Klaus Dietz

Sitzungen

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Ich frage die Landesregierung:
Wie viele Mitglieder aus den verschiedenen gesellschaftlichen Bereichen hat die Umweltallianz Hessen derzeit?
Sehr verehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! SPD und GRÜNE haben jeweils einen Gesetzentwurf zur Einführung einer Tierschutzverbandsklage in Hessen vorgelegt. Wir als Regierungskoalition werden diese Gesetzentwürfe heute ablehnen.
Ich will zwei Beispiele anführen, die historisch belegt sind. Eines liegt etwas länger zurück, eines ist etwas aktueller.
Der Schlachthof in Frankfurt war bis vor 24 Jahren 90 Jahre lang in Betrieb. Ein Jahr zuvor runderneuert, mit über 40 Millionen DM auf den neuesten Stand gebracht, fiel er dem „Wohnen am Fluss“ zum Opfer. Er ist ersatzlos weggefallen. Kurze Wege aus den Ställen in der Wetterau, aus dem Umland nach Frankfurt und von dort in die Wurstküchen der Metzger sind ersatzlos weggefallen. Heute werden die Tiere weiß Gott wohin gefahren, nach RheinlandPfalz, Nordrhein-Westfalen, Thüringen oder Bayern. Sie kommen in Teile zerlegt zurück. Die Wege der lebenden Tiere bis zum Schlachthof sind erheblich länger geworden. Das als ein Beispiel dafür, welche Folgen eine Desinvestition haben kann.
Die Vorstellung, dass man am grünen Tisch auf Knopfdruck Probleme lösen kann, trifft eben nicht zu.
Der andere Fall ist sehr aktuell. Im Vogelsberg standen monatelang etliche Windräder still. Warum? Weil ein Naturschutzverband geklagt und ein Gericht gesagt hat: Hier ist ein Fehler gemacht worden, hier dürfen die Räder nicht stehen. – Einnahmeausfälle in Höhe von 1,5 Millionen €. Für wen? Zum einen für die OVAG. Das ist keine Heuschrecke, sondern ein kommunales Unternehmen der Landkreise Gießen, Vogelsberg und Wetterau. Im Querverbund finanziert die OVAG den öffentlichen Personennahverkehr mit. Das muss man einfach einmal vor Augen haben. Der andere Partner ist eine Gesellschaft namens Bürgerwind. Die Bürger haben im Vertrauen darauf investiert, dass sie etwas für den Natur- und den Umweltschutz tun. Jetzt sitzen sie auf massiven Einnahmeausfällen. Die wären noch größer geworden, wenn sie nicht bereit gewesen wären, Bares zu überweisen. Ich nenne das Wegelagerei: 500.000 € für den Naturschutzverband und die Zusage, dass der dort mitarbeiten kann. Man könnte es auch anders formulieren: Es steht die Frage im Raum, ob der Verband nicht den Preis genannt hat, zu dem er käuflich ist.
Meine Damen und Herren, ich will Sie nicht länger mit meinen persönlichen Ausführungen langweilen, sondern mit der Erlaubnis des Präsidenten aus der Anhörung zitieren.
Erstens.
Eine derartige Nachbesserung des Tierschutzgesetzes muss aus meiner Sicht wegen mangelnder Kompetenz als unzulässig angesehen werden, d. h., für eine Erweiterung des bundesdeutschen Tierschutzgesetzes ist eine Kompetenz der Landesgesetzgeber zu verneinen.
Das schrieb der Deutsche Richterbund.
Zweitens.
Die vorgesehenen Informations-, Klage- und Mitwirkungsrechte anerkannter Tierschutzorganisationen … führten zu einer erheblichen Arbeitsbelastung der zuständigen kommunalen Behörden und zu Verfahrensverzögerungen.
Das sagt der Hessische Städtetag.
Drittens.
Das deutsche Tierschutzgesetz, bereits heute eines der strengsten der Welt, berücksichtigt Tierschutzbelange umfassend und beteiligt bereits jetzt Tierschutzorganisationen an Verwaltungsverfahren.
Das schreibt die Deutsche Forschungsgemeinschaft.
Viertens.
Die Möglichkeit einer Verbandsklage würde die Realisierung solch großer … [wissenschaftlicher] Vorhaben infrage stellen. … Mit einer Verbandsklage wird keine Verbesserung des Tierschutzes erreicht, aber sie schadet dem Forschungsstandort Hessen.
So die Deutsche Forschungsgemeinschaft.
Fünftens.
Für unsere Mitgliedsunternehmen würde Hessen als Forschungs- und Entwicklungsstandort im internationalen Wettbewerb an Attraktivität einbüßen.
So der VCI.
Ich habe diesem Votum der Spezialisten nichts hinzuzufügen und fasse daher zusammen: Wir haben in Deutschland zum Glück ein strenges Tierschutzrecht. Eine Ausweitung ist unnötig. Hessen hat in dieser Frage keine Gesetzgebungskompetenz.
