Erwin Knäpper
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Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ihnen liegen der Bericht und der Antrag des Datenschutzausschusses vor und auch die Stellungnahme des Senats vom 27. August 2002, es ist alles ordnungsgemäß zugegangen. Gestatten Sie mir aber, bevor ich versuche, den Bericht in kurzer Form vorzutragen, ein paar Anmerkungen, denn es ist in dieser
Legislaturperiode die letzte Berichterstattung dieses Datenschutzausschusses!
Wie immer, wie es sich auch für einen guten Ausschuss gehört, haben wir auch den 24. Jahresbericht gemeinsam in mehreren Sitzungen, manchmal auch sehr kontrovers, abgearbeitet, aber mit sehr guten Beratungsergebnissen. Immer dann, so wird es hier gehandhabt, wenn nach Veröffentlichung des Berichts und nach Stellungnahme des Senats zwischen den einzelnen Ressorts und dem Landesbeauftragten für den Datenschutz keine Einigung beziehungsweise Kompromisslösung erzielt werden konnte, haben wir die Vertreter der betroffenen Institutionen und Behörden zu den Datenschutzausschusssitzungen eingeladen. Beim Ausbau der technischen Infrastruktur in den Behörden stehen wir heute in Bremen vor der Aufgabe, die Sicherheitsinteressen unterschiedlicher Seiten, die voneinander abweichen und sich sogar gelegentlich widersprechen, so weit wie möglich gemäß dem Bremischen Datenschutzgesetz auf einen gemeinsamen Nenner zu bringen, und das haben wir in der letzten Periode geschafft.
Ich komme jetzt zu den einzelnen Beratungsergebnissen, die ich hier in kurzer Form abhandeln möchte. Wir haben im Ausschuss die Webpunkte behandelt. Sie werden fragen, was sind Webpunkte. Wir haben eine Informationsgesellschaft, wir haben aber auch Leute, die keinen Internetanschluss haben beziehungsweise keinen Computer, und so haben wir hier im Land Bremen an 30 weiterführenden Schulen Webpunkte, Internetcafés eingerichtet. Bei der Prüfung dieser Webpunkte stellte der Datenschutzbeauftragte fest, dass hier Mängel im Bereich der Datensicherheit vorlagen. Es war eine unzulässige Einsichtnahme aller Benutzer des Webpunkts möglich. Ferner bestand die Möglichkeit, sich an verschiedenen Arbeitsplätzen anzumelden und so zu sehen, welche Inhalte ein Nutzer an einem bestimmten anderen Arbeitsplatz aus dem Internet heruntergeladen hatte. Diese Mängel wurden beseitigt.
Es wurden vom Datenschutz Mängel bei der Führung von Personalakten in verschiedenen Behörden festgestellt. Bei mehreren Personalstellen waren in den Grundakten keine Verzeichnisse aller Teil- und Nebenakten vorhanden. Die Beschäftigten konnten in Grundakten nicht feststellen, ob noch weitere Nebenakten geführt wurden. Krankenakten und auch Urlaubsunterlagen wurden länger als in den Richtlinien vorgegeben aufbewahrt und teilweise vorschriftswidrig in den Grundakten und nicht in den Teilakten abgelegt. Auch wurden Akten von ausgeschiedenen Bediensteten zu lange aufbewahrt. Auch hier wurden alle Mängel beseitigt. Da Verstöße gegen die Richtlinien über die Erhebung und Führung von Personalakten vom 25. Mai 1996 auch in der Vergangenheit bereits Gegenstand von Beanstandungen waren, bittet der Ausschuss den Senat, alle Behörden, Eigenbetriebe und sonstigen Stellen noch
einmal eindringlich auf die Richtlinien hinzuweisen und zu deren Einhaltung anzuhalten.
Unterlagen über personelle Angelegenheiten beim Personalrat haben wir behandelt. Es wurden Unterlagen über personelle Angelegenheiten zu lange beim Personalrat im Zentralkrankenhaus St.-JürgenStraße aufbewahrt. Auch hier haben wir die Zusage, in Zukunft Unterlagen mit personenbezogenen Daten, die nicht erforderlich sind, sofort, die übrigen spätestens nach fünf Jahren zu vernichten. Der Gesamtpersonalrat erhielt Kenntnis und will alle Personalräte für den datenschutzgerechten Umgang mit Unterlagen mit personenbezogenen Daten sensibilisieren.
Inpol-neu läuft nicht. Das sollte dann die ganz große Geschichte werden. Das Bundeskriminalamt und die Länderpolizeien konzipieren seit 1992 unter der Bezeichnung Inpol-neu eine Fortentwicklung eines Informationssystems. Wir haben uns auch damit befasst, allerdings muss ich dazu sagen, die Einführung des neuen Systems wurde bundesweit verschoben. Wahrscheinlich gaben finanzielle Mängel Anlass dazu. Bei der geplanten Einführung waren Zugriffsmöglichkeiten aus datenschutzrechtlichen Gründen auf jeden Fall noch nicht zufriedenstellend gelöst. Durch die jetzigen Veränderungen, da Inpolneu jetzt nicht eingeführt wird, entfallen die Bedenken. Vielleicht, wenn Inpol-neu wieder aufgerufen wird und diese Bedenken immer noch vorhanden sind, müssen wir uns noch einmal damit befassen.
Änderung des Bremischen Meldegesetzes, das ist auch immer eine lange Geschichte gewesen, auch hier traten Probleme bei der Umsetzung auf. Da, wo technische Anpassungen noch nicht erfolgten durch die geänderten Rechtsgrundlagen, wurde durch Dienstanweisungen die Umsetzung durch manuelle Eingaben sichergestellt. Insgesamt ist die Umsetzung der Änderung des Bremischen Meldegesetzes in Bremen schon weitgehend abgeschlossen. Der Ausschuss erwartet die zügige Anpassung des in Bremerhaven verwendeten Meldeverfahrens Meso 96 an das geänderte Bremische Meldegesetz in Abstimmung mit dem Landesbeauftragten für den Datenschutz. Ich glaube, eine Rückmeldung liegt bis jetzt noch nicht vor.
