Hartmut Perschau

Sitzungen

16/3 16/4 16/5 16/6 16/9 16/10 16/11 16/12 16/13 16/14 16/15 16/17 16/18

Letzte Beiträge

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:
Zu Frage eins: Laut Auskunft der Siemens Aktiengesellschaft sind keine unmittelbaren Auswirkungen zu erwarten. Mit Schreiben vom 24. März 2004 an den Senator für Bildung und Wissenschaft teilt die Siemens AG mit, dass die Einstellung der Auszubildenden an allen bisherigen Standorten, so auch in Bremen, erhalten bleibe und dass die Anzahl der Auszubildenden sich nicht verändern werde. Beabsichtigt ist jedoch, den – den Berufsschulunterricht ergänzenden – theoretischen Anteil der Ausbildung in einem der bundesweit 20 Kompetenzzentren der Firma Siemens durchzuführen. Das sind etwa 20 Prozent der Ausbildung, die dort stattfinden.
Zu Frage zwei: Im Zuge der Umsiedlung der Niederlassung des Siemens-Konzerns von der Bahnhofsvorstadt in den Technologiepark Universität wurden von Seiten Bremens weder Grunderwerb noch bauliche Investitionen gefördert. Das Unternehmen ist daher in diesem Zusammenhang keine Verpflichtungen hinsichtlich der Schaffung oder Sicherung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen innerhalb des Landes Bremen eingegangen.
Zu Frage drei: Weder der Senat noch die landeseigenen Gesellschaften waren in die Entscheidungsprozesse des Siemens-Konzerns eingebunden. Der Senat beabsichtigt in diesem Zusammenhang, kurzfristig ein weiteres Gespräch mit der Geschäftsführung der Niederlassung Bremen zu führen, in dem er sein Interesse am Erhalt der Ausbildungskapazitäten in Bremen auf längere Sicht geltend machen wird. Da es sich hier aber um souveräne Entscheidungen des Unternehmens noch nicht einmal vor Ort handelt, sondern um eine Konzernentscheidung, sind die Einflussmöglichkeiten des Senats gleichwohl begrenzt. – Soweit die Antwort der Senats!
Frau Abgeordnete, wir haben eine präzise Auskunft von der Unternehmensleitung, dass es sich um 20 Prozent des Ausbildungszeitraums handelt. Siemens bildet 4,7 Prozent aus, das ist bei einem Bundesdurchschnitt in der Industrie von 4,1 Prozent eigentlich ein ganz gutes Ergebnis, obgleich insgesamt die Industrie mit ihren Quoten zu wenig ausbildet.
Trotzdem ist es so, dass sie eine Zentralisierung der theoretischen Ausbildung als Konzernentscheidung getroffen haben. Da ist als zentrales Kompetenzzentrum in Norddeutschland insbesondere Hamburg festgelegt worden. Das führt dazu, dass eben diese berufsschulbegleitende theoretische Ausbildung in Hamburg stattfinden muss. Das ist eine Frage der inneren Organisation des Konzerns. Sich dagegen einzusetzen, würde ja voraussetzen, dass wir uns nicht nur hier mit der Unternehmensleitung Siemens Bremen auseinander setzen, sondern dass wir uns in einem kritischen Dialog über diese Zentralisierungsmaßnahmen der Ausbildung im Bereich der theoretischen Ausbildung einsetzen.
Das Unternehmen hat zugesichert, dass es auch in Zukunft weiterhin eine vergleichbare Quote ausbilden wird, das heißt, es hat keinen Einfluss auf die Zahl der Auszubildenden. Ob es Koordinierungsprobleme zwischen der Berufsschule und dem theoretischen Ausbildungszentrum in Hamburg geben wird, vermag ich nicht zu sagen. Ich nehme an, dass es sich auch bei Ihnen um eine Vermutung handelt, weil Sie es sicherlich auch nicht präzise sagen können. Wir werden über diese Fragen mit der Unternehmensleitung reden. Es hat mehrere Telefonate gegeben, und ich denke, dass wir wissen, was dort geschieht, und dass wir versuchen, Einfluss auszuüben. Ich bitte Sie aber auch um Verständnis dafür, dass wir als öffentliche Hand sozusagen in der Hierarchie des Unternehmens keine Weisungsbefugnis haben.
Es sieht vermutlich so aus, dass auch dies zentralisiert wird und von der neuen Zentrale in Hamburg, zum Teil auch in Hannover diese mittelständischen Angebote auch in Zukunft aufrechterhalten werden.
Ich würde es nicht so kategorisch sagen, Frau Abgeordnete. Es wäre dann negativ, wenn damit auch gleichzeitig die Zahl der Auszubildenden deutlich herabgesetzt würde. Da das aber nicht der Fall ist, handelt es sich hier ausschließlich um eine unternehmensinterne Entscheidung über Teilausbildungsorte, in denen theoretische Ausbildung stattfindet. Ich glaube, dass man darüber mit dem Unternehmen reden kann und dass dieses das auch alles sehr genau weiß. Ich glaube nicht, dass die bremische Unternehmensleitung das begeistert begleitet, weil es auch Transport- und Koordinierungsprobleme macht, dass aber natürlich ein Konzern durchaus in der Lage ist, seinen Niederlassungen eindeutige Weisungen zu geben, was bei uns leider oder Gott sei Dank nicht möglich ist. Ich würde das einmal offen lassen, weil ich glaube, dass es auch klug ist, dass der staatliche Einfluss auf Wirtschaftsunternehmen begrenzt ist.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt, ich habe natürlich auch dabei die große Chance vorzulesen, allerdings nicht den Grundschülern:
Zu Frage eins: Unternehmen und Investoren können für die Schaffung und Sicherung von Arbeitsund Ausbildungsplätzen im Land Bremen unmittelbare Zuschüsse im Rahmen der Förderprogramme „Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftstruktur“, GA, und Landesinvestitionsförderprogramm, LIP, erhalten.
Im Rahmen der Jahresberichte Gemeinschaftsaufgabe und LIP für die Deputation für Wirtschaft und Häfen, früher für die Wirtschaftsförderungsausschüsse, ist jährlich, für LIP ab 1995, über die Bewilligungsdaten berichtet worden. Danach liegen für den gesamten Zeitraum Daten für die neu geschaffenen Dauerarbeitsplätze und Dauerausbildungsplätze vor. Die gesicherten Dauerarbeitsplätze werden seit 1996 erhoben, Daten über die darin enthaltenen Ausbildungsplätze existieren erst seit dem Jahr 2000.
Danach wurden im Zeitraum 1994 bis 2003 von den Investoren insgesamt 6155 neue Dauerarbeitsplätze zugesagt, davon 358 Ausbildungsplätze. Im Zusammenhang mit den geförderten Investitionsmaßnahmen wurden seit 1996 15 560 Dauerarbeitsplätze gesichert, davon im Zeitraum 2000 bis 2003 246 Ausbildungsplätze. Im Übrigen wird auf die jährlich vorgelegten Förderergebnisberichte GA und LIP verwiesen.
Zu Frage zwei: Ein Vergleich mit den tatsächlich realisierten Arbeits- und Ausbildungsplätzen erfolgt anhand der tatsächlich durchgeführten und geförderten Investitionsmaßnahmen, sobald sie endgültig abgeschlossen sind und durch die Vorlage eines Verwendungsnachweises geprüft worden sind. Es ist darauf hinzuweisen, dass die überwiegende Anzahl der in den Jahren 2001 bis 2003 geförderten Investitionsvorhaben hier noch nicht berücksichtigt ist, weil sie noch nicht abgeschlossen und damit auch noch nicht geprüft sind, so dass sich die nachfolgenden Zahlen im Wesentlichen nur auf den Zeitraum bis 2000 einschließlich beziehen und nur einer eingeschränkten Plausibilitätsüberprüfung unterzogen werden konnten.
Auf dieser Datengrundlage wurde von den geförderten Unternehmen seit 1994 die Neuschaffung von rund 3990 Dauerarbeitsplätzen, davon zirka 230 Ausbildungsplätze, zugesichert. Nach Prüfung der Verwendungsnachweise ergibt sich, dass in der Summe nach Verwendungsnachweisprüfung rund 6130 neue Dauerarbeitsplätze geschaffen wurden, davon zirka 390 Ausbildungsplätze. Die mit der Förderung verbundene Sicherung von rund 14 000 Dauerarbeitsplätzen, davon zirka 650 Ausbildungsplätze, wurde vollständig erreicht.
Zu Frage drei: Wie aus der Beantwortung zu Frage zwei ersichtlich, findet eine regelmäßige Erhebung der tatsächlich geschaffenen und gesicherten Arbeitsplätze statt. Für den Bereich GA und LIP wird seit dem Berichtsjahr 2002 über den jährlichen Vergleich der Soll- und Ist-Daten für einen abgelaufenen Förderzeitraum berichtet, aktuell der Deputation für Wirtschaft und Häfen am 28. April 2004 im Jahresbericht 2003 für den Förderzeitraum 2000. Wegen der möglichen dreijährigen Investitionsdauer der Vorhaben muss der Berichtszeitraum mindestens so lange zurückliegen. Aktuellere Auswertungen – wie auf Basis der jährlichen Bewilligungen – sind mangels geeigneter Datenbasis nicht möglich. Die Berichterstattung wird daher auch künftig auf die jeweils aktuellsten Bewilligungsdaten und im Zuge einer Erfolgskontrolle auf einen aktuellen SollIst-Vergleich abstellen.
Wir erheben sie ja auch, aber im Grunde genommen im Rahmen der Frage, welche Fördermittel von uns kommen und wie weit sie konditioniert sind, das heißt dort, wo wir selbst fördern. Das bezieht sich ja im Wesentlichen auf GA und auf LIP.
Dagegen ist sicherlich nichts einzuwenden, und ich denke, dass wir das im
Einzelnen weiter vertiefen werden und das natürlich auch mit der EU klären und besprechen müssen.
Ihre Fragestellung bezog sich sehr formal auf das, was ich vorgetragen habe. Die Möglichkeiten, darüber hinauszugehen und bei Komplementärförderungen im Grunde mit dem EU-Partner oder mit dem Bund, je nachdem, wo wir gemeinsame Förderstrukturen haben, dies zu begleiten, setzen ja voraus, dass es gemeinsame nachgeprüfte Daten gibt, die auch zeitnah erstellt werden. Wir haben hier natürlich das Problem, dass wir im Grunde genommen diese im Regelfall erst drei Jahre später geprüft erfassen können, nachdem die Bewilligung der Fördermittel gegeben worden ist. Das ist auf der EU-Ebene dasselbe, nur dass sie sehr viel komplexer sind. Wir müssen natürlich sehen, dass wir hier gemeinsam zu einer anderen Datenbasis kommen. Dies ist zurzeit nicht zufrieden stellend.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Hier stehen auch Wassergläser, sie sind ganz ruhig, es stürmt nicht! Wissen Sie, das Problem, das wir haben, ist, dass die Mitarbeiter der WfG ganz intensiv und häufig auch hoch spannend, aber besonders belastend sich mit den Unternehmen in den kleinen Gewerbegebieten zu befassen haben, weil diese meistens mehr Probleme haben als die Unternehmen in den größeren Gewerbegebieten. Das hat viele Gründe. Bei kleinen Gewerbegebieten haben wir meistens die Nähe zwischen Wohnen und Arbeiten, was angestrebt wird, aber wir haben natürlich auch gleichzeitig sehr viele Debatten über Lärmbelästigung, über Emissionen und über vieles andere mehr. Unsere Mitarbeiter, die im Bereich der Bestandspflege tätig sind, und jeder Mitarbeiter der WfG hat natürlich sowohl die Bestandspflege im Blick als auch die Akquisition neuer Unternehmen, die wir in Bremen ansiedeln wollen.
Die Zahl der Mitarbeiter der WfG wird von Ihnen immer ganz besonders kritisch beäugt wie auch die Personalumfangzahlen der BIG. Natürlich ist das so, wenn ich die WfG-Mitarbeiterzahlen deutlich erhöhe, dann bekomme ich eine höhere Breitenfrequenz, das stimmt. Wenn ich das nicht mache, dann geht es um die Frage, was machen die Mitarbeiter der WfG in dieser Doppelfunktion, dass sie auf der einen Seite Bestandspflege und auf der anderen Seite Akquisition und Neuansiedlung machen müssen.
Wir haben natürlich in der Vielzahl der kleinen Gewerbegebiete ganz unterschiedliche Problemlagen und dort bei jedem Einzelunternehmen auch ganz unterschiedliche Problemlagen. Über die kleinen Gewerbegebiete ein Netzwerk aggregierter Daten vorlegen zu wollen ist von gediegener Abwegigkeit, weil das einfach der Kern und Wesensgehalt dieser kleinen Gebiete ist. Es sind häufig zwei, drei Unternehmen.
