Hidir Gürakar
Sitzungen
Letzte Beiträge
Herr Präsident, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Als arbeitsmarktpo litischer Sprecher der SPD-Fraktion bin ich der Überzeugung und finde ich es gut und richtig, dass wir heute über dieses Thema diskutieren. Denn in der Debatte wurden die in unse rer Gesellschaft nach wie vor vorhandenen Ungerechtigkei ten bezüglich der Bezahlung von Männern und Frauen sehr deutlich.
Unsere Botschaft aus diesem Parlament soll sein, dass wir un seren Beitrag für die Durchsetzung gleicher Entlohnung bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit für Frauen und Männer sowie für bessere Aufstiegschancen für Frauen in dieser Ge sellschaft leisten wollen.
Lieber Kollege Haußmann, ich bin der Überzeugung, dass es unserer Demokratie guttun würde und auch gut für unser par lamentarisches System wäre, wenn bei diesem Thema tatsäch lich parteiübergreifend und fraktionsübergreifend eine Eini gung erzielt worden wäre. Es ist schlicht ein gesellschaftli
cher Skandal, dass auch im 21. Jahrhundert bei der Bezahlung noch gravierende Unterschiede zwischen Männern und Frau en bestehen. Es wäre selbstverständlich richtig und gut, wenn moderne Industriegesellschaften schon im eigenen Interesse, nämlich im Interesse der Zukunftssicherung im globalen Wett bewerb – damit meine ich nicht nur global agierende Friseur geschäfte und Ähnliches –, Maßnahmen einleiteten, die den Grundsatz „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ realisieren. Denn es ist eine Frage der Gerechtigkeit, dass Frauen fair be zahlt werden, und Gleichberechtigung und Teilhabe würden sich auch für die Unternehmen sehr positiv auswirken.
Wir reden hier über folgende Dimension: Wir wissen alle, dass dabei leider auch in Baden-Württemberg ein Problem besteht. Es ist nicht allein ein baden-württembergisches Problem oder ein deutsches Problem, sondern ein europäisches Problem. In den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union beträgt der ge schlechterbezogene Einkommensunterschied etwa 17 %; in Deutschland liegt dieser Unterschied – es ist zum Teil bereits gesagt worden – über alle Branchen hinweg aber bei über 23 %. Deutschland liegt damit auf einem, wie ich finde, un rühmlichen siebten Platz innerhalb der Europäischen Union.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, zusammengefasst kann man sagen: Fakt ist: Wir haben Einkommensunterschiede zwischen Frauen und Männern, und zwar in ländlichen Räumen eben so wie in Großstädten. Fakt ist auch: Wir haben Lohnlücken zwischen den einzelnen Bundesländern in unterschiedlichen Größenordnungen. Fakt ist aber zudem: Wir kommen zu völ lig unterschiedlichen Ergebnissen bei der Betrachtung, je nachdem, ob wir die Stundenlöhne heranziehen oder aber die effektiven monatlichen Arbeitsentgelte. Nicht zuletzt stellen wir erhebliche Unterschiede – auch dies wurde hier deutlich – bezüglich der Stundenlöhne sowie der effektiven Monats löhne fest, wenn wir uns die einzelnen Branchen innerhalb Baden-Württembergs anschauen.
Die Frage lautet – auch dies wurde bereits gesagt –: Was kön nen wir tun? Das eine betrifft eher die Symbolpolitik. Unter diesem Aspekt steht auch der heutige Tag und die Debatte, die wir gerade führen. Das ist alles richtig und wichtig, und es ist notwendig, solange die Unterschiede noch nicht beseitigt sind. Aber wichtiger sind konkrete Schritte hierzu.
Einen konkreten Schritt haben wir, wie bereits gesagt, mit der Einführung des Mindestlohns getan. Auch von Experten wur de nämlich bestätigt, dass den größten Anteil innerhalb der ca. drei Millionen Menschen, die in Deutschland noch unter dem Stundensatz von 8,50 € beschäftigt werden, die Frauen aus machen. Frauen profitieren also von dem Mindestlohn von 8,50 €. Das ist schön und gut, aber es ist nicht ausreichend. Wir müssen noch weiter kommen.
Lassen Sie uns also am heutigen Tag, auch wenn die Symbol politik im Vordergrund steht, dennoch nicht nur Symbolpoli tik machen. Mein Appell, der sich an uns alle richtet, ist, die se Debatte zum Anlass zu nehmen, das Land nach mehr als 65 Jahren Grundgesetz, in dem die Gleichbehandlung als un veräußerliches Recht verankert ist, gerechter zu gestalten. Wir wissen natürlich, dass dies zunächst einmal Aufgabe des Bun des ist. Aber wenn wir, das Landesparlament, einen entspre chenden Impuls geben, dann wird, denke ich, diese Diskussi on auch auf der Bundesebene geführt werden.
In diesem Sinn danke ich denjenigen, die diese Debatte ange stoßen haben, und danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Herzlichen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, lie be Kolleginnen und Kollegen! Früher gab es immer die Fra ge nach dem fehlenden Konsens über die A 98 in der Region. Mittlerweile haben wir hier tatsächlich Konsens.
Wir waren beim Bundesverkehrsministerium, um dies zu zei gen. Sie haben vorhin gesagt, dass letztendlich das Bundes verkehrsministerium darüber entscheide, welche Infrastruk turmaßnahmen vor Ort umgesetzt würden. Ist Ihnen bekannt, dass das Bundesverkehrsministerium sagt, dass die Priorisie rung eines Verkehrsprojekts in einem Bundesland für das Bun desverkehrsministerium keine Aussagekraft habe? Haben Sie vom Bundesverkehrsministerium Informationen darüber, wer letztendlich entscheidet, ob tatsächlich eine Verkehrsbaumaß nahme vorgenommen wird?