Bundestagswahl 2002! Jedes Mal, wenn Bundestagswahl ist, wenn überhaupt Wahlen sind, gibt es auch immer Anlass zu Bedenken beziehungsweise haben wir bemängelt und der Datenschutzbeauftragte insgesamt, und wir haben uns anschließend auch damit befasst, es ging hier einmal wieder um die Weitergabe von Daten aus der Meldedatei. Es wurde noch einmal überprüft, auf welche Weise das Widerspruchsrecht der Bürger hinsichtlich der Weitergabe ihrer Daten an politische Parteien und andere Stellen und Einrichtungen im Meldeverfahren gewährleistet wird. Hier ist der Datenschutzausschuss zu der Feststellung gekommen, das komplizierte Verfahren bei der Übermittlungssperre zu ver
ändern und schon im Vorblatt gleich ein Kästchen für die Entscheidung des Bürgers auf dem Meldebogen vorzusehen, ob er die Weitergabe seiner Daten wünscht oder nicht.
Prüfung des Justiznetzes! Auch hier wurden Mängel festgestellt. Die Maßnahmen wurden dann allerdings verbessert. Die Datensicherheit im Justiznetz ist jetzt veranlasst worden. Viele Datenübertragungen wurden unverschlüsselt weitergegeben. Dies ist jetzt nicht mehr gegeben, und die Erhöhung der Sicherheit im Justiznetz wird vom Ausschuss auch begrüßt.
Internetnutzung durch Schulen! Bereits im 22. und 23. Jahresbericht hatte der Datenschutzbeauftragte darauf und auf den Mangel einer fehlenden Nutzungsordnung hingewiesen. Er hatte darauf hingewiesen. Auf mehrfaches Drängen des Datenschutzausschusses hat das Bildungsressort endlich die geforderte Handlungsanweisung vorgelegt. Wir, der Datenschutzausschuss, bedanken uns, dass es nach vielen Anläufen endlich geklappt hat.
Prüferfahrung bei der Führung von Schullaufbahnakten! Bei der Überprüfung von Schullaufbahnakten wurden Verstöße gegen die Richtlinien zur Führung der Akten festgestellt. Sensible Daten wie Gesundheits- und Verhaltensdaten wurden nicht, wie nach den Richtlinien vorgesehen, getrennt aufbewahrt. Es fehlten Einwilligungserklärungen der Betroffenen bei der Weitergabe von Akten. Akten ausgeschiedener Schüler wurden nicht gesperrt. Aufbewahrung und Aussonderung von Schriftgut in den Schulen wurden nicht beachtet. Der Ausschuss begrüßt die vom Senator für Bildung und Wissenschaft eingeleiteten Schritte und erwartet, dass die geprüften Schulen ihre Mängel im Datenschutzbereich beseitigen.
Neben der Abarbeitung des 24. Jahresberichts des Landesbeauftragten für den Datenschutz hat sich der Ausschuss mit vielen anderen datenschutzrechtlichen Problemen befasst. So wurde mit Unterstützung aller Ausschussmitglieder ein neues, modernes Bremisches Datenschutzgesetz geschaffen. Wir haben uns in den Sitzungen intensiv mit dem Informationsfreiheitsgesetz befasst. Es wurde auch eine Anhörung durchgeführt. 0190-Telefonnummern, biometrische Verfahren, Videoüberwachung, ED-Behandlung bei der Kripo durch DNA-Analyse, Krankenhausdatenschutzgesetz, Rasterfahndung, viele andere datenschutzrechtliche Themen wurden von uns behandelt, und wir haben uns kontrovers damit befasst, sind aber zu einvernehmlichen Lösungen gekommen.
Wir haben uns über die Herstellung der fälschungssicheren Personalausweise informiert und mit den Kolleginnen und Kollegen aus dem Abge
ordnetenhaus in Berlin und dem Landtag in Brandenburg Erfahrungen ausgetauscht.
In diesem Ausschuss herrschte eine gute Motivation, und ich möchte mich hiermit bei allen Ausschussmitgliedern und allen Mitabeitern, beim Landesbeauftragten für den Datenschutz und seinen Bediensteten recht herzlich für die gute hinter uns liegende Arbeit bedanken.
Durch unser neues Datenschutzgesetz haben wir, so glaube ich, ein neues Denken in den Verwaltungsbereichen implementiert, denn immer wieder mussten wir feststellen, dass gerade im EDV-Bereich technische Potentiale ausgekostet werden. Auch wenn die technische Revolution eine überaus schnelle Gangart genommen hat, wäre es falsch zu resignieren. Im Gegenteil, ich bin sicher, dass wir die datenschutzrechtlichen Probleme in gleicher Weise meistern werden wie in der Vergangenheit.
Abschließend möchte ich nochmals anmerken, der Datenschutz in Bremen befindet sich inzwischen auf einem hohen und in weiten Teilen sehr zufrieden stellenden Niveau. Es liegt daran, dass trotz unterschiedlicher Auffassungen hier ein fruchtbares Zusammenwirken zum gemeinsamen Schutz der Grundrechte besteht.
Ich bitte die Bürgerschaft um Beitritt zu den Bemerkungen des Datenschutzausschusses. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit!
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Sie haben den Bericht des Datenschutzausschusses vorliegen, und wir Abgeordneten haben ihn auch ausführlich gelesen. Insgesamt haben wir mehrere Sitzungen darüber abgehalten, und zwar sehr konstruktiv, aber zu den Einzelheiten komme ich gleich in meinem Bericht. Ich möchte vorweg noch ein paar einführende Worte zum Datenschutz sagen.
