Monica Lochner-Fischer
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Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir stellen mit Bestürzung fest, dass bei einem so wichtigen Thema kein einziges Mitglied der Staatsregierung auf der Regierungsbank Platz genommen hat.
Nicht einmal die zuständige Ministerin findet es wert zu kommen, wenn es darum geht, über mehr als die Hälfte der bayerischen Bevölkerung und deren Leben zu diskutieren. Ich halte es, unabhängig von dem, was wir heute noch diskutieren werden und müssen, für einen absoluten Skandal, dass eine Partei wie die CSU das Wort Familie oder Frauenförderung unter solchen Gesichtspunkten in Zukunft überhaupt noch traut sich in den Mund zu nehmen.
Dass Sie sich das als Partei überhaupt gefallen lassen! Sie sollten wirklich einmal mit sich selber ins Gericht gehen und auch mit Ihrer Staatsregierung, was die eigentlich mit Ihnen macht. Das hat auch etwas mit dem Selbstverständnis von Demokratie zu tun. Hören Sie auf mit dieser Vetternwirtschaft mit Ministern und Ministerinnen. Auch Sie haben vor Ort zu verantworten, was in dem Haus passiert, und nicht nur die Staatsregierung.
Sie sind gewählt von der Bevölkerung.
Wenn Sie es verantworten können, dass wir ein derartiges Thema ohne die Verantwortlichen heute diskutieren, dann sollten Sie dafür auch die Konsequenzen tragen.
Wir diskutieren heute ohne die zuständige Ministerin über die prinzipielle Benachteiligung – – Herr Glück, Ihre Zeit geht mir ab, und ich brauche sie. Sie können sich nachher zu Wort melden.
Danke.
Es geht heute nicht nur um Kinderbetreuungseinrichtungen, sondern es geht um die prinzipielle Benachteiligung von Frauen, die wir leider immer noch haben und die wir ganz einfach deshalb haben, weil Frauen Kinder bekommen können
und, wenn es so weitergeht, sich daran auch sicherlich nichts ändern wird. Wir erwarten von den Männern nicht, dass sie Kinder bekommen, sondern wir erwarten, dass dieser biologische Unterschied endlich auch gesellschaftlich so anerkannt wird, dass Frauen nicht benachteiligt werden, eben weil sie Kinder bekommen können.
Sie glauben immer noch, dass Sie sich aufgrund der Tatsache, dass wir irgendwann mal schwanger werden könnten, erlauben können, Frauen zurückzusetzen, sie gar nicht erst einzustellen oder nicht zu befördern.
Dummerweise sprechen gegen das, was Sie als Zwischenrufe machen, die gesellschaftlichen Zahlen. Ich möchte nur einige kleine Hilfestellungen geben, damit Sie vielleicht endlich einmal davon runterkommen, das als Schmarrn abzutun. Unser Problem mit Ihnen ist, dass Sie die Fakten im Land schlicht nicht anerkennen. Sie tun nach wie vor so, als gäbe es diese Benachteiligung nicht, obwohl sie eindeutig und nachweisbar ist. Ich möchte Sie nicht daran erinnern – Ihre Ministerin hat auch diese Zahl –, wie schlimm das nach der Vereinigung war, dass Frauen im Osten sich sogar massenweise haben sterilisieren lassen und mit diesem Zeugnis auf Arbeitssuche gegangen sind. Wenn Sie dann immer noch behaupten, wir hätten keine Benachteiligung, nur weil Frauen Kinder bekommen können, dann können Sie schlicht nicht lesen.
Wir müssen diesen Benachteiligungen auf vielfältige Weise begegnen. Die SPD schlägt heute in einem Dringlichkeitsantrag eine ganze Reihe von Maßnahmen vor, wie wir dieser prinzipiellen Benachteiligung auch als Freistaat Bayern sehr schnell und sehr wirksam begegnen können. Ich möchte Sie in diesem Zusammenhang darauf hinweisen, dass auch die Vereinigung der bayerischen Wirtschaft Sie ganz, ganz deutlich immer wieder gemahnt hat in den letzten Monaten, dies abzubauen und dafür Sorge zu tragen, dass Frauen Beruf und Familie wirklich miteinander verbinden können. Die Vereinigung der bayerischen Wirtschaft hat sogar wörtlich geschrieben, dass „das Fehlen von entsprechenden Einrichtungen in Bayern sich zunehmend zu einem Standortnachteil für Bayern entwickelt“. Wenn Ihnen das immer noch nicht genügt, dass hier etwas im Argen liegt und dass es nicht nur die SPD ist, die die Wunden aufdeckt, dann weiß ich wirklich nicht, auf wen Sie noch hören.
Ich möchte heute trotz allem auch noch den Blick auf die Kinderbetreuung richten, und zwar unter einem anderen Gesichtspunkt, als Sie es immer tun.
In dem Bayern-Sachsen-Bericht, der uns vor einiger Zeit vorlag, stand etwas sehr Drolliges – ich habe den Eindruck, dass dies die Mehrheit der CSU immer noch glaubt –, nämlich dass die zunehmende Selbstständig
keit und das Selbstbewusstsein von Frauen dazu führen, dass Frauen mit der Familie allein nicht mehr ausgelastet sind und deshalb ein anderes Betätigungsfeld suchen und in die Arbeit gehen wollen. Der Bericht schlägt vor, den Frauen eine andere Aufgabe zu geben, damit sie sich die Berufstätigkeit abgewöhnen. Ich rede heute nicht von der kleinen Minderheit von Frauen, die tatsächlich bewusst und gewollt zu Hause bleibt und sagt, sie wolle keine Berufstätigkeit ausüben. Ich rede von der überwiegenden Mehrheit der bayerischen Frauen, die in diesem Lande schon immer in die Arbeit gehen musste und nie die Chance hatte, sich zwischen Familie und Beruf zu entscheiden.
Hier spielen die tatsächlichen staatlichen Leistungen eine gewaltige Rolle. Folgende Zahlen stammen von Ihrer eigenen Ministerin. Sie streiten sich mit uns darüber, ob wir bei den Kinderkrippen den von uns genannten Deckungsgrad von 1,4% oder einen Deckungsgrad von 3,5% haben, wie die Ministerin sagt. Dies ist den betroffenen Frauen völlig Wurscht, weil 26% der Mütter Kinder unter 3 Jahren haben und berufstätig sind. Das heißt, es fehlen nicht 1 oder 2%, sondern über 20% an Kinderbetreuungsplätzen.
Das heißt, die Tatsache, dass in diesem Land Familie und Beruf überhaupt vereinbar sind – diese Frauen müssen ja Familie und Beruf vereinbaren –, ist ein Erfolg der Frauen und ihrer Kreativität, was sie mit ihren Säuglingen machen, aber kein Ergebnis staatlicher Politik.
Denn der Freistaat Bayern hilft diesen Frauen im Moment überhaupt nicht, obwohl sich die Gesellschaft dramatisch geändert hat, wie Sie selber wissen. Die Oma, die, wie bei mir, noch auf das Baby aufpasst – meine Mutter hatte noch eine Oma auf dem Bauernhof und den ganzen Bauernhof dazu, damit ich dort aufwachsen konnte – und einen Bauernhof dazu gibt es heute kaum noch.
Ich gebe Ihnen Recht, wir haben noch ein paar Bauernhöfe. Aber das System und die Art und Weise, wie unsere Generationen aufgewachsen sind, die in München, Nürnberg und in anderen Großstädten in die Schule und in die Arbeit gehen konnten, aber trotzdem die kleinen Kinder versorgt wussten, gibt es nicht mehr. Sie können sich das herbeireden oder Heimatfilme anschauen. Die Realität in Bayern ist nicht ein Heimatfilm nach Peter Rosegger. Wir schreiben das Jahr 2002, in dem täglich 26% der Mütter mit Kindern unter drei Jahren in der Frühe die Frage klären müssen, wohin sie den Säugling geben, weil sie in die Arbeit gehen müssen.
