Jutta Widmann
Sitzungen
Letzte Beiträge
Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Wir FREIE WÄHLER haben einen Dringlichkeitsantrag eingebracht, in dem wir die Staatsregierung auffordern, sich bei der Gema dafür einzusetzen, die bisher gültigen elf Tarifsysteme beizubehalten. Die Gema hat nämlich angekündigt, am 1. Januar 2013 eine neue Tarifstruktur einzuführen.
Bisher gibt es elf Einzeltarife, die viele Jahre hindurch relativ gut für Einzelgerechtigkeit gesorgt haben. Zu Beginn 2013 sollen die elf Einzeltarife durch zwei neue Tarife ersetzt werden. Die neuen Tarife stellen aber viele Musikveranstalter vor existenzielle Probleme und gefährden dadurch nicht nur die Existenz vieler Veranstaltungen, sondern auch viele Arbeitsplätze.
Die Gema begründet die Tarifänderung damit, dass das neue System klar, fair und nachvollziehbar sei.
Kleinere Veranstalter sollen weniger, große mehr zahlen. Im ersten Augenblick hört sich das wirklich gut an, aber der Teufel steckt natürlich im Detail.
Die Gema lässt häufig unter den Tisch fallen: Von den neuen Tarifen profitiert so gut wie niemand. Vielmehr können zahlreiche Beispiele dafür angeführt werden, dass es zu Erhöhungen um 100 bis 1.000 % kommt. Zu den zwei Basistarifen gesellen sich zudem Zuschläge. Dauert eine Veranstaltung länger als fünf Stunden, erhöht sich der Basistarif um 50 %.
Ich nenne einmal ein konkretes Beispiel. Eine Musikkneipe mit circa 110 qm verlangt keinen Eintritt und hat vier Öffnungstage in der Woche, zum Beispiel in der Zeit von 20.00 Uhr bis 2.00 Uhr morgens. Sie musste bisher pro Jahr knapp 1.340 Euro an Gebühren zahlen. Nach dem neuen Tarif würden 22.500 Euro fällig. Das wäre eine Erhöhung um 1.585 %. Genauso würde es den Diskothekenbetreibern ergehen. Man kann sich ausrechnen, dass viele Diskobetreiber dichtmachen müssten.
Denkbar ist, dass die Betreiber über die Eintrittspreise gegensteuern. Wenn aber die Eintrittspreise erhöht werden, steigen die Gema-Gebühren ebenfalls automatisch.
Die Gema-Gebührenverordnung betrifft auch die Biergärten, in denen Musik gespielt wird, ebenso Schausteller, Heilbäder, Kurorte und kulturelle Veranstaltungen im ganzen Land. Hierzu gehören der GospelGottesdienst, das Altstadtfest, der Schützenumzug oder die Prunksitzungen von Faschingsvereinen. Musikveranstalter befürchten deshalb auch eine Verarmung der Veranstaltungskultur.
Besonders betroffen dürften auch kulturelle Veranstaltungen sein. Ehrenamtlich geführte Vereine und Kleinkunstbühnen haben schon jetzt häufig mit finanziellen Schwierigkeiten zu kämpfen; und dann soll dazu noch eine Preiserhöhung der Gema kommen.
Das bedeutet das Aus für viele Veranstaltungen. Das gilt auch für Veranstaltungen der Kommunen Diese müssen sich überlegen, ob sie zukünftig Eintritt erheben werden. Meine Damen und Herren, seien Sie doch ganz ehrlich: Wer geht denn noch auf die zahlreichen großen und kleinen Veranstaltungen, wenn man immer Eintritt zahlen muss? Welche Kommune oder welcher Verein stellt dann ein Altstadtfest oder Kulturtage auf die Beine, für die meist jetzt schon wenig Geld vorhanden ist? Wir reden immer davon, unsere Kultur, unsere Traditionen und unsere Gastlichkeit zu bewahren. Dazu gehört auch die Erhaltung unserer kleinen und großen Veranstaltungen.
Meine Damen und Herren, wir sollten jetzt handeln und die Gema auffordern, ihre neuen Tarife so auszugestalten, dass sie wirtschaftlich akzeptabel sind. Uns ist bewusst, dass die Gema ihrem Vereinszweck nach die Interessen der Kulturschaffenden vertritt. Wir FREIE WÄHLER sind aber auch der Meinung, dass die Gema ihre Monopolstellung nicht dazu missbrauchen darf, zahlreichen Musikveranstaltungen das Wasser abzugraben.
