Luisa Fiedler
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Herr Senator, trifft es zu, dass die Schulen zuerst aus der Presse erfahren haben, dass das Ganztagsschulprogramm für das Jahr 2004 gescheitert ist?
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Sie sind ja ganz schön mutig.
Sie klatschen zu früh, hören Sie erst einmal zu.
Der Senator steht kurz vor dem Rücktritt, Sie melden ein schulpolitisches Thema an und glauben, alle schreien Hurra.
Es wagt keiner mehr, etwas zu den Finanzen der BBS zu sagen. Senator Lange hat die Behörde nicht im Griff. Bis jetzt ist nicht geklärt, welche finanziellen Ausfälle noch auf Hamburg zukommen.
Hören Sie doch erst einmal zu.
Daher hat diese Debatte einen bitteren Beigeschmack.
Während Lehrerstellen abgebaut werden und im KitaBereich ein Millionenloch entstanden ist, gibt es zusätzliches Geld für die Schulen in freier Trägerschaft. Dieser Schritt ist allerdings notwendig angesichts der drastischen Verschlechterung an den staatlichen Schulen, denn wenn diese Kürzungen an die Schulen in freier Trägerschaft durchgereicht würden, triebe man diese Schulen in den Ruin.
Das ist so sicher wie das Amen in der Kirche.
Wir gönnen allen Schülerinnen und Schülern eine bessere Ausstattung und bessere Planungssicherheit an den Schulen, aber ein gutes Gefühl können Sie dabei nicht haben, wenn Sie wissen, dass an anderen Stellen erhebliche Ressourcen weggenommen wurden und im KitaBereich das Finanzchaos gerade erst begonnen hat.
Herr Müller-Sönksen, können Sie bitte einmal zuhören.
Die Wahrheit ist ganz einfach. Sie wollen unbedingt vermeiden, über das KitaDesaster zu sprechen, weil sogar Ihnen das Krisenmanagement des Bürgermeisters peinlich ist. So kommen Sie heute vielleicht durch die Aktuelle Stunde, über die nächsten Wahlen kommen Sie mit Sicherheit nicht.
Und jetzt komme ich zum Thema.
Wir sind in diesem Hause im Konsens, dass die Schulen in freier Trägerschaft höhere staatliche Zuwendungen benötigen, um ihre Arbeit überhaupt fortsetzen zu können.
Die SPD wird der Novellierung des Gesetzes über Schulen in freier Trägerschaft daher ohne Änderungsanträge zustimmen.
Dennoch möchte ich im Namen meiner Fraktion einige Wünsche aussprechen, die aus unserer Sicht im Verfahren offen geblieben sind. Wir halten es für wünschenswert, wenn alle Schulen in freier Trägerschaft sich an Maßnahmen zur Qualitätssicherung, an externer Evaluation beteiligen. Uns ist es ein Anliegen, dass sich die Schulen in freier Trägerschaft im Interesse der Schüler und Schülerinnen an solchen Verfahren beteiligen. Dies haben die katholischen Schulen in der Vergangenheit bei der Hamburger LAU-Studie und der KESS-Studie vorbildlich getan.
Ein zweiter Wunsch zielt auf eine gestaffelte Ressourcenzuweisung an Schulen, die auf Schulgeld verzichten. Hier hätte es nach unserer Meinung Sinn gemacht, über eine Besserstellung solcher Schulen nachzudenken, gerade im Hinblick auf Schulen in sozialen Brennpunkten, die sich bemühen, Kinder jeglicher sozialer Herkunft sinnvoll zu bilden und zu erziehen.
A C
B D
Ein dritter Punkt liegt in der Berücksichtigung sozialer Kriterien bei der Bemessung der Finanzhilfe für die Schulen in freier Trägerschaft.
Das beinhaltet sowohl die ethnische Zusammensetzung als auch die Ressourcen der Elternhäuser. – Vielen Dank für Ihr Zuhören.
Hätte ich nicht so viel Zeit …
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Die SPD-Fraktion unterstützt den Antrag, einen Beitritt zu LUCI association zu prüfen und gegebenenfalls beizutreten. Der Gedanke, Gebäude von besonderer Schönheit und Bedeutung bei Dunkelheit anzustrahlen, hat eine lange Tradition auch in dieser Stadt und der Blick auf das Panorama der angestrahlten Türme unserer Hauptkirche und vor allem des Rathauses gehört traditionell zu den schönsten Seiten in dieser Stadt. Es ist wichtig und richtig, neue Beleuchtungskonzepte zu entwickeln, denn der gezielte Lichteinsatz kann Gebäuden, Denkmälern, Piazze und Straßen ein Stück Magie und Suggestion verleihen. Insofern übertreibt man nicht, wenn man sagt, dass durch eine intelligente Beleuchtung die Attraktivität der Stadt steigt und ihre Identität erst richtig zur vollen Entfaltung bringen kann.
Hamburg hat dafür ein besonders gelungenes Beispiel vorzuweisen; das hat schon Herr Mattner hier erwähnt. Wir denken natürlich alle an die wunderbare Illumination der Speicherstadt, einmalig in Europa, die in der letzten Legislaturperiode – auch wir haben das Projekt hier sehr unterstützt – auf Initiative des Beleuchtungskünstlers Michael Batz gestaltet wurde, und es gilt immer noch als ein einmaliges Projekt in Europa.
