Reinhard Kahl
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Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! In der Zielsetzung eines transparenteren, gerechteren und, ich betone ausdrücklich, mit Anreizfunktion ausgestatteten Länderfinanzausgleichs sind wir uns erst einmal einig.
Zweitens. Herr Minister, wir nehmen zur Kenntnis, dass Sie uns über alle Schritte informieren wollen, wie es in der Frage der Klage weitergeht. Das ist eine gute Aussage. Aber da müssen auch die Fakten kommen.
Ich sage sehr klar: Wer den jetzigen Länderfinanzausgleich verändern will und den Klageweg beschreitet, braucht gute Sachargumente. Und die haben wir bis jetzt noch nicht von CDU und FDP gehört.
Meine Damen und Herren, Sprüche helfen überhaupt nicht – um es klar zu sagen.
Wer beim Länderfinanzausgleich immer noch über das Ausgabeverhalten von Bundesländern redet, hat davon keine Ahnung.
Wer den Länderfinanzausgleich mit dem Budgetrecht verwechselt, braucht die Tür nach Karlsruhe gar nicht zu öffnen.
Der Länderfinanzausgleich ist ausschließlich eine Frage der steuerlichen Einnahmen; darüber sollten wir uns im Klaren sein. Deswegen haben die rheinland-pfälzischen Beispiele, die hier genannt wurden, gar nichts mit der Sache zu tun.
Meine Damen und Herren, ich will auf eines hinweisen: Das Gejammer von CDU und FDP – ich sage es so – über die hohen Zahlungen Hessens in den Länderfinanzausgleich hat leider nichts mehr mit den Fakten zu tun. Hessen hatte 2012 – ich habe es im Haushaltsausschuss gesagt – eine Finanzkraft von 111 %, 11 Prozentpunkte über dem Bundesdurchschnitt. Das ist die niedrigste Finanzkraft Hessens seit dem Jahre 1995. – So weit zur Steuerstärke des Landes Hessen.
Damals waren es 112 %. Mindestens sechs Jahre lang lag unsere Steuerkraft über 120 %. Zufälligerweise hatten wir in den meisten Jahren eine rot-grüne Regierung in Berlin. Das sollten Sie vielleicht auch einmal zur Kenntnis nehmen.
Wenn Sie auf die absoluten Zahlen zu sprechen kommen, dann können wir feststellen: 2012 haben wir nach den Abrechnungen des Bundes 1,3 Milliarden € in den Länderfinanzausgleich gezahlt, bei anzurechnenden Steuereinnahmen von 21,6 Milliarden €. Im Jahre 1995 – so lange ist das schon her, es gibt keine niedrigere Zahl – mussten wir 1,1 Milliarden € in den Länderfinanzausgleich zahlen, aber bei Steuereinnahmen von 14 Milliarden €. Bei den Zahlen kann ich nur sagen: Hören Sie auf mit dem Gejammer und sorgen dafür, dass Hessen wieder steuerstärker wird, meine Damen und Herren.
Selbstverständlich können wir über die Stellschrauben des Länderfinanzausgleichs reden. Die Frage der Einwohnerveredelung der Stadtstaaten ist eine Diskussion wert, das ist vollkommen klar. Nur, man muss gute Argumente haben, wenn Hessen einen ähnlichen Weg bezüglich Metropolregionen und Oberzentren im KFA geht. Das muss man sehr klar sehen.
Der zweite Punkt, auf den ich hinweisen will, betrifft die Anreizfunktion und das Tarifmodell, das von Herrn Koch maßgeblich beeinflusst worden ist. Die Höchstabschöpfung liegt heute bei 72,5 %. Die Höchstabschöpfung kommt nur dann infrage, wenn die Steuerkraft über 120 % liegt. Davon ist Hessen weit entfernt, meine Damen und Herren.
Zur Anreizfunktion will ich eines sagen, Herr Kollege Greilich: Im Länderfinanzausgleich gibt es sogar eine Anreizfunktion. Das ist der Bereich
okay, reden wir gleich darüber; dass sie nicht stark genug ist, da gebe ich Ihnen sofort recht –,
was die überproportionale Steigerung des Steueraufkommens angeht. Nur damit Ihnen klar ist: Nicht Hessen profi
tiert davon, sondern Baden-Württemberg, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt, Thüringen und Mecklenburg-Vorpommern. Das sind diejenigen, die einen erhöhten Steuerzuwachs haben. Noch nicht einmal das hat Hessen. Das heißt, von dem kleinen Ansatz des Prämienmodells profitiert Hessen nicht, weil das Steueraufkommen hier leider zurückgegangen ist.
Ich will auf einen weiteren Punkt hinweisen: Die Frage der Kommunalfinanzen wird ein sehr schwieriges Thema. Das Allerschlimmste wäre, wenn es dazu kommt, dass 100 % angerechnet werden, meine Damen und Herren. Dann hätten wir nämlich mit Zitronen gehandelt. Lassen Sie mich nur sagen – das können wir in der kurzen Zeit nicht weiter vertiefen –: Wer den Länderfinanzausgleich ändern will – wir sind dabei –, braucht gute und richtige Argumente.
Ja. – Eindeutig falsche Aussagen müssen vom Tisch. Herr Minister, lassen Sie das bitte. In der Reihenfolge der Finanzkraft bleibt Hessen auf seinem Platz, wie es vorher der Fall war, sogar bei den Bundesergänzungszuweisungen, die dazukommen. Ich könnte jetzt die Zahlen von Herrn Schäuble zitieren, die ich in dem Zusammenhang glaube – um es ganz klar und deutlich zu sagen.
Die Argumente – –
Gut, der letzte Satz lautet: Wir brauchen – und dazu sind wir bereit – ein fundiertes Konzept, um zu einem besseren Finanzausgleich zu kommen. Nur, davon sind Sie noch meilenweit entfernt, meine Damen und Herren.
Ich frage die Landesregierung:
Auf welcher Grundlage wird im Rahmen der Unfallfürsorge entschieden, ob in Hessen die Berechnung von zu erstattenden Kosten von Sanatoriumsaufenthalten von Beamten auf der Grundlage des hessischen Beihilferechts oder nach der Heilverfahrensverordnung des Bundes, die auch nach dem Hessischen Gesetz zur Überleitung des Beamtenversorgungsgesetzes vom 25. November 2010 angewandt wird, erfolgt?
Herr Minister, wenn es diese Verwaltungspraxis in Hessen gibt, stellt sich doch die Frage, warum die hessische Finanzverwaltung den höheren Betrag als einkommenspflichtiges Gehalt ansieht und er damit versteuert werden muss. Wie erklären Sie sich diesen Unterschied?
Gilt diese Verwaltungspraxis auch für die hessischen Kommunen, und wie ist es erklärbar, dass eine Verwaltungspraxis aus dem Jahr 1994 angeblich angewandt wird, obwohl der hessische Gesetzgeber im Jahr 2010 eindeutig klargestellt hat, dass die Heilverfahrensverordnung des Bundes gilt?
Ich frage die Landesregierung:
Welche Position bezieht sie zur Reaktivierung der Bahnstrecke Frankenberg – Korbach nach Vorlage der neuen Kosten-Nutzen-Analyse?
Herr Staatssekretär, nennen Sie uns doch bitte, bezogen auf genau diese noch nicht reaktivierte Strecke zwischen Frankenberg und Korbach, die finanzielle Gesamtverpflichtung für das Land Hessen, wenn die Strecke nicht wieder in Betrieb genommen wird.
Ich frage die Landesregierung:
Welche Ergebnisse hat die Zwischenbilanz der HessenAgentur zum Modellprojekt „Familienstadt mit Zukunft“ erbracht?
Herr Staatsminister, ich frage Sie: Warum werden die Ergebnisse nicht veröffentlicht – zumal in einem Produkthaushalt Zielsetzungen wichtig sind und die Landesregierung selbst bei der Beschreibung des Produktes davon ausgeht, dass eine wissenschaftliche Begleitung bzw. begleitende Öffentlichkeitsarbeit von entscheidender Bedeutung sind?
Herr Staatsminister, dann frage ich Sie: Auf welcher Basis finden derzeit in Frankenberg Workshops statt – wenn die entsprechende Evaluation der Hessen-Agentur dort nicht vorliegt?
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Jetzt habe ich schon eine Reihe von Debatten von Ihrer Seite zur Frage der Steuerreform und Finanzpolitik gehört. Es kommt nichts Neues. Das Einzige, was neu war, war Ihre Auslassung zur Sonnenbrille. Mehr Neues war nicht dabei.
Das Zitat von Gerhard Schröder zu erwähnen ist ein starkes Stück. Der Herr Kollege Kaufmann hat schon darauf hingewiesen: Genau die Zielsetzung dieses Zitats ist bei Rot-Grün umgesetzt worden. Das ist der Unterschied. Das gilt nicht für alle Zeiten, denn irgendwann müssen auch noch Steuern bezahlt werden.
Ich will in dem Zusammenhang auf eines hinweisen. Wie ist das mit dem Eingangssteuersatz und den Steuersätzen im unteren Bereich? Sie vergessen immer, zu sagen, dass es bei Einkommensteuersätzen im unteren Bereich immer so ist, dass davon auch die Spitzensteuerzahler profitieren. Das Einzige, was exklusiv für die Spitzensteuerzahler gilt, ist die Senkung des Spitzensteuersatzes. Sonst profitieren sie mit. – Das heißt, in diesem Zusammenhang ist dies geschehen.
Jetzt kommt der Schritt mit dem einfachen Steuerrecht. Herr Kollege Kaufmann hat es zu Recht gesagt: Wer als Erstes in dieser neuen, groß angekündigten Koalition nichts anderes tut, als den Mehrwertsteuersatz für Hotelübernachtungen zu senken, und damit einen enormen Beitrag zur Steuerverkomplizierung schafft,
wer das an dieser Stelle macht, der hat einen wichtigen Beitrag zur Steuerverkomplizierung geleistet und nichts zur Steuervereinfachung. Deswegen ist das völlig klar und deutlich.
Meine Damen und Herren, jetzt redet der Kollege Blum immer von dem sogenannten Steuerstaat, nach der Devise, was für hohe Steuern gezahlt werden. Nehmen Sie irgendwann einmal zur Kenntnis, dass Steuern etwas damit zu tun haben, was der Staat zu leisten hat. Dann sagen Sie uns bitte einmal, was der Staat nicht mehr leisten soll, wenn Sie die Steuern weiter senken wollen.
Herr Kollege Milde, es wäre in diesem Zusammenhang wichtig und richtig, dass wir uns über die Frage unterhalten, wie dieser Staat finanziert wird. Über diese Frage denkt die FDP an keiner Stelle nach. Wir brauchen die Einnahmen des Staates, und zwar in erster Linie von denjenigen, die entsprechend starke Schultern haben, damit die Aufgaben des Staates auch wahrgenommen werden können. 16 Milliarden c einfach so zur Entlastung zu geben und nicht zu sagen, wo sie herkommen sollen, ist unverantwortlich gegenüber den Kommunen, den Ländern und dem Bund.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Minister,in den ersten beiden Punkten stimmen wir sicherlich voll überein:Es gab einen politischen Willen dieses Parlaments,der heißt Ausbau und Nachtflugverbot. Das haben wir in vielen Beschlüssen dieses Parlaments zum Ausdruck gebracht.Der zweite Punkt ist,dass alle anerkannt haben, dass es eine Eigenständigkeit der Planfeststellungsbehörde gibt. Das haben wir in diesem Begleitbeschluss auch gemeinsam festgelegt.
Warten Sie ab. Das sind die beiden Voraussetzungen, und die sind unstrittig.
Jetzt hat die Planfeststellungsbehörde einen Beschluss erlassen,in dem sie von der Notwendigkeit von Nachtflügen ausgeht. In diesem Zusammenhang kann ich sagen: Ich bedauere diesen Beschluss, aber das ist die Eigenständigkeit im Abwägungsprozess der jeweiligen Behörde. Das muss ich akzeptieren.
Aber was ist denn anschließend gekommen? Jetzt wird es spannend.
Anschließend hat das Gericht eindeutige Aussagen gemacht, und zwar ist es eine Aussage, die Sie auch immer unter den Tisch wischen. Das Gericht hat auch zum Ausdruck gebracht, dass der politische Willensbildungsprozess dieses Parlaments einen erheblichen Einfluss auf das hat, was die Planfeststellungsbehörde dann entscheiden muss.
Das ist der erste Punkt.Wenn wir diesen Beschluss schon gekannt hätten, hätten wir im Begleitbeschluss zum Landesentwicklungsplan vielleicht andere Formulierungen finden können. Das ist der erste Punkt, den das Gericht entschieden hat.
Der zweite Punkt ist, dass der Abwägungsprozess zwischen der Frage des Ausbaus des Flughafens und des Lärms für die Anwohner für das Gericht eben eine falsche Abwägung durch die Planfeststellungsbehörde ist. Das heißt mit anderen Worten:Was hat das Gericht denn dann entschieden? – Das Gericht hat entschieden, dass erstens klar ist, dass die Einflussnahme des Parlaments viel höher anzusetzen ist, als wir das vorher gemeinsam gesehen haben, meine Damen und Herren. Der zweite Punkt ist in diesem Zusammenhang eindeutig, dass das Gericht eben genau das bestätigt hat, wo wir politisch eigentlich einer Meinung waren. Das ist doch der Punkt.
Herr Kollege Dr. Arnold, das Gericht hat bestätigt, dass das, was im rot-grünen Koalitionsvertrag vorgesehen war, eben möglich ist, die Abkopplung der Genehmigung des Flughafens von der Frage der Nachtflüge. Genau das hat auch das Gericht bestätigt.
Selbstverständlich hat das Gericht bestätigt, dass man diese Bereiche, den Ausbau und die Betriebsgenehmigung des Flughafens, auseinandernehmen kann. Das ist genau der Punkt gewesen, den wir an dieser Stelle hatten. Darin sind wir vom Gericht voll bestätigt worden, meine Damen und Herren. Das ist die Realität.
Jetzt müssen Sie erklären, Herr Minister – das ist die entscheidende Frage –, warum Sie jetzt, aufgrund des Beschlusses des obersten Verwaltungsgerichts des Landes Hessen, genau von der Position, die wir vorher politisch gemeinsam vertreten haben, abweichen wollen. Das ist genau der Kernpunkt, um den Sie sich immer drücken.
Dann kommt noch eine einzige Bemerkung, auf die ich auch noch eingehen will.Das ist die Frage,ob die Revision vor dem obersten Bundesgericht in diesem Zusammenhang zu einer Beschleunigung des Prozesses beiträgt.
Über diese Frage kann ich erst einmal diskutieren. Was passiert denn an der Stelle? – Wenn das oberste Gericht bestätigt, was in Kassel beschlossen worden ist, dann muss die Planfeststellungsbehörde einen neuen Planfeststellungsbeschluss erlassen.Auch der ist wieder beklagbar.
Auf der anderen Seite müssen wir feststellen: Wenn das Gericht zu einer anderen Entscheidung kommt, muss gegebenenfalls auch ein neuer Planfeststellungsbeschluss erlassen werden, der auch immer wieder zu beklagen ist. Die Frage, ob Sie damit zu einer Beschleunigung des Prozesses kommen,hängt nicht nur von der Entscheidung des Gerichts ab, sondern von der Frage, ob ein erneuter Beschluss auch wieder dazu führt, dass er beklagt wird.
Meine Damen und Herren, deswegen geht auch der Hinweis auf die Beschleunigung des Prozesses,den Sie an dieser Stelle immer wieder anführen, im Grunde genommen ins Leere.Aber die entscheidende politische Frage ist, warum Sie durch die Bestätigung des Beschlusses des Verwaltungsgerichtshofs jetzt politisch nicht mehr das wollen, was wir vorher eigentlich gemeinsam wollten.Das müssen Sie der Bevölkerung in diesem Zusammenhang eindeutig erklären.
Meine Damen und Herren, um es ganz klar zu sagen – das ist der entscheidende Punkt –:Wenn das Gericht einen anderen Beschluss gefasst hätte, dann wäre die Frage ganz anders zu diskutieren. Aber es hat uns genau in dem bestätigt, was wir vorher politisch gemeinsam festgelegt hatten. Davon weichen Sie jetzt ab, und das ist in diesem Zusammenhang Ihr Problem – um es ganz klar und deutlich auf einen Punkt zu bringen.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Das, was Minister Posch jetzt gesagt hat, hebt sich schon deutlich von dem ab, was die Koalitionsfraktionen gesagt haben.Das wollen wir erst einmal klar und deutlich festhalten.
