Friedbert Grams
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Herr Minister, teilt die Landesregierung die Auffassung der Bundesregierung, die Konversion ist Ländersache und Sache der Kommunen? Und die zweite Frage: Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung, bei der Einflussnahme auf die Bundesregierung oder die neu gegründete Gesellschaft eine zügige Verwertung der Liegenschaften vorzunehmen?
Frau Vorsitzende! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Auf Drucksache 3/2781 liegt Ihnen der Tätigkeitsbericht des Petitionsausschusses für das Jahr 2001 vor. Daraus geht hervor, dass im Berichtszeitraum 5.430 Bürgerinnen und Bürger von ihrem Grundrecht auf Einreichung einer Petition Gebrauch gemacht haben. Dieses Grundrecht ist für die Bürger im Grundgesetz und in der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern verankert.
Geschichtlich betrachtet entwickelte sich das Petitionsrecht aus der Untertanenbitte. Schon zu Zeiten Julius Caesars waren Petitionen üblich. Im Laufe der Geschichte war es dann allerdings vielfältigen Wandlungen unterworfen, aber es hat immer allen Bürgerinnen und Bürgern den direkten Zugang zum Staat, in dem sie lebten, eröffnet. Mit Petitionen wollten und wollen sich die Bürger in die Politik einmischen und am Verfahren der parlamentarischen Prüfung und Entscheidung aktiv teilnehmen. Dies war in den vergangenen Jahrhunderten ebenso wie heute. Hierin liegt die große Bedeutung des Petitionsrechtes, aber auch die hohe Verantwortung der Mitglieder des Petitionsausschusses als „Kummerkasten“ des Landtages.
Mit einer Petition suchen die Bürgerinnen und Bürger einen direkten Kontakt zu einem parlamentarischen Gremium. Was die Menschen über Petitionen an uns Volksvertreter herantragen, hat einen besonders hohen persönlichen Stellenwert. Insoweit ist der Petitionsausschuss ein wichtiges Bindeglied zwischen den Bürgern im Lande, dem Parlament und der Regierung. Ich denke, man muss sehr großen Wert darauf legen, diese Verbindung zu pflegen. Immerhin ermöglicht die Arbeit im Petitionsausschuss eine schnelle Rückkopplung über die Auswirkungen von gesetzgeberischen Entscheidungen und Verordnungen der Landesregierung auf die Bürger und Bürgerinnen unseres Landes.
Einzelne Entscheidungen von Politik und Verwaltung spiegeln sich unmittelbar in den Petitionen wider. So stellten im Berichtszeitraum 2001 neben den Problemen im Zusammenhang mit kommunalen Angelegenheiten Fragen im Zusammenhang mit der Schließung von Schulstandorten und die Eingaben von Strafgefangenen Schwerpunkte in der Arbeit des Ausschusses dar.
Mit der Verordnung zur Schulentwicklungsplanung vom 4. Oktober 2000 hat das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur die Kriterien festgelegt, mit denen bei den drastisch zurückgehenden Schülerzahlen weiterhin eine qualitativ hohe Schulbildung in den allgemein bildenden Schulen des Landes Mecklenburg-Vorpommern gewährleistet werden soll. Die Kreise und kreisfreien Städte waren gefordert, ihre Schulentwicklungspläne fortzuschreiben. Aus dieser Fortschreibung drohte die Schließung einer Reihe von Schulen in unserem Land. Dagegen, aber auch gegen die vom Bildungsministerium festgelegten Kriterien protestierten die Menschen in einer Reihe von Petitionen. Allerdings sind gerade im Zusammenhang mit den Fragen der Schließung von Schulstandorten die Entscheidungsmöglichkeiten des Petitionsausschusses gering, weil es sich dabei um eine Angelegenheit der kommunalen Selbstverwaltung handelt. Die Kommunen, Kreise und kreisfreien Städte unseres Landes entscheiden in eigener Verantwortung, wie das künftige Schulnetz in ihrem Gebiet aussehen soll.
