Barbara Wulff
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Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der Ausschuss für die Gleichberechtigung der Frau hat den überwiesenen Bericht der Zentralstelle am 5. November 2002 und am 12. Februar 2003 beraten und erstattet den folgenden Bericht dazu:
Schwerpunkte der Arbeit der Bremischen Zentralstelle für die Verwirklichung der Gleichberechtigung der Frau, im Folgenden abgekürzt ZGF, das macht die Sache einfacher, bildeten die Bereiche Arbeit, Wirtschaft, Gender Mainstreaming, Frauenförderung im öffentlichen Dienst bezogen auf die Umsetzung des Landesgleichstellungsgesetzes, das Thema neue Medien, Familienpolitik, Familienrecht, Erziehungsund Bildungswesen, Wissenschaft, Gesundheit, Gewalt gegen Frauen und Bürgerinnenbeteiligung.
Die ZGF hat in Bremen und Bremerhaven ihrem gesetzlichen Auftrag entsprechend auf vielen gesellschaftlichen Gebieten zur Verwirklichung der Gleichberechtigung der Frau beigetragen. Sie hat Anstöße geliefert, Vorschläge gemacht, Vorhaben geprüft und Verstöße angeprangert. Darüber hinaus hat sie informiert sowie Beratung und Hilfe in Einzelfällen geleistet.
Der Ausschuss begrüßt, dass die Zentralstelle die Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und Mädchen zu einem ihrer Arbeitsschwerpunkte gemacht hat. Unter Federführung der Zentralstelle hat der Senat eine ressortübergreifende Arbeitsgruppe häusliche Beziehungsgewalt gebildet, und für die Zukunft fordert der Ausschuss die Zentralstelle auf, ihre umfangreichen Aktivitäten zur Bekämpfung der häuslichen Beziehungsgewalt und des Menschenhandels fortzusetzen und in ihrem Engagement nicht nachzulassen.
Wichtig erscheint dem Ausschuss, dass die Zentralstelle weiterhin federführend die Umsetzung des Konzeptes zur Bekämpfung häuslicher Beziehungsgewalt begleitet. Als großen Erfolg wertet der Ausschuss die im Berichtszeitraum auf Initiative der Parlamentarierinnen aller Fraktionen erfolgte Regelung eines Wegweisungsrechts im Bremischen Polizeigesetz.
Der Ausschuss erwartet, dass im Zusammenhang mit dem am 1. Januar 2002 auf Bundesebene in Kraft getretenen Gewaltschutzgesetz den betroffenen Frau
en ermöglicht wird, ihre Lebensverhältnisse langfristig zu verbessern. Der Ausschuss unterstreicht nochmals seine Forderung, dass die eingezogenen Verbrechensgewinne aus Menschenhandel zweckgerichtet zur Unterstützung der Beratungstätigkeit für Opfer des Frauenhandels und der Zwangsprostitution eingesetzt werden.
Er erwartet, dass der Senat baldmöglichst die Finanzierung einer unabhängigen Beratungsstelle für diesen Personenkreis sicherstellt.
Richtig, Frau Linnert, das setzt voraus, dass das Parlament natürlich auch die Mittel bereitstellt!
Bis heute wird Gleichstellungspolitik noch nicht von allen Politikfeldern als Aufgabe verstanden. Gender Mainstreaming soll bestehende Nachteile für beide Geschlechter abbauen helfen und zugleich der Prävention von sich abzeichnenden Diskriminierungen dienen. Soweit es um die bestehende Benachteiligung geht, ergänzt Gender Mainstreaming die Frauenfördermaßnahmen, es ersetzt sie aber nicht. Hier besteht trotz des großen Engagements der ZGF noch erheblicher Handlungsbedarf. Der Ausschuss fordert die ZGF auf, im Senat, bei den Behörden und in der Öffentlichkeit weiterhin darauf hinzuwirken, dass das Bewusstsein für Gender Mainstreaming gebildet und es immer mehr zu einem öffentlichen Thema wird.
Noch nicht befriedigend gelöst ist die Vereinbarkeit von Familie und Beruf in unserer Gesellschaft, so auch nicht im Lande Bremen. Hier reicht es nicht allein aus, die Rahmenbedingungen, also zum Beispiel die Kinderbetreuungsangebote, zu verbessern. Wichtig ist auch, ein öffentliches Bewusstsein dafür zu schaffen, dass Kindererziehung und Familienarbeit auch eine Aufgabe der Väter ist.
Insoweit erwartet der Ausschuss klare Signale durch die ZGF. Damit ist gemeint, eventuell eine Kampagne in dieser Richtung zu initiieren. Da sich Frauen noch immer auf zu wenige Berufsfelder konzentrieren, erscheinen dem Ausschuss die Aktivitäten der ZGF, die darauf abzielen, mehr Frauen an die IT-Technologien heranzuführen, als wesentlich und begrüßenswert. Die ZGF sollte dafür Sorge tragen, dass das Bremer Landesportal und Online-Magazin für Frauen in Bremen, Gesche.online, auch künftig ein breites Angebot für Frauen bereithält und von Frauen umfassend genutzt werden kann.
