Frank Schildt
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Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es fällt mir jetzt schwer, Ihnen das RFID innerhalb von 5 Minuten näherzubringen. Ich will aber nur sagen, dass es mehr Aspekte gibt als die, die vielleicht Herr Strohmann und Frau Stahmann genannt haben.
Wenn Sie sich die Antwort auf die Große Anfrage der CDU und SPD anschauen, dann ist es viel mehr. Insofern, Dank, Herr Senator, an Ihre Mitarbeiter, weil das Thema RFID eben mehr ist als Datenschutz! Datensicherheit, Datenspeicherung, aber es ist auch etwas, wo gerade Bremen gute Potenziale hat, es einzusetzen: im Logistikbereich und in weiteren Bereichen. Diese Antwort beschreibt sehr vielfältig die Diskussion um RFID. ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
Wir kennen RFID bisher, wenn ich es einmal so simpel ausdrücken darf, mit dem Barcode an vielen Sachen. Der Barcode wird mit einem Scanner eingelesen, dann passiert nichts, nur der Scanner ist da. Die RFID-Chips, die hier angesprochen wurden, sind auch unterschiedlich. Es gibt welche, die nicht senden, sondern am Körper oder am Gerät sein müssen, und erst, wenn man an einem Scannergerät vorbeigeht, kommuniziert der Chip mit dem Scanner, was das Gerät ist, die Person, die Jacke, der Mantel. Es gibt aber auch Frequenzchips, die von sich aus immer Signale abgeben, aber auch in einem sehr engen, umfassenden Raum. Man darf also jetzt nicht davon ausgehen, dass, wenn Sie durch die Bürgerschaft gehen, alle wissen, was bei Herrn Strohmann jetzt im Kühlschrank fehlt, weil er die Liste in der Jacke hat über das, was er mitbekommt und anfangs erwähnte.
Etwas sachlicher gesagt: RFID ist schon vorhanden, wird schon eingesetzt. Es ist nicht unbedingt eine neue Technologie, aber sie ist jetzt so weit, und da habe ich mich bei dem Kollegen Herrn Kottisch noch einmal rückversichert, dass sie im Logistikbereich schon eingesetzt wird. Auf der CeBIT konnte man wunderbar sehen, wie Prozessabläufe organisiert werden. Sie werden mit diesem Funkchip, RFID, und dem Barcode organisiert. Beides zusammen spielt noch eine große Rolle.
Die Technologie wird natürlich auch unsere Arbeitsprozesse verändern. Sie kann auch dazu führen, dass es in bestimmten Bereichen weniger Beschäftigte gibt, weil dieser Chip von sich aus sendet und seine Informationen einfacher übertragen kann: Regal ist leer oder ich werde als Produkt neu benötigt. All das aber darf man nicht verteufeln. Ich sage einmal, man muss die Chancen sehen. Die CDU hat am Anfang der Diskussion über die Große Anfrage mehr die Risiken nach vorn gestellt. Ich glaube, es ist uns jetzt zusammen gelungen, eine gute Vorlage für die nächste Legislatur aufzulegen, um das Thema RFID und alle damit zusammenhängenden Punkte mit zu besprechen.
Was in der Diskussion nicht angesprochen wurde, das sind natürlich auch die Reisepässe, Reisedokumente. Dieser Entwicklung, von der wir auch gerade bundesweit hören, mit zunehmender Datenspeicherung, muss man positiv offen begegnen und dabei den Datenschutz entsprechend einbinden. Ich glaube aber, im Logistikbereich sind wir gut beraten, diese Technik einzusetzen. Wenn ein Automobil bisher eine Karte an sich hatte, auf der jemand lesen musste, welche Farbe, welchen Motor es hat und was für ein Produkt es ist, kann ich heute auf diesem Chip wunderbar Daten speichern, die man einlesen oder aktiv selbst sehen kann. Der Kollege Strohmann nickt, wir sind uns also an der Stelle einig, wie immer!
Insoweit bin ich dem Senat sehr dankbar für die Beantwortung unserer Großen Anfrage. Ich bin sicher, dass in der nächsten Legislatur das Thema vertieft angesprochen wird, Herr Senator, damit das Ganze dann auch eine weitere positive Entwicklung hat. Nicht nur die BLG ist am Standort Bremen/Bremerhaven mit RFID tätig, das BLG-Hochregallager ist angesprochen worden und die Fußballweltmeisterschaftskarten. Sie sehen also daran, liebe Kolleginnen und Kollegen, dass diese Technologie in Bremen schon platziert ist.
Das hat mit dem Chip wenig zu tun, Kollege Kleen, wir beide erleben es aber wohl nicht mehr, dass die nächste Weltmeisterschaft in der Bundesrepublik stattfindet, es sei denn, Sie meinen die Weltmeisterschaft allgemein. Schauen wir da aber einfach nach vorn! Ich bedanke mich für die Beantwortung und setze darauf, dass das Thema in der nächsten Legislatur vertieft behandelt wird. – Herzlichen Dank!
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Mein Vorredner und meine Vorrednerin haben die wesentlichen Bestandteile des Neunten Rundfunkänderungsstaatsvertrages schon erwähnt, sodass ich mir erspare, das zu wiederholen. Ich will aber nur einen Ausblick geben, den wir auch in der letzten Medienausschusssitzung durch unseren Staatsrat Schulte bekommen haben, dass wir in Zukunft weitere Staatsverträge bekommen werden, die viel größere Herausforderungen sind als dieser Neunte Rundfunkänderungsstaatsvertrag.
Wir werden natürlich über die Verfassungsklage der ARD-Anstalten reden müssen, inwieweit ein neues Gebührenmodell zustande kommt und zustande kommen würde. Ich setze darauf, dass die bisher gute Zusammenarbeit zwischen dem Medienausschuss und der Senatskanzlei Abteilung Medien weiter so fortgeführt wird, dass wir nach der Wahl sehr zeitnah die Überlegungen der Medienreferenten auch im Parlamentsausschuss reflektieren, welches neue ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
Gebührenmodell zum Tragen kommt und welche Veränderungen daraus entstehen können.
Weitere Regelungsbedürfnisse gibt es in Zukunft hinsichtlich der mitgliedsstaatlichen Regelung auf europarechtlicher Ebene. Auch das ist etwas, was immer mehr in den Fokus rundfunkpolitischer Themen der Bundesrepublik kommen wird. Wir werden auch noch einmal über die Umsetzung der Beihilfeklage vor der Europäischen Kommission reden müssen.
Ein letzter Teil, der uns schon sehr tief einblickend im letzten Medienausschuss vorgetragen wurde, ist eine Reform der Medienaufsicht. Frau Kollegin Stahmann hat das schon angesprochen und für sich eine mögliche Antwort darauf gefunden, wie weit man die Medienaufsicht der Länder in einer Medienaufsicht des Bundes bündeln kann. Da gibt es noch unterschiedliche Sichtweisen. Darüber bin ich mir auch noch nicht ganz klar, was die Antwort für die SPDFraktion ist. Wichtig ist nur, dass man unterhalb von Fusion auch weiter Kooperation vorantreibt.
Da ist Bremen mit Niedersachsen auf einem guten Weg, sodass man sich allein schon durch die Größe zwar nicht auf Augenhöhe miteinander unterhält, aber man kooperiert in bestimmten Bereichen. Das ist wichtig. Nicht so sehr die Fusionsgedanken stehen im Vordergrund, sodass ich mir das vorstellen könnte, Frau Kollegin Stahmann, was die Direktoren der Landesmedienanstalten ins Gespräch gebracht haben, bestimmte Kompetenz auf Bundesebene zusammenzuführen bei Beibehaltung der Eigenständigkeit der Landesmedienanstalten mit ihrer Zuständigkeit in ihren Ländern.
Sie haben angesprochen, dass in Schleswig-Holstein und Hamburg die Fusion noch nicht vonstatten gegangen ist. Ich habe einen Bericht der „Süddeutschen Zeitung“ vom 15. Februar, wonach nun doch am 1. März die Fusion auch materiell beschlossen werden soll. Aber es zeigt sich zumindest, dass es da einen langen Diskussionsprozess gab, der natürlich damit endete, dass jeder seine Interessen auf seine Landeshoheit gesehen gewahrt haben möchte.
Da haben wir zum Beispiel mit der Nord-Media etwas geschaffen, wo wir sehr gut mit Niedersachsen kooperieren bei Eigenständigkeit der Länder und der eigenen Möglichkeit noch kleinerer kultureller Filmförderung für Bremen. Es zeigt sich für mich, dass man bei Reformen von Medienordnungen und Landesmedienanstalten nicht so sehr gleich davon sprechen muss, alles auf Bundesebene zu fusionieren. Aber, und das ist ein wichtiges Indiz, man muss versuchen, bundesweite Kompetenz zu bündeln, dass es Zulassungs- und andere Probleme gibt, ist klar, so dass man die Kompetenz in einer Kommission der Anstalten organisiert, wer auch immer dann dafür zuständig ist.
Wir als SPD-Fraktion empfehlen dem Parlament, dem Neunten Rundfunkänderungsstaatsvertrag zuzustimmen. Ich gehe davon aus, dass wir uns in der
neuen Legislaturperiode auch sehr zeitnah über die Gebührenmodelle unterhalten müssen. Der zehnte und elfte Staatsvertrag werden materielle Inhalte haben über Akzeptanz und Gebührenhöhe für das öffentlich-rechtliche System im dualen System. – Herzlichen Dank!
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich werde jetzt nicht in die Debatten der Vergangenheit eintreten, Frau Kollegin Stahmann, in die Sie eingetreten sind, und immer wieder die alten Diskussionspunkte nach vorn bringen. Ich möchte ganz gern den ersten Teil meiner Rede dafür benutzen, um Ihnen mitzuteilen, in welcher Diskussionslage wir uns in der Medienpolitik in der Bundesrepublik befinden.
Wir haben auf der einen Seite das Auskunftsersuchen der Europäischen Kommission zum Beihilfeverfahren. Als Zweites haben wir über die Zukunft der Rundfunkgebühr zu diskutieren. Wir haben die EUFernsehrichtlinie, die im Europäischen Parlament zur Diskussion ansteht und auch Auswirkungen auf unseren Bereich der Bundesrepublik hat, und wir haben die Verfassungsklage der öffentlich-rechtlichen Anstalten.
Zur EU-Beihilfeverfahrensregelung ist den Medienpolitikern bekannt, dass man Ende dieses Jahres eigentlich schon guter Hoffnung war, dass man sich zwischen Brüssel und der Bundesrepublik einigen könnte. Da sind Steine in den Weg gestellt worden, sodass man im Moment an der Stelle sagen kann, zwischen der Europäischen Kommission und der Bundesrepublik ist noch weiterer Klärungsbedarf, der kurzfristig gelöst werden muss.
Dann kommen wir zu dem Teil, den die Grünen ja auch mit einem Antrag versehen haben: die Zukunft der Rundfunkgebühr! Da sprechen Sie, Frau Stahmann, davon, dass wir das Moratorium fortführen sollten, um eine weitere neue, zukünftige Rundfunkgebührenstruktur zu finden. Das Moratorium ist im Jahr 2004 durch unseren Beschluss hier auch in Bremen zum 1. Januar 2007 ausgesetzt, das heißt, es gibt es nicht mehr. Die Ministerpräsidenten haben dementsprechend in diesem Jahr ihren Beschluss hinzugefügt. In diesem Beschluss steht ganz klar, dass alle internetfähigen PC, jetzt verkürzt gesagt, das heißt rundfunktechnisch noch anders, jetzt mit einer zusätzlichen Gebühr belegt werden. Auch da muss man die Kirche im Dorf lassen, dass die Unternehmens
verbände oder die Unternehmer an sich sehr stark dafür geworben haben, bitte belastet uns Unternehmen nicht mit weiteren zusätzlichen Gebühren!
Wenn man sich an der Stelle vor Augen führt, dass von 100 Prozent des gesamten Gebührenaufkommenvolumens knapp 8 Prozent, eigentlich nur die Unternehmen, dazu beitragen, dass die Rundfunkgebühr finanziert wird, dann habe ich an der Stelle schon einen gewissen Vorbehalt, dass die Finanzierung durch die privaten Haushalte, also wir, die hier zum Teil stehen, und die Unternehmen das richtige Prinzip ist. Aber es kann nicht sein, dass die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks nur zulasten der Privaten geht und Unternehmen vielleicht möchten, dass sie von der Rundfunkgebühr befreit werden. Da kann ich für die Sozialdemokraten sagen, die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunksystems muss weiter dabei bleiben, dass Unternehmen, die Rundfunkgeräte haben, dafür bezahlen müssen, und auch die privaten Personen bezahlen dafür, damit das System bezahlt bleibt.
Von daher gibt es aus meiner Sicht und auch aus der Sicht von Fachleuten diese große Aufregung eigentlich nicht. Es ist so, dass mit der jetzigen veränderten Lage, die ab 1. Januar 2007 eintritt, Unternehmen ein Stück weit sogar besser gestellt werden. Wenn ein Automobilunternehmen Fahrzeuge zum Verkauf angemeldet hat, ist jedes Fahrzeug rundfunkgebührenpflichtig. Ob da jetzt ein PC steht oder nicht, spielt keine Rolle mehr, weil man, wenn man ein Gerät angemeldet hat, automatisch zweitbefreit ist. Das heißt, es gibt gar keine Aufregung, so wie es von Unternehmensverbänden gesagt wurde.
