie wissen doch selbst aus der Antwort des Senats auf die entsprechende Kleine Anfrage, dass hier eine Bund-LänderArbeitsgruppe noch die Details zu erarbeiten hat. Sie wissen auch, dass es nur sinnvoll ist, ein Konzept zu erarbeiten, das Kriterien genügt, bei denen auch die private Krankenversicherung einbezogen ist, damit keine Doppelmeldungen erfasst und tatsächlich die Daten zwischen den Sozialversicherungsträgern gemeinsam erfasst werden. Ich bin sicher, dass der Senat hier in einem guten Zeitplan ist. Die Detailkonzepte liegen auf Fachebene vor. Wir haben hier überhaupt keinen Druck, etwas zu machen. Für den Oktober gibt es Fristen. Diese werden gehalten. Deswegen lehnen wir Ihren Antrag nicht ab. Wir wollen mit Ihnen zusammenarbeiten, obwohl es eigentlich notwendig wäre, ihn abzulehnen. Nein! Wir nehmen das ganz mit Ruhe in den Ausschuss hinein. Lassen Sie sich überzeugen. Alles wird getan, was notwendig ist, die Gesundheitsversorgung in Berlin auf einem hohen Niveau zu erhalten und sogar zu verbessern. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Patienten in Krankenhäusern erwarten eine gute, humane und fachlich versierte Pflege auf hohem Niveau. Die Pflegefachkräfte erwarten zu Recht Arbeitsbedingungen, die ihnen eine gute Pflege ermöglichen. Die Gesundheitsfachberufe im Gesundheitswesen sind die Pfeiler der Dienstleistung im Krankenhaus. Die SPD-Fraktion, gerade vor dem Hintergrund der andauernden Tarifverhandlungen, steht ganz klar hinter den über 43 000 Beschäftigten der Berliner Krankenhäuser und ihren Familien. Die Zeit ist reif für nicht nur eine rhetorische Wertschätzung der Gesundheitsfachberufe,
sondern auch für eine Aufwertung von allen Parteien gemeinsam, eine Kampagne ist wichtig. Wir brauchen eine materielle Verbesserung der Situation der Beschäftigten auch in den Berliner Krankenhäusern.
(Dr. Wolfgang Albers)
Nein! – Das bedeutet natürlich auch eine Teilhabe an der Tariflohnentwicklung, denn wir alle wissen: Die Gesundheitsfachberufe sind nicht die Berufsgruppen, die am meisten im Gesundheitswesen verdienen.
Vor dem Hintergrund des eben von Herrn Albers skizzierten Kostendrucks im Gesundheitswesen muss man auch erkennen, dass in Krankenhäusern in Deutschland eine Pflegefachkraft zehn Patientinnen und Patienten versorgt, in anderen Ländern sind es weniger. In Norwegen beispielweise beträgt der Schlüssel 1 zu 4,5. Jede unterbesetzte Nachtschicht ist genauso gefährlich wie mangelnde Hygiene. Da führt kein Weg dran vorbei. Die Leitplanken des Gesundheitswesens müssen künftig so justiert werden, dass der Mensch wieder mehr im Mittelpunkt steht als bisher.
Die SPD steht auf der Seite der Beschäftigten. Wir haben im Bundestagswahlkampf ganz klar gesagt: Wir brauchen eine Personalbemessungsregelung auch im Krankenhaus. Wir sind diejenigen, die gemeinsam mit der Union auf Bundesebene einen entsprechenden Koalitionsvertrag verabschiedet haben, der dieses im Bereich der Altenpflege überfälligerweise einführt als ersten Schritt.
Ja, wir müssen gemeinsam mit allen Bundesländern die Diskussion über eine Fortentwicklung der diagnoseorientierten Fallpauschalen führen, die Herr Albers zu Recht von ihrer Wirkung her skizziert hat.
Ich gestatte überhaupt keine Zwischenfragen! – Die Fallpauschalen ermöglichen ja inzwischen, dass man mit der Krankenversorgung Geld verdienen kann. Sie erwirken ein Kostensparen auf Kosten der Beschäftigten. Um dem entgegenzuwirken, fehlen derzeit Leitplanken im Bereich der Pflege.
Ich darf daran erinnern, dass der Organisationsgrad der Beschäftigten in der Altenpflege nur bei 5 Prozent liegt. Nur 20 Prozent der Pflegefachkräfte sind gewerkschaftlich organisiert. Meine sehr geehrten Damen und Herren in den Einrichtungen des Gesundheitswesens! Die SPD appelliert an Sie: Treten Sie in die Gewerkschaften ein! Machen Sie mit
bei der Durchsetzung Ihrer legitimen Interessen, und spiegeln Sie die Debatte hier im Parlament mit dem, was Sie tariflich vereinbaren können, wenn Sie sich organisieren. Da, wo tarifrechtliche Regelungen nicht so leicht möglich sind wie im Bereich der kirchlichen und konfessionellen Einrichtungen, da sind wir ebenfalls auf ihrer Seite, um Ihre Interessen dort zu stärken. Machen Sie mit für die Beschäftigten im Gesundheitswesen, meine sehr geehrten Damen und Herren!
Natürlich könnte man im Rahmen von tarifrechtlichen Regelungen ebenfalls Personalbemessungsregelungen kodifizieren. Aber ich sage ganz klar: Solch einen Flickenteppich wollte die SPD auch nicht. Eben weil es dort ein Manko der Ausgestaltung lediglich durch Tarifverträge gibt,
brauchen wir hier die Schutzmacht der Parlamentarierinnen und Parlamentarier
für die Patientinnen und Patienten und auch für die Beschäftigten.
Ganz klar, die DRGs müssen qualifiziert werden, und der Bundeskoalitionsvertrag sieht diesen Weg vor. Darin ist auch vorgesehen, sich über Notfallvorhaltekosten zu unterhalten, über die besondere Betrachtung derjenigen Patientinnen und Patienten, die multimorbid sind.
Da gibt es Mehraufwand, der ist abzubilden, schon jetzt in den Fallpauschalen. Krankenhäuser, die das dann nicht umsetzen mit dem so ermittelten Personal, müssten dann auch sanktioniert werden. Es kann nicht sein, dass die Krankenhäuser von den Krankenkassen das gleiche Geld bekommen unabhängig von der Frage, ob sie soziale Standards oder ob sie Pflegestandards im Bereich der Personalbemessung umsetzen. Die SPD und die Union auf Bundesebene wollen das ändern und das als Bewertungsgrundlage bei den Vergütungsverhandlungen einführen.