Die Zunahme der Petitionen aus den Justizvollzugsanstalten ist zum einen auf die gestiegene Zahl der Häftlinge, also der potentiellen Petenten, zum anderen aber auch auf die im Sommer des Jahres 2001 durchgeführte Großrevision in der JVA Bützow zurückzuführen. Dabei wurden nicht nur unerlaubte Gegenstände aus den Zellen der einzelnen Gefangenen entfernt, sondern es wurden auch Abläufe im Alltag der Häftlinge und Strukturen in der Anstalt, zum Beispiel durch die Verlegung einzelner Häftlinge in andere Abteilungen, geändert. Damit haben sich für viele Häftlinge die Lebensumstände gravierend verändert. Zusammen mit dem gestiegenen Bewusstsein der Gefangenen für ihr Recht, sich beim Petitionsausschuss über ihre Situation zu beschweren, sind hierin die wesentlichen Ursachen für den Anstieg der Petitionen aus den Justizvollzugsanstalten zu sehen.
Insgesamt haben sich, wie bereits erwähnt, im Berichtszeitraum 5.430 Bürgerinnen und Bürger mit 512 Petitionen an den Petitionsausschuss gewandt. Jede Bürgerin, jeder Bürger, der sich an den Petitionsausschuss wendet, schildert in seiner Zuschrift sein ganz persönliches Schicksal, seine ganz persönlichen Erfahrungen im Umgang mit Behörden, sei es, dass er sich über Schwierigkeiten bei der Wiedererlangung einer Fahrerlaubnis, über eine unzureichende Informationspolitik einer Ge
meinde, mit schwierigen Fragen im Zusammenhang mit Vermögensangelegenheiten, mit der Bitte um Neuberechnung einer Rente beziehungsweise der Neufestsetzung eines Grades der Behinderung oder mit dem Vorschlag, ein Gesetz zu verändern beziehungsweise neu zu schaffen, an uns wendet. Daraus resultiert eine hohe Verantwortung für alle Mitglieder des Petitionsausschusses.
Für die Mitglieder des Petitionsausschusses bedeutet die Bearbeitung von Petitionen viel beharrliche und intensive Arbeit, häufig nach dem Alltagsgeschäft. Für diese kompetente und engagierte Arbeit danke ich allen Ausschussmitgliedern recht herzlich.
In den 20 Ausschusssitzungen im Jahr 2001 wurden gemeinsam mit Regierungsvertretern und Vertretern anderer Behörden und Einrichtungen insgesamt 71 Petitionen beraten. Daneben beriet der Ausschuss 104 Eingaben ohne Beteiligung von Regierungsvertretern. Die Ausschussberatungen waren in der Regel von einer konstruktiven, sachlichen Atmosphäre und dem Bemühen, eine Lösung der Probleme im Interesse der Petenten zu erreichen, gekennzeichnet. Im Berichtszeitraum konnten 83 Petitionen, das sind 22 Prozent, im Interesse der Petentinnen und Petenten abgeschlossen werden.
Gestatten Sie mir als Vorsitzender die Bemerkung, dass ich dem neuen Petitionsausschuss des neuen Landtages eine konstruktive Arbeit im Interesse der Bürgerinnen und Bürger wünsche.
Dazu sollte er Petitionen häufiger vor Ort beziehungsweise gemeinsam mit dem Petenten beraten. Meine Erfahrung hat mir gezeigt, dass vor Ort beziehungsweise gemeinsam mit dem Petenten für viele Probleme leichter und unbürokratischer Kompromisslösungen zu finden sind, als dies vom grünen Tisch aus geschehen kann. Ein Beispiel dafür ist die vom Wirtschaftsministerium anberaumte Beratung zu einer Petition zur Ausweisung von Reitwegen. Gemeinsam konnte eine Lösung gefunden werden.
Eine sachliche und kompetente Bearbeitung der Petitionen wäre allerdings auch im Jahr 2001 nicht ohne die fleißige, engagierte und kompetente Tätigkeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ausschusssekretariates möglich gewesen. Sie verwalten die gesamten Petitionsvorgänge sehr zuverlässig und beraten die Abgeordneten bei ihren Entscheidungsfindungen auf eine qualitativ hochwertige Art und Weise. Dafür danke ich allen Mitarbeiterinnen des Sekretariates des Petitionsausschusses – ich denke, hier auch im Namen der Mitglieder des Ausschusses sprechen zu können – recht herzlich.
