Marianne Wonnay

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Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Lieber Herr Kollege Klenk, zu selbstzufriedenem Zurücklehnen ist nun überhaupt kein Anlass. Ich kann wahrhaftig nicht nachvollziehen, wie Sie heute so etwas von sich geben können.
Lassen wir doch einfach einmal kurz Revue passieren: Wir haben Sie bereits bei der Erarbeitung des neuen Kindergartengesetzes im Jahr 2003 darauf hingewiesen, dass Ihr Gesetzentwurf zur Änderung des Kindergartengesetzes neben anderen Fehlern einen gravierenden Strickfehler hat:
Sie haben die Finanzierung der gemeindeübergreifenden Einrichtungen, der Einrichtungen mit besonderem pädagogischem Angebot nicht angemessen berücksichtigt, und Sie haben in Kauf genommen, dass dort in der Tat eine Schlechterstellung vorgenommen wurde.
Es hat zwei Jahre gedauert, bis Sie jetzt endlich einen Gesetzentwurf vorlegen.
Sie nehmen dabei nicht zur Kenntnis, liebe Kolleginnen und Kollegen, dass es in der Zwischenzeit – darauf haben Sie in
anderem Zusammenhang Bezug genommen, Herr Kollege Klenk – das Gesetz zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe, das KICK, gab, das aufgegeben hat, dass es einen angemessenen Kostenausgleich zwischen Wohnsitzgemeinde und Standortgemeinde einer Einrichtung zu geben hat, und dass es darüber hinaus ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts gab, das ausdrücklich die Gleichbehandlung von Kindertagesstätten mit gemeindeübergreifendem Einzugsgebiet mit anderen Trägern gefordert hat. Diese Gleichbehandlung, liebe Kolleginnen und Kollegen, treten Sie mit Ihrem Vorschlag wirklich mit Füßen,
denn diese Gleichbehandlung wird mitnichten erreicht.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir hatten jetzt eineinhalb Jahre lang die Enquetekommission „Demografischer Wandel“. Dort ist uns mehrfach versichert worden, und zwar sowohl aus Reihen der Wirtschaft und der Hochschulen als auch aus dem Bereich der Kinderbetreuung, dass es überfällig ist, dass hier endlich ein angemessener Kostenausgleich stattfindet.
Sie hatten drei Möglichkeiten der Novellierung. Die eine wäre, eine tatsächliche Gleichbehandlung zu erreichen, nämlich einen Ausgleich in Höhe von 63 % vorzunehmen. Dies sieht unser Entwurf vor.
Das Zweite wäre das, was jetzt im Ausnahmefall gesetzlich möglich ist, nämlich zumindest die 31,5 % sicherzustellen. Und die dritte Möglichkeit wäre, einen platzbezogenen Zuschuss zu wählen.
Sie haben sich für die vom Umfang her geringstmögliche Variante entschieden,
wissend, dass Sie damit unter den Vorgaben des Bundesverwaltungsgerichts bleiben, und überlassen es jetzt wieder den Trägern, den Klageweg zu beschreiten. Da muss ich Ihnen sagen: Das ist einfach unzureichend, was Sie da vorlegen.
Ich möchte Sie einmal damit konfrontieren – das haben Sie sicher auch bekommen, aber ich nehme an, Sie haben es auf die Seite gelegt –,
was uns die Vereinigung der Waldorfkindertageseinrichtungen schreibt:
Die von den Regierungsfraktionen behauptete Verbesserung im geplanten Kindertagesbetreuungsgesetz durch die Verpflichtung der Gemeinden zur Zahlung eines Pauschalbetrags erweist sich bei näherer Betrachtung als eine weitere Schlechterstellung.
Wurde bis zur Einführung der Kommunalisierung durch die Regierungsfraktionen ein Festbetrag pro Gruppe von 24 030 € für die verlängerten Öffnungszeiten bezahlt, werden nun nach der geplanten Rechtsverordnung verbindlich nur noch 18 480 € Zuschuss für eine Gruppe mit verlängerter Öffnungszeit bezahlt.
Damit können Gruppen mit gemeindeübergreifendem Einzugsgebiet nicht weiter existieren.
Wenn Sie nun ausgerechnet den Eltern, die in der Regel in solchen Einrichtungen ohnehin schon ein Übermaß an freiwilligem Engagement erbringen, auch noch erhöhte Elternbeiträge zumuten wollen, dann geht das, muss ich Ihnen sagen, an der Gleichbehandlung tatsächlich weit vorbei.
Deshalb lassen Sie uns überhaupt keine andere Möglichkeit, als Ihren Entwurf, der unzureichend ist, abzulehnen.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Auch wenn jetzt vieles von dem, was der Kollege Kretschmann und die Frau Staatssekretärin zum „Kopftuchverbot“ ausgeführt haben, dazu herausfordern würde, darauf einzugehen, möchte ich mich jetzt in der zweiten Runde auf die anderen Regelungen des Gesetzentwurfs beschränken.
Die Regelungen, die die Fraktionen der CDU und der FDP/ DVP vorschlagen, beziehen sich auf bundesgesetzliche Vorgaben im Rahmen des Tagesbetreuungsausbaugesetzes und im Rahmen des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe, TAG und KICK. Sie setzen beides um. Die Zielsetzung beider Gesetze ist, den qualitätsorientierten Ausbau der Kinderbetreuung voranzutreiben und insbesondere die Angebote für unter Dreijährige weiterzuentwickeln. Ich denke, darüber werden wir uns im Ausschuss verständigen können.
Sie schlagen weiterhin vor, den Orientierungsplan aufzunehmen. Auch da sind wir uns einig. Wir haben lange genug auf diesen Orientierungsplan gewartet. Ich kann Ihnen auch heute an dieser Stelle nicht ersparen: Sie sind unter den 16 Bundesländern die Letzten,
die jetzt auf der Zielgeraden sind.
Wie ernst Sie es damit nehmen, liebe Kolleginnen und Kollegen, zeigt ja die Tatsache, dass Sie jetzt nicht darangehen, den Orientierungsplan sofort in allen Einrichtungen des Landes umzusetzen, sondern dass Sie mit 3 % der Kindergärten beginnen
und die endgültige Umsetzung bis zum Kindergartenjahr 2009/10 hinausschieben. Das hat mit Ernstnehmen des qualitätsorientierten Ausbaus nun nichts, aber auch gar nichts zu tun.
Sie schlagen die Regelung vor, den Fachkräftekatalog um die Absolventen des Bachelorstudiengangs „Pädagogik der frühen Kindheit“ zu erweitern. Auch da besteht Übereinstimmung. Diese Möglichkeit wird in Baden-Württemberg noch viel zu wenig genutzt.
Nicht einig sind wir uns aber, liebe Kolleginnen und Kollegen, bei der Regelung, die Sie jetzt zur Problematik der gemeindeübergreifenden Kindergärten und der Kindergärten mit besonderer pädagogischer Prägung vorschlagen. Wir haben Sie schon bei der Beratung des Kindergartengesetzes darauf hingewiesen, dass Sie hier einen gravierenden Strickfehler im Gesetz haben.
