Reiner Holsten

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Danke schön, Herr Präsident! Wir fragen den Senat:
Erstens: Seit wann sind dem Senat die neuen und umfangreicheren Vorgaben des Bundes für die Planung bei Sanierungsmaßnahmen von Bundesautobahnen bekannt?
Zweitens: Hält es der Senat für zielführend, dass das Bauressort erst im Jahr 2016 mit den längst angekündigten Planungen für die Sanierung der BAB 270 beginnen will?
Drittens: Hält der Senat die Verkehrssicherheit durch den derzeitigen baulichen Zustand der BAB 270 für ausreichend?
Gerne! Herr Staatsrat, der aktuelle, teilweise schlechte Zustand der A 270 ist Ihnen bekannt?
Gerne! Ist die Fahrbahn mit den tiefen Löchern, den Absätzen und den langen Rissen, die jetzt aktuell festzustellen sind, Ihrer Meinung nach als verkehrssicher einzustufen?
Danke! Gut, dass wir eine Fragestunde haben! Warum ist die Autobahn A 270 im Vergleich zu allen andern Autobahnen in Bremen und umzu – ich gehe davon aus, Sie kennen alle Autobahnen – qualitativ in einem so schlechten Zustand, also im Vergleich zu den anderen Autobahnen, wenn Sie in Bremen herumfahren?
Gerne! Wieso gibt es denn diese Qualitätsunterschiede zwischen den Autobahnen in Bremen und umzu und der A 270? Meine Frage: Gibt es keinen einheitlichen Qualitätsstandard für Autobahnen, der einzuhalten ist?
Gut, dann werden wir mal etwas konkreter! In welchen Monaten des Jahres 2014, des angelaufenen Jahres, werden denn die aktuell schadhaften Stellen, von denen ich eben gesprochen habe, auf der ganzen Länge der A 270 ausgebessert? Nicht die Grundsanierung, die schadhaften Stellen, damit wir uns richtig verstehen!
Ja! Geschieht das noch im Jahr 2014?
Ja! Dann kommen wir mal auf die Auf- und Abfahrten der BAB 270 zu sprechen, die sich ebenfalls teilweise in einem sehr schlechten Zustand befinden. Was haben Sie vor, um die Auf- und Abfahrten entlang Burglesum, Vegesack und Blumenthal zu erneuern? Wann ist das vorgesehen?
Deshalb frage ich! St. Magnus ist klar. Aber was ist mit Blumenthal und mit Burglesum?
Nein, ich meine keine Grundsanierung, sondern die schadhaften Stellen – –.
Mir ist wichtig, dass die A 270 in den Zustand gebracht wird, wie er eigentlich sein müsste.
Thema Grundsanierung erst am Ende des Jahrzehnts: Richtig?
Hatten Sie aber gesagt!
Die Planungen – –.
Noch einmal: Die Grundsanierung erst am Ende des Jahrzehnts?
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! „In Bremen erreichen Sie Ihr Ziel schnell und zuverlässig. Die nach Einwohnern zehntgrößte Stadt Deutschlands definiert sich über ein ausgewogenes Verhältnis von Zentralität und Dezentralität. Der öffentliche Nahverkehr bietet Ihnen zahlreiche Möglichkeiten, um in Bremen von A nach B zu kommen. Jeden Tag sorgen die Bremer Straßenbahn- und Buslinien im Stadtgebiet, der Verkehrsverbund Bremen/Niedersachsen dafür, dass Sie schnellstmöglich an Ihr Ziel kommen. In nur 20 Minuten erreichen Sie vom Hauptbahnhof die äußersten Zipfel Bremens: Im maritimen Norden die Stadtteile Burglesum, Vegesack und Blumenthal.“ Soweit der Bremer Online-Auftritt „Bremer Straßenbahn, Busse und Co bringen Sie schnell ans Ziel“! Aber zu welchem Preis?
Seit über 20 Jahren wird in Bremen-Nord die gerechte Tarifstruktur für den Öffentlichen Personennahverkehr, ÖPNV, diskutiert. „Eine Stadt – ein Tarif“ lautet die Forderung seit Langem. Die Nordbremer SPD-Abgeordneten haben über viele Jahre in der Vergangenheit immer wieder das von vielen Bürgern in Bremen-Nord gewünschte Projekt unterstützt und versucht, es maßgeblich voranzutreiben.
