Volker Schebesta
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Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Es ist schon interessant, zu sehen, wie viele der Kollegen aus Ihrer Fraktion, Herr Drexler, Interesse an Ihren bildungspolitischen Ausführungen heute Morgen so kurz vor dem Wahltermin haben.
Ist es die von Ihnen beantragte Aktuelle Debatte? Ist es Ihr Thema? Ist es Ihr Wahlkampfschlager? Ist es Ihr Fraktionsvorsitzender?
Nach diesem negativen Blick in die Schulen und der Frage von Ihnen: „Was kommt raus?“ schauen wir uns doch einmal an, was tatsächlich rauskommt.
Erstens: Die Kinder in Baden-Württemberg haben bei PISA besser als die in vielen anderen Bundesländern abgeschnitten.
Wir waren im Jahr 2000 mit Bayern und im Jahr 2003 mit Bayern und Sachsen in der Spitzengruppe in Deutschland.
Zweitens: Wir haben die geringste Jugendarbeitslosigkeit – Thema gerechte Bildungschancen. Wir haben mit die niedrigste Zahl von Jugendlichen ohne Schulabschluss. Wir haben die niedrigste Abbrecherquote in der Berufsausbildung. Das liegt auch an der guten schulischen Ausbildung in Baden-Württemberg.
So viel zu dem Thema „gerechte Bildungschancen“, das eigentlich das Thema Ihrer Aktuellen Debatte war und nicht ein Aufguss von G-8- und Ganztagsschuldiskussion.
Ich finde, dass herzlich wenig zum Thema Ihrer Aktuellen Debatte gekommen ist.
Drittens: Im Jahr 2003, Herr Drexler, haben in unserem Bundesland die Kinder der ersten Generation besser als die neu zugewanderten Kinder bei PISA abgeschlossen. Das heißt, dass bei uns die Integration von Schülerinnen und Schülern in der zweiten Generation durchaus gelingt.
Sie haben Zahlen angesprochen. Da lohnt sich ein genauer Blick. Sie haben von PISA-Ergebnissen aus dem Jahr 2000 gesprochen. Im Jahr 2000 wurde Baden-Württemberg bei PISA unter den alten Bundesländern bei der Lesekompetenz als das Land bewertet, bei dem der geringste Zusammenhang zur sozialen Herkunft besteht. Im Jahr 2003 – das ist richtig – haben wir bei der mathematischen Kompetenz einen relativ starken Zusammenhang. Aber wenn man die beiden Dinge zusammen sieht, dann kann man nicht einfach sagen: Die eine Methode ist besser als die andere. Die Methoden wurden zwischenzeitlich gewechselt.
Man muss schon fragen: Welche führt zum richtigen Ergebnis? Man muss – da haben Sie auch Recht – die Ergebnisse von PISA insbesondere mit Blick auf Bildungserfolg und soziale Herkunft als Aufgabe für die Bildungspolitik sehen.
Weil wir sie als Aufgabe für die Bildungspolitik sehen und weil es absolut, wenn auch relativ günstig im Vergleich mit den anderen Bundesländern, in Baden-Württemberg eine Koppelung von Herkunft und Bildungsbeteiligung gibt, deshalb tun wir auch etwas.
Da lohnt es sich am Ende der Legislaturperiode, zurückzuschauen und auch nach vorne zu schauen.
Erstens: Sprache. Sie tun so, als geschähe nichts. Im Kindergarten haben wir die Erzieherinnenausbildung umgestaltet.
Wir haben den Orientierungsplan für Bildung und Erziehung auf den Weg gebracht. Wir haben Sprachfördermaßnahmen, und die Hausaufgaben-, Sprach- und Lernhilfen wurden mit 7 Millionen € im Jahr 2006 ausgestattet.
Haben wir jetzt 2006 oder nicht?
Zweitens: Thema Unterricht. Sie legen immer viel Wert – heute Morgen ist das von Ihnen nicht gekommen – auf Diskussionen über Schulstrukturen. Es gibt viele Wissenschaftler, die im Nachgang zu PISA gesagt haben: Nicht die Schulstruktur, sondern die Art und Weise des Unterrichts ist wichtig.
Wir haben die Bildungsplanreform auf den Weg gebracht. Wir haben mit dieser Bildungsplanreform Wert darauf gelegt, dass nicht – –
Der Bildungsplan besteht schon. Oder? Sind wir jetzt am Ende dieser Legislaturperiode,
und ist die Bildungsplanreform in dieser Legislaturperiode gemacht worden? Es war auch nicht erst gestern, dass die Bildungsplanreform verabschiedet wurde.
Jedenfalls haben wir es gemacht. Wir haben die Stofffülle und Detailfestlegungen reduziert. Wir wollen, dass die Schulen mehr Gestaltungsspielraum haben, um mit ihrem Unterricht für bessere Schulbildung zu sorgen.
Drittens: Benachteiligtenförderung. Wir haben nicht jetzt, Herr Drexler, damit begonnen, Bereiche mit besonderem Förderbedarf, wie zum Beispiel Ganztagsschulen, mit mehr Lehrerwochenstunden als andere Schulen auszustatten, sondern wir haben das seit langem eingeführt. Wir haben es in dieser Legislaturperiode ausgebaut. Wir haben 200 Schulen in Baden-Württemberg, vor allem Hauptschulen, mit sieben zusätzlichen Lehrerwochenstunden ausgestattet.
Ich begrüße den Beschluss der Landesregierung, dies in den nächsten Jahren um 550 Grund- und Hauptschulen auszubauen.
Wir unterstützen dieses Programm und finden, es ist ein weiterer richtiger Schritt auf diesem Weg.
Meine Damen und Herren, die Befunde von PISA und von anderen Bildungsstudien sind eine Herausforderung für die deutsche Bildungspolitik und auch für die Bildungspolitik in Baden-Württemberg. Wir stellen uns dem und stellen die Weichen auf weitere Verbesserungen. Sie als Opposition haben die Aufgabe, kritisch zu begleiten. Der Blick auf andere Bundesländer zeigt aber: Sie von der SPD würden es schlechter machen, als wir es in Baden-Württemberg tun.
Vielen Dank.
Ich möchte zunächst darauf eingehen, dass der Kollege Kretschmann den UN-Inspektor Munoz erwähnt hat, der in den letzten Tagen in Deutschland war. Ich möchte auf eines hinweisen, was er angesprochen hat. Seiner Meinung nach sind die bestehenden Unterschiede zwischen den Bundesländern zu groß. Das erweist sich als richtig, wenn man sich die PISA-Ergebnisse ansieht. Nur: Ich glaube, wir sollten uns mit dem Ergebnis, mit diesem Befund nicht auf den Weg machen, den er vorschlägt, nämlich die Befugnisse der Bundesländer im Bildungsbereich zu beschneiden und auf nationaler Ebene Befugnisse zu gestalten und damit im Ergebnis eine Nivellierung in den Schulen zu haben. Wir sind stolz auf unsere Bildungspolitik in Baden-Württemberg. Denn sie hat als Ergebnis, dass wir mit unseren Werten in Baden-Württemberg an der Spitze in Deutschland stehen. Wir wollen auch weiterhin die Möglichkeit haben, gute Bildungspolitik im Land zu machen.
Munoz. Ich gehe nur auf das ein, was öffentlich berichtet wird.
Zu Ihnen, Herr Drexler, komme ich jetzt.
Sie stellen eine ganze Tirade von Fragen, um von Ihrem Interview im Dezember abzulenken.
Sie stellen sich hier hin und sagen: Jugendbegleiter, dafür 800 Lehrerstellen. Jugendbegleiter aber seien keine Lehrer, damit könne man Unterricht nicht ersetzen. Aber – da stimmen Sie mir zu; Sie müssen einfach nur nicken oder „Ja“ rufen; dann steht es sogar im Protokoll – das sind Verbesserungen in der Schule, das sind Maßnahmen, die der Schule zugute kommen.