Ebenso wie im vorigen Bericht liegt in Bremerhaven der Anteil von Frauen an Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen unter ihrem Anteil an den Arbeitslosen im Gegensatz zu dem Anteil in der Stadt Bremen. Hier gibt es eine bessere Situation. Damit wird, wie auch in den Vorjahren, die nach SGB III vorgeschlagene Sollquote nicht erreicht. Insofern fordert der Ausschuss sowohl die ZGF als auch die Vertreter und Vertreterinnen des Senats in den Gremien der Arbeitsverwaltung auf, sich dafür einzusetzen, dass künftig der gesetzliche Auftrag erfüllt wird.
Die Mädchenarbeit in der Jugendarbeit muss trotz geringer werdender Mittel weiterhin ein Arbeitsschwerpunkt der ZGF bleiben. Hier muss der Blick insbesondere auf die Berufsorientierung für Mädchen gelenkt werden, da Frauen und Mädchen die vorhandene Bandbreite an Ausbildungsmöglichkeiten nicht ansatzweise ausschöpfen. Der Ausschuss erwartet, dass die Zentralstelle ihre gute Arbeit der letzten Jahre fortsetzt. Insbesondere der so genannte Girls‘ Day, in diesem Jahr wieder am 8. Mai 2003, sollte auch künftig jährlich und in größerem Rahmen durchgeführt werden.
Nach Auffassung des Ausschusses stellte die Formulierung und Durchsetzung einer frauengerechten Gesundheitspolitik einen wichtigen Schwerpunkt der Arbeit der ZGF dar. Der Ausschuss fordert, dass der Frauengesundheitsbericht für das Land Bremen, der erstmals im August 2001 vorgelegt wurde, in regelmäßigen Abständen fortgeschrieben und thematisch erweitert wird.
Die ZGF hat die Einführung des Bremer Brustkrebs-Screening-Projektes kritisch begleitet. So ist es auch maßgeblich auf die Arbeit der ZGF zurückzuführen, dass bei der Bremer Krebsgesellschaft und beim Frauen-Gesundheitszentrum eine unabhängige und frauenspezifische Beratung eingerichtet wurde, die einen wichtigen Beitrag zur persönlichen Entscheidungsfindung der einzelnen Frau leistet.
Der Ausschuss begrüßt, dass es der Zentralstelle im Berichtszeitraum wiederum gelungen ist, mit den zur Verfügung stehenden Mitteln umfangreiche Tätigkeiten zu entfalten, wie sie im Bericht dargestellt sind. Vor dem Hintergrund der insgesamt erfolgreichen Arbeit der ZGF hätte sich der Ausschuss auch konkrete Angaben dazu gewünscht, wie die Vereinbarung zwischen der Bundesregierung und den Spitzenverbänden der deutschen Wirtschaft zur Förderung der Chancengleichheit in der Privatwirtschaft, die vom 2. Juli 2001 datiert ist, umgesetzt wird. In
soweit erwartet der Ausschuss, dass die ZGF auf lokaler Ebene einen Arbeitskreis initiiert, an dem sich hochrangige Vertreter der Arbeitgeberverbände und auch des Senators für Wirtschaft und Häfen beteiligen sollten. Kritikwürdig erscheint dem Ausschuss die lange Zeitspanne zwischen dem Berichtszeitraum und der Vorlage des Berichtes. Der Ausschuss bittet die ZGF, künftig die Berichte zeitnäher vorzulegen, wobei wir wissen, dass es nicht allein an der ZGF liegt, es ist ein längeres Verfahren, weil ja immer alles auch durch den Senat muss und durch die Gremien im Parlament. Aber wir Parlamentarierinnen brauchen auch Zeit, um das zu beraten. Wir haben, wenn Sie sich die Daten ansehen, den Bericht schon beraten, bevor er uns offiziell zugeleitet wurde. Da haben wir schon angefangen und sind trotzdem nicht so schnell damit durchgekommen. Außerdem würde es der Ausschuss sehr begrüßen, wenn sich die Arbeit der ZGF und auch die Darstellung im Tätigkeitsbericht künftig mehr auf Schwerpunkte konzentrieren würde. Diese bilden nach Auffassung des Ausschusses die Bereiche Gender Mainstreaming, Gewaltschutz, Mädchenarbeit und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Abschließend empfiehlt der Ausschuss der Bürgerschaft (Landtag) gegen die Stimme der Vertreterin der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, sich den Anregungen der Mehrheit des Ausschusses anzuschließen. – Danke schön!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Bürgerschaft hat in ihrer Sitzung am 21. August 2002 den Bericht über die Umsetzung des Landesgleichstellungsgesetzes 1998/1999 zur Beratung und Berichterstattung an den Ausschuss für die Gleichberechtigung der Frau überwiesen. Der Ausschuss hat den Bericht des Senats in seinen Sitzungen im August, Oktober und zuletzt am 5. November 2002 beraten und erstattet den folgenden Bericht.