Die Gema begründet ihre neuen Gebühren mit dem Wertschöpfungsargument. Wenn jemand von der Musik eines anderen profitiert, soll er einen bestimmten Anteil zahlen. Wenn ich eine Musikveranstaltung oder ein Konzert organisiere, kommen die Menschen extra wegen der Musik. Damit verdiene ich primär mein Geld. Dann ist es legitim, wenn ich einen Anteil für die Nutzung der Musik kassiere. Besteht bei einem Restaurantbetreiber, den die Gäste in erster Linie wegen des guten Essens aufsuchen, eine Wertschöpfung aus der Musik? Der Restaurantbetreiber lässt eher Hintergrundmusik laufen.
Der Anteil der Musik am Gewinn ist eher marginal. Warum soll dieser Restaurantbetreiber hohe GemaGebühren zahlen? Das gilt ebenfalls für das Einkaufszentrum, die Tankstelle oder den Arzt, der im Wartezimmer ein bisschen Musik laufen lässt.
Wir FREIE WÄHLER haben verwundert zur Kenntnis genommen, dass die Gema in diesem Jahr zwei neue Tarife vorstellt und gleichzeitig unmissverständlich zu erkennen gibt, dass die neuen Tarife unveränderbar, das heißt nicht verhandelbar, sind. Dieses Verhalten verdeutlicht eindeutig die Monopolstellung der Gema. Sie lässt dem Musikveranstalter keinen Spielraum. Da bleibt nur der Gang vor Gericht, der mittlerweile schon eingeschlagen worden ist.
Deshalb fordern wir FREIE WÄHLER die Staatsregierung auf, sich für eine Aussetzung des neuen Tarifsystems der Gema ab 2013 einzusetzen, bis die Rechtmäßigkeit gerichtlich überprüft ist. Da gerichtliche Verfahren bis zu fünf Jahre andauern können, wäre dies für manche Betreiber existenzgefährdend.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, unterstützen Sie daher unseren Antrag. Setzen Sie sich für ein gerechteres Tarifsystem der Gema ein, bei dem die Rechte der Künstler gewahrt bleiben, Musikveranstalter jedoch nicht in ihrer Existenz gefährdet sind.
Sehr geehrter Herr Kollege Dürr, ich glaube, Ihnen sind die Pferde etwas durchgegangen. Ihr Beitrag war unangemessen und unangebracht. Der Antrag der FREIEN WÄHLER ist sehr ausgewogen, was die Intention angeht. Ich möchte nur kurz daran erinnern: Wir alle waren sehr betroffen, als es um die Kinderlieder in den Kindergärten gegangen ist. Dabei haben Sie nicht gesagt, es betreffe den Bayerischen Landtag nicht. Ich kann mich noch gut erinnern, wie die Gema Forderungen gestellt hat, als es darum ging, Noten und Texte von Kinderliedern zu kopieren. Ich kann mich auch daran erinnern, dass sich Herr Sackmann dafür eingesetzt hat, aktiv geworden ist und eine bayerische Regelung mit der Gema angestrebt hat, um solche Ungerechtigkeiten zu vermeiden. Nichts anderes will unser heutiger Antrag. Wenn Sie Ungerechtigkeiten sehen, dann handeln Sie, aber diffamieren Sie nicht die FREIEN WÄHLER.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen! Das Thema Benzinpreise ist wieder einmal brandaktuell. Erst vor Kurzem hat das Bundeskartellamt nach dreijähriger Prüfung verkündet, dass die Spritpreise in Deutschland viel zu hoch seien. Jetzt ist es offiziell: Die deutschen Autofahrer werden abgezockt. Allerdings kann das Kartellamt keine direkten Preisabsprachen nachweisen. Trotzdem kommt das Kartellamt zu dem Schluss, dass sich die Konzerne sehr stark aneinander orientieren. Leider sieht das Bundeskartellamt keine rechtlichen Möglichkeiten, gegen die Konzerne vorzugehen.
Wieso kann das Kartellamt nur Monopolyspiele verbieten? Vielleicht müsste aufgerüstet und ein Verbot für oligopole Spiele eingeführt werden.
Meine Damen und Herren, einerseits finde ich mich durch die Ergebnisse des Bundeskartellamtes in meiner Meinung bestätigt, dass die Mineralölkonzerne ihre Preise willkürlich festlegen und bewusst nach oben treiben. Gleichzeitig muss ich Ihnen sagen, dass für diese Erkenntnis keine dreijährige Prüfung notwendig gewesen wäre. Zu diesem Ergebnis kommt jeder normale Mensch, wenn er innerhalb einer Woche öfter an einer Tankstelle vorbeifährt. Die Spritpreise sind aber nicht nur zu hoch, sie schwanken auch sehr stark - teilweise mehrmals an einem Tag.
Wir FREIEN WÄHLER fordern deshalb eine Tankstellenverordnung nach österreichischem Vorbild, um die Preissprünge einzudämmen. An den Tankstellen soll zukünftig nur noch einmal am Tag eine Preiserhöhung zugelassen werden, die mindestens 24 Stunden eingehalten werden soll. Preissenkungen sollen dagegen weiterhin möglich sein.