Es sind Maßnahmen, die der Schule zugute kommen.
Jetzt zu dem, was Sie machen wollten. Im Dezember hat Sie nämlich nicht die Frage interessiert, wie viele Lehrerstellen in den nächsten Jahren frei werden.
Vielmehr haben Sie mit dem, was Sie wissen, mit dem, was Sie ahnen, mit dem, wovon Sie ausgehen, gesagt: Ein Drittel der frei werdenden Stellen für Lehrerinnen und Lehrer
bis 2014 würden dem Haushalt zugute kommen.
Das haben Sie gesagt. Jetzt stelle ich einmal die Frage, was aufgrund dieser Annahme den Schulen aus den Haushaltseinsparungen zugute kommt. Nichts!
Wenn wir den Jugendbegleiter aus 800 frei werdenden Lehrerstellen finanzieren,
dann kommt das den Schulen zugute. Deshalb machen wir das.
Sie stellen jetzt eine ganze Tirade von Fragen,
damit wir nicht auf diesen Unterschied hinweisen, der darin besteht, dass Sie ein Drittel für die Haushaltssanierung einsetzen wollen und wir im Regierungsprogramm der CDU verabschiedet haben: Die aufgrund der zurückgehenden Schülerzahlen frei werdenden Lehrerstellen werden für Maßnahmen in der Schule eingesetzt.
Vielen Dank.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die CDU-Landtagsfraktion nimmt die Sorgen der Eltern zu G 8 ernst.
Wir sind für die Verkürzung der gymnasialen Ausbildungszeit. Das halten wir für wichtig und richtig. Dabei wollen wir, dass Kindern, gerade beim Übergang von der Grundschule auf weiterführende Schulen und auch in den Jahren der Umstellung von G 9 auf G 8, gute Bildungserfolge ermöglicht werden.
Dort, wo es mit der Umsetzung Probleme gibt, soll gehandelt werden. Wir halten den Weg, der in dem Antrag der SPD-Landtagsfraktion zum Ausdruck kommt, nicht für den Weg, der den Kindern am besten hilft.
Im Nachgang zum vergangenen Samstag bekommen wir viele E-Mails. Eine E-Mail ist dabei deutlich anders als die anderen. Diese E-Mail kommt von Herrn Kranich, dem Vorsitzenden der Arbeitsgemeinschaft Elternbeiräte an Gymnasien im Regierungsbezirk Stuttgart. Er spricht davon, dass die Elternbeiräte nicht gewillt seien, sich für den Wahlkampf – egal, von welcher Seite – vereinnahmen zu lassen.
Sie fragen, wer dies wolle. Ich halte es für bemerkenswert, dass sich ein Elternvertreter genötigt fühlt, dies zu schreiben.
Darin stehen Erwartungen und Forderungen. Diese enthalten Aufforderungen an die Schulleiter. Darin wird auf Fortbildungsangebote und Ressourcen, aber mit keinem Wort auf die Reduzierung der Lerninhalte eingegangen, die von Ihnen im Antrag der SPD-Landtagsfraktion gefordert werden. Denn im Unterschied zu Ihnen haben die am Schulleben Beteiligten die Bildungsplanreform kapiert.
Die alten Lehrpläne sind für das Kerncurriculum in den Bildungsplänen um ein Drittel reduziert worden.
Und im Schulcurriculum können die Schulen Schwerpunkte setzen und ihr Profil schärfen. Beides zusammen ergibt 100 % der Unterrichtszeit, aber eben nicht, Herr Kollege Zeller, 100 % des alten Lehrplans, wie Sie es im November in der Debatte behauptet haben.
Ich habe Ihnen eingangs gesagt, dass niemand – auch wir nicht – eine hohe Belastung der Schüler in jungen Jahren will. Dafür haben wir die Möglichkeiten geschaffen, dass die Schulen Spielräume nutzen können. Wir wollen aber auch, dass Politik und Kultusverwaltung alle Spielräume dafür nutzen. Ich kann insofern auch für die Fraktion der FDP/DVP sprechen: Wir haben das Kultusministerium gebeten, zu prüfen, ob es für eine Entlastung in den unteren Klassen noch weitere Möglichkeiten nach den Vorgaben der Kultusministerkonferenz gibt. Das kann nicht, wie in Ihrem Antrag behauptet, im Rahmen der Sekundarstufe I geschehen, weil die Schulen bei uns eine Gesamtvorgabe dafür und innerhalb dieser Vorgabe selbst Gestaltungsmöglichkeiten haben. Durch die Bewertung der Oberstufe entsprechend der KMK-Vorgabe müsste es weitere Spielräume geben.
Meine Damen und Herren, der Hammer ist, wenn sich Herr Kollege Drexler hier als Hüter einer guten Unterrichtsversorgung aufspielt.
Sie haben es hier gesagt und vor allem gestern diese Behauptung aufgestellt; Sie haben sich und Ihrer Fraktion aber im Dezember ein Ei ins Nest gelegt. Die Landesregierung – und die Regierungsfraktionen haben sie dabei unterstützt – hat in dieser Legislaturperiode 5 500 neue Lehrerstellen geschaffen. Die CDU hat am Samstag in ihrem Regierungsprogramm für die nächste Legislaturperiode beschlossen, dass aufgrund der Entwicklung der Schülerzahlen rechnerisch frei werdende Lehrerstellen für bildungspolitische Maßnahmen, vor allem für die frühkindliche Bildung, für den Ausbau von Ganztagsschulen und für den Aufbau einer Qualitätssicherung, verwendet werden.
Herr Drexler, gestern haben Sie sich hier hingestellt und verkündet, alle frei werdenden Lehrerstellen für den Unter
richt einzusetzen sei Ihr Vorschlag gewesen. Ich zitiere einen Zeitungsartikel aus der „Stuttgarter Zeitung“ vom 19. Dezember 2005 – gesagt ist gesagt –, in dem Sie ausführen:
Auch von den 10 000 Lehrerstellen, die wegen zurückgehender Schülerzahlen frei werden, wollen wir ein Drittel einsparen.
Es ist nicht Ihr Vorschlag gewesen,
sondern Sie humpeln in dieser Frage hinterher, wie in allen bildungspolitischen Fragen. Lassen Sie uns Bildungspolitik machen; das ist auch für die Unterrichtsversorgung das Beste.
Meine Damen und Herren, helfen wir den Schulen, damit sie die guten Möglichkeiten nach der Bildungsplanreform nutzen können. Helfen wir vor Ort mit, dass die Stundenplangestaltung gerade am Anfang der Gymnasialzeit die Kinder nicht überfordert
und dass Poolstunden zur Entlastung genutzt werden. Helfen wir mit, dass die Stellung von Hausaufgaben auf die Stundentafel abgestimmt ist. Überlegen wir nach den Erfahrungen in den Pilotschulverbünden, wann nach der Grundschulfremdsprache die zweite Fremdsprache beginnen soll. Schaffen wir mit dem Schulbauförderprogramm, das auf dem Weg ist, die baulichen Voraussetzungen. Stimmen Sie unserem Antrag zu.
Hören Sie von der SPD auf, den Eindruck zu erwecken – und das nicht nur bei uns –, dass es Ihnen mehr um den Erfolg am 26. März als um unsere Kinder geht.
Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Wir kommen zu dem Regelungsteil in den verschiedenen Gesetzentwürfen, der das Tragen eines Kopftuchs im Kindergarten betrifft.
Wir von der CDU-Landtagsfraktion halten das Kopftuch nicht für ein ausschließlich religiöses Symbol.
