Insa Peters-Rehwinkel
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Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Wie meine Vorredner bereits gesagt haben, ist das Thema Betreuung eines, das bestimmt nicht rückläufig ist. Das hängt damit zusammen, dass wir alle älter werden, es gibt auch zunehmend psychische Erkrankungen, und das ist auch ein Punkt, warum das Ehrenamt auch einmal schnell überfordert sein kann. Deswegen müssen wir auch mit Fortbildungen, guten Ausbildungen, Schulungen und Begleitung tätig werden. Das halte ich für sehr wichtig.
Wichtig ist auch, dass das vorgelegte Zahlenmaterial, das jetzt bei der Mitteilung des Senats zur Situation von Betreuern in Bremen und Bremerhaven vorgelegt wurde, vielleicht noch einmal überprüft wird, weil ich gehört habe, dass darin wohl mehr Betreuungen stehen, als es wirklich sein sollen. Wichtig ist ja, das korrekte Zahlenmaterial zu haben, um die Personal- und Betreuerbedarfseinschätzung betreiben zu können, daran ist dann auch der Umfang der Fortbildung zu messen. Von daher ist es ganz wichtig, dass die Zahlen stimmen, wobei ich nicht unterstellen möchte, dass darauf überhaupt nicht geachtet wird. Das, denke ich, könnte aber noch einmal genau angeschaut werden, ob alle Beendigungen der Betreuungen eingepflegt werden.
Die Ehrenamtlichen, die das machen, verdienen großen Respekt, denn es geht teilweise um sehr schwierige Menschen, die dort praktisch „behandelt“ werden müssen. Ich sehe es in meinem Büro, weil ––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.
meine Kollegin es als Berufsbetreuerin macht. Es geht auch um viele formale Dinge wie Buchhaltung, Vermögen, das betrachtet werden muss, was da ist oder auch nicht, und dann kommen die Menschen täglich und wollen zehn Euro haben. Das ist mit sehr viel Aufwand und psychischer Belastung verbunden. Auch das soeben angesprochene Problem der Betreuerwechsel ist fast eines, das bei psychisch kranken Menschen eher normal ist, nämlich dass sie sich in Abständen von ihren Betreuern lösen wollen. Darauf muss auch eingegangen werden.
Sehr erfreulich in diesem Rahmen finde ich, dass der Zwang bei manchmal notwendigen Unterbringungen sehr selten ist und ohnehin sehr wenige Unterbringungen vorgenommen werden müssen. Wichtig finde ich abschließend, mein Vorredner hat es auch schon angesprochen und ist darauf eingegangen, dass es eine gute Zusammenarbeit zwischen Gerichten, Rechtspflegern und den jeweiligen Betreuern gibt. Es ist ein System, das zusammenlaufen muss, da es immer um einen Menschen geht, und dort wird dieser eine Mensch dann betrachtet, es soll ja zu seinem Wohl sein, es geht dabei auch um viele Fragen, die für ihn zu klären sind, die er selbst wegen seiner Situation gar nicht mehr beantworten kann, und dann sind diese Menschen für ihn zuständig. Damit möchte ich schließen. – Danke!
Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Anschließen möchte ich zunächst einmal, dass ich es auch sehr wichtig finde, dass das gesamte Haus dem zustimmt, und ich freue mich sehr, dass wir diesen Antrag in dieser Form jetzt zusammen hinbekommen haben. Ich möchte auch gleich darauf eingehen, was es damit auf sich hat, dass insbesondere wir noch nicht zustimmen konnten, sofort eine Forschung in Auftrag zu geben und sofort eine zentrale Stelle einzurichten. Es geht darum, dass wir diesen runden Tisch auf Bundesebene haben. Ich und meine Fraktion halten es für richtig, erst einmal diese Ergebnisse, die dort herausgekommen sind und noch weiterhin herauskommen werden, auszuwerten und natürlich dann auf das ––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.
Land Bremen herunterzubrechen, inwieweit hier Handlungsbedarf besteht, der natürlich insgesamt besteht, denn das steht außer Frage. Dass es dieses Deliktfeld überhaupt gibt, ist ein Trauerspiel für die, die auf der Täterseite stehen.
Das Weitere ist, dass wir uns dann natürlich gegebenenfalls einer Dunkelfeldforschung für das Land Bremen anschließen wollen. Es ist nur so, dass es sich bei diesem Deliktsfeld um eine Tat in vielfältiger Form handelt, die ja sozusagen global ist. Dort gibt es nichts Bremenspezifisches, weswegen dringend notwendig etwas Bremenspezifisches gemacht werden muss. Im Nachgang gern, wenn es denn erforderlich ist, dann sind wir bestimmt auch bereit, dafür Geld auszugeben! Nur das Geld, das aktuell noch für diesen Bereich da ist, halte ich für sehr wichtig, um die vorhandenen Einrichtungen zu unterstützen. Die Arbeit, die dort geleistet wird, ist schon sehr gut.
Damit komme ich zu einem weiteren Thema, die Einrichtung einer Stelle! Ich habe mit Herrn Hinners und Frau Stahmann insofern das Ganze beraten, dass wir erst einmal prüfen wollen, ob es eine solche praktisch übergeordnete Stelle unbedingt geben muss. Auch für diesen Punkt gilt: Wenn es denn erforderlich ist, dann soll es so sein, dann dient es auch auf jeden Fall der Sache. Es kann nicht sein, dass wir uns immer weiter diese Delikte anschauen. Was ich auch sehr schade finde, ist, dass jedes Mal das Thema offenbar nur hochkommt, wenn es prominente Täter gibt, egal, woher sie kommen. Wenn jemand namhaft bekannt wird, finde ich es ganz schade, denn das ist ein Thema, das es seit Jahrzehnten gibt, das wird es wahrscheinlich noch jahrzehntelang geben, und es verschlimmert sich dadurch, dass wir das Internet haben.
Deswegen halte ich auch Punkt 7 mit einer Fort-, nicht Weiterbildungsmaßnahme für sehr wichtig. Das ist eine Konkretisierung, die wir mündlich jetzt gerade noch einmal vorgenommen haben, denn es ist so, dass durch die Inklusion die Schulen natürlich mit Fort- und Weiterbildung schon einmal sehr belastet sind. Trotzdem muss auch in diesem Bereich eine Fortbildung von Lehrern stattfinden. Vielleicht nicht unbedingt verpflichtend, aber vielleicht ist es eine Art Selbstverpflichtung, die sich Lehrer dann auch mit auf den Weg geben! Ich denke, dass auch dort gut gearbeitet wird.
Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! In der Tat ist die Mediation ein sehr geeignetes Instrument, um Konflikte zu lösen, aber es ist auch eines von vielen neben der gerichtlichen Auseinandersetzung. Seit 2008 wird auf Landgerichtsebene auch schon mit diesem Instrument dazu verholfen, schneller zu gerichtlichen Entscheidungen zu kommen, weil Vergleiche dort sehr gut vorbereitet werden, und ab dem 1. Januar 2010 wurde auch den Fachgerichten diese Möglichkeit gegeben, Mediationen durchführen zu können. Es ist jedoch so, dass es bei den Landgerichten sehr gut angenommen wurde, aber die Ausdehnung auf die Fachgerichte gar nicht so notwendig gewesen ist, wenn man sich die Zahlen anschaut, inwieweit Mediationen dort in Anspruch genommen wurden. Vor diesem Hintergrund meine ich, dass die Mediation natürlich ein gutes Mittel ist, das auch weiterhin ausgebaut und auch weiter fortgeführt werden sollte. Ob es jetzt noch in sehr epischer Breite, ich sage einmal, in Richtung Schiedsämter oder andere Schlichtungsstellen erforderlich ist, das sollte man sich womöglich in der nächsten Legislaturperiode sehr genau anschauen.
Wichtig hervorzuheben ist, finde ich, dass bereits jetzt bei den Amtsgerichten durchaus sehr viele Streitigkeiten mit einem Vergleich enden und auch viele Klagerücknahmen beziehungsweise Antragsrücknahmen zu verzeichnen sind, was auch sagt, dass die Gerichte hier in Bremen sehr bemüht sind, nicht alles streitig zu entscheiden, sondern mit den Parteien, den Verfahrensbeteiligten im Vorweg zu diskutieren und die Sachlage so zu einem Abschluss zu bringen. Positiv im Rahmen einer Mediation ist natürlich, dass vielfach Sachverhalte mit eingeführt werden, die rechtlich nicht relevant sind, die natürlich für den Fall relevant sind, aber keine rechtliche Relevanz entfalten. Von daher ist es auch nur gut und richtig, das auf Landgerichtsebene durchzuführen, womöglich auch auf Amtsgerichtsebene, aber dort, wie gesagt, wird auch vieles bereits mit einem Vergleich entschieden. Ich denke aber, dass wir schon ––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.
den Richtern, die sich haben ausbilden lassen und das gut durchführen, danken können, und ich denke, daran sollten wir dann – da sehe ich das genauso – weiterarbeiten. – Danke schön!
Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Ich bin einigermaßen entsetzt, wenn ich sehe, was für einen Vorschlag die Bundesregierung hier gemacht hat. Wir sprechen hier über die Mitteilung des Senats, und ich habe eigentlich gehofft, dass wir mit dem Gesetzentwurf, der von der SPD schon einmal beim Bund eingebracht wurde, einen größeren Erfolg erzielen, aber nein, in keiner Weise! Es wird nur darüber gesprochen, dass die Opfer entschädigt werden sollen, aber das, was eigentlich, finde ich, sehr maßgeblich ist und was auch der Prüfauftrag war, waren die Verjährungsfristen. Die strafrechtlichen Verjährungsfristen sollten verlängert werden, nicht allein die zivilrechtlichen, denn es geht ja darum, wie sich die Opfer fühlen, inwieweit sie ernst genommen werden und inwieweit die Möglichkeit gegeben ist, ––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.
dass Täter überhaupt noch zur Rechenschaft gezogen werden können. Das alles findet sich in dem, was der Bund vorlegt, in keiner Weise wieder.
Natürlich sind wir als SPD-Fraktion, und ich denke, da kann ich vielleicht auch für alle sprechen, absolut dafür, dass Opferrechte gestärkt werden, aber dabei kann es allein nicht bleiben. Wenn wir in dieser Mitteilung gesagt haben, es bedarf offenbar keiner Bundesratsinitiative mehr zu diesem Punkt, sehe ich das nun völlig anders. Wenngleich es vielleicht keine Bundesratsinitiative mehr sein muss, so sind wir trotzdem gehalten, und es ist geboten, uns diesem Thema weiterhin in Angemessenheit zu widmen, denn hier ist noch lange nicht das erreicht, was wir erreichen wollen, nämlich eine Verlängerung der strafrechtlichen Verjährungsfristen, die meines Erachtens auch sehr gut an eine Strafrahmenverschärfung, -vergrößerung gebunden werden könnte. Dass nämlich zum Beispiel alle Straftaten in diesem Deliktsbereich als Verbrechen deklariert werden, womit dann ganz natürlich einhergeht, dass sich die Verjährungsfristen verlängern, ist das, was ich höchstpersönlich gern erreichen würde, was ich hier mit diesem Haus vielleicht wirklich noch erreichen kann.
Insoweit stimme ich dem zu, dass die Opfer entschädigt werden müssen, aber es müssen auch noch weitere Dinge hinzukommen, und ich hoffe, dass ich mich, wenn ich in der nächsten Legislaturperiode hier wieder stehen sollte, auch Ihrer Unterstützung sicher sein kann. – Danke!
Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Wir werden auch diese beiden Anträge ablehnen, und zwar habe ich jetzt insbesondere den Antrag bezüglich der Verordnung auch so aufgefasst, dass dort auch gestrichen oder nicht geprüft werden soll, wie Herr Dr. Buhlert gerade sagte, insoweit soll ja auch dort eine Streichung stattfinden.
Von oben nach unten durchgegangen, wie meine Vorredner das gerade gemacht haben, möchte ich mit der Juristenausbildung beginnen und bin ganz froh, dass ich nicht als Erste gesagt habe, dass ich jetzt ungern von doch sehr in die Jahre gekommenen Juristen geprüft werden möchte, ohne jetzt irgendjemandem zu nahe zu treten. Es ist aber doch so, dass sich vielfach eine ganze Menge tut, und da fällt es irgendwie auch doch sehr im aktiven Juristenleben stehenden Menschen oftmals schon etwas schwer, dem Ganzen so, sage ich einmal, zu folgen, dass man immer alles auf dem Laufenden hat. Von daher denke ich, dass da eine pauschale Streichung nicht angemessen ist.
Insgesamt halte ich diese pauschale Streichung für nicht richtig, insoweit kann ich mich da Herrn Frehe anschließen. Es ist so, dass zum Beispiel im Paragrafen 14 des Juristenausbildungs- und -prüfungsgesetzes auch steht, dass mit Vollendung des 65. Lebensjahres noch die Möglichkeit besteht, dass man noch fünf Jahre prüfen kann, es soll ja nicht mit 65 Jahren enden, es kann auch darüber hinaus gehen. In Kurzform gesagt ist es eben so, dass das Lebensalter eine Orientierung darstellt, die sich, finde ich, auch in der Praxis sehr realitätsnah orientiert, und dass es in vielfacher Hinsicht wichtig ist, dass Menschen, die in Berufsgerichten tätig sind, die prüfen, beim Staatsgerichtshof tätig sind, über ein gewisses Maß an Lebenserfahrung verfügen. Die Lebensaltersgrenzen sind Orientierungspunkte, die wir durchaus beibehalten sollten. Insoweit werden wir diesen Anträgen also nicht zustimmen können. – Danke!
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte meine Rede zu dem Themenblock damit beginnen, dass es eine Sache ist, die man machen muss, und eine Sache, die man nicht gern machen möchte, nämlich sparen. Wir stehen ja unter dem Druck, dass wir sparen müssen. Insoweit möchte ich auf das replizieren, was Sie eingebracht haben, Frau Winther, und den weiteren Blick möchte ich darauf wenden, dass wir hier ein Änderungsgesetz vorgelegt haben, das den juristischen Vorbereitungsdienst ändern soll. Darin besteht eine große Möglichkeit, die finanzielle Lage zu verbessern.
Von 75 Stellen, die seit 1993 vorgehalten wurden, wird nunmehr auf 60 Stellen reduziert, was bundesweit auch eher die gebotene Maßnahme ist. Insgesamt hat sich die Anzahl der Jurastudenten verringert, insoweit dann auch die der Absolventen, was die Staatsexamen angeht. Daher, denke ich, haben wir hier ––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.
einen guten Beitrag geleistet. Wir können uns den Sparbemühungen, die wir hier leider mittragen müssen, nicht voll und ganz entziehen. Wir stehen aber wie im Regierungsprogramm dazu – von Ihnen schon einmal richtig gelesen? –, dass die Justiz funktionsfähig sein muss. Daran lassen wir uns dann auch festhalten! – Danke schön!
Herr Präsident, verehrte Anwesende! Zur FDP muss ich jetzt erst einmal sagen: Die Ausführungen waren relativ flach, deswegen wundert es mich, dass Sie sich über die eine Ziffer, die sehr allgemein gehalten war, so eingelassen haben, aber das einmal so als Entree!
Zum Antrag der CDU möchte ich sagen, dass diese ganze Angelegenheit insgesamt ziemlich einseitig betrachtet wurde. Wenn ich eine Mitteilung des Senats habe, kann ich mir Teile heraussuchen, auf die ich eingehe, die anderen lasse ich weg und habe dann ein entsprechendes Meinungsbild, das ich nach außen bringe. Wer es dann nicht gelesen, sondern nur gehört hat, könnte der Ansicht sein, dass das, was gesagt wurde, dann auch stimmt. Das sehe ich hier anders! Im Antrag wurde zum Beispiel schriftlich formuliert, dass Sie davon ausgehen, dass die Drogenkriminalität Ursache der gesamten Wohnungseinbrüche ist, und jetzt sagen Sie, dass es wirklich so ist, also dass es praktisch schon die sichere Erkenntnis ist. Da gab es also eine kleine Abweichung.
Ich finde es insgesamt der Sache nicht dienlich, wenn Sie auf der einen Seite die Kriminalität nennen und dann das Hilfesystem danebenstellen, das daran gemessen wird, wie hoch die Kriminalität und das finanzielle Volumen ist, da kann ich ja nicht sagen, dass ein erhebliches Missverhältnis vorliege. Wenn das eine so hoch ist, muss man beim anderen genauso viel tun beziehungsweise das Hilfesystem fällt hier deutlich ab. Dem ist nicht so! Hier in Bremen wird eine ganze Menge gegen dieses Problem getan.
Ich denke nicht, dass hier notwendige Grundinformationen fehlen und dass es hier ein insgesamt planloses Verhalten gibt. Im Gegenteil, ich denke, es gibt auch gute Erhebungen, zum Beispiel wurde weggelassen, dass die Todesfallzahl doch deutlich zurückgegangen ist. Außerdem erfährt man auch viel schneller, dass es sich um Todesfälle handeln, die wirklich aus dem BTM-Bereich stammen. Insofern gibt es auch gute weitere Vergleiche, bei denen es sich mir nicht wirklich erschließt, warum diese erhoben werden sollen, warum es solche Vergleiche geben soll: Warum ist es wichtig zu wissen, welche Personen aus dem Umland hierher kommen? Bei einem Vergleich zwischen Bremen und Bremerhaven, wir sind ja ein Land, weiß ich nicht, wo unbedingt der Vorteil liegt. Es gibt unseres Erachtens wichtige Vergleiche, die schon gemacht wurden. Die Ziffer 3 der Mitteilung geht zum Beispiel schon sehr darauf ein, um welche Art der Drogen es sich handelt und warum die Personen überhaupt Drogen nehmen. Ich finde, darauf wurde schon ziemlich gut ––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.
eingegangen. Insgesamt ist die gesamte Mitteilung so aufgebaut, dass sie eine ganze Menge Daten hergibt, sodass ich nicht sehe, dass ein großes Defizit herrscht.
