Karin Rogalski-Beeck
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Herr Senator, können die Schulen, die eigentlich in diesem Jahr Ganztagsschulen werden sollten, darauf vertrauen, dass sie dann im nächsten Jahr an erster Stelle stehen oder haben Sie vor, dieses Programm wieder zu ändern, dass Schulen, die jetzt nicht berücksichtigt sind, im nächsten Jahr auch wieder herausfallen?
Herr Senator, Sie haben vorhin etwas ausweichend geantwortet, von welchen Schulformen wie viele Schulen Ganztagsschulen werden sollen. Können Sie noch einmal wiederholen, wie viele Gymnasien, Grund-, Haupt- und Realschulen und wie viele Gesamtschulen Ganztagsschulen werden sollen?
Herr Staatsrat, was sollen insbesondere berufstätige Eltern nach Ansicht des Senats tun, wenn sie für ihr Kind von heute auf morgen nur noch eine vierstündige Betreuung erhalten und somit mindestens ein Elternteil seine Berufstätigkeit nicht mehr voll ausüben kann?
Es geht um das Defizit …
Aufgrund des Defizits können einige Eltern, die jetzt eine achtstündige oder eine sechsstündige Betreuung haben, ihre Berufstätigkeit nicht mehr ausüben, wenn sie zurückgestuft werden. Was rät der Senat diesen Eltern dann zu tun?
Herr Staatsrat, Sie haben eben darauf hingewiesen …
Ist Ihnen vor dem Hintergrund, dass Sie zurzeit nicht genügend Plätze und nicht genug Geld im System haben, bekannt, dass es den Eltern überhaupt nicht möglich ist, zusätzliche Stunden zuzukaufen, weil den einzelnen Einrichtungen nicht bekannt ist, wie viel sie für eine Stunde berechnen müssen?
Vielleicht ist der Senat auch bereit, mir die Frage zu beantworten, wo der Platz im Bezirk Bergedorf liegen soll?
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Beim ersten schnellen Überfliegen des vorliegenden Antrags könnte man fast den Eindruck gewinnen, dass dies einmal ein vernünftiger Antrag der Regierungsfraktionen ist, denn wer wollte dagegen sein, Kindern und Jugendlichen mit ADS oder ADHS gezielter zu helfen. Beim genaueren Hinsehen allerdings offenbart dieser Antrag wieder einmal Ihre verkürzte Sicht komplexer Problemlagen.
ADS und ADHS sind so genannte Anpassungsstörungen. Da erhebt sich die Frage, wer oder was soll sich woran anpassen. Wo passt etwas nicht? Konkret: Woran sollen Kinder und Jugendliche sich eigentlich anpassen? Vielleicht stimmt nicht so sehr mit ihnen etwas nicht als mit dem, woran sie sich anpassen sollen: Hektik, Reizüberflutung, zu wenig Zeit und Muße, häufig soziale und familiäre Belastungen, fehlende Bewegung und Bewegungsräume. Das sind nur einige Faktoren, die das Leben vieler Kinder in der Großstadt bestimmen; kindgemäß sind sie nicht. Die von vielen Pädagogen, Psychotherapeuten, Medizinern und anderen Fachleuten geäußerten Befürchtungen, dass nicht selten das Etikett ADS oder ADHS herhalten muss, wo es um ganz andere, eben nicht medizinische Problemlagen geht, derer man sich dann vermeintlich nicht mehr anzunehmen braucht, müssen sehr ernst genommen werden. Deshalb sollte man auch sehr vorsichtig damit umgehen, eine schnelle Verbindung zwischen sozial schwach und ADS und ADHS zu knüpfen, wie Sie es in Ihrem Antrag leider mehrfach tun. Denn die Verhaltensauffälligkeiten, die sich bei ADS/ADHS zeigen, gleichen denen, die durch häusliche Belastungen von Kindern und Jugendlichen entstehen, ob arm oder reich.
Soziale Probleme lassen sich aber nicht medikamentös behandeln. Die Pathologisierung komplexer sozialer Problemlagen ist nicht das, was wir unter verantwortungsvoller Kinder- und Jugendpolitik verstehen. Ich will hier nicht das Vorhandensein von ADS und ADHS bestreiten, ich will es auch nicht verniedlichen, aber mir ist sehr wichtig, dass Verhaltensauffälligkeiten bei Kindern und Jugendlichen nicht so schnell als medikamentös zu behandelnde Krankheit eingeordnet werden.
