Helmut Weigelt
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Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren!
Wir alle können uns sicherlich noch gut an Schlagzeilen über Angriffe von Hunden auf Kinder und Erwachsene erinnern, die zu starken Körperverletzungen und auch zum Tod führten. Es waren fürchterliche Nachrichten.
Selbstverständlich forderten nicht nur die Presse und die Bevölkerung angesichts der damals zunehmenden Bedrohung der Menschen ein Einschreiten gegen diese Gefahr, weil es jeden treffen und man sich davor auch nicht schützen konnte.
Mir sind dabei besonders ein Schicksal und ein Name im Kopf geblieben. Volkan hieß der sechsjährige Junge, der im Jahr 2001 auf einem Hamburger Schulhof von zwei Kampfhunden attackiert
wurde. Zehn Minuten lang verbissen sich die beiden Tiere in Kopf und Hals des Kindes und ließen selbst, nachdem sie von Kugeln herbeieilender Polizisten getroffen waren, nicht von dem Jungen ab. Heute wäre Volkan ein junger Mann, aber sein Leben konnte damals nicht gerettet werden. Für mich steht fest, dass wir ihn nicht vergessen dürfen. Das sind wir Volkan stellvertretend für viele Menschen, die zu Opfern von Kampfhunden wurden, einfach schuldig.
Auch der Gesetzgeber – Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung – sah einen Handlungsbedarf, und es wurde das Gesetz zur Bekämpfung gefährlicher Hunderassen beschlossen. Das Gesetz sollte nach der Begründung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung zum Schutze von Menschen vor gefährlichen Hunden oder verantwortungslosem Handeln bestimmter Hundehalter schützen. Ziel war, den Schutz der Menschen vor diesen Gefahren zu erhöhen.
Das erlassene Gesetz dient demzufolge auch dem Schutz der Rechtsgüter Leben und Gesundheit von Menschen im Grundgesetz. Das Gesetz, das am 12. April 2001 beschlossen wurde, führte auch dazu, dass Regelungen geschaffen wurden, die die Gefährlichkeit, übersteigende Aggression von Hunden und deren Rasse beinhalteten, aber auch ein Zucht- und Einfuhrverbot von bestimmten Hunderassen wurde im Gesetz berücksichtigt. Das Bundesverfassungsgericht stellte 2004 fest, dass die Einführung von Rasselisten nicht zu beanstanden war und der berechtigten Gefahrenabwehr diente.
Nun liegt uns der Antrag der FDP mit dem Schwerpunkt vor, eine Abschaffung der Rasseliste im Gesetz über das Halten von Hunden zu erzielen. Damit könne, so die FDP, die vorgenommene Diskriminierung von Hundehalterinnen und Hundehaltern bestimmter Rassen aufgehoben werden. Begründet wird die Gesetzesinitiative der FDP mit dem Hinweis, dass wissenschaftliche Erkenntnisse nicht belegten, dass die Feststellung einer erhöhten Aggression und Gefährlichkeit von Hunden durch die Hunderasse vorgenommen werden kann. Wissenschaftliche Erkenntnisse belegten nicht die Gefährlichkeit, und damit soll die Gefahrenabwehr, bezogen unter anderem auf bestimmte Hunderassen, aufgehoben werden.
Dagegen spricht: Wenn nur dann eine Regelung zur Gefahrenabwehr getroffen werden kann, wenn
die von Hunden ausgehenden Gefahren durch wissenschaftliche Erforschung nachgewiesen wird, dann sprechen auch gleich viele Anhaltspunkte dafür, dass die Haltung bestimmte Hunderassen und -kreuzungen Gefahr begründend sind, denn bis auf Niedersachsen, dessen Gesetz dem vorgelegten Gesetzentwurf der FDP nahezu wortwörtlich entspricht, Berlin und Schleswig-Holstein halten alle anderen Länder an den sogenannten Rasselisten fest.
Das habe ich vorhin mitgenommen, vielen Dank!