Die Bürger wollen Sicherheit, das wissen wir, aber auch im Datenschutzbereich Datensicherheit. Der Sicherheitsbegriff hat ja viele Facetten. Wir kennen ihn überall, auch im täglichen Leben. Die Meinungen darüber, was das Wesen von Sicherheit ausmacht, gehen natürlich weit auseinander. Man ist sich aber weitgehend einig darin, dass das Verlangen nach Sicherheit ein menschliches Grundbedürfnis ist und dass ein Mindestmaß an Sicherheit eine unverzichtbare Voraussetzung für soziales Zusammenleben darstellt. Unsicherheit im Datenschutz bildet aber ebenfalls ein Wesensmerkmal der modernen Gesellschaft, und diese Tatsache zwingt den Landesbeauftragten für den Datenschutz und seine Mitarbeiter, auch die Mitglieder des Datenschutzausschusses, immer wieder nach neuen Wegen für einen rationellen Umgang mit Risiken und Gefahren zu suchen, die insbesondere aus großtechnischen Entwicklungen erwachsen.
Dieses Datenschutzgesetz, das wir heute beschließen wollen, wird dazu beitragen, den Datenschutz zu stärken, denn Datenverarbeitungssysteme stehen im Dienste des Menschen. Sie haben ungeachtet der Staatsangehörigkeit oder des Wohnortes der natürlichen Personen deren Grundrechte und Freiheiten und insbesondere deren Privatsphäre zu achten und zum wirtschaftlichen und sozialen Fortschritt, zur Entwicklung des Handels sowie zum Wohlergehen der Menschen hier in Bremen und Bremerhaven beizutragen.
Die Tatsache, dass das Bundesverfassungsgericht den Datenschutz im Volkszählungsurteil fünf Jahre nach In-Kraft-Treten des Gesetzes auf Verfassungsrang gehoben hat, verschafft diesem kein besonderes Ansehen, aber man ging danach behutsamer mit personenbezogenen Daten um. Die Befugnis der Bürger, grundsätzlich selbst über die Preisgabe und die Verwendung ihrer Daten entscheiden zu dürfen, entwickelte das Gericht aus dem allgemeinen Per––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
sönlichkeitsrecht. Damit erblickte das Wortungeheuer von dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung das Licht der Welt. Ob das Bundesverfassungsgericht ein neues Grundrecht erfunden oder dieses durch eine Auslegung des Grundgesetzes im Lichte veränderter Lebensverhältnisse herausgearbeitet hat, kann man heute dahingestellt sein lassen, denn dieses Verfassungsgesetz hat sich in Deutschland durchgesetzt und ebenso einen weltweiten Siegeszug angetreten. Meine Damen und Herren, Sie können mir glauben, dass auch in Bremen das Niveau im Bereich des Datenschutzes sehr hoch ist und einen hohen Stellenwert hat, und es befindet sich, Sie können es mir glauben, ich weiß das ganz genau, in einem sehr zufrieden stellenden Zustand. Aus diesem Grund freue ich mich, wenn wir heute im Haus der Bremischen Bürgerschaft unser neues Bremisches Datenschutzgesetz beschließen werden. Ungeachtet dessen mussten wir das hier vorliegende alte Datenschutzgesetz an die Richtlinie 9546 EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Oktober 1995 zum Schutze natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr anpassen. Das zurzeit noch unterschiedliche Niveau des Schutzes der Rechte und der Freiheit von Personen, insbesondere der Privatsphäre, bei der Verarbeitung personenbezogener Daten in den Mitgliedstaaten kann die Übermittlung dieser Daten aus dem Gebiet eines Mitgliedstaates in das Gebiet eines anderen Mitgliedstaates verhindern. Somit kann dies ein Hemmnis für die Ausübung einer Reihe von Wirtschaftstätigkeiten auf Gemeinschaftsebene darstellen, den Wettbewerb verfälschen und die Erfüllung des Auftrags der im Anwendungsbereich des Gemeinschaftsrechts tätigen Behörden verhindern. Diese Unterschiede ergeben sich aus der Verschiedenartigkeit der einstaatlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften. Darum war eine Anpassung an die Richtlinie sowie auch an das neue Bundesdatenschutzgesetz dringend erforderlich. Mit Einzug der Informationstechnik in alle Lebensbereiche wurden in den letzten Jahren immer mehr gesellschaftliche Funktionen auf der Basis grenzüberschreitend angelegter elektronischer Netzwerke abgewickelt. Hiermit hat aber auch die Datensicherheit eine ganz neue Bedeutung bekommen. Bei den Beratungen zum neuen Datenschutzgesetz gab es auch gegenüber dem Senat eine Frontstellung, aber im Zusammenwirken hat die Koalition mit der Opposition gemeinsam das Ziel erreicht. Wir haben hart diskutiert, wir haben mehrere Sitzungen abgehalten, aber wir sind dann trotzdem ans Ziel gekommen, und das ist gut so.
Alle unsere Nachbesserungsvorschläge sind im Ausschuss beschlossen und sollen mit in das neue
Gesetz einfließen. Der Bericht und der Antrag des Datenschutzausschusses liegen Ihnen ja vor, ich hatte das eingangs schon erwähnt. Dieses neue Gesetz wird den Datenschutz im Lande Bremen noch weiter verbessern und die Mängel im Umgang mit personenbezogenen Daten minimieren. Trotzdem müssen die Ausschussmitglieder, aber auch der Datenschutzbeauftragte feststellen, dass immer wieder einzelne Mängel beim Umgang mit personenbezogenen Daten in allen Bereichen auftreten. Die häufigsten Mängel folgen aus einer Unart, die in der menschlichen Stammesgeschichte begründet ist: Es wird gesammelt, und es wird zu spät gelöscht.
Wir haben mit diesem Gesetz das Ziel erreicht, Hürden für den Verkehr personenbezogener Daten zu beseitigen, aber auch die Rechte und Freiheiten von Personen bei der Verarbeitung dieser Daten in Bremen auf ein gleichwertiges Schutzniveau wie in der Europäischen Union zu bringen.