Es möge doch keiner glauben, dass man einmal eben so ein Moratorium fortführt und gesagt wird, wir haben dann den Königsweg gefunden! Man muss wissen, und Sie wissen es doch, Frau Kollegin Stahmann, dass sich im Jahr 2002 die Rundfunkkommission der Länder schon ausgiebig über mögliche weitere Finanzierungssysteme den Kopf stark gemacht hat. Man hat viele Sachen bewegt: Medienabgabe, Haushaltsabgabe, Unternehmerabgabe oder was es auch immer noch als Begrifflichkeit gibt. Aber alles hat dazu geführt, das System so zu lassen, weil es Ausfälle produzieren würde, die dann durch die Allgemeinheit wieder zu einer Mehrbelastung des Einzelnen führen würden, und bei bestimmten Mechanismen, die auch Sie gern umgesetzt haben möchten, Frau Kollegin Stahmann, muss man aufpassen, dass man nicht in die Richtung des ersten Punktes, die Richtung Europa läuft, sagt, wir wollen eine zusätzliche weitere Gebühr für den Bereich Rundfunk einführen, was eine Art Beihilfe-Tatbestand wäre.
Somit wäre dann automatisch die Europäische Kommission auf dem Weg, wovon wir sie ja weg haben wollen.
Unsere Gebühr kommt durch die KEF zustande. Sie ist durch die Ministerpräsidenten in der Höhe aufgeweicht worden, deswegen auch die Verfassungsklage, wozu ich sage, man hätte damals seitens der Ministerpräsidenten nicht eingreifen sollen. Aber dieses Verfahren der KEF ist eindeutig, klar geregelt und ist somit eigentlich, wenn man dort nicht mehr eingreift, eine gute Lösung, die uns davon wegbringt, dass wir eine Gebühr oder eine Abgabe haben. Deswegen spreche ich an dieser Stelle sehr stark dafür aufzupassen, dass wir nicht in eine Diskussion mit einer veränderten Gebühr kommen, die uns in eine Verfassungsproblematik bringt: Wie ist die Gebühr entsprechend einzusetzen!
Wenn man die jetzige Umsetzung des 1. Januar 2007 sieht, gibt es durchaus aus Sicht der Fraktion der SPD noch einen kleinen Handlungsbedarf, und zwar in den Bereichen der privaten Nutzung und dienstlicher Nutzung, ich sage einmal, der Journalist, der zu Hause privat Rundfunk und Fernsehen angemeldet hat und dann sein Notebook einmal hier und da benutzt. Hier sehen wir durchaus noch Regelungsbedarf, dass man einmal darüber nachdenken muss, ob man es klarer und besser strukturieren kann.
Ein weiterer Punkt, der in einer Debatte zu beraten wäre, ist die sogenannte Grundstücksbezogenheit oder je entsprechende Beschäftigungsstätte. Eine Brotkette, ein Unternehmen, das mehrere Standorte hat, muss nach der jetzigen Lage für jeden Standort, wo ein PC eingesetzt wird, eine Rundfunkgebühr zahlen. Darüber könnten wir noch einmal als Gesetzesgeber nachdenken, ob es an dieser Stelle Regelungsbedarf gibt. Herr Staatsrat Schulte, an der Stelle ist aus der Sicht unserer Fraktion Handlungsbedarf.
Den Handlungsbedarf haben die Minister sicherlich klar gegeben. Man will im Jahr 2007 zu einem neuen Rundfunkgebührenfinanzierungsmodell kommen. Hohe ambitionierte Wünsche! Ich hoffe, dass es gelingen wird, weil es im Jahr 2002 schon mit einem Vorlauf nicht gelungen ist. Aber es kann durchaus ja noch darüber nachgedacht werden, und wir als Parlament würden uns gern in die Diskussion einwerben, und wir haben verabredet, uns im Januar im Medienausschuss ausgiebig über Rundfunkgebührenmodelle berichten zu lassen und vielleicht hier und da auch die Debatte, die wir hier im Parlament nur verkürzt darstellen können, Frau Kollegin Stahmann, auch noch detaillierter zu führen: Welche Möglichkeiten gibt es denn hinsichtlich dieser Haushaltfinanzierung oder nicht? Alles das, was ich erwähne, darf nicht dazu führen, dass wir am Ende weniger Gebühren zusammenbekommen.
Es ist auch mit einer gewissen Mähr aufzuhören, dass die internetfähigen PCs, die Handhelds oder was
es auch immer gibt, nicht dazu führen, dass man mehr Radio hört. Die ARD- und ZDF-Onlinestudie 2006 bringt dies zum Vorschein, und in einem Teil sagt sie sinngemäß, eine Ursache für den Anstieg von LiveRadio-Nutzung ist, dass das Radio zunehmend auch über den Computer am Arbeitsplatz benutzt wird. Wenn man das weiß, dann kann man doch nicht ein Gerät wie den internetfähigen PC oder wie ein Handheld, ein Telefon von einer Gebühr ausschließen. Wir alle haben bestimmt, jetzt, wo wir hier sitzen, das habe ich beim letzten Mal schon gesagt, ein Rundfunkgerät an uns! Wir nehmen es so nicht wahr. Das Mobiltelefon ist ein Rundfunkgerät, weil man darüber Radio hören kann.
Das ist richtig, Frau Kollegin Stahmann! Im Bereich Fernsehen ist das Online-Angebot der öffentlich-rechtlichen Sender vielleicht noch nicht aussagekräftig genug.
Aber ich möchte an der Stelle für Buten un binnen, für Radio-Bremen eine gewisse Lanze brechen und sagen, Sie können heute schon auf der Seite www.radiobremen.de im Stream-Bereich die Buten-un-binnen-Sendung von gestern nachschauen. Sie haben mir eben erzählt, es gibt kein bewegtes Bildangebot.
Kaum nicht! Aber ich sage an dieser Stelle, das gibt es! Für Radio-Bremen gibt es das!
Ja, Frau Kollegin Stahmann, man kann immer von der schlechten Seite zum Ergebnis seines Lebens kommen!
Die Wahrheit ist, dass es im öffentlich-rechtlichen Bereich bei Radio-Bremen dieses Angebot gibt, das gibt es auch im Podcast-Format, und Sie können wunderbar Bremen Eins und Bremen Vier über das Radio am Arbeitsplatz hören.
Zusammengefasst kann ich Ihnen sagen, Ihr Antrag wird aus unserer Sicht abgelehnt, weil er überholt ist, der 1. Januar 2007 ist geregelt. Der zweite Punkt, die Diskussion um ein neues Gebührenmodell, befindet sich in Vorbereitung, da brauchen wir keinen Beschluss hier im Parlament. Wir erwarten bei den zukünftigen möglichen Veränderungen von Rundfunkgebühren als wichtige Maßregelung, dass
sie nicht dazu führen, dass es zu höheren Ausgaben pro Einzelperson, pro jetzige Bezahlerinnen und Bezahler kommt. Das öffentlich-rechtliche System muss finanzierbar sein, und es müssen alle technischen Notwendigkeiten, die in Zukunft infrage kommen, einbezogen werden. Daher, Frau Kollegin Stahmann, lehnen wir Ihren Antrag ab! – Herzlichen Dank!
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Kollege Strohmann, eines weise ich strikt zurück, wenn ich richtig zugehört habe und wie es mir noch einmal richtig eingeflüstert wurde, dann sollen Sie eben gesagt haben, dass die Arbeitsplätze bei Radio Bremen überflüssig waren. Das weise ich zurück, es sind keine Arbeitsplätze im Lande Bremen überflüssig. Kein einziger Arbeitsplatz ist überflüssig!
Ich hoffe, ich habe Sie da richtig verstanden, dass Sie es nicht gesagt haben. Wir sollten es nachlesen, dann können wir das noch klären. Aber wichtig ist doch, Sie haben zu Recht angesprochen, dass es auch Bewegung im öffentlich-rechtlichen Rundfunk gibt.
Aber sie waren nicht überflüssig, lieber Kollege Strohmann, sie mussten durch Strukturveränderungen lei
der in einen Markt hineingegeben werden, und der Markt ist doch jetzt positiv zu betrachten.
Lieber Kollege Strohmann, Sie haben es wahrscheinlich doch so gesagt, sonst würden Sie ja nicht so strukturiert gegen mich arbeiten. Lassen Sie uns doch jetzt versuchen, die Diskussion positiv zu Ende zu führen!
Liebe Kollegin, wir haben eine Situation vorgefunden, die von den Grünen und von allen anderen so beschrieben wird, dass der Ministerpräsident Bremens damals Schlechtes verhandelt hätte. Wenn ich mich richtig erinnere, liebe Kolleginnen und Kollegen, ging man damals davon aus, dass es keinen Finanzausgleich mehr gibt. Jetzt kann man noch einmal betrachten, was ist besser, alles oder gar nichts. Deswegen ist es für Radio Bremen ein schwieriger Prozess gewesen, mit den weniger zufließenden Mitteln auszukommen, und das ist jetzt auch von uns allen festzustellen, deswegen der Leistungs- und Gegenleistungstatbestand.
Die KEF hat in ihrem 15. Bericht noch einmal ganz stark zum Ausdruck gebracht, dass der Finanzausgleich niemals allein für die kleinen Anstalten ausreicht, sondern der Leistungs- und Gegenleistungstatbestand weiter mit Leben gefüllt werden muss. Da weiß ich den Intendanten von Radio Bremen in guten Bewegungen mit der ARD, auch diesen Verhältnissen des Leistungs- und Gegenleistungstatbestands noch mehr als in der Vergangenheit entsprechen zu können.
Wir haben jetzt demnächst eine Umsiedlung von Radio Bremen in das Stephani-Viertel, aber wir haben an der Stelle auch die Chance – nicht das Babelsberg der Welt zu werden –, nicht nur stadtentwicklungspolitisch, auch inhaltlich, mit Bremedia und mit der Bavaria etwas hinzubekommen, was nicht dazu führt, dass Arbeitsplätze verloren gehen, sondern dass die Umstrukturierung Radio Bremens dazu führt, dass mit der Bavaria und Bremedia Arbeitsplätze gehalten werden können. Die Bavaria hat sich über Bremedia verpflichtet, zusätzliche Mittel über einen Zeitraum von Jahren mit Aufträgen nach Bremen zu bekommen. Lassen Sie uns doch am Ende einer Debatte, und das wäre eine Wortmeldung gewesen, sagen, ja, wir haben in Bremen auch bei Radio Bremen schwierige Prozesse gehabt, wir sind aber auf einer Bewegung, die uns durchaus eine Chance gibt, zumindest als Medienstandort etwas besser wahrgenommen zu werden!
Wir brauchen ja nur die Diskussionen der Nordmedia in der Vergangenheit zu sehen, wie positiv wir davon partizipieren.
Eine weitere Bemerkung, Herr Kollege, die ich aufgreifen will, ist, Sie haben gesagt, dass es in die Richtung geht, die ARD möge sich bemühen, umstrukturieren und etwas tun. Ich habe als Politiker und Verantwortlicher ein hohes Interesse daran, Frau Kollegin Stahmann hat es gesagt, für das Land und für die Bundesrepublik, insoweit als Land im Föderalismus in der Medienpolitik, dass es nicht dazu kommt, dass der Vertreter der DVU hier weiter behaupten kann, dass es im öffentlich-rechtlichen Bereich Schind und Schund gibt.
Wichtig ist es gerade, dass es die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten und die Privaten gibt, die dazu beitragen, dass solche Gesinnungspersönlichkeiten eben nicht mehr zum Zuge kommen und darüber informiert wird. Das ist der Kernauftrag auch des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Wenn ich das so sage, dann gestehe ich uns allen ein, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk hier und da auch Fehler gemacht hat. Die muss man benennen und auch ausdiskutieren, dafür sind die Gremien da. Wir haben ja mit dazu beigetragen, vielleicht auch durch die Verfassungsklagen durch die Europäische Kommission, noch mehr als in der Vergangenheit die Gremienkontrolle noch stärker zu festigen, um auch mehr Einfluss nehmen zu können.
Natürlich sind Selbstverpflichtungserklärungen wichtig, aber die Programmautonomie des öffentlichrechtlichen Rundfunks soll auch weiter bleiben. Da, glaube ich, haben wir als Politik zu keiner Zeit Einfluss zu nehmen. Dafür sind diejenigen zuständig, die in die gewählten Gremien entsendet sind.
Ich erspare mir jetzt, alles zu kommentieren, was der Vertreter der DVU gesagt hat, der mit falschen Zahlen und auch falschen Botschaften gearbeitet hat. Ich will nur noch einmal ganz klar hinsichtlich der internetfähigen PCs sagen: Es betrifft keine Bürgerinnen und Bürger, die ganz normal zu Hause den Fernseher und das Radio angemeldet haben, auf sie kommt keine zusätzliche Gebühr zu, und solange die Unternehmen ein angemeldetes Radio- und Fernsehgerät haben und einen PC benutzen, kommt auch keine weitere Gebühr hinzu. Von daher ist es eine Mär zu behaupten, dass es hier eine soziale Schieflage gäbe, oder der Begriff „abzocken“, der hier benutzt wurde, ist an dieser Stelle falsch und zurückzuweisen!
Insoweit hoffe ich, dass diese Debatte und unsere Debatte im Januar im Fachausschuss dazu beitragen werden, dass wir uns über die Zukunft der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks noch mehr Gedanken machen als bisher, und ich glaube, wir sind neben allen diesen Debatten in Bremen auf einem guten Weg, dort auch entsprechend mit Einfluss nehmen zu können. – Herzlichen Dank!
