Gerhard Lein
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Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! In zehn Tagen wird gewählt, und heute ist die letzte Bürgerschaftssitzung bis dahin. Im allerletzten Augenblick also möchte DIE LINKE noch einmal schnell bei Seniorinnen und Senioren punkten.
Aus Mitteln des Landeshaushalts sollen die Investitionskosten der Betreiber von stationären Seniorenpflegeeinrichtungen subventioniert werden, Investitionskosten, die nach SGB VII Bewohnerinnen und Bewohnern in Rechnung gestellt werden können.
Betroffenen würde ein solches Pflegewohngeld oft gar nicht weiterhelfen, denn es würde häufig durch Sozialhilfe oder Hilfe zur Pflege wieder angerechnet und zudem den Verwaltungsaufwand erheblich erhöhen. Im Grunde genommen ist aber auch die Lenkungswirkung einer solchen Subventionierung problematisch, stellt sie doch die stationäre Langzeitversorgung besser als die wünschenswerte ambulante. Eine allgemeine Subventionierung ist angesichts der derzeitigen pflegerischen Struktur in Hamburg zudem nicht erforderlich; das unterscheidet uns wahrscheinlich von manchen anderen Bundesländern. Eine Reform der Pflegeversicherung ist allerdings notwendig. Kostensteigerungen müssen dort aufgefangen werden, wo sie tatsächlich entstehen, nämlich bei den Personalkosten, zum Beispiel durch bessere Entlohnung. Dazu hat Hamburg in Berlin einen Vorschlag vorgelegt.
Und schließlich gibt es, wie häufig bei dieser Fraktion, keine Überlegung zur Finanzierung. Das könnte man auch in einer Ausschusssitzung erörtern, aber nicht einmal dazu liegt ein Antrag vor. Also meine Fraktion lehnt den Antrag ab.
Ich möchte mich nach 16 Jahren Bürgerschaft von Ihnen verabschieden. Es war mir eine Freude, auch mit den hilfreichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Bürgerschaftsverwaltung und der Fraktionen. Von meinen Abgeordnetenkolleginnen und -kollegen möchte ich mich gern verabschieden. Ich war stolz darauf, an wichtigen Entscheidungen beteiligt gewesen sein zu dürfen, und ich
hoffe, dass ich später ab und an noch einmal diese Räumlichkeiten als Besucher aufsuche. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Meine sehr geehrten Damen und Herren! Seit nunmehr zehn Jahren sind unsere Pflegestützpunkte in jedem Bezirk eine wichtige Anlaufstelle für die Fragen rund um das Thema Pflege. Wir haben die Angebote ständig ausgebaut: Die Stützpunkte sind nicht nur Anlaufstelle für Angehörige in Sachen Pflege, sondern auch für Menschen mit Behinderung. Transferleistungsbezieher erfahren hier Unterstützung und Beratung. Angeboten wird im Übrigen auch Beratung ohne Voranmeldung. Wir können festhalten, dass hier eine wirklich engagierte Beratungsarbeit für Hamburgerinnen und Hamburger geleistet wird. Dafür gebührt den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern an dieser Stelle unser Dank und unsere Anerkennung.
Wir blicken schon heute auf ein wohnortnahes und hochwertiges Beratungsangebot – nebenbei: mit dem einen oder anderen Alleinstellungsmerkmal, etwa dem Pflegestützpunkt für Eltern pflegebedürf
tiger Kinder. Und wir wollen noch besser werden. Das ist der Kern unseres Antrags. Dafür ist es wichtig, genau zu schauen, wie sich die Anliegen der Ratsuchenden in den letzten Jahren verändert haben und wie wir die Angebote auch für Menschen mit Migrationshintergrund noch besser zugänglich machen können. Schließlich haben wir mit der Novelle des Hamburgischen Wohn- und Betreuungsqualitätsgesetzes eine Grundlage dafür geschaffen, Erhebungen zur Qualität der Einrichtungen transparent zu machen. Wir wollen, dass diese Ergebnisse auch der Beratung der Pflegestützpunkte zugutekommen. Dazu erwarten wir im Herbst einen Bericht, wenn unser Antrag beschlossen wird, und darum bitte ich Sie. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Ich möchte auf die kleine Anmerkung von Herrn Celik hin noch einmal ans Pult gehen. Ich habe den Eindruck, dass Sie vorhin Anmerkungen gemacht haben, die auf einer sehr, sehr oberflächlichen Recherche im Internet beruhen. Da gucken Sie hin und sagen, die Pflegestützpunkte hätten zweimal telefonische Beratung und zweimal Beratung ohne Anmeldung, und rech
nen das als Gesamtberatungszeit zusammen. Da muss man ein bisschen tiefer einsteigen. Es sind 16 Präsenzstunden, in denen man die Mitarbeiter erreichen kann. Dass Beratung mehr ist, als nur das Telefon zu bedienen und am Tresen zu stehen, müsste auch Ihnen klar sein.
