Thomas Ehmke
Sitzungen
17/7
17/8
17/13
17/14
17/16
17/17
17/23
17/26
17/31
17/33
17/46
17/52
17/64
17/65
17/68
17/71
17/72
17/75
17/77
17/84
17/86
Letzte Beiträge
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Zunächst will ich sagen, Herr Hinners, wir hätten es in der Tat noch schöner gefunden, wenn wir Ihren Antrag nicht hätten mitbeschließen müssen, weil man ihn nicht gebraucht hätte, sondern wenn wir an dieser Stelle doch schon sagen könnten, das Problem der Fortsetzung der ISTEC ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
ist gelöst. Vielleicht kann der Innensenator es gleich, ich weiß es nicht. Ich weiß, dass heute Mittag der Personalrat Polizei zum Schlichtungsvorschlag getagt hat. Vielleicht fallen Forderungen im Parlament und Lösung des Problems zumindest im ersten Punkt hier schon zusammen, das werden wir gleich sehen. Ganz unabhängig davon will ich aber dennoch sagen, in der Analyse sind wir uns weitgehend einig. Die ISTEC macht eine gute und richtige Arbeit, diese Arbeit muss fortgesetzt werden. Wir haben erste wichtige Schritte erzielt. Wir sind aber nur auf dem Weg, es sind auch noch etliche Schritte zu gehen. Ich sage, ich wäre auch froh darüber, wenn wir an manchen Punkten schon weiter und schneller wären. Wir haben das, insbesondere im Hinblick auf den Austausch von Informationen, auch beim Konzept „Stopp der Jugendgewalt“ erleben müssen, dass das manchmal schwergängiger war, als man es sich zunächst vorgestellt hat, aber auch da haben wir gemerkt, dass sich mit der Zeit die Probleme lösen lassen. Deshalb bin ich optimistisch, dass wir sie auch hier lösen. Zusammenfassend kann ich an der Stelle sagen: Was teilen, dass die ISTEC gute Arbeit macht und wir erste wichtige Schritte gegangen sind. Wir können und müssen noch besser werden und müssen weitermachen, um gemeinsam deutlich zu machen, dass wir nicht bereit sind, organisierte Kriminalität und die Aktivitäten dessen, was hier unter der Überschrift ethnisch abgeschotteter Clans läuft und Kriminalität aus diesem Umfeld, zu dulden.
Was wir so nicht ganz teilen, es wird Sie nicht überraschen, ist die Kritik am Innensenator. Wir haben durchaus den Eindruck – und er wird das hier sicherlich auch noch einmal darstellen –, dass sich der Innensenator sehr engagiert. Seit geraumer Zeit kümmert er sich darum, eine vernünftige Ausstattung für die Polizei, auch für diesen Bereich, zu organisieren. Er hat sich immer wieder mit uns gemeinsam, vielfach hier übrigens im Konsens im Haus, dafür eingesetzt, dass die Ressourcen für diese wichtige Arbeit zur Verfügung gestellt werden müssen. Weil man ja aber erahnen konnte, dass Ihre Bewertung aus Oppositionssicht da ein bisschen kritischer ausfällt, hätte man sich auch überlegen können, ob wir hier mit einem eigenen Antrag kommen und uns hier ein bisschen gegeneinander organisieren, wir noch einmal betonen, wie großartig wir sind, Sie das noch einmal in Abrede stellen. Das hätte nur der Sache nichts gebracht, deswegen haben wir es gelassen. Darum, finde ich, ist es richtig, dass wir hier gemeinsam fraktionsübergreifend noch einmal betonen, wie wichtig diese Arbeit ist, um ein Signal zu geben an die, die auf der Seite der Kriminellen stehen, dass wir nicht bereit sind, das hinzunehmen, und wir volle Rückendeckung geben, dem engagiert entgegenzutreten.
Übrigens finde ich es auch wichtig – obwohl es ja so kurz vor der Wahl reizt, hier in Streitereien über Kleinigkeiten zu versinken –, dass die Kolleginnen und Kollegen von der Polizei und die vielen anderen, die an dieser Arbeit beteiligt sind und einen schweren Job machen, der sicherlich auch nicht immer Spaß macht, von der Politik noch einmal das deutliche Signal bekommen: Wir stehen hinter ihnen, wir stehen hinter euch, wir finden es wichtig, dass ihr das so macht, und wir wollen, dass ihr das weitermacht! Das, was wir dazu beitragen können, dass die Rahmenbedingungen dafür stimmen, wollen wir tun. – Herzlichen Dank!
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Lieber Herr Mäurer, so schnell werden Sie mich dann doch noch nicht los, einmal komme ich noch. Das gibt mir aber die Gelegenheit, gleich noch einmal auf Sie zu antworten. Ich will aber vorher ein paar Sätze zum Antrag der CDU verlieren. Herr Fecker hat das Geheimnis schon gelüftet: Die Koalition wird Ihrem Antrag trotz Ihrer freundlichen Bitte nicht zustimmen und ihn aus verschiedenen Gründen ablehnen.
Zum einen: In den Punkten 1 bis 3, so glaube ich, ich habe ihn jetzt gar nicht mitgenommen, verlangen Sie die Erhebung verschiedener Daten. Zum anderen erschließt sich uns noch nicht so ganz, was Sie mit den Daten vorhaben. Was aber ohne Frage klar ist: Im Ausländerrecht gibt es eine Menge Daten, die in diesem Bereich erhoben werden. Das ist gesetzlich festgelegt. Solche Daten sind richtigerweise zu erheben. Für die Erhebung weiterer Daten fehlt es nicht nur an der gesetzlichen Grundlage, sondern wir finden es auch nicht sinnvoll, massenweise Daten zu sammeln, von denen wir nicht genau wissen, was wir damit sollen, insbesondere da Sie ja zu Recht auf die hohen Belastungen der zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hingewiesen haben, und diese Daten sammeln sich nicht von allein, sondern das müssen Menschen machen, die ohnehin genug zu tun haben. Wir wären froh, wenn sie sich auf ihre Arbeit im Wesentlichen konzentrieren könnten, ohne dass wir sie hier mit Dingen, die wir für eher unnötig halten, weiter belasten. Zum letzten Punkt muss ich allerdings sagen, eine klare Regelung zur Begutachtung der Reisefähigkeit finde ich nicht ganz falsch. Ich weiß, dass an dieser Frage gearbeitet wird. Ich finde das deshalb nicht ganz falsch, weil wir insbesondere in der letzten Legislaturperiode die eine oder andere unangenehme Erfahrung mit der Begutachtung von Reisefähigkeit und mit dem Einkaufen von Gutachten in anderen Bundesländern gemacht haben, von denen wir nicht den Eindruck hatten, dass die fachlich hervorragend waren und uns nach vorn gebracht haben. Insofern glaube ich, das ist etwas, das man sich in der nächsten Legislaturperiode, wer auch immer das dann macht, noch einmal anschauen soll, wie da der Stand ist. Ich fände schon, es macht Sinn, das zu standardisieren. Wenn ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
wir jetzt noch ein wenig mehr Zeit miteinander gehabt hätten, hätte ich gesagt, wir nehmen es noch einmal mit in die Innendeputation. Jetzt haben wir gar keine Sitzung mehr. Insofern bleibt es dabei, wir lehnen es ab. Ich will ganz kurz im Anschluss an den Kollegen Fecker noch einmal sagen, auch wir finden, dass die Stoßrichtung des Antrags nicht unsere ist. Wir wollen, dass ausländerrechtliche Maßnahmen, die erforderlich sind – dazu kann im Übrigen auch die Abschiebung gehören –, die verhältnismäßig sind und denen keine Abschiebegründe entgegenstehen, auch durchgeführt werden. Wir finden aber, dass es nicht darum gehen kann, um jeden Preis und bei allen möglichen Zweifeln Menschen in eine ungewisse Zukunft abzuschieben, sondern im Zweifel für die Humanität. Das ist unser Grundsatz auch im Ausländerrecht! Wenn nicht klar ist, in welche Situation die Menschen geführt werden, wenn begründet die Annahme besteht, dass Ausreisehindernisse, Abschiebungshindernisse vorliegen, dann darf man das nicht wegtricksen, dann muss man das ernst nehmen, und das ist die Ausländerpolitik, für die wir stehen. Auch wenn es jetzt nicht so laut knallt, es ist auch meine letzte Rede, aber hier haben wir einen richtigen inhaltlichen Dissens. Wir wollen schlicht eine andere Ausländerpolitik als Sie, und ich stimme dem Kollegen Fecker zu, es wäre sehr wichtig, in den bundesgesetzlichen Regelungen weiterzukommen. Das würde uns viel mehr helfen als die Gefechte, die wir hier an dieser Stelle führen.
Das soll es dann aber auch von mir gewesen sein. Hiermit sage ich dann wirklich Tschüss. Ich sage Danke, Herr Mäurer, für Ihre Worte. Ich bedanke mich auch bei den Kolleginnen und Kollegen für die Zusammenarbeit. Zehn Jahre habe ich es gemacht. Ich fand es nett. Ich bin gespannt, was ich in Zukunft machen werde. Ich werde ab und zu einmal schauen, wer von Ihnen hier wiedergekommen ist, und das ist einmal eine andere Perspektive auf Politik. Darauf freue ich mich aber auch. – Danke!
Dann sage ich noch einmal Danke und schließe damit. Erstens: Tschüss! Zweitens: Schön, dass wir auch in der inhaltlichen Kontroverse hier ein versöhnliches Auseinandergehen gefunden haben. Das ist doch auch etwas Feines.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir beraten hier jetzt gemeinsam zwei Anträge und einen Bericht des Senats, das alles in fünf Minuten, deshalb hier sehr gestrafft, aber das geht, glaube ich, auch. Ich will ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
zum Bericht des Senats sagen, er beschreibt ja im Prinzip die Debatte um die Neuregelung des Glücks pielstaatsvertrags bis zum gestrigen Zeitpunkt. Das heißt, der Bericht ist nicht mehr ganz auf dem aktuellen Stand. Das ließ sich sicherlich nicht vermeiden. Nichtsdestoweniger müssen wir, so glaube ich, nicht in aller Tiefe da jetzt einsteigen. Zugleich erscheint es mir auch im Detail zu früh, über die Vereinbarung der Ministerpräsidentenkonferenz zu sprechen, weil ich dazu bisher nur über Zeitungswissen verfüge.
Es scheint so, als hätten sich die Ministerpräsidenten in ihrer Mehrheit zu 15 darauf verständigt, dem Modell drei, also dem gemischten Modell, zu folgen. Das heißt, das Lotteriemonopol staatlicherseits bleibt erhalten. Im Bereich der Sportwetten wird im Rahmen einer Experimentierklausel eine begrenzte Öffnung des Markts durchgeführt. Die Details, wie gesagt, sind mir noch nicht bekannt. Ich will sagen, wenn das die Einigung ist, macht mich das nur ein bisschen froh. Ich persönlich hätte mir ein konsistentes staatliches Monopol sowohl im Bereich der Lotterien als auch im Bereich der Sportwetten gewünscht.
Ich muss aber auch anerkennen, dass die Kräfteverhältnisse so sind, wie sie sind, und was am Ende gilt.
Man muss sich jetzt die Details und die Textfassungen anschauen. Der Staatsvertrag wird jetzt die Länder erreichen, und es wird den Kolleginnen und Kollegen der nächsten Legislaturperiode zufallen, sich im Detail mit den dort vorgeschlagenen Regelungen zu befassen und eine Haltung der Bremischen Bürgerschaft dazu zu entwickeln. Aus diesem Grund werden wir hier heute auch den Antrag der FDP ablehnen. Der Antrag der FDP ist im Wortlaut etwas unscharf. Es geht nicht so ganz eindeutig hervor, ob Sie eigentlich das beabsichtigen, was die Ministerpräsidenten jetzt vereinbart haben. Wenn dem so wäre, ist der Antrag erledigt. Wenn Sie doch eher der Haltung Schleswig-Holsteins anhängen sollten, die eine noch weitergehende Liberalisierung des Glücksspielmarkts gewollt haben, dann würden wir ihn aus inhaltlicher Überzeugung ablehnen. Wie dem auch sei, das werden wir sicherlich noch im Rahmen Ihres Redebeitrags aufklären, aber aus dem einen oder anderen Grund werden wir ihn auf jeden Fall ablehnen.
Nein, den will ich auch nicht, aber wir haben zwei gute Gründe. Wir müssen nur noch herausfinden, welcher der hier Passende ist, aber, liebe Kolleginnen und Kollegen, wie gesagt, dazu kann die Bremische
Bürgerschaft in einigen Monaten sicherlich noch detailliert Stellung nehmen.
Ich will nur noch kurz auf den von uns vorgelegten Antrag, den Spielerschutz im bremischen Spielhallenwesen zu verbessern, eingehen. Wir wollen hiermit eine bisherige Regelungslücke schließen. Der Europäische Gerichtshof hat mehrfach darauf hingewiesen, dass es einer kohärenten und konsistenten Regelung bedarf, die den Bereich des Automatenglücksspiels nicht ausschließen darf, wenn man denn im Bereich der Suchtprävention eine Regelung vorlegen möchte. Diese Lücke wollen wir, wie gesagt, schließen. Wir wollen mehr Prävention, mehr Suchtprävention auch im Bereich des Spielhallenwesens.