Vieles deutet darauf hin, dass ADS und ADHS in Hamburg häufiger diagnostiziert und medikamentös angegangen werden als in anderen Regionen und dass vergleichsweise häufig Ritalin verordnet wird.
Ihr Antrag legt die Vermutung nahe, dass Sie die Verordnung von Ritalin für einen eher unbedenklichen Vorgang halten und eine weitere Ausweitung befürworten. Etwas mehr Vorsicht hielte ich für angebracht. Immerhin fällt diese Substanz unter das Betäubungsmittelgesetz und mögliche Spätfolgen jahrelanger Einnahme sind noch völlig ungeklärt. Aber Ihnen ist, jedenfalls in einem kleinen Nebensatz, auch die Prävention eingefallen – gut so. In
Ihrem Antrag lese ich allerdings nichts dazu. Vor allem ist es ein Hohn angesichts der Kinder- und Jugendpolitik des von Ihnen getragenen Senats, von Prävention zu sprechen.
Erklären Sie mir einmal, was die Verschlechterung der Versorgung mit Kita-Plätzen, was weniger Teilungsstunden an Schulen, was absehbar größere Klassen wegen dramatischen Lehrermangels, was Kürzungen in den Bezirkshaushalten – ich nenne hier nur die Schließungen der Spielplätze in den Bezirken – mit Prävention zu tun hat.
Wenn wir auch an der Begründung Ihres Antrags etliches auszusetzen haben, so möchten wir uns des Themas verstärkt annehmen, denn eines macht Sinn: Kompetenz zusammenzuführen.
Wir beantragen – der Präsident hat es schon gesagt – deshalb die Überweisung an den Schulausschuss. Sollten Sie sich dazu nicht durchringen können, beantragen wir, dass der Senat bis Ende April 2002 der Bürgerschaft über den Sachstand seiner Bemühungen berichtet, denn wir möchten schon wissen, inwieweit der Senat tätig wird. – Danke schön.
Herr Vorsitzender, meine Damen und Herren!
„Es ist normal, verschieden zu sein.“
So Richard von Weizsäcker in einer viel beachteten Rede vor dem VdK. Wie aber soll man diese zutiefst menschliche Erfahrung machen, wenn man sich nur unter seinesgleichen bewegt? Wie sollen Erwachsene mit Andersartigkeit umgehen können, wenn Sie es als Kinder nicht gelernt haben? Wie sollen Kinder, die verschieden sind, erfahren, dass Sie genauso dazugehören wie alle anderen Kinder? Denn was den Menschen von anderen Lebewesen unterscheidet beziehungsweise unterscheiden sollte – Sie dürfen auch gerne zuhören von der Schill-Fraktion –,
ist, dass er die Schwachen nicht ausgrenzt.
Deshalb geht es bei der Diskussion um die integrativen Regelklassen wie bei der Diskussion um Integration generell um viel mehr als um eine Schulreformdebatte. Es geht um etwas ganz Grundlegendes, um die Akzeptanz von Verschiedenheit in unserer Gesellschaft.
Der in Hamburg verfolgte Ansatz der integrativen Regelklassen entspricht der mehr als zwanzigjährigen Praxis in den skandinavischen Ländern. Also in den Ländern, die bei PISA ganz oben stehen.
In unseren integrativen Regelklassen wird erfolgreiche Arbeit geleistet. Viele Integrationsklassen genießen große Akzeptanz bei Kindern und Eltern. Die Eltern laufen zu Recht
Sturm dagegen, dass es diese Klassen in Zukunft nicht geben wird. Besonders die gestrige Anhörung im Schulausschuss zum Antrag der GAL, „Fünf-Plus“, hat gezeigt, wie Integration noch besser laufen kann.
Herr Woestmeyer, insofern verstehe ich wirklich nicht, dass Sie hier heute so eine Rede halten können.
Man hätte dies verstehen können, wenn Sie gestern nicht dabei gewesen wären. Aber Sie sind auch, genau wie ich, über vier Stunden dabei gewesen. Ich weiß nicht, wo Sie Ihre Ohren gehabt haben, das muss ich ganz ehrlich sagen.
Wahrscheinlich hat er gerade bei dem auf Durchzug geschaltet, was von den Menschen aus Finnland gesagt worden ist.
Sie sind doch gar nicht da gewesen.
Man fragt sich insofern, warum sich diese Koalition aller Praxiserfahrung, aller erziehungswissenschaftlichen Forschung der vergangenen 20 Jahre so vehement verweigert. Ich glaube es Ihnen ja, dass Sie nichts Böses im Schilde führen,
dass Sie der Meinung sind, Ihre politischen Vorstellungen seien den Schülerinnen und Schülern zuträglich.