Nicht jede muslimische Frau, die ein Kopftuch trägt, äußert damit eine politische Botschaft. Aber sie trägt ein mehrdeutiges Symbol. Deshalb haben wir in Abwägung der unterschiedlichen Grundrechtsgüter für die Schulen entschieden, dass ein Kopftuchverbot ausgesprochen wird. Wir wollen dieses Verbot jetzt auch für den Kindergarten umsetzen.
SPD und Regierungsfraktionen sind sich in dem Willen zu einer gesetzlichen Regelung einig. Ob ich die Grünen inzwischen wieder hinzurechnen kann, weiß ich nicht genau. Sie haben in der Ausschussberatung ja einen Änderungsantrag zu den Gesetzentwürfen eingebracht.
Die SPD und die Regierungsfraktionen streiten sich über einen Erlaubnisvorbehalt. Die SPD will einen solchen Vorbehalt vorsehen. Ich habe bereits im Rahmen der Ersten Beratung ausgeführt, dass wir einen Erlaubnisvorbehalt aus rechtlichen und politischen Gründen für problematisch halten.
Wir halten ihn aus rechtlichen Gründen deshalb für problematisch, weil im Bundesverfassungsgerichtsurteil vom September 2003 Folgendes ausgeführt wird:
Wie weit der Gesetzgeber die für den fraglichen Lebensbereich erforderlichen Leitlinien selbst bestimmen muss, richtet sich nach dessen Grundrechtsbezug. Eine Pflicht dazu besteht, wenn miteinander konkurrierende Freiheitsrechte aufeinander treffen und deren jeweilige Grenzen fließend und nur schwer auszumachen sind.
Dass der Grundrechtsbezug bei der Kopftuchfrage sehr hoch ist, dass die Grenzen fließend und schwer auszumachen sind, das ist, glaube ich, unbestritten.
Sie von der SPD halten einen Erlaubnisvorbehalt mit dem Vorschlag in Ihrem Gesetzentwurf für rechtlich möglich. Ich habe Bedenken dagegen – und mit mir meine Fraktion –, dass die Aussage in Ihrem Gesetzestext, eine Bekundung sei auf Antrag zuzulassen, wenn das Verhalten der Fachkraft im Einzelfall eine Neutralität wahrende Einstellung erkennen lasse, bestimmt genug für diese Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts ist. Wir hätten damit, wenn diese Einzelfallentscheidung vor Ort getroffen wird, wieder eine Grundrechtsabwägung, die die Kommunen im Einzelfall vornehmen müssen.
Gegen eine solche Einzelfallüberlegung hat Professor Ferdinand Kirchhof bereits in seinen Ausführungen zum Schulgesetz gesagt:
Hier müssen Grundrechte abgewogen werden, und zwar in einer Weise, dass man den einen Grundrechtsträger weniger berücksichtigt als den anderen. Und das soll eben nur die demokratisch legitimierte erste Gewalt tun.
Dem stimmen wir zu. Konkreter, als Sie es getan haben, lässt sich der Tatbestand kaum fassen. Weil wir es verfassungsrechtlich nicht sicher als hinreichend einschätzen können, halten wir ein generelles Verbot ohne Erlaubnisvorbehalt für richtig und angezeigt.
Sie führen für Ihre Position namhafte Verfassungsrechtler an. Professor Mahrenholz und Professor Böckenförde halten im Hinblick auf die kommunale Selbstverwaltung einen Erlaubnisvorbehalt für geboten. Der auch von Ihnen angeführte Professor Jestaedt hält dies demgegenüber im Blick auf die kommunale Selbstverwaltung nicht für geboten. Aus anderen Gründen stimmt er Ihnen zu, aber er hat in der Stellungnahme gegenüber den Grünen gesagt, im Blick auf die kommunale Selbstverwaltung nicht. Da sind sich die drei Gutachter, die Sie anführen, schon untereinander nicht einig. Wir haben aber auch die Stellungnahme von Professor Kirchhof, der ausführt, er halte aus den von ihm angeführten Gründen den Entwurf Ihres Kindergartengesetzes für unvereinbar mit der Verfassung und der Verfassungsrechtsprechung. Da wir auf der sicheren Seite sein wollen, halten wir es mit ihm und wollen deshalb das generelle Verbot ohne Erlaubnisvorbehalt.
Ich habe auch von politischen Gründen gesprochen. Es gibt Stellungnahmen des Städtetags und des Gemeindetags. Der Städtetag hält eine gesetzliche Regelung nicht für erforderlich. Für den Fall, dass sie aber vom Landtag für notwendig erachtet wird, präferiert der Vorstand des Städtetags eine gesetzliche Regelung ohne Ausnahmemöglichkeiten.
Der Gemeindetag führt aus, er lege besonderen Wert auf größtmögliche Rechtssicherheit:
Wir erwarten eine klare, landesweite und letztlich auch einheitliche Handhabung.
Der Städtetag hat in einer Einlassung gegenüber Journalisten – das wird heute in der „Stuttgarter Zeitung“ zitiert – die Aussage getroffen, er gehe nicht von Klagen der Kommunen im Blick auf die vorgelegten Gutachten aus.
Herr Kollege Birzele, Sie haben die Einlassungen von Städtetag und Gemeindetag im Ständigen Ausschuss für nicht nachvollziehbar erklärt. Wir halten aus den von mir genannten rechtlichen und politischen Gründen ein generelles Verbot ohne Erlaubnisvorbehalt für richtig und bitten um Zustimmung zu unserem Gesetzentwurf.
Vielen Dank.
Herr Kollege Birzele, sind Sie bereit, zur Kenntnis zu nehmen, dass ich nicht davon gesprochen habe, dass es nirgendwo einen Erlaubnisvorbehalt geben könne, sondern davon, dass in diesem Fall der Erlaubnisvorbehalt regeln müsste, was vom Verfassungsgericht her dem Gesetzgeber vorgegeben ist, nämlich die Leitlinien konkret zu fassen, und dass ich davon gesprochen habe, dass dies in diesem Fall mit der von Ihnen vorgeschlagenen Formulierung aus unserer Sicht nicht ausreichend möglich ist?
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Der Gesetzentwurf von CDU und FDP/ DVP hat mehrere Bestandteile. Er beinhaltet eine Regelung zur Finanzierung gemeindeübergreifender Kinderbetreuungseinrichtungen, die Umsetzung des Tagesbetreuungsausbaugesetzes und das Verbot des Tragens eines Kopftuchs für Erzieherinnen in öffentlichen Kindergärten.
Nur zu Letzterem will ich in der ersten Runde sprechen. In der zweiten Runde übernimmt mein Kollege Alfred Haas die weiteren Punkte.
Im Landtag haben wir uns – Herr Birzele hat es erwähnt – eingehend mit der Frage eines Kopftuchverbots für Lehrerinnen in öffentlichen Schulen beschäftigt. Auch für den Bereich des Kindergartens ist eine komplizierte Güterabwägung erforderlich. Es geht um die negative und die positive Religionsfreiheit, die zu berücksichtigen sind, und es geht um die Frage: Welche Botschaft vermittelt ein Symbol in öffentlichen Einrichtungen?
Ich möchte für die CDU-Landtagsfraktion noch einmal klar zum Ausdruck bringen: Für uns ist das Kopftuch kein ausschließlich religiöses Symbol. Wir werden gerade auch von muslimischen Mitbürgerinnen und Mitbürgern immer wieder angesprochen, die sagen: Das Kopftuch steht auch für eine bestimmte Auslegung des Islam im Sinne des politischen Islamismus, ist also auch mit einer politischen Botschaft verbunden, und als solches Symbol ist es Teil der Unterdrückungsgeschichte der Frau. Bei der Anhörung im Landtag zu dem Gesetzentwurf, der für den Schulbereich ein Kopftuchverbot für Lehrerinnen vorsah, hat dies Frau Ates, eine bekennende Muslimin – Herr Birzele hat es angesprochen –, glaubhaft dargelegt. Ihr stimmten erkennbar die meisten muslimischen Gäste, die an der Anhörung teilnahmen, zu.