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es sei am Anfang erwähnt, dass auch die SPD-Fraktion der Gesetzesinitiative zustimmt, auch in erster und zweiter Lesung, was ja nicht immer üblich ist. Meine Kollegin Frau Speckert hat ja schon die wesentlichen positiven Dinge herausgestellt. Diese stelle ich jetzt alle vorweg und komme zu Punkten, die wir beobachten müssen.
Mit dem Übergang von fidatas in Dataport verlieren wir die einzige bisherige politische Einflussnahme über den Eigenbetrieb in IT-Strukturen des Landes Bremen. Das muss man natürlich insoweit mit Sorge betrachten, als wir zukünftig als Parlament keinen Betriebsausschuss mehr haben, kein Gremium mehr haben, in dem wir uns über Strukturen des ITBereichs austauschen können. Deswegen, Herr Senator, an dieser Stelle klar von uns als SPD-Fraktion formuliert: Wir erwarten, gerade zwingend notwendig, dass wir einen jährlichen Bericht bekommen über die Aktivitäten der Dataport, der Teile, die Alt-fidatas mit den Teilen, die ID Bremen sind, also DataportNord. Wir erwarten, dass es jährlich einen Austausch darüber gibt, ob sich diese Struktur, die wir gewählt haben, die wir 2006 beschlossen haben, auf einem richtigen Weg befindet und welche Vor- und Nachteile wir aus Bremen daraus zu ziehen haben, denn keiner von uns weiß heute, ob uns die fiskalisch angenommenen Vorteile, die wir durch den Beitritt zum 1. Januar 2006 erreichen und durch die Umstrukturierung zum 1. Januar 2007, langfristig positive fiskalische Ressourcen bringen. Das muss man nun beobachten, um festzustellen, auf welchem Weg wir uns bewegen. Deswegen haben wir hier nichts zu bemängeln, aber von uns als Fraktion der Hinweis: Dies muss weiter beobachtet werden.
Eine positive Bemerkung ist, wie Sie, Ihr Haus, Herr Senator – namentlich Staatsrat Lühr, Frau Schwellach und Frau Sommer –, im Verfahren mit den Beschäftigten umgegangen sind. Es ist heute festzustellen, dass der Übergang von fidatas in Dataport-Nord keine Probleme gebracht hat, und die Situation des priva
te partnership von ID Bremen ist genauso positiv für die Beschäftigten gelöst worden. Man kann an dieser Stelle sagen, dass Bremen sich seiner Verantwortung für ID Bremen bewusst gewesen ist und auch bewusst ist bis zu dem Tag, an dem der Übergang der Beschäftigten vollzogen wird. Das kann man herausstellen und muss sagen: Diese Überführung von einem großen Bereich von 180 Beschäftigten in eine neue Struktur ist für jeden Beschäftigten eine Herausforderung, eine gewisse Angst, keiner weiß, was passiert. Sie haben das gut flankiert. Wir wünschen Ihnen, dass alle Überlegungen im Bereich der Personalstruktur auch so eingehen. Insofern, Herr Senator, Herr Staatsrat Lühr ist, herzlichen Dank für diese Arbeit an der Stelle!
Mehr wäre im Grunde zu diesem Bereich nicht zu sagen, außer noch einmal die Betonung der Wichtigkeit der Überprüfung der zukünftigen Tätigkeiten von Dataport. Die Beschäftigten wurden von Frau Speckert schon angesprochen, auch für mich ist noch einmal zu betonen und für meine Kollegin Busch und Herrn Kottisch, die in den letzten 2 Jahren im Betriebsausschuss versucht haben, uns maßgeblich einzubringen, dass wir hohen Respekt vor den Beschäftigten haben, vor dem, was sie bisher geleistet haben, und wir haben hohen Respekt davor, dass die Beschäftigten in so einem Verfahren mitgearbeitet haben, damit es zu einem Lob für die Senatsbank kommt. Es geht ein genauso großes Lob an die Personalräte, die mit dazu beigetragen haben, dass es ein guter Übergang geworden ist, und ich hoffe, Herr Senator, dass Sie die Zusage, die ich Ihnen abverlangt habe, eine jährliche Berichterstattung an dieses Parlament, einhalten können. In der nächsten Legislaturperiode konkretisieren wir, wer es dann bekommen soll, ob der Haushaltsausschuss oder der Medienausschuss, aber wichtig ist, dass wir als Parlament wissen müssen, wie die Zukunft der IT auch in Bremen in der Verwaltung aussieht. – Herzlichen Dank!
Ich danke Ihnen, Herr Präsident! Herr Senator, in der Frage 3 habe ich Ihre Antwort so verstanden, dass Sie noch detaillierter darüber informieren wollen, was das Informationsfreiheitsgesetz hergibt. Kann ich davon ausgehen, dass auch auf dem Internetportal www.bremen.de noch ausführlicher, vielleicht mit Publikationen, die wenig Geld kosten, wenn man sie elektronisch herstellt, noch detaillierter auf das Informationsfreiheitsgesetz hingewiesen wird als bisher?
Eine letzte! Herr Senator, sehen Sie im Rahmen der Behörden, Austausch zwischen Bremen und Bremerhaven, Möglichkeiten, vielleicht darauf hinzuwirken, dass unter www.bremerhaven.de auch nachhaltig etwas zum Informationsfreiheitsgesetz zu finden ist? Man findet da im Moment leider nur die Gebührenordnung und nicht das Gesetz. Ich würde Sie ermutigen, im Rahmen der Verwaltungszusammenarbeit darauf hinzuwirken, dass man auch unter der Bremerhavener Webadresse www.bremerhaven.de noch mehr über das IFG finden kann.
Wir fragen den Senat:
Erstens: Welche Breitbandtechniken sind in Bremen und Bremerhaven verfügbar?
Zweitens: Wie beurteilt der Senat die qualitative Verfügbarkeit der Breitbandtechniken, und inwieweit stellt Bremen sicher, dass alle neuen Breitbandtechnologien zeitgleich in Bremen pilotiert werden?
Drittens: Was wird der Senat unternehmen, um das von der Bundesregierung gesetzte Ziel, dass bis zum Jahr 2010 in 50 Prozent aller Haushalte ein breitbandiger Internetzugang über Festnetz, Kabelnetz oder terrestrische Funktechnologien verfügbar ist, zu erreichen?
Herr Staatsrat, Sie haben davon gesprochen, dass für Bremerhaven zur Frage eins keine Informationen vorliegen, inwieweit dort ein Netzausbau ansteht. Welche Möglichkeiten sehen Sie, im Rahmen des Rahmenvertrags des Landes Bremen mit der Deutschen Telekom vielleicht darauf hinzuwirken, dass es einen Gleichgang der beiden Städte bei der zusätzlichen Einführung weiterer schneller Netze gibt?
Herr Präsident, meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Meine beiden Vorredner sind dem erlegen, dem es wohl zu erliegen galt, eine aktuelle medienpolitische Debatte an einem Tagesordnungspunkt zu finden, die eigentlich mit der Debatte, die die beiden Vorredner geführt haben, nichts zu tun hat. Es ist jetzt die Entscheidung für mich, gehe ich an dem gesetzten Thema vorbei, oder beziehe ich mich auf den Neunten Rundfunkänderungsstaatsvertrag?
Zum Neunten Rundfunkänderungsstaatsvertrag sage ich nur, er wird an den Ausschuss überwiesen. Liebe Kolleginnen und Kollegen und Medienpolitiker, dann sollten wir uns so ernst nehmen, wie Sie hier die Debatte um die GEZ und die internetfähigen PCs
nehmen! Wir haben alle Staatsverträge in der Vergangenheit, auch diesen Achten Rundfunkänderungsstaatsvertrag vor zwei Jahren ausgiebig diskutiert. Es waren ausweislich aller Protokolle bisher ausschließlich die Grünen mit Hermann Kuhn vorher, Frau Stahmann und mit wenigen Nuancen auch mein Kollege Heiko Strohmann, die für internetfähige PCs, also die Zukunft der Konvergenz eine andere Antwort gegeben haben, und die hieß dann haushaltsbezogene Gebühr oder Medienabgabe. Wir haben es aber nie in der Tiefe diskutiert, wie es heute, durchaus durch die Öffentlichkeit mit verursacht, zu einem Thema wird.
Deswegen ist für uns als SPD-Bürgerschaftsfraktion klar, dieses Thema kann man nicht einfach liegen lassen, man muss das genauso beurteilen wie andere Themen, man muss nur das Große im Auge haben. Die Akzeptanz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks im dualen System darf nicht bei einer Diskussion um die Konvergenz der Medien geopfert werden, denn bereits 1997 haben die Staatsverträge davon gesprochen, dass es irgendwann Computer geben wird, die einen Internetzugang haben und damit Rundfunkgeräte sind. Das heißt, die Diskussion gibt es länger, als Sie jetzt gerade versuchen wollen darzustellen, nämlich seit 1997, sie ist in diesem Jahr angepasst worden. Wir haben in jedem Staatsvertrag, der danach kam, immer die Jahresfrist verlängert, weil noch nicht die technischen Möglichkeiten gegeben waren, die Inhalte waren noch nicht so weit, dass man über einen internetfähigen PC bewegte Bilder empfangen konnte.
Wir kennen doch hier im Parlament alle die Realität: Mit Handys kann man heute schon Radio hören. Keiner kann das bezweifeln, jeder muss sagen, auch ein Handy ist ein Rundfunkgerät im Sinne der Übertragung von dem, was ich über das Handy hören kann. Ich glaube, dass wir aufpassen müssen, dass wir bestimmte technische Konvergenzen ausblenden und sagen, das wollen wir nicht. Ich sage ja nur als Bemerkung, Herr Kollege Strohmann, wir müssen aufpassen, die technische Konvergenz im Auge haben, um die grundsätzliche Akzeptanz und die Höhe der Rundfunkgebühr nicht in Frage zu stellen.
An der Stelle sage ich ganz klar auch, man hat immer ein paar Fälle, die einem im Kopf sind, gerade heute aktuell wird wieder ein Fall durch die Medien gehen, wo es bestimmte Sachverhalte gibt: Hagen Boßdorf. So etwas darf es in der ARD nicht geben! Der Neunte Rundfunkänderungsstaatsvertrag schreibt, gerade die ARD-Gremienkontrolle muss noch stärker in Angriff genommen werden als vorher. Es kann nicht angehen, dass es Verträge gibt, die dazu führen, dass Sportler Geld bekommen für das, was sie sportlich erreichen wollen. Hier ist die Situation Jan Ullrich und Hagen Boßdorf benannt. Das muss man genauso im Auge haben, wie man natürlich im Auge haben muss, wie hoch eine Rundfunkgebühr gehen wird. Deswegen an dieser Stelle das Thema
der nächsten Bürgerschaftssitzung zu internetfähigen PCs nur mit zwei, drei Sätzen von mir hier gestreift!
Der Neunte Rundfunkänderungsstaatsvertrag wird an den Parlamentsausschuss überwiesen. Ich habe gerade in diesen Tagen aktuelle Informationen einer Interessensgruppe bekommen, die noch bestimmte Veränderungswünsche hat, die im Bereich von Datenschutz und Information liegen. Ich gehe davon aus, dass der Medienausschuss sich dieser und anderer Sachen entsprechend annehmen wird.
Ich gebe grundsätzlich als Ausblick für den nächsten, Zehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag zu bedenken, ja, Frau Kollegin Stahmann und Herr Strohmann, wir werden uns grundsätzlicher als Parlament darüber austauschen müssen, wie wir uns zukünftig die Rundfunkgebühr inhaltlich und finanziell vorstellen. All das, was wir uns vorstellen, muss folgendes Ziel im Auge haben: Die Akzeptanz des dualen Systems soll und muss erhalten werden. Die Gebühr darf nicht in eine Höhe steigen, dass sie nicht mehr finanzierbar ist, und die Rundfunkgebühr ist von allen, die Fernsehen sehen und Radio hören, zu bezahlen, von Unternehmen bis hin zu Privathaushalten, denn von 100 Prozent des Gebührenaufkommens tragen fast 92 Prozent die Privathaushalte, 8 Prozent der Rundfunkgebühr werden durch private Unternehmen finanziert.
Da gibt es Probleme, die muss man auch im Auge haben, aber man muss dafür Sorge tragen, dass das gesamte System auch das System bezahlt, also die gesamte Gesellschaft, Unternehmen genauso wie die Privathaushalte. Insoweit haben wir das Thema benutzt, Frau Kollegin Stahmann, um über die internetfähigen PCs zu reden. Wir werden in der nächsten Bürgerschaftssitzung vielleicht noch ausführlicher darüber reden. Ansonsten wird der Neunte Rundfunkänderungsstaatsvertrag in den Medienausschuss überwiesen, und wir sollten dann noch die Detailpunkte klären, die hier angesprochen wurden. – Herzlichen Dank!
Wir fragen den Senat:
Erstens: Wie beurteilt der Senat die von der Bundesregierung vorgelegte „Hightech-Strategie für Deutschland“, die den Auftakt für eine neue Innovationspolitik der Bundesregierung markieren soll?
Zweitens: Inwieweit passen die von der Bundesregierung formulierten 17 Zukunftsfelder zu der Entwicklungsstrategie für die Hightech-Region Bremen „InnoVision 2010“?
Drittens: Welche Möglichkeiten sieht der Senat, Projekte aus Bremen in Zukunftsfeldern der „Hightech-Strategie für Deutschland“ zu platzieren?