Mittlerweile ist das Tanken zum Glücksspiel geworden, vor allem morgens und abends, wenn die Arbeitnehmer zu ihren Arbeitsstätten fahren müssen. Die
Mineralölkonzerne begründen dies immer mit der Lage in den Förderländern oder der Weltmarktpreise.
Meine Damen, meine Herren, so schnell, wie die Preise rauf und runter gehen, können sich die Preise am Weltmarkt gar nicht verändern. Wenn der Spritpreis aber nur einmal am Tag erhöht werden darf, könnte dies mehr Ruhe in den Wettbewerb bringen und nachhaltigere Preise bewirken. Ein einheitlicher Umstellungszeitraum verschafft den Autofahrern eine bessere Orientierung. Diese können zuverlässig vergleichen, wo der Sprit am billigsten ist. In Österreich ist diese Regelung seit Jahren in Kraft und hat sich bewährt.
Meine Damen und Herren, Sie werden sicher einwenden, dies sei ein unzulässiger Eingriff in die freie Preisbildung und eine Einschränkung des Wettbewerbs. Ich sage Ihnen: Wir wollen die Preise nicht festsetzen. Wir wollen nur den dauerhaften Preisschwankungen einen Riegel vorschieben. Wir würden einen Zeitraum vorgeben, innerhalb dessen Preiserhöhungen möglich sind. Damit schränken wir den Wettbewerb überhaupt nicht ein, da dieser nicht existiert. Das Bundeskartellamt hat festgestellt, dass fünf große Mineralölkonzerne fast den ganzen Spritmarkt in Deutschland beherrschen. Die wenigen freien Tankstellen sind zudem an den Marktpreis der Spritproduzenten gebunden, sodass überhaupt kein Spielraum besteht.
Wir FREIEN WÄHLER haben am 1. Februar einen Antrag hierzu im Wirtschaftsausschuss gestellt. Als unser Antrag im Ausschuss behandelt wurde, haben die Regierungsparteien auf die laufenden Untersuchungen des Bundeskartellamtes verwiesen. Sie wollten erst abwarten, was bei dieser Untersuchung herauskommt. Jetzt hat das Bundeskartellamt seine Prüfung beendet und mitgeteilt, dass es keine Chancen für rechtliche Konsequenzen sehe. Im Klartext heißt das: Liebe Leute, wir wissen, dass die Mineralölkonzerne euch abzocken. Leider können wir jedoch gar nichts dagegen tun.
Meine Damen, meine Herren, dem Bundeskartellamt sind die Hände gebunden, aber nicht der Politik. Ich bin der Meinung, dass wir sehr wohl etwas tun können. Wir können keine Preise festlegen - das ist richtig. Das wollen wir gar nicht. Jedoch können wir sagen: Preiserhöhungen nur noch einmal am Tag, nicht wie bisher fünfmal am Tag. Daher appelliere ich an Sie, sich einen Ruck zu geben und unseren Antrag zum Wohle der Autofahrer zu unterstützen.
Es reicht nicht, sich öffentlichkeitswirksam in den Medien über die Spritpreise aufzuregen oder die Ölkonzerne zu rügen. Die Bürgerinnen und Bürger wünschen sich mehr Engagement von der Politik. Den Spielraum, den wir haben, sollten wir auch nutzen. Deshalb unterstützen Sie den Antrag der FREIEN WÄHLER. Wir werden dem inhaltlich gleichlautenden Antrag von der SPD zustimmen.
Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Wir Freien Wähler haben einen Gesetzentwurf eingebracht, mit dem wir eine öffentliche Ausschreibung für die Position des BLM-Präsidenten fordern. Vor Kurzem wurde ein neuer BLM-Präsident gewählt. Aber die alten Probleme sind aus unserer Sicht immer noch die gleichen. Zwar ist es erfreulich, dass zum ersten Mal zwei Kandidaten zur Wahl standen und dass der Verwaltungsrat vorab das Gehalt festgelegt und veröffentlicht hat; aber das reicht uns immer noch nicht. Wir wollen das Bayerische Mediengesetz ändern.
Noch immer gibt es keine öffentliche Ausschreibung für den Spitzenposten der BLM. Für uns Freie Wähler ist das Verfahren immer noch nicht transparent genug. Eine Ausschreibung schränkt die Souveränität des Medienrats in gar keiner Weise ein. Die Medienräte würden weiterhin den BLM-Präsidenten wählen. Der Vorteil wäre aber, dass eine größere Anzahl von Bewerbern zur Auswahl steht. Gleichzeitig wäre für jeden Bewerber das Verfahren offen und nachvollziehbar. Den Medienräten würde so die Möglichkeit gegeben, ein konkretes Profil von den Kandidaten zu verlangen. Sie könnten sagen, was sie von einem guten BLM-Präsidenten erwarten.
