Andrea Rugbarth
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Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich finde es völlig in Ordnung, dass die SPD dieses Thema angemeldet hat,
und ich bin ein bisschen entgeistert, Herr Dr. Kluth, dass Sie das als Schnapsidee titulieren. Erstens ist es nicht gerade eines Parlaments würdig, das so zu titulieren,
und zum anderen ist es unsere Pflicht, die Wähler und Wählerinnen draußen, die Steuerzahler zu informieren, und zwar ohne Diskonebel und Maske, Herr Kerstan. Bis auf diesen einen Ausrutscher mit der Schnapsidee fand ich die Debatte bis jetzt allerdings sehr von dem Ernst getragen, der diesem Thema auch angemessen ist.
Keiner ist hier in überschwänglichen Jubel ausgebrochen, sondern jeder der Kollegen – Kolleginnen waren nicht dabei – hat sich dahingehend geäußert, dass es ein schönes Ergebnis ist, ein Ergebnis, das uns in die Zukunft führen wird, aber dass wir natürlich noch nicht am Ende der Fahnenstange angelangt sind und noch weitere Schritte vor uns haben. Was mich aber stört an der Stelle, sind so ein paar reflexhafte Reaktionen, auf die ich noch einmal eingehen möchte.
Fakt ist doch, dass wir innerhalb von fünf Jahren die Bilanzsumme einer internationalen Zockerbank von 300 Milliarden Euro auf etwa 100 Milliarden Euro reduziert haben. Das ist ein enormes Ergebnis. Der Finanzsenator hat es angedeutet, dass die Risiken, die die Länder absichern, von 185 auf unter 60 Milliarden Euro heruntergedrückt werden konnten, und das ist doch eine enorme Leistung. Und bei dem, was die Herren Hackbusch und Dr. Kluth immer machen, die die ganze Zeit am Geschäftsmodell herummäkeln,
fragt man sich doch, wie sich die über 3000 Mitarbeiter dieser Bank fühlen müssen, wenn es ständig
welche gibt, die sagen, was ihr da macht, ist alles Unfug.
Na, Herr Schinnenburg – erstens, zweitens, drittens?
– Wir sind fast unter uns.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Sie haben versucht, es so darzustellen, Herr Stemmann, als wäre die Wirtschaftsförderung in den Bezirken nun nicht mehr möglich, weil es eine böse, böse SPD gäbe, die dort gekürzt hat.
Wir wollen das doch mal wieder zurechtrücken.
Ihr erster Punkt lautet: Kürzungen zurücknehmen. Dann gehen wir doch einmal in die Historie. 1980 hat ein weitsichtiger SPD-Senat unter Bürgermeister Klose sieben neue Stellen eingeworben in der Wertigkeit A13/A14 für die Wirtschaftsförderung in den Bezirken.
Und was hat hinfort angeblich die CDU gemacht? Von wegen gefördert, Pustekuchen. Erinnern Sie sich noch an die Streichliste von Senator Frigge? 13 Millionen Euro sollten gestrichen werden, und nur dem Einsatz der Bezirksamtsleiter ist es zu verdanken, dass die Wirtschaftsförderung in den Bezirken nicht massiv gekürzt wurde, sondern dass die Ansage und die Vorgabe an die Bezirke dann lautete – ganz allgemein senatsseitig –, es sollten Einsparungen von zwei Stellen des gehobenen Dienstes aus dem WBZ, dem Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt, vorgenommen werden. Das betraf dann natürlich auch die Wirtschaftsförderung. Und seit dieser Zeit – das haben Sie durchaus richtig festgestellt, und es war keine SPD-Kürzung – sind die Wirtschaftsförderer, wie in Ihrer Anfrage dargestellt, noch mit anderen Aufgaben betraut, mit Immobilienkoordination oder mit Leitung und dergleichen mehr. Das ist eine Folge der CDU-Politik, wenn ich das so richtig verstanden habe. Seit 2010, Herr Stemmann, nix da SPD, Irrtum.
Punkt 2 des Petitums: in jedem Bezirk wieder eine Vollzeitstelle einrichten und in Wandsbek sogar
zwei. Nun habe ich mich total verzweifelt gefragt, wieso unbedingt in Wandsbek zwei Stellen. Ich hätte aus dem Bauch heraus gesagt, eigentlich ist der Bezirk Hamburg-Mitte derjenige, wo sehr viel Gewerbe ist, wieso sollen die nicht mehr bekommen. Ich habe es herausgefunden und das heute auch mitgebracht. Die Bezirksverwaltungen haben jetzt in ihrer eigenen Verantwortung – die Bezirke, wohlgemerkt, nicht der Senat – überlegt, wie sie denn zukünftig Einsparungen vornehmen können, weil natürlich auch in den Bezirken sehr genau hingeschaut wird, wofür das Geld ausgegeben wird. Da hat Wandsbek tatsächlich 0,1 VZÄ, also Vollzeitäquivalente
ja, so viel – für 2013 schon eingespart, und es sollen noch einmal 0,5 ab 2014 sein. Daher vermute ich, dass Ihre Ansage lautete, in Wandsbek solle es mehr sein.
Nun ist das aber nichts, wie Sie unschwer erkennen können, was der Senat veranlasst hat, sondern die Bezirke, und da gehört es auch hin, Herr Stemmann.
Wir haben im Zuge der Bezirksverwaltungsreform 2005 sehr viel Verantwortung in die Bezirke gegeben, Herr Kerstan. Es ist Ihnen sehr wohl bekannt,
dass die Wirtschaftsförderung seit dieser Zeit in den WBZ mit angesiedelt ist. Und wenn die Bezirke dort eine andere Zuordnung treffen und die Wirtschaftsförderer nicht 1:1 mit Wirtschaftsförderung beauftragen, dann müssen wir einmal unsere Bezirksabgeordneten in den diversen Bezirken befragen und ihnen sagen, sie sollten darauf achten. Das ist die Ansage, aber es geht nicht von uns in der Bürgerschaft aus.
Der heißeste Punkt, Herr Stemmann, ist der dritte Punkt, die Gegenfinanzierung. Sieben Vollzeitstellen aus der Zentralverwaltung der BWVI sollen eingespart werden, damit man diese dann in die Bezirke geben kann. Das habe ich allen Ernstes nicht kapiert. Wo ist denn da der Sachzusammenhang, bitte schön?
Das ist ungefähr die gleiche Nummer, als wenn man sagen würde, es fehlen Pflegekräfte, dann sparen wir bei den Schornsteinfegern ein. Herr Stemmann, was soll das? Es findet doch keine Aufgabenverlagerung aus der Zentralverwaltung statt. Es ist auch mit gar keiner Aufgabenkritik verbunden und dergleichen mehr.
Die richtige Frage an den Senat wäre vielmehr – und das hätte man durchaus tun können –, doch einmal den quantitativen Aufgabenumfang der zukünftigen Wirtschaftsförderung in den Bezirken zu ermitteln und diese dann mit den vorhandenen abzugleichen. Dann wäre aber auch nicht der Senat, sondern es wären tatsächlich wieder die Bezirke verantwortlich, das umzustellen.
Wir können doch fragen. Das ist mehr oder weniger eine Aufforderung an die Bezirke, mehr für die Wirtschaftsförderung zu tun, wenn man das quantitativ und qualitativ feststellen würde.
Ich bezweifele aber, dass man genau das feststellen würde, denn es ist ein bisschen zu kurz gesprungen. Wenn Sie die Rahmenbedingungen betrachten, und das in einer Zeitreihe von drei Jahren, und sagen, die Anzahl der Neuansiedlungen schwanke, dann ist das so. Sie schwankt zwischen 69 und 75 Unternehmen. Daraus abzuleiten, dass es jetzt ganz rapide bergab ginge, das sehe ich noch nicht.
Interessanter war da schon die Schriftliche Kleine Anfrage, die unser Kollege Herr Dr. Kluth 2013 gestellt hat, und zwar zu den Abwanderungen von Hamburg nach Schleswig-Holstein und zurück. Das war eine sehr interessante Abfrage, von der wir sogar hinsichtlich der Arbeitsplätze profitiert haben. Leider war die Zeitreihe noch nicht bis 2014, aber das kann man nachholen.
Eine angeblich mangelnde Wirtschaftsförderung in den Bezirken dafür verantwortlich zu machen, dass tesa sich bei uns nicht ansiedeln konnte, war auch traurig.
Das finden, glaube ich, fraktionsübergreifend alle.
Nichtsdestotrotz fanden Gespräche statt, und zwar nicht nur mit der Wirtschaftsförderung, sondern tatsächlich auch mit dem Bürgermeister und Senator Horch. Letzten Endes gibt es auch eine unternehmerische Freiheit, indem sie nämlich unsere Angebote an Flächen, die sehr wohl vorhanden waren, nicht wahrgenommen haben. – Ich danke Ihnen, meine Damen und Herren.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Gehen wir doch gleich auf das zuletzt Gesagte ein. Herr Dr. Kluth, es gab eine Bundesratsinitiative, ausgegangen vom sächsischen Ministerpräsidenten, weil er zu Wahlkampfzeiten versprochen hatte, dass er dafür sorgen werde, diese Vorfälligkeit bei den Sozialversicherungsbeiträgen wieder zurückzunehmen. Damit hat er dann seinen Koalitionspartner, die FDP in Sachsen, mit in die Haftung genommen. Sie vertritt das auch, und das ist von der Sache her in Ordnung. Auf der Wirtschaftsministerkonferenz hat er in Dresden im letzten Jahr diesen Vorstoß gemacht und die Zustimmung der anderen Wirtschaftsminister der anderen Bundesländer nicht erhalten.
Seit der Zeit – wir sind jetzt ungefähr der sechste, siebte oder achte Landtag – kreiselt in ganz Deutschland ständig dieser FDP-Antrag – wortgleich, nebenbei gesagt – durch die Gegend. Und alle Landtage müssen sich jetzt damit beschäftigen.