Das Ergebnis unserer doch schon einige Jahre andauernden Bemühungen liegt der Bürgerschaft nun in Form eines gemeinsamen Antrags der Fraktionen der SPD und von Bündnis 90/Die Grünen vor. SPD und Grüne haben bereits im November 2012 einen entsprechenden Bürgerschaftsantrag vorgelegt, in dem die Einführung des Einheitstarifs spätestens für 2015 angekündigt ist. Der gemeinsame Antrag liegt Ihnen nun mit der Drucksache 18/670 vor.
Wie ist die aktuelle Situation, der Status zu dieser Thematik heute? Seit 1. Januar dieses Jahres ist bereits die erste Stufe der Angleichung für Auszubildende und Schüler in Kraft getreten. Die Schüler und Auszubildenden aus Bremen-Nord zahlen für Monatsund Wochenkarten nun ebenso viel wie Stadtbremer. Bei Einzelkarten, die es für Schüler gibt, zahlen diejenigen aus Bremen-Nord allerdings immer noch dazu, das heißt, hier muss selbstverständlich noch nachjustiert werden.
Alle anderen Fahrgäste aus Blumenthal, Vegesack und Burglesum, die mit dem Zug fahren, müssen nach ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
wie vor Tickets der Preisstufe 2 lösen. Was heißt das? Tickets der Stufe 2 heißt konkret, eine Fahrt mit der Regio-S-Bahn von Vegesack zum Hauptbahnhof kostet 2,95 Euro. Ein Bahnkunde zahlt für die ungefähr gleich lange Strecke zwischen Mahndorf und dem Stadtzentrum 2,35 Euro.
Das sagen Sie! Ich nicht!
Fakt ist also, die Umsetzung des Einheitstarifs ist noch nicht die Realität für alle Bremerinnen und Bremer, darum geht es, das ist das Petitum. Wie viel Prozent aller Fahrten – wir haben die Statistiken ja vor uns liegen – werden von Bremen-Nord von den Bürgern tatsächlich wie genutzt? Nur zwölf Prozent nutzen den Öffentlichen Personennahverkehr, zwölf Prozent! 49 Prozent aller Fahrten erfolgen mit dem Kfz.
Tatsache ist also – wenn Sie zuhören würden, dann könnten Sie vielleicht auch einmal die inhaltlichen Argumente aufnehmen, das wäre ganz toll! –, dass der ÖPNV in Bremen-Nord mit Sicherheit noch ausbaufähig ist. Es hat natürlich etwas mit der Attraktivität zu tun, dass nur zwölf Prozent fahren, das hat aber auch etwas mit dem Preis zu tun, logisch!
Der Verkehrsverbund Bremen/Niedersachsen ist hier gefordert, Modelle zu erarbeiten, die den Einheitstarif berücksichtigen. Seit Jahren wird die Ungleichbehandlung der Stadt- und der Nordbremer Pendler zu Recht in der davon betroffenen Bevölkerung beklagt. Die Kosten insgesamt stellen aber bei der Umsetzung offenbar nach wie vor ein großes Problem dar. Hier muss es kreative Lösungsvorschläge geben, hier steht der VBN in der Verantwortung, damit die Umsetzung der Forderung „Eine Stadt – ein Tarif“ endlich Realität wird.
Die Regierungsparteien von SPD und Bündnis 90/ Die Grünen haben gemeinsam in der Koalitionsvereinbarung das Ziel eines einheitlichen Verkehrstarifs im Stadtgebiet verankert. Der Fortbestand der Abtrennung des Stadtbezirks Bremen-Nord von der Tarifzone des übrigen Stadtgebiets ist nicht mehr zeitgemäß. Es ist ein Anachronismus, es ist, kurzum gesagt, ungerecht!
Wir wollen die Zusammenführung der VBN-Tarifzone in Bremen. Wir fordern deshalb den Senat auf, in Verhandlungen mit dem Verkehrsverbund Bremen/ Niedersachen sicherzustellen, dass die bremischen Tarifzonen 1 und 2 bis zum Jahr 2015 zusammengeführt werden! Damit wäre Bremen-Nord dann voll
ständig in die Nahverkehrstarifzone der bremischen Stadtbezirke eingebunden.