Nicht jede muslimische Frau, die ein Kopftuch trägt, äußert diese politische Botschaft oder ist gar eine Islamistin. Frauen mögen ihre Entscheidung für das Tragen dieses Kleidungsstücks religiös begründen oder damit eine individuelle Wertentscheidung zum Ausdruck bringen. Das Symbol ist aber mehrdeutig. Deshalb kamen alle Fraktionen, die dem gegenwärtigen Landtag angehören, in der letzten Legislaturperiode zu dem Ergebnis, dass der Staat durch eine seiner Lehrerinnen den Schülerinnen und Schülern nicht mit einem solch mehrdeutigen Symbol gegenübertreten soll.
Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts hat die große Mehrheit des Landtags in dieser Legislaturperiode dafür im April 2004 eine gesetzliche Regelung getroffen. Wir sehen darin ebenso wenig, wie Herr Kollege Birzele für die SPD ausgeführt hat, einen Widerspruch zu den Bemühungen um Integration. Es liegt gerade keine Ausgren
zung vor. Vielmehr bemühen wir uns um eine Integration auch derjenigen, die in öffentlichen Einrichtungen mit einem solchen politischen Symbol konfrontiert werden. Auch in öffentlichen Kindergärten tritt der Staat den Kindern durch Erzieherinnen gegenüber, die bei den Körperschaften als Träger der Einrichtungen beschäftigt sind.
Es gibt Unterschiede zwischen Schule und Kindergarten: die Schulpflicht, die Anstellungskörperschaften bei öffentlichen Einrichtungen oder die wesentlich größere Trägervielfalt. Es bleibt aber der gleiche Staat, der durch die Erzieherinnen in öffentlichen Kindergärten vor den Kindern steht.
Deshalb wollen wir ein Kopftuchverbot, angelehnt an die Regelung im Schulgesetz, auch im Bereich des Kindergartens vorsehen, nachdem der Fall einer muslimischen Kinderpflegerin in Ebersbach großes Aufsehen erregt hat. Wir nehmen dabei den Auftrag des Bundesverfassungsgerichts ernst, ein solches Verbot nur durch eine gesetzliche Regelung auszusprechen.
Mit Rücksicht auf die kommunale Selbstverwaltung schlagen Sie von der SPD – Herr Birzele hat es ausgeführt – ein generelles Verbot mit Erlaubnisvorbehalt vor. Auch für uns ist die kommunale Selbstverwaltung ein hohes Gut. Wir halten unseren Vorschlag für juristisch vertretbar und sehen keinen Eingriff in die Personalhoheit bzw. die konkrete Personalwirtschaft. Es handelt sich nur um eine allgemeine gesetzliche Regelung über Beschäftigungsvoraussetzungen. Solche Regelungen enthält § 7 des Kindergartengesetzes bereits, etwa Voraussetzungen für das pädagogische Personal, die Zulassung von Ausnahmen auf Antrag beim Jugendamt oder Voraussetzungen für die Leitungsfunktionen.
Für uns bleibt es aber dabei, dass der Erlaubnisvorbehalt, Herr Kollege Birzele, aus anderen juristischen Gründen problematisch ist. Wir gehen davon aus, dass das Urteil des Bundesverfassungsgerichts im Fall Ludin eine Abwägungsentscheidung durch den Gesetzgeber notwendig macht und gerade keine Öffnung für eine Einzelfallentscheidung im Gesetz zulässt.
Über diese juristische Argumentation hinaus halten wir aber auch politisch eine Entscheidung vor Ort für falsch, im Übrigen aus den Gründen, die auch Sie von der SPD bei der Regelung im Schulgesetz durch Ihren Redner Wintruff genannt haben. Ich zitiere aus der Zweiten Beratung:
Deshalb halten wir … ein grundsätzliches Verbot mit Erlaubnisvorbehalt weder für praktikabel noch für gerechter …
Herr Wintruff bestätigt dabei die Einschätzung des Ebersbacher Bürgermeisters, dass der Streit um Frau Ariöz das soziale Klima in der Stadt belastet hat.
Herr Wintruff weiter:
Mit welchen Vorgaben sollte etwa der Beweis der Störung des Schulfriedens
für die Kindergärten können Sie statt „Schulfrieden“ „Frieden in der Einrichtung“ setzen –
geführt werden?
Und in der Ersten Beratung:
Doch der Vorschlag …
eines Erlaubnisvorbehalts –
ist … kontraproduktiv und führt zu unlösbaren Konflikten vor Ort … Die Verantwortung nach unten durchzureichen und sich ihrer zu entziehen zeigt unserer Ansicht nach keine Stärke von Parlamentariern …
Dem ist in der politischen Argumentation auch für den Bereich des Kindergartens aus unserer Sicht nichts hinzuzufügen.
Aus den genannten juristischen und politischen Erwägungen legen wir Ihnen unseren Gesetzentwurf vor und laden Sie, insbesondere die Kolleginnen und Kollegen von der SPD, dazu ein, den Konsens einer großen Mehrheit dieses Hauses zum Kopftuch in öffentlichen Einrichtungen aufrechtzuerhalten.
Vielen Dank.
Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Deutschland und Frankreich sind im Bereich von Straßburg, seiner Umgebung und der Ortenau zusammengewachsen. Bürgerinnen und Bürger kaufen wie selbstverständlich auf der jeweils anderen Seite ein. Auf beiden Seiten können einheitliche Tickets für den ÖPNV auf durchgehenden Strecken gekauft werden. Wie selbstverständlich nehmen die Menschen in der Ortenau das kulturelle Angebot der Stadt Straßburg wahr. Deshalb war es richtig, dass in der Erklärung zum 40. Jahrestag des Élysée-Vertrags die Schaffung eines Eurodistrikts Straßburg – Kehl angesprochen worden ist. Herr Kollege Theurer hat darauf hingewiesen: Am 17. Oktober wird die Kooperationsvereinbarung der Kommunen in diesem Gebiet unterzeichnet und der Eurodistrikt damit gegründet.
Darüber hinaus bleiben aber für uns zwei Fragen zur strukturellen Umsetzung.
Das Erste ist: Können wir nicht mehr erreichen, einen verbindlicheren Rahmen schaffen, einen Zweckverband schaffen?
Das Zweite: Können wir die Gebietskulisse erweitern? Insbesondere in der südlichen Ortenau gibt es ein starkes Interesse daran, dass die Partner auf der anderen Seite über das Gebiet der Communauté Urbaine de Strasbourg, der Stadtgemeinschaft Straßburg, hinaus einbezogen werden.
Die Gespräche dazu laufen auch weiter, nachdem die Kooperationsvereinbarung steht, und sie werden von unserer Partei aus in der deutsch-französischen Arbeitsgruppe von Oberbürgermeisterin Schreiner aus Offenburg und Oberbürgermeister Braun aus Oberkirch begleitet. Die Chance des Eurodistrikts ist die weitere Verbesserung des grenzüberschreitenden Austauschs der Bürgerinnen und Bürger und der Betriebe.
Bei dem Stichwort „Bürgerinnen und Bürger“ darf ich Ihnen, Herr Kollege Theurer, zum Thema Bürgerbeteiligung sagen: Das Anliegen mag berechtigt sein. Aber diese Fragen werden, wie andere Fragen, nicht allein in Deutschland und schon gar nicht im Landtag, sondern nur mit den französischen Partnern entschieden. Da müssen wir zur Kenntnis nehmen, dass es auf französischer Seite eine ganz andere Herangehensweise an das Thema Bürgerbeteiligung gibt als bei uns.