Sämtliche Landtage beschäftigen sich seit dieser Zeit ausführlich mit diesem Antrag der FDP, und alle Landtage lehnen es ab, bis auf die zwei von Ihnen genannten. Warum wohl? Rot-Grün hat 2005 in einer Entscheidung zugunsten der gesellschaftlichen
Stabilität eine harte Entscheidung getroffen, die zugegebenermaßen die Wirtschaft sehr stark belastet hat. Die rot-grüne Bundesregierung hat ein fantastisches und unsere Gesellschaft sicherndes Rentenentlastungsgesetz beschlossen. Die 20 Milliarden Euro, die dort seinerzeit einmalig hineingespült wurden, haben natürlich die Wirtschaft, die Selbstständigen, insbesondere die kleinen Unternehmen, sehr stark belastet,
aber wir haben eine gesellschaftliche Verantwortung. Und aus diesem Grund haben wir das damals so getragen. Tatsächlich ist aber die Liquiditätsbelastung an dieser Stelle dem gegenüberzustellen, was in die Kassen der Sozialversicherungsträger hineingespült wurde. Herr Dr. Kluth führte aus, wie viele Milliarden da jetzt lägen. Genaugenommen, Herr Dr. Kluth, sind es 1,7 Monatsausgaben. Das war früher schon höher, und wir können nicht davon ausgehen, dass das eine ausreichende Liquidität …
Sie können gern ans Mikrofon gehen, dann haben alle etwas von Ihnen.
Nachdem ich Sie nun dazu aufgefordert habe, muss ich Ihnen jetzt leider die Genehmigung erteilen, Herr Ritter.
Dieses wird genauso aus den Beiträgen, die monatlich in die Kassen hineingespült werden, bezahlt; logisch.
Herr Ritter, Sie wissen genauso gut wie ich, dass es eine gesetzliche Rücklage gibt, die nicht angeknabbert werden darf. In dem Moment, wo diese Rücklage unter einen gewissen Wert sinkt, muss die Bundesregierung eintreten und die mangelnde Liquidität auffüllen. Das ist Ihnen doch alles be
kannt, nun tun Sie doch nicht so, als ob ich Ihnen hier etwas völlig Neues erzähle.
Sie wollen etwas zurücknehmen und sagen zu Recht, das verursache wiederum Verwaltungsaufwand. Wozu? Wir brauchen keinen neuen Verwaltungsaufwand. Die Firmen haben sich daran gewöhnt, dass Sie das im Gegensatz zu früher 14 Tage eher zu bezahlen haben, und wer Schwierigkeiten hat, zum Monatsende die Beiträge zu zahlen, der wird auch 14 Tage später Schwierigkeiten haben. An der Stelle können wir mit Ihnen ganz einfach nicht mitgehen.
Noch etwas anderes. Sie haben in Ihrem Antrag – das haben Sie wunderschön falsch von den anderen Landtagen abgeschrieben – davon gesprochen, dass man 24-mal berechnen müsse für ein Jahr. Zwölfmal im Jahr werden die Beiträge abgeführt, nicht 24-mal. Und für Betriebe mit unterschiedlichen Arbeitsstunden pro Monat gibt es entsprechende Programme, dass der Beitrag geschätzt wird, der voraussichtlich zu zahlen sein wird, und dass das, was darunter oder darüber ist, im nächsten Monat ausgeglichen wird, also tatsächlich die Korrektur dort erfolgt. Sollten Sie ein Steuerbüro haben, welches 24 Abrechnungen macht, dann helfe ich Ihnen gern weiter mit meinem Steuerbüro, die machen das nämlich nur zwölfmal und nicht 24-mal. – Danke.
Sehr geehrte Damen und Herren, Frau Präsidentin!
Nein, wir haben es uns nicht anders überlegt.
Wir können alle nicht sicher sein, ob die Konjunktur weiterhin so stabil verläuft, wie sie momentan verläuft. Sie riskieren mit dieser Entscheidung, wie Sie sie gern getroffen hätten, ganz einfach, dass dieses Liquiditätspolster aufgebraucht wird. Und was wäre dann die Folge? Denken Sie doch einmal ein bisschen weiter. Wer würde denn letzten Endes damit belastet? Natürlich würden dann wieder die Arbeiter und die Angestellten belastet, weil dann eventuell eine Erhöhung der Rentenbeitragssätze und der Krankenkassenbeiträge erfolgen müsste.
Sie wollen doch dieses Liquiditätspolster wieder auflösen. Wenn wir dem zustimmen würden, dann hätten wir kein Liquiditätspolster mehr. Frau Suding, können Sie so weit rechnen? Das ist doch nicht zu fassen.
Sie nehmen ganz einfach in Kauf, dass eventuell Arbeiter und Angestellte das ausgleichen müssen oder alle paar Jahre wieder eine Änderung erfolgt.
Frau Fegebank, ich werde nicht auf Ihre bundespolitischen Einwürfe antworten, weil es Spekulation ist, was Sie gerade gesagt haben. Jetzt geht es um ein ganz konkretes Problem. Herr Dr. Kluth hat mich angegriffen als mittelstandspolitische Sprecherin. Herr Dr. Kluth, ich bin selbstständig, ich bin Unternehmerin. An dieser Stelle weiß ich ganz genau, wo ich zu stehen habe und dass eben auch Mittelstand eine gesellschaftliche Verantwortung hat. Wir betreiben hier keine Klientelpolitik wie Sie.
Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Präsident! Lassen Sie mich mit dem Schlusswort des agrarpolitischen Konzepts beginnen:
"Pulsierende Metropole und ländliche Räume gehören zum Wohle Hamburgs und seiner Bevölkerung untrennbar zusammen."
Mit diesem Konzept setzt der SPD-Senat einen weiteren Akzent in seiner erfolgreichen Wirtschaftspolitik.
Nicht nur Hafen, nicht nur Handel, nicht nur Mittelstand und Handwerk, nein, an diesem Tag bekennt sich der Hamburger Senat auch eindeutig zur Hamburger Agrarwirtschaft.
Hamburgs Fläche wird auch heute noch zu fast einem Fünftel landwirtschaftlich genutzt. Derzeit sind es 14 300 Hektar. In den Sechzigerjahren waren es einmal über 26 000 Hektar. Die Landwirtschaft hat sich in den letzten Jahren durch einen enormen Strukturwandel verändert, nicht nur in Europa, auch in Deutschland, in Hamburg. Auch die Landwirtschaft hat sich den Anforderungen der Gesellschaft zu stellen. Daher sind effizientere Produktionsmethoden unter Berücksichtigung wissenschaftlicher Erkenntnisse und der Beachtung des Umwelt-, des Klima- und des Ressourcenschutzes in der Agrarwirtschaft ebenso Grundlagen moderner Betriebsführung wie auch in anderen Produktionsbereichen. Das vorgelegte Konzept des Senats benennt Punkt für Punkt die Fördermaßnahmen für die Zukunft unserer modernen Agrarbetriebe: Investitionsförderung für Wirtschaftsgüter, Investitionen in die Struktur der Betriebe, Förderung des ökologischen Anbaus, Fachberatung und Weiterbildung in den Betrieben und, nicht zu vergessen, Förderung der ländlichen Infrastruktur und des lokalen Absatzes der Produkte. All das findet sich im agrarpolitischen Konzept.
Es lohnt sich, unsere Landwirtschaft zu erhalten, aber in einer Großstadt befindet sie sich wie kaum ein anderer Wirtschaftszweig in einem besonderen Spannungsverhältnis hinsichtlich der Flächen. Die Agrarwirtschaft ist in den letzten Jahrzehnten zwangsläufig in Konkurrenz mit den Erfordernissen moderner Siedlungspolitik geraten. Nicht ohne Grund wird daher das Flächenmanagement von den Landwirten als das Herzstück des agrarpolitischen Konzepts benannt, denn Grundlage agrar
wirtschaftlicher Produktion ist die Fläche. Fast jeder Industriezweig kann seinen Standort verlagern, nicht so die Landwirtschaft. Der Hamburger Landwirtschaft wurden in den letzten 20 Jahren durchschnittlich 380 Hektar jährlich an landwirtschaftlicher Nutzfläche entzogen, und darüber hinaus wurden Flächen für die Umsetzung naturschutzfachlicher Ausgleichsmaßnahmen herangezogen. Beides, Infrastruktur, Wohnungsbau, Gewerbeansiedlung auf der einen Seite und Ausgleichsmaßnahmen – die übrigens über den Vertragsnaturschutz auch von den Landwirten bewirtschaftet werden, ohne die wir diese naturschutzfachlichen Aufgaben gar nicht erfüllen könnten – auf der anderen Seite, bedeutete im Endeffekt für die Landwirtschaft eine dramatische Verschlechterung hinsichtlich der klassischen landwirtschaftlichen Nutzung der Flächen. Es waren die Vorgängersenate, die dieser Entwicklung leider keine Beachtung geschenkt haben. Es ist der SPD-Fraktion zu verdanken, dass wir genau an dieser Stelle den Finger in die Wunde gelegt und ein Flächenmanagement gefordert haben.
Zukünftig wird der Zugriff auf landwirtschaftliche Flächen in einem Clearingverfahren in gemeinsamer Verantwortung aller beteiligten Behörden erörtert und geplant, und zwar bevor unumkehrbare Fakten geschaffen werden, so wie es unsere Fraktion in unserem Antrag gefordert hat und wie es auch im Bundesnaturschutzgesetz vorgeschrieben ist. Das im Agrarkonzept genannte Ökokonto ist ein weiteres Mittel, um Flächenverluste in der Landwirtschaft zu verhindern. Hier kann man bereits erfolgte, nicht zweckgebundene Kompensationsmaßnahmen, Überkompensationen und Ähnliches in ein Punktesystem einbuchen und für zukünftige Bau- und Infrastrukturmaßnahmen zur Verfügung stellen. Ziel des Clearingverfahrens und des Ökokontos ist es, landwirtschaftliche Produktionsflächen zu schützen, sie nicht weiter zu zergliedern, sondern sie zu erhalten und zu fördern. Mit den vorgenannten Maßnahmen hat der Senat eine klare politische Position bezogen, um unseren Hamburger Agrarbetrieben ein hohes Maß an betrieblicher Planungssicherheit zu geben.