Sie haben sich lange, lange Zeit gelassen: zwei Jahre. Das hat in der Zwischenzeit für viele Einrichtungen das Aus bedeutet. Sie wissen, dass Ihre Bekundungen, dass es mit dem neuen Kindergartengesetz zu keiner Schlechterstellung komme, bei vielen Einrichtungen nicht zugetroffen haben. Es soll ja Mitglieder des Petitionsausschusses geben, die nun auf einer hohen Zahl von Petitionen zu diesem Bereich sitzen. Daher sage ich Ihnen: Es hätte Ihnen gut zu Gesicht gestanden, wenn Sie schon so lange brauchen, etwas Habhaftes vorzulegen. Auch in diesem Fall kann ich Ihnen den Vorwurf nicht ersparen, dass Sie zu spät dran sind. Und Sie tun auch in diesem Fall einfach zu wenig.
Liebe Kolleginnen und Kollegen von den Regierungsfraktionen, was sind denn die Anforderungen für eine gesetzliche Regelung in diesem Bereich? Die erste Anforderung ist, dass Sie verhindern müssen, dass es nach wie vor zu Schlechterstellungen von Einrichtungen mit gemeindeübergreifendem Einzugsgebiet und/oder besonderer pädagogischer Prägung kommt. Das tun Sie mit Ihrem Gesetzentwurf nach wie vor nicht. Im Grunde genommen greifen Sie die niedrigste Regelungsmöglichkeit auf. Bisher gab es nach dem neuen Kindergartengesetz die Möglichkeit, diese Kindergärten in die Bedarfsplanung der Gemeinde aufzunehmen – Sie wissen, das ist überhaupt nur in ganz wenigen Fällen passiert –,
sodass diese Einrichtungen einen Anspruch auf eine Förderung von 63 % haben. Ferner gibt es die Möglichkeit der Ausnahmeregelung. Dann bekommen diese Einrichtungen eine Förderung von 31,5 %. Sie wissen, dass sich auch die Anzahl dieser Regelungen – ich formuliere es vorsichtig – in Grenzen gehalten hat. Die meisten Einrichtungen erhalten bisher eine Förderung in Form eines platzbezogenen Zuschusses, der weit unterhalb von 31,5 % liegt. Genau diese Regelung schlagen Sie jetzt ernsthaft als Problemlösung vor. Ich sage Ihnen: Das ist eine vollkommen ungenügende Antwort auf die Aufgabe, die Sie vor sich haben.
Denn eine solche gesetzliche Regelung – darüber haben wir hier im Plenum gesprochen, wir haben aber auch in der Enquetekommission „Demografischer Wandel“ lange und ausführlich darüber gesprochen – ist auch deshalb wichtig – das ist die zweite Anforderung –, weil wir bei betrieblichen Einrichtungen und bei Hochschuleinrichtungen, was beides gemeindeübergreifende Angebote sind, endlich einen Ausgleich zwischen der Standort- und der Wohnsitzgemeinde, wie ihn übrigens auch das KICK vorschreibt, gesetzlich regeln müssen. Glauben Sie denn ernsthaft, dass sich irgendein Unternehmer auf einer solch windigen Grundlage, wie Sie sie jetzt schaffen wollen, dazu bereit findet, betriebliche Kinderbetreuungseinrichtungen, die wir in unserem Land dringend brauchen – wir sind Schlusslicht, was solche Einrichtungen in Baden-Württemberg anbetrifft –, zu schaffen?
Ich kann daher wirklich nur eindringlich an Sie appellieren: Sie haben von den drei Möglichkeiten, die es gibt, um dies zu regeln, die schlechteste Variante gewählt. Wir haben im
Ausschuss Gelegenheit, darüber zu reden. Ich kann Ihnen nur sagen: Der SPD-Vorschlag, den wir ja vor einigen Wochen beraten haben, ist die wesentlich bessere Lösung. Stimmen Sie unserem Vorschlag zu.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Nach diesen freundlich-aufmunternden Worten möchte ich jetzt noch einmal in die Tiefe des Themas gehen.
(Heiterkeit – Beifall der Abg. Ursula Haußmann SPD und Brigitte Lösch GRÜNE – Abg. Dr. Noll (Marianne Wonnay)
FDP/DVP: Wir bitten darum! Wenn wir noch antworten dürfen! – Zuruf des Abg. Alfred Haas CDU)
Das weiß ich, dass Sie eine fachlich tiefe Auseinandersetzung immer schätzen, Herr Kollege Noll.
Meine lieben Kolleginnen und Kollegen, es ist erfreulich, wenn dieses Thema jetzt nach zwei Jahren – nach zwei Jahren, in denen es eigentlich brennend auf der Tagesordnung politischer Handlungsnotwendigkeiten steht – aufgegriffen wird. Wir haben schon bei der Erstellung des Kindergartengesetzes darum gerungen, dass dies im Interesse eines notwendigen Ausbaus von Kinderbetreuung geschieht. Denn das ist nicht nur ein Thema, das Einrichtungen mit besonderer pädagogischer Prägung betrifft, sondern es ist eine Notwendigkeit, mit einer solchen Regelung zum Finanzausgleich zum Beispiel auch betriebliche Einrichtungen zu unterstützen.
Wir haben in der Enquetekommission „Demografischer Wandel“, lieber Herr Kollege Seimetz, des Öfteren von der Notwendigkeit einer solchen gesetzlichen Regelung gehört, zum Beispiel was betriebliche Kinderbetreuungseinrichtungen betrifft. Dort besteht genau das gleiche Problem wie in Hochschuleinrichtungen, wie überall dort, wo es gemeindeübergreifende Angebote gibt. Deshalb freuen wir uns darüber, dass jetzt ein Gesetzentwurf angekündigt ist. Ich hoffe, dass er diesmal auch vorgelegt wird; denn angekündigt war er schon öfter.
Doch! Es war immer wieder, in regelmäßigen Etappen, schon als das Gesetz – –
Ich helfe Ihnen gern.
Wenn er mich provoziert, muss ich das schon ausräumen. Das ist jetzt nicht mein Problem.
Aber es ist schon so: Kollege Haas hat gemeinsam mit dem damaligen Fraktionsvorsitzenden Günther Oettinger gesagt: Wir gehen jedem Einzelfall nach;
notfalls brauchen wir verbindlichere Regelungen. Dann hat es wieder ein Jahr gedauert. Kollege Noll hat Gespräche geführt und hat sich als Ombudsmann betätigt.
Also, das hat schon eine lange Geschichte, und leider sind im Laufe dieser langen Vorgeschichte – das kann ich Ihnen nicht ersparen – auch Einrichtungen auf der Strecke geblieben.
Dazu muss ich sagen: Im Interesse einer Angebotsvielfalt hätten wir uns gewünscht, dass Ihre Einsicht etwas früher gekommen wäre.