Wichtig gerade für die Arbeit des Petitionsausschusses ist immer der Erfahrungsaustausch mit anderen Petitionsausschüssen. Deshalb nahm ich als Vorsitzender des Petitionsausschusses an einer Tagung der Vorsitzenden der Petitionsausschüsse des Deutschen Bundestages und der Parlamente in Magdeburg teil. Diskutiert wurden während dieser Tagung sowohl Fragen des Umgangs mit Petitionen, wie zum Beispiel die Problematik der Einsicht in die Petitionsakte durch Petenten oder auch das Petitionsrecht juristischer Personen des öffentlichen Rechts, aber auch inhaltliche Fragen wie die Altfallregelung für Asylbewerber und andere Flüchtlinge aus dem Kosovo
und Einzelfragen zu den SED-Unrechtsbereinigungsgesetzen.
Eine Frage, die während dieser Tagung eine Rolle gespielt hat, die aber in Zukunft insbesondere auch im Zusammenhang mit der neuen Internetpräsentation des Landtages eine größere Rolle spielen wird, ist die Frage, ob eine Petition per E-Mail eingereicht werden kann. Mit dieser Frage wird sich sicher der neue Petitionsausschuss noch intensiver auseinander setzen müssen.
Ebenfalls teilgenommen hat der Petitionsausschuss an einem Seminar mit dem Thema „Bürgerbeauftragte gegen Diskriminierung“ in Brüssel. Hier ging es insbesondere um die europäische Grundrechtscharta und das Prinzip des Diskriminierungsverbotes.
Meine Damen und Herren, dies ist der letzte Tätigkeitsbericht des Petitionsausschusses, den ich Ihnen als Ausschussvorsitzender zur Beratung vorlege. Wenn diese Wahlperiode zu Ende ist, liegen zwölf Jahre Arbeit im Petitionsausschuss hinter mir.
Die Arbeit in diesem Ausschuss war nicht immer leicht, aber sie war immer geprägt von dem Bewusstsein, sich für die Interessen der Bürgerinnen und Bürger einzusetzen und Hilfestellung zu geben.
Ich bedanke mich bei allen, die mich in den letzten zwölf Jahren in meiner Arbeit unterstützt haben. Ich bedanke mich bei den Mitgliedern und Mitarbeitern meiner eigenen Fraktion, aber auch bei den Abgeordneten und Mitarbeitern der anderen Fraktionen, bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Landtagsverwaltung und den Ministerien.
Gemeinsam haben wir in den vergangenen zwölf Jahren einiges bewegt und so mache Bürgerin und so manchen Bürger auf dem Weg durch den Behördendschungel erfolgreich begleitet. Es war eine interessante Aufgabe, die auch viel Kraft und Ausdauer bedurfte. Die Mitglieder des Petitionsausschusses konnten sich nicht politisch profilieren wie andere, mussten aber viel Kleinarbeit im stillen Kämmerchen leisten. Ich habe diese Arbeit im Petitionsausschuss gern getan. Das hat auch über manchen Ärger hinweggeholfen. Nicht jeder Petent hat freundlich auf die Arbeit des Petitionsausschusses reagiert. Vor allem war die Arbeit im Ausschuss vielseitig, lehrreich und man hat Zuhören gelernt. Vielleicht ein Wunsch an die Abgeordneten, die heute hier im Haus sitzen und auch nach dem 22.09. wieder in diesem Hohen Hause sitzen, Petitionen als soziales Frühwarnsystem mehr für Ihre politischen Entscheidungen zu nutzen. Ich bitte Sie recht herzlich, dem Bericht Ihre Zustimmung zu geben. – Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Dieses Thema hat den Landtag in der zweiten Wahlperiode mehrfach beschäftigt. Allein die auf Drucksache 2/1905 vorgelegte Unterrichtung der Landesregierung zur Situation des Kleingartenwesens, die mit dem vorgelegten Antrag auf Drucksache 3/2463 der Koalitionsfraktionen bis zum 31. März 2002 fortgesc h r i e b e n werden soll, hatte für viel Zündstoff gesorgt – ob im Parlament, im Ausschuss, in der Anhörung oder im Landeskleingartenausschuss. In einem waren sich alle Fraktionen einig: Dass sie dem Kleingartenwesen große Bedeutung beimessen, dass das Kleingartenwesen auch in der heutigen Zeit seine städtebauliche, soziale und ökologische Funktion in keiner Weise eingebüßt hat. Vor allem aber ist die soziale Bedeutung des Kleingartenwesens ungebrochen, weil hier junge und alte Menschen, Bürger, die noch im Berufsleben stehen, Rentner und Arbeitslose gemeinsam die Vereinsarbeit organisieren und ihrer umweltfreundlichen Freizeitgestaltung nachgehen.
