Winfried Scheuermann
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Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Vor zehn Jahren ist die UMEG geschaffen worden. UMEG steht für Gesellschaft für Umweltmessungen und Umwelterhebungen.
Aber die da oben nicht. Wenn wir es nur unter uns auszutragen hätten, brauchten wir die Debatten hier überhaupt
nicht, denn das wissen wir schon lange. Ich weiß schon, Herr Drautz, dass das die Retourkutsche für gestern sein soll, aber Sie bringen mich nicht so schnell draus.
Und Gott sei Dank sind wir uns in diesem Haus bei diesem Gesetz auch einig.
Wir haben uns von dieser Gesellschaft, dieser GmbH versprochen, dass wir auch Aufträge außerhalb des staatlichen Bereiches akquirieren können. Dies konnte in den vergangenen zehn Jahren aber nicht verwirklicht werden. Mit dieser GmbH haben wir die Situation für das Land nicht verbessert, sondern verschlechtert, weil wir außer den normalen Kosten noch die Mehrwertsteuer bezahlen müssen.
Das ist der Grund, warum wir „Kommando zurück“ gesagt und die privaten Gesellschafter ausbezahlt haben und jetzt aus der GmbH eine Anstalt des öffentlichen Rechts machen. In dieser Rechtsform sparen wir in Zukunft die Mehrwertsteuer. Mit dieser Ersparnis können wir auch die Kosten für diese Umwandlung bezahlen. Wenn diese Kosten beglichen sind, werden wir in Zukunft mit dieser Organisationsform als Anstalt des öffentlichen Rechts sogar ein klein wenig Plus anstelle des bisherigen Minus machen.
Ich freue mich, dass wir alle dieser Meinung sind und diesem Gesetzentwurf zustimmen werden. So sah es wenigstens im Ausschuss aus.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Generalumweltplan ist sicherlich eine ganz wichtige Maßnahme unserer Umweltpolitik in der zu Ende gehenden Wahlperiode. Dieser Umweltplan kann in der Zukunft noch sehr große Bedeutung erlangen, wenn sich die Regierung an ihren eigenen Plan hält. Deswegen begrüßen wir es, dass es heute im Landtag zu einer Aussprache über den Umweltplan kommt.
Ich möchte meine Stellungnahme in sechs Punkten zusammenfassen:
Erstens: Wir betreten mit diesem Umweltplan Neuland in Deutschland. Wir sind das erste Bundesland – auch die Bundesregierung selbst hat noch keinen Umweltplan –, das einen solchen Umweltplan vorlegt. Insofern fehlen uns Erfahrungen im Umgang mit diesem Instrument. Deswegen kann diese Debatte auch sehr nützlich sein, weil sie uns erste Erfahrungen verschaffen kann.
Zweitens: Ein wesentlicher Bestandteil des Umweltplans ist die Darstellung der Istsituation in der Umweltpolitik und den Umweltmedien in Baden-Württemberg. Ich kenne keine Darstellung, die die Umweltsituation so wie der vorliegende Umweltplan zusammenfasst. Allein schon die Darstellung der Situation und der Probleme ist sicherlich ein sehr nützlicher Bestandteil des Umweltplans.
Drittens: Der allgemeine Teil befasst sich mit den Instrumenten der Umweltpolitik. Neben alten, althergebrachten werden dort auch neue Instrumente dargestellt. Ein althergebrachtes Instrument ist das Ordnungsrecht. Ein bereits etabliertes, aber neues Instrument ist das Setzen auf die Eigenverantwortung. Ich erwähne nur das Stichwort Ökoaudit. Fast keine oder allerjüngste Erfahrungen sammeln wir mit marktwirtschaftlichen Instrumenten. Bei den marktwirtschaftlichen Instrumenten werden im Allgemeinen Teil vor allem Zertifikate, Lizenzen und Selbstverpflichtungen abgehandelt. Wenn mir eine Abschweifung auf die Klimakonferenz in Den Haag erlaubt ist: Es ist ja vor allem der Handel mit Zertifikaten und Lizenzen zwischen den einzelnen Staaten, mit denen man versucht, einen Fortschritt zu erzielen.