Wir freuen uns auf die Beratungen im Ausschuss, wenn dann auch Ihr Gesetzentwurf vorliegt, und hoffen, dass es im Interesse der Kinder und der Eltern sowie der Einrichtungen mit gemeindeübergreifendem Einzugsgebiet und mit besonderer pädagogischer Prägung wirklich eine Regelung gibt, die dem Ausbau und dem Erhalt dieser wichtigen Einrichtungen dient.
Vielen Dank.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Ich möchte in der mir verbleibenden Redezeit noch einmal einen Blick auf den wichtigen Bereich der Elementarbildung werfen, der ja schon zu Recht – auch heute Vormittag schon – als eine wesentliche Voraussetzung für Bildungserfolg im Mittelpunkt stand.
Sie haben angekündigt – Herr Minister Rau hat es gerade noch einmal wiederholt –, es komme jetzt in Baden-Württemberg ein umfassendes Konzept. Dazu möchte ich einiges schon noch einmal sehr deutlich machen.
Das, was Sie heute hier skizziert haben, bedeutet im Endeffekt: Die wichtigsten Maßnahmen, die überhaupt anstehen, nämlich die Maßnahmen, die dort ansetzen, wo sie am erfolgversprechendsten sind, vertagen Sie auf Jahre hinaus. Dazu sage ich Ihnen: Verantwortungsvolles Handeln für die Kinder in unserem Land sieht anders aus.
Sie wissen das selbst, Herr Kollege Wacker. Ich gehe jetzt einmal davon aus, dass Sie sich mit dem Orientierungsplan auch etwas näher beschäftigt haben. Es ist nicht nur so, dass Baden-Württemberg das letzte Bundesland ist, das einen solchen Orientierungsplan
vielleicht im Jahr 2009 oder 2010 in Kraft treten lässt. Vielmehr hat es auch bei der Erstellung dieses Orientierungsplans genug Stolpersteine gegeben. Sie haben das als ein sehr geordnetes Verfahren dargestellt. Das hat mit der Wirklichkeit nichts zu tun.
Sie haben drei Anläufe gebraucht. Sie haben zum Beispiel mit Ihrem Konzept „Schulreifes Kind“ den ganzen Orientierungsplan – so, wie er durch die Arbeitsgruppen erstellt war – gründlich durcheinander gewirbelt und Chaos angerichtet.
Das Ergebnis ist das eine. Aber dann verstehe ich nicht, liebe Kolleginnen und Kollegen von den Regierungsfraktionen, warum Sie nun weiter zögern. Das muss man sich auf der Zunge zergehen lassen. Wenn Sie die Zielsetzungen, die Sie mit dem Kinderland proklamieren und die Sie jetzt bei der PISA-Debatte darstellen, wirklich ernst nehmen, nämlich jedem Kind bestmögliche Bildungschancen zu geben, dann müssen Sie sich doch, wenn Sie schon so spät dran sind, dass 15 Bundesländer vor Ihnen liegen, bei den Maßnahmen auf den Bereich konzentrieren, der am wichtigsten ist.
Sie haben vorhin alle Experten zitiert: Sie haben Spitzer zitiert, Sie haben Fthenakis zitiert. Alle diese Experten haben Ihnen eines gesagt: Am wichtigsten ist die Zeit ab drei Jahren. Herr Kollege Noll: Genau diese Maßnahmen schieben Sie jetzt noch einmal auf vier Jahre hinaus.
Sie wissen das doch selber! Deshalb nenne ich Ihnen das Beispiel, weil Sie gesagt haben, andere Bundesländer hätten auch Modelle gemacht.
Wir haben in Baden-Württemberg doch schon eine Reihe von Modellen gehabt.
Die hatten mit Teilbereichen des Orientierungsplans zu tun.
Rheinland-Pfalz hat im Dialog den Orientierungsplan entwickelt, hat sich ein Dreivierteljahr lang Zeit für diese Dia
logphase genommen, hat dann sofort Mittel zur Fortbildung und zur Qualifizierung der Erzieherinnen zur Verfügung gestellt und dann den Orientierungsplan umgesetzt. Das, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist verantwortungsvolles Handeln, wenn man den Begriff Kinderland ernst nimmt. Das, was Sie anbieten, ist Stückwerk.
Wenn Sie Ihre eigene Messlatte ernst nehmen – ich will es auf diesen einen Bereich konzentrieren –, wenn Sie das ernst nehmen und wenn Sie an dem Zustand etwas ändern wollen, dass 25 000 Kinder jährlich mit Sprachdefiziten in die Schule kommen, wenn Sie ändern wollen, dass Sie Jahr für Jahr noch 100 000 Kinder ohne Unterstützung des Orientierungsplans in die Schule lassen, wenn Sie das ändern wollen und wirklich politischen Willen darauf konzentrieren wollen, dann dürfen Sie nicht mit 50 Modellkindergärten anfangen und 200 weitere daran anschließen, sondern dann bedarf es einer großen Kraftanstrengung des Landes.
Das heißt, wir sollten die Mittel konzentrieren, die man jetzt in ein von vielen abgelehntes Projekt „Schulreifes Kind“ – –
Herr Dr. Noll, Sie führen doch auch Gespräche.
Da müssen wir uns überhaupt nichts vormachen. Konzentrieren wir doch jetzt wirklich die Mittel in einer großen Kraftanstrengung auf die Qualifizierung der 30 000 Erzieherinnen und Erzieher in diesem Land, die jetzt schon gute Arbeit leisten. Aber die Einführung des Orientierungsplanes ergibt ein völlig anderes Arbeiten, nämlich die Arbeit mit Elterngesprächen, mit Beobachtung und Dokumentierung. Das können Sie nicht aus dem Stand machen. Solange Sie nur mit 3 % der Kindergärten anfangen und das Ganze auf vier Jahre strecken, muss ich Ihnen sagen, klaffen Ihr Anspruch und Ihr Handeln weit auseinander.
Ich sage Ihnen in aller Deutlichkeit: So lange nehme ich Ihr Kinderland als das, was Sie bisher in diesem Bereich geliefert haben, nämlich als schöne Worte, denen die schönen Taten leider nicht folgen.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Kindergartengesetz, das zum Januar des Jahres 2004 in Kraft getreten ist, trug schon damals einen Hauch von Rechtsunsicherheit, und es wies einige beträchtliche Strickfehler auf.
Ein großer Strickfehler war die Regelung bezüglich der Kindergärten mit gemeindeübergreifendem Einzugsgebiet und besonderer pädagogischer Prägung. Diese Kindergärten, für die es in der Tat in einer ganzen Reihe von Fällen Schlechterstellungen gab, haben Sie, meine sehr geehrten Damen und Herren von den Regierungsfraktionen, bisher im Regen stehen lassen.
Ich darf Sie noch einmal an einige Aussagen von Rednern der Regierungsfraktionen im März des Jahres 2003 erinnern. Damals hat der Kollege Noll in seiner Rede gesagt,
niemand müsse befürchten, dass irgendein freier Träger dabei zu kurz komme. Er hat sich ausdrücklich angeboten, quasi als Ombudsmann in solchen Fällen zu fungieren,
in denen es tatsächlich zu einer Schlechterstellung kommt. Er hat gesagt:
Wir wollen jetzt sehen, wie diese Regelungen, deren Sinn und Ziel für den, der wirklich lesen kann und lesen will, ganz klar sind, beachtet werden. Wer gegen den Geist dieses Gesetzes verstößt, der wird es mit uns zu tun bekommen!