Herr Bürgermeister, Sie haben eben sehr eindrucksvoll gesagt, wie wichtig so ein Sportmanagement ist, Entwicklungsperspektive für die nächsten Jahre, Sie haben es für Bremen explizit gesagt. Mich würde schon einmal interessieren, warum Sie dann in der Antwort auf Frage zwei zu der Beurteilung kommen, dass für die Stadtgemeinde Bremerhaven das, was da wohl bisher mit reinen Bordmitteln auf den Ist-Stand abgesprochen, analysiert wurde, dann aus Ihrer Sicht kein Bedarf ist für einen Sportentwicklungsplan. Sie haben ja sehr ein
drucksvoll gesagt, wie wichtig der für Bremen ist und welche Perspektiven er bietet. Für Bremerhaven gibt es ihn in dieser Form nicht, und Sie kommen in der Beantwortung zu dem Urteil, dass da kein Handlungsbedarf besteht. Teilen Sie diese Auffassung?
Ich habe nur eine kurze Bemerkung. Würden Sie im Grunde meine Einschätzung teilen, dass es durchaus auch Sinn macht, für die Stadtgemeinde Bremerhaven auf einem niedrigeren Level, aber auch perspektivisch sich darüber zu verständigen, wie die Entwicklung weitergeht?
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Kollegin Stahmann, jetzt fällt es mir irgendwie schwer, auf Ihren Redebeitrag höflich und angemessen zu reagieren,
Lassen Sie mich aber anfangs sagen, Frau Kollegin Linnert, Bremen wird das sechste Bundesland nach Hamburg sein, welches ein Informationsfreiheitsgesetz neben dem Bund hat! Das ist zu begrüßen und ausdrücklich ein Ziel der Koalition.
Während Sie für sich in Anspruch nehmen, die treibende Kraft zu sein, wird die Koalition dieses Informationsfreiheitsgesetz in die Tat umsetzen.
Das ist richtig!
Der Anspruch nach dem Informationsfreiheitsgesetz, worum es eigentlich geht, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist in Ihrem Redebeitrag, Frau Stahmann, nicht ganz klar geworden. Worum geht es dabei? Bisher können die Bürgerinnen und Bürger, wenn sie in einem Verfahren Beteiligte sind, nur als Betroffene Akteneinsichtsrecht bekommen. Dieses Informationsfreiheitsgesetz kehrt den Sachverhalt um. Jeder Bürger, jede Bürgerin kann nach Inkrafttreten dieses Gesetzes ein Akteneinsichtsrecht bekommen für Verfahren, in dem sie auch nicht Beteiligte sind. Dies ist eine Regelung, die zu begrüßen ist, die ausdrücklich für die SPD-Fraktion von Anfang an im Mittelpunkt stand. Wir haben knapp sieben Jahre an dem Gesetz gearbeitet, das stimmt. Ich bin aber nicht bange, das zu sagen, weil auch die rotgrüne Bundesregierung ziemlich lange gebraucht hat, ein Informationsfreiheitsgesetz auf den Weg zu bekommen, und wir haben erst seit diesem Jahr in der Bundesrepublik auf Bundesebene ein Informationsfreiheitsgesetz. Für wen kann es eigentlich in Frage kommen, oder für welche Tatbestände kann denn die Bürgerin oder der Bürger Akteneinsicht bekommen? Da habe ich mir die Mühe gemacht, bei Nordrhein-Westfalen nachzuschauen, die einen Evaluationsbericht von 2002 und 2003 haben, in welchen Bereichen Bürger und Bürgerinnen eigentlich hineinschauen wollten. Sie haben hineinschauen wollen in den Bereich von Justiz, Finanzen, Gesundheit, und gerade ganz speziell, Frau Kollegin Stahmann, ein großer proportionaler Teil ist das Bau- und Planungsrecht. Gerade in Nordrhein-Westfalen hat sich gezeigt, dass da das Informationsfreiheitsgesetz genau richtig ist, um Planungsprozesse, um Entscheidungsprozesse im Bau auch nachschauen zu können. Unser Gesetz erlaubt es ausdrücklich, dass die Bürger und Bürgerinnen Einsicht bekommen in Planungsgegenstände und nicht, wie Sie behauptet haben, dass sie in Planungsgegenstände keine Akteneinsicht haben.
Lesen Sie, Frau Kollegin Stahmann, die Begründung zu unserem Gesetz! Dort steht ausdrücklich, dass Entscheidungsprozesse offen zu legen sind. Sie können kurzzeitig, solange es zur Findung und Willensbildung auf Amtsebene kommt, dem Akteneinsichtsrecht entzogen werden, aber danach sind sie automatisch, nachdem sie einen Planungsstand erreicht haben, öffentlich zugänglich zu machen. In der Begründung zu unserem Gesetz steht: „Es ist nicht davon auszugehen, dass diese Informationen von dem Informationsanspruch ausgenommen werden.“ Sie haben hier also genau das Gegenteil behauptet, und obwohl Sie lesen können, steht im Gesetz etwas ganz anderes, Frau Kollegin Stahmann. Sie sehen an den Beispielen Planungsrecht, Baurecht Punkte, die angesprochen werden. Es sind auch in Nordrhein-Westfalen Informationen abgefragt
worden zum Verkehr, Verkehrsunfallstatistiken und Verkehrszählungen. Wir haben ja gerade in BremenStadt eine Diskussion im Beirat Östliche Vorstadt zur Lkw-Zählung. Warum soll es denn mit diesem Informationsfreiheitsgesetz nicht möglich sein, dass die Bürgerinnen und Bürger, die jetzt behaupten, dass der Bausenator falsche Zählungen vorlegt, jetzt das Recht haben, diese Zählungen einzusehen und zu sagen, ja, diese Zählungen stimmen? Auch dies ist ein weiterer Beleg dafür, dass dieses Informationsfreiheitsgesetz den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit gibt, Informationen zu bekommen, die sie vielleicht bisher in Frage gestellt und nicht bekommen haben.
Ich bin bei der Vorbereitung zu dieser Rede davon ausgegangen, dass Frau Stahmann etwas zu Kosten sagen wird
und etwas zum Veröffentlichungsregister. Allerdings haben Sie mir zu viel über die Nebenaspekte des Informationsfreiheitsgesetzes gesprochen, so dass ich Ihnen zu den Kosten ganz klar sagen kann, und so steht es auch in unserem Gesetzestext in der Begründung: Wir gehen davon aus, dass die Rechtsverordnung, die zu erlassen ist und regelt, zu welchem Kostensatz die Bürgerin oder der Bürger Informationen bekommen muss oder kann, nicht dazu beitragen wird, dass der Gedanke des Informationsfreiheitsgesetzes, also Informationszugang zu bekommen, gegenläufig ist. Auch das steht genau im Gesetz. Von daher achten wir als Koalitionäre darauf, dass die Gebührenordnung, die zu erlassen ist, nicht dazu führen wird, dass das Informationsfreiheitsgesetz an der Stelle über den Geldbetrag ausgehebelt wird.
Ein weiterer Punkt, den Sie angesprochen haben, ist das Informationsfreiheitsregister, die Information auf dem öffentlichen Portal. Das hat in der Debatte der letzten Wochen, auch im Medienausschuss, überproportional breiten Raum eingenommen. In der heutigen Zeit ist es eigentlich angezeigt, dass alle Informationen öffentlich zugänglich sind, und gerade der Kollege Strohmann und ich sind uns einig – und deswegen haben wir an der Stelle das Gesetz auch geändert –, es sind nicht nur Gesetze, Verordnungen und Informationshinweise, sondern auch Informationen wie Planungsunterlagen sowie Gesetzestexte einzustellen. Wir gehen also davon aus, dass die zweite Rechtsverordnung, die noch zu erlassen ist zum Umgang mit dem Informationsfreiheitsregister, regelt, dass alle Informationen öffentlich zugänglich gemacht und auf einem Webportal entsprechend vorgehalten werden, dass jeder, der Interesse hat, die Informationen, die er oder sie für sich benötigt, auch bekommen kann.
Daher, liebe Kollegin Stahmann, glaube ich, dass wir mit diesem Gesetz, das zurückgreift auf rotgrüne Handschrift, mit Veränderungen in Bremen, aber auch mit positiven Veränderungen, glaube ich, die durchaus für Bremen sehr vorteilhaft sind, ein Gesetz in Bremen bekommen, das es auch wert ist, es zu würdigen. Ich kann ja verstehen, dass Sie bekritteln, was in dem grünen Gesetzestext besser oder schlechter war, aber ich hätte mir gewünscht, wenn Sie wenigstens am Anfang betont hätten: Auch wir wollen in Bremen eine Veränderung des Staatsverständnisses, nicht, dass die Verwaltung sitzt und wartet, bis jemand kommt, sondern die Bürgerin oder der Bürger kann kommen und Informationen abholen. Das hätten Sie am Anfang doch einmal herausstellen können, dass wir in Bremen jetzt so weit sind, eine Veränderung des Staatsaufbaus in der Auskunft – –.
Nein, aber es gehört doch dazu, Frau Kollegin Stahmann! Wenn Sie ein Gesetz wollen, das nach Ihren grünen Überlegungen weiter geht, dann sind wir doch gar nicht so weit auseinander. Wir sind nicht weit auseinander, das wissen Sie doch auch! Wir reden doch auch intern darüber, dass wir in bestimmten Punkten, an zwei oder drei Stellen, voneinander entfernt sind. Auch die Akten der Gesellschaften in Bremen sind genauso in dem Gesetz mit enthalten, wie Sie es öffentlich weismachen wollen: In alle öffentlichen Gesellschaften Bremens, liebe Leute, dürft ihr nicht hineinschauen. Falsch!
Ich sage Ihnen doch nur, Sie vermehren bestimmte Dinge, um zu sagen, wie weit wir auseinander liegen. Wir liegen nach meiner Einschätzung vielleicht bei einer kilometerlangen Strecke von Bremen nach Bremerhaven fünf Meter voneinander entfernt, Frau Kollegin Stahmann, fünf Meter!
Frau Kollegin Stahmann, wir beide wollen ein Informationsfreiheitsgesetz, und das werden wir hier im Hause gleich beschließen. Das allein ist es doch auch einmal wert, herausgestellt zu werden. Dann haben Sie zu Recht zu kritisieren, dass Ihres viel besser ist und wir in bestimmten Bereichen auch als Sozialdemokraten uns etwas Besseres hätten vorstellen können. Das muss ich hier nicht erklären. Das haben Sie damals in der Bundesregierung auch nicht erklärt, dass Sie auch ein anderes hätten haben können.
Herzlichen Dank, Frau Präsidentin! Frau Kollegin, ich bin nicht angefasst, sondern ich finde, eine lebhafte Debatte kann nach dem Mittagessen immer etwas dazu beitragen. Aber meine Frage ganz konkret: Welche Erfahrungen haben wir denn Ihrer Meinung nach nicht aufgenommen? Sagen Sie doch bitte noch einmal zwei konkrete Beispiele, wo Sie glauben, dass das Gesetz der Koalition, das gleich verabschiedet werden soll, schlechter ist als Ihres!
Herr Bürgermeister, können Sie uns ein paar Informationen geben aufgrund der letzten Diskussion der Innenministerkonferenz, was die In
nenminister zu dem Teil bisher als Linie verabredet haben?
Sie sprechen davon, dass man noch nicht einschätzen kann, welche negativen Auswirkungen das haben könnte. Welchen zeitlichen Fahrplan haben Sie denn ins Auge gefasst, um die möglichen Regelungsnotwendigkeiten im Lande Bremen in Angriff zu nehmen?
Eine letzte Frage! Sie erwähnen in der Antwort auf Frage drei, dass die finanziellen Auswirkungen noch nicht zu übersehen sind. Ist die Information richtig, dass, sollte es zum Wegfall des staatlichen Wettmonopols kommen, im Speziellen der große Punkt der Zweckabgaben, also als Begriff Zweckabgaben, wegfällt und dadurch ein Großteil der Finanzierungsmöglichkeiten dann für den Bereich der kommunalen und Landessachen entfallen wird?
Herr Präsident, meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Es ist alles gesagt, sagt
der Präsident. Dem kann ich beipflichten, was die Inhalte der Rede meiner Kollegin Akkermann betrifft.
Ich aber habe es noch nicht gesagt. Deswegen sage ich es ja, Herr Kollege Pflugradt!
Die Inhalte brauche ich also nicht erläutern. Vor welchem Hintergrund findet diese Große Anfrage der CDU statt? Es steht in Bremen in t.i.m.e., in InnoVision 2010 und in der Hightechregion Bremen schon vieles, was Sie heute als CDU-Fraktion abgefragt haben und was diese Debatte geprägt hat. Insoweit ist natürlich das Zusammenführen vieler Papiere wichtig, diese parlamentarische Diskussion über e-Logistik zu führen, aber, das ist erlaubt zu betonen, es ist nichts Neues durch den Senat in der Beantwortung auf die Große Anfrage zum Vorschein gekommen, was wir in verschiedenen Papieren nicht vielleicht doch schon gewusst haben. Wir führen es aber zusammen, weil wir auch in der Diskussion des Haushalts stehen. Heute Morgen hat der Fraktionsvorsitzende der CDU das ja auch mit angesprochen, e-Logistik, ich glaube, sogar zweimal. Insoweit stärkt jede Debatte auch die Diskussion in anderen Feldern, die wir haben.