Dass sie 19 Jahre alt ist, gibt natürlich schon zu denken. Wie aber eben schon gefragt: Kommen wir mit diesen Zahlen unbedingt weiter? Wichtig ist es, im allgemeinen Alltag etwas für die Substituierten zu tun. Wir haben eine ganze Menge Arztpraxen – Sie haben ja auch gesagt, dass sie sich um 40 Prozent verbessert haben –, das Problem ist, dass sie dann natürlich wieder keiner haben will, wenn sie irgendwo im Umfeld sind – und sie tun wirklich ihren Dienst und sind auch entsprechend mit anderen Institutionen und Einrichtungen vernetzt.
Ich kann meiner Kollegin Frau Hoch nur beipflichten, es ist nicht so, dass für jeden Patienten, jeden Drogenabhängigen das gleiche Hilfesystem vorteilhaft ist, dass man für jeden das Gleiche machen muss. Es ist so, dass es unterschiedliche Menschen gibt, die unterschiedliche Bedarfe haben, und jemandem mit einer mobilen Hilfe hinterherzulaufen oder zu fahren, halte ich für nicht der Sache dienlich.
Ich persönlich kann nur aus meinem Fundus schöpfen, weil ich aus meinem beruflichen Alltag heraus viele Menschen kenne, die drogenabhängig sind. Ich weiß daher, dass sie sehr unterschiedlich sind und man nicht jeden mit jeder Therapie erreichen kann. Ich habe da einen kleinen Einblick in die Situation.
Ich denke, dass wir hier mit einem System der Prävention, der Hilfe und der Repression aufgestellt sind und dass wir an diesem Punkt auch weitermachen werden. Ich glaube nicht, dass wir hier planlos agieren. Damit möchte ich jetzt erst einmal schließen! – Danke!
Wir fragen den Senat:
Erstens: Welche Konsequenzen hat die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte für die Gestaltung der Sicherungsverwahrung im Land Bremen?
Zweitens: Wie viele Menschen befinden sich aktuell in Sicherungsverwahrung im Land Bremen?
Drittens: Verfügt der Senat über ein Konzept zur zukünftigen Gestaltung der Sicherungsverwahrung im Land Bremen, das den Anforderungen aus der Entscheidung des EGMR gerecht wird und gleichzeitig die Sicherheit der bremischen Bürgerinnen und Bürger bestmöglich gewährleistet?
Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Kein System ist so gut, dass es nicht noch einmal verbessert werden könnte. Das, denke ich, sollte hier im Vordergrund stehen, denn es ist schon eine gute Angelegenheit, sich die Gesetze innerhalb von gewissen Zeitabläufen noch einmal anzusehen, auch nicht jeden Regelungssachverhalt bis in die Unendlichkeit zu reglementieren.
Ich bin der Auffassung, es ist ein vernünftiger Ansatz gewesen, der mit dieser Grundidee verfolgt wurde. Nur – insoweit gebe ich dann dem Kollegen Frehe recht – ist es natürlich so, dass es auch ein Stück weit mehr Bürokratie schafft, weil selbstverständlich viele Gesetze auf Wiedervorlage gelegt werden müssen. Es muss angeschaut werden, wann welches Gesetz abläuft. Hier haben wir innerhalb dieses Änderungsgesetzes drei Beispiele dafür, dass man nicht pauschal mit Regelungssachverhalten umgehen kann, sondern dass es sich zum Beispiel bei der Vorschrift mit dem Herpesvirus, Herr Frehe hat es gerade vorgelesen, um einen Sachverhalt handelt, bei dem Gefahr im Verzug gewesen ist und eine Lücke aufgetreten wäre. Insoweit wurde dort schon eine Verlängerung vorgenommen.
Bei anderen Regelungen würde in laufende Verfahren eingegriffen, oder es ist einfach nicht mehr der Sache dienlich, weil eine ganz neue Regelung geschaffen wurde. Von daher ist es vom Grundgedanken her gut, wenn man schaut, ob jedes Gesetz verlängert werden muss, oder anders herum gesagt, es muss aber auch nicht jedes Gesetz befristet werden. Man sollte jetzt bei neuen Gesetzen mit Augenmaß hinsehen, um welchen Sachverhalt es geht, inwieweit eine Befristung erfolgen soll, inwieweit sollen Verordnungsermächtigungen innerhalb des Gesetzes selbst geregelt werden können.
Von daher, meine ich, ist diesem Prüfauftrag insgesamt zuzustimmen, und damit möchte ich schließen! – Danke!
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir reden heute über eine Koordinierungsstelle für den Opferschutz, wobei es genau genommen um Opferhilfe gehen sollte, das ist schon einmal das eine. Dann können wir insgesamt im Haus mit Fug und Recht diesen Antrag ablehnen, denn ich bin im Gespräch gewesen mit eigentlich allen, das kann ich ja nicht, aber mit fast allen Einrichtungen, die sich um dieses Thema kümmern.
So sind dies zum Beispiel der Schattenriss, der Kinderschutzbund, der Weiße Ring, das Bremer Jungenbüro, der Täter-Opfer-Ausgleich, der auch das Stalking-KIT hat, Notruf, also ich habe mit vielen geredet am Telefon, persönlich, und alle kamen zu dem Schluss, erstens, die CDU hat mit uns im Vorfeld nicht gesprochen. Sie fanden schon einmal etwas befremdlich, dass es einen solchen Antrag gibt, der den Einrichtungen dienlich sein soll, aber es wurde mit ihnen nicht geredet. Das ist ein Kritikpunkt, den ich hier einmal so mitteile.
Insbesondere der Weiße Ring hat sodann gesagt, dass es schon ein Thema wäre, das zu besprechen und durchdenken wäre. Das ist aber eine Sache, die wir dann wirklich im Vorhinein tun sollten, und es sollte nicht von oben eine Stelle übergestülpt werden, die letzten Endes, glaube ich, gar keiner haben will, denn in diesen Gesprächen durfte ich positiv feststellen, dass die Einrichtungen untereinander sehr gut vernetzt sind.
Frau Troedel hat es soeben schon gesagt, es geht auch um die Frage, welche Opfer hier überhaupt gemeint sind. Sie haben jetzt diesen Begriff Opfer einfach so in den Raum gestellt, dabei gibt es natürlich verschiedene Opfer, etwa von sexueller Gewalt oder auch von rechter Gewalt, es gibt so viele unterschiedliche Opferarten, sage ich einmal.
Es gibt auch sehr viele unterschiedliche Vernetzungskreise, als Beispiel zu nennen ist zum einen in
Bezug auf sexualisierte Gewalt das Bremer Modell, und der Kinderschutzbund bietet einen Arbeitskreis Opferschutz an. Das sind schon solche Einrichtungen, die es gibt. Ich finde sehr schön, dass es sich in Bremen vielleicht auch wegen der Kleinheit so darstellt, dass die Vernetzung schon gegeben ist.
Wenn ich die Redebeiträge insbesondere von Herrn Hinners und Herrn Tittmann höre, dann lässt sich daraus deutlich ableiten, dass Sie nicht im Kontakt und im Gespräch mit diesen Einrichtungen gestanden haben,
denn sonst hätten Sie diese Dinge ja gewusst, dass diese Opfereinrichtungen mit ihrer Arbeit und mit der Vernetzung zufrieden sind.
Im wahren Leben läuft es häufig so ab: Wenn ein Mensch Opfer wird, dann geht er zumeist zur Polizei. Die Polizei ist da sehr gut aufgestellt, indem sie nämlich den Kontakt zu allen Einrichtungen hält und dann natürlich sieht, welches Opfer vor ihnen sitzt. Dann schicken sie diese Menschen entweder zu Schattenriss oder zum Jungenbüro, zum Täter-Opfer-Ausgleich, zum Stalking-KIT, und das läuft. Das ist sehr gut, und ich finde, nach dem Motto „don’t touch a running system“ soll man da gar nicht eingreifen. Das wäre eigentlich der Vorschlag, der von unserer Seite kommt.
Wir brauchen uns dann insoweit auch überhaupt nicht über die Finanzen zu unterhalten, und wenn die CDU vorschlägt, das sei kostenneutral möglich, so ist es ja nicht möglich! Eine Koordinierung bedarf Zeit. Wenn das an eine Einrichtung angehängt wird, dann muss sich eine Person einige Stunden darum kümmern. Diese Stunden stehen dann wieder nicht für ein Opfer zur Verfügung, insoweit ist das also nicht möglich.
Wenn ich mir in Ihrem Antrag ansehe, wen Sie hier aufzählen, das Gesundheitsamt, die Polizei, Justiz und Notfallseelsorge, so ist es wieder ein Indiz dafür, dass Sie mit den Einrichtungen überhaupt nicht geredet haben. Sie wissen scheinbar nicht, welche es gibt,
denn als wir, Frau Scharrelmann und ich, uns mit dem Thema befasst haben, kamen uns diese Einrichtungen, die ich soeben genannt habe, sofort in den Sinn, und deswegen haben wir mit denen auch den Kontakt gesucht. Die fanden es sehr gut, dass wir mit ihnen reden. Das ist auch das, was uns Sozialdemokraten
ausmacht, dass wir das Gespräch mit den Leuten suchen.