Vielleicht noch eine Bemerkung zum Schmunzeln meines Kollegen Ploog zu Anfang. Wir haben den Zehnten gewählt, damit auch Sie die Chance haben, Ihr Wahlprogramm feinzujustieren.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Diese Große Anfrage kommt mir als jemandem, der auch in der letzten Legislatur schon in diesem Hause war, als eine Art Wiedergänger vor. Wir haben im Jahre 2014 im Rahmen der Hochschulgesetzgebung über den Antrag 20/10111 abgestimmt und uns mit Ausnahme der Links-Fraktion einer solchen Zivilklauselforderung widersetzt.
Große Anfragen dienen der Transparenz der Politik. Sie sind gut, weil sie aufblättern, was in der Stadt ist, weil der Senat – und so hat er das, glaube ich, hier getan – ausführlich Antwort gegeben hat, die man bewerten kann. Und ich finde es auch in Ordnung, dass Hochschulen ihre eigenen Kodizes finden und die Forschung zum Zwecke des Militärs einschränken. Unterbinden kann man sie nicht. Das wissen wir alle. Wir müssen uns nichts vormachen, es gibt dort die Wissenschaftsfreiheit, die mit unseren Beschlüssen nicht unterlaufen werden kann, jedenfalls nicht konsequent.
Der Senat hat auf diese Forschungsfreiheit hingewiesen. Das finde ich gut.
Eingehen möchte ich doch noch einmal auf die Große Anfrage und ihren Vorlauftext. Da schreibt also die Links-Fraktion, dass sicherheitspolitische Seminare das Bild vom Krieg als normalem Politikfeld stärken. Das finde ich unverfroren.
Ich finde, dass man über die Bundeswehr und ihre Aufgaben in Hochschule und Schule selbstverständlich reden können muss, und das ohne schlechtes Gewissen.
In der Pressemitteilung der Links-Fraktion steht im letzten Absatz:
"DIE LINKE steht für Bildung und Hochschulbildung ohne Bundeswehr."
Na ja. Dann soll sie doch lieber ehrlich sagen: DIE LINKE steht für die Abschaffung der Bundeswehr. Dann ist es die Wahrheit. Aber dafür gibt es keine Mehrheit.
Schließlich haben wir eine legitimierte Bundeswehr.
Ihr Einsatz ist vom Bundestag getragen.
Die Bundeswehr hat das Recht und die gesellschaftliche Pflicht, sich einsatzfähig zu halten. Dazu gehört im Übrigen auch Forschung.
Frau Präsidentin, meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Unser Antrag zur Einführung des Internationalen Tages der Frauen als 9. gesetzlichen Feiertags ist es wert, dass auch wir Männer uns zu ihm bekennen. In Wirklichkeit ist er ein Tag der Gleichberechtigung von Frauen und Männern, von der wir bei allem Fortschritt der letzten 100 Jahre nach wie vor ein beträchtliches Stück entfernt sind.
Gleiches Wahlrecht, das scheinbar so kleine Recht auf Entscheidung für eine Berufstätigkeit, auf ein eigenes Konto – ich könnte die kleinen und großen gesellschaftlichen Durchbrüche noch lange aufzählen –, diese Rechte sind in der Regel gegen den Widerstand der Männer erkämpft worden.