Wenn man sich wie gesagt die Antwort auf die Große Anfrage anschaut, findet man viele Bestandteile wieder, die ich jetzt nicht für Bremen in t.i.m.e. oder InnoVision 2010 wiederholen will. Ganz besonders wichtig ist, dass es durchaus auch Standorte im Land Bremen gibt, die zu fördern sind. Da nenne ich zunächst das t.i.m.e.Port II, das am 27. März 2006 in die Nutzung geht. Dort hat das ISL ein Kompetenzzentrum e-Logistik eingerichtet. Das sind natürlich die Schwerpunkte, die wir als Logistikstandort brauchen neben Tchibo, BLG und anderen, die Sie erwähnt haben, Frau Kollegin Akkermann, die in dem Bereich schon tätig sind.
Unsere Ressourcen, die wir haben, müssen wir dann so klug einsetzen, dass wir als Land Bremen entweder Technologieplattformen zur Verfügung stellen oder Möglichkeiten über Wissenschaft und Forschung im Bereich von e-Logistik geben, dass aber die private, die unternehmerische Seite bei der Abnahme der zu entwickelnden Produkte genauso mit investieren muss, um sie marktgerecht umsetzen zu können, muss klar sein.
Sie haben angesprochen, dass wir uns bezüglich der vielen Entwicklungen im elektronischen Bereich nicht vorstellen können, was schon heute alles machbar ist. Das kann eines Tages ja auch bis zum Electronic Voting in Bremen gehen. Gerade in der Logistikkette, und das kommt in der Antwort auf die Gro
ße Anfrage heraus, gibt es viele Bereiche, die man elektronisch vereinfachen kann und die natürlich auch Kosten sparen. Das sichert nicht nur Wettbewerbsvorteile, sondern ist auch für die Freie Hansestadt Bremen kostensparend. Bei Kosten kennen Sie ja unsere grundsätzliche Meinung als SPD-Fraktion, dass wir bei allen Projekten, so gut sie im Einzelnen sind – und e-Logistik ist für mich als ein wichtiger Bereich bewertet, den wir fördern sollen und müssen –, auf die Ressourcen des Geldes schauen müssen.
Wenn ich mir dann die Deputationsvorlage zu InnoVision 2010 anschaue, sehe ich für den Bereich e-Logistik, dass zur Durchführung der dargestellten Maßnahmen, die dort alle erläutert werden und ähnlich sind, wie Sie es, Frau Kollegin, erläutert haben, einschließlich der Kosten für Management, Marketing und Evaluation zwischen 2006 und 2009 2,3 Millionen Euro angesetzt werden. Ich verstehe unsere Förderung eigentlich so, dass wir das meiste an Geld, das wir noch haben, in die Förderung der Unternehmen stecken und Marketing, Evaluation und Management in den Gesellschaften auf das Notwendigste und Kleinste herunterführen. Ich sehe, dass Senator Kastendiek sich dazu eine Bemerkung macht und darauf gleich eingehen wird, aber unser Problem in vielen Förderprogrammen ist, dass wir sehr viel von dem Geld, von dem wir nur noch wenig haben, in die Strukturen der Gesellschaften stecken, dass sie nämlich Strukturen schaffen können. Was kommt eigentlich bei den Unternehmen unten an, die wir fördern wollen?
Deswegen plädiere ich sehr stark dafür: Ja, Bremen ist ein Standort, auch für e-Logistik, mehr noch Bremerhaven, weil dort die Ströme der verschiedenen Logistikbereiche zusammengeführt werden. Nur, die Mittel, die wir einsetzen, sollen dann auch so klug eingesetzt werden, dass es in Ihrem Sinne, Frau Akkermann, auch den kleinen und mittelständischen Unternehmen zugute kommt, also Technologieförderung, Plattformförderung, früher die Diskussion des Landesbreitbandnetzes, Förderung von Sachen im Bereich Hochschule und Wissenschaften in der Vernetzung mit Unternehmen. Das Marketing und die Evaluation spielen aber auch eine Rolle, prozentual dürfen diese Kosten aber keine Rolle spielen, die dann eigentlich bei dem Unternehmen nur dazu führen, dass vielleicht nur 40 oder 30 Prozent ankommen. Ich übertreibe jetzt einmal, das sind andere Zahlen.
Insoweit, Herr Senator Kastendiek, sind alle die Projekte, die wir im Bereich InnoVision 2010 haben, auf diesen Prüfstand hin zu kontrollieren und zu überprüfen: Wie viel von dem Geld, das wir in Zukunft investieren wollen, kommt da an, wo es hin soll, und wie kommt das Geld zurück? Wir sollten weniger Mittel dafür einsetzen, dass die Projekte dann überprüft und evaluiert werden und dass besondere, verschiedene Marketinginstrumente benötigt werden.
Insoweit ist für die SPD-Fraktion klar: e-Logistik ist für Bremen und Bremerhaven wichtig. Die Debatte ist wichtig, um die Vernetzung der verschiedenen Projekte, die wir haben – ich erwähne noch einmal t.i.m.e., InnoVision 2010 und Hightechregion –, zusammenzuführen. Man muss daraus eine Schwerpunktsetzung in der Investitionsplanung für die nächsten Jahre herausarbeiten. – Insoweit herzlichen Dank!
Herr Bürgermeister, Sie haben in der Beantwortung zu Frage zwei gesagt, dass Sie keinen direkten Zusammenhang mit der Frage eins hat. Ich gehe davon aus, dass Frau Stahmann mit ihrer Frage auf den 15. KEF-Bericht abgehoben hat, wo es um Sponsoring und Werbung geht. Meine Frage ist daher: Sind Ihnen Zahlen bekannt, welche Auswirkungen es haben würde, wenn öffentlich-rechtliches Sponsoring und Werbung wegfallen würden, speziell für Radio Bremen? Wie weit wäre Radio Bremen betroffen? Liegen Ihnen da Zahlen vor, Herr Bürgermeister?
Frau Präsidentin, herzlichen Dank! Herr Staatsrat, ist Ihnen bekannt, dass im Zusammenhang mit den Fusionsüberlegungen die beiden Länder Hamburg und Schleswig-Holstein davon ausgehen, dass es bei den Sockelbeträgen, also der Grundfinanzierung der Landesmedienanstalten, keine Abstriche geben soll, so dass also beide nur mit dem gleichen Budget fusionieren wollen? Macht es dann Sinn, die Frage des Abgeordneten Wedler mit Effizienz zu beurteilen? Ist Ihnen das bekannt, dass Hamburg und Schleswig-Holstein gern die festen Beträge weiter haben möchten, aber sich dann die Frage mit der Fusion stellt?
Darüber hinaus ist bestimmt dem Senat bekannt, dass gerade die Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten im Oktober des letzten Jahres sich sehr intensiv über mögliche Kooperationen und eine mögliche Verschiebung von Aufgaben über die Länder Gedanken gemacht hat. Selbst die Landesmedienanstalten überlegen ja, wie weit man innerhalb der Medienanstalten der jeweiligen Länder effizient arbeiten kann. Ist dem Senat die Diskussion der Landesmedienanstalten bekannt, die sich also gerade dafür aussprechen, bestimmte
Sachen doch zu bündeln, aber bei den Landesmedienanstalten der Länder zu bleiben?
Eine letzte Frage! Ihnen, Herr Staatsrat, ist es wahrscheinlich noch nicht ganz so bekannt, aber wahrscheinlich hat Ihr Haus Ihnen das gesagt, dass es schon gute Kooperationen zwischen den Landesmedienanstalten in Niedersachsen und Bremen gibt. Ich gehe davon aus, so ist Ihre Antwort, dass die Kooperation der Medienanstalten Niedersachsen und Bremen weiter intensiviert werden muss und damit der Bürgerrundfunk als ein Teil der Landesmedienanstalten, aber die Aufgaben erhalten bleiben. Ist das die Strategie des Landes Bremen, Kooperation vor möglicherweise Zusammenlegung?
Herr Präsident, meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Ja, es geht noch!
Es hat ja auch fünf Jahre gedauert,
bis das Gesetz den heutigen Tag erreicht hat. Ich sage Ihnen, jetzt mit Ernsthaftigkeit, das waren und sind fünf lange Jahre, da gebe ich der Kollegin Stahmann Recht. Fünf Jahre hat die große Koalition in Bremen gebraucht, ein Informationsfreiheitsgesetz vorzulegen, und die Grünen haben es in der Zeit geschafft, drei Gesetze vorzulegen, ohne sie inhaltlich zu verändern. Sie haben dreimal das Gleiche eingebracht und sind dadurch nicht ruhmreicher geworden.
Wir müssen an dieser Stelle auch feststellen, liebe Kollegin Stahmann, das Ruhmesblatt auf der Ebene der Bundesregierung ist nicht viel besser, und da haben Sie und wir in den letzten Jahren Verantwortung getragen.
Seit 1998 hat die damalige rotgrüne Regierung versucht, ein Informationsfreiheitsgesetz auf den Weg zu bringen. Es ist erst jetzt im Jahr 2005 gelungen, ein Gesetz zum 1. Januar 2006 in Kraft treten zu lassen. Von daher, liebe Kollegin Stahmann, ist die Bundesregierung mit damaliger Verantwortung bei den Grünen und bei uns auch nicht schneller gewesen. Wir in Bremen brauchen deswegen nicht in Sack und Asche zu gehen.
Die SPD-Fraktion hat seit 2000 verschiedene Entwürfe innerhalb der Fraktion und mit ihrem Koalitionspartner diskutiert. Eines ist festzustellen: Unsere Entwürfe haben sich aufgrund der Diskussionen in den Jahren verändert, während Sie für die Grünen dreimal ein gleiches Gesetz eingebracht haben, noch zu einer Zeit, als die Bundesregierung mit rotgrüner Mehrheit ein Gesetz beschlossen hat.
Für die verkürzte Debatte in der Presse war heute zu lesen: Das dürfen Gesellschaften weiter verschweigen? Frau Stahmann, Sie haben es mit in den Mittelpunkt Ihres Redebeitrags gestellt, dass dieses Gesetz der rotschwarzen Regierung in Bremen die Möglichkeit des Informationszuganges auf Gesellschaften einschränkt. Das ist mitnichten so, Frau Kollegin Stahmann, das wissen Sie auch.
In Paragraph 1, Grundsatz, Absatz 1 letzter Satz steht ausdrücklich, dass auch die Gesellschaften – nicht so, wie ich es jetzt sage, dort steht es juristisch – des Konzerns Bremen genauso gemeint sind wie die Behörden des Landes Bremen. Auch dort
gilt das Informationsfreiheitsgesetz. Über die Behörde kann jeder, der ein Interesse hat, bei der GBI etwas wissen zu wollen, die Information bekommen. Erzählen Sie hier also nicht, dass dieses Gesetz, das wir heute vorgelegt haben, den Zugang für den Bereich der 260 Abteilungen des Senats irgendwie in Frage stellt! Dies weise ich klar zurück! Unser Gesetz sagt an der Stelle etwas vollkommen anderes.
Frau Kollegin Stahmann, Sie haben dann den Paragraphen 12 angesprochen, den Landesbeauftragten für Informationsfreiheit, also den Datenschutzbeauftragten. Er ist hier explizit als Zuständiger genannt im Zusammenhang des Informationsfreiheitsgesetzes. Von daher bitte ich Sie, in der veröffentlichten Diskussion auch die Dinge so klarzustellen, dass es nicht zu einer reinen Oberflächendebatte kommt, sondern dass wir uns gern im Me-dienausschuss über die einzelnen Punkte im Detail austauschen wollen.
Ich kann heute feststellen, Frau Kollegin Stahmann, wenn wir dieses Gesetz im Frühjahr nächsten Jahres, 2006, in Kraft setzen, gibt es in Bremen eine veränderte Verwaltungspraxis. Der Bürger muss nicht mehr kommen und begründen, warum er ein Interesse hat, in einem Punkt von der Verwaltung eine Information zu bekommen. Zukünftig ist es so, dass wir das Verwaltungssystem umgestellt haben. Die Verwaltungsinformationen sind öffentlich und durch das Informationsfreiheitsgesetz auch zugänglich gemacht worden.
Von daher ist es durchaus auch nach fünf Jahren angezeigt, für Bremen zu sagen, ja, wir haben ein rotschwarzes Gesetz vorliegen. Das ist in wesentlichen Dingen das Gesetz, das die rotgrüne Bundesregierung in Beschlusslage gebracht hat, wogegen die CDU auf Bundesebene votiert und noch zuletzt gesagt hat, es soll nicht in Kraft treten. Die CDU in Bremen wird mit uns jetzt ein Gesetz beschließen, nach Anhörung und Diskussion im Medienausschuss, das dann in Bremen in Kraft tritt. Ich finde, es ist doch sehr positiv zu erwähnen, dass hier in Bremen die CDU in der Lage ist, sich von der bundespolitischen Entwicklung, wir wollen kein Informationsfreiheitsgesetz, abzukoppeln und in Bremen das Gesetz nächstes Jahr mittragen zu wollen.
Die neue Bundesregierung hat Gleiches getan. Mein Kenntnisstand ist, dass die Koalition verabredet hat, dass das Informationsfreiheitsgesetz des Bundes zum 1. Januar 2006 in Kraft tritt. Von daher sind wir gar nicht viel später fertig als der Bund
als. Wir sind dann vielleicht am 1. April oder am 1. Mai 2006 mit unserem Gesetz fertig.
