Helmut Radlmeier

Sitzungen

17/37 17/47 17/48 17/129 17/134

Letzte Beiträge

Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen! Wir behandeln heute in Zweiter Lesung den Gesetzentwurf der SPD zur Änderung des Bayerischen Krankenhausgesetzes, den wir, die CSU-Fraktion, aus gutem Grund ablehnen müssen und werden. Die Ziele des Gesetzentwurfs sind zwar anerkennenswert. Dies darf aber nicht über gewisse handwerkliche Fehler hinwegtäuschen. Wir brauchen keine Nachhilfe à la SPD;
denn, meine sehr geehrten Damen und Herren: Viele der vorgeschlagenen Änderungen, die die Kollegin gerade angeführt hat, sind schlicht überflüssig. Nahezu alles ist bereits geregelt, sei es auf Landes- oder auf Bundesebene, oder könnte von Länderseite gar nicht gesetzlich geregelt werden. Sie fordern zum Beispiel, einen Sicherstellungsauftrag in das Krankenhausgesetz aufzunehmen. Meine lieben Kolleginnen und Kollegen, das ist bereits in der Landkreisordnung verankert. Im Übrigen kommt der Freistaat Bayern seiner Verpflichtung zur Daseinsvorsorge vorbildlich nach. Wir haben hier im Hohen Haus erst vor Kurzem mit dem Nachtragshaushalt – Sie haben es angesprochen – den Krankenhaus-Etat für 2018 auf 643,4 Millionen Euro erhöht. Das ist ein laufender Prozess: Wir werden diesen Etat auch in Zukunft in die richtige Richtung nach oben schrauben, liebe Kollegin von der SPD.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, Bayern ist ein Flächenstaat. Auch wir – das ist selbstverständlich – wollen eine bestmögliche, flächendeckende medizinische Versorgung auf einem hohen Niveau. Bayern – das lassen wir uns nicht schlechtreden – kommt seiner Finanzierungsverantwortung nach.
Die bayerischen Kliniken können auf den Freistaat als starken und verlässlichen Finanzierungspartner bauen. 2017 waren Vorhaben mit einem Gesamtvolumen von über 2,5 Milliarden Euro zur Finanzierung eingeplant, 60 % davon für den ländlichen Raum. Ich wiederhole: 60 % aller Förderungen gehen nicht in die Ballungszentren; das wird von der Opposition immer bemängelt. 60 % gehen in den ländlichen Raum. Das kann sich sehen lassen und ist eine gute Zahl.
In seiner Regierungserklärung hat Bayerns Ministerpräsident Markus Söder am 18. April angekündigt – Sie haben es auch gesagt –, in den kommenden Legislaturperioden über 3 Milliarden Euro für den Krankenhausbau zur Verfügung zu stellen. Das ist ein Plus von 23 % gegenüber der aktuellen Situation. Damit nimmt unser Freistaat Bayern eine Spitzenposition im Bundesvergleich ein. Einen Investitionsstau wie in anderen Bundesländern gibt es bei uns in Bayern de facto nicht, liebe Freunde.
Die Budgetverantwortung muss deshalb bei uns bleiben. An dieser Stelle danke ich den bayerischen Kommunen, die dieser Erhöhung im Rahmen – Sie wissen es – der dualen Finanzierung zugestimmt haben. Das ist von Ihrer Seite nicht angesprochen worden.
Bundesrecht geht vor Landesrecht. Meine verehrten Damen und Herren, landesrechtliche Regelungen von Sachverhalten, die Auswirkungen auf die Betriebskosten der Krankenhäuser haben, sind nicht möglich, da das Vergütungsrecht in der ausschließlichen Kompetenz des Bundes liegt. Dies ist in Artikel 74 Absatz 1 Nummer 19a des Grundgesetzes geregelt. Es gilt der Grundsatz "Bundesrecht bricht Landesrecht".
Das gilt zum Beispiel für die von Ihnen geforderten Personalmindestregelungen. Das hört sich zwar gut an, geht aber nicht. Das gilt auch für das Entlassmanagement. Aber auch das gibt es bereits. Es ist geregelt, wie es nach einem Krankenhausaufenthalt wei
tergeht. Der Rahmenvertrag für ein Entlassmanagement zwischen dem GKV-Spitzenverband und der Deutschen Krankenhausgesellschaft ist – das wissen Sie – seit 01.10.2017 in Kraft. Bestandteil des Entlassmanagements ist auch die Verordnung von Arzneimitteln, Verbands-, Heil- und Hilfsmitteln oder von Krankenpflege. Ziel ist es, eine nahtlose Versorgung für einen Zeitraum von bis zu sieben Tagen zu erreichen.
Sie fordern zudem eine Patientenorientierung. Durch das Patientenrechtegesetz auf Bundesebene, an dem Bayern keinen unwesentlichen Anteil hat, ist das BGB um einen eigenen Abschnitt ergänzt worden, welcher Regelungen über den medizinischen Behandlungsvertrag und die Rechte und Pflichten im Rahmen der Behandlung enthält.
Nach dem Patientenrechtegesetz sind die Krankenhäuser verpflichtet, ein patientenorientiertes Beschwerdemanagement einzuführen, wobei die Struktur des Beschwerdemanagements dem Klinikum selbst überlassen ist. Die Hoheit liegt bei den einzelnen Häusern. Auf Bundesebene ist auch bereits geregelt – Sie haben es vorher angesprochen –, dass Eltern ihre Kinder im Krankenhaus begleiten sollen. Die Erfahrungen auch bei uns in Landshut zeigen: Das ist bereits gelebte Praxis. Hier brauchen wir wirklich keinen zusätzlichen bayerischen Paragrafen, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Gleiches gilt für die Versorgung von Migrantinnen und Migranten. Für Menschen mit Migrationshintergrund gibt es zum einen bereits das erfolgreiche bayerische Integrationsprojekt "MiMi – Mit Migranten für Migranten", das für interkulturelle Gesundheitsförderung und Prävention steht. Zum anderen besteht laut Bürgerlichem Gesetzbuch ganz klar der Rechtsanspruch auf einen Dolmetscher, wenn es zu sprachlichen Barrieren im Krankenhaus kommt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, im Übrigen hat sich auch schon zum Beispiel das Gemeinsame Landesgremium für Bayern zu Fragen der medizinischen Versorgung nach § 90a SGB V genau mit dieser Frage befasst.
