Sarah Sorge

Sitzungen

17/2 17/3 17/5 17/7 17/8 17/9 17/15 17/18

Letzte Beiträge

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich möchte, ehrlich gesagt, allen Vorrednern und allen Fraktionen der Vorredner raten, in dieser Diskussion ein bisschen abzuschichten.
Herr Dr. Bartelt, Sie waren in der letzten Legislaturperiode, als die Privatisierung von der Mehrheit hier im Landtag beschlossen wurde, noch nicht im Hause. Ich kann Ihnen sagen, dass einige der Argumente, die Sie genannt haben, absolut nicht wahr sind. Das Argument war nie, dass wir generell gegen Privatisierungen wären, sondern wir sind und waren ganz definitiv gegen die Privatisierung einer Uniklinik, weil ein ganz deutlicher Unterschied zu „normalen“ Krankenhäusern besteht.
Unikliniken haben neben dem Auftrag der Gesundheitsversorgung den Auftrag, die Freiheit von Forschung und Lehre zu wahren. Genau hier sahen und sehen wir nach wie vor ein Problem. Wir sagen Nein zur Privatisierung von Unikliniken.
Meine Damen und Herren, wir GRÜNEN haben das in der Debatte zur Privatisierung der Unikliniken in Hessen immer sehr differenziert betrachtet. Wir haben auch immer gesagt, dass wir nicht auf der Seite derjenigen stehen wollen, die mit dem Argument in die Debatte treten, Privatisierung sei Mord.
Wir sind nach wie vor gegen die Privatisierung der Unikliniken in Mittelhessen.Wir glauben, dass es eine falsche Entscheidung war, und wir schauen sehr genau hin. Es gibt kritische Stimmen gerade beim Thema Freiheit von Forschung und Lehre.
Aber wir haben ein generelles Problem der Krankenhäuser. Das hat nichts mit Unikliniken und dem Thema Privatisierung von Unikliniken zu tun,sondern mit der Krankenversorgung generell. Deswegen gehen heute in Berlin auch, so vermute ich, mehrere Tausend Menschen auf die Straße, und das mit Recht.
Aber ich finde, dass diese Debatte an eine andere Stelle gehört. Lieber Kollege, Herr Dr. Spies, ich muss sagen, dass ich Ihnen als Vertreter einer Partei, die inzwischen auf Bundesebene schon mehrere Jahre die Bundesgesundheitsministerin stellt, raten würde, hier nicht die Ängste zu schüren, sondern tatsächlich an richtigen Lösungen interessiert zu sein.
Auch die Finanzierung von Unikliniken hat mit der Diskussion auf Bundesebene zu tun. Sie hat mit der Umstrukturierung in Richtung DRG zu tun. Und sie hat auch damit zu tun, dass man nach wie vor überlegen sollte, ob nicht Unikliniken bei diesen DRGs noch einmal gesondert behandelt werden, weil sie einen besonderen medizinischen Auftrag und besonders schwere Fälle zu behandeln haben. Diese Diskussion steht schon lange im Raum, aber eine Lösung ist noch nicht in Sicht.
Aber ich habe gesagt, dass ich mit den Argumentationen der drei Vorredner unzufrieden bin. Ich muss sagen, wenn wir in der Zeitung lesen, dass die Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter der Unikliniken inzwischen Angst haben, Missstände überhaupt aufzuzeigen, wenn Kranke in dieses Krankenhaus gehen und das Gefühl haben, dass sie nicht richtig versorgt werden, und wenn die Pflegerinnen und Pfleger sagen,dass sie so überlastet sind,dass sie nicht mehr in der Lage sind, die Kranken ordentlich zu versorgen,
dann, Herr Kollege Hahn – –
Herr Kollege Hahn, ich habe sehr deutlich hier in beide Richtungen argumentiert, und ich bitte Sie, hier auch anzunehmen, dass da auch bei Ihnen etwas falsch ist, nämlich dass Sie nicht anerkennen, dass hier in der Gesundheitsversorgung tatsächlich Gefahren bestehen.
Herr Kollege Hahn, wir haben durch diese missliche Situation hier im Hessischen Landtag das Glück, dass die Wissenschaftsministerin inzwischen gleichzeitig die Gesundheitsministerin ist. Dann möchte ich doch die geschäftsführende Landesregierung dringlich auffordern, genauer hinzusehen und sich vor Ort kundig zu machen, was mit diesen Vorwürfen ist.
Es gibt jetzt diese Internetseite www.rhoenwatch.de, auf der die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, aber auch die Kranken sowie die Mediziner vor Ort Fälle eintragen können, bei denen sie der Meinung sind, dass die Versorgung nicht ordnungsgemäß läuft.Frau Lautenschläger,ich finde, dass es Ihre Aufgabe ist, das auch ernst zu nehmen.
Das ist es, was ich der Seite von der CDU und der FDP hier in der Debatte vorwerfe. Sie sagen zu Herrn Dr. Spies, er würde Ängste schüren. Aber genauso kann man in Ihre Richtung sagen – und das tue ich hiermit –,dass Sie diese Ängste auch nicht ernst nehmen.
Sie sagen einfach nur, dass Sie schon immer gegen die Privatisierung waren, und Sie schüren Ängste. Aber die Leute vor Ort haben diese Ängste ja real. Deswegen rate ich dazu,abzuschichten und keine Ängste zu schüren,sondern sich dieser Probleme anzunehmen, statt hier nur von beiden Seiten polemisch in die Debatte einzutreten. – Herzlichen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ohne Frage muss man sich als Präsident und auch als Vizepräsident
und Vizepräsidentin seiner besonderen Rolle bewusst sein.
Dazu gehört die Neutralität in der Amtsführung.Dazu gehört selbstverständlich auch ein integrierender und fairer Umgang mit den Abgeordneten aller Fraktionen.
Umgekehrt ist dem Präsidenten und seinen Vertreterinnen und Vertretern von den Fraktionen und Abgeordneten des Hauses auch ein besonderer Respekt zu zollen. Insbesondere die Vizepräsidenten der kleinen Fraktionen sind neben ihrer Aufgabe als Vizepräsident oder Vizepräsidentin auch Fachabgeordnete ihrer Fraktionen. Diese beiden Aufgaben sollten von dem jeweiligen Amtsinhaber, aber ebenso von den Kolleginnen und Kollegen, möglichst strikt getrennt werden.
Meine Damen und Herren, daher möchte ich zunächst etwas zum Abg. Schaus sagen. Ich selbst war in der Innenausschusssitzung, um die es hier geht, nicht anwesend. Ich habe aber die entsprechenden Protokollauszüge gelesen. Ich teile die Äußerungen des Abgeordnetenkollegen Schaus zum Verfassungsschutz in weiten Teilen ausdrücklich nicht. Die Meinungen des Kollegen Schaus zum Verfassungsschutz sind teilweise aus meiner Sicht ziemlich krude. Aber es sind Meinungen, die in einer Demokratie glücklicherweise jeder, erst recht jeder Abgeordnete, frei äußern darf.
Allerdings bin ich ebenso wie der Innenminister der Meinung, dass ein Abgeordneter, der dem hessischen Verfassungsschutz vorwirft, von einem rechtsextremistischen Angriff im Vorfeld gewusst zu haben, Ross und Reiter nennen muss.
Meine Damen und Herren, diese Vorwürfe können nicht einfach als Meinungsäußerung im Raum stehen bleiben. Hier fordern wir, klare Belege zu bringen oder diese Vorwürfe zurückzunehmen.
Gleichzeitig möchte ich hier aber sehr deutlich sagen,dass ich die Angriffe der FDP auf Herrn Schaus als Vizepräsidenten wirklich für ungehörig halte.
Wenn eine Fraktion mit der Amtsführung des Präsidenten oder eines seiner Stellvertreter nicht einverstanden ist, gibt es einen in der Geschäftsordnung vorgesehenen Weg: den Ältestenrat. Dies ist nicht ohne Grund so geregelt, sondern gerade weil hier vor der politischen Instrumentalisierung,
entweder durch den Präsidenten oder auch durch andere, Herr Kollege Hahn, geschützt werden sollte.
Meine Damen und Herren, die FDP hat hier den Angriff auf die Aussagen des innenpolitischen Sprechers der Fraktion DIE LINKE mit dem Amt des Vizepräsidenten vermengt. Die Debatte, ob ein Vizepräsident sich im Ton vergriffen hat, kann man natürlich führen.
Herr Kollege Rentsch, die Würde des Amtes verlangt es aber, dass dies in angemessenem Ton und an einem angemessenen Ort passiert.
Liebe Kolleginnen und Kollegen von der FDP,gerade derjenige, der selbst Fingerspitzengefühl und Anstand einfordert,sollte dies auch mit Fingerspitzengefühl und Anstand tun.
Dass gerade die FDP in dieser Debatte derartig unangebracht agiert, verwundert mich wirklich sehr. Das hätte ich von der FDP nun wirklich nicht erwartet. Ich bin mir auch sicher,dass Ruth Wagner hier meine Meinung geteilt hätte.
Herr Kollege Hahn, diese so genannten hessischen Verhältnisse sind sicher für uns alle nicht einfach. Aber gerade weil dies so ist, ist es wichtig, dass wir hier korrekt miteinander umgehen.
In der Presseerklärung vom 22. August hat sich die FDP meiner Meinung nach im Ton arg vergriffen. Der Dringliche Entschließungsantrag, in dem Sie den Kollegen unter anderem auffordern, sein Amt als Vizepräsident niederzulegen, ist im Plenum und erst recht in einer Aktuellen Stunde eindeutig am falschen Platz.
