Melanie Leonhard

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Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Im März des vergangenen Jahres hat die Bürgerschaft einen Parlamentarischen Untersuchungsausschuss eingesetzt, in dessen Rahmen wir uns der sehr belastenden Frage angenommen haben, welchen Anteil staatliche Stellen wie Jugendamt, Staatsanwaltschaft, Teile der Jugendhilfe wie zum Beispiel die Kita am Tode des Mädchens Yagmur gehabt haben. Yagmur wurde von der eigenen Mutter getötet. Sie wurde nur drei Jahre alt und musste in ihrem kurzen Leben mehr Leid und Verletzungen ertragen, als viele von uns es sich vorstellen können. Besonders bedrückend ist für uns alle, dass es im Leben von Yagmur viele Momente gab, in denen sich die Chance geboten hätte, sie zu schützen und ihr ein Leben ohne Misshandlungen zu ermög
lichen. Yagmur lebte bei einer Pflegemutter und hatte vom ersten Tag an regelmäßig Kontakt zu ihren leiblichen Eltern. Früh gab es Hinweise darauf, dass sie dort nicht nur nicht gut aufgehoben, sondern auch wiederholt Misshandlungen ausgesetzt war. Warum dies nie richtig erkannt und deshalb stets darauf hingearbeitet wurde, dass Yagmur bei diesen Eltern leben sollte, war eine der zentralen Fragen, die uns im Rahmen des Untersuchungsausschusses bewegt hat.
Der Untersuchungsausschuss hat nun seinen Bericht und damit die Ergebnisse seiner Arbeit vorgelegt. Dass es uns in so kurzer Zeit gelungen ist, uns den schwierigen und komplexen Fragen intensiv anzunehmen, ist ein wesentliches Verdienst des Arbeitsstabes unter der Leitung von Herrn Dr. Jäger, dem ich hiermit ausdrücklich meinen Dank und den meiner gesamten Fraktion aussprechen möchte.
Die Arbeit in diesem Ausschuss hat uns gezeigt, dass es an unterschiedlichsten Stellen mangelnde Informationen, Fehleinschätzungen, Fehlurteile und auch ein falsches Verständnis von der Arbeit des jeweils anderen dazu führten, dass Yagmur in die Obhut der leiblichen Eltern kam, wo sie im Dezember 2013 von ihrer Mutter getötet wurde.
Mithilfe von Expertinnen und Experten aus dem gesamten Bundesgebiet, die sich seit vielen Jahren mit der Stärkung des Kinderschutzes oder des Pflegekinderwesens befassen, haben wir uns aber auch grundsätzlichen Fragestellungen gewidmet. Es ging darum zu ermitteln, wie eine gute Zusammenarbeit zwischen Justiz und Jugendhilfe im Sinne des Kindes aussehen muss und kann, oder wie zum Beispiel die Interessen der Kinder selbst und nicht nur die ihrer Eltern in Familiengerichtsverfahren in den Vordergrund gerückt werden können. Auch die Frage nach Leitbildern in der Arbeit der Jugendämter hat uns bewegt, wenn es darum geht, wo der richtige Ort zum Leben für ein Kind ist. Bietet die Rückkehr in die eigene Familie wichtige Entwicklungschancen, oder ist sie eher ein Risiko? Wenn ein Kind nicht mehr in seiner eigenen Familie leben kann, weil seine altersgerechte und gesunde Entwicklung oder gar sein Leben dort in Gefahr sind, dann ist die wichtigste Aufgabe für ein Jugendamt, sich um diese Kinder zu kümmern, sie zu ihrem eigenen Schutz in Obhut zu nehmen und einen neuen Platz für sie zum Leben zu finden. Im Fall von Yagmur bot eine Pflegemutter ihr einen guten Platz zum Leben, jedoch wurde sie trotz größter Bedenken in die Obhut ihrer Eltern gegeben, weil das Jugendamt entschied, dass ihr Lebensort bei ihren leiblichen Eltern sein soll.
Um genau solche Entscheidungen auf eine bessere Grundlage zu stellen und in weiteren Punkten den Kinderschutz in Hamburg noch stärker zu machen, hat der Untersuchungsausschuss in großem
Einvernehmen mehr als 30 Empfehlungen beschlossen. Auch hierfür möchte ich allen Beteiligten noch einmal herzlich danken.
Auch weiterhin wird es eine wichtige Aufgabe sein, immer wieder zu prüfen, ob Kinder zurückkehren können und, wenn ja, daran zu arbeiten, dass Kinder wieder zu ihren leiblichen Eltern zurückkehren können. Dazu gehört ein guter Kontakt zu den Eltern, um deren Erziehungsfähigkeit wirklich zu stärken und stets einen Überblick über ihre Lebensverhältnisse zu behalten. Gerade deshalb lautet eine Empfehlung des Untersuchungsausschusses, diese Phase im Sinne der Entwicklung des Kindes zeitlich zu begrenzen, also nicht mehr viele Jahre darauf zu setzen, dass sich die Verhältnisse eventuell bessern könnten und damit Kinder auch noch, wenn sie größer sind, ihrer Lebenschancen zu berauben.
Manchmal nämlich scheitern die Bemühungen und die Möglichkeiten von Eltern, einem Kind ein geschütztes, gesundes und liebevolles Zuhause zu bieten. Dann ist es Aufgabe des Jugendamtes, für das Kind nicht nur ein Pflegeverhältnis auf Zeit, sondern einen dauerhaften, neuen Lebensort zu finden. Diese beschleunigte Perspektivklärung für Pflegekinder zählt aus meiner Sicht zu den zentralen Empfehlungen des Untersuchungsausschusses, denn bei der Arbeit mit Familien muss im Spannungsfeld zwischen vertrauensvoller Zusammenarbeit und notwendiger Kontrolle der Schutzauftrag immer im Vordergrund stehen. Und es gibt Fälle, bei denen eben keine Rückkehr in die Herkunftsfamilie angezeigt ist. Herr Trepoll hat eben ein Beispiel genannt, wir haben in unseren Empfehlungskatalog auch aufgenommen, dass bei wiederholter Gewaltproblematik in der Herkunftsfamilie eine Rückkehroption ausgeschlossen werden können muss.
Wenn im Schutzkonzept des Jugendamtes für ein Kind eine Kita die Aufgabe übernehmen soll, ein Kind besonders zu beobachten und zu betreuen, dann muss dieses schriftlich und verbindlich zwischen Jugendamt und Kita niedergelegt werden, damit jede Stelle künftig genau weiß, was ihre Rolle zum Schutz und zum Wohle eines Kindes ist. Auch diese Empfehlung geht zurück auf die Erfahrung im Fall von Yagmur, in dessen Verlauf nicht immer klar war, wer wann welche Aufgabe hatte und für was verantwortlich war.
Diese und alle weiteren Punkte sind teils kontrovers, aber immer in großer Sachlichkeit beraten und dann gemeinsam verabschiedet worden. Das ist auch ein Ergebnis dieses Untersuchungsausschusses.
Das war der Auftrag des PUAs, und den haben wir erfüllt. Die Arbeit an diesen Empfehlungen war von sehr intensiver, aber auch fraktionsübergreifend von überaus kollegialer Zusammenarbeit geprägt. Hierfür möchte ich allen beteiligten Kolleginnen und Kollegen danken und vor allen Dingen Herrn Trepoll, der uns mit großer Geduld und Sachgerechtigkeit durch diesen Ausschuss und die vielen wirklich bedrückenden Befragungen geführt hat. Das war nicht immer einfach. Dafür meinen größten Respekt und meinen herzlichen Dank.
Die Empfehlungen sind ein umfangreicher und anspruchsvoller Arbeitsauftrag an Senat und Bürgerschaft. Wir alle haben die Verantwortung, uns für die Umsetzung der Empfehlungen stark zu machen und ihre Wirksamkeit im Blick zu behalten. Eines muss nämlich klar sein – und auch das war ein Ergebnis der Sachverständigenanhörungen im PUA –: Der Kinderschutz bleibt eine Daueraufgabe, und er duldet kein Nachlassen.
Erlauben Sie mir noch eine Bemerkung zu den Pressemitteilungen, die heute von den Fraktionen, wie es denn immer so ist, ausgegangen sind. Nach wie vor – und wenn man den Bericht genau liest – gibt es für die Rücktrittsforderungen, die Sie äußern oder angekündigt haben, äußern zu wollen, überhaupt keine Grundlage in diesem Bericht. Das war auch nicht das Ergebnis der Arbeit, die der Untersuchungsausschuss geleistet hat. Insofern möchten wir die mit aller Entschiedenheit zurückweisen.
Sehr geehrte Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich möchte auf einige Dinge, die in der Diskussion eine Rolle gespielt haben, eingehen.
Liebe CDU, wenn wir miteinander der Meinung sind – und so habe ich Sie, Herr Trepoll, und auch Sie, Herr de Vries, in Ihren Redebeiträgen und Einlassungen in der Vergangenheit verstanden –, dass wir an einem Punkt angekommen sind, wo wir überparteilich der Auffassung sind, dass es eine wichtige Aufgabe ist, bei solchen Kinderschutzfällen im jugendamtlichen Handeln und vor Familiengerichten das Wohl des Kindes in den Mittelpunkt zu rücken, hinter dem gegebenenfalls dann auch die verfassungsrechtlich geschützten Interessen der Eltern zurückstehen müssen, dann bitte ich Sie inständig: Überprüfen Sie Ihre Haltung auf Bundesebene und helfen Sie mit, dass Kinderrechte endlich ein Bestandteil des Grundgesetzes werden. Das ist uns von Experten schon mehrfach ins Stammbuch geschrieben worden. Das wäre ein echter Schritt nach vorn und würde vielen Jugendamtsmitarbeitern vor Familiengerichten real helfen.
Ich glaube, dass dies eine Schlussfolgerung aus unseren Untersuchungen und dem Abschlussbericht sein könnte. Gehen Sie noch einmal in sich, überprüfen Sie Ihre Haltung, schauen Sie, ob Sie uns dort auf Bundesebene unterstützen können.
Des Weiteren möchte ich darauf eingehen, inwiefern sich in den letzten Jahren der ASD und der Kinderschutz in Hamburg weiterentwickelt haben. Es ist nicht richtig, dass sich hier personell nichts getan hat. Allein durch die Höherbesoldung der ASD-Mitarbeiterinnen und ASD-Mitarbeiter zum Beginn dieser Legislaturperiode wurde eine verheerende Fluktuationswelle hin zu den Amtsvormündern gestoppt. Die gab es, das kann man nicht leugnen. Der Senat und die BASFI unter Senator Scheele haben sofort gehandelt. Hier ist einiges passiert. Insofern kann man nicht sagen, dass sich da nichts getan hätte.
Auch beim Thema Stellenschaffungen ist einiges passiert. Nun mag man sagen, die zusätzlich eingestellten Netzwerkmanagerinnen und Netzwerkmanager in den Jugendämtern – das sind echte neue Jugendamtsstellen – seien nicht konkret mit der Fallarbeit beschäftigt, aber dadurch, dass sie die Präsenz des ASD in den Stadtteilen übernehmen, haben die ASD-Mitarbeiter, die an Fällen arbeiten, mehr Zeit für ihre eigentliche Arbeit. Das war in Wahrheit eine reale Verstärkung, und man kann nicht so tun, als sei dort nichts passiert.
Einen dritten Punkt möchte ich ansprechen. Wir haben eine gewisse Geschichte miteinander, was das Thema Kindeswohlgefährdung und Kinderschutzfälle betrifft. Wir haben, die Fachkolleginnen und Fachkollegen aus dem Familienausschuss werden sich erinnern, im Dezember 2013 den Bericht des Sonderausschusses Chantal debattiert und gemeinsam einen Maßnahmenkatalog verabschiedet, den wir im Rahmen dieses Ausschusses bearbeitet haben. Dieser Maßnahmenkatalog hat noch gar nicht umgesetzt werden können, als Yagmur tragisch in ihrer Familie gestorben ist. Wir sind von vielen Menschen angesprochen worden, nicht nachzulassen und die Umsetzung dieser Maßnahmen abzuwarten, bevor wir neue Strukturreformen anstreben. Daher war es auch richtig, dass man grundsätzlich auf die Einführung von Qualitätsentwicklungssystemen und Personalbemessungssystemen im ASD gesetzt und gesagt hat, dass hier Qualität vor Zeit geht.