Eine öffentliche Ausschreibung spricht eine größere Zahl von potenziellen Kandidaten mit entsprechendem Fachwissen an, vor allem dann, wenn die Ausschreibung im Staatsanzeiger oder in einschlägigen Fachzeitschriften für Medienkreise publiziert wird. Eine öffentliche Ausschreibung hätte auch den Vorteil, dass interessierte Kandidaten nicht mehr die Unterstützung einer bestimmten Anzahl von Mitgliedern des Medienrats bräuchten, um überhaupt als Kandidaten aufgestellt zu werden. Bisher brauchte ein Kandidat die Unterstützung von mindestens sechs Mitgliedern des Medienrats, um sich überhaupt bewerben zu können. Dieses Zwangskorsett möchten wir aufschnüren, damit die Kandidaten Luft bekommen.
Wir stellen es uns so vor: Die Bewerber könnten sich innerhalb einer bestimmten Frist ganz normal mit ihren Unterlagen bewerben. Die Kandidaten müssten auf der Suche nach Unterstützern nicht mehr Klinken putzen gehen. Mittagessen in ausgewählten Kreisen wären auch nicht mehr nötig. Statt taktischer Spielchen und politischen Kuhhandels hätten wir ein sauberes und transparentes Auswahlverfahren. Dann wäre auch der allgemeine Vorwurf, die BLM sei ein Austragsstübchen für altgediente Parteisoldaten, vom Tisch.
Im Übrigen lohnt sich ein Blick über den Tellerrand hinaus auf die Landesmedienanstalten in den anderen Ländern. Dort gibt es teilweise sehr detaillierte Voraussetzungen für den Posten an der Spitze der Medienanstalt. In Mecklenburg-Vorpommern ist der Direktor der Medienanstalt Beamter auf Zeit und muss über ausreichend Sachkunde im Rundfunkwesen und in der Verwaltung verfügen. Die Bewerber werden durch eine öffentliche Stellenausschreibung ermittelt und vom Medienausschuss gewählt.
Ein anderes Beispiel ist Nordrhein-Westfalen. Dort wird der Spitzenposten auch öffentlich ausgeschrieben. Gleiches gilt für Thüringen. Betrachten wir auch die Kraft des Südens. Ich meine das Nachbarland Baden-Württemberg.
Dort ist auch eine öffentliche Ausschreibung vorgesehen. Gewählt wird der Präsident dort übrigens nicht von den Mitgliedern des Medienrats, sondern sogar von einer Zweidrittelmehrheit des Landesparlaments. Dort ist die Messlatte noch viel höher als bei uns. Ich dachte immer, Bayern sei spitze.
Meine Damen und Herren, Sie sehen, dass in einigen Bundesländern die öffentliche Ausschreibung problemlos funktioniert und dass diese Länder immer genügend Bewerber mit entsprechenden Fachkenntnissen haben. Warum sollte das in Bayern nicht funktionieren? Bei unseren Nachbarn funktioniert es auch. Die öffentliche Ausschreibung würde mehr Bewerber, mehr Transparenz und auch die Vorabveröffentlichung eines fixen Gehalts bedeuten. Dies wäre zum Wohle der BLM. Dagegen kann doch niemand etwas haben. Es wäre eine gute demokratische und rechtsstaatliche Praxis, den Posten des BLM-Präsidenten öffentlich auszuschreiben.
Bei anderen Gelegenheiten ist das für Sie doch auch kein Problem. Ein Beispiel ist die Neubesetzung des Direktors der Akademie für Politische Bildung in Tutzing. Schauen wir uns das Verfahren dort an. Dort gibt es eine öffentliche Ausschreibung und eine von vorn herein klar definierte Gehaltseinstufung. Außerdem ist vorgeschrieben, dass der Direktor - ich zitiere - eine angesehene, in Forschung und Lehre ausgewiesene Persönlichkeit sein muss. Hier hat die Fachkompetenz sehr viel Gewicht. Mittlerweile haben sich in Tutzing dreißig Personen um die Nachfolge von Herrn Professor Dr. Oberreuter beworben. Eine Findungskommission trifft nun eine Vorauswahl. Anschließend wird aus diesen Bewerbern der künftige Direktor ausgewählt.
Warum ist es bei der Akademie für Politische Bildung möglich, die Spitzenposition öffentlich auszuschreiben, bei der BLM dagegen nicht?
Natürlich könnten Sie jetzt sagen, darüber sollte der Medienrat entscheiden. Darin würde ich Ihnen sogar recht geben, diese Ausschreibung könnte der Medienrat in seiner Geschäftsordnung festlegen. Ich persönlich würde es begrüßen. Ich bin aber auch der Meinung, dass es uns als Gesetzgeber gut ansteht, dies zu regeln. In den anderen Bundesländern ist die öffentliche Ausschreibung bereits in den jeweiligen Mediengesetzen festgehalten.