Wie schlimm die Situation für die Frauen ist, macht die Tatsache deutlich, dass sich in der Zwischenzeit über 12% der Frauen nicht mehr dazu entscheiden, ein Kind zu bekommen, obwohl sie eines möchten, mit der Begründung, dass sie keinen Weg sahen, Kind, Familie und Beruf überhaupt in Einklang zu bringen. Dies in Bayern, einem Land, in dem der Schutz des ungeborenen Lebens immer sehr hoch gehalten wird. Das ist das Ergebnis Ihrer Politik. Wir fordern Sie heute dazu auf, diese Politik endlich zu ändern.
Meine Damen und Herren, erschreckend war dieser Beitrag des Kollegen von Rotenhan für uns alle, aber noch erschreckender, meine Damen und Herren von der CSU ist, dass Sie dem auch noch Beifall klatschen.
Das, was hier vor dem Mikrofon des Hohen Hauses gerade gesagt worden ist, ist schlicht verfassungswidrig.
Ich werde Ihnen deshalb im Wortlaut vorlesen, was das Bundesverfassungsgericht am 28. Mai 1993 aufgrund Ihrer Verfassungsklage gegen den Paragraphen 218 des Strafgesetzbuchs beschlossen hat. Ich zitiere:
Der Schutz des ungeborenen Lebens, der Schutzauftrag Ehe und Familie und die Gleichstellung von Mann und Frau in der Teilhabe am Arbeitsleben verpflichten den Staat und insbesondere den Gesetzgeber, die Grundlagen dafür zu schaffen, dass Familientätigkeit und Erwerbstätigkeit aufeinander abgestimmt werden können und die Wahrung der Familienerziehungsaufgaben nicht zu beruflichen Nachteilen führt. Dazu zählen auch rechtliche und tatsächliche Maßnahmen, die ein Nebeneinander von Erziehungs- und Erwerbstätigkeit für beide Elternteile ebenso wie eine Rückkehr in eine Berufstätigkeit und einen beruflichen Aufstieg auch nach der Kindererziehungszeit ermöglichen.
Herr Kollege von Rotenhan
hat in dankenswerter Klarheit genau das Familienbild gezeichnet, das ich Ihnen schon am Anfang angekreidet habe. Herr Kollege von Rotenhan, alle Achtung vor Ihrer Frau: Sie hat nämlich die sieben Kinder auf die Welt gebracht und erzogen, damit Sie im Landtag tätig sein können.
Wenn Sie sich an der Erziehungsarbeit in gleicher Weise beteiligt hätten, so wie wir das fordern, wäre Ihre Kar
riere innerhalb der CSU mit Sicherheit anders verlaufen, als sie verlaufen ist.
Ich komme noch einmal auf einen Punkt, der Ihnen enorm zu gefallen scheint, nämlich das Auseinanderdividieren von Frauen, die bei ihren Kindern bleiben können, und anderen, die arbeiten gehen. Sie wissen doch – Sie haben sogar die Kinder zusammengezählt –, dass bei der SPD-Fraktion genügend Frauen sind, die ebenfalls eine längere Zeit Familienarbeit gemacht haben, ohne gleichzeitig berufstätig zu sein. Sie – ich sage es noch einmal – reden immer von Wahlfreiheit. Aber die Mehrheit der Frauen insgesamt und vor allem die Mehrheit der berufstätigen Frauen hatte nie eine Wahl. Es sei denn, Sie sagen klar und deutlich wie gerade eben, die Frau muss sich entscheiden, ob sie berufstätig sein oder ein Kind bekommen will. Das ist aber verfassungswidrig, und wir lehnen das ebenfalls ab.
Wir wollen nämlich Kinder bekommen und haben auch Kinder. Und wir wollen trotzdem unsere Miete bezahlen können, und wir wollen trotzdem davon leben können, und wir wollen trotzdem ein Auto fahren und vielleicht ab und zu in den Urlaub. Wir sind nicht bereit, uns dieser Doktrin, die Sie im Land verbreiten, zu unterwerfen und zu sagen, die Frau muss sich entscheiden, entweder sie bekommt Kinder oder sie geht arbeiten. In dem Fall wollen wir das gleiche Recht wie Sie als Mann. Sie haben Kinder und alles andere auch. Die Mehrheit der Frauen will dieses endlich auch haben.
Auffällig an der Diskussion heute war, dass zwar sonst immer über den Bund geredet wird, aber heute kein einziges Wort über den Bund verloren wurde. Das hat wohl seine Gründe. Denn der Bund zahlt. Und dieses sollten Sie, Frau Ministerin, in Ihre Homepage und sonstigen Veröffentlichungen bitte auch endlich aufnehmen. Der Bund zahlt die nächsten sechs Jahre an den Freistaat Bayern für Kinderbetreuungseinrichtungen 600 Millionen e, die gleiche Summe, die der Freistaat Bayern selbst aufbringt, wobei Sie immer schamhaft verschweigen, dass Sie die Hälfte des Geldes des Freistaates Bayern vorher bei den Kommunen abkassieren.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der uns heute zur Abstimmung vorliegende Gesetzentwurf hat einen positiven und einen negativen Aspekt.
Ich möchte mit dem positiven Aspekt anfangen. Dieser Gesetzentwurf ist nicht das Ergebnis des Nachdenkens der CSU, sondern das Ergebnis des Kampfes der Opposition in diesem Hause, insbesondere der SPD, die darauf gedrängt hat, dass sich bei der Landesbank etwas ändern muss. Es hat ohnehin viel zu lange gedauert, bis die Staatsregierung bereit war, aus all den Fehlern, die in den letzten Jahren gemacht worden sind und die beinahe dazu geführt hätten, dass die Landesbank ins Straucheln geraten wäre – ich hoffe, dass es in der Zukunft nicht so weit kommt –, die richtigen Konsequenzen zu ziehen und endlich dem Parlament einen Gesetzentwurf vorzulegen, der es ermöglicht, die Landesbank so umzustrukturieren, dass sie eine Zukunft hat, und zwar eine Zukunft im öffentlich-rechtlichen System als Bank, die die politischen Beschlüsse des Parlaments in
der Zukunft noch umsetzen kann, damit wir nicht auf den Goodwill der privaten Großbanken angewiesen sind.
Der positive Aspekt beschränkt sich aber nicht darauf, dass es weiterhin ein öffentlich-rechtliches System geben wird, sondern der positive Aspekt umfasst auch unsere Forderung, dass der Verwaltungsrat, der ungeheuer groß war und in dem fast das gesamte Kabinett und darüber hinaus noch eine ganze Reihe anderer Personen vertreten war, der zum Teil mit über 60 Personen getagt hat, endlich eine Größe erhält, die ihn arbeitsfähig macht. Damit kann der Verwaltungsrat seinem Kontrollauftrag gerecht werden, was in der Vergangenheit nicht der Fall war. Wir haben dazu einen recht plastischen Bericht des Bayerischen Obersten Rechnungshofs erhalten, der deutlich gezeigt hat, dass der ehemalige Verwaltungsrat nicht in der Lage war, seiner Kontrollfunktion gerecht zu werden. Auch dies ist ein Fortschritt in dem neuen Gesetz, ein Fortschritt, der nur dadurch möglich war, dass wir in den letzten Jahren – allen voran mein Kollege Heinz Kaiser, aber auch wir im Haushaltsausschuss – immer wieder den Finger in die Wunde gelegt haben und die Staatsregierung dazu gebracht haben, endlich etwas zu ändern, bevor noch größere Schäden eintreten.
Der zweite Aspekt des Gesetzentwurfes ist allerdings wesentlich weniger positiv als der erste. Die eigentliche Fehlentscheidung ist getroffen worden, als die von der Union geführte Bundesregierung auf EU-Ebene Verträge unterschrieben hat, die unsere Sparkassen und die Landesbank in Konkurrenz zu den privaten Banken treten lässt und sie dazu verurteilt, in Zukunft genauso wie Privatbanken zu handeln. Dadurch war das öffentlich-rechtliche System prinzipiell infrage gestellt. Jetzt ist es durch Verhandlungen der Länder mit der EU-Kommission gelungen, dass wenigstens das öffentlich-rechtliche System erhalten bleiben darf und wenigstens die Sparkassen, die wir dringend für die Regionalpolitik brauchen, und die Landesbank als Steuerungsinstrumente von Geldströmen des Staates erhalten bleiben können.