Die Zielsetzung der LUCI association findet unsere Zustimmung und wir würden es begrüßen, wenn Hamburg sich am Austausch von Konzepten und Erfahrungen urbaner Beleuchtungskultur mit anderen Metropolen beteiligt. Ein solcher Austausch wäre ein hervorragendes Beispiel für praktizierte und gelebte Internationalität.
Wo Licht ist, ist bekanntermaßen auch Schatten. Darum möchte ich an dieser Stelle einen Hinweis nicht unter den Tisch fallen lassen. Das Kunstwerk Hamburg besteht nicht nur aus den Attraktionen in der Innenstadt. Wir sollten deswegen Hamburgs Experten für diese Identität fragen, wenn wir einen Beleuchtungsmasterplan entwickeln, wie er in der 16. Sitzung vor anderthalb Jahren beschlossen wurde. Dabei denke ich an die Geschichtswerkstätten und Stadtteilarchive, die übrigens in den letzten Wochen begonnen haben, Mitarbeitern zu kündigen. Es wäre eine falsch verstandene Form der Stadtverschönerung, einerseits die Stadt zu beleuchten und andererseits die historische Substanz und das Wissen um diese Stadt gering zu achten und zu gefährden.
Wenn hier von der Schönheit Hamburgs durch faszinierende Beleuchtungsmaßnahmen die Rede ist, dann bedeutet eine Zustimmung unsererseits allerdings nicht, dass wir die Abschaffung anderer kultureller Kostbarkeiten hinzunehmen bereit sind. Um es deutlich zu sagen: Die Art und Weise, wie der Senat bestrebt ist, das Licht der Geschichtswerkstätten de facto abzudrehen, wollen wir nicht hinnehmen, denn der Glanz auf den Fassaden von Kirchen und Denkmälern wird uns nicht blenden, wenn an anderen Stellen wichtige kulturelle Errungenschaften im Dunkeln unterzugehen drohen.
Meine Damen und Herren! Meine Fraktion beantragt die Befassung des vorliegenden Antrags im Kulturausschuss schon allein deswegen, weil wir als Parlament einen Blick auf die Kosten eines solchen Beitritts werfen sollten. Es wäre sinnvoll, in diesem Zusammenhang noch einmal auf den Beschluss aus der 16. Sitzung zurückzukommen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir diskutieren heute zum wiederholten Male in diesem Jahr über die musikalische Bildung in Hamburg. Dass es dabei nicht nur um Wohlklang gehen kann, hat mit der prekären Situation der musikalischen Bildung in unserer Stadt zu tun. Ich will hier nicht die Arie "Früher war alles gut" anstimmen
"Bei Tempi Passati", aber unter dem jetzigen Senat wird die Situation nicht nur nicht besser,
nein, sie wird schlechter, meine Damen und Herren.
Das wird Ihnen die musikbegeisterte und fachkundige Öffentlichkeit im Hause bestätigen können, die ich bei dieser Gelegenheit herzlich begrüßen möchte.
Meine Damen und Herren, die nichtssagenden oder ausgebliebenen Antworten des Senats auf unsere Große Anfrage offenbaren, wie sehr die politische Beförderung musikalischer Bildung im Argen liegt. Sie zeugen erstens von fehlendem Problembewusstsein und zweitens von eklatanter Konzeptlosigkeit. Einige Beispiele, die symptomatisch für die gesamte Botschaft sind.
Erstens: Bei der Frage nach der Zahl der ausfallenden und der tatsächlich stattfindenden Musikstunden in Hamburger Schulen zieht der Senat blank. Er kennt die Zahlen nicht und bekennt, sie auch nicht kennen zu wollen, denn, so muss man die Antwort auf die Frage 5. c) verstehen, angesichts der Haushaltslage ließe sich daran ohnehin nichts ändern. Das ist eine reine Bankrotterklärung.
Zweitens: Auf die Frage nach der Bedeutung, die der Senat musikalischer Bildung zumisst, macht es sich der Senat allzu leicht.
Er hätte auch sagen können, Musik hat eine sehr hohe Bedeutung. Punktum! Keine Erläuterung, worin diese hohe Bedeutung ihren Ausdruck findet, vor allem nichts über konkrete Pläne oder Vorhaben.
Drittens: Der Senat führt aus, die wohlgemerkt sinkenden Zahlen der Schüler, die Musikunterricht belegen, würden darauf hindeuten, wie wichtig eine musikalische Förderung vor Schuleintritt sei. Was bitte hat das eine mit dem anderen zu tun? Eine derart aus der Luft gegriffene Pseudoerklärung kann eine sorgfältige Analyse beim besten Willen nicht ersetzen.
Viertes Beispiel: Der Senat erklärt, dass eine fachspezifische Bedarfsermittlung für Musiklehrerstellen nicht erfolge. Warum nicht? Hier können wir nur spekulieren. Ich vermute, der Senat möchte die Diskrepanz zwischen Soll und Haben beim Musikunterricht lieber gar nicht erst
wissen. Diese Grundhaltung, bloß keine überprüfbaren Angaben zu machen, zieht sich durch alle Antworten hindurch.
Es gibt in Hamburg eine Vielzahl musikpädagogischer Aktivitäten, Institutionen und auch an Zuständigkeiten. Was hier fehlt, ist eine vernünftige Verknüpfung all dieser Ansätze zu einem Gesamtkonzept. Stattdessen wird irgendwie ein neues Projekt initiiert, ohne sich auf das Bestehende zu beziehen. Ich erinnere an die Debatte zur musikalischen Breitenbildung vor wenigen Wochen.