In diesem Zusammenhang ist wenigstens angesprochen, dass auch ein verschärftes Umwelthaftungsrecht ein sehr wirksames Instrument der Umweltpolitik sein kann. Es handelt sich wohl zuallererst um Erfahrungen aus Amerika.
Wenn man nämlich eine nachhaltige Gefährdungshaftung und eine Beweislastumkehr bei der Umwelthaftung hat, dann bleibt dem Einzelnen, der sich betätigt, fast nichts anderes übrig, als sich so zu verhalten, dass er von der Umwelthaftung nicht in Anspruch genommen wird, dies heißt möglichst umweltgerecht.
Viertens: Der wichtigste Bestandteil des Umweltplans sind die Ziele. Nun gibt es sehr konkrete Ziele.
Der wichtigste Teil sind die Ziele.
Ein Teil der Ziele ist sehr konkret, und ein Teil der Ziele ist, sage ich dazu, naturgegeben allgemeiner. Ich versage es mir jetzt – –
Wenn Sie mir dies so vorwerfen, Herr Caroli, dann will ich jetzt doch einmal ganz konkrete Ziele nennen, zum Beispiel bei der Ressourceneffizienz, bei den nachwachsenden Rohstoffen, beim Frischwasserdargebot, beim Klimaschutz, bei den CO2-Emissionen, bei den regenerativen Energien, bei der Luftreinhaltung und beim Lärm. Hierzu habe ich im Umweltplan – ich nehme an, dass Sie denselben haben wie ich –
ganz konkrete Zielsetzungen vorgefunden.
Dann lesen wir nachher miteinander. – Ich habe diesbezüglich ganz konkrete Ziele vorgefunden, während es bei anderen Umweltmedien – ich sage es noch einmal – naturgegeben allgemeinere Ziele sind.
Ich will einmal das Thema Flächenverbrauch ansprechen. Sie können in einen Plan Zielsetzungen, welche Sie auch immer wollen, hineinschreiben. Hinsichtlich des Flächenverbrauchs ist es viel wichtiger, dass wir uns einmal über die Instrumente unterhalten, mit denen wir dem Flächenverbrauch begegnen können. Wir als Land haben bei der Gestaltung unseres Bauplanungsrechts ganz wenige wirksame Instrumente, um dem Flächenverbrauch begegnen zu können. Ich komme auf den Flächenverbrauch noch zurück. Bei solchen Umweltmedien hat es auch gar keinen Sinn, zum Beispiel hineinzuschreiben, dass wir aus elf Hektar am Tag in den nächsten zehn Jahren fünf oder sechs Hektar machen wollen.
Wir haben kaum Instrumente. Wer mir jetzt widerspricht, den bitte ich, mir nachher in seiner Rede einmal wirksame Instrumente gegen den Flächenverbrauch vorzutragen.
Fünftens: das Ergebnis der Anhörung. Zum Umweltplan hat ein intensives Anhörungsverfahren stattgefunden. Auf der einen Seite, vor allem aus dem Bereich der Wirtschaft, gibt es kritische Stellungnahmen bis hin zu der Aussage des Landesverbandes der Industrie, einen Umweltplan bräuchten wir nicht,
und auf der anderen Seite Stellungnahmen der Naturschutzverbände, die aussagen: Der Plan ist längst nicht weitgehend genug.
Wenn ich alles zusammen betrachte, liegen wir irgendwo in der Mitte
zwischen den Extremen „Wir brauchen das überhaupt nicht“ – Landesverband der Industrie – und „Dies geht lange nicht weit genug“ – Naturschutzverbände. Das heißt, wir haben einen Mittelweg gefunden. Das ist für einen allerersten Plan in Deutschland, wie ich finde, auf jeden Fall eine positive Aussage.
Mit dem Landesverband der Industrie möchte ich mich noch einen Moment beschäftigen. Wie jemand, der über ein Jahr am Umweltdialog teilgenommen hat, wie die Industrie und Wirtschaft in Baden-Württemberg, so viel aus dem Umweltdialog mitbekommen hat, dass er sagt: „Einen Umweltplan brauchen wir nicht“, ist für mich nicht zu begreifen.