Vor kurzem hat das Handwerk Forderungen aus seiner Sicht dargestellt. Sie unterscheiden sich, wenn überhaupt, dann nur kaum von dem, was die IHK und andere Verbände vortragen. Hierbei werden folgende Fragen aufgeworfen: Ist es nicht möglich, dass, wenn Arbeitnehmer aus deutschen Handwerksbetrieben in Straßburg arbeiten, ein deutscher Sozialversicherungsnachweis ausreicht? Müssen dafür wirklich weitere Dokumente vorgelegt werden? Können nicht im Zuge der Berufsausbildung praktische Teile im anderen Land absolviert und selbstverständlich in die Berufsausbildung mit einbezogen werden?
Unterstützen wir bei solchen Vorschlägen die Region, damit – vielleicht versuchsweise, vielleicht auch gleich für weitere Gebiete mit integriert – eine Umsetzung erfolgt, die
sich dann bewähren kann und die danach für weitere Bereiche, die sich auch auf den Weg zu einem Eurodistrikt begeben haben, nutzbar gemacht werden kann. Leisten wir also einen Beitrag dazu, dass das ganze Oberrheingebiet mit solchen Schritten zur Europäischen Metropolregion wird. Ich habe dazu die Landesregierung schon im Februar 2003 in einem Antrag um ihre Unterstützung gebeten. Diese ist bisher auch auf diesem Weg der Begleitung erfolgt. Die Europäische Metropolregion wäre eine weitere Chance, die unter anderem die Landesregierung bei der Ministerkonferenz für Raumordnung im Frühjahr dieses Jahres durch eine Öffnungsklausel im Metropolkonzept ermöglicht hat.
Noch einmal: Nutzen wir diese Chancen für die Region Straßburg – Kehl/Ortenau, für das Oberrheingebiet insgesamt, für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit und damit vor allem für die Bürgerinnen und Bürger in diesem Raum.
Vielen Dank.
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Die Güterverkehrsleistungen auf den Straßen Baden-Württembergs sind seit 1990 um über 40 % gestiegen. Der Anteil des Transports auf der Straße hat auf über 70 % zugenommen. Die Verkehrsträger Schiene und Binnenschifffahrt haben Marktanteile verloren.
Nach einer Prognose des Verkehrswissenschaftlichen Instituts der Universität Köln für die Jahre 2001 bis 2015 wird der Güterverkehr um 43 % zunehmen – der Güterverkehr auf der Straße um 52 %, also überdurchschnittlich, und der Güterverkehr auf Schifffahrtswegen um 33 %, also unterdurchschnittlich. Diese Zahlen zeigen, dass man mit der Bewältigung dieses Verkehrsaufkommens, aber auch mit der Verteilung unter den Verkehrsträgern vor einer großen Aufgabe steht.
Dieser Aufgabe stellt sich das Land mit finanziellen Mitteln, aber auch durch die Vorbereitung von Entscheidungen, zum Beispiel durch eine Veranstaltung wie dem Güterverkehrskongress am 6. Juni 2005 in Mannheim.
Insgesamt haben wir in unserem Land Nachholbedarf
bei der Verkehrsinfrastruktur. Auf dem genannten Kongress wurde der Finanzbedarf in Deutschland mit jährlich 12 Milliarden € beziffert. Nach den Planungen des Bundes für 2005 bis 2008 geht man bisher für den Neubau, den Ausbau und die Erhaltung von Straßen, Schienen und Wasserwegen von Mitteln in Höhe von durchschnittlich 8,2 Milliarden € pro Jahr aus.
Gerade wir in der Südwestecke von Deutschland müssen feststellen: Straßen- und Schienenverkehrsinfrastruktur wird damit nur unzureichend ausgestattet. Als ein Abgeordneter, der vom Oberrhein kommt, will ich nur die beiden großen Beispiele in unserer Region nennen: ein drittes und viertes Gleis bis in die Schweiz und eine dritte Spur für die Autobahn A 5 durchgängig in beiden Fahrtrichtungen südlich der bisherigen Ausbaustrecke.
Neben der Wichtigkeit der Verkehrsinfrastruktur für die Wettbewerbsfähigkeit unserer Wirtschaft ist auch die ökologische Komponente dieser Verkehrsentwicklung zu beachten. Das gilt für den Flächenverbrauch, die Schadstoffentwicklung und die Lärmentwicklung. Deshalb sollten wir auch auf Verbesserungen bei den Verkehrsträgern achten. Immerhin sind der Energieverbrauch und die CO2-Emissionen insgesamt langsamer angestiegen als die Güterverkehrsleistung selbst. Das ist, glaube ich, durchaus auch erwähnenswert.
Darüber hinaus gilt aber: Wo immer möglich, soll Verkehr auf umweltfreundliche Verkehrsträger verlagert werden. Die planerischen Grundlagen für diesen Leitsatz hat Frau Kollegin Berroth erwähnt. Staatssekretär Köberle hat das für die Landesregierung beim Güterverkehrskongress auch so gesagt, und dies gilt auch für die CDU-Landtagsfraktion.
Zur Umsetzung dieser planerischen Grundsätze sind in den letzten Jahren Maßnahmen durch das Land erfolgt. Zum Beispiel hat das Land bei der Schiene in Umsetzung des Generalverkehrsplans die Schaffung von überregionalen Güterverkehrszentren und regionalen logistischen Zentren unterstützt. Deren Realisierung hängt aber natürlich entscheidend von der Bereitschaft in der Region ab.
Im Güterverkehrskonzept des Landes, das mit dem Generalverkehrsplan entwickelt worden ist, spielt Vernetzung eine große Rolle. Damit sind wir beim kombinierten Verkehr. In den vergangenen Jahren ist für den Bau von Umschlaganlagen an den Standorten Mannheim, Stuttgart, Weil am Rhein, Heilbronn, Karlsruhe sowie für den Bau von Gleisanschlüssen mit rund 13 Millionen € eine finanzielle Unterstützung erfolgt.
Ähnliches gilt für die Binnenschifffahrt an Rhein und Neckar, wo sich eine Zunahme des Containerverkehrs im Land mit einer Verdopplung des Güterumschlags seit 1995 bis 2002 immerhin gegen den Trend der Frachtentwicklung des Binnenschifffahrtsverkehrs insgesamt abzeichnet. Wir haben im Rahmen von Zuschüssen für Investitionen in Häfen und Umschlagplätzen auch für den Containerumschlag im Hafen Stuttgart finanzielle Unterstützung gegeben, und diese Maßnahme war mit entscheidend dafür, dass der Linienverkehr nach Amsterdam und Rotterdam eingerichtet worden ist.
Mit diesem positiven Beispiel will ich enden. Den Güterverkehr insgesamt zu bewältigen und zwischen den Verkehrsträgern möglichst zu einer Verlagerung hin zu umweltfreundlichen Verkehrsträgern zu kommen ist und bleibt eine Aufgabe, der wir uns stellen.
Vielen Dank.
Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Die Haltung der CDU-Landtagsfraktion hat sich auch in der Beratung des Gesetzentwurfs im Ständigen Ausschuss nicht geändert. Wir bleiben bei unserer in der Ersten Beratung geäußerten Haltung: Wir lehnen diesen Gesetzentwurf ab.
Noch einmal: Jugend für Politik zu interessieren ist die Aufgabe von vielen, auch und gerade der Politik. Am besten interessiert man Jugendliche für Politik, wenn man sie selbst an politischen Prozessen beteiligt.
Wir halten aber auch für richtig, dass das Wahlrecht an die Volljährigkeit geknüpft ist – mit vielen Rechten und Pflichten, die damit einhergehen.
Wir halten es auch für richtig, dass man innerhalb der Wahlen keine Differenzierung vornimmt, um nicht den Eindruck entstehen zu lassen, dass bestimmte Wahlen von minderer Qualität oder minderem Interesse seien.