Ich möchte diese Diskussion nicht unter den Teppich kehren. Ich möchte aber auch nicht, dass hier das Amt des Vizepräsidenten instrumentalisiert wird. Lassen Sie uns daher diese Debatte dort führen und auch Ihren Entschließungsantrag dort behandeln, wo es hingehört: im Ältestenrat. – Herzlichen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir GRÜNEN sagen immer, wir wollen mehr Autonomie für die Hochschulen. Aber wir wollen insgesamt bei den Fragestellungen zu mehr Chancengerechtigkeit im Bildungssystem, dazu gehört auch die Durchlässigkeit des Bildungssystems,Grenzen einziehen.Gerade die Änderung bei der Universität Frankfurt ist nicht das, was wir uns wünschen. Sie ist, nebenbei bemerkt, nicht nur nicht durchlässig, sie ist auch kontraproduktiv für das, was ohnehin gerade in den Hochschulen läuft.
Wir wollen mehr Durchlässigkeit. Wir haben bei der Fragestellung, ob Meisterinnen und Meister auch zu den Hochschulen zugelassen werden können, Einigkeit in diesem Haus erzielen können – damals war DIE LINKE noch nicht dabei. Insofern kann man sagen, dass wir alle auf demselben Weg sind. Wir haben alle die gleichen Interessen, nämlich dass diejenigen, die geeignet sind, weitere Bildungschancen bekommen und somit einen Zugang zu den Hochschulen und vor allem auch zu den Universitäten erhalten.
Deswegen ist uns die Argumentation des Präsidenten der Universität Frankfurt, Herrn Steinberg, bei der schriftlichen Anhörung nicht stichhaltig genug. Er ist Verfechter der Position, allein das Abitur solle Zulassungsvoraussetzung zu den Hochschulen sein. Diese Haltung empfinde ich als überholt, zum einen wegen der fehlenden Chancengerechtigkeit und Durchlässigkeit des Bildungssystems, zum anderen verändern sich die Hochschulen bei der Umstellung auf modularisierte Studiengänge. Es ist absolut unsinnig, dass an vier Universitäten und den fünf Fachhochschulen der Zugang für diejenigen mit Fachhochschulreife gewährt und allein an der Universität Frankfurt nicht gewährt wird.
Insofern kann ich sagen, wir teilen die Intention des Gesetzentwurfs der LINKEN. Wir wollen mehr Studierende an hessischen Hochschulen haben. Das bedeutet auch, dass die Durchlässigkeit erhöht werden sollte. Wie schon erwähnt, bei den Meisterinnen und Meistern haben wir das in diesem Haus einhellig beschlossen.
Ich möchte noch einmal daran erinnern, weil von Frau Kollegin Wissler eine gewisse Vorwurfshaltung zu hören war: Es waren die GRÜNEN, die dieses Problem überhaupt erst an die Öffentlichkeit gebracht haben.Wenn ich dieses Problem nicht an die Öffentlichkeit gebracht hätte, hätten Sie und die Öffentlichkeit es überhaupt nicht mitbekommen, dass die Uni Frankfurt das geändert hat.
Herr Kollege Dr.Spies hat es schon angedeutet,wir haben hier im Haus sowieso schon die Novelle des Hochschulgesetzes anstehen. Diese Novelle müssen wir langfristig vorbereiten, weil es hier um komplexe Sachverhalte geht. Wir müssen uns Gedanken darüber machen, wie wir zu mehr Autonomie an den Hochschulen kommen. Der jetzt schon vorliegende Antrag von CDU und FDP, Drucks. 17/515, ist dabei nicht das absolut Gelbe vom Ei. Da müssen wir noch einmal nachbessern, weil die Fragen der Mitbestimmung, der Durchlässigkeit, der Chancengerechtigkeit im Bildungssystem bei der Autonomie mit berücksichtigt werden müssen. Gerade bei der Frage des Zugangs können wir das nicht allein den Hochschulen überlassen.
Wir GRÜNE wollen ein Hochschulgesetz aus einem Guss. Wir wollen nicht alle Änderungen, die ohne Frage dringend anstehen, einzeln verabschieden. Frau Kollegin Wissler, ich darf Sie noch einmal an Ihre eigene Argumentation erinnern. Bei der Diskussion um die Abschaffung der Studiengebühren haben Sie unsere Regelungen, die ins Hochschulgesetz aufgenommen werden sollten, herausgestimmt,
und zwar genau mit der Argumentation, die Novelle des Hochschulgesetzes würde ohnehin anstehen und man könne sich zusammensetzen und überlegen, wie man das Gesetz in einem Guss novelliert bekommt.
Frau Kollegin Wissler, ich lade Sie mit Ihrem eigenen Argument ganz herzlich dazu ein, dass wir uns alle zusammensetzen, nicht einzelne Änderungen am Hochschulgesetz vornehmen, sondern daran arbeiten, ein gutes Gesetz aus einem Guss zu verabschieden.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Eines unserer wichtigsten Wahlversprechen steht hier und heute kurz vor der Umsetzung.Wir wollen und wir werden heute unseren Gesetzentwurf zur Abschaffung von Studiengebühren verabschieden.
Wir werden ihn heute verabschieden, und damit sind die Studiengebühren in Hessen zum kommenden Wintersemester 2008/2009 abgeschafft.
Wir machen das nicht einfach so, sondern weil es für uns eines der wichtigsten Projekte im bildungspolitischen Bereich ist und war, um mehr Chancengerechtigkeit in diesem Lande herzustellen. Denn Studiengebühren stellen eine Hürde zur Aufnahme eines Studiums dar. Eines un
serer vordringlichsten Ziele in der Bildungspolitik ist aber, bestehende Hürden beim Zugang zur Bildung abzubauen und damit für mehr Chancengerechtigkeit zu sorgen.
Meine Damen und Herren, es darf doch nicht sein, dass Kinder von Akademikerinnen und Akademikern mit signifikant höherer Wahrscheinlichkeit eine Hochschule besuchen als Kinder aus Nichtakademikerfamilien, und das bei gleicher Leistung.
Herr Kollege Rentsch, gerade einem Liberalen müsste an einer solchen Politik gelegen sein.
Meine Damen und Herren, heute ist ein guter Tag für Hessen, vor allem für Hessens Studierende. Ich will es natürlich nicht versäumen, mich bei vielen Unterstützerinnen und Unterstützern zu bedanken. Ganz im Vordergrund stehen selbstverständlich die Studierenden, die mit ihren Protesten, mit ihren Vorschlägen im Wesentlichen dazu beigetragen haben, dass es am heutigen Tage zu diesem guten Ergebnis kommt. Selbstverständlich möchte ich mich im Namen meiner Fraktion auch bei den Hochschulen und den zahlreichen Expertinnen und Experten bedanken, die bei der Anhörung Vorschläge zu unserem Gesetzentwurf gemacht haben.
Auch ich möchte es nicht versäumen, mich insbesondere bei Herrn Staatssekretär Dr. Arnold zu bedanken, aber auch bei dem Ministerium für Wissenschaft und Kunst und dem Rest der Landesregierung.Wir haben eine neue Situation im Landtag. Auch deswegen ist die Verabschiedung dieses Gesetzentwurfs heute so spannend, da die Mehrheit eine andere ist. Da wir nicht die Regierung stellen, haben wir alle gemeinsam eine andere Situation, mit solchen Gesetzentwürfen umzugehen.
Ich finde, wir haben das bei diesem Gesetzgebungsverfahren hervorragend gemeistert. Es war eine sehr gute Zusammenarbeit, und hierfür meinen ganz herzlichen Dank.
Meine Damen und Herren, die soziale Auslese im Bildungssystem in Deutschland ist ein Skandal. Erste Untersuchungen belegen,dass Studiengebühren einen Abschreckungseffekt haben.In Baden-Württemberg ist der Anteil der Abiturienten ohne akademischen Hintergrund, die ein Studium beginnen, signifikant von 62 auf 50 % gesunken. Bei Akademikerkindern ist der Anteil gleich geblieben.Zudem gehen die Erstsemesterzahlen zurück.Das allein zeigt schon, dass die Einführung von Studiengebühren bildungspolitisch in die absolut falsche Richtung ging.
Zudem brauchen wir in Deutschland mehr Akademikerinnen und Akademiker. Das bedeutet natürlich auch: mehr Studierende.Nur wenn wir in die Köpfe unserer jungen Leute investieren, können wir langfristig international wettbewerbsfähig sein.
Schon jetzt fehlen in wichtigen Bereichen wie den Ingenieurwissenschaften, aber auch im pädagogischen Bereich, Fachleute. Bereits jetzt hat dies volkswirtschaftliche Auswirkungen.
Unsere Ziele bei der Abschaffung der Studiengebühren sind, dass jeder, der dazu geeignet ist, in Hessen studieren kann und nicht aus sozialen Gründen ausgeschlossen wird, dass mehr Studierende den Zugang zu unseren Hochschulen finden und unsere Hochschulen damit auch eine höhere Zahl von Absolventinnen und Absolventen erreichen.
Zudem wollen wir insbesondere in die Verbesserung der Studienbedingungen und die Qualität der Lehre investieren. Das tun wir, indem wir den Hochschulen die Einnahmeausfälle aus dem Wegfall der Studiengebühren voll aus dem Landeshaushalt erstatten.