Das Problem der Neuakquisition besteht darin, um den Grünen zu sagen, dass es ganz so einfach nicht ist, dass die neu akquirierten Unternehmen im Regelfall in die Standorte gehen wollen, die modernste Erschließung haben. Wir haben ja keinen Sozialismus, ich weiß, dass sich der eine oder andere das wünscht, aber wir können einem Unternehmen nicht vorschreiben, wo es hinzugehen hat. Wir können ihm ein Angebot machen, soweit wir freie
Grundstücke in großen oder in kleinen Gewerbegebieten haben. Diese Grundstücke sind alle erfasst, da haben wir ein Kataster, das wissen Sie auch, und jeder, der dort ein freies Grundstück hat, kann davon ausgehen, dass die WfG es anbietet.
Unsere Erfahrung ist leider so, dass wir es im Regelfalle bei der Neuansiedlung ganz schwer haben, neue Unternehmen in diese kleineren Gewerbegebiete hineinzubringen. Das ist wie mit einem Gebrauchtwagen, das hängt mit dem Wiederverkaufswert zusammen, das hängt mit der Gesamtstruktur zusammen, das hängt mit der Frage zusammen, ob man in dem Gewerbegebiet Unternehmen findet, mit denen man kooperieren kann, ob das Gewerbegebiet gut erschlossen ist, ob es eine Verkehrsanbindung hat, die auch belastbar ist, ob es sehr viele Nachbarschaftsprobleme oder ob es geringe Nachbarschaftsprobleme gibt. Deshalb ist es so, dass sich viele wegen der Vielzahl der kleinen Probleme in diesen kleinen Gewerbegebieten nicht gern neu ansiedeln wollen.
Die Belastung, die daraus für die Inhaber der Grundstücke in den kleinen Gewerbegebieten entsteht, liegt darin, dass im Regelfall der Wiederverkaufswert ihrer Immobilie sinkt und dass sie ihn nicht angemessen kapitalisieren können. Wir haben natürlich auch in den kleinen Gewerbegebieten die Schwierigkeit, dass der Modernisierungsprozess im Regelfall in sehr aufwändige Sanierungsmaßnahmen des gesamten Straßen- und Wegenetzes zu dem Gewerbegebiet eingebettet ist, weil fast alle dieser kleinen Gewerbegebiete nicht so sehr interne Probleme haben, sondern sehr häufig Anbindungsprobleme haben. Es gibt sogar große Unternehmen wie Krause in Bremen-Nord, die fast seit ihrem Bestehen dramatische Anbindungsprobleme haben, die aber auch nur teuer zu lösen sind oder nur durch den Bund gelöst werden können, dass wir diese Probleme nicht beliebig in den Griff bekommen können, weil wir selbst nicht unbegrenzt Mittel zur Verfügung haben und weil der Bund auch nicht prinzipiell das tut, was wir gern hätten.
Insofern ist es so, ich glaube, das zeigt die Aufstellung, die wir gemacht haben, in der Gesamtfläche kleiner Gewerbegebiete ist das ein großer Batzen. Die meisten dieser kleinen Gewerbegebiete sind genutzt, aber das ist genutzt wie auch so manche Einkaufsstraße in den Nebenzentren. Es gibt, wenn man aufmerksam durch die Stadt geht, was mir nicht gefällt und wo man in jedem Punkt nachfasst, natürlich Unternehmen, die in Insolvenz gegangen sind.
Wir haben Brachen. Wir haben ein großes Programm, und ich glaube, das, was unsere Flächenpolitik insbesondere auszeichnet, Herr Möhle, ist, dass wir einen ganz großen Schwerpunkt gesetzt haben auf die Aufarbeitung von Brachen. Nun muss ich Ihnen aber auch sagen, damit verrate ich Ihnen doch kein Geheimnis, die Aufarbeitung der Brachen
ist meistens mindestens doppelt so teuer wie das Aufarbeiten neuer Flächen.
Wissen Sie, wenn ich mir Ihre Haushaltsreden anhöre, Frau Linnert, dann habe ich immer das Gefühl, Sie gehen davon aus, dass sich alles von heute auf morgen segensreich umsetzen lässt. Ganz so einfach geht es nicht! Wir wissen auch ganz genau, wie schwierig die Probleme zu lösen sind. Ich rate uns, dass wir die Politik einer aktiven Bestandspflege fortführen mit der Quantität an Mitarbeitern, die die Wirtschaftsförderungsgesellschaft hat, dass wir auch die Wirtschaftsförderungsgesellschaft nicht permanent mit Forderungen ausstatten, von denen jeder, der sich mit der Materie befasst, weiß, dass sie es in dieser Form nicht leisten kann.
Wenn wir wollen, dass das alles bis ins kleinste Detail ganz präzise und in allen Feldern durchgearbeitet, aufgearbeitet, bezahlt und im Grunde auch entwickelt wird, dann müssen wir die Mittel zur Verfügung stellen, um das leisten zu können. Dann müssen wir uns natürlich auch darüber klar sein, wenn wir den Schwerpunkt auf die Bestandspflege in den kleineren Gewerbegebieten legen wollen, dann wird es ein ganz extrem teures Vergnügen.
Wir müssen doch auch abwägen, wenn wir an ein kleines Gewerbegebiet herangehen: Ist es auf die Dauer zukunftsfähig? Macht es Sinn, im Zusammenhang mit der Größe die Zuwegungen erheblich zu verbessern, um die Grundattraktivität des Faktors Erreichbarkeit, das ist immer der Faktor Nummer eins, zu verändern? Deshalb wäre ich dankbar, wenn Sie diese ausführliche Antwort mit Augenmaß betrachten. Sie hat nicht den Anspruch, dass wir alles hundertfünfzigprozentig machen, das können wir nicht. Wenn ich das machen wollte, was hier an Ansprüchen durchgeklungen ist, dann müssten wir wahrscheinlich den Personalbestand der WfG verdreifachen oder vervierfachen, aber auch die Mittel für Anbindung und Ausstattung von Gewerbegebieten ganz drastisch erhöhen. Wir bemühen uns, hierbei einen Ausgleich zu finden mit bescheidenen Mitteln.
Wir kommen allerdings nicht daran vorbei, dass wir insbesondere modernen, innovativen Unternehmen, die neue zukunftsorientierte Arbeitsplätze schaffen, deren Wunsch nach einem gut erschlossenen Gewerbegebiet auch erfüllen müssen. Wir haben in Bremen eine große Breite an Angeboten, in den ganz kleinen Gewerbegebieten, in den mittleren, in den großen und in den Entwicklungsgebieten, und ich denke, dass das vernünftig ist. Wenn man sich die Ansiedlungszahlen im bundesweiten Vergleich ansieht, müssen wir uns weiß Gott nicht verstecken, da liegen wir in der Spitzengruppe. Ich
kann aber die Kleinen nicht gegen die Großen ausspielen und umgekehrt auch nicht.
Wir schaffen es finanziell nicht und auch nicht von der Manpower, alles gleichzeitig parallel nebeneinander zu entwickeln, und zu glauben, dass wir das zu denselben Kosten und mit demselben Personal erledigen können, das ist, glaube ich, ein bisschen utopisch. Der Senat versucht, realitätsgerecht zu antworten, und das ist mir lieber, als wenn wir uns darauf verständigen, dass wir die administrative Erhebung von Daten schon als eine Lösung des Problems betrachten.
Die Probleme, die in den kleinen Gebieten gelöst werden müssen, sind sehr wohl und sehr präzise in jedem einzelnen Gebiet bekannt, und es gibt dafür auch sehr präzise Kostenermittlungen. Wir können Ihnen das auch gern vorlegen, wie das im Einzelnen aussieht. Ich glaube aber, wir werden nicht daran vorbeikommen, diese Mischung zwischen Bestandspflege und Neuerschließung auch in Zukunft fortzuführen. Wenn Sie der Meinung sind, dass die Mittel und das Personal dafür reichen, dann werden wir uns bemühen, die größtmögliche Effizienz im Personal und in der Flächenpolitik zu erreichen. Ich finde die Vorlage anders, als Herr Möhle sie beschrieben hat, aber sie beschreibt auch die Grenzen dessen, was wir tun können, und das sollte man realistischerweise sehen. – Schönen Dank!
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Beitrag von Herrn Tittmann war unerträglich und absurd.
Was er gesagt und gefordert hat, war eine direkte Aufforderung zum Rechtsbruch durch den Senat und möglicherweise auch durch Sie als Abgeordnete. So geht es nicht! Wir leben nicht allein auf der Welt, sondern wir haben als Politiker eine große Verantwortung, dafür zu sorgen, dass Recht und Gesetz, die wir ja selbst mitgestaltet haben, auch zur Anwendung kommen, und dass wir in einer ungewöhnlich schwierigen Zeit, die wir für beide Werften in Bremerhaven haben, die uns fast um den Verstand bringen kann, so kompliziert und schwierig ist es, natürlich sehen müssen, in diesen rechtsstaatlichen Korridoren unsere Hilfe so wirksam zu plazieren und unsere Maßnahmen so einzusetzen, dass sie auch einer rechtlichen Prüfung standhalten und sie für die Werft bestandsfähig sind. Das ist der entscheidende Punkt. Forderungen oder Maßnahmen, die rechtlich nicht bestandsfähig sind, nützen uns überhaupt nichts, weil sie am Ende einen viel nachhaltigeren Schaden in den Werften hinterlassen, als sie möglicherweise an kurzfristigem Nutzen versprechen können.
Deshalb ist es ganz einfach, und deshalb nehme ich den Appell verschiedener Vorredner sehr gern auf: Es ist auch für den Wirtschaftssenator nicht angenehm, wenn über das betriebswirtschaftliche Innenleben von Wirtschaftsunternehmen öffentlich diskutiert wird. Das hat selten dazu beigetragen, den guten Ruf eines Unternehmens zu stärken oder zu stabilisieren.
Bei all den Notifizierungsverfahren, die wir bei der EU haben, und wenn Sie dort hingehen, dann haben Sie einen großen Kranz von Arbeitskräften, Arbeitnehmern der Europäischen Union, da liegt jeder Zeitungsartikel vor, da liegt jeder Antrag vor, da liegen alle Drucksachen vor, die man da überhaupt verfügbar braucht, das ist auch gut so, denn sie müssen am Ende sachgerecht entscheiden. Ich stimme all dem zu, was meine Vorredner, mit Ausnahme von Herrn Tittmann, zur Situation der Werften gesagt haben. Ich will das vielleicht in einer Formulierung zusammenfassen, die ich schon häufiger gebraucht habe: Wenn wir in unserem Küstenland an der Wasserseite kein Geld mehr verdienen, verwalten wir am Ende
unsere Randlage. Deshalb ist es von existenzieller Bedeutung für unser Bundesland, dass wir an der Wasserseite Geld verdienen und Strukturen schaffen, die betriebswirtschaftlich kräftig sind und tragen. Wir haben im Moment eine Erfolgsserie in der Hafenwirtschaft, und wir haben auch Perspektiven bei den Werften, die gut und ernst zu nehmen sind und die wir natürlich auch im Einzelnen stützen, soweit wir es rechtlich tun können. Dieser Schicksalsschlag, der die Lloyd-Werft getroffen hat, hat unsere ganze Werftindustrie und ihre Zulieferer hart getroffen – das war ja nicht nur ein Lloyd-Thema –, und wir müssen sehen, dass wir in dieser sehr schwierigen Zeit auch angesichts der vielen Beobachter, die in diesen Wochen und Monaten nach Bremen und Bremerhaven sehen, mit der Lloyd-Werft und mit Schichau-Seebeck auf die sichere Seite kommen. Vielleicht nur ganz kurz zu den einzelnen Punkten: Wir haben zunächst einmal die Rettungsbeihilfen gemeinsam beschlossen. Sie geben auch die Möglichkeit, Schichau-Seebeck zu helfen, aber sie sind an die Notifizierung durch die EU gebunden. Die Gespräche finden zurzeit in Brüssel statt. Wir werden das auswerten und uns dann überlegen müssen, wie wir handeln. Da wird auch sicherlich über die einzelnen Beträge diskutiert werden. Wir haben im Moment in einem Rahmen von 6,45 Millionen Euro Wettbewerbshilfe gesichert. Meine Damen und Herren, jeder, der etwas davon versteht, weiß, es gibt nur eine Werft in Bremerhaven, für die überhaupt Wettbewerbshilfe gezahlt werden kann, und das ist Schichau-Seebeck. Es gibt keine andere Werft, die bei uns zurzeit Wettbewerbshilfeanträge stellen könnte, weil sie an die Frage gebunden sind, ob die Werft sich mit ihrem Schiffbau in einem Wettbewerb mit der koreanischen Schiffbauindustrie befindet oder nicht.