Aber warum glauben Sie das?
Es liegt, davon bin ich überzeugt, an Ihrem Menschenbild. Letztendlich haben Sie ein statisches Menschenbild. Deshalb können Sie es für richtig halten, dass eine wie immer diagnostizierte Eignung oder Nichteignung den Bildungsgang eines Menschen bereits im Kindesalter festzurrt. Da machen wir nicht mit. Wir haben eine dynamische Sicht des Menschen, sind davon überzeugt, dass sich ein Mensch, solange er lebt, entwickelt,
dass sein Entwicklungspotenzial nicht voraussehbar ist. Schon gar nicht im Alter von sechs, sieben oder acht Jahren. Ich finde den Gedanken, Kinder mit sieben, acht Jahren auszusortieren, unerträglich.
Wenn wir es nicht besser wüssten, in Ordnung. Aber wir wissen es besser. Frau Knipper, so wird zurzeit von Ihnen verbreitet, bekenne sich zur Integration.
Ihr Entwurf eines neues Schulgesetzes, das ist hier heute mehrfach gesagt worden, spricht eine andere Sprache. Man kann es gar nicht oft genug sagen, Sie sagen zwar, dass im nächsten Jahr integrative Regelklassen eingerich
tet werden, aber Sie verschweigen immer wieder, dass diese Klassen nach Änderung des Schulgesetzes verschwunden sein werden.
Frau Knipper und auch Sie, Herr Senator Lange, winden sich, anstatt sich für Ihr Modell von Schule zu verantworten. Auf Fragen, was nach dem Jahr 2004 geschieht, bleiben Sie einfach stumm. Wir sind fest davon überzeugt, dass der Mensch in jedem Lebensalter, das gilt auch für Sie alle hier, entwicklungs- und lernfähig ist.
Deshalb haben wir die Hoffnung noch nicht ganz aufgegeben. Insofern kann ich Ihnen allen und auch der Behörde nur empfehlen, dass Sie eine Denkpause machen. Eine Denkpause, nicht vom Denken, sondern zum Denken.
Hören Sie auf, den Irrweg der Separation weiterzugehen, kommen Sie endlich in der Gegenwart an. Die Kinder und Eltern der Stadt werden es Ihnen danken.
Frau Senatorin, mir ist noch nicht ganz klar geworden, wie sich das Konzept, das heute am Südring und am Hofschläger Weg durchgeführt wird, von dem unterscheidet, das Sie planen, außer dass Sie einen Zaun haben und die Türen zumachen. Dazu würde ich doch ganz gerne noch nähere Ausführungen haben, da reicht mir das noch nicht, was der Herr Staatsrat gesagt hat.
Also inhaltlich unterscheidet sich das von dem, wenn ich Sie jetzt richtig verstanden habe, was heute am Hofschläger Weg und am Südring gemacht wird, nicht, der Unterschied ist nur der Zaun. Ist das so richtig?
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Wir haben hier einen Antrag vorliegen, der sich in mindestens drei Aspekten wohltuend von dem abhebt, was der Schulsenator uns, vor allem aber den Schülern, Eltern und Lehrern, seit seinem Amtsantritt bietet.
Erstens: Der Antrag offenbart konzeptionelles Denken.
Zweitens: Der Antrag geht nicht davon aus, dass wir schon alles wissen, was wir wissen müssen, um die Schulzeit bis zum Abitur um ein Jahr verkürzen zu können.
Drittens: Der Antrag zeugt vom Willen, behutsam mit den Betroffenen, das heißt vor allem mit den Kindern und Jugendlichen, umzugehen, die von den vorgeschlagenen Maßnahmen betroffen sind.
Über das Abitur nach zwölf Jahren kann man nachdenken, wenngleich es – da bin ich mir sicher – dringendere schulpolitische Anliegen gibt.
Wenn man aber nun mal der Meinung ist, dass unsere Abiturienten zu alt sind, sollte man das Augenmerk auch auf andere Ursachen als die Regelschulzeit richten, zum Beispiel auf die verhältnismäßig späte Einschulung und vor allem die immense Anzahl von Schülerinnen und Schülern, die Klassen wiederholen müssen. Gerade bei den Wiederholungsschülern scheint mir großer Handlungsbedarf deutlich zu werden, der sich durch die Verkürzung der Zeit bis zum Abitur nicht einfach in Wohlgefallen auflöst.