Der Ausschuss begrüßt, dass der Senat im Rahmen des Personalcontrollings nunmehr zum zweiten Mal eine Übersicht über die Lage der beschäftigten Frauen im öffentlichen Dienst vorlegt. Positiv ist herauszustellen, dass der Bericht nunmehr Daten aus dem gesamten Geltungsbereich des Landesgleichstellungsgesetzes enthält, also nicht nur wie der Vorgängerbericht Informationen aus dem Kernbereich der Verwaltung der Stadt Bremen, sondern darüber hinaus auch die Betriebe nach Paragraph 26 Absatz 1 und 2 Landeshaushaltsordnung, die Son
derhaushalte sowie die Stadtgemeinde Bremerhaven und die sonstigen nicht bundesunmittelbaren Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts im Lande Bremen mit einbezieht.
Für 1999 wird in dem Bericht der Frauenanteil an den Beschäftigten im öffentlichen Dienst im Geltungsbereich des LGG mit 55 Prozent angegeben. Da aber auch die Beurlaubten zu den Beschäftigten gezählt wurden, ist der Frauenanteil faktisch geringer. Der Ausschuss teilt die in der Stellungnahme der ZGF zum Bericht über die Umsetzung des Landesgleichstellungsgesetzes in den Jahren 1998/1999 formulierte Einschätzung und Kritik in wesentlichen Punkten. Insbesondere bei der Betrachtung der einzelnen Beschäftigungsebenen und -bereiche ist eine anhaltende Benachteiligung von Frauen festzustellen. Ich möchte einige Punkte aufzählen.
Bezogen auf die Gesamtzahl der weiblichen Beschäftigten beträgt der Anteil im höheren Dienst nur 11,4 Prozent gegenüber einem entsprechenden Prozentsatz von 28,1 Prozent bei den männlichen Beschäftigten. Im einfachen Dienst ist das Verhältnis umgekehrt. Bezogen auf die Gesamtbeschäftigten liegt hier der Anteil der weiblichen Beschäftigten bei 12,5 Prozent gegenüber einem Prozentsatz bei den männlichen Beschäftigten von 1,9 Prozent. Man kann feststellen, vom einfachen zum höheren Dienst betrachtet sinkt der Anteil der weiblichen Beschäftigten stetig. Das Verhältnis Männer/Frauen beträgt im einfachen Dienst eins zu neun. Im mittleren Dienst ist das Verhältnis vier zu sechs, im gehobenen Dienst ist es ausgeglichen, und im höheren Dienst kehrt sich das Verhältnis auf sieben zu drei um. In den unteren Entlohungsstufen sind Frauen über- und in den höheren Entlohnungsstufen unterrepräsentiert.
Interessant ist der Bereich der Leitungsfunktionen, hier werden nur 23 Prozent von Frauen wahrgenommen. Mit Ausnahme der Schulleitungen und der stellvertretenden Schulleitungen, wo es eine andere Entwicklung gibt, sind Frauen stärker in den unteren als in den höheren Leitungsebenen und entsprechend auch in niedrigeren Entlohnungsstufen vertreten. Es lässt sich zwar gegenüber dem Vorgängerbericht eine leichte prozentuale Erhöhung des Frauenanteils in gehobenen Positionen feststellen – diese Entwicklung begrüßt auch der Ausschuss –, aber der noch ausbaufähige Anteil von Frauen in Führungspositionen zeigt, dass in diesem Bereich noch weitere Anstrengungen notwendig sind, um die Chancen von Frauen zu erhöhen.
Der Bericht enthält nach Einschätzung des Ausschusses noch zu wenig Angaben zur Erhöhung des Frauenanteils im höheren Dienst über Maßnahmen, etwa durch Erprobung von Teilzeitbeschäftigung und echtem Jobsharing in Führungspositionen. Der Ausschuss erwartet, dass in Zukunft hierzu im Rahmen der Berichterstattung über die Umsetzung des LGG Aussagen getroffen werden.
Positiv bewertet der Ausschuss, dass, obwohl der Frauenanteil bei den Bewerbungen im Jahre 1999 nur bei 38 Prozent lag, jedoch 61 Prozent der Stellen mit Frauen besetzt wurden. Bei den unbefristeten Stellenbesetzungen betrug der Frauenanteil 1998 52 Prozent, 1999 stieg er leicht auf 58 Prozent. Festzustellen ist aber auch, dass bei den befristeten Beschäftigungsverhältnissen der Frauenanteil erheblich höher lag, 1998 bei 71 Prozent und 1999 bei 80 Prozent, also weit mehr Frauen als Männer übernehmen befristete Arbeitsstellen.
Bei der Besetzung von Ausbildungsplätzen waren Frauen in beiden Berichtsjahren mit jeweils 61 Prozent beteiligt. Es zeigt sich also, dass die Zukunft den Frauen gehört, wenn ich mir den einen Satz als Anmerkung erlauben darf.