Ein entsprechendes Gesetz wäre also verfassungswidrig. Das Gesetz würde zu neuer Bürokratie führen sowie Behörden und Gerichte belasten.
Daher wäre es wahrscheinlich auch konnexitätsrelevant. Ihre Haushaltsvorschläge sahen und sehen aber keinerlei Finanzierung vor. Das Gesetz wäre für den Wirtschaftsstandort, den Forschungsstandort und den Agrarstandort Hessen schädlich.
Ich schließe mit einem Zitat aus der Stellungnahme des Hessischen Städtetags:
Mehr Bürokratie und mehr institutionalisierte Kontrolle helfen unseren zu schützenden Tieren nicht.
Demnach sind die beiden Gesetzentwürfe abzulehnen.
So machen wir das auch.
Ich frage die Landesregierung:
Wie gedenkt sie den Aufbau und Betrieb des bundesweit einmaligen Apfelweinmuseums in Frankfurt zu unterstützen?
Ich frage die Landesregierung:
Wie ist der Stand der Sicherung der Kernzonen im hessischen Teil des Biosphärenreservats Rhön?
Ich frage die Landesregierung:
Was unternimmt sie, um zu verhindern, dass Eier aus sogenannten Legebatterien, wie sie in der EU ab dem 1. Januar 2012 verboten sind, nach Hessen importiert und als sogenannte Nutzeier in der Nahrungsmittelproduktion verwendet werden?
Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich bin schon etwas über das Verfahren überrascht, nach dem wir jetzt vorgehen. Eigentlich hatten wir uns gemeinsam darauf verständigt, dass wir den Gesetzgebungsprozess mit ernsthaften Beratungen auf der Basis des Entwurfs der SPD-Fraktion durchführen.
Eine Woche später, gerade noch rechtzeitig für die Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, haben die GRÜNEN einen Entwurf mit kleinen Änderungen vorgelegt, den sie heute beraten haben wollen. Ich finde diese Abweichung von unserer Verabredung etwas befremdlich. Für einen konstruktiven und sachlichen Dialog ist so ein Vorgehen sicherlich nicht ganz so hilfreich.
Ich möchte jetzt aber zur Sache selbst sprechen. Ich habe schon während der vergangenen Plenarsitzungsrunde
ausdrücklich betont: Der Tierschutz hat für uns, die Mitglieder einer Partei mit einem C im Namen, einen ganz großen Stellenwert. Es steht außer Frage, dass Tiere als Teil der Schöpfung zu achten und zu schützen sind. Nicht umsonst haben wir deshalb den Tierschutz in unser Parteigrundsatzprogramm aufgenommen.
Ich möchte nochmals ausdrücklich unterstreichen, dass wir es als unsere Aufgabe und als eine Verpflichtung verstehen, die Bedingungen für die Tiere und deren Schutz stetig zu verbessern. Ich bin mir sicher, dass mir darin auch die Mitglieder der anderen Fraktionen zustimmen.
Außerdem ist unstrittig, dass wir in Deutschland in den vergangenen Jahren Wesentliches im Tierschutz getan haben. Das gilt sowohl für die Bundesebene als auch für die Landesebene. Wir haben nicht nur den Tierschutz in das Grundgesetz aufgenommen, sondern dem auch Taten folgen lassen. Das waren Taten, die hinsichtlich des Tierschutzes höchste Standards gesetzt haben. So schützt unser Tierschutzgesetz das Wohl des Tieres so gut und so konsequent wie in kaum einem anderen Land. Als Stichworte seien die Legehennenverordnung, das Zirkuszentralregister oder die Abschaffung des Schenkelbrandes bei Pferden genannt.
Auch hier hat sich in Hessen einiges getan. Als nahezu einziges Bundesland verfügt Hessen über eine Landestierschutzbeauftragte. Sie setzt sich für grundsätzliche Verbesserungen im Tierschutz ein. Sie hält durch Stellungnahme und Beratungsgespräche die Einrichtungen des Landes auf dem Laufenden.
Infolgedessen stelle ich fest, dass Hessen für eine Vielzahl anderer Bundesländer ein Vorbild ist. Dann frage ich mich jetzt aber erst recht: Warum sollen wir die über Jahre erarbeiteten Verbesserungen im Tierschutz durch unnötige Bürokratievermehrung beeinträchtigen? – Denn genau das und nichts anderes wäre die Folge des von den GRÜNEN geforderten Klagerechts im Tierschutz.
Die Position der CDU-Fraktion zum Klagerecht habe ich bereits während der vergangenen Plenarsitzungsrunde als Reaktion auf den von der SPD-Fraktion eingebrachten Gesetzentwurf ausführlich dargelegt. Anstatt dass die GRÜNEN aus unseren eingebrachten Vorschlägen lernen, machen sie es mit diesem Gesetzentwurf nicht besser. Lassen Sie mich das im Folgenden kurz darlegen.