Wir müssen aber wegen der Gewährträgerhaftung und die Anstaltslast künftig darauf verzichten, den Sparkassen und der Landesbank die notwendige finanzielle Rückendeckung zu geben. Das ist bei den Sparkassen noch von größerer Problematik als bei der Landesbank. Das bedeutet nämlich, dass unsere städtischen Sparkassen und die Kreissparkassen in Zukunft pleite machen können. Dies darf eigentlich nicht passieren. Wenn es nach uns gegangen wäre, wäre es nie so weit gekommen. Es war aber Ihre Bundesregierung – Herr Faltlhauser, ich bitte Sie deshalb, nicht wieder so wie im Haushaltsausschuss Krokodilstränen zu vergießen –, die die Voraussetzungen dafür geschaffen hat, dass die Sparkassenlandschaft Bayerns in Zukunft ein anderes Gesicht erhält, ein Gesicht, das wir nicht haben wollten. Die politische Entscheidung der ehemaligen Bundesregierung hat eine Klage der Privatbanken ermöglicht, welche uns dazu zwingt, die gesetzlichen Voraussetzungen auf Landesebene zu ändern, was zu einem Konkurrenzverhältnis führt, das wir bisher nicht hatten. Wir bedauern diese Entwicklung sehr, müssen aber leider zur Kenntnis nehmen, dass wir daran nichts mehr ändern
können. Das ist der Grund dafür, dass wir trotz unserer Bedenken diesem Gesetzentwurf zustimmen.
Ich möchte zuletzt noch auf ein Negativum dieses Gesetzentwurfes hinweisen, das zu verändern uns im Rahmen der Gesetzesberatungen nicht gelungen ist. Ich kündige aber heute schon an, dass eine Gesetzesnovellierung nicht lange auf sich warten lassen wird. Es geht um die Hineinnahme der Personalvertretung in den Verwaltungsrat.
Dank des neuen Gesetzes gibt es jetzt nur noch einen zehnköpfigen Verwaltungsrat mit fünf Vertretern vom Land und fünf von den Kommunen. Es würde dem Freistaat Bayern gut anstehen, wenn künftig auch ein angemessener Anteil der Personalvertretung im Verwaltungsrat vorhanden wäre.
Die SPD hat heute hierzu Anträge vorgelegt. Wir bitten, ihnen zuzustimmen. Für den Fall – und damit ist aufgrund der Ausschussberatungen ja zu rechnen –, dass Sie sich heute dazu nicht durchringen können, werden wir im nächsten Jahr Anträge zur Gesetzesnovellierung einbringen; denn eines geht nicht: dass in Bayern in den Verwaltungsräten der Sparkassen und der Landesbank die Personalvertretung nicht vertreten ist, während das – bei gleichem Bundesgesetz – in anderen Bundesländern sehr wohl möglich ist. Daher werden wir Ihnen die Ausrede, dies würde dem Bundesgesetz widersprechen, nicht durchgehen lassen. Ich versichere Ihnen, dass wir einen juristisch korrekten Weg finden werden, damit auch die dritte Säule in diesem System berücksichtigt werden kann. Dann kann es für die Landesbank eine blühende Zukunft geben.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Kollegin Stahl, Sie machen mir es im Moment etwas schwer, sachlich zu diskutieren, weil Sie indirekt nicht nur der CSU, sondern auch der SPD vorwerfen, Verfassungsbruch zu begehen, wenn wir heute Ihrem Gesetzentwurf nicht zustimmen werden.
Doch, das hat sie getan. Ich habe gut zugehört. Ich weise eingangs darauf hin, dass bis auf ein einziges Bundesland kein anderes Bundesland sein Polizeiaufgabengesetz so geändert hat, wie dies die GRÜNEN wollen. Es besteht also keine zwingende Notwendigkeit, die Polizeiaufgabengesetze zu ändern, zumal Bayern ohnehin das strengste Polizeiaufgabengesetz hat. In diesem Haus standen die Positionen beim Polizeiaufgabengesetz bisher eigentlich anders. Wir haben das strengste und weitestgehendste Polizeiaufgabengesetz aller Bundesländer überhaupt. Auf die Frage, warum gerade das bayerische Polizeiaufgabengesetz geändert werden muss, haben Sie mir im Ausschuss nie eine Antwort gegeben.
Jetzt möchte ich auf das eigentliche Problem eingehen, denn im Moment setzen wir uns bei der Diskussion über das Gewaltschutzgesetz leider nur wegen eines Punktes auseinander, nämlich wegen der Polizei. Und diese Diskussion ist schlichtweg zu kurz gegriffen. Nach vielen Jahren haben wir es im letzten Jahr endlich geschafft, dass das Gewaltschutzgesetz dank der rot-grünen Koalition in Berlin und mit Unterstützung der Opposition verabschiedet werden konnte. Gerade bei diesem Thema ist es enorm wichtig, dass sich die Politiker aller Parteien einig sind und gegenüber der Öffentlichkeit, vor allem gegenüber den Gewalttätern, das Signal setzen, dass sie nicht mehr bereit sind, Gewalt – in welcher Form auch immer – im häuslichen Bereich zu dulden. Gegen Gewalt im häuslichen Bereich gibt es in Zukunft von allen Parteien die rote Karte. Deswegen war es äußerst wichtig, auf Bundesebene eine Einigung herbeizuführen.
Zu unserer eigenen Überraschung ist es uns von der SPD im vorigen Jahr innerhalb weniger Monate dann auch im Bayerischen Landtag gelungen, eine Koalition des gesamten Hauses herbeizuführen beim Verlangen, dem Gewaltschutzgesetz, welches seit 1. Januar in Kraft ist, in der Praxis der bayerischen Behörden, in der Praxis der bayerischen Politik und im Leben der Menschen miteinander Geltung zu verschaffen. Wir, die SPD, erkennen es an, dass hierzu bereits letztes Jahr auf bayerischer Ebene eine Reihe von Maßnahmen vorbildhaft auf den Weg gebracht worden ist. Ich denke nur an die Modellversuche, die vor allem in Franken von sehr engagierten Polizistinnen und Polizisten vor Ort federführend in die Wege geleitet wurden. Ich denke auch an Schulungsmaßnahmen bei der Polizei.
Unabhängig von dem, was heute zur Entscheidung ansteht, haben wir im Bereich der Justiz noch enorme Lücken, und hier müssen wir, das Parlament, darauf achten, dass wir bei der ganzen Diskussion über das Handeln der Polizei diese Lücken nicht aus dem Blickfeld verlieren. In den Handlungsanweisungen für die Polizei erstreckt sich der Spielraum für den Platzverweis gleich deswegen über mehrere Wochen, weil die Justiz viel zu lange braucht, um eine Entscheidung zu treffen. Das geht aber nicht. Es ist absolut unmöglich, dass derzeit für das Handeln der Justiz eine Bandbreite von vier bis vierzehn Tagen und noch mehr besteht. Wenn es nicht gelingt, dass unsere Gerichte entsprechend dem Bundesgesetz binnen kürzester Zeit Entscheidungen
treffen, wird die Staatsregierung den ganz normalen Weg gehen und das Personal bei den Gerichten aufstocken müssen. Ein ganz kleiner Tipp dazu: Im Herbst haben wir Haushaltsberatungen. Vielleicht wäre es jetzt schon an der Zeit, dass das Ministerium darüber nachdenkt, wie viele zusätzliche Personalstellen es beantragen muss, um dieses Gesetz auch durch die Justiz vollziehen zu lassen und es nicht nur zur Polizeiaufgabe zu degradieren.
Ein zweiter Punkt, welcher nach wie vor völlig im Argen liegt, trifft auch unsere unabhängige Justiz, also die Staatsanwälte und die Richter. Natürlich können wir, das Parlament, nicht direkt Einfluss nehmen auf die Justiz, denn wir alle kennen die Demokratie und die Gewaltenteilung. Wir sollten aber bei jeder Gelegenheit das Ministerium oder die beteiligten Ministerien darauf hinweisen, dass wir es politisch nicht dulden werden, dass Oberstaatsanwälte in diesem Land immer noch die Ansicht vertreten, dass Frauen deshalb geschlagen werden dürfen, weil sie den Mann durch die Drohung mit der Scheidung provoziert haben. Das passiert heute immer noch. Meiner Ansicht nach ist es nicht nur eine Frage der Schulung, sondern eine Frage der Führung durch das Ministerium, dass die Staatsanwälte darauf hingewiesen werden, dass in solchen Fällen gemäß der Vereinbarung der Innenminister das öffentliche Interesse anzuerkennen ist. Derzeit aber müssen betroffene Frauen mit einer Petition an den Landtag herantreten, bevor das den Staatsanwälten gesagt wird.