Diese beiden Punkte sind für uns ein hohes Gut.
Politisches Interesse lässt sich auch mit der Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre nicht verordnen. Die Möglichkeit zu wählen wird – trotz der Aussagen, die Sie zitiert haben – von Jugendlichen für nicht besonders attraktiv gehalten. Dieses Instrument allein, das Wahlalter zu senken, bringt deshalb nicht viel.
Als Beleg dafür will ich einige Zahlen nennen. Wegen des begrenzten Umfangs der Stichproben gibt es nicht viele Zahlen zur Wahlbeteiligung von unter 18-Jährigen.
Bei der Landtagswahl in Niedersachsen im Jahr 1996 lag die Wahlbeteiligung der 16- und 17-Jährigen in der Stadt Braunschweig mit 50 % zwar deutlich höher als die Wahlbeteiligung der 18- bis 25-Jährigen mit 44,4 %, aber auch die 16- und 17-Jährigen haben sich deutlich unterdurchschnittlich an der Wahl beteiligt. Die Wahlbeteiligung lag insgesamt bei 57,9 %.
Bei der Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen im Jahr 1999 lag die Wahlbeteiligung insgesamt bei 55 %, bei den 16bis 21-Jährigen lag sie bei 46,2 %. Im Jahr 2004 lag die Wahlbeteiligung insgesamt bei 54,4 %, was einem Rückgang um 0,6 Prozentpunkte entspricht. Die Wahlbeteiligung der 16- bis 21-Jährigen lag hier bei 44,8 %; der Rückgang in dieser Altersgruppe um 1,4 Prozentpunkte war mehr als doppelt so hoch wie der Rückgang der Wahlbeteiligung insgesamt.
Meine Damen und Herren, wir halten deshalb die Bemühungen der Landesregierung, wie sie Staatssekretär Rau bei der Ersten Beratung vorgestellt hat, und die Jugendpartizipation, wie sie in vielen Kommunen praktiziert wird, für den besseren Weg. Eine solche Partizipation gibt es auch heute schon, ohne dass man mit Vorschriften weitere Regulierungen, wie Sie sie vorschlagen, einzuführen braucht. Auch die kommunale Selbstverwaltung ist für uns ein hohes Gut, bei dem wir uns gut überlegen müssen, ob wir unnötige, wenn auch unschädliche Regelungen – wie Sie, Herr Kollege Bayer, es eben formuliert haben – unbedingt in ein Gesetz aufnehmen müssen.
Zu der zweiten Aussage, die ich von Ihnen, Herr Kollege Bayer, aufnehmen will: Sie wissen auch ganz genau, dass das, was Sie als „beteiligungsfreie Zonen“ bezeichnen, zum Teil auch darauf zurückgeht, dass die Jugendbeteiligung schlicht und ergreifend am mangelnden Engagement der Jugendlichen scheitert. Ich begrüße dies nicht. Hier hat jeder die Aufgabe, daran weiterzuarbeiten. Aber natürlich ist klar, dass die Formen der Jugendbeteiligung, wenn sie von den Jugendlichen nicht angenommen werden, zunächst einmal einschlafen und dann wieder aufgenommen werden müssen. Aber das liegt zum Teil auch an den Jugendlichen.
Wir wollen nicht, dass man vorschreibt, dass die Jugendlichen an Planungen und Vorhaben, die ihre Interessen berühren, angemessen beteiligt werden müssen. Wir wollen auch nicht, dass wir im Stuttgarter Landtag festlegen, welche Möglichkeiten eine Jugendvertretung in einem Gemein
derat hat: ob sie Rederecht hat, ob sie Vorschlagsrecht hat, ob sie angehört wird. Das kann sehr viel besser vor Ort geregelt werden. Wenn die Jugendbeteiligung aufgebaut worden ist, werden die Gremien vor Ort entscheiden, wie sie sie einbeziehen.
Wir als CDU-Landtagsfraktion begrüßen demgegenüber, dass auf unsere Initiative hin beim Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung kommunalverfassungsrechtlicher Vorschriften, der morgen in den Landtag eingebracht wird, § 41 a der Gemeindeordnung verändert wird. Dort ist bisher geregelt, dass Jugendgemeinderäte in den Gemeinden eingerichtet werden können. Dies wird jetzt der Praxis angepasst. Es gibt nicht nur Jugendgemeinderäte, sondern auch viele andere Jugendvertretungsformen. Es ist richtig, dass man den § 41 a der Gemeindeordnung entsprechend anpasst. Dies wird morgen mit der Einbringung des Gesetzentwurfs geschehen.
Vielen Dank.
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Es ist schon erstaunlich, aus welchen Aussagen Herr Dr. Caroli Chaos herausliest oder wo er es hineininterpretiert und dann versucht, daraus Honig zu saugen.
Erstens einmal ist es richtig, dass Sie sich mit den Aussagen aus dem Regierungslager und nicht mit eigenen Konzepten beschäftigen. Denn wir haben bessere Konzepte als Sie. Der Punkt ist richtig.
Aber dass Sie sich hier hinstellen und sich in einer rührenden Art und Weise als Kämpfer für die Energieversorger in unserem Land gerieren, ist wirklich kaum zu überbieten.
Sie haben mit Ihrem Beschluss zum Ausstieg aus der Atomkraft – nicht im Landtag von Baden-Württemberg, aber Sie tragen ihn mit, um das auch gleich zu sagen, damit es nicht heißt, es sei nur Bundespolitik – unseren Energiestandort Baden-Württemberg geschwächt. Zur Stärkung des Energiestandorts Baden-Württemberg hätten Sie sich besser dadurch eingebracht, dass Sie den Ausstiegsbeschluss verhindert hätten.
Zum Glück tragen Sie aller Voraussicht nach nur bis zu diesem Herbst die Verantwortung in der Bundespolitik.
Sie hätten sich jedenfalls in einem Bereich wie dem Ausstiegsbeschluss für Änderungen einsetzen können.
Das Wasserentnahmeentgelt – Herr Dr. Caroli hat es gesagt – hat im Jahr 2003 90 Millionen € gebracht. Davon stammen 40 Millionen € aus dem Bereich der Kraftwerke.
Herr Dr. Caroli, zu einem anderen Punkt, bei dem Sie sich wirklich rührend für Änderungen einsetzen: Sie haben gesagt, die Einnahmen aus dem Wasserpfennig seien nicht zweckgebunden. Herr Kollege Scheuermann hat einen Zwischenruf zur Ökosteuer gemacht. Dort sind die Einnahmen zweckgebunden, das Geld fließt nämlich in die Rentenversicherung. Das ist eine prima Alternative, die Ihre Politik darstellt, kann ich dazu nur sagen. Wir nehmen das Geld lieber in den Haushalt, und wir machen die richtigen Maßnahmen damit, gerade im Grundwasserschutz, und kassieren nicht bei der Mineralölsteuer zugunsten der Rentenversicherung.
Richtig ist bei alldem, dass die Belastung bei einem hohen Wasserbedarf zu erheblichen Wettbewerbsnachteilen führen kann, insbesondere bei den Kraftwerken. Deshalb ist in der Regelung enthalten, dass auf Antrag eine Verringerung um bis zu 90 % erfolgen kann. Bisher ist es nicht möglich gewesen, gerichtsfest Anforderungen an den Nachweis erheblicher Wettbewerbsnachteile zu stellen. Deshalb ist die Aussage des Herrn Ministerpräsidenten in seiner Regierungserklärung richtig – ich zitiere wörtlich aus dem Protokoll –:
Ich bin zur Sicherung des Energiestandorts BadenWürttemberg auch bereit, mit den Energieversorgern über den Wasserpfennig zu verhandeln.
Das ist genau das, was Sie gefordert haben, Herr Dr. Caroli.