Meine Damen und Herren, ich komme zu ein paar Punkten, auf die ich explizit eingehen will, die in der Anhörung eine Rolle gespielt haben. Erstes Stichwort: Finanzierung. Wir haben diesen Gesetzentwurf seriös gegenfinanziert. Das wurde auch vom Finanzministerium bestätigt.
Hier anderes zu behaupten ist wirklich absurd, denn die Gespräche haben teilweise im öffentlichen Raum stattgefunden.
Ich möchte aber noch ein Wort zur CDU verlieren. Die CDU redet hier wirklich mit gespaltener Zunge.
Man kann nicht einerseits uns vorwerfen, unsere Gegenfinanzierung sei unseriös, andererseits das Hamburger Modell hier in die Beratungen einspeisen und überhaupt keinen Gegenfinanzierungsvorschlag für die Hochschulen machen. Das ist wirklich nicht seriös.
Damit ist jegliche Kritik,die Sie an unserem Modell geübt haben, wie eine Seifenblase geplatzt.
Das nächste Thema, bei dem das, was die CDU sagt, bei näherem Hinschauen sehr schnell wie eine Seifenblase zerplatzt, ist das Thema Langzeitstudiengebühren. Hier regt sich die CDU-Fraktion in ihrem Antrag insbesondere über die Verzögerung des Studienabschlusses und den Missbrauch des Studierendenstatus auf. Meine Damen und Herren von der CDU-Fraktion, warum haben Sie denn unserem Gesetzentwurf nicht zugestimmt? Der hat doch vorgesehen, den Missbrauch des Studierendenstatus zu bekämpfen und auf die Bedürfnisse der Langzeitstudierenden besser einzugehen.
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich zu den Langzeitstudiengebühren noch ein Argument einbringen. Ich will es noch einmal mit Überzeugungskraft probieren. Unser Ziel ist, die Chancengerechtigkeit im Bildungssystem zu erhöhen, und unser Ziel ist es, dass mehr junge Menschen ein Studium absolvieren.
Jetzt schauen wir uns einmal an, warum Studierende länger als in der Regelstudienzeit vorgesehen studieren müssen. Frau Wissler ist eben schon darauf eingegangen. Ein Großteil der Studierenden muss den Lebensunterhalt neben dem Studium selbst bestreiten. Über zwei Drittel der Studierenden arbeiten nebenbei. Deswegen ist es logisch, dass sich diese Studierenden nicht voll dem Studium wid
men können, und es ist logisch, dass wir bei der Abschaffung der Langzeitstudiengebühren genau diejenigen erreichen, die wir erreichen wollen, nämlich Studierende aus sozial schwächeren Schichten. Deswegen sage ich hier ganz deutlich: Die Abschaffung der Langzeitstudiengebühren ist etwas, was wir politisch ganz explizit wollen und was für uns sehr, sehr wichtig ist.
Wir sind in unserem Änderungsantrag noch einmal auf die Anhörung eingegangen.All das,was Frau Kühne-Hörmann hier vorgetragen hat, ist vor dem Hintergrund der Ergebnisse der Anhörung wirklich nicht nachzuvollziehen.
Wir sind nur dem Wunsch der Hochschulleitungen, dass das Präsidium letztinstanzlich über die Mittelvergabe entscheidet, nicht nachgekommen, und zwar ganz bewusst, weil wir wollen, dass die Studierenden bei der Mittelvergabe mitentscheiden können. Die Studierenden sind es doch, die am besten wissen, wo an ihrer Hochschule Verbesserungen nötig sind. Dass sie dann auch mitentscheiden, natürlich gemeinsam mit der Hochschulleitung, ist die logische Konsequenz. Das ist auch ein Garant für bessere Studienbedingungen.
Ich will auf ein Argument einzugehen, das Frau Kollegin Kühne-Hörmann hier gebracht hat. Uns hat eine 40-seitige Expertise des Wissenschaftsministeriums zur Verbesserung unseres Gesetzentwurfs erreicht. Wenn Sie aber schauen, was da materiell aufgelistet wird, was im Gesetzentwurf geändert werden sollte, dann sehen Sie, es sind Streichungen von Klammern und von Gesetzesabkürzungen sowie Formulierungen, die eine Anpassung an bestehende Gesetze betreffen. Es ist aber überhaupt keine inhaltliche Kritik an unserem Gesetzentwurf zu finden. Auch das gehört zur Wahrheit.
Unser Ziel ist, dass sich die Gesellschaft, der Staat für die Bildung verantwortlich fühlt und dass die Politik die Rahmenbedingungen dafür herstellt, dass auch Töchter und Söhne von Nichtakademikern studieren können. Diesem Ziel kommen wir mit der Verabschiedung unseres Gesetzentwurfs heute einen großen Schritt näher.Wir schaffen die Studiengebühren wieder ab. Ich freue mich für die Studierenden, für deren Familien und auch für das gesamte Land Hessen.
Herzlichen Dank noch einmal an alle,die uns dabei unterstützt haben. Pitt von Bebenburg von der „Frankfurter Rundschau“ hat in einem Artikel zwar geschrieben, dass ein historischer Moment anders aussehe; ich kann unterstützend hinzufügen, dass Gesetzesberatungen nicht das sind, was man gemeinhin unter dem Wort „sexy“ versteht, aber wir sind meines Wissens weltweit das erste Land, das nach der Einführung von Studiengebühren diese mit gutem Grund wieder abschafft.
Ich bin mir absolut sicher, dass das in diesem Land gebührend gefeiert wird. Frei nach Edmund Stoiber kann zumindest ich Ihnen ankündigen, dass ich heute das eine oder andere Gläschen Sekt einschenken werde.
Erster Vizepräsident Lothar Quanz:
Danke schön, Frau Sorge. – Für die Landesregierung hat Frau Staatsministerin Lautenschläger das Wort.
Silke Lautenschläger, Sozialministerin, zugleich mit der Leitung des Ministeriums für Wissenschaft und Kunst beauftragt:
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir teilen als Landesregierung nach wie vor die Intentionen der Mehrheit des Landtags nicht. Nichtsdestotrotz haben wir mit Finanz-, Justiz- und Wissenschaftsressort die Fraktionen in dem Gesetzgebungsverfahren umfänglich beraten. So wurden z. B. die Themen Deckungsvorschläge, rechtstechnische Prüfung und Vergabe der Mittel durch das Präsidium behandelt, aber auch Hinweise zur Frage der gerechten Verteilung der Mittel gegeben. Alle diese Punkte sind auch in der Anhörung angesprochen worden. Mit den übersandten Formulierungshilfen und einem ausgearbeiteten Änderungsantrag rechtstechnischer Natur hat die Landesregierung eine umfassende Beratung der Fraktionen geleistet,auch wenn die Fraktionen von SPD und GRÜNEN nicht alle unsere Vorschläge berücksichtigt haben.
Gleichzeitig bleibt es dabei, dass wir den von Ihnen gewollten Weg für falsch halten. Ich will Ihnen dazu noch einmal einige Punkte ganz deutlich sagen.
Zunächst zum Thema Langzeitstudienbeiträge.Wir haben durch die Erhebung von Langzeitstudienbeiträgen eine Verringerung der durchschnittlichen Studienzeiten erreicht. Wir haben durch die Einführung der Langzeitstudienbeiträge im Jahr 2004 gleichzeitig eine Erhöhung der Absolventenquote erreicht. Die missbräuchliche Nutzung eines Studiums ist eingedämmt worden, weil Steuergelder nicht mehr für Karteileichen zur Verfügung gestellt wurden. Ich denke, es ist wichtig, noch einmal zu sagen, dass der sprunghafte Anstieg der Zahl derjenigen, die ihr Studium in der Regelstudienzeit bewältigt haben, mit dazu geführt hat, dass deutlich wird, dass auch die Langzeitstudiengebühren zu mehr Anstrengung und damit zu mehr Studienerfolg geführt haben.
Sie haben heute viel darüber gesprochen, warum Studienbeiträge aus Ihrer Sicht nicht sinnvoll sind. Ich denke, wir müssen noch einmal festhalten, dass genau das, was Sie im Vorfeld gesagt haben, dass nämlich Studienbeiträge die Zahl der Studierenden sinken lassen würden, nicht eingetreten ist.Die Studierendenzahlen sind auf hohem Niveau geblieben. Das zeigt auch, dass die Erhebung von Studiengebühren schlichtweg der richtige Weg zur Finanzierung des Studiums ist, der richtige Weg, Steuergelder gut einzusetzen, junge Menschen aber auch anzuhalten, sich in der Regelstudienzeit anzustrengen und danach bessere Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu haben.
Ich möchte auch hier noch einmal betonen: Wir haben eine sozial ausgewogene Lösung bei den Studienbeiträgen gewählt, weil niemand Beiträge zurückzahlen muss, wenn er nicht selbst Geld verdient. Auch das muss am heutigen Tag noch einmal festgehalten werden: Es ist sozial ausgewogen. Nur der zahlt zurück, der auch tatsächlich Geld verdient.
Es ist sicherlich ganz spannend,dass das heute kaum einer Erwähnung von Ihrer Seite wert war: Es ist inzwischen unbestritten, dass in der kurzen Zeit nach Einführung der Studienbeiträge die Lehre plötzlich in den Mittelpunkt gerückt ist und dass sich die Studienbedingungen an den Hochschulen tatsächlich verbessert haben.