Weiter fordern Sie, die Krankenhausseelsorge – das wurde explizit angesprochen – im Krankenhausgesetz festzuschreiben. Auch dieses Recht wird bereits durch Artikel 140 des Grundgesetzes geregelt. Hier sind aber insbesondere – das möchte ich betonen – die Religionsgemeinschaften aufgefordert, in Zusammenarbeit mit dem jeweiligen Krankenhausträger entsprechende Angebote zu schaffen. Fakt ist: Im Rahmen der staatlichen Krankenhausförderung werden
grundsätzlich multikonfessionelle Andachts- und Seelsorgeräume gefördert.
Ich komme zum bestehenden Landesrecht. Sie wollen einiges aufnehmen, was landesrechtlich regelbar ist. Allerdings will ich auch hier einige Beispiele aufführen, was bereits Gesetz ist. Sie wollen das Thema Krankenhaushygiene ins Gesetz aufnehmen: Artikel 17 des SPD-Gesetzentwurfs ist aber bereits in der Bayerischen Medizinhygieneverordnung geregelt.
Sie wollen die Antibiotikaresistenzen bekämpfen. An dieser Stelle, liebe Kollegin, sind wir uns einig. Nur darf man nicht vergessen: Das darf nicht auf die Krankenhäuser begrenzt werden. Deshalb sind die Regelungen nach Meinung der CSU in der Medizinhygieneverordnung besser aufgehoben, die auch – das ist gut so – für den niedergelassenen Bereich Gültigkeit besitzt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, zielführender sind da die Maßnahmen, die die CSU bereits angeschoben hat. Ich erinnere an das Antragspaket der CSU, das der Gesundheitsausschuss des Landtags Ende Januar beschlossen hat. Hier werden Wege aufgezeigt, wie der Kampf gegen Antibiotikaresistenzen weiter verstärkt werden kann. Ich möchte bei dieser Gelegenheit den beiden Vorsitzenden unseres Arbeitskreises, Bernhard Seidenath federführend und Klaus Holetschek, in Abwesenheit recht herzlich danken.
So soll die Staatsregierung in Zusammenarbeit mit dem Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit eine Antibiotikaresistenzdatenbank für Bayern aufbauen, um einen – Sie haben es angesprochen – umfassenden Überblick über die Resistenzsituation im Freistaat zu erhalten. Zum Zweiten gilt es, einen Leitfaden zur Antibiotikatherapie für niedergelassene Ärzte zu erstellen. Schließlich muss auch bei der Fortbildung der Ärzte – was Sie angesprochen haben, ist richtig – und der Aufklärung der Öffentlichkeit noch stärker angesetzt werden.
Sie fordern aber auch eine Arzneimittelkommission. Die Bayerische Krankenhausgesellschaft geht davon aus, dass jedes bayerische Krankenhaus Zugang zu einer Arzneimittelkommission hat. Ich setze noch eines drauf: An allen bayerischen Universitätskliniken ist eine Arzneimittelkommission bereits fest etabliert.
Den von Ihnen geforderten Patientenfürsprecher gibt es in Bayern bereits, sogar ohne Gesetz, auf einer freiwilligen Basis. Sie haben es ganz klar angesprochen. Patientenfürsprecher sind im Freistaat auf ehrenamtlicher Basis bereits im Jahr 2012 eingeführt
worden. Dazu eine aktuelle Zahl von meiner Seite: Derzeit gibt es 159 Patientenfürsprecher an 147 zugelassenen Krankenhäusern. Das ist der Stand vom März 2018. Es ist davon auszugehen, dass die Zahl der Patientenfürsprecher an den bayerischen Kliniken durch die Initiative der Bayerischen Krankenhausgesellschaft, der BKG, und des Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege steigt. Weil es hier keine Meldepflicht gibt, dürfte die Zahl der Patientenfürsprecher über der gerade genannten Zahl von 159 liegen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, in den Handlungsempfehlungen der BKG und des Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege wurde formuliert, dass die Patientenfürsprecher unabhängig agieren sollen und auch können, anders als Sie das vorher dargestellt haben. Sie haben erklärt, dass sie maßgeregelt würden und nicht die nötigen Freiheiten hätten.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, Kolleginnen und Kollegen, ich möchte an dieser Stelle noch einmal betonen: Wir haben ein hoch komplexes, aber im Bundesvergleich sehr gut funktionierendes System der Krankenhausfinanzierung und Krankenhausplanung, auf das wir stolz sein können, auch wenn es verbessert werden kann. Um dieses System werden wir von anderen Bundesländern beneidet. Das bayerische System der Krankenhausfinanzierung, wie es derzeit besteht, funktioniert.
Wir von der CSU warnen davor, an dieses System massiv Hand anzulegen. Deshalb werden wir den Gesetzentwurf heute in Zweiter Lesung ablehnen.
Während andere Länder die Verantwortung für die Krankenhäuser zu gerne an den Bund oder an die Krankenkassen abgeben wollen, sagen wir: Nein, stopp! In Bayern kann besser als am Grünen Tisch in Berlin entschieden werden. Wir wissen, wie über andere Themen in Berlin entschieden wurde. Das wollen wir nicht, schon gar nicht beim Thema Gesundheit. Die Versorgung der Menschen muss hier geregelt werden. Wir wissen am besten, was benötigt wird.
Bezüglich der Finanzierungsverantwortung des Freistaats kann ich für meinen Stimmkreis Landshut nur bestätigen, dass die Mittel ankommen. Ein paar Beispiele: Im Jahreskrankenhausbauprogramm 2017 werden sowohl das Kinderkrankenhaus St. Marien mit über 6 Millionen Euro, das Achdorfer Krankenhaus mit über 14 Millionen Euro und das Bezirkskrankenhaus mit über 7 Millionen Euro unterstützt. Am Landshuter Klinikum laufen die Vorbereitungen für den Bau von drei nagelneuen Bettenhäusern. Aus vielen Gesprächen ist mir bekannt, dass es in anderen Regionen
Bayerns genauso ist. Auch diese Häuser werden im Rahmen der Krankenhausplanung vom Ministerium bestmöglich unterstützt.
Das Fazit: Alle Häuser modernisieren sich dank der Mittel des Freistaats Schritt für Schritt. Die Entscheidung darüber, wohin Geld fließt, trifft der Krankenhausplanungsausschuss, ein echtes Expertengremium, in dem neben Vertretern des Ministeriums auch Vertreter der Krankenhausträger, der Ärzteschaft und die Krankenkassen als Kostenträger sitzen. An dieser Stelle gilt mein Dank für ihre Arbeit, für ihr Engagement und für ihren Weitblick in der Gesundheits- und Pflegepolitik unserer bayerischen Gesundheitsministerin Melanie Huml.