Wir hätten uns alle gewünscht, dass dieses Personalbemessungssystem schneller ins Leben tritt. Das ist ein kritischer Punkt, der auch im Bericht aufgegriffen wurde, und wir sagen, dass diese Kritik angebracht ist. Wir hätten uns alle gewünscht, dass es schneller einsatzbereit ist. Allerdings war dafür viel lange nicht geleistete Vorarbeit nötig,
nämlich die Beschreibung von Arbeitsprozessen. Damit hätte man durchaus schon in der 18. Legislaturperiode beginnen können oder in der 19. unter Schwarz-Grün, als es hieß, es sei der unbedingte Wille des Senats, ein Personalbemessungssystem einzuführen. Damals hätten zumindest diese Vorarbeiten schon passieren können. Wir sind bei null gestartet, und wir sprechen nicht nur darüber, sondern wir schaffen das Personalbemessungssystem. Wir hätten uns alle gewünscht, dass es schneller gekommen wäre, und das ist eine Schuld, mit der wir alle leben müssen. Nun kommt es aber, und es wird fundiert sein. Es ist richtig, dass wir darauf gewartet haben, aber genauso richtig ist, dass inzwischen schon an den schwierigsten Stellen Personalverstärkungen vorgenommen worden sind, um die größte Not abzufedern, bis wir auf das Personalbemessungssystem aufbauen können.
Bundesweit wird übrigens gerade auf Hamburg geschaut, wie uns das Personalbemessungssystem gelingt, denn es ist einzigartig. Wenn es so einfach wäre, dann hätten es alle anderen schon. Es wird gesagt, dass die Entscheidung, es einzuführen, richtig war. Es wird bundesweit – zum Beispiel auf der Fachtagung zum Pflegekinderwesen, die Herr de Vries und ich besucht haben – auch gesagt, dass es vernünftig ist, die Arbeitsprozesse im ASD erst einmal ordentlich zu beschreiben, um dann auf der richtigen Basis aufzubauen. Insofern sind wir auf dem richtigen Weg. Hier wird Hamburg bundesweit Vorbild sein. Das ist richtig. Ich wünsche mir, dass es gelingt, das einzuführen. Es ist also keineswegs der Fall, dass fachlich gar nichts passiert wäre, sondern es hat sich in Hamburg in den vergangenen Jahren sehr viel im Kinderschutz getan, was uns übrigens auch die Experten im PUA gesagt haben. Auch aus diesem Grund sind Ihre Rücktrittsforderungen völlig überzogen, und wir weisen sie mit aller Entschiedenheit zurück.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Sie wissen selbst, dass das, was Sie gerade zur Weiterentwicklung der Jugendhilfe in Hamburg gesagt haben, nicht zutreffend ist. Experten im PUA haben uns bestätigt, dass in Hamburg eine Menge zur Stärkung der Jugendämter passiert, fachlich wie personell. Was Sie eben gesagt haben, war einfach nicht richtig.
Nur noch eine Bemerkung zu diesem Thema, denn ich möchte mich aus Respekt vor der Agenda, nämlich den Haushaltsberatungen zum Einzelplan 4, nicht weiter zum morgigen Abschlussbericht äußern. Wenn man die Beratungen eines Ausschusses, den man selbst wollte, ernst nimmt, dann muss man seinen Abschlussbericht auch abschließend beraten und diese Beratung abwarten, bevor man Schlussfolgerungen zieht. Das werden wir so machen, das hätten Sie so machen sollen. Aber Sie haben diesen Weg der Sachlichkeit verlassen, und das ist schade.
Herr Kerstan, Sie sind a) nicht dran, b) habe ich noch gar nicht weiter geredet. Was ich gleich noch sagen werde, muss sehr furchtbar für Sie sein. Drittens hat die SPD-Fraktion selbst noch einen Antrag zu dem Bericht gestellt, der morgen beraten wird, von dem Sie sagen, dass dort gar nichts mehr passieren wird. Denken Sie einmal darüber nach.
Hamburg zur familienfreundlichsten Stadt zu machen, mit diesem Ziel sind wir 2011 angetreten. Wenn man Familien in unserer Stadt fragt, was für sie wichtig ist, dann kommen in der Regel drei Themen zur Sprache.
Das erste Thema ist gutes Wohnen, ein ausreichendes Angebot an familienfreundlichem Wohnraum. Dazu hat mein Kollege Herr Kienscherf gestern einiges gesagt, und ich finde, dass wir da eine gute Bilanz vorzuweisen haben.
Der zweite wichtige Punkt ist das Thema gute Schule, Zugang zu Bildung und gutem Unterricht, gern auch mit entsprechenden Ganztagsangeboten. Was wir hier bewegt haben, insbesondere in Sachen Ausbau der Ganztagsbetreuung, Verbesserung der Ausstattung von GBS und vieles andere mehr, hat mein Kollege Herr Holster gestern eindrucksvoll geschildert.
Und das dritte Thema, das für Familien einen hohen Stellenwert hat und unabdingbar ist für gute Rahmen- und Lebensbedingungen, ist die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und damit gute frühkindliche Bildung.
Alle diese drei Themen waren in den vergangenen Jahren Schwerpunkte unserer Arbeit, ein besonderer Schwerpunkt aber war der Ausbau und die Verbesserung der Angebote von früher Bildung und Betreuung in Kita und Kindertagespflege.
Folgendes ist für Familien bedeutend, wenn es um gute frühkindliche Bildung und Betreuung geht: erstens Zugang, zweitens Verfügbarkeit und drittens Qualität dieser Angebote. Infolge des konsequenten Ausbaus von Rechtsansprüchen auf Kita und Kindertagespflege sind die Betreuungsquoten hamburgweit deutlich gestiegen. In unserer Stadt profitieren mehr Kinder als je zuvor von guter Bildung und Betreuung in Kita und Kindertagespflege. Hierfür haben wir erhebliche Mittel aufgewendet, und wir werden auch im folgenden Haushalt weiterhin erhebliche Mittel einsetzen. Dies spiegelt sich auch im Haushaltsplan wider.
In Hamburg bekommen Familien nicht nur den Kita-Platz, den sie brauchen, sondern sie können ihn auch bezahlen, und das, Herr de Vries, ist nicht zu vernachlässigen.
Hier haben wir Wort gehalten. Seit 1. August dieses Jahres ist das Grundangebot, eine fünfstündige Betreuung plus Mittagessen, gebührenfrei. Das war ein großer Wunsch der Eltern in dieser Stadt und wir haben ihn erfüllt. Wir haben Familien damit spürbar entlastet.
Nicht zuletzt haben wir mit dem Ausbau von Rechtsansprüchen und der Abschaffung der Gebühren auch einen großen Beitrag zur Chancengerechtigkeit in unserer Stadt geleistet. Das ist wichtig, zumal in einer Stadt, in der in einigen Stadtteilen 75 Prozent aller Kinder und Jugendlichen einen Migrationshintergrund haben. Es ist erwiesen, dass die Kinder, die vor dem Schuleintritt mehrere Jahre eine Kita besuchen, einen vielfach geringeren Sprachförderbedarf haben als andere. Auch deswegen ist das Betreuungsgeld Blödsinn.
An diesem Punkt haben wir angesetzt. Seit 2013 erhalten Kitas in Stadtteilen mit besonderen Herausforderungen, in denen zum Beispiel viele Kinder leben, die eine andere Muttersprache als Deutsch sprechen, eine bessere Ausstattung, um intensiver fördern zu können. Mit der Verfügbarkeit und dem Zugang zu guter Bildung und Betreuung,
unabhängig vom Status der Eltern, ob berufstätig oder nicht, leisten wir einen echten Beitrag zur Bildungsgerechtigkeit in unserer Stadt.
Auf dem Weg, Kitas und Kindertagespflege noch mehr als Einrichtungen von früher Bildung und Betreuung zu verstehen und auszubauen, ist bedeutend, dass der sehr erfolgreiche quantitative Ausbau in Hamburg nun auch mit einem qualitativen Entwicklungsprozess verbunden wird. Nach der Einführung von "Kita-Plus" und der gemeinsam mit allen Beteiligten weiterentwickelten Bildungsempfehlung müssen wir nun auch die Erzieher-KindRelation in den Einrichtungen verbessern. Da wir uns im Ziel, nämlich langfristig einen Betreuungsschlüssel von 1:4 in der Krippe zu erreichen, mit Elternvertretern, Kita-Trägern und anderen einig sind, haben wir in den vergangenen Wochen gemeinsam einen Weg vereinbart, wie dies in Hamburg gelingen kann. Wir haben uns darauf verständigt, dass die Verbesserung der Erzieher-Kind-Relation im Krippenbereich in einem verlässlichen und schrittweisen Prozess erfolgen soll. Der erste Schritt ist die Verbesserung des Personalschlüssels um 10 Prozent für die Kinder bis 24 Monate im April nächsten Jahres. Im August 2017 werden dann alle Kinder bis zum dritten Lebensjahr in diese Verbesserung mit einbezogen, und im August 2019 wollen wir für alle Krippenkinder einen Betreuungsschlüssel von 1:4 erreichen. Diese Verbesserung wird strukturell, also jährlich, mehr als 110 Millionen Euro zusätzlich kosten.
Genauso einig waren wir uns aber auch darin, dass Hamburg diesen Weg nicht ohne Bundeshilfe allein würde beschreiten können. Um das realisieren zu können, was wir uns wünschen, werden sich auch die Kita-Träger selber mit einem Qualitätsbeitrag – einem Verzicht auf 0,5 Prozentpunkte ihrer Steigerungsrate – an der Finanzierung beteiligen. Damit diese Beteiligung auch für kleinere Träger funktioniert, erhöhen wir deren Grundfinanzierung, den sogenannten Leitungssockel, entsprechend.
Die Eckpunkte dieses gemeinsamen Weges sind die Basis der Aushandlung des neuen Rahmenvertrags und liegen Ihnen als Anhang unseres Antrags vor. Damit die Umsetzung der vereinbarten Qualitätsverbesserung auch finanziell abgesichert ist, haben wir sie zur Grundlage unseres vorliegenden Antrags gemacht. Für die Kinder in dieser Stadt ziehen hier alle Beteiligten an einem Strang. Das ist beispielhaft und dafür sind wir sehr dankbar.
Die SPD setzt konsequent fort, was sie vor vier Jahren begonnen hat. Wir setzen gemeinsam vereinbarte Ziele um und zeigen auf, wie wir das tun. So geht vertrauenswürdige Politik.
Dieser Haushalt spiegelt aber noch etwas anderes wider, und das ist das Bemühen, Familien noch früher und besser im Alltag zu erreichen, wenn sie Hilfe brauchen. Wir haben die Eltern-Kind-Zentren in den Stadtteilen weiterentwickelt und die Angebote der "Frühen Hilfen" vor Ort gestärkt. Diese Einrichtungen für junge Eltern dienen dazu, sie bei allen Schwierigkeiten und Fragen zum Aufwachsen ihrer Kinder zu unterstützen. Sie bieten frühe Unterstützung und schaffen es daher nicht selten, wirksam zu helfen, bevor sich Eltern an das Jugendamt wenden müssen.
Ein weiteres Beispiel hierfür ist der Ausbau der "Frühen Hilfen". Diese Angebote, die in Stadtteilen und Geburtskliniken Hamburgs fest verankert sind, wurden gemeinsam von der Sozial- und der Gesundheitsbehörde auf den Weg gebracht und unterstützen Eltern und Familien bereits von Anfang an. Wir setzen den eingeschlagenen Weg zur familienfreundlichen Stadt also konsequent fort. Wir halten, was wir versprochen haben; darauf dürfen die Hamburgerinnen und Hamburger vertrauen. In diesem Sinne haben wir auch unsere Anträge zu diesen Haushaltsberatungen gestaltet. – Vielen Dank.
Solidarität ist eine gute Sache, Frau Blömeke, insofern kann ich Ihre Empörung für die Unterstützung von Sozialdemokraten untereinander nicht nachvollziehen. Weil ich nämlich auch solidarisch bin, will ich mich ganz kurz bescheiden, um meinen Nachrednern nicht die Zeit wegzunehmen. Zwei Aspekte möchte ich hervorheben.
Der eine Aspekt: Wenn Sie den Antrag genau gelesen hätten, liebe GRÜNE, dann wüssten Sie, dass wir genau diese Sorgen und Nöte zum Thema mittelbare Pädagogik und zum Thema Ausgleich von Ausfallzeiten aufgegriffen haben. Es geht nämlich nicht um einen Personalschlüssel, sondern es geht um die Erzieher-Kind-Relation. Das haben wir genauso in den Antrag geschrieben, und das macht übrigens finanziell einen erheblichen Unterschied aus. Deswegen greifen wir genau das auf, was Sie gefordert haben. Insofern könnten Sie guten Gewissens zustimmen.