Ja, und wir werden als SPD sehen, ob das reicht. Ich bin pessimistisch. Wir werden diesen Weg versuchen müssen zu gehen. Vielleicht ist es ja schon der erste Schritt. Aber ich stimme Ihnen zu, wir werden auch – das ist Beschlusslage der SPD auf Bundesebene – über weitergehende gesetzliche Regelungen bei der Personalbemessung nachdenken müssen. Aber das in den jetzigen vergütungsorientierten Fallpauschalen sanktionsfähig zu
machen, muss der erste Schritt sein. Wir brauchen eine neue Relevanz des Personals, der Humanität in den Krankenhäusern. Auf Kosten der Beschäftigten ist kein gutes Gesundheitswesen zu machen. Die SPD ist bei den Beschäftigten im Gesundheitswesen und bei den Patienten. Beide brauchen einander. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Herr Senator Heilmann! Können Sie sich vorstellen, dass das beispielsweise auch anders beantwortet werden könnte, in der Form, dass Deutschland im Deutschen Bundestag eine weltweite Tabakrahmenrichtlinienkonvention ratifiziert hat, wo die Bundesländer und Deutschland insgesamt in der Umsetzungsverantwortung stehen und da auch ein Gegenstand sein könnte, der da lautet, im öffentlichen Raum Verantwortung zu übernehmen, dadurch, dass man eben die Werbung für eindeutig gesundheitsschädliche Produkte nicht stattfinden lässt? Also hätten Sie sich vorstellen können, dass man es auch in der Form hätte beantworten können?
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Demokraten aus der Linksfraktion! Sie haben mit diesem Antrag einen wirklich sehr spannenden Antrag eingebracht. Die „Pille danach“ muss her. Sie muss möglichst schnell rezeptfrei in Deutschland zur Verfügung stehen. Es kann nicht sein, dass Frauen, die eine schnelle Hilfe brauchen, ihr Recht auf sexuelle Selbstbestimmung willkürlich vorenthalten wird. Deswegen verteilt auch die SPDFraktion zum Weltfrauentag an diesem Wochenende auf
(Präsident Ralf Wieland)
ihren Flugzetteln ganz klar die Forderung: Wir brauchen möglichst schnell die „Pille danach“!
Die Tatsache, dass wir sie nicht haben, ist keine medizinische Fragestellung. Es ist lediglich eine gesellschaftspolitische, eine Gewissensentscheidung, ob man für oder gegen die „Pille danach“ ist. Es ist keine parteipolitische, fachpolitische Fragestellung, und das möchte ich zum Auftakt dieser Beratung im Parlament ganz klar sagen. Ich kann mir überhaupt nicht vorstellen, gegen die „Pille danach“ zu stimmen, im Gegenteil. Wir brauchen sie.
Ich möchte das fachpolitisch begründen. Das Europaparlament hat schon seit 2002 die Mitgliedsländer aufgefordert, die „Pille danach“ einzuführen, und es ist von der Sachverständigenkommission, wo die Pharmakologen sagen: Wie gefährlich ist denn dieses Medikament? –, empfohlen worden, dass man hier eine Ausnahme schafft und die Rezeptpflicht aufhebt, auch in Deutschland so wie in über 20 anderen Ländern innerhalb der EU und weltweit noch mehrere Dutzend, die diese schon seit über 15 Jahren angewandt haben. Es ist nicht zu erkennen, dass die Frauen dort einen Überkonsum haben, sich willkürlich die Präparate einschmeißen, sondern ganz im Gegenteil.
Jede Frau, jedes Paar, das sich für die „Pille danach“ entscheidet, handelt verantwortungsvoll und bedarf einer gesellschaftlichen Unterstützung statt Ächtung.
Lassen Sie mich noch kurz beim medizinischen Part bleiben. Die „Pille danach“ bewirkt einen verzögerten Eisprung, sodass keine Befruchtung stattfindet bzw. kann auch das Einnisten eines befruchteten Eies verhindern, und das ist der Gewissenskonflikt, wo die unterschiedlichen Religionen ganz unterschiedlich die Frage beantworten: Ab wann ist ein Mensch ein Mensch? Ab wann ist das Schutzgut des menschlichen Lebens höher gestellt als die Frage der Emanzipation von Frauen und ihrer Partnerinnen und Partner? – Die katholische Kirche ist hier eindeutig. Sie sagt, von dem Augenblick an, in dem eine Eizelle befruchtet ist, beginnt ein neues Leben. – Mit dieser Argumentation ist sie gegen die „Pille danach“ so wie auch gegen andere Verhütungsmethoden wie beispielsweise die Spirale.
Medizinische Gründe gibt es nicht. Es gibt lediglich gesellschaftspolitisch relevante wichtige Argumente, aber ich darf Ihnen ganz klar sagen: Wer Frauenrechte, wer die Rechte der Menschen verteidigt und diese höher schätzt als andere Debatten, hat nur die Option, sich für die „Pille danach“ einzusetzen, und die Bunderegierung ist hier unter einem Handlungsdruck, dem sie bei Weitem nicht nachgekommen ist. Berlin muss endlich eindeutig auf der Seite der Bundesländer stehen, der Mehrheit der Bundesländer, die mehrfach in den letzten Jahren, erneut vor einigen Monaten, die Bundesregierung aufgefordert
haben, durch eine Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates eine entsprechende Änderung vorzunehmen. Die Bundesregierung hat das nicht getan. Das gesamte Parlament muss diese Gewissensentscheidung – nicht Parteifrage – treffen. Jeder von Ihnen wird sich in den zukünftigen Abstimmungen entscheiden müssen, unabhängig von der Parteizugehörigkeit, wie er sich dort positioniert. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die SPD-Fraktion hält mit dem vorgelegten Haushalt im Bereich Gesundheit das, was sie verspricht.
(Regierender Bürgermeister Klaus Wowereit)
„Gesagt, getan!“ ist das Motto dieses Haushalts. Ich zitiere aus dem Wahlprogramm 2011 der SPD zur Landtagswahl:
Die SPD wird das Konzept der „gesunden Orte“ umsetzen, das die Schaffung lokaler gesundheitsförderlicher Projekte vorsieht. Die SPD wird ein Aktionsprogramm Gesundheit auflegen, das das Niveau der Gesundheitsförderung in Berlin deutlich erhöhen wird.