Demnach müsste die Landesregierung klar und deutlich sa gen, ob die genannten Abschnitte als Autobahn oder als Bun destraße priorisiert werden. Wahrscheinlich wurden entspre
chende Anträge eingereicht, damit diese eventuell in den Bun desverkehrswegeplan aufgenommen werden – oder auch nicht.
Kollege Schreiner, Sie und Kol lege Rülke haben über die Jugendarbeitslosigkeit, aber auch über den Mindestlohn für junge Leute ab 18 Jahren gespro chen. Die Frau Ministerin hat gesagt, die Dumpinglöhne von heute führten zur Armut von morgen, führten also zur Armut im Alter. Wir versuchen natürlich, die Interessen der jungen Leute zu vertreten. Heute leben 1,8 Millionen Menschen von Transferleistungen; das hat wiederum Auswirkungen auf ihr Einkommen im Alter. Das belastet dann wiederum die jungen Leute.
Wie begründen Sie vor diesem Hintergrund Ihre Antwort?
Sehr geehrter Herr Präsident, mei ne Damen und Herren, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Vor Weihnachten hat Kollege Alfred Winkler an dieser Stelle seine Abschiedsrede gehalten. Heute darf ich zum gleichen Thema meine erste Rede in diesem Plenum halten. Ich den ke, einen nahtloseren Übergang kann es kaum geben. Ich kann mir vorstellen, dass viele von Ihnen gespannt darauf warten, was der Neue zu diesem Tagesordnungspunkt sagen kann.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, heute beraten wir in zweiter Lesung die Änderung des Nachbarrechtsgesetzes.
Wie Kollege Winkler bereits feststellte, sind die zeitlichen Ab stände zwischen den Änderungen des Nachbarrechtsgesetzes nach dessen Inkrafttreten stets kürzer geworden.
Wir, der Landtag von Baden-Württemberg, nutzen mit dieser Novellierung die uns gegebenen Möglichkeiten, um in zwei erlei Hinsicht präventiv zu handeln.
Lassen Sie mich aber eine Anmerkung machen: Gute Nach barschaft, Rücksichtnahme, gegenseitiges Verständnis und manchmal auch ein offenes Wort im richtigen Tonfall machen das Leben auf beiden Seiten des Gartenzauns leichter. Da es aber oft nicht so ist, bedarf es auch hier der Rechtssicherheit.
Wir nehmen erstens Luft aus immer wieder drohenden ge richtlichen Nachbarschaftsstreitigkeiten heraus, indem wir die energetische Sanierung an den Grundstücksgrenzen erst ein mal klar begrüßen, rechtlich fördern und Rechtssicherheit ge währleisten.
Mit dieser Novellierung gehen wir auch weiter als das gelten de Bundesrecht. Wir haben unsere guten Gründe, nicht zu war ten. Denn zweitens will der vorliegende Gesetzentwurf die Hürden für die energetische Sanierung von Altbauten senken und den Einsatz regenerativer Energien fördern.
Gerade bei Altbauten besteht großes Energieeinsparpotenzial – etwa durch Wärmedämmung. Leider verhindert bzw. er schwert das jetzige Nachbarrecht hinsichtlich der Grenzab standsregelungen oft die nachträgliche äußere Wärmedäm mung. Eine Dämmung innerhalb der Zimmer ist vielfach teu rer und scheidet somit auch aus finanziellen Gründen oftmals aus.
In den letzten Tagen konnten wir in verschiedenen Medien le sen, dass die Energiekosten zwischen 2002 und 2012 um 43 % gestiegen sind. Im gleichen Zeitraum entwickelten sich die
Löhne jedoch nur um 17 % nach oben. Das hat spürbare Aus wirkungen für die Menschen in diesem Land. Ein Vierperso nenhaushalt muss heute, 2014, im Schnitt 4 % des verfügba ren Einkommens für Heizung und Warmwasser aufwenden, Tendenz steigend.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, damit wir hier die Kli maziele erreichen und unsere Altbauten langfristig nicht zu teuren, Energie fressenden Domizilen werden, bedarf es der vorgelegten Änderung. Dieser Intention folgen, wie ich fest stellte, auch die anderen Fraktionen. Ich möchte mich an die ser Stelle bei den Kolleginnen und Kollegen für die bislang noch kurze, doch sehr konstruktive Zusammenarbeit und Ih re Beiträge herzlich bedanken.
Unsere Beratungen finden auch positiven Anklang außerhalb des Parlaments. Der Städte- und der Gemeindetag in BadenWürttemberg sowie zahlreiche Gruppen und Verbände haben sich für diese Änderung ausgesprochen. Das zeigt, dass der Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung des Nach barrechtsgesetzes einen Schritt in die richtige Richtung dar stellt.
Lassen Sie mich deshalb noch einmal betonen, dass ich die Intention des Gesetzes begrüße und unterstützenswert finde. Es ist ein wichtiges Problem, das durch diese Novellierung angegangen wird.
Wir alle wissen, dass der richtige Umgang mit dem Klima wandel für uns alle eine, wenn nicht sogar d i e entschei dende Zukunftsaufgabe darstellt. Die Änderung des Nachbar rechtsgesetzes ist ein weiterer kleiner Baustein im Kampf ge gen den Klimawandel.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, ich bitte Sie, im weite ren Verlauf der Beratungen dieser Gesetzesänderung zuzu stimmen.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.