Hier müssen ganz klare Weisungen ergehen. Es kann nicht sein, dass es nur einige sehr gute Staatsanwältinnen und Staatsanwälte in unserem Lande gibt, die bereit und in der Lage sind, das Bundesgesetz umzusetzen, und die vor allem auch bereit sind, der einstimmigen Meinung dieses Hauses zu folgen, dass Gewalt in der Familie nichts zu suchen hat,
während es gleichzeitig Landstriche in Bayern gibt, in denen ein Denken vorherrscht, gegenüber dem das Denken im vorigen Jahrhundert regelrecht fortschrittlich war.
Jetzt zu den ganz konkreten Anliegen, die heute mittels der Anträge vorgebracht werden. Wir haben mit dem Gesetzesantrag der Grünen schon deshalb ein Problem, weil damit das ohnehin schon schärfste Polizeiaufgabengesetz Deutschlands verschärft würde.
Das ist eben so. Ich will hier keine juristische, sondern eine politische Diskussion führen.
Im Rechts- und Verfassungsausschuss hätten Klaus Hahnzog und Marianne Schieder diese juristische Dis
kussion liebend gerne geführt. Das Plenum ist aber nicht der Ort für eine juristische Diskussion. Wir haben gegen diesen Gesetzentwurf der GRÜNEN politische Gründe vorzubringen, die sich für uns gerade auch aufgrund der Betrachtung der Praxis in Österreich ergeben haben, und diese haben wir uns genau angesehen.
Das Gewaltschutzgesetz gilt, anders als es heute eingangs diskutiert worden ist, nicht nur für Fälle, die als schwere Körperverletzung sowieso eindeutig unter das Strafrecht fallen. Das Gewaltschutzgesetz ändert ja nicht das Strafrecht, sondern das Zivilrecht, und damit wollen wir endlich alle die anderen Formen von Gewalt innerhalb der Familie erfassen. Hier muss es Abstufungen geben. Wir sind überzeugt davon – die Zahlen aus Österreich und die Modellversuche in Bayern zeigen uns das auch –, dass die Polizei zum Schutz der Gewaltopfer – das sind meistens die Frauen, die Kinder, leider aber auch ältere Menschen, die durch ihre Kinder misshandelt werden – nicht erst dann einschreiten soll, wenn schon Körperverletzung vorliegt. Wir sind der Meinung, dass die Polizei ihren Ermessensspielraum dahin gehend ausschöpfen sollte, dass die Gewalt schon früher geahndet werden sollte. Zehn Tage dafür sind eigentlich zuviel, aber drei Tage sollte man sich wenigstens einmal überlegen.
Bei wirklich schweren Delikten oder in Gebieten, wie zum Beispiel Südschwaben, wo die Gerichte vierzehn Tage oder länger für eine Entscheidung brauchen, sollte man der örtlichen Polizei die Möglichkeit geben, angesichts dessen, was vorgefallen ist und angesichts der Tatsache, dass die Justiz innerhalb von vierzehn Tagen keine Entscheidung treffen kann, gleich vierzehn Tage oder mehr auszusprechen. Diese Handlungsmöglichkeit wollen wir der Polizei geben. Dass dies für die einzelnen Beamten und Beamtinnen schwierig ist, weil sie immer nur gewöhnt sind, stur nach Paragrafen zu handeln – und das in Bayern vielleicht noch stärker als anderswo, weil sie ansonsten Angst haben, eine aufs Dach zu bekommen –, ist uns schon klar.
Wir sind trotzdem der Ansicht, dass das im Interesse der Frauen vor Ort und des Engagements der Polizei vor Ort der sinnvollere Weg ist. Das ist besser, als sture Vorgaben zu machen und wieder Hürden zu errichten.
Wir haben es hier nicht mit der Großstadtpolizei zu tun, die den Täter nicht kennt, sondern in der Regel sind sowohl Täter als auch Opfer der Polizei gut bekannt. Die Polizei soll die Möglichkeit haben, auf bestimmte Tatbestände etwas moderater zu reagieren. Es ist besser, einen Platzverweis auszusprechen, als sich nicht zu trauen, die große Keule zu schwingen.
Das andere Argument ist noch politischer und noch weniger juristisch. Das Gewaltschutzgesetz soll nicht zu permanenten Polizeieinsätzen führen, in deren Rahmen Gewalttäterinnen und Gewalttäter ihrer Wohnung verwiesen werden und andere zurückbleiben. Dieses Gewaltschutzgesetz soll vielmehr dafür sorgen, dass Gewalt in der Familie erst gar nicht auftritt. Das heißt, dass das Gesetz eine abschreckende Wirkung haben soll. Es soll den Willen des Bundestags und des Landtags deutlich machen, dass wir nicht mehr gewillt sind,
Gewalt in der Familie – in welcher Form auch immer – zu tolerieren, sondern diese ahnden wollen und auch werden.
Es hat eine abschreckende Wirkung, wenn ein Mann – in der Regel ist der Täter ein Mann – einige Tage der Wohnung verwiesen wird. In Österreich führte das Gesetz dazu, dass in den meisten Fällen Schluss mit der Gewalt in der Familie war. Es hat ausgereicht, dass der Polizist einmal in Uniform vor der Tür stand und dem Gewalttäter erklärt hat, dass Gewalt nicht toleriert wird und der Mann sonst der Wohnung verwiesen wird. Meistens geht der Gewalttäter dann zu seiner Mutter oder sonst wo hin.
In 50% der Fälle hat dieser Warnschuss des Staates in Österreich gereicht – das ist wissenschaftlich erhoben worden –, dafür zu sorgen, dass die Männer ihren Frauen gegenüber nicht mehr gewalttätig werden. Wir erhoffen uns das auch für Deutschland. Dies geht aber nicht, wenn man gleich die große Keule schwingt.
Wir wollen versuchen, dem Täter mit dem Gewaltschutzgesetz einen Schuss vor den Bug zu versetzen, um die Gewalt aus unseren Familien zu verbannen. Wenn sich in ein oder zwei Jahren herausstellen sollte, dass der Schuss vor den Bug nicht ausreichend war, dann können wir uns immer noch überlegen, ob wir andere Maßnahmen ergreifen müssen, die möglicherweise ganz anders ausschauen.
Wir haben vorhin völlig unbemerkt einen Antrag der SPD-Fraktion angenommen, der in das Paket gehört. Es geht um die Kampagne der Staatsregierung zur Bekämpfung der Gewalt in der Familie und zur Bekämpfung der Gewalt gegen Frauen. Dies ist ein wichtiger Beitrag. Wir halten ihn für mindestens genauso wichtig wie die Frage, welche Gesetze wir auf Landesebene ändern.
Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Das Wort hat Frau Dodell.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Eigentlich dürfte dieser Gesetzentwurf dem Hohen Haus überhaupt keine Schwierigkeiten bereiten; denn die SPD-Fraktion legt heute lediglich eine folgerichtige Forderung der CSU von Anfang Oktober vor. Wir alle wissen, dass in dem Gesetz zur Gleichstellung von Männern und Frauen im öffentlichen Dienst in Bayern noch eine Menge Fallen vorhanden sind, deretwegen sich das Gesetz nicht umsetzen lässt. Im Laufe der Zeit hat sich auch für die CSU herausgestellt, dass in diesem Gesetz erhebliche Mängel vorhanden sind.
Ein Mangel liegt in dem Umstand, dass die Punkte „Familienkompetenz“ und „Kompetenz aus ehrenamtlicher Arbeit“, die Sie bei Ihren Reden vor Ehrenamtsträgerinnen und –trägern immer so hervorheben, in diesem Gesetz nur bei Beförderungen genannt werden. Deshalb stellen wir heute den Antrag, das Gesetz dahin gehend zu ändern, dass auch bei Umsetzungen und Versetzungen Qualifikationen aus Familienarbeit und Ehrenamt anerkannt werden. Dies entspricht der eigentlichen Absicht Ihres Gesetzentwurfs von damals.