Das ist eine der entscheidenden Grundvoraussetzungen, und weil das so ist, trifft dies für SchichauSeebeck zu, und deshalb hat Schichau-Seebeck natürlich auch Anspruch auf Wettbewerbshilfe. Diese Wettbewerbshilfe ist auch an bestimmte Konditionen und Rahmenbedingungen gebunden. Die kennt die Werftleitung, die kennt der Insolvenzverwalter, die kennen alle, die in dem Geschäft dabei sind, und sie wissen auch, dass das in einer solchen Situation, in der sich die Schichau-Seebeck-Werft befindet, ungewöhnlich schwierig zu regeln ist. Deshalb warne ich vor zu viel Getöse! Ich glaube, dass wir das sehr sachlich, sehr genau und sehr präzise prüfen müssen. Ich kann mir nicht vorstellen, das irgendjemand, der hier im Saal sitzt, ein Interesse daran hat, Schichau-Seebeck nicht zu retten. Das ist doch völlig absurd!
Das heißt, wir müssen all das tun, was wir tun können, um die Werft auf die sichere Seite zu bringen, und da sind wir bemüht.
Meine Damen und Herren, die EU ist aber weder ein Befehlsempfänger des Bremer Senats, noch ist es die Kreditanstalt für Wiederaufbau. Die prüfen alle ganz selbständig und unabhängig, und die Frage des HDW-Auftrags ist eine Frage, die die KfW prüft, und die KfW muss feststellen, ob der Tatbestand einer Doppelförderung eintritt oder nicht. Wenn die KfW feststellt, dass er nicht eintritt, ist es überhaupt kein Problem, dass die Werfthilfe dafür gezahlt wird, das ist überhaupt keine Frage. Die Prüfung macht nicht der Senat. Diese Prüfung macht die KfW, weil sie als Institut, das die Wettbewerbshilfe ausreicht, im Grunde in der Lage ist, die tatsächliche Prüfung zu machen, ob eine Doppelförderung stattfindet oder nicht, weil auch die Schleswig-Holsteiner über die KfW abrechnen müssen. Insofern, denke ich, sind diese Dinge alle in einer vernünftigen und ganz normalen Prüfungssituation.
Ich kann das gut verstehen. Mir ist ein Stein vom Herzen gefallen, ich sage das auch so offen, dass die Werft die Gehälter gezahlt hat. Das ist ein ganz wichtiger Punkt, weil wir damit natürlich auch wieder Spielräume haben, all diejenigen zu überzeugen, die wir auf dem Weg zur Entscheidung überzeugen müssen. Glauben Sie ja nicht, dass das ein Spaziergang ist! Wir haben sehr viele Arbeitssitzungen in mehreren Arbeitsgruppen, und ich will Ihnen auch gern sagen, wie die zusammengesetzt sind. In unseren Arbeitsgruppen auf der Arbeitsebene sind vertreten der Senator für Finanzen, die Senatskanzlei, der Senator für Arbeit, der Senator für Wirtschaft, die BIG, die BIS und PricewaterhouseCoopers als Wirtschaftsprüfer, und die prüfen gemeinsam. Ich habe in dieser Runde bisher keinerlei Dissens festgestellt über die Verfahrenswege und über die Prüfung.
Es gibt daneben eine Staatsräterunde mit denselben Ressorts, Senatzkanzlei, Finanzen, Arbeit und Wirtschaft. Auch hier gibt es keine Dissense, und deshalb wäre ich auch dankbar, wenn wir die Arbeit derjenigen, die dies gemeinsam mit der Werftleitung tun, um auch ein großes Problem über dünnes Eis zu schieben, möglichst wenig beeinträchtigen.
Wir müssen diesen Weg konsequent weitergehen, denn wir wollen das Ziel erreichen, dass SchichauSeebeck gerettet wird und nicht, dass es irgendwo in die Brüche geht, weil Unvorsichtigkeit, Unbedachtsamkeit, Inkompetenz oder fehlende Sorgfalt dazu führt, dass die Probleme größer und nicht kleiner werden. Deshalb bedanke ich mich für die alles in allem sehr solidarische Debatte von den drei großen Fraktionen. Ich hoffe, dass sich niemand von
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:
Zu Frage eins: Im Rahmen der Bremer Existenzgründungsinitiative B.E.G.IN hat der Senator für Wirtschaft und Häfen bereits frühzeitig Gender-Aspekten Rechnung getragen und 2002 neben der bisherigen Existenzgründungsförderung ein gezieltes Programm zur Förderung von Existenzgründerinnen eingeführt. Der Senator für Wirtschaft und Häfen verfolgt damit das Ziel, die Selbständigenquote und
vor allem die Zahl der Existenzgründerinnen zu steigern. Im Lande Bremen gibt es ein beträchtliches Potential von Gründerinnen, das es zu aktivieren gilt. Dabei ist jedoch zu berücksichtigen, dass Frauen oft anders gründen als Männer: Ihre äußeren Rahmenbedingungen, ihre Erwerbsbiografie oder auch die Vorgehensweise bei der Gründung erfordern eine flexible Förderpraxis und frauenspezifische Informationsangebote. Beides wird durch die Existenzgründerinnenförderung gewährleistet.
Mit der Fortsetzung der Förderung in 2003 und im laufenden Jahr verfolgt der Senator für Wirtschaft und Häfen die Maßnahme als konkretes Pilotprojekt für die Umsetzung des Gender Mainstreaming im Rahmen der Wirtschaftsförderung. Das Programm wird unter Federführung der B.E.G.IN-Gründungsleitstelle von einem breiten Netzwerk getragen und verzeichnet insgesamt eine gute Nachfrage.
Zu Frage zwei: Bestandteile der Existenzgründungsinitiative sind einzelne Programmteile und Fonds, die unter anderem durch die WfG, Bremer Wirtschaftsförderung GmbH, die BIA, Bremer Innovations-Agentur, die BAB, Bremer Aufbau-Bank GmbH, und die BIS, Bremerhavener Gesellschaft für Investitionsförderung und Stadtentwicklung mbH, umgesetzt werden. Hervorzuheben ist zum Beispiel der Starthilfefonds, der durch die WfG und die BIS abgewickelt wird und in dem der Anteil von Gründungsprojekten mit überwiegendem Frauenbeschäftigungsanteil im langjährigen Durchschnitt weit über 50 Prozent liegt.
Frau Abgeordnete, ich glaube, dies ist eines der exzellentesten Pilotprojekte, das wir überhaupt haben. Ich stelle allerdings immer wieder fest, dass es ein gewisses Missver
ständnis über die Frage, was Gender Mainstreaming ist, gibt. Es handelt sich hier nicht um eine Frauenförderungsmaßnahme, sondern um die Berücksichtigung geschlechtlicher Argumente bei den einzelnen Politikentscheidungen, die wir zu treffen haben. Ich glaube, dass gerade bei den Existenzgründern dies am besten herausgearbeitet worden ist, wo die männlichen und wo die weiblichen Spezifika sind und dass wir Instrumente entwickelt haben, nicht nur allein, sondern – ich kann das nur einmal sagen, das wird ja in diesem Netzwerk getragen – in dem Netzwerk, in dem wir das machen. Darin sitzt die ZIP, Koordinierungs- und Beratungsstelle Frau und Beruf, darin sitzt Belladonna, Kultur- und Bildungszentrum für Frauen e. V., die auch die Durchführung des Coachings im Auftrag der Gründungsleitstelle machen. Das wird extra durch Belladonna gemacht. Darin sitzen die EBN, Expertinnen Beratungsnetz e. V., das AFZ, und das ZIP Bremerhaven sitzt dabei, MiBoP, Migrantinnen Berufsorientierung und Planung im AFZ. Diese Kombination, die zur Evaluierung eingesetzt worden ist, um ein Coaching besonderer Art sowohl für die Frauen als auch für die Männer sicherzustellen, ist ein ganz besonderes Pilotprojekt, das sowohl das Ressort als auch die daran beteiligten Gesellschaften betrifft. Da es nicht darum geht, in jeder einzelnen Einheit ein Pilotprojekt zu machen, sondern vom Ressort, haben wir hier, glaube ich, ein sehr schönes Netzwerk, in dem sich das exemplarisch auch sehr gut abarbeiten und darstellen lässt, was Gender Mainstreaming im Konkreten und in der Umsetzung bedeutet.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich nur eine Anmerkung zu dieser etwas ominösen Debatte über die Osterweiterung und ihre Risiken machen! Die Osterweiterung wird den Fischereihafen weniger intensiv betreffen als den Hafen Bremerhaven. Die Osterweiterung wird dazu führen, dass wir riesige Chancen bekommen, der größte Feederhafen für den Ostseeraum zu werden. Weil wir das werden, haben wir uns zum Beispiel über Eurogate am Containerterminal in St. Petersburg beteiligt, weil wir natürlich für die Round-the-World-Verkehre, die in Bremerhaven anlanden, der Hafen sind, der am nächsten zur Mündung des Nord-Ostsee-Kanals liegt, und dass wir über diesen Nord-Ostsee-Kanal natür––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
lich die Feederverkehre in den gesamten Ostseeraum hinein selbst kontrollieren können.
Da man davon ausgehen muss, dass die Ost-WestVerbindungen über Land gerade wegen der langjährigen europäischen Teilung nicht leistungsfähig genug sind, um die Verkehre über die Straße und die Schiene aus Osteuropa zu lenken, werden die Seeverkehre zunehmen. Deshalb wird Bremerhaven von dieser Zunahme der Seeverkehre im Ostseeraum ganz besonders profitieren. So viel zur Osterweiterung! Sie hat, glaube ich, mit dem Fischereihafen relativ wenig zu tun.
Der Fischereihafen und die Umstrukturierung! Lieber Herr Wedler, wissen Sie, vor sieben, acht Jahren haben die Bremerhavener gesagt, unsere erste Priorität für den Fischereihafen ist der Bau der Fischereihafenschleuse.
Das haben wir gemacht! Das haben wir gemacht, weil wir natürlich Prioritäten, die die Bremerhavener setzen, auch umsetzen.
Parallel dazu wurde gesagt, wir müssen den Fischereihafen touristisch aufwerten. Das haben wir gemacht! Wir haben 25 Millionen Euro nach heutiger Währung eingesetzt zur Qualifizierung des Tourismuszentrums Fischereihafen.
Dann wurde gesagt, wir brauchen eine Art Flughafen. Wir brauchen den Landeplatz Luneort. Das haben wir gemacht und haben dafür 25 Millionen Euro investiert! Übrigens für die Fischereihafenschleuse waren es etwas über 250 Millionen DM, also 130 Millionen Euro, die wir investiert haben.
Der Fischereihafen selbst bestand damals in seinem Wege- und Straßennetz aus einer sehr archaischen Struktur. Das haben wir aufgewertet und verändert. Wir haben eine Reihe von Neuansiedlungen gemacht. Ich erinnere nur an die Steingut-Ansiedlung im Süden des Fischereihafens, ich erinnere an BioNord. Das ist hier alles gesagt worden.
Meine Damen und Herren, wir haben mit der Koalitionsvereinbarung den Auftrag bekommen, ein Entwicklungskonzept „Bremerhaven 2020“ zu entwickeln. Dafür haben wir Prioritätenlisten erarbeitet. Dies ist an den BAW gegangen, damit eine Evaluierung stattfindet und Einzelprojekte im Detail definiert werden. Diese Projekte befinden sich im Moment in der Abstimmung mit dem Magistrat, mit der BIS, mit der BIG und natürlich den verschiedenen Ressorts. Wir werden im Sommer 2004, wie geplant, ein Schwerpunktprogramm Bremerhaven Fischereihafen bis 2007 vorlegen, wie es mit diesen definierten Projekten geplant und beabsichtigt war. Ich den
ke, Frau Hannken und Herr Breuer haben das Notwendige dazu gesagt. Ich will dem auch nicht viel Weiteres hinzufügen.
Der Bremerhavener Fischereihafen ist das größte Fischverarbeitungszentrum Deutschlands und eines der größten in Europa. In Deutschland finden 85 Prozent der Fischverarbeitung in Bremerhaven statt, sieben Prozent in Cuxhaven und drei Prozent in Hamburg. Das heißt, unsere Fischverarbeitungsfirmen haben zum Teil im Mittelmeer, was Fischmenüs, Lebensmittelversorgung angeht, Marktanteile von über 20 Prozent.
Sie haben in Ihrer ersten Rede gesagt, lieber Herr Wedler, Sie wollen den Standort nicht herunterreden. Dann wäre ich Ihnen dankbar, wenn Sie es auch nicht tun!