Ja, da lachen Sie. Es ist aber so! Einigen Fakten muss man sich beugen.
Daher haben wir jetzt die Ahnung, welche Dinge wichtig sind, welche nicht. Insoweit können wir die Koordinierungsstelle hier als Antrag von Ihnen ablehnen. – Erst einmal vielen Dank!
Herr Hinners, wenn Sie Tschüss sagen, sage ich einmal: Hallo, Herr Hinners! Es ist kein Angriff! Wenn es eine sachliche Auseinandersetzung ist, und die findet ja hier gerade statt, muss ich mich doch irgendwie damit abfinden können, dass ich eine gegenteilige Meinung irgendwo wiederfinde, wenn ich einen Antrag in den Raum stelle, davon einmal ganz ab!
Es ist so, ich kann ja nichts dafür, wenn die Einrichtungen, mit denen ich geredet habe, mir mitteilen, mit uns und auch mit dem Weißen Ring wurde nicht gesprochen, dann kann ich ja nichts anderes hier mitteilen. Tue ich in diesem Sinne!
Jetzt habe ich direkt den Faden verloren, da ich es einfach merkwürdig finde, was Sie hier noch gesagt haben.
Dann fange ich erst einmal an einer anderen Stelle an. Warum gehen wir eigentlich so nicht mit Opfern um? Opfer haben auch das Recht auf Würde, und das hat sich auch in einem Gespräch insbesondere mit Herrn Winter vom Täter-Opfer-Ausgleich herausgestellt, wir haben darüber sehr intensiv geredet: Nicht für jedes Opfer ist jede Hilfe gut. Viele Opfer brauchen auch einfach einmal Ruhe, die wollen überhaupt keine Koordinierungsstelle, keinen Menschen, der sie sofort behelligt. Es gibt die Einrichtungen, an die sie sich wenden können. Das tun die Opfer auch! Es ist hier völlig verfehlt zu sagen, es braucht unbedingt eine Stelle, damit für Opfer etwas getan wird. Ich weigere mich einfach, dass hier so getan wird, als ob das das Wichtigste der Welt wäre. Wir haben hier super funktionierende Einrichtungen. Die müssen so aufgestellt sein, dass sie wirklich arbeiten können. Wenn Sie solche Argumente, wie ich sie hier bringe, als nicht sauber darstellen oder dass ich Sie damit womöglich noch persönlich angreife, dann weiß ich nicht, wie watteweich hier jemand auftauchen soll, damit er sich irgendwie einem Thema widmen kann.
Ich hatte soeben schon gesagt, wir haben mit den Einrichtungen gesprochen, und unser Vorhaben ist es, mit diesen Einrichtungen einen Fachtag zu veranstalten. An dem können Sie sich natürlich auch gern beteiligen, denn ich weiß ja, dass Sie sich eigentlich auch wirklich diesem Thema sehr positiv widmen, das will ich überhaupt nicht in Abrede stellen. Bloß in diesem Fall, mit dieser Koordinierungsstelle ist das nicht der Weg, der meines Erachtens wirklich Erfolg versprechend, zwingend notwendig ist, und er lässt sich letzten Endes auch gar nicht finanzieren.
Irgendwann haben Sie auch einmal dieses Papier herumgeschickt, worauf so ungeheuer viele Rückmeldungen gekommen sind, da wurden die Leute gefragt, welche Stellen denn gestrichen werden können. Ich finde es dann etwas merkwürdig, wenn Sie jetzt hier sagen, es muss unbedingt eine neue Stelle geschaffen werden.
Das ist ja ein Widerspruch! Jetzt können Sie mir wieder sagen, das war nicht sauber. Sie haben jetzt auch noch einen dritten Versuch, hier etwas zu sagen. Sie meinten, es hilft nicht – irgendjemand sagte neulich, ich weiß nicht, ob Sie es waren –, es würde nicht ausreichend sein, Flyer oder sonst etwas zu verteilen. Ich weiß zum Beispiel, dass sogar an Visitenkarten gespart wird, damit das Geld da ankommt, wohin es wirklich soll. Es ist nicht so, dass die Einrichtungen Flyer durch die Gegend werfen und die Opferhilfe sich darauf beschränkt. Ich denke, wir können wirklich froh sein, dass wir Einrichtungen haben, die sich kümmern, und wir sollten nichts tun, was sie von ihrer Arbeit abhält! – Danke!
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich freue mich schon, Frau Motschmann, dass Sie gerade doch sehr offen zu dem Thema Kirche gekommen sind, denn, ganz ehrlich gesagt, ich habe das in Ihrem Antrag vermisst. Das ist auch ein zentraler Punkt, warum überhaupt ein solcher Aufruhr da ist, der meines Erachtens leider erst jetzt in diesem Ausmaß da ist, weil dieses Thema nicht neu ist. Allein die Tatsache, dass diese Opfer heute erwachsen sind, wie Sie mir in diesem einen Fall auch schilderten – die Dame ist schon 50 Jahre alt –, ist das kein Thema, das erst seit ein ––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.
paar Tagen aufgekommen ist. Ich finde es schön, dass Sie wenigstens noch diesen Weg gefunden haben, Kirche ist daran maßgeblich beteiligt.
Wir, die Koalition, haben hier einen eigenen Antrag vorgelegt, und das hängt damit zusammen, dass wir in dieser Angelegenheit einen anderen Weg gehen, denn pauschal die Verjährungsfrist aufzuheben – das dürfte den Juristen in Ihren Reihen klar sein –, geht so nicht. Die Verjährungsfrist hängt vom Strafmaß ab, und das ist der Ansatz, den wir hier gehen wollen, dass wir sagen, das Strafmaß ist doch wirklich der Punkt, der in diesem Deliktsfeld ganz genau anzusehen ist. Wenn man sich überlegt, dass bei einigen Taten zum Teil sein kann, dass nur wenige Monate die strafrechtliche Konsequenz eines Verhaltens sind, dann ist das im Grunde beschämend und ein Schlag in das Gesicht für die Opfer, was wir nicht hinnehmen dürfen. Das dürfen wir nicht hinnehmen.
Insoweit ist das der Ansatz, mit dem wir uns beschäftigen müssen. Das Strafgesetzbuch gibt uns ja auch in Paragraf 46 die Möglichkeit zu schauen, wie die Folgen einer Tat sind; daran kann ich ansetzen, wenn es um das Strafmaß geht. Leider ist das nur dieser einzige Punkt, der auf diese Opferbefindlichkeit eingeht, denn alle anderen Dinge in diesem Paragrafen sind täterbezogen. Man sollte sich dieses kleine Detail herausnehmen und sagen, die Opfer sind so schwer geschädigt, dass man das nicht in Worte fassen kann.
Ich würde an Herrn Tittmann, der bestimmt auch gleich etwas sagt, die Bitte richten: Werfen Sie Ihre Textbausteine heute einfach einmal weg, und reden Sie ganz normal zu diesem Thema!
Das Strafmaß ist anzuschauen, an dem gemessen könnte sich Verjährung verlängern. Ein großer Erfolg ist es ja schon, dass 1994 erreicht wurde, dass die Verjährung erst dann beginnt, wenn die Kinder 18 geworden sind. 2004 ist das so ausgedehnt worden, dass das auch bei jugendlichen Opfern bis dahin ausgedehnt wurde. Bei Kindern hat man dann eine Verjährungsfrist von 20 Jahren. Wenn ich so eine Art Rechenbeispiel mache: Wenn das Kind bei der Straftat zum Beispiel 4 Jahre alt war, dann sind es 14 Jahre bis es 18 wird – nehmen wir einmal an, dass der Täter 20 Jahre alt war –, dann ist noch viel Zeit, die wirklich genutzt werden kann.
Ich stimme Ihnen aber zu, für ganz viele Menschen ist es wahnsinnig schwer, sich das auch überhaupt
erst einmal selbst einzugestehen, das überhaupt in das Gedächtnis zu rufen. Das ist ja eigentlich das, woran auch viele Prozesse scheitern, dass Opfer sich nicht mehr erinnern können, und das ist auch das Gute, weil dies von Menschen verdrängt wird. Es wird verdrängt, um überhaupt weiterleben zu können, denn sonst würden ganz viele dieser Menschen hier überhaupt nicht mehr herumlaufen. Das ist ein dringender Appell, den ich von unserer Fraktion und, ich denke, von unserem Haus an alle Opfer richten möchte: Öffnet euch! Versucht einfach zu denken, das ist nicht eure Schuld, ihr habt keine Verantwortung, die haben die anderen! Wir als Gesellschaft haben auch die Verantwortung, entsprechend mit diesem Thema umzugehen.