Der Frauenanteil liegt damit bei den Ausbildungsplätzen deutlich höher als der Anteil bei den Bewerbungen, der nur 51 Prozent betrug. Jedoch schwankt der Frauenanteil bei den Auszubildenden ganz erheblich. Das richtet sich dann jeweils danach, um welche Berufsgruppen es geht. In überwiegend gewerblich-technischen Ausbildungsberufen und im Justizvollzugsdienst lag der Anteil unter 50 Prozent. In diesen Bereichen erwartet der Ausschuss, dass der Senat und die ZGF in Zukunft gezielte Maßnahmen ergreifen, um auch Frauen für diese Berufe zu interessieren.
Der Ausschuss hat noch einmal auf seinen Bericht verwiesen, der in der letzten Legislaturperiode bereits erstellt wurde, also den dritten Bericht zur Umsetzung des LGG, der sich auf den Zeitraum Anfang 1995 bis Anfang 1997 bezog. Der Ausschuss hatte damals sein Bedauern zum Ausdruck gebracht, dass bislang keine Vorschläge für Maßnahmen vorgelegt wurden, um den Frauenanteil bei Justiz und Polizei in den nächsten Jahren systematisch zu erhöhen sowie die Vereinbarkeit von Erwerbsarbeit und Kindererziehung zu erleichtern. Hierzu hat keines der Senatsressorts über das Bericht erstattende Finanzressort Vorschläge oder Maßnahmen darstellen lassen. Deshalb geht der Ausschuss davon aus, dass derartige Vorschläge bislang noch nicht erarbeitet wurden. Er geht ferner davon aus, dass der Senat in Zusammenarbeit mit der ZGF nunmehr zügig entsprechende Maßnahmen veranlassen wird.
Wichtig ist noch ein Thema, das Thema der Arbeitszeitgestaltung. Das ist besonders für Frauen interessant. Man kann sagen, insbesondere Arbeitszeitreduzierung ist das Thema der Frauen. Im Kernbereich der Verwaltung ist der Anteil der Frauen an
den Teilzeitbeschäftigten seit 1997 zwar von 91 Prozent auf etwas weniger, 87 Prozent zurückgegangen, aber es ist insgesamt ein sehr hoher Anteil bei den teilzeitbeschäftigten Frauen.
Noch ein Punkt, worüber ja nach LGG zu berichten ist, ist das Thema Entsendungen in Gremien. Hierzu stellt der Ausschuss fest, dass dieser Bericht, wie bereits der dritte Bericht zur Umsetzung des Bremischen Landesgleichstellungsgesetzes, auf die aufgestellte Forderung nach einem Verfahren, das verstärkt auf die Entsendung von Frauen in Gremien, Kommissionen oder Konferenzen achtet und dies auch nachvollziehbar dokumentiert, wieder nicht eingeht. Deshalb fordert der Ausschuss den Senat nachdrücklich nochmals auf, ein entsprechendes Verfahren zu entwickeln.
Zu begrüßen ist, dass der Bericht diesmal eine gesonderte Untersuchung aus dem Jahr 2000 enthält, in der es um die Erstellung und Fortschreibung der Frauenförderpläne geht und auch um die Wahl der Frauenbeauftragten, inwieweit die auch in den Dienststellen durchgeführt wurde. Nach Auffassung des Ausschusses sollte die Einhaltung der Vorschriften des LGG in allen Senatsressorts konsequent beachtet werden.
Bei der Erstellung beziehungsweise Fortschreibung der Frauenförderpläne sind nach wie vor erhebliche Defizite festzustellen. Lediglich 57 Prozent der Dienststellen hatten im Jahre 2000 ihre gesetzliche Verpflichtung erfüllt und einen Frauenförderplan erstellt. Da ist also nachzuarbeiten. Auch nur in 70 Prozent der Dienststellen wurden Frauenbeauftragte gewählt. Einige von ihnen betreuen mehrere Einrichtungen oder Dienststellen, insofern beträgt die Betreuungsquote für die Mitarbeiterinnen und der Wirkungsgrad 85 Prozent.
Ich komme dann zum Schluss: Der Ausschuss fordert den Senat auf, getrennt nach einzelnen Ressortbereichen im Rahmen seiner Möglichkeiten dafür Sorge zu tragen, dass Frauenförderpläne in allen Dienststellen erstellt und fortgeschrieben werden.
Zeit- und Zielvorgaben sind vermehrt aufzustellen. Der Ausschuss spricht sich dafür aus, dezentrale Beschäftigungsstrukturanalysen in den Senatsressorts durchzuführen. Dabei sind die Möglichkeiten der Entlastung der Frauenbeauftragten von ihren dienstlichen Aufgaben zu verbessern.
Bezogen auf den Controllingbericht insgesamt erwartet der Ausschuss, dass zukünftig die Berichte zeitnäher vorgelegt werden, damit für den Ausschuss
die Möglichkeit besteht, sich frühzeitig mit den Entwicklungen im Bereich der Umsetzung auseinander zu setzen. Sie haben ja jetzt die Daten für die Jahre 1998/1999. Es wäre schön, wenn wir jetzt die Daten für das Jahr 2000 auch schon hätten.