Dann ist ein ganzes Jahr vergangen. Nachdem das Kindergartengesetz schon einige Monate in Kraft war, gab es vonseiten der CDU, vom damaligen Fraktionsvorsitzenden Günther Oettinger und vom Kollegen Haas, eine Pressemitteilung, in der stand, es gebe einige wenige Problemfälle.
Wir werden diese Einzelfälle im Auge behalten. Für uns ist es selbstverständlich,
so heißt es in dieser Presseerklärung –
dass sich alle Beteiligten an den bundesrechtlich geregelten Grundsatz der Subsidiarität halten.
Dies bedeute, dass kommunale Gruppen vorrangig zu schließen seien und dass man, wenn es zu einzelnen Problemfällen komme, die nicht auf interkommunaler Ebene geregelt werden könnten, zu verbindlicheren Maßnahmen greifen müsse.
Sie haben damals in Ihrer Parlamentsrede gesagt, Herr Kollege Noll, es dürfe nicht sein, dass auch nur ein einziger dieser freien Träger den Weg zu den Gerichten antreten müsse.
Sie wissen alle, liebe Kolleginnen und Kollegen, was Fakt ist. In den eineinhalb Jahren, in denen das Kindergartengesetz jetzt in Kraft ist, haben eine ganze Reihe von freien Trägern – ich erinnere an den Hohenlohekreis – den Weg zu den Gerichten antreten müssen. Sie prozessieren noch heute, weil sie die Rechtssicherheit, die Sie im März des Jahres 2003 vorgegaukelt haben, vermissen. Sie sagten, Sie hätten dies mit der Rahmenvereinbarung erreicht, wohl wissend, dass die Empfehlung der kommunalen Landesverbände eben keine Verbindlichkeit gegenüber den einzelnen Kommunen entfaltet.
Eine ganze Reihe von Einrichtungen hat den Weg der Petition beschritten. Diese Petitionen sind alle noch im Petitionsausschuss anhängig. Sie haben genau diese Initiativen, die sich durch ein außerordentliches Maß an bürgerschaftlichem Engagement auszeichnen, durch Ihre lange Untätigkeit wirklich im Regen stehen lassen.
Ja, aber das Ergebnis hat eben auf sich warten lassen, Herr Kollege Noll.
Oder wie stufen Sie es ein, dass im Gemeinderat der Stadt Stuttgart – über alle Fraktionsgrenzen hinweg, mit Unterschriften von den Grünen über die SPD, die FDP, die Freien Wähler bis hin zur CDU – alle miteinander den Landesgesetzgeber aufgefordert haben, endlich tätig zu werden, weil man mit den anderen Kommunen eben nicht zu Potte kommt? Selbst in der Region Stuttgart, wo man glauben könnte, dort funktioniere die interkommunale Zusammenarbeit noch besser als anderswo, ist es nicht gelungen, eine solche Regelung zu finden. Daraus müssten doch auch Sie ersehen, dass es längst überfällig ist, dass der Landesgesetzgeber handelt.
Aber natürlich.
Herr Kollege Noll, das ist doch jetzt ein klassisches Ablenkungsmanöver. Sie wissen es aus Gesprächen im Bereich Stuttgart, aber auch aus Gesprächen in vielen anderen Bereichen. Sie haben doch auch die Briefe aus dem Kreis Freudenstadt und aus dem ganzen Land bekommen, wonach es eben mit der freiwilligen Lösung nicht geklappt hat.
Sie warten jetzt eineinhalb Jahre zu. Es ist eben nicht nur ein Problem der Waldorfkindergärten und der Waldkindergärten, sondern auch ein Problem zum Beispiel von Betriebskindergärten. Ich erinnere die Kolleginnen und Kollegen, die mit uns in der Enquetekommission „Demografischer Wandel“ sind, an die Aussage des von der CDU benannten sachverständigen Unternehmers Dr. Schwiezer, der gesagt hat, gerade auch für betriebliche Einrichtungen, von denen wir noch viel mehr in diesem Land brauchen – Sie wissen, dass wir da nicht gerade glänzen –, sei ein solcher Ausgleich, und zwar ein gesetzlich verbindlich geregelter Ausgleich, zwischen Standortgemeinde und Wohnsitzgemeinde dringend notwendig.
Genau das Gleiche hat man uns bei einem Vor-Ort-Termin an der Universität Hohenheim gesagt, weil das Gleiche natürlich auch für die Angebote der Kinderbetreuung an den Hochschulen gilt. Wenn jetzt Herr Oettinger nach eineinviertel Jahren, nachdem wirklich glasklar ist, dass es Probleme gibt, sagt:
„Wenn sich jetzt auf freiwilliger Ebene immer noch nichts tut, müssen wir uns der Gesamtverantwortung im Landtag bewusst werden“,
dann muss ich Ihnen wirklich sagen, dass Sie die Zeichen der Zeit verpennt haben. Sie haben bisher nicht die richtige Weichenstellung für die Kinder und die überdurchschnittlich ehrenamtlich Engagierten gerade in den Waldkindergärten und den Waldorfkindergärten vorgenommen, und Sie haben bisher auch betriebliche Initiativen und den dringend notwendigen Ausbau der Betreuung an den Hochschulen verhindert. Wir geben Ihnen heute eine Chance, diesen längst überfälligen Schritt zu tun.
Herr Kollege Klenk, könnten Sie die Frage beantworten, was Sie in Ihrem Änderungsantrag unter einer „relevanten Anzahl“ verstehen? Denn bisher haben Sie immer gesagt, die Zahl sei an einer Hand abzulesen. Wir wissen, dass es deutlich mehr sind. Da müssten Sie schon ein bisschen präziser werden, was Sie unter einer „relevanten Anzahl“ verstehen.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Wenn wir diese Debatte zum ersten Mal führen würden, dann hätte ich Verständnis für diese Position. Aber wir führen diese Debatten jetzt seit über zwei Jahren, und es ist doch nicht so, Herr Kollege Noll, Herr Kollege Klenk, dass die kommunalen Landesverbände und der Paritätische Wohlfahrtsverband erst jetzt einsteigen würden und das jetzt etwas Neues wäre.
Ach, ich bitte Sie. Von Anfang an gab es Tagungen dazu und das Bemühen, dies umzusetzen.
Es hat mich gefreut, dass heute niemand gesagt hat: Wir wollen diese gesetzliche Regelung nicht.