Wir müssen natürlich, gerade weil wir keine Fischfangflotte mehr haben, sehen, dass die Fischverarbeitung, der Lebensmittelbereich für uns ein ganz wichtiges Standbein an der Küste ist. Natürlich ist es so, weil wir keine Fischfangflotte mehr haben, könnten die großen Fischverarbeitungsunternehmen auf den Gedanken kommen, sie könnten, was weiß ich, in den Zentralbereich der Bundesrepublik Deutschland abwandern, weil von dort die Distribution der Waren vielleicht günstiger wäre. Aus diesem Grund müssen wir auf die Standortqualität im Fischereihafen in besonderer Weise achten, müssen mit den Firmen reden, müssen sie natürlich auch bei Laune halten, weil es wichtig ist, dass wir unsere Unternehmer und unsere Investoren im Einzelnen schützen und natürlich auch unseren Standort so gestalten, dass es Freude macht, in Bremerhaven zu bleiben. Ich glaube, dass es für die großen Fischverarbeitungsunternehmen relativ eindeutig ist, dass sie nirgendwo in Deutschland einen Standort finden, wo die Rahmenbedingungen für Fischverarbeitung besser sind als in Bremerhaven, wo die Konzentration dieses Marktes so groß ist. Deshalb ist es im Grunde genommen für niemanden sinnvoll abzuwandern.
Was diese Hamburger Abwanderung angeht, wissen Sie, das fand ich auch schade, aber die Firma, um die es geht, da wohnt der Unternehmer in Hamburg. Er hatte sich schon ein bisschen aus dem Unternehmen zurückgezogen. Die Firma hat ein anderes Konzept entwickelt. Das Konzept ist nicht so dramatisch erfolgreich gewesen, deshalb hat sie umstrukturiert. Wenn er dann einen Teil seiner Stabsabteilung nach Hamburg holt, weil er sich selbst einmischen will, finde ich das schade. Wir sollten das aber nicht zum Anlass nehmen, die Leistungsfähigkeit des Fischereihafens deshalb in Frage zu stellen. Das Gegenteil ist der Fall! Wir müssen gemeinsam dafür sorgen, dass wir ohne Fischfangflotte diesen Fischereihafen gerade mit der Fischverarbeitung erhalten und weiter entwickeln und in die
Zukunft entwickeln. Dafür werden wir Ihnen im Sommer ein weiteres Konzept vorlegen.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Wischer hat einen großen Teil der Dinge gesagt, die richtig sind.
Natürlich geht es hier um die Umsetzung einer EURichtlinie, die eigentlich schon längst hätte passieren sollen.
Zweitens: Der Streit, der im Moment geführt wird, nachdem das Bundeskabinett das beschlossen hat, ist die Frage, ob es sich wirklich um eine Umsetzung handelt oder ob es sich nicht um eine drastische Verschärfung der EU-Richtlinie handelt, weil die De
batte, die im Bundestag und im Bundesrat noch zu führen ist und vermutlich in den Vermittlungsausschuss führen wird, exakt über diese Grenzwertbestimmungen wird geführt werden müssen, weil natürlich die Haftungsregelungen, die in diesem Gesetzentwurf beschlossen sind, eine gentechnische Landwirtschaft nicht marktfähig machen werden. Das heißt, es wird sich nicht rechnen, weil die Risikofaktoren, die im Gesetz stehen, so viel teurer werden als die herkömmliche Produktion, dass es im Grunde genommen die Wahrscheinlichkeit, dass Landwirte von dieser Regelung Gebrauch machen, jedenfalls, wenn das Gesetz so beschlossen wird, wie es formuliert ist, vermutlich im Sinne der Grünen risikofrei ist, weil es sich nicht rechnet.
Wenn man sich im Moment die Diskussionen ansieht, dann ist erkennbar, dass es bei den Unionsländern Vorbehalte gibt. Es gibt erhebliche Vorbehalte bei Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein, in den unterschiedlichsten Punkten. Da geht es um die Länderregister, es geht letztlich um die beiden Problemfragen der Freisetzung und des In-Verkehr-Bringens. Das heißt, das eine ist das Problem, wie gehe ich damit um, dass sich Pflanzen natürlich vermehren, das ist ganz normal, und dass dadurch auch eine Immission in die Luft stattfindet. Wie groß müssen eigentlich Schutzzonen sein, um zu verhindern, dass Samen, die sozusagen aus einer gentechnisch veränderten Produktion kommen, nicht auf andere Felder fallen? Die Haftungsregelungen, die in dem Zusammenhang erlassen sind, sind so, dass es eben im Grunde genommen faktisch doch auf ein Verbot hinausläuft.
Diese Debatte wird geführt werden, und es ist aus meiner Sicht sehr schwer zu sagen, was am Ende wirklich dabei herauskommen wird. Ich vermute, dass das eine sehr lange Debatte, auch im Vermittlungsausschuss, geben wird. Die Frage, die dabei Bremen betrifft, Herr Imhoff hat das aus seiner Sicht beantwortet: Auf der Basis dieses Gesetzentwurfs wird es in Bremen mit Sicherheit keine gentechnisch veränderten Landwirtschaftsflächen geben, weil das Risiko niemand eingehen kann und auch nicht eingehen wird, wenn das Gesetz so bleibt.
Wir haben bei uns auch im Wesentlichen Grünlandbetriebe, für die das gar nicht in Frage kommt, weil auch unsere Landwirtschaft begrenzt ist, aber theoretisch wäre es an einigen wenigen Ecken möglich, auch vom Grünlandbetrieb auf andere Strukturen umzustellen. Mir sind keine Betriebe in Bremen bekannt, die das tun wollen. Unabhängig von dieser Frage werden wir trotzdem mit dem In-VerkehrBringen zu tun haben, denn wenn irgendwo in Deutschland produziert wird, wird es auch in den Verkehr gebracht, muss ausgezeichnet werden, muss bei uns geprüft werden und führt natürlich zu einer Fülle von neuen Regelungen und Überprüfungsfragen, die sich neu stellen. Deshalb rate ich, dass wir im Moment nicht die Landwirte verrückt machen oder
dass wir nun irgendetwas verbreiten, sondern dass wir abwarten, was nun bei diesem Gesetzgebungsverfahren herauskommt.
Es ist im Grunde auch nicht anders zu erwarten gewesen, dass eine grüne Landwirtschafts- und Verbraucherschutzministerin einen sehr restriktiven Gesetzentwurf vorlegt.
Dem ist die Bundesregierung auch von Seiten der SPD gefolgt. Ich weiß nicht, ob sie es getan haben, es ist auch müßig, darüber zu streiten, weil sie sicher sind, dass es die parlamentarischen Hürden nicht schafft, und insofern denke ich, warten wir einmal ab, was dabei herauskommt.
Wenn wir das Ergebnis haben, dann werden wir auch eine saubere Informationspolitik für unsere Landwirte und für die Verbraucher machen. Das ist in unserem gemeinsamen wohlverstandenen Interesse. Allerdings habe ich große Zweifel, dass dieser Gesetzentwurf in dieser Form so beschlossen wird, möglicherweise schon im Bundestag, ganz sicher aber im Bundesrat Schwierigkeiten haben wird, und dann werden wir uns mit dem Ergebnis auseinander setzen. Die Betroffenheit Bremens wird, egal, was dabei herauskommt, sich ungewöhnlich in Grenzen halten.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Was zur Sache von den beiden Regierungsfraktionen gesagt worden ist, kann ich unterstreichen, den Antrag kann ich auch unterstreichen, da sind wir einer Meinung.
Herr Möhle, ich weiß, dass Sie immer wieder diese Anläufe machen, aber es gibt nun ganz viele objektive Sachverhalte und auch objektive Überprüfungen. Punkt eins: Die Mittel aus der GA werden für kleine und mittlere Unternehmen eingesetzt. Das hat Herr Liess gesagt. Punkt zwei: Wir haben sie insbesondere zum Ausbau des Technologieparks eingesetzt. Wir haben sie an der Hansalinie eingesetzt für die Erschließung von Gewerbegebieten. Wir haben sie natürlich auch in einigen Bereichen der Tourismusförderung eingesetzt.
Wenn Sie nun gerade den Strukturwandel ansprechen, Herr Möhle, es hat einen Ländervergleich im Strukturwandel gegeben, und es hat einen Großstädtevergleich im Strukturwandel gegeben. Im Großstädtevergleich liegt Bremen einsam auf Platz eins der deutschen Städte, was Strukturwandel angeht, was Innovationstempo und was im Grunde genommen die Umstrukturierung aus Industriebereichen in den Dienstleistungsbereich angeht.
Im Ländervergleich liegen wir einen Hauch hinter dem Saarland auf Platz zwei im Strukturwandelvergleich, und die übrigen Länder, ich gebe gern zu, dass wir gerade wegen der Fördermittel, Herr Möhle, insbesondere vielleicht auch gegenüber anderen Vorteile hatten in ganz bestimmten Bereichen der Wirtschaftsförderung, aber auch die Testate, das hat Frau Wiedemeyer gesagt, dass die EU-Evaluierungen, die wir gemacht haben, ich erinnere nur an die UrbanProgramme, an viele andere Programme, die wir zur Stadtteilsanierung eingesetzt haben, außerordentlich erfolgreich sind, und wir sind im Grunde gerade, was diese Fördermittel angeht, von allen gelobt worden für die Programme und für die Strukturpolitik, die dahinter steht.
Zur aktuellen Situation: Die Wirtschaftsministerkonferenz hat in ihrer letzten Sitzung intensiv die Frage der 100 Millionen, die für die neuen Länder vorgesehenen GA-Mittel, die wieder zurücktransferiert werden sollen in die alten Länder, nach langem Hin und Her mit den Kollegen der neuen Länder einvernehmlich festgelegt. Dies ist zunächst nur eine Lösung für 2004. Alle wissen, dass wir für die Jahre 2005, 2006 folgende andere Elemente brauchen, weil es nicht so gehen kann, dass im Grunde genommen festgestellt wird, dass strukturschwache Gebiete nur in den neuen Ländern liegen und nicht
auch in den alten, weil das auch innerhalb der Länder regional sehr unterschiedlich ist. Letzter Punkt: Meine Damen und Herren, wenn wir im Standortwettbewerb uns nicht darum bemühen, möglichst viele Fördermittel auf unseren Standort zu ziehen, dann machen wir das Gegenteil von vernünftiger Standortpolitik. Deshalb werden wir uns auch in Zukunft massiv engagieren, dass wir europäische Fördermittel bekommen, dass wir Fördermittel aus der Gemeinschaftsaufgabe vom Bund bekommen. Natürlich ist das ein wichtiger Punkt in der Entwicklung unserer Städte und unserer Strukturen, und deshalb können wir es gar nicht hinnehmen in dem Wettbewerb, in dem wir stehen, dass widerspruchslos Fördermittel und Förderstrukturen gestrichen werden, die in ihrem Grundansatz sehr sinnvoll sind, weil die Streuungen, die dabei vorgenommen werden, die Rahmenbedingungen, die Konditionierungen, sehr vernünftig sind. Wir haben in den letzten Jahren damit, glaube ich, Gutes angefangen, und wir werden auch in Zukunft Ihren Rat ausschlagen und werden trotzdem weiter für uns und für strukturschwächere Gebiete kämpfen. Wir waren früher einmal, Herr Möhle, ein ganz besonders strukturschwaches Gebiet. Das sind wir heute weniger als früher, aber es ist keineswegs so, dass die Küstenregionen aus jeder Form der Strukturschwäche herausgewachsen sind. Deshalb begrüße ich den Antrag der beiden Fraktionen, und der Senat begrüßt dies mit mir, und wir werden natürlich gemeinsam weiter streiten, dass wir diese Strukturen auch im Rahmen der Verteilungsgerechtigkeit von Bundes- und EU-Mitteln in der Bundesrepublik Deutschland in der Zukunft sicherstellen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt: Zu eins: Die rechtliche Grundlage für die Einsetzung des Beirats muss durch Erlass einer Durchführungsverordnung aufgrund des bremischen Landesvergabegesetzes geschaffen werden. Die Durchführungsverordnung soll unter anderem Ausführungsbestimmungen zum wesentlichen Kernbereich des bremischen Landesvergabegesetzes, der Festlegung von repräsentativen Tarifverträgen, enthalten. Ein Entwurf der Durchführungsverordnung befindet sich zurzeit in der Abstimmung zwischen den beteiligten Ressorts. Darüber hat am 27. Januar 2004 ein Gespräch unter anderem mit einer Mehrzahl von Deputierten aus dem Vergabeausschuss der Baudeputation stattgefunden. Dabei wurde eine Reihe von Änderungsvorschlägen, die zum Teil auch das Gesetz berühren, erörtert. Diese sollen in einer weiteren Besprechung im März/April 2004 abgearbeitet werden. Inzwischen hat die niedersächsische Landesregierung mitgeteilt, dass das niedersächsische Vergabegesetz, das dem bremischen als Vorlage gedient hatte, geändert würde. Bremen bemüht sich, sich über die festgestellten Probleme im Vollzug des Gesetzes mit der niedersächsischen Landesregierung auszutauschen, um eine über die Landesgrenzen hinaus möglichst einheitliche Rechtslage zu erreichen. Zu zwei: Derzeit wird die Anwendung der einschlägigen Tarifverträge für die zu vergebenden Gewerke anhand einer erstellten Auflistung geltender Tarifverträge von den Stellen festgelegt, die die öffentlichen Aufträge vergeben, die so genannten Vergabestellen. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, im Tarifregister des Senators für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales Einsicht in die geltenden Tarifverträge zu nehmen und bei Bedarf Fotokopien fertigen zu lassen. Die Vergabestellen kontrollieren die Einhaltung dieser Tarifverträge. Zu drei: Die Vergabestellen wurden gebeten, über die von ihnen durchgeführten Kontrollen und deren Ergebnisse kurzfristig zu berichten. Ergebnis dieser Umfrage ist Folgendes: Die Vergabestellen kontrollieren bei der Auftragsvergabe, ob Tariflöhne gemäß Kalkulation in Ansatz gebracht werden. Im Falle der Vorlage von Verdachtsmomenten haben die Vergabestellen Kontrollen auf der Baustelle durchgeführt. Diese Kontrollen haben allerdings nicht zu einer Bestätigung des Verdachts geführt. – Soweit die Antwort des Senats!