Der Betrieb eines Krankenhauses fällt unter den Schutz des Grundrechts auf freie Berufswahl und Berufsausübung. Das Bundesverfassungsgericht hat schon im Jahr 2004 entschieden, dass für eine Aufnahme in den Krankenhausplan nicht der planerisch wünschenswerte Bedarf maßgeblich ist, sondern allein die tatsächliche Belegung. Dabei muss in jedem Einzelfall eine Abstimmung mit den Antragstellern erfolgen, um einen fairen Interessenausgleich zu schaffen. Das gelingt der bayerischen Krankenhausplanung.
Liebe Freunde, beim ersten Hinschauen liest sich der Gesetzentwurf der SPD sicherlich gut. Allerdings stellt sich die Frage, warum dieser Gesetzentwurf ausgerechnet jetzt in diesem Hohen Hause zur Beratung ansteht. Damit soll vieles geregelt werden, was bereits geregelt wird. Die Beantwortung dieser Frage überlasse ich gerne Ihrer Fantasie. – Vielen Dank für die geschätzte Aufmerksamkeit.
Frau Kollegin, Sie haben einige Punkte angesprochen, die Sie schon in Ihrer Rede genannt haben. Ich habe dargestellt, dass vieles davon geregelt ist. Auf einen Punkt möchte ich aber schon eingehen. Sie haben gesagt, die Krankenhäuser schrieben rote Zahlen. Das ist richtig. Die CSU macht sich immer Gedanken über die Krankenhausplanung, die Krankenhausfinanzierung und die Unterstützung der Häuser. Ich gebe Ihnen recht: Das ist ein großes gesellschaftliches Problem.
Wir müssen mit den Geschäftsführern und den Kommunalpolitikern vor Ort einen Ansatz finden, um Synergien nutzen zu können. Wir dürfen diese Synergien nicht nur auf dem Papier ermitteln, sondern müssen Schwerpunkte in den einzelnen Häusern set
zen. Frau Kollegin Müller ist im Kreistag, und ich bin im Stadtrat von Landshut, deshalb ein Beispiel aus Landshut. Leider haben wir in den Häusern Doppelstrukturen. Genau diese müssen aufgelöst werden. Das ist der Grund, warum die Häuser zunehmend rote Zahlen schreiben.
Auf keinen Fall wollen wir eine Privatisierung der Häuser. Damit wären wir auf dem Holzweg. Dies wäre der Worst Case. Das wollen wir unseren Bürgerinnen und Bürgern und unserer Gesellschaft nicht antun.
Werter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Gesetzentwurf der SPD zum Bayerischen Krankenhausgesetz verfolgt anerkennenswerte Ziele, aber auch hier gilt: Gut gemeint ist nicht immer auch gut gemacht.
Eine Anmerkung vorweg: Der Freistaat Bayern – das wissen wir alle – ist ein starker Partner der Krankenhäuser, der seiner Verantwortung in der Krankenhausbaufinanzierung umfassend gerecht wird. Er ist sich dieser Verpflichtung sehr bewusst. Lassen Sie mich eine Zahl nennen: Seit 1972 hat der Freistaat etwa 1.200 größere Bauvorhaben finanziert, und zwar mit über 23 Milliarden Euro.
Damit nimmt der Freistaat eine Spitzenposition im Vergleich zu den anderen Ländern ein. Einen Investitionsstau wie in anderen Bundesländern gibt es im Freistaat Bayern nicht. Gemeinsam mit den Kommunen stellen wir auch die stationäre Versorgung sicher. Sie haben es angesprochen: Mit dem Nachtragshaushalt haben wir den Etat für 2018 auf 643 Millionen Euro erhöht.
Liebe Kollegin Petersen, wir lehnen uns nicht zurück, so wie Sie es gerade ausgeführt haben.
Ich möchte Ihnen noch ein Zahlenbeispiel nennen: Derzeit sind insgesamt 137 Krankenhausprojekte mit einem Gesamtvolumen von über 2,5 Milliarden Euro zur Finanzierung vorgesehen. Diese konsequenten baulichen Investitionen belegen den besonderen Stellenwert, den der Freistaat einer qualitativ hochwertigen Krankenhausversorgung beimisst.
Ich kann nur für meinen Stimmkreis Landshut, die Stadt Landshut und den Norden Landshuts sprechen: Unsere Häuser werden gut unterstützt und gut gefördert. Ich weiß aus dem Kollegenkreis, dass das in anderen Regionen von Bayern genauso gehandhabt wird.
Mein Fazit: Alle Häuser modernisieren sich dank der Mittel aus dem Freistaat peu à peu. Fakt ist: Das bayerische System der Krankenhausfinanzierung funktioniert, und zwar genau so, wie es jetzt gehandhabt wird. Der Gesetzentwurf der SPD verfolgt gute
Ziele, aber die gute Absicht allein kann die handwerklichen Fehler nicht ausgleichen. Die geforderten Neuregelungen, die gerade angesprochen wurden, sind entweder bereits getroffen, betreffen die Bundesgesetzgebung, oder vorhandene Defizite werden nicht benannt. Das sind im Einzelnen drei Bereiche.
Erstens: der Widerspruch zu höchstrichterlicher Rechtsprechung. Der Betrieb eines Krankenhauses fällt unter den Schutz des Grundrechts auf freie Berufswahl und freie Berufsausübung. Das Bundesverfassungsgericht hat schon 2004 entschieden, dass für eine Planaufnahme nicht der planerisch wünschenswerte Bedarf maßgebend ist, sondern allein die tatsächliche Belegung. Es braucht dabei die Abstimmung mit den Antragstellern in jedem Einzelfall.
Zweitens. Der rechtliche Rahmen ist bereits gesetzt. Der Freistaat Bayern ist durch Artikel 20 des Grundgesetzes verpflichtet, die Krankenhausversorgung als Teil der Daseinsvorsorge zu gewährleisten. Artikel 2 des Gesetzentwurfs ist schlicht überflüssig, weil bereits die bayerische Landkreisordnung den Sicherstellungsauftrag der Landkreise und der kreisfreien Städte regelt.
Zudem ist das von Ihnen geforderte Entlassmanagement ebenfalls bereits geregelt, nämlich im Sozialgesetzbuch. Außerdem ist es in dem am 1. Juli 2017 in Kraft getretenen Vertrag mit der Selbstverwaltung auf Bundesebene festgeschrieben. Auf diese Weise sind alle Krankenhäuser verpflichtet, für ihre Patienten ein standardisiertes Entlassmanagement sicherzustellen. Ausgangspunkt ist dabei der individuelle Bedarf des Patienten.
Sie haben noch das Thema "wirksame Antibiotika" angesprochen. Ja, wir brauchen sie – da hat die Kollegin recht –; aber auch das ist bereits geregelt, und zwar in der bayerischen Hygiene-Verordnung. Zielführend sind hier die Maßnahmen, die die CSU bereits angeschoben hat. Ich erinnere an das Antragspaket, das auf Vorschlag der CSU-Fraktion mit Bernhard Seidenath an der Spitze auf den Weg gebracht wurde.