Meine Damen und Herren, überhaupt nicht vorwurfsvoll, aber einfach feststellend muss man doch einmal in Richtung der Industrie sagen: Genauso wie es für uns heute selbstverständlich ist, dass die Marktwirtschaft durch das soziale Element korrigiert wird, damit die Schwachen nicht untergehen, muss es für die Wirtschaft und für uns alle allmählich selbstverständlich werden, dass die Marktwirtschaft durch die Ökologie korrigiert wird, damit wir alle unserer Verantwortung für kommende Generationen gerecht werden.
Herr Präsident, sechstens und letztens – –
Eine halbe Minute noch.
Sechstens und letztens: Der Umweltplan enthält auch Felder, auf denen in der Zukunft in der Umweltpolitik das Handeln ganz besonders notwendig ist. Das gilt für uns nach wie vor beim Artenschutz, das gilt bei dem von mir schon apostrophierten Flächenverbrauch, das gilt auch
beim Lärm und natürlich bei der Daueraufgabe der globalen Umweltprobleme.
Letzter Satz: Ich habe eingangs gesagt:
Wenn die Regierung den Umweltplan ernst nimmt, dann kann er in der Zukunft eine große Bedeutung haben.
Ich meine, dazu gehört auch, dass die Regierung und das Land bei verschiedenen Punkten der Umsetzung des Plans beispielhaft und vorbildhaft vorangehen und nicht einfach sagen: Die anderen sollen es machen, wir schauen zu.
Vielen Dank.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Tatsache, dass mit dem neuen Sommerfahrplan der Bahn wesentliche Bestandteile des Interregioverkehrs wegfallen sollen, ist die Grundlage für diese Debatte. Bundesweit sollen 18 Millionen Zugkilometer eingespart werden, davon entfallen 2,6 Millionen auf Baden-Württemberg.
Ich stelle fest: Wenn es darum geht, Wohltaten zu verteilen, dann berücksichtigt die Bundesregierung oder die Bahn AG Baden-Württemberg unterproportional. Wenn Schandtaten wie der Wegfall einer eingeführten Zuggattung zu verteilen sind, werden wir überproportional bedacht: 2,6 Millionen Zugkilometer von 18 Millionen belegen, dass Baden-Württemberg überproportional betroffen ist.
Was bedeutet das jetzt für uns in Baden-Württemberg? Unser Verkehrsministerium hat errechnet, dass von den 2,6 Millionen Zugkilometern 1,9 Millionen Zugkilometer für die Aufrechterhaltung des Integralen Taktfahrplans unabdingbar sind. Es besteht hoffentlich in diesem Haus Einigkeit darüber, dass die Ausrichtung unseres Nahverkehrs am Integralen Taktfahrplan die Grundlage dessen ist, was wir als erfolgreiche Renaissance des öffentlichen Personennahverkehrs in Baden-Württemberg bezeichnen. Ich stelle schlicht und einfach fest: Der Wegfall des Interregios ist ein Angriff auf den Integralen Taktfahrplan.
Ich verstehe, meine Damen und Herren, wenn in BadenWürttemberg landauf, landab dagegen protestiert wird. Diese Proteste sind berechtigt, aber ich sage dazu: Wenn jeder Zweite, der unterschrieben hat und protestiert, auch ab und zu einmal Interregio fahren würde, dann hätten wir wahrscheinlich das Problem nicht,
und wenn wir es hätten, hätten wir es nicht in dem Ausmaß, wie wir es jetzt haben.
Für die Erhaltung eines Zuges ist die Abstimmung mit der Fahrkarte immer noch das probateste Mittel.
Meine Damen und Herren, an dieser Stelle muss man auch einmal etwas zur Politik der Bahn sagen.
Wer meint, man würde eine erfolgreiche Bahnpolitik betreiben, wenn man die Ausrichtung an der Wirtschaftlichkeit oder, ich kann auch sagen, das Herbeiführen der Börsenfähigkeit, koste es, was es wolle, zur obersten Richtschnur nimmt, der ist falsch gewickelt.