Während der Gesetzentwurf der SPD-Fraktion nur vorsieht, Vereinen ein Klagerecht einzuräumen, fordern die GRÜNEN eine Klagebefugnis für alle Organisationen, Verbände und Stiftungen. Damit nicht genug: Es soll auch jedes noch so kleine private Vorhaben vor Gericht gezogen werden können. Denn die Begrenzung auf gewerblich, also professionell, handelnde Akteure soll wegfallen.
Wo würde uns das Ganze hinführen?
Jede Hundehütte, die eine Privatperson im Garten aufstellt, könnte von jedem Verband gerichtlich angefochten werden.
Ob ein solcher Aufwand von den Behörden und Gerichten überhaupt noch getragen werden könnte, müsste zunächst intensiv geprüft werden.
Ich möchte Sie also nochmals fragen: Ist dieses ganze Mehr an Bürokratie wirklich notwendig? – Eines ist noch viel wichtiger: Würden der erhöhte Belastungsaufwand und die erhöhte Belastung der Gerichte überhaupt zum erhofften Ziel führen und zu einem Mehr an Tierschutz beitragen?
Unsere Antwort lautet hierzu klar und deutlich Nein. In vielen Fällen würden die Klagen die rechtsstaatlichen Verfahren lediglich massiv in die Länge ziehen. Doch eine Verbesserung des Tierschutzes kann man von einer Ausweitung der Klagebefugnisse kaum erwarten, vor allen Dingen nicht in der vorgestellten Form.
Zu guter Letzt möchte ich auch noch einmal meine Enttäuschung darüber bekunden, wie sehr Sie unsere Institutionen und die Menschen an und für sich unterschätzen. Offensichtlich halten Sie unsere Behörden für unfähig und sehen sie nicht in der Lage, über die Einhaltung der Standards bei Bau und Betrieb zu wachen. Doch das wird den stetigen Anstrengungen der Behörden im Tierschutz keineswegs gerecht.
Ihr Klagerecht wäre ein Angriff auf den konsequenten Einsatz unserer Genehmigungsbehörden. Ich kann Ihnen versichern, dass unsere Behörden nur nach intensiver Prüfung eine Genehmigung für den Bau eines Stalls erteilen. Wofür dann noch ein Klagerecht?
Gleichzeitig glauben wir an die Selbstverantwortung des Bürgers, der sich seiner Verpflichtung gegenüber seinen Mitgeschöpfen bewusst ist. Wir leben in einer Zeit, in der Tierschutz in Deutschland zu einem hohen Gut geworden ist. Tierschutz wird in den meisten Fällen nicht als Pflicht, sondern als Selbstverständlichkeit wahrgenommen, der man gerne nachkommt.
Setzen Sie Vertrauen in die Menschen. Denn wir wünschen uns doch gemeinsam, dass Tierschutz eine Selbstverständlichkeit ist. Daran sollten auch Sie glauben und dafür werben.
Uns ist natürlich bewusst, dass es immer Einzelfälle geben wird, die aus dem Rahmen fallen. Es wird Menschen geben, die gegen die von uns gesetzten Standards verstoßen wollen.
Zur Aufdeckung dieser Einzelfälle verfügen wir jedoch glücklicherweise über ein engmaschiges und zuverlässiges Kontrollsystem, mit dem die geltenden Standards überwacht werden und Fehlverhalten sanktioniert wird.
Folglich lautet mein Votum: Tierschutz sollte aus Überzeugung und freiwillig geschehen. Er sollte nicht erst unter Zwang und mit Gerichtsurteilen erfolgen.
Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Tierschutz ist eine ganz wichtige Aufgabe für die Gesellschaft und jeden Einzelnen. Wir als CDU stehen für den Schutz aller unserer Mitgeschöpfe und setzen uns dafür ein.
Ich glaube, und es ist richtig, das hier vorab festzuhalten, die Bedeutung des Tierschutzes sollte unter allen Fraktionen Konsens sein. Wir haben das unterstrichen, indem wir dem Tierschutz in großem Einvernehmen Verfassungsrang eingeräumt haben. Das ist beileibe keine Selbstverständlichkeit, aber in Anbetracht der Verantwortung des Menschen gegenüber seinen Mitgeschöpfen ist es richtig und wichtig.
Wir haben das unterstrichen mit einem Tierschutzgesetz, das weltweit herausgehobene Standards in den unterschiedlichsten Fragen des Tierschutzes setzt und durchsetzt. Nirgendwo sonst werden Tiere so gut und konsequent geschützt wie in Deutschland.
Wichtig ist, dass solche Regeln und Rechtsnormen immer mit Leben gefüllt werden müssen, damit sie ihren Zweck erfüllen können. Dazu bedarf es Personen und Institutionen, die diese Verantwortung übernehmen. Die Frage ist, wie – also auf welchem Weg – wir die Verantwortung für unsere Mitgeschöpfe wahrnehmen möchten. Schaffen wir klare Regeln, die das Wohlergehen der Tiere, vor allem der Nutztiere, aber auch der Versuchstiere – sofern Tierversuche nicht vermeidbar sind –, der Haustiere und Zirkustiere, in den Mittelpunkt des Handelns stellen? Ich glaube, hierbei sind wir uns einig und sagen: Ja, das müssen wir machen.
Ich glaube, die Opposition kann nicht widersprechen, wenn ich feststelle, dass wir das sowohl im Bund als auch in Hessen tun. Ich nenne nur einige Stichworte, um das zu belegen: Tiertransportverordnung, Abschaffung der betäubungslosen Kastration von Ferkeln, Abschaffung des Schenkelbrandes bei Pferden, Legehennenhaltungsverordnung, Zirkuszentralregister, Vorrang für Alternativen zu Tierversuchen, Einführung von Tierschutzbeauftragten und vieles mehr.
Wir haben höchste Standards gesetzt, weil uns der Tierschutz ein wichtiges Anliegen ist. Darauf aufbauend folgt eine zweite Frage: Machen wir die Beachtung der Tierschutzregeln zur Selbstverständlichkeit, oder sanktionieren wir Einzelfälle? Hier gehen unsere Ansichten auseinander.
Ich glaube, Tierschutz ist für jeden, der täglich mit Tieren zu tun hat, ein wichtiges Anliegen. Unsere tierhaltenden Landwirte leben davon, dass es ihren Tieren gut geht. Wer Haustiere hält, wird an deren Wohlergehen interessiert sein. Trotzdem wird diese Einstellung natürlich auch kontrolliert und Fehlverhalten sanktioniert. Dafür haben wir – wie eben beschrieben – hohe Standards gesetzt, die einzuhalten sind.
Trotzdem ist es aus meiner Sicht nicht richtig, gleich wieder die Klagekeule zu schwingen. Für mich muss klar sein: Zuallererst kommen die Überzeugungen und die Freiwilligkeit. Wir müssen weiter dafür werben, dass Tierschutz und die Einhaltung der Standards eine Selbstverständlichkeit sind, schon aus Verantwortung für unsere Schöpfung und das Tier als Mitgeschöpf. Die Achtung vor unse
ren Mitgeschöpfen entsteht in den Köpfen, nicht in den Gerichtssälen.
Ich bin aus langer Erfahrung überzeugt, dass nur so der Tierschutz nachhaltig gesichert werden kann. Ich kann aus Erfahrung sagen: Hier sind wir sehr weit. Für die allermeisten ist der Tierschutz zur Selbstverständlichkeit geworden.
Als Zweites kommen die Standards, von denen ich gesprochen habe. Dann kommt die Kontrolle dieser Standards durch die zuständigen Behörden. Ich bin der Meinung, damit kommen wir unserer Verantwortung für den Tierschutz nach.
Sie sind der Meinung, wir müssten an dieses Verfahren noch eine weitere Stufe anfügen und den Klageweg weiter öffnen, bzw. den Tierschutzverbänden eine Klagebefugnis unabhängig von ihrer Betroffenheit einräumen. Ich halte das aus mehreren Gründen für zumindest schwierig.
Erstens bricht es mit einem Grundprinzip unserer Rechtsordnung. Das ist aber aus meiner Sicht in diesem Fall ein überwindbares Problem.
Zweitens sollten wir darüber nachdenken, ob es Sinn macht, so etwas auf Länderebene zu beschließen, oder ob wir nicht mindestens bundesweit oder besser noch europaweit einheitliche Regelungen brauchen. Warum sollte ein Stallbau in Hessen anders geregelt werden als in Thüringen, im Elsass oder in Südtirol?
Drittens müssen wir uns auch fragen, was ein solcher Akt bringt und welche Folgen damit verbunden sind. Hier rate ich zumindest zur Vorsicht. Wir sehen in vielen Fällen, gerade im Naturschutz, dass Klagen die rechtsstaatlichen Verfahren in die Länge ziehen. Mehr Klagebefugnisse führen zu mehr Klagen. In welcher Größenordnung, und ob das für die Behörden und Gerichte überhaupt noch leistbar ist, sollten wir vorher genauer untersuchen.
Es kann nicht unser Ziel sein, dass künftig jeder Tierversuch, jeder Stallbau, jeder Tiertransport gerichtlich beklagt wird. Das bringt uns nicht weiter. Das hilft dem Tierschutz nicht, sondern das schafft nur Bürokratie, Verwaltungsaufwand und eine Belastung der Gerichte.
Die Ausweitung von Klagebefugnissen bringt keinen Tierschutz. Lassen Sie mich das einmal am Beispiel der Stallbauordnung konkret machen. Ein tiergerechter Boxenlaufstall ist zum Standard geworden. Ein verantwortlicher Umgang mit dem Nutztier ist nicht nur gesellschaftliche Selbstverständlichkeit, sondern auch vitales Interesse des Landwirts, gerade in einer kleinteiligen Landwirtschaft wie bei uns in Hessen.
Unsere tierschutzrechtlichen Standards für den Stallbau sind die höchsten in Europa. Nur unter Einhaltung der Standards werden Stallbauten von den Behörden nach intensiver Prüfung genehmigt. Die Einhaltung der Standards bei Bau und Betrieb ist Voraussetzung für jede Baugenehmigung. Ich kann nicht erkennen, dass wir hier eine zusätzliche Klagemöglichkeit gegen diese Entscheidungen brauchen. Entweder haben Sie kein Vertrauen in die Menschen, oder Sie haben kein Vertrauen in die Behörden. Wahrscheinlich trifft beides zu.
Wir als CDU sehen das anders. Wir wollen diese Frage nicht vor Gericht austragen, sondern wollen Tierschutz zur Selbstverständlichkeit machen.
Wir glauben an den selbstverantwortlichen Menschen, der sich seiner Verantwortung gegenüber den Tieren bewusst ist und diese ernst nimmt. Dafür werben wir auch weiterhin. Trotzdem haben wir ein funktionierendes Kontrollsystem, das die Einhaltung der geltenden Standards überwacht. Dafür passen wir die Standards stets den aktuellen Bedürfnissen an und verschärfen sie sukzessive.
Wir vertrauen unseren Behörden, dass die hohen Standards, die wir als Politik bewusst für den Tierschutz setzen, eingehalten werden. Ich habe keinen Anlass, an unseren Genehmigungsbehörden zu zweifeln und sie bei jeder Maßnahme der Gefahr einer möglicherweise ideologisch motivierten Klage auszusetzen.
Zusammenfassend stelle ich für meine Fraktion fest, dass wir Ihrem Anliegen skeptisch gegenüberstehen. Für mich erscheint die Grundintention, Tierschutzfragen auf die Gerichte zu verlagern, falsch. Dennoch freue ich mich auf die Beratungen im Ausschuss.
Sehr geehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Zunächst möchte ich die Gelegenheit nutzen, Herrn Otto Evers, dem langjährigen Leiter des Biosphärenreservats Rhön, meinen herzlichen Dank für seinen Einsatz, sein Engagement und seine unermüdliche Arbeit für die Rhön auszusprechen.
Herr Evers ist am 28. Januar nach vielen Jahren Arbeit für den Natur- und Landschaftsschutz in den verdienten Ruhestand verabschiedet worden. Gleichzeitig wünsche ich seinem Nachfolger in der Leitung des Reservats, Torsten Raab, alles Gute und ein ebenso glückliches Händchen bei der Leitung unseres Naturschatzes Rhön. Ich bin sicher, dass auch er seine Aufgabe mit großem Erfolg erfüllen und die Rhön als Biosphärenreservat, als Naturdenkmal, aber auch als Touristenmagnet und lebendigen Naturraum erhalten und ausbauen wird.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, weltweit gibt es etwa 500 UNESCO-Biosphärenreservate, 15 davon in Deutschland. Alle sind ganz unterschiedlich, alle sind ganz einzigartig in ihrem Wert für die Natur und exemplarisch als Landschaftstyp. Daher sind alle besonders schützenswert über den hohen Schutzstandard für die Natur als Ganzes, den wir ohnehin einhalten, hinaus.
Das UNESCO-Programm soll und kann helfen, unseren Nachkommen eine Welt zu hinterlassen, die vielfältig ist, die Facetten hat, die sie aber auch verantwortlich und nachhaltig bewirtschaften können. Dieser Verantwortung müssen wir uns alle stellen. Ein Biosphärenreservat kann da nur ein Mosaiksteinchen in einem großen Gesamtbild sein. Aber auch dieses Steinchen gilt es ernst zu nehmen, zu pflegen und zu erhalten. Wir in Hessen können stolz sein auf dieses Biosphärenreservat. Es ist ein Schatz und auch ein Kapital für die Zukunft, das es zu erhalten gilt.
Diese Aufgabe – damit komme ich zu den LINKEN und den vollkommen absurden und haltlosen Vorwürfen – wird von der Landesregierung sehr ernst genommen, und sie wird auch erfüllt werden. Das haben wir von Anfang an sehr deutlich gemacht. Sie stellen sich hier vor das hessische Volk, sprechen von Fälschung der Kernzonenbilanz, von Aberkennung des UNESCO-Status und greifen, wohl weil das zu Ihren liebsten Beschäftigungen gehört, nebenbei die Bundeswehr an.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, das wird diesem tollen Naturdenkmal und seinem Wert für unsere Kulturlandschaft, die Umwelt und die Artenvielfalt nicht gerecht. Das ist sachlich durch nichts gerechtfertigt, weil die Vorwürfe völlig neben den Tatsachen sind.
Kommen wir zu einigen Tatsachen, die Sie anscheinend entweder nicht wahrnehmen, nicht wahrhaben wollen oder einfach ignorieren, weil es nicht in Ihr Weltbild von der bösen, Natur zerstörenden sowie immer betrügenden Landesregierung passt. Was macht diese Landesregierung?
Erstens. Sie hat noch unter Ministerin Lautenschläger ein umfassendes, klares und umsetzbares Konzept entwickelt, wie dafür Sorge getragen werden kann, dass die Rhön auch weiterhin alle Kriterien für den Status als Biosphärenreservat einhält.
Zentral ist dazu die Bereitstellung von 3 % der Fläche als Kernzone, also als besonders geschütztes Gebiet ohne wirtschaftliche Nutzung.
Zweitens. Sie setzt dieses Konzept konsequent um. Dazu stellt sie nicht nur über 200 ha Staatswald zur Verfügung, was natürlich mit finanziellen Einbußen durch die fehlende Waldbewirtschaftung verbunden ist, sondern stellt auch 2 Millionen € für den Erwerb weiterer Kernzonenflächen und Ausgleichszahlungen bereit. Das sind bedeutende Anstrengungen und Aufwendungen, die unternommen werden. Aber das ist gut investiertes Geld. Darüber sollte man nicht so einfach hinweggehen.
Drittens. Die Landesregierung stellt damit sicher, dass Hessen das Kernzonensoll von 3 % erreichen wird.
Viertens. Sie steht in engem Kontakt mit unseren Nachbarn in Thüringen und Bayern. Auch hier haben die CDUbzw. CSU-geführten Regierungen deutlich gemacht, dass sie ihren Anteil an den Kernzonen erbringen werden.
Thüringen wird dazu ein gesamtes Forstamt mit 800 ha Fläche aus der Nutzung nehmen. Auch Bayern stellt massiv Staatswald zur Verfügung.
Fünftens. Die Menschen in der Rhön können versichert sein: Die Vorwürfe der LINKEN sind haltlos und falsch. Der Status ihrer Region als UNESCO-Biosphärenreservat ist dieser Landesregierung wichtig, und sie wird deshalb gemeinsam mit der Mehrheit dieses Landtags dafür sorgen, dass dieser Status für die Rhön erhalten bleibt.
Ich möchte noch ein paar Worte zum Vorwurf der Fälschung sagen. Um Biosphärenreservat zu sein, muss ein Gebiet eine ganze Reihe von Anforderungen erfüllen. Insgesamt sind es 40 Kriterien. Der Katalog mit den Erläuterungen hat mehr als 60 Seiten. Es ist nicht so, dass die Landesregierung einfach anmeldet: Liebe UNESCO, wir machen hier einmal ein Biosphärenreservat.
Die UNESCO prüft die strikte Einhaltung der Kriterien sehr gründlich und in regelmäßigen Abständen. Dabei geht es nicht nur um Kernzonen. Es geht auch um die rechtliche Sicherung der Zonen, um eine vernünftige Verwaltung der Gebiete, um eine konsistente Planung und Kontrolle, um nachhaltiges und umweltgerechtes Wirtschaften in der Landwirtschaft, aber auch in den anderen Wirtschaftsbereichen,
um Energieverbrauch und Rohstoffeinsatz, um Landschaftspflege und Biodiversität.
Das alles wird von einem unabhängigen Expertengremium regelmäßig kontrolliert. Machen Sie den Menschen nicht weis, dass die Landesregierung das entscheidet und hier nach Gutdünken Flächen zuweist. Die Rhön wird die anstehende Prüfung der UNESCO-Kommission bestehen, weil sie die Kriterien erfüllt – das ist auch ein Verdienst dieser Landesregierung –, vor allem aber, weil die Rhön ein einmaliges Naturdenkmal ist, das es zu schützen und zu erhalten gilt. Daran arbeiten wir gemeinsam mit und für die Menschen in der Region.
Ich frage die Landesregierung:
Wie beurteilt sie die Rückkehr der bedrohten Wildkatze in die hessischen Wälder?
Sehr geehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir haben heute die dritte Lesung für das Hessische Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz. Die mündliche Anhörung hat uns gezeigt, dass die Grundzüge des Gesetzentwurfs richtig sind.
Ich will beispielhaft einige Punkte herausheben, von denen ich überzeugt bin, dass wir den richtigen Weg gehen.
Erstens. Leitprinzip ist Kontinuität, weil wir in Hessen einen hohen Naturschutzstandard erreicht haben, den es beizubehalten und auszubauen gilt.