Für mich ist schon verwunderlich, dass man einen Bericht fortschreiben will, der Ihre Erwartungen, meine Damen und Herren der Koalitionsfraktionen, nicht erfüllt hat. Oder betrachten Sie es heute aus Regierungsverantwortung anders? Der geschätzte Abgeordnete Herr Scheringer führte am 6. November 1996 in der Diskussion zum Bericht der Landesregierung zum Kleingartenwesen aus: „Politisch will und kann sich die Opposition mit dieser Unterrichtung nicht einverstanden erklären.“ Herr Backhaus führte in der 51. Sitzung der zweiten Wahlperiode
aus, ich zitiere aus dem Plenarprotokoll: „Der von der Landesregierung dem Landtag vorgelegte Bericht zur Situation des Kleingartenwesens in Mecklenburg-Vorpommern erfüllt unsere Erwartungen nicht,... Es sind darin nach unserer Überzeugung eine ganze Reihe von Desinformationen enthalten, so daß der Bericht am Ende nicht das Ziel erreicht hat, nämlich Anregungen und Anleitungen für die Kreisverbände oder für die Vereine innerhalb des Landes Mecklenburg-Vorpommern zu geben.“
Meine Damen und Herren von PDS und SPD, warum haben Sie Anregungen und Anleitungen, die Sie von dem Bericht erwarten, nicht in dem Antrag formuliert? Dürfen Sie etwa nicht? Wenn Sie hier keine Butter bei die Fische geben wollen, denke ich, sollten Sie Ihren Antrag zurückziehen. Der Antrag wird in keiner Weise den noch ungeklärten Problemen – hier wurde es von meinen Vorrednern schon gesagt –, die wir seit Jahren vor uns herschieben, gerecht.
Sicherlich können wir sagen, in der zweiten Wahlperiode wurde einiges im zähen Ringen erreicht. Liebe Frau Schwebs, ich möchte hier unter anderem an die Beschlussempfehlung und den Bericht des Ausschusses für Landwirtschaft und Naturschutz auf Drucksache 2/3887 vom 16. Juni 1998 erinnern, die in der 88. Sitzung des Landtages am 23. Juni 1998 behandelt und angenommen wurde. Also ist es nicht fünf Jahre her, dass wir uns das letzte Mal in diesem Hohen Hause mit dem Kleingartenwesen beschäftigt haben. Der Beschluss enthält Ergänzungen zum Bericht der Landesregierung zur Situation des Kleingartenwesens in Mecklenburg-Vorpommern auf Drucksache 2/1905, zu dem ein neuer Bericht als Ergänzung oder Fortschreibung erarbeitet wird. Wenn Sie schon den Bericht der Landesregierung auf Drucksache 2/1905 fortschreiben wollen, müssen Sie auch die Beschlussempfehlung, die Ergänzung mit ihren zehn Punkten auf Drucksache 2/3887 mit einbeziehen. Vielleicht gefällt Ihnen diese Ergänzung auf der Drucksache des ehemaligen Landwirtschaftsministers nicht. Im Punkt 9 heißt es: „Der Entwurf der Förderrichtlinie des Ministeriums für Landwirtschaft und Naturschutz zur Förderung des Kleingartenwesens Mecklenburg-Vorpommern wurde mit dem Landesverband der Gartenfreunde Mecklenburg und Vorpommern e. V. und im Landeskleingartenausschuß diskutiert und befindet sich in der Ressortabstimmung. Mit dem Entwurf des Landeshaushaltsplanes 1999 wurden auf Ressortarbeitsebene 250 TDM für die Förderung des Kleingartenwesens und 25 TDM als Zuschuß für den Landesverband der Gartenfreunde Mecklenburg und Vorpommern e. V. beantragt.“ So weit aus dieser Beschlussempfehlung. In den Haushalt für 1999 wurden dann, wie Herr Backhaus, unser Minister, schon sagte, 200.000 DM zur Förderung des Kleingartenwesens eingestellt, für die Jahre 2002 und 2003 sind es je 100.000 Euro. Und auch wir bewerten dies als sehr positiv.