Die Vogel-Strauß-Politik des Senators hat zur Folge, dass ihm und seiner Behörde von wegfallenden Neigungskursen nichts bekannt ist. Schüler, Lehrer und Eltern wissen aber wohl, was in den Schulen an Neigungskursen wegfällt. Es bleibt Senatsgeheimnis, weshalb die hervorragende und von ihm selbst hervorgehobene Kooperation zwischen Staatlicher Jugendmusikschule und Verlässlicher Halbtagsgrundschule derzeit nicht ausgebaut werden soll. Fakt ist, dass infolge des neuen Arbeitszeitmodells elf von 65 Grundschulen diese Zusammenarbeit bereits beendet haben. Darüber schweigt der Senat.
Meine Damen und Herren! Es gibt über das Thema nachhaltigen Diskussionsbedarf. Ich habe wahrgenommen, dass wir uns im Ziel, bessere musikalische Bildung, in diesem Hause einig sind. Wenn der Senat nichts dazu beitragen kann, ist hier die Bürgerschaft gefordert. Darum sollen wir uns auf Ausschussebene intensiver mit der Gesamtsituation befassen, um dem Senat beziehungsweise der zuständigen Fachbehörde aus der dokumentierten Perspektivlosigkeit herauszuhelfen. Das sollte das Ziel dieser Großen Anfrage sein. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Der Senat hat am 29. April beschlossen, dass Hamburg sich nicht als die europäische Kulturhauptstadt 2010 bewerben solle, da im Rahmen begrenzter Ressourcen andere Prioritäten gesetzt werden sollten. Während im Senatsleitbild „Wachsende Stadt“ beschrieben wird, dass Hamburg auch kulturell in der Liga der globalen Metropolen mitspielen soll, wird nun eine Unterstützung der Bewerbungen von Bremen und Lübeck angestrebt. Ich frage den Senat:
Erstens: Inwiefern entspricht diese Entscheidung der vom Senat angestrebten Stärkung der „Metropolfunktion“ und wie hat der Senat bei seiner Entscheidungsfindung die Möglichkeit berücksichtigt, die Bewerbung als Kulturhauptstadt im Rahmen der Strategie „Wachsende Stadt“ zu integrieren?
Zweitens: Wie ist es zu verstehen, dass Hamburg einerseits als Kulturmetropole von internationalem Rang positioniert werden soll, andererseits nach Senatseinschätzung die Ressourcen für eine Bewerbung mit immerhin europaweiter Ausstrahlung nicht vorhanden sind?
Frau Senatorin! Wie hat der Senat die kulturpolitische Substanz des Konzepts „Wachsende Stadt“ im Hinblick auf die Chancen einer Bewerbung als Kulturhauptstadt bewertet?
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Als frei gewählte Abgeordnete bin ich vor allem der Klarheit und Wahrhaftigkeit verpflichtet. Ich nehme diese Verpflichtung wahr, um ein paar deutliche Worte zur Entstehungsgeschichte dieses Antrages auszusprechen.
Wir debattieren heute über nichts anderes als über die Befassung eines kommerzialisierten Produktes aus dem Hause Yamaha Music in Hamburg. Es geht hier um das musikalische Konzept, von dessen Direktor Professor Hintz.
Meine Damen und Herren! Bei allem Respekt für das Engagement von Herrn Hintz für die musikalische Breitenbildung in dieser Stadt und bei allem Verständnis dafür, dass ein Geschäftsmann einen Absatzmarkt sucht,
habe ich für eines aber keinerlei Verständnis, und zwar dafür, dass sich die Schill-Fraktion nach dem Antrag zur „Gewaltprävention faustlos“ schon zum zweiten Mal als Drückerkolonne für Privatunternehmen profiliert mit Anträgen, die Ross und Reiter nicht nennen.
Das gilt sowohl für die Unternehmen, die Sie bei Ihren Anträgen im Auge haben, als auch für Ihr politisches Konzept, staatliche Einrichtungen im Bildungsbereich zugunsten von privaten Unternehmen zu schwächen. Als Orte der frühen Musikbegegnung nennen Sie zu Recht Krippe, Kita, Vor- und Grundschulen. Meine Damen und Herren, das Rad der Musikbildung muss an dieser Stelle sicherlich nicht neu erfunden werden. Ich nenne hier im Rahmen der Verlässlichen Halbtagsgrundschule die landesweite Kooperation zwischen Grundschulen und Staatlicher Jugendmusikschule. Hier gilt es, das erfolgreiche Modell, das an 57 Schulen praktiziert wird, auszubauen und weiterzuentwickeln.
Meine Damen und Herren der Schill-Fraktion, Ihr Antrag ist außerdem unaufrichtig, wenn Sie hier vollmundig versprechen, der Zugang zur Musik solle unabhängig von der sozialen Herkunft ermöglicht werden. Sie sind doch diejenigen, die seit eineinhalb Jahren nichts anderes als bildungspolitischen Kahlschlag in dieser Stadt betreiben.