Ich komme sofort zum Schluss, Herr Präsident! Für die Zukunft bittet der Ausschuss ferner, dass ebenso wie im Jahr 1997 ein Materialienband mit Tabellen und Schaubildern für die einzelnen Ressorts erstellt wird, damit die Frauenbeauftragten und Beschäftigten vor Ort auch einen Überblick über ihre eigene Dienststelle erhalten und Vergleiche mit anderen Dienststellen anstellen können.
Sehr geehrte Damen und Herren, der Ausschuss für die Gleichberechtigung der Frau bittet Sie um Zustimmung zu unserem Antrag! – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich werde zunächst als Berichterstatterin aus dem Ausschuss berichten und mich dann später noch einmal für meine Fraktion zu Wort melden.
Zum Bericht des Ausschusses für die Gleichberechtigung der Frau zu dem überwiesenen Antrag vom Bündnis 90/Die Grünen: Diesen Antrag haben wir im Ausschuss in zwei Sitzungen beraten. Um noch einmal auf die Historie einzugehen, wie diese Diskussion überhaupt in den Ausschuss für die Gleichberechtigung der Frau hineinkommen ist: In der Vorgeschichte haben wir nämlich in der Bremischen Bürgerschaft bereits 1998 einen Antrag verabschiedet, in dem es um die Verbesserung der Situation der Opfer von Frauenhandel und um die Bekämpfung dieses besonderen Kriminalitätsdelikts gegangen ist. Dieser Antrag hat dann dazu geführt, dass der Senat nach zweieinhalb Jahren im April 2001 eine Konzeption in Form einer Mitteilung des Senats vorgelegt hat mit der Überschrift „Konzeption zur Verbesserung der Situation der Opfer von Frauenhandel und Zwangsprostitution“.
Unter Federführung des Senators für Inneres wurde diese Konzeption erarbeitet, die einige Bausteine über verschiedene Maßnahmen im polizeilichen und im staatsanwaltschaftlichen Bereich, im Bereich
des Aufenthaltsrechts und der sozialen Dienste enthält. Diese Mitteilung des Senats wurde im August 2001 hier in der Bürgerschaft zusammen mit dem Antrag vom Bündnis 90/Die Grünen debattiert, das die Einrichtung einer Beratungsstelle gefordert hatte. Dieser Antrag wurde an unseren Gleichstellungsausschuss mit der Bitte um Beratung und Berichterstattung überwiesen.
Der Ausschuss legt nun folgenden Bericht vor: Der Antrag vom Bündnis 90/Die Grünen enthält die Aufforderung an den Senat, die Finanzierung einer nichtstaatlichen Fachberatungsstelle aus dem Haushalt sicherzustellen, die die Aufgabe hat, Frauen kompetent und umfassend zu beraten und zu unterstützen, die Opfer von Menschenhandel sind und in Bremen zur Prostitution gezwungen werden.
Aufgrund seiner Beratungen hat der Ausschuss einstimmig eine Empfehlung an den Landtag beschlossen. Dazu ist zu sagen, dass der Ausschuss in seiner Sitzung natürlich die Vertreter der Ressorts des Senators für Inneres, des Senators für Justiz und Verfassung und eine Vertreterin des Senators für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales zum Thema Einrichtung einer Fachberatungsstelle angehört hat. Aufgrund dieser Berichte aus den Ressorts hat der Ausschuss seine Empfehlung ausgesprochen.
Als erste Empfehlung sagt der Ausschuss, dass er erwartet, dass die Polizei die Ermittlungen auf diesem Gebiet des Menschenhandels und der Zwangsprostitution in Kürze tatsächlich verstärkt. Es ist ja in der Vergangenheit mehrfach angekündigt worden, dass das passieren soll. Diese Forderung wurde vom Ausschuss einstimmig mitgetragen.
Zweitens hat der Ausschuss die Einrichtung einer Haushaltsstelle für die Verbuchung der möglichen Einnahmen empfohlen, die durch die abgeschöpften Gewinne aus Menschenhandel erzielt werden, und zwar ab dem Doppelhaushalt 2002/2003. Sie wäre dann dem Bereich des Haushalts für Justiz zuzuordnen, weil dort auch bisher die Einnahmen aus Gerichtsgebühren, Geldstrafen und so weiter veranschlagt worden sind.
Als Nächstes hat der Ausschuss die Empfehlung ausgesprochen, dass Einnahmen, die hier verbucht werden, für die Beratung und Betreuung der Frauen zur Verfügung gestellt werden sollen, die Opfer von Menschenhandel und Zwangsprostitution geworden sind.
Weiterhin hat der Ausschuss noch einmal darauf hingewiesen, dass es in anderen Kommunen in Deutschland jeweils fachkompetente, unabhängige Beratungsstellen für die Zielgruppe Opfer von Zwangsprostitution und Menschenhandel gibt, zum Beispiel in Hamburg, Hannover, Berlin, Frankfurt, Köln und auch in anderen Städten. Der Ausschuss hat darauf hingewiesen, dass die im Land Bremen vorhandenen Angebote, die es für Opfer von Gewalttaten und auch für Frauen in anderen Notsitua
tionen insgesamt gibt, nicht eine unabhängige fachkompetente Beratung für diese Zielgruppe ersetzen können.