Ich finde es gut, dass Sie unserem Antrag zustimmen wollen, denn der Weg von Ihnen ist nicht der, der an sich gangbar ist, denn das ist verkürzt, das ist nicht bis zu Ende gedacht, auch wenn ich das von einigen schon glaube. Dass der Antrag überhaupt bei Ihnen durchgekommen ist, wundert mich ein bisschen, denn systematisch rechtlich gesehen, aus dem Rechtsstaatlichkeitsprinzip heraus betrachtet, kann man einem solchen Antrag keine Zustimmung erteilen. So vernünftig müssen alle sein. Ich freue mich, wenn Sie dann zustimmen, und ich hoffe, es stimmen auch alle Weiteren zu.
Ich habe noch nichts zum Opferentschädigungsgesetz gesagt, das ist nämlich eine ganz wichtige Komponente des Ganzen. Jetzt habe ich mich eben auf das Strafrechtliche bezogen, es ist natürlich auch so, dass es eine gewisse Entschädigung geben muss. Ich habe auch schon einmal mit Leuten geredet, die im Täter-Opfer-Ausgleich tätig sind. So merkwürdig es erscheint, diese Menschen berichten, dass es Opfern sogar nicht einmal so schlecht tut, wenn sie irgendetwas bekommen, dann haben sie irgendetwas von dem anderen, der musste auch etwas herausgeben, sie waren nicht die einzigen, die etwas gegeben haben, und die anderen haben nur bekommen. Die Opfer haben auch etwas bekommen, und diesen Anspruch müssen sie stellen können. Da ist die Verjährungsfrist viel zu kurz, von daher finde ich es sehr sinnvoll von Ihnen, Herrn Timke, dass Sie das auch noch einmal im Nachgang als Dringlichkeitsantrag angemeldet haben.
Ich denke, wir stehen hier wirklich im Wort, dass wir etwas dafür tun wollen, und nicht nur einfach etwas reden. Deswegen halte ich es auch für überflüssig, Ihren Antrag jetzt kaputt- und kleinzureden. Ich habe ja schon ein paar Sachen dazu gesagt, aber ich denke, die Geschlossenheit des Hauses ist das, was uns eigentlich hier bewegen sollte und das Thema weitertragen sollte. Damit lasse ich es erst einmal bewenden. – Danke!
Herr Präsident. liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Troedel, ich halte nichts davon, dieses Thema an den Rechtsausschuss zu überweisen, weil es eine Sache ist, die der Bund zu regeln hat. Deswegen wollen wir ja von diesem Haus aus auch eine Bundesratsinitiative entwickeln.
Wir können uns gern mit diesem Thema beschäftigen, das ist auch das, weswegen wir hier zu Recht lang und breit darüber diskutierenen, das ist richtig so! Das können wir auch als Thema für uns aufnehmen, aber es sollte nicht das im Grunde stören, was wir hier erreichen wollen. Ich hoffe, damit in Ihrem Sinne zu sprechen. Wir nehmen uns gern dieses Themas an, das ist aber Bundesangelegenheit, und das muss dort geregelt werden.
Herr Dr. Möllenstädt, ich würde sehr gern an Rechtsgeschichte mitschreiben. Für mich wäre sehr wichtig, wenn dieses Deliktsfeld insgesamt in den Bereich eines Verbrechens käme, denn in vielerlei Hinsicht handelt es sich bei diesen Straftaten nur um Vergehen. Das hängt damit zusammen, dass die Mindeststrafe nicht generell ein Jahr ist, sondern dass sie sehr häufig darunter liegt. Ich fände es ein ganz zentrales Anliegen, das zumindest auf diese strafrechtliche Ebene zu heben. –––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.
Verjährungsfristen zu verlängern ist auch für die Durchsetzbarkeit von zivilrechtlichen Ansprüchen wichtig. Von daher, denke ich, sollte man trotzdem dabei bleiben, über ein längeres Strafmaß längere Verjährungsfristen zu erreichen, die dann auch die Durchsetzung von zivilrechtlichen Ansprüchen besser möglich machen. Ich bitte also noch einmal alle, diesem Antrag zuzustimmen, der nur insoweit gegen die anderen beiden Anträge spricht, als er sich dem Ganzen systematisch nähert. Pauschal Verjährung aufzuheben geht nicht, dafür sind wir hier in einem Rechtsstaat, und das ist auch gut und richtig so. Man sollte sich damit auseinandersetzen, dass das seinen Sinn hat.
Noch einmal zu Herrn Tittmann! Sie haben gerade sehr bildreich beschrieben, wie fertig diese Menschen sind. In bestimmter Hinsicht gebe ich Ihnen recht; das bleibt das ganze Leben lang bei einem. Es gibt aber zum Glück sehr viele gute Therapeuten, die auch helfen, dass das Leben damit trotzdem noch lebenswert ist. Denen, die sich damit sehr beschäftigen, möchte ich danken! – Danke!
Herr Präsident, sehr Kolleginnen und Kollegen! Mit dem Untersuchungshaftvollzugsgesetz ist ein Gesetz vorgelegt worden, das ganz konkret diesen Verfahrensabschnitt für den einzelnen Menschen regelt. Ganz wichtig ist zu beachten, dass es dabei nicht um Strafhaft, sondern um Untersuchungshaft geht. In diesem Verfahrensstand ist dann derjenige, der dort einsitzt, noch nicht derjenige, der die Tat wirklich begangen hat. Darauf wird mit dieser Vollzugsregelung abgezielt. Wichtig ist, dass sich ein Mensch in diesem Verfahrensstadium weitestgehend weiter so verhalten kann, wie es auch „draußen“ möglich wäre. Darauf haben wir unser Augenmerk gelegt.
Ich denke, dass wir das auch unter der Prämisse sehr gut hinbekommen haben, dass wir bereits einen sehr guten Gesetzentwurf vorgelegt bekommen haben, den wir an den einen oder anderen Stellen noch verfeinern, verbessern und auch durch viel praktische Unterstützung weiterentwickeln konnten. Wir haben ja eine Anhörung durchgeführt, die sehr starken Praxisbezug hatte, damit man auch wirklich sieht, wie es sich auf die Menschen auswirkt, die in Haft sind. Wie wirkt es sich auf die Menschen aus, die außerhalb der Haft sind, die sich mit den Häftlingen natürlich beschäftigen müssen? Ich denke, wir haben wirklich etwas erreicht. Ich kann mich der Bitte nur anschließen, diesem Gesetz heute zuzustimmen, und ich möchte allen danken, die sich damit sehr konstruktiv beschäftigt haben, uns begleitet haben und möchte damit schließen. – Danke!
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Herr Tittmann, Sie endeten damit, dass wir diesem Antrag zustimmen sollen. Das kann ich hier schon einmal per se gleich für das Haus sagen, dass wir dem nicht zustimmen werden.
Ich finde, es ist ein Trauerspiel, wie Sie mit so einem Problem umgehen. Sie fordern polizeilich überwachte Heime. Sie sind sich offenbar nicht im Klaren darüber, dass das einen massiven Eingriff darstellt. Solche Eingriffe, die in die Grundrechte einzelner Menschen vorgenommen werden, brauchen eine bestimmte Rechtsgrundlage. Die sehe ich hier nicht. Sie haben in Ihrem Vortrag auch wieder einmal alles durcheinandergeworfen, so sehe ich es. Sie haben im Grunde genommen über alle Jugendlichen, alle Kinder gesprochen, die in irgendeiner Weise auffällig geworden sind, auch wenn Sie das jetzt gleich wahrscheinlich anders darstellen werden. Es können nicht alle Kinder und Jugendlichen eingesperrt werden, glücklicherweise tun wir das auch nicht, und das wird auch nicht passieren. Es gibt etwa drei bis vier kritische Fälle im Jahr, dort muss ein wirklich starkes Hilfesystem greifen, das ist hier in Bremen im Vorfeld vorhanden. Wenn sie dann gewisse Grenzen überschreiten, besteht eine Möglichkeit einer externen Unterbringung, wo dann ––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.
ein Hilfesystem doch sehr stark noch forciert wird. Von diesen Fällen gibt es glücklicherweise sehr wenige, wie gesagt.
Eine solche Heimunterbringung ist das letzte Mittel, das im Rahmen einer Verhältnismäßigkeitsprüfung überhaupt ergriffen werden kann. Wenn Sie sagen, dass wir vor diesen Menschen ohnmächtig kapitulieren, dann würden wir eine Bankrotterklärung abgeben, wenn wir alle Menschen in ein Heim stecken würden, mit denen wir nicht klar kommen. Das hieße, dass wir überhaupt keine anderen Möglichkeiten haben. Wir haben aber andere Möglichkeiten! An diesen wollen wir auch festhalten. Einsperren führt im Gegenteil, wenn es dauerhaft ist und es überhaupt keine Möglichkeit für Kinder und Jugendliche mehr gibt herauszukommen, eher zur Verstärkung negativer Verhaltensformen, die wir nicht wollen. Insoweit können wir dem nicht zustimmen! Wenn Sie sich ohnehin noch einmal gemeldet haben: Wie stellen Sie sich das vor, wie soll die Dauer aussehen? So wie Sie das hier in Ihrem Antrag darstellen, ist das wirklich eine Inhaftierung bis ans Lebensende. Das kann ja nun wirklich nicht Ihr Ernst sein! Daher kann man sich auch nicht ernsthaft vorstellen, diesem Antrag zuzustimmen. – Ich danke für das Zuhören!