Darüber hinaus hat der Gesetzgeber beziehungsweise der Verordnungsgeber klar geregelt, dass in einer Spielhalle maximal zwölf Geräte stehen dürfen. Da mag es einige geben, die recht trickreich in ihre Halle 24, 36, 48 oder noch mehr Geräte gestellt haben. Da ist eine Aufsicht, das ist ein Raum, das ist eine Spielhalle, aber auf dem Papier sind das drei, vier, fünf oder sechs Spielhallen. Wenn man so etwas zulässt, dann läuft die gesetzliche Regelung leer. Dann ist diese Zwölferobergrenze untauglich. Wir halten sie aber für richtig, und dann muss sie auch durchgesetzt werden können. Das sieht auch wohl die Regelung des Staatsvertrags vor. Darauf können wir aber nicht warten, weil bereits mehrere Leute angekündigt haben, von dieser Möglichkeit der Mehrfachkonzessionierung Gebrauch machen zu wollen. Für uns stellt das eine Umgehung des gesetzlichen Wollens der Zwölferhöchstregelung vor, und dem wollen wir mit unserem Gesetz einen Riegel vorschieben. – Herzlichen Dank!
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich dachte, es kommt zunächst der Rest der Antragsteller, aber wenn dem nicht so ist, will ich trotzdem gern kurz auf den Antrag eingehen. Die Ursprungsfassung Ihres Antrags war: Lieber Senat, lege bitte einen Bericht vor! Der hatte sich nunmehr erledigt, der Senat hat den Bericht vorgelegt, daraufhin kam dann die Neufassung. Ich finde, so viel Mühe haben Sie sich mit der jetzt nicht gegeben.
Bei Ihrem ersten Antrag, muss ich ja noch sagen, haben wir in den Koalitionsfraktionen durchaus auch gesagt, jetzt könnte der Bericht auch einmal kommen. Das ist so, und insofern sind wir auch froh, dass er jetzt auch vorliegt.
Ich kann das ja verstehen. Wenn man endlich einmal einen Tagesordnungspunkt vorn hat, dann zieht man den Antrag, auch wenn er erledigt ist, nicht zurück, sondern schreibt etwas Neues. Da hätte ich mir dann aber doch wirklich ein bisschen mehr versprochen. Jetzt ist es so, Inhalt ihres Antrags ist ungefähr: Ein gutes Konzept hat der Senat gemacht, gute Arbeit soll er weiter machen, es wäre wichtig, das zu verfolgen, und bitte in sechs Wochen noch einmal berichten! Dass der Senat gute Projekte macht, finden wir auch.
Dass der Senat dieses gute Projekt fortsetzen soll, finden wir auch. Ich persönlich finde, im Parlament immer zu beschließen, das Parlament findet gut und richtig, was der Senat macht, und fordert den Senat auf, weiterzumachen, ehrlich gesagt, nicht so durchschlagend. In der Pädagogik mag das mit der positiven Bestärkung seinen Sinn haben, in der Politik finde ich das, ehrlich gesagt, nicht so zielführend.
Dass der Senat jetzt alle sechs Wochen berichten soll, bis zum Februar wieder, macht unseres Erachtens auch nicht so viel Sinn. Wir sind uns mit Ihnen in einem Punkt einig, das Konzept muss umgesetzt werden, und insofern, wo noch Lücken sind, soll der Senat weitermachen, anstatt die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter jetzt im Wochenrhythmus mit neuen Berichten zu befassen.
Darum in aller Kürze, dieses Konzept, dass gemeinsam von dem Haus getragen ist, hat einen Kern, nämlich: Alle sollen für ein Ziel ressortübergreifend vernünftig zusammenarbeiten. Dieser Prozess ist schwierig. Wenn man vier Ressorts, viele verschiedene Akteure mit ganz unterschiedlichen Sichtweisen zusammenführen muss zur Bekämpfung der Jugendkriminalität, ist das eine schwierige Aufgabe. Sie ist aber wichtig, richtig, und sie ist begonnen worden. Wir haben in einigen Bereichen durchaus noch Schwierigkeiten, das räumen wir ein. Wir sind aber auf einem vernünftigen Weg. Insofern: Das Ziel teilen wir, dieses Konzept, Stopp der Jugendgewalt, soll fortgesetzt werden. Der Senat soll es weiter umsetzen, darin sind wir uns einig. Dieser Antrag trägt aber dazu leider nicht bei.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die SPD-Bürgerschaftsfraktion und ich persönlich teilen doch ganz überwiegend das, was Herr Hinners hier vorgetragen hat. Das ist auch der Grund, warum wir uns gemeinsam mit dem Koalitionspartner entschlossen haben, auf die Initiative der CDU zuzugehen und einen gemeinsamen Antrag zu entwickeln, denn, das will ich vorweg sagen, es dürfen keine rechtsfreien Räume geduldet werden. Darum war es uns auch wichtig, und ist es mir auch wichtig, dass wir heute ein klares Signal der Politik abgeben, dass auch wir nicht bereit sind, dies hinzunehmen und ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
dass wir vom Senat und der Polizei erwarten, dass Recht und Ordnung auch gegen diese Gruppen in aller Deutlichkeit durchgesetzt werden.
Darum begrüße ich ausdrücklich auch die Aussagen, die der Polizeipräsident in den vergangenen Tagen getätigt hat. Er hat noch einmal ganz deutlich gemacht, die Polizei wird – vielleicht auch stärker als in der Vergangenheit – konsequent auf Rechtsverstöße reagieren. Sie wird Sorgen und Ängste der Bevölkerung ernst nehmen und umgehend reagieren. Die Botschaft, die wir hier heute aussenden, ist: Die Grundordnung unseres Rechtsstaates ist nicht verhandelbar.
Dabei geht es nicht nur darum, dass natürlich Straftaten, wie der Kollege Hinners sie aufgeführt hat, im Bereich Drogenkriminalität, Menschenhandel, Zwangsprostitution und Waffenhandel nicht hingenommen werden und konsequent verfolgt werden müssen, sondern man muss auch ganz klar sagen, es kann nicht sein, dass bestimmte Gruppen für sich in Anspruch nehmen, den Verkehr nach ihren eigenen Regeln zu regeln.
Verkehrsregelung ist eine Aufgabe der Polizei und nicht von irgendwelchen Rockerbanden. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass wir auch bei zukünftigen Ausfahrten darauf achten, dass sie nach staatlichen Regeln stattfinden. Im Hinblick auf die Frage, inwieweit man da Absprachen treffen kann oder nicht, kann man auch sagen, es ist in der Vergangenheit versucht worden, im Wege von Absprachen Regelungen zu finden, mit denen alle leben können. Es gab immer eine Gruppe, die sich nicht daran gehalten hat, die saß auf Motorrädern. Deshalb muss man ganz deutlich sagen, hier lässt sich die Polizei, hier lässt sich der Staat nicht auf der Nase herumtanzen. Die Regeln bestimmen wir, und nur danach wird gefahren.
Alles in allem hat Herr Hinners auf die verschiedenen Punkte hingewiesen. Ich will sie nicht alle wiederholen. Ich will nur noch auf zwei Punkte eingehen! Das ist zum einen die Waffenverbotszone. Auch die SPD ist da offen. Wir haben die Waffenverbotszone auch in diesem Bereich immer unterstützt. Wenn die rechtlichen Voraussetzungen gegeben sind, dann
stehen wir einer Ausweitung der Waffenverbotszone im Interesse der Anwohner offen gegenüber, dann können wir das so beschließen. Ob die rechtlichen Voraussetzungen vorliegen, muss jetzt geprüft werden. Wenn das aber der Fall ist, dann sind wir bereit, so zu beschließen.
Zweitens, die Frage, die hier auch angesprochen wurde, ist – und der Kollege Dr. Kuhn hat es dazwischengerufen –, wenn sie als Organisation all diese schlimmen Dinge tun, dann müsste man sie doch schon längst verboten haben. Es ist in der Tat so, dass diese Verbotsverfahren nicht ganz einfach sind. In verschiedenen Städten in Deutschland sind sie allerdings durchgeführt worden, da dort die Erkenntnislage ausreichend war. Hier, dazu fordern wir den Senat auf – aber das ist auch ständige Aufgabe –, muss man immer wieder hinschauen. Wenn die Erkenntnislage ausreicht, wenn die Erkenntnislage hergibt, dass man sagt, hier haben wir es mit einer nachweisbar kriminellen Organisation zu tun, dann gehört diese Organisation verboten. – Danke schön!
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich stimme dem Kollegen Hinners zu, die Intention der Reform des Prostitutionsrechts von 2002, mit der erreicht werden sollte, dass die Stellung der Betroffenen, in erster Linie Frauen, aber gegebenenfalls auch Männer, die der Prostitution nachgehen, verbessert werden sollte, ist in der Praxis vielfach nicht erreicht worden. Wir haben den Rechtsstatus verbessert, aber wir haben in der Praxis Probleme geschaffen, wo man nachsteuern muss.
Herr Kollege Hinners, ich will das auch gleich sagen, Sie haben den Antrag ja schon vor einiger Zeit eingebracht, manchmal ist es gar nicht so schlecht, dass unsere Tagesordnung so voll ist, dann bleiben Dinge auch noch einmal eine oder zwei Sitzungen liegen, das hat uns die Möglichkeit gegeben, die Beratungen in unseren Fraktionen noch voranzutreiben und einen eigenen Antrag zu diesem Thema hier vorzulegen, auf den ich kurz eingehen möchte.
Die Regelungen für den Prostitutionsbereich, für den Betrieb einer Prostitutionsstätte, eines Bordells, sind in Deutschland vollkommen unzureichend.
Gegenwärtig sind die Anforderungen zur Eröffnung einer Kneipe oder einer Imbissbude um einiges höher als für die Eröffnung eines Bordells. Das ist falsch, da müssen wir zu anderen Regelungen kommen.
) Vom Redner nicht überprüft.
Deshalb stimmen wir mit dem überein, Herr Hinners, was Sie gefordert haben, mit dem, was Herr Senator Mäurer auch schon im Rahmen der Innenministerkonferenz vertreten hat: Wir brauchen eine Erlaubnispflicht für den Betrieb einer Prostitutionsstätte, eine Erlaubnispflicht, die sicherstellt, dass nicht jeder unabhängig von seinem Vorleben und seiner persönlichen Eignung ein Bordell eröffnen kann, sondern die ausschließt, dass Straftäter, die wegen Menschenhandel oder Sexualdelikten vorbestraft sind, ein solches Bordell betreiben.
Wir wollen, dass dort, wo legal viel Geld mit Prostitution verdient wird, im Übrigen ja häufig nicht von den Frauen, sondern von den Betreibern der Bordelle, auch ordentlich Steuern gezahlt werden, und wir wollen, dass dort, wo illegal Prostitution stattfindet, konsequente Strafverfolgung und Vermögensabschöpfung stattfindet. Das Ziel, das wir gemeinsam verfolgen, ist, die Prostitution aus dem Verborgenen zu holen, die Graubereiche auszuleuchten, klare Regeln zu schaffen sowie konsequente Kontrolle und strikte Ahndung bei Verstößen durchzuführen.
Diese Forderungen finden sich in dem hier von der Koalition vorgelegten Antrag wieder, und ich will nur noch auf einige Beispielpunkte eingehen. Wie im Vorfeld angesprochen, fordern wir auch in unserem Antrag einen stärkeren Gesundheits- und Arbeitsschutz. Hier ist – und darauf will ich hier eingehen, weil es im Vorfeld etwas belächelt worden ist – die Einführung einer Kondompflicht thematisiert worden. Das Ganze ist, das sage ich auch, ein Beispiel und war nicht Kern dieses Antrags, aber es ist trotzdem sinnvoll, in Zeiten von Geschlechtskrankheiten und HIV mehr als ein Scherz, es geht nämlich um eine existenzielle Gefährdung von Frauen und Männern, die diesem Beruf nachgehen. Natürlich beabsichtigen wir nicht, in jedes Zimmer einen kleinen Wachmann zu setzen, der aufpasst, so kann man das Ganze natürlich auch lächerlich machen, aber wir wollen, dass in dem Augenblick, wo gegen diese Pflicht verstoßen wird, wo klar wird, dass Bordellbetreiber Frauen anhalten, ohne Kondom zu arbeiten – –.
Wer das feststellt? Das kann man doch wohl feststellen! Da muss nur einmal jemand hingehen und sagen, mein Bordellbetreiber hat mir mitgeteilt, er möchte, dass ich ohne Kondom arbeite. Wenn man so etwas gewahr wird – wir haben ja von Kontrollen gesprochen – und wenn die Gewerbeaufsicht vorbeigeht und feststellt, es sind gar keine Kondome da, dann wollen wir, dass daraus Konsequenzen folgen. Ich sage Ihnen ganz klar, dann wollen wir, dass der Laden geschlossen wird.
Ich will noch hinzufügen, das hat sich die Bremer SPD nicht irgendwie in den letzten Wochen in einer lustigen Runde ausgedacht, sondern in Bayern ist das Ganze im Rahmen der Hygieneverordnung seit 2002 vorgeschrieben, also ganz so abwegig scheint das ja doch nicht zu sein!