Wir haben wenig Verständnis dafür, dass die CSU-Fraktion am 10. Oktober 2001 nur einen Prüfungsauftrag eingereicht hat, statt dieses Problem ein für allemal zu lösen. Danach wird die Staatsregierung aufgefordert zu prüfen, ob es möglich wäre, ähnlich wie bei Beförderungen auch bei Versetzungen und Umsetzungen den Artikel 8 Absatz 2 des Gleichstellungsgesetzes anzuwenden. Die SPD-Fraktion will den Beamtinnen und Beamten der Behörden diese Prüfungsarbeit ersparen, weil dabei nur die Aufforderung an den Gesetzgeber herauskommen kann, das Gesetz so zu ändern, dass dies künftig ermöglicht wird. Ich bitte daher um eine möglichst einstimmige Zustimmung zu unserem Gesetzentwurf.
Beabsichtigt die bayerische Verwaltung der staatlichen Schlösser, Gärten und Seen und der zuständige Finanzminister entsprechend der Forderung des CSU-Abgeordneten Franz Pienßel, im Englischen Garten einen „Golfplatz für jedermann“ einzurichten?
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich nehme den letzten Satz meiner Vorrednerin auf. Denn hier zeigt sich ein deutlicher Unterschied zwischen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD. Wir sind nicht der Ansicht, dass es eine innerkirchliche Frage ist, ob es Beratungsstellen für Katholikinnen gibt oder nicht. Das liegt in staatlicher Verantwortung. Sowohl der Bundesgesetzgeber als auch der Landesgesetzgeber wollten ein plurales Angebot. Plural definiert man in Bayern nun einmal nicht ohne katholisches Beratungsangebot. Deshalb haben wir den Dringlichkeitsantrag in der vorliegenden Form gestellt. Wir hoffen auch, dass sich das Hohe Haus heute hinter die Sozialministerin und ihre Bemühungen stellt und trotz der Schwierigkeiten und Streitigkeiten innerhalb der katholischen Kirche für ein katholisches Beratungsangebot kämpft.
Darin besteht Ihre Aufgabe als Ministerin im Vollzug der Gesetze, die wir auf Bundesebene gemeinsam mit BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN tragen. Pro Familia ist eine unheimlich wichtige Organisation, kann aber nur einen Teil des Beratungsangebots abdecken.
Ich glaube, es ist Zeit, dass das Haus nicht nur Pressemeldungen ansieht und im Übrigen zusieht, wie sich Kardinal Ratzinger ganz offensichtlich in immer deutlicheren Worten mit Teilen der Staatsregierung kloppt, während die katholischen Laien dankenswerterweise sehr offen und klar dagegenhalten. Wir müssen zu erkennen geben, kein Verständnis dafür zu haben, dass ein Teil der katholischen Kirche versucht, das Ministerium und die ausführenden Organe daran zu hindern, ihren Aufgaben nachzukommen. Wir müssen die Angriffe von Kardinal Ratzinger auf Frau Stamm und andere in diesem Hohen Haus entschieden zurückweisen.
Wir sollten auch deutlich machen, dass wir in Bayern ein plurales Angebot wollen. Die SPD fordert dies schon seit Jahren. Pluralität war schon bisher nicht sicher gestellt und ist es jetzt noch weniger.
Bisher war die Pluralität, solange es den SKF gab oder gibt, nicht sicher gestellt, weil es in vielen Bezirken Pro Familie mit staatlich finanzierter Beratung noch nicht gibt. Die Anträge dafür liegen jedoch vor. Sie sollten endlich genehmigt werden. Ich finde es gut, Frau Staatsministerin, dass sie einer Besprechung mit den Bezirken
diese nochmals darauf hingewiesen haben, wie notwendig ein plurales Beratungsangebot ist – ich zitiere –:
Es sollte immer ein konfessionsfreies und ein kirchlich orientiertes Beratungsangebot am Standort vorhanden sein.
Meine Partei, ich – und offensichtlich auch Sie – haben kein Verständnis dafür, warum Beratungsstellen in Würzburg und in Regensburg immer noch nicht genehmigt und finanziell unterstützt werden.
Für mich ist nicht nachvollziehbar – und für Juristinnen und Juristen wahrscheinlich noch viel weniger –, warum einerseits ein Gerichtsverfahren zugunsten von Pro Familia Regensburg ausgeht, in dem der Staat verpflichtet wird, ein Einzugsgebiet festzulegen, das es angeblich gar nicht gibt, der Staat dann gegen das Gerichtsurteil Revision eingelegt, und andererseits Monate später dem neu gegründeten Verein Donum Vitae ein Einzugsgebiet, das nun offensichtlich doch vorhanden ist, zugewiesen und sofort genehmigt wird.
Ich nehme an, dass die Juristen, die den Freistaat Bayern in der Revision vertreten, mit dieser politischen Entscheidung enorme Probleme haben werden. Deshalb fordern wir die Staatsregierung auf, das unwürdige Verfahren endlich zu beenden.
Ziehen Sie den Einspruch gegen den Gerichtsentscheid zurück. Erkennen Sie Pro Familia Regensburg nicht nur an, sondern nehmen Sie diese Einrichtung in die staatliche Förderung auf, und zwar genau so, wie es Frau Staatsministerin den Bezirken offensichtlich gesagt hat.
Nun zu den anderen genehmigten Stellen. Wir haben in unserem Antrag, anders als die GRÜNEN, ausdrücklich gefordert, dass die bereits von Pro Familia benannten Stellen, die noch nicht in der staatlichen Förderung sind, umgehend genehmigt werden müssen. Die Verunsicherung ging mit den Sondergesetzen los. Diese Sondergesetze – darauf verweisen auch die katholischen Laien – waren der Versuch, der katholischen Amtskirche so weit entgegen zu kommen, damit die jetzige Situation nicht eintritt. Diese Sondergesetze haben also nichts genützt. Sie haben Menschen wie Kardinal Ratzinger nicht davon abgehalten, ihren harten Kurs gegenüber der Staatsregierung beizubehalten. Dieses Verfahren hat Frauen und Beraterinnen enorm verunsichert. Es wird Zeit, dass wir diese Verunsicherung durch unsere Politik endlich ausräumen. Das schaffen wir nur, wenn die Beratungsstellen von Pro Familia und von Donum Vitae schnell anerkannt werden. Dies gilt auch für Beratungsstellen anderer Träger.
In diesem Zusammenhang ist auch die morgige Beratung über die Finanzierung im Sozialausschuss wichtig. Dies ist der Dreh– und Angelpunkt. Sehr geehrte Herren
und Damen von der CSU, ich gehe davon aus, dass Sie morgen Ihre Sozialministerin nicht im Regen stehen lassen werden, da sie in den letzten Wochen und Monaten immer wieder versichert hat, dass die Beratungsstellen künftig zu 95% bezuschusst werden. In der Vergangenheit war das nicht der Fall. Dazu muss das Gesetz jedoch wasserfest gemacht werden. Sie wissen, dass diese Entscheidung über die Bezuschussung nicht beim Ministerium liegt. Was in diesem Gesetz drinstehen wird, liegt einzig und allein bei diesem Hohen Haus. Deshalb bitten wir Sie – anders als bei der Eröffnung der Gesetzesrunde – noch einmal mit uns zu debattieren und unserem Gesetzentwurf zuzustimmen. Dann werden auch die Beratungsstellen von Pro Familia und Donum Vitae eine Finanzierung bekommen und ihre Arbeit aufnehmen.
Frau Staatsministerin Stamm, Sie werden nach mir sprechen. Deshalb möchte ich noch eine Frage stellen: Bisher hatten wir 24 SKF-Beratungsstellen. Diese Beratungsstellen haben nicht ausgereicht. Ich habe aus der Zeitung entnommen, dass im Moment die Möglichkeit besteht, diese durch 17 katholische Beratungsstellen zu ersetzen. Das ist deutlich weniger als die Zahl der bisherigen Beratungsstellen. Frau Ministerin, vielleicht können Sie uns sagen, wie wir den Fehlbestand von mindestens sieben Beratungsstellen schnell aufholen können. Ich sage zu den GRÜNEN: Auch Pro Familia kann nicht sieben Beratungsstellen aus dem Boden stampfen. Die Anzahl der Beratungen wird nicht abnehmen. An den Beratungen hängt der Schutz des ungeborenen Lebens und der Frauen.