Auch der Kampf gegen Antibiotikaresistenzen wird weiter verstärkt. So soll die Staatsregierung in Zusammenarbeit mit dem LGL eine Antibiotikaresistenz-Datenbank für ganz Bayern aufbauen, um so einen umfassenden Überblick über die Situation im Bereich der Resistenz zu erhalten.
Des Weiteren gilt es, für die niedergelassenen Ärzte einen Leitfaden zu erstellen. Außerdem muss auch bei der Fortbildung der Ärzte und der Aufklärung der Öffentlichkeit angesetzt werden.
Artikel 20 des Gesetzentwurfs stellt zusätzliche Bedingungen für die Abrechnung von Wahlleistungen auf. Allerdings gilt auch hier – das möchte ich betonen – der Grundsatz: Bundesrecht bricht Landesrecht. Seit Langem gibt es zudem die Muster für Chefarztverträge von der Deutschen Krankenhausgesellschaft, die weitestgehend auch in der bayerischen Praxis eingeführt sind.
Drittens ist noch zu erwähnen: Gesetzgeberische Zuständigkeiten werden nicht eingehalten. Landesrechtliche Regelungen von Sachverhalten, die Auswirkungen auf die Betriebskosten der Krankenhäuser haben, sind nicht möglich, da laut Regelung im Grundgesetz das Vergütungsrecht in der ausschließlichen Kompetenz des Bundes liegt. Auch hier gilt: Der Entwurf entspricht nicht dem Grundsatz "Bundesrecht bricht Landesrecht".
Das betrifft auch die Artikel 12 betreffend die Anforderungen an den Sozialdienst und das Entlassmanagement und 15 betreffend die Mindestpersonalregelungen.
Die in Artikel 25 genannten Grundsätze der Förderung verletzen das Budgetrecht des Landtags, indem Berechnungen des Instituts für das Entgeltsystem als Grundlage des Haushaltsansatzes festgelegt werden.
Im Übrigen ist die Grundlage fachlich sehr fragwürdig. Das Modell ist in meinen und in den Augen der CSU sehr abstrakt und basiert auf einer nicht repräsentativen Datenbasis. Zudem liegen Werte zugrunde, ohne dass die Bedarfsnotwendigkeit, die Wirtschaftlichkeit und die Sparsamkeit geprüft worden wären.
Die medizinische und pflegerische Versorgung der Menschen in Bayern ist auch der CSU-Fraktion ein sehr wichtiges Anliegen. Bayern liegt bei der Ärztedichte auf Platz eins der deutschen Flächenstaaten, und noch – ich betone: noch – ist die medizinische Versorgung in Bayern auch in der Fläche gewährleistet. Jedoch droht nicht zuletzt aufgrund des demografischen Wandels sowohl in der Bevölkerung – das wissen wir alle, wir haben tagtäglich Diskussionen darüber – als auch unter den Ärztinnen und Ärzten für die Zukunft in manchen Gebieten ein Ärztemangel. Wir, die CSU-Fraktion, haben daher im Juni letzten Jahres 27 Anträge mit dem Tenor eingebracht, in Bayern den Medizinermangel zu verhindern. Kernstück des Antragspakets war auch die Einführung einer Landarztquote, nämlich bei einer entsprechenden Abiturnote ab dem Wintersemester 2018/19 5 % der Medizinstudienplätze an die Bereitschaft zu knüpfen, sich nach dem Studium im ländlichen Raum niederzulassen, aber natürlich auch in Krankenhäusern tätig zu sein.
Wie Sie wissen, haben wir in diesem Hohen Haus vor Kurzem auch den finanziellen Rahmen für das Zukunftsprogramm "Geburtshilfe" ermöglicht; denn wir brauchen auch morgen auf dem Gebiet der Geburtshilfe und durch Hebammen eine flächendeckende Versorgung. Liebe Kollegin, da haben Sie recht. Wir werden demnächst in diesem Haus über unser Antragspaket zur Pflege reden. Uns ist bewusst: Wir müssen bei der Pflege die Rahmenbedingungen verbessern, damit wir mehr Menschen für die Pflege begeistern können. Hieran arbeiten wir intensiv.
Ja, einen kleinen Moment. – Abschließend möchte ich sagen: Es ist mir und uns, der CSU, wichtig, dass wir unsere hervorragende Krankenhausversorgung nicht schlechtreden. Wir wollen die Rahmenbedingungen für die Krankenhäuser weiter verbessern. Im Gesundheitsausschuss haben wir dieses große Anliegen bereits diskutiert und werden wir uns weiter mit dem Thema beschäftigen.
Herr Kollege, die Ober pfalz hätte schon noch dazugehört!
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Heute geht es um einen Gesetz entwurf, der Bayern, falls er Zustimmung finden sollte, in meinen Augen in der Wissenschaftspolitik weit zu rückwerfen würde. Wir haben bereits in der letzten Aktuellen Stunde über dieses Thema gesprochen. Ich habe in der vergangenen Woche klargemacht: Die CSUFraktion im Bayerischen Landtag lehnt diesen Gesetzentwurf der FREIEN WÄHLER ab.
Ich möchte mich deshalb heute auf den Telegrammstil beschränken. Seit der letzten Woche gibt es außer dieser dpaMeldung – lassen wir sie einmal so ste hen – keine neuen Argumente zu diesem Themen block.
Was wollen die FREIEN WÄHLER? – Die FREIEN WÄHLER wollen mit diesem Gesetzentwurf der man gelnden Praxisorientierung der Bachelorstudiengänge begegnen und dem hohen Interesse von Bachelorab solventen an einem weiterführenden Masterstudium entgegenwirken. Aus unserer Sicht besteht für diesen Gesetzentwurf kein Bedarf. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir wollen kein "Kommando zu rück".
Ich möchte meine Aussagen mit mehreren Studien aus jüngster Zeit, die auf Befragungen von Unterneh men und Absolventen beruhen, belegen. Die jüngsten Studien stammen vom Stifterverband für die Deutsche
Wissenschaft und dem Institut der Deutschen Wirt schaft Köln. Außerdem nenne ich das Bayerische Ab solventenpanel 2014 des Bayerischen Staatsinstituts für Hochschulforschung und Hochschulplanung. Diese Studien belegen, dass in fast allen betrachteten Fächern die Absolventinnen und Absolventen der Ba chelor und Masterstudiengänge einen gleich guten oder besseren Praxisbezug als DiplomAbsolventen haben.