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! So viel Zeit muss sein: Erstens heiße ich Peters-Rehwinkel, und zweitens, ich bin eine Achtundsechzigerin: In dem Jahr wurde ich geboren!
Im Übrigen nur noch einmal in Kürze: Der zweite Wortbeitrag von Ihnen war nicht besser. Es ist so, Sie spulen Ihre Hetze in Textbausteinen ab. Kurzer Einschub: Der Textbaustein vorhin passte nicht, weil ich hier die Rede gehalten habe.
Ruhe, Herr Tittmann! Sonst muss ich Sie in ein Heim einweisen, wenn Sie sich jetzt nicht ordentlich verhalten können.
Wir bleiben bei der Ablehnung des Antrages. Mehr muss ich gar nicht dazu sagen. – Danke schön!
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Die eben genannten Bereiche sind insgesamt – ich beschränke mich jetzt auf eine Bilanzierung – davon geprägt, dass im erforderlichen Maße Personal verstärkt wurde, im Gegensatz zur Personaleinsparung. Es wird versucht, die Aufgabenerfüllung durch Umschichtung und Umstrukturierung zu erreichen. Die relevanten Bereiche wurden verstärkt, und die Realisierung von überfälligen Projekten konnte durch das Konjunkturprogramm II erfolgen. Im Bereich Inneres: In Bezug auf die Polizei können wir konstatieren, dass hier eine deutliche Verstärkung erfolgt ist. Im Gegensatz zu den Jahren 2005 und 2006, in denen 25 und 38 Stellen mehr geschaffen wurden, liegen wir jetzt 2010 bei einer Verstärkung auf 115 Stellen. Beim Stadtamt wurde ebenfalls eine Verstärkung um 30 Personen oder eine Umschichtung durchgeführt, sodass auch dieser Bereich in seiner Aufgabenerfüllung gestärkt werden konnte. Im Bereich der Justiz wurden Personalverstärkungsmittel in Höhe von 1,5 Millionen Euro dazugegeben. ––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.
Zusätzlich sind im Bereich Jugendkriminalität 193 000 Euro zur Verfügung gestellt worden, insgesamt also 1,7 Millionen Euro. Dies wirkt sich auf den Bereich so aus, dass etwa 40 Bedienstete mehr eingestellt werden können. Es wirkt sich auch auf die Verfahrensdauer und -durchführung aus, zum einen auf die Bürgerfreundlichkeit im Rahmen der Verfahrensdurchführung, und in Bezug auf Jugendliche wirkt es sich zum Beispiel auf „Stopp der Jugendgewalt“ aus. So ist es wichtig, dass Verfahren im Jugendbereich schnell durchgeführt werden. In diesem Bereich ist außerdem ein Sonderprogramm von einer Million Euro aufgelegt worden. Zudem ist die JVA nun in dem Prozess des Umbaus, zur Modernisierung und zur Sicherheit, und dies zugunsten der Insassen und der Bediensteten. Es gibt über zehn Jahre gestreckt 50 Millionen Euro, wobei in den ersten beiden Jahren 10 Millionen Euro zur Verfügung gestellt werden, um das Programm entsprechend schnell durchführen zu können. Im Bereich Sport wurde die Vereinsförderung dadurch sehr gestärkt, dass die Mittel „Wohnliche Stadt“ in Höhe von 250 000 Euro aufgestockt wurden. Das kommt dem Kinder- und Jugendsport zugute. Ich sprach eben davon, dass jetzt Projekte durch das Konjunkturprogramm II realisiert werden; genannt seien die Sportanlage Hohweg, das Burgwallstadion in Bremen-Nord, die Halle am Osterdeich, der Kunstrasenplatz Stadtwerder und – ganz wichtig! – die Leichtathletikanlage, die schon lange überfällig ist. Diese Projekte konnten sich über diese Mittel realisieren lassen beziehungsweise sind in der Realisierungsphase.
Die Bremer Bäder, die insgesamt bilanziert gut dastehen, werden strukturell verbessert, indem das Cashmanagement übertragen wurde, was sich auf die Zinsen auswirkt. Der Schadensersatz wurde in den allgemeinen Haushalt überführt. Zusätzlich gibt es 130 000 Euro für das Freibad Blumenthal. Das ist für Bremen-Nord ein wichtiges Projekt. Darüber hinaus müssen aber die Bremer Bäder gesichert werden. Das ist ein Punkt, der nicht allein oder überhaupt nicht aus dem Sporthaushalt getragen werden kann. Dafür muss gesorgt werden! Damit möchte ich schließen. – Vielen Dank!
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Antrag ist überschrieben mit „Jugendstrafverfahren beschleunigen“, aber auch meine Fraktion liest eher daraus, dass es hier um Datenerhebungen geht, und die würde im Ergebnis eigentlich nur die Verwaltung belasten. Ich bin froh, dass die Behörde, die verstärkt wurde, sich wirklich dann auf diesen Bereich konzentrieren kann, um den es geht, nämlich um die Jugendstrafverfahren als solche und nicht um die Suche nach Daten und das Zusammenstellen von solchen, die meines Erachtens und unseres Erachtens niemanden weiterbringen.
Das Ziel im Jugendstrafrecht ist – wie eben schon von Herrn Frehe oder Frau Neumeyer, das möchte ich nicht unterschlagen, gesagt wurde – der Erziehungsgedanke. Letztendlich endet aber jedes Verfahren ganz am Ende entweder mit einer Weisung ––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.
oder einer Maßregel oder, wenn schon wirklich viele Sachen vorgefallen sind, mit einer Freiheitsstrafe. Auf diese Strafe muss niemand warten, die folgt nämlich ganz von allein am Ende des Verfahrens. Es wird niemand nach Hause geschickt, weil dann keine Plätze in der JVA frei sind. Darauf muss niemand warten, die Sicherheit kann die CDU haben!
Wenn die FDP jetzt hier in Person von Herrn Dr. Möllenstädt einbringt, dass man in diesem Rahmen noch einmal über die Polizei reden kann, kann man natürlich überall Fragen beantworten, die nicht gestellt wurden. Hier geht es allerdings um die Jugendstrafverfahren, darum wollen wir uns kümmern. Wir haben uns dem, finde ich, in guter Art und Weise angenommen, indem das Konzept „Stopp der Jugendgewalt“ aufgelegt wurde. In diesem Rahmen wurde die Staatsanwaltschaft verstärkt, insbesondere im Intensivtäterbereich. Das ist auch bei Jugendlichen ein sehr wichtiger Aspekt, dass dort gleich zugriffen wird.
Die derzeit durchschnittliche Verfahrensdauer ist hier im Bundesdurchschnitt gesehen wirklich gut. Was meines Erachtens nicht sein darf, wie eingangs schon gesagt, ist, dass der Verwaltungsaufwand erhöht wird und dass Verfahren beschleunigt werden zulasten der Rechtsstaatlichkeit. Es darf auf keinen Fall in die richterliche Freiheit eingegriffen werden, indem dazu aufgefordert würde, schneller zu sein als schnell. Aus praktischer Sicht, wie ich sie habe, ist es so zum Beispiel, bei Verfahren mit mehreren Angeklagten, mehreren Zeugen müssen mehrere Anwälte die Gelegenheit nehmen, Akteneinsicht und gegebenenfalls Stellung zu nehmen. Es gibt Fälle, da sind Zeugen einfach nicht greifbar, da werden zwei bis drei Termine aufgeschoben, und schon hat man eine Verfahrensverlängerung, die sich aus der Praxis heraus ergibt und die man nicht durch Datenerhebung ändern kann.
Das Ziel sollte sein, sich überhaupt mit den Jugendlichen als solchen, mit den Straftätern auseinanderzusetzen. Das ist ein Bereich, worum sich zu kümmern ist. Ich denke, die Gerichte nehmen sich der Jugendstrafverfahren derzeit schon sehr gut an. Deswegen lehnen wir diesen Antrag ab. – Besten Dank!
Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Mit einem haben Sie, Herr Tittmann, recht, wir werden diesen Antrag ablehnen! Das hängt damit zusammen, dass Sie dazu auffordern, dass geeignete Initiativen unterstützt werden sollen. Dann wäre es an Ihnen gewesen, diese geeigneten Initiativen hier vorzutragen, sachlich zu
begründen, sodass der Antrag, den Sie hier stellen, auch wirklich zustimmungsfähig ist. Das sehe ich hier nicht, daher können wir diesem Antrag auch überhaupt nicht stattgeben, dem zustimmen, das geht leider nicht.