Der zweite Aspekt, der mir am Herzen liegt, ist noch einmal das Thema, wer was mit welchen Gründen verquickt und wer was wie begründet. Es ist selbstverständlich legitim, auf Missstände, Handlungsbedarf und Nöte in der Jugendhilfe hinzuweisen und auch Änderungsvorschläge zu machen, wie es künftig besser werden kann. Dafür sind wir hier, dafür streiten wir miteinander und dafür sind wir fünf Fraktionen. Das ist auch unbenommen das gute Recht eines jeden Abgeordneten. Wir müssen aber vorsichtig sein, wenn wir Haushaltsanträge mit schrecklichen Dingen, die in dieser Stadt passiert sind, unzulässigerweise verknüpfen. Den PUA bearbeiten wir in der JanuarSitzung, wie es schon gesagt wurde. Ich finde, mit Verkürzungen muss man immer ganz vorsichtig sein. Jeder muss in sich selbst hineinschauen, wie er das verantworten kann, was er mit was begründen möchte.
Sehr geehrte Präsidentin, meine Damen und Herren! Vielen von Ihnen wird aufgefallen sein, dass zahlreiche Punkte dieses Antrags der Fraktion DIE LINKE bereits Gegenstand von anderen Anträgen in dieser Legislaturperiode waren, Gegenstand von ausführlichen Ausschussberatungen. Zum Teil sind hierzu von diesem Hause schon Beschlüsse gefasst worden. Das ist der Grund, warum wir der Auffassung sind, dass wir den Antrag nicht an den zuständigen Ausschuss überweisen müssen. Intensive Beratungen zum Thema Stärkung ASD, zum Thema Erziehungsberatungsstellen und zur Stärkung der Infrastruktur in den Stadtteilen, zum Beispiel durch SHA-Mittel, finden dort statt, haben dort stattgefunden oder es sind Schlüsse daraus gezogen worden.
Zwei interessante Aspekte dieses Antrags möchte ich hervorheben. DIE LINKE beziffert den zusätzlichen Finanzbedarf für die von ihr aufgezählten Maßnahmen auf 16 Millionen Euro, ohne Angabe eines Deckungsbeitrags oder auch nur einer Produktgruppe im Haushalt, wodurch dies erbracht werden kann. Wenn DIE LINKE selbst zu dem Schluss kommt, dass das in etwa 16 Millionen Euro kosten werde, dann müssen wir davon ausgehen, dass die Kosten vermutlich noch deutlich höher liegen werden.
Darüber hinaus gibt es einen weiteren wichtigen Punkt in diesem Antrag, auf den ich eingehen möchte, das ist der von Ihnen in den letzten vier Zeilen Ihres Begründungstextes angesprochene Vorschlag einer Enquete-Kommission. Er findet immerhin so viel Anklang, dass auch die GRÜNEN ihn sich inzwischen zu Eigen gemacht haben
und anregen, ihn in der nächsten Legislaturperiode aufzugreifen. Wir werden sehen, wie die nächste Bürgerschaft darüber befindet. Wir sollten es ihr überlassen, hierzu eine Entscheidung zu treffen.
Ich will doch noch eine Sache inhaltlich klarstellen, weil ich finde, dass sie nicht richtig dargestellt wurde. Wenn man einmal die Mittel, die für Sozialräumliche Hilfen und Angebote mehr ausgegeben werden, berücksichtigt und die zusätzlichen Steigerungsraten bei den Hilfen zur Erziehung einrechnet, dann stehen den Bezirken insgesamt mehr Mittel zur Verfügung, als dies bisher der Fall gewesen ist, und nicht weniger. Es hat allerdings eine inhaltliche Umsteuerung stattgefunden; ob sie nötig war oder nicht, darüber waren Sie anderer Meinung als wir. Das muss der Ehrlichkeit halber noch einmal gesagt werden.
Spannend bleibt die Frage, warum die CDU findet, dass wir diesen Antrag überweisen sollten, obwohl die angesprochenen Themen im Ausschuss schon umfänglich beraten werden; beim Thema ASD sind wir noch nicht zu einem Abschluss gekommen. Das werden Sie gleich noch erklären müssen. – Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Angesichts der sich zu Ende neigenden Legislaturperiode lohnt sich ein Blick auf den Stand der Dinge bei frühkindlicher Bildung und Betreuung.
Wir sind gestartet mit einer kurz vor der Wahl beschlossenen und für diese Legislaturperiode geltenden Vereinbarung zwischen Landeselternausschuss, dem vielzitierten LEA, und der Hamburger SPD. Die vereinbarten Punkte sind auch Gegenstand unseres Regierungsprogramms, und die Vereinbarung selbst ist ein öffentlich zugängliches Dokument. Jeder kann einen Blick darauf werfen. Dort erklärt man zur Kindertagesbetreuung – ich zitiere –:
"[…] sind sich einig, dass dazu die folgenden konkreten Maßnahmen unerlässlich sind."
All diese konkreten Maßnahmen, die vereinbart worden sind, haben wir umgesetzt. Wir haben damit die frühkindliche Bildung in Hamburg entscheidend vorangebracht.
Die darin vereinbarten Maßnahmen gingen übrigens auf eine Volksinitiative zurück. Die Eltern in Hamburg haben damit ihren Prioritäten klar Ausdruck verliehen, und die haben wir umgesetzt.
Ergebnis: Noch nie haben in Hamburg so viele Kinder so früh und so lange von frühkindlicher Bildung in Krippen und Kitas profitiert wie heute, ob mit oder ohne Migrationshintergrund. Und auch Stadtteile mit großen Herausforderungen holen bei der
Betreuungsquote deutlich auf; das war vorher unvorstellbar.
Wir wollen damit die Eltern ermutigen, ihre Kinder an früher Bildung und Betreuung in Kita oder Tagespflege teilhaben zu lassen. Wir wollen gerechtere und bessere Lebens- und Bildungschancen, mehr Integration und Teilhabe. Qualität ist uns wichtig. Wie mit dem LEA vereinbart – in der Vereinbarung noch "Kita-KESS" genannt –, haben wir Anfang 2013 "Kita-Plus" umgesetzt. An rund 280 Kitas in unserer Stadt in sozial benachteiligten Stadtteilen sind jetzt 280 Erzieherinnen und Erzieher mehr tätig – für mehr Sprachförderung und ein besseres Betreuungsverhältnis.
Zudem wurden die Hamburger Bildungsempfehlungen für Bildung und Erziehung in Kindertageseinrichtungen 2012 grundsätzlich überarbeitet, und das übrigens in einem beispielhaften Beteiligungsprozess. Das sagen die Verbände, das sagt der LEA und das sagen die Experten in dieser Stadt.
Natürlich wollen wir auch Qualität im Krippenbereich weiter stärken. Dabei ist der Betreuungsschlüssel ein wichtiger Punkt. Die Bertelsmann Stiftung, von der die Opposition immer nur berichtet, wenn es gerade irgendwie passt,
hat darauf hingewiesen, dass die bei der Anlegung der Maßstäbe erforderlichen Mittel für Hamburg wie für andere Bundesländer kaum zu stemmen sind. Deshalb fordert die Bertelsmann Stiftung ein Bundes-Kita-Gesetz zur Festlegung einheitlicher Standards.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Hamburg hat gegen das von den größten Teilen von Gesellschaft und Wissenschaft abgelehnte Betreuungsgeld Klage eingereicht. Bundesweit rund 1 Milliarde Euro sind eine Fehlinvestition schlimmster Art. In Hamburg kennen wir vor allen Dingen zwei Anhänger des Betreuungsgeldes, das sind der Fraktionsvorsitzende der CDU und der Fachsprecher. Alle anderen, glaube ich, sind mit uns der Meinung, dass diese Milliarde Euro in vielen Kitas in Hamburg sehr viel besser verwendet werden könnte,
unter anderem für eine Verbesserung des Betreuungsschlüssels.
Ich möchte noch auf eine Sache aufmerksam machen, die in diesen Tagen viel zitiert und diskutiert wird. Die Hamburger CDU will laut Eckpunktepapier einen Betreuungsschlüssel von 1:4 bei Krippe und Kita. Das kostet angesichts der erreichten, sehr hohen und weiter steigenden Betreuungsquoten – und wir wollen, dass viele Kinder die Kitas nutzen – rund 80 Millionen Euro jährlich. Da erinnern sich die Eltern der ehemaligen CDU-Senate: Büchergeld in der Schule, Studiengebühren an der Uni und massive Gebührenerhöhungen für Kita und Hort.
Die CDU bleibt damit in den Köpfen der Hamburger Eltern die Partei der Bildungsgebühren.
In diesem Zusammenhang finde ich es wichtig, dass Sie uns einmal erklären, mit welchen Beiträgen Sie welche Eltern belasten wollen, um diese 80 Millionen Euro Kosten für Ihre Versprechen dann über Elternbeiträge hereinzuholen. Das wäre sehr spannend und sehr ehrlich. Ich glaube, das würde viel zur Debatte beitragen.
Sehr geehrte Präsidentin, meine Damen und Herren! Sein gegebenes Wort zu halten ist ein hohes Gut, auch und gerade in der Politik.
Wir haben Hamburger Eltern versprochen, in dieser Legislaturperiode Maßnahmen zur Verbesserung der Rahmenbedingungen in Kitas und Kindertagespflege umzusetzen, und wir haben Wort gehalten.
2011 hat Olaf Scholz als Landesvorsitzender der SPD eine Vereinbarung mit den Hamburger Eltern, vertreten durch den LEA, getroffen. Die Hamburger SPD verpflichtete sich, im Falle eines Wahlsieges zur Verbesserung der Kindertagesbetreuung und der Kindertagespflege folgende Maßnahmen umzusetzen, ich will nur die wichtigsten noch einmal
nennen: Rücknahme der schwarz-grünen Gebührenerhöhung und Abschaffung der Gebühr für das Mittagessen – eingelöst 2011; Vorziehen des allgemeinen Rechtsanspruchs auf eine fünfstündige Betreuung für alle Kinder ab dem zweiten Lebensjahr – umgesetzt 2012; "Kita Plus" mit mehr Personal in Kitas mit vielen Kindern aus benachteiligten Familien – umgesetzt 2013; erfolgreiche Umsetzung des bundesgesetzlichen Rechtsanspruchs ab dem vollendeten ersten Lebensjahr – auch 2013 umgesetzt, und nicht zuletzt die Einführung einer gebührenfreien Grundbetreuung im Umfang von fünf Stunden plus Mittagessen – Umsetzung 2014.
Die SPD hat alle diese Punkte umgesetzt und damit Vertragstreue bewiesen und das Vertrauen in sie gerechtfertigt. Wir haben eingehalten, was wir versprochen haben, und das finden die Hamburgerinnen und Hamburger auch richtig.
Welch hohe Bedeutung diese Verlässlichkeit für die Eltern in Hamburg hat, möchte ich denen, die das nicht glauben können oder nicht glauben wollen, gern verdeutlichen, indem ich eine Mutter zu Wort kommen lasse, die sich im Februar 2014 per E-Mail an mich gewandt hat, wie viele andere Eltern in Hamburg übrigens auch – ich zitiere –:
"Sehr geehrte Damen und Herren! Als Wählerin und bald dreifache Mutter möchte ich gern wissen, ob ab August 2014 eine Basisbetreuung in den Hamburger Kindertagesstätten für die einjährigen Kinder tatsächlich kostenfrei sein wird. In der Presse gibt es lediglich ältere oder nicht ganz so seriös wirkende Artikel, und die Opposition lästert auf ihrer Homepage über die Märchenstunde von Olaf Scholz.
Aber ich hoffe natürlich weiter auf dieses tolle Vorhaben und damit auf die erhebliche Entlastung für viele Familien. Über eine Information darüber würde ich mich sehr freuen. Mit freundlichen Grüßen."
Die Hamburger Eltern haben sich auf uns verlassen, und wir haben gehalten, was wir versprochen haben. So geht vertrauenswürdige Politik.
Es mag Sie zum Gähnen anregen, wenn man so ein Wahlversprechen einhält, in Wahrheit ist das aber das, was einem nachher manchmal den Sprung über die Hürde sichert.
Nach der erfolgten Überarbeitung der Hamburger Bildungsempfehlungen, nach der Einführung von "Kita Plus" und nach Verbesserungen im Elementarbereich wollen wir die finanziellen Spielräume, so sie sich ergeben, prioritär auch für weitere Verbesserungen in der Krippe einsetzen. Gleichzeitig wissen alle Fraktionen in diesem Hause, dass die gern zitierte Bertelsmann Stiftung, die sich zu Krippenschlüsseln im Elementarbereich und im Krippenbereich deutlich geäußert hat, ausdrücklich darauf hingewiesen hat, dass bei Anlegung ihrer Maßstäbe die erforderlichen Mittel von Hamburg, genauso wie für die meisten anderen Bundesländer auch, nicht allein zu stemmen sind. Die Stiftung hat daher ein Bundes-Kita-Gesetz zur Festlegung einheitlicher Standards gefordert.