Die Bahn hat uns, meine Damen und Herren, im Güterverkehr vorgeführt, wohin das führt.
Ein Ast um den anderen ist abgeschnitten worden,
und heute spielt der Güterverkehr bei der Bahn in der Gesamtbewältigung des Gütertransports leider fast keine Rolle mehr. Wenn es bei der Bahn so weitergeht, dann gilt das bald auch für den Personenverkehr.
Ich kann von dieser Stelle aus Herrn Mehdorn nur raten, sich einmal zum Beispiel in der Schweiz umzusehen. Dort ist oberstes Prinzip nicht die Wirtschaftlichkeit, sondern dort ist oberstes Prinzip die Kundenfreundlichkeit. Wenn die Bahn nicht zur Kundenfreundlichkeit zurückkehrt, wird sie Schiffbruch erleiden.
Noch ein Wort zu Dr. Schnell, dem Konzernbeauftragten der Deutschen Bahn für Baden-Württemberg. Er hat, wenn stimmt, was in der Zeitung steht, gesagt, die Interregios von Ulm nach Friedrichshafen bräuchten eine durchschnittliche Besetzung von 200 Personen und hätten nur 160. Nun unterstelle ich einmal, das sei richtig. Zieht denn dann ein vernünftiger Wirtschaftsunternehmer die Konsequenz und trifft die Entscheidung, zu sagen: „Dann lasse ich auch 160 Leute im Regen stehen“? Das ist doch überhaupt nicht normal. Normal ist, sich auch um die restlichen 40 durch ein vernünftiges Marketing und durch ein vernünftiges Angebot zu kümmern.
Herr Dr. Schnell, wenn Sie Ihre Aufgabe als Konzernbeauftragter nicht nur als Sprachrohr von Herrn Mehdorn in Baden-Württemberg, sondern auch einmal umgekehrt als Sprachrohr baden-württembergischer Interessen bei der Konzernspitze verstünden, dann dürften Sie so etwas nicht sagen.
Was ist denn, meine Damen und Herren, die rechtliche und die politische Bedeutung dessen, was auf uns zukommt?
Rechtlich – das ist der Inhalt unseres Antrags – meinen wir, dass nach Artikel 87 e Abs. 4 unseres Grundgesetzes der Bund als Eigentümer der Bahn nicht einfach zulassen kann, dass, aus welchen Gründen auch immer, Personenfernverkehr so nachhaltig beeinträchtigt wird, wie es jetzt mit der Einschränkung des Interregioverkehrs der Fall ist.
Die politische Bedeutung sehe ich darin, dass wir hier in diesem Haus einmütig sagen: Wenn uns überhaupt Maßnahmen zur Verfügung stehen, um die ungeheure Zuwachsprognose im Straßenverkehr einigermaßen zu bewältigen, dann muss ein Teil des für die Straße prognostizierten Zuwachses auf der Schiene stattfinden,
und dann ist die Einschränkung des Schienenverkehrs zu diesem politischen Ziel einfach kontraproduktiv.
Meine Damen und Herren, das letzte Problem, das ich ansprechen möchte, ist die Frage: Was bleibt zu tun? Zunächst einmal finde ich verräterisch, was geschehen ist, als vom Land aus das Angebot gemacht worden ist, die Differenz zwischen den Einnahmen im Interregioverkehr und dem Punkt der Wirtschaftlichkeit durch das Land zu erstatten: Brüske Ablehnung von der Bahn! Was steckt denn dahinter? Wenn Sie sich mit jemandem von der Bahn unterhalten, der einen Einblick hat und der weiß, dass man ihn nicht verrät, dann sagt der: Der ganze Hintergrund der Einschränkung des Interregioverkehrs ist darin zu suchen, dass die Bahn im IC-Verkehr rollendes Material fährt, das so alt ist, dass es ausgemustert werden muss. Weil man sich angeblich neuen Ersatz nicht leisten kann, brauche ich die Erste-Klasse-Wagen der Interregiozüge, die auch schon uralt sind, um die noch älteren im IC-Verkehr zu ersetzen.
Das ist wohl der Hintergrund. Dann sollte man von der Bahn aus auch so ehrlich sein und das den Kunden so sagen und ihnen nicht ein X für ein U vormachen wollen.