Frau Abgeordnete, mir liegt selbst daran, dass dieser Beirat zügig eingesetzt wird und dass die Durchführungsverordnung auch beschlossen wird. Klugerweise beschließt man aber eine Durchführungsverordnung, wenn Sicherheit darüber besteht, dass erstens das Gesetz, das im Moment von den Niedersachsen geändert wird, nicht geändert wird, denn dann müssten wir auch sofort – –.
Frau Abgeordnete, es ist so: Wir haben diese Durchführungsverordnung. Im Moment sind wir in Gesprächen mit den Niedersachsen. Das ist nicht ganz einfach. Es geht hier in erster Linie um die handwerklichen Fragen, nicht um die Grundsatzfragen. Wir haben uns ja im Grundsatz festgelegt, aber Sie wissen, dass auch in dieser Runde am 21. April, an der Sie ja auch teilgenommen haben, vereinbart worden ist, über die Einrichtung von Präqualifikationsstellen nachzudenken, das im Einzelnen aufzubereiten und das in der nächsten Runde zu besprechen.
Letzter Satz zu den Niedersachsen: Der Löwenanteil aller Vergabeentscheidungen betrifft den Baubereich. Die Unternehmen sitzen in Bremen und im Umland. Es ist natürlich für die Unternehmen und auch für uns eine höchst problematische Geschichte, wenn wir in den handwerklichen Fragen in Bremen und im Umland bei denselben Firmen, die dann in Bremen und im Umland tätig sind, andere Regelungen haben. Deshalb liegt uns natürlich daran, liegt dem Senat daran, dass diese Abstimmung mit den Niedersachsen auch tatsächlich durchgeführt wird. Dann werden wir uns bemühen, so zügig wie möglich mit den Abgeordneten des Vergabeausschusses natürlich auch die Durchführungsverordnung zu beschließen und den Beirat einzusetzen.
Es hat ja die Vereinbarung gegeben, dass man nach zwei Jahren evaluieren will.
Das ist ja eine Vereinbarung, die Sie selbst getroffen haben. Im Januar hat nun dieses Gespräch stattgefunden. Wenn Sie die Verbände befragen, kommen ganz unterschiedliche Meldungen darüber, wie denn die Überprüfungen laufen. Da geht es zum Beispiel, wie Sie wissen – das wissen Sie ja alles –, um die Frage der gemischten Verfahren, ob es denn bei gemischten Verfahren klug ist, sich auf einen einzelnen Tarif zu verständigen. Wenn Sie sich dann meinetwegen auf den Bautarif verständigen, dann fallen die Klempner, die Elektriker, die eigene Tarifstrukturen haben, hinten herunter. Diese Dinge sind ja nicht besonders klug, weil sie Abgrenzungen schaffen, die höchst problematisch sein können. Diese Erfahrungen wollen wir natürlich in die Verordnung mit aufnehmen. Frau Abgeordnete, gehen Sie davon aus, ich habe überhaupt kein Interesse daran, diese Debatte ohne Not zu verlängern! Deshalb habe ich mich auch ein bisschen über die eine oder andere Reaktion gewundert. Wir haben überhaupt kein Interesse daran. Mein Problem ist aber, dass der praxisbezogene Teil im Bauressort abgearbeitet werden muss. Deshalb sitzt der Vergabeausschuss auch mit dem Bauressort zusammen. Wir können doch eine Verordnung sinnvollerweise dann erlassen, wenn wir uns über die Probleme einig sind, die aufgetaucht sind, und sie auch möglichst zügig abarbeiten, um sie dann auch in die Durchführungsverordnung aufzunehmen. Die Durchführungsverordnung liegt vor, das wissen Sie. Trotzdem ist es so, dass wir handwerkliche Details möglicherweise präzisieren müssen.
Ich habe sie nicht im Kopf, aber Frau Senatorin Röpke ist da, vielleicht hat sie
sie im Kopf. Es ist aber eine große Anzahl von Tarifverträgen, die wir haben. Es ist eben so, dass Sie natürlich davon ausgehen können, wenn Sie sich bei gemischten Verfahren auf einen Tarifvertrag einigen, dass die anderen Tarifbereiche dann ihr Einverständnis damit nicht erklären werden. Damit muss man politisch umgehen, das werden wir irgendwann tun müssen, ich hoffe, so zügig wie möglich. Ich bin daran interessiert, dass die Klärungen, die das Bauressort macht, mit Ihnen gemeinsam und mit den Betroffenen zügig zu einem Ende kommen.
Bisher wird allgemein die Rechtsauffassung vertreten, dass wir den Beirat einsetzen sollten, wenn die Durchführungsverordnung erlassen ist. Wenn dies juristisch unproblematisch ist, habe ich auch kein Problem damit, einen Beirat einzusetzen, wenn das zu einer schnelleren und qualifizierten Entscheidung in einem Gesetz führt, das gemeinsam beschlossen worden ist.
Bisher ist es so, Herr Abgeordneter, das werden Sie auch wissen, dass die Fachleute sagen, dass das bremische Gesetz in der jetzigen Struktur handhabbarer ist als das niedersächsische. Das heißt, die Niedersachsen werden auch aus ihren eigenen Erfahrungen eine Reihe von Anpassungen machen. Ich denke aber, dass es einfach klug ist, sich mit den Nachbarn zu verständi
gen, denn wenn wir es nicht tun, dann entsteht eine ganz ungewöhnliche Bürokratiefracht für die betroffenen Betriebe, die natürlich ihre Vorqualifikationen nachweisen müssen und das zu immer neuen Rahmenbedingungen, die mit hohen Sanktionen rechnen müssen, wenn sie bestimmte Dinge nicht rechtzeitig abliefern. Weil das auch zu Recht so sanktionsbewehrt ist, ist es sicherlich klug, dass wir diese Fragen mit den Niedersachsen abstimmen. Wenn die Bürgerschaft der Meinung ist, dass wir das nicht tun sollten, dann sind wir doch auch in der Frage, etwas anderes zu entscheiden. Ich persönlich und der Senat halten es für klug, dass wir diesen Abstimmungsprozess mit den Niedersachsen machen.
Wir haben die Zahlen nicht ermittelt, sondern wir haben nach den Beanstandungen gefragt. Ich kann Ihnen nicht sagen, wie viele Kontrollen es waren, weil sie auch nicht von meinem Hause durchgeführt werden.
Das kann ich nicht bestätigen.
Ja, das kann ich nachreichen!
Sie wissen, dass das gar nicht so pauschal beantwortet werden kann. Es wird immer beides geben. Es wird in Einzelbereichen Generalvergaben geben, und es wird natürlich in Gewerke gegliederte Vergaben geben. Sie werden sich wahrscheinlich nicht wieder allein darauf verständigen können, nur Vergaben in den einzelnen Gewerken zu machen, obgleich das der mittelstandsfreundliche Weg ist. Es gehören aber immer viele dazu, die dabei auch zu berücksichtigen sind.
Mir ist dieses Protokoll zugegangen, weil ich darum gebeten habe, weil diese Anfrage für die Fragestunde mich ja dazu gebracht hat, mich mit all den Dingen vertraut zu machen, die im Bauressort mit dem Vergabeausschuss stattgefunden haben, weil ich ja antworten muss und Sie mich ja zu Recht danach fragen, obgleich ich nicht dabei gewesen bin und natürlich auch im Bauressort keine politische Verantwortung trage.
Ich glaube schon, dass sie angesprochen worden ist, aber sie ist nicht ausführlich erörtert worden. Diese Sitzung ist aber doch einberufen worden, um einen Erfahrungsaustausch durchzuführen. Ich interpretiere jetzt etwas in eine Sitzung, zu der ich nicht eingeladen und an der ich nicht teilgenommen habe. Das ist das Problem meiner Rolle, die ich hier habe. Es ist aber doch wohl
dazu eingeladen worden, um einen Erfahrungsaustausch über das Vergabegesetz zu machen im Hinblick auf die notwendige Beschlussfassung der Durchführungsverordnung.
Ich habe über den ÖPNV auch nicht gesprochen, soweit ich mich erinnern kann.
Ich glaube, dass dies von Herrn Pflugradt nicht im Protokoll steht, das wäre mir aufgefallen.
Aber von Herrn Bayer ist eine ähnliche Aussage im Protokoll enthalten.
Das habe ich sehr aufmerksam gelesen, Herr Abgeordneter, und natürlich ist es so, wenn ein solcher Fachmann einen solchen Paragraphen für verfassungswidrig erklärt, dann bedarf es zumindest einer Prüfung, ob das stimmt. Diese Prüfung müssen wir natürlich anstellen.
Herr Abgeordneter, der Senat ist aus diesen und anderen Gründen bisher der Meinung gewesen, dass es klüger ist, die Durchführungsverordnung zu erlassen und den Beirat einzusetzen, wenn diese Vorprobleme erörtert und geklärt sind.
Herr Abgeordneter, so weit möchte ich im Moment nicht gehen. Wir sind in der Frage der Prüfung, ob eine Gesetzesänderung erforderlich ist, und darüber wird dann im Senat zu entscheiden sein, ob wir der Bürgerschaft ein solches Anliegen vorlegen, weil die Bürgerschaft es entscheiden muss, wie Sie zu Recht reklamieren. Ich wollte in Ihre Entscheidungsrechte nicht eingreifen, aber im Regelfall gehen Sie davon aus, dass der Senat solche Dinge beantragt!
Das ist richtig, Herr Abgeordneter! Trotzdem ist der Senat so selbstkritisch,
dass er, wenn ein solcher Vorwurf erhoben wird, einem solchen Vorwurf nachgeht und das noch einmal sehr präzise prüft. Ich glaube, dass das klug ist.
Das ist so, wobei Sie auch wissen, Herr Abgeordneter, dass es durchaus Abgeordnete gibt, die Zweifel daran haben, ob das alles so klug ist, aber nicht nur die Abgeordneten,
sondern natürlich hören wir von den Anwendern und von den Betroffenen ganz unterschiedliche Aussagen, die Ihnen viel bekannter sind als mir, weil Sie in den entsprechenden Gremien sitzen. Insofern hat sich der Senat entschlossen, diesen Verfahrensweg zu beschreiten, den ich eben vorgetragen habe.
Davon gehe ich aus.
Herr Abgeordneter, ich setze das Gesetz im Zusammenhang mit der Befassung des Senats gemeinsam mit den betroffenen Ressorts Bau, Arbeit, Finanzen und Wirtschaft um, und
dies setzt voraus, dass wir die Punkte abarbeiten, weil wir uns selbst diesen Verfahrensweg auferlegt haben. Ich entscheide darüber nicht allein, sondern hierüber hat der Senat entschieden. Der Senat hat auch die Antwort entschieden, die Ihnen vorgelegt worden ist, und insofern werden wir uns in diesem Verfahren ganz normal weiter bewegen.
