Alexander Becker
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Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir sprechen heute in der Zwei ten Beratung über den vorliegenden Gesetzentwurf der FDP/ DVP. Unbestritten, bei der Digitalisierung der Schulen haben wir viel vor und viel zu tun. Das haben wir alle schon in der Ersten Beratung des Gesetzes ausgeführt. Dieses Ziel teilen auch sämtliche Stellungnahmen.
Tatsache ist aber auch, dass wir schon große Schritte gegan gen sind – dank der engagierten Arbeit der Lehrerinnen und Lehrer, aber auch dank dieser Regierung und unserer Kultus ministerin Dr. Susanne Eisenmann.
Habe ich gewusst. – Die Ergebnisse der Anhörung zum vor liegenden Entwurf müssen für den Antragsteller aber eigent lich ernüchternd sein. Mit der Feststellung „Gut gemeint ist nicht gut gemacht“ lassen sich im Grunde genommen etliche Rückmeldungen im Anhörungsverfahren zusammenfassen, insbesondere vorgetragen von unseren Partnern, den Schul trägern.
Der Städtetag moniert etwa, dass die postulierte Förderquote die Kommunen schlechterstelle, als es die Verfassung ver langt. Die Realschulrektoren und der Philologenverband hal ten die Fortbildungsverpflichtung für allzu pauschal und be fürchten Doppelstrukturen – mit Blick auf das Zentrum für Schulqualität und Lehrerbildung.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir wollen und wer den die Digitalisierung an den Schulen weiter voranbringen und sichern. Um die Digitalisierung voranzubringen und die nötige Ausstattung dauerhaft zu sichern, ist es vor allem not wendig, dass wir mit den Städten und Gemeinden gemeinsam ein zukunftsfähiges Modell aufstellen.
Für die CDU-Fraktion ist auch klar, dass wir nicht einfach die Technik beschaffen und dann zuschauen, ob und wie diese ein gesetzt wird. Die Pädagogik ist der entscheidende Schritt. Auch dieser Ansatz fehlt im vorliegenden Gesetzentwurf.
Ich fasse zusammen: Wie die Anhörung gezeigt hat, ist dieser Gesetzentwurf ein Vorschlag, der niemandem so richtig passt.
Er sieht immerhin vor, die Schulleitungen beim Thema Da tenschutz zu unterstützen. Das ist richtig, wird aber bereits ge macht. Heute steht auf jeder Ebene der Schulverwaltung eine Beratungsmöglichkeit zur Verfügung, auch unterlegt mit Stel len. Außerdem gibt es Schulungsangebote für Schulleitungen, für Datenschutzbeauftragte, Fachberater und Lehrkräfte. Es gibt also ein breites Unterstützungssystem, auf dem aufgebaut werden kann. Dazu werden wir mit der digitalen Bildungs plattform datenschutzkonforme Anwendungen bereitstellen.
Über dieses Thema haben wir seit Sommer auch im Ausschuss viel und engagiert diskutiert. Der Landesbeauftragte für den Datenschutz war und ist frühzeitig und intensiv in die Planun gen eingebunden. Jetzt begleitet er das Pilotprojekt zum Ein satz von Office 365.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, das Kultusministerium mit Ministerin Dr. Susanne Eisenmann arbeitet hier genauso wie die Regierungsfraktionen konstruktiv an einer guten Lösung für unsere Schulen.
Wenn ich mir dagegen die Pressemitteilung des Kollegen Fulst-Blei von diesem Montag anschaue, frage ich mich, ob die SPD-Fraktion daran noch ein Interesse hat. Erst konnte nicht oft und kritisch genug geprüft werden; jetzt, da es in die Umsetzung bzw. Pilotierung geht, kann es ihm plötzlich nicht schnell genug gehen.
Hat da jemand ein schlechtes Gewissen? Dazu dürfen Sie gern etwas sagen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, im Ergebnis verfolgt der vorliegende Gesetzentwurf zwar das richtige Ziel, unsere Schulen digital fit zu machen, er enthält aber auch zu viele deutliche Schwachpunkte. Wir werden das Thema Digitalisie rung weiter intensiv bearbeiten, diesem Gesetzentwurf aber nicht zustimmen.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, sehr ge ehrte Kolleginnen und Kollegen! Mit der Änderung des Schul gesetzes soll – ich zitiere –
... die offene Kommunikation insbesondere im Unterricht zwischen Lehrkräften und Schülerinnen und Schülern si chergestellt werden.
Für diesen Gesetzentwurf stehen pragmatische und normati ve Gründe, auf die ich eingehen möchte.
Der erste Punkt ist die Kommunikation. Egal, welchem schul politischen Leitbild man folgt, die Notwendigkeit offener Kommunikation dürfte außer Frage stehen. Auch kann ich mir nicht vorstellen, wie guter Unterricht gelingen soll, wenn Leh rerinnen und Lehrer nicht nur die mimischen Signale der Schülerinnen nicht aufnehmen können, sondern diese nicht einmal von Angesicht zu Angesicht kennen.