Man könnte nach der Sitzung des Landtages am 3. Juni 1998 sagen, Ende gut alles gut. Leider nicht, denn erstens fehlte immer noch die Förderrichtlinie, die erst im Amtsblatt vom 28. Juni 1999 durch die Bekanntmachung durch den Minister für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Fischerei, Herrn Backhaus, in Kraft gesetzt wurde. Zweitens bedürfen folgende Punkte nach wie vor einer Klärung:
1. rechtzeitige Einbeziehung der Kreisverbände und Vereine in die Bauleitplanung ähnlich wie Träger öffentlicher Belange und Ausweisung der Kleingartenanlagen als Dauerkleingartenanlagen in die Flächennutzungspläne
2. Ausweitung des Instruments der Darlehensvergabe zur Finanzierung der Gartenübernahme
3. die Problematik Kleingärtner, Übernahme der Lauben und Sozialhilfeempfänger
4. die steuerliche Freistellung von der Grundsteuer B – Herr Backhaus ist darauf eingegangen und hat gesagt, wir werden eine Lösung herbeiführen – für vorhandene Gartenlauben bis zu einer Größe von 30 Quadratmetern
5. die Wertung des Ehrenamtes im Kleingartenwesen sowie steuerliche Regelungen für ehrenamtlich Tätige
6. Schaffung einheitlicher Regelungen im Land zur Abfall- und Abwasserentsorgung, um konkrete Abgrenzungen zu Wochenendhäusern und Datschen zu gewährleisten und die Kleingartenanlagen als solche zu sichern
Die Aufzählung ist sicherlich nicht vollständig. Ich hätte mir gewünscht, dass der Landesregierung Kriterien für die Berichterstattung, zum Beispiel die ungeklärten Punkte, vorgegeben worden wären. Der Antrag hat also in keiner Weise der hohen Bedeutung, wie sie hier insgesamt herausgestellt wird, Rechnung getragen. Ich möchte Sie nochmals an die Worte erinnern, die hier von Abgeordneten schon mehrmals gesagt wurden, dass allein Berichte die Probleme nicht lösen. – Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Artikel 10 unserer Landesverfassung räumt jedermann das Recht ein, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden. Von diesem Recht haben im Berichtszeitraum insgesamt 9.273 Bürgerinnen und Bürger Gebrauch gemacht und sich mit 491 Petitionen an den Petitionsausschuss gewandt.
Dass sich auch im Jahr 2000 so viele Menschen mit ihren Problemen an den Petitionsausschuss des Landtages wandten, zeigt meines Erachtens die große Bedeu
tung des Petitionsrechts für die noch immer junge Demokratie in unserem Bundesland. Die meisten Petenten haben, bevor sie sich an den Petitionsausschuss wenden, bereits vielfach aus ihrer Sicht alle möglichen Versuche unternommen, um ihre Angelegenheit zu klären. Dabei haben sie sich oft im Paragraphendschungel verlaufen, sind im Dickicht der Bürokratie hängen geblieben oder an unflexiblen, sich eng an ihre Zuständigkeiten klammernden Mitarbeitern der Verwaltung gescheitert, sind an der Bürokratie verzweifelt. In dieser Situation erscheint der Petitionsausschuss vielen Betroffenen als der letzte rettende Strohhalm, als die Institution, die alles möglich macht. Daher rührt bei dem einen oder anderen Petenten die Enttäuschung, wenn er merkt, dass der Petitionsausschuss nicht über allen Dingen steht und nicht per Anweisung die Probleme klären kann. Allerdings scheint es mir gerade eine große Errungenschaft zu sein, dass es niemanden mehr gibt, der sich über alle gesetzliche Regelungen sowie demokratische Strukturen und Verfahrensabläufe hinwegsetzen kann.
Vor diesem Hintergrund mussten auch im vergangenen Jahr die Mitglieder des Petitionsausschusses so manchem Petenten klar machen, dass es nicht seine Aufgabe ist, zum Beispiel Gerichtsurteile zu überprüfen beziehungsweise aufzuheben oder Beschlüsse, die einzelne Kommunen im Rahmen ihrer kommunalen Selbstverwaltung getroffen haben, zu verändern. Die Grenzen der Behandlung von Eingaben sind klar im Paragraphen 2 des Petitions- und Bürgerbeauftragtengesetzes geregelt.