Ein weiteres Angebot, Frau Kollegin Stahmann, haben wir Ihnen zugesagt, dass wir heute weder das Gesetz der Koalition noch das Gesetz der Grünen beschließen oder ablehnen, sondern dass wir während der ersten Lesung vor Beschlussfassung die Beratung unterbrechen und im Medienausschuss im Februar –
die einbezogenen Ausschüsse, ich gehe davon aus, dass die dann zusammenkommen – eine gemeinsame Diskussion mit dem Landesbeauftragten für den Datenschutz machen und mit dem Rechtsausschuss, aber dass wir noch einmal beide Gesetze beraten, beide noch einmal rechtsförmlich prüfen lassen und vielleicht noch einmal in Ruhe darauf schauen, ob wir an der einen oder anderen Stelle unterschiedlicher Meinung sind, aber trotzdem einen Einigungsprozess hinbekommen können.
Sie können aber sicher sein, dass all das, was Rotgrün auf der Bundesebene beschlossen hat, für Bremen die Handlungsrichtung ist. An einem wesentlichen Punkt haben wir uns im Vergleich zum Bundesgesetz verändert, das ist das Informationsfreiheitsregister, etwas, das uns Sozialdemokraten von Anfang an sehr wichtig war, dass die Informationen, die aufbereitet werden, die Verwaltungsvorschriften auch zentral in einem Web-Portal, an einer Stelle abgegriffen beziehungsweise angesehen werden können, weil ich glaube, dass das der richtige Weg ist.
Wenn ich dann zum Schluss bewerten und mein Fazit ziehen kann, kann ich heute sagen, der Staat ist für den Menschen da. Bisher war es so, dass die Verwaltung dachte, die Verwaltung ist für sich da. Ich halte das Informationsfreiheitsgesetz für eine große Veränderung und wünsche mir, dass wir im April des nächsten Jahres das Gesetz in Kraft treten lassen können. – Herzlichen Dank!
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die letzte Debatte zum E-Government hatten wir im Januar 2003, damals auch im Rahmen einer Großen Anfrage. Da war der jetzige Fraktionsvorsitzende der CDU noch Bürgermeister und für den Bereich zuständig. Einiges hat sich in der Zwischenzeit getan. Doch sind wir wirklich weitergekommen? Auch wenn die E-Government-Reformen in Deutschland voranschreiten und wir im europäischen Vergleich des E-Government einen Spitzenplatz einnehmen, meine ich, dass wir noch einiges zu verbessern haben.
E-Government und die Bürgerinnen und Bürger! Hier ist in der Anlage zu der Großen Anfrage eine konkrete Aufstellung der Aktivitäten Bremens und Bremerhavens zu sehen. Es sind viele Projekte angeschoben und aufgegriffen worden. Doch wenn wir uns vor Augen führen, dass der Bürger oder die Bürgerin im Durchschnitt pro Jahr nur 1,5 Mal Kontakt mit der Verwaltung hat, so stehen hier zwar noch Zukunftsaufgaben an, die aber nicht allein die Aktivitäten des Staates bei der Umsetzung des E-Government-Prozesses sein können.
Ich teile daher die Auffassung von Herbert Kubicek und Martin Wind, die unlängst in diesem Jahr zum Ausdruck brachten, dass die verbreitete Vorstellung, dass früher oder später Behördengänge der Vergangenheit angehören und nahezu alle Angelegenhei
ten online erledigt würden, eine Illusion bleibt. Es ist daher nur folgerichtig, dass sich der Fokus der EGovernment-Aktivitäten nicht nur in Bremen in letzter Zeit von den Bürgerdiensten auf Angebote für die Wirtschaft sowie auf die elektronische Kommunikation zwischen den Behörden verschoben hat.
E-Government und die Verwaltung! Mit E-Government kann die Verwaltung auf vernünftige Weise Geld sparen. Die elektronische Unterstützung von Geschäftsprozessen hat dabei drei Ziele: mehr Lebensqualität für die Bürgerinnen und Bürger und die Unternehmen, größere Arbeitsplatzqualität für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und größere Effizienz mit mehr Leistung und weniger Ressourcen.
E-Government darf sich dabei nicht nur auf die Technisierung der Verwaltung beschränken. Richtig umgesetzt schafft E-Government die Voraussetzungen für eine moderne, effektive Netzwerkverwaltung. Das heißt, E-Government kann intelligent sparen. Bei faktisch immer weniger Personal kann das Angebot der Verwaltung nicht nur, aber auch im E-Government gehalten werden. Hier sind schon Verbesserungen zu sehen. Erwähnen möchte ich hier nur das Beispiel des senatsinternen VIS-Kompakt, die blattlose Kommunikation bei der Beratung, Erstellung und verwaltungsseitigen Abstimmung von Senatsunterlagen.
E-Government und Unternehmen! Die Verwaltung hat in den letzten Jahren viel in den Aufbau von EGovernment investiert. Neue Technologien für Sicherheit und Rechtsverbindlichkeit wurden angeschafft, Prozesse verändert und optimiert. Auch wenn sowohl in Deutschland als auch in der Europäischen Union der Bereich des E-Government von den Unternehmen häufiger genutzt wird als von der Bevölkerung für private Zwecke, zeigen die Erfahrungen der letzten Jahre für Bremen, dass E-Government dort am besten funktioniert, wo Unternehmen oder Mittler wie zum Beispiel Rechtsanwälte oder Steuerberater die Zielgruppe von E-Government sind.
Nicht nur für diese Beispiele gibt es auf beiden Seiten, auf der Seite der Verwaltung und auf der Seite der Unternehmen, noch größere Einsparpotentiale. Sie sind umso größer, wenn wir zukünftig auf Papier verzichten könnten. Genau hier sieht die SPD-Bürgerschaftsfraktion noch Handlungsbedarf. Wir nehmen wahr, dass Unternehmen auch noch sehr stark an den alten Prozessen hängen. Der Kulturwandel muss deshalb nicht nur in der Verwaltung, sondern auch in der Wirtschaft vorangetrieben werden. Gefragt sind hier die Handelskammer, Industrieverbände und letztlich die Selbsterkenntnis der Unternehmen.
Gestützt wird diese Aussage durch den statistischen Befund des Statistischen Bundesamtes zu der Erhebung „Informationstechnologie in Unternehmen und Haushalten im Jahre 2004“, dass die Nutzung von E-Government durch deutsche Unternehmen unter dem europäischen Durchschnitt liegt. Da widerspreche
ich ganz klar den Aussagen des Kollegen Strohmann. Es ist eben nicht so, dass die Unternehmen verstärkt an dem Prozess E-Government teilnehmen. Deswegen sind die Unternehmen und die Wirtschaft in Bremen noch stärker in den Prozess der elektronischen Kommunikation mit dem Staat einzubeziehen, denn nur in einer engen Zusammenarbeit aller Akteure können die vorhandenen Ressourcen effizient eingesetzt und Synergieeffekte erzielt werden.
Ich weise hier nur auf die Aktivitäten in Österreich hin. Österreich hat es geschafft, von einem bisher schlechten Platz im internationalen Ranking durch Intensivierung und Bündelung der Aktivitäten einen vorderen Platz einzunehmen. Darüber hinaus hat sich Österreich ein österreichisches E-Government-Gütesiegel erarbeitet. Die Bürgerinnen und Bürger sollen mit dieser Hilfe einfach und schnell erkennen können, ob ein Produkt, eine Website oder Transaktion hinreichend sicher, qualitativ hochwertig gemäß den strengen Richtlinien des österreichischen Gütesiegels sind. Erhalten können diese Siegel sowohl Behörden als auch Organisationen.
E-Government im Umland und in Beziehung zur Bundesebene! In den letzten Monaten war viel davon zu lesen, dass der Prozess des E-Government neu angeschoben werden müsste. Es ist daher nur folgerichtig, dass die neue Bundesregierung sich dieses Problems angenommen und in ihrer Koalitionsvereinbarung dazu Folgendes aufgeschrieben hat: „Unser moderner Staat braucht eine innovative, leistungsfähige und effiziente Verwaltung. Deshalb werden wir den mit Deutschland-Online begonnenen Weg fortsetzen und staatliche Zusammenarbeit auf der Basis der Informationstechnologie neu ordnen und damit gezielt Bürokratiekosten reduzieren. Durch Einführung zentraler, IT-gestützter Verfahren bei den wichtigsten Dienstleistungen des Staates für Unternehmen und Bürger wollen wir eine führende Rolle für innovative und kostensparende Verwaltung übernehmen.“
Vor diesem Hintergrund des Zitats aus der Koalitionsvereinbarung sehen wir hier in Bremen noch weitere, zukünftige Handlungsperspektiven. Wir sind gut aufgestellt. Ich glaube aber, das Aufstellen allein reicht nicht aus, um die Zukunft entsprechend sicherzustellen. Deswegen sind die Zukunftsinitiativen, beispielhaft der Firma bremen online services, immer wieder zu begrüßen. So wird das Aushängeschild, die Software Governikus, eine Sicherheitsplattform für rechtsverbindliche Kommunikation, nicht nur in Bremen, nicht nur im Bund, sondern jetzt bereits in 13 Bundesländern eingesetzt. Aber nicht nur auf der nationalen Ebene ist bremen.online services tätig, sondern auch auf der europäischen Ebene. Es wird jetzt gerade in einem neuen Projekt auf der europäischen Ebene das Governikus-Verfahren mit zum Einsatz kommen.
Wie sehen die E-Government-Tätigkeiten für Bremen und das Umland aus? Das regionale Netzwerk
E-Government Bremen-Niedersachsen ist ein informelles, jederzeit erweiterungsfähiges ad-hoc-Netzwerk. Angestrebt wird hier die Intensivierung der Zusammenarbeit im Bereich des E-Government, um die Mitglieder für Vorteile einer regionalen Kooperation im Bereich der elektronischen Verwaltungsdienstleistung zu erreichen. Aber nicht nur in diesem Netzwerk ist Bremen tätig, Bremen ist auch in einem weiteren Netzwerk tätig, wo es konkrete Projekte gibt, die im „Handlungsrahmen 2005 bis 2007“ in der Metropolregion Bremen/Oldenburg im Nordwesten konkret angesprochen sind, wo der Senator für Finanzen federführend mit dabei ist.
Sie sehen einen ganzen Teil unserer Aktivitäten in der Antwort auf die Große Anfrage. Es muss auch erwähnt werden, dass E-Government ebenfalls etwas mit uns, den Parlamentarierinnen und Parlamentariern, zu tun hat. In Bremen ist es üblich, dass jeder Bürger und jede Bürgerin unsere Debatten nicht nur nachschauen, nicht nur anhören, sondern auch in Drucksachen nachverfolgen und über eine WebDarstellung der Bremischen Bürgerschaft ansehen kann. Dies gibt es in Bremerhaven noch nicht. Bremerhaven verfügt noch über kein Stadtratsinformationssystem, welches darstellt, dass jemand, der die Stadtverordnetenversammlung sehen möchte, sich vorher im Web darüber schlau machen kann. Ich sehe hier Handlungsbedarf für die Stadtgemeinde Bremerhaven, um den E-Government-Bereich auch im Austausch mit der Politik aufgreifen zu können.
Abschließend erlauben Sie mir ein Fazit: Die Senatsantwort zur Großen Anfrage zeigt den aktuellen Stand der E-Government-Aktivitäten in Bremen. Es darf aber nicht bei der einmaligen Auflistung bleiben, sondern es muss weiter eine jährliche Fortschreibung des so genannten Masterplans geben. Für die SPD-Bürgerschaftsfraktion, Herr Staatsrat, rege ich daher an, dass der Medienausschuss kontinuierlich über die Entwicklung des E-Government-Prozesses informiert wird analog der Hamburgischen Bürgerschaft, wo es einen Masterplan gibt, in dem alle zukünftigen und abgeschlossenen Projekte aufgelistet werden. Deswegen ermuntere ich Sie, uns im Medienausschuss über den Fortgang des E-GovernmentProzesses zu informieren! – Herzlichen Dank!
Herr Präsident, meine liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich würde ganz gern noch einen Gedanken in die Debatte einbringen, weil mir der Schwerpunkt in der Debatte im Moment zu sehr auf dem Kontakt lag, E-Government sei nur etwas zwischen uns, der Verwaltung und dem Bürger. EGovernment ist mehr. Ich sprach vorhin an, dass die Unternehmen in Bremen noch nicht so weit sind, dass sie auch die elektronische Kommunikation nutzen, und E-Government ist ja nicht nur E-Mail, das ist ja auch mehrfach gesagt worden, es ist eine Kommunikationsschnittstelle im elektronischen Austausch. Es geht darum, Apparate und Strukturen zu verändern, die dann elektronisch abgebildet werden.
Unternehmen können für eine Vergabe mit elektronischer Zuweisung ihre Antragsunterlagen abgeben. In Bremen wird mir aber mitgeteilt, dass sie das trotzdem immer noch per Papier schicken. In Bremen gibt es die Möglichkeit, Anträge bei Vergaben elektronisch abzugeben. Es wird noch mit Papier eingereicht, also ein Systembruch. Da geht es im Wesentlichen nicht um die E-Mail, sondern es geht darum, Kommunikationswege auszunutzen, die uns am Ende des ganzen Prozesses auch Geld sparen, und zwar in der Verwaltung im innerbetrieblichen Ablauf, und für den Bürger muss es einen Gewinneffekt geben, dass er mehr davon hat.