Wenn man bedenkt, welche finanziellen Mittel für das Betreuungsgeld bereitgestellt werden und welche Qualitätsverbesserungen sich damit vor Ort finanzieren ließen, dann kommt man zu dem Schluss, dass das Geld in den Kommunen besser an anderer Stelle eingesetzt würde.
Auch deswegen klagt die SPD gegen dieses Betreuungsgeld. Diese Zuweisung hat in diesem Hause vor allen Dingen zwei Fans, Herrn Wersich und Herrn de Vries. Die werden sich sicherlich dazu auch noch einlassen. Wir glauben, dieses Geld wäre anderswo besser eingesetzt. Wenn wir es hätten, dann würden wir das auch in eine Verbesserung des Krippenschlüssels umsetzen. Bis dahin loten wir die finanziellen Spielräume nach ihren Möglichkeiten aus. – Vielen Dank.
Zunächst einmal tut es mir leid, dass Ihre Enttäuschung über meine Worte Sie offensichtlich daran gehindert hat, mir genau zuzuhören. Niemand hat gesagt, alle seien zufrieden. Auch wir streben Verbesserungen beim Krippenschlüssel an. Wahr und klar ist aber auch: Die Gebührenbefreiung, diese Verbesserung mit "Kita-Plus" im Elementarbereich und der vorgezogene Rechtsanspruch sind nichts, was die SPD sich im dunklen stillen Kämmerlein als Wahlgeschenk überlegt hat, sondern das sind die Forderungen der Hamburger Eltern gewesen, die wir umgesetzt haben. Das haben wir versprochen, das haben wir gehalten, und das ist wichtig.
Das trägt nämlich auch zur Glaubwürdigkeit bei. Und für die Glaubwürdigkeit und die Klarheit ist auch wichtig, hier noch einmal zu betonen, dass
die viel zitierte Studie der Bertelsmann-Stiftung, die wirklich sehr genau erhoben hat und das auch regelhaft tut, den Hamburger Krippen und Kitas keineswegs ein kolossal katastrophales Zeugnis ausgestellt hat, sondern gesagt hat, hier passiere Beispielhaftes im Bereich Fortbildung und bei den Bildungsempfehlungen und es gebe eine sehr gute Leitungsausstattung und vieles mehr. Beim Krippenschlüssel hat sie uns ermahnt, Verbesserungen in den Blick zu nehmen, und das tun wir auch; dazu haben Sie Herrn Senator Scheele eben gehört.
Klar und wahr ist auch, dass der Kita- und Krippenbereich beim Thema Zuwendungszuwächse verglichen mit allen anderen Bereichen in der Stadt privilegiert ist. Über 3 Prozent sind sehr viel mehr, als alle anderen Zuwendungsempfänger in der Stadt sich erhoffen dürfen. Dass es natürlich nicht reicht, um alle Wünsche zu befriedigen und alles möglich zu machen, ist uns auch klar. Wir arbeiten daran, aber man kann hier nicht davon reden – das muss man auch noch einmal ansprechen –, dass wir Verschlechterungen vorgenommen hätten. Das ist explizit nicht richtig.
Wer sich darüber hinaus Verbesserungen wünscht, etwa einen besseren Krippenschlüssel, als wir in Hamburg über Bordmittel möglicherweise finanzieren können, der muss sagen, welche Gebühren er wieder einführen möchte, liebe CDU, und einen entsprechenden Haushaltsantrag stellen. Wir sind gespannt darauf, wie die Hamburger Eltern das finden, weil es ihre Empfehlungen und ihre Wünsche waren, die wir umgesetzt haben. Da waren wir verlässlich und da haben wir das Vertrauen nicht enttäuscht, das in uns gesetzt wurde.
Sehr geehrte Präsidentin, meine Damen und Herren! In den vergangenen drei Jahren hat Hamburg unter erheblichen Anstrengungen und finanziellen Aufwendungen wichtige Maßnahmen zur Verbesserung der Rahmenbedingungen und der Attraktivität der Kindertagesbetreuung auf den Weg gebracht. Mit dem heutigen Beschluss erreichen wir einen weiteren Meilenstein. Hamburgs Eltern bekommen nicht nur den Kinderbetreuungsplatz, der ihnen nach dem Gesetz zusteht, sondern sie bekommen ihn ab dem 1. August 2014 für eine bis zu fünfstündige Betreuung inklusive Mittagessen zudem beitragsfrei.
Das ist Wahlfreiheit für die Lebensentwürfe unserer Hamburger Familien. Schon heute erreichen
wir mit einem Versorgungsgrad von rund 40 Prozent bei den Krippenplätzen, verglichen mit anderen Bundesländern, Spitzenwerte. Innerhalb Hamburgs holen inzwischen auch Stadtteile, die mit großen Herausforderungen zu kämpfen haben, deutlich auf, und das ist durchaus politische Absicht. Das ist richtig und auch gut für Hamburgs Kinder.
Zahlreiche Nachfragen und Rückmeldungen von Müttern und Vätern zeigen die hohe Bedeutung beitragsfreier früher Bildung für die Budgets Hamburger Familien. So geht finanzielle Entlastung: einfach, direkt und messbar. Wie wichtig das für Familien sein kann, zeigt sich, wenn man einmal anhand eines Beispiels konkret durchrechnet, was das für sie bedeutet. Bei einer täglich fünfstündigen Betreuung inklusive Mittagessen werden Familien monatlich bis zu 192 Euro entlastet. Das ist viel Geld, damit kann man viel machen. Damit ist Hamburg auch ein Stück kinderfreundlicher geworden.
Kinder mit einer Behinderung oder Kinder, die von einer solchen bedroht sind und Eingliederungshilfe in der Kita bekommen, erhalten künftig gar eine beitragsfreie Betreuung von bis zu sechs Stunden täglich. Eltern von Kindern mit längeren Betreuungszeiten werden ebenfalls deutlich entlastet, indem die Elternbeiträge um eben diese fünf Stunden und das Mittagessen reduziert werden. Das bedeutet: Bei einem Acht-Stunden-Kitagutschein beträgt der Elternbeitrag für eine Familie mit Kind – nehmen wir einmal an, ein Facharbeiter und eine Facharbeiterin mit einem durchschnittlichen Nettoeinkommen von 2700 Euro – 108 Euro statt bisher 300 im Monat. Das ist viel Geld, das entlastet Familien tatsächlich spürbar.
Begonnen haben wir diesen Weg bereits 2011, wie wir es den Eltern in dieser Stadt zugesagt haben. Bereits im August 2011 wurden die Gebührenerhöhungen des Vorgängersenats zurückgenommen, die sogenannten Kann-Kinder in die Beitragsfreiheit des Vorschuljahres einbezogen und der sogenannte Verpflegungsanteil, wir kennen ihn alle unter dem Namen Essensgeld, abgeschafft. Damals trat das Kita-Sofortpaket in Kraft. Ein Jahr später, zum August 2012, wurde ein allgemeiner und bedarfsunabhängiger Rechtsanspruch auf eine fünfstündige Kindertagesbetreuung für alle Kinder mit dem vollendeten zweiten Lebensjahr eingeführt. Damit waren wir früher als alle Bundesländer in der Republik. Auch das ist richtig und gut und ist den Kindern und Familien direkt zugute gekommen.
Zum 1. Januar 2013 ist im vergangenen Jahr KitaPlus in Kraft getreten. Um die Förderbedingungen in den Kindertageseinrichtungen zu verbessern, erhalten Kitas mit einem relativ hohen Anteil von Kindern aus belasteten Familien oder aus Familien mit Migrationshintergrund seit dem 1. Januar 2013 einen besseren Betreuungsschlüssel. Auch das ist richtig, und auch das kommt den Kindern direkt zugute.
Damit haben wir alle vor der Bürgerschaftswahl 2011 mit dem Landeselternausschuss der Eltern von Kindern in Kindertagesbetreuung getroffene Vereinbarungen erfüllt. Der bundesweite Rechtsanspruch auf Kindertagesbetreuung ab dem 1. August 2013 konnte in Hamburg erfolgreich umgesetzt werden. Hamburg kann allen Kindern ab dem vollendeten ersten Lebensjahr bis zur Einschulung einen Platz in Kita oder Kindertagespflege garantieren. Das ist politisch gewollt, das finden wir richtig, und auch das kommt den Kindern direkt zugute.
Darüber hinaus haben wir in Hamburg Maßnahmen zur Weiterentwicklung der pädagogischen Qualität in den Kitas umgesetzt beziehungsweise eingeleitet, und auch das ist nicht zu vernachlässigen. Die Hamburger Bildungsempfehlungen für die Bildung und Erziehung in Tageseinrichtungen wurden 2012 grundlegend überarbeitet. Wir haben sie um die vielen Dinge erweitert, die in der Krippenbetreuung wichtig sind. Wir haben eine externe Evaluation beziehungsweise Überprüfung der pädagogischen Qualität aller Kitas aufgenommen, und diese Auswertungen werden wichtige Impulse für die Weiterentwicklung der Qualität in Kitas für die Zukunft geben. Hier noch einmal mein Dank für die konstruktive Zusammenarbeit bei diesem Thema im Familienausschuss.
Der Betreuungsqualität in Kitas kommt eine große und wichtige Rolle zu. Sie hängt neben der Frage des Personalschlüssels von vielen weiteren Faktoren wie zum Beispiel der Fortbildung, der pädagogischen Orientierung, der Fachberatung, den konzeptionellen Grundlagen und der pädagogischen Arbeit sowie der Qualität des Trägers ab. Ein kleiner und schöner Nachweis der Qualität von Hamburger Kitas ist, dass die seinerzeitige Bundesverbraucherschutzministerin Ilse Aigner die 178 Kitas der Elbkinder 2011 mit dem Fit-Kid-Preis für vorbildliche Kinderernährung ausgezeichnet hat. Darauf können wir alle zusammen ein bisschen stolz sein. Auch das kommt unseren Kindern direkt zugute.
Das Wichtigste ist aber, dass wir mit all diesen Maßnahmen erreicht haben, dass in Hamburg so viele Kinder wie nie zuvor und vor allem so lange wie nie zuvor von früher Bildung und Betreuung profitieren können. Das ist gut für die Entwicklungschancen dieser Kinder, denn Studien zeigen, dass bei Kindern mit mehrjährigem Kitabesuch – und hier ist nicht die Frage, wie viele Stunden am Tag ein Kind in der Kita ist, sondern wie lange vor dem Schulbesuch es damit anfängt – der Sprachförderbedarf bei Einschulung deutlich geringer ist als bei vergleichbaren anderen Kindern. Eine gute frühe Bildung und Betreuung ist damit ein wichtiger Beitrag für echte Chancengerechtigkeit und auch für die Kinderfreundlichkeit Hamburgs. Wir sind hier auf einem guten Weg.
Sehr geehrte Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich will die anderthalb Minuten gut nutzen und auf drei Aspekte hinweisen, die in der Diskussion schon eine Rolle gespielt haben, aber meinerseits noch richtig gewichtet werden können. Zum einen möchte ich auf die Frage eingehen, was es eigentlich bedeutet, die Zahl von mehr als 6000 neugebauten Wohnungen differenziert zu betrachten, wie es vonseiten der GRÜNEN kam; Frau Sudmann hat es auch erwähnt. Vor allem von der CDU wurde kritisiert, man müsse doch den verloren gegangenen Wohnungsbestand dagegen rechnen. Hier möchte ich zu bedenken geben, dass dies überhaupt kein Argument gegen den Kurs der SPD ist, den Wohnungsbau voranbringen zu wollen. Wenn ich mir diese Argumentation zu eigen machen würde, dann hätten Sie in den vergangenen zehn Jahren eine negative Bilanz aufgewiesen, denn es gab Abriss und es gab Wohnraum, der nicht mehr zum Wohnen zur Verfügung stand. Sie machen damit im Prinzip posthum Ihre eigene Wohnungsbaupolitik zum Skandal.
Ein zweiter wichtiger Aspekt, den man auch von einer anderen Seite beleuchten kann, ist das Thema Wohnungswanderungsbewegung. Wenn man die ehrlich betrachtet, Herr Duge, dann ist es selbstverständlich nicht so, dass eine Wohnung, die in Eppendorf oder, wie Sie süffisant sagten, in Blankenese frei wird, automatisch so preiswert ist, dass sie Menschen mit geringen und mittleren Einkommen zur Verfügung steht. Hier muss man sagen, nicht alles, was hinkt, ist ein Vergleich. Ich empfeh
le den GRÜNEN, den Blick über die Elbe nach Wilhelmsburg zu richten. Dann sehen Sie, dass wir viele mittlere und kleine Einkommen in die Landkreise verloren haben. Für die steht nun wieder Wohnraum in der Stadt zur Verfügung, und deswegen ist das gut so.