Vielen jungen Leuten im Land ist dies heute völlig selbstverständlich. In vielen Ländern unserer Erde ist das jedoch anders. Gerade für Länder und Kulturen, in denen Religionen und feste Traditionen noch die Gesellschaft dominieren und die ihre in der Regel patriarchalischen Strukturen hartnäckig verteidigen, ist der Internationale Frauentag ein Tag besonderer Herausforderungen. Deshalb wäre ein solcher gesetzlicher Feiertag auch ein Signal für Anhänger dieser Strukturen. Wir sind stolz auf die Entwicklung bei uns im Land und wollen dies jedes Jahr neu feiern, wohl wissend, dass wir noch mitten auf dem Weg zu diesem Ziel sind.
Zur Begründung unseres Antrags haben meine Vorrednerinnen und Vorredner genug gesagt. Las
sen Sie mich persönlich ein paar Anmerkungen zu anderen Anträgen machen, besonders zu dem Antrag, der heute wohl die Mehrheit finden wird. Er soll heißen: Tag der Reformation.
Um Religion, individuelle und verfasste, um Luther als Dreh- und Angelpunkt dieses geplanten Tages geht es aber tatsächlich. Dabei will ich mich nicht an Luthers fatalem und geschichtlich wirklich mächtigem Antisemitismus abarbeiten. Mir geht es um sein Menschenbild, genauer, um seine Erbsündenlehre, die er von der Lehre Augustins und der katholischen Kirche übernommen hat: Der Mensch ist von Natur aus schlecht und kann nur mithilfe des Glaubens an einen Gott gut werden. Was sagt denn das der Mehrheit unserer säkularen Menschen in der Stadt? Unser früherer Bürgermeister Henning Voscherau hat einmal einen Vortrag "Gut ohne Gott" gehalten. Dem kann ich persönlich tatsächlich nur zustimmen.
Die religiöse Konnotation dieses neuen Festtages schließt die Hälfte unserer Bürger aus und die Zahl der Säkularen hingegen nimmt in der Stadt zu. Die kurze Geschichte des breiten Feiertagskonsenses: Es waren die Ministerpräsidenten – das ist schon lange gesagt worden –, die den Maßstab gesetzt haben.
Bleibt das Argument des DGB: Egal an welchem Tag, Hauptsache, es kommt ein gemeinsamer arbeitsfreier Feiertag. So wird es allem Anschein nach kommen. Ich möchte die Prognose wagen, dass der Tag der Reformation zur Freude der Vergnügungswirtschaft und sehr vieler im Norden in ein paar Jahren Halloween heißen wird.
Da wäre mir der Internationale Frauentag doch lieber gewesen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Seniorenmitwirkung in unserer Stadt wächst seit Jahrzehnten und ist seit dem Seniorenmitwirkungsgesetz von 2012 zu einem Erfolgsmodell geworden. In sieben Hamburger Bezirken sind Seniorenvertretungen tätig, die vor Ort von benannten Delegierten gewählt werden. Sie haben festgeschriebene Mitwirkungsrechte in der Bezirkspolitik, haben ein Büro, haben Sprechstunden, machen Öffentlichkeitsarbeit. Die bezirklichen Seniorendelegiertenversammlungen sind keine einmaligen Zusammenkünfte zur Wahl der Seniorenbeiräte, sondern tagen mehrfach im Jahr. Sie binden auf diese Weise über 500 Seniorinnen und Senioren in aktive und verbindliche politische und gesellschaftliche Gestaltungsaufgaben ein. Diese ehrenamtliche Aufgabe gilt es anerkennend und dankbar zu würdigen.
Im Landes-Seniorenbeirat, der Spitze der Seniorenvertretungen unserer Stadt, wirken die bezirklichen Seniorenbeiräte zusammen. Ansprechpartner des LSB sind nicht nur die Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz, sondern auch wir Fraktionen in der Bürgerschaft. Mit dem Demografiekonzept 2030 sind auch die Belange älterer Menschen als Querschnittsaufgabe für alle Behörden festgeschrieben. An dieser Stelle soll den ehrenamtlichen und hoch aktiven Mitgliedern des Landes-Seniorenbeirats für ihre Politikberatung und Mitwirkung in der Gestaltung unserer großstädtischen Lebensbezüge gedankt werden.