Zweitens: Meine Damen und Herren, egal, was wir unternehmen, zum Fahrplanwechsel 2001 wird überhaupt nichts passieren, außer dass die Züge wegfallen, weil niemand in der Lage ist, von jetzt bis zum Juni 2001 überhaupt Material zur Verfügung zu stellen, damit in irgendeiner Form Ersatz geschaffen werden kann. Wer Ihnen etwas anderes sagt, der macht Ihnen, glaube ich, wieder ein X für ein U vor.
Dritte Bemerkung, die ich machen wollte, und zwar an Herrn Fischer von der SPD und an einen Teil der Grünen: Die haben gesagt: Das Land bekommt 500 Millionen DM Regionalisierungsmittel im Jahr mehr, als ihm unbedingt zustehen; nehmt einen Teil dieses Geldes und schafft den Ersatz. Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich habe
immer noch gemeint, unsere Aufgabe hier sei in erster Linie, Interessen von Baden-Württemberg zu vertreten.
Das ist alles andere, als baden-württembergische Interessen zu vertreten; denn das würde bedeuten, dass wir einen Teil des Nahverkehrs, den wir bisher mit den 500 Millionen DM durchführen, entfallen lassen müssten, um dafür Ersatz für Interregios zu finanzieren.
Ja.
Jetzt komme ich zu meinem letzten Punkt, und der ist gleichzeitig die Antwort auf Ihre Frage, vorausgesetzt, ich habe sie richtig verstanden.
Zunächst einmal müssen wir darauf pochen, dass die Bahn ihrer Aufgabe gerecht wird und nicht einfach sagen kann: Ich entferne mich vom Fernverkehr,
und dann soll das Land gucken, wo es bleibt. Nach deren Definition ist jetzt nach vier Jahren der Reform plötzlich das, was bisher unbestritten Fernverkehr war, Nahverkehr geworden. Das können wir nicht einfach so akzeptieren,
sondern da müssen wir genauso, wie die Bahn auf ihrem veränderten Standpunkt beharrt, auf unserem vier oder fünf Jahre lang unveränderten Standpunkt beharren.
Als Letztes sage ich Ihnen, Herr Fischer und meine Damen und Herren: Wir sind bereit, in diese Lücke zu springen, was nicht von jetzt auf nachher geht. Allerdings muss dann irgendwann einmal über das Geld geredet werden, das bisher für den Interregioverkehr aufgewandt worden ist, und es muss gefragt werden: Wo bleibt das Geld? Genauso, wie man bei der Verlagerung der Zuständigkeit für den Schienennahverkehr auf die Länder in ausreichendem Umfang Geld dazugegeben hat, genauso – ich glaube, da sind wir hier in diesem Hause einig – muss man bei einer zusätzlichen Aufgabe – Ersatz des Interregioverkehrs durch das Land – auch das entsprechende Geld hinzugeben.
Alle, die jetzt, von links nach rechts, klatschen,
möchte ich darauf hinweisen, dass nichts anderes der Inhalt des Entschließungsantrags der FDP/DVP und meiner Fraktion ist.
Wenn wir den einmütig annehmen würden, hätten wir vielleicht einen kleinen Beitrag zu einer Verbesserung der Misere, die auf uns zukommt, erreicht.
Vielen Dank.
Herr Kollege Stolz, haben die berühmten 500 Millionen DM Regionalisierungsmittel, die wir zusätzlich zu dem bekommen, was wir bekommen müssen – Sie wissen, was ich meine –, nicht gleichzeitig zu einer Halbierung des Zuschusses des Bundes bei den GVFG-Mitteln geführt?
Die zweite Frage – –
In einer halben Minute vier Bemerkungen, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Erstens: Herr Stolz, ein wesentlicher Bestandteil der Bahnreform ist die Entschuldung der Bahn von 80 Milliarden DM zulasten der Autofahrer. Wo ist hier die Bevorzugung der Straße gegenüber der Bahn?
Ich habe eine halbe Minute Redezeit.