Schulzeitverkürzung, die nicht nach dem Motto „wo gehobelt wird, da fallen Späne“ vorgehen will, muss in ein Gesamtkonzept eingebunden sein, an dessen Entwicklung alle an Schule Beteiligten einzubeziehen sind.
Im Antrag der GAL-Fraktion fehlt mir im Übrigen die ausdrückliche Einbindung der Schüler, Eltern und Lehrer in die einzuführende Versuchsphase und deren Evaluierung.
Wie sieht nun das Konzept des Schulsenators für die Verkürzung der Schulzeit aus?
Es besteht im Wesentlichen aus einem Satz: Wir machen das jetzt nach zwölf Jahren; das wird par ordre du mufti verkündet. So mag es in einer kaiserlichen Kadettenanstalt zugehen, Herr Senator Lange, aber nicht in der Schule des 21. Jahrhunderts.
Und wie stellt sich der Senator das Ganze vor? Dann müssen eben Zwölfjährige 34 Stunden Unterricht in der Woche haben. Zählt man Zeiten für Hausaufgaben dazu, bedeutet das eine Wochenarbeitszeit, die, nach dem, was man so hört, mancher Senator dieser Koalition nicht absolviert. Wollen wir wirklich Kinder und Jugendliche, die keine Zeit mehr haben, in einen Sportverein zu gehen, ein Instrument zu erlernen oder sich einfach nur mit Gleichaltrigen zu treffen? Das gehört zur Kindheit und Jugend. Jungen Menschen diese Zeit nicht zu geben, heißt, ihnen etwas Unwiederbringliches und für ihre Entwicklung Unabdingbares vorzuenthalten.
Nun mag es schnell lernende Schüler geben, für die das Abitur nach zwölf Jahren genau richtig ist, für andere ist es das aber nicht. Wir müssen stärker als bisher auf die je
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weils eigenen Lernvoraussetzungen und Lebensumstände von Schülern eingehen und nicht alle über einen Kamm scheren. Unserer Meinung nach eignet sich dafür ganz besonders das schon erprobte Überspringen von Klassen. Ich werbe jetzt schon dafür, unseren Antrag 17/795, den wir morgen abstimmen, anzunehmen. Wir möchten einen weiteren Schulversuch durchführen, bei dem der gesonderte Unterricht für die Springerklassen ab Ende der Klasse 10 erfolgt.
Individualität und das Recht, in der eigenen Individualität respektiert zu werden, setzen nicht erst nach dem Abitur ein. Der Antrag der GAL-Fraktion enthält vieles, das im Ausschuss vertieft werden sollte. Deswegen beantragen wir die Überweisung an den Schulausschuss.
Zum Schluss noch eines, Herr Senator Lange, der Sie das Abitur nach zwölf Jahren auf Ihre unnachahmliche Art einführen wollen. Schule ist keine Veranstaltung des Schulsenators, Schule ist ohne Einbeziehung der Schüler, Lehrer und Eltern nicht machbar. Wer das nicht versteht und in seiner Politikgestaltung zum Ausdruck bringt, der gehört schulpolitisch in die Ära der preußischen Landschule des ausgehenden 18. Jahrhunderts.
Herr Senator, ich habe einmal den Satz gelernt: Erst denken, dann handeln.
Dieser Satz ist dem Senat und speziell dem Schulsenator anscheinend völlig fremd. Sie haben kein klar definiertes Ziel und richten mit Ihrem erst Handeln, dann Denken ein völliges Chaos an, das Sie dann, von Dilettantismus geprägt, reparieren wollen, wobei in der Regel eine Verschlimmbesserung eintritt. – Danke schön.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Nicht erst seit PISA ist bekannt, dass frühkindliche und vorschulische Bildung der erste Schritt zu lebenslangem Lernen ist. Bildung vor der Einschulung trägt wesentlich dazu bei, allen Kindern einen guten Start ins Leben zu ermöglichen, und sie fördert, dies hängt eng miteinander zusammen, die soziale Integration.
Wenn PISA dem deutschen Schulsystem einerseits bescheinigt, soziale Benachteiligungen so schlecht wie kein anderes der OECD-Länder auszugleichen, und andererseits feststellt, dass unsere Kinder vergleichsweise spät eingeschult werden und im Verhältnis viel weniger in den Primar- als in den Sekundarbereich investiert wird, so liegt es nahe, zwischen beidem einen Zusammenhang zu sehen. Insofern ist es dringend nötig und richtig, sich des Themas Bildung im Vorschulalter anzunehmen.