Ich möchte hier betonen, dass es dem Hamburger Seniorenmitwirkungsgesetz zu verdanken ist, dass dieser Bericht nun regelmäßig in Bürgerschaft und Fachausschüssen beraten werden kann, sodass wir mit dem LSB auch eine unmittelbare parlamentarische Kommunikation haben.
Mit der Beauftragung des nexus Instituts für Kooperationsmanagement und interdisziplinäre Forschung ist die Behörde ihrem gesetzlichen Auftrag zur Evaluation nachgekommen. In sorgfältiger und transparenter Recherche haben die nexus-Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Arbeit der Seniorenvertretungen durchleuchtet, haben Vergleiche zu anderen Bundesländern hergestellt, ihre Befunde vorgenommen, kritisch gewürdigt und Empfehlungen ausgesprochen. Auch wir Fraktionen in der Bürgerschaft waren zu bewertenden Gesprächen eingeladen, und immerhin haben drei Fraktionen dieses Hauses das Angebot auch angenommen.
Im Oktober wurde der Evaluationsbericht zusammen mit den geplanten Folgerungen seitens der Behörde dem Landes-Seniorenbeirat vorgestellt und erörtert, wie auch in der Drucksache darge
stellt. Fazit: Es läuft gut bei uns. Dies kann man ohne Selbstgefälligkeit festhalten.
Im Vergleich zu anderen Bundesländern können Struktur und Tätigkeit der Hamburger Seniorenvertretungen sich sehen lassen, so stellt es jedenfalls das Institut nexus fest. Aber es kann noch besser werden, wie die Anregungen des nexus Instituts zeigen. Dessen Vorschläge haben Behörde und Senat aufgenommen und uns neben einer Bewertung des Gutachtens und seinen Empfehlungen auch gleich einen Vorschlag für die Änderung des Seniorenmitwirkungsgesetzes vorgelegt.
Da wir diese Drucksachen an den Gesundheitsausschuss überweisen und auch in diesem Jahr noch sorgfältig erörtern werden, erspare ich mir jetzt eine detaillierte Darstellung und Bewertung der Senatsvorlage aus Sicht meiner Fraktion.
Ich freue mich auf die Debatte im Ausschuss und bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, auch liebe Gäste aus den Seniorendelegiertenversammlungen! Ich habe nämlich einige gesehen, zum Beispiel Herrn Buss, unseren früheren Kollegen, der jetzt Vorsitzender der Seniorendelegiertenversammlung in Wandsbek ist, herzlich willkommen.
Heute bringen die Koalitionsfraktionen einen Antrag ein, der eine Aussage des Koalitionsvertrags konkretisiert. Da heißt es – ich zitiere –:
"Wir wollen die geriatrische Versorgung in Hamburg bedarfsgerecht und regional ausbauen. In jedem Bezirk wollen wir ein Zentrum für Altersmedizin mit speziellen vollstationären, teilstationären, ambulanten (Geria
trische Institutsambulanz/GIA) und ergänzenden Versorgungsangeboten schaffen."
Zitatende.
Das Ziel dieser Kompetenzzentren wird sein, älteren Menschen – gemeint sind solche in meiner Altersgruppe und der von Herrn Warnholz – und richtig alten Menschen bei Erkrankungen möglichst große Selbstständigkeit zu sichern. Vollstationäre Krankenhausaufenthalte sollen verkürzt oder gar vermieden werden, niedergelassene Ärzte und Institutionen sollen Unterstützung bei der Aufgabe erhalten, Patienten und Patientinnen den Verbleib in häuslicher und gewünschter Umgebung zu ermöglichen.
Dabei sollen die künftigen Kompetenzzentren in das Netzwerk der verschiedenen Versorgungsund Betreuungsangebote der jeweiligen Regionen eingebunden werden. Grundlage und Kernelement sind neben den bestehenden geriatrischen Krankenhäusern, den Krankenhausabteilungen, den tagesklinischen Angeboten die neuen geriatrischen Institutsambulanzen, wie sie durch Vereinbarungen zwischen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, dem Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherungen und der Deutschen Krankenhausgesellschaft Mitte letzten Jahres ermöglicht wurden. Hier wurden die Grundlagen für Einrichtung, für die Definition von Patientengruppen, den Zugang, den Behandlungsumfang und die Leistungsvergütung geregelt.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die typischen Krankheitsbilder bei älteren und alten Menschen, insbesondere auch bei Unfallfolgen, sind uns bekannt. Es sind zumeist Mehrfacherkrankungen, basierend auf einer Grunderkrankung und weiteren Erkrankungen, die ganzheitliche Behandlungskonzepte und eine Priorisierung der Behandlungsplanung erforderlich machen. Das muss keineswegs immer mit einer langen vollstationären Einweisung einhergehen. Ziel ist vielmehr, die Zentren für Altersmedizin so auszustatten, dass immer eine möglichst weitgehende Selbstständigkeit der Patienten im vertrauten Umfeld erhalten bleibt. Wie ich schon sagte, ist das ein Kerngedanke dieser neuen Zentren.