Dennoch konnte im Berichtszeitraum in 52 Fällen dem Anliegen der Petenten entsprochen werden. Damit waren circa 18 Prozent der Eingaben erfolgreich. Im Jahr 1999 waren es noch 24 Prozent der Eingaben. Zudem war es auch im Jahr 2000 so, dass darüber hinaus in vielen Fällen den Petenten auf die eine oder andere Weise geholfen werden konnte. Dies waren zum Beispiel die Vermittlung von gemeinsamen Aussprachen der Kontrahenten oder die Anregung von Kompromisslösungen. In einigen Fällen löste allein die Tatsache, dass ein Bürger sich an den Petitionsausschuss gewandt hat, Aktivitäten der Verwaltung aus, die am Ende zur Lösung des Problems führten oder die Situation des Petenten verbesserten. Dass ein solches Ergebnis des Petitionsverfahrens durchaus auf Zustimmung bei den Petenten trifft, ist den Zahlen der Statistik nicht zu entnehmen, wird aber durch die beim Petitionsausschuss eingehenden Rückmeldungen der Petenten deutlich. Zudem gelingt es dem Petitionsausschuss, in einer Reihe von Fällen durch seine Arbeit Entscheidungen der Verwaltungen für die Bürgerinnen und Bürger transparenter und damit nachvollziehbarer zu machen, auch wenn dem eigentlichen Anliegen der Petenten nicht abgeholfen werden konnte. Das hilft, die Akzeptanz rechtsstaatlicher Entscheidungen bei den Bürgerinnen und Bürgern zu erhöhen.
Überhaupt sagen die Statistiken, die sich im dritten Teil des Tätigkeitsberichtes des Petitionsausschusses befinden, nicht alles aus. So ist den Statistiken zu entnehmen, dass die Anzahl der eingegangenen Eingaben im Berichtszeitraum leicht rückgängig war. Allerdings muss in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen werden, dass die Komplexität der Eingaben erheblich zugenommen hat. Häufig schilderten die Petenten sehr komplex Sachverhalte, so dass die Bemühungen des Petitionsausschusses, den Bürgerinnen und Bürgern bei der Lösung der Probleme behilflich zu sein, umfangreichere Recherchen und intensive Detailarbeit erforderten. Damit erklärt
sich auch die Frage, warum die Anzahl der Fälle, in denen dem Anliegen der Bürgerinnen und Bürger in vollem Umfang entsprochen werden konnte, um etwa sechs Prozent rückläufig war. Bei der Komplexität der Anliegen gelang es oftmals nur in Teilbereichen, Erfolge im Sinne der Petentinnen und Petenten zu erzielen.
Bedauerlich erscheint mir in diesem Zusammenhang, dass im Berichtszeitraum nur in zwei Fällen Petenten zu Ausschussberatungen eingeladen wurden, um zu ihrem Anliegen persönlich Stellung nehmen zu können. Auch sollte die Möglichkeit, vor Ort Gespräche mit Betroffenen zu führen, stärker genutzt werden. Sicherlich ist der Zeitfonds der Abgeordneten sehr begrenzt und stehen Termine oft im Vordergrund. Wenn es das Petitions- und Bürgerbeauftragtengesetz schon ausschließt, dass dem Petitionsausschuss Petitionen auch mündlich übermittelt werden können beziehungsweise der Ausschuss Sprechtage durchführt, sollte von diesen Möglichkeiten meines Erachtens stärker Gebrauch gemacht werden. Nach meinen Erfahrungen fällt es vielen Petenten, die sich in der Regel in einer für sie schwierigen Lebenssituation befinden, schwer, ihr Anliegen sachlich, auf das Wesentliche beschränkt und möglichst emotionslos schriftlich darzulegen. In einigen Fällen stellt sich erst im Verlauf des Petitionsverfahrens heraus, worum es dem Petenten tatsächlich geht, und manchmal ist es für die Entscheidung über eine Petition sehr zweckdienlich, sich ein Bild über die Persönlichkeit des Petenten machen zu können.
Was die Schwerpunkte der Eingaben betrifft, so muss auch für das Berichtsjahr 2000 festgestellt werden, dass sich viele Eingaben, die beim Petitionsausschuss eingegangen sind, mit der Gebühren- und Beitragserhebung von Kommunen befassen. Offensichtlich sind vor Ort immer noch nicht in allen Fällen geeignete Maßnahmen ergriffen worden, um die Bürgerinnen und Bürger rechtzeitig über die Vorhaben der Kommune zu informieren und Gebühren- und Beitragsentscheidungen für die Einwohnerinnen und Einwohner transparent und nachvollziehbar zu machen.