Sie hatten lange genug Zeit, etwas zu verändern, aber Sie haben es nicht getan. Deshalb muss dieses Thema wieder im Landtag behandelt werden. Es muss jetzt endlich Schluss sein mit dem Anschein der Selbstbedienungsmentalität und dem Verteilen von Posten und Pöstchen nach Gusto. Wenn wir bei der letzten Wahl des Präsidenten keine eigene Kandidatin aufgestellt hätten, wäre nicht einmal eine richtige Wahl zustande gekommen. Ich weiß nicht, wie Sie es sehen. Für mich aber gehört zu einer Wahl auch eine Auswahl. Bei den teilweise überzogenen Reaktionen im Vorfeld der Wahl schien dieses Demokratieverständnis nicht bei allen vorhanden zu sein.
Die CSU hat das Jahr 2011 zum Jahr der Frau erklärt. Die Zielvorgabe, mehr Frauen in Spitzenpositionen zu bringen, kam von unserem Ministerpräsidenten. Wir sind aber im Unterschied zu Ihnen durchaus bereit, dieses Ziel auch zu verfolgen. Bei der Diskussion über die Nachfolge an der Spitze der Akademie für Politische Bildung habe ich in der Zeitung gelesen, jetzt sei die Zeit reif für eine Frau. Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Zeit ist schon lange reif. Sie war schon vor einem Monat reif, als wir den BLM-Präsidenten gewählt haben.
Damals wäre es schön gewesen, wenn Sie Ihren Worten hätten Taten folgen lassen. Leider aber klafft zwischen Ihren Worten und Taten manchmal ein bayerischer Grand Canyon.
Meine Damen und Herren, wir Freien Wähler unterstützen auch den Gesetzentwurf der GRÜNEN. Wir wollen nicht nur Transparenz im Bewerbungs- und Auswahlverfahren. Wir wollen auch Transparenz über die Gehälter des Führungspersonals. Wir wissen zwar alle, was der künftige BLM-Präsident verdienen wird. Es war auch gut, dass sein Gehalt schon im Vorfeld offengelegt wurde. Trotzdem sind 220.000 Euro aus unserer Sicht immer noch zu viel.
Meiner Meinung nach stehen hier das Gehalt und die Aufgaben nicht in einem gesunden Verhältnis zueinander. Daher halten wir den Vorschlag der GRÜNEN, das Gehalt in Zukunft an der Beamtenbesoldung auszurichten, für einen Schritt in die richtige Richtung. Wofür erhält denn der Präsident der BLM so viel Geld? Die BLM produziert nichts, sie trägt kein unternehmerisches Risiko, sie kontrolliert die privaten Rundfunk- und Fernsehanbieter. Dabei sollten für das Führungspersonal die gleichen Maßstäbe gelten, die auch für andere Behördenleiter in Bayern gelten.
Wenn Sie jetzt sagen, der BLM-Präsident sei kein Beamter, kann ich nur sagen: Der Ministerpräsident ist auch kein Beamter. Trotzdem orientieren sich seine Bezüge an der Beamtenbesoldung. Wenn dies beim Ministerpräsidenten funktioniert, kann es beim BLMPräsidenten auch funktionieren. Die Bürger fragen sich immer wieder: Warum musste denn der BLMPräsident mehr verdienen als unser Ministerpräsident? Ihr Argument war doch, dass es ohne ein ausreichend hohes Gehalt keinen guten Kandidaten gäbe.
Schauen wir uns die mathematische Formel einmal genauer an. Sie sagen, ein hohes Gehalt ist gleich ein guter Kandidat. Gilt dann auch der Umkehrschluss, dass ein geringes Gehalt einen schlechten Kandidaten bedeutet? Um bei der Gleichung zu bleiben: Wenn wir jetzt wissen, dass der ehemalige BLM-Präsident mehr verdient hat als unser Ministerpräsident, heißt das dann, dass man für das Gehalt, das der Ministerpräsident bekommt, keinen besseren Ministerpräsidenten bekommt?
Orientierung und Einordnung heißt nicht, dass der Präsident künftig ein Beamter sein soll.
Wichtig ist uns, dass von vornherein bestimmte Gehaltsgrenzen eingehalten werden. Wichtig ist uns auch, dass sich das Gehalt nicht wieder sprunghaft erhöht, so wie es bei den Tantiemen der Fall war. Damit würde eine bestimmte Gerechtigkeit im Vergleich zu anderen Ministerien einziehen. Es würde Transparenz herrschen. Das Gehalt könnte nicht jedes Mal frei aus dem luftleeren Raum herbeigezaubert werden.