Das ist in der Tat ein Fortschritt. Ich habe in diesem Haus gelernt, mich darüber zu freuen,
wenn es einmal zu einem Fortschritt kommt. Aber im Interesse der Kinder, im Interesse von Trägervielfalt, im Interesse von Rechtssicherheit sage ich Ihnen – ich tue es Ihnen zuliebe, Herr Kollege Noll, auf Lateinisch –:
Lassen Sie uns diese Geschichte nicht länger hinhalten. Das haben Sie schon viel zu lange getan. Ich beantrage, dass wir heute über unseren Antrag abstimmen
und dieses Signal setzen – „Hic Rhodus, hic salta“.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Ich möchte eine Erklärung zum Abstimmungsverhalten der SPD-Fraktion abgeben.
Wir haben Ihren Antrag abgelehnt, auch wenn er erfreulicherweise jetzt Ihre Absicht bekundet, dass Sie endlich – wenn auch viel zu spät – eine gesetzliche Regelung ergreifen wollen, um dieses wichtige Problem endlich zu lösen.
Um aber zu verhindern, dass es weitere solche Pressemitteilungen gibt, wie sie im Juni leider keine Einzelfälle geblieben sind – „Aus für Waldkindergarten“, zum Beispiel in Buchenbach, in anderen Orten ähnlich –, hätte es heute eines klaren Signals bedurft, für das sich auch der Stuttgarter Gemeinderat über alle Fraktionsgrenzen hinweg ausgesprochen hat. Zugunsten einer gesetzlichen Regelung wäre heu
te überfällig gewesen, nicht wieder weitere Verzögerungshürden einzubauen – einen Bericht zu verlangen und eine relevante Zahl festzulegen –, sondern klipp und klar zu sagen, dass man festgestellt hat, dass die bisherige Regelung nicht ausreicht
und dass man eine gesetzliche Regelung braucht. Dazu konnten Sie sich heute nicht aufraffen.
Sie haben uns keine andere Möglichkeit gelassen, als Ihren Antrag abzulehnen.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, meine sehr geehrten Damen und Herren! Günther Oettinger bleibt in der Tradition von Erwin Teufel: Schöne Worte, doch die Taten in Baden-Württemberg in Sachen Kinderbetreuung lassen nach wie vor auf sich warten. Das ist ein Zustand, den wir uns schlichtweg nicht leisten können.
„Kinderfreundliches Baden-Württemberg“, „Kinder sind das Beste, was wir haben“, hieß es bei Erwin Teufel. Bei Günther Oettinger heißt es: „Kinderland Baden-Württem
berg“. Aber es hat sich nichts daran geändert, dass eine Gesamtkonzeption für diesen Bereich, die längst überfällig ist, fehlt und das, was Sie bieten, in zwei Worten zusammenzufassen ist: Sie bieten Stillstand und Stückwerk.
Und weil Sie ganz offensichtlich selbst den Eindruck haben, dass dies so ist, scheuen Sie auch nicht davor zurück, beherzt Taten zu verkaufen, die überhaupt keine Taten sind, sondern schlichtweg Anpassungsmaßnahmen. Zum Bereich der Kleinkindbetreuung – bei dem wir alle miteinander wissen, dass wir hier in diesem Land einen riesigen Nachholbedarf haben und uns beileibe nicht in der Spitze der Bundesländer befinden, sondern eher auf den hinteren Rängen – hören wir staunend, dass Günther Oettinger auf einmal sagt: „Wir befinden uns in der Spitzenposition.“
Um das zu unterstreichen, scheuen Sie auch nicht davor zurück, mit Zahlen zu tricksen. Was machen Sie? Sie sagen: „Wir haben in Baden-Württemberg zugelegt.“ Da heißt es, wir sind bei 4,7 %, bei 5,4 %, bei 5,6 %. Gestern waren es dann, nur wenige Tage nach der Beantwortung unserer Großen Anfrage, 6,4 %, die wir in der Kleinkinderbetreuung haben.
Bei den anderen Bundesländern legen Sie kühn den Stand des Jahres 2002 zugrunde, klammern dort die Tagespflege aus – die es natürlich auch gibt – und klammern aus, was es dort an Weiterentwicklungen im Tagesbetreuungsausbaugesetz gegeben hat. Meine sehr geehrten Damen und Herren, mit solchen Tricksereien ist den Kindern und den Familien in unserem Land nicht gedient.
Ich möchte Ihnen das Stückwerk an einer der wesentlichen Aufgaben aufzeigen, die wir haben, wenn wir wirklich erreichen wollen, was die SPD im Land seit Jahren fordert, nämlich Baden-Württemberg zum kinder- und familienfreundlichsten Bundesland zu machen. Wir müssen dann vor allem zwei Dinge tun. Das eine ist, aus Kinderwünschen Kinderrealitäten zu machen, und da spielt die Frage einer qualitativ gut ausgebauten Kinderbetreuung mit einer Angebotsvielfalt eine entscheidende Rolle. Der zweite Bereich ist, dass wir angesichts der Herausforderungen des demografischen Wandels jede, aber auch jede Chance nutzen müssen, die Bildungspotenziale jedes einzelnen Kindes auszuschöpfen.
Das heißt, die Elementarbildung ist die maßgebliche Fragestellung. Ihre Antworten darauf sind jedoch vollkommen unzureichend.
Ich mache Ihnen das an zwei Beispielen deutlich, nämlich am Orientierungsplan für frühkindliche Bildung und Erziehung und an der Sprachförderung.
Sie wissen, wir sind mit Hamburg, Hessen und Sachsen unter den letzten vier Bundesländern, die noch keinen Orientierungsplan vorgelegt haben.
Im Mai sollte er endlich kommen, und ich frage Sie, Frau Schavan und Herr Renner: Wo ist denn nun dieser Orientierungsplan?
Wir sind da hinten dran. Aber was machen Sie? Der Implementierungsprozess soll jetzt über fünf Jahre hingezogen werden. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ein solches Dahinschleichen in dieser wesentlichen Bildungsfrage können wir uns schlichtweg nicht leisten.
Bei der Implementierung war angekündigt, dass sich das Land mit 50 % beteiligen werde. Das war eine ganz wesentliche Voraussetzung dafür, Partner auf diesem Reformweg zu gewinnen. Nun aber sagt die Landesregierung: Die Träger sollen sich um die 40 000 Erzieherinnen kümmern, und wir als Land kümmern uns um die 80 Kooperationsbeauftragten.
So sieht eine partnerschaftliche Aufgabenwahrnehmung wahrhaftig nicht aus.
Der zweite Bereich ist die Sprachförderung. Sie haben sich ja, nachdem Sie bei den Haushaltsberatungen unseren Antrag auf ein umfassendes Sprachförderkonzept noch abgelehnt hatten, nun endlich dazu aufgerafft – viel zu langsam und viel zu spät –, zumindest den Teil, der die ehrenamtlichen Sprachhelferinnen und Sprachhelfer betrifft, umzusetzen. Aber, meine Damen und Herren, eines geht nicht, auch wenn es beim Ministerpräsidenten, wenn man sich seine Aussagen zur Ganztagsschule anschaut, offenbar schon System hat. Es geht nicht an, zu sagen: „Wir setzen auf das Ehrenamt“ – das ist okay; das teilen wir auch –, dann aber nur auf dem ehrenamtlichen Sektor etwas zu machen und gleichzeitig im wichtigen Bereich der Hauptamtlichen, nämlich bei der Fortbildung der Erzieherinnen und Erzieher, zu kneifen. Das kann nicht sein, meine Damen und Herren.