Folgende wichtige Punkte sind in dem neuen Gesetz verankert – ich gehe einmal davon aus, dass gleich bei der Diskussion auch meine Kolleginnen und Kollegen noch auf einzelne Punkte eingehen –, ich möchte diese kurz anschneiden, damit sie hier nicht doppelt diskutiert werden: Wir haben verankert die Anpassung der Begriffsbestimmung an die Terminologie der Richtlinie Einschränkung der Verarbeitung besonderer sensibler Daten, Einführung einer Vorabkontrolle von Datenverarbeitungsverfahren, Einführung einer Bestimmung über automatisierte Einzelentscheidungen, Bestellung eines behördlichen Datenschutzbeauftragten, Erweiterung der Pflichten zur Unterrichtung des Betroffenen, Neuregelung der Übermittlung an Einrichtungen innerhalb der Europäischen Union und Erweiterung der Schadensersatzregelung um eine Verschuldungshaftung. Einige Punkte wurden vom Ausschuss noch verbessert, und in drei zusätzlichen Sitzungen wurden diese im Beisein eines Vertreters des Senators für Justiz und Verfassung beschlossen.
Bei der Bestellung eines behördlichen Datenschutzbeauftragten, dies ist in Artikel 18 der Richtlinie aufgeführt, hat sich der Ausschuss für eine obligatorische Bestellung ausgesprochen. Hier haben wir mit dem Bundesgesetz und mit vielen Ländergesetzen in der Bundesrepublik gleichgezogen. Behördliche Datenschutzbeauftragte sind nichts Neues, denn viele haben erst gedacht, jetzt müssen wir überall einen behördlichen Datenschutzbeauftragten haben. Es ist nichts Neues, hier in bremischen Behörden haben wir dies schon. Auch bei der Polizei Bremen und bei den Sozialbehörden sowie beim Magistrat in Bremerhaven sind behördliche Datenschutzbeauftragte schon in Amt und Würden, und dies soll jetzt noch einmal gesetzlich festgelegt werden.
Wir haben uns im Ausschuss für ein Datenschutzaudit eingesetzt und auch beschlossen. Wir können die benannte Stelle zur Verbesserung des Datenschutzes und der Datensicherheit, ihre Verfahren und technischen Einrichtungen durch unabhängige Gutachter prüfen und bewerten lassen. Hiermit soll die Datensicherheit, aber auch der Datenschutz durch eine stärkere Selbstregulierung der öffentlichen Stellen verbessert werden. Hier müssen noch Inhalt und Ausgestaltung der Auditverfahren geregelt werden. Wir erwarten durch diese Regelung einen höheren Qualitätsstandard. Ein weiterer erforderlicher Punkt: Bisher war es immer so, dass jedes Mal, wenn wir den Jahresbericht des Landesbeauftragten für Datenschutz vorliegen hatten, es lange gedauert hat, bis dann endlich der Bericht vom Senat da war. Wir haben dann öfter unter Zeitdruck arbeiten müssen und mussten unsere Sitzungen in aller Eile abhalten, weil wir den Termin erreichen wollten. Ferner hält der Ausschuss es für erforderlich, dass bei der Besetzung einer neuen Stelle des Landesbeauftragten für den Datenschutz der Datenschutzausschuss beteiligt wird. Da das Parlament den Landesbeauftragten auf Vorschlag des Senats wählt, wird der Ausschuss nach dem neuen Gesetz das Auswahlverfahren begleiten. Wir haben hier lange darum gerungen, da gab es einige Schwierigkeiten, aber es ist ja mit eingearbeitet worden, und wir sind alle zufrieden. Durch den Begriff „Benehmen“ wird jetzt sichergestellt, dass dem Ausschuss Gelegenheit gegeben wird, sich bei der Auswahl eine eigene Meinung zu bilden. Der Senat wird die Meinung beziehungsweise die Stellungnahme zur Kenntnis nehmen und in seine Überlegungen einbeziehen. Wichtig ist hier, noch einmal herauszustellen, dass der Senat daran nicht gebunden ist. Bei der Bestellung eines neuen Datenschutzbeauftragten soll der Senat spätestens sechs Monate nach Ausscheiden des Landesbeauftragten einen Nachfolger vorschlagen. Hier, so finde ich, sind gute Lösungen und Entscheidungen getroffen worden. Ich bitte um Ihre Zustimmung für dieses Gesetz!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der Bericht ist Ihnen schriftlich zugegangen, aber der Ausschuss hat nun einmal entschieden, dass es hier auch noch einmal mündlich vorgetragen werden sollte. Ich will es kurz machen, raffen und in Kürze darlegen, was der Ausschuss in seiner gesamten Zeit gemacht hat!
In meiner Eigenschaft als Vorsitzender des Datenschutzausschusses möchte ich heute den Bericht und den Antrag des Datenschutzausschusses zum Jahresbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz und zur Stellungnahme des Senats abgeben. Wie in den letzten Jahren möchte ich es aber nicht versäumen, mich bei allen Mitarbeitern der Bremischen Bürgerschaft, die den Ausschuss begleitet haben, bei dem Landesbeauftragten für den Datenschutz und allen Mitarbeitern des Landesamtes, die immer intensiv und hoch qualitativ mitgearbeitet haben, recht herzlich zu bedanken.
Die Koalition, aber auch die Opposition hat in der Sache zwar hart, aber offen und engagiert an Lösungen nach Erscheinen des dreiundzwanzigsten Jahresberichts gearbeitet. In vielen Sitzungen wurde gemeinsam, wie es sich für einen guten Ausschuss gehört, dafür gesorgt, dass durch konstruktive Lösungen Defizite im Datenschutzbereich abgebaut beziehungsweise verbessert wurden. Die Bereitschaft der Opposition zur konstruktiven Zusammenarbeit macht deutlich, dass sich die demokratischen Kräfte in Bremen zur Verantwortung gegenüber dem Datenschutz bekennen, auch dann, wenn die Bewertungen in Fragen des neuen Meldegesetzes und bei anderen neu gestalteten Gesetzeswerken in dem einen oder anderen Punkt auseinander gehen.
Wie der Datenschutzausschuss in seinem Bericht dargelegt hat, wurden festgestellte Mängel nicht immer in einer angemessenen Zeit abgestellt. Behandelt hat der Ausschuss das Personalabrechnungsverfahren KIDICAP, in das jetzt eine neue Verschlüsselungssoftware implementiert worden ist. Alle in der Prüfung festgestellten Mängel sind mittlerweile behoben. Dann das DNA-Analyseverfahren! Hier wurde die Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts nicht beachtet, und es waren keine festen Verfahrensstrukturen vorhanden. Auch hier ist jetzt eine einvernehmliche Lösung gefunden worden.