Ich will aber auch sagen, es ist ein Beispiel unter vielen. Es gibt andere Dinge, über die man nachdenken kann, ganz banal, das Zurverfügungstellen ausreichender Sanitäranlagen zum Beispiel, oder aber die Auflage, im Rahmen des Arbeitsschutzes in jedem Zimmer eine Alarmeinrichtung vorzuhalten, damit die Frauen im Falle des Falles auch um Hilfe rufen können. Zusammenfassend: Wir brauchen neue Regelungen. In diesem Kontext sind wir auch gefragt worden: Warum dieser Vorstoß in Bremen, mit dem der Senat aufgefordert wird, auch in Bremen tätig zu werden, obwohl doch auch viel über bundeseinheitliche Regelungen gesprochen wird? Wir haben nichts gegen bundeseinheitliche Regelungen, wir haben auch nichts gegen die Initiativen von Herrn Mäurer in der Innenministerkonferenz und auf anderer Ebene und dass man sich auch bundesweit dem Problem annimmt, aber ich will auch sagen, wenn man ein Problem erkannt hat, muss man auch das einem selbst Mögliche tun, um das Problem zu lösen.
Seit der Föderalismusreform II liegt das Gewerberecht bei den Ländern. Vor diesem Hintergrund haben wir nichts dagegen, wenn bundesrechtliche Regelungen hinzutreten, aber wir haben kein Interesse daran, solange die Füße auf den Tisch zu legen, bis sich in Berlin das Bundeswirtschaftsministerium und das Bundesinnenministerium verständigt haben, wer denn zuständig sein könnte. Wir haben hier Regelungsbedarf, und darum müssen wir auch in Bremen unserer Pflicht gerecht werden.
Wir fragen den Senat:
Erstens: Aus welchem Grund und mit welchem Ziel soll in Bremen die Einführung eines elektronischen Aufenthaltstitels erfolgen?
Zweitens: Mit welchem personellen und technischen Aufwand ist die Einführung des elektronischen Aufenthaltstitels verbunden?
Drittens: Ist das Bundesland Bremen verpflichtet, den mit der Einführung des elektronischen Aufenthaltstitels verbundenen Kostenaufwand aus eigenen Mitteln zu tragen, und wenn ja, wird eine möglicherweise notwendige personelle Umsteuerung zu Serviceverlusten in anderen Bereichen des Stadtamtes führen?
Herr Senator, da der Senat gegenwärtig noch nicht in der Lage war, den Umfang der auf uns zukommenden weiteren Ressourcen und Bedarfe, personell und technisch, abschließend zu bewerten, sondern noch im Prozess ist: Wann rechnen Sie denn mit dem Abschluss dieses Prozesses?
Herr Senator, noch eine kurze weitere Nachfrage, ich denke, über die Details werden wir dann zu geeigneter Zeit noch einmal in der Innendeputation sprechen: Können Sie aber dem Haus hier zusagen, dass es im Ausländeramt nicht erneut zu Zuständen wie bei einem Ihrer Amtsvorgänger kommen wird, wir also nicht damit rechnen müssen, dass wieder Zeltstädte vor der Behörde aufgebaut werden, wo nachts Antragsteller campieren?
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Manchmal kennt auch in fünf Minuten die Absurdität keine Grenzen.
Der Beitrag von Herrn Tittmann war in gewohnter Weise inhaltlich substanzfrei und voll geistloser Polemik. Ich will dies aber trotzdem nicht unwidersprochen stehen lassen, denn dass Sie sich hier als Bewahrer der Demokratie aufspielen, der Sie mit Ihren Geistesgenossen in der Nachfolge des größten Massenmörders der deutschen Geschichte stehen, obwohl Sie mit Ihrer Ideologie die größten Feinde der Demokratie sind, die Deutschland je erlebt hat, das ist an Widerwärtigkeit nicht zu überbieten!
Zu der Anfrage der CDU! Wir haben die Frage, inwieweit die Vereinbarkeit von Linksextremismus und Rechtsextremismus in einer Betrachtung Sinn macht, ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
gestern schon in der Fragestunde diskutiert. Ich will gar nicht ganz so vertieft darauf eingehen, ich will mich nur an dieser Stelle noch einmal ausdrücklich bei Herrn Senator Mäurer bedanken, der das gestern meines Erachtens sehr deutlich klargestellt hat. Ich war wirklich sehr angetan und hatte mich eigentlich gefreut, dass das Thema damit sinnvoll ausdiskutiert ist. Jetzt haben Sie es wieder angefangen, insofern zwei oder drei Bemerkungen dazu!
Erstens, Sie haben das ja selbst nicht getan, übrigens zu Recht nicht, Sie fragen ja nach linker Gewalt und Linksextremismus in Ihrer Anfrage, und das finde ich auch in Ordnung, darauf kann man seinen Blick richten. Ich denke, es macht auch Sinn, jeweils die Phänomene für sich selbst zu betrachten. Herr Senator Mäurer hat gestern darauf hingewiesen, warum es sich aus historischen Gründen verbietet, eine Gleichsetzung von Links- und Rechtsextremismus vorzunehmen. Ich will aber noch hinzufügen, es macht auch im Hinblick auf die Bekämpfung der Probleme wenig Sinn, mit den gleichen Rezepten und den gleichen Konzepten auf die jeweiligen Phänomene zu antworten. Die Hintergründe, die Sozialstrukturen und die Ausdrucksformen, das ist alles so unterschiedlich, dass man sich dem jeweiligen Problem stellen muss. Gefahr für unsere Demokratie muss abgewehrt werden, egal woher sie kommt, aber man muss ziel- und passgerecht Antworten darauf finden und das jeweilige Phänomen für sich allein betrachten.
Nein, danke! Darum will ich auch nur ganz kurz auf das eingehen, was der Bericht zutage gefördert hat. Da muss man sagen, ich gestehe Ihnen ja zu, dass man in Berlin und in Hamburg besorgniserregende Entwicklungen beobachten kann, und deshalb ist es auch in Ordnung, einmal in Bremen nachzufragen, wie die Entwicklung hier ist. Wenn man sich aber die Zahlen anschaut, dann haben Sie recht, sie sind von 2008 auf 2009 gestiegen, sie sind aber von 2006 auf 2007 gesunken, sie liegen insgesamt noch unter dem, was auch in früheren Jahren vorgekommen ist. Das macht es im Einzelnen nicht besser, es zeigt aber, von einer dramatischen Eskalation können wir hier wirklich nicht sprechen.
Herr Senator Mäurer hat gestern klargestellt, dass dort, wo Probleme auftreten, er als Innensenator und auch der bremische Verfassungsschutz sich des Problems annehmen werden. Dazu stehen auch wir, und
das unterstützen wir. Darum sage ich hier, wir Sozialdemokraten stehen dazu, dass man Extremismus und Feinde der Demokratie jeglicher Couleur bekämpfen und ihnen energisch entgegentreten muss, aber man muss auch einen realistischen Blick auf die Sache haben, und eine Eskalation können wir hier nicht erkennen. Insofern glauben wir, dass der Senat angemessen auf die gegenwärtigen Probleme reagiert, dass Polizei, Staatsanwaltschaft und Verfassungsschutz das tun, was erforderlich ist. Folglich können wir hier keinen Skandal, keine Eskalation erkennen, sondern konstatieren, es gibt auch hier Schwierigkeiten, mit denen muss man umgehen, und das tut der Senat. – Vielen Dank!
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich zunächst betonen, dass zumindest die übergroße Mehrheit dieses Hauses in einer wesentlichen Zielstellung, die beide Anträge ausdrücken, nah beieinander ist. Wir sind nicht bereit, Gewalt, in welcher Form auch immer, gegen Polizeibeamte hinzunehmen und zu akzeptieren.
Herr Hinners hat zu Recht darauf hingewiesen, die Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten setzen die Vorgaben der Politik, der Gesetze, des Rechtstaats in der Praxis um. Man kann auch sagen, sie sind diejenigen, die am Ende den Kopf hinhalten, wenn es brenzlig wird. Das heißt, dass sie für ihre Arbeit Dank, Respekt und Anerkennung dieses Hauses verdient haben.
Darum ist es richtig, dass wir an dieser Stelle über die Anträge diesen Respekt, diese Anerkennung auch zum Ausdruck bringen und darüber hinaus deutlich machen, dass wir in der Verantwortung und in der Pflicht stehen, das uns Mögliche zu unternehmen, um einen möglichst effektiven Schutz für Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte, auch strafrechtlichen Schutz, zu gewährleisten und darüber hinaus dort, wo es zu Verletzungen im Dienst gekommen ist, als Dienstherr für die Kolleginnen und Kollegen, die davon betroffen sind, einzustehen.
Es gibt dazu eine entwickelte Debatte, und wir diskutieren das heute hier im Haus nicht zu ersten Mal. Sie haben darauf hingewiesen, Herr Hinners, zu verschiedenen Anlässen haben wir über die Frage Übergriffe, Angriffe und Widerstandshandlungen gegen Vollstreckungsbeamte gesprochen. Das heißt, wir sind hier in einem Prozess, und dieser Prozess hat dazu geführt, dass die Bürgerschaft bestimmte Anforderungen an den Senat schon formuliert hat, die zum Teil auch umgesetzt worden sind. Wenn man einmal auf den Beschluss des Landtages in Niedersachsen schaut, an dem sich übrigens beide Anträge orientieren, sowohl der Antrag der CDU als auch der Antrag der Koalition, werden dort statistische Erhebungen und eine genauere Herausarbeitung der Datenlage gefordert, die in Bremen bereits beschlossen und umgesetzt ist.
Darüber hinaus wollen wir aber auch – und da habe ich offensichtlich eine etwas andere Auffassung als Sie – diese KFN-Studie, diese Forschungsstudie, ernst ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
nehmen, und wir halten sie auch für wichtig. Ich bin sehr froh, dass – übrigens in guter Zusammenarbeit mit der Gewerkschaft der Polizei – in Bremen diese Studie gut angelaufen ist, gut angenommen wird und allem Anschein nach auch schon in Kürze erste belastbare Ergebnisse liefern wird.
Auf Grundlage dieser Ergebnisse wird man dann im Einzelnen entscheiden müssen, wie man weiter vorgeht. Das ist das, worauf wir uns hier verständigt haben.
Herr Hinners, ich sage Ihnen aber auch über die Freiheit des strafrechtlichen Schutzes, weil Ihr Antrag das anspricht und Sie auch hier darüber gesprochen haben: Herr Tschöpe hat in seiner Funktion als innenpolitischer Sprecher für die SPD-Fraktion erklärt, wir sind bereit, eine Strafverschärfung zum besseren strafrechtlichen Schutz der Polizei zu unterstützen. Ich kann sagen, ich teile diese Einschätzung, und das ist auch heute noch die Einschätzung meiner Fraktion.
Man wird sich dann im Einzelnen anschauen müssen, welches das richtige Instrument dazu ist. Da wird zum einen die Frage angesprochen, warum beim Paragrafen 113 der Strafrahmen – ich sage es jetzt einmal platt – bei zwei Jahren aufhört, wenn ich einen Polizeibeamten nötige, und wenn ich eine normale Person nötige, der Strafrahmen bis zu drei Jahren geht. Das ist etwas, das viele Polizeibeamte stört, wofür sie kein Verständnis haben. Dafür mag es rechtshistorische Erwägungen geben, dafür mag es übrigens auch aktuelle Erwägungen geben, die man abwägen muss. Ich kann nur sagen, innerhalb meiner Partei und Fraktion gibt es durchaus Verständnis für die Forderung aus Kreisen der Polizei, dort zu einer Änderung zu kommen.
Es gibt andere Überlegungen der GdP über eine Neueinführung des Paragrafen 115, die auch darauf abzielt, das ist ja das, was Sie im Prinzip auch angesprochen haben, einen besseren Schutz zu erreichen und ein höheres Strafmaß anzuwenden, wenn ein Angriff auf Polizeibeamte erfolgt.
Ich sage aber auch ganz offen, ich habe jetzt nicht für die ganze Koalition gesprochen, das habe ich für meine Fraktion gesagt. Ich habe auch einmal die Freude gehabt, mit Ihrer Partei und Fraktion koalieren zu dürfen, da gab es auch einmal Situationen, bei denen man sich nicht immer ganz einig war; dann ist das ein Prozess, an dem man noch gemeinsam arbeiten muss.
Wir sind aber auf dem Weg, und wir haben uns dahingehend verständigt, dass wir uns die Ergebnisse, die diese Studie am Ende zutage bringt, sehr genau anschauen werden. Wenn sich daraus die Ableitung ergibt, dass auch ein besserer strafrechtlicher Schutz und eine Anpassung des Strafrahmens erforderlich
ist, wird sich die SPD für eine solche Regelung einsetzen. – Danke schön!