Sehr geehrte Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich werde leider nicht innerhalb von 14 Minuten auf Ihren Antrag eingehen können, sondern muss mich etwas kürzer fassen. Gleichwohl will ich das sehr gewissenhaft tun, denn Sie sprechen mit Ihrem Antrag einen sehr wichtigen Themenkomplex und ein durchaus dringendes Thema der Freien und Hansestadt Hamburg an.
Sie haben es schon gesagt, die Arbeit der Jugendämter und insbesondere des ASD ist anspruchsvoll und komplex, denn Kinder und Jugendliche in Hamburg sind darauf angewiesen, einen kompetenten Ansprechpartner und Kontinuität in der Zusammenarbeit zu haben. Gleichzeitig sind die Allgemeinen Sozialen Dienste, auch das haben Sie schon ausgeführt, zurzeit einerseits von einem Generationenwechsel geprägt – und der hätte unsere Stadt ohnehin betroffen – und von sehr hoher Fluktuation betroffen.
Sie stellt arbeitsorganisatorisch für manche Dienststellen eine sehr hohe Herausforderung dar. Um dieser Fluktuation, die im Jahr 2010 noch einmal Schwung bekommen hat durch die massive Abwanderung von ASD-Mitarbeitern zu den Amtsvormündern, Einhalt zu gebieten, haben wir deswegen unter großen Kraftanstrengungen im Jahr 2012 die Eingruppierung der Stellen im ASD von E9 auf E10 angehoben. Damit ist die Fluktuation, wie Sie sie beschrieben haben, gebremst, aber noch nicht vollkommen behoben worden.
Diesem Umstand Rechnung tragend und um den vielen neuen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern den Einstieg bei ihrer Arbeit zu erleichtern, wurde gemeinsam mit den Bezirksämtern ein Einarbeitungskonzept erarbeitet. Dieses wird seit 2013 auch umgesetzt, unter anderem auch durch die Begleitung von Herrn Professor Schrapper, den Sie auch schon viel zitiert haben.
Im Gegensatz zu dieser Entwicklung, die wir bis ins Jahr 2011 in dieser Stadt hatten, als in einigen Bezirken zum Teil bis zu 50 Prozent aller Stellen in den Jugendämtern beim ASD unbesetzt waren, ist es immerhin gelungen zu erreichen, dass zum Ende des Jahres 2010 lediglich 3 Prozent der vorhandenen Stellen unbesetzt waren. Darüber hinaus ist in der Vergangenheit, auch als Lehre aus dem Schicksal des Mädchens Chantal, eine Steuerungsrunde Jugendhilfe eingerichtet worden, in der Bezirksämter und Jugendamtsleitung regelmäßig über die Arbeit und die Arbeitsfähigkeit der Abteilungen berichten, um bei besonderen Fehlentwicklungen rechtzeitig gegensteuern zu können.
Klar ist uns aber auch: Es muss weitere Verbesserungen geben. Wir dürfen dabei nicht stehen blei
ben. In diesem Zusammenhang haben wir die klare Aussage des Senats, dass zurzeit gemeinsam mit den Bezirksämtern und den Personalräten sowie mit beispielhaft betroffenen ASD-Mitarbeitern an einem Personalbemessungssystem gearbeitet wird. Sollten die Ergebnisse so sein – und es ist mehrfach sowohl im Ausschuss als auch medial und in dieser Runde deutlich gemacht worden –, dass dabei herauskommt, dass wir an einzelnen Stellen mehr Personal brauchen, dann gibt es die feste Zusage, dass es dieses auch geben wird.
Außerdem ist allen klar und wir beraten darüber auch regelhaft im Familienausschuss, dass JUS-IT auf Basis der Anregungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter weiterentwickelt werden muss. Verzichten können wir aber auf Dokumentation und diese Software nicht; das ist, glaube ich, allen Beteiligten klar. Wir beraten hierzu im Familienausschuss auf Basis verschiedener Anträge. Das Thema Situation im ASD und Stärkung dieser Dienststellen ist regelhaft ein Thema; es ist nicht so, dass wir das nicht behandeln.
Ich will an dieser Stelle noch einmal darauf eingehen, warum wir Ihren Antrag nicht überweisen und warum wir auch im Einzelnen nicht auf Ihre Forderungen eingehen können. Das hat damit zu tun, dass die vielen Themen, die wir zum Teil bereits im Familienausschuss beraten, gemäß Ihres Antrags in einem Rahmen beraten und weiterentwickelt werden sollen, von dem wir glauben, dass er nicht das richtige Instrument ist, den ASD strukturell und dauerhaft weiterzuentwickeln, nämlich in einem Krisenstab. Wir haben die Steuerungsgruppe Jugendhilfe. Wir glauben, dass hier gemeinsam mit Bezirksamtsleitungen und Jugendamtsleitung ein richtiges Gremium geschaffen worden ist. Wir sehen das eher in der Rolle eines permanenten Arbeitsstabs für die strukturelle Weiterentwicklung, und wir sehen nicht, dass einzelne Themen im Rahmen eines Krisenstabs gut aufgearbeitet werden können.
Ich will in der Kürze der Zeit noch auf ein Thema gesondert eingehen. Das Thema Falldefinition verdient es, dass man noch einmal detaillierter darüber spricht, wie wir es übrigens auch im Ausschuss auf Basis der Anträge tun, die wir bereits dorthin überwiesen haben. In Ihrem Antrag kommt so ein bisschen heraus: Lasst uns erst einmal die Stellen im ASD erhöhen und dann schauen wir hinterher, wie man einen Fall definiert, und dann sprechen wir darüber, ob das angemessen ist oder ob man umsteuern muss. Das kann man so fordern. Wir glauben aber, dass das nicht sachgerecht ist, weil sich in der bundesweiten Debatte über die Stärkung von Jugendämtern – wir haben diese Debatte in allen Großstädten, das ist überall ein Thema – herausgestellt hat, dass die Falldefinition das
A und O ist. Wenn wir zum Beispiel die Falldefinition des von den GRÜNEN eingebrachten Düsseldorfer Modells mit einer Fallobergrenze von 35 nehmen, dann würden alle Anliegen einer Person zugeordnet und dürften nicht doppelt gezählt werden, und dann hätten wir hier zurzeit unter 35 Fälle pro Mitarbeiter. Wir würden also die Arbeitssituation nicht direkt verbessern. Deswegen glauben wir, dass man solchen pauschalen Stellenerhöhungen nicht zustimmen kann.
Wir halten auch das Thema Krisenstab für nicht sachdienlich, und das ist der Grund, warum wir Ihren Antrag nicht überweisen. Wir haben das Thema im Ausschuss. Wir werden das gewissenhaft weiterverfolgen und die angekündigten Verbesserungen auch einfordern. Das ist der Grund, warum wir heute so abstimmen, wie wir abstimmen. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Präsidentin, meine Damen und Herren! Yagmur ist tot, um das Leben gebracht von den eigenen Eltern. Sie musste in ihrem kurzen Leben mehr Leid ertragen, als wir uns alle vorstellen können und wollen. Besonders bedrückt, dass es in Yagmurs Leben viele Chancen gab, ihr Leid zu beenden und ihr ein beschützendes Aufwachsen zu ermöglichen, ein gutes Leben. Diese Chancen sind nicht genutzt worden, und das Aufarbeiten und die Konsequenzen daraus zu ziehen, ist unsere gemeinsame Aufgabe.
Yagmur lebte zunächst bei einer Pflegemutter und hatte vom ersten Tag an auch regelmäßigen Kontakt zu ihren leiblichen Eltern. Der nun vorliegende Bericht der Jugendhilfeinspektion hat gezeigt, dass es immer wieder große Zweifel daran gab, ob nicht die leiblichen Eltern eine zu große Gefahr für ihr eigenes Kind darstellten. Obwohl das Jugendamt ein Verfahren auf Einschränkung der elterlichen Sorge vor dem Familiengericht angestrengt hatte, obwohl es ein noch laufendes Ermittlungsverfahren auch gegen die leiblichen Eltern wegen Kindesmisshandlung gab, wurde in einem Abwägungsprozess, an dem mehrere unterschiedliche Akteure beteiligt waren, die Entscheidung getroffen, Yagmur zurück in die Obhut ihrer leiblichen Eltern zu geben. Hilfe bei der Erziehung und Betreuung ihres Kindes lehnten die leiblichen Eltern im Folgenden ab. Ein eigentlich verpflichtender Kita-Besuch wurde nach wenigen Wochen abgebrochen und nicht mehr kontrolliert oder eingefordert. Wenige Monate, nachdem Yagmur allein der Obhut ihrer
Eltern anvertraut war, stirbt sie infolge schwerer Misshandlungen.
Lässt man Yagmurs tragisches Schicksal Revue passieren, dann wirft das Verhalten vieler Beteiligter auch jenseits des Jugendamts Fragen auf – Fragen zur Arbeitsweise von Familiengerichten oder zur Rolle von Verfahrenspflegern, die eigentlich das Wohl des Kindes im Auge haben sollen, das sie vertreten, Fragen auch nach der Arbeitsweise der Staatsanwaltschaft. Dabei geht es nicht allein um die Praxis in den Jugendämtern, ob unsere Regelungen gut, eindeutig und ausreichend sind oder wie wir ihre Einhaltung feststellen. Es geht auch um Leitbilder in der Arbeit der Jugendämter, wenn es darum geht, welches der richtige Ort zum Leben ist für ein Kind in einem ganz konkreten Fall. Bedeutet die Rückkehr in die Herkunftsfamilie ein kindgerechtes Leben oder ist sie ein Risiko und muss ein Kind vor seinen Eltern geschützt werden? Das Kindeswohl muss im Mittelpunkt stehen, und die konkrete Entscheidung im Einzelfall ist eine schwierige Aufgabe.
Diese Aufgabe verlangt Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern viel ab. Gibt es die Option zur Rückkehr, gehört ein enger Kontakt zu den Eltern dazu, um deren Erziehungsfähigkeit zu stärken. Dazu gehört aber auch, einen eingeschlagenen Weg wiederholt kritisch zu hinterfragen, zu hinterfragen, ob die Möglichkeiten der leiblichen Eltern auch ausreichen und wirklich Aussicht auf Erfolg haben können. Wir müssen uns fragen, mit welchem Nachdruck Jugendämter die Rückführung von Kindern in ihre Herkunftsfamilie wirklich verfolgen sollen und ob hier ein generelles Umdenken nötig ist. Das Kindeswohl muss klar im Vordergrund stehen, das ist uns wichtig.
Um diesem gerecht zu werden, müssen Beschäftigte in Jugendämtern oft Familiengerichte anrufen, um die elterliche Sorge einzuschränken oder ganz entziehen zu lassen. Hier müssen sie sich gegen Anwälte durchsetzen, die sich allein dem Recht der Eltern verpflichtet fühlen. Sie müssen den Beweis führen, warum es nötig ist, die verfassungsrechtlich starken Elternrechte zum Wohle eines Kindes einzuschränken. Und sie müssen aushalten, dass sich die Frage der Perspektivklärung für ein Kind über Monate hinziehen kann. Das ist sehr schwierig für die Mitarbeiter in Jugendämtern. Deshalb ist eine wichtige Stellschraube neben der Überprüfung akuter Fälle, neben der Zusammenarbeit mit dem UKE Kinderkompetenzzentrum, neben einem gerechten Personalbemessungssystem für den Allgemeinen Sozialen Dienst, die Kinderrechte eigenständig im Grundgesetz zu verankern.
Die Auseinandersetzungen nämlich, die das Jugendamt täglich vor Gericht hat, sind keine Scheindebatten, das ist die Wirklichkeit jugendamtlichen Arbeitens, wenn es um die Frage von Kindeswohl geht. Wir müssen alles für den Kinderschutz geben und das mit letzter Konsequenz. – Vielen Dank.
Sehr geehrter Präsident, meine Damen und Herren! Gestern hat die Fraktion der GRÜNEN eine Pressemitteilung herausgegeben, in der sie uns auffordert, zur Sachlichkeit zurückzukehren. Gemessen an den letzten drei Sätzen, die Sie eben zum Besten gegeben haben, wäre es gut, wenn Sie den Geist der Worte, die Sie aufgeschrieben haben, selber verinnerlichen würden.
In diesem Sinne und im Sinne meines Vorredners Herrn Ritter, der auch gesagt hat, dass es wichtig ist, dass wir uns hart und entschieden in der Sache, aber in einem vernünftigen Ton miteinander über diese schwierige, vielschichtige Problematik auseinandersetzen, möchte ich noch einmal zwei, drei Themen aufgreifen, die durchaus bedeutsam sind, die einen aufwühlen und streckenweise auch ein wenig ärgern können.