Die SPD-Fraktion wird gemeinsam mit der CDUFraktion unter der Führung des SPD-geführten Senats – unter Leitung von Klaus Wowereit – tun, was sie versprochen hat. Dieses Programm ist sozialdemokratische Handschrift pur. Wir sind stolz darauf, dieses Aktionsprogramm Gesundheit mit Leben erfüllen zu können.
Wir haben gemeinsam mit dem Koalitionspartner bereits in der Vergangenheit beschlossen, dass das Aktionsprogramm Gesundheit verschiedene Handlungsfelder haben wird. Zum einen geht es darum, betriebliche Präventionsketten in den Kiezen aufzulegen, zum zweiten darum, gesundes Altern zu ermöglichen, und drittens, die gesunde Kommune mit Leben zu erfüllen und auch die bezirkliche Gesundheitsförderung zu stärken. Nachdem wir in den letzten zwei Jahren hierzu die bestmöglichen Programme identifiziert haben, werden wir diese ausbauen und stellen dafür über 850 000 Euro in den Haushalt ein, in Ergänzung – das betone ich – zum weiter aufgestockten integrierten Gesundheitsprogramm, wo es um Tertiärprävention, um Beratungsstellen etc. geht. Wir sind stolz darauf, hier gemeinsam mit unserem Koalitionspartner eine sozialdemokratische Duftmarke gesetzt zu haben.
Ich sage das auch vor dem Hintergrund, dass wir in diesem Aktionsprogramm Gesundheit ein weiteres Bedürfnis der Stadtgesellschaft abbilden. Das Aktionsprogramm Gesundheit beinhaltet erstmals die Überführung einer Finanzierung der HIV-Schnelltests aus den Lottomitteln in eine Regelfinanzierung. Das ist neu. Damit sind wir bundesweit Vorreiter in einer guten Präventionspolitik, die uns auch ermöglichen wird, im Bundesrat die anstehenden Debatten über ein Präventionsgesetz, welches kiezbezogen, sozialkompensatorisch und settingbezogen zu erfolgen hat, mit Leben zu erfüllen.
Lassen Sie mich nicht verhehlen: Ich bin sicher, dass sich die Senatsverwaltung für Gesundheit täglich den Koalitionsvertrag anguckt. Insofern bin ich froh, dass der von uns getragene Gesundheitssenator auch inhaltlich hinter diesem Aktionsprogramm Gesundheit steht. Sicherlich war es bedauerlich, dass wir als Parlament das in den Haushalt hineinverhandeln mussten. Es war schade, dass diese Festlegung des Koalitionsvertrags nicht von vornherein im vom Senat eingereichten Haushalt einen Niederschlag gefunden hat. Umso mehr: Vielen Dank auch an meine Kolleginnen und Kollegen von der CDU
Fraktion, dass wir hier gemeinsam eine wesentliche Verbesserung im Senatshaushalt erreicht haben, die es uns ermöglicht, eine gute gemeinsame Programmatik umzusetzen!
Ich darf das sicherlich auch vor dem Hintergrund der insgesamt begrenzten Mittel sagen: Wir wissen, dass kein Bundesland in Deutschland seinen Investitionsverpflichtungen nachkommt, die wir beispielsweise im Bereich der Krankenhausfinanzierung haben. Auch Berlin tut das nicht. Wir sind stolz darauf, dass wir es geschafft haben, die Investitionsquote in Berlin zu stabilisieren, auf einem hohen Niveau zu halten – Herr Czaja wird das sicher noch ausführen –, aber auch das ist nur die Hälfte des Bedarfs an öffentlicher Gesundheitsversorgung bei Investitionen im Krankenhausbereich. Umso mehr wird es die Aufgabe auch des Landes Berlin sein, in der anstehenden Bund-Länder-Arbeitsgruppe, die, wie ich vermute, bald zur grundsätzlichen Klärung der Finanzierung des massiven, milliardenschweren Investitionsrückstaus im Bereich der Krankenhäuser eingerichtet wird, zu Regelungen zu kommen, sodass zukünftig sozialdemokratische Politik auch heißen kann: Es kann nicht sein, dass auf Kosten der Pflegekräfte, aber auch auf Kosten des weiteren ärztlichen sowie nichtärztlichen Personals und der Patienten, weiterhin im Krankenhausbereich Geld für Investitionen abgezogen wird und dort de facto vielerorts Tarifdumping betrieben wird. – Nein, die SPD hat das nicht ausreichend mit ihrem Partner in diesem Haushalt abbilden können. Umso mehr ist es unsere gemeinsame Verantwortung, als Land Berlin mit der Bundesregierung zukünftig adäquate Regelungen für die Krankenhausinvestitionen zu treffen.
Das gilt auch für die Präventionspolitik. Wir haben gute Sachen, wie eben erwähnt. Ein Präventionsgesetz des Bundes ist in der Pipeline. Der Bundesrat hat das mit Berliner Unterstützung aufgehalten. Wir werden hier zu einer neuen Aufgabenverteilung kommen müssen, die die guten Maßnahmen, die wir in Berlin als Vorreiter umsetzen, stabilisieren. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Herr Schäfer! Stimmen Sie mir zu, dass der weitaus größte Teil der Berlinerinnen und Berliner nicht zur Abstimmung gegangen ist, folglich auch gar nicht irgendwas vom Senat gescheitert sein kann, weil die Bevölkerung gar nicht erst Handlungsbedarf gesehen hat?
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Antrag liest sich ja wie folgt: Der Senat wird aufgefordert, darzustellen, wie er die notwendigen Investitionen in den Krankenhäusern finanzieren und die Versorgungsqualität sicherstellen möchte. – Diese Forderung ist nicht falsch, sie ist richtig, und das ist natürlich im Rahmen des Haushaltsberatungen zu tun.
Aber bevor ich zu den inhaltlichen Punkten komme, möchte ich fragen: Warum ist die Situation so, wie sie jetzt ist? Wo stehen wir in Berlin heutzutage? – Alle Bundesländer, auch Berlin, kommen ihrer Verantwortung der öffentlichen Daseinsvorsorge im Bereich der Krankenhäuser nicht nach. Berlin zahlt jährlich 13 Euro pro Bürger an Investitionen, der Bundesdurchschnitt liegt bei 32 Euro. Diese Entwicklung ist nicht von heute auf morgen gekommen. Es ist ein stetiger Prozess über die letzten 20 Jahre gewesen, und allein in den letzten zehn Jahren sind die Investitionen im Krankenhausbereich gemessen am Bruttoinlandsprodukt um die Hälfte gesunken. Also insofern, meine liebe Linkspartei: Wer war denn Gesundheitssenator in den letzten zehn Jahren? Welche Fraktion hat denn die Gesundheitssenatsverwaltung gestellt? Und warum ist es so, dass diese Partei mit dieser Fraktion, mit ihren Gesundheitssenatorinnen sich nicht durchsetzen konnte in der Regierung – an der auch sie beteiligt war –, um der öffentlichen Daseinsvorsorge im Gesundheitsbereich einen hohen Stellenwert zu geben?