Als Eingabenschwerpunkte haben sich auch 2000 der Sozial- und Justizbereich herausgestellt. Die Eingaben befassten sich im Wesentlichen mit Fragen im Zusammenhang mit der Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsrente und den vielfältigen Fragen, die für Sozialhilfeempfänger eine Rolle spielen. Neben den Beschwerden über den Maßregelvollzug gingen vermehrt Beschwerden über die Arbeit der Grundbuchämter ein. Auch die schlechte Personalsituation bei Gerichtsvollziehern wurde kritisiert. Hier ist dringender Handlungsbedarf gegeben. Die Eingaben von Strafgefangenen befassen sich häufig mit den Haftbedingungen beziehungsweise den Verhaltensweisen von Mitarbeitern im Strafvollzug. Außerdem standen Forderungen nach Gewährung von Haftvergünstigungen, Bitten zur Durchführung von therapeutischen Maßnahmen sowie Gnadengesuche im Mittelpunkt der Petitionen von Strafgefangenen. Einzelheiten zu den verschiedenen Themen entnehmen Sie bitte dem vorliegenden Tätigkeitsbericht.
An dieser Stelle ist es mir ein Bedürfnis, den Mitgliedern des Petitionsausschusses dafür zu danken, dass wir gemeinsam – in der Regel über alle Parteigrenzen hinweg – die Suche nach Lösungen für die konkreten, an uns herangetragenen Anliegen der Bürgerinnen und Bürger in den Mittelpunkt gestellt haben. Die Ausschussmitglieder haben der Versuchung widerstanden, Bürgeranliegen für eine eigene Profilierung oder für die Durchsetzung partei
politischer Interessen zu benutzen. Solange die Mitglieder des Petitionsausschusses auf dieser Basis zusammenarbeiten, wird der Petitionsausschuss erfolgreich seine von der Verfassung vorgegebenen Aufgaben erfüllen können, auch wenn er nicht in der Lage ist, alle Probleme, die zu Eingaben führten, sofort und für immer zu lösen.
Ein besonderer Dank gilt an dieser Stelle auch den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Landesregierung, die den Petitionsausschuss aktiv bei der Suche nach Lösungen für die Bürgerinnen und Bürger unterstützt haben. Immerhin 491-mal wandte sich der Petitionsausschuss im Berichtszeitraum mit Stellungnahmeersuchen an die Landesregierung. Am häufigsten wurde dabei das Innenministerium zu Eingaben, die dessen Geschäftsbereich betreffen, um Stellungnahme gebeten. In der Regel wurde dem Petitionsausschuss kompetent und in einem angemessenen Zeitraum Auskunft erteilt. Auch die 76 Beratungen des Petitionsausschusses, die er gemeinsam mit Regierungsvertretern und Vertretern anderer Behörden und Einrichtungen durchführte, waren in den meisten Fällen von dem Bemühen gekennzeichnet, Lösungsmöglichkeiten für das von den Petenten aufgeworfene Problem zu finden.
Ich denke, wenn es uns gelingt, die gute Zusammenarbeit weiter zu festigen und an der einen oder anderen Stelle auszubauen und bei der Auslegung der gesetzlichen Regelung den vorhandenen Spielraum zu nutzen, wird es auch in Zukunft gelingen, den Bürgerinnen und Bürgern unseres Landes zu zeigen, dass wir Politiker ihre Anliegen durchaus ernst nehmen und auf diese Weise das verfassungsmäßig verbriefte Petitionsrecht unbürokratisch mit Leben erfüllen.
Ohne die fleißige Arbeit der Mitarbeiterinnen des Sekretariates des Petitionsausschusses wäre eine erfolgreiche Arbeit der Mitglieder des Petitionsausschusses nicht möglich. Dafür gebührt ihnen Dank und Anerkennung.
Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordnete, ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit und bitte Sie, dem Tätigkeitsbericht Ihre Zustimmung zu geben und ihn in den Fraktionen auszuwerten. – Danke sehr.