Die Finanzierung der Mehrkosten soll dabei über eine Tarifanpassung innerhalb des VBN erfolgen. Damit unterscheiden wir uns von den LINKEN. Sie haben einen Änderungsantrag der Fraktion der LINKEN vor sich liegen, mit dem genau dieser Punkt gestrichen werden soll. Ja, wo sind wir denn? „Wünsch Dir was“ ist, glaube ich, vorbei. Nur zu sagen, wir streichen einfach diesen Satz, und damit ist das Thema erledigt, das ist, finde ich, ein bisschen zu kurz gesprungen. Wir sind da solider und sagen ganz klar: Innerhalb des Systems muss dies ausgeglichen werden. Das ist, glaube ich, auch der richtige Weg und nur der einzig richtige Weg.
Ich bin sofort fertig, zwei Sätze noch!
Ein einheitlicher Tarif für die ganze Stadt ist längst überfällig, unserer Meinung nach muss er jetzt im Interesse aller Einwohner aus Bremen-Nord konsequent umgesetzt werden. Damit es für alle Bürger in unserer Stadt beim Öffentlichen Personennahverkehr gerecht zugeht, bitte ich Sie um Unterstützung des gemeinsamen Antrags der Fraktionen der SPD und von Bündnis 90/Die Grünen! – Danke schön!
Wir fragen den Senat:
Erstens: Wie bewertet der Senat den straßenbau
lichen Zustand der Bundesautobahn 270 in BremenNord?
Zweitens: Welche Sanierungsmaßnahmen wurden
in den vergangenen zehn Jahren unternommen, und welche Maßnahmen sind aktuell geplant, um den baulichen Zustand der A 270 zu erhalten bezie hungsweise zu verbessern?
Drittens: Bestehen nach Kenntnis des Senats Pläne
zum Ausbau der A 270?
Wie lange dauern die Pla
nungen noch für die ganzheitliche Sanierung? Sie sprachen davon, dass die Planungen jetzt eingeleitet worden sind. Können Sie ein Zeitfenster angeben, wie lange dies noch dauert?
Ist die Maßnahme im Haus
halt finanziell abgesichert, wenn Sie sagen, 2014 soll sie beginnen?
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich möchte mich gern bei meinem Vorredner, Herrn Öztürk, bedanken, aber ich muss ihn etwas korrigieren: Es handelt sich unter diesem Tagesordnungspunkt nicht um den 34. Datenschutzbericht, sondern um den 33. Datenschutzbericht. Dies
sagt zu Beginn unserer Beratung schon etwas aus. Wir sind ein bisschen in einem Dilemma, denn wir sind sehr spät an der Reihe, um es einmal so zu sagen.
Frau Dr. Sommer ist hier, und ich möchte mich selbstverständlich auch für die Sisyphusarbeit, solche Berichte zusammenzustellen, bedanken. Herr Öztürk hat darauf hingewiesen, dass es ein hervorragender Bericht ist, der aber natürlich sehr umfangreich ist, auch angesichts der Zeit des heutigen Abends. Ich sehe schon einige Leute, die ein bisschen ermüdet sind.
Dass das so wichtige Thema Datenschutz in der Tat eine unheimliche Brisanz hat, hat uns die letzte Ausschusssitzung deutlich gemacht. Es waren 30 Austauschschüler aus Frankreich und Deutschland vom Gymnasium Horn anwesend, und es gab eigentlich kein anderes Thema als Facebook und wie man damit umgeht. Bei der anschließenden Befragung durch die Schülerinnen und Schüler, bei der alle anderen Abgeordneten außer meiner Person noch Fragen beantworten durften, wurde deutlich, dass 95 Prozent der Schülerinnen und Schüler mit Facebook zu tun haben. Das ist ein Punkt!