Zudem wurde deutlich, dass insbesondere die Hoch schulen für angewandte Wissenschaften den Praxis bezug in der Lehre bei den neuen Studiengängen be reits deutlich intensiviert haben. Der Missstand, den Sie ansprechen und auf den Sie mit Ihrer Reform rea gieren möchten, besteht also gar nicht. Außerdem wird das zweite Ziel, das die FREIEN WÄHLER an führen, mit dem Entwurf nicht erreicht, nämlich die Reduzierung der Zahl von Masterstudierenden.
Die Umsetzung dieses Gesetzentwurfs käme einem Ausstieg aus der BolognaErklärung gleich. Dieser BolognaErklärung haben 48 Staaten zugestimmt. Diese Zahl spricht für sich. Die Umstellung auf Bache lor und Masterstudiengänge wurde inzwischen mit 847 Bachelor und 859 Masterstudiengängen kom plett vollzogen. Wir wollen nicht aus der BolognaEr klärung aussteigen und alle diese Fortschritte zunich temachen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Wiedereinfüh rung des akademischen Grades "Diplom" für ein neues Studiengangformat würde zudem – anders als Sie das gesagt haben – zu Intransparenz und zu einer Titelverwirrung führen; denn der Begriff "Diplom" wäre nun mehrdeutig. Ich habe es letzte Woche schon ge sagt, ich möchte es nicht noch einmal sagen. Die Wiedereinführung des akademischen Grades "Di plom" wäre keine kleine Korrektur, wie Sie behaupten, sondern sie wäre die Rückkehr in das Wissenschafts zeitalter vor Bologna, vor 1999.
Auch unseren Studierenden würden wir schaden. Die Reform wäre ein Schlag gegen die Wettbewerbsfähig keit und die wachsende Mobilität unserer Studieren den. Die erfolgreichen Bemühungen unserer Hoch schulen um internationale Wettbewerbsfähigkeit würden ebenfalls erheblich zurückgeworfen. Dies haben nicht zuletzt TUPräsident Herrmann und der Verein "Hochschule Bayern e. V." in Pressemitteilun gen dargelegt.
Letzte Woche habe ich Präsident Herrmann zitiert. Heute möchte ich den Präsidenten der Vereinigung der Hochschulen für angewandte Wissenschaften in
Bayern, Herrn Michael Braun, eine renommierte Per sönlichkeit, zitieren. Er sagt, die bayerischen Hoch schulen für angewandte Wissenschaften hätten es seit der BolognaErklärung von 1999 fertiggebracht, ein attraktives, stark nachgefragtes und qualitätsgesi chertes Angebot an praxisorientierten Studiengängen aufzulegen. Dies würden den Hochschulen regelmä ßig die Partner in den Unternehmen, in den Verbän den und den Kammern bestätigen, die über Wirt schaftsbeiräte und Akkreditierungsagenturen direkt in die Entwicklung der Studiengänge einbezogen wür den; entgegen der Kritik an der Praxistauglichkeit und der fachlichen Qualität der Absolventinnen und Absol venten sei der Bachelor durch die Hochschulen für angewandte Wissenschaften zu einem ersten wirklich berufsqualifizierenden Abschluss entwickelt worden. – So Präsident Braun.
Ich möchte ein Beispiel aus der Praxis nennen. Auch unser Landshuter HAWPräsident, Professor Stoffel, mit dem ich in ständigem Dialog bin, sieht sehr gute Berufschancen nach einem Bachelorabschluss. Nach dem Bachelorabschluss ist es für viele Studierende ein klarer Schritt, für den Master einen anderen Studi enort aufzusuchen. Im Wesentlichen gibt es in den Masterstudiengängen einen höheren Anteil Studieren der aus fremden Regionen als in den Bachelorstu diengängen. Deshalb ist hier pauschale Kritik fehl am Platz und nicht angebracht.
Ein weiteres Argument für die Umstellung auf Bache lor und Master ist die Internationalisierung. Wir haben gleiche Programme, und auch bei den Diplomstudien gängen wird in der gleichen Sprache gesprochen. Das spricht für sich.
Ein weiteres Praxisbeispiel, das dies beleuchtet: Die HAW Landshut hat einen Partnerschaftsvertrag mit der anerkannten Clemson University in South Caroli na. Hier wird auch noch einmal ganz deutlich, dass die Anstrengungen der letzten Jahre vom Wissen schaftsministerium, die Anerkennung von Studienleis tungen im Ausland zu erleichtern, auch den Studien aufenthalt im Ausland für die Studentinnen und Studenten attraktiver machen. Das ist absolut positiv zu bewerten.
Das heißt aber nicht, dass es bei Bologna keine Defi zite gibt. Wir haben es in der letzten Woche schon be sprochen. Minister Spaenle hat selbst darauf hinge wiesen, dass die Vielzahl der Bachelorstudiengänge – ich nenne nur die Stichworte Auswahlerleichterung und Ausdifferenzierung – nochmals zu hinterfragen ist. Die Einführung eines weiteren Studiengangs mit dem Abschluss "Diplom" stellt unseres Erachtens kein geeignetes Heilmittel dar. Die Vielzahl der Studien gänge ist aber keineswegs die notwendige oder un
mittelbare Folge der Umstellung des Systems auf Ba chelor und Master. Wir sollten uns daher in den nächsten Jahren intensiv darum bemühen, einen Dia log mit den Hochschulen zu führen, um die Zahl der Studiengänge entweder zu reduzieren oder eine grö ßere Vergleichbarkeit der Studiengänge zu erreichen. Dieses Thema ist aber kein rein bayerisches, sondern es wurde erst jüngst bei der Konferenz der hochschul politischen Sprecher Mitte Juni in Hannover ange sprochen. Ich nenne nur das Stichwort Studiengang sinflation.
Zusammenfassend darf ich feststellen, dass wir den Gesetzentwurf der FREIEN WÄHLER in den weiteren Beratungen ablehnen werden. Er ist ein Versuchsbal lon, der gestartet wurde. Wir sollten uns im Aus schuss den geänderten Herausforderungen in der Ge sellschaft stellen und im Hinblick auf die Ausdifferenzierung eventuell eine Anpassung vorneh men, aber immer unter der Prämisse, das bestehende System weiterzuentwickeln. Wir brauchen kein Premi ummodell. Wir haben ein sehr gutes bestehendes System, das es weiterzuentwickeln gilt.
Wir brauchen Verlässlichkeit für die Studierenden, und wir brauchen Planungssicherheit für die Hoch schulen und die Universitäten. Hier geht es nicht um Waren, die wir ganz beliebig mal so und mal anders auszeichnen oder betiteln. Wir brauchen nicht, wie es der Kollege so schön gesagt hat, eine Marke oder ein Etikett. Wir brauchen Fach und Führungskräfte von morgen, welche die Zukunft unseres Landes sichern. Darum werden wir den Gesetzentwurf ablehnen.