Ich habe mir ein Krankenhaus, das in der Entwicklung schon weit fortgeschritten ist, angesehen. Es ist das Krankenhaus Groß Sand auf unserer Elbinsel Wilhelmsburg. Dort kann man exemplarisch sehen, wie solche Zentren sich entwickeln können. Ob diese dann einen Antrag stellen und zugelassen werden, wird man sehen, aber es gibt in Hamburg Häuser, die auf diesem Weg schon recht weit entwickelt sind.
Für jeden der sieben Bezirke, nicht wie "die tageszeitung" einmal fragte, für jeden Stadtteil, nein, für jeden der sieben Bezirke oder Regionen, die an Bezirke angedockt sind, also Bergedorf, Mümmelmannsberg, Teile von Billstedt und so weiter, sollen in den nächsten Jahren solche zentralen Kompetenzzentren geschaffen werden. Hamburg erwartet, dass diese Zentren auf jeden Fall das Konzept für eine geriatrische Institutsambulanz entwickeln und auch die Zulassung beantragen. Es ist nicht so ganz ohne, nicht in Konkurrenz zu den niedergelassenen Ärzten zu stehen, denn es wird immer von der Sorge gesprochen, dass diese Zentren etwas wegnehmen könnten. Falls erforderlich, soll der Senat auf Bundesebene für den Abbau von Zulassungshürden eintreten, damit der Übergang von stationärer zu ambulanter Versorgung optimal gestaltet werden kann. Denn hier handelt es sich weitgehend um Neuland, sodass eventuell nachgesteuert werden muss.
Mit der Schaffung von Zentren für Altersmedizin werden wir die Qualität der Versorgung kranker Menschen in Hamburg deutlich voranbringen. Die Kompetenzen für den Umgang mit altersspezifischen Erkrankungen sollen durch die Zentren auch und gerade bei niedergelassenen Ärzten und Pflegediensten ausgebaut und gestärkt werden. Von den Netzwerken und dem Wissenstransfer, die in ganz Hamburg angeschoben werden, werden die älteren Patientinnen und Patienten profitieren, und alle, die sich um sie kümmern.
Nicht zuletzt profilieren wir damit auch den Gesundheitsstandort Hamburg durch eine beispielhafte Praxis auf einem Gebiet, das durch die demografische Entwicklung zunehmend an Bedeutung gewinnt.
Zum Zusatzantrag der CDU möchte ich nur zwei kurze Anmerkungen machen. Im Vordergrund der Kompetenzzentren für Altersmedizin stehen die Krankenhäuser mit geriatrischer Abteilung und ihrer stationären oder teilstationären Versorgung. Selbstverständlich soll mit den Kassen über neue Vergütungsmodelle der neuen Kompetenzzentren für Altersmedizin gesprochen werden. Auch das gerade in Kraft getretene Krankenhausstrukturgesetz eröffnet Möglichkeiten, hohe Qualität besser zu vergüten. Überdies: Die Behauptung, Hamburg habe an Krankenhäusern gespart, ist falsch, auch wenn sie immer wiederholt wird. Ich erinnere nur an schreckliche Krankenhauszeiten Anfang 2000, als der schwarze Senat begann. Durch den Senat wurden 2011 bis 2015 über eine halbe Milliarde Euro, nämlich 565 Millionen Euro in die Hamburger Plankrankenhäuser investiert. Allein im Jahr 2014 wurden die Krankenhausinvestitionen um 29 Millionen Euro aufgestockt.