Zweitens. Wir setzen weiterhin konsequent auf das Prinzip Kooperation statt Konfrontation entsprechend unserer Grundlinie, die Menschen mitzunehmen und mit ihnen und nicht gegen sie Politik zu machen. Das fördert den Frieden auf den Dörfern.
Drittens. Das zeigt sich z. B. durch eine klare und vorrangige Position des Vertragsnaturschutzes. Ich finde es richtig, dass wir in Hessen unseren gut funktionierenden Vertragsnaturschutz beibehalten. Er hat für viel Frieden im Naturschutz gesorgt. Ich finde es besser, wenn sich die Menschen freiwillig zu nachhaltigem und umweltfreundlichem Handeln verpflichten, weil eine vernünftige Güterabwägung getroffen wurde, als ihnen immer neue Regeln, immer neue Bürokratie überzustülpen.
Viertens. Die CDU steht weiterhin für einen umfassenden Arten- und Naturschutz zum Erhalt der Schöpfung, zur Schonung von Flächen und Ressourcen und zum Erhalt der Kulturlandschaft in Hessen.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, an einigen Punkten haben wir von CDU und FDP den Gesetzentwurf noch nachgebessert. Unsere Änderungen sorgen dabei für mehr Freiwilligkeit und Kooperation. Wir reduzieren den Flächenverbrauch durch Stärkung des Ökopunktehandels. Das waren wichtige Anliegen, die das Gesetz noch optimiert haben.
So haben wir kurzfristig – dafür bitte ich um Entschuldigung – noch eine kleine Änderung eingebracht, mit der dem Prinzip des Vorrangs der Freiwilligkeit auch bei der Erstellung von Bewirtschaftungsplänen außerhalb von Schutzgebieten Rechnung getragen wird. Hier gilt es, Vertragsnaturschutz und freiwillige Vereinbarungen zu fördern. In diesen Fällen müssen aber auch klare Pläne und Regeln zur Bewirtschaftung aufgestellt werden. So schaffen wir freiwilligen und verlässlichen Naturschutz.
Meine Damen und Herren, ich möchte noch etwas Grundsätzliches zum Naturschutz in Hessen sagen. Ich halte es für enorm wichtig, dass auch Sie von der Opposition beginnen zu begreifen, dass Naturschutz und wirtschaftliche Betätigung und die Nutzung der Natur durch den Menschen keine Gegensätze sein müssen.
Ihr Credo ist stets: Naturschutz ist, wenn wir den Menschen Flächen wegnehmen und diese wieder ganz sich selbst, der Sukzession überlassen. Das bedeutet am Ende flächendeckend Wald. Sie sehen den Menschen als Feind der Natur, den es zurückzudrängen gilt. Wir von der CDU sehen das ganz anders.
Wir sehen den Menschen als Teil der Natur und der Schöpfung. Wir wollen, dass Menschen und Natur im Einklang leben und voneinander profitieren. Die Nutzung der Natur für Zwecke des Menschen ist keineswegs immer schädlich, sondern oft sogar sehr nützlich.
Sehen Sie sich einmal die Artenvielfalt in einem Wirtschaftswald an. Begreifen Sie, dass Ackerflächen auch Teil unserer unverwechselbaren Kulturlandschaft sind. Verstehen Sie, dass auch Leben und Wertschöpfung in der Natur noch möglich sein müssen und sollen und immer möglich waren.
Langfristig können wir nicht den Weg gehen, den Sie vorschlagen, nämlich voneinander abgetrennte Räume für Menschen und Natur zu schaffen. Das heißt nicht, dass wir machen können, was wir wollen. An einigen Stellen bedarf es der Regeln und des besonderen Schutzes der Natur und der Arten.
Diesen Schutz gewährleisten wir, aber mit Augenmaß und mit der Gewissheit, dass der Mensch als Teil und nicht als Feind der Natur existiert. Ich bin überzeugt, der Gesetzentwurf trägt diesem Grundverständnis Rechnung.
Sehr geehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Der vorliegende Gesetzentwurf der Landesregierung löst zum einen das Hessische Naturschutzgesetz und zum anderen die Naturschutzzuständigkeitsverordnung ab. Um es gleich sehr deutlich zu machen:Trotz dieser Namensänderung sichert der Gesetzentwurf Stabilität und Kontinuität im hessischen Naturschutz. Zudem reagiert er auf Notwendigkeiten, die im Rahmen der Föderalismusreform aufgetaucht sind. Hier wurde der Naturschutz in die konkurrierende Gesetzgebungskompetenz des Bundes überführt. Das ist richtig und sinnvoll, um bundesweit einheitliche Naturschutzstandards durchsetzen zu können.
Bundesweit einheitliche Regelungen im Naturschutz sorgen für Rechtsklarheit, Verwaltungsvereinfachung und vor allem für einen besseren, umfassenderen und leichter nachvollziehbaren Naturschutz.