Es geht unter anderem um das genetische Potenzial, körperliche Merkmale der aufgelisteten Hunderassen und Einflüsse, die dem Hundehalter zuzurechnen sind. Es sind also mehrere Faktoren, die Hunde gefährlich machen. Allerdings stellen die Rassezugehörigkeit, die Zucht und die körperliche Konstitution nicht unbeträchtliche Gefahrenpotenziale dar. Unabhängig von der Erziehung und Hundehaltung durch den Menschen ist die festgestellte Beißhäufigkeit nur ein Merkmal für die Gefährlichkeit. Die anatomische Beschaffenheit des Ober- und Unterkiefers mit einer enormen Beißkraft sowie die Art zu beißen, durch Festbeißen, Reißen und Zerren in Verbindung mit einer ausgeprägt muskulösen Körpermasse können beim Menschen zu schweren Verletzungen und Todesfällen führen. Auch Beißstatistiken sind hier nur bedingt aussagekräftig und bedürfen der ganz genauen Auswertung, da es ja nicht von allen Hunderassen gleich viele Hunde gibt.
Ich hoffe, dass ich deutlich machen konnte, dass man auf die Rasseliste nicht verzichten kann, um uns Menschen vor dieser Gefahr zu schützen.
Oh, ist meine Zeit abgelaufen?
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Überschrift des Antrages der ALFA-Gruppe kommt wie ein Wolf im Schafspelz daher: „Beiräte stärken, Planungssicherheit und öffentliche Akzeptanz von Asylsuchenden erhöhen!“ lautet die Überschrift des Antrages. Damit soll der Eindruck entstehen: Wir von der ALFAGruppe haben großes Interesse an der Beiratsarbeit und der Integration von Asylsuchenden. Verfolgt wird aber ein anderes Ziel. Es geht nicht um Akzeptanz von Asylsuchenden, nicht um Integration, sondern die Reduzierung der Anzahl von Flüchtlingen, Asylsuchenden und unbegleiteten minderjährigen Ausländern.
Unter „Beiräte stärken“ versteht die ALFA-Gruppe, die Verantwortung für die Unterbringung von Flüchtlingen auf Beiräte abzuwälzen, was mit einer erheblichen Arbeitsbelastung für die Beiräte verbunden ist.
Die internationalen Krisenherde und regionalen Bürgerkriege verlangen den Bundesländern, aber auch den Kommunen, in der Aufnahme von Flüchtlingen alles ab. Dennoch – davon bin ich fest überzeugt – haben wir in Bremen, auch im Vergleich mit anderen Bundesländern, diese Aufgabe bisher gut gemeistert.
Ich bin auch davon überzeugt, dass uns das auch in den kommenden Monaten gelingen wird, auch wenn von allen viel Kraft aufgebracht werden muss. Sicherlich, da stimme ich mit vielen überein, ist die Unterbringung in Zelten oder Turnhallen keine optimale Lösung und wurde auch erst in Anspruch genommen, nachdem andere Möglichkeiten kurzfristig nicht mehr zur Verfügung standen. Dass im Antrag der ALFA-Gruppe in diesem Zusammenhang von schweren Defiziten gesprochen wird, ist völlig unverständlich und aus meiner Sicht demagogisch.
Ich will es noch einmal deutlich sagen: Wir brauchen uns in Bremen im Vergleich mit anderen Bundesländern nicht zu verstecken. Wir sind inzwischen wieder dabei, die Turnhallen den Schulen und Sportvereinen so schnell wie möglich für ihre wichtige Arbeit zur Verfügung zu stellen. Vor wenigen Wochen wurde der erste leerstehende Baumarkt umgebaut, um eine vorübergehende Unterbringung zu ermöglichen. Natürlich ist eine solche Unterbringung nicht ideal, aber die Umstände erfordern es.
Ich will auch auf die Eröffnung der Erstaufnahme auf dem ehemaligen Vulkan-Gelände hinweisen. Des Weiteren, meine Damen und Herren, können wir mit Zufriedenheit und Freude darauf blicken, wie viele Bremerinnen und Bremer ehrenamtlich auch in Zelten und Turnhallen Flüchtlinge betreuen. Dafür ein herzliches Dankeschön, denn das zeichnet eine Stadt aus!
Dies macht die Stadt lebens- und liebenswert, auch unter dem Stichwort Akzeptanz.
In der Begründung des Antrages der ALFA-Gruppe wird unter anderem der Eindruck erweckt, dass zwischen der Senatorin für Soziales, Jugend, Frauen, Integration und Sport und den Beiräten keine Kommunikation stattgefunden habe und die Verantwortung der Unterbringung von Flüchtlingen auf Stadtteile abgewälzt werde. Das ist falsch, die Beiräte wurden immer eingeschaltet. Die Beirätekonferenz hat sich im Gespräch mit Vertreterinnen und Vertretern der Senatorin immer wieder mit der Unterbringung von Asylsuchenden und Flüchtlingen beschäftigt. Bei der Senatorin fanden und finden Gesprächsrunden mit Beiratssprecherinnen und Beiratssprechern statt. Dass es die eine oder andere Panne gegeben hat, will ich nicht unerwähnt lassen. Das war aber der trotz aller Bemühungen nicht immer einfachen Situation geschuldet.
Das Abwälzen von Verantwortung auf Beiräte sieht der Antrag der ALFA-Gruppe aber vor. Wie man, meine Damen und Herren, auf die Idee kommen kann, dass alle Beiräte, die ehrenamtlich für ihren Stadtteil arbeiten, monatlich an die Senatorin für Soziales, Jugend, Frauen, Integration und Sport verfügbare Kapazitäten zur Unterbringung von Flüchtlingen, Asylsuchenden und unbegleiteten minderjährigen Ausländern mitzuteilen haben, ist mir ein Rätsel. Das setzt allem eine Krone auf!
Der Antrag beinhaltet aber nicht nur eine solch absurde Idee, nein, das wird auch noch als Stärkung der Rechte der Beiräte gesehen! Das kann einen nur sprachlos machen und zeugt von wenig Durchblick beim Thema Beiratsarbeit.
Es geht noch weiter. Die wichtige Vereinbarung unter den Bundesländern, in welchem Umfang Flüchtlinge, Asylsuchende und unbegleitete minderjährige Ausländer auf die Bundesländer verteilt werden, der Königsteiner Schlüssel, wird infrage gestellt. Dem Senat ist es nach schwierigen Verhandlungen gelungen, eine faire Vereinbarung zu erreichen und gerade auch die unbegleiteten minderjährigen Ausländer nach diesem Schlüssel auf die Bundesländer zu verteilen. Für unser Land bedeutet das, dass wir über einen längeren Zeitraum keine sehr jungen Flüchtlinge aufnehmen müssen, weil wir viele im Land Bremen aufgenommen haben beziehungsweise diese gegebenenfalls umverteilt werden. Diese Vereinbarung stellen Sie zur Disposition.
Die abenteuerlichen Überlegungen der ALFA-Gruppe sehen für den Fall, dass die von den Beiräten ermittelten Unterbringungsmöglichkeiten für Flüchtlinge, Asylsuchende und unbegleitete minderjährige Ausländer überschritten werden, eine Überlastanzeige an das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge vor. Des Weiteren soll die Verantwortung für ihre Versorgung und Unterbringung auf den Bund übertragen werden.
Damit soll den Beiräten der Auftrag übertragen werden, eine Zielzahl für die Aufnahme von Flüchtlingen, Asylsuchenden und unbegleiteten minderjährigen Ausländern festzulegen. Wie wird eigentlich die Zielzahl für Bremerhaven ermittelt? Wie ist es nur möglich, in diesem Haus einen so naiven Antrag einzubringen?
Noch ein wichtiger Hinweis an die ALFA-Gruppe, obgleich ich die Hoffnung hatte, dass auch dort das Wissen zu dieser Frage vorhanden ist! Jeder Flüchtling, der unser Land erreicht, hat das Recht, einen Asylantrag zu stellen und dass dieser ordnungsgemäß überprüft wird. Das benötigt Zeit, und für diesen Zeitraum werden Unterbringungsmöglichkeiten benötigt. Muss ich noch deutlich machen, dass wir – ich spreche für die demokratischen Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, CDU, DIE LINKE, FDP und SPD – den Antrag ablehnen? Ich glaube nicht! – Vielen Dank!
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Damit die Entscheidung der Stadtbürgerschaft, zukünftig die Ortsamtsleitungen, die Wahlbeamtinnen und Wahlbeamte sind, auch abwählen zu können, ist neben einer Änderung des Ortsgesetzes über Beiräte und Ortsämter auch eine Änderung des Bremischen Beamtengesetzes erforderlich, damit diese Regelung auch für hauptamtliche Ortsamtsleitungen greifen kann. Dieser Sachverhalt wird von uns heute im Landtag beraten.
Ich will gern noch einmal als Begründung meine Aussagen aus der Debatte in der Stadtbürgerschaft zusammenfassen. Beiräte erfüllen in den Bremer Stadtteilen als gewählte Gremien eine wichtige Rolle, ebenso wichtig sind die Ortsamtsleiterinnen und Ortsamtsleiter, die die Interessen des Stadtteils öffentlich vertreten. Das besondere Vertrauensverhältnis, das zwischen Beirat und Ortsamtsleitung nötig ist, ist auch der Grund für die Änderung, für die wir uns einsetzen.
Es soll zukünftig die Möglichkeit zur Abwahl von Ortsamtsleitungen geben. Bisher besteht, anders als zum Beispiel bei den Magistratsmitgliedern in Bremerhaven, die ebenfalls Wahlbeamte sind, keine Abwahlmöglichkeit der Ortsamtsleitungen.
Ist die vertrauensvolle Zusammenarbeit mit einer großen Mehrheit mit Beirats- und Ausschussmitgliedern nachhaltig über einen langen Zeitraum gestört, muss es die Möglichkeit zur Abwahl geben, denn die Reibungsverluste der Auseinandersetzungen sind zum Nachteil für den Stadtteil. Um allerdings einen Missbrauch auszuschließen, haben wir hohe Hürden – das ist vorhin auch angesprochen worden – für die Abwahl vorgesehen.
Zu einer Abwahl sind die Stimmen von drei Vierteln aller gewählten Beiratsmitglieder, also nicht der anwesenden Beiratsmitglieder bei einer entsprechenden Sitzung, notwendig, und zwar zweimal in zwei getrennt voneinander stattfindenden Beiratssitzungen. Zwischen den Beiratssitzungen muss ein Zeitraum von mindestens 21 Tage liegen. Ferner muss der Beirat zwischen den Sitzungen eine Anhörung der Ortsamtsleitung durchführen.
Die Gesetzesänderung sieht vor, dass Ortsamtsleiterinnen und Ortsamtsleiter, die an dem Tag im Amt sind, am dem das neue Gesetz in Kraft tritt, nicht abgewählt werden können, und zwar auch bei einer Wiederwahl. Dazu liegt uns, wie vorhin auch schon betont, ein Änderungsantrag der CDU-Fraktion vor. Wir werden diesen Änderungsantrag ablehnen, weil die Ortsamtsleitungen, die jetzt im Amt sind, aus unserer Sicht einen Vertrauensschutz haben. Sie haben sich für diese Aufgabe mit dem Wissen entschieden,
dass sie sich nach zehn Jahren erneut zur Wahl stellen müssen, aber eine Option der zwischenzeitlichen Abwahl war bisher nicht vorgesehen.
Ich bitte um die Unterstützung für unseren Antrag zur Gesetzesänderung und auch für die Überweisung in den Rechtsausschuss. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!