Zweitens: Ich greife Ihren Vorschlag auf, aus den beiden Zugarten Regionalexpress und Interregio eine Zugart zu machen. Aber dann müssen das Land und die Bahn ihre Mittel für den Regionalexpress bzw. für den Interregio in einen Topf werfen. Dann wird etwas Vernünftiges daraus.
Das Letztere haben Sie nicht gesagt.
Dritte Bemerkung: Wir brauchen in Zukunft aus allgemeinen verkehrspolitischen Gründen mehr Bahn und nicht weniger.
Viertens: Der ÖPNV in Baden-Württemberg wird nicht nur mit 1,2 Milliarden DM Regionalisierungsmitteln getragen, die wir vom Bund bekommen, sondern auch mit mindestens gleich hohen Mitteln, die aus dem Landeshaushalt kommen.
Vielen Dank.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben heute den dritten Tag der Beratungen des Doppelhaushalts 2000/2001. Wenn ich diese drei Tage Revue passieren lasse
ganz kurz –, so war der erste Tag auch dadurch geprägt, dass die Oppositionsfraktionen uns von den Regierungsfraktionen vorgehalten haben, wir würden zu viel Schulden machen.
Wenn ich mir aber noch einmal die Aussagen der Sprecher der Oppositionsfraktionen zu den Einzelhaushalten vergegenwärtige,
hieß es immer: „Ihr tut hier zu wenig, ihr tut dort gar nichts.“
Jedes „zu wenig“ und jedes „gar nichts“ heißt auf Deutsch: mehr Geld. Dies passt einfach nicht zusammen.
Fast wäre man versucht, die Vorsitzenden der Oppositionsfraktionen zu bitten, bei ihren Rednern im Rahmen der dreitägigen Zweiten Beratung des Haushalts für ein klein wenig mehr Konsequenz zu sorgen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir wissen so gut wie Sie, dass man an jeden Haushalt eine ganze Menge Wünsche haben kann, aber dass nicht alle erfüllt werden können. Wir von der CDU sind froh, dass ein wichtiges Anliegen von uns bezüglich dieses Haushalts erfüllt worden ist, nämlich mehr Investitionsmittel im Landesstraßenbau.
1999 war die Situation so misslich, dass nicht eine einzige neue Ausbau- oder Neubaumaßnahme begonnen werden konnte. Nun stehen uns im Jahr 2000 50 Millionen DM und im Jahr 2001 85 Millionen DM für neue Maßnahmen zur Verfügung. Lassen Sie mich nur noch dazu sagen, dass ein ganz erheblicher Teil dieser Mittel auch für Radwege ausgegeben wird, sodass wir auch auf diesem Gebiet, wo wir sicher Nachholbedarf haben, einen Teil dieses Nachholbedarfs befriedigen können.
Meine Damen und Herren, das Umwelt- und Verkehrsministerium ist ja auch das Ministerium für Reaktorsicherheit. Das verleitet einen natürlich, ein paar Takte zu den Ausstiegsbemühungen der Regierungsfraktionen in Berlin zu sagen. Sie wollen – da zitiere ich Sie hoffentlich richtig – einen Ausstieg aus der Atomenergie ohne Schadenersatz und gleichzeitig eine nicht rückgängig zu machende Entscheidung über den Ausstieg. Meine lieben Damen und Herren von den Oppositionsfraktionen hier im Haus, das ist die Quadratur des Kreises.
Kein Geringerer als Ihr Bundestagsabgeordneter Ernst Ulrich von Weizsäcker bekennt sich zwar im „Rheinischen Merkur“ der letzten Woche zum Ausstieg, aber über die Mittel und Wege, wie wir dahin kommen, sagt er nach meinem Dafürhalten doch sehr Beachtliches. Ich darf wenigstens ein paar Passagen zitieren. Er sagt:
Allerdings erhöht der Binnenmarkt den Druck auf die Politik, den Ausstieg behutsam durchzuführen und zu vereinbaren.
Dann geht es weiter:
Wenn deutscher Atomstrom durch französischen ersetzt wird, entgehen der deutschen Wirtschaft und dem deutschen Fiskus Milliarden
ohne Vorteil für die Umwelt.