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Fecker hat sehr umfänglich, präzise und im Detail den Antrag der Koalition hier vorgestellt und begründet, sodass ich mich kurz fassen kann. Ich will allerdings zunächst auch kurz auf den Beitrag der Kollegin Nitz eingehen! Frau Nitz, mein Eindruck war, dass Sie in ihrem Redebeitrag doch das eine oder andere Thema hier durcheinander diskutiert haben, weil die Frage von Abschiebungen in bestimmte Länder und von Passersatzpapieren ja nicht zwingend miteinander verbunden ist. Es ist völlig klar, dass es Länder gibt, in die nicht abgeschoben werden kann und in die nicht abgeschoben wird. Das hat weder der Innensenator noch sonst jemand hier infrage gestellt.
Zum anderen gibt es Länder, in die abgeschoben werden kann, allerdings immer nur dann, wenn die ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
Person auch von dort herkommt. Das ist die Frage, um die es bei den Passersatzpapieren geht, nämlich um die Frage, was man mit Menschen macht, deren Herkunft unklar ist. Das, was Sie fordern, ist, dass wir Menschen im Prinzip dazu auffordern sollten, ihre Papiere wegzuwerfen. Sie schreiben: einen sofortigen Abschiebestopp für alle, bei denen die Beschaffung von Passersatzpapieren erforderlich ist. Das ist nichts anderes als die Aufforderung an alle, ihre Papiere wegzuwerfen. Man wäre ja dumm, wenn man sich vor Abschiebung bewahren möchte und dann noch ehrliche Angaben macht. Das ist meines Erachtens völliger Unsinn, wenn ich das einmal so sagen darf.
Sinn macht es allerdings – und darauf hat Herr Fecker hingewiesen –, dass man nur dann auf die Ergebnisse dieser Verfahren zurückgreift, wenn man sich denn sicher ist, dass im Verfahren auch alles ordnungsgemäß abgelaufen ist und die rechtsstaatlichen Standards eingehalten sind. Das ist eine Forderung, die wir gemeinsam in der Deputation besprochen haben, und das bringt die Koalition auch heute hier zum Ausdruck, das erwarten wir.
Im Übrigen habe ich überhaupt gar keine Zweifel daran, dass auch Herr Mäurer dieses Ziel verfolgt, weil es überhaupt nichts bringen würde, dass wir ein Verfahren durchführen, das jedes Mal vor dem Verwaltungsgericht scheitert.
Welches Interesse soll denn die Innenbehörde daran haben, ein Verfahren durchzuführen, in dem sie einen Prozess nach dem anderen verliert? Dadurch würde sie nichts an Vorteilen erreichen, und Herr Mäurer weiß aus seiner Zeit als Justizstaatsrat, einer unnötigen Belastung der Berichte muss man sicherlich in dieser Form auch nicht das Wort reden.
Insofern verwundert es, wenn in Ihrem Antrag davon geschrieben wird, dass Herr Senator Mäurer sich im offenen Gegensatz zur Rechtsprechung des Verwaltungsgericht befindet. Den Nachweis sind Sie schuldig geblieben; im Gegenteil, Herr Senator Mäurer hat darauf hingewiesen, dass die Verwaltung natürlich darauf reagiert und das Urteil beachten wird und jeden Einzelfall prüft, und das erwarte ich von Verwaltungen grundsätzlich. Die Schlussfolgerung, die Sie hier gezogen haben, dass das offensichtlich vorher nicht der Fall gewesen ist, liegt meines Erachtens allerdings fern.
Ich will es deshalb darauf beschränken zu sagen: Der Eindruck, der hier entsteht, den ich übrigens zugegebenermaßen am Anfang auch hatte, war: Was ist das eigentlich für ein Verfahren, in dem offensichtlich Geld an bestimmte Länder bezahlt wird, damit sie sagen, der kommt von uns, den könnt ihr zu uns abschieben? Wenn man aber einmal genauer hinschaut, wird man erkennen, dass die Wahrheit eine andere ist. In den allermeisten Fällen ist das Ergebnis dieser Vorprüfung nicht, dass die Länder sagen, ja, wir wären bereit, Passersatzpapiere auszustellen, lasst uns einmal über den Preis verhandeln, sondern in den allermeisten Fällen ist das Ergebnis dieser Prüfung, dass die Länder nicht mit hinreichender Sicherheit sagen können, dass diese Person aus ihrem Land kommt, und deshalb keine Passersatzpapiere ausstellen. Deswegen finde ich es wichtig, dass man hier auch noch einmal dem Eindruck entgegentritt, dass die Bremer Innenbehörde in Deutschland auf Einkaufstour unterwegs ist und Abschiebeplätze kauft. Das ist nicht der Fall!
Vor diesem Hintergrund: Das Verfahren muss ordentlich sein. Die Menschen, für die es eine ganz existenzielle Frage ist, haben einen Anspruch darauf, dass es ordentlich läuft, dass da nicht geschludert wird, dass die rechtsstaatlichen Grundsätze beachtet werden. Das drückt das Parlament durch unseren Antrag hier heute auch noch einmal aus. Wir gehen fest davon aus, dass die Verwaltung dies auch ohne den Parlamentsantrag berücksichtigt hätte; jetzt hat sie noch einmal einen zusätzlichen Hinweis. Ich bin allerdings der festen Überzeugung, dass wir hier auf dem richtigen Weg sind, dass die Ansprüche, die wir hier konkret gestellt haben, die richtigen sind und auch durch die Verwaltung befolgt werden. – Herzlichen Dank!
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Dieser Antrag der CDU, der Grundlage für den Bericht und Antrag des Rechtsausschusses ist, hat schon eine etwas längere Historie. Er ist, glaube ich, einmal als Dringlichkeitsantrag gestartet, bevor die gesetzliche Regelung in Kraft war, und – wenn ich das richtig verstanden habe – mit der Intention, in Berlin für Schnelligkeit zu sorgen. Im Ergebnis war Berlin doch schneller als wir hier in Bremen. Wenn wir heute mit der Debatte zurückgekommen sind, dann diskutiert, so nehme ich es wahr, in Berlin die zukünftige Koalition bereits darüber, ob sie das alles wieder abschaffen soll. Das ist zumindest die Haltung der FDP, die CDU zeigt sich da gegenwärtig in Berlin noch standhaft. Wir werden mit Interesse verfolgen, wie das ausgeht, denn entscheiden – das muss man sagen – werden wir es hier in Bremen nicht. Das war vorher so, als Sie Ihren Antrag eingebracht haben, und das ist heute so, wenn wir über diesen Bericht sprechen. Wir können nur unsere Haltung deutlich machen.
Vor diesem Hintergrund ist auch die Positionsfindung heute zu verstehen beziehungsweise die Positionsfindung, die in den drei Ausschüssen und Deputationen stattgefunden hat. Was der Bericht des Rechtsausschusses ausdrückt, was Herr Hinners ja auch angedeutet hat, ist, dass wir hier einen Abwägungsprozess vorzunehmen haben. Ich finde, man muss die Bedenken derer, die sagen, das ist ein sehr tiefgreifender Eingriff in die Informationsfreiheitsrechte, ernst nehmen, man muss sich mit den Argumenten auseinandersetzen und muss dann zu einer Abwägungsentscheidung kommen. Das haben wir getan, das haben wir auch in einem sehr intensiven Diskussionsprozess bei uns in der Fraktion getan. Wir sind aber am Ende zu dieser Einschätzung gekommen, wie sie auch in diesem Bericht zu finden ist. Wenn man hier abwägt, muss man zu der Einschätzung kommen, oder dann ist die Einschätzung jedenfalls vertretbar, dass diese Sperrung richtig und auch angemessen ist.
Sie ist es deshalb, denn – Herr Hinners hat darauf hingewiesen – die Frage, ob eine Sperrung technisch zu überwinden ist oder nicht, ist am Ende kein Argument. Das ist auch eine Frage, die an anderer Stelle ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
entschieden worden ist: Wie kann man das Ganze möglichst wirkungsvoll gestalten? Die entscheidende Frage ist für uns: Wollen wir das, oder wollen wir das nicht, und nicht, ist es überwindbar? Da gibt es ein paar Punkte, die zu berücksichtigen sind. Vorrangig vor der Sperrung muss die Löschung sein!
Wichtiger als zu sperren, ist, dass die Seiten aus dem Netz heraus müssen. Aber am Ende bleibt natürlich die Frage: Was passiert, wenn das im Einzelfall nicht möglich ist? Da muss die Entscheidung getroffen werden, und wir haben uns so entschieden, dass das, was für die nicht-virtuelle Form, also ausgedruckt in Papierform, in Form von Zeitschriften gilt, dass es völlig unstrittig kriminell und strafbar ist, vom Staat verfolgt würde, auch in der virtuellen Welt gelten muss. Dann muss es auch möglich sein, den Zugriff auf diese Seiten zu sperren, und deshalb sind wir bei diesem Abwägungsprozess dazu gekommen. Wo es kein anderes Instrument gibt, um den Zugriff auf diese kriminellen Inhalte zu verhindern, ist es gerechtfertigt, und dann, finde ich, ist es auch richtig, dieses Stoppschild im Internet aufzustellen. – Vielen Dank!
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Das passiert mir auch nicht so oft, dass ich mich hier hinstellen und voll umfänglich der CDU anschließen kann, aber an dieser Stelle hat Frau Winther es mir ermöglicht, meinen Redebeitrag erheblich zu kürzen, weil sie völlig zu Recht darauf verwiesen hat, dass der FDP-Antrag nicht einmal im Ansatz hält, was er in der Überschrift verspricht.
Frau Winther hat darauf hingewiesen, am Ende bleibt es eine Frage der Regelungstechnik. Zwölf Länder haben sich für die gleiche Regelungstechnik wie Bremen entschieden, nämlich ein Vollgesetz in Kraft zu setzen, vier für die Verweisungstechnik. Frau Winther hat auch darauf hingewiesen, dass das Ganze für den einzelnen Rechtsanwender, insbesondere für den juristischen Laien, eher komplizierter wird, wenn man in der Verweisungstechnik arbeitet, weil nicht mehr der Blick ins Gesetz die Antwort für sich eröffnet, sondern man dann zum nächsten Buch greifen muss. Am Ende sind es dann sogar mehr Paragrafen als weniger, weil nicht mehr mit dem einen Gesetz gearbeitet wird, sondern mit dem Bundesverwaltungsverfahrensgesetz plus dem Verweisungsgesetz aus Bremen. Dort muss man dann immer herausfinden, ob da nicht eigentlich gerade eine Ausnahme zu dem ist, was in dem Bundesverwaltungsrecht steht. Vor dem Hintergrund wird es eher komplizierter. Es ist zwar auch möglich, es so zu regeln, aber es ist weder einfacher noch ist es weniger Arbeit. Dann muss man sich auch mit der Frage befassen, die angesprochen worden ist: Hat man als Landesgesetzgeber weniger damit zu tun, wenn man ein Verweisungsgesetz aufstellt? Da ist es sicherlich so, dass ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
man nach der niedersächsischen Regelung mit der statischen Verweisung genauso viel zu tun hat. Immer dann, wenn man eine Änderung vornehmen will, weil das Bundesverwaltungsverfahrensgesetz sich geändert hat, muss man das Landesverwaltungsverfahrensgesetz anpassen. Geht man den Weg der dynamischen Verweisung, kann ich sagen, dass ich da bestimmte Bedenken hätte, weil es sich in einem Randbereich der verfassungsrechtlichen Problematik aufhält. Der Landesgesetzgeber gibt im Kern damit Regelungshoheit an den Bundesgesetzgeber ab. Es gibt ja einen Grund, warum wir ein Landesverwaltungsrecht haben, und das hat etwas mit unserem föderalen Staatsaufbau zu tun.
Der Bundesgesetzgeber regelt das Verwaltungshandeln der Bundesbehörden, der Landesgesetzgeber das Verwaltungshandeln der Landes- und Kommunalbehörden, und dieser Verpflichtung kann sich der Landesgesetzgeber auch nicht einfach entziehen. Er kann hier aus freier Entscheidung sagen, wir halten es für sinnvoll, die gleichen Regelungen anzuwenden wie der Bund, dann soll er das auch tun, aber der Verpflichtung muss er sich im Einzelfall schon selbst stellen und fragen, ist das eigentlich sinnvoll. Vor diesem Hintergrund hat das, was Sie vorschlagen, auch keinen großen Sinn.
Dann will ich noch einen Satz dazu verlieren, warum wir eigentlich ein Verwaltungsrecht haben! Sie tun ja an dieser Stelle so, als sei das eine unglaubliche bürokratische Belastung für die Bevölkerung. Am Ende ist es doch andersherum: Das Verwaltungsrecht schützt den Bürger. Das Verfahrensrecht gibt dem Bürger eine Rechtsstellung, damit Verwaltung nicht machen kann, was sie gern möchte, sondern damit sie in einem geordneten Verfahren handelt und damit dem Bürger Rechtsschutz ermöglicht und vor allen Dingen einen Rahmen liefert, in dem sich Verwaltung ihm gegenüber verhalten muss.
Wenn das alles so ist, muss man doch die Frage stellen – das hätte auch die FDP herausfinden können, zumal Sie im Übrigen darauf hingewiesen haben, dass das niedersächsische Verfahrensrecht sechs Paragrafen hat –: Warum muss der Senat daran vier Monate arbeiten? Die hätten Sie zur Not auch noch selbst abschreiben können – nicht nur in das Inhaltsverzeichnis schauen! –, auch das wäre leistbar gewesen. Sie sind ja fast sechs Abgeordnete. Wenn jeder einen übernommen hätte, dann wäre man der Sache schon nahegekommen.