Ich will das so schnell wie möglich tun, und wir werden auch mit den befassten Ressorts gemeinsam versuchen, das so schnell wie möglich zu tun, weil Ihr Wille ja offenkundig ist. Trotzdem ist es so, dass wir jetzt gerade nach diesem Gespräch Ende Januar mit der Vereinbarung auseinander gegangen sind, uns Ende März oder im April erneut zusammenzusetzen, und wenn sich alle geeinigt haben, warum sollen wir es dann nicht erlassen?
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:
Zu Frage eins: Die Errichtung des Neubaus für das Institut für Fischereiökologie obliegt dem Bund und ist nach wie vor im Zeitplan. Mit einer Fertigstellung ist danach Ende 2006/Anfang 2007 zu rechnen.
Zu Frage zwei: Mit der Ansiedlung des Instituts für Fischereiökologie, IFÖ, in Bremerhaven werden zirka 30 Planstellen von Hamburg nach Bremerhaven verlegt. Einschließlich Drittmittelpersonal werden zirka 40 Mitarbeiter im Institut beschäftigt sein.
Aufgrund der damit verbundenen regionalwirtschaftlichen Wirkungen ist von weiteren indirekten Arbeitsplatzeffekten für Bremerhaven auszugehen.
Zu Frage drei: Mit der Ansiedlung des Instituts für Fischereiökologie wird das Ziel verfolgt, den maritimen Standort Bremerhaven und hier insbesondere die Kompetenzen im Bereich der „Blauen Biotechnologie“ weiter zu stärken. Für dieses Technologiefeld sind in Bremerhaven wichtige Bedingungen hinsichtlich einer endogenen Wachstumsstrategie vorhanden. In diesem Zusammenhang sind nicht nur Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen wie das Alfred-Wegener-Institut, das Technologietransferzentrum, die Hochschule oder das BioNord zu nennen, sondern auch die stark entwickelte Lebensmittelindustrie. Die Ansiedlung des Instituts für Fischereiökologie ergänzt diese Strukturen ideal und wird den Standort Bremerhaven als Cluster für technologieintensive Biotec-Unternehmen weiter befördern.
Es ist zunächst einmal so, dass unsere Möglichkeiten wie die Verfügbarmachung des Grundstücks durch die BIS und unsere Bereiche alle abgearbeitet sind. Von unserer Seite aus kann der Bund sofort tätig werden. Nun muss man dazu sagen, dass inzwischen zumindest der Bund das Raum- und das Bauprogramm vorgelegt hat. Der Baubeginn soll in 2005 liegen. Ein Bauantrag, soweit mir bekannt ist, liegt in Bremerhaven zurzeit noch nicht vor.
Wenn sie nicht gut gewesen wäre, hätten wir das Institut nicht bekommen, Herr Abgeordneter. Wir haben Angebote gemacht, die besser waren als Angebote anderer Standorte. Weil wir sie gemacht haben und weil wir in Bremerhaven diese Strukturen haben, haben wir es bekom
men. Ich gebe gern zu, dass das langwierige Verhandlungen waren und wir auch vom Bund immer wieder angemahnt worden sind, Gegenleistungen, Zusatzleistungen zu erbringen, aber das ist abgeschlossen. Ich hoffe jetzt, dass diese Investition planund zeitgerecht durchgeführt wird. Wir sind zurzeit im Plan.
Wir gehen davon aus, dass dieses Institut langfristig an Bremerhaven gebunden ist, weil alles andere auch für den Bund wenig Sinn machen würde, denn wir verlagern es ja von Hamburg und anderen Standorten nach Bremerhaven. Es wird in Bremerhaven zusammengefasst, um am Standort Bremerhaven wissenschaftsbezogene Synergien zu erreichen, die sich aus den dargestellten Instituten und Einrichtungen ergeben.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bedanke mich sehr für die Solidarität des Hauses. Der Senat ist davon ausgegangen, dass sie besteht. Wir sind uns gemeinsam darüber einig, dass die Lloyd-Werft eine hervorragende Werft ist, dass sie hervorragende Schiffe baut, dass sie exzellente Facharbeiter hat, dass sie eine hervorragende Führung hat und dass das natürlich, weil das alles so zusammenkommt, die Lloyd-Werft in die Lage versetzt hat, schwierige Zeiten zu überstehen und sich auch nach dem Vulkan-Konkurs ein Renommee aufzubauen, das nur wenige Werften in Europa überhaupt erreichen. Insofern sind wir uns einig, dass wir natürlich den Werftenstandort, die Lloyd-Werft erhalten wollen, die Arbeitsplätze erhalten wollen.
Wir sind seit dem Tag dieses Unglücks praktisch in Dauergesprächen. Es gibt sehr viele Verfahrensbeteiligte, es gibt sehr viele Versicherer, es gibt Banken, es gibt einen Auftraggeber, es gibt uns, und wir müssen sehr viele Gespräche führen. Es gibt die EU, es gibt die Bundesregierung, insofern denke ich, dass wir diese Gespräche in unmittelbarer, enger Zusammenarbeit weiterführen müssen, bis wir zu Ergebnissen kommen. Sie wissen so gut wie ich, dass es noch eine Weile dauern wird, bis der Umfang des Schadens ermittelt werden kann, und auch für den Ermittlungsprozess wird man erneut Zeit benötigen. Insofern wird sich sicherlich auch für die Werft eine Fülle von Problemen stellen, an denen wir gemeinsam arbeiten.
Hier ist viel darüber gesagt worden, dass es eine Nachrichtensperre gibt. Ich glaube, dass das klug ist und dass das Fabulieren und Spekulieren der Werft nicht hilft, sondern ihr eher schadet. Gerade wenn wir die Familien der Mitarbeiter, die Mitarbeiter selbst, die Werft im Blick behalten wollen, dann müssen wir auch dafür Sorge tragen, dass die Werft nicht ins Gerede kommt, dass die Spekulationen über die Werft nicht ins Kraut schießen. Wir sind da
ran interessiert, dass wir erfolgreich zu Ende verhandeln können, und ich hoffe, und ich bin mir ganz sicher, dass wir dafür Ihre Unterstützung haben. Der Antrag, der eine große Zustimmung haben wird, signalisiert das, und insofern denke ich, dass die Solidarität in schwieriger Zeit wichtig ist.
Wir werden die Verhandlungen weiterführen und werden dann, wenn wir die politischen Gremien damit befassen müssen oder sollten, darüber auch im Detail natürlich gemeinsam zu entscheiden haben, denn die Entscheidung über all das, was die Zukunft der Lloyd-Werft ausmacht, soweit es staatliches Handeln betrifft, liegt in Ihrer Hand. Wir werden es gemeinsam vorbereiten, und ich denke, meine Damen und Herren, es ist deutlich geworden, mit welchem Respekt, mit welcher Anerkennung die Lloyd-Werft in Bremerhaven betrachtet wird und dass wir uns über die Bedeutung dieser Werft klar sind und uns bemühen, entsprechend so zu handeln in einer sehr schwierigen und hochkomplizierten Situation. – Herzlichen Dank für die Solidarität!
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:
Durch die Formulierung der Frage wird der Eindruck hervorgerufen, dass durch den Antrag der Länder Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen das 2001 beschlossene definitive Verbot der Käfighaltung von Hühnern wieder aufgehoben und der so genannte ausgestaltete Käfig erlaubt werden dürfe.
Diese Interpretationen bedürfen einer Konkretisierung: Mit diesem Antrag verknüpft MecklenburgVorpommern das Datum des Ausstiegs aus der – herkömmlichen – Käfighaltung von Legehennen mit dem Erlass einer Rechtsverordnung nach Paragraph 13 a Tierschutzgesetz zur Einrichtung von „Prüfverfahren für serienmäßig hergestellte Aufstallungssysteme und Stalleinrichtungen“. Für die Landwirtschaft sind diese „Prüfverfahren“, durch die Fehlinvestitionen zum Beispiel bei Stallbauten vermieden werden sollen, von großer Bedeutung.
Wenn die Bundesregierung diese von ihr selbst seit mehreren Jahren vorgesehene Rechtsverordnung nach Paragraph 13 a Tierschutzgesetz jetzt bald auf den Weg bringt, kann sie gleichzeitig den von ihr angestrebten – aus Sicht des Tierschutzes zu begrüßenden – Termin zum Ausstieg aus der Käfighaltung zum 31. Juni 2006 durchaus einhalten. Wenn diese Verordnung jedoch nicht bald vorgelegt wird, käme der Ausstieg aus der herkömmlichen Käfighaltung wie in allen anderen EU-Mitgliedstaaten spätestens zum 31. Dezember 2011.
Es geht also um die Frage, ob wir Druck machen, dass der Bund die Rechtsvoraussetzungen nach dem Tierschutzgesetz dafür herstellt, dass wir das Datum 2006 erreichen, oder ob wir zwangsläufig durch den Nichterlass einer solchen Verordnung wie in den anderen Ländern erst im Jahr 2011 zu dieser Regelung rechtswirksam kommen.
In der Bundesratssitzung am 28. November 2003 hat Bremen zu Anträgen, die Verschlechterungen des Tierschutzstandards zum Ziel hatten, ablehnend reagiert oder sich enthalten. Nur dem – eher moderaten – Antrag von Mecklenburg-Vorpommern und
Niedersachsen, der mit der Fragestellung nun auch die Bundesregierung mit der Forderung nach den Prüfverfahren nach Paragraph 13 a Tierschutzgesetz in die Pflicht nimmt, hat Bremen vor dem Hintergrund der Konkurrenzsituation in den anderen Mitgliedstaaten und den Beitrittsländern zugestimmt.
Das Land Bremen hat sich für den Antrag ausgesprochen, weil dieser Prüfverfahren auch für die verschiedenen Haltungssysteme der Hühner vorsieht. Damit wird sichergestellt, dass anhand unabhängiger wissenschaftlicher Untersuchungen festgestellt wird, welche Haltungssysteme aus Sicht des Verbraucherschutzes, des Tierschutzes und der Wirtschaftlichkeit besonders geeignet sind.
Dem Aspekt des Verbraucherschutzes, die Verbraucherinnen und Verbraucher mit hygienisch einwandfreien Produkten zu versorgen, sollte höchste Priorität eingeräumt werden. Um dem Tierschutz gerecht zu werden, haben sich alle Bundesländer dafür ausgesprochen, dass die bisherige Käfighaltung aufgehoben wird. Das Land Bremen hat sich mehrfach diesem Ansinnen angeschlossen.
Da in allen EU-Mitgliedstaaten jedoch der ausgestaltete Käfig gemäß der oben angeführten EURichtlinie zugelassen ist, muss aus Sicht der Wirtschaftlichkeit berücksichtigt werden, dass durch den Ausschluss dieser Haltungsform in Deutschland ein erheblicher Wettbewerbsnachteil für die hiesigen Eierproduzenten eintreten wird, wenn nach den Bedingungen der EU-Richtlinie billiger produzierte Eier aus anderen Mitgliedstaaten hier verkehrsfähig sind.
Mittelfristig würde es zur Aufgabe von Betrieben oder zur Abwanderung von Legehennenhaltern in andere Mitgliedstaaten kommen. Betroffen wäre dann aber auch die Zulieferindustrie für Stalleinrichtungen und die Futtermittelwirtschaft, die bekanntlich auch in Bremen eine große Rolle spielt.
Sie kommen mit einer Frage, die ich vielfältig beantwortet habe, und ich kann es gern noch einmal tun! Das Problem besteht darin, dass die Bundesregierung dieses Tierschutz
gesetz 1999 erlassen hat und die Verordnung nach Paragraph 13 a nach wie vor aussteht. Die beiden Länder Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern, deren Regierungsmehrheiten sehr unterschiedlich sind, die aber hier im norddeutschen Raum liegen und diese Dinge natürlich sehr genau zu prüfen haben, erwarten, dass irgendwann diese Verordnung erlassen wird. Wenn sie erlassen wird, dann gibt es eine klare Rechtsvoraussetzung. Wenn sie nicht erlassen wird, dann wird die Rechtsumsetzung erst im Jahr 2011 endgültig rechtswirksam. Das ist der eigentliche Punkt, um den es geht. Ich glaube, dass die Mehrzahl der Länder sehr engagiert dafür eintritt, dass gemäß Paragraph 13 a Tierschutzgesetz diese Verordnung nun endlich erlassen wird. Ich gehe davon aus, dass der Bund das auch tut.
Herr Abgeordneter, ich will mich nicht mit der höheren Weisheit einer Bundesministerin befassen, weil es zu nichts führt. Der Bundesrat hat beschlossen, und ob die Bundesministerin das Gesetz unterschreibt oder nicht, das muss sie selbst entscheiden. Die Rechtskraft liegt nicht allein an ihrer Unterschrift.