Als letzte Forderung, Punkt fünf, hat der Ausschuss die zuständige Senatorin für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales gebeten, in Zusammenarbeit mit der Evangelischen Frauenhilfe, der Bremischen Evangelischen Kirche, der Diakonie sowie dem Verein Nitribit ein Beratungs- und Hilfsangebot für die Opfer von Zwangsprostitution und Menschenhandel zu entwickeln. Das Amt für Soziale Dienste, das vom Senat als zuständige Stelle genannt war, kann nach Auffassung des Ausschusses zwar die Aufgabe der Koordination der Hilfeangebote wahrnehmen, jedoch nicht die psychosoziale Beratung und persönliche Begleitung der Opfer.
Der Ausschuss schlägt nunmehr vor, dass dieser Bericht von der Bürgerschaft zur Kenntnis genommen wird. Ursprünglich hatte der Ausschuss am 29. November 2001 einen Antrag auf Zustimmung zu seiner Empfehlung gestellt. Dieser Antrag auf Zustimmung an das Plenum der Bürgerschaft wurde nach Eingang eines eigenständigen Antrags der Koalitionsfraktionen von unserem Ausschuss in seiner letzten Sitzung zurückgezogen,
also in der Sitzung vom 13. Februar, er wurde von der Mehrheit zurückgezogen, sehr richtig! Soweit jetzt erst einmal zum Bericht unseres Ausschusses! Ich werde mich dann anschließend noch einmal für die SPD-Fraktion zu Wort melden. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Es ist richtig, Herr Präsident, ich spreche zunächst als Berichterstatterin für den Ausschuss Gleichberechtigung der Frau. Je nach Verlauf unserer Debatte werde ich mich gegebenenfalls noch einmal zu Wort melden als Sprecherin der SPD-Fraktion.
Die Bürgerschaft hat den Bericht der ZGF über den Zeitraum 1. Januar 1998 bis 31. Dezember 1999 an den Ausschuss für die Gleichberechtigung der Frau zur Beratung und Berichterstattung überwiesen. Der Ausschuss hat den überwiesenen Bericht in mehreren Sitzungen, zuletzt am 6. März 2001, gründlich beraten und erstattet den nachfolgenden Bericht:
Der Ausschuss begrüßt, dass es der Bremischen Zentralstelle für die Verwirklichung der Gleichberechtigung der Frau, im Folgenden kürze ich sie mit ZGF ab, weil es ein sehr langer Titel ist, also dass es der ZGF möglich gewesen ist, derart umfangreiche Tätigkeiten zu entfalten, wie sie in dem Ihnen vorliegenden Bericht dokumentiert sind. Die ZGF hat im Berichtszeitraum in Bremen und Bremerhaven gemäß ihrem gesetzlichen Auftrag auf vielen gesellschaftlichen Gebieten zur Verwirklichung der Gleichberechtigung von Frauen beigetragen, indem sie Anstöße und Vorschläge geliefert, Vorhaben geprüft, Verstöße angeprangert, politische Versprechen angemahnt hat und indem sie Frauen informiert und beraten hat und an die Öffentlichkeit gegangen ist.
Der Parlamentsausschuss für die Gleichberechtigung der Frau stellt fest, dass es der ZGF gelungen ist, sich mit ihren frauenpolitischen Forderungen zu den Landtagswahlen und zu den Kommunalwahlen in Bremerhaven bei der Erarbeitung der Koalitionsvereinbarungen Gehör zu verschaffen mit der wichtigen Kernaussage, Zitat aus der Koalitionsvereinbarung für das Land Bremen: „Gleichstellungspolitik ist Querschnittsaufgabe Bremer Politik. Alle Senatorinnen und Senatoren sind verpflichtet zu sichern, dass frauenpolitische Grundsätze berücksichtigt werden.“
Mit dieser Kernaussage folgt die Bremer Landesregierung dem Prinzip des Gender Mainstreaming, das die Europäische Union im Amsterdamer Vertrag von 1997 verankert hat. Der Ausschuss teilt die Auffassung der ZGF, dass die Umsetzung dieses Prinzips für die Landespolitik eine neue Herausforderung bedeutet, denn es reicht nicht mehr, einzelne frauenfördernde Maßnahmen und Projekte durchzuführen, sondern ein Querschnittsdenken und -handeln für die Geschlechtergleichstellung muss in allen Politikfeldern Raum greifen.
Dazu möchte ich folgende Anmerkung machen: Das Thema Gender Mainstreaming werden wir voraussichtlich im Mai 2001 hier im Landtag beraten und diskutieren, jetzt nur so viel dazu: Ich bin der Auffassung, solange noch nicht alle Entscheidungs
träger in Politik und Verwaltung dieses Prinzip verstanden haben und es auch anwenden, wird die ZGF keinesfalls überflüssig werden.