Daher ist es für die Studierenden deutlich besser geworden; aber auch der Anspruch der Studierenden an die Lehre ist dadurch klar zum Ausdruck gekommen. Die Hochschulen – die Präsidien genauso wie der Senat – schauen hin:Wie werden die Mittel eingesetzt? Führt das tatsächlich zu Veränderungen in der Lehre, mit denen die Ausbildung von jungen Menschen verbessert werden kann?
Ich will sehr deutlich machen, dass wir das im Wintersemester – damals war es der Kollege Corts – in einem Weißbuch festgehalten haben. Im Sommersemester werde ich das noch einmal aufgreifen.
Ich möchte schon heute ankündigen:Wir wollen das dauerhaft fortführen; denn uns geht es darum, dass die Lehre verbessert wird und dass es nicht nur Auswirkungen auf die Kapazitäten hat, die dort vorhanden sind. Wir gehen dort einen Weg, mit dem wir die Studierenden fördern.
Wir gehen aber nicht den Weg, den Sie in den Neunzigerjahren gegangen sind.Wenn Sie sich heute hierhin stellen und sagen, Sie wollten Verbesserungen für die Lehre und für die Studierenden und außerdem mehr Geld für diesen Bereich, muss man an diesem Tag auch daran erinnern, dass Sie in den Neunzigerjahren dafür gesorgt haben,dass die hessischen Hochschulen der Steinbruch des Haushalts waren.
Wir mussten den beschwerlichen Weg gehen, die Hochschuletats jährlich aufzustocken, um Verbesserungen in Lehre und Forschung und dadurch auch höhere Studierendenzahlen und bessere Zukunftschancen für junge Menschen zu erreichen.
Zum Abschluss will ich für die Landesregierung noch einmal festhalten: Unser Ziel bleibt es, mehr Freiheit für die Hochschulen zu erreichen.Wir wollen eine bessere Lehre und damit bessere Voraussetzungen für junge Menschen haben, sodass sie mit dem Erlernten wirklich einen Beruf finden und Geld verdienen können. Wir wollen, dass Lehre und Forschung im Vordergrund stehen und dabei tatsächlich gleichberechtigt sind. Das ist unser Weg.
Ich bin davon überzeugt, es wird sich auf lange Sicht herausstellen, dass der Weg, den wir eingeschlagen haben, richtig war – auch wenn Sie heute einen anderen Weg wollen. Wir werden darauf achten, dass die Lehre tatsächlich weiterhin im Mittelpunkt steht und dass die Mittel dafür eingesetzt werden. Wir werden auch darauf achten, dass das Geld nicht in andere Kanäle fließt und dass die Hochschulen nicht, wie in den Neunzigerjahren, wieder zum Steinbruch werden.
Erster Vizepräsident Lothar Quanz:
Vielen Dank, Frau Staatsministerin Lautenschläger. – Für die SPD-Fraktion hat sich ihre Vorsitzende, Frau Ypsilanti, zu Wort gemeldet. Frau Ypsilanti, Ihnen stehen fünf Minuten Redezeit zur Verfügung.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir hessischen GRÜNEN sind keine Hamburger. Aber wir sind auch keine Biobratlinge. Das wollte ich einmal festgestellt haben.
Meine Damen und Herren, wir GRÜNE sind gegen Studiengebühren.Wir haben diese Position vor der Wahl laut und deutlich gesagt. Wir stehen zu dieser Position selbstverständlich auch nach der Wahl. Aber wir stehen nicht nur dazu, sondern werden sie auch umsetzen. Die Studiengebühren in Hessen werden ab dem nächsten Semester abgeschafft.
Den Grund,warum wir gegen Studiengebühren sind,habe ich hier schon des Öfteren erklärt.Aber ich kann das auch gern wiederholen.Das sind im Wesentlichen zwei Gründe.
Zum einen brauchen wir in Deutschland und somit auch in Hessen mehr Studierende, weil wir einfach mehr Akademikerinnen und Akademiker brauchen, um in Zukunft wettbewerbsfähig zu sein und überhaupt die Anforderungen leisten zu können. Es gibt immer mehr höhere Anforderungen in allen Berufen, und dafür brauchen wir gut ausgebildete Menschen.
Diese gut ausgebildeten Menschen brauchen wir aber aus allen Schichten. Wir wollen, dass alle, die dazu geeignet sind, auch studieren können. Studiengebühren haben hier eben eine abschreckende Wirkung. Genau diese Hürde, nämlich diese abschreckende Wirkung, wollen wir abbauen, um mehr Studierende an die Hochschulen zu brin
gen und um vor allem mehr Studierende aus ärmeren Schichten an die Hochschulen zu bringen.
Deshalb haben wir gemeinsam mit der SPD-Fraktion ein Gesetz eingebracht. Frau Kühne-Hörmann hat es eben schon einmal gesagt: Dieses Gesetz wird am kommenden Montag in der Anhörung behandelt, und in der Plenarsitzung in der ersten Juni-Woche werden wir dieses Gesetz in zweiter und dritter Lesung beraten. Das bedeutet: In Hessen werden aller Voraussicht nach Studiengebühren ab dem kommenden Semester der Vergangenheit angehören.
Aber wir schaffen nicht nur die Studiengebühren ab, sondern vor allem haben wir uns auch explizit – gerade in der momentanen politischen Situation war das nicht ganz so einfach – Gedanken darüber gemacht, wie wir die Einnahmeausfälle aus den Studiengebühren für die Hochschulen gegenfinanzieren können.
In unserem Gesetzentwurf ist eine Gegenfinanzierung vorgesehen, die den Hochschulen die Studiengebühren 1 : 1 aus dem Landeshaushalt zweckgebunden für die Verbesserung der Studienbedingungen und vor allem der Lehre zur Verfügung stellt.
Das war ein Punkt, der uns wirklich sehr wichtig war.
Jetzt schauen wir uns einmal an, was Roland Koch hier vorgeschlagen hat. Er möchte das Hamburger Modell. Das bedeutet nachgelagerte Studiengebühren und eine Senkung der Studiengebühren von 500 auf 375 c pro Semester. Das ist ohne Zweifel sozial gerechter als das, was in Hessen bislang Gesetz ist.Aber es sind eben allgemeine Studiengebühren. Daher lehnen wir sie – wie gesagt – ab.
Interessant ist aber, dass Roland Koch hier Fehler bei seiner bisherigen Position einräumt. Er hat wohl erkannt, wie sozial selektiv und abschreckend sein eigenes Studiengebührengesetz ist. Eva Kühne-Hörmann hat gerade den Kolleginnen und Kollegen der SPD Wankelmütigkeit vorgeworfen. Da frage ich mich: Wie viel Wankelmütigkeit liegt denn eigentlich in diesem Vorschlag von Roland Koch?
Herr Boddenberg, lassen wir uns doch einmal für eine Sekunde auf das Modell und den Vorschlag von Roland Koch ein, und schauen wir einmal genauer hin. Wenn wir nachgelagerte Studiengebühren einführen wollten, müssten diese aus dem Landeshaushalt vorfinanziert werden. Wenn wir eine Senkung auf 375 c wollten, müssten die fehlenden 125 c ebenfalls aus dem Landeshaushalt für die Hochschulen gegenfinanziert werden. Hier hat die CDU nicht weit genug gedacht, und ich kann damit nur feststellen: Hiermit ist jegliche Kritik der CDU an der
Gegenfinanzierung in unserem Modell wie eine Seifenblase zerplatzt.
Ich habe gerade festgestellt, dass ich nur noch eine halbe Minute habe. Also möchte ich noch ganz schnell feststellen: Wir haben im Hessischen Landtag eine neue Situation. Koch gibt in Zeitungsinterviews bekannt, was er für richtig hält. In der letzten Legislaturperiode packte einen da oft das Grausen, weil man wusste, dass seine Vorschläge im Land dann auch umgesetzt werden.Heute aber kann man sein Frühstücksbrötchen trotz einer solchen Nachricht erst einmal genüsslich weiterkauen und dann gemütlich runterschlucken. Denn Roland Koch und die CDU haben in dieser Frage nun definitiv keine Parlamentsmehrheit mehr. Also wird nicht alles, was Roland Koch morgens im Radio vorschlägt, hinterher auch umgesetzt. Und das ist auch gut so.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Sehr verehrter Herr Innenminister, für uns alle ist es noch ein bisschen überraschend, dass ich eine neue Funktion habe und jetzt auch sportpolitische Sprecherin bin. Deswegen erzähle ich Ihnen gleich ein bisschen aus meiner Jugend.
Ich habe meinen Freischwimmer im Textorbad in Frankfurt-Sachsenhausen gemacht und meinen Fahrtenschwimmer im Stadtbad Mitte. Das sind beides Hallenbäder, die zurzeit keine öffentlichen Hallenbäder mehr sind.
Das eine ist geschlossen, daraus wird gerade ein Seniorenheim gemacht, das dann auch ein öffentlich zugängliches Hallenbad erhält. Das andere, das Stadtbad Mitte, ist schon seit Längerem öffentlich zugänglich, aber in ein großes Hotel integriert. Das zeigt, mit welcher Problematik wir es hier zu tun haben.
Daher begrüßen wir GRÜNE selbstverständlich das Hallenbadinvestitionsprogramm des Landes im Grundsatz. Wir werden natürlich in den nächsten fünf Jahren auf die Umsetzung gucken und prüfen, was damit erreicht wurde.
Für unsere Gesellschaft ist es enorm wichtig, dass es Sport- und Bewegungsmöglichkeiten für alle gibt. Sport dient der Integration, und Sport stärkt natürlich auch die Gesundheitsprävention.