Was ich innerhalb Ihrer Rede ja wieder einmal völlig vermisse, ist, dass Sie sich überhaupt nicht sachlich mit diesem Thema auseinandergesetzt haben, denn dann wüssten Sie, dass zum Beispiel eine Narkose und ein Schmerzmittel nicht gleichzeitig verabreicht werden. Die Vergabe von Schmerzmitteln an die Tiere wird jetzt erst einmal übergangsweise ab dem 1. April 2009 vorgenommen. Das wird jetzt von den meisten Schweinefleisch verarbeitenden Betrieben so gehandhabt. Das geht aus einer Eigenerklärung der Qualität und Sicherheit GmbH hervor. Warum jetzt dieser Schritt noch nicht gegangen wurde, dass es zu einer betäubungslosen Kastration kommt, liegt daran, dass es natürlich verschiedene Methoden gibt, die im Raum stehen, die ich jetzt hier auch gleich kurz darstellen möchte, damit dann auch wirklich nach außen klar wird, dass wir uns mit diesem Thema Tierschutz auseinandersetzen und auch wissen, warum es noch keine Gesetzesinitiative gibt. Es gibt zum Beispiel die Möglichkeit der Züchtung von Ebern ohne Ebergeruch, denn das ist ja das Problem. Die Tiere sollen vor der Geschlechtsreife kastriert werden, damit sie nicht diesen Ebergeruch haben, den man nur bei gebratenem Schweinefleisch riecht. Das riechen auch nicht alle Menschen, aber es gibt einige, die es riechen können. Wir haben eben gerade vor diesem Antrag über das Thema Verbraucherschutz geredet, und das ist auch ein wichtiger Aspekt innerhalb dieses Themas, denn auch dieser Verbraucherschutz, die Menschen, die dann das Fleisch verzehren, müssen mitbedacht werden. Bei einer weiteren Methode, der Impfung, die eine Kastration über Impfung und nicht mit Hormongaben darstellt, ist auch das Thema Arbeitsschutz mit zu bedenken, denn bei solchen Impfungen kann es auch sein, dass die Menschen, die diese Spritze verabreichen, sich selbst impfen und dann ebenfalls kastriert sind, das kann nicht das Ziel sein. Solche Sachen muss man mit im Blick haben. Ein solches Mittel ist EUweit auch noch nicht zugelassen, und auch die Verbraucherakzeptanz in diesem Punkt ist nicht gegeben, weil es eben noch keine ausgereifte Technik ist. Man könnte des Weiteren zur Jungschweinemast übergehen, das hieße dann die Schlachtung eines Tieres vor der Geschlechtsreife. Geschlechtsreife tritt ungefähr bei einem Gewicht von 90 Kilogramm ein. Das hieße dann aber, für die nötige Fleischmenge, die produziert werden soll, noch mehr Tiere zu töten, und das ist dann auch wieder bedenklich. Es gibt zum Beispiel auch die Möglichkeit, dass über eine elektronische Nase geprüft werden kann, ob das
Fleisch diesen Ebergeruch hat, aber auch da ist es noch nicht soweit gediehen, dass dieses Mittel, diese Nase, schon funktioniert. Weitere Methoden sind das Spermasexing. Dann würden nur noch weibliche Tiere geboren werden, das hieße, dass darauf eingewirkt werden muss, wie sich das Sperma zusammensetzt. Das wäre natürlich eine Verschlechterung des Materials, die Mortalitätsrate ist dabei auch ein Problem. Von daher ist diese Methode nicht ausgereift. Eine Betäubung würde immer erforderlich machen, dass ein Tierarzt sie vornimmt, was per se nicht das Problem ist, aber es müssten bewegliche Geräte mitgenommen werden, und dadurch erhöht sich die Infektionsgefahr. Die Tiere, die sehr klein sind, kühlen aus und können sterben. Das ist also immer noch nicht das, womit wir das Ziel wirklich erreichen können. Ein Gas, das zur Anwendung gebracht werden kann, wirkt sich auch unter Umständen auf die Anwender aus. Sie hoben hervor, dass sich irgendwelche Landwirte aus Kostengründen dagegen sperren. Ich glaube noch nicht einmal, dass das so auf sie abzuwälzen ist, dass jetzt die Landwirte, die Produzenten dieses Fleisches, sich dagegen sperren. Sie würden es natürlich machen, wenn es ausgereifte Techniken gäbe. Soweit sind wir leider noch nicht, von daher ist es jetzt nicht angezeigt, eine Gesetzesinitiative zu starten, weil sie im Moment noch keinen Inhalt hat, der wirklich eine Verbraucherakzeptanz mit sich bringt und für die Tiere unbedenklich ist. Aus diesen Gründen kann eine Gesetzesinitiative von uns jetzt nicht ausgehen. Es ist auf Bundesebene von den Grünen bereits ein Antrag gestellt worden, der dieses Thema aufgreift, der die Unterstützung der SPD hat und insgesamt konsensual betrachtet wird. Die eine EU-Öko-Verordnung besagt, dass ein Verbot einer solchen betäubungslosen Kastration ab Ende 2011 erreicht werden soll. Bis dahin ist also noch eine ganze Menge Zeit, sich mit diesen von mir eben gerade genannten, kurz ausgeführten Methoden auseinanderzusetzen, sodass dann das Ziel, das am Ende angestrebt wird, auch erreicht werden kann. Bloß haben Sie, eingangs von mir schon gesagt, irgendwie keine geeignete Initiative genannt, kein Mittel, das Sie hier ausführlich dargestellt haben, das uns in die Lage versetzen würde, jetzt sofort eine Gesetzesinitiative zu starten. Von daher müssen wir dem Ganzen hier eine Absage erteilen. – Danke!
Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Dass wir es hier mit einem Thema zu tun haben, mit dem sich niemand wirklich persönlich auseinandersetzen möchte, ist völlig unbenommen. Ich halte es für maßlos ungerecht und unfair, Herr Tittmann, wie Sie nach wie vor mit diesem Thema umgehen. Man kann Ihnen nachsagen, was man will, aber in einem Punkt sind Sie zuverlässig, und zwar indem Sie ständig völlig unsachliche, überhaupt nicht weiterbringende Textbausteine hier abspulen.
Nein, jetzt bin ich einmal an der Reihe! Ich gehe jetzt einmal auf Sie ein, weil Sie als Letzter gesprochen haben. Sie beschwerten sich, dass wir uns hier auch sehr mit den Tätern auseinandersetzen. Das halte ich auch für geboten, denn wir sind in einem Rechtsstaat, der sich mit dieser Seite auch auseinandersetzen muss. Wie sich aus dieser Großen Anfrage einwandfrei ergibt, ist es so, dass sich auch sehr stark mit der Opferseite auseinandergesetzt wird. Es gibt hier in Bremen dankenswerterweise viele Einrichtungen wie die Polizei, die sich insbesondere mit ihrem K 32 und der Unterstützung der IuK sehr eingehend um dieses Thema kümmert. Es ist eine sehr hohe Belastung für diese Menschen, denn sie müssen sich jeden Tag damit auseinandersetzen, und ich finde, dem gebührt wirklich hoher Respekt. Wenn Sie solche Beiträge bringen, verreißen Sie dieses komplette Thema für alle, die etwas damit sachlich zu tun haben.
Sie forderten hohe Haftstrafen. Dem ist entgegenzusetzen, dass das Sexualstrafrecht sehr stark refor––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.
miert wurde und letztlich auch dazu geführt hat, wie diese Große Anfrage auch darstellt, dass eine hoheAufklärungs- und Ermittlungsquote erreicht werden konnte. Fakt ist leider, das ist der Antwort zu entnehmen, dass eine hohe Anzahl von Fällen eingestellt werden musste. Da wäre auch meine Frage, woran es konkret liegt, ohne einen Vorwurf jetzt in den Raum stellen zu wollen. Man muss wissen, woran es liegt, um Sachen ändern zu können. Insoweit würde ich befürworten, dass diese Frage vielleicht noch einmal aufgenommen wird.
Des Weiteren will ich nicht noch einmal darauf eingehen, in welcher Art und Weise sich dieser Kindesmissbrauch überhaupt vollzieht, denn meine Vorredner haben es ja schon ausführlich dargestellt. Es ist Tatsache, dass sich das durch das ganze Leben durchzieht und nicht nur manchmal, sondern bei allen und immer und das das ganze Leben lang.
Von daher ist es wichtig, dieses Thema immer wieder aufzugreifen, auch sachlich, und das auch von Ihnen bitte, Herr Tittmann. Ich höre gern, dass Sie das hiermit weiter vorantreiben wollen. Dann machen Sie das auch einmal, aber in einer Art und Weise, die wirklich sachdienlich ist!
Hier wurde nicht nur eine Große Anfrage gestellt, wir haben ja letztlich hier auch einen Antrag der CDU. Ich meine, da gehe ich konform mit meinen Vorrednern, die das auch befürworten, dass eine Überweisung durchgeführt werden sollte, weil man sich gerade mit dem Spezialthema Technik doch näher auseinandersetzen sollte. Ich meine, dass es ein Baustein neben allem anderen ist, neben Opferschutz, neben der Beschäftigung mit Tätern auf präventiver Seite, dass Täter nicht zu Tätern werden, dass Opfer nicht ihr Leben lang Opfer bleiben. Mit diesem technischen Instrument muss sich auseinandergesetzt werden, denn ich halte es für einen Baustein.