Nein, Sie tun es bisher nicht, Herr Kollege Noll. Es wäre ja schön, wenn Sie es täten.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich möchte zu dem, was notwendig wäre, die beiden Geschäftsführer der konfessionellen Trägerverbände für Kindertageseinrichtungen in Württemberg zitieren. Sie sagen, das Konzept Günther Oettingers zum „Schulreifen Kind“ sei eine abgespeckte Version zum Kindergartenpflichtjahr, indem einseitig nur die Kinder im letzten Kindergartenjahr gefördert würden. Weiter äußern sie:
Statt immer neuer Einzelmaßnahmen von der soeben noch beschlossenen ehrenamtlichen Sprachförderung bis zur besonderen Förderung von Kindern vor der Einschulung brauchen wir endlich ein Gesamtkonzept, das pädagogisch und strukturell allen Kindergartenkindern und den Familien gleichermaßen zugute kommt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, das ist die Messlatte. Bisher reißen Sie diese gewaltig.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Wer Wahlfreiheit schaffen möchte, der muss dafür sorgen,
dass Familien Wahlmöglichkeiten haben, und die haben sie in vielen Bereichen nicht.
Herr Minister, Sie müssen nicht Gegensätze aufmachen, wo überhaupt keine sind. Kein Mensch redet darüber, jedem Kind einen institutionellen Betreuungsplatz zu „verschreiben“. Wir reden bei der Kleinkindbetreuung nicht über einen Ausbau auf 100 %, sondern wir reden in der Tat über
einen bedarfsgerechten Ausbau. Auch da berät uns, wie in vielen anderen familienpolitischen Fragen, unsere familienwissenschaftliche Forschungsstelle. Diese sagt: Wir haben auch in Baden-Württemberg einen Bedarf, der bei 20 % liegt.
Darüber muss man sich doch überhaupt nicht streiten. Die Richtung, die wir einschlagen müssen, ist völlig klar. Dieses Ziel verfehlen wir heute weit.
Heute Morgen war viel davon die Rede – ich glaube, es war Herr Mappus, der das mit voller Inbrunst gefordert hat –, mit der Konzeptionslosigkeit müsse Schluss sein. Sie, Herr Renner, haben jetzt noch eines draufgesetzt, indem Sie gesagt haben: Die Landesregierung spricht mit einer Zunge.
Mit einem Mund, na gut.
Wie es im Moment aussieht, erlebt man ja hinter den Vorhängen bei der Auseinandersetzung über die Konzepte „Schulreifes Kind“
und „Schulanfang auf neuen Wegen“. Auch da passt vieles nicht zusammen. Deshalb ist eine ganz so große Einheit in diesen bildungspolitischen Fragen
ja, ja, Herr Dr. Noll – noch nicht vorhanden.
Ihr Eifer, etwas zu tun, führt manchmal auch zu ganz merkwürdigen Auswüchsen. Da nehmen Sie im Rahmen der Entbürokratisierung – das ist ja ein ehrenwertes Ziel – auf einmal die Verwaltungsvorschrift zur Kooperation zwischen Kindergarten und Grundschule aufs Korn. Ich hoffe, dass das jetzt endlich vom Tisch ist. Das andere ist, dass Sie die Schuleingangsprüfung beseitigen wollten.
Herr Renner, Sie haben gerade noch einigermaßen die Kurve gekriegt. Aber das war ein völlig falsches Signal in diesem Bereich.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, was wir in diesem Land brauchen, ist ein Gesamtkonzept. Das fängt natürlich damit an, dass man Eltern in ihrer Aufgabe stärkt, dass wir ein Klima schaffen, das die Entscheidung für ein Kind erleichtert.
Es muss uns doch allen zu denken geben, wenn nach Umfragen immerhin 28 % der Bevölkerung sagen: „Der Beruf ist ein Grund für gesellschaftliche Anerkennung“, aber nur 7 % der Bevölkerung sagen: „Kinder sind ein Grund für gesellschaftliche Anerkennung.“
Wenn wir wirklich zeigen wollen, dass es uns im Land Baden-Württemberg ernst mit diesem Vorhaben ist, bei dem wir uns alle einig sind – das Ziel muss sein, Baden-Württemberg zum kinder- und familienfreundlichsten Land zu machen –, dann müssen wir darangehen, ein Gesamtkonzept zu machen, das mit der Elternbildung anfängt. Es muss ein durchgängiges Konzept sein, ein Bildungskonzept. Bildungsprozesse fangen in der Tat nicht erst im Alter von drei Jahren an, sondern sie fangen mit der Geburt an.
Pränatal, Herr Kollege; ich weiß.
Ich empfehle, sich mit Manfred Spitzer auseinander zu setzen.
Das Ganze fängt damit an, dass die gesamte Kindergartenzeit eine Bildungszeit ist. Aber das schließt nicht aus, Frau Kollegin Lösch, dass wir in der Tat spätestens im letzten Kindergartenjahr alle Kinder erreichen müssen.
Die Kooperation zwischen Kindergarten und Grundschule, die bisher nur punktuell funktioniert und vom guten Willen aller Beteiligten abhängt, muss verbindlich gemacht werden. Das reicht bis hin zu einem Ganztagsschulkonzept, das diesem Namen in der Tat auch gerecht wird.
Das Land Rheinland-Pfalz hat, auch in finanziell schwierigen Zeiten, ein wunderbares Gesamtprogramm aufgelegt: „Zukunftschance Kinder – Bildung von Anfang an.“ Wir haben das in unserem SPD-Programm in Baden-Württemberg an einigen Punkten sogar noch etwas besser und verbindlicher ausgestaltet.
Herr Präsident, ich bitte, über die Ziffern unseres Antrags im Plenum einzeln abstimmen zu lassen. Denn ich habe von manchen schon positive Signale bekommen. Dann schauen wir einmal, was bei der Abstimmung herauskommt.
Klar sein muss: Wenn wir es wirklich ernst meinen mit diesem Anspruch, Baden-Württemberg zum kinder- und familienfreundlichsten Land zu machen, dann muss Schluss sein mit der Stückelei, Schluss sein mit Stückwerk. Dann müssen wir wirklich eine stringente Gesamtkonzeption erarbei
ten. Damit müssen wir heute anfangen und nicht erst morgen oder übermorgen.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist Aufgabe unserer Bundespräsidenten, immer wieder gesellschaftliche und politische Impulse zu geben. Das hat vor einigen Jahren in bemerkenswerter Weise der damalige Bundespräsident Johannes Rau im Rahmen seiner Abschlussrede zum Forum Bildung getan, als er vom Kindergarten als „Tor zur Bildung und zur gesellschaftlichen Teilhabe“ sprach. Besser kann man die Bedeutung des Kindergartens und damit gleichzeitig den Auftrag an uns, diesen Bereich zu stärken, nicht formulieren.