Mittlerweile gibt es sehr eindeutige Daten aus wissenschaftlichen Untersuchungen, die belegen, dass es in Deutschland zu viele Menschen gibt, die sich zu wenig bewegen, und dass es zu viele übergewichtige Erwachsene und vor allem auch zunehmend zu viele übergewichtige Kinder gibt.
Miteinander gewinnen und verlieren können, das sind wichtige Erfahrungen in allen Altersgruppen, die den Zusammenhalt und das Miteinander in einer Gemeinschaft festigen. Gerade Schwimmen ist eine der gesündesten Sportarten, die Spaß macht und die auch die Gefahr des Ertrinkens beim Baden im See oder im Meer stark reduziert.
Leider können immer weniger Kinder und Jugendliche schwimmen. Das alleine ist schon erschreckend, denn Schwimmenlernen ist heute leider nicht mehr so selbstverständlich,wie es früher war.Das ist traurig,es ist vor allem traurig für diese Kinder. Unsere Aufgabe ist es, die Rahmenbedingungen zu verbessern, damit möglichst alle Kinder in Hessen schwimmen lernen können.
Daher kämpfen wir GRÜNEN auch in vielen Kommunen vor Ort für den Erhalt von Schwimmbädern. Aus all diesen Gründen, und weil wir an vielen Stellen großen Sanierungsstau haben, begrüßen wir das Hallenbadinvestitionsprogramm ausdrücklich.
Allerdings möchte ich an dieser Stelle die Euphorie über HAI, wie es kurz genannt heißt, ein wenig dämpfen. 50 Millionen c über fünf Jahre sind sicherlich erst einmal eine große Summe Geld.Wenn man aber zusammenrechnet, was meine Heimatstadt Frankfurt und ihre Bäderbetriebe von 2004 bis 2007, also ein ähnlicher Zeitabstand, für Investitionen ausgegeben haben und in diesem Jahr noch ausgeben werden, dann kommt man auf die stolze Summe von knapp 32 Millionen c innerhalb dieser fünf Jahre. Das ist sinnvoll angelegtes Geld und umfasst in Frankfurt auch die Freibäder.
Das ist der eine Punkt, den ich ansprechen wollte. Es ist zwar viel Geld, es wird aber nicht sehr viel bringen. Um beim Beispiel Frankfurt zu bleiben: Es gibt noch einen weiteren wichtigen Punkt, den die Kollegin von der SPD
eben auch angesprochen hat, allerdings in einer anderen Art und Weise, als ich mich positionieren werde.
Es ist nämlich so, dass es eine Unterscheidung zwischen einem klassischen Schwimmbad und einem Spaßbad immer weniger prägnant geben wird. Ein Bad ohne beispielsweise einen Wellnessbereich wird immer weniger gut angenommen. So bieten viele kommunale Bäder dies im Sinne der Attraktivitätssteigerung an.Die Kommunen, die sich auf diese neuen Schwimmgewohnheiten einstellen, dürfen in diesem Programm nicht benachteiligt werden.
Das Beispiel des Frankfurter Rebstockbads,eines Erlebnisbads, zeigt, dass diese Unterscheidung immer schwieriger wird. Hier haben tagsüber viele Schulklassen Schwimmunterricht, und es trainieren Sportvereine, und insbesondere am Abend oder am Wochenende findet es bei Familien und bei normalen Schwimmerinnen und Schwimmern großen Anklang.
Wir GRÜNE werden in den nächsten fünf Jahren genau auf die Umsetzung von HAI achten. Eine regional ausgewogene und die Besonderheiten vor Ort berücksichtigende Mittelvergabe ist notwendig. Die Einsetzung einer Kommission von Schwimmverband, Sportkreisen, Sanierungs- und Architekturbetrieben und des Innenministeriums scheint mir die richtige Herangehensweise zur Prüfung dieser Anträge zu sein.
Steigende Energie- und Wasserkosten bereiten zurzeit allen Betreibern von Schwimmbädern große Probleme. Hier reicht es nicht, wie es die CDU in ihrem Antrag tut, auf moderne Wärmedämmungsmaßnahmen hinzuweisen. Es geht hier um wesentlich mehr, beispielsweise auch um die Energiegewinnung und Warmwassererzeugung auf den Dächern der Bäder. Auch der Wasserverbrauch lässt sich durch Sanierung erheblich verringern.
Wir wünschen uns,dass das Land und die Kommission mit den Betreibern der Schwimmbäder vor Ort gute Lösungen erarbeiten.Wir hoffen, dass HAI zur langfristigen Sicherung der Bäderlandschaft im Interesse der Bevölkerung beiträgt. – Herzlichen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Bei der Bildungsdebatte vorhin, aber auch bei der Debatte um betriebliche Kinderbetreuung sind wir ein bisschen den Reflexen des alten Landtags auferlegen.Ich wollte nur daran erinnern:Wir sind hier im neuen Landtag.Es ist heller und offener geworden, und wir sind durch die neuen Mehr
heitsverhältnisse mehr denn je verpflichtet, die Probleme von heute und die Herausforderungen von morgen gemeinsam zu lösen. Ich hatte eben bei den Reden von Herrn Kollegen Rentsch, aber auch von Frau Kollegin Schott nicht das Gefühl, dass allen an solchen gemeinsamen Lösungen gelegen ist.
Meine Damen und Herren,zu diesen Herausforderungen, vor denen wir stehen, gehört unzweifelhaft die Vereinbarkeit von Familie und Beruf – zum einen aus Gründen der leider immer noch notwendigen Rahmenbedingungen zur Gleichstellung von Frauen und Männern, zum anderen zur Förderung von Menschen mit Kindern, egal welchen Geschlechts. Denn die neuen Väter brauchen wir mehr denn je, weil die jungen Frauen klüger geworden sind. Sie wollen Kinder, aber nur, wenn die Erziehung gerecht zwischen den Eltern aufgeteilt wird. Dies sollten wir aus frauenpolitischen und gesellschaftlichen Gründen – Stichwort: demografischer Wandel – dringend unterstützen.
Nicht zuletzt hat auch die Wirtschaft ein immanentes Interesse an familienfreundlichen Strukturen; denn gut ausgebildete Menschen werden sich in Zukunft ihren Arbeitsplatz nicht mehr allein nach dem Gehalt, sondern auch nach anderen Kriterien aussuchen.
Zu diesen Kriterien gehört gerade für jungen Menschen an vorderster Stelle die Familienfreundlichkeit.
Deshalb sind wir selbstverständlich dafür, dass kleine und mittlere Unternehmen dabei gefördert werden, betriebsübergreifende Kinderbetreuung zu organisieren. Im Prinzip spricht selbstverständlich auch nichts gegen eine Prüfung, ob dafür Mittel aus dem Europäischen Sozialfonds genutzt werden können.Schließlich gibt es extra dafür seit Kurzem das gemeinsame Förderprogramm „Betrieblich unterstützte Kinderbetreuung“ des Bundesfamilienministeriums gemeinsam mit dem Europäischen Sozialfonds in Höhe von 50 Millionen c.
Allerdings gibt es zu diesem Programm Richtlinien und eine Förderfibel. Beides ist seit ungefähr einem Vierteljahr auf der Homepage des Bundesfamilienministeriums abrufbar. Ich gehe davon aus, dass sowohl die geschäftsführende Landesregierung als auch die Unternehmerinnen und Unternehmer des Lesens kundig sind und wie ich zu dem Ergebnis kommen, dass für viele Unternehmen eine Förderung aus den Mitteln des Europäischen Sozialfonds wirklich möglich sein müsste.
Deshalb ist die zentrale Frage zu dem Antrag der CDU, warum er allein einen Prüfauftrag erhält. Ein Prüfantrag ist der Sache nicht angemessen, Frau Müller-Klepper, denn wir alle sind in der Debatte schon einen Schritt weiter. Statt Prüfaufträge zu erteilen, sollten wir die geschäftsführende Landesregierung auffordern, kleine und mittlere Unternehmen bei Maßnahmen zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu unterstützen.
Ich muss sagen, dass der SPD-Antrag ein bisschen in die richtige Richtung geht, weil er konkretere Maßnahmen einfordert. Mir fehlt aber, dass es hier alleine um Kinderbetreuungsmaßnahmen geht. Aber Familienfreundlich
keit von Betrieben misst sich nicht alleine an den Kinderbetreuungsmaßnahmen, sondern geht weit darüber hinaus.
Zu diesen Verbesserungen gehören sicherlich auch die Betreuungsmaßnahmen, und hier möchte ich versuchen, die Brücke zur FDP und auch zur LINKEN zu schlagen, weil wir hier im neuen Landtag sind. Ich fand Ihre beiden Reden dem Antrag und dem Thema nicht so richtig angemessen.
Was Herr Kollege Rentsch angesprochen hat, hat damit zu tun, wie wir nicht nur mehr Kinderbetreuung, sondern vor allem auch ein Mehr an Qualität in der Kinderbetreuung hinbekommen. Ich unterstütze die Ansätze, die er hier vorgetragen hat. Sie gehen in die richtige Richtung. Das ist ein Thema, mit dem wir uns an anderer Stelle schon sehr häufig beschäftigt haben.Aber hier geht es darum, ob und wie wir die Familienfreundlichkeit von Betrieben weiter fördern können. Bei dieser Frage sollten wir bei diesem Tagesordnungspunkt bleiben.