Zum einen möchte ich darauf hinweisen, dass wir alle gut beraten sind, in den künftigen Sitzungen des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses, des Familienausschusses – wir werden die inhaltliche Arbeit nicht einstellen, nur weil es jetzt einen Parlamentarischen Untersuchungsausschuss gibt – und in allen weiteren Gremien gut darauf zu achten, was man wo gelesen hat und wem man dies erzählt.
Seien Sie nicht so aufgeregt. Herr Kerstan, Sie sind schon groß und können sich melden. Wenn Sie etwas sagen möchten, kommen Sie nach vorn.
Im Bericht der seinerzeitigen Innenrevision zum Tod des Mädchens Chantal kann keinesfalls etwas davon gestanden haben, dass aufgrund von JUS-IT eine Dokumentation im Rahmen von 70 Prozent stattfinden muss. Der Rollout dieses Computersystems ist erst im Mai 2012 in den Jugendämtern erfolgt. Das muss man richtigstellen.
In ihrem zweiten Beitrag eben hat Frau Blömeke darauf verwiesen, dass im Bericht der Jugendhilfeinspektion zum Fall Yagmur stehe, dass wir nun alle miteinander genau schauen müssten, welche Hinweise wir wo auf welche Defizite finden. Wir sind gut beraten, dies vernünftig und sachlich gemeinsam aufzubereiten.
Mein Eindruck ist, dass die drei Fraktionen FDP, GRÜNE und CDU sehr unterschiedliche Ansprü
che an den Parlamentarischen Untersuchungsausschuss haben. Bei der FDP habe ich ein großes inhaltliches Interesse gehört. Die GRÜNEN sagen, dass man sich die Zeit nehmen werde, externe Experten einzuladen, um über all die Themen zu sprechen, die auch uns sehr interessieren. Das habe ich in meinem Redebeitrag ebenfalls gesagt. Es geht um die Fragen, wie die Verfahren vor Familiengerichten ablaufen und warum diese viele Monate dauern – im Fall von Yagmur fast ein halbes Leben, so tragisch es ist –, welche Rolle Verfahrenspfleger spielen und was man tun muss, um Schnittstellenproblematiken auszuräumen. All diese Fragen interessieren auch uns, und wir hätten sie gern in einem großen Rahmen mit externen Experten in einer Enquetekommission besprochen.
Dazu kommt es nun nicht, und wir werden es im Rahmen eines PUA machen. Wir werden sehen, wie ernst Sie die inhaltliche Aufarbeitung im kommenden Jahr nehmen.
Zum Schluss möchte ich noch Folgendes sagen: Wenn man es ernst nimmt und so seriös miteinander umgeht, wie das alle einfordern, dazu aber anscheinend nicht gegenüber jedem bereit ist, dann muss man auch genau zuhören, wenn es um die Frage der Kinderrechte geht. Wenn man mit ASDMitarbeitern spricht, dann hört man allenthalben, dass das in der Spruchpraxis der Familiengerichte sehr wohl eine Rolle spielt. In der Abwägung der Einschränkung der Erziehungsrechte von Eltern gegenüber dem Recht von Kindern auf ein unbeeinflusstes, gesundes und freies Aufwachsen ziehen oft die Jugendämter bei der Beweisführung den Kürzeren. Sie haben es hierbei sehr schwer, und dem müssen wir uns in einem großen Rahmen widmen; das habe ich auch in meinem Eingangsbeitrag gesagt.
In diesem Zusammenhang eine Botschaft an die CDU. Es geht nicht um einen bloßen Eindruck der SPD, der sich irgendwie in den letzten zwei Monaten entwickelt hat – der Bundesrat hat dazu bereits eine Entschließung verabschiedet –, sondern auch rechtskundige Menschen aus der CDU sehen das inzwischen so. Ralf-Dieter Fischer zum Beispiel, Rechtsanwalt und ehemaliges Mitglied dieses Hauses, Vorsitzender der CDU-Fraktion in Harburg, hat am 10. Januar 2014 im "Hamburger Abendblatt" gesagt:
"Leider sind die Rechte der Kinder viel zu gering. Das Elternrecht müsste vom Gesetzgeber einem gleich starken Kindesrecht gegenübergestellt werden."
Das finden wir auch, und deswegen müssen wir diesen Punkt parallel mitverfolgen. Das ist jedoch keine Antwort auf Ihren PUA.
Sehr geehrte Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich will zu den vorliegenden Anträgen, die uns im Rahmen dieses Tagesordnungspunkts beschäftigen und über die wir auch in der Aktuellen Stunde schon ausführlich gesprochen haben, im Wesentlichen drei Punkte sagen.
Erstens gebe ich Herrn de Vries und der CDU uneingeschränkt recht: Es ist nötig, dass in den Fällen, wo es zu Inobhutnahmen, zu einer Betreuung durch das Jugendamt und schließlich zu einer Rückführung gekommen ist, und in allen Fällen, wo eine Rückführung in die Herkunftsfamilie gerade geprüft wird, noch einmal eine umfängliche Sachprüfung in den verschiedenen Jugendämtern stattfindet, möglicherweise auch durch andere als die bearbeitenden Kolleginnen und Kollegen. Ich denke, wir haben aus dem Fall Chantal gelernt, dass ein zweiter Blick auf solche Fälle dazu führen kann
darüber haben wir auch im Rahmen der Jugendhilfeinspektion gesprochen –, einen einmal eingeschlagenen Weg noch einmal auf seine Richtigkeit zu überprüfen. Damit machen wir einen ersten Schritt, und das ist der Grund, warum wir Ihren Antrag unterstützen.
Es ist zweitens allerdings so – und vielleicht erinnern Sie sich, Herr Dr. Marquard hat es auf der letzten Sitzung des Familienausschusses gesagt –, dass sich um die sehr herausfordernden Grenzfälle der Jugendhilfe bereits gekümmert wird und die entsprechenden Akten auch bereits geprüft werden. Es ist richtig, dass Sie diesen Antrag stellen, und es ist richtig, dass wir ihn mittragen. Diese Arbeiten passieren ohnehin, es ist also überhaupt keine Frage, dass wir diesen Antrag sofort beschließen.
Ich will drittens noch etwas zum Thema Arbeitsfähigkeit, Bedeutung und Stärkung des ASD sagen. Ich glaube, dass die Forderung, die Allgemeinen Sozialen Dienste mit zusätzlichen Stellen zu stärken – die GRÜNEN haben 65 neue Stellen gefordert –, zurzeit außerordentlich populär ist. Trotzdem glauben wir, dass man sich davon jetzt nicht hinreißen lassen sollte. Die Arbeit im ASD ist sehr anspruchsvoll. Im Rahmen der Aktuellen Stunde wurde ausführlich erläutert, was bereits seit 2011 getan worden ist, um den ASD zu stärken. Es ging um die höhere Eingruppierung – E10 statt E9 – und darum, die bereits 2010 entstandene starke Fluktuation hin zu den Amtsvormündern zu stoppen. Außerdem gibt es in den Bezirken ein Bewirtschaftungsverbot bei den Allgemeinen Sozialen Diensten. Das hat es vorher nicht gegeben. Man muss einmal ganz offen sagen, dass die Allgemeinen Sozialen Dienste viele Jahre lang dazu genutzt wurden, um beim Personalbudget der Bezirksämter zu sparen. Das findet nicht mehr statt. Die Stellenbesetzung ist so hoch wie nie. Gleichwohl wollen wir uns der Frage, ob die Allgemeinen Sozialen Dienste in den Bezirken noch darüber hinaus gestärkt werden müssen, damit die Arbeit in den Jugendämtern besser funktioniert, nicht verschließen. Deswegen überweisen wir Ihren Antrag an den Ausschuss und werden ihn dort im Zusammenhang mit vielen anderen Schnittstellenfragen, die wir dort trotz oder gerade wegen des PUA weiterhin beraten, behandeln. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Präsidentin, meine Damen und Herren! Im Januar 2012 ist die elfjährige Chantal gestorben. Sie ist gestorben in der Obhut einer Pflegefamilie, bei der sie vom Jugendamt untergebracht worden war, bei als Drogenkonsumenten bekannten Pflegeeltern, bei denen Chantal nicht einmal ein eigenes Bett hatte, in einer Wohnung, die Chantal und die anderen Kinder, die dort lebten, sich mit drei Kampfhunden teilen mussten.
Schon nach den damals geltenden Richtlinien hätte Chantal nie in diese Familie kommen dürfen, doch auf zahlreiche warnende Hinweise wurde nicht reagiert. Amt und freie Träger, letztlich der Staat, haben versagt, und dieser Skandal wird trotz der erfolgten Aufarbeitung Mahnung für uns alle bleiben.
Im Februar letzten Jahres haben wir das Schicksal von Chantal anlässlich einer Aktuellen Stunde besprochen, und die SPD-Fraktion hat damals erklärt, dass die Aufarbeitung konsequent sein werde, dass dabei auf nichts und niemand Rücksicht genommen werde, dass wir allein dem Wohl der
Kinder verpflichtet sind und nur ihnen. Auch wenn der heutige Tag ausdrücklich kein Schlusspunkt in dieser Geschichte ist, denke ich, dass wir dieser Pflicht mit den bereits erarbeiteten Maßnahmen und den weiteren heute zu beschließenden Dingen nachkommen werden. Dafür möchte ich mich bei allen daran beteiligten Fraktionen schon einmal herzlich bedanken.
Um das Versagen, das zum Tod des Mädchens Chantal führte, zu klären und sich darüber hinaus mit den Maßnahmen zu befassen, die solche oder ähnliche Fälle so weit wie möglich ausschließen können – denn ich fürchte, verhindern können werden wir Versagen nie –, hat die Bürgerschaft im Sommer 2012 nach den ersten Beratungen im Familienausschuss einen Sonderausschuss eingesetzt. Neben der Beratung der vom Senat eingeleiteten Sofortmaßnahmen wie etwa der Prüfung von mehr als 1000 Pflegekinderakten oder Drogenscreenings für alle Pflegeelternbewerber und ihre Familien stand vor allen Dingen die Weiterentwicklung und die Ausgestaltung des Hamburger Pflegekinderwesens im Fokus. An dieser Stelle ist zu betonen: Pflegefamilien leisten einen enormen Beitrag, um Kindern und Jugendlichen, die Traumatisches erleben mussten und oft einen ganzen Rucksack schlimmer Erfahrungen mitbringen, ein neues Zuhause zu geben.
Die Leistungen und das Engagement dieser Pflegeeltern für Kinder und Jugendliche, für die Jugendhilfe und die Gesellschaft sind unverzichtbar für uns.
Pflegeeltern tragen aber auch eine große Verantwortung. Ob eine Familie geeignet ist, Pflegefamilie zu werden oder nicht, muss deshalb genau geprüft und nach einheitlichen und transparenten Regeln entschieden werden. Deshalb ist es wichtig, dass wir im Sonderausschuss gemeinschaftlich und mit einer großen Mehrheit eine neue Fachanweisung für das Pflegekinderwesen erarbeitet haben. Mit dieser Fachanweisung haben wir hamburgweit einheitliche Standards geschaffen und so das System hoffentlich sicherer gemacht.
Die dafür gefundenen Regelungen sind ebenso klar wie sachgerecht. So ist künftig für die Pflegepersonenakte, wie es im Amtsdeutsch heißt, also für die Akte, die angelegt werden muss, wenn jemand Pflegevater oder Pflegemutter werden will, der Nachweis über einen Drogentest erforderlich, und zwar für alle Haushaltsangehörige ab 18 Jahren. Laut Fachanweisung ist nun ausdrücklich und in jedem Fall jeder und jede als Pflegeperson un
geeignet, für den oder die ein Drogentest den Nachweis von illegalen Drogen oder Medikamenten zur Substitution erbringt. Das allein hätte Chantal damals schon geholfen. Außerdem haben wir nach intensiven Beratungen mit ausgewiesenen Experten für das Pflegekinderwesen entschieden, dass alle vereinbarten Ausschlusskriterien gleichermaßen auch für solche Pflegefamilien gelten sollen, die Kinder aufnehmen, mit denen sie verwandt oder bereits bekannt sind. Dort sind Eignungsprüfungen in der Vergangenheit oft nicht vorgenommen worden, so auch im Fall von Chantal.
Über die Beratung dieser Fachanweisung hinaus hat sich der Sonderausschuss mit Maßnahmen zur Reform der Hamburger Jugendhilfe befasst, die bundesweit einmalig sind und ihresgleichen suchen. Deshalb ist der Abschluss des Sonderausschusses auch kein Schlusspunkt, sondern eher eine sehr wichtige Etappe auf dem Weg zu weiteren, teils schon eingeleiteten Maßnahmen, die wir künftig regulär im Familienausschuss beraten und begleiten werden. Hierzu zählt die Einführung eines Qualitätsmanagements und einer Jugendhilfeinspektion, um zwei Beispiele zu nennen.