Soziale Selektion ist geradezu das Gütesiegel Ihrer Politik und Sie singen hier das hohe Lied der sozialen Gerechtigkeit. Ihr Lehrerarbeitszeitmodell beschert den Musiklehrern ein Mehr von vier Stunden Unterricht in der Woche und das ist geradezu eine schallende Ohrfeige für alle Musikpädagogen in dieser Stadt. Auf jeden Fall kein Motivationsschub. Es ist schon – Herr Drews ist leider nicht da – dreist, wenn Herr Drews heute in der Presse Lehrer als verzogene Berufsgruppe, die auf hohem Niveau jammert, pauschal diffamiert. Dadurch können Sie die desolate Bildungssituation in dieser Stadt um keinen Deut verbessern.
Meine Damen und Herren! Ihren Antrag werden wir, obwohl er es eigentlich verdienen würde, nicht ablehnen. Ganz einfach deswegen, weil wir die musikalische Breitenbildung in dieser Stadt weiterhin gefördert sehen möchten. So aber, wie Sie da herangehen, streuen Sie den Leuten Sand in die Augen und das tut richtig weh. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Vermittlung und Stärkung sozialer Kompetenzen zur Vermeidung aggressiven Verhaltens gehören zum täglichen Brot aller Grundschulpädagogen und bilden geradezu das Rückgrat des schulischen Erziehungsauftrags. Dieser Auftrag kann sinnvollerweise durch geeignete Projekte untermauert werden. So gesehen ist „Faustlos“ ein solches Projekt und vom Prinzip her unterstützungswürdig.
Aber die dramatische Zunahme von Gewalt in Schulen, mit der Sie Ihren Antrag heute Abend begründen, entspricht nicht der Sachlage. Vielmehr verzeichnet die Kriminalstatistik der Polizei seit 1999 einen Rückgang der jungen Straftäter. Auch die Studien aus den Jahren 1998 und 2000 des Kriminologischen Forschungsinstituts Niedersachsen belegen einen Rückgang der Kinder- und Jugenddelinquenz bei einem gleichzeitigen Ansteigen der Anzeigebereitschaft der jugendlichen Opfer.
Ja, hören Sie zu, Herr Bauer.
Während in der zweiten Jahreshälfte 1998 noch 32 Prozent der befragten Schüler mindestens einmal von Schulgewalt betroffen waren, war die Rate im Jahre 2000 mit 25 Prozent signifikant niedriger. Das sind nackte Zahlen.
Das bedeutet, die präventive Maßnahme, die wir in der Vergangenheit ergriffen haben, zeigt die ersten sichtbaren Erfolge, meine Damen und Herren.
Das ist zwar noch kein Grund zum Jubeln, sondern vielmehr zum gemeinsamen Weitermachen im Sinne einer friedfertigen Schulkultur. So weit sind wir uns einig.
Wir sind aber nicht einer Meinung, wenn Sie „Faustlos“ damit begründen, dass es in dieser Stadt keine vergleichbaren Programme gibt.
Das ist nicht so und das sagen Sie auch selbst. Ich zitiere:
„Die Broschüre liegt jetzt vor. Darin werden auch die vielen Programme und Ansätze beschrieben, mit denen Schulen in der Vergangenheit für eine friedfertige Schulkultur und ein demokratisches Konfliktverständnis gekämpft haben.“
So Staatsrat Dr. Behrens in der „Handreichung“ zum Thema „Gewalt in der Schule – was ist zu tun?“.
In der genannten „Handreichung“ werden viele Maßnahmen zur Stärkung der psychosozialen Kompetenz vorgestellt, unter anderem das Programm „Fit und stark fürs Leben“. Dieses Programm aus dem Jahre 1998 ist erfolgreich angesetzt und evaluiert worden. Die Zahl von 450 Lehrern und Lehrerinnen, die in den letzten zwei Jahren an den entsprechenden Fortbildungen teilgenommen haben, spricht für sich. Wenn Sie „Faustlos“ in die Bildungspläne der Grundschulen aufnehmen, wie es in Ihrem Antrag beabsichtigt ist, zwingen Sie die Schule zum Erwerb eines Monopolproduktes, auf dessen weitere Entwicklung Sie keinen weiteren Einfluss haben, weil es rechtlich geschützt ist. Das finden wir aber pädagogisch, Frau Kasdepke, nicht so sinnvoll, gerade im Hinblick auf die Selbständigkeit der einzelnen Schulen.
In Ihrem Antrag fehlt außerdem jegliche Verfahrenstransparenz in Bezug auf den finanziellen Aufwand. Immerhin kosten die Unterrichtsmaterialien mindestens 448 Euro, die Schulungsangebote 105 Euro pro Person; das sind keine Peanuts.
Meine Damen und Herren! Auch das Institut für Lehrerfortbildung in Hamburg erarbeitet zurzeit ein Gesamtcurriculum für Krisenintervention und Konfliktmanagement. Alles in allem wäre es also sinnvoll, die gelaufene und laufende Arbeit zur Kenntnis zu nehmen und mit neuen Konzepten zu vergleichen, bevor wir hier heute ein neues Programm beschließen. Daher beantragen wir die Überweisung an den Schulausschuss. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich beziehe mich in erster Linie auf die Große Anfrage meiner Fraktion über die Ganztagsschule, denn selten ist eine bildungspolitische Maßnahme in Politik und Gesellschaft auf so große Zustimmung gestoßen wie der flächendeckende Aufbau von Gesamtschulen. Kultusminister, Foren, Bildung, Verbände und Parteien wollen – insbesondere seit PISA – eine Ausdehnung dieser Schulformen.