Frau Kollegin Schott hat – wenn man das wohlwollend heraushören wollte –, angesprochen, dass sie findet, dass bei dieser ganzen Problematik die Kinder in den Mittelpunkt gestellt gehören. Frau Kollegin Schott, hier teilen wir Ihre Auffassung.Für uns GRÜNE ist schon lange klar: die Kinder in den Mittelpunkt. Frau Schott, dann sollten Sie aber so konsequent sein, zu sagen, dass es für die Kinder und für deren Eltern Wahlmöglichkeiten hinsichtlich der Betreuung geben muss. Dazu gehören selbstverständlich betriebliche Angebote. Dazu können auch Angebote nicht am Wohnort, sondern am Arbeitsplatz gehören.
Meine Damen und Herren, die Kinderbetreuung kann nur ein Baustein sein. Sie alleine reicht für eine wirkliche Familienfreundlichkeit von Betrieben nicht aus. Das Auditverfahren,das in den hessischen Ministerien und in vielen größeren Betrieben bereits läuft, sollte gerade auch für Klein- und für mittlere Betriebe ohne größeren finanziellen und zeitlichen Aufwand durchführbar sein.
Für eine Erhöhung der Familienfreundlichkeit der Betriebe sind auch andere Maßnahmen nötig, beispielsweise flexiblere Arbeitsbedingungen. Vor allem gehört dazu, dass die Maßnahmen für Mütter und für Väter angeboten werden. So darf sich der Bedarf an Betreuung beispielsweise nicht allein an der Zahl der Frauen mit Kindern in einem Unternehmen ausrichten, sondern es müssen explizit auch die Väter aktiv eingebunden werden.
Der Unterstützungsbedarf hinsichtlich der Betreuungssituation in Unternehmen ist sehr, sehr unterschiedlich, je nach Altersstruktur des Personals. Das hat auch mit den Arbeitszeiten und vor allem mit der Lage des Unternehmens zu tun, also damit, wie es mit der Kinderbetreuung rundherum aussieht. Es gibt sehr viele Beispiele dafür, dass junge Betriebsleiterinnen und Betriebsleiter, die meist selbst Kinder haben, sich von dem Mangel an Betreuungsplätzen betroffen fühlen und versuchen, nicht nur für sich, sondern auch für ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Betreuungsangebote in der Nähe des Betriebs zu finden und dort Kontingente zu kaufen. Es gibt natürlich auch die Situation, dass man keine Kontingente kauft, sondern betriebsnah Kinderbetreuungsplätze
schafft. Noch einmal: Der Bedarf an Betreuung darf sich nicht allein an der Zahl der Frauen mit Kindern in einem Unternehmen richten. Das ist uns sehr wichtig, nicht nur aus frauenpolitischen Gründen, sondern auch aus gesellschaftspolitischen Gründen. Die Zukunft gehört den neuen Vätern, denn nur durch diese neuen Väter entstehen auch Kinder.
Insbesondere in Gewerbegebieten, in denen keine Kindergärten öffentlicher oder gemeinnütziger Träger vorhanden sind, ist die Organisation einer betriebsübergreifenden Betreuung oft äußerst schwierig. Deshalb gibt es Unternehmen, die Kontakte zu anderen Firmen suchen, um neue Betreuungseinrichtungen zu schaffen – mit allen Problemen der Finanzierung, der Suche nach einer geeigneten Immobilie usw. Auch hier muss selbstverständlich gehandelt werden. Nach dem Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuch besteht, ähnlich wie beim Bundesgesetz, die Möglichkeit, dass Tageseinrichtungen von öffentlichen,von freien gemeinnützigen oder sonstigen geeigneten Trägern betrieben werden können. Voraussetzung ist die Öffnung der Einrichtung an mindesten drei Tagen für mindestens vier Stunden. Gerade für kleine und mittlere Unternehmen würde hier die Möglichkeit geschaffen, auch private Trägerschaften zuzulassen. Das finden wir richtig, denn es geht hier nicht um Luxuskindergärten, sondern um eine flexible Betreuung in Ergänzung kommunaler und gemeinnütziger Einrichtungen, und es geht um Wahlmöglichkeiten für die Eltern.
Ich sage es noch einmal: Die Wahlmöglichkeit der Eltern bezüglich der geeigneten Betreuungseinrichtung für ihre Kinder ist für uns ein hohes Gut. Das heißt auch, dass niemand gezwungen werden darf, seine Kinder in die Betriebs- oder betriebsübergreifende Betreuungseinrichtung zu geben, denn es gibt gute Gründe, gerade ältere Kindergartenkinder eher am Wohnort denn am Arbeitsplatz betreuen zu lassen. Bereits vor dem Schulbeginn werden am Wohnort Freundschaften geknüpft, die in der Schulzeit und in der Freizeit gepflegt werden. Oder denken Sie an den Fall, Frau Kollegin Schott hat es schon angesprochen, dass die Eltern nicht am selben Ort arbeiten und sich das In-den-Kindergarten-Bringen und -Abholen aufteilen. Insofern macht es Sinn, ein wohnortnahes Angebot zu haben.
Das kann aber nicht der alleinige Grund sein, denn andererseits macht ein Betreuungsangebot für Kleinkinder – wir reden hier ja auch über unter Dreijährige – gerade da, wo die Eltern sind, natürlich Sinn.
Ihr seid passend zum Thema hier. Herzlich willkommen.
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich noch ein Wort zu reinen Betriebskindergärten sagen. Gerade in kleineren Orten mit einem beherrschenden Unternehmen darf es keine „Premiumkindergärten“, Kindergärten mit guter Betreuung auf der einen Seite, und „Dorfkindergärten“ für Kinder von Eltern, die nicht für das Unternehmen arbeiten, geben. Feste Kontingente in existierenden Kinder
gärten sind daher aus meiner Sicht mit Vorteilen für alle Seiten, auch für die Träger, verbunden.Aus der Sicht eines Kindes in einem Betriebskindergarten ist es sicherlich auch nicht schön, bei einem Arbeitsplatzwechsel oder gar Arbeitsplatzverlust die Freunde im Betriebskindergarten verlassen zu müssen.
Um konkret über den Prüfauftrag des Antrags hinauszugehen, wollen wir, dass Wirtschaftsverbände und Gewerkschaften in Kooperation Leitlinien für eine familienfreundliche Personalpolitik erarbeiten, wie wir GRÜNEN es in der Vergangenheit immer wieder gefordert haben. Das wäre gerade für kleine und mittlere Unternehmen und für die dort Beschäftigten ein guter Orientierungsrahmen. Darüber hinaus sollten regionale Beratungsstellen der Tarifpartner und der Kammern kleinen und mittleren Unternehmen mit Rat und Tat zur Seite stehen. Unbürokratische Hilfe im Einzelfall, das würde der Familienfreundlichkeit wirklich auf die Sprünge helfen.
Abschließend möchte ich Folgendes sagen. Ich habe das Gefühl, dass wir bei dieser Debatte wirklich nicht sehr weit auseinander sind. Ein bisschen ist das also schon der neue Landtag. Ich freue mich, Frau Müller-Klepper, dass Sie hier auch die hohe Erwerbsquote in den skandinavischen Ländern als positives Beispiel angeführt haben. Man merkt, die CDU-Fraktion bewegt sich. Endlich wird nicht jeder unserer familienpolitischen Vorschläge torpediert. Sie gestatten mir aber trotz des neuen Landtags die Bemerkung: Hätte sich die CDU an der Stelle früher bewegt, dann müssten wir jetzt nicht das aufholen, was wir im Vergleich zu den anderen europäischen Ländern in der Entwicklung der letzten 30 Jahre verloren haben.
So viel Kritik müssen Sie sich schon noch anhören. Wir freuen uns aber, dass wir Sie jetzt an unserer Seite wissen. Wir freuen uns insbesondere, wenn es nicht nur um Prüfaufträge, sondern um konkretes Handeln geht und sich wirklich etwas für die Familien verbessern sollte. – Ich habe heute für Frau Kollegin Schulz-Asche gesprochen; ich bin sicher, sie freut sich auf die Beratungen im Ausschuss.
Frau Ministerin, können Sie bitte erläutern, warum die Wohlfahrtsverbände wie Caritas, Diakonie usw. weiterhin einen Armutsbericht fordern, wenn Sie doch sagen, dass es ausreichen würde?
Herr Minister, ich kenne mich durchaus auch weinpolitisch sehr gut aus.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir haben hier im Hessischen Landtag eine neue Situation, daher ist es angemessen, sich mit den vorliegenden Anträgen sowie Intentionen inhaltlich zu beschäftigen. Herr Kollege Weiß von der SPD-Fraktion hat soeben eine typische Haudrauf-Rede gehalten, der ich mich nicht anschließen möchte.
Frau Kollegin Müller-Klepper, ich möchte aber durchaus sagen, dass ich den Wortlaut des Antrags nicht so ganz nachvollziehen kann – also ein bisschen hat Herr Kollege Weiß doch recht. Ich kann nicht verstehen, weshalb wir vom Hessischen Landtag aus die Landesregierung in Rheinland-Pfalz zu einem gewissen Handeln auffordern und weshalb wir es als verwerflich empfinden sollten, wenn in Rheinland-Pfalz in Kooperation mit Fachhochschulen irgendwelche dualen Studiengänge eingeführt werden. Das finde ich, um es freundlich auszudrücken – wir wollen nun alle miteinander freundlich umgehen – gewöhnungsbedürftig.
Frau Müller-Klepper, die Intention, die hinter Ihrem Antrag steht, teilen wir natürlich. Vielleicht ist es möglich, sich im Ausschuss noch einmal darüber zu verständigen und zu klären, wie wir mit der Intention des Antrags umgehen können, ohne dem Wortlauf dieses Antrags Folge leisten zu müssen.