Beim Fernmeldegeheimnis und der Kontrolle waren Defizite vorhanden, diese werden demnächst ausgeräumt, denn eine beratungsfähige Vorlage ist in Arbeit. Das Gleiche gilt für die Hochbaustatistik. Hier war keine gebotene Trennung vorhanden, denn die Bauordnungsämter hatten die Bauherren aufgefordert, Bauunterlagen und statistische Erhebungsbögen zusammen einzureichen. Hier werden noch Beratungen erforderlich sein. Der Ausschuss hofft, dass dies demnächst zu aller Zufriedenheit gelöst wird. Auch bei der Ermittlungsgruppe Schwarzarbeit waren Regelungslücken vorhanden. Hier wird eine neue Dienstanweisung zur Regelung für die Zuständigkeit erarbeitet.
In den Krankenhäusern Zentralkrankenhaus Reinkenheide und Zentralkrankenhaus Links der Weser wurde der Umgang mit Patientendaten bemängelt.
Der Zugriff auf die dort gespeicherten Patientendaten war allen Ärzten und Pflegekräften möglich. Das werden wir demnächst durch ein neues Krankenhausdatenschutzgesetz ändern. Hier unterstützt der Ausschuss die Empfehlung des Landesbeauftragten, das Krankenhausdatenschutzgesetz unter Wahrung der berechtigten Schutzbedürfnisse der Patienten und unter Einbezug der neuen Entwicklung der Technik und der Medizin zu verbessern.
Ferner wurde im Ausschuss der Bereich der Internetnutzung durch Schulen behandelt. Hier soll mehr Sicherheit geschaffen werden. Auch bei der Prüfung von Wohngeldverfahren hatten Mitarbeiter unabhängig von ihren jeweiligen Aufgabenbereichen uneingeschränkten Zugriff auf sensible Sozialdaten. Hier ist vom Ausschuss Regelungsbedarf angemeldet worden. Einen Sachstandsbericht erwartet der Ausschuss in den nächsten Wochen.
Ferner wurden noch Themen behandelt, die nicht im Jahresbericht erschienen sind. Wir haben zusätzlich behandelt den Zugriff der GEZ auf Meldedaten, Wunschkennzeichen über Internet, die Landesgesellschaft für Datenschutz, Einsatz neuer Software in der bremischen Verwaltung, Novellierung des Bundesdatenschutzgesetzes, Modellversuch alternierende Telearbeit, Datenschutzkonzept für den Justizbereich, Datenschutzkonzept zum elektronischen Einbürgerungsverfahren, Rezeptrecherche mit Hilfe der NARZ-CD, Brustkrebsscreeningprogramm, Bremisches Datenschutzgesetz, Bremisches Informationsfreiheitsgesetz, Bremisches Polizeigesetz, Entwurf zur Novellierung des Bremischen Datenschutzgesetzes, Weitergabe von Filmmaterial an die Polizei und Weitergabe von Daten an Adressbuchverlage. Dies war nur ein kleiner Auszug aus der Arbeit des Datenschutzausschusses.
Ich glaube, wir können mit dem Ergebnis, das manchmal mit unterschiedlichen Auffassungen im Ausschuss zustande gekommen ist, sehr zufrieden sein. Wenn sich gegenteilige Positionen gegenüberstehen, kann man nur zu einem vernünftigen Ergebnis kommen, wenn alle dazu bereit sind, sich aufeinander zu zu bewegen, wobei es immer die Grenze gibt, dass es sich um einen tragfähigen Kompromiss handeln muss. Wir haben die Beratungsgegenstände in relativ kurzer Zeit bewältigen müssen, da eine Vielzahl von zusätzlichen aktuellen Datenschutzproblemen auftauchte, die nicht im Jahresbericht enthalten waren.
Meine Kolleginnen und Kollegen im Ausschuss werden weiterhin um die Belange des Datenschutzes bemüht sein. Ich bitte die Bürgerschaft, den Bemerkungen des Datenschutzausschusses beizutreten. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich möchte mich an dieser Stelle, es ist ja alle Jahre immer der gleiche Fall, zum Abschluss der parlamentarischen Beratungen des 22. Jahresberichts des Landesbeauftragten für den Datenschutz bei allen Abgeordneten im Ausschuss, beim Datenschutzbeauftragten sowie seinen Mitarbeitern und den Bediensteten der Verwaltung ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
der Bremischen Bürgerschaft für die zügige und intensive Arbeit von dieser Stelle aus bedanken.
Der Bericht des Datenschutzbeauftragten, die Stellungnahme des Senats und der Bericht des Datenschutzausschusses liegen Ihnen vor. Lassen Sie mich aber, bevor ich zur Arbeit des Datenschutzausschusses komme, noch ein paar Anmerkungen machen!
Der Schutz personenbezogener Daten vor unbefugter Verwendung ist gerade angesichts der immer weiter reichenden Möglichkeiten der automatisierten Informationsverarbeitung und Kommunikationsmittel von großer Bedeutung. Der Datenschutz muss aber in allen seinen Ausprägungen und bei allen Regeln abgewogen werden mit anderen vorrangigen Interessen der Bürger und der Gemeinschaft.
Eine der größten Umwälzungen ist die Einführung des Datenschutzes in die diversen Gesetzeswerke des Landes Bremen, und besonders sieht man dies auch im neuen Polizeigesetz. Teilweise vergrößert sich das Volumen der Bestimmungen um ein Drittel des bisherigen Umfangs. Im Verhältnis zu den Generalermächtigungen des Polizeigesetzes der fünfziger und sechziger Jahre wurde nun alles bis ins Detail geregelt, und ich finde, das ist gut so.