Es ist so, dass ich unser Abstimmungsverhalten begründet habe, der Bundesrat hat entschieden, und das Übrige müssen andere Gremien entscheiden. Ich möchte mich im Moment nicht an der Rechtsauslegung beteiligen, weil ich glaube, dass das zu nichts führt.
Wir pflegen solche Dinge immer im Gesamtsenat abzustimmen. Die Mitglieder, die das Stimmrecht im Bundesrat wahrnehmen, haben im Regelfall ein klares Mandat des Senats.
Können Sie das noch einmal wiederholen? Ich habe das jetzt inhaltlich nicht verstanden.
Dies geht aus einer Untersuchung der niedersächsischen Landesregierung hervor, die dazu ein wissenschaftliches Institut beauftragt hat. Da gibt es Widerspruch von anderen Instituten. Deshalb möchte ich mich eigentlich auf dieses Eis der unterschiedlichen Gutachter nicht begeben. Ich habe diese Zählungen nicht selbst machen können. Es gibt zwei verschiedene Gutachten, das, was Sie zitieren, und ein weiteres, das das bestreitet. Diesen Krieg der Gutachter haben wir gelegentlich. Ich kann ihn leider nicht entwirren, weil ich das nicht selbst als Person oder über meine eigene Behörde nachprüfen kann. Es ist aber völlig richtig, es gibt ein solches Gutachten, das dies belegt, und es scheint auch so zu sein, als sei es so.
In Kenntnis dieses Beschlusses aus dem Jahr 2001 ist uns diese Entscheidung im Bundesrat leichter gefallen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:
Zu Frage eins: Der Senat wird über die Realisierung des Projektes „Deutsches Auswandererhaus Bremerhaven“ erst auf Basis einer abgestimmten Vorlage entscheiden. Diese Abstimmung erfolgt zurzeit auf Arbeitsebene. Unter anderem sind die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen zu klären.
Zu Frage zwei: Das Projekt „BallinStadt“ auf der Veddel in Hamburg soll in einer ersten Ausbaustufe bis zum Sommer 2006 realisiert werden. Das Projekt „Deutsches Auswandererhaus Bremerhaven“ hingegen könnte früher realisiert werden.
Das Attraktions- und Ausstellungskonzept für das „Deutsche Auswandererhaus Bremerhaven“ hat unter der fachlichen Begleitung eines international hochkarätig besetzten Kuratoriums einen Detaillierungsgrad erreicht, der wesentlich weiter ist als in Hamburg.
Zu Frage drei: Der Senat hat bisher noch keine Haushaltsmittel für das „Deutsche Auswandererhaus Bremerhaven“ bereitgestellt.
Wir haben die Absicht, am 19. Februar in den Wirtschaftsförderungsausschüssen darüber zu beschließen.
Wir arbeiten es auf, Frau Abgeordnete. Ich denke, dass der Haushaltsgesetzgeber selbst darüber entscheiden wird, ob das Projekt kommt, insofern richten Sie die Frage vielleicht auch an das eigene Haus, denn der Senat kann die Entscheidung nur vorbereiten, entschieden wird es in den Wirtschaftsförderungsausschüssen.
Ich glaube, da gibt es ganz erheblich unterschiedliche Gründe. Es hat früher einmal die Voraussetzung gegeben, eine Finan
zierung über Ziel-zwei-Förderung zu machen. Dieser Rahmen ist weggefallen, so dass wir es über Ziel zwei nicht finanzieren können, und daraus ergeben sich andere Finanzierungsmöglichkeiten. Ich denke aber, dass wir dies, und da sind wir in der Abstimmung, bis zum 19. Februar so weit geklärt haben, dass die Wirtschaftsförderungsausschüsse dann auch darüber entscheiden können.
Ich bedanke mich für den ergänzenden Hinweis.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben in Bremen ein Erfolgsmodell zwischen dem Universum und dem Hotel, das die Atlantic-Gruppe betreibt. Während das Universum von Petri und Tiemann betrieben wird, haben wir das Hotel bei der Atlantic-Gruppe. Wir gehen mit der Entwicklung am Alten/Neuen Hafen in Bremerhaven in eine ganz besonders wichtige Phase, um die Standortqualität des innerstädtischen Raums in Bremerhaven nachhaltig und grundsätzlich zu verbessern. Das setzt nicht nur Eventstätten voraus, sondern das setzt auch eine anspruchsvolle Architektur voraus. Das setzt auch voraus, dass der Gesamteindruck, der dort entsteht am Hafen, von den Menschen als besonders attraktiv empfunden wird, weil natürlich nur ein größerer Sprung in Bremerhaven auch zu mehr Bewegung in die Stadt führt.
Die Dienstleistungsschwäche der Innenstadt, die hier mehrfach von Rednern angesprochen ist, ist natürlich ein weiteres Problem. Es hängt auch damit zusammen, dass Bremerhaven eigentlich aus mehreren Gemeinden zusammengewachsen ist und sich eine organische Innenstadt nur schwer gebildet hat. Deshalb kommt es natürlich schon darauf an, dass wir Sorge dafür tragen, dass wir mehrere Punkte gleichzeitig vernetzt miteinander regeln müssen.
Wir müssen versuchen, diese Neuentwicklungen mit einer interessanten Architektur, mit spannenden Inhalten zu verbinden. Wir glauben, dass das Klimahaus, das Auswandererhaus attraktive Angebote sind, dass die Marina ein attraktives Angebot ist, dass die Kombination mit dem Schifffahrtsmuseum hervorragend ist. Wenn man sich das Hotel ansieht, so hätte man dort auch ganz normal ein kleines Hotel bauen können mit exakt der Zimmerkapazität, die auch vor
gesehen ist, um den vermutlichen Erstbedarf zu decken. Sie können natürlich auch das Ganze mit einem interessanteren Bau ergänzen. Wenn man ihn größer macht und ihn in dieser attraktiven Turmform und in dieser Landmarkenstruktur baut, dann entsteht natürlich eine Situation, dass auch Investoren sagen, das Haus werden wir so schnell allein mit Hotelbesuchern nicht füllen können. Deshalb haben wir es sehr häufig, die ganze Ostseeküste besteht aus großen Hotels, die zum Teil aus Hotelflächen, zum Teil aus privaten Eigentumswohnungen und aus Dienstleistungsräumen bestehen, damit auch Landmarkencharakter angeboten wird. Diese besondere Problematik haben wir hier auch.
Wir sind sehr früh gefragt worden, und Sie wissen das genauso gut wie ich. Wir haben bremenports neu aufgebaut. Die Räumlichkeiten sind zurzeit an fünf verschiedenen Standorten. Das ist für Bremerhaven eines der großen attraktiven Unternehmen in einer ganz besonderen Position, weil es die Managementfirma des Hafens ist. Der Hafen ist nun einmal das Kernstück der Bremerhavener Wirtschaft. Natürlich ist das so, dass die Managementzentrale, dass die strategische Hauptstelle dieses Hafens auch in das Zentrum hineingehört. Das ist doch nicht abwegig. Die Abwegigkeitsdiskussion befindet sich doch nur darin, dies für abwegig zu erklären.
Meine Damen und Herren, der Hafen und seine Zentrale gehören zusammen. Das Angebot, das die Atlantic-Gruppe mit dem Hotelkomplex gemacht hat, ist attraktiv. Natürlich ist es so, dass wir – das sage ich auch als Aufsichtsratsvorsitzender von bremenports – das sauber kalkulieren müssen.
Wir hatten eine Zusage gemacht, die zeitlich befristet war. Diese zeitliche Befristung konnte nicht eingehalten werden. Von daher muss natürlich auch bremenports planen und überlegen, wie sie denn mit der Vertragsgestaltung umgehen. Nun sieht es so aus, als würde es in Kürze zu einer solchen Vertragsgestaltung kommen, und es sieht so aus, als würden sich die einzelnen Dinge präzise rechnen lassen. Ich will hier jetzt nicht zu konkret vorgreifen, weil wir noch in diesen Rechnungen sind, aber, meine Damen und Herren, ich halte diese Maßnahme als Senator für Häfen und auch als Aufsichtsratsvorsitzender von bremenports für absolut sinnvoll, wenn sie sich vernünftig rechnet, und das sieht so aus. Deshalb sage ich auch, wir haben eine große Chance in Bremerhaven, mit dem Gesamtprojekt einen größeren Wurf zu machen. Wir sollten ihn nicht kleinreden, bevor wir uns wirklich auf den Weg gemacht haben, diese Dinge auch zu gestalten.
Ich sage das hier in aller Deutlichkeit: Jeder Investor hatte die Chance, sich hier für ein Hotel zu bewerben, jeder! Die Zahlen hielten sich in Grenzen. Natürlich ist es für uns eine wichtige Frage, dass wir einen Investor finden. Dass jeder Investor auch Rahmenbedingungen für sein Investment stellt, das
ist nichts Ungewöhnliches. Das hätte auch jeder andere Investor getan. Wir haben kritisch zu prüfen, ob solche Rahmenbedingungen angemessen, vernünftig, von uns annehmbar oder ob sie nicht annehmbar sind. Deshalb glaube ich, dass die Entwicklung, die jetzt in Bremerhaven auf den Weg gebracht wird, für Bremerhaven eine ungeheure Bedeutung hat und dass bremenports dabei auch eine Rolle spielt.
Für mich ist wichtig, dass wir die Kräfte von bremenports zusammenführen, dass wir eine Flächenbereinigung machen. Über die notwendige Erweiterung des AWI-Geländes ist viel gesagt worden. Die Stadtgemeinde hat ein vitales Interesse daran, diese Nordostseite des Fischereihafens neu zu beleben, und es ist doch für uns ein riesiger Vorteil, wenn das AWI die Möglichkeit hat, sich zu erweitern und hochkarätige Arbeitsplätze zu schaffen und wir das gleichzeitig mit einem attraktiven Angebot an die Bürger der Stadt, an die Bürger des Umlandes und natürlich an alle die, die Bremerhaven besuchen, verbinden können.
Wir können doch auch nicht ganz aus dem Blick verlieren, dass wir den Cruise-Terminal mit erheblichen Mitteln neu ausgestattet haben. Das haben wir doch im Vorgriff darauf gemacht, dass sich die Innenstadt positiv und attraktiv entwickelt, damit die Kreuzfahrtbesucher auch ein besonderes Angebot, ein besonders attraktives, auch optisches und städtebauliches Angebot haben. Deshalb glaube ich, wir sind auf einem guten Weg. Ich denke, dass wir bis zur Aufsichtsratssitzung die Rahmendaten zusammen haben, damit wir diese Entwicklung zeitgerecht auf den Weg bringen können.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben die Debatte über diese Vorlage mehrfach ausgesetzt, Frau Dr. Trüpel hat darauf hingewiesen. Wir haben das nicht getan, weil wir nichts hätten aufschreiben
können, Frau Dr. Trüpel, sondern wir haben es getan, weil wir zu dem Zeitpunkt, als Sie möglicherweise vorsätzlich diese Große Anfrage auf den Weg gebracht haben,
ganz genau gewusst haben, dass wir uns sozusagen gerade in dem Auseinandersetzungsprozess über den Haushalt befinden und natürlich auch genau in dem Prozess der Priorisierungsuntersuchungen, die die künstlerische Leitung unserer Bewerbung für die Kulturhauptstadt hat. Deshalb ist es sicherlich für das Haus besser, dass wir jetzt darüber reden, nachdem sozusagen wichtige Vorentscheidungen getroffen worden sind, nachdem die Rahmendaten des Haushalts feststehen und wir natürlich Rahmendaten und Konzeption miteinander verknüpfen können, und dass wir diese Debatte, die heute auch relativ sachlich geführt wird, in einem angemessenen Rahmen führen können.
Lassen Sie mich vielleicht zunächst etwas zu den zurückliegenden Beratungen, zum Haushalt und zu der Frage der Dimensionen sagen! Die Beratungen, meine Damen und Herren, über eine Haushaltsstruktur, auch über Ressorthaushalte und über Ressorteckwerte, sind in Zeiten härtester Sparpolitik geführt worden, und das, was wir im Moment verhandeln, sind die härtesten Sparmaßnahmen, die wir je verhandelt haben, die hat es auch bei den ganzen Sparhaushalten vergangener Jahre nicht gegeben. Deshalb ist es schon von zentraler Bedeutung, dass wir die politischen Setzungen beachten, die bei dieser Haushaltsfestlegung stattgefunden haben.
Es gibt die härtesten Einschnitte in allen Bereichen, und ich bin nicht nur Ressortchef eines Bereiches wie Kultur, sondern ich bin auch Ressortchef von Wirtschaft und Häfen, da werden 5,6 Prozent im nächsten Jahr und 11,2 Prozent im übernächsten Jahr konsumtiv eingespart. Das sind Einschnitte, die einem gelegentlich Schauer über den Rücken treiben. Das sage ich in aller Offenheit. Wir haben im Senat nach langen Auseinandersetzungen zwei besondere politische Setzungen als Prioritäten gemacht, und das sind Mehrausgaben für Bildung und Kultur.