Ich möchte jetzt für den Ausschuss einige Punkte des ZGF-Berichts ansprechen, der sehr umfangreich ist, der liegt Ihnen ja auch als Mitteilung des Senats in einer Drucksache vom letzten Jahr vor. Ich möchte jetzt die Punkte ansprechen, die wir im Ausschuss diskutiert haben und bei denen wir zu einem Meinungsbild gekommen sind. Da geht es zunächst um das Thema Frauen und Arbeit und Frauen in der Wirtschaft.
Zur Arbeitsmarktsituation der beschäftigten Frauen im Lande Bremen ist zu sagen, obwohl die Zahl der beschäftigten Frauen im Lande Bremen in diesem Berichtszeitraum, also 1998 bis 1999, um fast 900 zurückgegangen ist, stieg ihr Anteil an den Erwerbstätigen leicht an. Leicht! Das heißt von 41,2 auf 41,5 Prozent! Dabei arbeiten rund ein Drittel aller beschäftigten Frauen in Teilzeitformen.
Der Ausschuss begrüßt sehr, dass es gelungen ist, zum Beispiel bei den Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen in der Stadt Bremen, den Frauenanteil erheblich zu steigern. Dies hat zwei Gründe: Es wurden zum einen vom Arbeitsamt Bremen Bewilligungen für die Träger, die nicht genügend Angebote für Frauen gemacht haben, gekürzt. Das war also eine Sanktionsmaßnahme. Zum anderen wurde dieses Projekt positiv begleitet, es wurden modellhaft besondere Kinderbetreuungszuschüsse für Frauen zur Verfügung gestellt. Dies hat sich also positiv ausgewirkt. In Bremerhaven, wo diese Maßnahmen nicht ergriffen worden sind, liegt der Frauenanteil unter der nach dem SGB III vorgeschriebenen Sollquote. Also, man muss sich anschauen, wie diese Maßnahmen gewirkt haben. Ich meine, positiv!
Insgesamt begrüßt der Ausschuss die vielfältigen Aktivitäten der ZGF auf Landes-, Bundes- und europäischer Ebene, die auf die Entwicklung arbeitsfördernder Programme und Projekte für Frauen gerichtet sind. Diese Anstrengungen gilt es unvermindert fortzusetzen. Dies gilt zum Beispiel für das Beschäftigungspolitische Aktionsprogramm des Bremer Senats beziehungsweise das Berufsrückkehrerinnenprogramm. Ebenso begrüßt der Ausschuss die Zusammenarbeit mit den Arbeitsämtern in Bremen und Bremerhaven und mit den dort neu bestellten hauptamtlich Beauftragten für Frauenbelange. Der Ausschuss erwartet in Zukunft von den zuständigen Senatsressorts Arbeit und Wirtschaft möglichst aktuelle Informationen nicht nur über die laufenden Frauenprojekte, sondern möglichst auch über die den Deputationen vorgelegten beziehungsweise verabschiedeten neuen Förderanträge für Projekte, die insbesondere Frauen betreffen.
Der Ausschuss begrüßt das Engagement des ZGFBüros Bremerhaven und die Schwerpunktsetzung auf den Bereich Frauen-Arbeit-Wirtschaft. Angesichts der Arbeitslosenquote in Bremerhaven ist dies sicherlich eine gute Maßnahme. Zum Bereich der Existenzgründungen von Frauen regt der Ausschuss als Forderung an die Wirtschaftspolitik an, auch Teilzeitgründungen von Unternehmen zu fördern.
Zum Gesamtkomplex Vereinbarkeit von Beruf und Familie möchte der Ausschuss noch einmal auf die Schlüsselrolle hinweisen, die die Vereinbarkeit von Familie und Beruf immer noch bei der Verwirklichung der Gleichstellung von Mann und Frau sowohl im öffentlichen Dienst als auch in der Privatwirtschaft hat. In der betrieblichen Wirklichkeit mangelt es nach wie vor an flexiblen Arbeitszeitmodellen, Karriereförderung und Kontakten zu Frauen während der Erziehungszeit, um sie auf eine Rückkehr in den Beruf vorzubereiten. Der Ausschuss begrüßt die Initiative der ZGF am Beispiel der kommunalen Krankenhausbetriebe, diese Thematik auf Veranstaltungen in Bremen und Bremerhaven zu problematisieren und Veränderungen dementsprechend anzustoßen.
Eine weitere Problemgruppe auf dem Arbeitsmarkt stellen die Migrantinnen dar. Hier begrüßt der Ausschuss die Einrichtung der Beratungsstellen MIBOP, also Migrantinnenberufsorientierung und -planung. Der Ausschuss bittet um Prüfung, ob ein derartiges Angebot auch in Bremerhaven installiert werden kann. Ebenso begrüßen wir die Einrichtung des Expertinnenberatungsnetzes, das mit Unterstützung der ZGF und des Landesfrauenrates 1997 seine Arbeit aufgenommen hat und nach wie vor aktiv ist.
Der Arbeitskreis „Berufliche Perspektiven von Frauen und Mädchen in Bremen“ hat über zehn Jahre eine erfolgreiche Vernetzungsarbeit in der Stadt Bremen geleistet, und das ZGF-Büro in Bremerhaven hat ebenfalls eine Initiative im Bereich neue Medien und I- und K-Berufe für Frauen ergriffen. Dies begrüßen wir ebenfalls.