Mit dem Einzug der Informationstechnik in allen Bereichen werden immer mehr gesellschaftliche Funktionen auf der Basis grenzüberschreitend angelegter elektronischer Netzwerke abgewickelt. Für die großen Hoffnungen, die mit dieser Entwicklung verbunden werden, meine Damen und Herren, stehen unter anderem die Begriffe Electronic Government, Electronic Administration und Electronic Commerce. In dem Maße, wie die Digitalisierung gesellschaftlicher Kommunikations- und Kooperationsbeziehungen voranschreitet, gewinnt aber auch die Frage der Sicherheit der interaktiven Netzwerke eine völlig neue Bedeutung. Das Schlimmste aber ist, meine Damen und Herren, das Ausufern von extremistischen Hasstiraden und Kinderpornographie im Internet.
Die Problematik durch den demokratischen Rechtsstaat ist eine entscheidende Voraussetzung im Kampf gegen den politischen Rechtsextremismus und von ihm ausgehende gewalttätige Spannungen in der Gesellschaft. Bei ständig wachsenden Sorgen unserer Bürger entstehen Vertrauensverluste für unseren Staat. Es entsteht Unsicherheit, und Unsicherheit in diesem Problemfeld sucht nach Stützen. Es sollen nicht irgendwelche rechtsextremistischen Rattenfänger sein, die aus den Sorgen der Bürger ihr trübes Süppchen kochen, oder Sextäter, die mit Kinderpornographie im Internet das große Geld machen.
Wenn Täter erwischt werden, die Kinderpornographie und rechtsextremistische Parolen im Internet verbreiten, und dann die Forderung nach Strafverschärfung kommt, leiert sich das spätestens dann aus, wenn wieder etwas passiert ist. Da sind wir am Kern: das Wiederpassieren!
Schaden in Zukunft vermeiden, das muss im Vordergrund unserer Anstrengungen stehen. Hier geschieht noch nicht alles, was eine problembewusste, wohlhabende, technisch versierte Gesellschaft in Deutschland leisten kann. Wir sind aber auf dem richtigen Weg, meine Damen und Herren, mit großem Ziel, von dem wir auch sprechen müssen, weil wir in diesem Politikfeld Datenschutz und -sicherheit ebenso Optimismus brauchen wie in allen anderen Bereichen.
Weil die Bediensteten des Landesbeauftragten in den letzten Jahren in erheblichem Umfang unentgeltlich Beratung bei privaten Firmen auf dem Gebiet des Datenschutz ausgeführt haben, sind wir jetzt auf einem guten Weg, wenn die Landesgesellschaft für Datenschutz GmbH ihre Arbeit demnächst aufnimmt. Diese Gesellschaft wird sich mit Multimediaprojekten befassen. Die Gesellschaft wird sich mit der Erstellung von Datenschutzkonzepten befassen, und sie wird sich weiter mit der Ausbildung von Datenschutzbeauftragten in Betrieben und auch in Personalräten befassen. Sicherheitsmaßnahmen im Datenschutzbereich und Fortbildungsveranstaltungen sollen von dieser Gesellschaft ebenso durchgeführt werden.
Durch die Gründung dieser Gesellschaft wird die Sicherheit bei der Anwendung der I- und K-Technologie erhöht. Viele Unternehmen haben erkannt, dass ihre Produkte ohne Datenschutz am Markt nicht akzeptiert werden, und sind daher bereit, in den Datenschutz zu investieren. Wie wichtig die Datensicherheit sein muss, haben wir am Mittwoch in den Zeitungen gelesen zu dem Thema, dass der Diebstahl von Steuerdaten bei der elektronischen Steuererklärung möglich ist. Hier müssen jetzt neue Sicherheitsvorkehrungen getroffen werden.
Um aber nicht zu weit abzuschweifen, meine Damen und Herren, möchte ich mich jetzt darauf konzentrieren, noch einmal eben unsere Arbeit vorzustellen, die wir im letzten Jahr geleistet haben. Unter anderem haben wir uns mit den datenschutzrechtlichen Defiziten bei der elektronischen Post in der bremischen Verwaltung befasst. Hier soll demnächst dem Ausschuss eine E-Mail-Richtlinie vorgelegt werden. Der gesamte Vorgang ist noch nicht ganz abgeschlossen, aber wir sind guter Hoffnung, dass das demnächst passiert.
Auch bei der Telefonüberwachung bei der Polizei hier in Bremen hat sich Neues ergeben, auch hier müssen durch die Änderung der Paragraphen 100 a und 100 b der Strafprozessordnung neue Durchführungsbestimmungen erfolgen. Dies ist auch noch
nicht gemacht worden, aber wir hoffen, dass wir im nächsten Monat auch dort positiv in die Zukunft sehen können, dass wir da ein Konzept bekommen. Dies befindet sich zurzeit alles in der Abstimmung.
Ferner beschäftigte sich der Ausschuss mit dem neuen Meldegesetz. Während unser Koalitionspartner und auch wir, die CDU, bei der Weitergabe von Daten aus dem Melderegister an politische Parteien an der Widerspruchslösung festgehalten haben, sprach sich die Opposition für die Einwilligungslösung aus. Vom Ausschuss wurde auch festgestellt, dass die Weitergabe von Daten aller Wahlberechtigten an eine Partei, so, wie es in Bremerhaven geschehen ist, ein Verstoß gegen das Bremische Meldegesetz ist. Der Ausschuss sprach sich dafür aus, dass eine Gewährleistung bestehen muss, dass Sperrvermerke bei der Erstellung des Wählerverzeichnisses berücksichtigt werden.
Bei dem elektronischen Einbürgerungsverfahren geht der Ausschuss davon aus, dass demnächst ein Datenschutzkonzept vorgelegt wird. Dies fehlt bei Judit, in der Justizvollzugsanstalt und beim Ärztlichen Dienst. Wie mir aber signalisiert worden ist, soll das auch im nächsten Monat behoben werden.
Lange hat sich der Ausschuss auch mit den Anforderungen von Sozial- und Ausländerakten durch das Rechnungsprüfungsamt in Bremerhaven befasst. In einer nichtöffentlichen Sitzung in Bremerhaven gab der Magistratsdirektor eine Stellungnahme dazu ab. Es werden Richtlinien für die Aktenherausgabe erstellt. Der ganze Vorgang ist noch nicht abgeschlossen, und wir werden hier noch weiter tätig sein müssen.