Ich habe es vor Kurzem schon bei der Debatte über die Tantiemen gesagt: Das Gehalt darf sich nicht nach dem Selbstwertgefühl richten, sondern es muss den Aufgaben angemessen sein. Wo kommen wir
denn hin, wenn künftig jeder sein Gehalt mit dem Verweis auf andere aushandelt, ohne darauf Rücksicht zu nehmen, ob die Aufgaben überhaupt mit dem Gehalt übereinstimmen?
Wir Freien Wähler wollen außerdem, dass die diversen Nebentätigkeiten, die mit dem Amt des BLM-Präsidenten verbunden sind, beim Gehalt berücksichtigt werden.
Es kann nicht sein, dass zu einem Gehalt von aktuell 220.000 Euro diverse weitere Beträge hinzukommen. Wir fordern zudem, dass die Gehälter des Führungspersonals künftig nicht wiederum um dreißig bis vierzig Prozent steigen, sondern dass sich die Gehaltsentwicklung ähnlich wie bei uns an Diätenindices orientiert. Große Gehaltssteigerungen aufgrund von speziellen Aufbauleistungen oder langjähriger Amtsvorführung sind unnötig und nicht gerechtfertigt.
Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen! Einmal mehr beschäftigen wir uns mit den Bezügen des BLM-Präsidenten. Wir Freien Wähler haben dazu eine ganz klare Haltung. Wir
möchten größtmögliche Transparenz. Deshalb begrüßen wir den Antrag der SPD ausdrücklich.
Wir sind auch der Meinung, dass dieses Thema durchaus im Landtag behandelt werden kann. Die BLM ist eine öffentlich-rechtliche Anstalt. Nach Artikel 19 des Bayerischen Mediengesetzes hat das Wirtschaftsministerium die Rechtsaufsicht. Letztendlich wird die BLM durch Steuermittel finanziert. Daher muss eine öffentliche Debatte im Landtag erlaubt sein.
Das schließt eine weitere Debatte im Medienrat nicht aus.
Wir haben diese Diskussion bereits im letzten Jahr mit denselben Fragen geführt und immer noch keine Antworten erhalten. Wir wissen immer noch nicht genau, warum der BLM-Präsident 100.000 Euro Tantiemen bekommen hat. Zuerst hieß es in einer Erklärung, der BLM-Präsident erhalte Sonderzahlungen, Tantiemen zusätzlich zum Gehalt.
Später hieß es, der BLM-Präsident müsse sich auf Augenhöhe mit Managern oder BR-Intendanten befinden, deshalb erhalte er das fürstliche Gehalt von insgesamt 300.000 Euro. Abgesehen von der Frage, ob das Gehalt des BR-Intendanten angemessen ist oder nicht, sind wir der Meinung, dass sich das Gehalt an den Aufgaben und der fachlichen Qualifikation des BLM-Präsidenten orientieren sollte und nicht am Bayerischen Rundfunk.
Wenn das Selbstwertgefühl eines BLM-Präsidenten vom Vergleich seines Gehalts mit dem Gehalt anderer abhängt, ist er von vornherein die falsche Person für dieses Amt.
Meine Damen und Herren, diese wechselnden Erklärungsversuche haben uns nicht überzeugt und schaffen nicht die notwendige Transparenz. Wir wollen endlich wissen: Welche zusätzlichen Leistungen, die nicht durch das normale Gehalt abgedeckt sind, werden mit den Tantiemen vergütet? Wer hat die Tantiemen beantragt, und wer hat sie schlussendlich genehmigt? War der Medienrat darüber informiert? Gibt es weitere Aufwandsentschädigungen für die zahlreichen weiteren Funktionen und Nebentätigkeiten, die der BLM-Präsident auch im Rahmen seiner Tätigkeit hat?
All diese Fragen wurden schon einmal gestellt und leider nicht beantwortet.
Meine Damen und Herren, wir könnten uns im Übrigen diese immer wiederkehrenden Diskussionen über die BLM sparen, wenn Sie im letzten Jahr zugestimmt hätten, die Bezüge des Führungspersonals bei der BLM an der Beamtenbesoldung zu orientieren und ein öffentliches Ausschreibungsverfahren einzuführen. Dann wäre jedem sofort klar, in welcher Höhe das Gehalt des Präsidenten oder des Geschäftsführers einzuordnen ist. Die Frage nach Tantiemenzahlungen und etwaigen Gegenleistungen wäre vom Tisch, und das Geschachere um den Präsidentenposten hätte auch ein Ende. Bevor Sie wieder davon reden können, dass der BLM-Präsident kein Beamter sei, weise ich darauf hin: Unser Ministerpräsident ist auch kein Beamter. Trotzdem orientieren sich seine Bezüge an der Beamtenbesoldung.