Also, meine sehr geehrten Damen und Herren, nicht hier so tun, als wäre man unbeteiligt! Nein, das sind Sie nicht. Man hat hier in diesem Hause eine andere Güterabwägung getroffen, und da war im Zweifelsfall dann die Wohnungsbaupolitik oder die Schuldenentlastung ein höheres Gut, als Geld in der kommunalen Daseinsvorsorge im Bereich Gesundheit auszugeben.
Nein!
Schauen Sie, wo wir hier stehen! Wir haben 52 Planhäuser im Krankenhausplan mit 21 000 Betten, 750 000 Bürgerinnen und Bürger, die eine hochwertige Krankenversorgung bekommen, und über 1 Million Notfallfälle werden behandelt. Und derweil ist natürlich auch in der Berliner Landesregierung und auch beim Finanzsenator der letzten Legislaturperiode Bewusstsein für die hohe Bedeutung der Krankenhäuser geschaffen worden.
Ich darf daran erinnern: Während die Grünen damals in der letzten Legislaturperiode am liebsten die Investitionen auf die Hälfte reduzieren wollten! Sie, meinen Damen und Herren von den Grünen, waren es, die uns immer vorgeworfen haben, dass wir 95 Millionen Euro ausgeben wollen. Sie haben es als Verschwendung von öffentlichen Mitteln angesehen. Also auch Sie stellen sich nun bitte nicht in der Debatte des Haushalts als die Retter der kommunalen Daseinsvorsorge dar!
Das war immer noch die SPD, die 60 Millionen Euro plus 35 Millionen Euro durchgesetzt hat – auch gegenüber den Privatisierungsbestrebungen einer neoliberalen Koalition auf Bundesebene und anderswo.
Die SPD hat damals mitgetragen, dass beispielsweise Vivantes einen Sicherungspakt unterschreiben konnte, der ja beinhaltete, dass 130 Millionen Euro über eine Darlehensfinanzierung in den nächsten sieben Jahren aufgenommen werden, damit der größte kommunale Daseinsvorsorger im Gesundheitsbereich in Berlin notwendige Investitionen tätigen kann. Nicht nur das: Anders als in der Wohnungsbaupolitik, wo wir sagen, dass die Wohnungsbauunternehmen nicht nur eine soziale Rendite erwirtschaften sollen, sondern auch Geld an die Landeskasse zurückführen sollen, haben wir hier gesagt, dass wir Vivantes erlauben, diese möglichen Gewinne, die man dort in den nächsten Jahren haben möge, nicht in den Steuersäckel einzuzahlen, sondern in die kommunale
Daseinsvorsorge zu reinvestieren. Also, das Problem ist ja erkannt, und die SPD hat sich kontinuierlich für Verbesserungen eingesetzt.
Wenn ich jetzt höre, dass der von uns mitgetragene Gesundheitssenator versucht, hier eine gute sozialdemokratische Politik umzusetzen, dann ist das ja schön. Aber die Forderung muss mehr sein – das sage ich auch ganz klar –: Wir haben hier nicht einen Bedarf von 120 Millionen Euro. Nein, das kann nur kurzfristig helfen, um letztendlich überhaupt die strukturellen Probleme zu lösen. Wenn man einen Substanzabbau in der kommunalen Gesundheitsvorsorge vermeiden möchte, dann ist hier mehr erforderlich. Dann bedarf es mindestens des Erreichens des bundesweiten Niveaus, und dann reden wir über 180 Millionen Euro und mehr.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, auch in meiner eigenen Fraktion! Wer nicht möchte, dass Dumpinglöhne im Gesundheitsbereich gezahlt werden, und wer möchte, dass Pflege aufgewertet wird, der muss auch die Rahmenbedingungen betrachten. Dazu gehört dann auch die Aussage: Es kann nicht sein, dass weiter Druck ausgeübt wird und aus den Entgelten der Krankenkassen Investitionen, die gar nicht aus den Entgelten für die Behandlungen von Kranken bezahlt werden dürften, bezahlt werden, sodass dann weniger Personal eingestellt wird oder man outsourcen muss. Dieses wollen wir gemeinsam stoppen. Dazu brauchen wir auch, meine sehr geehrten Damen und Herren von der Union, auf Bundesebene eine Gesundheitspolitik, die Ihnen, Herr Czaja, hilft, statt eine gute Politik zu konterkarieren und ihr entgegenzuspielen.
Wir brauchen eine Budgetierungserhöhung auf Bundesebene. Wir brauchen die Einführung einer Mindestpersonalregelung und letztendlich eine solidarische Finanzierung des Gesundheitswesens, womit auch eine Bundeshilfe für Länder ermöglicht wird, statt die Länder auf Kosten der Beschäftigten kaputtsparen zu lassen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Sind Sie an dem individuellen Schicksal der Opfer der menschenverachtenden Methoden von Scientology interessiert, oder wollen Sie das Ganze schönreden mit Ihrer Rede gerade?
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Familie ist dort, wo Kinder sind. Deswegen ist es legitim, dass sich das Land Berlin in diesem Abgeordnetenhaus darüber unterhält, was wir tun können, damit noch mehr Kinder in Familien sind als bisher. Der Antrag greift einen spannenden Aspekt auf. Kinderlosigkeit hat aber eben auch verschiedene Aspekte. Zuvorderst ist das gesellschaftliche Problem zu nennen. Gerade deswegen haben wir als SPD mit dieser und auch in den vergangenen Koalitionen die Kitas ausgebaut, haben wir die Schulen und Ganztagsschulen zu Häusern des Lebens und Lernens ausgebaut und sind dabei, weitere Maßnahmen zu ergreifen, damit es leichter ist, Erwerbsarbeit mit Erziehungsarbeit zu kombinieren.