Die Bundesregierung ist dabei, die Bildungs- und Familienpolitik auf eine qualitativ neue, höhere Stufe zu heben.
Sie wird ein bundesweites Programm „Zukunft, Bildung und Betreuung“ mit einem Volumen 4 Milliarden Euro auflegen und unterstützt damit Länder und Kommunen, die Ganztagsschulen auszubauen.
Sie zieht damit die richtigen Konsequenzen aus dem PISASchock und setzt gleichzeitig ein eindeutiges Zeichen für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
Die SPD-geführten Senate haben trotz der Haushaltskonsolidierung in Hamburg schon seit 1988 mindestens eine Schule jedes Jahr in eine Ganztagsschule umgewandelt. Herr Lange, ich möchte an dieser Stelle sagen, das ist nicht jämmerlich, denn wir haben versucht, diese auch solide zu finanzieren.
Wir begrüßen daher besonders die Absicht, pro Jahr künftig drei Ganztagsschulen zu schaffen, auch wenn beim Hin und Her der Bildungspolitik dieser Koalition wenigstens Zweifel an der Machbarkeit bestehen dürfen.
Die Vorteile der Ganztagsschule liegen auf der Hand.
Unterrichten und Lernen lassen sich besser verteilen, Arbeits- und Erholungsphasen können sich besser ab
wechseln, Hausaufgaben effektiv und kompetent betreut werden.
Sie öffnet neue Möglichkeiten für die individuelle Förderung von Schülern. Mehr Zeit bietet auch die Möglichkeit für neue Unterrichtsformen, wie zum Beispiel für fächerübergreifende Unterrichtsmaßnahmen, Projektarbeit, Öffnung zum Stadtteil, stärkere Betonung des Musischen, Sport und Kreativität. Darüber hinaus haben Ganztagsschulen eine immanente familien- und sozialpolitische Bedeutung. Das ist für uns sehr wichtig. Wir brauchen mehr verlässliche Betreuung über den Vormittag hinaus.
Tatsache ist, dass die europäischen Nachbarländer mit besseren Betreuungsangeboten sowohl eine höhere Frauenerwerbsquote als auch eine höhere Geburtenrate nachzuweisen haben.
Berufstätige Mütter dürfen nicht länger als pädagogisch verdächtig gelten.
Viele Frauen wünschen, dass sie wegen der Versorgung der Kinder nicht auf die Berufstätigkeit verzichten müssen. Viele Betriebe wollen nicht auf ihre hoch qualifizierten Mitarbeiterinnen verzichten, weil sie ihre Kinder zu Hause versorgen müssen. Deshalb ist das Programm der Bundesregierung die richtige Antwort, die richtige Politik für Familien und keine Luftnummer.
Der jetzige Senat lässt dagegen Familien und Alleinerziehende bei der Organisation Kind, Beruf und Schule im Regen stehen.
Das hat auch die gestrige Debatte, Frau Koop, um das Abitur nach zwölf Schuljahren gezeigt. Es gibt hinsichtlich der Mittagessenversorgung zehn Wochen vor Beginn des neuen Schuljahres noch kein Konzept. Die Schüler können zwar in der Mittagszeit allein Spaghetti in den Topf werfen, aber sonst müssen sie warten, bis die Mütter abends nach Hause kommen.
Es ist aber unerlässlich, gerade für Hamburg den Ausbau von Ganztagsschulen als familien- und sozialpolitische Chance zu nutzen und zu erkennen,
denn die Rolle der Familie in der modernen Gesellschaft ist einem Wandel unterworfen und darf nicht länger idealisiert werden. Ihr pädagogischer Wirkungsradius ist nun einmal begrenzt und bedarf der Ergänzung nicht nur durch die Schule, sondern durch vernünftige und sinnvolle außerschulische Angebote.
Bei der Einrichtung neuer Ganztagsschulen ist es für uns selbstverständlich, dass in erster Linie soziale Brennpunkte berücksichtigt werden, denn Kinder aus unterprivilegierten Elternhäusern haben zuerst ein Recht darauf, dass häusliche Defizite kompensiert werden. Bei Familien mit Migrationhintergrund ist es außerdem enorm wichtig, dass durch die zusätzliche Zeit auch die sprachlichen Defizite verbessert werden können.
Die Ganztagsschule ist ein pragmatischer Pfad. Sie bietet die Möglichkeit, sinnvolle Handlungsperspektiven in den Schulen einzuführen und die Schüler auf das Leben in der
Zivilgesellschaft besser vorzubereiten. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Es gibt in der Tat ein sich wiederholendes Muster bei diesem Senat im Bereich Migration und Integration. Die traurige Melodie heißt: Bestehendes erst ungeprüft zu zerstören.
Die Begegnungsstätten als quartiersbezogene Integrationszentren, die eine jahrelange Erfahrung auf dem Gebiet Sprachvermittlung, Beratung und allgemeiner Prävention vorzuweisen haben, mussten 25 Prozent Kürzungen hinnehmen. Frau Schnieber-Jastram, so sehr ich Sie persönlich schätze, sind dies aber Zahlen unabhängig von ihrer Leistungsfähigkeit, ihrer Effektivität oder Heterogenität der Bevölkerung in den Quartieren. Das ist Fakt.