Der vorliegende Antrag allerdings scheint mir dann doch mit der heißen Nadel genäht zu sein, auch wenn Sie, Frau Goetsch, jetzt schon versucht haben, einiges zu erklären. Aus dem Antrag selbst ging das meiner Meinung nach nicht hervor. Insofern bleibt für mich zum Beispiel unklar, wie das Verhältnis des vorgeschlagenen „Bildungsjahres Fünf Plus“ zur Vorschule sein soll. Soll es die Vorschulklassen ersetzen oder ergänzen? Für den erstgenannten Fall erhöbe sich die Frage, warum kann das, was Inhalt des „Bildungsjahres Fünf Plus“ sein soll, nicht in der Vorschule geleistet werden oder auch im Kindertagesheim? Oder besteht das Vorhaben darin, die Vorschule durch das „Bildungsjahr Fünf Plus“ zu ergänzen? In dem Fall würden wir also die Kinder schon im Vorschulalter in unterschiedliche Einrichtungen schicken.
Dabei hat PISA uns doch gerade erst ins Stammbuch geschrieben, dass die deutsche Manie, heterogene Gruppen in Bildungseinrichtungen möglichst zu vermeiden, Lernerfolge eher verringert als befördert.
Unklar bleibt auch, wer die, wie es im Antrag heißt, „umsetzenden Institutionen“ für das „Bildungsjahr Fünf Plus“ sein sollen, Kitas, Vorschulen oder neu einzurichtende Schulen speziell für dieses Bildungsjahr? Woher sollen die benötigten Pädagogen kommen und wie und wo sollen diese ausgebildet werden? Denn nimmt man den Auftrag ernst, mehr in frühkindliche Betreuung und Bildung zu investieren, so bedeutet das auch, die hierfür notwendigen Pädagogen entsprechend auszubilden.
Zentral erscheint mir überdies die Frage der Verbindlichkeit der Teilnahme. Will man eine Einrichtung haben, die sich insbesondere um die Förderung von Kindern mit besonderem Lern- und Sozialverhalten sowie Kinder mit Migrationshintergrund kümmert – dies ist in der Tat dringend erforderlich –, so ist es wenig sinnvoll, sie lediglich als Angebot zu konzipieren, denn die Erfahrung zeigt nun einmal, dass viele Eltern mit Migrationshintergrund derartige Angebote eben gerade nicht annehmen. Insofern muss überlegt werden, wie wir diese Kinder erreichen.
So groß der PISA-Schock auch ist, er sollte uns nicht zu Aktionismus verleiten. Schnellschüsse wie diese bringen nichts. Einzelmaßnahmen sind problematisch und stiften Verwirrung bei allen Beteiligten. Stattdessen muss ein Gesamtkonzept für die frühkindliche Bildung erarbeitet werden, abgestimmt zwischen allen betroffenen Einrichtungen. Die SPD-Fraktion wird der Bürgerschaft im Februar einen Entwurf für ein Kinderbetreuungsgesetz vorlegen, in dem unter anderem der Bildungsauftrag der Kindertageseinrichtungen klar definiert wird.
Meine Damen und Herren! Ich bedauere sehr, dass ich im Rahmen dieser Rede gar nichts zur Politik der Regierungskoalition sagen kann. Der Grund: Die vorschulische Bildung kommt bei ihr nicht vor. Weder im Koalitionsvertrag noch in der Regierungserklärung tauchen die Begriffe „Vorschule“ oder „vorschulische Bildung“ auf. Lediglich von Sprachtraining beziehungsweise Sprachunterricht für kleine Kinder mit nichtdeutscher Muttersprache ist die Rede. Damit aber springen Sie viel zu kurz, meine Damen und Herren der Regierungskoalition.
Sprachförderung ist zweifelsohne wichtig. Vorschulische Bildung aber ist weit mehr als das. Die angekündigte Mittelkürzung des Senats von 1,1 Millionen Euro im Bereich der Kindertagesbetreuung lässt es zudem als äußerst fraglich erscheinen, ob Sie auch nur ihre derart verkürzten Vorstellungen realisieren können.
Ich bin gespannt darauf, wie Sie diesen verkürzten Spagat hinkriegen wollen.
Wir möchten, dass schnell mit der Erarbeitung eines Gesamtkonzepts für die vorschulische Bildung begonnen wird, das diesen Namen auch verdient, und beantragen deshalb, den Antrag an den Jugendausschuss und federführend an den Schulausschuss zu überweisen. – Vielen Dank.