Und letztes Zitat:
Man muss den Zeitpunkt
nämlich des Ausstiegs –
ehrlich abschätzen, von dem an diese Kosten zu Binnenmarktbedingungen zu hoch werden.
Also die Kosten für die Kernenergie. Was heißt denn das, dass die Kosten zu hoch werden? Das kann doch nur heißen, dass andere Energie, die in genügendem Ausmaß zur Verfügung steht, billiger ist. Dies ist in der Tat ein Weg, über den man auch mit uns reden kann.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, das Umweltministerium wird auch gern als das Ministerium für den technischen Umweltschutz bezeichnet. Jetzt will ich ganz einfach einmal ein paar Banalitäten darstellen, weil Sie uns ja immer unterstellen, unsere Umweltpolitik sei nicht erfolgreich.
Also ich spreche vom technischen Umweltschutz.
Luftreinhaltung: Nennen Sie mir irgendeine Gegend oder irgendein Land, mit dem wir in der Luftreinhaltung nicht konkurrieren können.
Bodenschutz: Baden-Württemberg war das erste Land, das – unter Umweltminister Vetter – ein Bodenschutzgesetz erlassen hat.
Wenn Sie jetzt das Bodenschutzgesetz des Bundes angucken, sehen Sie, dass dort wesentliche Teile von uns abgeschrieben sind.
Abwasserreinigung: Nennen Sie mir ein Gebiet auf der Welt, in dem bei der Abwasserreinigung größere Erfolge erzielt werden als bei uns.
Abfallbeseitigung: In vielen Kreisen unseres Landes erfüllt die Abfallbeseitigung alle Anforderungen, auch alle Anforderungen, die vom Umweltschutz an die Abfallbeseitigung gestellt werden.
Frischwasserdargebot: Auch da können wir jede Konkurrenz bestehen.
Ich sage das, um einmal darzustellen, dass wir auf dem Gebiet des technischen Umweltschutzes mit niemandem einen Vergleich zu scheuen brauchen. Deswegen ist der technische Umweltschutz bei uns sehr erfolgreich. Ich halte es für mehr als angemessen, ab und zu auch solche Selbstverständlichkeiten zu betonen, weil über Selbstverständlichkeiten überhaupt nicht mehr geredet wird,
ganz zu schweigen davon, dass man nicht überlegt, wem solche Selbstverständlichkeiten anzurechnen sind.
Ich komme ja jetzt noch darauf.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, es gibt auf dem Gebiet des technischen Umweltschutzes natürlich auch Streitfragen. Beim Etat des Wirtschaftsministeriums haben wir über die Bezuschussung von regenerativen Energien gesprochen. Wenn Sie mir erlauben, zitiere ich noch einen Satz von Ernst Ulrich von Weizsäcker aus dem besagten Artikel:
Die Betreiber, denen das Zugeständnis einer so genehmigten Laufzeit Milliarden wert sein kann, müssten über die normale Besteuerung hinaus einen finanziellen Beitrag für den Umstieg in die kernkraftfreie Zeit leisten. Ein Teil des Gewinns muss in die Erhöhung der Energieeffizienz und in Entwicklung und Ausbau erneuerbarer Energien fließen.
Nun hat unser Minister den interessanten Vorschlag eines Quotenmodells gemacht.
Ich bitte Sie, das Stromeinspeisungsgesetz und das Quotenmodell einmal miteinander zu vergleichen. Wenn wir europaweit dazu kämen, den Energieerzeugern aufzuerlegen – ich nenne jetzt einfach einmal eine Zahl –, 10 % in Form regenerativer Energien darzubieten, dann hätten wir mit einem Schlag einen Erfolg, den wir mit dem Stromeinspeisungsgesetz bis zum Sankt-Nimmerleins-Tag nicht mehr bekämen.
Gut. – Deswegen unterstützen wir unseren Minister in der Verfolgung dieses Vorschlags eines Quotenmodells.
Ja.