Lassen Sie mich noch auf zwei Aspekte hinweisen, die gerade sehr aktuell sind und die wir in unserem agrarpolitischen Konzept aufgegriffen haben. Wir werden der Charta von Florenz, einem Verbund von Regionen, die den Anbau gentechnisch veränderter Organismen ablehnen, beitreten. Das bekommt eine besondere Brisanz durch die Tatsache, dass gerade heute im Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft des Bundestags der Vorschlag des griechischen EU-Ratspräsidenten diskutiert wurde, bei Zulassungsverfahren gentechnisch veränderter Pflanzen solle zukünftig eine Konsultationspflicht der Staaten mit den Unternehmen bestehen. Das ist eine Position, der wir uns
nicht anschließen können. Deswegen ist es ganz wichtig, dass wir an dieser Stelle ein Zeichen setzen und sagen, wir treten der Charta von Florenz bei.
An anderer Stelle sind Kontrollen wichtig und werden zukünftig noch an Bedeutung gewinnen. Ich spreche vom Handel mit illegalen Pestiziden. Illegale, gefälschte Pestizide haben weltweit einen Marktanteil von 25 Prozent und gefährden Mensch und Umwelt; ihre Verbreitung hat wahrlich ein bedrohliches Ausmaß erreicht. Die in den illegalen Pestiziden meist unerkannt enthaltenen Substanzen schädigen sowohl Arbeitnehmer in der Landwirtschaft als auch private Anwender, belasten grenzüberschreitend Natur und Lebensmittel und untergraben letztlich auch das Vertrauen in unsere Landwirtschaft.
Wir haben in den letzten Jahren bereits sehr viele Maßnahmen unternommen, um diese meist aus dem asiatischen Raum kommenden gefälschten Produkte rechtzeitig zu identifizieren und EU-weit die gesetzlichen Grundlagen dafür zu schaffen, die Einfuhr dieser Pestizide europaweit zu verhindern. Dass dieser Kontrollbereich weiterhin vom Senat unterstützt wird, wird sicherlich unser aller Zustimmung finden. Und wir können uns freuen, dass der SPD-Senat bei diesem wie bei allen anderen vorgenannten Themen die Weichen langfristig für die weitere Entwicklung und Unterstützung unserer Agrarwirtschaft stellen wird.
Ein Wort noch zum Antrag der LINKEN. Frau Heyenn, wir werden auch Ihren Antrag an den Ausschuss überweisen, weil es sich lohnt, über ihn zu sprechen, aber das agrarpolitische Konzept spricht für sich. Wir werden Ihren Antrag in weiten Teilen mittragen können, aber nicht in allen Punkten. – Danke.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Neue Finanzierungswege für den Mittelstand …
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Herr Heintze, vorliegend haben wir es mit zwei Anträgen zu tun, mit einem der CDU und einem Zusatzantrag der FDP bezüglich der vier großen Player im maritimen Bereich, die sich in öffentlichem oder zumindest in teilöffentlichem Besitz befinden. Während die CDU eigentlich nur den Senat auffordert, eine Gesamtstrategie vorzulegen, setzt die FDP noch eins drauf und fordert zusätzlich noch jede Menge Zwischenberichte. Zwei Fragen haben sich mir aufgedrängt, als ich Ihre Anträge gelesen habe. Zunächst ein
mal zur HHLA als das älteste Unternehmen am Standort.
Es wurde 2007 von einem CDU-Senat teilprivatisiert. Die HSH in der heutigen Eigentümerstruktur gibt es seit 2003. Wenn mich nicht alles täuscht, war damals auch die CDU an der Regierung. Seit 2007 ist sie ständig aufgrund der bekannten Tatsachen im Fokus von Bürgerschaft und Senat.
Im Jahr 2005 wurde das damalige Amt Strom- und Hafenbau zu einer Anstalt des öffentlichen Rechts umgebaut, zur HPA; meines Erachtens nach auch zu CDU-Zeiten. Hapag-Lloyd ist mit einem Anteil am Konsortium Albert Ballin 2008 in das Portfolio der HGV aufgenommen worden. Wieso, habe ich mich gefragt, hat eigentlich der bei den genannten Entscheidungen agierende, regierende und amtierende CDU-Senat, in dessen Ägide die meisten wirtschaftlichen und gesellschaftsrechtlichen Veränderungen dieser Unternehmen stattgefunden haben, niemals ein Strategiepapier vorgelegt?
Hatten Sie keine Lust oder gute Gründe? – Schweigen auf der Bank. Ich sage Ihnen dann anschließend die Gründe.
Zum FDP-Antrag fiel mir natürlich auch eine Frage ein. Sie fordern jede Menge Berichtsersuchen, sechs Stück – dagegen ist die CDU mit der Forderung nach einem Berichtsersuchen noch dezent –, deren Inhalte wir im Ausschuss Öffentliche Unternehmen – HSH haben wir jedes zweite Mal –, im Wirtschaftsausschuss, im Haushaltsausschuss und auch im Plenum bereits des Langen und Breiten debattiert haben. Es gibt hier viel Transparenz; wir bekommen ständig Meldungen vom Senat den aktuellen Stand betreffend, teilweise in persönlichen Obleutegesprächen. Wenn Sie nun zusätzlich noch Berichtsersuchen fordern, dann frage ich mich als Erstes, ob Sie eine Beschäftigungstherapie für die Behörden vorhaben.
Dann sehen Sie also auch ein, dass es anstrengend ist.
Wir werden dem aber nicht zustimmen, Herr Dr. Kluth, weil wir einen Senat haben, der handelt, und das tut er gut, das tut er schnell und das tut er richtig.
Insofern brauchen wir nicht ewig Zwischenberichte. Das letzte Beispiel ist das Kreuzfahrtterminal. Wir
haben veränderte Rahmenbedingungen. Der Senat agiert sofort. Ein drittes Kreuzfahrtterminal ist im Gespräch und wird schnell umgesetzt. Viel verräterischer aber, und deswegen habe ich mir sie auch ausgedruckt, war die Pressemitteilung, Herr Dr. Kluth, in der Sie Bezug auf die maritime Gesamtstrategie nehmen. Was wollen Sie? Wollen Sie den Hafenentwicklungsplan hier noch einmal durchknabbern,
die HSH Nordbank zum wiederholten Male, weil Ihre Anträge zum Plan B alle hier nicht abgestimmt wurden? Deswegen nutzen Sie die Gelegenheit, springen auf den Antrag der CDU auf und wollen Ihre eigenen Ideen noch einmal durchgekaut wissen.
Das Beste kommt in Ihrer Pressemitteilung zum Schluss. Ich habe mich vor Lachen fast hingelegt.
Ja, natürlich.
Es geht um die Elbvertiefung.
"Hamburg braucht dazu als starke Stimme für das überragende öffentliche Interesse der Stadt an der Elbvertiefung ein neues breites Bündnis von Parteien, Unternehmen, Gewerkschaften, Kammern und Verbänden."
Herr Dr. Kluth, was meinen Sie, was wir beim Hafenentwicklungsplan gemacht haben? Genau dieses breite Bündnis von allen Aktiven an dieser Stelle.
Pressemitteilungen sind echt verräterisch, würde ich sagen.
Bevor ich auf die einzelnen Punkte zum Teil noch einmal eingehen werde, lassen Sie mich ein Wort zu Strategien sagen. Damit bezeichnet man in der Wirtschaft längerfristige Planungen, um bestimmte Ziele zu erreichen. Sie betreffen meist zwei bis vier Jahre, manchmal auch vier bis acht Jahre. Gerade dieser Terminus "Strategie" ist in der Fachliteratur zu Managementfragen äußerst heftig umstritten, denn Strategie unterstellt Planbarkeit von Wirtschaft. Wir haben vor gerade einmal 25 Jahren ein ganzes Wirtschaftssystem grandios an die Wand fahren sehen, das versucht hat, Wirtschaft in Fünfjahresplänen und Zehnjahresplänen zu steuern.
Es ist daher eine völlige planwirtschaftliche Überschätzung, mit einer unternehmensübergreifenden Vorgabe einen maritimen Standort steuern zu wollen. Was wir brauchen, sind branchen- und unternehmensspezifische Strategien, die passgenau auf die jeweiligen spezifischen Bedarfe ausgerichtet sind.
Aber selbstverständlich.
Darüber hinaus müssen wir bedenken, dass bei den zu betrachtenden Firmen nicht nur wirtschaftliche, sondern auch gesellschaftliche und juristische Vorgänge einzubeziehen sind. Und genau diese Entscheidungen, die woanders getroffen werden, unterliegen nicht in dem Maße, wie wir es gern hätten, unserem Einfluss. Ich denke an die EU, ich denke an das Verwaltungsgericht in Leipzig, ich denke schlicht auch an die Weltwirtschaft. Wir können sie von Hamburg aus nicht beeinflussen.
Bei von außen herantretenden veränderten Anforderungen müssen wir in der Lage sein, unternehmensspezifisch sehr speziell und flexibel zu reagieren.
Nun zu einigen Einzelpunkten, zunächst zur HSH. Wieso haben Sie sich, und das richtet sich wieder einmal an Herrn Dr. Kluth, über die HSH nicht umfassend informiert und fordern einen Zwischenbericht? Das Verfahren ist bei der EU angemeldet. Wir haben am 21. Juni 2013 die vorläufige Genehmigung zur Garantieerhöhung erhalten. Nun ist die Untersuchung hinsichtlich der beihilferechtlichen Rahmenbedingungen eingeleitet. Das Ende der Untersuchungen kennen wir noch nicht.