Meine Damen und Herren, die BLM ist eine rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts und wird aus den Gebühren der Rundfunkteilnehmer finanziert. Wir erwarten einen besonders sorgsamen Umgang mit den öffentlichen Geldern. Die BLM ist kein Selbstbedienungsladen. Mit ihr sollte man sich keine goldene Nase verdienen können.
Im Übrigen, meine Damen und Herren, erinnere ich Sie daran, dass auch der Bayerische Oberste Rechnungshof seit Jahren die Entwicklung der Personalkosten bei der BLM kritisiert. Bereits im Jahresbericht 2003 hat der Rechnungshof von 1994 bis 2002 eine Personalkostensteigerung von sage und schreibe 66 Prozent festgestellt. Zum Vergleich: Die Personalkostensteigerung im bayerischen Staatshaushalt belief sich damals auf 20,2 Prozent. Besonders bemängelt hat der Rechnungshof damals schon die Dynamik der Gehälter. So gab es im Bereich der Geschäftsleitung einen Anstieg der Bruttogehälter um 40 Prozent. Der Oberste Rechnungshof prüft aktuell wieder. Schon jetzt ist bekannt, dass der Rechnungshof den BLMPräsidenten für überbezahlt hält. Im Unterschied zu Ihnen hören wir Freien Wähler auf den Bayerischen Obersten Rechnungshof und beachten seine Expertise. Wir sind der Meinung, dass der Rechnungshof sehr wohl weiß, wovon er spricht.
In der letzten Woche hat die BLM bekanntgegeben, dass der künftige BLM-Präsident oder die BLM-Präsidentin 220.000 Euro pro Jahr verdienen wird. Der Verwaltungsrat hat dies beschlossen. Meine Damen und Herren, zum einen begrüße ich es, dass der Verwaltungsrat das künftige Gehalt vor der Neuwahl festgelegt und veröffentlicht hat. Das ist ein erster Schritt
in die richtige Richtung. Gleichzeitig stellen wir Freien Wähler aber fest, dass 220.000 Euro im Jahr immer noch zu viel sind. Wir sind der Meinung, dass das Jahresgehalt 200.000 Euro nicht übersteigen sollte. Aus unserer Sicht muss auch noch geklärt werden, nach welchen Prinzipien künftig die Gehaltsanpassung erfolgen soll.
Ja. - Wir möchten, dass das Gehalt nicht nach ein paar Jahren oder Monaten wieder um 30 Prozent oder 40 Prozent erhöht wird, sondern dass die Gehaltssteigerungen maßvoll erfolgen, zum Beispiel anhand eines Index, wie unsere eigenen Diäten.
Wir Freien Wähler unterstützen daher den Antrag der SPD. Er ist aus unserer Sicht ein richtiger Schritt in die richtige Richtung.
Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen!
Die Telekom AG möchte anscheinend in großem Stil Arbeitsplätze aus ganz Bayern an zwei Standorten zusammenziehen, nämlich in Nürnberg und in Augsburg. Insgesamt bedeutet dies eine Verlagerung von nahezu 800 Arbeitsplätzen aus ganz Bayern. Allein in meiner Heimatstadt Landshut sind 40 Arbeitsplätze betroffen, in Regensburg 102 Arbeitsplätze und in München sogar 350.
Weitere Ortschaften sind betroffen, nämlich Bad Kissingen, Bamberg, Bayreuth, Würzburg, Kempten, Ravensburg, Rosenheim, Traunstein, Ulm und Weingarten. Die bisher 13 Standorte sollen auf nur noch zwei reduziert werden.
Wir Freien Wähler lehnen diese Pläne der Telekom AG ab. Unserer Meinung nach ist es ein falsches Signal, ohne Not und bei guter Ertragslage die bayerischen Außenstandorte der Geschäftskundensparte TSystems zu reduzieren. Die Telekom setzt dabei bewusst auf eine Verringerung der Kundennähe und den faktischen Abbau von Arbeitsplätzen in den betroffenen Regionen. Das können wir nicht gutheißen.
Die berechtigten Ängste der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer werden von der Führungsetage ignoriert. Die betroffenen Mitarbeiter - so heißt es lapidar könnten ja pendeln. Meine Damen und Herren, nicht jeder ist so flexibel, seinen Lebensmittelpunkt nach Augsburg oder Nürnberg verlagern zu können. Viele der Betroffenen haben natürlich auch Familie. Es kann auf Dauer niemandem zugemutet werden, tagtäglich lange Strecken zu pendeln, zum Beispiel von Landshut nach Augsburg oder nach Nürnberg, zumal es sich bei den Betroffenen auch um 200 Teilzeitbeschäftigte, wovon die meisten Frauen sind, und um 65 Schwerbehinderte handelt.