Wir haben uns in diesem Haus darauf geeinigt, dass das Bundesgesetz für uns gilt auch wenn wir dazu ursprünglich eine andere Meinung hatten. Es gibt jetzt diese Beratung. Sie ist Voraussetzung, um einen Beratungsschein zu bekommen. Sie ist auch die Voraussetzung dafür, dass viele Frauen mit sich selbst ins Reine kommen und damit sie wirklich eine freie Entscheidung treffen können. Wenn wir als Staat den Frauen diese Beratung nicht geben, lassen wir sie in ihrer Not allein. Das dürfen wir nicht.
Herr Minister! Sie stimmen doch mit mir darin überein, dass wir mit den 25,1% die Fusion hätten verhindern können, weil laut Aktienrecht die Zustimmung des Freistaats Bayern bei 25,1% notwendig gewesen wäre? Die Zustimmung war notwendig, um eine Fusion zu ermöglichen. Rein verfassungsrechtlich muss der Landtag darüber beschließen. Das bedeutet, der Bayerische Landtag und das Ministerium hätten die Möglichkeit gehabt, Viag-Veba, also e.on zu verhindern. Vor diesem Hintergrund hätte das Ministerium jeden Vertrag aushandeln können, weil die Unternehmen die Fusion wollten.
Dieser Vertrag, der jetzt ausgehandelt wurde, wurde eben nicht mit der Macht der Verhinderung einer Fusion ausgehandelt, sondern unter dem Motto: Wir wollen alle nur das Beste, wir wollen die Fusion. Bayern bleibt dabei auf der Strecke.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, Frau Präsidentin! Bevor wir heute in die Beratung des Einzelplans 06 – Finanzverwaltung – einsteigen, möchte ich im Namen meiner Fraktion und wohl auch im Namen der anderen Fraktionen dieses Hohen Hauses unseren Finanzbeamtinnen und Finanzbeamten für ihre Arbeit herzlich danken; denn ohne ihre Arbeit und ihren unermüdlichen Einsatz könnten wir hier beschließen, was wir wollten – das Geld dazu wäre nicht da.
Dies zur Frage, warum diese Beamtinnen und Beamten so wichtig sind und warum wir als SPD keinerlei Verständnis dafür haben, dass gerade der Einzelplan 06 permanent und leider auch weiterhin das Stiefkind jeder Haushaltsberatung ist; denn daran hat sich überhaupt nichts geändert. Ich hätte dies heute den Ministern in das Stammbuch geschrieben, doch sie sind – mit einer Ausnahme – nicht anwesend. Vielleicht sorgt Finanzminister Prof. Dr. Faltlhauser dafür, dass sie das Protokoll bekommen.
Wenn es im Kabinett Auseinandersetzungen über den hohen Personalanteil im Einzelplan 06 gibt, frage ich mich schon, ob den anderen Ministern nicht klar ist, dass die Finanzverwaltung hauptsächlich aus Menschen besteht und nur diese Menschen für Steuereingänge sorgen. Es bringt uns überhaupt nichts, wenn wir den Personalkostenanteil dadurch verändern, dass im Einzelplan 06 möglichst viel gebaut wird oder – ähnlich wie im Hochschulhaushalt – die Investitionskosten, mit denen man immer toll prahlen kann, in die Höhe schnellen, und dann die Leute auf der Strecke bleiben, die eigentlich arbeiten und dafür sorgen, dass das Geld tatsächlich eingeht.
Danke für diesen Hinweis. Ist es möglich, den Herrn Minister zu bitten, hereinzukommen?
Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Frau Kollegin, Herr Dr. Rieger holt ihn eben herein. Sie können fortfahren.
Ich halte das Verhalten des Finanzministers nicht unbedingt für richtig, dass er gerade bei der Beratung seines eigenen Haushalts draußen bleibt.
Außerdem geht es nicht nur um seinen Haushalt, sondern auch um die Menschen, für die er als Minister Sorge zu tragen hat.
Es hat mich ziemlich erschreckt, im Ausschuss erfahren zu müssen, dass hierbei Finanzminister Prof. Dr. Faltlhauser teilweise mit seinen eigenen Kollegen Schwierigkeiten habe.
Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Frau Kollegin, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Prof. Dr. Faltlhauser?
Ja.
Ich nehme zur Kenntnis, dass Sie in einer wichtigen Angelegenheit draußen waren. Ich habe übrigens genauso wie Sie und Kollege Sackmann 45 Minuten auf den Aufruf des Einzelplans 06 gewartet. Aber die Kritik von meiner Fraktion und von mir, dass Sie draußen waren, möchte ich schon aufrecht
erhalten; denn dies hat uns alle – nicht nur Sie – betroffen.
Ich wollte meine Redezeit von 30 Minuten nicht ausnutzen. Wenn Sie aber so weitermachen, dauert es leider so lange; denn ich werde mich nicht davon abhalten lassen, die Dinge, die ich heute ansprechen möchte, auch zu sagen.
Ich habe vorhin bereits die Sorgen der Bediensteten in der Finanzverwaltung und die Tatsache angesprochen, dass die Finanzverwaltung nach wie vor ein Stiefkind ist, obwohl uns – das sollten wir uns auch als Abgeordnete immer wieder in das Stammbuch schreiben lassen, nicht nur dem Kabinett – ein Steuerbeamter durchschnittlich mindestens eine Million DM pro Jahr bringt und in der Regel nicht mehr als 60000 DM, meist sogar nur 53000 DM, kostet. Wir diskutieren heute über Menschen mit einem Bruttoverdienst von nur 3900 DM oder 4300 DM monatlich. Herr Staatsminister, ich gehe davon aus, dass es sich nur um Missverständnisse handelt, die schnell wieder ausgeräumt werden können, wenn von erneuten Versuchen zu hören ist, diesen Menschen die Ballungsraumzulage wegzunehmen. Ich betrachte die Artikel in den heutigen Zeitungen als Missverständnis und gehe davon aus, dass der im Juli gefasste Beschluss, wonach die Ballungsraumzulage auf alle Fälle erhalten bleiben müsse, auch weiterhin gilt und bis Ende dieses Jahres entsprechende gesetzliche Vorlagen verabschiedet werden können; denn für Menschen mit einem Bruttoverdienst von rund 4000 DM monatlich, die im Ballungsraum leben, sind 150 DM im Monat wahnsinnig viel Geld.
Der zweite Gesichtspunkt, warum die Beamtinnen und Beamten immer noch zu Recht klagen, ist, dass es die rechte Seite dieses Hohen Hauses immer noch stillschweigend hinnimmt, dass die 40-Stunden-Woche für die Beamtinnen und Beamten weiterhin gilt; denn die 40-Stunden-Woche ist zwischenzeitlich von den Beschäftigten mehrmals bezahlt worden. Wir fordern Sie daher auf, in Ihren eigenen Reihen endlich darüber zu diskutieren, die 40-Stunden-Woche wieder aufzugeben und die Beamten genauso lang oder kurz wie die Angestellten und Arbeiter arbeiten zu lassen.
Herr Kollege Ach, kommen Sie nicht immer mit den anderen Bundesländern. Ich habe heute mindestens zehn Mal gehört, wie toll es in Bayern sei, inklusive der Aussage der Frau Staatssekretärin, welche die CSU dafür verantwortlich machte, dass die Alpen gefaltet und der Watzmann gemeißelt wurden.
Wenn Sie als Partei so toll sind, warum tun Sie dann nicht endlich einen Schritt vorwärts in die richtige Richtung und überzeugen die anderen Bundesländer davon, dass wir in Bayern mit der Abschaffung der 40-StundenWoche Recht haben.