Sehr geehrter Herr Präsi dent, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben eine Aktuelle Stunde. Aber Ihr Antrag, liebe Freunde von den FREIEN WÄHLERN, ist rückwärtsgerichtet; er ist so aktuell wie die Tageszeitung von gestern.
Wir wollen die Hochschulpolitik voranbringen und nicht rückwärtsgewandt gestalten.
Ich möchte zu dem Gesetzentwurf der FREIEN WÄH LER kommen und dem die Fakten gegenüberstellen. Wovon sprechen wir heute? Die FREIEN WÄHLER stellen in ihrem Gesetzentwurf im Wesentlichen drei Forderungen auf.
Erstens. Sie von den FREIEN WÄHLERN fordern die Neueinführung von modularisierten Diplomstudien gängen an den Hochschulen für angewandte Wissen schaften und an Universitäten mit acht oder neun Se mestern Regelstudienzeit und ein bis zwei Praxissemestern. Zweitens. Sie fordern die Wieder einführung der akademischen Grade "Diplom (Univer sität)" und "Diplom (FH)" für diese Studiengänge. Drit tens geht es Ihnen um die Abschaffung der Pflicht der Universitäten, ihre jeweiligen Studiengänge auf Ba chelor und Master laut Hochschulgesetz umzustellen. Damit wollen die FREIEN WÄHLER
der angeblich mangeln den Praxisorientierung der Bachelorstudiengänge be gegnen und dem hohen Interesse von Bachelorabsol venten an einem weiterführenden Masterstudium entgegenwirken.
Ich frage Sie: Stimmt diese Prämisse der mangelnden Praxisorientierung überhaupt? Aus meiner Sicht und aus der Sicht der gesamten CSUFraktion stimmt sie nicht. Mehrere Studien aus jüngster Zeit, die auf Be fragungen von Unternehmen wie Absolventen beru hen, ergeben das Gegenteil, liebe Kollegen der FREI EN WÄHLER. So zeigt die jüngste gemeinsame Studie des Stifterverbandes für die Deutsche Wissen schaft und des Instituts der deutschen Wirtschaft Köln, dass Bachelorabsolventen auf dem Arbeits markt sehr hohe Akzeptanz genießen
und auch ohne Masterabschluss, Herr Kollege, gute Verdienst und Karrierechancen haben.
Studierende, die einen Master anstreben, tun dies nach den Ergebnissen dieser Studie primär, um sich weiterzuqualifizieren und ihre Berufschancen dement sprechend zu erhöhen.
Das Bayerische Absolventenpanel 2014 des Bayeri schen Staatsinstituts für Hochschulforschung und Hochschulplanung zeigt, dass in fast allen betrachte ten Fächern Absolventinnen und Absolventen der Ba chelor und Masterstudiengänge den Praxisbezug gleich gut oder sogar besser bewerten als Diploma bsolventen. Zudem wurde deutlich, dass insbesonde re unsere Hochschulen für angewandte Wissenschaf ten in ihren Studiengängen den Praxisbezug in der Lehre intensiviert haben und weiter daran arbeiten.
Kurz: Der Missstand, auf den die FREIEN WÄHLER mit ihrem Reformansatz reagieren möchten, besteht nicht. Für eine Reform in diesem Sinne besteht kei nerlei Handlungsbedarf.
Was wären die Folgen der von den FREIEN WÄH LERN vorgeschlagenen Reform? Die Umsetzung des Vorschlags der FREIEN WÄHLER käme dem Ausstieg aus dem BolognaProzess gleich, dem in zwischen sage und schreibe 48 Staaten beigetreten sind.
In Bayern ist die Umstellung auf Bachelor und Master komplett umgesetzt. Davon zeugen die man muss sich die Zahlen auf der Zunge zergehen lassen 847 Bachelor und 859 Masterstudiengänge.
Ausnahmen – das wissen auch die Politiker der FREI EN WÄHLER – bestehen nur noch in künstlerischen Fächern, die sich einer Strukturierung weitgehend entziehen.
Ich komme auf Bologna zurück. Liebe Kolleginnen und Kollegen von den FREIEN WÄHLERN, die von Ihnen geforderte Aufhebung des Artikels 57 Absatz 4 des Bayerischen Hochschulgesetzes würde auch die Wiedereinführung der einphasigen, nicht modularisier ten Diplomstudiengänge ermöglichen. Es würde sich also nicht um eine kleine Korrektur oder um eine wei tere Möglichkeit im vorhandenen System handeln, wie Sie darlegen. Nein, das Signal ist: alles auf Anfang zurück; Kommando zurück! Ich frage Sie: Können wir das? Wollen wir das politisch? Hochschulpolitisch würden wir uns mit einer solchen Maßnahme europa weit isolieren, meine Damen und Herren.
Die Wiedereinführung des akademischen Grades "Di plom" für das neue Studiengangsformat würde darü ber hinaus zu kompletter Intransparenz, zu einer Titel verwirrung führen; denn der Begriff "Diplom" wäre nun mehrdeutig. Mit dem "Diplom" könnten dann die Diplo mabsolventen von FH und Universität aus alten und gegebenenfalls neuen einphasigen Studiengängen ohne Modularisierung genauso wie mit Modularisie rung – das wäre dann nur in Bayern – und auch Ba chelor und Masterabsolventen ausgezeichnet wer den. Viel Spaß damit!
Ein Schritt weiter, liebe Kolleginnen und Kollegen. Was noch gravierender wäre: Wir würden unseren Studierenden – heute sind sehr viele junge Leute hier
keinen guten Dienst erweisen. Diese Reform wäre ein Schlag gegen die Wettbewerbsfähigkeit und gegen die wachsende Mobilität unserer Studierenden. Die erfolgreichen Bemühungen unserer Hochschulen zusammen mit dem Ministerium, mit dem Minister an der Spitze und mit den Staatssekretären, um interna tionale Wettbewerbsfähigkeit würden ebenfalls erheb lich zurückgeworfen werden. Deshalb ist es auch kein Zufall, dass sich gerade der renommierte Präsident der TU München Wolfgang Herrmann, der die Interna tionalisierung seiner Exzellenzuniversität beispielhaft vorantreibt, zu Wort gemeldet hat und sich jüngst wie der für die Stärkung des zweistufigen Bachelor/ Masterstudiums ausgesprochen hat. Der Präsident hat gestern höchstpersönlich in einer Presseerklärung alarmiert auf den Antrag der FREIEN WÄHLER rea giert und hat ihn als rückwärtsgerichtet empfunden. Er hat auch ganz klar herausgestellt – ich möchte Ihre Aussagen widerlegen, Herr Piazolo –, dass vonseiten der Wirtschaft, vonseiten der Arbeitgeber aus 20 Län dern der TU München bescheinigt wird, dass sie ihre Studierenden hervorragend ausbildet und dass sie weltweit im Ranking in der Skala Platz 8 einnimmt.