Die im internationalen Vergleich gewonnene Erkenntnis, dass wir im Bildungsbereich insgesamt mehr tun müssen und dass wir dabei insbesondere den Bereich, der am meisten Ertrag bringt, nämlich die ersten sechs Jahre, stärken müssen – dieser Bereich ist bisher unterdurchschnittlich ausgestattet –, haben in der Zwischenzeit
zahlreiche Studien bestätigt. Ich verweise auf den nationalen Bildungsplan, das Gutachten von Professor Fthenakis für das Bundesfamilienministerium, die nationale Qualitätsinitiative, die gemeinsame Anhörung von Schul- und Sozialausschuss zum Thema Sprachförderung und auf die Anhörungen, die derzeit im Rahmen der Enquetekommission „Demografischer Wandel“ stattfinden. Überall kommt man zu dem einen Schluss: Wir müssen den Anfang stärken.
An der Erkenntnis mangelt es also nicht.
Das Riesenproblem, Herr Kollege Haas,
das wir jedoch haben, ist das Umsetzungsdefizit, das wir bei der Landesregierung und den sie tragenden Fraktionen festmachen müssen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, es ist doch vollkommen klar, dass die Zeit der ersten sechs Lebensjahre genutzt werden muss, um zum einen soziale Ungleichheiten zu beseitigen und zum anderen die Potenziale, die Stärken
jedes einzelnen Kindes zu unterstützen und zu fördern. Das ist der Auftrag, den der Kindergarten hat.
Nun möchte ich einen Bereich herausgreifen, in dem das Land etwas tun muss. Wir hören jetzt seit Jahren die Ankündigungen im Bereich der Sprachförderung,
die Ankündigungen im Bereich des Orientierungsplans für die frühkindliche Bildung und Erziehung. Im März 2003 hat die Frau Kultusministerin in ihrer Regierungserklärung gesagt: „Das ist ein ganz wichtiger Bereich, und wir werden etwas tun.“ Der Ministerpräsident hat schon im Jahr 2002 gesagt: „Die Sprachförderung ist ganz wesentlich, und wir werden die Kommunen bei dieser Aufgabe unterstützen.“
Was liegt denn bisher auf dem Tisch? Sie haben die Anregungen der interministeriellen Arbeitsgruppe. Sie haben nichts davon bisher umgesetzt, gar nichts! Vor wenigen Wochen bei den Haushaltsberatungen haben Sie das abgelehnt.
Wie sieht es denn aus mit dem Bildungsplan, mit dem Orientierungsplan für die frühkindliche Bildung und Erziehung? Meine sehr geehrten Damen und Herren, alle 16 Bundesländer sind dabei, diesen Plan umzusetzen. Wir sind nicht im ersten Viertel, wir sind nicht im zweiten Viertel, wir sind auch nicht im dritten Viertel. Wir sind unter den letzten vier. Von 16 Bundesländern haben 12
ihre Orientierungspläne für frühkindliche Bildung und Erziehung nicht nur erarbeitet, sondern sie sind bei der Umsetzung, und wir hinken gewaltig hinterher.
Die finanziellen Probleme haben die anderen genauso, aber die setzen andere Prioritäten, Herr Kollege Haas. Das ist der Unterschied.
Jetzt werden wir einen Orientierungsplan für die frühkindliche Bildung und Erziehung bekommen. Angekündigt ist er für Mai – wieder einmal angekündigt –, aber die Umsetzungsphase, liebe Kolleginnen und Kollegen, soll bis 2009/ 2010 dauern. Wissen Sie, wie viele Kinder in diesem Zeitraum den Kindergarten schon wieder verlassen haben?
Wir haben ausgezeichnete Erzieherinnen,
die unter schwierigsten Rahmenbedingungen Beachtliches leisten.
Aber Sie haben in der Vergangenheit überhaupt nichts dazu beigetragen, diesen Erzieherinnen ihren wichtigen Bildungsauftrag zu erleichtern.
Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen, was wir bei diesem Thema brauchen,
das sind nicht länger nur Ankündigungen,
das sind nicht länger nur schöne Reden, sondern das sind in diesem Land endlich einmal Taten. Sie dürfen sich hier nicht länger als Bremsklotz erweisen, sondern wir brauchen in dieser entscheidenden Frage für das Land jetzt wirklich den Turbo.
Vielen Dank.
Schön, wie immer sind wir uns in der Erkenntnis einig,
aber beim Handeln klaffen die Vorstellungen immer noch weit auseinander. Frau Ministerin, Sie wähnen sich ja immer an der Spitze der Bewegung. Da muss man einfach festhalten: Das entspricht schon lange nicht mehr den Tatsachen. Andere Bundesländer haben dieses Thema ohne Schnellschüsse, in großer Ernsthaftigkeit und Qualität aufgenommen und umgesetzt.
Als Beispiel nenne ich das Land Rheinland-Pfalz. Dort gibt es diese Verzahnung zwischen Kindergarten- und Grundschulbereich. Das hat Ihre Kollegin Doris Ahnen angepackt. Dort werden 8 Millionen € jährlich bereitgestellt, die zusätzlich im Bereich der Sprachförderung eingesetzt werden. Das Land Rheinland-Pfalz hat im Laufe des Jahres 2003 einen Orientierungsplan für frühkindliche Bildung und Erziehung in einem ganz breiten Dialog aller Beteiligten erarbeitet. Das wäre eine gute Anregung, Frau Ministerin: Frau Ahnen hat ihren Staatssekretär ein halbes Jahr lang durch das Land geschickt
und gesagt, Praxisanregungen seien ausdrücklich willkommen.
Im Herbst 2004 ging dieser Bildungs- und Orientierungsplan, für alle verbindlich, in allen Kindergärten des Landes in die Umsetzung. So sieht es aus, wenn ein Land „Bildung von Anfang an“ ernsthaft unterstützt.
Ich muss Ihnen ehrlich sagen: Ich bin es auch langsam leid, hier im Landtag alle paar Wochen das Gleiche zu diskutieren. Wir müssen in der Sache endlich vorankommen.
Sie haben es bei den Haushaltsplanberatungen abgelehnt, 6 Millionen € für Sprachförderung einzusetzen. Dann kommen Sie alle paar Wochen und sagen: „Jetzt, in ein paar Wochen, packen wir es aber endlich an.“ Der Ministerpräsident spricht von drei Wochen,
jetzt haben wir gehört, das komme im Kindergartenjahr 2005/2006. Das heißt, irgendwann vor der Sommerpause wird ein neues Feuerwerk entzündet.
Das alles lässt nicht darauf schließen, dass Sie wirklich ernsthaft auf diesen Anfang setzen wollen, denn dafür dauert das alles immer noch viel zu lang. Was in unserem Land Not tut, Herr Kollege Noll, ist nicht, immer nur verbal zu fordern, was zu tun ist, sondern endlich – –
Ja, genau! Aber ich dachte bisher eigentlich immer, Sie seien in der Regierung.