Sie haben jetzt eine dreiteilige Frage gestellt. Da muss man sich fast einen Stift nehmen und sie aufschreiben. Ich will dazu nur sagen: Ich bestreite den Erfolg des Stromeinspeisungsgesetzes überhaupt nicht. Aber ich habe mich dafür ausgesprochen, dass das Quotenmodell ein besseres Modell ist. Ich möchte ein gutes Modell durch das bessere ersetzen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ein anderes Thema, das in der Diskussion ist und über das ich ein paar Sätze verlieren möchte, ist das Problem des bodennahen Ozons. Zugegebenermaßen, Herr Glück: Das Gesetz aus der Regierungszeit der CDU-FDP/DVP-Koalition zur Beherrschung des bodennahen Ozons war nicht das Gelbe vom Ei.
Das kann überhaupt niemand bestreiten. – Ich habe „Gelb“ jetzt nicht als FDP-Farbe gemeint. – Das ist ausgelaufen.
Jetzt ist die Frage, was wir nun gegen das bodennahe Ozon tun. Es war wiederum unser Minister, der ein Zwölf-Punkte-Programm vorgelegt hat, um die Vorgängersubstanzen des bodennahen Ozons zu vermindern. Wir finden, das ist allemal ein besserer Weg, als zu meinen, durch kurzfristige Verbote könne ein Erfolg erzielt werden. Die Erfahrung aus allem, was wir in den vergangenen Jahren gegen das bodennahe Ozon gemacht haben, lehrt uns doch, dass wir ein schwieriges Problem nur mit Papiertigern angegangen sind.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, auch die immer wieder gestellte Forderung, eine eigene Lotterie für den Umwelt- und Naturschutz durchzuführen, haben wir wenigstens in Ansätzen umgesetzt,
nämlich mit einem neuen Destinatär bei der Glücksspirale: Naturschutz und Umweltschutz.
Nun weiß ich, dass es in diesem Haus genug Vertreter gibt, die sagen, wir bräuchten eine eigene Lotterie für den Natur- und Umweltschutz. Entsprechende Anträge befinden sich derzeit in der Rechtsüberprüfung. Ich würde sagen: Jetzt warten wir erst einmal ab, wie diese Rechtsverfahren endgültig ausgehen. Dann können wir uns über diese Frage auch hier noch einmal unterhalten.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich muss meinem Kollegen Gerd Scheffold Redezeit lassen. Deswegen nur noch etwas zu – –
Kollegialität muss sein.
Nur noch etwas zu Ihren Anträgen. Meine Damen und Herren, Sie haben sich zwar bemüht, für Ihre Anträge, von denen der eine oder der andere durchaus positiv zu beurteilen wäre, wenn man Geld hätte – –
Ja, Sie setzen einfach wieder die Schuldendiensthilfe beim Flughafen auf null, Herr Drexler.
Herr Drexler, hören Sie mir wenigstens einen Satz lang zu.
Nein, Sie schwätzen immer dazwischen.
Solche Anträge kann man aus der Opposition heraus stellen, solche Anträge kann man aber als Regierungsfraktion nicht annehmen,
weil wir eine vertragliche Verpflichtung für diese Schuldendiensthilfe haben und weil wir deswegen für Ihre Anträge, von denen der eine oder andere durchaus positiv ist, kein Geld haben. Deswegen können wir diese Anträge nicht annehmen.
Ja.
Ich will Ihnen Ihre Frage so beantworten: Erstens sind die Zinsen deutlich gesunken, zweitens haben wir die Laufzeit verlängert. Aber wir können nicht sagen: Wir zahlen gar nichts, und die Laufzeit ist uns völlig egal.
Zum Schluss, meine sehr verehrten Damen und Herren, ein ganz einfacher Grundsatz: Noch immer gilt in der Umweltpolitik, dass wir uns in dieser Generation eigentlich so verhalten müssten, dass unsere Kinder und Enkel die gleichen Lebensbedingungen vorfinden, wie wir sie wie selbstverständlich in Anspruch nehmen.
Ich meine, dass wir auf dem Gebiet des technischen Umweltschutzes, und nur für den habe ich hier zu reden, auf einem guten Weg sind, um dieses Ziel in Angriff zu nehmen und ihm ein großes Stück näher zu kommen.
Vielen Dank.