Wir alle wissen – viele von Ihnen tun dies vielleicht auch nicht –,dass in Geisenheim für diesen Bereich bundesweit der einzige Bachelorstudiengang angeboten wird. Als GRÜNE finde ich es sehr wichtig, noch einmal hinzufügen, dass es sich auch um den einzigen Studiengang handelt, wo ökologischer Weinbau studiert werden kann. Die Forschungsanstalt Geisenheim und die Studienfachrichtung besitzen wirklich internationales Renommee. Daher sehe ich dies ähnlich wie Herr Weiß: Unser Studiengang braucht sich nicht zu verstecken, und er braucht nationale und internationale Konkurrenz wirklich nicht zu fürchten.
Meine Damen und Herren, ich glaube auch, dass sich der hessische Wein nicht hinter dem rheinland-pfälzischen zu verstecken braucht.
Ich möchte in diesem Zusammenhang an die Sechzigjahrfeier des Landes Rheinland-Pfalz erinnern, für die – für die neuen Kolleginnen und Kollegen sei dies noch einmal genüsslich erwähnt – hessischer Wein nach RheinlandPfalz bestellt worden ist.
Meine Damen und Herren, ich glaube, dass sich Geisenheim alles andere als zu verstecken braucht. Ich glaube aber, dass wir durchaus noch weiter und intensiver schauen können,wie wir in Geisenheim zu einer noch besseren Qualität kommen. Das geht zum einen damit, dass duale Ausbildungsgänge angeboten werden. Das ist in der Diskussion, und es wurde dort bereits beschlossen. Das ist sozusagen in der Mache. Ich glaube zum anderen, dass wir, wenn wir auf die Zukunft des Weinmarkts blicken, durchaus gut beraten wären, wenn wir den Bereich des ökologischen Weinbaus ausbauen würden. Dies ist etwas, was einzigartig ist und in die Zukunft weist.
Frau Müller-Klepper, Sie nicken schon die ganze Zeit, sodass ich eigentlich, um es ein bisschen abzukürzen, nur noch sagen muss:Wir werden über diesen Antrag im Ausschuss – eventuell auch nach der Ausschusssitzung in einer Weinstube – sicherlich noch gut beraten können.
Was gibt es da zu lachen?
Es wird bereits eine erweiterte Ausschusssitzung gewünscht. Vielleicht können wir diese gleich nach Geisenheim verlegen, dann bekommen wir vielleicht auch noch eine Einladung.
Geisenheim ist international renommiert. Wir brauchen uns nicht zu verstecken. Ich bin tatsächlich keine richtige Weinkennerin. Der Minister hatte mit dem Äppelwoi schon recht.Deswegen habe ich mir von Herrn Kaufmann die Bezeichnung aufschreiben lassen. – Wenn wir über die Qualität der Hochschulen in Rheinland-Pfalz und in Hessen reden, möchte ich abschließend sagen: Der Qualitätsunterschied zwischen Assmannshäuser Rotem und Dornfelder ist so bezeichnend, dass wir genau wissen, wo hier die Qualitäten liegen. – Herzlichen Dank.
Gern, danke. – Herr Präsident, meine Damen und Herren! Das ist jetzt ein freundlicher Akt,denn ich glaube,der Kollege Grumbach hat nicht mitbekommen, dass wir den einen Tagesordnungspunkt verschoben haben. – Da ist er. Was machen wir jetzt? Willst du doch? Geht das noch?
Okay, dann fange ich an.
Meine Damen und Herren, ich zitiere einmal aus einem Kommentar der „FAZ“ von heute. Da schreibt Mechthild Harting:
Vielleicht gibt es den Fonds heute Abend nicht mehr. Oder er nimmt seine Arbeit auf. Vielleicht passiert auch wieder lange nichts mehr. Dass die CDU in der Region nach Monaten der Lethargie gerade in dem Augenblick aktiv wird und einen Geschäftsführer benennt, als der SPD-Antrag eingebracht wird,der die Auflösung des gesamten Vorhabens fordert, ist jedenfalls eine unglaubliche Parallelität der Ereignisse.
Dem kann ich mich nur anschließen.Aber ich muss sagen, dass ich bei diesem Tagesordnungspunkt weder die Posi
tion der CDU noch die der SPD teile. Wir haben diese Diskussion um die Weiterentwicklung und die Zusammenarbeit der Kultur im Rhein-Main-Gebiet und um die Leuchttürme der Kultur im Rhein-Main-Gebiet jetzt schon seit Jahren geführt. Ich muss sagen: Auch wenn wir die Mediation und zuvor die drohende Einführung eines Kulturzwangsverbandes hatten, habe ich heute hier den Eindruck, dass wir keinen Schritt weitergekommen sind. Das ist ausgesprochen schade.
Nun hat sich die Kulturmediation ungefähr im Mai letzten Jahres darauf geeinigt, einen Geschäftsführer für den in der Kulturmediation neu entstandenen Kulturfonds zu berufen. Hier wollte die Landesregierung auch finanziell unter die Arme greifen.Aber bislang ist nichts geschehen. Das zeigt, dass der Landesregierung bislang nichts an einer Lösung für die Kultur in der Rhein-Main-Region gelegen war.
Aber das Pferd einfach noch einmal neu aufzuzäumen und zu sagen, na ja, die Kulturmediation war eine ganz nette Runde, die sich da getroffen hat, aber wir machen jetzt alles wieder ganz anders und stecken alles in die Kultur GmbH – das wird einer Lösung für die Kultur im Rhein-Main-Gebiet nicht gerecht.
Es ist so, dass wir sehr lang und intensiv über dieses Thema gestritten haben. Ministerpräsident Koch wollte damals mit der Androhung eines Kulturzwangsverbandes die Handlungsoptionen noch einmal beschleunigen.Aber er hat im Rahmen dieser ganzen Debatte auch ziemlich viel Unmut in die Region hineingeführt. Ein Zeichen dafür ist, dass inzwischen der damalige Landrat des Hochtaunuskreises Justiz- und jetzt auch Kultusminister ist. Ich glaube, das liegt insbesondere daran, dass er damals in dieser Debatte einer der härtesten Kritiker von Roland Koch gewesen ist.
Herr Banzer hat damals schon genau die Kritik an dem Kulturzwangsverband geäußert, die ich nach wie vor teile, dass nämlich die Kommunen nicht richtig eingebunden sind. Ich glaube, so bekommen wir eine gute Weiterentwicklung der Kultur im Rhein-Main-Gebiet nicht hin.
Wir GRÜNE haben damals einen eigenen Vorschlag in die Debatte eingebracht, der ein großer Wurf gewesen wäre und für den ich heute noch einmal werben möchte, weil ich glaube, dass die Bedingungen heute besser sind denn je.Wie gesagt, wir haben heute im Landtag die Situation, dass wir uns alle zusammensetzen und nach den besten Lösungen ringen müssen, statt nur nach Mehrheiten zu schauen. Wir wollen nämlich vielerlei mit der Neuausrichtung der Kultur im Rhein-Main-Gebiet erreichen. Zum einen wollen wir die Zusammenarbeit fördern. Wir wollen, dass die Rhein-Main-Region endlich zusammenwächst.Was ist da besser geeignet als die Kultur?
Zum Zweiten wollen wir das, was der Ministerpräsident unter den Begriff „Leuchttürme“ gefasst hat. Natürlich wollen wir auch Strahlkraft im internationalen Wettbewerb haben. Denn gerade für die Metropolregion ist die Konkurrenz selbstverständlich nicht Nordhessen oder Südbayern, sondern wir konkurrieren im Rhein-MainGebiet natürlich mit Paris, New York, London usw. Deswegen brauchen wir auch hier diese Strahlkraft. Das im
pliziert aber auch – das hat keine der beiden Lösungen, die hier vorgeschlagen werden, mit berücksichtigt –, dass es eine Neuverteilung der Finanzen im Kulturbereich gibt – sowohl im Bereich des Landes Hessen als auch in der Region. Denn die Finanzierung der Landesmuseen und der Staatstheater ist allein eine Kulturfinanzierung der Städte Kassel, Wiesbaden und Darmstadt, aber die Stadt Frankfurt, die natürlich die Metropolenfunktion in der Rhein-Main-Region hat, wird im Verhältnis benachteiligt. Das sage ich jetzt einmal ganz freundlich. Ich weiß, dass hier mehrheitlich Nichtfrankfurterinnen und -frankfurter sitzen.
Ich denke, dass allen klar sein muss, dass es für die Frage immanent wichtig ist, mit wem wir konkurrieren und wie wir die Kulturregion auch für den Wettbewerb zwischen den Regionen gut aufgestellt bekommen. Noch dazu hat das etwas mit dem Thema Gerechtigkeit zu tun.
Jetzt haben wir hier die Situation, dass fünf Minuten bei diesem Thema nicht ausreichen. Wir diskutieren das seit vier oder inzwischen sogar schon seit über 10 oder 15 Jahren. Denn damit ist natürlich auch die Regionaldebatte verbunden. Aber heute diskutieren wir aktuell dieses Thema, weil die SPD den Antrag eingebracht hat, den Kulturfonds auszusetzen bzw. gar nicht erst zu installieren. Wir lesen heute Morgen in der „FAZ“, dass urplötzlich die CDU oder die Landesregierung einen Geschäftsführer des Kulturfonds berufen will.
Ich komme zum Schluss, Herr Präsident. Ich war auch beim letzten Satz.