Klar doch, Herr Dr. Heintze.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Herr Kollege Kluth, ich habe mich gefragt, warum Sie den Beteiligungsbericht anmelden, den wir noch nie im Plenarsaal debattiert, sondern immer nur überwiesen haben, weil wir uns die einzelnen Beteiligungen jeweils im Ausschuss Öffentliche Unternehmen anschauen. Ich habe vermutet – und das, was Sie
eben erzählt haben, bestätigt meine Vermutung –, dass Sie Ihren damaligen Antrag, den wir abgelehnt haben, nun durch die Hintertür hier diskutieren wollen. Es war von Anfang an klar, dass wir keine Kategorisierung in dem Sinne vornehmen, wie Sie sie haben möchten, die zum Ziel hat, Unternehmen zu verkaufen. Wir haben eindeutig von Beginn an gesagt, dass der Verkauf von städtischen öffentlichen Unternehmen bestimmt keine Maßnahme ist, um den Haushalt zu sanieren, sondern da hilft nur Ausgabendisziplin.
Selbstverständlich, zumindest eine neue; eine andere neue dürfen wir leider nicht kaufen und müssen sie wieder rückabwickeln.
Wir sind eine neue Beteiligung eingegangen, und nach den Kriterien, die Herr Kollege Kluth aufgezählt hat, ist das eine strategische Beteiligung und eine für den Wirtschaftsstandort Hamburg sehr wichtige Entscheidung.
Wir sind wohl alle einer Meinung, dass der Hamburger Hafen extrem wichtig ist. Insofern ist auch Hapag-Lloyd mit seinen Containerunternehmen und seiner Schifffahrtsreederei sehr wichtig, denn über 50 Prozent bei der HHLA werden durch Hapag-Lloyd bedient.
Wir haben es aus gutem Grund abgelehnt, eine Kategorisierung der Unternehmen vor diesem Hintergrund vorzunehmen. Es ist sehr peinlich, dass Sie das, was in der 17. Wahlperiode aufgeschrieben wurde, nämlich diesen Privatisierungswahn, von dem wir alle wissen, dass wir ihn eigentlich in dem Sinne nicht wollen
die Bevölkerung will es nicht und wir auch nicht –, wieder aus der Mottenkiste hervorholen. In der 17. Wahlperiode haben Sie mit Schill regiert, und das möchte ich nicht noch einmal miterleben.
Insofern hat keine Kehrtwende des Senats stattgefunden, Herr Kluth. Die Entscheidungen, die hinsichtlich Hapag-Lloyd und dergleichen getroffen wurden, haben nicht mit der Landeshaushaltsordnung kollidiert.
Und wie haben Sie sich bezüglich HAMBURG ENERGIE ausgedrückt? "Missbrauchstatbestände", ich glaube es nicht. Herr Kluth, es wird nicht besser, indem Sie es öfter sagen, es wird nur noch katastrophaler, weil es nicht stimmt. Lesen Sie den Bericht des Rechnungshofs anständig durch.
Es gab keinen Missbrauchstatbestand. Der Rechnungshof hat festgestellt, dass es rechtens war, HAMBURG ENERGIE zu gründen. Im Zusammenhang mit den Ausschreibungen hat HAMBURG ENERGIE gesagt, dass das ein sehr guter Hinweis sei und in Zukunft auch berücksichtigt werde. Alles andere – Quersubventionierung und dergleichen mehr – hat nicht stattgefunden, sondern es gab eine Berechnung unter den beiden zu den Vollkosten. Was wollen Sie überhaupt? Das ist doch kein Missbrauchstatbestand. Vielleicht sollten Sie einmal bei Ihren Juristen in die Lehre gehen, was ein Missbrauchstatbestand ist.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Lieber Herr Heintze, Sie versuchen, mit Ihrem Antrag den Eindruck zu erwecken, als brauche der Senat Nachhilfe in puncto Vertragsgestaltung bei Vertragsabschlüssen mit Vorstandsmitgliedern und Geschäftsführern,
besonders hinsichtlich der Ziel- und Leistungsvereinbarungen. Alle von Ihnen genannten Beispiele entbehren jeglicher Grundlage.
Ich habe die Anfragen sehr sorgfältig gelesen, Herr Heintze.
Es hätten bei Ihren vier Beispielen vier Anrufe bei den jeweiligen Geschäftsführern ausgereicht, um festzustellen, dass das, was Sie hier abgeliefert haben – wir haben eine gestrenge Vizepräsidentin, ich beruhige mich wieder und werde nicht sagen, was mir gerade eingefallen ist, es ist ein böses Wort – ….
Ihre vier Forderungen, die Sie durch die Bürgerschaft bekräftigt haben wollen, sind selbstverständlich völlig in Ordnung. Wir werden aber nichts beschließen, was der Senat ohnehin tut, Herr Heintze.
Darauf wollen wir einmal im Einzelnen eingehen.
Selbstverständlich befinden sich im Musteranstellungsvertrag, nach dem die Stadt Hamburg Verträge mit ihren Angestellten und Vorständen aushandelt, Formulierungen, die den Forderungen des Hamburger Corporate Governance Kodex angepasst sind, ebenso wie diese Offenlegungsklausel. Natürlich laufen manche Altverträge noch – darauf haben Sie hingewiesen –, aber neue Verträge beinhalten prinzipiell diese Offenlegungsklausel und werden selbstverständlich auch mit Ziel- und Leistungsvereinbarungen unterlegt.
Kommen wir einmal zu einem Ihrer Vorwürfe, es geht um HAMBURG WASSER. Da kritisieren Sie, dass eine Geschäftsführerin, die zum 1. Januar 2013 angestellt wurde, nicht sofort die Ziel- und Leistungsvereinbarungen unterzeichnet hat. Sie kennen die technischen Abläufe, ein Beteiligungsmanagement und der Aufsichtsrat müssen das bestätigen. Zum Zeitpunkt der Einstellung wusste die Dame bereits ganz genau, welche Ziel- und Leistungsvereinbarungen in ihrem Vertrag stehen werden, und hat sich dementsprechend orientiert. Dieser Vertrag wurde erst ein paar Monate später im Aufsichtsrat beschlossen, er war ihr aber zum Zeitpunkt der Unterzeichnung des Arbeitsvertrags bekannt.
Ich gestatte Herrn Heintze eine Zwischenfrage.
Herr Heintze, da müssen Sie natürlich das Datum dazusetzen. Da wurde nicht mehr verhandelt, das war bereits der Zeitpunkt, an dem der Vorstand des Beteiligungsmanagements getagt hat; das war ein oder zwei Tage später, wenn ich mich richtig erinnere.
Gehen wir zum zweiten über, der Filmförderung und dem Klimaschutz. Wer weiß, womit sich das Büro der Filmförderung Hamburg Schleswig-Holstein beschäftigt, der mag vielleicht im ersten Moment ein wenig irritiert sein und sagen, was kann man schon bei Klimaschutz im Büro großartig machen. Man kann die Glühbirne austauschen.
Das wäre auch ein guter Vorschlag für Sie.
Aber nichtsdestotrotz, ein Anruf hätte Klarheit gebracht, worum es da denn eigentlich geht. Natürlich kann man den Klimaschutz fördern, indem man Filmprojekte fördert, die ihrerseits den Fokus auf Klimaschutz haben. Man kann aber darüber
hinaus etwas tun, was die Filmförderung auch gemacht hat. Sie hat einen Preis ausgelobt, den "Grünen Drehpass", für Filme, die besonders nachhaltig und umweltbewusst produziert werden.
– Nein, Herr Heintze, jetzt möchte ich keine Zwischenfrage mehr zulassen.
Dieser ist mittlerweile deutschlandweit gut in der Branche angenommen worden. Bayern und Baden-Württemberg machen das nach. Bully Herbig dürfte Ihnen vielleicht ein Begriff sein; er hat sich mit seinem jüngsten Film für den "Grünen Drehpass" beworben und ist ganz stolz, dass er ihn bekommen hat. Das ist ein Klimaschutzziel, auch wenn einem natürlich erst einmal der Zusammenhang nicht einfallen mag; also auch hier eine Zielund Leistungsvereinbarung, die sich einem vielleicht nicht sofort erschließt, aber vorhanden ist.
Dann haben Sie noch gesagt, dass es Ziel- und Leistungsvereinbarungen gäbe, die erst ein Jahr später geschlossen worden seien – als sei im Nachhinein eine Veränderung der Ziel- und Leistungsvereinbarungen erfolgt. Mein lieber Herr Heintze, hätten Sie einmal bei der Hochbahn angerufen, um die ging es, dann hätten Sie erfahren, dass die Ziel- und Leistungsvereinbarungen sehr wohl am Anfang des Jahres 2012 verhandelt und auch festgelegt wurden, und Sie hätten erfahren, warum die Beschlussfassung im Aufsichtsrat erst so spät erfolgt ist. Es war nämlich so, dass der Aufsichtsrat blockiert war, weil die Arbeitnehmervertreter versucht haben, das als Druckmittel in einer anderen Frage einzusetzen, die mit den Zielund Leistungsvereinbarungen nichts zu tun hatte. Und nur so als Schmankerl nebenbei: Rufen Sie ruhig dieser Tage einmal bei der Hochbahn an und fragen nach, wann Ihr damaliger Finanzsenator Freytag üblicherweise die Ziel- und Leistungsvereinbarungen unterzeichnet hat. Auf diese Frage wird Ihnen der Vorstand antworten, dass das jeweils zum Ende des Jahres erfolgt ist.
Haben Sie keine Flatrate zum Telefonieren? Dann stelle ich Ihnen gerne meine zur Verfügung.
Was hatten Sie noch im Vorfeld kritisiert? Ich glaube, Sie hatten die Ausschüttungen kritisiert. In einem einzigen Fall gab es – das betraf auch die Hochbahn – eine variable Vergütung ohne Ziel
und Leistungsvereinbarungen. Der Vertrag wurde unter Ihrem Finanzsenator verhandelt und komischerweise auch nicht kritisiert; mittlerweile ist er aber verändert.