Das Bundesnaturschutzgesetz,das inzwischen in Kraft getreten ist, regelt vieles einheitlich, lässt den Ländern aber auch Spielräume. Es gilt, diese Spielräume klug auszugestalten, um den erfolgreichen hessischen Naturschutz mit größtmöglicher Kontinuität für die handelnden Personen fortführen zu können. Daher ist es wichtig, zu betonen, dass es im Gesetz vornehmlich um eine Fortsetzung der geltenden Regeln im nötig gewordenen neuen Rechtsrahmen geht.
Wir haben vor Ort eine große Zustimmung zum bisherigen Regelwerk. Diese gilt es zu bewahren. Damit schaffen wir Rechtssicherheit und Rechtsstabilität für die vielen engagierten Naturschützer und für die Verwaltungsverantwortlichen.
Dazu gilt es auch,Abweichungsbefugnisse so auszuschöpfen, dass bewährte hessische Regelungen weitgehend erhalten bleiben können, auch wenn sie nicht ausdrücklich im Bundesgesetz vorgesehen sind. So sorgt der Gesetzentwurf z. B. dafür, dass die bewährten hessischen Grünbestandssatzungen, die zum Schutz der Naturräume innerhalb der Städte beitragen, aber im Bundesgesetz nicht mehr vorgesehen sind, zumindest in ähnlicher Form bestehen bleiben können. Damit können weiterhin schützenswerte Landschaftsteile innerhalb der Städte per Satzungen geschützt werden. Das ist nur eines der Beispiele, die belegen:Die Hessische Landesregierung sorgt mit diesem Gesetz für eine umfassende Beibehaltung des Naturschutzes in Hessen, wo er sich bewährt hat und wo er Akzeptanz vor Ort findet.
Ich erinnere in diesem Zusammenhang an die außergewöhnlich erfolgreiche Umsetzung der Natura-2000-Verordnung in Kooperation mit den Land- und Forstwirten, die der NABU Hessen als Jahrhundertwerk für den Naturschutz gelobt hat, oder an die Stiftungen Hessischer Naturschutz und Natura 2000. Die CDU steht auch weiterhin für einen umfassenden Natur- und Artenschutz zum Erhalt der Schöpfung,zur Schonung von Flächen und Ressourcen und zum Erhalt der Kulturlandschaft Hessen.
Dazu setzen wir auf das Prinzip Kooperation statt Konfrontation. Wir sind einen erfolgreichen Weg gegangen und werden diesen in aller Kontinuität weitergehen. Gleichwohl gilt es,vorhandene Schwierigkeiten auszuräumen. Dazu wird durch das Ausführungsgesetz an einigen Stellen nachgearbeitet,um den Natur- und Artenschutz zu optimieren und dabei auch konkurrierende Ansprüche nicht aus den Augen zu verlieren.Es muss uns auch darum gehen, den Vollzug zu vereinfachen und effizient zu gestalten.
Hier steht vor allem der Ökopunktehandel für eine funktionierende Eingriffs- und Ausgleichsplanung im Mittelpunkt. Dies ist ein gutes und richtiges Instrument, um Natur- und Artenschutz z. B. mit Infrastrukturprojekten vereinbaren zu können. Durch einen funktionierenden Ökopunktehandel können Flächen geschont, Naturschutz optimiert und dabei Land- und Forstwirte entlastet werden.
Leider gestaltet sich die Umsetzung schwieriger als erhofft. Wenn z. B. in Nordhessen 11 Millionen Ökopunkte im Pool sind, jährlich aber nur 600.000 als Kompensation herangezogen und stattdessen immer weitere Flächen in Beschlag genommen werden, ist das nicht zielführend. Man wird sich hier noch darüber unterhalten müssen, wie der Vollzug nach dem Grundsatz Kooperation statt Konfrontation optimiert werden kann.
Darüber kann in der Verbandsanhörung und der Diskussion im Ausschuss noch gesprochen werden. Es muss und wird uns gelingen, den Ökopunktehandel signifikant zu stärken.
Lassen Sie mich zusammenfassend feststellen: Der Gesetzentwurf verankert die bewährten Regeln des hessischen Naturschutzes im neuen Rechtsrahmen und passt Einzelheiten den realen Gegebenheiten vor Ort an. Damit erreichen wir Kontinuität und Stabilität, Rechtssicherheit und eine weitere Verbesserung der hohen hessischen Naturschutzstandards. – Ich freue mich auf die Diskussion im Ausschuss.
Ich frage die Landesregierung:
Wie hat sich der Selbstversorgungsgrad mit Hühnereiern in Hessen und Deutschland seit 2003 entwickelt?
Können Sie den Anteil der Frischeier mit aufführen?
Ich frage die Landesregierung:
Wie ist der Sachstand hinsichtlich der Anerkennung des Nationalparks Kellerwald-Edersee als Weltnaturerbe?