Wir beantragen, dass wir wenigstens diese Diskussion im Ausschuss noch einmal ausführlich führen, sodass wir einen parlamentarischen Beschluss haben, wohin die Reise geht.Wir beantragen, bis dahin die Einsetzung dieses Geschäftsführers erst einmal nicht vorzunehmen. – Herzlichen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Wintermeyer, Sie haben hier von einem guten Kompromiss gesprochen. – Wo ist er denn?
Erst reden, dann hinausgehen. Das ist eine neue Variante, aber okay. – Herr Wintermeyer – auch wenn er nicht hier ist – hat also von einem guten Kompromiss gesprochen.
Ich möchte gern noch einmal darauf eingehen, in welcher Situation wir waren. Es gab diese Androhung, einen „Kulturzwangsverband“ zu schaffen. Ich muss sagen, in dieser Situation war es durchaus ein hart errungener und im Kleinen guter Kompromiss; denn durch ihn wurde dieser „Kulturzwangsverband“ erst einmal verhindert.Wenn wir aber die Lage unter dem Gesichtspunkt betrachten, welche Probleme es gibt und wie eine umfassende, gute und langfristig angelegte Lösung aussehen könnte, müssen wir feststellen, dass es wirklich sehr kleine Brötchen waren, die von dieser Kulturmediation gebacken worden sind.
Ich muss allerdings auch sagen, und darin muss ich Herrn Wintermeyer – der jetzt wieder anwesend ist; herzlich willkommen zurück – recht geben: Ich finde, dass die SPD in der Kulturmediation durchaus keine gute Rolle gespielt hat.
Ich denke aber, dass wir heute zusammengetroffen sind, um vom Wahlkampf und den althergebrachten Konfrontationen möglichst herunterzukommen und in dem neuen, „errundeten“ Plenarsaal gemeinsam zu schauen: Was für eine Lösung gibt es, die weiter reicht als die kleinen Brötchen, die die Kulturmediation gebacken hat?
Herr Wintermeyer, um Ihnen nicht zu sehr zuzustimmen, muss ich Herrn Schäfer-Gümbel wiederum verteidigen: Bei den Sozialdemokraten empfinde ich nämlich Herrn Schäfer-Gümbel als einen derjenigen, die durchaus bereit sind, über die Grenzen hinauszudenken.
Ich will noch einmal darauf hinweisen, was meiner Meinung nach die Aufgabe ist, die wir hier für die Kulturregion Frankfurt/Rhein-Main zu bewältigen haben. Ich habe es eben schon einmal gesagt: Ich meine durchaus, dass der Herr Ministerpräsident mit dem Hervorheben der Leuchttürme recht gehabt hat, glaube aber, dass dies nur ein Baustein sein kann.
Ich glaube tatsächlich, dass wir diese Leuchttürme brauchen – das habe ich heute schon in meiner ersten Rede erwähnt –, um international wettbewerbsfähig zu sein und sozusagen strahlen zu können, so, wie sich das für Leuchttürme gehört.Gleichzeitig bin ich der Auffassung,dass wir mehr in die Kultur investieren müssen, nicht nur in die Leuchtturmprojekte, sondern insbesondere auch – das ist uns GRÜNEN ganz wichtig – in die Kultur der Region: mit der Region für die Region.
Hiermit sind wiederum zwei Ziele verbunden, die nicht nur mit der Kultur zu tun haben, sondern für die gesamte Region bzw. für andere Bereiche wichtig sind.
Das ist zum einen das Zusammenwachsen der Region, also dass sich die Region als Region empfindet und das nach außen vermittelt. Dafür ist die Kultur ein wichtiges Mittel.
Zum anderen muss darüber nachgedacht werden – das wird mit den kleinen Brötchen, die momentan gebacken werden,überhaupt nicht angegangen;auch das habe ich in meiner ersten Rede schon einmal erwähnt –, wie die Finanzierung der Kultur Hessens aussieht und wie wir es hinbekommen, einen gerechten Ausgleich für alle, insbesondere aber zwischen den Metropolen und dem Umland, zu schaffen. Dieses Problem haben wir nicht nur in der Rhein-Main-Region, sondern beispielsweise auch in Nordhessen und in Kassel. Um die Zukunft der großen Kommunen zu sichern, müssen wir für dieses Problem dringend eine Lösung herbeiführen.
Deswegen glaube ich, dass wir uns hier und heute in dem neuen Plenarsaal – in dem Rund, in dem wir alle gemeinsam sitzen – durchaus noch ein bisschen Zeit erlauben können. Es ist so viel Zeit ins Land gegangen. Es hat, wie gesagt, nur eine Lösung gegeben, die aus dem Backen kleiner Brötchen bestand. Das ist es, was die Kulturmediation hervorgebracht hat.
Wir müssen jetzt nicht ad hoc einen Geschäftsführer für den Kulturfonds bestellen, sondern können durchaus noch einmal eine Runde drehen, uns zusammensetzen und uns überlegen, ob wir nicht einen großen Wurf hinbekommen, anstatt diese Lösung der Kulturmediation umzusetzen, die gar nicht alle Probleme berücksichtigt, über die wir von Anfang an diskutiert haben.
Ich glaube, dass die regionale Debatte, zu der die Kulturdebatte auch gehört, eine der wichtigen Zukunftsaufgaben unseres Landes ist. Über die Regionaldebatte werden wir entscheiden, inwieweit wir in Zukunft mit anderen Regionen Europas und auch weltweit wettbewerbsfähig bleiben. Deswegen bitte ich um ein bisschen mehr Beratungszeit.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der Senat der Stiftungsuni Frankfurt hat am 23. Januar 2008 beschlossen, dass § 63 Abs. 2 Nr. 3 HHG keine Anwendung mehr findet. Dies bedeutet, dass an der Stiftungsuni Frankfurt ab dem nächsten Semester die Fachhochschulreife nicht mehr als Hochschulzugangsberechtigung ausreicht.– Frau Kollegin, die Fachhochschulreife ist allerdings etwas anderes als das Fachabitur. Ich möchte Sie bitten, genauer nachzuschauen.
Meine Damen und Herren, dies ist möglich, weil die Uni Frankfurt mit der Umwandlung in eine Stiftungsuniversität die Möglichkeit bekommen hat, in bestimmten Bereichen vom HHG abzuweichen. Allein die Stiftungsuniversität kann jungen Leuten mit Fachhochschulreife den Zugang verwehren. Die anderen Universitäten können das nicht, und so ist es auch richtig. Denn diese Regelung widerspricht allen Bemühungen, unsere Hochschulen für eine höhere Zahl von Studierenden zu öffnen. Statistisch gesehen gibt es auch gar keinen Zusammenhang zwischen dem Abitur bzw. dem Erfolg im Abitur und dem Studienerfolg.
Im Landtag waren wir uns in den letzten Jahren einig, wenn es um die Öffnung des Hochschulzugangs ging. Menschen mit Fachhochschulreife vom Hochschulzugang auszuschließen, Meisterinnen und Meister oder Menschen aufgrund ihrer Berufserfahrung aber zuzulassen, macht logisch, aber auch inhaltlich wirklich keinen Sinn.
Statt formale Zugangshürden zu errichten, sollte die Uni Frankfurt lieber die Möglichkeiten zur Selbstauswahl ihrer Studierenden intensiv nutzen. Denn die Art der Hochschulzugangsberechtigung wird umso unwichtiger, je gezielter die Hochschulen ihre Studierenden selbst auswählen können. Dass die Uni Frankfurt in Zukunft Menschen mit Fachhochschulreife nicht mehr aufnimmt, die Fachhochschulen und die anderen Unis dies aber tun, macht wissenschaftspolitisch keinen Sinn. Das widerspricht auch dem Geist von Bologna, nach dem die Hochschulsysteme untereinander durchlässiger werden sollen.
Meine Damen und Herren, wir brauchen mehr Studierende, und wir brauchen auch mehr Durchlässigkeit im Bildungssystem. Wir GRÜNEN hatten große Bedenken bei der Umwandlung der Uni Frankfurt in eine Stiftungsuniversität. Unter anderem hatten wir auf Regelungsbedarf beim Hochschulzugang immer wieder hingewiesen. 23 Tage nach der Umwandlung in eine Stiftungsuni wurden wir in unseren Befürchtungen nun bestätigt.
Frau Kollegin Wissler,ob es aber sinnvoll ist, jede kleinere Regelung im HHG einzeln zu ändern, das wage ich stark zu bezweifeln.
Ich denke, dass wir eine generelle HHG-Novelle brauchen, und nur weil die Geltung des Gesetzes 2009 abläuft, besteht kein Grund,dass wir bis dahin warten müssen.Wir können uns gerne vorher schon über das verständigen, was wir in einem neuen HHG als sinnvoll erachten.
Da Sie hier die Stiftungsuni aber nur kritisiert haben, möchte ich darauf hinweisen, dass diese vor Kurzem eine Grundordnung beschlossen hat, in der sie beispielsweise von den Regelungen abgewichen ist,die uns,aber auch Ihnen im HHG nicht passen, beispielsweise der 25-%Hürde bei den ASten. Hier sehe ich durchaus positive Entwicklungen bei der Stiftungsuni Frankfurt. Auch das sollten wir in unsere Beratungen über eine HHG-Novelle einbeziehen. Daher, meine Damen und Herren, hier nur so weit: Ich freue mich auf die Beratungen im Ausschuss. – Vielen Dank.
Erster Vizepräsident Lothar Quanz: