Joachim Veyhelmann

Sitzungen

19/7 19/40 19/65 19/93 19/121 19/133

Letzte Beiträge

Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich denke, wir gehen zurück zur Sachlichkeit. Um es gleich vorweg zu sagen: Digitalisierung der schulischen Abläufe und die damit verbundenen Chancen sind ein wichtiges Thema für die Hessische Landesregierung und die sie tragenden Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
Bereits im Jahr 2016 hat die Kultusministerkonferenz beschlossen, dass bis zum Jahr 2021 jede Schülerin und jeder Schüler eine digitale Lernumgebung und einen Zugang zum Internet nutzen sollen. Ein wichtiger Bestandteil des Beschlusses besagt aber ganz deutlich, Herr Greilich, dass
dies unter der Prämisse steht: wenn es aus pädagogischer Sicht im Unterrichtsverlauf sinnvoll ist.
Man hat also erkannt, dass Digitalisierung um der Digitalisierung willen durchaus kontraproduktiv sein kann und man somit jeweils sehr genau prüfen muss, ob es für die Schülerinnen und Schüler im Einzelfall förderlich ist oder nicht.
Meine Damen und Herren von der antragstellenden FDPFraktion, Sie versuchen mit Ihrem Antrag, ein Bild zu zeichnen, als wäre das Thema noch nicht so richtig bis zur Landesregierung durchgedrungen,
und es bedürfe Ihrer Initiative, hier den entscheidenden Anstoß zu geben.
Seien Sie beruhigt, so ist es nicht. Mit Ihrem Antrag beweisen Sie lediglich, dass Sie das Herunterbeten von Selbstverständlichkeiten und politischen Phrasen beherrschen.
Meine Damen und Herren, digitale Ausbildungsinstrumente den Schülern überzustülpen ohne ausgereifte dahinterliegende Konzeptionen, macht keinen Sinn.
Schule muss Kinder an das Verständnis für einen sinnvollen und verantwortungsvollen Gebrauch von Informationstechnik und Internet heranführen. Dazu gehört meiner festen Überzeugung nach als vorderste Priorität wie bisher auch die Vermittlung grundlegender Kulturtechniken.
Das Beherrschen der analogen Welt ist unabdingbare Voraussetzung für das Erarbeiten von zielführenden Anwendungstechniken für digitale Medien.
Hierfür genügt es nicht, sich mit dem Handy in sozialen Medien bewegen und Bilder verbreiten zu können.
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich ganz kurz abschweifen zur Bundespolitik, aus der sich die FDP ganz schnell verabschiedet hat, als klar wurde, welch große Verantwortung auch die FDP hätte schultern müssen. Das hindert Sie aber nicht daran, sofort wieder vollmundige Forderungen und Verbesserungsempfehlungen an diejenigen gerichtet zu formulieren, die sich der Verantwortung stellen wollen.
Meine Damen und Herren, der Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD weist breite Handlungsweisen und Ziele zum Thema Digitalisierung auf. Das ist unter anderem Ausfluss der Erfahrungen, welche die Koalitionspartner in den jeweils von ihnen verantwortlich geführten Landesregierungen sammeln konnten. Hierbei haben auch die in der Hessischen Landesregierung Verantwortlichen wich
tige Beiträge geleistet, um ein rundes und zukunftsweisendes Paket zu schnüren. Die Hessische Landesregierung ist keinesfalls erst seit Kurzem an dem Thema der Digitalisierung dran, was Sie unter anderem am Strategiepapier „Digitales Hessen“ erkennen können.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen der FDP, sich hier zu präsentieren, als wäre man die einzige Kraft, die sich in diesem Land ernsthaft mit diesem Thema beschäftigt, ist schon ganz schön vermessen. Jedoch nicht nur in dem genannten Strategiepapier, sondern vor allem auch in der Beantwortung Ihrer Kleinen Anfrage vom März 2017 haben Sie eine Fülle von Aussagen erhalten, aus denen Sie unschwer erkennen können, wie vielfältig die bereits ergriffenen Maßnahmen zur Implementierung immer neuer Ausbaustufen der Digitalisierung auch an den Schulen sind.
Es ist absolut unverständlich, wie Sie ein Jahr nach dem Erhalt der Antworten der Landesregierung einen Antrag in der vorliegenden Form stellen können. Sie haben offensichtlich noch nicht verstanden, dass Digitalisierung mehr ist als das bloße Implementieren von Technik. Digitalisierung bedeutet das Ineinandergreifen unterschiedlichster Maßnahmen und Techniken, damit ein stimmiges Gesamtpaket den Schülerinnen und Schülern ebenso wie den Lehrerinnen und Lehrern tatsächlich entscheidende Vorteile bringt, und das braucht nun einmal Zeit.
Die Hessische Lehrkräfteakademie trägt hierzu bei, indem sie Konzeptionen entwickelt und zur Verfügung stellt für kompetenzorientiertes Unterrichten mit digitalen Medien, den Einsatz von Lernplattformen, den Einsatz von Tablets im Unterricht, das Arbeiten mit E-Portfolios im Unterricht und bei der Lehrerbildung oder für den Einsatz von pädagogischen Schulverwaltungsnetzwerken.
Die Hessische Landesregierung unterstützt die Schulträger im Rahmen der Medieninitiative „Schule@Zukunft“. Hierfür stehen weit mehr als 4 Millionen € über das Schulbudget zur Verfügung. Die Schulträger werden ständig angehalten, im Rahmen des Breitbandausbaus vorrangig die Schulen mit Anschlüssen zu versorgen, um einen reibungslosen Einsatz der Hard- und Software sicherzustellen.
Sie mögen aus dieser Auflistung erkennen, dass die Hessische Landesregierung, unterstützt von den sie tragenden Fraktionen, alles andere als untätig ist, die Schulen mit einer sinnvollen Digitalisierungsoffensive in der Weiterentwicklung zu begleiten.
Die Schulen erfahren aber noch weitere Unterstützung, und zwar durch die Neuausrichtung des Beratungs- und Informationssystems. Die Medienbildung hat hohe Priorität. Sie können sich anhand einer Checkliste zur Medienbildung orientieren. Die Staatlichen Schulämter wurden verstärkt, um die Schulen nachhaltig bei der Einführung neuer Medienkonzepte zu unterstützen.
Meine Damen und Herren, ich denke, wir sind uns alle einig, dass wir zuallererst gut ausgebildete Lehrkräfte benötigen, um die Kinder entsprechend an die neuen Medien heranzuführen. Auch hier verweise ich auf die Beantwortung der Kleinen Anfrage. Wenn Sie diese aufmerksam lesen, werden Sie unschwer erkennen, dass bei Weitem kein Stillstand der Rechtspflege vorherrscht, sondern entsprechende Maßnahmen in erheblichem Umfang bereits laufen.
Um das breite Feld der Nutzung neuer Medien abzudecken und die Lehrkräfte gut aufzustellen, ist vor allem die Kooperation mit dem Hessischen Rundfunk und der Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien hervorzuheben. In dieser Kooperation werden Fortbildungsangebote umgesetzt wie Medientage für Lehrkräfte, Projekte zum Medienschutz für Kinder und Jugendliche oder auch das Projekt Internet-ABC für den Grundschulbereich. Hierdurch werden Lehrkräfte umfassend geschult im kompetenten Einsatz digitaler Medien. Auch in der Lehrerausbildung ist mit den Hochschulen längst eine Vielzahl an Ausund Fortbildungsprojekten vereinbart worden.
Meine Damen und Herren, Sie sehen, dass es eine Menge Bausteine gibt, die dazu geeignet sind, den Beschluss der Kultusministerkonferenz umzusetzen, bis 2021 eine sinnvolle digitale Lernumgebung zu schaffen und auch zielführend anzuwenden.
Ich hatte es schon angedeutet: Die Einführung digitaler Medien und die immer weiter fortschreitende Nutzung auf allen Gebieten schulischen Handelns kann nur von Erfolg gekrönt sein, wenn die Schülerinnen und Schüler auch die Gefahren im Umgang mit neuen Medien kennenlernen. Die meisten Schülerinnen und Schüler bewegen sich wie selbstverständlich in der digitalen Welt. Das ist auch gut so. Wenn die sich jetzt in der Schule befindlichen jungen Menschen die Schule nach erfolgreichem Abschluss verlassen, werden sie in der Ausbildung unabhängig davon, wie diese erfolgt, und dann im späteren Berufsleben mit einer schon oftmals voll digitalisierten Umgebung konfrontiert. Es muss aber auch deutlich vermittelt werden, dass es neben allen Vorzügen der Digitalisierung auch eine Fülle von Gefahren wie Datenmissbrauch, Kostenfallen und Cybermobbing gibt. Sie darin zu unterweisen, diesen Gefahren zu begegnen, ist ebenfalls eine wichtige Aufgabe der schulischen Ausbildung.
Vor allem müssen die Lehrer geschult werden, die Schüler an dieser Stelle sachkundig zu unterweisen. Dazu dienen die Handreichungen für den Jugendmedienschutz mit den umfangreichen Informationen zu den Risiken digitaler Kommunikation. Auch rechtliche Aspekte werden darin beleuchtet. Ein wichtiges Kapitel umfasst speziell Maßnahmen für den Grundschul- und Förderschulbereich.
Meine Damen und Herren, was ich bisher gesagt habe, bezog sich im Wesentlichen auf die allgemeinbildenden Schulen. Natürlich sind die digitale Welt und die Digitalisierung schulischer Abläufe auch im Bereich der beruflichen Schulen ein immerwährendes Thema. Die immer rascher fortschreitende Innovation von digitalen Systemen in den Fertigungsprozessen, aber auch die immer modernere und leistungsfähigere Ausstattung mit neuen Medien in den Dienstleistungsgewerben stellen die beruflichen Schulen vor nie da gewesene Herausforderungen. Um hier Schritt zu halten, bedarf es einer fortwährenden Weiterbildung der Lehrkräfte.
Damit dies gelingen kann, wird das Angebot zwischen der Hessischen Lehrkräfteakademie, der Hessischen Landesstelle für Technologiefortbildung, dem Hessischen Kultusministerium und den Staatlichen Schulämtern systematisch koordiniert. Besonders für den hoch innovativen techni
schen Sektor sowie im Bereich der Digitalisierung werden in Hessen spezielle Fortbildungsangebote durch die Hessische Landesstelle für Technologiefortbildung vorgehalten.
Ich komme zum Ende. – Damit die digitale Bildung mit neuen Medien ein Erfolgsmodell werden kann, müssen digitale Lernumfelder entstehen, die eine tatsächliche Verbesserung bringen. Angesichts des Ziels der Kultusministerkonferenz für das Jahr 2021 befindet sich die Landesregierung auf einem guten Weg.
Meine Damen und Herren von der FDP, zaghaftes Vorgehen können Sie uns sicher nicht vorwerfen. Deshalb wird Ihr Antrag bei uns auf keine positive Resonanz stoßen.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Der Beitrag von Frau Dr. Sommer zeigt wieder einmal den untauglichen Versuch, in einem ganz kleinen Karo etwas darzustellen, was der Realität objektiv nicht entspricht.
Das Ziel der hessischen Bildungspolitik unter SchwarzGrün ist es, jungen Menschen eine bestmögliche Voraussetzung für eine erfolgreiche Zukunft zu schaffen. Ich darf an dieser Stelle aus der Vereinbarung „Bündnis Ausbildung Hessen für die Jahre 2015 bis 2019“ zitieren:
Vor dem Hintergrund der demografischen Veränderung und aufgrund der gesellschaftspolitischen Verantwortung, niemanden zurückzulassen, ist es ein erklärtes Ziel aller an dem Bündnis Ausbildung Hessen beteiligten Partner, dass alle jungen Menschen entsprechend ihren Neigungen, Fähigkeiten und Talenten ihren Weg in den Beruf finden sollen. Dazu sind alle vorhandenen Potenziale auf dem Arbeitsund Ausbildungsmarkt zu heben und zu nutzen und gleichzeitig die Entwicklungschancen für leistungsstärkere junge Menschen mit dualer Ausbildung zu verbessern.
Dabei müssen wir sicherstellen, dass kein Kind, ob hochbegabt oder etwas schwächer in den theoretischen Leistungen, mangels eines entsprechenden Angebots durch die Maschen fällt. Dazu gehört vor allem ein Schulsystem, weit weg von Gleichmacherei und Einheitslehre. Ganz im Gegenteil sind wir stolz auf unser gegliedertes Schulsystem, welches jedem Kind entsprechend seinen Fähigkeiten und Fertigkeiten ein Angebot unterbreitet, stabile Grundlagen für das spätere Berufsleben aufzubauen.
Vor allem wird es unsere Aufgabe sein, deutlich zu machen, dass es – entgegen dem Akademisierungswahn vieler Eltern – neben dem Abitur und dem nachfolgenden Hochschulstudium weitere vielversprechende Ausbildungsgänge gibt. Die Hessische Landesregierung und die sie tragenden Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN stellen durch Lehrerstellenzuweisungen in einer noch nie da gewesenen Zahl, mit einem noch nie so hoch zu beziffernden finanziellen Aufwand sowie mit vielfältigen Fortbildungsangeboten sicher, dass alle im System abgebildeten Schulformen ihren Auftrag erfüllen können.
Wenn wir den Eltern aufzeigen wollen, welche beruflichen Möglichkeiten mit Zukunft es im Ausbildungsangebot unserer Schulen gibt, dann gehört selbstverständlich jede Form der beruflichen Orientierung und Berufsvorbereitung dazu. Die berufliche Orientierung ist in den Regionen unterschiedlich ausgeprägt. Sie haben es sicherlich schon gehört. Ich verweise z. B. auf das Limburger Modell. Dieses vermeidet Fehlentscheidungen bei der Wahl einer Ausbildung. Über das Fach Arbeitslehre als Teil der beruflichen Orientierung sollen die jungen Menschen die Rahmenbedingungen von Arbeit kennenlernen, sollen sie lernen, Arbeit erst einmal organisatorisch vorzubereiten. Auch die einzelnen Abläufe von Prozessen sowie der Einsatz unterstützender Systeme werden über das Fach Arbeitslehre den jungen Menschen nähergebracht.
Begleitend dazu können die theoretischen Erkenntnisse mit praktischen Erfahrungen im Rahmen von Schülerpraktika vertieft werden. Im gesamten Verlauf der beruflichen Orientierung sind obligatorische Praktika im Bereich der Haupt- und Realschulen bis hin zu Gymnasien und eine enge Zusammenarbeit mit der Agentur für Arbeit vorgesehen.
Zurück zum Fach Arbeitslehre. Es umfasst nach dem Leitfaden für Arbeitslehre in der Sekundarstufe I vor allem die berufsbilderübergreifenden Maßnahmen der Planung von Arbeit, ihre Durchführung und anschließende Auswertung. Ebenso erfasst sind das begründete Treffen von Kaufentscheidungen und das Beurteilen von Produkten und Dienstleistungsangeboten, also die gesamte Palette an Aufgaben, die in fast jedem Beruf auf die Berufsanfänger zukommen.
Besonders hervorzuheben ist dabei das spezielle Eingehen auf unterschiedliche Begabungen; so werden die beiden Schulformen der Haupt- und Realschule durch jeweils eigene Kerncurricula für das Fach Arbeitslehre unterstützt. Auch hier gilt wie bei allen Überlegungen im Rahmen der Planung von Bildung, dass jeder einzelnen Schülerin und jedem einzelnen Schüler ein passgenaues Bildungsangebot unterbreitet werden kann – neben einer soliden Finanzierung, wofür die Hessische Landesregierung übrigens Mittel in nie da gewesener Höhe bereitstellt.
Als Folge einer kontinuierlichen Steigerung der Bildungsinvestitionen seit der Übernahme der Regierungsverantwortung durch die CDU vor 18 Jahren wird im kommenden Haushalt die 5-Milliarden-€-Grenze überschritten. Es wird also in den Bereich der Bildung so viel investiert wie noch nie in der Geschichte des Landes. Daran können Sie erkennen, welchen herausragenden Stellenwert die Bildung in der Politik dieser Landesregierung und der sie tragenden Fraktionen genießt. Dies kommt auch unserem Bemühen entgegen, den Fähigkeiten und Fertigkeiten der jeweiligen Schülerklientel entsprechende Hilfen in der Berufsorientierung zuteilwerden zu lassen, und hilft, dafür zu sorgen, dass kein Kind alleingelassen wird. Auch aus diesem
Grund stehen wir für unser gegliedertes Schulsystem, welches kein Kind zurücklässt.
Neben dieser schulformgeprägten Ausrichtung des Faches Arbeitslehre gibt es natürlich auch die entsprechende Zuordnung der Lerninhalte zu den Fächern der Gesellschaftslehre bzw. Politik und Wirtschaft im Pflichtbereich einer integrierten Gesamtschule. Darüber hinaus gewährleisten wir über unser berufsschulisches System in Verbindung mit PuSch B, dass auch diejenigen Kinder, die den Hauptschulabschluss, aus welchen Gründen auch immer, nicht geschafft haben, doch noch eine Chance erhalten, eine Berufsausbildung in Angriff zu nehmen. Das erfolgreiche duale Ausbildungssystem sorgt dann im Zusammenwirken zwischen Berufsschule und Unternehmen für eine ausgezeichnete Befähigung der jungen Menschen für das spätere Berufsleben. Wichtig ist, dass die Kombination aus Arbeitslehre und Maßnahmen zur Berufsorientierung wie OloV, PuSch A und PuSch B und vieles mehr den jungen Menschen ein hohes Maß an Entscheidungssicherheit bei der Wahl des künftigen Ausbildungsganges bietet. Ziel des gesamten Angebots muss es sein, die Zahl der Ausbildungsabbrüche wegen falscher Erwartungshaltungen so weit wie möglich zu minimieren.
Wie Sie der Beantwortung der Großen Anfrage unschwer entnehmen können, gelingt diese engmaschige Vernetzung aller Maßnahmen und Initiativen zur Unterstützung der Berufswahl in Hessen auf eine hervorragende Art und Weise. Wir verzeichnen den niedrigsten Stand an Ausbildungsabbrechern, den es bisher gab. Es gelingt aber auch nur deshalb, weil die in diesem Land für die Bildung politisch Verantwortlichen sich ständig darum bemühen, sich verändernde gesellschaftliche Rahmenbedingungen, aber auch sich verändernde Rahmenbedingungen in der Berufswelt im Hinblick auf die Erwartungen und Wünsche der jungen Menschen zu berücksichtigen und entsprechende Angebote zu unterbreiten.
Es steht für uns außer Frage, dass das Fach Arbeitslehre einen wichtigen Bestandteil in diesem System bildet. Dieses Fach ist im Rahmen des Pflichtunterrichts, als Bestandteil der Berufsorientierung, verbunden mit Betriebspraktika und besonderen Unterrichtsprojekten zu fördern. Das Fach Arbeitslehre kann jedoch hinsichtlich seiner Auswirkungen auf die Kenntnisse der jungen Menschen nur so erfolgreich sein, wie es gelingt, diejenigen, die das Fach unterrichten, auch mit einer höchstmöglichen Qualifikation auszustatten. Es ist daher nur folgerichtig, dass das Fach Arbeitslehre nur von gut ausgebildeten Lehrkräften unterrichtet wird, die eine entsprechende Qualifikation im Studienfach Arbeitslehre erzielt haben. Daher ist die Ausbildung der Studierenden neben der Praxisorientierung vor allem auf die Anwendung wissenschaftlicher Kenntnisse und Methoden orientiert. Durch ein umfangreiches Fortbildungsangebot der Hessischen Lehrkräfteakademie erfolgt eine ergänzende Unterstützung.
Als Fazit möchte ich noch einmal hervorheben, dass wir dem Fach Arbeitslehre in Verbindung mit den Maßnahmen zur Berufsorientierung eine wesentliche Bedeutung beimessen, um unsere Kinder optimal auf die Berufswelt vorzubereiten. Die Vorbereitung der Lehrkräfte auf das Fach Arbeitslehre muss weiterhin in der vorhandenen qualitativ hochstehenden Form erfolgen. Wir sehen auch an den Absolventenzahlen, dass das Fach durchaus attraktiv ist. Er
gänzend zu den Maßnahmen, die ich schon im Laufe meiner Ausführungen gemacht habe, sind durch intensive und gute Zusammenarbeit des Wirtschaftsministeriums, des Kultusministeriums und der Regionaldirektion der Bundesagentur für Arbeit in den letzten Jahren viele Bausteine der Berufsorientierung auf den Weg gebracht und zu einem tragfähigen Fundament zusammengefügt worden.
Sie mögen an meinen Ausführungen erkennen, wie wichtig für die Hessische Landesregierung das Thema der beruflichen Orientierung von jungen Menschen ist. Im Reigen der Maßnahmen ist das Fach Arbeitslehre ein wesentlicher Bestandteil, der zum einen flächendeckend zum Einsatz kommen, zum anderen auf einem hohen Niveau unterrichtet werden muss.
Wir müssen daher unser Augenmerk sowohl auf das Fach an sich richten als auch auf die qualitativ hochwertige Vorbereitung der künftigen Lehrkräfte.
Abschließend stelle ich einfach einmal die Frage in den Raum – denn wie immer haben wir von Frau Dr. Sommer natürlich Forderungen gehört, aber keine Lösungsvorschläge –: Wenn Sie Ausweitungen fordern, dann sagen Sie uns doch bitte auch, welches Fach entsprechend gekürzt oder ganz wegfallen soll. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Das Thema Internetkriminalität nimmt einen immer breiteren Raum in unserem täglichen Leben ein. War dies vor einigen Jahren noch mit den Begriffen „Virenbefall“ oder eventuell „Trojaner zum Ausspähen gespeicherter Daten auf einzelnen PCs“ hinterlegt, so hat das Ganze heutzutage eine völlig andere Qualität, und dies in einem Ausmaß, angesichts dessen die Politik aufmerksam werden und – wenn sie ihre Aufgabe ernst nimmt – auch zum Schutz des Gemeinwesens handeln muss.
Nicht mehr einzelne Computer werden angegriffen, sondern Hunderttausende Computer werden von kriminellen Gruppen und auch von Terroristen widerrechtlich zusammengeschlossen und quasi wie Zombies als willenlose Werkzeuge zum Leben erweckt und als Waffe eingesetzt. Strafbar ist diese Handlungsweise wegen des Fehlens geeigneter Rechtsnormen noch nicht in vollem Umfang. Es bedarf einer entsprechenden Änderung der strafrechtlichen Vorschriften im Strafgesetzbuch.
Sie werden jetzt fragen, warum wir ausgerechnet einen Vorgang der Bundesgesetzgebung zum Thema einer Aktuellen Stunde gemacht haben. Nun, meine Damen und Herren, die Hessische Landesregierung und die sie tragenden Fraktionen sehen es als ihre Pflicht an, hier unter anderem auch im Sinne des Schutzes der Bürger tätig zu werden;
denn die Systeme jedes Einzelnen von uns können involviert sein. Den Menschen das Gefühl zu geben, hier nicht alleingelassen zu werden, ist auch eine Aufgabe von verantwortungsvoller Politik. Daher hat Hessen allen voran die Initiative ergriffen.
Natürlich ist nicht nur jede Privatperson in Gefahr, Opfer eines Missbrauchs ihres PC-Systems zu werden. Längst laufen ständig ernst zu nehmende Angriffe auf öffentliche Infrastrukturen. Beispielhaft nennen möchte ich hier die Angriffe auf den Bundestag 2015, auf ein deutsches Stahlwerk mit einem dadurch beschädigtem Hochofen 2014, die Angriffe auf einen französischen Fernsehsender und eine belgische Zeitung 2015 oder einige Jahre davon die Stuxnet-Attacke gegen die Steuerung iranischer Atomkraftwerke. Wie wir sehen, reicht die Palette dabei vom Ausspähen sensibler Daten bis hin zur versuchten Steuerung von Betriebsabläufen. Auch das Lahmlegen von Servern durch eine Unzahl von Anfragen oder das unbemerkte Mithören und Mitsehen in bisher unzugänglichen Räumen z. B. über Smartphones ist Teil dieser kriminellen Aktivitäten.
Es gibt keinen Bereich des privaten oder öffentlichen Lebens, der als dagegen absolut gesichert bezeichnet werden kann. Leider kann man hier überwiegend nur reagieren und nicht agieren. Doch zumindest das Reagieren muss z. B. bei der Strafverfolgung möglich sein und zu empfindlichen, im Einzelfall vielleicht auch abschreckenden Strafen führen.
Aus diesem Grund wurde im Bundesrat eine hessische Initiative gestartet, welche die unbefugte Benutzung informationstechnischer Systeme, also den sogenannten digitalen Hausfriedensbruch, angemessen unter Strafe stellen soll. IT-Systeme sind mindestens so schutzwürdig wie das Hausrecht. Kriminelle Handlungen gegen sie betreffen das innerste Sicherheitsbedürfnis jedes einzelnen Menschen und sind emotional besonders schwer zu verkraften, wenn man erkennen muss, dass dieser ganz besonders geschützte Bereich angegriffen wurde und der eigene PC als Tatwerkzeug bei einer Straftat missbraucht wurde.
Hessen ist auch personell bereits heute gut aufgestellt, um den drohenden Gefahren durch das Internet und hier insbesondere das sogenannte Darknet zu begegnen. Trotzdem dürfen wir nicht nachlassen, die Entwicklungen genauestens zu verfolgen und ihnen auch mit einem adäquaten Ressourcenmanagement zu begegnen.
Aufbauend auf diesen vielfältigen Erfahrungen der bisherigen Arbeit, hat Hessen schnell und zielgerichtet auf die neuen Bedrohungen reagiert und hier bundesweit eine Vorreiterrolle übernommen.
Die von Hessen vorgeschlagene Strafnorm ist ausgewogen. Sie schützt auf der einen Seite vor allem bestimmte, besonders sensible Systeme und enthält auch eine Bagatellklausel. Auf der anderen Seite sieht sie für besonders schwerwiegende Begehungsformen höhere Strafandrohungen und die Möglichkeit vor, endlich auch z. B. mit verdeckten Ermittlern gegen Botnetz-Kriminalität vorzugehen.
Die Initiative wurde zwischenzeitlich im Bundesrat beschlossen und dem Bundestag zugeleitet. Der Bund ist nun in der Verantwortung, diesen offensichtlich guten hessi
schen Vorschlag schnell umzusetzen, um den Vorteil der schnellen Reaktion nun auch in zählbare Ermittlungserfolge mit den entsprechenden Strafzumessungen zu packen.
Meine Damen und Herren, die Hessische Landesregierung sowie die Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sind sich ihrer Verantwortung sehr wohl bewusst und werden auch in Zukunft mit allen Mitteln der Justiz, ebenso wie mit den Möglichkeiten der Polizei, die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes mit der Abwehr von Internetkriminalität schützen.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich denke, es ist unstreitig, dass ordnungsgemäß geführte Akten unerlässlich sind.
Aber, ich denke, es ist auch unstreitig, dass eine zeitgemäße Verwaltung auch einer zeitgemäßen Technik und moderner Anwendungen bedarf, um die vielfältigen Aufgaben zu erledigen.
Herr Kollege Gremmels, meine Eltern haben mir beigebracht: Wer schreit, hat Unrecht. – Deshalb kann ich Ihre Schreierei verstehen. Aber hören Sie einmal zu, dann können Sie sogar noch etwas lernen.
Eine unabdingbare Forderung bei der Umstellung lautet, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eng in die Entstehungsprozesse und in die Einführung neuer Software und die damit verbundene Veränderung der Arbeitsplätze einzubeziehen. Nur wenn seitens der Betroffenen ein hohes Maß an Akzeptanz sichergestellt ist, können sie derart große Umstellungen meistern. Als Grundlage dieser Arbeit in einem digitalen Umfeld dienen die bisherigen Regeln der Aktenführung, die in einem speziellen Aktenführungserlass von 2012 zusammengefasst sind. Diese Regelungen gilt es umzusetzen, aber gegebenenfalls auch anzupassen, was angesichts der Komplexität mancher Vorgänge nicht einfach ist.
Natürlich werden in einer großen Verwaltungsstruktur wie der Landesverwaltung immer wieder einzelne Fälle zu finden sein, in denen die Grundregeln der Aktenführung gelegentlich nicht vollständig beachtet werden. Angesichts einer Anzahl von weit über 100.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sind diese Vorfälle, wie man auch der Beantwortung der Großen Anfrage entnehmen kann, von sehr geringem Umfang. Die Hessische Landesregierung, ebenso die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stellen sich konstruktiv den enormen Herausforderungen.
Doch zurück zum Aktenführungserlass. In die im Jahr 2012 zuletzt modifizierten Regelungen werden im Zuge der Neuausrichtung der Verwaltung hin zu einem elektronischen Dokumentenmanagement, also der elektronischen Aktenführung, wichtige Änderungen eingearbeitet und umgesetzt. In Übergangszeiten kann es selbstverständlich dazu kommen, dass die eine oder andere Regelung nicht beachtet wird, weil zum einen neue Regelungen möglicherweise noch nicht bekannt sind, zum anderen benötigen einfach die Schulungsmaßnahmen, die Sie angesprochen haben, eine gewisse Zeit, oder die parallelen Arbeitsvorgänge alter und neuer Strukturen können zu Fehlern führen.
Ich betone dies an dieser Stelle, damit gar nicht erst der Gedanke aufkommt, dass in größerem Umfang Aktenführungsvorschriften möglicherweise sogar aus Nachlässigkeit oder Bequemlichkeit keine Beachtung finden. Eine derart epochale Aufgabe wie die Ablösung eines jahrzehntelang eingeübten Verfahrens zum Umgang mit Akten und Dokumenten führt in der ersten Zeit zu Reibungsverlusten. Die Parallelarbeit mit Papierakten und elektronischen Akten fordert ein gewaltiges Maß an Konzentration und zusätzlicher Zeit und birgt selbstverständlich auch Fehlerquellen in sich. Ich denke aber, an dieser Stelle gilt es einmal einen Dank zu sagen an alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landesverwaltung für ihre gute Arbeit und die Erschwernisse, die sie in der Umstellungsphase auf sich nehmen.
Ich weiß aus eigener Anschauung, dass solch ein Prozess einen langen Zeitraum in Anspruch nimmt und dass in diesem Zeitraum eben auch Mängel in Kauf genommen werden müssen, die erst mit der Zeit gänzlich ausgeräumt wer
den können. Vor allem ist zu beachten, dass die bloße Umstellung auf ein zeitgemäßes Dokumentenmanagement nicht zur absoluten Arbeitsfähigkeit und Übernahme aller entscheidenden Funktionen führen kann. Dies liegt zum einen an der Art der Akten, zum anderen an den Ablaufprozessen. Zum Teil liegt es auch an organisatorischen Rahmenbedingungen oder an den erforderlichen Einstufungen gemäß Geheimhaltungsbestimmungen. Wir wissen, dass in großen Bereichen der Justiz oder z. B. auch beim Verfassungsschutz, bei Schulungseinrichtungen oder auch im Hessischen Landtag eine buchstabengetreue Umsetzung eines für die Landesverwaltung generell geltenden Aktenführungserlasses nicht möglich ist.
Meine Damen und Herren von der Opposition, Sie fragen sich, ob sich die Landesregierung auch bewusst ist, dass es bei der Aktenführung rechtsstaatliche Prinzipien einzuhalten gilt. Ich gehe davon aus, dass es sich hierbei um eine rein rhetorische Fragestellung handelt. Die heutigen Grundsätze der Aktenführung, gleich ob in Papierform oder bereits auf digitaler Basis, sind 2012 ja nicht vom Himmel gefallen. Sie basieren auf einer jahrzehntelangen, kontinuierlichen Entwicklung, immer an der Weiterentwicklung der zur Verfügung stehenden Instrumenten orientiert und an den rechtsstaatlichen Grundsätzen eines effizienten, modernen und bürgernahen Verwaltungshandelns ausgerichtet.
Meine Damen und Herren von der Opposition, Sie werden doch sicherlich den – nunmehr seit fast 17 Jahren in Regierungsverantwortung der CDU, von der SPD lange Jahrzehnte in Hessen geführten, zeitweise auch von der FDP mitgetragenen – Landesregierungen nicht unterstellen, dass sie uns Grundlagen für die Weiterentwicklung hinterlassen haben, die diesen rechtsstaatlichen Grundsätzen nicht entsprochen hätten.
An dieser Stelle sollten wir die Diskussion auch gleich wieder beenden und uns den tatsächlichen Problemen zuwenden, die ein elektronisches Dokumentensystem erforderlich machen.
Bei der Beachtung der geltenden Aktenführungsbestimmungen, die Sie in Ihrer Großen Anfrage hinterfragen, liegen mögliche Fehlerquellen mit Sicherheit darin, dass bei der Bearbeitung großer Aktenmengen im Rahmen der Neueinführung eines Systems zunächst auf die Praktikabilität geachtet wird und erst in zweiter Linie auf eine mögliche Anpassung der Vorschriften. Bei genauer Betrachtung erkennen wir sofort, dass hier eine Menge Fußangeln ausgelegt sind, die bei der Umsetzung beachtet werden müssen. Das ändert nichts daran, dass die Umsetzung insgesamt gut läuft.
Ich nenne hier nur den Datenschutz als Fußangel, der insbesondere bei Erfassungssystemen wie der Zeiterfassung greift und sehr schnell zu Kollisionen mit anderen Vorschriften führen kann. Oder nehmen wir die elektronische Personalakte mit den noch heute in Papierform vorhandenen und integrierten Bestandteilen der Krankenakte.
Ein weiteres Feld tut sich auf, wenn wir unser Augenmerk auf den Bundestag richten. Die Informationssicherheit gewinnt immer mehr an Raum und schränkt die technisch vorhandenen Möglichkeiten teilweise wieder ein. Eine um
fassende Informationssicherheit ist unabdingbar; denn wenn wir ein flächendeckendes DMS fordern, dann beinhaltet dies auch die in einer Personalakte, einer Steuerakte oder einer Akte mit sozialen Merkmalen festgehaltenen Informationen.
Sie fragen sich vielleicht, warum ich diese Fülle von Punkten im Zusammenhang mit der Einführung vortrage. Ich möchte aufzeigen, dass trotz der Komplexität der Aufgabe die Vertreter der Landesregierung und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in ihren Ressorts ausgezeichnete Arbeit leisten.
Die Beachtung der Bestimmungen des vorhandenen Aktenführungserlasses, die parallel dazu erforderliche Modifikation der Vorschriften bezüglich der neuen digitalen Umgebung und die Prüfung der Einbeziehung von bisher möglicherweise außen vor gelassenen Teilen der Verwaltung sind große Aufgaben, die mit einem besonderem Maß an Sensibilität angegangen werden müssen.
Die entscheidende Komponente für die Umsetzung und für den Erfolg ist und bleibt der Mensch, der die Umstellung nachvollziehen muss. Alle Ressortministerinnen und -minister, alle Staatssekretärinnen und Staatssekretäre, die diese Aufgabe in den vergangenen Jahren zu schultern hatten, haben dies – ich rede hier auch aus eigener Erfahrung – mit einem hohen Maß an Sensibilität und Verständnis für alle Mitarbeiter getan. Dies war verbunden mit dem erforderlichen Druck der zeitlichen Anforderungen. Dafür gebührt ihnen ein ganz besonderer Dank.
Meine Damen und Herren der Opposition, ich bitte Sie fairerweise, eine endgültige Bewertung erst dann vorzunehmen, wenn der Umstellungsprozess in die digitale Welt abgeschlossen ist. Wir erkennen durchaus die Größe der Ressortverantwortlichen, Fehler oder Versäumnisse einzuräumen und zu benennen. Ihnen muss aber auch die Zeit gewährt werden, diese im Rahmen neu zu fassender Regelungen auszuräumen oder zumindest erkennbar zu reduzieren. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wie meine beiden Vorredner schon bemerkt haben, ist Cybermobbing längst keine Ausnahmeerscheinung mehr und tritt insbesondere immer mehr an Schulen auf. Das liegt vor allen Dingen daran, dass junge Menschen verstärkt über soziale Netzwerke wie Facebook, Twitter usw. miteinander kommunizieren. Junge Menschen sind natürlich hier mangels Lebenserfahrung in einer äußerst schwierigen Situation und wissen sich oftmals nicht zu helfen.
Der Antrag der FDP setzt somit vordergründig an der richtigen Stelle an. Allerdings ist der Sprung in die durchaus richtige Richtung meiner Meinung nach zu kurz angesetzt. Grundsätzlich ist Cybermobbing inzwischen ein gesamtgesellschaftliches Problem mit derart vielen Facetten, dass auch nur eine Betrachtung des Phänomens in seiner Gesamtheit einen Sinn macht.
Wenn wir das Problem nur auf Schule und deren Umfeld reduzieren, dann werden auch die Möglichkeiten, Cybermobbing zu bekämpfen, ins Leere laufen. Wohlgemerkt: Ich spreche hier nicht gegen die Suche nach Unterstützung und Lösungen für Schülerinnen und Schüler im Umgang mit den neuen Medien. Wir werden aber nur dann Lösungen finden, wenn wir auch im gesamten Lebensumfeld ansetzen,
sonst werden vermeintliche Lösungen lediglich zur Kosmetik der Ergebnisse, aber nicht zum Beheben von Ursachen dienlich sein. Dazu zitiere ich aus der „JIM-Studie 2012“ – JIM heißt Jugend, Information und Multimedia –:
Eine öffentliche Diskussion, die … nur die Schattenseiten in den Blick nimmt, geht an der Realität vorbei. Nimmt man die Gefahren und die Probleme wahr, ist es eben eine wichtige und notwendige Auf
gabe, Kinder und Jugendliche hierauf vorzubereiten bzw. Rahmenbedingungen zu schaffen, die sie vor entsprechenden Inhalten und Problemen schützen. Ein Verzicht schiebt diese Probleme nur auf und lässt Jugendliche in der von Erwachsenen geschaffenen Medienwelt alleine.
Wer diese Studie genau liest, der erkennt auch hier, obwohl es sich eigentlich um eine Studie über die allgemeine Welt der jungen Menschen handelt, dass die Betrachtung des Problems Cybermobbing ohne ein detailliertes Eingehen auf das Umfeld in einer Gesellschaft keinen Sinn macht.
Herr Rock, Ihr Antrag müsste hier und heute, würden wir in eine Abstimmung gehen, eigentlich abgelehnt werden; denn vieles wird schon umgesetzt, manches ist nicht umsetzbar. Doch dieses Thema ist nach unserer Auffassung zu wichtig, um einfach so abgetan zu werden. Beim Umgang mit diesem Thema ist vor allem eine genaue Bestandsaufnahme vorhandener Überlegungen anzustellen und diese in der Umsetzung mit ergänzenden Hinweisen aus der Praxis zu koordinieren.
Frau Geis, Sie bemängeln, dass in den vergangenen Jahren eigentlich nichts passiert sei. Ich habe extra diesen „kleinen“ Stapel Papier mitgebracht. Das sind alles Hinweise auf Maßnahmen, die seitens der Hessischen Landesregierung nicht nur seit dieser Legislaturperiode, sondern auch davor angegangen wurden und in der Umsetzung sind.
Die Fraktion der CDU nimmt die Situation rund um den negativen Gebrauch neuer Medien sehr ernst und lässt junge Menschen ebenso wie Erwachsene keinesfalls mit dem Problem des Cybermobbings allein. Die CDU-Fraktion ist daher auch für die Verweisung in den Fachausschuss, um die für Schulen möglichen Lösungswege bzw. unterstützende Maßnahmen auch mit dem nötigen Rückhalt zu versehen, d. h. ihnen eine gesellschaftliche Verankerung zu geben.
Hier sind sicherlich vor allem auch Fragen der Strafbarkeit bestimmter Handlungsweisen zu stellen und möglicherweise ein entsprechendes Strafmaß zu formulieren, weswegen unter anderem auch der Rechtsausschuss an der Diskussion zu beteiligen sein wird. Auf jeden Fall – da gebe ich meinen beiden Vorrednern recht – muss deutlich werden, dass es sich bei Cybermobbing nicht um ein Kavaliersdelikt handelt, sondern um eine klar kriminelle Vorgehensweise. – Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich möchte jetzt nichts zur Verquickung von unabdingbaren schulischen Sicherungsmaßnahmen und kommunalen Aufgaben beitragen. Ob Schwimmbäder geschlossen oder weiter betrieben werden können, ist nicht die originäre Entscheidung dieses Hauses. Hierfür sind letztendlich vor Ort die Kreise, Kommunen, Träger oder Vereine zuständig. Wir können also nicht so tun, als könnten wir diese Problematik von hier aus lösen und damit den Schwimm
unterricht garantieren. Wir können nur Hilfestellung geben und tun dies als Landesregierung auch.
Wir müssen dafür sorgen, dass dort, wo Schwimmbäder zur Verfügung stehen, diese auch für den Schwimmunterricht der Schulen verfügbar sind und dieser Unterricht entsprechend abgesichert durchgeführt werden kann.
Ich möchte mich in den folgenden Ausführungen auf die Ihrem Antrag zugrunde liegende Aufsichtsverordnung konzentrieren. Natürlich kann man immer hinterfragen, ob man für jede Lebenssituation eine Verordnung oder ein Gesetz braucht. Wenn es allerdings um unsere Kinder geht, sind wir es den Eltern schuldig und sollten ihnen auch die Gewissheit geben, dass die Kinder, solange sie in einer unserer Einrichtungen – mit welchem Ziel auch immer – in Obhut sind, ordentlich und fachgerecht betreut bzw. beaufsichtigt werden.
So ist auch die Debatte um diese Verordnung zu verstehen. Für uns stehen die Gesundheit und körperliche Unversehrtheit der Schülerinnen und Schüler außerhalb jeglicher Diskussion. Im Sport- und Schwimmunterricht sind rechtliche Rahmenbedingungen einfach erforderlich; denn – das klang schon zu Recht an – alljährlich hört man immer wieder von schweren Unfällen mit teilweise furchtbaren bis hin zu tödlichen Folgen für die betroffenen Kinder.
Dass es bei der Aufsichtsverordnung zu Irritationen und Fehlinterpretationen gekommen ist, ist sicherlich bedauerlich und auch nicht beabsichtigt. Jedoch bedeutet dies noch nicht den Untergang des Abendlandes.
Aus der vorliegenden Verordnung eine Gefährdung des Schwimmunterrichts wegen Schwimmbadschließungen gegenüber den Eltern und verantwortlichen Lehrern zu konstruieren, halte ich für abstrus.
Die Verordnung, so wie sie vorliegt, bedeutet keinesfalls, dass es zwangsläufig durch die zum Schwimmunterricht formulierten Regelungen zu einem Ausfall des Unterrichts kommt. Aber ich gebe zu, dass es missverständliche Formulierungen gibt. Dies ist allerdings kein immenses Problem – das wäre nur der Fall, wenn das Problem zwar erkannt, aber nicht einer Lösung zugeführt worden wäre. Dass es anders ist, haben Sie heute Morgen schon bestätigt.
Es geht hier also nicht darum, einen gravierenden Fehler zu korrigieren; denn in einem umfassenden Beteiligungsverfahren im vergangenen Jahr wurde der Entwurf der Verordnung von den Interessenverbänden der Lehrer, der Eltern, von Schulleiterverbänden und vom Landeselternbeirat geprüft. Ich denke, dadurch kann man schwerwiegende Fehler nahezu ausschließen. Es geht also darum, eine missverständliche Formulierung so zu fassen, dass allseits Klarheit über den Inhalt besteht.
Meine Damen und Herren, wenn Sie der Regierungserklärung des Kultusministers aufmerksam gefolgt sind und bei diesem Tagesordnungspunkt tatsächlich die Aufsichtsverordnung meinen, dann haben Sie sicher mitbekommen, dass eine Lösung des Problems bereits in Arbeit ist, und Sie hätten sich diesen Tagesordnungspunkt heute Morgen vielleicht auch sparen können.
Wie sieht diese Lösung aus? – Es bleibt natürlich bei den Forderungen des § 21 Abs. 5 Satz 2 der Verordnung, dass Aufsichtspersonen im Schwimmunterricht rettungsfähig sein müssen. Es bleibt auch die Forderung bestehen, dass diese Kompetenz in Form des Deutschen Rettungsschwimmabzeichens zu erfüllen ist. Jetzt kommt die Verdeutlichung. Sinngemäß lautet diese: Wer keinen aktuellen Nachweis besitzt – der nicht älter als fünf Jahre sein darf –, muss diesen schnellstmöglich erneuern, spätestens aber bis zum Schuljahresende 2014/2015 erbringen.
Das bedeutet nun unmissverständlich, dass kein Schwimmunterricht ausfallen muss, weil noch keine Rettungsfähigkeit seitens der Aufsichtspersonen nachgewiesen werden kann. Ganz im Gegenteil kann der Unterricht abgehalten werden. Ich halte dies auch für besonders wichtig; denn schwimmen können ist eine der wichtigsten Fähigkeiten für Kinder.
Der Zeitraum, der als Überbrückungszeit angeboten wird, ist durchaus akzeptabel und stellt für niemanden eine besondere Härte dar. Darüber hinaus werden die Kosten für die Qualifikation auch vom Fortbildungsbudget einer Schule übernommen und, wenn dies nicht ausreicht, sogar vom Hessischen Kultusministerium.
Sie sehen: Mit gutem Willen und unaufgeregter Herangehensweise können Probleme oder Nachbesserungen völlig unspektakulär gelöst werden. Wenn man wirklich daran interessiert ist, schnell Rahmenbedingungen für jeglichen Unterricht zum Wohle unserer Kinder – sofern dies erforderlich ist – anzupassen, macht man das sinnvollerweise nicht dadurch, dass man Eltern, Lehrer und Verbände mit dem Ziel mobilisiert, gegen die Landesregierung oder die Regierungsfraktionen vorzugehen. Ich kann Ihnen nur raten, generell mit etwas mehr Gelassenheit und Realitätssinn an schulische Themen heranzugehen. Sie unterstützen damit die Sache und helfen den betroffenen Schulen und Kindern. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.