In diesem Zusammenhang möchte ich feststellen, dass Ziel- und Leistungsvereinbarungen Bestandteil aller Verträge sind, die mit Vorstandsmitgliedern abgeschlossen werden. Entweder sie sind bereits Bestandteil der Anstellungsverträge oder sie werden selbstverständlich am Anfang eines Jahres oder am Ende des Vorjahres verhandelt und mit eindeutigen Zielen versehen. Die Liste dazu in den Schriftlichen Kleinen Anfragen war sehr interessant und hat dies eindeutig belegt. Nur etwas heranzuziehen, was Sie nicht verstanden haben – Stichwort Filmförderung und Klimaschutz –,
ist ein bisschen zu wenig, um dem Senat vorzuwerfen, er handele nicht verantwortlich. Wir nehmen es auf jeden Fall sehr ernst, dass Vorstandsvergütungen und variable Vergütungen angemessen zu sein haben. Sie können den Schriftlichen Kleinen Anfragen entnehmen, dass die variablen Vergütungen keinesfalls über 50 Prozent liegen, sondern angemessen sind. Insofern sehe ich keinen Grund, dass wir von der Bürgerschaft den Senat zum Jagen tragen müssten. Der Senat arbeitet, und er arbeitet sehr gut, Herr Heintze.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich finde die Art und Weise – das an die Adresse von Herrn Heintze und auch an die Adresse von Herrn Kerstan gerichtet – nicht gut
Sie waren brav –, mit der versucht wird, den Eindruck zu erwecken, dass alles nicht mit rechten Dingen zugehe, zu wenig kontrolliert werde und man genau hinschauen müsse. Das erweckt den Eindruck, als würde der Senat nicht handeln und wenn er handelt, dann würde er alles in Bausch und Bogen genehmigen. Herr Kerstan, Sie haben auch die Schriftlichen Kleinen Anfragen gelesen und können sicherlich bestätigen, dass die gezahlten Vergütungen im Bereich der öffentlichen Unternehmen nachvollziehbar sind und dass auch die variablen Vergütungen nicht über das Maß hinausschießen,
sondern sich unterhalb der Grenzen der Maximalvergütung halten. Insofern muss man das ein kleines bisschen relativieren. Ich will an dieser Stelle nicht den Eindruck stehen lassen, im Senat würde alles abgewinkt und die öffentlichen Unternehmen würden nicht vernünftig gesteuert. Ganz im Gegenteil, es wird in jedem einzelnen Unternehmen sehr viel Wert darauf gelegt, dass diese Ziel- und Leistungsvereinbarungen genau unter die Lupe genommen werden.
Noch ein Wort zum Klimaschutz; das fiel mir noch ein, als ich mich schon wieder hingesetzt hatte, Herr Heintze. Der Punkt Klimaschutz war unter Schwarz-Grün in jedem Vertrag. Es gab von Finanzsenator Freytag eine Anweisung an sämtliche öffentlichen Unternehmen, dass Klimaschutz bei den Vergütungen eines jeden Geschäftsführers ein Kriterium zu sein habe.
Natürlich, das war durchaus in Ordnung. Ich sage auch gar nichts dagegen.
Aber dann darf man sich anschließend, wenn man nicht mehr in der Regierung ist, auch nicht plötzlich darüber wundern, dass Klimaschutz noch drin steht, und das kritisieren.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Zunächst einmal will Herr Dr. Kluth uns glauben machen, dass ein Ankauf von Wertpapieren unmittelbar bevorsteht. Dem ist nicht so, das hat Finanzsenator Tschentscher bestätigt, sondern wir unterhalten uns über eine Option, die zur Prüfung in der Drucksache steht – im Falle des Falles, dass man sie zusätzlich ergreifen könnte. Das ist als Extremfall dokumentiert, nämlich wenn die Kernkapitalquote in Zukunft nochmals trotz Erhöhung der Ländergarantien abfallen sollte und wir kurzfristig die HSH Nordbank noch einmal stabilisieren müssten. Dann ist solch eine Prüfung, die jetzt schon laufen kann, durchaus sinnvoll. Vor dem Hintergrund, dass derzeit etwas geprüft wird, ist ein zu diesem Sachverhalt ablehnender Antrag, also ein Antrag auf eine eventuell zukünftige Drucksache, eher unüblich, denn wir haben noch kein Ergebnis dieser aufsichts- und beihilferechtlich durchaus komplizierten Prüfung.
Herr Hackbusch, Sie sind gleich dran und dürfen sich dann äußern.
Wir können also, da diese Prüfungen noch nicht abgeschlossen sind, derzeit noch nicht wirklich beurteilen, ob solch eine Maßnahme in Zukunft vielleicht sinnvoll sein könnte oder eben nicht. Etwas jetzt schon abzulehnen, was im Notfall – also in diesem Extremfall – der HSH vielleicht helfen könnte und uns als den Ländern und Eigentümern, dafür werden Sie von uns heute keine Zustimmung erhalten.
Vor diesem Hintergrund halten wir die Entscheidung unserer schleswig-holsteinischen Kolleginnen und Kollegen für übereilt und können sie in Teilen in dieser Schnelligkeit und Aufregung, die ausgelöst worden ist, nicht ganz nachvollziehen.
Ich möchte auf den Mechanismus der Wertpapierankäufe eingehen und auf die von Ihnen genannten Befürchtungen. Sie wollen uns mit diesem Antrag glauben machen, so steht es zumindest im Vortext, dass der Haftungsrahmen der Länder durch den Ankauf der Wertpapiere ausgedehnt wird. Die Maßnahmen würden aber ausschließlich den Ankauf von Wertpapieren betreffen, die bereits unter der Sunrise-Garantie erfasst sind, denn das sind Altlasten und keine neuen. Für deren Ausfall, Totalausfall vielleicht sogar, übernehmen die Länder ohnehin den Verlust. Wir werden in jedem Fall diejenigen sein, die diese Verluste tragen müssen,
egal, wo die Papiere zu diesem Zeitpunkt gehalten werden, ob in der HSH Nordbank oder im Finanzfonds, denn es ist ein Geschäft, das müssen wir uns immer vor Augen halten, zwischen zwei in staatlicher Hand befindlichen Unternehmen in unterschiedlichen Rechtsformen – die HSH Nordbank als öffentliches Unternehmen und der hsh finanzfonds AöR. Und egal, wo diese Verluste anfallen – ich sage es noch einmal –, das sind die Altlasten, und für diese müssen wir uns leider immer zuständig erklären.
Kommen wir zum Procedere des Geschäfts, falls die anstehenden Prüfungen ergeben würden, dass diese Option eine gute Option wäre. Der Finanzfonds nimmt einen Kredit auf, kauft der HSH die Wertpapiere ab und muss dann das Management dieser Wertpapiere bedienen. Sie sagen in Ihrem Antrag, dass das das Aufgabenspektrum des hsh finanzfonds übersteige. Hier würde ich Ihnen zu einem Teil recht geben. Aus diesem Grund wird das niemals der Finanzfonds selbst machen, sondern man wird immer Treuhänder und Fondsmanager einsetzen, die genau das bedienen. Der Finanzfonds selbst würde eine Risikoeinheit vorhalten müssen, um das Risiko ständig beobachten zu können.
Damit würde eine personelle Aufstockung des hsh finanzfonds erforderlich sein, aber der Antrag bezieht sich nicht darauf, dass das etwas kostet, sondern der Antrag sagt, dass es das Aufgabenspektrum übersteigen würde und dass der Finanzfonds nicht in der Lage dazu wäre. Der Finanzfonds ist aber in der Lage, das zu managen, weil er sich mit Risiken auskennt.
Kommen wir zu den positiven Aspekten, die ein Ankauf haben könnte – immer in der Möglichkeitsform, sagen Sie mir also bitte nicht, dass ich dafür bin. Es ist natürlich angedacht, dass man Wertpapiere ankauft, die auch eine spätere Wertsteigerung beinhalten können. Es gibt durchaus Exper
ten – Sie haben die amerikanischen Immobilienkredite genannt –, die sagen, dass diese langfristig steigen werden.
Nun würde ein HSH-Finanzfonds, der diese Papiere hält, von der Wertsteigerung profitieren oder sie bis zur Endfälligkeit halten, um von dieser Wertaufholung etwas zu haben. Von der Sache her wäre eine Wertaufholung, wenn es sie denn gäbe, ob sie bei der HSH Nordbank oder beim hsh finanzfonds anfällt, in beiden Fällen etwas Positives.
Einen Aspekt haben Sie in Ihrer Rede allerdings erstaunlicherweise nicht angesprochen, Herr Dr. Kluth, und das ist die Differenz, die zwischen dem Buchwert und dem Marktwert besteht, und diese Differenz wird gegen die Sunrise-Garantie gebucht. Auch das muss man nämlich heranziehen, und wenn man das heute täte, würde das Portfolio der Erstverlust-Tranche wesentlich schneller die 3,2 Milliarden Euro erreichen und die Zweitverlustgarantie würde eher greifen müssen. Das ist etwas, was in meinen Augen tatsächlich ein Risiko darstellt, und dafür möchte ich dann erst einmal von der HSH, vom Finanzfonds und auch vom Senat konkrete Zahlen haben, bevor ich hier und heute eine Maßnahme ablehne oder befürworte, die wir vielleicht in einigen Jahren anders beurteilen. – Danke.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Unsere öffentli
chen Unternehmen leisten einen wichtigen Beitrag zur öffentlichen Daseinsvorsorge. Sie übernehmen ganz wichtige Aufgaben. Wir haben ungefähr 400 dieser Unternehmen in Hamburg und können dankbar für die fleißigen Mitarbeiter sein.
Da öffentliche Unternehmen mit öffentlichen Geldern arbeiten, ist es eine Selbstverständlichkeit, dass die Öffentlichkeit auch einen angemessenen Einfluss auf diese Unternehmen sicherstellen muss. Steuerung und Kontrolle passiert dabei im Allgemeinen über den Aufsichtsrat und, da die Aufsichtsräte weisungsgebunden sind, über den Senat. Aber auch wir als Parlament sind natürlich daran interessiert, dass die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit in den öffentlichen Unternehmen eingehalten werden. So haben wir für den in Rede stehenden Beteiligungsbericht 2010 etliche Unternehmen in den Ausschuss vorgeladen: SAGA GWG, Hamburg Marketing, Bäderland, HHLA, die Wohnungsbaukreditanstalt, HGV und HapagLloyd. Wir hatten einen sehr umfangreichen Beratungsbedarf und angesichts dessen, dass wir im Ausschuss auch noch das Lieblingsunternehmen der Hamburger, die HSH Nordbank, in jeder zweiten Sitzung behandelt haben, haben wir Enormes geleistet.
Bei einem der Unternehmen haben wir unter anderem auch die Vorstandsvergütungen sehr intensiv diskutiert. Das war schon damals durchaus ein Thema in der Öffentlichkeit, und wir haben schon damals gesagt, dass wir uns mit der Vergütungsstruktur in den öffentlichen Unternehmen sowohl hinsichtlich der festen als auch der variablen Bestandteile der Vergütung einmal umfangreich auseinandersetzen möchten; der Senat hat dies zugesagt.
Wir haben jetzt einen Antrag unserer Fraktion vorliegen, die Vergütungen gebündelt aufgelistet zu bekommen. Es ist selbstverständlich – da brauchen wir unseren Senat ganz bestimmt nicht zum Jagen zu tragen –, dass diese Vergütungen offiziell im Beteiligungsbericht oder wo auch immer dargestellt werden. Ich nehme an, dass Herr Heintze, der nach mir ans Rednerpult treten wird, uns weismachen will, dass die CDU jetzt für Transparenz sorge; dem ist nicht so. Ich darf Sie darauf hinweisen, dass wir schon 2008 einen Antrag gestellt haben, die Vergütungen offenzulegen. Sie haben ihn abgelehnt. Gemeinsam haben wir dann aber ein Transparenzgesetz beschlossen, nach dem Vergütungen transparent darzustellen sind. Und der Hamburger Senat hat sich am 1. Januar 2012 einen neuen Hamburger Corporate Governance Kodex verpasst, in dem eindeutig steht, dass die Vorstandsvergütungen einzeln darzustellen sind. Das ist also kein Verdienst Ihrerseits, liebe CDU, denn Sie hatten Ihre Möglichkeiten. 2010 haben Sie den Hamburger Corporate Governance Kodex geändert und nach Ihrer Version sollten die Vorstandsvergütungen als Gesamtsumme angege
ben werden. Wir haben das dahingehend geändert, dass die Vergütungen einzeln nach Vorstandsmitgliedern angegeben werden sollen.
Vizepräsident Dr. Wieland Schinnenburg (unter- brechend): Einen Moment, Frau Abgeordnete. – Meine Damen und Herren! Nur Frau Rugbarth redet und niemand anders. Das geht vordringlich an den Fraktionsvorsitzenden der CDU-Fraktion und drei seiner Fraktionskollegen. Ich glaube, Sie unterhalten sich schon seit zehn Minuten; das können Sie gerne tun, aber nicht im Plenarsaal.
Frau Abgeordnete, fahren Sie bitte fort.
Nun hat uns heute noch ein Beitrag zum Thema Bürokratieaufbau ereilt. Die CDU hat einen Zusatzantrag gestellt und möchte noch mehr Transparenz schaffen, indem sie uns ersucht, nun auch die Jahresabschlüsse der öffentlichen Unternehmen in Schriftform herüberzureichen. Als ich diesen Antrag gelesen habe, Herr Heintze, habe ich mich als allererstes einmal im Büro umgeschaut, ob ich noch irgendwo einen Schrank unterbringen kann, denn wir haben 400 öffentliche Unternehmen. Es ist vielleicht ein bisschen übertrieben, dass man das von allen in Papierform braucht. Zum anderen, Herr Heintze, macht sich Transparenz nicht daran fest, dass wir das tatsächlich in gedruckter Form vorliegen haben. Wir haben jederzeit die Möglichkeit, die Geschäftsberichte auf den Seiten von hamburg.de einzusehen, und man hat ebenso die Möglichkeit, über den Bundesanzeiger sämtliche Gewinn- und Verlustrechnungen einzusehen.
Ich habe heute extra noch einmal nachgeschaut. Das muss dort veröffentlicht werden, Sie werden dort alles finden.
Ich habe nicht nach Bäderland gesucht, sondern nach Hapag-Lloyd oder Albert Ballin, und das hat man sofort gefunden. Meines Erachtens nach ist auch Bäderland verpflichtet, seinen Abschluss offenzulegen; das werden wir sicherlich prüfen.
Ich halte es aber nicht für erforderlich, von 400 Unternehmen die Geschäftsberichte zu haben. Wir werden den Antrag ablehnen.
Vizepräsident Dr. Wieland Schinnenburg (unter- brechend): Frau Abgeordnete, einen Moment bitte. – Ich hatte mir gerade schon einmal erlaubt, vier
Abgeordnete der CDU zurechtzuweisen, den Kollegen Wersich und drei andere. Herr Wersich sitzt jetzt vorne, die drei anderen reden immer noch. Meine Damen und Herren, das ist eine Unfreundlichkeit gegenüber der Rednerin und auch gegenüber dem Präsidium. Sie wurden bereits aufgefordert, Ihre Reden einzustellen, bitte tun Sie das jetzt auch.
Frau Abgeordnete, fahren Sie bitte fort.
Wir werden auch dem Wunsch auf Überweisung Ihres Antrags nicht stattgeben. Es gibt keinen Grund, sich im Ausschuss darüber zu unterhalten,
ob wir einen Bericht haben wollen oder nicht, sondern Fakt ist, dass wir eine Zusammenfassung der Vorstandsgehälter haben wollen. Das brauchen wir nicht erst zu bequatschen, sondern das wollen wir haben. – Danke.
Herr Heintze, waren Sie im Ausschuss dabei, als wir uns über die Vergütungsstruktur unterhalten haben und der Senat zugesagt hat, dass es eine Beratung über die Vergütungsstruktur geben wird? Das ist bereits zugesagt. Der Senat hat ganz eindeutig gesagt, dass er sich in der Senatskommission darüber unterhalten wird, welche Vergütungsstruktur
er uns letzten Endes präsentieren wird. Waren Sie dabei, als er das gesagt hat? Wenn das so ist, dann behaupten Sie jetzt nämlich etwas Verkehrtes.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Frau von Treuenfels, der von Ihnen vorgelegte Antrag enthält einiges, worüber sich zu sprechen lohnt. Deshalb sage ich vorab schon einmal, dass wir diesen Antrag an den Ausschuss überweisen werden, damit wir ihn dort weiter beraten können. Ich muss gestehen, dass Sie schon sehr vieles gesagt haben, sodass gar nicht mehr viel übrig bleibt. Wer sich schon längere Zeit mit Schulpolitik beschäftigt, der kam und kommt an diesem Thema nicht vorbei. Auch das Schulgesetz von 1997 hat in genau der gleichen Formulierung wie heute davon gesprochen, dass zur Verwirklichung von Chancengleichheit Unterricht und Erziehung daran auszurichten ist und dass bis zur vollen Entfaltung der Leistungsfähigkeit die Schüler gefördert und auch gefordert werden müssen. Es ist also für jede Schule und für jeden einzelnen Lehrer eine Regelaufgabe – natürlich auch für Lehrerinnen, Frau Sudmann, Ihr Einsatz hat gefehlt. Wer sich einmal anschaut, auf welchen Gebieten eine Begabung vorliegen kann, der wird erkennen, warum sich jeder Lehrer dafür zuständig fühlen muss, denn es geht nicht nur um sprachliche Begabung. Es kann auch eine mathematisch-räumliche Begabung vorliegen, es kann eine naturwissenschaftlich-technische Begabung sein oder eine sozial-gesellschaftliche Begabung, eine musisch-ästhetische oder eine Begabung im sportlichen Bereich. Diese sehr unterschiedlichen Begabungen, die Kinder haben können und die beileibe nicht alle bei einem Kind gebündelt sind, sondern eben in Teilleistungsbereichen vorkommen, machen die Sache kompliziert. Ich möchte Ihnen durchaus darin recht geben, dass unsere Lehrer oftmals nicht in der Lage sind, das zu erkennen, weil sie natürlich in der Masse von 21 bis 29 Schülern aus wahrscheinlich nachvollziehbaren Gründen sehr viel häufiger damit zu tun haben, die kleinen Störenfriede in Schach zu halten und Schüler zu fördern, die nicht so gut mitkommen, sodass ihnen vielleicht oftmals der Blick für wirklich Hochbegabte fehlt. Ich möchte es nicht den Lehrern vorwerfen, dass sie nicht dazu kom
men, auch die Hochbegabten noch zu fördern, denn ich glaube, ihnen fehlt auch das Rüstzeug. Sie haben es angesprochen: Die Ausbildung muss an dieser Stelle intensiviert werden. Wir müssen aber natürlich auch fragen, welche Aufgaben wir unseren Lehrern noch übergeben wollen. Deshalb freue ich mich darauf, dass wir das fachlich noch einmal sehr intensiv im Ausschuss diskutieren werden. Dann schauen wir einmal, was wir machen können.
Der Antrag der CDU ist nicht gerade der große Hit. Nur um auch noch etwas zur Hochbegabtenförderung zu sagen, graben Sie den Lernentwicklungsbogen aus. Genau der hat sich aber in der Praxis nicht durchgesetzt. Er war einfach nicht praktikabel, vor allem deshalb, weil für jeden Schüler solch ein Lernentwicklungsblatt geführt werden musste. Das war nicht erfolgreich, wurde überarbeitet und steht heute optional zur Verfügung. Wenn man sich allerdings anschaut, was damit abgefragt wird, ob das Kind zum Beispiel gute Gedächtnisleistungen hat, dann stellt sich die Frage, was eine gute Gedächtnisleistung ist. Bedeutet es, sich zu erinnern, was am Vortag gesagt wurde, oder muss man sich ein Jahr zurückerinnern können? Es fällt nicht unbedingt jedem Lehrer leicht zu beurteilen, was gut, sehr gut oder überdurchschnittlich gut ist.
