Ellen Enslin

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Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Haushaltsausschuss empfiehlt dem Plenum mit den Stimmen der CDU und der FDP gegen die Stimmen der SPD, des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der LINKEN, den Gesetzentwurf abzulehnen.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Haushaltsausschuss empfiehlt dem Plenum mit den Stimmen der CDU und der FDP gegen die Stimmen der SPD, des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der LINKEN, den Gesetzentwurf unter Berücksichtigung des Änderungsantrags der Fraktionen der CDU und der FDP, Drucks. 17/7484, in zweiter Lesung anzunehmen.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Beschlussempfehlung des Innenausschusses zum Gesetzentwurf der Fraktion der SPD für ein Gesetz zur Änderung des Friedhofs- und Bestattungsgesetzes, Drucks. 18/5539, hierzu: Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucks. 18/5764, lautet: Der Innenaus
schuss empfiehlt dem Plenum mit den Stimmen von CDU und FDP gegen die Stimmen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE, den Gesetzentwurf in zweiter Lesung abzulehnen.
Die Beschlussempfehlung des Innenausschusses zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und der FDP für ein Gesetz zur Änderung des Friedhofs- und Bestattungsgesetzes, Drucks. 18/6734 neu, lautet: Der Innenausschuss empfiehlt dem Plenum mit den Stimmen von CDU und FDP bei Enthaltung von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE, den Gesetzentwurf in zweiter Lesung unverändert anzunehmen. – Danke.
Meine Damen und Herren, Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Gesetz zur Änderung verwaltungsvollstreckungsrechtlicher Vorschriften: Der Innenausschuss empfiehlt dem Plenum einstimmig, bei Enthaltung von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE, den Gesetzentwurf in zweiter Lesung unverändert anzunehmen. – Danke schön.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und der FDP für ein Gesetz zur Änderung des Hessischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung und anderer Gesetze, Drucks. 18/861. Hierzu: Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE, Drucks. 18/911, Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und der FDP, Drucks. 18/1248, und Änderungsantrag der Fraktion der SPD, Drucks. 18/1549.
Die Beschlussempfehlung lautet: Der Innenausschuss empfiehlt dem Plenum mit den Stimmen der CDU und der FDP gegen die Stimmen der SPD – –
Meine Damen und Herren, Entschuldigung. Aber vielleicht könnten Sie ein wenig ruhiger werden. Dann können Sie die Beschlussempfehlung wenigstens ganz hören. Ich fange noch einmal von vorne an.
Der Innenausschuss empfiehlt dem Plenum mit den Stimmen der CDU und der FDP gegen die Stimmen der SPD, des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der LINKEN, den Gesetzentwurf unter Berücksichtigung des Änderungsantrags der Fraktionen der CDU und der FDP, Drucks. 18/1248, sowie des folgenden mündlichen Änderungsantrags der Fraktionen der CDU und der FDP in zweiter Lesung anzunehmen:
In Artikel 1 Nr. 5 des Gesetzentwurfs wird § 14a Abs. 4 Satz 4, letzter Halbsatz wie folgt gefasst: „, soweit dies für Zwecke der Gefahrenabwehr erforderlich ist.“
In Nr. 3 des Änderungsantrags der Fraktionen der CDU und der FDP, Drucks. 18/1248, wird in Nr. 9 Buchst. d § 20 Abs. 9 letzter Satz wie folgt neu gefasst: „Die automatisiert verarbeiteten personenbezogenen Daten sind spätestens am Ende des der Speicherung folgenden Jahres zu löschen.“ – Danke schön.