Wie wichtig nonverbale Kommunikation ist, zeigen uns die Rückmeldungen aus digitalen Unterrichtsformaten an Schu len wie Hochschulen. Es fehle das Gefühl für die Gruppe und die Gruppendynamik, es leide das Gespür für die Frage, ob eine Botschaft bei allen durchdringt.
So viel zu einem pragmatischen Argument für ein Verhül lungsverbot.
Es gibt aber auch normative Gründe. Man könnte versucht sein, es sich leicht zu machen und auch die Verhüllung bei Ju gendlichen mit einem Achselzucken unter allgemeiner Hand lungsfreiheit abzubuchen. Nur: Steht hinter dem Verhüllen der eigenen Person ein liberales Verständnis von Selbstentfaltung?
Ist es eine Mode? Heute Punk, morgen Gothic, übermorgen Burka? Doch wohl eher nicht. Und in Wirklichkeit betrifft es nicht die Schülerinnen und Schüler, sondern konkret Schüle rinnen. Wenn wir es ernst meinen mit der Verhinderung von Parallelgesellschaften, dann müssen wir, der Staat, auch eine klare Position beziehen.
In den Stellungnahmen der Verbände sehen wir erfreulicher weise eine weitgehende Einigkeit in diesem Punkt. Allein der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informations freiheit bemüht sich – mit mäßigem Erfolg –, einen diskussi onswürdigen Einwand zu formulieren. Und auch die abwei chende Stellungnahme der GEW etwa moniert lediglich, es sei in Baden-Württemberg ja noch kein einschlägiger Fall be kannt.
Nun könnte man mit Montesquieu sagen, wo es nicht notwen dig sei, ein Gesetz zu erlassen, da sei es notwendig, kein Ge setz zu erlassen. Allerdings sind wir hier an einem anderen Punkt. Dieser Gesetzentwurf versucht nicht, aus einem über schießenden Betroffenheitsgefühl heraus Probleme zu lösen, die gar nicht existieren. Nein, dieser Gesetzentwurf setzt ein klares Zeichen für eine offene Gesellschaft. In einer pluralis tischen Demokratie gibt es kontroverse und nicht kontrover se Bereiche. Für unsere Mehrheitsgesellschaft postuliert die ser Entwurf nur Selbstverständliches. Doch Begriffe wie „Plu
ralismus“ und „Mehrheitsgesellschaft“ sagen es schon: Es gibt natürlich auch andere, die diese Meinung nicht teilen.
Der Gesetzentwurf trifft Vorsorge, damit Schulleitungen und Lehrkräfte rechtssicher agieren können. Im Übrigen verhin dert er auch Normenkollisionen, z. B. mit der Corona-Verord nung.
Die Logik des Gesetzentwurfs zeigt auch, dass wir die Reli gionsfreiheit ernst nehmen. Wenn Verhüllungen mit religiö sen Begründungen versehen werden, ist es nur recht und bil lig, dass der Gesetzgeber klar sagt, wie er einen möglichen Eingriff bewertet – gerade weil eine religiös begründete Ver hüllung etwas anderes ist als das Tragen einer Sonnenbrille.
Machen wir uns nichts vor: Gesichtsschleier à la Nikab oder Burka sind nicht einfach ein Kleidungsstück. Sie nehmen im Unterschied etwa zum Kopftuch – das stellt der Gesetzent wurf fest – den Frauen ihr Gesicht. Sie sind deshalb nicht re ligiöses Symbol, sondern ein Mittel der Unterdrückung von Frauen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir, die CDU-Frak tion, begrüßen den Gesetzentwurf und freuen uns auf die Be ratungen im Ausschuss.
Vielen Dank.
Frau Präsidentin, sehr ge ehrte Damen und Herren! Ein aktueller Bericht zur Europa politik – manches Mal eine Pflichtübung; vom Murmeltiertag war im Hohen Haus gelegentlich ja schon die Rede. Viel ak tueller als heute geht es aber kaum. Wir haben den EU-Finanz gipfel gerade hinter uns, und wir können froh sein, dass eine Einigung doch noch in diesem ersten Anlauf zustande kam.
Ein Scheitern des Gipfels hätte ich mir nicht ausmalen mö gen. Denn die Situation verlangt Handlungsfähigkeit auf al len Ebenen. Die jüngste Vergangenheit hat uns gezeigt, wie zerbrechlich unser gemeinsames Projekt Europa sein kann – dies auch an die Adresse all derjenigen, die gern gegen einen angeblich übermächtigen europäischen Superstaat polemisie ren.
Die Einigung zeige unseren Glauben an unsere gemeinsame Zukunft, wird der Ratspräsident Michel zitiert. Diese Ein schätzung teile ich. 750 Milliarden € als Coronafonds sind ein starkes Zeichen. Es muss uns ja nicht ärgern, dass nun knapp die Hälfte davon als rückzahlbare Zuschüsse ausgewiesen sind.
Der EU-Gipfel markiert aber auch den Beginn der deutschen Ratspräsidentschaft – eine Ouvertüre mit Paukenschlag. Es ist gut, dass wir mit Angela Merkel an der Spitze in die Verhand lungen gegangen sind,
gut für Deutschland, gut für Baden-Württemberg,
gut für die Europäische Union.
Denn es haben sich immense Aufgaben angehäuft. Ungelöst ist nach wie vor das Thema Brexit. Die ökologische Transfor mation der Wirtschaft hat allenfalls begonnen. Und in Polen etwa wurde Präsident Duda wiedergewählt. Die relative Stär ke des bürgerlichen Lagers dort darf nicht täuschen; hier ver festigen sich Strukturen. Ein großer Streitpunkt des Gipfels war deshalb auch die Rechtsstaatsklausel, also das Prinzip, ei ne europäische Förderung an die Einhaltung rechtsstaatlicher Grundsätze zu binden.
Herr Fink ist nicht da. Ich könnte sagen, wer das Prinzip ent wickelt hat. Aber ich sage es mal so: Ich bin froh, dass es sich um ein früheres Mitglied der baden-württembergischen CDULandtagsfraktion handelt.
Die Ausgestaltung der Rechtsstaatsklausel sorgt noch für Dis kussionen. Noch ist es zu früh, sie abschließend zu bewerten. Wichtig ist am Ende, dass auf den Rechtsstaat Verlass ist, dass die Bürger wissen, es geht bei der Vergabe von Subventionen mit rechten Dingen zu. Corona hat gezeigt, wie schnell ein Rückfall in die Denkweise „Jeder für sich“ kommen kann. Das gilt im Großen wie im Kleinen. Als Abgeordneter in un mittelbarer Grenznähe weiß ich das nur zu gut.
In der vorletzten Sitzung des Europaausschusses hatten wir unsere Freundin, die Präsidentin des Départements Haut-Rhin, Brigitte Klinkert, zu Gast. Sie sagte – Zitat –:
In dieser Krise hätte ich von Europa mehr erwartet als das, was die Europäische Union gemacht hat.
Das stimmt. Europa stand in diesem Frühjahr leider wenig im Vordergrund. Frau Klinkert betonte aber auch, dass hier in der unmittelbaren Nachbarschaft die Arbeitsebene gut funktio niert – trotz der schmerzhaften Grenzschließung und trotz der damit einhergehenden zwischenmenschlichen Verwerfungen.
Diesen Zweiklang nehme ich auch wahr. Von Brüssel hat man zeitweise zu wenig gehört. Doch vor Ort gab es auch Zusam menhalt. Baden-Württemberg hat Patienten aus dem Elsass aufgenommen. Das ist die eine Seite. Aber ohne die Berufs pendler aus dem Elsass, gerade auch in den Gesundheitsberu fen, hätte es bei uns böse ausgesehen. Wir haben allen Grund zur Dankbarkeit.
Das zeigt: Das Europa, das wir leben und erleben, muss ein Europa der guten Nachbarschaft sein. Nehmen wir das doch als Hinweis, dass die Subsidiarität als Leitbild, die Lösung von konkreten Problemen vor Ort, die Grundlage erfolgrei cher Politik ist.
Richten wir jetzt den Blick nach vorn. Das Stichwort „deut sche Ratspräsidentschaft“ ist gefallen. Ich bedanke mich bei unserem Minister Guido Wolf, dem der Europabezug der Lan despolitik ein Herzensanliegen ist. Lassen Sie mich aus dem eindrucksvollen Veranstaltungsflyer zur Ratspräsidentschaft – immerhin 24 Veranstaltungen – ein paar Überschriften nen nen: „Europa. Mehr als ein Friedensprojekt“, „Veranstaltung zur deutsch-französischen Freundschaft“, „Internationale Fachkonferenz zur grenzüberschreitenden Zusammenarbeit mit Frankreich“, „EU-Biodiversitätsstrategie“, „Infoveranstal tung zum EU-Programm LEADER“ und vieles mehr. Das sind nicht nur die großen Leitlinien, in denen sich die Europapoli tik bewegt, sondern auch ganz konkrete Arbeitsaufgaben, zu denen wir, das Land Baden-Württemberg, gern beitragen.
Vielen Dank.
Frau Tagungspräsidentin, werte Kollegen!
„Alles muß gehörig singen.“ Das forderte Johann Mattheson 1739 in seinem Lehrwerk „Der vollkommene Capellmeister“. Die Forderung, alles solle singen – alles, nicht alle –, drückt aus, dass Singen die Grundlage jeder Musikausübung ist, auch der Instrumentalmusik. Recht hat der alte Mattheson.
Man muss einmal erfahren haben, wie eine gesangliche Linie entsteht, und gefühlt haben, wie Rhythmus, Artikulation und Dynamik einer Melodie Tiefe geben, um Musik überhaupt verstehen zu können.
Dabei ist Musizieren ein elementares Bedürfnis. Die Stimme ist das erste, was Kinder gebrauchen und ausprobieren. Es macht Spaß zu singen.
Es gehört zur Entfaltung der menschlichen Existenz von den ersten Lautäußerungen an. Musikinstrumente sind neben Jagd werkzeugen die ersten Artefakte, die wir kennen. Denn Mu sik begeistert, sie beseelt und belebt, und sie prägt jeden von uns. In einem Satz: Singen und Musizieren sind unentbehrli che Bestandteile jeder ganzheitlichen Bildung.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, Sie merken es schon: Ich stehe heute auch als Lobbyist der Musik in Baden-Würt temberg vor Ihnen – als Dirigent und als Übungsleiter, was die Musikerziehung und die Amateurmusik betrifft
Sie müssen nicht singen –, als Musikwissenschaftler und Leiter des Karlsruher Max-Reger-Instituts auch für die Hoch kultur.
Ja, das Musikland Baden-Württemberg ist in Gefahr – aber in anderer Hinsicht, als der Titel suggeriert.
Es ist in Gefahr durch ein Virus, das das gemeinsame Singen und Musizieren massiv einschränkt, durch ein Virus, das auch die üblichen Konzertformate unmöglich macht. Klar ist: Vor schnelle Öffnungen können für das Musikland Baden-Würt temberg ebenso verheerende Folgen haben wie ein langer Lockdown.
Das ist also eine höchst prekäre Lage für Chöre und Orches ter, für Konzertveranstalter, für Theater und für die Vereine. Und es ist eine Belastung für unsere gesamte Gesellschaft. Das ist so – aber nicht, weil sich das eine amusische Landes regierung so ausgedacht hätte. Ganz im Gegenteil: Auf diese Landesregierung und unsere CDU-Fraktion kann sich das Mu sikland Baden-Württemberg verlassen.
Ich zähle es Ihnen auf. Wir haben gerade in diesem Haushalt die Mittel für Musik- und Kunstschulen aufgestockt – von 10 auf 12,5 % der Kosten für das pädagogische Personal.
Wir stärken den Landesmusikrat und seine Projekte. Wir un terstützen das Zertifizierungsprogramm der Landesakademie in Ochsenhausen für Grundschullehrer, da ein Mangel besteht. Wir entwickeln Modelle für außermusikalische Musikange bote an beruflichen Schulen. Wir haben die Übungsleiterpau schale erhöht und stützen aktuell die Vereine. Wir bezuschus sen den Ausbau der Akademien in Plochingen und Staufen. Und Baden-Württemberg ist das einzige Bundesland – das einzige Bundesland! –, das während der Coronakrise die So loselbstständigen, das heißt freischaffende Künstler und Mu siklehrer, mit 1 180 € im Monat stützt.
Dem Titel der Aktuellen Debatte dagegen entnehme ich, dass vielleicht jemand das Musikland Baden-Württemberg zur Dis position stellt. Das ist nicht der Fall. Es besteht eine Diver genz zwischen tatsächlicher Lage, zwischen real zu führender Diskussion und dem etwas aufgeregten Tonfall des Titels.
Nicht des Beitrags.
Wie ist denn die Lage? Wir tragen Verantwortung für die Bür gerinnen und Bürger. Es geht um kluge Regelungen für die ganze Gesellschaft, aber im Verantwortungsbereich des Kul tusministeriums für anderthalb Millionen Schülerinnen und Schüler und für über 140 000 Lehrkräfte. Es geht um konkrete Fragen: Welche Ansteckungsgefahren bestehen? Mit welcher Wahrscheinlichkeit? Welche Annahmen zu Übertragungswe gen bestätigen sich und welche nicht? Dann ist abzuwägen: Wie schaffen wir mit einem durchdachten Schulunterricht bes te Chancen für die Schülerinnen und Schüler statt beste Chan cen für das Virus?
Auf der Grundlage der bisherigen Risikoeinschätzungen wur den restriktive Vorgaben gemacht. Inzwischen liegt uns eine aktualisierte Stellungnahme des Freiburger Instituts für Mu sikermedizin vor. Sie erlaubt uns, neue Schlussfolgerungen zu ziehen – Schlussfolgerungen, die übrigens auch andere Länder gezogen haben.
So wird es auch im weiteren Verlauf der Pandemie sein. Das Leitmotiv „Im Zweifel für die Vorsicht“ bedeutet auch: Wenn die Risikoeinschätzungen günstiger ausfallen, kann man das Vorgehen anpassen.
Nichts anderes haben wir, die Regierungsfraktionen, bisher getan. Wir haben den Menschen viele Einschränkungen zu muten müssen. Wir haben der Öffentlichkeit jederzeit reinen Wein eingeschenkt. Wir haben uns an wissenschaftliche Er kenntnisse gehalten und niemandem nach dem Mund geredet. Und wir haben Führung übernommen. Die Menschen erken nen das, und deshalb ist die Zustimmung groß.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, es wurde schon ge sagt: Wir haben sinnvolle Regelungen für die Musikschulen in diesem Land gefunden. Es gibt Obergrenzen für Gruppen: 20 Personen an der Zahl. Es werden Abstände definiert: 2 m für Sängerinnen und Sänger sowie Blasmusikerinnen und Blasmusiker; denn hier besteht die Gefahr. Und es muss in tensiv gelüftet werden.
Aus meiner eigenen Erfahrung als Orchesterleiter sage ich Ih nen: Bei aller Differenz zum Normalbetrieb kommt man mit diesen Regelungen in der Praxis gut zurecht.
Deshalb halten wir es auch für sinnvoll, für Chöre und En sembles eine Anpassung der Corona-Verordnung für die Mu sikschulen und den allgemeinen Schulbetrieb herzustellen – wissend, dass die Unterrichtsvoraussetzungen für Schulen und Musikschulen ähnlich, aber keineswegs gleich sind.
Klar ist: Wo Abstände nicht einzuhalten sind, wo die räumli chen Voraussetzungen eben nicht passen, gilt immer das Vor sichtsprinzip. Die Kollegien und Schulleitungen in unserem Land haben in der Coronazeit viele kreative und sinnvolle Lö sungen gefunden, die auf die Situation vor Ort zugeschnitten sind. Ich bin sicher: Dieser Verantwortung werden sie auch hier gerecht.
Darüber hinaus ist jede weitere Vorsichtsmaßnahme gut, et wa das Tragen eines Mundschutzes beim Singen oder das
Summen bzw. Mitsummen in der Klasse im eigentlichen Mu sikunterricht, gut gelüftete Räume und CO2-Messgeräte als Indikatoren für verbrauchte Luft und, ganz vorneweg, kurze Einheiten und das Bilden kleinerer Gruppen.
Ebenso gilt: Auch im Verlauf des Schuljahrs sind wir auf wis senschaftliche Prüfung, auf Beratung und Unterstützung an gewiesen. Hier setzen wir auf das erwähnte Freiburger Insti tut, das eine unabhängig arbeitende, neutrale Instanz ist.
Wir sehen also: Aus der Wissenschaft kommen Erkenntnisse, aus der Praxis kommen Vorschläge. Die Politik hört zu, wägt ab und setzt der Lage entsprechend um. So sieht für mich ei ne echte Politik des Gehörtwerdens aus.
Ich fasse zusammen. Erstens:
Die Musik in diesem Land kann sich auf die Landesregierung verlassen.
Sogar erhört. – Zweitens: Eine behutsame Öffnung des Mu sikunterrichts für Gesang und für Blasinstrumente ist mög lich. Vorbild kann die Regelung für Musikschulen sein.
Drittens: Das Musikland Baden-Württemberg steht gut da, erst recht im Ländervergleich.
Gestatten Sie mir noch eine Bemerkung zum Schluss: Es gibt eine Gemeinsamkeit von Musikern und demokratischen Po litikern: Ihr wichtigstes Organ ist das Gehör. Aber auch das will geschult sein. Auch deshalb setzt die CDU-Fraktion wei terhin auf Singen und Musizieren im Musikland Baden-Würt temberg.
Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsi dentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn über Schulpo litik gesprochen wird, denkt jeder zunächst an die eigene Schulzeit und vielleicht noch an Erich Kästner und das „Flie gende Klassenzimmer“. Sie alle kennen das Phänomen.
Bei allem Respekt für Erich Kästner, bei allem Respekt vor Ihrer eigenen Schulzeit wird das der schulischen Realität im Jahr 2020 nicht mehr gerecht. Wir, die CDU, treten an, um tragfähige Lösungen für die Zukunft zu entwickeln, anstatt den Rekurs auf eine angeblich gute alte Zeit zu pflegen.
Wenn ich in Ihren Gesetzentwurf schaue, lese ich Sätze wie:
Durch die beabsichtigte Konzentration des Unterrichtes auf den Vormittagsbereich wird sich auch die Schülerbe förderung vereinfachen.
Die Logik dahinter scheint mir zu sein: einfach zurück zur Schulform der Neunzigerjahre. Dann gehen die Schüler mit tags nach Hause. Daheim warten Mama oder Oma mit dem Mittagessen
und mit Fragen zur Mathearbeit und zum Französischtest.
Das ist die Realität der Neunzigerjahre.
Die Realität im Jahr 2020 ist aber eine andere. Wir wollen die Familien in ihrer Erziehungsarbeit unterstützen – nicht erset zen, aber unterstützen –, z. B. durch ein gesundes Mittages sen oder attraktive Nachmittagsbetreuung.
Interessant finde ich allerdings, dass Sie mit Ihrem Gesetzent wurf den Religionsunterricht zusammenstreichen wollen. Das finde ich nicht gut – aber interessant. Immerhin gerieren Sie sich ja sonst als d i e Verteidiger des christlichen Abend lands.