Fast fünf, na gut! Auf jeden Fall glaube ich, dass das leistbar gewesen wäre.
Wenn das aber alles so ist, muss man sich doch die Frage stellen: Warum bringen Sie überhaupt einen solchen Antrag ein?
Da gibt es zwei Möglichkeiten: Erstens, Sie wollen eigentlich etwas anderes herbeiführen, nämlich möglicherweise gar nicht die Übernahme des Bundesrechts, sondern Veränderungen, beispielsweise das Widerspruchsverfahren abschaffen. Dann sagen Sie das aber auch! Dann beantragen Sie das, dann kann man hier darüber reden. Ich kann für meine Fraktion sagen, wir hätten da erhebliche Bedenken, aber man kann das diskutieren. Wir glauben, dass das eine Verkürzung des Rechtsschutzes wäre, aber auf der anderen Seite, sagen Sie, was Sie wollen!
Zweitens, wenn wir Ihnen an dieser Stelle keine verwaltungsverfahrensrechtliche Unkenntnis unterstellen wollen, dann ist meine Theorie, dass Sie hier bewusst einen Antrag eingebracht haben, hinter dem nichts steckt. Ihr Fraktionsvorsitzender hat ja gestern angekündigt, Bremen brauche eine gewaltige Verwaltungsreform, um enorme Kosten einzusparen, und mein Eindruck ist, am Ende haben Sie ein wenig nachgedacht, und da Ihnen auch nichts Kluges eingefallen ist, sind Sie hier heute mit einer Scheinlösung angetreten. Aber Scheinlösungen sind weder Entlastung von Bürokratie noch sparen sie Geld ein, und vor allen Dingen steht diese Koalition für Scheinlösungen nicht zur Verfügung. Darum lehnen wir Ihren Antrag ab.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Zunächst kann ich feststellen, dass wir mit Ihnen übereinstimmen, dass es sich beim Feld der Wirtschaftskriminalität um ein auf keinen Fall zu vernachlässigendes, sondern immens wichtiges Feld der Strafverfolgung handelt. Darum ist es in der Tat richtig, dass man den Blick ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
darauf wendet und prüft, ob die Ergebnisse in diesem Bereich eigentlich zufriedenstellend sind.
Ich teile auch Ihre Einschätzung, niemand kann damit zufrieden sein, wenn Verfahren aufgrund von langer Bearbeitung verjähren oder teilverjähren oder wenn infolgedessen die Strafen so niedrig ausfallen, wie sich das aus den überlangen Verfahren ergibt. Das geht vor allem deshalb nicht, weil es nicht hinnehmbar ist, dass eine Gesellschaft mit aller notwendigen Härte gegen die kleine Alltagskriminalität vorgeht, was ich richtig finde, aber dann die großen Räuber und Verbrecher dieser Gesellschaft laufen lässt. Das ist nicht hinnehmbar.
In der Bewertung im Detail unterscheiden wir uns dann schon ein wenig. Mein Eindruck ist, dass die personelle Ausstattung zwar ausbaufähig ist, wir aber im Kern nicht das Hauptproblem darin haben, dass wir zu wenig Männer und Frauen dort haben, sondern dass wir in der Tat ein Fluktuationsproblem haben. Das ist natürlich schwierig, weil wir die Leute hier ja nicht festketten können. Das sind Menschen, die sich auch ein hohes Spezialwissen angeeignet haben, die natürlich auch in anderen Bundesländern und in anderen Positionen gefragt sind und möglicherweise auch dort schlicht besser bezahlt werden. Darum müssen wir natürlich alle Anstrengungen unternehmen, diese Personen zu halten. Wir müssen aber auch akzeptieren, dass uns das nicht in jedem Einzelfall gelingen wird. Darum ist es immer wieder eine neue Herausforderung für uns, die dort handelnden Personen so zu qualifizieren, dass wir irgendwie auch in der Lage sind, den Verlust an Know-how dort aufzufangen.
Mein Eindruck ist, dass sich der Senat dem stellt. Sie haben die Arbeitsgruppe angesprochen, ich würde übrigens auch anregen, dass – in der Vorlage steht es ja so – die Ergebnisse im Laufe dieses Jahres noch bekannt gegeben werden. Ich wäre jetzt nicht ganz böse darum, wenn es erst Januar wird, weil das Jahr so lange nicht mehr läuft. Ich denke, dass wir uns Anfang nächsten Jahres die Ergebnisse sowohl im Rechtsausschuss als auch in der Innendeputation noch einmal im Detail anschauen. Die Frage ist, ob man dann das Plenum noch einmal damit begrüßt – das kann man ja auch tun, dagegen habe ich gar nichts –, aber ob man das wirklich noch einmal klein durcharbeitet. Mein Eindruck ist, dass das Ganze nicht allein eine Herausforderung für Justiz ist, sondern auch für die Ermittlungsbehörden, das heißt auch für die Polizei.
Innensenator Mäurer hat hier in einer der letzten Debatten auch schon angesprochen, dass man bei der Polizei noch einmal nachdenken muss, wie man zusätzliche Fachleute hereinnimmt, weil man ja auch sagen muss, dass die Auseinandersetzung mit Wirtschaftsrecht, mit Bilanzen vielleicht nicht zur Kern
ausbildung eines Polizeibeamten, übrigens ja auch nicht zur Kernausbildung eines Staatsanwaltes, gehört. Insofern sind wir auf beiden Seiten, Polizei und Justiz, gefordert, diese sehr, sehr komplizierte Materie, diese sehr aufwendige Materie entsprechend bearbeitbar zu machen. Das ist, so ist meine Wahrnehmung, in aller erster Linie eine Herausforderung an die Qualifikation und die Ausbildung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Ich denke, wir stimmen im Ziel hier überein. Ich bin dafür, dass wir uns das Ganze im Detail noch einmal weiter anschauen, wenn die Ergebnisse vorliegen, ob die entsprechenden Schlussfolgerungen, die der Senat bis jetzt gezogen hat, hinreichend sind.
Wie gesagt, mein Eindruck ist, wir haben hier nicht in erster Linie ein Problem, dass der Senat seine Hausaufgaben nicht gemacht hat, sondern wir haben objektive Schwierigkeiten. Wir haben einfach das Problem, dass diese Materie komplex ist, dass die Verfahren auch nicht innerhalb von einem Monat oder zwei Monaten aufzuarbeiten sind und dass wir regelmäßig daran arbeiten müssen, dass das Know-how bei Polizei und Staatsanwaltschaft vorhanden ist, damit wir dann – ich habe gesagt, im Ziel stimmen wir überein – auch dazu kommen, dass die Menschen, die diese gesamte Gesellschaft um hohe Millionenbeträge schädigen, am Ende nicht straffrei davonkommen.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte nicht alles wiederholen, was Herr Dr. Güldner hier Richtiges gesagt hat. Ich weiß auch, dass dieser Bericht, der aus dem August dieses Jahres stammt, seine Würdigung in der Öffentlichkeit und in gesellschaftlichen Kreisen schon in aller Breite erfahren hat. Ich möchte ganz deutlich sagen, das ist am Ende auch das Wichtige an diesem Bericht, dass er da ist und dass er in die bremische Gesellschaft hineinwirkt.
Darum bin ich sehr froh, dass der Senat in der Tradition von bereits drei Berichten sich erneut hingesetzt und eine Arbeitsgruppe gebildet hat, die sich intensiv mit dem Thema und der Entwicklung dieses Themas auseinandergesetzt hat. Ich glaube auch, Herr Dr. Güldner hat darauf hingewiesen, dass es an der Zeit war, das zu tun, denn wenn man in den Bericht schaut, dann stellt man fest, dass er aufgreift, dass das Phänomen von Faschismus, Chauvinismus, Rechtsradikalismus, Antisemitismus
nach wie vor in unserer Gesellschaft immanent vorhanden ist, aber dass es seine Gestalt verändert und gewandelt hat, dass wir Elemente feststellen, die überschrieben sind mit: Von der Natur zu Kultur! Es sind andere Erklärungsmuster, mit denen jetzt faschistische Ideologien die Minderwertigkeit anderer begründen. Es sind andere Ansatzpunkte, mit denen Menschenverachtung und Menschenfeindlichkeit in die Gesellschaft getragen werden. Das erfordert, dass sich die Bekämpfungsstrategien auf diese neuen Methoden einstellen. Darum, meine sehr verehrten Damen und Herren, ist es gut und war es richtig, dass wir uns ressortübergreifend mit den Erscheinungsformen dieses Phänomens „Feindlichkeit gegen Menschen“ auseinandergesetzt haben.
Auch wenn sich, und das muss man an dieser Stelle sagen, die Erscheinungsformen verändert haben, so bleibt doch der Gehalt dieser Erscheinungsformen immer dasselbe alte Prinzip: Die einen wollen besser sein als die anderen. Sie fühlen sich gut dadurch, dass sie andere Menschen herabwürdigen. Sie leben Gewalt und Hass in einer verachtenswerten Weise aus, und darum stehen wir in ständiger Pflicht und Verantwortung, durch den Auftrag unserer Landesverfassung und auch vor dem Hintergrund der deutschen Geschichte, uns als wehrhafte Demokraten diesem Phänomen entgegenzustellen.
Herr Dr. Güldner hat darauf hingewiesen, dass es eine breite Facette von Hintergründen und Ursachen gibt. Wir haben Rechtsradikalismus, Rassismus in allen Schichten dieser Gesellschaft. In der Tat ist das Ganze nicht allein ein soziales Problem, wobei natürlich auch, das darf man nicht vernachlässigen, die Frage von Hoffnungslosigkeit, Perspektivlosigkeit, Angst und Mutlosigkeit, dazu führt, dass Menschen anfällig sein können für Ideologien, die ihnen sagen, aber in Wirklichkeit bist du doch besser als die anderen. Darum müssen wir alle gemeinsam daran arbeiten, dass wir den Menschen den Mut und das Selbstbewusstsein geben, dass sie sich selbst stark fühlen können, ohne andere schwach und klein zu machen, dass wir unsere Menschen in Bremen und Bremerhaven zu selbstbewussten, zu auf sich selbst stolze Menschen erziehen, die in der Lage sind, in Gesellschaft mit anderen zu leben, ohne sich über sie zu erheben, solidarisch und menschlich miteinander umzugehen. Das ist eine Verpflichtung, die alle staatlichen Institutionen und wir alle gemeinsam zivilgesellschaftlich bewältigen müssen.
Darum will ich an das anknüpfen, was Herr Dr. Güldner zum Schluss ausgeführt hat. Wir haben natürlich eine besondere Verantwortung als Staat und staatliche Institution. Aber die bremische Gesellschaft und ihr Widerstand gegen Rechts lebt davon, dass es nicht allein ein staatlich verordneter Antifaschismus ist, sondern dass es ein aus der Gesellschaft heraus gelebter Antifaschismus ist, eine breite Überzeugung.
Ich möchte gern einen Satz aus dem Bericht zitieren. Auf Seite 38 wird beschrieben: „In besonderem Maße gelingt es in Bremen, jenseits staatlicher Zuschüsse und Impulse durch ein reges Engagement von Einzelpersonen und Zusammenschlüssen verschiedener Art den gesellschaftlichen Auftrag zur Wahrung der demokratischen Strukturen zu festigen.“ Herr Dr. Güldner hat recht, das ist etwas, auf das wir alle als Bremerinnen und Bremer enorm stolz sein können.
Ich will darauf hinweisen, dass dieser Bericht deshalb wichtig ist, und ich hoffe, er findet auch in Schulen, in gesellschaftlichen Einrichtungen Verbreitung. Die Leute schauen einmal hinein, was dazu aufgeschrieben ist, was es an Aktivitäten gibt, was es an gemeinsamen Bestrebungen gibt, weil auch das Erinnern an das, was an Problemen besteht und was die Ursachen und die Hintergründe dieser Probleme sind, letztlich die Basis für einen im Ergebnis erfolgreichen Kampf gegen Rechts ist.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich glaube, dass wir an der Stelle auch als Politiker Verantwortung haben. Ich sage das im Hinblick auf die Tatsache, dass wir in den letzten Tagen erneut über zum Teil etwas verunglückte Geschichtsvergleiche einzelner Personen gesprochen haben. Ich will das jetzt aber gar nicht parteipolitisch in eine Richtung abladen. Da spricht man im Moment über Herrn Wulff, aber man muss ehrlicherweise sagen, diese verunglückten Zitate, diese verunglückten Vergleiche finden sich bedauerlicherweise bei allen Vertretern aller möglichen Parteien wieder. Ich will darum gar nicht auf Einzelne herumreiten. Ich will nur sagen, wir müssen alle gemeinsam wirklich vorsichtig damit sein. So etwas geht nicht nur für einige politisch meistens selbst nach hinten los, sondern das Problem ist, dass diese leichtfertigen Vergleiche nicht nur historisch falsch sind, sondern in sich eine Bagatellisierung dessen tragen, was vor 70 Jahren passiert ist.