Diese Erfolge, meine sehr geehrten Damen und Her ren, der TUMAbsolventen zeigen, dass der einge schlagene Weg richtig ist. Dies gilt für die Wirtschaft und für die Hochschule. Der Masterabschluss sei ab solut gleichwertig mit dem früheren Diplomabschluss, was die TU München ihren Absolventen auch auf der Abschlussurkunde dementsprechend bescheinigt.
Ich komme aus Landshut. Ich habe gestern Rückspra che mit Professor Stoffel gehalten. Er hat die gleiche Meinung. So schlecht, wie die FREIEN WÄHLER an nehmen, können die Präsidenten nicht unterwegs sein.
Wissenschaftsbezug und Berufsorientierung werden in der Ausbildung optimal, bestens kombiniert. Auch der Bayerische Industrie und Handelskammertag lehnt den Antrag der FREIEN WÄHLER entschieden ab. So wird der bildungspolitische Sprecher des BIHK Hubert Schöffmann in der "SZ" vom 2. Juni 2015 mit den in meinen Augen treffenden und richtigen Worten zitiert: "Es ist nicht entscheidend, ob der Abschluss Diplom oder Master heißt, die Qualität der Ausbildung ist wichtig". So Hubert Schöffmann am 2. Juni 2015.
Ich möchte auf zwei Kolleginnen kommen, verehrte Kollegin Osgyan und Isabell Zacharias. Sie haben sich laut des "SZ"Artikels ebenfalls gegen den Antrag ausgesprochen, nämlich zum einen Frau Osgyan mit der Aussage "rückwärtsgewandt" und zum anderen Frau Zacharias mit der Befürchtung eines Chaos an den Universitäten bei neuen Strukturreformen. Ich kann beiden nur voll und ganz zustimmen. Das mache ich auch parteiübergreifend sehr gerne.
Weitere Reformen bringen nur unnötige Unruhe ins System. Ziel muss es vielmehr sein, die nun einmal geschaffene Struktur zum Wohle unserer Studieren den bestmöglich auszufüllen.
Im Übrigen: Eine noch intensivere Berufsqualifizie rung ist auch im Rahmen des vorhandenen Systems zu organisieren. Die Hochschulen sind nicht daran gehindert, weitere Praxisphasen in die Bachelorstu diengänge einzubauen. Schon jetzt ist in den Bache lorstudiengängen an unseren Hochschulen für ange wandte Wissenschaften, an den HAWs ein Praxissemester ja zwingend, wie Sie wissen sollten.
Werte Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie mich heute noch etwas prinzipiell Ordnungspolitisches sagen. Es war und es ist von jeher das erklärte Ziel der CSU und auch unserer Fraktion, Bürokratie zu vermeiden und unnötige Vorschriften abzubauen.
Unser Fraktionsvorsitzender Thomas Kreuzer hat dies ganz klar zu seinem und unserem Kernthema erho ben. Ich sage: Moderner Staat heißt schlanker Staat mit weniger Vorschriften. Diesem übergeordneten Ziel unserer Politik würde eine abermalige Strukturreform der Hochschullandschaft total zuwiderlaufen.
Noch ein kurzer Blick in die anderen Bundesländer. Sachsen und MecklenburgVorpommern wurden an gesprochen. Es handelt sich um mehr oder weniger gelungene Versuche, Studierende anzulocken. Rück meldungen der Universitäten ergeben, dass die Ab solventen Probleme haben und nach Abschluss des Studiums zusätzlich einen Masterabschluss nachfra gen, um auf dem Arbeitsmarkt konkurrenzfähig zu sein. Es ist also genau das Gegenteil der Fall.
Auch die Kosten wurden angesprochen. So etwas ist mit Mehrkosten verbunden.
Ich möchte zusammenfassend feststellen: Wir haben vielfältige Möglichkeiten. Die Hochschulausbildung ist sehr individuell und praxisnah. Die von Ihnen ge wünschte Vielfalt würde zu unnötigen Mehrkosten und Verwirrung an den Hochschulen und gerade auch draußen in der Wirtschaft führen. Den Studierenden, den jungen Leuten in unserem Lande würde durch Ihre Reform massiv geschadet. Ich glaube, wir brau chen keine Rolle rückwärts. Wir sind in der Wissen schaft und Hochschulpolitik gut positioniert. Wir wol len uns weiter nach vorne bringen. Wir brauchen den BolognaProzess nicht infrage zu stellen. Das Thema ist kalter Kaffee. Wir, die CSU, werden den Antrag ab lehnen.
Ich sage Ihnen recht herz lichen Dank für Ihre geschätzte Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Dringlichkeitsantrag der GRÜNEN zeigt wieder einmal deren Blockadehaltung, wenn es um die Realisierung wichtiger Projekte in Bayern geht, wie Herr Kollege Huber bereits gesagt hat.
In meinen Augen und in den Augen der CSU wäre das ein Schildbürgerstreich, der uns weder verkehrspolitisch noch wirtschaftlich voranbringt.
Ganz wichtig ist das Zusammenspiel zwischen der Wirtschaft, Firmenansiedlungen, der Schaffung von Arbeitsplätzen und dem Umweltschutz. Die Forderung
der GRÜNEN, nämlich das Ende der B 15 neu an der A 92, hat nichts, aber auch rein gar nichts mit einer zukunftsorientierten Politik zu tun. Das ist keine Politik mit Weitblick. Meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, das ist eine Politik des Stillstands und des Rückschritts.
Ich bin mit Herrn Kollegen Huber schon sehr lange im Zusammenhang mit diesem Thema unterwegs. Du hast bereits sehr wichtige Punkte und Aspekte angesprochen. Ich möchte jetzt kurz die prekäre Situation nicht nur in der Stadt Landshut, sondern auch im südlichen Landkreis Landshut ansprechen. Im nördlichen Landkreis, in Ergoldsbach und Neufahrn, wo bereits aktive Akzente gesetzt worden sind, obwohl es dort auch Skeptiker gab, hat sich die Situation sehr gut entwickelt. Jeder ist froh, dass wir diese Umgehungen haben.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, im Kabinett wurde am 3. Februar beschlossen, dass eine OstSüd-Umgehung von Landshut unter Anbindung der Umgehung an die B 299 – bei uns in Landshut sagt man "Konrad-Adenauer-Straße" – und die B 15 alt erfolgt. Damit soll der Anschluss an die A 92 bei Essenbach umgehend und sofort nach dem Jahr 2019 weitergeplant und weitergeführt werden. Das hat die vordringlichste Priorität, ist die wichtige Weichenstellung, um den drohenden Verkehrskollaps in der Stadt zeitnah abwenden zu können.