Dazu braucht man ein Konzept, das diesen Namen verdient. Ich stimme Ihnen ausdrücklich zu, Frau Ministerin: Wir haben ausgezeichnete Grundlagen im Land, wir haben aktive Erzieherinnen, wir haben in vielen Einrichtungen hervorragende Ansätze im Bereich Bildung. Aber Sie müssen sich schon auch die Realität anschauen, was sich derzeit im Bereich der Gruppengrößen tut. Es ist ganz schwierig, in Gruppen von 28 und mehr Kindern Sprachförderung zu betreiben.
Das gleicht wirklich oft der Quadratur des Kreises.
Was wir im Land Baden-Württemberg brauchen, ist ein entschlossenes Vorgehen und das Setzen auf diesen Anfang, auf diese wichtigste Bildungsphase. Das beinhaltet ein ganzes Bündel von Maßnahmen. Das haben uns andere Länder vorgemacht, und Baden-Württemberg muss das endlich aufgreifen. Wir brauchen endlich einen Orientierungsplan für frühkindliche Bildung und Erziehung. Wir brauchen zumindest die Umsetzung des ersten Sprachförderkonzepts, das die interministerielle Arbeitsgruppe erarbeitet hat und das ein Anfang ist. Wir brauchen Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten für die Erzieherinnen. Wir wollen am mittleren Bildungsabschluss als Voraussetzung für den Beruf der Erzieherin festhalten, aber wir wollen in Stufen Aufbaumöglichkeiten schaffen. Beginnend bei den Leiterinnen, muss die Möglichkeit der Hochschulausbildung ausgebaut werden. Wer es ernst nimmt – und dem kann eigentlich ernsthaft niemand widersprechen –, dass der Bildungsabschnitt im Kindergarten der wichtigste ist, der kann nicht zu der Folgerung kommen: Wir belassen es in der Erzieherinnenausbildung bei dem, was wir haben. Das ist einfach unglaubwürdig im Vergleich mit anderen Bundesländern und mit anderen europäischen Ländern.
Wenn wir dann noch die pädagogische Qualität gestärkt und etwas für kleinere Gruppengrößen getan haben – denn wir wissen aus vielen Untersuchungen, dass die Relation Kinder/Erzieherinnen ein Schlüssel für die erfolgreiche Umsetzung von Bildungskonzeptionen ist – und dann noch dahin kommen – und das will die SPD –, dass wir sagen, wir wollen die Bereiche Kindergarten und Grundschule noch verbindlicher verzahnen, wir wollen den Kindergarten stufenweise beitragsfrei stellen und damit beim letzten Kindergartenjahr beginnen, wir wollen das Scharnier zwischen Kindergarten und Grundschule verbindlich machen, wenn
wir das alles auf den Weg bringen, dann sind wir in BadenWürttemberg wirklich wieder vorbildlich. Dann zeigen wir, dass wir nicht nur darüber reden, sondern dass wir es anpacken, dass es auf den Anfang ankommt. Dann tun wir etwas dafür, dass alle Potenziale, die in unseren Kindern stecken, entfaltet werden können. Das tut unserer gesamten Gesellschaft gut, und das stärkt auch den Wirtschaftsstandort Baden-Württemberg.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, meine sehr geehrten Damen und Herren! Dies ist der letzte Haushalt, den diese CDUFDP/DVP-Landesregierung vorlegt. Es ist ein guter Zeitpunkt, anhand der vorgelegten Zahlen Bilanz zu ziehen und an die zukünftigen Aufgaben, die im Land zu bestreiten sind, die Messlatte anzulegen.
Ich möchte mich in meinen Ausführungen auf das Themenfeld Familie beschränken. Frau Kollegin Haußmann wird nachher noch die anderen Felder der Sozialpolitik aufgreifen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, „Wir tun zu wenig für unsere Kinder“. So lautete eine Schlagzeile in den „Stuttgarter Nachrichten“ vom 10. Februar dieses Jahres. Dieser Satz aus dem Munde des designierten Ministerpräsidenten Günther Oettinger in seiner Aschermittwochsrede ist eine bemerkenswert ehrliche Beschreibung der Familienpolitik der CDU-FDP/DVP-Landesregierung.
Bemerkenswert auch deshalb, weil Günther Oettinger als Fraktionsvorsitzender der CDU diese Familienpolitik maßgeblich mit zu verantworten hat.
Bestätigt wird diese Erkenntnis durch nüchterne Zahlen. Die „Süddeutsche Zeitung“ hat, basierend auf den Zahlen des Statistischen Bundesamtes, Ende letzten Jahres ausgerechnet, wie hoch der Anteil der Ausgaben für Kinderbetreuung der Länder und Gemeinden am jeweiligen Gesamthaushalt ist. Sie können das in der „Süddeutschen Zeitung“ vom 21. Dezember 2004 nachlesen. Für Baden-Württemberg fällt dieses Ergebnis ernüchternd aus: Nur 2,8 % der Gesamtausgaben von Land und Kommunen entfallen auf
Kinderbetreuung. Zum Vergleich: In Rheinland-Pfalz sind es 4,6 %,
in Nordrhein-Westfalen und Hessen immerhin noch 3,4 %. Meine Damen und Herren, nicht die Kommunen in unserem Land investieren zu wenig in diesen Bereich. Es ist die Landesregierung, die seit Jahren die Zukunftsaufgabe Kinderbetreuung sträflich vernachlässigt.
Das Ergebnis dieser Politik ist, dass wir im Bereich der Kinderbetreuung, insbesondere bei der Kleinkindbetreuung, nach wie vor auf einem der hinteren Ränge im Bundesländervergleich sind.
Was tut die Landesregierung – das ist die Messlatte, die ich heute an sie lege –, was tun die sie tragenden Fraktionen in diesem Haushalt,
um dieses völlig unzureichende Angebot weiterzuentwickeln, eine Aufgabe, die nach den Worten des künftigen Regierungschefs – ich zitiere – „die eigentliche Wachstumsaufgabe in diesem Land“ sein muss?
Das steht in den „Stuttgarter Nachrichten“ vom 10. Februar 2005.
Die Antwort fällt kurz und knapp aus: Sie tun nichts.
Für Kinderkrippen und Tagespflege stehen in den Jahren 2005 und 2006 exakt die gleichen Haushaltsmittel wie 2004 zur Verfügung.
4 Millionen €, Herr Kollege.
Ich bin in der Lage – –
Einschließlich Tagespflege sind es 7 Millionen €, für Krippen 4 Millionen €. – Stagnation statt Wachstum, das ist das, was Sie in diesem Haushalt bieten.
Bei Kinderkrippen bezuschusst das Land nur kümmerliche 10 % der Betriebskosten,
bei Kindergärten lag dieser Anteil – Sie wissen das – vor der Kommunalisierung bei 30 %. Nun ist selbst dieser mit nur rund 4 Millionen € äußerst bescheiden ausgestattete Programmrahmen am Ende angelangt. In diesem Jahr können nur noch 16 zusätzliche Gruppen – das sind 160 Plätze – gefördert werden,
und dann ist dieses Programm am Anschlag. Von Wachstum ist überhaupt nichts zu merken.