Der 33. Datenschutzbericht umfasst den Berichtszeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2010, nicht 2011, das ist der 34. Datenschutzbericht, der auch auf der Tagesordnung steht und – so habe ich es soeben verstanden – gleich hiermit verbunden werden soll. Das halte ich auch für klug, damit diese zeitliche Lücke, die hier entsteht, nicht immer so weit nach hinten gesetzt wird und die Wichtigkeit des Themas Datenschutz auch nach außen klar und deutlich dokumentiert wird. Wie wichtig der Datenschutz ist, haben wir anlässlich der aktuellen Diskussion soeben schon gehört.
Wenn wir jetzt ganz aktuell versuchen, den Bogen bis zum Bund zu spannen, wissen Sie alle, dass uns die Vorratsdatenspeicherung im Prinzip seit Monaten umtreibt, und heute ist, glaube ich, der letzte Tag, an dem sich der Bundestag dazu, wie auch immer, eine Position erarbeiten muss. Bisher ist nicht klar, welche Position Schwarz-Gelb dazu hat. Bis zum heutigen Tag muss, glaube ich, der EU gemeldet werden, wie die Bundesrepublik Deutschland sich dort verhält und ob sie dem Vorschlag der EU zustimmt oder nicht. Der momentane Sachstand ist mir nicht bekannt.
Datenschutz jetzt verwirklichen, auch bei sozialen Netzwerken, so könnte man dies überschreiben. Gegen die informationelle Fremdbestimmung lautet eigentlich die Kernaussage des 33. und, ich kann hinzufügen, des 34. Datenschutzberichts der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit, aber noch geht es nicht um den 34. Bericht.
Frau Dr. Sommer hat festgestellt, dass es reale Fälle informationeller Fremdbestimmung gibt, die sich in der Tat in diesem Berichtszeitraum zugetragen haben. Sie belegt in dem Bericht ausgewiesen sehr beeindruckend, wie ich finde, dass in Bremen und Bremerhaven die Einwohner nicht selbst, sondern andere über ihre Daten bestimmen, wer wann was über sie wusste. Das muss uns eigentlich alle zum Nachdenken anregen, denn das kann es nicht sein. Jeder sollte wissen, was mit seinen persönlichen Daten passiert, und jeder sollte dort, wo auch immer persönliche Daten landen, eine Kontrollmöglichkeit haben, um eingreifen zu können.
Informationelle Fremdbestimmung – jeder von uns hat im Prinzip damit zu tun – findet beispielsweise bei Telefonwerbung statt, wenn vorhanden, bei unzulässiger Videoüberwachung oder bei Missachtung von Werbewidersprüchen et cetera, um nur einige Beispiele zu nennen. Auch die E-Mail-Versendung sensibler Daten, die Übermittlung personenbezogener Daten, zum Beispiel vom Vermieter an das Jobcenter, oder die Missachtung von Werbewidersprüchen verstoßen gegen das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung. Das kann von keiner der hier anwesenden Parteien akzeptiert werden, weil wir im Prinzip alle davon betroffen sind. Diese Beispiele zeigen, dass das Recht der Menschen, selbst über ihre Daten zu bestimmen, von privaten und öffentlichen Stellen immer wieder missachtet wird. Das ist eine Quintessenz aus diesem langen Bericht.
Ich hatte eben schon auf die Ausschusssitzung hingewiesen, dass zum Beispiel diese sogenannten sozialen Netzwerke wie Facebook mehr mit informationeller Fremdbestimmung zu tun haben, als wir alle glauben. Der Datenschutzbericht liefert dafür eindeutige Beweise. Solange Facebook nicht offenlegt, was mit den unzähligen personenbezogenen Daten auf dieser Plattform passiert, kann sich dieses Unternehmen nicht auf eine rechtswirksame Einwilligung der Nutzerinnen und Nutzer berufen. Damit genügen die Fanseitenbetreiber nicht ihren gesetzlichen Pflichten, so das Fazit der Datenschützerin.
Wenn 95 Prozent der Schülerinnen und Schüler damit zu tun haben und in einer Diskussion des Ausschusses nicht wissen, was dort eigentlich abläuft, dann, denke ich, ist das für uns als Parlamentarier eine Aufforderung, dort genauer hinzuschauen, mit diesem Bereich entsprechend fürsorglich umzugehen und die Hinweise der Datenschützerin so aufzunehmen, dass wir das auch hier in der parlamentarischen Arbeit entsprechend berücksichtigen. – Danke schön!