Sie sind gleich dran, Herr Heinemann, dann können Sie sprechen.
Ein anderes Beispiel sind ungewöhnliche Lösungswege. Herr Heinemann, wie sieht die Praxis in der Schule aus? Wenn ein Kind ungewöhnliche Lösungswege in der Mathematik geht, dann wird der Lehrer oftmals sagen, das hast du aber so nicht gelernt. Das Kind wird dafür nicht als hochbegabt eingestuft, sondern bekommt ganz im Gegenteil Punktabzug bei den Klassenarbeiten, weil es nicht den Lösungsweg eingehalten hat. Also auch hier ist nicht der Anspruch da, das Kind zu fördern, es fällt oftmals sehr schwer. Die TIMMS- und auch die IGLU-Studie ebenso wie der Bildungsbericht 2011 haben festgestellt, dass wir an dieser Stelle noch mehr Potenziale schöpfen können. – Danke schön.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich bin der CDU durchaus sehr dankbar, dass sie ein neues Feld entdeckt hat.
Herr Wersich, das ist für die Hamburger CDU Neuland, denn während der letzten Legislaturperioden haben Sie sich nicht gerade aus dem Fenster gehängt, was die Agrarpolitik angeht.
Gehen Sie einmal in die ländlichen Gebiete und fragen Sie dort nach, was Sie da für die Landwirte getan haben.
Kommen wir zu Ihrem Antrag. Ich habe mich trotz allem wirklich gefreut – auch, wenn wir jetzt einen kleinen Dissens hatten –, dass Sie die Landwirtschaft in den Fokus nehmen, denn es ist ein ganz wichtiger Bereich in unserer Stadt, ein Bereich, der auch die Kulturlandschaft geprägt hat, wie das auch Frau Prien gesagt hat. Wir finden die Initiative "Aus der Region – für die Region" eine durchaus unterstützenswerte Initiative. Deswegen ist sie auch nach wie vor in unserem Hamburger Haushalt verankert und mit über 100 000 Euro ausgestattet, damit wir dort Projekte, Workshops und dergleichen finanzieren können.
Wollten Sie etwas sagen, Herr Heintze? Ich habe irgendetwas gehört wie aus dem Fenster hängen. Aus dem Fenster hängen war Ihnen in den letzten Jahren knapp über 30 000 Euro wert, insofern sind unsere 100 000 Euro doch schon ein Schluck mehr aus der Pulle.
Nein, wir lösen das Problem nicht mit Geld, denn es kann doch nicht angehen, dass eine Initiative seit 2006 existiert und bisher noch nicht wesentlich viel mehr als Workshops, Fachtagungen und so weiter zustande gebracht hat.
Frau Prien hat völlig recht, dass man jetzt in die Praxis gehen und das Ganze endlich einmal umsetzen muss. Frau Prien hat auch recht, dass dazu eine Marketingstrategie gehört. Die eigentliche Zielsetzung bestand nicht unbedingt darin, neue Verkaufsobjekte zu entdecken, sondern die eigene Strategie dahinter war eine Vernetzung aller Akteure im norddeutschen Raum. Darum ging es und das hat man erreicht.
Wir können insofern für die Landwirte keine bessere Mittelstandspolitik machen, als dass wir das weiterlaufen lassen und auch unterstützen. Wir haben durchaus schon ganz praktische Maßnahmen getroffen, wenn ich daran denke, dass wir den Mietvertrag für den Großmarkt Obst und Gemüse bis 2034 gesichert haben. Das ist ein wesentlicher
Baustein dafür, dass regionale Produkte genau in unserer Region vermarktet werden können. Er ist einer der letzten wirklichen Großmärkte, die wir haben. Darüber hinaus gehört die Initiative zu der Projektpartnerschaft Nord. In diesem Rahmen werden in der ganzen Metropolregion nicht nur landwirtschaftliche, sondern auch andere Bereiche in den Fokus genommen, sodass man auch hier die Zusammenarbeit fördert.
Insofern freuen wir uns über den von Ihnen eingebrachten Antrag, obwohl wir ihn heute hier nicht annehmen werden und ihn vielmehr an den Wirtschaftsausschuss überweisen werden. Denn ich denke, da besteht noch sehr viel Diskussionsbedarf. Auch im Hinblick auf agrarpolitische Konzepte müssen wir das vernünftig mit verankern. Wir überweisen diese Angelegenheit an den Ausschuss und werden uns dort die weitere Fachdiskussion liefern. Darauf freue ich mich schon. – Danke schön.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich habe mich gewundert, liebe Frau Prien und liebe CDU, warum Sie ausgerechnet diese Große Anfrage zur Debatte angemeldet haben, denn aus jeder Antwort geht eigentlich hervor, dass dieser Senat handelt. Er kündigt nicht nur an.
Ich glaube, unsere Kolleginnen und Kollegen, insbesondere die der CDU, brauchen ein kleines bisschen Führung durch die Drucksache, damit sie das richtig verstehen. Zum Thema Gewerbe- und Industrieflächenmanagement – und natürlich haben Sie völlig recht damit, dass das für den Wirtschaftsstandort Hamburg essentiell wichtig ist – reicht es nicht aus, nur einen Beschluss zu fassen. Den haben wir aber beizeiten gefasst, und zwar gleich zu Beginn unserer Regierungszeit. Sie bemängeln, dass alles nicht so wäre, wie es sein sollte. In der Drucksache steht aber auf Seite 11, dass das Gewerbeflächenentwicklungskonzept, genannt GEFEK, sehr wohl als Gutachten auch über die Metropolregion miterstellt wurde. Das muss jetzt nur ein bisschen erweitert werden, weil sich die Metropolregion erweitert hat.
Insofern haben wir nicht nur den Beschluss gefasst, ein Gewerbeflächenmanagement zu installieren,
sondern wir haben gleichzeitig mit der Entflechtungsdrucksache an die Bezirke die Aufgabe gegeben, dort entsprechende Gewerbeflächenkonzepte zu entwickeln, und zwar in Abstimmung mit dem Wohnungsbau in den Bezirken. Alle Bezirke haben diese Konzepte erstellt, und damit haben wir jetzt erstmalig eine Bestandsanalyse, die Auskunft darüber gibt, welches Potenzial in den Bezirken vor
handen ist und entwickelt werden kann. Wir haben auch neue Wirtschaftsförderkriterien aufgestellt, in deren Rahmen eine flexible Vergabe möglich ist. Wir haben durchaus auch daran gedacht, dass es auch um eine rasche Vergabe geht und eine Firma nicht ewig warten möchte, bis sie eine Fläche erhält. Zukünftig wird das bei der HWF durch einen direkten Ansprechpartner erfolgen. Man sieht, wir handeln an dieser Stelle, Frau Prien, und ich weiß nicht, warum Sie so laut aufschreien.
Auch zu den Gewerbehöfen gibt es ein umfangreiches Konzept, das derzeit in der Behörde abgestimmt wird, weil man natürlich unterschiedlich agieren kann. Man kann das entweder in staatlicher Regie machen, dann kostet das unsere Haushaltsmittel, oder man kann es in privater Regie machen. Was derzeit vorbereitet wird, sind private Projekte; die Ausschreibungsunterlagen werden gerade erstellt. Auch hier stelle ich fest: Wir handeln und kündigen nicht nur an.
Sie haben die Technologieparks angesprochen. Ich weiß nicht, warum Sie, Frau Prien, kritisieren, dass hier noch nichts passiert sei. Ich habe den Eindruck, bei allem, was Sie in den vergangenen zwei, drei Legislaturperioden nicht geschafft haben, werfen Sie uns vor, es nach zwei Jahren noch nicht fertig zu haben.
Wenn Sie Ihre Hausaufgaben gemacht hätten, dann hätten wir das alles heute bereits.
Eines will ich Ihnen noch sagen. In der vergangenen Legislaturperiode gab es eine sehr ähnliche Anfrage, die sich auch mit den Gewerbeflächen auseinandergesetzt hat. Damals, 2010, ergab Ihre Potenzialflächendatenbank immerhin 108 Hektar. Hinsichtlich der jetzigen Großen Anfrage muss ich bedauern, dass unsere Behörde nicht einmal ein Excel-Programm genutzt hat, um ganz einfach die Summierung der Flächen vorzunehmen. Ich habe einmal den Taschenrechner genommen.
Das ist mein Beruf, Herr Bläsing. Danke, dass Sie mich dafür loben.
Die Summierung der einzelnen in der Anlage genannten Flächen ergeben schon allein 254 Hektar, also fast dreimal so viel, als Sie zu Ihrer Zeit überhaupt identifiziert haben. Unsere Bezirke haben die Hausaufgaben gemacht und wirklich so gut wie alles, was in unserer Hand ist, identifiziert; sicher gibt es noch private Flächen.