Wir, die CDU, haben im letzten Landtagswahlkampf für eine Wahlfreiheit in Bezug auf G 8 und G 9 geworben: Wenn sich die Schulgemeinschaft – also Eltern, Schüler, Kollegien, Schul träger – auf diesen Weg machen wollen, dann sollten wir das unterstützen; das wäre gelebte Subsidiarität. Ich bin auch überzeugt: Bei einer Schulart mit landesweit hohem Zulauf und oft großen Einheiten könnten wir unterschiedliche Ge schwindigkeiten in der Mittelstufe ermöglichen.
Nach jetzigem Iststand ist G 8 an den allgemeinbildenden Gymnasien die Regel. Immerhin bieten aber 43 Gymnasien in Baden-Württemberg G 9 an. Daneben haben wir die beruf lichen Gymnasien mit ihren vielfältigen fachlichen Ausrich tungen; an dieser Schulform wird mittlerweile landesweit je des dritte Abitur erworben.
Die beruflichen Gymnasien eröffnen eine attraktive Perspek tive für den Erwerb der Hochschulreife in G 9.
Die CDU stand und steht für ein gegliedertes Schulsystem mit Angebotsvielfalt, mit Durchlässigkeit und mit begabungsge rechten Bildungswegen für die Schüler. Ein breiteres G-9-An gebot könnte einen qualitativen Mehrwert bieten: vertiefte schulische Bildung, vermehrte Projektarbeit, Teilnahme an Schülerwettbewerben, mehr Raum für die Persönlichkeitsent wicklung und mehr Berufsorientierung für Schüler in einer komplexer werdenden Lebenswelt.
Gleichwohl: Ginge es nur um die Abiturnoten, so zeigen wis senschaftliche Studien, dass es zwischen G-8-Schülern und G-9-Schülern keine signifikanten Unterschiede gibt. Das ver deutlicht: Für den Bildungserfolg ist vor allem die Qualität des Unterrichts von Bedeutung. Im Mittelpunkt steht der Leh rer als Persönlichkeit und als Pädagoge.
Die Stärkung der Qualität ist d a s Leitmotiv für die Bil dungspolitik dieser Landesregierung. In unseren Gymnasien haben sich engagierte Kollegien bei der Einführung von G 8 aufgemacht, Strukturen und Ziele neu auszurichten. Deshalb funktioniert G 8 in unserem Land. Dieses Engagement, diese Leistung und die daraus erwachsenden Erfolge stellen Sie in frage, wenn Sie mit dem Rasenmäher G 8 rückabwickeln. Das ist weder sinnvoll noch zielführend.
Damit Schule funktioniert, benötigt sie Vertrauen – Vertrau en zwischen Lehrern, Schülern und Eltern. Sie benötigt auch das Vertrauen, dass das heute Gesagte morgen noch gilt und dass die Politik nicht im Jahrestakt die Strukturen ändert. Die Schulen im Land benötigen gute und verlässliche Rahmenbe dingungen, um sich auf ihre Kernaufgabe konzentrieren zu können, nämlich guten Unterricht.
Das ist eine Lehre aus der letzten Legislaturperiode: Wir brau chen keinen Reformeifer, sondern Qualität.
Schule ist ein Spiegelbild unserer Gesellschaft und muss sich mit ihr verändern können. Der vorliegende Gesetzentwurf wird dem nicht gerecht; wir lehnen ihn also ab.
Vielen Dank.
Kein Problem. – Frau Prä sidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Insgesamt stellt der Bund im Rahmen des „Gute Kita“-Gesetzes 5,5 Milliarden € bis 2022 bereit. Rund 720 Millionen € werden davon nach Ba den-Württemberg fließen, jährlich aufwachsend auf über 260 Millionen € ab 2021. Sie haben die Zahlen ja gehört. Ich muss sie nicht weiter aufschlüsseln.
Das Gesetz zur Änderung des Kindertagesbetreuungsgeset zes, des Finanzausgleichsgesetzes und der Verordnung zur Än derung der Kindertagesstättenverordnung, um den Titel ein mal in voller verwaltungsjuristischer Pracht ausgesprochen zu haben, muss noch in diesem Jahr verkündet werden, damit keine Mittel verfallen. Einem geschenkten Gaul schaut man bekanntlich nicht ins Maul – so könnte man denken, doch das wäre hier falsch. Nicht nur weil wir als überzeugte Föderalis ten Bundesförderung immer beäugen und begutachten, um nicht durch das Danaergeschenk der Fördermittel unseren fö deralen Aufbau auszuhöhlen – diese Diskussion haben wir ja im Zusammenhang mit den Digitalisierungsmitteln geführt –, der genaue Blick lohnt sich in diesem Fall vor allem auch aus inhaltlichen Gründen.
Denn Baden-Württemberg hat mit diesem Geld viel vor. Wer mit Praktikern über die vorgesehenen Maßnahmen spricht,
erntet Beifall, mitunter sogar begeisterte Zustimmung. Mit dem „Pakt für gute Bildung und Betreuung“ legt das Land au ßerdem noch bis zu 80 Millionen € jährlich dazu – viel Geld also, das in den kommenden Jahren in die Qualitätssicherung investiert wird.