Wer vorhin zugehört hat, der wird noch wissen, 1,5 mal pro Jahr nimmt der Bürger eigentlich nur die Verwaltung wahr. So oft braucht er sie also nur. Deswegen müssen wir diesen Teil zwar im Auge behalten, aber, meine lieben Kolleginnen und Kollegen, wir sollten viel mehr darauf achten, dass die Verwaltung in Bremen elektronisch miteinander kommuniziert. Da ist natürlich, Frau Stahmann, das, was Sie angesprochen haben, für die Bremische Bürgerschaft natürlich nicht auszuhalten, dass heute jemand auf die Webseite geht und Protokolle und Drucksachen von vor einem Dreivierteljahr noch nicht findet. Das sind Punkte, wo wir hier wunderbar in die Richtung der Bürger reden, nun komm doch einmal, wir haben etwas Tolles mit E-Government, aber selbst als Parlament es nicht geschafft haben, dass Drucksachen zeitgleich nachlesbar sind.
Wie viele Unterlagen, liebe Kolleginnen und Kollegen, bekommen wir mit Papier zugesandt! Nun kann man ja sagen, ich möchte auch gern einmal etwas nachlesen. Ja, aber warum muss denn das Parlament nicht vorangehen und sagen, wir wollen eine elektronische Kommunikation, die das Papier entbehrlich macht! Dabei ist VIS kompakt des Senats, eine Kommunikation auf Senatsseite, für die Bürgerschaft kopierbar. Ich weiß, dass es Gespräche gibt. Der Senator für Finanzen hat angeboten, eine Schnittstelle zu finden, dass Informationen für Parlaments- und Deputationsausschüsse digital weitergeleitet werden und
dann bei uns ankommen. Das ist dann der Prozess von E-Government, elektronische Kommunikation mit staatlichen Seiten. Das wollte ich nur noch dazu sagen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich gebe mir Mühe, meine Rede schnell zu beenden. Die Debatte hat im letzten Jahr auch als letzte Debatte vor dem Feierabend stattgefunden, aber ich will mich bemühen, unsere Zeit nicht länger zu verbrauchen. Ich will aber in dem Bild, das Frau Stahmann angefangen und Herr Strohmann fortgesetzt hat, weitermachen. Zu der Aufführung „Am Tag, als Bobby Ewing starb“ habe ich ein Foto, wo der Kollege Herr Strohmann und ich ein Transparent in der Hand halten und mit dem Hauptdarsteller gegen das demonstrieren, was damals war. So weit gibt es sogar eine bildliche Erinnerung!
Heute liegt ein weiterer Bericht vor, der im Jahr 2000 zur Gründung von nordmedia geführt hat. Über die Jahre 2002 bis 2004 kann man sagen: Für den Teil, den Bremen mit Niedersachsen in die nordmedia einspeist, haben wir über 300 Prozent der Mittel, die wir selbst bereitgestellt haben, zurück nach Bremen geholt. Das ist durchaus etwas Positives. Ich sage aber, dass die positiven Effekte – deswegen gab es auch einen Prüfauftrag im Senat, der positiv entschieden worden ist – und auch solche guten Projekte immer wieder überprüft werden müssen, inwieweit man daran etwas verbessern kann. Man kann bestimmt in der Filmförderung von Bremen noch etwas verbessern, so dass man Doppelstrukturen, die es noch gibt, etwas effizienter einsetzt, damit noch mehr Geld bei denen ankommt, die am Gemeinwohl in Bremen interessiert sind und nach Bremen kommen und Produktionen durchführen. Neben den rein fiskalischen Effekten für Bremen kann man sagen, dass die nordmedia heute zu einem der größten deutschen Filmförderer aufgestiegen ist.
Darüber hinaus kann man sagen, die nordmedia mit ihrem Büro in Bremen macht einen nordmediatalk. Man kann dazu fragen: Wozu ist das wichtig? Die nordmedia führt Gesprächspartner zusammen und schafft es vielleicht, mit einem Produzenten, einem Drehbuchschreiber, etwas zusammen zu bekommen, um dann über die nordmedia-Förderung ein Projekt realisieren lassen zu können. Bremen hat einen Guide entwickelt, „Bremen: your location!“ – Bremen als möglicher Standort für Filmproduktion. Es war gerade in diesen Tagen der SWR, der großartig in Bremen, ich glaube, etwas gemacht hat zum
Rathaus! Sat.1 ist nächste Woche da und dreht eine weitere Produktion in Bremen. Sie sehen also daran, dass es in der nordmedia-Förderung nicht nur darum geht, Radio Bremen oder das Stephaniviertel zu unterstützen, sondern auch von außen Kamerateams und Produzenten nach Bremen zu holen. Insofern bin ich sehr froh darüber, dass die Prüfung des Senats ergeben hat, dass wir die Filmförderung mit diesen freigegebenen Mitteln durchführen können. Wir als SPD-Fraktion, das erwähnte ich, sehen noch durchaus Möglichkeiten, Strukturen einfach etwas zu verändern. Frau Stahmann hat hier die fehlende Medienwirtschaftsanalyse angesprochen. Ich spreche hier einen Teil an, der die BIA betrifft. Die BIA hat im letzten Jahr ihre ganzen Programme zur Förderprogrammstruktur verändert, und in dem Zusammenhang ist die Filmförderung eingestellt worden. Das waren 500 000 Euro. Die BIA ist in der Bringschuld, der Senat in der Bringschuld, eine Neuausrichtung der Filmförderung auf den Weg zu bringen, also in der Richtung, wie Frau Stahmann Sie, Herr Scherf, angesprochen hat zu sagen, wir müssen da im Senat noch etwas tun, spreche ich hier den Bereich der BIA an, also die Neuausrichtung der Filmförderung für die nächsten Jahre. Sie sehen an der Drucksache weitere gute Erfolge, weitere Produzenten, die in Bremen, aus Bremen heraus produzieren. Radio Bremen hat sich verpflichtet, wenn die Freie Hansestadt Bremen weiter ihr Engagement für die nordmedia fortführt, das, was sie bisher beisteuert, etwa 112 000 Euro, bis mindestens auf das Doppelte zu erhöhen. Das ist, glaube ich, ein positives Signal für uns in der Politik, unser Engagement in der nordmedia weiterzuführen, auch wenn die Haushaltslage für alle Bereiche eng und schwierig wird. Gerade dann ist es umso wichtiger, unsere Förderprogramme noch stringenter danach zu überprüfen, die Doppelstrukturen, die es auch in Bremen noch gibt, etwas zu verbessern. Unter dem Strich kann ich sagen, für die nordmedia, für die Film- und Medienpolitik hier in Bremen sind wir sehr froh und sehr stolz. Es läuft eine gute Kooperation auf den Arbeitsebenen zwischen Bremen und Hannover. Die Entscheidungen in der Vergangenheit waren alle so, dass wir sehr stolz sein kön
nen auf die vielen Projekte, die gefördert wurden, die auch große Preise bekommen haben und auf der Berlinale als abschließendes Bild aufgeführt wurden. – Insoweit bedanke ich mich für Ihre Aufmerksamkeit!
Frau Präsidentin, meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Meine beiden Vorredner haben schon fast alles gesagt. Deswegen soll es von mir nicht alles wiederholt werden, aber eines muss wiederholt werden, nämlich die gute Zusammenar
beit, denn ich glaube, das zeichnet nicht nur die drei Mediensprecher dieses Hauses, sondern auch die Zusammenarbeit mit der Senatskanzlei und auch mit der Landesmedienanstalt aus.
Nicht in jedem Fall, aber wir reden ja jetzt über einen speziellen Fall!
Im Zusammenhang mit dem Landesmediengesetz bedanke ich mich im Namen der SPD-Fraktion für die kollegiale Zusammenarbeit unter den Sprecherinnen und Sprechern, aber auch mit der Senatskanzlei und, viel wichtiger, mit der Bremischen Landesmedienanstalt. Das war ein konstruktives Verfahren, das man ja nicht immer hat, wenn man ein Gesetz in erster und in einer unterbrochenen zweiten Lesung innerhalb von vier bis acht Wochen parlamentarisch beschließen kann. Also herzlichen Dank für die gute Zusammenarbeit!
Darüber hinaus sind die vielen Einzelpunkte angesprochen worden. In meinem letzten Redebeitrag zu dem Gesetz habe ich den Offenen Kanal, den Bürgerrundfunk und das Ereignisfernsehen angesprochen. Da gab es auch in der Diskussion keine Veränderung. Frau Stahmann hat angesprochen, dass es auch keine Veränderung bei der Struktur der Landesmedienanstalt im Gremienbereich gibt. Das halte ich für momentan richtig.
Frau Stahmann sprach einen Punkt an, über den wir wirklich bald grundsätzlich reden müssen, und das ist die Filmförderung, die ja in dem Bereich kulturelle Filmförderung hinsichtlich der Überschussbeteiligung nur kurz gestrichen ist. Da haben wir jetzt eine Regelung gefunden, dass der Betrag, der als Überschuss verbleibt, nicht automatisch an die nordmedia geht, sondern im Einvernehmen mit der Senatskanzlei und der Landesmedienanstalt vergeben wird. Ich glaube, dass das eine gute Regelung ist. Wir müssen aber auch aufpassen, Frau Kollegin Stahmann, dass wir bei den wenigen Mitteln, die das Land Bremen für Filmförderung oder kulturelle Filmförderung hat, nicht Doppelförderung zulassen.
Es gibt hier und da durchaus Anzeichen, wenn man sich die unterschiedlichen Papiere anschaut, die Förderung der nordmedia oder auch die Förderungsliste des Filmbüros Bremen, dass eventuell eine Doppelförderung vorhanden ist. Das sollten wir, glaube ich, im nächsten Medienausschuss einmal ansprechen. Das können wir uns in Zukunft unter den finanziellen Ressourcen nicht mehr leisten, so dass Doppelförderung im Grund genommen abgestellt werden muss.
Am Ende kann ich uns allen nur wünschen, dass wir das Gesetz gleich in zweiter Lesung beschließen. Herr Strohmann hat es richtig gesagt, wir haben für das einundzwanzigste Jahrhundert ein passendes
Landesmediengesetz gefunden. Wir haben das auch als Rückmeldung über die Beteiligten, die im Ausschuss angehört wurden oder schriftliche Stellungnahmen abgegeben haben, feststellen können. Insoweit sind wir auf dem richtigen Weg. Wieweit wir über das Landesmediengesetz, die Landesmedienanstalten und die Staatsverträge zukünftig reden müssen, bedarf dann weiterer Debatten hier im Hause. – Soweit herzlichen Dank!
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Kollege Strohmann hat schon einiges zur Geschichte erwähnt, was ich mir an dieser Stelle erspare. Sie haben unsere Große Anfrage und auch die Antwort des Senats dazu bestimmt sehr aufmerksam gelesen. Auch in Abwesenheit des Senats und der Medienreferenten, also zuständigkeitsgemäß Staatsrat Hoffmann und Bürgermeister Scherf, ein spezielles Lob an die Senatskanzlei für die ausführliche Beantwortung der Großen Anfrage, die auch noch bis zuletzt die aktuellen Bewegungen, auch der Europäischen Union, sprich Kommission, blauer Brief, mit aufgenommen hat!
Worum geht es heute im Wesentlichen? Es geht im Wesentlichen darum, dass schon seit Oktober 2002 Auskunftsersuchen bei der Europäischen Union vorliegen hinsichtlich der Zukunft des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Da sind einige Punkte angesprochen worden. Es geht um die Online-Aktivitäten, es geht um Quersubventionstatbestände bei Produktionstöchtern, es geht um Transparenzrichtlinien in den Auskunftsersuchen und zum Schluss auch um die Sportrechte. Alle diese Teile, die bei der Europäischen Kommission vorlagen, sind dann zu einem Zwischenergebnis am 3. März durch die Europäische Kommission in einem blauen Brief der Bundesregierung mitgeteilt worden. Die Bundesregierung hat jetzt Zeit, ich glaube, bis etwa Mai –
danke! – bis zum 3. Mai eine Antwort zu geben auf das, was inhaltlich in dem blauen Brief steht.
Wie wurde dieser blaue Brief in der Presse beurteilt? „Europäische Union stellt Finanzierung ARD und ZDF in Frage“, „EU fordert Aufpasser für ARD und ZDF“, „EU-Kommission bestätigt Auftrag und Gebührenfinanzierung von ARD und ZDF“ und „Brüssel bestätigt öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten“.
Sie sehen an diesen kurzen Überschriften der letzten Tage, dass die 64 Seiten starke Beurteilung der Kommission noch nicht in vielerlei Punkten konkret besprochen werden konnte, um zu sehen, welche Probleme jetzt eigentlich für die öffentlich-rechtlichen Anstalten entstehen.
Ich habe bei der ersten Durchsicht festgestellt, dass wir in der Bundesrepublik Deutschland und in der Europäischen Kommission von unterschiedlichen Begriffen sprechen. Wenn wir von Online-Angeboten oder von zukünftiger Digitalisierung im Bereich öffentlich-rechtlicher Rundfunkanstalten sprechen, meinen wir das aus rundfunkpolitischer Sicht. Die Europäische Kommission sieht das mehr aus Wettbewerbsgesichtspunkten. Da ist auch der größte Widerstand oder die größte Auseinandersetzung mit der Kommission, dass sie Tatbestände anders beurteilt, weil sie aus Wettbewerbsgesichtspunkten gesehen werden. Ich glaube aber, wir in der Bundesrepublik müssen unser duales Rundfunksystem beibehalten, weil es sich in den letzten Jahren positiv entwickelt hat und es nicht dazu geführt hat, dass die Privaten in der Bundesrepublik nicht stattfinden, sondern es gibt ein durchaus vernünftiges Miteinander der öffentlich-rechtlichen Anstalten als Anbieter von Programminhalten und den privaten Sendern.