Damit wir frei davon sind, glaube ich, dass wir eine lebendige Erinnerungskultur haben, was wir hier in Bremen immer wieder und auch jetzt zum Beispiel mit der „Nacht der Jugend“ in einer modernen, in
einer der Zukunft zugewandten Art und Weise erleben, und gleichzeitig Erinnerung daran stattfindet, was die deutsche Geschichte in erschütternder Weise auch geprägt hat und was uns alle verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass Faschismus und Nationalsozialismus in Deutschland nie wieder passieren können. Ich glaube, es ist gut, dass wir da eine vorbildliche Aktion wieder vorfinden, und wir können froh darüber sein, dass die jungen Menschen sich in dieser Art und Weise engagieren. Ich appelliere an alle politisch Verantwortlichen, dass man deshalb mit der nötigen Umsicht und mit einem ausreichenden Geschichtsbewusstsein mit aktuellen politischen Fragen umgeht.
Ich will am Ende sagen, dieser Bericht macht es, wie ich finde, in ermutigender Art und Weise deutlich. Ich empfehle ebenfalls, wenn man ihn nicht selbst im letzten Detail lesen kann, sich nur allein die Liste im Anhang der vielen verschiedenen gesellschaftlichen Aktivitäten von Menschen anzuschauen, die in ihrer Freizeit ehrenamtlich aus tiefer eigener Überzeugung Flagge bekennen für unsere Demokratie, für unseren Wertekontext von Solidarität und Gerechtigkeit und am Ende von Menschenfreundlichkeit, die wir dem Menschenhass der Faschisten entgegensetzen.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bin eigentlich großer Anhänger der These, dass man die Rechtsextremen stellen und sich mit Ihren Argumenten auseinandersetzen muss,
aber an dieser Stelle war das so unstrukturierter Unfug, dass das echt schwerfällt. Ich will nur eine einzige Sache anmerken: Wenn Sie denn glauben, dass hier Anträge gestellt werden müssen, dann machen Sie es doch bitte selbst! Dafür ist nun wirklich nicht die CDU-Fraktion da, um Ihren Mist zu beantragen!
Wenn man nicht einmal das hinbekommt, dann braucht man sich an solchen Debatten auch nicht zu beteiligen!
Zur Debatte selbst! Herr Hinners, Sie haben gesagt, der Senat würde hier bagatellisieren. Mir ist nicht ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
ganz klar, worauf Sie diese Einschätzung stützen, weil der Senat in der Tat sagt: Schwierig und eben nicht von geringer Schuld wird es in dem Augenblick, in dem Drogenkonsum, Drogenkriminalität im Umfeld von Schulen, jungen Menschen und ähnlichen Bereichen stattfindet. Gerade das hat der Senat explizit hervorgehoben, und das sieht er genauso wie Sie. Das sehen Sie also an dieser Stelle gemeinsam so, und gerade deshalb kann ich an der Stelle einfach keine Bagatellisierung erkennen. Sie mögen das ja so einschätzen, aber die Große Anfrage ist meines Erachtens keine geeignete Stütze für diese Einschätzung.
Ich will Ihnen bei der Frage, wie man mit den Einstellungen und den Auflagen umgeht, durchaus zugestehen, dass man nach den Hintergründen fragen kann, warum in Bremen die Zahl der Einstellungen ohne Auflagen relativ groß ist. Das haben Sie aber nicht getan, sondern Sie haben nach den Zahlen gefragt und haben diese interpretiert. Ich glaube, dass man dort sehr genau hinschauen muss. Es ist ja durchaus vorstellbar – dazu kann der Staatsrat vielleicht auch noch einmal etwas sagen –, dass bestimmte Auflagen schlicht und ergreifend nicht erforderlich sind, weil sich die bestimmten Personen schon in Therapie- und Hilfsmaßnahmen befinden. Das wäre zumindest eine Überlegung, über die man wenigstens einmal nachdenken könnte.
Ich will ansonsten sagen: Sie haben gesagt, Sie glauben, dass durch die Einstellungen nicht in ausreichendem Maße Einstieg in Drogensucht bekämpft wird. Dazu will ich nur ganz kurz sagen: Dann unterscheiden wir uns in der Tat. Ich glaube, dass das Strafrecht dafür da ist, um Kriminalität zu bekämpfen, um Drogenkriminalität zu bekämpfen. Ich glaube, dass es nicht das geeignete Instrument ist, um Drogensucht zu bekämpfen.
Für Drogensuchtbekämpfung brauchen wir andere Instrumente. Darum kann es sein, dass eine entsprechende Auflage mit einer Therapie oder aber eine bereits existierende Therapie zur Verhinderung des Einstiegs in Drogensucht deutlich sinnvoller ist, als dort mit der vollen Wucht des Strafrechts zuzuschlagen.
Insofern ist mein Eindruck, dass der Senat hier eine sehr pragmatische Umgehensweise mit dem Thema gefunden hat. In diesem Sinne habe ich aus meiner Sicht durchaus Verständnis dafür, dass man noch die eine oder andere Nachfrage stellt und die ganzen Punkte auch noch einmal konkretisiert: Wo ist der Hintergrund der geringeren Auflagenzahl? Dass man hier aber grundsätzlich davon ausgeht, dass der Senat bagatellisieren würde oder aber, dass man sich dazu versteigt, mit dem Strafrecht Suchtproblemati
ken in den Griff bekommen zu wollen, kann ich für meine Person nicht so sehen.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich kann es ebenfalls sehr kurz machen, weil wir in der Sache hier bereits mehrfach diskutiert haben. Ich will deshalb kurz auf die Debatte, die mit der Überweisung des Antrags endete, Bezug nehmen! Ich habe damals erklärt, dass wir seitens der Regierungsfraktionen der Koalition alle Bereitschaft aufbringen wollen, eine Lösung für dieses Problem zu finden. Ich freue mich sehr, dass das gelungen ist und wir hier heute sagen können – und das ja auch in der Tat übereinstimmend in dem Bericht zum Ausdruck gebracht haben –, dass wir eine Fortsetzung dieses Projektes wollen. Ich kann hier keine Erklärung für den Senat abgeben, aber ich kann für meine Fraktion erklären und habe das auch in der Ausschusssitzung getan, dass wir wie auch die CDU die Erklärungen von Herrn Staatsrat Mäurer so verstanden haben, dass wir von einer Absicherung dieses Projektes ausgehen.
Eine letzte Bemerkung vielleicht noch zum Technischen, was wir hier gleich vor uns haben, weil das ein bisschen ein Hin und Her wird! Ich habe gelernt, Erledigungserklärungen sieht unsere Geschäftsordnung gar nicht vor. Darum müssten wir dann noch einmal zu einer Verfahrensfrage kommen, denn würde man den Antrag so beschließen, wie die CDU ihn hier jetzt vorliegen hätte, würden wir den Senat auffordern, zur April-Sitzung 2008 der Bürgerschaft einen Prüfbericht vorzulegen, was ja nicht im Sinne des Hauses sein kann. In dem Sinne wäre ich sehr glücklich, wenn wir es hier hinbekommen würden, dass, wenn Herr Staatsrat Stauch das hier gleich entsprechend bestätigt, die CDU den Antrag zurückziehen würde, damit wir hier die Einigkeit, die zwischen allen Fraktionen dieses Hauses besteht, dass dies ein wichtiges Thema ist, das wir ernst nehmen und dass wir die Absicherung dieses Projektes wollen, dann nicht ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
durch ein differenziertes Abstimmungsverhalten überdecken würden.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich muss mich ganz kurz entschuldigen und will nur klarstellen, wir haben das gerade noch einmal besprochen: Es reicht aus, wenn ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
die CDU das Ganze für erledigt erklärt. Wichtig ist nur, dass wir in der Sache nicht mehr über den Antrag abstimmen, sondern mit einer Beschlussfassung beziehungsweise mit der Erklärung, dass man den Bemerkungen des Rechtsausschusses beitritt, ist das Ganze dann erledigt. Im Ziel sind wir uns einig. Ich denke, dass wir dann an der Stelle gemeinsam stolz sein können auf das, was da erreicht worden ist. In der Sache ist das sicherlich ein Erfolg.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir beraten hier heute in erster Lesung einen Antrag der Koalition zur Wiedereinführung der Fünfprozenthürde bei den ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
Stadtverordnetenwahlen in Bremerhaven. Im Anschluss an diese erste Lesung werden wir den Antrag gemeinsam überweisen, um einige rechtliche Fragestellungen, die sich im Kontext mit dieser Regelung ergeben können, noch einmal ernsthaft zu erörtern. Ich werde dazu aber gleich noch kommen.
Ich will vorweg sagen, wir haben hier einen Vorgang vorliegen, dass wir eine Gesetzesänderung zurücknehmen wollen, eine Gesetzesänderung, die ihren Ursprung in einem Antrag des Vereins „Mehr Demokratie e. V.“ zur Veränderung des Wahlrechts hat, den das Parlament damals in diesem Haus mit großer Mehrheit übernommen hat. 70 000 Menschen haben damals diesen Antrag unterschrieben, und darum haben wir uns die Frage, wie man damit umgeht, auch nicht leicht gemacht. Ich glaube, das kann man in einer solchen Situation auch nicht tun. Wir haben uns damals entschieden, dass wir gesagt haben, wir tragen all diese Regelungen, die diesem Antrag zugrunde lagen – insbesondere Kumulieren und Panaschieren – mit, aber an einer Stelle haben wir eine andere Auffassung, und zwar was die Regelung zur Fünfprozenthürde in Bremerhaven anbelangt.
Wir haben uns damals entschieden, das gleich bei der Beratung über den Antrag hier in der Bürgerschaft zu sagen und auch zu sagen, dass wir in dieser Frage wieder eine Änderung anstreben. Wir haben das nicht sofort getan, sondern wir haben das in unserem Wahlprogramm niedergeschrieben – das haben andere auch getan –, dass wir diesen Weg anstreben und haben zwischen dem Beginn der heutigen Entscheidung und unserer damaligen Ankündigung eine Landtagswahl gehabt, aus der wir mit dieser Programmatik einen Regierungsauftrag erhalten haben. Ich sage das deshalb, weil man, das finde ich, absolut ehrenwert eine andere inhaltliche Auffassung haben kann. Man kann auch eine andere rechtliche Einschätzung zur Fünfprozenthürde haben, aber eines weise ich zurück: Heimlich, still und leise und mit verdeckten Karten ist hier nichts passiert!
Wir haben immer erklärt, dass dies unser Ziel ist, und wir haben immer erklärt, dass wir das anstreben. Das Ganze ist in Bremen beraten worden, ist in Bremerhaven in der Stadtverordnetenversammlung beraten worden. Leitend für diese Entscheidung war für uns als SPD, dass wir die Auffassung vertreten, dass es nicht gut ist, dass in Bremen und Bremerhaven unterschiedliche Voraussetzungen für die Wahl gelten. Wir haben damals erklärt, wir wollen, dass die gleichen Grundsätze – und dazu gehört auch die Fünfprozenthürde – in Bremen wie in Bremerhaven bei den Kommunal- und Landtagswahlen gelten sollen.
Ich will an der Stelle darauf eingehen! Ich habe das gesagt, man kann die eine oder andere rechtliche Fragestellung dazu haben, insbesondere nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts als Landesverfassungsgericht Schleswig-Holsteins. Ich glaube aber – das kann ich zumindest für meine Fraktion sagen –, dass wir optimistisch in diese rechtliche Prüfung gehen, denn ich habe vielfach erlebt, dass mir Menschen jetzt erklärt haben, nach diesem Urteil geht das alles nicht. Ich finde, so einfach kann man es sich nicht machen, man möge dann doch noch einmal in die Urteile schauen. Das Bundesverfassungsgericht selbst führt aus, dass eine Differenzierung durchaus zur Wahrung der Funktionsfähigkeit des gewählten Organs, auch auf kommunaler Ebene, zulässig sein kann. Es sagt allerdings, man muss sich das von Land zu Land anschauen und an den dort jeweils geltenden rechtlichen Bestimmungen überprüfen. Das Bundesverfassungsgericht sagt auch, es ist vorstellbar, dass eine Regelung, die in einem Bundesland unter den dort geltenden Rahmenbedingungen nicht mehr möglich ist, in einem anderen Bundesland noch gerechtfertigt sein kann.
Ein tragender Unterschied, warum wir als SPD die Auffassung haben, dass auch in Bremerhaven in der Stadtverordnetenversammlung die Wiedereinführung der Fünfprozenthürde rechtlich möglich sein kann und sein wird, ist, dass anders als in den Ländern Schleswig-Holstein oder Thüringen – wo entsprechende Entscheidungen durch die Gerichte gefallen sind – die Wahl des Oberbürgermeisters eben gerade nicht direkt, sondern durch die Stadtverordneten erfolgt. Das kann man in der Tat vertreten, aber dennoch ist es so – und das Gericht führt sehr deutlich aus –, dass eine feste Regierungsmehrheit in einer Kommunalvertretung dann nicht nötig ist, wenn der Bürgermeister, direkt demokratisch legitimiert, als direkte demokratisch legitimierte Konstante existiert, wenn er in der Lage ist, Kontinuität zu gewährleisten, und wenn das übliche Zusammenspiel zwischen Regierung und Parlament nicht erforderlich ist, weil beide, unabhängig voneinander, demokratisch legitimiert sind.