Die Etablierung einer von bezirklichen Jugendämtern unabhängigen Stelle, also eines Inspektionswesens für die Jugendhilfe, ist das richtige Instrument, um sicherzustellen, dass ein Allgemeiner Sozialer Dienst oder ein Jugendamt nicht mehr allein und selbst bestimmen, wann ihr Handeln überprüft oder korrigiert werden muss. Die Arbeitsweise der Jugendhilfeinspektion, ihre Ergebnisse und Empfehlungen werden wir gemeinsam turnusmäßig im Familienausschuss beraten. Die Arbeit geht also weiter.
Ein Qualitäts- und Beschwerdemanagement wiederum bietet den Beschäftigten bei ihrer Arbeit durch festgelegte Standards und Prozesse eine Richtschnur und Handlungssicherheit. Wir finden das ausdrücklich positiv. Das dient beiden Seiten, den Beschäftigten und den Hilfesuchenden.
Diese Maßnahmen und Instrumente sind als Unterstützungsleistungen für die Organisationsentwicklung zu verstehen. Darüber hinaus sind auch die Pflegekinderdienste in das kommende Personalbemessungssystem einzubeziehen.
Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bin sehr dankbar, dass es am Ende nicht nur gelungen ist, sich auf viele Maßnahmen einvernehmlich zu verständigen, sondern dass es auch gelungen ist, mit vier Fraktionen gemeinsam zusätzliche Vorschläge zu erarbeiten, die wir heute mit Vorlage des Berichts der Bürgerschaft zum Beschluss empfehlen wollen. Das gemeinsame Petitum beinhaltet ausdrücklich die Wiedervorlage im Familien-, Kinder- und Jugendausschuss beziehungsweise in der Bürgerschaft. Dazu gehört das
Pflegekinderkonzept, die Jugendhilfeinspektion sowie das Qualitäts- und Beschwerdemanagement.
Wir werden auch künftig alle Fragen rund um das Thema Pflegekinder und Pflegeeltern im Familienausschuss beraten. Mit der heutigen Debatte des Berichts des Sonderausschusses kann also von einem Schlusspunkt keine Rede sein. Wir werden seitens der Bürgerschaft sowohl unsere gemeinsam erarbeiteten als auch die von der Fachbehörde bereits auf den Weg gebrachten Maßnahmen weiter eng begleiten, beraten und, wenn nötig, auch korrigieren zum Wohl der Kinder dieser Stadt.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Um noch einmal die Dimensionen dieses Themas deutlich zu machen: Die allermeisten unserer Jugendlichen finden einen guten Weg in ihr Leben. Andere finden ihn mit kräftiger Unterstützung durch Schule, Jugendhilfe, Vereine und ehrenamtliches Engage
ment. Und es ist gut, dass es diese Hilfen gibt und dass sie in den allermeisten Fällen erfolgreich sind.
Wir haben aber die Erfahrung gemacht, dass das Leben einiger sehr weniger Kinder und Jugendlichen so aus den Fugen geraten ist, dass sie durch all diese Maßnahmen nicht mehr erreicht werden. Für Hamburg sprechen wir pro Jahr von 10 bis 15 Kindern und Jugendlichen, bei denen all diese Maßnahmen nicht greifen und die durch nichts erreicht werden können. Es sind Jugendliche, die alle Regeln immer wieder brechen und oftmals geradezu ihre Grenzen suchen. Und wir möchten eben nicht, dass die einzige Grenze, die dann hilft, später das Gefängnis ist.
Dass es Sinn macht, bei diesen Jugendlichen noch einen Versuch zu unternehmen, ihrem Leben eine andere Richtung zu geben, hatte auch der schwarz-grüne Senat längst erkannt. Und so viel gehört zur Ehrlichkeit in dieser Debatte dazu, denn auch nach Abschaffung der Feuerbergstraße wurden Jugendliche weiterhin geschlossen untergebracht, nur eben nicht in Hamburg, sondern in den Angeboten anderer Bundesländer.
Sie waren auch in der Haasenburg, ohne Hamburgs Einflussnahme auf das Konzept, aber so wollen wir das nicht mehr machen. Die GRÜNEN nehmen für sich in Anspruch, schon immer gegen geschlossene Unterbringung gewesen zu sein, allein unter dem schwarz-grünen Korsett wollten sie es eine Weile geduldet haben, bis dann die Feuerbergstraße geschlossen wurde.
Heute wissen wir, dass es um den Preis war, andere Bundesländer in Anspruch genommen zu haben. Zu diesem Thema möchte ich eine Expertin zu Wort kommen lassen, eine Hamburger Fachärztin für Psychiatrie. Sie sagte 2004, zu Zeiten der Feuerbergstraße unter CDU, FDP und Schill, also ohne Zwang des schwarz-grünen Korsetts, etwas sehr Vernünftiges, wie ich finde:
"Es kommt darauf an, dass Jugendliche nur in allerletzten Fällen, und zwar so kurz wie möglich, in eine geschlossene Unterbringung kommen, wenn alle anderen Maßnahmen der Jugendhilfe nicht möglich sind."
Zitatende.
Diese Expertin ist eine Fachärztin für Psychiatrie, Frau Dr. Freudenberg, ehemalige Abgeordnete der GAL-Fraktion und frühere sozialpolitische Sprecherin. Ich finde, da hat sie recht.
Genau deswegen müssen wir uns – und da bin ich mit meiner Fraktion sehr entschieden – einer doppelten Verantwortung stellen. Wir sind es den Jugendlichen schuldig, ihnen eine letzte Möglichkeit zu bieten, ihr Leben zu ordnen und womöglich einen Gefängnisaufenthalt zu vermeiden. Wir tragen auch – das dürfen wir nicht vergessen – für die Menschen in dieser Stadt die Verantwortung, so ein Angebot zu schaffen. Dazu gehören verzweifelte Eltern, die ihrem Kind noch eine Chance verschaffen möchten und die nicht mehr ein noch aus wissen. Dazu gehören auch Opfer dieser Jugendlichen, meist schwächere Jugendliche, ältere Menschen und andere, die unter Traumata leiden.
Es ist nämlich keinesfalls so, wie es ein Sprecher der LINKEN in einer Fernsehsendung für alle hörbar auf eine Formel brachte: heute Schule geschwänzt und morgen geschlossen untergebracht. Gescheiterte Jugendhilfemaßnahmen, ein Antrag der Sorgeberechtigten, ein jugendpsychiatrisches Gutachten und ein Beschluss des Familiengerichts sind die Voraussetzungen für eine geschlossene Unterbringung. Oftmals kommt auch eine lange Reihe von Straftaten hinzu. Ich glaube, wir dürfen das nicht verharmlosen.
Es ist mitnichten so, wie hier gern behauptet wird, dass es eine einheitliche Fachmeinung zum Thema geschlossene Unterbringung gibt, denn es gibt zahlreiche Träger und Einrichtungen im Süden Deutschlands und auch in Nordrhein-Westfalen, die erfolgreiche Angebote machen.
Es gibt auch Meinungen in der Fachwelt, wie beispielsweise die von Dr. Björn Hagen, die das Thema freiheitsentziehende Maßnahmen bei der Erziehung auf die Formel bringen, dass Erziehung in bestimmten Fällen Anwesenheit voraussetze.
Es ist daher richtig, dass Hamburg hierzu ein eigenes Konzept erarbeitet. Nur so können wir auch die Inhalte bestimmen. So sieht es dann eben aus, wenn man Verantwortung übernimmt und sich der Aufgabe stellt.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Liebe CDU, Sie haben vor allem in Ihrem Eingangsbeitrag einen richtig guten großen Bogen über das Projekt IBA und seine Bedeutung für die Freie und Hansestadt Hamburg geschlagen,
was auch beispielgebend sein sollte für die Lesart, die wir anschlagen, wenn wir in Zukunft bewerten, was dieses Stadtentwicklungslabor für die Stadt gebracht hat. Das finde ich sehr wichtig, und in diesem Zusammenhang verzichte ich ausnahmsweise darauf, auf bestimmte Dinge einzugehen, die die sonst von mir sehr geschätzte Kollegin Stöver hier gerade zum Besten gegeben hat.
Auch in einer weiteren Frage möchte ich der CDU und allen anderen Parteien, die das hier vor sieben Jahren beschlossen haben, unbedingt recht geben: Die Entscheidung, sich mit Wilhelmsburg und der Schlossinsel Harburg für die IBA zu bewerben, war uneingeschränkt richtig. Gleichwohl ist eine Internationale Bauausstellung immer ein Stadtentwicklungskonzept auf Zeit, und insofern hat die FDP recht, wenn sie sagt, damit schreibe die IBA auch ein bisschen Geschichte, aber deswegen ist sie noch nicht gleich Geschichte, ganz im Gegenteil. Ich will einmal einen Wilhelmsburger für sich sprechen lassen, der mir am Wochenende sagte, Wilhelmsburg sei immer ein Stadtteil mit Potenzial gewesen und dank der IBA sei das jetzt auch national bekannt.
Innerhalb der vergangenen Jahre ist es gelungen, in diesen Stadtteilen eine besondere positive Dynamik zu entfalten. Viele der IBA-Projekte waren angetreten, um neue Räume und neue Energien für die Stadt zu schaffen und freizusetzen. Eine IBA dient dazu, uns den Blick zu öffnen auf die Frage, was alles geht. Viele innovative Projekte haben Anklang und Interessenten gefunden, manche – als Stichwort sei nur einmal Wohnen am Wasser genannt – sind als IBA-Projekte geboren und erfolgreich und zeigen uns, wie die Zukunft in der Stadt auch überall sonst aussehen könnte, und das ist auch beispielgebend für alle Pläne für die
östliche Stadt in Hamburg in der Zukunft. Mit diesen Impulsen inspiriert die IBA auch zur Weiterentwicklung, und das nehmen wir sehr ernst. Dafür spricht auch das anhaltende Engagement von Investoren, das messbar über den Ausstellungszeitraum hinausgeht, zum Beispiel auf der Harburger Schlossinsel. Hier ist es geglückt, Investorengruppen erstmals nicht nur für die Freie und Hansestadt Hamburg, sondern für den Hamburger Süden zu begeistern. Und sie haben sich bereits jetzt im Zuge verschiedener Immobilienprojekte dadurch ausgezeichnet, dass sie uns auch über die IBA hinaus erhalten bleiben wollen, und das ist ein großer Erfolg.
Als Bauausstellung hat die IBA nicht nur im engeren Sinne Impulse für das Bauen an sich gesetzt, sondern auch in viele Lebensbereiche hineingewirkt. Hierfür stehen besonders die Bildungsoffensiven und auch die vier Leitthemen. Kosmopolis ist da wahrscheinlich eines der wichtigsten, aber nicht das einzige, und hier gibt es auch einen Punkt, wo ich der Lesart der LINKEN durchaus widersprechen möchte. Die Mietpreissteigerungen, die Sie für Wilhelmsburg konstatieren, sind vor allem auf zwei Dinge zurückzuführen: Es gibt jetzt in Wilhelmsburg ein Angebot an bestimmten Wohnungen, auch an Eigentum und an Neubauten, das es über Jahrzehnte nicht gegeben hat. Das führt natürlich auch dazu, dass im höherpreisigen Segment überhaupt etwas stattfindet und dass Leute die Elbinsel erstmals für sich entdecken, und das ist eine positive Entwicklung.
Dieser in der Tat vorhandene, aber vertretbare Preissteigerungsindex, der in absoluten Zahlen ganz anders ist, als wenn man sich die prozentuale Zahl hier anschaut, zeigt uns nur, dass Wilhelmsburg und auch die Schlossinsel, die vorher Industriebrache und überhaupt nicht mehr bewohnbar war, nicht mehr von der Stadtentwicklung in Hamburg abgehängt sind, sondern weiterhin daran teilnehmen. Das ist ein Erfolg und kein Misserfolg, und das darf man auch nicht schlechtreden.