Möglicherweise müssen wir den Wasserpfennig bei den Kraftwerken senken, wenn dadurch in den nächsten Jahren verlässlich Standortsicherung und Investitionen – Beispiel Mannheim – entstehen.
Dem ist, meine Damen und Herren,
nichts hinzuzufügen. Für 2005 und 2006 haben wir einen beschlossenen Haushalt, und darüber hinaus gilt: Wer Veränderungen vornehmen will an der Einnahme- oder der Ausgabensituation, der muss sagen, woher die Einnahmen sonst kommen sollen oder welche Ausgaben dafür gestrichen werden sollen.
Daran kommen Sie von der SPD nicht vorbei, daran kommen die Grünen nicht vorbei, daran kommt die FDP/DVP nicht vorbei, und daran kommen auch wir nicht vorbei.
Ich komme zu den Anträgen von der SPD, meine Damen und Herren. Der Grundwasserschutz ist ein wichtiges Anliegen, und Herr Dr. Caroli hat die Punkte, die aus dem Landeshaushalt im Bereich des Grundwasserschutzes unterstützt werden, angesprochen: das Grundwassermessnetz, die Beratung, die Sanierung von Altlasten, die Sanierung von Kanalnetzen. Wir haben außerdem die Ausgleichsleistungen im Bereich der Schutzgebiets- und Ausgleichsleistungsverordnung, kurz SchALVO, und wir haben die Maßnahmen im Marktentlastungs- und Kulturlandschaftsausgleich, kurz MEKA.
Ihre Beschlussteile im Antrag Drucksache 13/2704 lehnen wir ab. Sie schlagen zum einen vier Gebietskategorien für die Sanierung vor. Wir halten die Differenzierung in die drei Stufen Normalgebiet, Problemgebiet und Sanierungsgebiet für richtig. Sie hat sich bewährt. Außerdem – da kann ich mich den Ausführungen der Landesregierung in ihrer Stellungnahme zum Antrag nur anschließen – entspricht sie den in der EU-Wasserrahmenrichtlinie vorgesehenen Differenzierungen.
Sie haben vorgeschlagen, dass die regionalen Arbeitsgruppen mehr Möglichkeiten erhalten, und wollen dafür zum Beispiel ein Variieren bei der Ausgleichshöhe vorsehen. Sie wissen ganz genau, jedenfalls wenn Sie die Stellungnahme der Landesregierung gelesen haben, dass für die Ausgleichsleistungen eine Notifizierung bei der EU-Kommission notwendig ist und dass es deshalb nicht so einfach ist zu sagen: Da sollen mal die regionalen Arbeitskreise geschwind variieren, und dann ist das Geld besser eingesetzt.
In Ziffer 4 Ihres Beschlussantrags haben Sie zum MEKA gefordert, dass der Anteil der Maßnahmen, die dem Grundwasserschutz zugute kommen, erhöht werden soll. Mehr als zwei Drittel der im Antragsjahr 2002 für das alte und das neue Programm verausgabten Mittel entfielen auf Maßnahmen mit Relevanz für den Grundwasserschutz. Deshalb kann man nicht davon sprechen, dass es dringend notwendig ist, diesen Bereich erheblich zu erhöhen. Die Zahl von zwei Dritteln der Mittel spricht, glaube ich, für sich.
Noch etwas will ich Ihnen sagen, wenn Sie jetzt davon sprechen, dass wir gar nicht darum herumkommen, auch im MEKA Ausgleichszahlungen vorzusehen. Wenn Sie in Ihrer Antragsformulierung von Mitnahmeeffekten sprechen, kann ich nur sagen, bei der derzeitigen Einnahmesituation der Landwirte in unserem Land und darüber hinaus können wir in Baden-Württemberg froh sein um ein Instrumentarium wie MEKA. Wir wissen, dass wir es fortentwickeln müssen, weil durch die neue EU-Agrarordnung mit den Vorschriften zu Cross Compliance im MEKA schon generelle Anforderungen an die Auszahlung von Flächenprämien bestehen.
Deshalb muss es dort Veränderungen geben. Wir müssen alles daransetzen, dass die Mittel für die baden-württembergische Landwirtschaft weiter so eingesetzt werden können, dass sie aus unseren Entscheidungen nicht auch noch eine Schwächung ihrer Einkommenssituation erfährt.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich will wie der Kollege Bayer ebenfalls beginnen mit den Beteiligungsmöglichkeiten von Jugendlichen in § 41 a der Gemeindeordnung. Da kann ich nur sagen: Liebe Kollegen von der SPD, guten Morgen! Es war
die Initiative der CDU-Landtagsfraktion, die Jugendgemeinderäte vor zehn Jahren in die Gemeindeordnung einzubringen.
Das war die politische Antwort auf die Gründungszeit vieler Jugendgemeinderäte.
Jawohl.
Herr Kollege Braun, ich komme noch zu diesem Punkt.
Herr Kollege Bayer, Sie haben von Sollvorschriften gesprochen. Im Gesetzentwurf steht aber „muss“. Es geht um eine Gemeindeordnung, die die kommunale Selbstverwaltung regelt. Ich glaube nicht, dass wir hier in Stuttgart festlegen sollten, wie in über 1 000 Städten und Gemeinden die Jugendbeteiligung im Einzelnen auszugestalten ist. Dies zeigt auch die Öffnung – ich komme noch darauf – von Jugendgemeinderäten auf andere Beteiligungsformen.
Es war in der Gründungszeit der Jugendgemeinderäte ein Push für Jugendgemeinderäte, aber es gibt daneben auch viele andere Formen, die sich etabliert haben. Es war die Initiative unserer Fraktion bei der Vorbereitung der Änderung kommunalverfassungsrechtlicher Vorschriften für mehr Bürgerbeteiligung, dem Rechnung zu tragen und § 41 a der Gemeindeordnung auch für andere Beteiligungsformen zu öffnen. Herr Kollege Bayer, ich habe das vor über einem halben Jahr beim Landesjugendring bekannt gegeben. Sie waren dabei. Dieser Gesetzentwurf ist durch die Anhörung gegangen. Gestern ist im Kabinett die Einbringung in den Landtag beschlossen worden. Wir bleiben aber dabei, dass es eine Kannvorschrift sein soll, keine Sollvorschrift, und dass auch nicht, so wie in Ihrem Gesetzentwurf, ein Muss für die Einrichtung einer Jugendbeteiligungsform, ob Jugendgemeinderat oder etwas anderes, formuliert wird. Wir entscheiden nicht hier in Stuttgart über das Wohl und Wehe von Jugendbeteiligung in allen über 1 000 Städten und Gemeinden unseres Landes.
Ich komme zum Wahlalter. Richtig ist, dass wir das Interesse an Politik bei Jugendlichen mehr als bisher wecken müssen. Dass Jugendliche vielfach nichts mit Politik am Hut haben, muss uns allen – Abgeordneten und Parteien – zu denken geben und die Frage aufwerfen, in welcher Art und Weise wir Politik machen und wie wir auch auf Jugendliche zugehen.
Die Jugendenquete hat in der letzten Legislaturperiode auch diesen Punkt beraten. Diese Beratung wird sicher auch Gegenstand in der Enquetekommission „Demografischer Wandel“ sein. Deshalb hat gerade auch der Landesjugendring Sie von der SPD dafür kritisiert, dass Sie jetzt diesen Gesetzentwurf einbringen, und Sie aufgefordert, ihn zurückzustellen.
Für uns in der CDU-Landtagsfraktion ist jedenfalls das Wahlrecht kein Instrument, mit dem wir Marketing für Politik machen wollen. Es ist kein Instrument, das uns so wenig wertvoll wäre, solche Dinge damit zu betreiben. Es ist für mich auch nicht ohne weiteres logisch, wegen der landläufigen Meinung, dass sich Jugendliche nicht für Politik interessierten und mit einem zu geringen Anteil wählten, festzulegen, sie sollten früher wählen dürfen. Warum allein deshalb tatsächlich mehr wählen gehen sollen, diese Logik erschließt sich mir nicht ohne weiteres.