Wir hatten übrigens in der Finanzverwaltung – anders als in anderen Bereichen und konträr zu den Geschehnissen bei der Polizei oder im Innern – in den letzten Jahren enorme Verschiebungen vom gehobenen Dienst auf den mittleren Dienst. Wir haben also über 3000 Arbeitsplätze, die ursprünglich mit entsprechendem Verdienst gehobener Dienst waren, in den mittleren Dienst umgeschichtet und umgewidmet, obwohl die Arbeit an sich keine andere wurde.
Stattdessen haben wir den Arbeitsinhalt des mittleren Dienstes angehoben. Das ist uns allen bekannt. Man hat aber versäumt, den dort Beschäftigten, ihren Arbeitsinhalten entsprechend, Beförderungsmöglichkeiten einzuräumen.
Das bedeutet, Arbeit wurde verlagert. Diese Tätigkeitsbereiche werden auch nicht mehr dem gehobenen Dienst zugerechnet werden, sie werden beim mittleren Dienst bleiben. Die Beschäftigten bleiben also im mittleren Dienst, und daran hat sich seit zwei Jahren so gut wie gar nichts geändert. Die Betroffenen bleiben 10 bis 15 Jahre auf ihren Dienstposten, bevor sie befördert werden. Ich spreche nicht von der Eingangsbeförderung.
Ich habe bereits im Ausschuss gesagt, dass ich den Minister eigentlich dafür loben müsste, dass er, zumindest in einigen Bereichen, eingesehen hat, wie notwendig Beförderungen sind. Ich wiederhole dies genauso vorsichtig, wie ich es im Ausschuss gesagt habe. Schließlich hätte man auch überhaupt keine Beförderungen vorsehen können. Wir begrüßen auch sehr, dass entgegen der ersten Fassung des Entwurfs, nach dem heutigen Stand aufgrund der Nachschubliste, die uns letzte Woche im Ausschuss vorgelegt wurde, rund 200 zusätzliche Beförderungsstellen dazugekommen sind. Das bedeutet, wir haben inzwischen über 1000 Beförderungsmöglichkeiten.
Damit ist aber nicht mehr getan, als dass der Stand wieder hergestellt worden ist, den wir schon immer hatten. Einsteiger können einmal befördert werden, weitere Beförderungen sind aber, das gilt vor allem für den oberen Tätigkeitsbereich der jeweiligen Laufbahnen, nicht möglich. Sie können sich deshalb auf diesen paar Lorbeeren nicht ausruhen. Außerdem haben Sie nur das nachvollzogen, was die SPD und die Verbände seit vielen Jahren fordern. Im Grunde genommen haben Sie über 2500 Stellen, auf denen befördert werden müsste, bei denen die Beförderung nach dem Gesetz zulässig wäre, einfach unberücksichtigt gelassen. Mit den jetzt vorgesehenen Hebungen haben Sie zwar einen Teil des vorhandenen Unmuts entfernen können, einen besonderen Motivationsschub haben Sie bei den Finanzbeamten damit aber sicher nicht ausgelöst.
Wir fordern Sie auf, die Zusage, die Sie letzte Woche im Ausschuss ganz nebenbei und eher halbseiden gegeben haben, einzuhalten. Wir werden Sie in zwei Jahren daran erinnern, dass diese 2500 Stellen im nächsten Haushalt berücksichtigt werden. Nachdem der Finanz
minister eigentlich der stärkste Minister in einem Kabinett sein sollte, könnten Sie auch versuchen, diese Beförderungen über den nächsten Nachtragshaushalt zu finanzieren.
Wir haben mit großer Freude festgestellt, dass Sie noch etwas anderes getan haben, was die SPD in diesem Hause seit über sechs Jahren fordert. Es ist eigentlich fast schon zu spät, diese Forderung umzusetzen, aber eigentlich ist es nie zu spät, etwas anzufangen. Sie haben endlich etwas für die Fort- und Weiterbildung bei der EDV getan.
Es macht keinen Sinn, wenn wir alle hier im Haus dafür sind, dass Computer zur Verfügung gestellt werden, wenn wir nicht dem Umstand Rechnung tragen, dass diese Geräte nur von geschulten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bedient werden können. Die Schulungen waren im Argen gelegen. Nun endlich ist in der Vermessungsverwaltung eine Menge Geld dafür vorgesehen. Der entsprechende Haushaltsansatz wird immerhin verdoppelt. Der Finanzverwaltung stehen zur Schulung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im nächsten Jahr 300000 DM und im übernächsten Jahr noch einmal 600000 DM zusätzlich zur Verfügung. Wie gesagt, es wurde Zeit. Deshalb verdienen Sie hier kein Lob, sondern eigentlich Kritik: Wieso treffen Sie erst jetzt diese Maßnahmen? Normalerweise schult man Mitarbeiter, bevor man Computer anschafft und nicht erst, nachdem die Geräte jahrelang herumstehen.
Auch die prinzipielle Erhöhung des Haushaltsansatzes für EDV-Anlagen ist dringend notwendig gewesen. Immerhin stehen dafür künftig 3,1 Millionen DM zur Verfügung. Wenn man nicht im öffentlichen Dienst arbeitet, kann man sich teilweise gar nicht vorstellen, dass für einige Steuerfahnder und viele Betriebsprüfer „Notebook“ oder „Laptop“ Fremdworte sind. Das ist im Hightech-Land Bayern doch eigentlich peinlich. Es ist dringend notwendig, dass diese Geräte angeschafft werden, und das ist in den nächsten beiden Haushaltsjahren endlich möglich. Es wurde auch dadurch möglich, weil eine kräftige Verpflichtungsermächtigung im Haushalt enthalten ist. Doch auch hierfür, Herr Minister, kann ich Sie nicht loben, denn auch dies ist schon lange überfällig. Es geht hier nicht um Menschen, die irgend etwas verwalten – das möchte ich noch einmal ausdrücklich betonen –, sondern es geht um Beamte, die mit den Mitteln, die wir ihnen zur Verfügung stellen, die Steuergelder eintreiben, die wir brauchen, um den Haushalt überhaupt finanzieren zu können.
Besonders erfreut bin ich über eine Tischvorlage, die den meisten in diesem Hause vielleicht noch gar nicht bekannt ist. Sie haben uns darin mitgeteilt, dass es möglich ist, Sonderzuschläge für EDV-Berufe im öffentlichen Dienst zu gewähren.
Dies ist eine von mir im Ausschuss immer wieder vorgetragene Forderung der SPD, die von Ihnen immer unter dem Motto zurückgewiesen wurde: Das Problem ist uns bekannt, doch wir können es aufgrund des öffentlichen Dienstrechts nicht lösen, und außerdem werden die EDV-Fachleute in der freien Wirtschaft besser bezahlt. Jetzt aber haben wir also die Lösung, die wir brauchen, bevor die Enkel unserer Beamten selbst in Pension gehen: Wir haben eine schnelle Lösung durch die Zahlung von Sonderzuschlägen für Beschäftigte mit IuKKenntnissen. Das gilt für alle Einzelpläne. 1 Million DM ist dafür vorgesehen. Dieser Betrag ist sicher zu gering, doch Sie haben versprochen, dass er gegebenenfalls im Laufe der Monate erhöht werden kann. Vielleicht gelingt es uns dann endlich, die qualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die wir in der Finanzverwaltung und bei den Vermessungsämtern haben, zu halten, damit sie nicht zur Industrie abwandern, denn das können wir uns als Staat wirklich nicht leisten.
Zur Steuerfahndung: Das ist ein wirklicher Streitpunkt. Ich gebe zu, dass sich aufgrund der Diskussionen und der harten Auseinandersetzungen, die wir in diesem Haus miteinander geführt haben, bei der Steuerfahndung und bei der Betriebsprüfung einiges bewegt hat. Es hat sich etwas bewegt, und zwar im gleichen Verhältnis wie in Nordrhein-Westfalen. Dort allerdings lag der Sockel bei 397 Steuerfahndern, während er bei uns nur 163 Personen umfasste. Das bedeutet, wenn Bayern 25% mehr Steuerfahnder hat – eingestellt kann man dazu nicht sagen, wohl eher umgeschichtet –, und sich die Zahl in Nordrhein-Westfalen im gleichen Verhältnis erhöht hat, dann bedeutet dies unterm Strich nicht, dass Bayern jetzt besser stünde als Nordrhein-Westfalen. Beide haben vielmehr eingesehen, dass sie mehr tun müssen. Nordrhein-Westfalen war aber schon immer der Ansicht, dass Steuerfahndung eine wichtige Sache ist, die mehr Gewicht benötigt.