Ich glaube, die gesellschaftlichen Verhältnisse und weniger die medizinischen Faktoren sind primär diejenigen, die Eltern davon abhalten, Kinder zu bekommen. Bei den medizinischen Faktoren können wir aber nicht die Augen verschließen. Es ist in der Tat so: Kinderlosigkeit ist auch ein medizinisches Problem. Deswegen können wir auch nicht pauschal sagen: Nein, wer keine Kinder bekommen kann, ist selbst schuld. – Genau dieses – so sagen wir es – soll der Senat prüfen. Der Senat wird aufgefordert zu prüfen, wie die entsprechende Initiative der Bundesregierung genutzt werden kann, diese entsprechenden technokratischen, medizinzentrierten Leistungen den Eltern zugänglich zu machen. Prüfen ist gut. Wir werden schauen, wo die Grenzen sind.
Sie haben recht, meine lieben Kolleginnen und Kollegen von den Grünen: Wir müssen aufpassen, dass wir nicht Druck auf die Eltern erzeugen, dass jeder sagt, er müsse doch sehr belastende Situationen in Anspruch nehmen – mit Hormonbehandlungen, vielen Fehlversuchen –, nur weil er kinderlos ist. Es muss das Leitbild sein, dass jemand in dieser Gesellschaft nicht Kinder haben kann. Wir wollen uns nicht ein Leitbild aufdrücken lasst, welches lautet: Du hast eine Verpflichtung, Kinder für diesen Staat und diese Gesellschaft zu bekommen. Nein, das ist keine emanzipatorische, sozialdemokratische Politik. Deswegen sagen wir, dass es gut ist, wenn geprüft wird, wie auch das Land Berlin die Mittel vom Bund abrufbar machen kann.
Ich sage Ihnen auch: Für uns als Sozialdemokraten ist natürlich ganz wichtig, dass diese öffentlichen Mittel auch für öffentliche Gesundheit ausgegeben werden. Wenn man hier also Programme auflegt, die man erst einmal prüfen muss, muss man schauen, wie diese auch gerade denjenigen Bevölkerungskreisen zugute kommen, die nicht so stark sind wie andere. Es geht auch darum, die Frage zu beantworten, warum die öffentlichen Mittel nicht zur Stärkung des Gesundheitsdienstes ausgegeben werden. Warum werden sie nicht in mehr Präventionsprogramme investiert? Nein, wir würden hier öffentliche Mittel für individualmedizinische Leistungen ausgeben,
die dem einzelnen Schicksal helfen, einen Kinderwunsch zu erfüllen.
Medizinische Gründe sind nicht gottgegeben. Teilweise sind es nicht nur die Verhältnisse. Teilweise ist es auch die individuelle Lebensplanung, während der man als Vater oder Mutter sagt, jetzt keine Lust zu haben, ein Kind zu bekommen, und möchte es in eine spätere Lebensphase verschieben. Natürlich ist es so, dass gerade in der späteren Lebensphase auch medizinisch die Reproduktionsleistung nicht mehr so ist wie in der jüngeren Lebensphase. Automatisch dann zu sagen, dass dort jemand aufgrund seiner individuellen Lebensplanung öffentliche Mittel in Anspruch nehmen können soll, um dann doch Kinder zu gebären, ist auch so einfach nicht zu machen.
Insofern freue ich mich und stehe dazu, dass wir diese Diskussion im Ausschuss führen. Der Senat wird prüfen. Wir werden schauen, ob wir öffentliche Mittel und andere Mittel durch Stiftungen akquirieren. Diese könnten auch in einen entsprechenden Kinderfondspool einzahlen. Man muss schauen, was das richtige Instrument ist. Es wäre ohnehin in Ruhe zu erörtern, wer davon begünstigt werden soll, was die medizinischen oder sozialen Ausschlusskriterien sein sollen. Die Diskussion wollen wir aber führen und auch entsprechende Programme auflegen. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Patientinnen und Patienten müssen sich darauf verlassen können, dass sie im Gesundheitssystem diejenigen Leistungen bekommen, die sie brauchen, und nicht die, an denen die jeweiligen Leistungserbringer am meisten verdienen können.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Thomas! Herr Behrendt! Deswegen begrüßen wir Ihre Initiative, dass Sie diesen Antrag eingebracht haben. Sie haben es zu Recht dargestellt, dieser ist auch zu Teilen Beschlusslage der SPD-Bundestagsfraktion. Sie haben recht: Die Länder können diese Energie aufgreifen und hier mehr tun als in der Vergangenheit. Aber, meine sehr geehrten Damen und Herren, der Antrag greift zu kurz.
Das von Ihnen skizzierte Handlungsfeld ist richtig, aber nicht ausreichend. Ja, es kann nicht sein, dass angestellte Ärztinnen und Ärzte bei solchen Maßnahmen verurteilt werden, aber der freiberuflich tätige Arzt nicht Gegenstand des Strafgesetzbuches ist. Hier ist eine Regelungslücke, die aufgegriffen werden muss. Die Ärzte sind Sachwalter öffentlicher Gelder der gesetzlichen Krankenversicherungen und dürfen hier nicht weiter so handeln können, bei den wenigen schwarzen Schafen – das muss man aber auch sagen –, die wir da haben.
Aber der Antrag greift zu kurz, eben weil er nicht die Fälle beinhaltet, die sonst noch vorkommen. Ich darf
erinnern: Wir haben Fehlabrechnungen im Bereich der Krankenhäuser. Wir haben ein großes System von physiotherapeutischen Praxen, welche sich Leistungen bei Heimbesuchern erschleichen, in anderen Bereichen sich vorab Unterschriften geben lassen, ohne die Leistungen zu verordnen. Es finden nachträgliche Manipulationen bei Heilmittelerbringern statt, und wir haben das große Problem, dass Unterschriften auch im Bereich Fitness gefälscht werden und auch Teilabrechnungen bei den Apotheken falsch sind – in einigen Fällen, wo schwarze Schafe am Werke sind. Diese schwarzen Schafe insgesamt zu identifizieren und das Gesundheitssystem dort zu verbessern, ist unsere Aufgabe. Korruption schadet den Patientinnen und Patienten und all denjenigen, der großen Mehrzahl der Leistungserbringerinnen und -erbringer, die einfach nur seriös und gut ihrer Tätigkeit nachkommen wollen.
Eben deswegen ist es nötig, dass, wenn wir Ihren Antrag im Gesundheitsausschuss erörtern und uns auch mit der Frage befassen, wie die Sanktionen verbessert werden können. Welche Bundesländer haben beispielsweise jetzt schon Staatsanwaltschaften, die mit Schwerpunkten ausgestattet sind, um Abrechnungsbetrug, Manipulationen im Gesundheitssystem überhaupt auf die Schliche kommen zu können?