Mit dem Krankenhausplan 2020 wird die Grundlage dafür geschaffen, dass die Investitionsdynamik für Hamburger Krankenhäuser erhalten bleibt. In diesem Zusammenhang können auch Investitionsmittel für Zentren für Altersmedizin zur Verfügung gestellt werden. Ob und in welcher Höhe, das muss nach Vorliegen konkreter Anträge geprüft werden. Der Zusatzantrag der CDU jedenfalls führt hier nicht weiter. Wir lehnen ihn ab.
Wir werden unseren Antrag heute zur Abstimmung stellen und keiner Überweisung zustimmen. Das hat einen ganz einfachen Grund. Der Senat wird in Punkt 6 aufgefordert, noch vor Herbstbeginn einen Zwischenbericht vorzulegen, und bis dahin ist nicht viel Zeit. Wir wollen diese Knappheit durch parlamentarische Verzögerungsdiskussionen in Ausschüssen nicht noch weiter befördern, sondern im Herbst über die Ergebnisse eines Prozesses sprechen, der jetzt beginnen soll. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Ich hoffe, dass wir einen breiten Konsens in der Abstimmung haben werden.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wie eine Bombe schlug am 10. Februar 2016 der Aufmacher der "Bergedorfer Zeitung" ein: Ein ganzer Studiengang vor dem Aus.
Dabei hatte Senatorin Fegebank gemeinsam mit einer großen Gruppe Interessierter, auch Abgeordneter, bei ihrer Rundfahrt zur Nacht des Wissens am 7. November 2015 noch als erste Station dieses Holzzentrum an der Leuschnerstraße in Lohbrügge besucht. Ich begrüße im Übrigen eine große Gruppe von Professoren, Studierenden und Promovenden des Holzinstituts – herzlich willkommen.
Als Abgeordneter aus Bergedorf kenne ich das Zentrum seit Langem. Ich war bei etlichen Veranstaltungen dieses Hauses, ich war bei Besuchen zugegen. Fünf Tage nach dem Aufmacher in der "Bergedorfer Zeitung" sagte mein Kollege Gladiator dann allerdings in der "Bergedorfer Zeitung" – ich zitiere –:
"Mir ist erst durch die Recherche nach dem Aufschrei der Wissenschaftler klar geworden, dass wir in Lohbrügge einen Hochkaräter haben. Und eben nicht bloß irgendeine Holzwerkstatt am Rande der Stadt."
So werden Sie dort zitiert, Herr Gladiator. Das hätten Sie richtigstellen können, wenn Sie es nicht gesagt hätten. Was ist das für eine abfällige Einschätzung aufgrund des eigenen Nichtwissens.
Danke. – Zwei Tage nach dem Schnellschussantrag der CDU: Die Senatorin müsse handeln, so steht es drin.
Das habe ich jetzt erst gehört. Er kann sich nachher melden.
Aus Sicht der CDU ist das eine ganz einfache Sache. Auf dem Prüfstand steht nicht die Universität, die Selbstverwaltung oder anderes, sondern auf dem Prüfstand steht das Mantra der Schwarzen, die chronische Unterfinanzierung der Hochschulen durch den Senat, automatisch wie eine tibetische Gebetsmühle.
Dabei geht es zuallererst um eine inneruniversitäre Angelegenheit. Da will sich eine Fakultät schick machen für den Einstieg in die Exzellenzwelt. Dafür müssen Fakultäten Umschichtungen in Kauf nehmen. Entsprechende Vorschläge machen die Fachbereiche. Auch der Fachbereich Biologie, zu dem die Holzwirtschaft gehört, macht einen Vorschlag. Das solle aber nicht reichen, wie man hört. Dann stimmt die Gruppe der Professoren informell ab. Man höre: eine informelle Abstimmung zur Entscheidung zwischen dem Rasenmäherprinzip und dem gezielten Herauspicken einer Einrichtung, die
man zugunsten des großen Allgemeinen der MINFakultät plattmachen kann. Ergebnis: Ein relativ kleines Institut an Hamburgs Peripherie soll abgewickelt werden. Der förmliche Beschluss zum Auslaufen der Studiengänge wird dann in einer Gremiumssitzung dieser Tage gefasst. Sie hatten es schon gesagt, Herr Ovens, das stand gestern nicht auf der Tagesordnung.