Das Ganze, unter dem wir uns auch jetzt befinden bei der Europäischen Kommission in der Antwort auf den blauen Brief, hat natürlich auch einen Pferdefuß, dass drei Ministerpräsidenten im letzten Jahr mit einem so genannten SMS-Papier auch ein Stück weit die Gebührendiskussion zu einem Tatbestand erhoben haben, worauf die Kommission auch eine Antwort gehabt hat, indem sie sagte, die Gebühr ist doch ein Beihilfetatbestand, denn wir haben teilweise, jedenfalls die Ministerpräsidenten, Einfluss auf die Gebühr genommen. Es gibt noch vielerlei kleinere Punkte, die zu erwähnen sind, die alle sehr gut in der Antwort auf die Große Anfrage zu sehen sind.
Was wird für uns medienpolitisch in Zukunft wichtig sein? Ob und wie online ausgestaltet wird, kommt darauf an, dass die öffentlich-rechtlichen Anstalten auch in Zukunft an der Digitalisierung der Übertragungswege mit teilnehmen können. Ich glaube, keiner hier im Hause könnte sich heute noch vorstellen, dass bei der Einführung des Farbfernsehens damals jemand gesagt hätte, das dürfen nur die Privaten, und der öffentlich-rechtliche Teil macht schwarz-weiß. Was will ich sagen? Online-Angebote dürfen sowohl öffentlich-rechtlich stattfinden im Rahmen des Programmauftrags und begleitend, nicht diese Bratpfannen und andere schöne Beispiele, und auch die Privaten dürfen sich in dem Teil engagieren. Man muss nur transparent noch feststellen, wo es die Grenze gibt zwischen den Online-Aktivitäten, die werbetechnisch hinterlegt sind und womit man Einnahmen erzielt, und dem, was über Gebühren finanziert wird.
Ich halte diese Entwicklung, das Abkoppeln des öffentlich-rechtlichen Sektors in der digitalen Wei
terentwicklung, für äußerst gefährlich, denn wer will sich vorstellen, dass demnächst unsere Telefone, unsere PDA, also mobile Endgeräte, nicht öffentlichrechtlichen Inhalt übertragen dürfen. Warum soll das nicht gehen? Früher haben wir mit der Schreibmaschine geschrieben, heute schreiben wir mit dem Computer. Die Übertragung der Inhalte halte ich für den öffentlich-rechtlichen Sektor für genauso wichtig wie für den privaten. Ich bin daher eigentlich strikt dagegen, dass man sagt, öffentlich-rechtlich bleibt in dem Rundfunkmuseum, und digitale Zukunft, da wollen wir die Privaten ein Stück weit nach vorn bewegen. Ich überspitze an dieser Stelle.
Insoweit muss man vielleicht die Antworten auf den blauen Brief, die man im Moment zu finden sucht, in drei Bereiche unterteilen. Der eine Teil ist, dass man Übereinstimmung finden muss zwischen dem, was die Kommission sagt, und dem, was die öffentlichrechtlichen Anstalten vielleicht für anerkennungswürdig halten. Zweiter Teil ist, dass man aus dem blauen Brief herausarbeiten müsste, welche Probleme gibt es noch, die die Europäische Kommission genannt hat, und wie können wir uns konkret mit diesen Problemen, die dann festgestellt wurden, mit der Kommission auseinander setzen. Ein dritter Punkt wird bestimmt auch sein, dass man Punkte im blauen Brief feststellt, wo die öffentlich-rechtlichen Anstalten eine vollkommen andere Meinung haben und es zu keiner Übereinstimmung kommt.
Ich gehe davon aus, weil die Rundfunkreferenten der Länder heute in Berlin tagen, dass man sich in diesen drei Schritten oder anderen Schritten, jedenfalls in konkreten Schritten, der Beantwortung des Brüsseler Briefes nähert. Es wäre fatal, wenn man jetzt zulassen würde, dass wir uns zurücklehnen und sagen, das ist es jetzt gewesen, die Kommission hat einen blauen Brief geschrieben, und wir können uns von der medienpolitischen Diskussion verabschieden.
Die Kommission fordert in vielen Bereichen ganz konkrete Punkte. Ich nenne sie einmal beispielhaft: Ist die Gebühr ein Beihilfetatbestand oder nicht? Dabei spielt die Transparenzrichtlinie eine Rolle. Eine hinreichende Definition des Auftrags im Online-Angebot, es könnte sein, dass wir als Medienpolitiker und die Rundfunkreferenten gefragt sind, das in unseren Rundfunkstaatsverträgen konkretisieren zu müssen. Die Forderung nach mehr Transparenz im Zusammenhang mit Tochterfirmen wird ein Thema der Problemlage sein, und was die Europäische Kommission fordert, ist eine unabhängige Aufsichtsbehörde. Ich kann mir medienpolitisch im Moment nicht vorstellen, dass wir noch eine weitere Instanz brauchen, die jetzt noch bestimmte Sachen überprüft.
In meiner Rede bin ich sehr stark darauf eingegangen, dass ich den öffentlich-rechtlichen Sektor nicht schützen will, sondern auch die ARD-Anstalten, ZDF und DeutschlandRadio ermuntere, auch positiv da heranzugehen. Bestimmte Entwicklungen im Online-Bereich sind vielleicht zurückzuführen auf das
Notwendige. Vielleicht sind noch andere Diskussionen, die mit Tochtergesellschaften zusammenhängen, genauer zu hinterfragen. Ich möchte aber nicht, dass, und dazu zitiere ich ganz gern Thomas Gruber, bayerischer Intendant und jetzt ARD-Vorsitzender, mit Genehmigung des Präsidenten, es geht um die Teilnahme an Online-Aktivitäten: „Wenn dies nicht wäre, damit wäre die Entwicklungsgarantie von ARD und ZDF in der digitalen Welt in Frage gestellt.“ Ich möchte nicht medienpolitisch etwas herbeiführen, was heißt, die öffentlich-rechtlichen Anstalten dürfen an der Entwicklung der digitalen Zukunft nicht teilnehmen. Ich halte es für zwingend notwendig bei Konkretisierungen bestimmter Punkte im Online-Bereich.
Als Letztes ein Aspekt, der uns in der Bremischen Bürgerschaft noch nicht direkt erreicht hat, aber diskutiert wird, die Dienstleistungsrichtlinie! Die SPDFraktion hat dazu interne Gespräche geführt. Auch im Bereich der Dienstleistungsrichtlinie gibt es Punkte, die aus medienpolitischer Sicht durchaus einer Konkretisierung bedürfen. Ich sehe daran, dass wir immer mehr auf Länderebene uns über europäische Themen auseinander setzen müssen, weil sie uns irgendwann sowieso einholen. Daher sehe ich die Initiative der großen Koalition, aber auch die Initiative des Medienausschusses im letzten Jahr bei der Anhörung der norddeutschen Länder für so gut aufgestellt, dass wir in der Thematik, was passiert öffentlich-rechtlich, unter der Beobachtung der Europäischen Kommission, auf dem richtigen Weg sind. Ich bin mir sicher, dass mit der heutigen Debatte um die Große Anfrage die Diskussion um die Zukunft der öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten noch nicht zu Ende geht, sondern ich glaube, dass wir uns im Medienausschuss noch intensiver über die Probleme, die auf uns zukommen, austauschen werden.
Abschließend kann ich Ihnen sagen, dass für die SPD-Bürgerschaftsfraktion klar ist, wir möchten festhalten an einem starken öffentlich-rechtlichen dualen Rundfunksystem unter Beibehaltung bestimmter Qualitätsmerkmale, aber auch bei der Teilnahme an der Zukunft der Digitalisierung der Medienübertragung. – Herzlichen Dank!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Mit der gleich ziemlich sicheren Verabschiedung des Achten Rundfunkänderungsstaatsvertrags wird sich die Medienpolitik nicht vier Jahre lang hinsetzen und warten, was die Ministerpräsidenten dann als nächstes vorhaben. Ich glaube, Bremen hat bei der Debatte um den Achten Rundfunkänderungsstaatsvertrag gezeigt, dass wir durchaus auf Augenhöhe der Debatte sind mit den Ministerpräsidenten.
Frau Kollegin Stahmann hat erwähnt, dass die fünf norddeutschen Länder in Bremen zu einer Anhörung waren. Da waren natürlich die Persönlichkeiten, die Intendanten des öffentlich rechtlichen Rundfunks und Fernsehens anwesend, und zwar von Herrn Schächter hin bis zur KEF, Herrn Conrad. Das zeigt, dass in Bremen die inhaltliche Debatte um den Rundfunkänderungsstaatsvertrag stattgefunden hat. Das bestärkt uns, glaube ich, als medienpolitische Sprecher, dass aus Bremen heraus auch nicht nur aus der Sicht für Radio Bremen agiert wird, sondern dass wir uns auch um die ganze Problematik des öffentlich-rechtlichen Rundfunks kümmern, denn ich bin fest der Meinung, dass durch den Abschluss des Achten Rundfunkän
derungsstaatsvertrags viele Punkte noch in den nächsten Jahren auf uns zukommen.
Es ist erwähnt worden, es ist bekannt, dass die europäische Ebene entsprechende Auskunftsersuchen gegenüber dem öffentlich-rechtlichen Bereich laufen hat. Darum müssen wir uns in Zukunft verstärkt kümmern, und die große Koalition, maßgeblich mit der CDU zusammen als Ideengeber, wird dazu in der nächsten oder übernächsten Bürgerschaftssitzung eine Große Anfrage diskutieren. Das zeigt uns allen, dass wir medienpolitisch auf dem richtigen Weg sind. Es sind viele Einzelpunkte zu diskutieren.
Wer zukünftig das duale System gerade im Fernsehen weiter haben möchte ebenso wie die Vielfalt im öffentlich-rechtlichen Rundfunk, muss sicher sein, ich möchte nicht jeden Abend Burg TV, Big Brother und ähnliche Dinge schauen. Ich möchte natürlich auch Politiksendungen sehen, und ich persönlich sage auch, dass ich etwas skeptisch bin, ob die Entscheidung des öffentlich-rechtlichen Senders ARD mit Harald Schmidt als Galionsfigur für ein bestimmtes Format im öffentlich-rechtlichen Bereich gut platziert ist. Ich glaube, dass die Öffentlich-Rechtlichen auf Quoten schauen müssen, es auch denjenigen zeigen müssen, die interessiert sind, aber die ÖffentlichRechtlichen müssen einen breiteren Anspruch haben, und den, glaube ich, Frau Stahmann, haben sie richtig erwähnt. Wenn bestimmte Programminhalte auf bestimmte Sendezeiten verdrängt werden, dann muss man sich nicht wundern, wenn bestimmte Quoten nicht mehr eingehalten werden können.
Ich möchte auch nicht an dieser Stelle vergessen zu sagen, dass das Verfahren, das von den Ministerpräsidenten, namentlich von den SMS-Ministern, gewählt wurde, nicht das richtige ist. Die SPD-Fraktion, aber auch die SPD-Mediensprecher in der Bundesrepublik sind sich einig, dass das Verfahren, das dazu geführt hat, dass wir nicht zu der Empfehlung der KEF kommen, sondern zu einer abweichenden Empfehlung kommen, nicht das richtige Verfahren ist.
Ich hoffe nicht, dass in der Zukunft dies, was jetzt passiert ist, uns bei der EU-Debatte irgendwann auf den Tisch gelegt wird mit der Ansage: Ihr habt damals selbst als Staat Einfluss auf die Gebührenerhöhung genommen, ihr habt doch ein KEF-Verfahren. Warum habt ihr das bisher bestärkt, seid aber anders vorgegangen? Deswegen sage ich für die SPD-Fraktion ganz klar, dieses Verfahren hätte man anders und besser wählen können, und ich bin froh darüber, dass die Ministerpräsidenten zum Achten Rundfunkänderungsstaatsvertrag zu Protokoll gegeben haben, dass das Verfahren der KEF nicht angetastet wird, dass man weiterhin an dem Verfahren festhalten wird. Soweit kann ich für die Fraktion der SPD sagen, dass wir dann in diesem Fall die Abwägung treffen und sagen, wir sprechen uns speziell für die Annahme des Staatsvertrags aus.
Wir sprechen uns darüber hinaus auch für den Staatsvertrag aus, weil dort auch ergänzende Protokollerklärungen sind und auch finanzielle Summen hinterlegt sind, die Radio Bremen helfen.
In der letzten Debatte sind wir auseinander gegangen, als noch nicht ganz klar war, wie mit überschüssigen Restmitteln verfahren werden wird, die bisher beim Rundfunk Berlin-Brandenburg angesiedelt waren. Bürgermeister Dr. Scherf hat es erreicht, dass Radio Bremen dadurch, dass die Finanzmittel nicht gekürzt werden, zusätzlich 1,5 Millionen Euro bekommt. Dafür hohe Anerkennung,
dass es Ihnen, Herr Bürgermeister, gelungen ist, in der Auseinandersetzung mit den Ländern, da gibt es auch viele Interessen, auch freiwerdende Euromittel anderswo hinfließen zu lassen, dass Sie sich dafür eingesetzt haben, dass das als stärkendes Mittel nach Bremen geht!