Noch ein Wort zu Frau Troedel! Ich konnte Ihnen nicht wirklich folgen, wie Sie so etwas vermischen können. Das sind unterschiedlichste Dinge, das darf man nicht einfach in einen Topf werfen.
Wenn jetzt diese Kritik von Ihnen eingebracht wird, verstehe ich nicht, wie Sie hier auf der einen Seite sagen, nein, das ist nicht gut, aber auf der anderen Seite möchten Sie es doch überweisen. Ich denke, wir sollten es in dem Rahmen in einer Anhörung klären, dann wird uns das Ganze ein Stück weiterbringen. Aber man sollte trotzdem so schnell wie möglich dafür sorgen, jede Tat und jeden Blick auf diese Seiten, die einen millionenschweren Markt darstel
len und wohinter ganz viel steht, zu verhindern. – Danke schön!
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte auch um Verständnis bei der CDU werben. Wenn mir jemand zuhört, wäre es charmant! Ich finde es wirklich wichtig, dass wir uns dieses Themas genau annehmen. Herr Strohmann – Erde an Herrn Strohmann! –, ich möchte dieses Thema wirklich ernsthaft diskutieren, und ich finde, Ernsthaftigkeit ist gegeben, wenn wir uns damit in den Ausschüssen und in der Deputation befassen. Das wäre schön! Es ist wirklich sehr wichtig, dass wir das Thema in Geschlossenheit angehen und uns nicht darin verlieren zu fragen: Wer hat wo Schuld? Wer hat was zu wenig gemacht? Es geht darum, dass wir ein Problem haben, das gelöst werden muss. Ich finde die Überweisung daher sachgerecht und möchte für meine Fraktion noch einmal dafür werben.
Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Der Antrag der CDU ist ein gut gemeinter,
nur meine ich auch, mich den Äußerungen von Herrn Frehe anschließend, dass er im Grunde genommen für erledigt zu erklären ist, weil sich das Ganze ja als positiv herausgestellt hat, dass eben die Dinge, die sein sollen, nämlich dass es eine Anlaufstelle für Täter des Dunkelfeldes und für potenzielle Täter gibt und dass die Therapieauflagen zu erfüllen sind, im Grunde ja gewährleistet sind, das ist ja gut. Vom Ansatz her finde ich den Antrag auch gut. Zu Herrn Tittmann sage ich jetzt nichts, weil mir meine fünf Minuten dafür zu schade sind.
Im Grunde genommen ist es so, dass er für erledigt zu erklären ist, und wir müssen ihn, wenn Sie ihn aufrechterhalten, dann auch leider ablehnen. Wir treten natürlich dem Bericht bei.
Ich möchte nur noch etwas zum Thema Opferschutz durch Prävention sagen. Wenn es an diese Fachstelle gebunden ist, ist es auch die falsche Anlaufstelle, weil es sich dort überhaupt nicht um Opfer handelt, die dort eine Anlaufstelle finden, sondern da geht es wirklich um die Täter. Das ist deren Aufgabenfeld, nicht weil sie das andere nicht wollen, sondern weil es gar nicht ihre Aufgabe ist. Insoweit wäre dann eine Förderung dieser Fachstelle vor diesem Hintergrund erst einmal eine Bevorzugung, wenn nur eine Stelle extra gefördert werden soll, und zweitens ist es dann auch nicht die richtige Stelle für dieses Ziel, was erreicht werden soll. ––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.
Des Weiteren halte ich es auch nicht für gut, wenn sich jetzt potenzielle Täter gemeinsam mit bereits verurteilten Straftätern zu einer Stelle begeben sollen, weil es auch ein Problem sein wird, wenn potenzielle Täter sagen, wir wollen uns outen, wir wollen es in den Griff bekommen, wir wollen das nicht machen, und laufen dann solchen Leuten über den Weg. Ich denke, das sollte auch besser getrennt gehandhabt werden. Darüber ist nachzudenken!
Zu der Charité in Berlin, die ja dieses Projekt betreibt, möchte ich sagen, dass es ein bundesweites Projekt ist. Was derzeit noch nicht herausgestellt wurde, ist, ob überhaupt eine Therapie, ob solche Maßnahmen wirklich dazu führen, dass solche Straftaten verhindert werden. Es wäre auf jeden Fall ein Thema im Gesundheitsbereich, das von Ihnen dort aufgegriffen werden kann und sollte, das halte ich nur für richtig. So etwas aber jetzt sofort auf Bremen zu übertragen, meine ich, ist momentan nicht unbedingt sachdienlich, weil es dann ja auch für Bremer zugänglich ist als bundesweites Projekt. Wir sind aber natürlich, wenn es irgendwann so weit kommt, hier in Bremen so etwas anzubieten, und es gut ist, da an Ihrer Seite.
Generell ist es für Opfer einer solchen Tat weiterhin wichtig – noch einmal Bezug nehmend auf das, was ich vorhin schon sagte, beziehungsweise noch Ergänzungen dazu –, dass es eine kurze Verfahrensdauer sein muss, die solche Verfahren prägt, denn Gutachten leiden sehr darunter, dass die Opfer natürlich verdrängen, was ihnen passiert ist. Darunter leiden natürlich die Aussagen, das heißt, sie leiden darunter, die Opfer leiden weniger, wenn sie verdrängen, wenn sie sich von dem Geschehen lösen. Das wirkt sich dann aber negativ auf das Strafverfahren aus. Es muss Projekte für männliche Jugendliche geben. Ich halte es für wichtig, dass sie ihre Grenzen erkennen. Es muss Projekte für Kinder geben, wo sie lernen, dass sie Nein sagen dürfen, und es muss einen Weg aus dieser Tabuzone heraus geben. Es ist ganz wichtig, dass sich Kinder und Opfer solcher Straftaten wirklich dazu bekennen dürfen und sich von ihrer Schuld lösen können. Die Verantwortung gehört zum Täter und nicht zum Opfer, das ist ganz wichtig.
Ich möchte in diesem Rahmen an die Teilnehmer des runden Tisches „Sexualisierte Gewalt“, die sich immer sehr intensiv mit diesem Thema auseinandersetzen, einen Dank richten. Ich denke, dass wir uns auch weiterhin im Rechtsausschuss damit auseinandersetzen und das Thema im Rahmen der Gesundheitsdeputation aufnehmen. – Besten Dank!
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Herr Tittmann, diesen Antrag werden wir auf keinen Fall hier durchgehen lassen, denn Sie haben auch nicht ein einziges sinnvolles Wort gebracht, um ihn zu begründen. Das ist in Gänze abzulehnen. Das ist hier schon einmal vorab festzustellen!
Ich habe mir ein bisschen die Mühe gemacht, darüber nachzudenken, warum Sie überhaupt hier solche Anträge einbringen. Das kann in keiner Weise mit Opferschutz zu tun haben. Sie haben zwar gesagt, der Opferschutz kommt zu kurz, aber das ist ganz schnell und ganz sicher bei Ihnen an erster Stelle so. Sie haben die ganze Zeit nur über Täter gesprochen,
mit keinem Wort über Opfer. Sie haben genau das gemacht, was auch die Täter mit den Opfern machen: Sie haben sie nämlich missbraucht, Sie haben sie zum zweiten, zum wiederholten Mal missbraucht.
Wann immer Sie den Mund zu diesem Thema aufmachen, muss ich ganz ehrlich sagen, da bekomme ich zu viel! Deswegen bin ich froh, dass ich jetzt hier selbst etwas dazu sagen kann, denn Sie selbst wissen überhaupt nicht, worum es geht, aber Sie versuchen, es hier so darzustellen als ob, verpacken das Ganze, als ob wir hier überhaupt keine Ahnung hätten und damit nicht umgehen können.
Wir sind hier zum Glück in einem Rechtsstaat, und wir haben Instrumente, die sich damit beschäftigen, dass Opfer geschützt werden, und wir gehen auch gegen Täter vor, und das werden wir auch weiter tun. Es gibt sinnvolle Methoden zum Opferschutz, die im Rahmen der Justiz möglich sind: Es gibt die Nebenklage, es gibt die ehrenamtliche Begleitung von Opfern in Verfahren, es gibt Beratungsstellen, wenn es schon passiert ist, wenn es zu spät ist.
Man sollte den Kindern sagen, dass sie mehr Nein sagen müssen. Aber Sie können hier so nicht reden!
Wir jedenfalls werden diesem Antrag in gesamter Breite des Parlaments eine Absage erteilen, und ich denke, das ist der einzig richtige Weg überhaupt, mit Ihnen umzugehen, wenn Sie so weitermachen. Sie scheinen sich von Ihrer Gesinnung in keiner Weise gelöst zu haben, und von daher ist das Ganze hier indiskutabel.