Der „Pakt für gute Bildung“ und die Umsetzung des „Gute Kita“-Gesetzes sind dabei eng miteinander verzahnt und in den Maßnahmen aufeinander abgestimmt. Der wesentliche Aspekt ist die verstärkte Aus- und Weiterbildung von Erzie herinnen und Erziehern und der Kitaleitungen sowie von Ta gesmüttern und Tagesvätern. Ja, auch Letztere gibt es, und sie spielen als männliche Bezugspersonen eine besondere Rolle.
Die zentrale Steuerungsmaßnahme ist für uns die Bereitstel lung von Leitungszeit, wie die Kollegin ausgeführt hat, für pädagogische Aufgaben. Knapp 442 Millionen € sind hierfür in vier Jahren vorgesehen. Wohlgemerkt, nicht für die weite re Übernahme von Verwaltungstätigkeit, sondern für pädago gische Leitungsaufgaben wie die Erarbeitung und Umsetzung eines pädagogischen Konzepts, die Teamentwicklung in der Einrichtung sowie für die Interaktion mit Eltern und Kindern sind diese Mittel gedacht.
Zur Stärkung der pädagogischen Arbeit gehört auch die regel mäßige Fort- und Weiterbildung der Kitaleitungen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, lassen Sie mich kurz auf ein mögliches Missverständnis eingehen. Bei frühkindli cher Bildung geht es nicht um eine wie auch immer gedach te Optimierung von Kindern, sondern es geht darum, Schwä chen zu erkennen und auf Defizite zu reagieren, Stärken zu stärken und z. B. beim Spracherwerb oder bei der Motorik ge nau hinzuschauen. Damit ist die Stärkung der frühkindlichen Bildung vor allem auch ein Beitrag zu mehr Chancengerech tigkeit und zur Partizipation. Um das vernünftig anzugehen, gerade auch für die Bewältigung des Übergangs in die Grund schule, ist Arbeitszeit erforderlich. Oder wie man bei den Ein satzkräften sagt: Wer führen soll, darf selbst keine Arbeit ha ben.
Der zweite wichtige Punkt betrifft die Gewinnung von Fach kräften und die Aufwertung der Ausbildung. Die Fachkräfte offensive des Bundesfamilienministeriums verdreifachen wir von 339 Plätzen auf rund 1 000 Ausbildungsplätze. Anlei tungsstunden für PiA-Auszubildende und die Aufstockung von Unterrichtseinheiten für angehende Tagespflegerinnen von 180 auf 300 Unterrichtseinheiten bedeuten eine weitere, erhebliche qualitative Verbesserung der Ausbildung.
Die Kindertagespflege ist dabei für uns kein Notnagel, son dern ein wichtiger Bestandteil im Angebot. Sie ist flexibel und deckt Bedarfe ab, die mit klassischen Einrichtungen nicht zu decken sind.
Sowohl von der PiA-Ausbildung als auch von der Aufwertung der Tagespflege versprechen wir uns viel. Beide Wege spre chen Personen an, die als Umsteiger oder aufgrund eigener Erfahrungen als Eltern eine andere Sichtweise mitbringen, als dies in der bisherigen Erzieherinnenausbildung in der Schule der Fall ist. Wir berücksichtigen damit Lebenserfahrung im Umgang mit Kindern endlich einmal stärker. So entstehen ge mischte Gruppen auf pädagogischer Seite.
Der dritte Punkt, auf den ich hinweisen möchte, ist die Grün dung des Forums Frühkindliche Bildung aus dem „Pakt für gute Bildung“. Dieses Forum ist von zentraler Bedeutung mit Blick auf die Vernetzung der Akteure, auch für den Austausch von Theorie und Praxis und damit für die Qualitätsentwick lung der pädagogischen Arbeit.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, mit dem vorliegen den Änderungsgesetz und dem Gesetz zur Einrichtung des Fo rums Frühkindliche Bildung Baden-Württemberg setzen die Landesregierung und die sie tragenden Fraktionen bewusst auf eine Erhöhung der Kapazität der Ausbildung und damit verbunden auf die Erschließung neuer Zielgruppen im päda gogischen Bereich.
Danke. – Wir setzen ferner nachhaltig auf Qualitätssiche rung und Qualitätssteigerung. Was wir mit diesem Gesetz nicht vorhaben, ist ein Einstieg in eine generelle Beitragsfrei heit.
Man kann nicht alles machen. – Die Entscheidung, wie Ge bühren erhoben werden, wollen wir bei den Kommunen be lassen. Einige Städte und Gemeinden haben hohe Gebühren sätze, andere haben niedrige. Manche erheben gestaffelte Ge bühren oder unterstützen Familien mit Ermäßigungen. Aber überall gilt, dass die Solidargemeinschaft dort einspringt, wo Eltern diese Gebühren nicht aufbringen können.
Familien, die Sozialleistungen, Wohngeld oder Kinderzu schlag beziehen, müssen ab dem 1. August keine Kitagebüh ren mehr zahlen. Auch das ist Bestandteil dieses Gesetzes.