Als Fazit dieser Großen Anfrage stelle ich fest, dass Hamburg beim Gewerbeflächenmanagement gut aufgestellt ist, besser als in den vergangenen zwei Legislaturperioden. – Danke.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! An einer Stelle sind wir d'accord, Herr Dr. Kluth: Die Wochenmärkte haben für uns in Hamburg eine wichtige Funktion bei der Versorgung der Bevölkerung mit frischen Lebensmitteln. Wir haben eine Pflicht gegenüber den Wochenmarkthändlern, darauf zu achten, dass sie einen Rahmen für vernünftiges Arbeiten vorfinden. Dem haben wir uns gestellt, indem wir als Parlament sogar in eine Verordnung eingegriffen haben, was gar nicht unsere Aufgabe ist, und Rahmenbedingungen, sprich Tageszulassungen, eingefordert haben. Wir gehen auch d'accord, wenn es darum geht, die Attraktivität der Märkte zu erhöhen. Aber wir gehen nicht d'accord, wenn wir diese Dinge in der Bürgerschaft und im Wirtschaftsausschuss diskutieren, denn nach wie vor entscheiden die Bezirksämter darüber, wie sie mit ihren Märkten umgehen und wie hoch sie die Gebühren für den einzelnen Markt ansetzen. Die Bezirksämter werden es sich sicherlich nicht ganz einfach machen. Sie werden bestimmte Rahmenbedingungen, die Infrastruktur betreffend, ob zum Beispiel warmes Wasser vorhanden ist und dergleichen mehr, sicherlich in die Bewertung einfließen lassen, ob man einen laufenden Meter zu 3,10 Euro oder zu 5 Euro an den Händler vermietet. Was aber vonseiten der Bezirksämter noch geleistet werden muss – und das ist eben nicht Aufgabe dieses Parlaments –, ist, dass sie sich einmal zusammensetzen und darüber befinden, was sie alles in die Kosten für einen Wochenmarkt hineinrechnen. Zu der Zeit, als ich die Große Anfrage gestellt habe, Herr Dr. Kluth, war die Berechnung in den Bezirken unterschiedlich. Einige haben die bezirklich Angestellten, die die Gebühren verbucht haben, in den Kostensatz hineingerechnet, andere haben das nicht getan, einige haben die Pacht hineingerechnet, andere nicht. Es war ein heilloses Durcheinander von Bezirksamt zu Bezirksamt. Insofern muss das erst einmal auf eine gemeinsame Grundlage gestellt werden, damit wir dann feststellen können, zu welchem Kostendeckungsgrad die überhaupt arbeiten, denn es besteht hier eine sehr große Unklarheit. Ich vermute, dass sie jetzt ein bisschen weiter sind als zu den Zeiten, als ich die Anfrage gestellt habe, und nun festgestellt haben, was sie alles nicht in ihre Berechnungen einbezogen haben, man aber aus wirtschaftlichen Gründen hineinrechnen müsste. Dann muss man natürlich auch die Gebühren so erheben, dass sie einen Kostendeckungsgrad von 100 Prozent ergeben.
Ich möchte gern einmal mit Ihnen zusammen – in Hamburg-Nord regieren wir sogar gemeinsam, Herr Dr. Kluth, so etwas soll es geben – an unsere Bezirksversammlung herantreten und sie auffordern, sich dieser Thematik, die wahrhaftig keine parlamentarische ist, anzunehmen, denn auch die Attraktivität der einzelnen Wochenmärkte ist Sache der Bezirksämter und Sache unserer Bezirksabgeordneten. – Danke.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Heute ist ein ganz besonderer Tag für die SPD.
Ich werde es gleich begründen, Herr Hackbusch.
Im Jahr 2003 hat die SPD-Fraktion schon einmal einen Antrag auf eine Investitions- und Förderbank zur Unterstützung der mittelständischen Wirtschaft gestellt. Das war nicht der einzige Antrag, er wurde 2004 wiederholt, 2009 ein weiteres Mal und 2011
haben wir dann endlich einen Antrag beraten können.
Doch, er ist besser geworden, Herr Kluth.
Selten hat eine Drucksache schon vor ihrem Erscheinen eine so heftige Beratung ausgelöst. Dafür möchte ich allen Beteiligten, allen Fraktionen und allen Kammern meinen herzlichsten Dank aussprechen, denn durch diese kritische Begleitung der vorliegenden Drucksache konnte ein schlüssiges Gesamtkonzept vorgelegt werden, mit der wir die Wirtschafts- und Innovationsförderung in Hamburg weiter verbessern und effizienter organisieren werden.
Die EU hat die Europäische Investitionsbank, der Bund hat die Kreditanstalt für Wiederaufbau und 15 Bundesländer haben vergleichbare Förderinstitute. Lediglich Hamburg hat sich bisher selbst der Möglichkeit beraubt, Wirtschaftsförderung bei einem Förderinstitut zu bündeln. Stattdessen ist die Beratungs- und Förderlandschaft zersplittert. Der Rechnungshof führt dazu aus:
"Die Abwicklung der Förderungen, die im Auftrag der BWA durch Projektträger erfolgt, ist durch einen aufwendigen Verfahrensablauf geprägt. Die Vorbereitung des Antrags wird von der jeweils beauftragten Fördereinrichtung vorgenommen, die Erteilung des Förderbescheids erfolgt grundsätzlich durch die BWA, die weitere Abwicklung liegt dann zum Teil wieder bei den Fördereinrichtungen."
Das ist nur einer der vom Rechnungshof kritisierten Punkte. Eine vom Senat in Auftrag gegebene Potenzialanalyse hat eindeutig die Felder identifiziert, bei denen wir Aufholbedarf haben. Es besteht ein höherer Bedarf an Mikrokrediten, also im Bereich bis 25 000 Euro. In Zeiten sinkender finanzieller Spielräume der öffentlichen Haushalte fehlen die darlehensbasierten Förderungen, es gibt keine gekoppelten Zusammenhänge zwischen EUFörderangeboten oder Bundesangeboten, es fehlt an einem qualifizierten Informations- und Beratungsangebot zur finanziellen Förderung und es fehlt bisher an Kooperation mit Hausbanken, und nicht zuletzt fehlt auch teilweise der Nachweis der Fördereffizienz. Die identifizierten Handlungsfelder der zukünftigen Investitions- und Förderbank sind damit vorgegeben. Förderinstitute nach der sogenannten Verständigung II haben alle eines gemeinsam: Sie profitieren von der Gewährträgerhaftung des Staates und können sich damit am Markt günstiger refinanzieren, und diesen Refinanzierungsanteil können sie an ihre Kunden weitergeben. Genau das ist der springende Punkt, Herr Kluth. Als ich Ihre Pressemitteilung gelesen habe, schien mir,
dass Sie diesen Vorteil gar nicht verstanden haben.
Vor allem Existenzgründer und kleine und mittlere Unternehmen werden von der Investitions- und Förderbank profitieren, und für die zentrale Innovationsförderung werden zukünftig mehr Mittel bereitstehen als bisher. Ängste, es könnte zu einem weiteren Bankendesaster kommen, sind unbegründet. Die Investitions- und Förderbank steht nicht im Wettbewerb mit den regionalen Geschäftsbanken, das Geschäftsfeld ist gemäß der Verständigung II sehr klar umrissen und die Förderzwecke werden von der Politik definiert. Spekulationen mit dem eingelegten Geld sind tabu. Ich bin überzeugt, dass die Investitions- und Förderbank den Wirtschaftsstandort Hamburg nachhaltig stärken wird. – Danke.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Mit der vorliegenden Stellungnahme des Senats wird die vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem Hamburger Handwerk, unserer Wirtschaftskraft von nebenan,
wie die Handwerkskammer es selbst formuliert, bekräftigt. Am kommenden Montag werden im Michel wieder Hunderte von jungen Meisterinnen und Meistern im Rahmen einer Feierstunde ihre Meisterurkunde entgegennehmen und die Besten unter ihnen eine Ehrung erhalten. Jahr für Jahr schließen über 500 Meisterinnen und Meister in Hamburg ihre Qualifikation ab. Das ist ein Zeichen dafür, dass eine Meisterausbildung auch in der heutigen Zeit bei den Handwerkern hoch im Kurs steht. Und unsere Wirtschaft und unser Handwerk benötigen dringend diese Fachkräfte.
Es ist aber auch ein Zeichen für eine jahrhundertealte Kultur und Tradition, die wir nicht missen möchten und die uns auch weiter in die Zukunft begleiten soll. Den jungen Meisterinnen und Meistern bieten sich nach ihrer Qualifikation viele Möglichkeiten. Betriebe nehmen sehr gern diese gut ausgebildeten und hoch motivierten Arbeitskräfte. Sehr viele steigen in den familiären Betrieb ein, und einige Wenige gehen auch den Weg ohne den familiären Hintergrund und starten in die eigene Selbstständigkeit. Und dazu wollten wir mit unserem Antrag vor einem Jahr in diesem Parlament – wir sind auf breite Zustimmung gestoßen – zum Meistergründungsdarlehen beitragen. Wir hatten dem Senat damals mehrere Ziele mit auf den Weg gegeben. Die administrativen Hürden sollten gering sein, und es sollte einen Anreiz für die Schaffung von Arbeitsplätzen geben. Die Darlehen sollten insbesondere im oftmals von den Hausbanken eher stiefmütterlich behandelten unteren Segment der Kreditvergabe, also bis 25 000 Euro, angesiedelt und natürlich zinsgünstig sein.
Zum 1. Oktober ist das Darlehensprogramm nun mit den von uns genannten Rahmenbedingungen gestartet, und wir beschreiten damit konsequent den Weg der Unterstützung von Existenzgründungen und den Weg der Fachkräftesicherung in unserer Stadt.
Der Antragsweg ist schlank gehalten. Ein bisschen Bürokratie gehört bei uns immer dazu, aber wichtig ist, dass der Antrag fachlich von der zuständigen Stelle, nämlich der Handwerkskammer, beurteilt, begleitet und beraten wird. Und mit der Befürwortung durch die Handwerkskammer und dem dort vorzulegenden Unternehmenskonzept und dem Businessplan ist der Rest dann ein normaler Bankvorgang, der über die Wohnungsbaukreditanstalt abgewickelt wird. Das Darlehen ist ein halbes Jahr tilgungsfrei und hat eine Laufzeit von fünf Jahren. Anders als im Vorgängerprogramm – und das ist das besonders Schöne daran – kann der Zuschuss zur Schaffung von Arbeitsplätzen erteilt werden, wenn innerhalb der Laufzeit von fünf Jahren nachgewiesen wird, dass Arbeitsplätze geschaffen oder erhalten wurden. Sie werden sich noch erinnern,
Wahlergebnisse, siehe Anlage 1, Seite 3377.
dass das Vorgängerprogramm als sehr enge Rahmenbedingung nur zwei Jahre erlaubte.