Ich ahne das, aber höre es erst jetzt, dass er zwischenfragen möchte. Ich möchte jedoch weiterreden, Herr Ovens.
Mit dem nachfolgenden Aufschrei allerdings hat niemand gerechnet. Er war so laut und bundesweit zu hören, dass der Universitätspräsident am 17. Februar 2016 zu einem runden Tisch zusammenrief, dort einen Feuerlöscher bereitstellte und eine Pressemitteilung mit folgendem Text herausgab:
"Gute Aussichten für die Zukunft des Studiengangs Holzwirtschaft an der Universität Hamburg."
Und:
"Ich begrüße die Bereitschaft der Beteiligten, sich kurzfristig an einen Tisch zu setzen und unter meiner Begleitung eine nachhaltige Lösung für die Zukunftssicherung des Studiengangs Holzwirtschaft an der Universität Hamburg herbeizuführen."
Die Hochschulautonomie achtend, lassen Sie uns schauen und die Daumen drücken. Es sollen wohl derzeit recht zähe Gespräche laufen.
Ein paar Anmerkungen zu dem bundesweiten Aufschrei. Er zeigt die Bedeutung des Hamburger Instituts für Holzwirtschaft. Es sind nicht die 250 Studierenden und die 60 Mitarbeiter allein, von denen der CDU-Antrag spricht. Es sind reichlich Promovendinnen und Promovenden, mehr als in der Kleinen Anfrage stehen, die Herr Schinnenburg beantwortet bekam, denn es gibt etliche externe Promovenden, die in dieser Statistik der Holzwirtschaft nicht mitgezählt sind.
Zahlreiche Promotionen laufen nämlich parallel beim Thünen-Institut. Das hatte ich noch nicht erwähnt. Diese Promovenden werden dringend in der Wirtschaft gesucht, ohne lange Wartezeiten werden sie übernommen.
Ich habe hier 14 Blatt mit den Textanfängen der Protestbriefe, die eingegangen sind, nicht die ganzen Briefe, aber das erste Stückchen. Da zeigt sich, wie verbreitet der Protest in der ganzen Welt und der deutschen Wirtschaft ist. Ich weiß auch von Gesprächen mit der Industrie im Hintergrund, und ich weiß, dass sich die Industrie bisher mit deutlich mehr Drittmitteln beteiligt hat, als es in den Schriftlichen Kleinen Anfragen stand.
Es kommt ein weiteres wichtiges Kapitel dazu. Unsere Universität in Hamburg hat einen renommierten Partner, das Thünen-Institut, im Bundesbesitz unter Verwaltung des CSU-geführten Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft.
Die Kooperation in Lehre und Forschung ist intensiv. In Bezug auf Räume und Maschinen und sogar in der EDV werden Ressourcen gemeinsam genutzt. Leider stocken derzeit die Verhandlungen zwischen Berlin und Hamburg, die mit dem Ziel geführt werden, die jeweiligen Zuständigkeiten, Raum- und Geschäftsverantwortlichkeiten, Mieten und Renovierungskosten sorgfältiger trennen zu können und damit handhabbarer zu machen. Hier stehen Uni-Präsident Lenzen und sein Stab vor einer herausfordernden Aufgabe, die Wissenschaftssenatorin begleitend selbstverständlich auch.
Nein, das ist eben der Fehler. Sie soll das natürlich begleiten, denn zunächst einmal geht es tatsächlich um die Hochschulautonomie, ein inneruniversitärer Vorgang, den wir auch ein Stück weit zu beachten haben.
Erzählen tut man Märchen, ich rede hier.
Wir können die beiden Anträge im Ausschuss beraten. Ich glaube, Ihr Antrag ist ein Schnellschuss und etwas dünner formuliert als das, was wir später mit einem gewissen Abstand gemacht haben, aber wir werden zweifellos beide beraten, und ich danke den Studierenden und ihren Professoren für ihr Engagement.
Nun blubber doch nicht so. Das Fazit ist, dass wir im Augenblick …
Ich freue mich auf die Diskussion im Wissenschaftsausschuss, und dort sehen wir weiter. – Vielen Dank.