Dass wir nicht ständig prüfen können, dürfte wohl auf der Hand liegen. Herr Minister Posch, Sie haben auf etwas hingewiesen, wozu Sie leider klare Fakten vergessen haben. Die Frage der Investition in dieses Projekt war längst abgeschlossen. Das trug nämlich die Unterschrift beispielsweise von Herrn Mehdorn und dem damaligen Wirtschaftsminister Rhiel. Die Frage der Investition war gar nicht mehr das Problem. Das Problem bei dem Beschluss des Aufsichtsrates des Nordhessischen Verkehrsverbundes war, dass es um die Betriebskosten ging und in der Zwischenzeit eine Kürzung der Regionalisierungsmittel vorgenommen worden ist.
Herr Kollege Posch, jetzt weise ich darauf hin, dass genau dieses Problem hier erkannt worden ist. Deswegen zitiere ich noch einmal aus dem Beschluss des Landtags vom letzten Jahr:
Die Landesregierung wird weiter aufgefordert, sich an den Kosten für die Bestellung des Betriebes der Bahnstrecke Frankenberg – Herzhausen zu beteiligen.
Das ist mit Ihrer Stimme beschlossen worden. Deswegen ging es um die Frage der Betriebskosten und nicht um die Frage der Investitionskosten.
Nächster Punkt, der in dem Zusammenhang zu nennen ist. Herr Kollege Caspar, ich finde es schon eigenartig, wie Sie zu diesem Punkt reden und sich noch nicht einmal in der Sache einigermaßen sachkundig machen.
Erstens. Die Entscheidung der Investition in die Reaktivierung der Strecke ist längst getroffen worden und trägt die Unterschrift von Herrn Rhiel.Das,was Sie jetzt gesagt haben,ist im Grunde genommen nachträglich ein Veto gegen das, wozu Herr Rhiel mit seiner Unterschrift beigetragen hat. Das ist die Realität.
Hören Sie doch einmal zu.
Der zweite Punkt ist, jetzt zu fragen, was die Kommunen und der Landkreis vor Ort machen. Auch Sie hätten sich erkundigen können, dass die Beschlusslage im Kreistag Waldeck-Frankenberg ganz klar und eindeutig ist:Erstens sind wir für die Reaktivierung,und zweitens soll dies in einem ersten Schritt bis nach Herzhausen umgesetzt werden. Aber es ist in sich nur dann stimmig, wenn der Lückenschluss bis Korbach kommt. – Meine Damen und Herren,die Beschlüsse vor Ort sind längst gefasst worden.
Deswegen kann ich nur sagen, und das zur FDP: Wären Sie bei Ihrer Position geblieben,die Sie im letzten Jahr beschlossen haben, dann wären Sie konsequent gewesen. Das, was Sie jetzt machen, heißt, etwas auf die lange Bank zu schieben und die Fakten als solche nicht zur Kenntnis zu nehmen. Wer einen Nationalpark will und nicht bereit ist, dafür den Bahnanschluss zur Verfügung zu stellen, hat nichts davon verstanden, was ein Nationalpark eigentlich ist.
Meine Damen und Herren, der Vertrag,
worauf der Name Rhiel stand, wurde zu einem Zeitpunkt unterschrieben, zu dem die Entscheidung über das Nationalparkhaus an der Bahnstrecke noch gar nicht gefallen war. Dass das Nationalparkhaus nach Vöhl-Herzhausen gekommen ist, war die Voraussetzung, weil es nämlich an der Stelle einen Bahnanschluss gibt. Deswegen sollten Sie so konsequent sein und das auch umsetzen, was Sie hier beschlossen haben.
Im Auftrage der Frau Kollegin Fuhrmann frage ich die Landesregierung:
Für wie viele Grundschülerinnen und Grundschüler wurden Mittel aus dem Härtefonds „Mittagessenversorgung an hessischen Schulen“ bis zum zweiten Schulhalbjahr 2008/ 2009 gewährt?