Sie können dann im Innenausschuss auch darüber beraten, ob es logisch ist, den Jugendlichen zu sagen, sie sollten sich zwar mit aktivem Wahlrecht beteiligen können, aber das passive Wahlrecht sollten sie nicht erhalten.
Als das Wahlalter von 21 Jahren auf 18 Jahre gesenkt worden ist, hat man sehr bewusst eine Parallelität zwischen Volljährigkeit und Wahlalter hergestellt, und Volljährigkeit heißt halt Geschäftsfähigkeit nach dem BGB, heißt nach dem Strafgesetzbuch Strafbarkeit mit Einschränkungen. Da hängen Rechte und Pflichten miteinander zusammen. Daran wollen wir festhalten.
Ich weiß auch nicht, ob man dem Kommunalwahlrecht und dem Landtagswahlrecht einen Gefallen damit täte, wenn man einen Unterschied zum Bundestagswahlrecht machen und damit einen qualitativen Unterschied zwischen den Wahlrechten zu unterschiedlichen Gremien herstellen würde.
Für die CDU-Landtagsfraktion kann ich sagen: Wir sehen kein Argument für diesen Gesetzentwurf. Das gilt auch schon in der Ersten Beratung.
Vielen Dank.
Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte bei meinen Ausführungen zum Einzelplan des Umwelt- und Verkehrsministeriums mit dem Bereich der Umweltpolitik beginnen und dabei den ersten Schwerpunkt auf die Klimapolitik legen.
Am Mittwoch ist das Kyoto-Protokoll in Kraft getreten, ein Klimaschutzabkommen, dem inzwischen 141 Staaten beigetreten sind und in dem auch Reduzierungsziele für die CO2Emissionen in Deutschland festgelegt sind. Wir in BadenWürttemberg haben in schwieriger Haushaltssituation seit 2002 ein, glaube ich, allgemein anerkanntes Förderprogramm „Klimaschutz-Plus“ in diesem Bereich aufgelegt.
Allein durch das darin enthaltene CO2-Minderungsprogramm werden bis 2025 rund 1 Million Tonnen CO2-Emissionen eingespart. Das ist der Äquivalenzwert von 300 Millionen Litern Heizöl. Weil das alles so abstrakte Zahlen sind, nenne ich einen vielleicht greifbaren Vergleich: Damit
können 10 000 Ein- und Zweifamilienhäuser 15 Jahre lang beheizt und mit Warmwasser versorgt werden.
Ich glaube, das zeigt, dass das ein hervorragendes Programm ist, mit dem wir in schwierigen Zeiten einen wichtigen Schritt im Bereich der Klimapolitik gegangen sind.
Obwohl wir für den Doppelhaushalt 2005/2006 über Kürzungen in erheblichem Umfang diskutieren mussten und sie verabschieden werden, haben wir vonseiten der Regierungsfraktionen mit einem Änderungsantrag im Finanzausschuss hier sogar noch einen neuen Akzent gesetzt, nämlich bei der Geothermie. Wir werden in jedem der beiden Haushaltsjahre 1 Million € für ein Programm zur Förderung der oberflächennahen Geothermie zur Verfügung stellen.
Zwei Drittel des Landes Baden-Württemberg sind für die Installation von Erdwärmesonden geeignet. Die Investitionen für ein Einfamilienhaus belaufen sich auf 15 000 bis 20 000 € gegenüber Investitionen für eine Gasheizanlage von 9 000 €. Dadurch wird klar, dass es gut tut, wenn wir in diesem Bereich durch einen Zuschuss einen Marktanreiz setzen. Dies tun wir mit diesem zusätzlichen Geld für die oberflächennahe Geothermie. Die für ein Jahr vorgesehenen Mittel reichen für die eineinhalbfache Menge des Zubaus, den wir im Jahr 2004 im Bereich der oberflächennahen Geothermie im Land gehabt haben. Ich glaube, wir werden im nächsten Jahr feststellen, dass mit diesem Schwerpunkt des „Klimaschutz-Plus“-Programms ein weiterer positiver Effekt erzielt worden ist.
Nur der Vollständigkeit halber erwähne ich die Tiefengeothermie, für die gestern zusätzliche Mittel in den Einzelplan des Wirtschaftsministeriums eingestellt worden sind, und weiteres Geld für das Projekt einer biogasbetriebenen Brennstoffzelle im Landkreis Böblingen.
Meine Damen und Herren, wir sprechen nicht nur in Sonntagsreden vom Klimaschutz, sondern wir tun auch in schwierigen Haushaltszeiten haushaltswirksam etwas für den Einsatz regenerativer Energien. Das ist meiner Meinung nach über die Parteigrenzen hinweg Anerkennung wert.
Ich komme zu einem zweiten Punkt, bei dem es angezeigt ist, ihn beim Haushalt anzusprechen. Man sieht ihn auch, wenn wir zum Fenster hinausschauen. Leider gibt es ja hier im Plenarsaal des Landtags kein Fenster.
Aber wenn wir zum Landtag gehen und dabei über die unmittelbaren Folgen des Schnees nachdenken, dann kommt
natürlich auch der Aspekt zum Tragen: Was passiert, wenn der Schnee abschmilzt?
Am vergangenen Wochenende hatten wir eine erste, kurze Wärmephase mit einer Temperaturerhöhung, und sofort sind überall auch die Pegel der Flüsse angestiegen.
Es müssen halt ein paar Sachen zusammenkommen, damit es wirklich zu einer möglichen Gefährdung kommt.
Der Leiter der baden-württembergischen Hochwasservorhersagezentrale, Peter Homagk, hat dies gestern auch in einem Artikel in der „Stuttgarter Zeitung“ dargelegt. Wenn in dieser Situation bei gefrorenem Boden ein Wärmeeinbruch und ergiebige Regenfälle, also Schmelzwasser und Niederschlag zusammenkommen, dann ist das eine Kombination, die zu Hochwasser führen kann. Wichtig sind nicht nur die Diskussion über 200-jährliche Hochwasser und die Frage, wann diese 200-jährliche Hochwasser kommen, sondern wir haben dann vielleicht schneller als uns recht ist auch ganz konkret direkte Gefahrensituationen an bestimmten Orten.
Deshalb ist das Integrierte Rheinprogramm für den Hochwasserschutz im Bereich der Gewässer I. Ordnung wichtig. Wir würden gerne mehr tun. Die Ansätze, die wir eingestellt haben und die wir vonseiten unserer Fraktion mittragen werden, sind eine Folge der Haushaltssituation. Mit diesen Landesmitteln – 13,2 Millionen € im Jahr 2005 und 12 Millionen € im Jahr 2006 – kann aber zum Beispiel auch der erste Bauabschnitt des Polders Rheinschanzinsel im Jahr 2006 begonnen werden.
Wir werden dieses Programm weiterführen.
Meine Damen und Herren, sowohl im Bereich Klima als auch im Bereich Hochwasser kommen Aufstockungsanträge, und es ist ja das gute Recht der Opposition, diese zu stellen. Die SPD macht sich gelegentlich geringere Mühe, für die konkreten Anträge Deckungsvorschläge zu bringen. Der Vorschlag der Grünen ist bekannt, über eine Erhöhung des Wasserpfennigs, auch für die Industrie, zusätzliche Mittel für den Hochwasserschutz bereitzustellen.
Ich weiß nicht, Herr Kollege Palmer, ob auch Sie am vergangenen Mittwoch beim Parlamentarischen Abend der Elektrizitätswirtschaft waren;