Nein, keine Zwischenfragen! – Welche Krankenkassen tun hier mehr als andere? Wir haben Berichte vorliegen, dass die Kassen, die hier Geld in die Hand nehmen, um Abrechnungsmanipulationen aufzudecken, nach einigen Jahren bereits ihre Investitionen wieder hereinspielen, dadurch dass sie Regresse aussprechen und sich das Geld zurückholen können in den jeweiligen, bis hin zu Verurteilungen gehenden Fällen.
Wir müssen uns darüber unterhalten, wie Meldesysteme ausgebaut werden können, dass auch Hinweise aus dem Gesundheitssystem an die Staatsanwaltschaften leichter als bisher kommen können, ohne dass die Beschäftigen Angst haben müssen, aufgrund dieser Hinweise ihren Job zu verlieren. Schließlich wäre es lohnend, darüber nachzudenken, wie auch die Senatsgesundheitsverwaltung ihr bisher lobenswertes Engagement ausbauen kann und einen Runden Tisch zu diesen notwendigen Thema auch in Berlin einrichtet.
Insofern, meine sehr verehrte Damen und Herren von den Grünen: Vielen Dank für Ihre Initiative! Sie ist wesentlich zu kurz gesprungen, aber bietet gutes Material. Die Koalition wird das Thema aufgreifen und fachlich solide
ausarbeiten und dann hier einen entsprechenden Antrag einbringen. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Mit der Vorlage des Einzelplans 11 für den Haushalt sorgt die Koalition dafür, dass Patientinnen und Patienten in Berlin gut versorgt werden. Wir sind stolz darauf, die Krankenversorgung zu verbessern. Wir sind stolz darauf, den öffentlichen Gesundheitsdienst und die Prävention zu stärken, aber auch darauf, den Gesundheitsstandort Berlin auszubauen. Dafür kämpft diese Koalition, und darauf können wir zu Recht allesamt stolz sein.
Dabei setzen wir auf Fortsetzung und Kontinuität bei der Gesundheitsberichterstattung, bei der Finanzierung der psychiatrischen Versorgung, bei der Ausgestaltung der Notfallversorgung und auch bei der Finanzierung der sozialpädiatrischen Zentren. Lassen Sie mich auch sagen, worauf wir seitens der SPD in dieser Koalition stolz sind: darauf, dass wir Geld in den Haushalt eingestellt haben, auch zur Fortsetzung einer modernen und emanzipatorischen Sucht- und Drogenpolitik, beispielsweise dadurch, dass Mittel auch zum Aufbau einer Diamorphinambulanz etwa an der Charité vorgesehen werden.
Wir stärken die Gesundheitsförderung, indem wir das integrierte Gesundheitsprogramm bei ca. 11,5 Millionen Euro beibehalten, Projekte der HIV-Aufklärung, der HIV-Präventionspolitik weiterführen, die Frauengesundheitszentren neben anderen Titeln ebenfalls mitfinanzieren, aber auch Maßnahmen wie Beratungsangebote für sexuell missbrauchte Frauen und Männer stärken. Als
Teil der Daseinvorsorge des Landes Berlin sind wir stolz darauf, dieses Geld auch in Zeiten knapper Kassen weiter bewirtschaften zu können.
Wir steigen in ein Programm der Gesundheitsförderung ein, das die bestehenden Maßnahmen in den nächsten fünf Jahren wesentlich ausbauen wird. Wir legen den ersten Schritt eines Aktionsprogramms Gesundheit auf, indem wir einen Stadtplan der Gesundheitsförderung haushälterisch abbilden, der zeigt, wo es welche Programme gibt, was man noch besser machen kann, um in den nächsten zwei Jahren ein Konzept zu entwickeln, das auch private Mittel einwirbt, um dann noch mehr Geld aus Landeskassen, aber auch mit dem Engagement Dritter zu mobilisieren, um die Gesundheitsförderung zukünftig zielgruppenorientiert auszubauen. Das ist ein neuer Weg, nicht nur Strukturen fortzuschreiben, sondern gesundheitspolitische Ziele zu definieren und dieses auch in einer sozialdemokratischen Gesundheitspolitik abzubilden. Gemeinsam mit unserem Partner, der Union, machen wir das sehr gut, mit einem Senator, der das auch inhaltlich begriffen und aufgegriffen hat und selbst dafür steht, dass dieser Weg gegangen wird. Das ist gut.
Und: Ja, die Patientenrechte sind uns wichtig. Einerseits schreiben wir das Amt der Patientenbeauftragten fort; man hätte es auch einstellen können. Wir werden dann im zukünftigen Doppelhaushalt schauen, wie es auch quantitativ gestärkt werden muss. Aber so, wie Sie, meine Damen und Herren von den Grünen, das hier sagen, nämlich einfach jetzt das Geld zu nehmen, eine Berufung nicht abzuwarten und das Geld einfach in Strukturen hineinzugeben, das ist der falsche Weg. Wir werden jetzt erst einmal Kontinuität sicherstellen und die Patientenbeauftragte neu berufen. Dann wird ein Konzept vorgelegt werden – so, wie es im Koalitionsvertrag steht –, und dieses wird dann zukünftig in dieser Koalition natürlich als Schwerpunkt auch weiter ausgestaltet. Das ist solide Politik und kein Aktionismus, wie es der eine oder andere stattdessen machen möchte.
Berlin ist auch ein Wissenschafts- und Gesundheitsstandort. Auch das ist etwas, das wir in der Vergangenheit als SPD durchaus auf unserer Agenda hatten, wo ich aber sagen muss, dass unser alter Koalitionspartner nicht so gut war, wie man sein kann.
Deswegen ist das ein Punkt, wo wir momentan sehr gut neue Akzente setzen.
Ja, es ist gut, 300 000 Euro und mehr zur Fortschreibung des Masterplans in die Hand zu nehmen. Es ist auch gut, eine gläserne Manufaktur aufzubauen. Herr Senator! Da genießen Sie von dieser Fraktion und von dieser Koali
tion einen immensen Vertrauensvorschuss, denn wir verzichten hier auf einen qualifizierten Sperrvermerk. Wir vertrauen darauf, dass Sie den Geist der Koalitionsvereinbarung unbürokratisch mit Leben erfüllen. Das wollen wir, und deswegen stellen wir diese Mittel auch ein.