Wir als SPD-Fraktion sind der Auffassung, dass hier ein wesentlicher Unterschied zur Rechtslage in Schleswig-Holstein, zur Rechtslage in Thüringen und anderen Ländern besteht. Auch das Thüringer Gericht hat im Übrigen ausgeführt, dass es Bezug nimmt auf die Situation in allen anderen deutschen Flächenländern. Sie haben sich ausdrücklich auf die Flächenländer bezogen, nicht auf die Stadtstaaten. Insofern finden wir ausreichend Gründe, warum wir die grundsätzliche Überlegung, gleiche Regelungen für Bremen und Bremerhaven anzuwenden, auch glauben in Bremerhaven vertreten zu können. Ich bin optimistisch, dass die zugesagte ernsthafte rechtliche Prü
fung dieses Ergebnis zeitigt. Das wird man dann am Ende sehen.
Auf jeden Fall – das will ich deutlich machen – passiert hier nichts heimlich, still und leise, hier wird ernsthaft diskutiert, im Angesicht der Öffentlichkeit, hier im Haus und im Ausschuss, und wir glauben, dass wir uns damit auf einem vertretbaren Weg befinden.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte nur auf zwei Punkte, insbesondere aus dem Beitrag von Herrn Dr. Möllenstädt, eingehen! Ich habe das zwar eingangs schon einmal gesagt, hier passiert nichts heimlich, still und leise, aber da Sie das doch noch einmal aufgegriffen haben,
möchte ich mir doch den einen oder anderen Hinweis noch erlauben! Nicht mitbekommen kann das eigentlich nur jemand haben, der sich ganz weit entfernt vom politischen Prozess in Bremen befindet. Das mag ja bei Ihnen zutreffen, aber eigentlich wäre das überraschend, denn hier im Hause ist darüber gesprochen worden, in Wahlkampfauseinandersetzungen ist darüber gesprochen worden.
Das stimmt, damals waren Sie noch nicht dabei, aber bei Wahlkampfauseinandersetzungen haben Sie zum Teil doch teilgenommen. Auf die Stadtverordnetenversammlung ist hingewiesen worden. Wir haben im Übrigen einen Koalitionsvertrag, aus dem auch immer fleißig von allen möglichen anderen hier zitiert wird. Dann hätte man da auch einmal hineinschauen können. Unser Wahlprogramm: Eindeutige Aussage, nur 30 Seiten, also das konnte man lesen, keine Überforderung an der Stelle! Wenn man all das ablehnt, empfehle ich einfach einmal einen Blick auf die Webseite des Vereins „Mehr Demokratie e. V.“ Die führen nämlich im Detail aus, welche „Sauerei“ da passiert ist: Die Debatte war im Dezember 2006, schon da hätten SPD und CDU angekündigt, dass sie das ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
wieder rückgängig machen wollen. Ganz böse! Sie haben gesagt, im Koalitionsvertrag steht es. In Bremerhaven ist es diskutiert und beschlossen worden. Also, entschuldigen Sie, mitbekommen konnte man das! Heimlich, still und leise war das nicht.
Vor allen Dingen findet hier ein ganz gewöhnliches gesetzliches Beratungsverfahren statt, auch nicht hoppla hopp: Erste Lesung, Überweisung und Beratung im Ausschuss, zweite Lesung! Sie tun ja so, als würden wir hier ohne Debatte in erster und zweiter Lesung kurz vor 18 Uhr etwas durchziehen wollen. Das ist doch überhaupt nicht wahr! Hier findet eine ganz normale parlamentarische Beratung statt.
Sie können ja dagegen sein, dagegen habe ich doch nichts, aber tun Sie doch nicht so, als fände hier keine Auseinandersetzung statt!
Zweitens will ich an der Stelle noch einmal betonen – und Herr Kollege Bödeker hat darauf hingewiesen –, Sie hätten das Urteil dann vielleicht einmal ganz lesen sollen! Quasi den Leitsatz zu zitieren und sich mit dem Rest nicht zu beschäftigen, ist sehr schwierig. Sie behaupten, die Fünfprozenthürde stellt den Grundsatz der Wahlgleichheit in Frage. Stimmt! Das bestreitet kein Mensch. Die entscheidende Frage ist: Ist diese Differenzierung verfassungsmäßig gerechtfertigt? Das ist die Frage, mit der man sich auseinandersetzen muss, und dazu empfehle ich den Blick in das Urteil. Ich zitiere mit Genehmigung des Präsidenten:
„Zwar kommt auch im Kommunalwahlrecht die Wahrung der Funktionsfähigkeit des zu wählenden Organs als Rechtfertigungskriterium für Differenzierung hinsichtlich des Grundsatzes der Wahlgleichheit und der Chancengleichheit in Frage.“ Sie sagen weiter: „Ob das konkret geht, muss unter den Bedingungen des jeweils geltenden Landes- und Kommunalverfassungsrechts dann geprüft werden.“ Aber ja, natürlich, eine Fünfprozenthürde ist eine Differenzierung, eine Beeinträchtigung des Gleichheitssatzes bei den Wahlen, und die Frage, mit der man sich auseinandersetzen muss, lautet: Ist sie im Einzelnen gerechtfertigt?
Das Bundesverfassungsgericht sagt weiter – Sie haben ja gesagt, Sie haben sogar vorgelesen, es gilt für Schleswig-Holstein –, im gleichen Urteil finden wir den Satz: „Eine Wahlrechtsbestimmung kann in einem Staat zu einem bestimmten Zeitpunkt gerechtfertigt sein und in einem anderen Staat oder zu einem anderen Zeitpunkt nicht.“
Das heißt, im gleichen Urteil, das Sie zitieren, wird gesagt, in Schleswig-Holstein geht es nicht. Ob es andernorts geht, das muss dort vor Ort geprüft werden. Genau auf diesen Weg machen wir uns heute.
Die Verallgemeinerung aber, die Sie hier gewählt haben, ist so nicht zulässig.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Zum heute vorliegen––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
den Antrag hat der Kollege Fecker einiges ausgeführt. Ich möchte noch ein paar Sätze zur Entwicklung der Fremdenfeindlichkeit, des Rassismus und neonazistischer Bestrebungen in unserem Land, in Deutschland insgesamt, ergänzen! Wir haben in Deutschland in den letzten Jahren eine Entwicklung – und Herr Fecker hat darauf hingewiesen, nicht in dieser Intensität in Bremen, aber doch bundesweit – zu beobachten, dass die Zahl rechtsextremer Übergriffe, rechtsextremer Gewalttaten ansteigt. In Deutschland finden derzeit pro Tag etwa drei gewalttätige Übergriffe auf Minderheiten, auf Fremde, auf Menschen in diesem Land durch Neonazis und durch den rechten Mob statt.
Über tausend Gewalttaten jedes Jahr! Meine sehr verehrten Damen und Herren, das ist ein Grund, besorgt zu sein!
Auch die Strukturen des Rechtsradikalismus und Rechtsextremismus in Deutschland haben sich bedauerlicherweise verändert. Während in der Vergangenheit häufig rechte Parteien im Wesentlichen Altherrenvereinigungen waren, die sich gegenseitig beim Wahlantritt in der Öffentlichkeit marginalisiert haben, haben wir in Deutschland durch die Öffnung der NPD zur gewaltbereiten, rechtsextremistischen Szene, zu den Kameradschaften, eine neue Qualität der politischen Auseinandersetzung. Ergänzt durch den sogenannten Deutschlandpakt zwischen NPD und DVU ist derweil auch ausgeschlossen, dass die rechten Kräfte sich gegenseitig Konkurrenz machen. Auch das ist eine neue und bedrohliche Entwicklung, die wir hier zur Kenntnis nehmen müssen.
Wir müssen des Weiteren zur Kenntnis nehmen, dass sich rechte Strukturen professionalisiert haben und dass vor allen Dingen viel Geld im System ist, viel Geld, das wir erleben, wenn es um rechte Immobilienankäufe geht, viel Geld, das wir erleben, wenn rechte Veranstaltungen und rechte Propaganda gemacht werden. Das Ganze ist insgesamt professioneller geworden. Auch das muss uns in besonderer Art und Weise besorgt stimmen.
Deshalb ist im Kampf gegen Rechtsextremismus, gegen Fremdenfeindlichkeit und gegen jede Form von Ausgrenzung und Benachteiligung entschlossenes staatliches Handeln erforderlich.
Aber vor allen Dingen ist das zivilgesellschaftliche Engagement, das gemeinschaftliche Einstehen aller demokratischen Kräfte, aller gesellschaftlichen Verantwortungsträger in unserem Land erforderlich.
Für dieses entschiedene Eintreten – von dem wir in Bremen eine Menge haben und auf das wir in der Politik sehr stolz sein können –, für dieses gesellschaftliche Engagement müssen wir als Politiker immer wieder den Rahmen bieten, müssen die Rahmenbedingungen schaffen. Wir tun gut daran, auch Aufmerksamkeit auf diese Aktivitäten zu lenken, wie wir das mit diesem Bericht tun wollen, und hier und heute in diesem Hause auch Danke an all diejenigen Menschen zu sagen, die das Engagement gegen Fremdenfeindlichkeit, Rassismus und Ausgrenzung in dieser Stadt mit Leben füllen!
Vor diesem Hintergrund – der Kollege Fecker hat es angesprochen – würde ich doch gern noch einmal an die Oppositionsfraktionen appellieren, sich unserem Antrag hier anzuschließen! Es hat nämlich nichts damit zu tun, auf dem linken Auge blind zu sein oder möglicherweise keine klare Position zu beziehen. Es geht auch nicht um Verharmlosung, wenn man hier an einer Stelle sagt, die Bekämpfung des Rechtsextremismus ist von besonderer Bedeutung und darf auch isoliert genannt werden!
Das ist auch kein Novum. Sie fordern ja in Anlehnung an unseren Antrag auch eine Berichterstattung in der Kontinuität der letzten drei Berichte, aber in der Kontinuität der letzten drei Berichte ist der Fokus auf die Bekämpfung von Fremdenfeindlichkeit und Rassismus – ich füge hinzu, beim letzten Mal auf Initiative der CDU-Bürgerschaftsfraktion unter Jens Eckhoff eingebracht –, und was an der Stelle möglich war, hätte ich begrüßt und würde es nach wie vor begrüßen, wenn es auch heute möglich wäre wie in der Vergangenheit: Ein breiter Schulterschluss der Demokraten gegen Faschismus, Neofaschismus, Antisemitismus und all diese braunen Umtriebe in unserem Land!
Ich will abschließend sagen: Ich glaube, dass dies auch zu rechtfertigen ist in der historischen Dimension. Schon die Präambel unserer Landesverfassung nimmt die erschütternden Erfahrungen von 12 Jahren Vernichtung, die über Deutschland und Europa ausgehend von den Nationalsozialisten hinweggebrochen sind, zum Anlass, all unser Bestreben in den
Kampf für die Menschenwürde und für die Gleichwertigkeit menschlichen Lebens zu stellen. Das ist das, was den Nationalsozialismus und die Fremdenfeindlichkeit in besonderer Weise von vielen anderen ebenfalls zu bekämpfenden und besorgniserregenden Extremismusformen unterscheidet, eben dass in Deutschland 12 Jahre blutige Geschichte auf die ideologischen Vorkämpfer derjenigen zurückgehen, die zum Teil hier heute noch ihr Unwesen treiben und zurückwollen nach 1933.
Vor diesem Hintergrund will ich damit abschließen: Der Kampf gegen Fremdenfeindlichkeit und Rassismus braucht entschlossenes Handeln, ein klares Bekenntnis und die Einheit der demokratischen Kräfte in unserem Land. – Vielen Dank!
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich wollte mich ursprünglich eigentlich nicht mehr melden, weil ich es eigentlich nicht zweckdienlich finde, wenn wir uns in dieser Debatte auseinandertreiben lassen, obwohl ich zu dem einen oder anderen Punkt, der hier gesagt worden ist, durchaus Anmerkungen gehabt hätte. Ich will dann doch auf zwei Punkte eingehen.
Zum einen, Herr Rohmeyer, ich habe Ihre Ausbrüche gerade mehr so von schräg hinten verfolgen können, aber das Gutmenschentum, das Sie hier Rot und Grün vorgeworfen haben,
weil Rot-Grün in der Lage ist zu differenzieren – –.
Claas, pass einmal auf!
Dein Kumpel Jens Eckhoff war 2000 gemeinsam mit der ganzen CDU-Fraktion in der Lage, diese Differenzierung vorzunehmen. Dass das heute nicht möglich ist, das ist schade, meine sehr geehrten Damen und Herren, das ist schade! Das hat nichts damit zu tun, auf dem rechten Auge blind zu sein.