Ich nenne das Stichwort "Weiterbau über die A 92 hinaus" und sage dazu ein ein klares Ja. Ansonsten würde sich die ohnehin brenzlige Situation in der Region weiter verschärfen. Es ist bereits angesprochen worden, dass im Osten und Westen der Stadt Landshut verkehrspolitische Defizite bestehen. Das gebe ich zu. Parallel machen wir unsere Hausaufgaben. Das ist jedoch nicht ureigenste Aufgabe der Kommune. Der Freistaat ist ebenfalls gefordert.
Ich möchte mit Zahlen hinterlegen, was passiert, wenn wir über die A 92 hinaus nichts unternehmen. In diesem Zusammenhang verweise ich auf ein Gutachten von Professor Kurzak. Im Nullfall, also ohne Weiterbau, haben wir auf der B 15 alt und im Stadtgebiet pro Werktag 13.000 zusätzliche Fahrzeuge. Auf der anderen Trasse, auf der B 299, fahren pro Tag zusätzlich 3.000 Fahrzeuge. Für den Weiterbau liegen Prognosen bis zum Jahr 2025 vor. Bis zur B 299 würden circa 6.000 Fahrzeuge weniger auf der B 15 alt und circa 10.000 Fahrzeuge weniger auf der KonradAdenauer-Straße, der B 299, prognostiziert. Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen von den
GRÜNEN und FREIEN WÄHLER, wenn diese Zahlen nicht für sich sprechen, weiß ich auch nicht Bescheid.
Darum ist es nur folgerichtig, sich mit den Prognosen, den Zahlen und den Fakten auseinanderzusetzen und mit den Bürgerinnen und Bürgern, den Landwirten, den Umweltschützern und allen Betroffenen in einen ergebnisoffenen Dialog zu treten und sie alle mit ins Boot zu nehmen. Meine sehr geehrte Damen und Herren, die CSU führt auch mit dem Projektgegnern Gespräche. Die GRÜNEN schwärmen für ihre Argumente und schließen sich den Argumenten der Gegner an. Das Ergebnis sieht man in den heute gestellten Anträgen. Diese enthalten die klare Ansage: Keine B 15 neu.
Nebenbei bemerkt: Viele wissen, dass es eine schweigende Mehrheit gibt. Die schweigende Mehrheit in der Bürgerschaft will Lösungen, steht dem Thema offen gegenüber und ist auch zu Kompromissen bereit. Das sind nicht nur Leute aus der Wirtschaft. Immer wird kolportiert, wir würden Klientelpolitik für die Wirtschaft betreiben. Nein, meine sehr geehrten Damen und Herren, das machen wir nicht. Uns erreichen viele Zuschriften von Bürgerinnen und Bürgern, die in der Region betroffen sind und diese Trassen wollen. Sie wollen eine verkehrspolitisch nachhaltige Weiterentwicklung ihrer Region.
Bisher habe ich noch keinen Vorschlag der GRÜNEN gehört, wie das Problem gelöst und dem Verkehrschaos entgegengetreten werden könnte. In meinen Augen ist es keine seriöse Politik, einfach Nein zur A 92 zu sagen. Im Landshuter Stadtrat – wie soll es anders sein? – haben wir mit den Gegenstimmen der GRÜNEN eine Resolution verabschiedet. Sogar die FREIEN WÄHLER aus der Region haben mitgemacht, die ich heute leider nicht sehe. Ich weiß nicht, wo sie sind. – Das macht nichts. Eigentlich ist es ein sehr wichtiges Thema, das alle interessieren sollte.
Ich möchte noch einmal einen Ausflug zur Stadt Landshut machen. In Landshut haben wir den Hofbergtunnel, den Josef-Deimer-Tunnel. Dagegen gab es insbesondere von den GRÜNEN ebenfalls Proteste. Damals wurde ebenfalls dagegen gesteuert. Der Tunnel wurde jedoch mit der Mehrheit im Stadtrat durchgeboxt. Heute sind wir froh darüber, den JosefDeimer-Tunnel in Landshut zu haben, weil er die Verkehrsprobleme löst. Die GRÜNEN, auch die Landshuter GRÜNEN, sind froh, wenn sie dort durchfahren können. Das ist eine praktische Durchfahrmöglichkeit.
Wir brauchen eine Entlastung für die Region und über die Region hinaus. Wir brauchen diese ergebnisoffene Trassenprüfung über die A 92 hinaus. Ich denke, es ist legitim, ergebnisoffen in die Planungen zu
gehen, anstatt sich von vorneherein festzulegen. In meinen Augen ist das eine Politik der Perspektive. Schließlich wird sich herausstellen, welche Trasse die wirkungsvollste ist und welche uns, die Region, Bayern und Landshut weiterbringt. - Danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Das war keine direkte Frage, sondern eine Anmerkung. Ich kann jedoch gerne etwas dazu sagen. Ich kenne die Zahlen. Dabei geht es nicht nur um Landshut. Das ist eine überregionale Nord-Süd-Verbindung. Wir wollen den großen Schulterschluss von Regensburg über Landshut nach Rosenheim. Sie wollten auf die Ortsumfahrung Arth – Neuhausen hinaus.
Die Problematik mit der Ortsumfahrung Neuhausen – Weihmichl – Arth ist den Ortskundigen wie Frau Kollegin Müller bekannt. Sie ist dort unterwegs. Das ist die eine Baustelle. Da sind die Ortsumfahrungen im nördlichen Landkreis.
- Gerade haben Sie von Weihmichl – Arth gesprochen. Das befindet sich im nördlichen Landkreis.
Wir können Wünsche dazu äußern, was im Bundesverkehrswegeplan angemeldet werden soll. Die Priorisierung liegt dann beim Bund. Das ist ganz klar. Wenn wir mit guten und stichhaltigen Argumenten vorangehen, die heute und in der jüngsten Vergangenheit ausgetauscht worden sind, haben wir eine realistische Chance, Priorität 1 zu erreichen und etwas voranzutreiben.
Ich glaube, die CSU-Fraktion hat eine eigene Meinung. Wenn diese Meinung vom Ministerpräsidenten untermauert wird, ist das eine klare Zielsetzung, mit der man in Berlin offensiv punkten kann.