Und wir behalten die Finanzierung der Krankenhäuser bei. 95 Millionen Euro und mehr nimmt diese Koalition in die Hand. Wir verlangen natürlich keine Gewinne von Charité und Vivantes, die dann an die Landeskasse abgeführt werden. Hier nimmt das Land Berlin die Verantwortung wahr, die leider andere in der Gesundheitspolitik – auch auf der Bundesebene – nicht wahrnehmen.
Dieser Haushalt ist solide. Er ermöglicht gesundheitspolitisches Gestalten bürgernah am Menschen. So sind wir. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Herr Kowalewski! Wie hoch war der prozentuale Frauenanteil in Ihrer Fraktion?
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! 4,7 Millionen Beschäftigte arbeiten im deutschen Gesundheitswesen, 1,1 Millionen davon in den Krankenhäusern. Die Berliner Krankenhausversorgung behandelt jährlich 750 000 Patientinnen und Patienten stationär, hinzu kommen 1 Million Fälle in den Notfallversorgungen. Wir haben einen Umsatz von über 3 Milliarden Euro im Jahr, der dieses zu einer zentralen Säule des Berliner Gesundheitswesens werden lässt. An dieser Stelle gebührt den Beschäftigten unser Dank,
die diesen Dienst häufig an der Grenze ihrer Möglichkeiten verrichten und keineswegs in toto überbezahlt sind, sondern häufig diejenigen sind, die für die Mehrheit der Gesellschaft ihren Rücken krumm machen. Herzlichen Dank, dass Sie sich für uns so einbringen, wie Sie es tun!
Zu dieser Würdigung gehört auch die Erkenntnis, dass auch wir parteiübergreifend in unseren Sanierungsbemühungen, die wir die letzten 20 Jahre angestellt haben, die Häuser teilweise auf Kosten der Beschäftigten saniert haben. Wir haben 20 Jahre lang die Hälfte der Strukturen im Krankenhaus abgebaut, wir haben einen Prozess eingeleitet, der nicht rückgängig zu machen ist, weil er bundesweit so ist, es sei denn, man würde die bundesweiten Rahmenbedingungen ändern. So sind Teilbetriebe outgesourct worden. Ich habe letzten Dezember über 60 Gespräche mit den Beschäftigten der CFM geführt – meine höchste Wertschätzung für das, was da unter Bedingungen gemacht wurde, dass man sich wundern kann, dass überhaupt noch Gesundheit produziert wird. Das ist wirklich toll, was da trotz allem geleistet wird; wir müssen uns mehr dafür einsetzen, den Rücken der Beschäftigten zu stärken.
Die Kosten des Berliner Krankenhauswesens haben wir in den 20 Jahren gesenkt. Wir haben ein Niveau erreicht, das sich auch bei den Krankenkassen bundesweit im Durchschnitt und nicht mehr an der höchsten Stelle bewegt.
Bei Vivantes hat der letzte Senat bereits gesagt, Vivantes darf Gewinne, sofern welche anfallen, behalten und muss diese nicht an die Landeskasse abführen, was wir von anderen kommunalen Unternehmen durchaus einfordern. Wir haben Vivantes ermöglicht, Investitionen zu tätigen, und dabei ein Landesbürgschaftsprogramm auferlegt – auch etwas, was dringend notwendig war. Gleichzeitig haben wir investiert bei der Charité, diese saniert. Die Charité weist in diesem Jahr erstmalig auch einen Gewinn von 8 Millionen Euro aus, statt 57 Millionen Euro Defizit im Jahr 2008. Mit der Laborfusion sind die wichtigen Weichenstellungen eingeleitet worden, um noch mehr zusammenzuarbeiten, um auch günstiger zu produzieren und letztendlich die Wirtschaftlichkeit zu erhöhen.
Ich stehe zu dem gesundheitspolitischen Programm, das die rot-schwarze Koalition verabschiedet hat. Wir alle in der Koalition stehen dazu, und ich finde es gut, wie unser Senator die programmatischen Punkte abarbeitet,
die wir gemeinsam beschlossen haben. Dazu gehört, dass wir die Leitlinien des Mitarbeiter- und Patientenschutzes in den Krankenhäusern weiter ausbauen werden – so werden beispielsweise die Bemühungen im Bereich des Infektionsschutzes und Hygiene fortgeführt. Wir werden Pflege zum Topthema im Gesundheitswesen machen.
Wir werden das Entlassungsmanagement – dass die Leute in nachfolgenden Kliniken besser als bisher behandelt werden – weiter ausbauen, und wir stehen zu der haushalterischen Verantwortung, die wir als Land Berlin haben. Im Entwurf des Haushaltsplans sind über 95 Millionen Euro erneut für neue Investitionen festgelegt.
So gerne wir auf Landesebene zusammenarbeiten, so muss man auch deutlich sagen: Es war vor zwei Jahren die schwarz-gelbe Bundesregierung, die die Privatisierung von Gesundheitsdienstleistungen vorangetrieben hat, die einen Zusatzbeitrag in eine Pauschale umwandelt und alle weiteren Ausgaben einseitig den Patienten aufbürdet. Wer jetzt pauschal sagt, die Krankenhausausgaben sollten aus dem Überschuss der GKV genommen werden, wie es dem Antrag der Linkspartei zu entnehmen ist, der sagt aber auch, dass die Gewinne, die nun dort im Gesundheitsfonds bestehen, einseitig von den Rentnerinnen und Rentnern zu bezahlen sind, die jetzt von der schwarzgelben Bundesregierung einseitig belastet werden.
Wir brauchen eine Gesundheitspolitik aus einem Guss. Das bedeutet, eine Änderung der bundesrechtlichen Rahmenbedingungen, eine Bundesregierung, die auch gut für das Land Berlin ist. Hätten wir nicht die Regelungen, die vor zwei Jahren eingeführt worden sind, –
würde die Charité beispielsweise in diesem Jahr wieder 4 Millionen Euro mehr an Gewinn machen, als es momentan der Fall ist. Fazit: ja für die Beschäftigten, ja zu einer besseren Infrastrukturausstattung der Kliniken, aber bitte auch: ja zu den Versicherten und Patienten, die nicht einseitig durch Bundesrecht diese Mehrausgaben bezahlen sollen, so wie sie es sonst müssten.