Jetzt komme ich zum Kollegen Dr. Möllenstädt. Das, muss ich ganz ehrlich sagen, hat mich dann doch noch einmal herausgefordert, hierherzukommen. Sie haben gesagt, Sie verstehen es einfach nicht, warum es einen Unterschied zwischen Linksextremismus und Rechtsextremismus geben kann. Dann möchte ich an der Stelle einmal sagen: Das hat etwas damit zu tun, dass von 1933 bis 1945 der Nationalsozialismus aus Deutschland heraus verantwortlich ist für den Zweiten Weltkrieg, verantwortlich ist für den Genozid an den Juden, Tod und Elend über Millionen von Menschen gebracht hat, 6 Millionen Juden getötet hat! Wer nicht ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
versteht, dass das etwas anderes ist, Entschuldigung, das verstehe ich nicht mehr!
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! In der Tat beantragen wir hier heute die Überweisung in den Rechtsausschuss, und das hat, Frau Winther, das hatte ich Ihnen ja aber auch gesagt, nichts damit zu tun, dass wir eine grundsätzliche Schwierigkeit mit dem Anliegen dieses Antrags haben. Im Gegenteil, das kann ich hier ganz deutlich sagen, weisen Sie da auf ein richtiges und wichtiges Problemfeld hin, mit dem man sich auseinandersetzen muss, und das wollen wir auch gern tun.
Es ist aber so, dass sich aus diesem Antrag ein paar Fragen ergeben haben. Zum Beispiel sagen Sie, dass in Bremen und Bremerhaven nicht ausreichend niedergelassene Therapeuten zur Verfügung stehen. Nach den Informationen, die ich aus dem Ressort habe, ist diese Einschätzung so nicht völlig richtig, sondern in Bremerhaven gibt es in der Tat, kein Dissens, zu wenig niedergelassene Therapeuten, mit denen das Problem bearbeitet werden kann, deswegen findet in Bremerhaven ja auch bereits eine Kooperation mit der Fachstelle statt.
Für Bremen ist die Einschätzung des Ressorts eine andere, und es ist darauf hingewiesen worden, dass im Hinblick auf die Bewährungsauflagen kein einziger Fall bekannt sei, bei dem aufgrund einer nicht ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
stattgefundenen Therapie eine Bewährung hätte widerrufen werden müssen.
Das heißt, nach Kenntnis der Bewährungshilfe gibt es keinen der beschriebenen Fälle, dass eine notwendige Therapie in Bremen nicht durchgeführt worden ist. Ich bin aber bereit, dass man sich das anschaut, dem müssen wir natürlich nachgehen, und wenn es da ein Problem gibt, dann müssen wir das Problem lösen, völlig d’accord! Ich möchte aber gern, dass wir uns im Rechtsausschuss sowohl mit der Fachstelle, die nämlich in der Tat sagt, es gibt da Probleme, als auch mit der Bewährungshilfe damit auseinandersetzen, ob es diese Probleme gibt, und wenn ja, wo und in welchen Umfang, und wenn das so ist, werden wir sie auch lösen.
Ich will ansonsten auf den zweiten Bereich dieses Antrags kurz hinweisen, das ist der Komplex der Selbstmelder. Wir haben auch da ein Gespräch mit der zuständigen Stelle geführt. Das Ergebnis war so, dass auch die Betroffenen uns nicht ganz genau quantifizieren konnten, in welchem Umfang eigentlich Mittel erforderlich wären, um sie in die Lage zu versetzen, ein solches Programm durchzuführen. Das müssen wir aber wissen, um es tun zu können!
Darüber hinaus ist es einfach so, dass die Kolleginnen und Kollegen, die da arbeiten, gesagt haben, sie erreichen über Bremen hinaus ein Klientel, bis hin nach Münster, Menschen, die für dieses Projekt in Frage kommen. Ich finde nicht falsch, dass wir das machen, aber wir müssen uns dann darüber unterhalten, wie wir es finanzieren und mit wem gemeinsam es uns gelingt, Krankenkassen, Stiftungen oder andere Bundesländer zur Unterstützung eines solchen Projekts heranzuziehen. Ich denke, all das sind Fragen, die wir gemeinsam im Rechtsausschuss erörtern können.
Ich will im Übrigen auch sagen, was mir deutlich geworden ist. Es gibt durchaus einen Disziplinenstreit darüber, was eigentlich die richtige und angemessene Therapie ist. Sie haben das ja auch gerade angesprochen. Es gibt da zum einen die Psychotherapie, die Fachstelle für Gewaltprävention wendet andere therapeutische Ansätze an, warum sie auch durch die Krankenkasse nicht finanzierbar sind. Ich sage, ich möchte gern, dass wir im Rechtsausschuss über die Frage der therapeutischen Ansätze reden, die dahinter stehen, denn auch die Frage muss man sich ja beantworten: Welche Angebote wollen wir, von welchen Angeboten glauben wir, dass sie die richtigen sind, um dem Problem angemessen entgegenzutreten?
Das heißt alles in allem, es gibt keinen Dissens beim Ziel. Es gibt völlige Übereinstimmung darüber. Was nicht sein kann, ist, dass der „mittellose“ Straftäter
hier auf den „mittellosen“ Staat trifft und man sich stillschweigend vereinbart, dass die Therapie ausfällt. Das darf es nicht geben, das ist völlig klar!
Ob und in welchem Umfeld diese Problematik da steht, wollen wir mit den Fachleuten im Einzelnen erörtern und dann auch gemeinsam zu sachgerechten Lösungen finden. – Herzlichen Dank!
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben interfraktionell vereinbart, uns bei diesem Tagesordnungspunkt kurz zu fassen, darum will ich das hier tun.
Ich will darauf hinweisen, dass es sich meines Erachtens bewährt hat, was wir uns hier in Bremen vorgenommen haben. Der Weg, die Verfahren zum Arbeitslosengeld II für eine Übergangsphase an die Verwaltungsgerichte zu geben, war richtig. Die Bearbeitungsdauer zeigt, die Verfahren sind dort zügig abgearbeitet worden, und darüber hinaus ist dem Sozialgericht die Möglichkeit gegeben worden, die Bestände, die dort waren, abzuarbeiten, sodass, wenn wir jetzt mit Ablauf dieses Jahres zum Zuständigkeitswechsel von der Verwaltungsgerichtsbarkeit auf die Sozialgerichtsbarkeit kommen, die Sozialgerichtsbarkeit auch in der Lage ist, sich diesen Verfahren zu stellen.
Völlig klar ist: Jeder Bürger hat einen Anspruch darauf, dass sein Rechtsersuchen zügig und kompetent von der Justiz bearbeitet wird, aber insbesondere Menschen, die über Ansprüche nach dem Arbeitslosengeld II vor Gericht streiten, befinden sich in einer existenziell bedrohten Situation ihres Lebens. Es geht quasi darum, das Alltägliche zum Leben sicherzustellen. Gerade deshalb können diese Menschen nicht lange darauf warten, dass vor Gericht geklärt wird, ob und welche Ansprüche ihnen zustehen.
Vor diesem Hintergrund, ich habe das gesagt, haben wir uns in der Vergangenheit meines Erachtens richtig entschieden. Die Zahlen zeigen das.
Wir sind nun gefordert, für die Zukunft sicherzustellen, dass nach dem Wechsel von der Verwaltungsgerichtsbarkeit auf die Sozialgerichtsbarkeit ebenfalls eine zügige und kompetente Bearbeitung stattfindet. Der Senat zeigt hier auf, welchen Weg er dahingehend einzuschlagen gedenkt. Wir werden uns das im Verlauf dann ansehen müssen, auch das sagt der Senat. Man kann heute nicht abschließend prognostizieren, ob die zehn Richterstellen, die es dann ja am Ende beim Sozialgericht wohl sein sollen, ausreichen werden, um diesem Verfahrensanfall Rechnung zu tragen. Es hilft aber auch nicht, darüber jetzt im Vorhinein zu spekulieren.
Ich bin froh, dass zwischen dem Ressort und dem Sozialgericht jetzt eine Verständigung darüber erzielt worden ist, welche Ausgangsvoraussetzungen man schaffen muss. Wir werden dann in der Zukunft sehr genau hinschauen, ob diese Prognosen zugetroffen haben, denn, wie auch die Überschrift zu unserer Großen Anfrage zeigt: Das politische Bekenntnis unsererseits steht, die zügige Bearbeitung von Arbeits––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
losengeld-II-Verfahren ist wichtig, notwendig, und wir werden sie auch zukünftig weiter gewährleisten. – Danke schön!
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Frau Ahrens hat darauf hingewiesen, dass wir uns in der letzten Bürgerschaftssitzung sehr ausführlich mit dem Thema befasst haben, und ich will die Rede des Kollegen Grotheer, die ja auch gleichzeitig seine Abschiedsrede hier in diesem Haus war, nicht wiederholen. Ich habe sie etwas deutlicher in Erinnerung. Das liegt auch daran, dass ich den Kollegen Grotheer nicht als Mann der leisen Töne kennengelernt habe, aber wie dem auch sei, ich kann Ihnen an dieser Stelle, wenn das notwendig ist, noch einmal versichern: Auch für die SPD ist das Thema Stalking ein wichtiges Thema.
Wir haben uns in der letzten Legislaturperiode, im Übrigen gemeinsam, das kann man in den Plenarprotokollen nachvollziehen, sehr intensiv mit dem Thema befasst, und Bremen hat in diesem Bereich eine durchaus positive Vorreiterrolle unter den Ländern innegehabt. Wir sind entschlossen, dies auch fortzusetzen und daran festzuhalten. Kollege Frehe hat allerdings darauf hingewiesen, dass wir heute hier keine haushaltswirksamen Vorfestlegungen treffen werden, sondern dass wir das im Rahmen der Haushaltsberatungen an dem Ort, wo im Übrigen auch die eine oder andere Frage im Zusammenhang mit dem Justizhaushalt besprochen werden muss, noch einmal intensiv erörtern werden. In der Tat wollen wir deshalb heute hier die Überweisung dieses Anliegens in den Rechtsausschuss beschließen, verbunden mit den Prüfaufträgen, die auch dort dann Thema sein sollten, damit man das Ganze zusammenhalten kann.
Ich gehe davon aus, dass der Senator auch ohne einen förmlichen Beschluss heute in der Bürgerschaft uns im Rechtsausschuss seine Haltung zu den dort angesprochenen Punkten noch einmal darlegen wird und wir uns dann intensiv anschauen, ob das dann der richtige Weg ist, hier eine richtige Lösung zu finden.
Völlig klar ist: Wir brauchen eine Lösung. Wir müssen, in welcher Form auch immer, dafür Sorge tragen, dass dieser gesamte Komplex Stalking und die damit verbundenen Fragen Gewalt, Belästigung, Nachstellung in Bremen weiterhin konsequent verfolgt beziehungsweise bekämpft werden und dass wir an der Stelle auch weiterhin deutlich machen, dass es ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
sich dabei ausdrücklich nicht um ein Kavaliersdelikt, hier passt der Begriff ganz gut, handelt,
sondern dass es sich hier um eine ernstzunehmende Belästigung von Menschen handelt, die zu schweren psychischen Beeinträchtigungen und im schlimmsten Fall – Sie haben darauf hingewiesen – zu schweren Folgen bis hin zu Tötungsdelikten führen kann.
Ich kann Ihnen zusagen: Wir nehmen das Thema sehr ernst. Wir haben ein gemeinsames Interesse daran, eine Lösung zu finden. Das können wir aber noch nicht heute hier, sondern das müssen wir im Rechtsausschuss gemeinsam tun, und wir werden dann mit dem Gesamthaushalt diese Frage hier wieder in der Bürgerschaft haben, wenn über den Gesamthaushalt beraten und im Rahmen der zweiten Lesung beschlossen wird und dann auch deutlich werden wird, inwieweit wir in der Lage waren, dies im Haushalt deutlich abzubilden. Wie gesagt, die Bemühungen dazu kann ich hier heute für meine Fraktion zusichern.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Das war ja ein buntes Potpourri von Homeschooling über Personalnot bei Polizei und Staatsanwaltschaft, den kompletten Hessenwahlkampf einmal durch, und das Ganze unter der Überschrift „Justizpanne in Bremen“!
Ich will versuchen, das für mich noch einmal ein bisschen zu ordnen, und zwar will ich an der Stelle einfach einmal mit dem anfangen, was hier Gegenstand der Debatte, zumindest vermutlich, wenn man die Überschrift der Aktuellen Stunde gelesen hat, sein könnte. Da geht es um einen ausgesetzten Haftbefehl, da geht es um einen Beschluss eines Gerichts, und da geht es um Vorkommnisse in der Silvesternacht auf der Discomeile. Das hat uns in Bremen in der Vergangenheit bewegt, und wir haben viel darüber diskutiert.
Eines muss man sagen, natürlich kann man zu dem Vorgehen des Gerichts unterschiedliche Meinungen haben, und man muss das auch nicht richtig finden. Das muss auch eine unabhängige Justiz ertragen, dass Menschen Meinungen darüber haben, was sie tut, dass diese Meinungen auch Politiker haben, genauso wie es unseren Richterinnen und Richtern natürlich zusteht, eine Meinung über das zu haben, was Politik in diesem Haus und im Senat macht.
Man muss sich aber trotzdem der Rolle bewusst sein, die wir hier als Abgeordnete spielen. Da ist es dann an der Stelle schon ein bisschen schwierig,