Sie wissen genau, dass so drastische Kürzungen für viele Einrichtungen das Ende der Fahnenstange bedeuten. Ihre Arbeit wird buchstäblich pulverisiert. Es ist unverantwortlich, die bestehenden Bindeglieder zu den verschiedenen Zuwanderergruppen einfach abzuschnüren, obwohl ein Integrationskonzept des Senats – wenn überhaupt – erst hinter verschlossenen Türen besteht.
Der diffamierende Brief vom Abgeordneten Braak an die Begegnungsstätte Rudolfstraße zeigt, dass die Koalition durchaus in der Lage ist, fremdenfeindliches Gedankengut in den eigenen Reihen zu integrieren, nicht aber die Zuwanderung in diese Stadt.
Vielen Dank, Herr Präsident. – Die Insinuation, Herr Braak, die Zuwanderer würden einen Gottesstaat auf deutschem Boden anstreben, ist eine Ungeheuerlichkeit ersten Ranges. Dazu hat sich in dieser Stadt bisher kein Parlamentarier hinreißen lassen.
Die Abschaffung der Ausländerbeauftragten und ihres kompetenten Stabes schlägt in dieselbe Kerbe, denn auch hier geht es darum, eine bewährte Struktur zu zerschlagen. Die Koalition fürchtet – Frau Goetsch hat das auch eben gesagt – offensichtlich die Unabhängigkeit, den Sachverstand, die kritische Begleitung.
In einer Zeit aber, in der die Gestaltung des Einwanderungslandes Deutschland als gesellschaftliche und politische Querschnittsaufgabe erkannt ist, kann die erfolgreiche Arbeit dieser unabhängigen Institution nicht durch ehrenamtliche Gutmenschen ersetzt werden, denn erfolgreich ist ein weisungsfreies und auf professionellem Niveau arbeitsfähiges Kompetenzzentrum für Integrationspolitik und Integrationsfragen.
Ein Integrationsbeirat kann dazu zwar eine sinnvolle Ergänzung sein, aber kein Alibi für dessen Abschaffung.
Volkswirtschaftliche Studien belegen, dass die Kosten für professionelle und gut koordinierte Integrationsleistungen niedriger zu Buche schlagen als die immensen Ausgaben für den Reparaturbetrieb am Ende einer missglückten Integrationskette. Das ist eine Tatsache. Ihre Kürzungen, meine Damen und Herren, werden uns deswegen volkswirtschaftlich und sozial teuer zu stehen kommen. Das ist keine Mär, hier liegen volkswirtschaftliche Studien zugrunde.
Das Wort Integration ist heute mehrfach gefallen. Dazu möchte ich Folgendes sagen:
Verschiedene Untersuchungen belegen entgegen dem verbreiteten Klischee, dass die allergrößte Mehrheit der Zugewanderten nicht rückwärts gewandt ist, nicht rückwärts gewandt lebt.
Herkunft, Religion, Ethnologie, Hautfarbe und Sprache sind zwar Quelle ihres Selbstwertgefühls, ihrer Identität und auch ihres Stolzes. Aber zugleich beharren Migrantinnen und Migranten in dieser Stadt nicht ausschließlich auf ihren Besonderheiten, sondern sind offen und mobil.
Sie respektieren die Normen der Mehrheitsgesellschaft. Das müssen Sie anerkennen.
Noch einen Satz. – Zugegebenermaßen ist Integration ein diffizil zu gestaltender Prozess, der einen Balanceakt zwischen dem Mitgebrachten und dem Vorgefundenen erfordert; das ist gerade die Formel, das Mitgebrachte und das Vorgefundene zusammen
zu einer Synthese zu machen. Dennoch gibt es Probleme...
Ich hoffe, dass es Ihnen bewusst ist, dass eine Gesellschaft mit einer großen Zahl ihrer Mitglieder nur die Alternative von...
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Meine Fraktion wird den Drucksachen 17/381 und 17/382 und insbesondere dem GAL-Zusatzantrag ihre Unterstützung und Zustimmung geben.
Die unter dem rotgrünen Senat eingeführten Modellklassen zur zweisprachigen Alphabetisierung – Italienisch/ Deutsch, Portugiesisch/Deutsch, Spanisch/Deutsch – sollen um eine deutsch-französische Grundschule ergänzt werden; das ist gut. Selbstverständlich unterstützen wir die Fortführung der italienisch-deutschen Grundschule mit einem bilingualen Angebot ab Klasse 5.
Europas Reichtum – das hat Frau Freund auch gesagt – ist der Reichtum einer vielfältigen und differenzierten Sprachenkultur. Aber hier hören, Frau Freund, unsere Gemeinsamkeiten auf.
Es gibt, wie Sie wissen, viel mehr Sprachen als Nationen, viel mehr Kulturen als Nationen und selbstverständlich gehören alle in Europa gesprochenen Sprachen zum europäischen Sprachenreichtum. Das ist Türkisch, das ist Kurdisch, das ist Farsi, das ist Afrikaans und das sind ganz viele andere Sprachen, die in unserem Sprachraum gesprochen werden. Alles andere, Frau Freund, ist nichts anderes als Linguizismus oder, wenn Sie es noch klarer hören wollen, als Sprachrassismus.
Übrigens hört die Globalisierung nicht an der Grenze der europäischen Länder auf. Es gibt einen wissenschaftlichen Begriff und der heißt: Linguizismus. Gucken Sie einmal im Wörterbuch nach, was das bedeutet.