Als langjähriger Gemeinderat weiß ich, mit welchem Enga gement Städte und Gemeinden ihre Angebote immer wieder hinterfragen und anpassen. Viele Kommunen würden gern mehr Angebote machen und zusätzliche Gruppen einrichten. Deshalb, meine sehr geehrten Damen und Herren, investieren wir in Punkte, die allen zugutekommen. Die Qualität der früh kindlichen Bildung in Baden-Württemberg kann sich bereits heute mehr als sehen lassen. Mit den vorliegenden Maßnah men stärken wir sie weiterhin nachhaltig.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir können festhalten: Die welt politische Lage ist und bleibt schwierig. Die Handelsstreitig keiten zwischen den USA und China und auch zwischen den USA und der EU, der ungelöste Brexit und verschiedene an dere Krisen weltweit fordern uns Europäer geradezu auf, das europäische Haus instand zu setzen.
Dass die neue EU-Kommission erst Anfang Dezember im Amt sein wird, ist in dieser Situation misslich, auch wenn dies, für sich genommen, keine Besonderheit darstellt; denn im Gegen satz zu unseren hiesigen Parlamenten hat das Europäische Par lament das Recht, alle Kandidaten anzuhören und gegebenen falls einzelne Kommissare abzulehnen. Das hat es auch in der Vergangenheit immer wieder getan.
Wir Baden-Württemberger – so viel ist klar – werden mit Gün ther Oettinger unseren ureigenen Kommissar, gewissermaßen unseren „persönlichen Minischder“ in Europa,
verlieren.
Ich denke, wir dürfen ihm von hier, von seiner langjährigen Wirkungsstätte aus, sehr herzlich für seine Arbeit danken.
Eine besondere Pointe bietet der an Kuriositäten nicht arme Brexit übrigens auch bei der Aufstellung der Kommission. Nach gegenwärtigem Stand ist auch die Regierung in London verpflichtet, einen eigenen Kommissar zu benennen. Dessen Amtszeit könnte gleichwohl kurz sein, nämlich dann, wenn die Neuwahl des britischen Parlaments am 12. Dezember, nicht einmal zwei Wochen später, eine Mehrheit für einen ra schen Austritt bringen sollte.
Derweil verschiebt sich der Mehrjährige Finanzrahmen mehr und mehr, der bereits im Jahr 2020 in Kraft treten sollte. Zu dem droht mit Großbritannien ein wichtiger Nettozahler ver loren zu gehen. Wie vermutlich der Großteil dieses Hauses bedaure ich das Votum für den Brexit nicht nur aus diesem Grund und sehe mich in meiner Skepsis gegen Referendums entscheidungen bestätigt.
Ich möchte einen anderen, positiven Aspekt aus dem europa politischen Bericht herausgreifen. Der Gründungsstrom Eu ropas ist, wenn man so will, der Rhein. Dieses Erbe pflegen wir z. B. in der Bodensee Konferenz und im Oberrheinrat so wie mit den INTERREG-Programmen. Im INTERREG-Be reich Oberrhein konnten neue Projekte mit einem Volumen von 1,5 Millionen € genehmigt werden. Dies ist ein ganz kon kreter Nutzen für die Region.
Auch hier richtet sich das Augenmerk auf die strategischen Leitlinien für die kommende Förderperiode 2021 bis 2027.
Meine Damen und Herren, Baden-Württemberg ist aber nicht nur mit Vater Rhein gesegnet. Auch die Donau entspringt bei uns, der große europäische Fluss, der sinnbildlich für die EUOsterweiterung steht. Noch immer ist die Osterweiterung zu gleich eine große wirtschaftliche Chance und eine politische Herausforderung.
Ich bin Guido Wolf sehr dankbar, dass er die Donau-Justizmi nisterkonferenz ins Leben gerufen hat, die Mitte September passenderweise in Ulm stattfand.
Das ist für mich keine Veranstaltung zum Selbstzweck nach dem Motto: Der Kongress tanzt. Es ist wichtig, den Partnern auf Augenhöhe zu begegnen und Fragen der Rechtsstaatlich keit und der Justizzusammenarbeit zu besprechen; denn Rechtsstaatlichkeit ist das Kernelement des europäischen Ge dankens.
Dabei geht es um ganz unterschiedliche Dinge, nicht nur weil bestimmte politische Entwicklungen Sorgen machen: die Un abhängigkeit der Justiz, Nationalismus oder Korruption. Auch die Frage, wie wir der organisierten Kriminalität entgegentre ten, spielt hierbei eine Rolle.
Ich bin gleich fertig. – Meine Damen und Herren, wir haben gerade als Baden-Würt temberger allen Grund, die Chancen der europäischen Eini gung herauszustellen.
Im nächsten Jahr schauen wir gespannt der deutschen Rats präsidentschaft entgegen, und Baden-Württemberg wird da bei als Bundesland eigene Akzente setzen.
Vielen Dank.