Auf den gesamten Komplex Frauenförderung im öffentlichen Dienst, wo es um die Umsetzung des Landesgleichstellungsgesetzes geht, geht der Ausschuss in seinem Bericht diesmal nicht besonders ein. Dieses Thema haben wir erst Ende letzten Jahres hier im Plenum debattiert, und zwar im Zusammenhang mit dem Bericht zum Personalcontrolling, Band 3, Umsetzung des Landesgleichstellungsgesetzes vom 17. Oktober 2000, dazu verweise ich auf die Berichte und die Debatte hier.
Ich möchte nur einen Punkt ansprechen zum Thema öffentlicher Dienst, das ist der Punkt Innenreinigung in Bremerhaven. Dieses Thema haben wir im Ausschuss diskutiert, und der Ausschuss begrüßt den
Einsatz des Bremerhavener ZGF-Büros für eine Frauengruppe, die ganz am unteren Ende der Hierarchie angesiedelt ist, das sind die Frauen im Reinigungsdienst. In einer gemeinsamen Konzeptgruppe mit Frauenbeauftragten, Gesamtpersonalrat und Gewerkschaft ÖTV wurde für den Bereich der Innenreinigung ein Konzept entwickelt, das die Situation der Reinigungskräfte verbessern und gleichzeitig prüfen soll, ob es sinnvoll ist, sie im öffentlichen Dienst zu belassen.
Kurze Anmerkung noch zu dem Bereich Frauen und neue Medien: Die ZGF hat im Berichtszeitraum dem Thema Frauen und neue Medien unter anderem mit Fachveranstaltungen besondere Aufmerksamkeit gewidmet. Der Ausschuss begrüßt diese Aktivitäten ausdrücklich, da es sich um einen expandierenden Aufgabenbereich handelt.
Zum Komplex Mädchen und junge Frauen im Erziehungs- und Bildungswesen möchte ich noch einmal hinweisen auf die bundesgesetzliche Regelung im Kinder- und Jugendhilfegesetz. In Paragraph 9 Absatz 3 wird besonders auf die Gleichberechtigung in der Erziehung von Mädchen und Jungen eingegangen. Das Bremische Kinder-, Jugend- und Familienförderungsgesetz von 1998 hat ebenfalls in den Paragraphen 2 und 4 den Gedanken aufgenommen. Alle, die im Jugendbereich tätig sind, im Jugendhilfeausschuss, Landesjugendhilfeausschuss wissen, dass wir bereits 1995 in Bremen die Empfehlung zur Förderung der Mädchenarbeit in der Jugendförderung dort verabschiedet haben.
Der Ausschuss begrüßt es, dass im Zuge der Umsetzung der Empfehlungen im Juni 1999 endlich eine Regelzuständigkeit für Mädchenförderung beim Amt für Soziale Dienste in Bremen geschaffen und eine Stelle zur Koordination der Mädchenarbeit besetzt wurde.
Der Ausschuss stellt fest, dass in Bremerhaven im Gegensatz zu Bremen keine institutionalisierte Szene der Mädchenarbeiterinnen besteht. Er begrüßt ausdrücklich das Engagement und die Sicherstellung der Mädchenarbeit durch die ZGF, die unter ihrer Federführung seit 1993 den runden Tisch Mädchenarbeit organisiert hat. Nach Auffassung des Ausschusses haben die Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven bei der Mittelvergabe für die Jugendförderung verstärkt auf die Umsetzung der Empfehlungen zur Förderung der Mädchenarbeit zu achten.
Zum Bereich der Frauen in der Wissenschaft: Die „Informatica Feminale“, die an der Universität stattgefunden hat, und auch die Verankerung des Studiengangs „Informatik für Frauen“ an der Hochschule Bremen wollte ich auf jeden Fall noch einmal positiv hervorheben sowie ein Landeskonzept für ein frauengerechtes Informatikstudium, was auch in Zusammenarbeit mit der ZGF für die Universität und andere Hochschulen erarbeitet worden ist.
Ich komme zum Schluss! Der Ausschuss begrüßt insbesondere ausdrücklich die nachhaltige Öffentlichkeitsarbeit der ZGF, die auch im Berichtszeitraum wieder dazu geführt hat, dass durch zahlreiche Veröffentlichungen und Veranstaltungen frauenpolitische Themen von Bremen aus, aber auch weit über Bremen hinaus angestoßen wurden. Der Ausschuss ist beeindruckt davon, was die ZGF mit ihren Mitteln geleistet hat, gerade um Publikationen herauszugeben. Dank und Anerkennung an die Landesfrauenbeauftragte Frau Hauffe und ihre Mitarbeiterinnen möchte ich im Namen des gesamten Ausschusses aussprechen.
Ich meine, auch unsere Kolleginnen und Kollegen in der Bürgerschaft, die vor etwa 20 Jahren das Errichtungsgesetz für die ZGF im Parlament beschlossen haben, haben Weitsicht bewiesen. – Danke schön!