Diese Modellklassen, Frau Freund, sowie die bilingualen Zweige an Gymnasien mit Fachunterricht in englischer und französischer Sprache und auch die Einführung von Englisch im Grundschulbereich sind allesamt Zeichen dafür, dass in der Hamburger Schullandschaft ein, allerdings notwendiger, Paradigmenwechsel stattgefunden hat. Wir haben uns befreit aus dem Korsett der Monolingualität und der Monokulturalität.
Und Sie, Frau Freund, nennen das Abschottung. Ich glaube, wir sprechen zwei unterschiedliche Sprachen. Ich rede jetzt allerdings nicht italienisch.
Meine Damen und Herren! Hamburg und seine Schullandschaft ist durch Migration geprägt
und damit meine ich die sprachliche Vielfalt. Wenn Sie „leider“ sagen, dann kommentiere ich das einfach nicht.
Ob Sie es bedauern oder nicht, das ist Fakt und zur Lebenswirklichkeit dieses Faktes gehören 30 Prozent Kinder, die eine andere Sprache sprechen. Sie repräsentieren einen Reichtum von über 100 Sprachen und Kulturen. Dennoch bleiben all diese Sprachen und Kulturen in den meisten Fällen ungenutzt und ungewürdigt. Sie werden überhaupt nicht kapitalisiert und das ist eine Schande.
Die Vermittlung der sprachlichen Kompetenzen von Schülerinnen und Schülern mit Migrationshintergrund ist seit 40 Jahren ein kontrovers diskutiertes Thema und Mittelpunkt bildungspolitischer Diskurse. Das sehen wir jedes Mal, wenn wir das Thema anfassen oder wenn wir überhaupt über diesen Personenkreis sprechen.
Auch in Hamburg, das gebe ich zu, war jahrelang die Sprachförderpolitik von einem kompensatorischen Gedanken geprägt. Aber mit der Novellierung des Hamburger Schulgesetzes im Jahre 1997 wurde die Förderung der Zweisprachigkeit zum Postulat und als Erziehungsauftrag der Schule sozusagen in das Gesetz eingebettet. Es heißt wörtlich:
„Kinder und Jugendliche, deren Erstsprache nicht Deutsch ist,“
hören Sie jetzt zu –
„sind unter Achtung ihrer ethnischen und kulturellen Identität so zu fördern, dass ihre Zweisprachigkeit sich entwickeln kann.“
Es geht also um die Erschließung von Qualifikationspotenzialen im Hinblick auf sprachliche Bildung.
Darüber hinaus wurde die interkulturelle Erziehung als eine von mehreren fächerübergreifenden Aufgaben der Schule bestimmt und gesetzlich verankert, ob Sie es wollen oder nicht. Ich darf Sie darauf hinweisen, dass auch der Landesschulbeirat die Erhöhung der Professionalität der Lehrer in Fragen der interkulturellen Erziehung gefordert hat.
Ein letzter Satz. Jenseits aller denkbaren Unterschiede in den Auffassungen kann sich niemand dagegen aussprechen und ich erst recht nicht, dass die Schule alle hier Lebenden so gut wie möglich zur Partizipation am öffentlichen Leben und am Arbeitsmarkt befähigt. Dafür ist die weitreichendste Beherrschung des Deutschen als hiesige Lingua franca eine unabdingbare Voraussetzung. Darüber hinaus sollen aber die lebensweltlichen Sprachen ihren eigenen Wert erhalten und das ist auch aus wissenschaftlicher Sicht eine positiv zu bewertende Entwicklung, denn es ist unstreitig, dass es der schulischen Mitwirkung bedarf, um das Beste aus den mitgebrachten Sprachen zu machen. Dass die Schulen den Zugang zu beiden Sprachen ermöglichen, ist umso wichtiger für Kinder, die nicht in bildungsnahen und wohlhabenden Familien aufwach
sen, für die die Eltern nicht ohne weiteres ausgleichen oder ersetzen, was die Schule versäumt.
Qualifizierung ist in diesem Zusammenhang wichtig, das heißt, die bilingualen Schulen sind ein Schritt in die richtige Richtung, sollen aber nicht unbedingt eine kleine Insel der Glückseligen und Ausgewählten bleiben. Insbesondere unterstütze ich die Intensivierung der Standortsuche für Grundschulen mit bilingualem Angebot in Türkisch/ Deutsch und in Russisch/Deutsch. Das ist eine erforderliche Entwicklung in dieser Richtung. – Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Nicht planbare und unkoordinierte Zuwanderung von Flüchtlingen und Aussiedlern stellen großen Metropolen wie Hamburg vor schwer lösbare Aufgaben. Deswegen sind die Schwankungen, die auf internationalen und europäischen Entwicklungen basieren, langfristig nur mit einem umfassenden Konzept für Zuwanderung und Integration zu bewältigen.
Die Bundesregierung hat längst diese Notwendigkeit erkannt und den Entwurf für das neue Zuwanderungsrecht entsprechend gestaltet. Es wäre politisch schädlich, wenn dieses so wichtige Reformprojekt dem bevorstehenden Wahlkampf geopfert würde.
Ein entscheidendes Instrument für die Eingliederung von Flüchtlingen in den Kommunen ist bekanntlich die Bereitstellung von angemessenem Wohnraum. Jedoch zeigt die Antwort des Senats auf die Große Anfrage der GAL, dass trotz aktueller Entspannung der Lage weiterhin ein strukturelles Problem besteht.