Die IBA ist damit aus unserer Sicht ein Geschenk, das sich die Stadt Hamburg selbst gemacht hat und das wir würdigen müssen, indem wir Dinge engagiert fortführen. Ich will einmal ein Beispiel nennen, auch wieder aus Wilhelmsburger und Harburger Sicht: Nehmen wir die Sanierung der Deponie in Georgswerder. Die Deponie war für die Wilhelmsburger über viele Jahre Ausdruck und Mahnmal für ihre Situation, für ein schlechtes Image und vielleicht auch für tatsächlich verfehlte Politik; dazu muss man stehen. Daraus ist dank IBA nun ein
überregional und international viel beachtetes Projekt geworden, und in diesem Sinne sollten wir das weiterentwickeln. Darum bitte ich alle, und ich bitte auch darum, die IBA nicht schon, kaum dass sie eine Woche vorbei ist, schlechtzureden und Defizite zu entdecken. Lassen Sie uns die Dynamik weiterentwickeln und schauen, was in den nächsten Jahren noch daraus werden kann.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Schwimmen zu können ist wichtig; dazu hat Frau Kaesbach einiges gesagt. Schwimmen zu können stärkt das Selbstbewusstsein von Kindern und wirkt sich positiv auf ihr Körpergefühl aus. Im Notfall ist es lebensrettend. Je eher Kinder an Bewegung im Wasser herangeführt werden, desto besser. Wer später, womöglich erst im Erwachsenenalter, mit Schwimmen beginnt, dem fällt das Erlernen oft schwer. Daher ist im Rahmen der Überarbeitung das Thema Wassergewöhnung und Schwimmen in die Bildungsempfehlung aufgenommen worden. Das war richtig und ist auch wichtig, denn Wassergewöhnung im Vorschulalter und in der Kita ist eine besondere Herausforderung und sehr viel um
fassender zu betrachten als der Schwimmunterricht in der Schule, auf den Sie sehr umfangreich eingegangen sind. Es geht darum, sich an das Wasser zu gewöhnen, sich im Wasser zu bewegen, Ängste abzubauen und Sicherheit zu gewinnen. Manchmal geht es für eine Kita auch einfach darum, Eltern dafür zu gewinnen, ihr Kind in öffentlichen Schwimmbädern baden oder schwimmen lernen zu lassen oder über einen Beitritt in einen Schwimmverein nachzudenken.
Wir teilen die Sorge, die die FDP in ihrem Antrag zum Ausdruck bringt, dass in einigen Stadtteilen Hamburgs die Schwimmfähigkeit von Kindern besonders schlecht ist. Die Idee, trotz verbindlicher Bildungsempfehlungen und eines Landesrahmenvertrags mit mehreren großen Kita-Trägern ausgerechnet die Vereinigung Elbkinder als besonderes Modell in den Blick zu nehmen, scheint mir etwas zu kurz gesprungen. Darüber hinaus müssen wir Folgendes beachten: Wir haben in Hamburg ausdrücklich ein vielfältiges und facettenreiches KitaAngebot gewollt. Die Konzepte der Einrichtungen unterscheiden sich untereinander in der Bandbreite. Die Schwerpunkte reichen von Musik oder Werken über Bewegung bis hin zu Natur- oder Waldkindergärten. Wir haben zudem bewusst ein Elternwahlrecht in unserem Kinderbetreuungsgesetz verankert. Eltern entscheiden also erstens, ob sie ihr Kind in eine Kita-Betreuung geben möchten und zweitens, welche das sein soll und welchen Schwerpunkt sie haben soll. Dies alles spielt eine Rolle, wenn es um die Frage geht, wie Wassergewöhnung und Schwimmfähigkeit auch in der frühen Bildung und Betreuung einen größeren Platz finden kann. Daher werden wir Ihren Antrag, der einige Impulse enthält, über die man durchaus diskutieren muss, und auch den Antrag der GRÜNEN, der, was Zielgruppen und Träger betrifft, noch ein bisschen weiter geht, an den Ausschuss überweisen und uns dort im Sinne der Schwimmfähigkeit unserer Kinder über das Thema genauer beraten.
Sehr geehrte Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich bitte Sie, mir Ihr Gehör für zwei, drei erläuternde Anmerkungen zu diesem Thema zu schenken. Die GRÜNEN sollten einmal einen Blick darauf werfen, wie die bundespolitische Debatte zu dem Thema Hilfsfonds gestaltet ist. Ich glaube, niemand hat gesagt, dieser Hilfsfonds wäre generell von Übel. Das ist überhaupt nicht unser Thema, und das ist auch nicht das Thema von 15 anderen Bundesländern, darunter auch ein Grün-geführtes. Alle, die sich an dieser Diskussion rund um den Runden Tisch beteiligt haben, haben es als äußerste Herausforderung angesehen, dass man ihn um das Thema Opfer häuslicher Gewalt erweitert hat. Es ist eine große Herausforderung, denen gerecht zu werden. Alle haben gesagt, dass in erster Linie von Bedeutung sei, die Regelsysteme zu stärken. Die Opferverbände haben gerade in der letzten Woche noch einmal geäußert, welch großes Problem es sei, dass die Novellierung des Opferschutzgesetzes seit langer Zeit im Rechtsausschuss festhänge. Wir wissen alle, woran das liegt; es liegt nicht an den Oppositionsfraktionen in diesem Hause. Das ist in Wahrheit das wesentliche Thema.
Hier ist natürlich das Beispiel des Hilfsfonds für die Heimkinder relevant und auch wichtig in diesem Zusammenhang zu nennen, weil man dann nämlich sehen kann, dass bisher kaum Geld abgeflossen ist und es bisher nur wenigen Opfern gelungen ist, von dem Hilfsfonds zu profitieren, der den Menschen ein schwieriges bürokratisches Verfahren aufbürdet und am Ende nur zweifelhaft sicherstellt, dass sie eine Unterstützung erhalten. Wenn 15 Bundesländer sagen, sie hätten Schwierigkeiten, da einzuzahlen, kann man das nicht als ab
surd abtun. Das ist ein ernstes Problem, und hier ist noch richtig etwas zu regeln. Das hat die Bundesregierung versäumt, und auch die Familienministerin hat es bisher versäumt, dort etwas zu tun. Es hilft nicht, nur Geld einzuzahlen, wenn das Antragsverfahren noch nicht einmal klar ist. Das ist die bundespolitische Diskussion.
Wer dazu einmal etwas Authentisches hören will, hat es im Moment ganz leicht. Die ARD hat auf "tagesschau.de" ein Spezial dazu zusammengestellt. Da kann man einmal reingucken, es kommen viele Menschen zu diesem Thema zu Wort. Dann wird man feststellen, dass die Diskussion sich um das Thema Opferschutzgesetz dreht und um die Frage, wie gerade Menschen, die im privaten Raum Opfer von Missbrauch geworden sind, zum Beispiel durch verlängerte Verjährungsfristen profitieren und dass es über solch einen Fonds nämlich sehr schwierig ist. Das wäre eine ernsthafte Hinwendung zu diesem Thema. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Präsidentin, meine Damen und Herren! Für viele Kolleginnen und Kollegen hier im Haus ist dieser Antrag – oder zumindest das Anliegen, das Sie mit diesem Antrag bewegen – ein alter Bekannter. Allein in den letzten drei Jahren haben Sie viermal und auch im Familienausschuss schon häufig Ihr Bedürfnis geschildert, die Leistungsbezieher von ihrem Mindestbeitrag zu befreien. Das ist das eine.
Als Zweites haben Sie Ihren heutigen Antrag um den Vorschlag ergänzt, dass die Stadt für die bei den Kitas entstandenen Beitragslücken aufkommen und die Zahlungsrückstände säumiger Kita
Beitragszahler erstatten soll. An dieser Stelle sollten Sie sich einmal die Frage stellen, wie das zum Beispiel Eltern finden, die knapp über der Beitragsgrenze liegen, wenn genau denjenigen, die knapp darunterliegen, der Beitrag oder die Beitragsschulden erlassen werden,
oder welche Auswirkungen ein solches Signal, dass wir alle Außenstände zahlen, an andere Eltern hätte, die regelmäßig bezahlen, oder an die Kitas, die sich darum bemühen, mit Eltern in oft schwierigen Verhandlungen Einzelvereinbarungen zu treffen. Wenn Sie sich solche Fragen gestellt hätten und auch die letzten drei Jahre zu dem Thema einmal hätten Revue passieren lassen, dann hätte dieser Antrag in der Form vermutlich gar nicht das Licht der Welt erblicken können.
Darüber hinaus möchte ich noch einmal etwas zu dem Thema sagen, was für eine sozialdemokratische Fraktion in Ordnung ist und was nicht: Wir haben alle gemeinsam in diesem Haus und insbesondere der SPD-Senat auf dem Gebiet der Kinderbetreuung viel erreicht und geleistet. Ich will hier nur ein paar Beispiele nennen, um Sie auch nicht überzustrapazieren, weil wir häufig an dieser Stelle darüber sprechen. Da ist einmal die Beitragsfreiheit im vorschulischen Jahr, auch für Kann-Kinder inzwischen, sie zahlen alle keinen Beitrag mehr. Dann gibt es den Rechtsanspruch ab zwei Jahren schon seit vergangenem August. Dann haben wir das Thema der Qualitätsverbesserung bei KitaPlus – all das mit einem enormen Mitteleinsatz und einem enormen Engagement; das hat die Qualität in den Kitas sehr verbessert. Und darüber hinaus haben die allgemeinen Rechtsansprüche dafür gesorgt, dass immer mehr Kinder davon profitieren können.
Darüber hinaus ist es schon heute so – das wissen Sie auch –, dass in begründeten Einzelfällen Kindern mit dringlichem sozialem oder pädagogischem Bedarf die Gebühren komplett erlassen werden. Wenn zum Beispiel die Eltern sich von vornherein verweigern, dann eröffnet auch schon heute das Gesetz die Möglichkeit, in begründeten Einzelfällen von den Beiträgen Abstand zu nehmen, und das wissen Sie.
Wir als SPD-Fraktion und auch der Senat halten sich daran, was wir mit dem Landeselternausschuss vereinbart haben, und das ist die bereits beschlossene Beitragsfreiheit – Sie haben es auch gesagt – ab 1. August 2014. Dann entfällt sowieso der Beitrag, und zwar für alle Kinder durch die Bank für fünf Stunden Betreuung plus Mittagessen. Und wer mehr braucht, bekommt mehr, die Beiträge werden dann sozial gestaffelt. Das gilt ab August 2014. Diese und andere Maßnahmen nützen dann vor allem auch den Familien, die Sie hier an
gesprochen haben, aber darüber hinaus eben allen Hamburger Kindern.
Aus den eben genannten und eigentlich schon lange bekannten Gründen halten wir an unserem Vorgehen, alle Eltern finanziell ab 2014 zu entlasten, fest. Daher können wir Ihren Antrag nicht überweisen, und wir glauben auch, dass wir ihn nicht zum vierten Mal im Familienausschuss diskutieren müssen.
Sehr geehrte Präsidentin, meine Damen und Herren! Am 1. August dieses Jahres tritt bundesweit der Rechtsanspruch auf einen Kinderbetreuungsplatz ab dem ersten Lebensjahr in Kraft. Hamburg wird auch diesen Rechtsanspruch besser und umfassender ausstatten als andere Bundesländer und als vom Bundesgesetz verlangt.
Statt vier Stunden, wie im Bundesgesetz verlangt, gibt es in Hamburg einen Anspruch auf fünf Stunden täglich oder auf 25 Stunden in der Woche, individuell vereinbar, sowie ein Mittagessen – und das beitragsfrei. Ob Krippe oder ausdrücklich Kindertagespflege, wir werden die Wahlfreiheit der Eltern gewährleisten. Sie selbst sollen entscheiden, ob und in welcher Form sie diesen Anspruch auf Betreuung umsetzen möchten. Damit haben alle Kinder, unabhängig davon, ob die Eltern berufstä
tig sind oder nicht, einen Anspruch auf einen Betreuungsplatz.
Wir wollen – und das gilt sowohl für die Krippe als auch für Kinder von drei bis sechs Jahren – die Eltern ermutigen, ihre Kinder an früher Bildung und Betreuung teilhaben zu lassen, ob in Kita oder Tagespflege, um gerechte und bessere Lebens- und Bildungschancen, mehr Integration und gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen. Entscheidend für eine erfolgreiche frühe Förderung sind eine gute Qualität der Bildungsangebote und eine möglichst große Bildungsangebotsvielfalt.
In Hamburg profitieren inzwischen mehr als 21 000 Kinder im Krippenalter von einer Betreuung in einer Kita oder in der Kindertagespflege. Wir erreichen hier eine Betreuungsquote von weit mehr als 40 Prozent.
Das ist ein Spitzenwert im Westen Deutschlands bei der Betreuung der Kinder unter drei Jahren. Hamburgs Eltern werden also einen Kinderbetreuungsplatz finden, der ihnen nach dem Gesetz zusteht. Das ist Wahlfreiheit auch für die Lebensentwürfe der Eltern.
SPD-Fraktion und Senat werden aber auch die nächsten Schritte gehen. Die Gebührenfreiheit für die fünfstündige Betreuung plus Mittagessen wird im August 2014 kommen. Damit werden Familien noch einmal entscheidend entlastet, direkt und messbar.
Mit der Investition in kleinere Gruppen und der Einführung von "Kita-Plus" Anfang 2013 bauen wir auch die Qualität der Betreuungsangebote weiter aus. Auch diesen Weg werden wir weitergehen.