Wie soll denn das Pendeln in Wirklichkeit funktionieren? Ich nehme Landshut als konkretes Beispiel. Die Bahnfahrt von Landshut nach Augsburg dauert je nach Verbindung eineinhalb bis zwei Stunden, und man muss einmal umsteigen. Das würde jeden Tag etwa vier Stunden Fahrzeit für die betroffenen Mitarbeiter bedeuten, auch für die Teilzeitbeschäftigten, und das auch nur, wenn bei der Bahn alles klappt. Hinzu kommen die zusätzlichen Kosten, die durch das Pendeln entstehen und die sicher nicht von der Telekom AG übernommen werden. Eine Monatskarte für den reinen Nahverkehr von Landshut nach Augsburg, um bei dem konkreten Beispiel zu bleiben, kostet etwa 250 Euro, möchte man den Intercity benutzen, schon 280 Euro, und greift man gar auf den ICE zurück, dann werden es 320 Euro. Je nach Angebot müssen die Betroffenen also im Jahr mit 2.230 bis 3.060 Euro Fahrtkosten rechnen. Das Auto ist auch keine Alternative. Für die gleiche Wegstrecke braucht
man etwa eineinhalb bis zwei Stunden, und die Kosten kann sich jeder ausrechnen.
Aus unserer Sicht handelt es sich dabei um eine knallharte Wegrationalisierung von Arbeitsplätzen, insbesondere von Arbeitsplätzen für Frauen, Teilzeitbeschäftigte und Schwerbehinderte. Die Konzernführung setzt mit der Verlagerung darauf, dass viele der Betroffenen ihren Job nicht weiter ausüben können. Diese Arbeitsplätze kann die Telekom dann natürlich einsparen. Hier sollen wieder einmal Kosten auf dem Rücken der Arbeitnehmer eingespart werden, und das lehnen wir strikt ab. Die Konzernführung hat nicht einmal den Mut, ganz klar zu sagen, was sie eigentlich vorhat, nämlich Arbeitsplätze abzubauen und Personal einzusparen.
Das Argument, die Arbeitsplätze würden nur verlagert, ist aus unserer Sicht vorgeschoben und äußerst unseriös. In diesem Zusammenhang möchte ich an die Auflösung und Verlagerung der Callcenter vor einigen Jahren erinnern. Ein Großteil der Arbeitskräfte, die damals beispielsweise von Landshut nach München pendeln sollten, ist dort nie wirklich angekommen. Ähnlich wird es auch in den anderen Regionen ausgesehen haben. Ich prophezeie Ihnen: Auch bei diesen Plänen werden etliche der jetzigen Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen auf der Strecke bleiben, frei nach dem Motto: Was einmal funktioniert hat, das funktioniert auch ein zweites Mal.
Die Entwicklung, immer mehr Außenstellen einzusparen, sei es bei der Post oder bei der Telekom, ist aus unserer Sicht sehr bedenklich und geht eindeutig zulasten der Kunden und der Angestellten.
Wir fordern die Staatsregierung daher auf, Gespräche mit der Telekom aufzunehmen und sich für den Erhalt der jetzigen, der bisherigen Standorte einzusetzen. Die Politik darf sich, wenn die Argumente Privatwirtschaft und freier Wettbewerb fallen, nicht immer wegducken. Wir müssen uns aktiv für die Regionalität und den Erhalt der Arbeitsplätze stark machen.
Ich appelliere daher an Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen: Unterstützen Sie unseren Antrag. Gehen Sie gegen diese und ähnliche Fehlentwicklungen vor. Setzen Sie sich für die betroffenen Mitarbeiter Ihrer Region ein.
Herr Kollege, Sie haben vollkommen recht. Auch ich bin der Meinung, der Staat
muss gewisse Rahmenbedingungen für mittlere und kleine Unternehmen, aber auch für Großbetriebe schaffen. Geben Sie mir recht, dass alle Firmen, auch die Großbetriebe, dann, wenn es ihnen schlecht geht, nach der Politik rufen? Dann soll die Politik eingreifen. In diesem Fall haben wir es jetzt andersherum: Dem Betrieb geht es äußerst gut und die Mitarbeiter fordern uns auf, ihnen zu helfen. Bei der Demonstration in Landshut waren auch viele Kollegen Ihrer Couleur vertreten. Wie soll ich das jetzt auffassen? Ihre Kollegen demonstrieren mit mir vor Ort Einigkeit mit den Beschäftigten, doch wie es aussieht, werden Sie heute dagegen stimmen. Als Mittelständlerin und als Kleinunternehmerin, wie ich mich verstehe, möchte ich Ihnen sagen, dass sich der Mittelstand seiner sozialen Verantwortung sehr wohl bewusst ist, während sich der Eindruck ergibt, dass die großen Unternehmen diese Verantwortung sehr wohl vergessen.