Mit der Größenordnung von 20000 Menschen in öffentlichen Wohneinrichtungen können und wollen wir uns auch nicht zufrieden geben. Diese Situation verhindert nicht nur Integration, sie schafft noch zusätzliche fiskalische Probleme; das wissen alle hier im Haus.
Die Anfrage der GAL verschafft uns heute allerdings keine nennenswerten neuen Erkenntnisse. Die derzeitigen Verhältnisse mit einer dauerhaften Überlastung auf den Schiffen in Neumühlen sind schlicht und einfach als menschenunwürdig zu bezeichnen und bereiten außerdem den Nährboden für gesellschaftliche Folgeprobleme. Darüber müssen wir uns im Klaren sein, dass humanitäre Regelungen wie angemessene Unterbringungen nicht nur dazu dienen, individuelle und leidvolle Schicksale zu lindern, sie dienen vor allem der Prävention und dem sozialen Frieden in dieser Stadt.
Hier gibt es gar nichts zu lachen.
Eines muss hier in aller Deutlichkeit gesagt werden: Hamburg hat in der Vergangenheit aufgrund des ungerechten Verteilungsschlüssel der Bundesländer eine besonders hohe Zahl von Flüchtlingen ohne dauerhafte Aufenthaltsperspektiven aufnehmen müssen; das ist eine Wahrheit.
Dies gilt übrigens für die Gruppe der minderjährigen unbegleiteten Flüchtlinge.
Die massiven Bemühungen des rotgrünen Senats für eine gerechte Verteilung haben nach langer Blockade im Bundesrat zu der heutigen Entspannung geführt.
Hören Sie erst einmal zu, dann können Sie später immer noch Ihre Kritik üben.
Was Hamburg selbst angeht, so besteht die eigentliche politische Herausforderung in der Gestaltung der Folgeunterbringung. Dabei wäre es geradezu töricht, die verschiedenen Bedarfsgruppen gegeneinander auszuspielen. Wenn darüber hinaus Frau Möller gegenüber der „Welt am Sonntag“ auf die besonders stark betroffene Gruppe der Spätaussiedler hinweist, dann könnte dies als Hierarchisierung der Dringlichkeit verstanden werden.
Die SPD-Fraktion kann und will sich nicht der Verantwortung für diese Probleme entziehen, die in den vergangenen Jahren nicht gelöst worden sind. Dennoch sieht es so aus, dass die dezentrale Unterbringung von Zugewanderten oft genug auf Widerspruch vor Ort gestoßen ist. Neben den unbegründeten Ängsten und den leider immer wieder artikulierten Formen von gewöhnlicher und alltäglicher Ausländerfeindlichkeit gibt es auch sicherlich real existierende Probleme. Diese sind aber nur durch umfassende Konzepte und durch gemeinsame Anstrengungen zu lösen, die neben Wohnen auch Bildung, Sprachförderung und Beschäftigung beinhalten.
Lassen Sie mich nun etwas zu den Kapazitäten der Folgeeinrichtungen sagen. Es kommt darauf an, die 3400 Menschen mit Wohnberechtigung aus der ersten Folgeunterbringung herauszuholen und in bezahlbare Wohnungen zu vermitteln; das hat auch Frau Möller ausdrücklich gesagt. Hier müssen gemeinsame Anstrengungen unternommen werden. Dass hier Operationalisierungsmöglichkeiten bestehen, hat das Modellprojekt Harburg schon gezeigt. Durch eine Vereinbarung zwischen Bezirksamt, BAGS, SAGA, GWG und der privaten Wohnungswirtschaft konnten kurzfristig 300 Flüchtlinge in Wohnungen untergebracht werden. Das ist die Wirklichkeit, meine Damen und Herren.
Diese Vereinbarung, die noch bis Ende 2006 läuft, ist beispielhaft und sollte auch auf andere Bezirke übertragen werden. Das Exempel zeigt, dass sozialstaatliches Handeln zur Lösung der Probleme immer noch dinglich ist und nicht das Postulat herrscht, den Staat auf seine so genannten Kernaufgaben, insbesondere im Bereich der Repression, zu limitieren.
Bei der Beschaffung von Wohnraum für Flüchtlinge gilt es immer, die Integrationsbereitschaft der ansässigen Bevölkerung nicht zu überfordern. Das finde ich richtig und wichtig. Das Harburger Projekt setzt deshalb auf Dezentralität und zieht die richtigen Konsequenzen aus Erfahrungen der Vergangenheit.
Richtig ist in diesem Zusammenhang, dass wir innerhalb Hamburgs eine kommunale Solidarität brauchen; das ist überhaupt das Wort des Augenblicks.
Dennoch hilft es nicht weiter, pauschal die Unterbringung in bestimmten Stadtteilen wie – um einen Vorschlag von Frau Möller zu nennen – zum Beispiel Barmbek-Süd zu fordern. Ich denke, am Grünen Tisch kann man die gleich
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mäßige Verteilung der Bevölkerungsgruppe nicht herstellen. Es geht darum, die sensiblen Biotope der Stadtteile sorgfältig zu untersuchen und die richtigen Lösungen für die Bevölkerungsgruppen zu finden.
Abschließend möchte ich sagen: Eine vernünftige Weiterentwicklung des Harburger Pilotprojekts kann eine spürbare Verbesserung der Lebensbedingungen von Zuwanderern ermöglichen; das wird uns allen zugute kommen. – Vielen Dank.