Wenn wir in diesen Zeiten solche Setzungen machen, dann zeigt das, wo der Senat Schwerpunkte in seiner Haushaltspolitik setzt. Natürlich ist es so, dass Kulturpolitik auch ein Stück der Sanierungspolitik Bremens ist, und so, wie es wenig Sinn macht, die Kulturpolitik, das heißt den Kulturstandort, gegen den Wissenschaftsstandort oder den Bildungsstandort oder den Wirtschaftsstandort auszuspielen, so ist es richtig, dass alle diese Standortfaktoren einen guten wettbewerbsfähigen und besonders attraktiven Standort ausmachen. Gerade die Vernetzung und Verklammerung dieser Faktoren wird unsere Wettbewerbsfähigkeit gegenüber anderen Standorten verbessern.
Deshalb bedanke ich mich bei allen ausdrücklich, die zugegebenermaßen nach hartem Ringen dazu beigetragen haben, in dieser Zeit einen solchen Kulturhaushalt möglich zu machen. Herzlichen Dank an die Abgeordneten, die daran mitgewirkt haben, aber auch an die Kollegen im Senat!
Nun lassen Sie mich vielleicht auch etwas zu den Daten sagen, die hier angesprochen worden sind! Wir haben die Eckwerte, die Ihnen bekannt sind, mit den zweimal zwei Millionen Euro für ABM/SAM, wir haben natürlich Einsparungen beschlossen für die noch nicht priorisierten Einrichtungen. Was heißt das? Wenn Sie sich das in den Haushaltsdaten ansehen, dann betragen die Einsparungen von einem Prozent bei den Kultureinrichtungen im Jahr 2004 exakt 450 000 Euro und im Jahr 2005 451 000 Euro. Dem stehen aber Projektmittel in der Größenordnung von 8,5 Millionen Euro gegenüber.
Nun sage ich auch den Einrichtungen, die dieses eine Prozent sparen müssen, und ich sage das auch dem Theater: Das Theater hat einen Etat von 23,5 Millionen Euro. Die Einsparungsquote von einem Prozent beim Theater beträgt 213 000 Euro. Ich glaube, dass es schwer zu vermitteln ist, dass diese Einsparquote bei einer Einrichtung, die ein Drittel unseres Kulturetats ausmacht, in die Dimension von Katastrophenszenarien gerückt wird, insbesondere dann, wenn gegenüber dieser Einsparung in zwei Jahren von 900 000 Euro 8,5 Millionen Projektmittel stehen.
Meine Damen und Herren, ich bin sehr froh, dass wir nur diese Kürzungseinschnitte machen mussten, und niemand, der vor drei Monaten diese Debatten geführt hat im Senat und in anderen Gremien, konnte davon ausgehen, dass wir ein solches Ziel erreichen. Genau dort, und das hat auch heute Herr Martin Heller gesagt, liegt der Paradigmenwechsel. Was bedeutet denn diese Haushaltsentscheidung? Sie bedeutet, dass wir im institutionellen Förderbereich bei den Zuwendungen ein kleines Stück zurückgehen und ein Riesenstück in der Projektförderung nach vorn gehen.
Warum machen wir das? Weil die Projektförderung natürlich den Wettbewerb der Ideen begünstigt und weil wir diesen Wettbewerb der Kreativität, der Gestaltungsfreude, der Entwicklung neuer Ansätze und Perspektiven brauchen, weil wir natürlich auch die Kultureinrichtungen nicht nur statisch in ihren vorhandenen Etats lassen können, sondern weil wir dafür Sorge tragen müssen, dass das kulturpolitische Potential und das kulturelle Potential, das wir haben, sich eben im Wettbewerb der Ideen und der Kreativität entfalten kann. Das sind qualifizierende Setzungen, die gemacht worden sind. Diese Möglichkeiten stehen den priorisierten Einrichtungen wie den nichtpriorisierten zur Verfügung.
Meine Damen und Herren, hier sind mehrfach große Einrichtungen genannt worden, die dieses Einstiegsetikett noch nicht haben, das Theater, das Focke-Museum, Weserburg, VHS, Stadtbibliothek, alle fünf Einrichtungen, die Bremen schmücken, die, wenn Sie sich die Strukturdaten ansehen, gute Daten haben, und es bedeutet keineswegs, wenn sie für die bestimmte Farbigkeit der Kulturhauptstadt im Moment noch nicht ausgewählt sind, dass ihr Zugriff auf die Töpfe im Ideenwettbewerb um gute Projekte dadurch in irgendeiner Weise eingeschränkt ist. Wir wollen, dass diese Projektmittel dazu führen, dass der Weg zur Kulturhauptstadt leichter begehbar wird.
Nun ist es sicherlich so, das, was wir als öffentliche Hand aus Steuermitteln gewähren, sind Zuwendungen. Zuwendungen mit Steuermitteln unterliegen ganz bestimmten Kriterien und Ansprüchen, die gestellt werden müssen, weil nicht alles doch zwangsläufig einen Anspruch hat, aus Steuergeldern gefördert zu werden. Vor allem setzt natürlich die Förderung mit Steuergeldern voraus, dass eine nachprüfbar gute und in die Zukunft gesicherte betriebswirtschaftliche Führung der Einrichtung geleistet werden muss, denn sonst können wir von der Landeshaushaltsordnung her nicht fördern.
So ist es sicherlich so, dass wir auch keine Einrichtungen schließen, sondern wir zu entscheiden haben, ob und in welcher Höhe wir Zuwendungen aus Steuermitteln gewähren, und das kann bei völlig privat organisierten Einrichtungen ein sehr harter Schnitt sein, aber er muss es nicht. Unsere Möglichkeiten auch der Einwirkung auf die wirtschaftliche Führung privater Einrichtungen, auch von GmbH, deren Träger häufig Vereine sind, sind nicht unbegrenzt, sondern sind höchst begrenzt.
Nicht nur in der Zuwendung der Mittel, weil alle diese Einrichtungen auch eigene Einnahmen generieren und damit natürlich auch haushalten müssen! Wir haben nicht nur ja gesagt, sondern wir haben auch nein gesagt, und Sie wissen alle selbst, Politiker sagen nicht begeistert nein, weil es für das JaSagen mehr Applaus gibt, das wissen wir alle, deshalb ist es sicherlich auch so, der bequemere Weg wäre möglicherweise gewesen, auf all das zu verzichten und lieber über alles ein bisschen mehr zu kürzen.
Aber wenn wir diesen Weg gegangen wären, dann würden wir den Weg in die Zukunft zur Qualifizierung unserer kulturellen Leistung nicht vernünftig gehen können. Dann würden wir bei jedem nächsten Sparkurs eine Reihe von Einrichtungen immer mehr in immer neue Existenzrisiken bringen, und deshalb gehört zur Priorisierung auch, dass man an
einigen Stellen nein sagen muss oder sozusagen Abmahnungen aussprechen muss, die möglicherweise auch in Form von Kürzungen ausgesprochen werden.
Ich bekenne mich dazu ganz bewusst und sage, dass das auch bewusst unser Beitrag zu sparsamer Haushaltsführung ist, dass das ein Beitrag ist, bei dem die Kultur sich darüber im Klaren ist, dass die Umsteuerung von der reinen institutionellen Förderung zu einer stärkeren Projektförderung eine zwangsläufige Folge ist. Ich würde mir wünschen, ich sage das auch sehr deutlich, dass wir mit unserer Kulturhauptstadtbewerbung erfolgreich sind. Wir werden, um dieses Profil zu erreichen, auch gemeinsam große Anstrengungen unternehmen. Nur eines muss genauso klar sein: Eine Kulturhauptstadt werden wir nur, wenn wir nicht nur ein paar Leuchttürme präsentieren, sondern wenn wir eine Kulturhauptstadt sind.
Eine Kulturhauptstadt zu sein bedeutet, dass wir eine breite Palette an kulturellem Angebot brauchen, an Soziokultur, an Kultur vor Ort, an vielen einzelnen Einrichtungen und einer aktiven freien Kulturszene, in einem auch risikooffenen und freien kulturellen Dialog, weil natürlich zu einer kulturellen Ausstrahlung dazugehört, dass wir auch kulturellen Streit haben, dass wir eine Diskussion miteinander führen, wohin denn die Zukunftsentwicklung geht, dass wir einen Streit darüber führen, wohin die Entwicklung unserer Museen in den nächsten zehn, fünfzehn Jahren geht, wo wir denn im Jahr 2010 mit Theater, mit Museen, mit unterschiedlichen Einrichtungen, mit der freien Kulturszene, mit den soziokulturellen Einrichtungen stehen wollen. Wenn wir heute soziokulturelle Einrichtungen überprüfen, dann doch in erster Linie daraufhin, ob es ihnen gelungen ist, in dem Raum ihrer Zuständigkeiten soziokulturelle Netzwerke aufzubauen, ob sie tragfähig sind.
Mir gegenüber sitzt hier Frau Wiedemeyer: Das ist in Gröpelingen zum Beispiel gut gelungen. Ich hoffe, dass das auch weiter trägt. Das ist nicht überall so gut gelungen. Das heißt, wir haben da noch viel Arbeit vor uns liegen. Da ist viel zu leisten, und ich warne dringend davor, die Kulturhauptstadtbewerbung gegen die Breite der notwendigen Kulturarbeit auszuspielen, die wir brauchen, um eine wirkliche Kulturhauptstadt zu sein.
Deshalb glaube ich, dass diese Priorisierungen richtig sind. Ich bitte Sie auch weiter um Verständnis, dass wir auf dem Weg in die Zukunft ihr geneigtes Ohr brauchen für bestimmte Priorisierungen auch im Kulturbereich.
Auch ein ganz wichtiger Schwerpunkt, der angesprochen worden ist, ist natürlich kulturelle Erziehung und Bildung. Ich glaube, dass wir auf diesem Weg bereits eine Menge erreicht haben, Frau Dr. Trüpel, und dass die Zusammenarbeit mit dem Res
sort von Willi Lemke in diesem Bereich sehr gut geworden ist und dass es immer mehr gelingt, Künstler in den Unterricht und in die Schulen hineinzubringen und auch in diesem Bereich der kulturellen Erziehung schrittweise vorwärts zu kommen. Das ist ein wichtiges Segment, an dem wir gemeinsam arbeiten müssen.
Die Bewerbung für die Kulturhauptstadt wird im ersten Quartal und im ersten Halbjahr nächsten Jahres zu Ende geführt werden. Ich glaube, dass sich dies auch möglicherweise mit weiteren Priorisierungen verbinden wird. Ohne den Paradigmenwechsel wird es nicht leichter, sondern schwerer. Deshalb hoffe ich mit Ihnen, dass wir gemeinsam so solidarisch, wie wir es beschlossen haben, von mir aus auf Vorschlag der Grünen, von mir aus auf Vorschlag von Frau Dr. Trüpel, weiter kommen. Mir ist es relativ egal, wer gute Vorschläge macht, wenn sie denn kommen und wenn sie dann Mehrheiten finden. Deshalb ist es für uns natürlich wichtig, dass wir uns gemeinsam etwas vorgenommen haben, und das ist ein Ziel, das wir auch versuchen müssen, gemeinsam zu erreichen. Ich glaube, die Weichenstellungen, die jetzt gemacht worden sind, sind nicht abschließend, aber sie sind chancenreich. Deshalb sollten wir sie auch stützen. Wir sollten sie nicht kaputtreden. Wir sollten den Mut haben
zu dieser Veränderung, zu diesem Qualifizierungsprozess, zu diesem Ideenwettbewerb. Ich glaube, dies steht uns und Bremen gut zu Gesicht.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich möchte nur bestimmte Zahlen nicht einfach so im Raum stehen lassen.
Was den Sondertopf angeht, hat er eigentlich nicht 8,5 Millionen Euro, sondern 10,5 Millionen Euro. Von diesen 10,5 Millionen Euro gehen zwei Millionen Euro als Planungsmittel für die Kulturhauptstadt ab. Von den 8,5 Millionen Euro haben wir im Wege des Haushaltsverfahrens, auch in Abstimmung, etwa 900 000 Euro schon für priorisierte Einrichtungen vorverpflichtet, so dass insgesamt noch ein Topf von 7,6/7,5 Millionen Euro übrig bleibt, die für die Projektarbeit insgesamt zur Verfügung stehen. Insofern ist der Rahmen doch etwas günstiger als dargestellt. Das zu den Zahlen!