Ferner beschäftigte sich der Ausschuss mit der Videoüberwachung bei der stationären Pflege und in Großwohnanlagen sowie mit der Novellierung des neuen Polizeigesetzes. Einen breiten Raum nahm auch der Bericht der Verwaltung über die Möglichkeiten der Kontrolle missbräuchlicher Arzneimittelverrechnungen ein. Dies ist aber, das kann ich hier sagen, nicht nur ein Bremer, sondern ein bundesweites Problem. In vielen Fällen wird vermutet, dass eine sehr enge Kooperation zwischen dem verordnenden Arzt und der abrechnenden Apotheke besteht. Auch in Bremen wurden die Organisationen aufgefordert, entsprechende Daten an die Apotheken- oder Ärztekammern zu leiten. Die Krankenkassen leiten die entsprechenden Daten aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht weiter.
Allen Beteiligten ist klar, dass Rezeptmanipulationen ohne die Verwendung der entsprechenden Abrechnungsdaten nicht aufgedeckt werden können, da sich weder der Arzt noch die betreffende Apotheke freiwillig bereit erklären, ihre Abrechnungsdaten den entsprechenden Stellen anonymisiert zuzuleiten. Auch hier ist Handlungsbedarf angesagt, und wir hoffen alle, dass im neuen Bundesdatenschutzgesetz in dieser Richtung Änderungen eingearbeitet werden.
Wir haben uns, und ich möchte mich jetzt auch kurz fassen, beschäftigt mit dem MammascreeningProjekt am Zentralkrankenhaus. Wir haben uns mit der Datensammlung der Telefonanbieter über Kunden befasst. Wir haben über Nebenbeschäftigungsanzeigen diskutiert und auch über Kinderpornographie auf Internetseiten. Wunschkennzeichen über Internet war ein Thema, Konsequenzen einer Melderechtsänderung für die in Bremerhaven bestehenden DV-Verfahren und Zugriff der GEZ auf Meldedaten. Dies alles wurde im Ausschuss behandelt. Dazu kamen aktuelle Datenschutzprobleme, Beschwerden von Einzelpersonen, und auch die Wiederbesetzung der Stelle des Datenschutzbeauftragten wurde mehrmals energisch, das möchte ich hier betonen, im Ausschuss angesprochen.
Wir haben bei der letzten Bürgerschaftssitzung endlich nach zähem Ringen einen neuen Datenschutzbeauftragten gewählt. An dieser Stelle, er sitzt ja heute hier, möchte ich als Vorsitzender des Ausschusses nicht versäumen, dem neuen Datenschutzbeauftragten bei seiner Arbeit alles Gute zu wünschen.
Ich bitte die Bürgerschaft (Landtag), den Bemerkungen des Datenschutzausschusses beizutreten. – Danke schön!
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Alle Jahre wieder haben wir ja den Datenschutzbericht. Heute liegt Ihnen der Bericht und Antrag des Datenschutzausschusses zum einundzwanzigsten Jahresbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz und zur Stellungnahme des Senats vor. Bevor ich jedoch auf die Einzelheiten des Berichts ein
gehe, meine Damen und Herren, auch wenn es ungewöhnlich sein mag, gestatten Sie mir, von dieser Stelle aus den Bediensteten der Bremischen Bürgerschaft, die im letzten Jahr den Datenschutzausschuss begleitet haben, Dank und Anerkennung auszusprechen.
Ferner möchte ich mich bedanken bei dem ausgeschiedenen Landesbeauftragten für den Datenschutz, Herrn Dr. Walz, den es nach Berlin gezogen hat, der aber, das möchte ich hier besonders betonen, jahrelang die Datenschutzbelange im Lande Bremen hervorragend begleitet hat, aber auch bei dem kommissarischen Vertreter sowie den Mitarbeitern des Landesamtes für den Datenschutz, die bei der Erarbeitung des Jahresberichts während der Beratungen in den einzelnen Zuständigkeiten dem Datenschutzausschuss einen intensiven, qualitativ hohen Arbeitseinsatz gezeigt haben.
Ich erwähne dies hier auch deshalb ausdrücklich, um manches modisch gewordene Klischee von der Tätigkeit im öffentlichen Dienst mit abbauen zu helfen.
Meinen Dank möchte ich aber auch allen Kolleginnen und Kollegen, die in der Sache zwar manchmal hart, aber offen und engagiert an den Datenschutzproblemen mitgearbeitet haben, aussprechen. Leider erreichte das gute Klima im Ausschuss nicht immer das Plenum. Viele gute Vorschläge sind von beiden Koalitionsfraktionen und von der Opposition eingeflossen. Ich freue mich, hier sagen zu dürfen, dass die Bereitschaft aller Kolleginnen und Kollegen zur Kooperation ihren Niederschlag in konstruktiven Lösungen gefunden hat. Auch die Bereitschaft der Opposition zur guten Zusammenarbeit macht deutlich, dass sich alle demokratischen Kräfte in unserem Lande zur Verantwortung für den Datenschutz bekennen. Beim Melderecht zum Beispiel, Frau Stahmann, gingen die Meinungen ein bisschen auseinander, aber in dem einen oder anderen Punkt sind wir dann trotzdem wieder zu Ergebnissen gekommen.
Ganz wesentliche Teile des einundzwanzigsten Jahresberichts sind von allen Mitgliedern des Ausschusses in den Sitzungen einstimmig verabschiedet worden, und das sollte man hier auch betonen.
Ohne einen allgemein beachteten Konsens über die Rechte im Datenschutz kommt keine Gesellschaft aus. Dieser Konsens besteht darin, dass Datenschutzgesetze für alle gelten und gegen jeden durchgesetzt werden müssen. Ein zivilisiertes, freiheitliches Gemeinwesen bedarf immer zweier Komponenten, eines Staates, der seine Bürger schützen kann, aber auch eines Staates, der in seiner Macht begrenzt ist und diese Begrenzung auch bewusst bejaht. Das ist der Grundgedanke des Datenschutzes.