In Nordrhein-Westfalen kommt auf 37000 Bürgerinnen und Bürger ein Steuerfahnder kommt. In Bayern kommt ein Steuerfahnder hingegen auf knapp 60000 Bürgerinnen und Bürger. In Nordrhein-Westfalen sind es also fast doppelt so viele. Man könnte davon sprechen, dass dies eine Art Standortvorteil ist. So möchte ich es aber ungern sehen. Der Freistaat Bayern, Sie als CSUStaatsregierung, nehmen also die Steuerfahndung noch immer nicht so wichtig, wie das in Nordrhein-Westfalen der Fall ist und wie dies eigentlich notwendig wäre. Wir fordern Sie auch hier auf, mehr Einsatz zu zeigen. Es geht dabei nicht nur um den Einsatz von Laptops, sondern um den Einsatz von mehr und entsprechend geschultem Personal.
Lassen Sie mich zum Schluss noch etwas zur Vermessungsverwaltung sagen. Es besteht die Gefahr, dass diese im Gesamthaushalt untergeht. Auch beim Vermessungsdienst besteht das Problem, dass wir dort Beschäftigte haben, die sich bis zu 90% selbst finanzieren. Wenn dort jemand neu eingestellt wird, wenn jemand befördert wird und eine andere Arbeit machen kann, dann belastet er den Staat nicht zu 100%. Und wir
bekommen dafür eine von Dritten bezahlte Dienstleistung.
Wir haben beim Vermessungsdienst in einigen Bereichen, anders als bei der Finanzverwaltung, eben nicht die Möglichkeit, dass wir durch Beförderungen – wenn Sie endlich bereit wären, die Stellen zur Verfügung zu stellen – die Leute in die entsprechenden Positionen bringen können, sondern hier ist der Stellenschlüssel, die Stellenobergrenze bereits erreicht. Das heißt – und wir fordern Sie auch hierzu auf –, dass Sie gerade bei den Vermessungsbeamten, bei denen es überwiegend um Hightech-Berufe geht, diese Sonderzulage mit als Erstes einführen. Der Freistaat Bayern kann es sich nicht leisten, diese hoch qualifizierten Menschen, – für die Abgeordneten, die nicht wissen, worum es geht: die Digitalisierung der bayerischen Landkarte gehört zum Beispiel dazu – an die Industrie zu verlieren. Sorgen Sie dafür, dass die Vermessungsverwaltung ihre Arbeit so gut und so qualifiziert wie bisher weiterführen kann.
Sie, Herr Minister, können in Ihrem eigenen Haus anfangen, die Sonderzulage entsprechend einzusetzen. Sorgen Sie vor allem dafür, dass die Vermessungsverwaltung auch alle Mittel erhält, um zum Beispiel die digitalisierte Landkarte Bayerns dann tatsächlich an Bürgerinnen und Bürger über das Internet anzubieten, so dass alle etwas von dieser Arbeit haben.
Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Das Wort hat der Herr Kollege Sackmann.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die SPD legt heute einen Gesetzentwurf zur Änderung des Schwangerenberatungsgesetzes vor, und zwar explizit und bewusst nur hinsichtlich des Teils, der die Finanzierung der Beratungsstellen betrifft.
Die SPD möchte nämlich nicht, dass die Sozialministerin wortbrüchig wird. Die CSU-Fraktion oder die Staatsregierung hätte diesen Antrag eigentlich schon vor fünf Monaten einreichen müssen. Am 24.11.1999 sagte Frau Ministerin Stamm in einem Interview mit der „Süddeutschen Zeitung“ – ich darf zitieren –:
Eine hundertprozentige Bezuschussung wird es wohl nicht geben, aber am Geld wird es nicht scheitern. Der Anteil wird mit Sicherheit höher sein, als er derzeit ist. Das kommt dann allerdings auch den anderen Beratungsstellen zugute. Wir müssen alle gleich behandeln.
Wir gehen davon aus, dass das auch geschieht. Sie wissen aber so gut wie wir, dass dieses Wort der Sozialministerin gar nicht eingehalten werden kann, wenn dieses Hohe Haus nicht die einschlägigen Gesetze verändert.
In den letzten Monaten sind die Tatsachen in der Öffentlichkeit verschleiert worden. In meinen Augen hätte das nicht passieren dürfen, wenn man es den katholischen Verbänden wirklich ermöglichen will, auf eigenen Füßen zu stehen. Es wurde nämlich der Eindruck erweckt, als hinge es völlig vom Gutdünken des Sozialministeriums ab, ob die Mittel irgendwo aufgetrieben werden oder nicht.
Dies ist jedoch nicht der Fall. Vielmehr entscheiden wir, wie viel uns die Schwangerenkonfliktberatung und die Schwangerenberatung wert sind. Wir fordern Sie deshalb auf, unserem Gesetzentwurf zuzustimmen. Aus Ihrem Verhalten werden wir ersehen können, ob Sie Ihre Worte ernst nehmen, ein plurales System in Bayern unter Einschluss der Katholischen Kirche zu befürworten.
Wir fordern Sie daher auf, dem Gesetzentwurf der SPD zuzustimmen, der darauf beruht, dass die jetzige Bezuschussung, selbst wenn man sie auf 100% hoch rechnet, für die Beratungsstellen nie kostendeckend war. Wir alle wissen, dass bei einer staatlichen Bezuschussung überhaupt nur ein Teil zuschussfähig ist, so dass alle Verbände, und zwar auch diejenigen, die in der Schwangerenkonfliktberatung bisher schon sehr gute Arbeit geleistet haben, sowohl Pro Familia als auch evangelische Beratungsstellen, immer mehr draufgezahlt haben, als es nach unseren Gesetzesentscheidungen der Fall sein sollte.
Daher tun wir den für uns einzig logischen Schritt: Da die Konfliktberatung eine öffentliche Aufgabe ist, muss sie als solche finanziert werden; also muss zumindest der zuschussfähige Teil zu 70% vom Staat und zu 30% von den Kommunen bezuschusst werden. Die Verbände, die anschließend Träger der Beratungsstellen sind, oder die es heute schon sind, müssen dann immer noch Millionen aufbringen, um den Rest zu finanzieren. Wir als Parlamentarier sehen für diesen Konflikt keine andere Lösung; das ersehen Sie aus der Drucksache, die Ihnen vorliegt. Wenn Sie als Träger der Staatsregierung Ihre Sozialministerin mit ihren immer wieder geäußerten Zusagen nicht im Regen stehen lassen wollen und wenn Sie vor allem nicht die Beratungsstellen im Regen stehen lassen wollen, müssen Sie unserem Gesetzentwurf zustimmen. Wir hoffen, dass Sie dann auch richtig Farbe bekennen werden.
Zum Abschluss will ich zu den Beratungsstellen insgesamt noch einige Worte äußern. Mir und der SPD-Fraktion ist absolut schleierhaft, wie man glauben kann, man könne damit durchkommen, über Monate hinweg immer nur zu erklären, dass die katholischen Beratungsstellen, in welcher Form auch immer, im staatlichen Netz verbleiben sollen, während man gleichzeitig alles tut, damit sie nicht auf die Füße kommen. Wenn Sie voriges Jahr diese Gesetzesänderung eingebracht hätten, was ich eigentlich erwartet habe, dann könnten katholische Laienorganisationen bereits seit Anfang dieses Jahres die Beratung durchführen. Sie haben nicht nur auf Kosten der katholischen Beraterinnen, sondern vor allem auf Kosten der Hilfe suchenden Frauen in Bayern das gleiche Spiel gespielt wie die Bischöfe: Sie haben verunsichert, Sie tragen weiterhin zur Verunsicherung bei, Sie helfen weder den Beraterinnen noch den Frauen und vor allem nicht dem ungeborenen Leben. Deshalb können Sie nur den von uns aufgezeigten Weg gehen. Wir hoffen, dass Sie das auch tun werden.
Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Nächste Wortmeldung: Frau Münzel, bitte.