Wir werden im Ausschuss diesen Antrag kritisch diskutieren und überarbeiten. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Sehr geehrter Herr Präsident, vielen Dank! – Meine Frage geht an den Gesundheitssenator. – Herr Senator Czaja! Nach der erfolgreichen Novellierung des Nichtraucherschutzgesetzes in der letzten Legislaturperiode sind neue Produkte für Raucherinnen und Raucher auf den Markt gekommen. Ich denke da an die elektronische Zigarette. Sehen Sie hier gesetzlichen Justierungsbedarf oder Handlungsbedarf in der Rechtsumsetzung?
Meine Nachfrage bezieht sich auf den Wasserdampf, der von dieser elektronischen Zigarette emittiert wird. Gibt es schon abschließende Erkenntnisse über die Frage, ob dieser Wasserdampf auch für andere Menschen gesundheitsschädliche Stoffe beinhaltet, oder ist das eher nicht der Fall?
Meine Frage geht an die Gesundheitsverwaltung: Herr Czaja! Ist Ihnen bekannt, ob denn der Berliner Betrieb für Zentrale Gesundheitliche Aufgaben fristgerecht zum
Jahresende aufgelöst und in die Charité überführt worden ist, oder gibt es da noch weitere Aufgaben, die Sie zügigst anpacken müssen?
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Erinnern wir uns – noch heute ist die deutsche Forschungsgemeinschaft begeistert: Am Donnerstag, 23. Juni 2005, kurz nach 17 Uhr, kam die erlösende Nachricht über den Nachrichtenticker. Die Ministerpräsidenten und der Bundeskanzler sowie die SPD-Bundesministerin Edelgard Bulmahn hatten den Weg für die sogenannte Exzellenzinitiative freigemacht. Mit dieser Initiative ist es gelungen, zusätzliche Milliarden Euro – auch in Berlin – für die deutschen Hochschulen bereitzustellen. Aufbruch und Erneuerung in Bildung und Forschung, Exzellenz in Wissenschaft, aber auch hervorragende universitäre Forschung, Lehre, universitäre Krankenversorgung auf maximalem Niveau – diesen Weg der Exzellenzinitiative neu zu justieren und auszugestalten, dafür lohnt es sich, politisch zu schaffen, das ist es, was wir uns für die nächsten Jahre vorgenommen haben.
Der frische Wind von damals weht noch heute. Rund 50 Tage nach Beginn der Sondierungsgespräche, nur rund sechs Wochen nach Aufnahme der Koalitionsverhandlungen zeigt sich, die SPD und ihr zukünftiger Koalitionspartner – herzlichen Glückwunsch, vermutlich, meine sehr geehrten Damen und Herren von der Union! – sind dabei, zukünftig zuzupacken und mit Klaus Wowereit einen neuen, leistungsfähigen Senat zu bilden, der diesen Weg weiter ausgestaltet. Berlin ist gut, die SPD und die Union in einer möglichen Koalition sind stark für Berlin!
Was sich aus den bisherigen Erkenntnissen der Zustimmung des Bundes zur Exzellenzinitiative abzeichnet, ist ein Erfolg für Berlin.
Gut für Berlin, nicht langweilig und auch nicht verstaubt, sondern erneuter Aufbruch zu neuen Stärken, Dynamik und Mut, und – das ist mir wichtig – mit viel Spaß am politischen Gestalten, das ist es, was sich für die nächsten Jahre in Berlin abzeichnet.
Die jüngsten Erfolge bei den Verhandlungen mit dem Bund zur Kooperation der Charité mit dem MDC sind ein Vorgeschmack auf diesen frischen Wind, der durch die Stadt wehen wird.
Berlin und Deutschland brauchen Spitzenuniversitäten und Universitätskliniken mit internationaler Ausstrahlung – neben der Breitenförderung für jeden, der ein Studium aufnimmt oder aufnehmen möchte. Berlin ist schon heute spitze in vielen Forschungsgebieten. Die universitäre Medizin mit der Charité und auch die außeruniversitären Einrichtungen wie dem MDC sind Weltklasse. Über 1 400 qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beim MDC, 17 Charité-Centren mit über 103 Kliniken und Instituten, 230 Professorinnen und Professoren, 16 Sonderforschungsgebiete und Exzellenzcluster – das ist der Bereich der Life Sciences, das ist der Bereich, mit dem wir in Berlin heute schon wuchern können.
Darauf ruhen wir uns nicht aus, vielmehr packen wir mutig an, wenn es darum geht, künftig in Deutschland – aber auch in Europa – Spitzenklasse und Weltklasse zu sein.
Um es mit den Worten des zu Beginn des Jahres amtierenden Vorsitzenden des Wissenschaftsrats zu sagen: In Zeiten, in denen Wissenschaft immer spezialisierter wird, wird die zunehmende Zusammenarbeit zwischen den Disziplinen immer wichtiger. In besonderer Weise gilt es für die Universitätsmedizin mit ihren vielen außeruniversitären Einrichtungen und zahlreichen Teilfächern, sich gut aufzustellen. Exzellenzbildung nicht nur in den nächsten Jahren, sondern auch darüber hinaus, ist eben auch und gerade eine nationale Aufgabe. Die politischen Hausaufgaben haben wir in Berlin gemacht, jetzt ist der Bund an der Reihe.
Lassen Sie mich auch als Gesundheitspolitiker sagen: Es ist gut, wenn die Spitzenleistungen der Grundlagenforschung des MDC beispielsweise bei Krebs und HerzKreislauf-Erkrankungen schnell in den Versorgungsalltag der schwerstkranken Patientinnen und Patienten der Universitätskliniken übergehen. Es macht genauso viel Sinn, die Praxiserfahrungen exzellenter Ärztinnen und Ärzte, exzellenter universitärer Klinikerinnen und Kliniker bei der Ausgestaltung der Hochleistungsforschungsprogrammatik intensiv einzubeziehen.
Das schon heute erfolgreiche Zukunftscluster Gesundheit wird auf diesem Weg nachhaltig und mit großen Chancen für sowohl Patientinnen und Patienten wie auch der Berliner Forschung, Lehre und Gesundheitswirtschaft gestärkt. Die neue Charité-, MDC- und Bundeskooperation wird Maßstäbe setzen. Das hilft auch der Charité, sich in den nächsten Jahren intensiv auf ihre wissenschaftliche Exzellenz zu konzentrieren.
Die jetzt eingeleitete Neuaufstellung der Charité ist ein großer Erfolg. Wir freuen uns auf eine erfolgreiche Legislaturperiode. Wir freuen uns gemeinsam mit unserem neuen Koalitionspartner auf eine florierende Wis