Allerdings rate ich auch dazu, im Grenzbereich zwischen den Freiheitsrechten des Einzelnen und den Eingriffsrechten des Staates die Abwägung nicht blauäugig vorzunehmen! Wir wissen, dass die Fehlerhaftigkeit des Menschen zu seiner Existenz gehört, dass er von seiner Freiheit nicht immer verantwortungsvoll Gebrauch macht. Wer im links- beziehungsweise rechtsradikalen Spektrum der Politik einem schwachen Staat das Wort redet und den Strafverfolgungsbehörden das Instrumentarium vorenthält, das sie brauchen, stellt den Konsens, von dem ich vorhin gesprochen habe, in Frage.
Ermittlungsverfahren dürfen nicht durch Datenschutz behindert werden. Es geht nicht an, dass die Beschaffung der notwendigen Informationen für die Ermittlungsbehörden dadurch verhindert wird, dass der Beschuldigte erst einwilligen muss, dass überhaupt seine Unterlagen eingesehen werden dürfen. Trotzdem, auch wenn ich im Strafverfahrensbereich noch einmal darauf hingewiesen habe, bleibt der Schutz personenbezogener Daten vor unbefugter Verwendung, gerade angesichts der immer weiterreichenden Möglichkeiten der automatisierten Informationsverarbeitung und Kommunikationsmittel, von großer Bedeutung.
Der Datenschutz muss aber in all seinen Ausprägungen und bei allen Regelungen abgewogen werden mit anderen vorrangigen Interessen der Bürger und der Gemeinschaft. Datenschutz muss Opferschutz, darf aber nicht Täterschutz sein, meine Damen und Herren. Meine persönliche Meinung ist aber auch, dass die Normflut von sich überschneidenden Datenschutzregelungen in den Gesetzen von Bund und Ländern eingegrenzt werden muss.
Meine Damen und Herren, das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ist vom Bundesverfassungsgericht in seinem so genannten Volkszählungsurteil vom 15. Dezember 1983 formuliert und ausgestaltet worden. Zahlreiche Bundes- und Landesgesetze wurden in den folgenden Jahren den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts angepasst, auch im Land Bremen. Seit dem 28. Oktober 1997 enthält der Artikel 12 der Landesverfassung der Freien Hansestadt Bremen in den Absätzen 3 bis 5 das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Der Kernsatz lautet: „Jeder hat das Recht auf Schutz seiner per
sonenbezogenen Daten.“ Die Bürgerinnen und Bürger Bremens haben einen Anspruch darauf, dass die öffentlichen Stellen des Landes und der Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven dieses Grundrecht auf Datenschutz wahren.
In mehreren Sitzungen haben wir bei den senatorischen Behörden und nachgeordneten Dienststellen über Verschlüsselungen der DV-Geräte mit Schreibzugriff beraten, bis ein geeignetes Verschlüsselungsprogramm gefunden wurde. Wir hoffen, dass die gefundene Verschlüsselungssoftware bei PuMa demnächst zum Einsatz kommt. Auch über die Stagnation, ich hatte das vorhin schon einmal angeführt, im Melderecht haben wir mehrmals beraten und sind auch hier bei der Übermittlung von Wählerdaten an politische Parteien im Vorfeld von Wahlen zu Ergebnissen gekommen. Der Ausschuss, so der Beschluss, erwartet, dass der Gesetzentwurf zur Novellierung des Bremischen Meldegesetzes unverzüglich erstellt und nach Abstimmung mit dem Landesbeauftragten für den Datenschutz so rechtzeitig der Bürgerschaft (Landtag) vorgelegt wird, dass er noch in diesem Jahr verabschiedet werden und in Kraft treten kann. Ferner haben wir über die ID Cash-Haushaltskontrolle, Kindergarteninformationssystem und über die Einführungsprobleme beim Bremischen Krebsregistergesetz beraten. Es wurden aber nicht nur Beratungen durchgeführt, meine Damen und Herren, es wurden auch Lösungen gefunden. Wir freuen uns, dass gerade beim Krebsregistergesetz das anfängliche Zeichen von Missbehagen und manche Widerstände jetzt in den Hintergrund getreten sind und die neuen Datenschutzkonzepte umgesetzt werden. Weiter wurden im Ausschuss aktuelle Themen behandelt: die Verbraucherbefragung der Firma Lifestyle, die digitale Signatur, das Abhören von Telefongesprächen bei einem Call-Center, das MammaScreening-Projekt am Zentralkrankenhaus und die Weitergabe von Meldedaten an das Wahlamt bei der Wahl des Ausländerbeirates in Bremerhaven. Auch wurde ein Besuch der Firma Fly-Line durchgeführt. Gestatten Sie mir hier eine Bemerkung, und seien Sie mit mir nachsichtig! Auch wenn es nicht die Aufgabe in diesem Bericht ist, aber diese Firma, das sollte man hier erwähnen, man hat sonst nicht die Gelegenheit, hat hier in Bremen 50 Millionen DM investiert und dabei 480 neue Arbeitsplätze geschaffen. Viele dieser Arbeitsplätze sind von Langzeitarbeitslosen besetzt worden. Diese Firma, eine hundertprozentige Tochter der British Airways, arbeitet sehr datenorientiert, wir haben uns davon überzeugt, und ich finde schon, dass dies auch einmal hier erwähnenswert ist.
Bevor ich zum Schluss komme, meine Damen und Herren, möchte ich noch eine Anmerkung im Auftrag des Datenschutzausschusses anführen. Seit Anfang des Jahres ist der Datenschutzbeauftragte, Herr Dr. Walz, nicht mehr im Dienst. Die Stelle des Leiters ist kommissarisch besetzt. Wer den Datenschutz ernst nimmt, und das nehme ich vom Senat stark an, ist auch dafür verantwortlich, dass diese Stelle schnellstens wieder besetzt wird.
Ich bitte die Bürgerschaft (Landtag), den Bemerkungen des Datenschutzausschusses beizutreten! — Danke schön!