Danke, Frau Präsidentin.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Auf Drucksache 3/2012 liegen Ihnen nunmehr die Beschlussempfehlung und der Bericht des Petitionsausschusses zum Vierten Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz und zur dazugehörigen Stellungnahme der Landesregierung vor. Damit kommt der Petitionsausschuss seinem Auftrag entsprechend Artikel 35 Absatz 1 der Landesverfassung in Verbindung mit Paragraph 14 des Petitions- und Bürgerbeauftragtengesetzes nach.
Der Landtag hat die beiden Unterrichtungen während seiner 44. Sitzung am 20. September 2000 beraten und federführend an den Petitionsausschuss sowie mitberatend an den Innenausschuss, den Rechtsausschuss, den Finanzausschuss, den Wirtschaftsausschuss, den Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur, den Sozialausschuss sowie den Umweltausschuss überwiesen. Die Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse lagen dem Petitionsausschuss bis zum 2. März 2001 zur Beratung vor. Alle mitberatenden Ausschüsse haben im Wesentlichen empfohlen, die Unterrichtungen zur Kenntnis zu nehmen. Der Petitionsausschuss hat die Unterrichtungen in seinen Sitzungen am 21. Februar und 21. März 2001 beraten und die vorliegende Beschlussempfehlung beschlossen.
Im Rahmen der Beratungen des Petitionsausschusses wurde festgestellt, dass zunehmend der Rat des Landesbeauftragten für Datenschutz gesucht wird und die Arbeit Anerkennung findet. In den Diskussionen zum Daten
schutzbericht wurde deutlich, dass vorgesehen ist, das Gesetz zum Schutz des Bürgers beim Umgang mit Daten, sprich Landesdatenschutzgesetz, noch in diesem Jahr zu novellieren.
Seitens der Landesregierung wurde unterstrichen, das neue Landesdatenschutzgesetz, mit dem die datenschutzrechtlichen Kritikpunkte beseitigt werden sollen, befindet sich in der vorparlamentarischen Beratung. Zwischenzeitlich ist die Novelle des Landesdatenschutzgesetzes der Staatskanzlei zugeleitet worden, so dass davon auszugehen ist, dass sich auch der Landtag demnächst damit beschäftigen wird. Allerdings sind sowohl das Sicherheits- und Ordnungsgesetz als auch das Landesverfassungsschutzgesetz aus der Novellierung des Landesdatenschutzgesetzes ausgeklammert worden.
Im Rahmen der Beratungen hat die Fraktion der CDU beantragt, die Landesregierung aufzufordern, dem Petitionsausschuss bis zum 30. Juni 2001 schriftlich zu berichten, welche Landesgesetze aufgrund der EG-Datenschutzrichtlinie einer Novellierung bedürfen, so schnell wie möglich ein Gesetz zur Novellierung des Landesdatenschutzgesetzes unter Beachtung der EG-Datenschutzrichtlinie 95/46/EG in den Landtag einzubringen, um das unbefriedigende Nebeneinander von Richtlinie und Landesdatenschutzgesetz zu beenden und die Novellierung des Melderechtsrahmengesetzes im Interesse des Landes Mecklenburg-Vorpommern zu unterstützen. Vor dem Hintergrund der beabsichtigten Novellierung des Landesdatenschutzgesetzes lehnten die Koalitionsfraktionen diesen Antrag ab und beantragten ihrerseits, den Tätigkeitsbericht des Landesdatenschutzbeauftragten sowie die hierzu vorliegende Stellungnahme der Landesregierung zur Kenntnis zu nehmen. Diesem Antrag stimmte der Ausschuss während seiner 49. Sitzung am 21. März 2001 zu.
Gestatten Sie mir an dieser Stelle, mich herzlich für die Zusammenarbeit zwischen dem Petitionsausschuss und dem Landesdatenschutzbeauftragten zu bedanken
und dem Wunsch Ausdruck zu verleihen, dass sich diese auch in Zukunft so fortsetzen möge, im Interesse des Datenschutzes. – Danke.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Mit Drucksache 3/2010 legt der Petitionsausschuss seine Beschlussempfehlung und den Bericht zum Fünften Bericht des Bürgerbeauftragten vor und kommt damit seinen Verpflichtungen aus der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern in Verbindung mit dem Petitions- und Bürgerbeauftragtengesetz nach.
Der Landtag hat den Bericht des Bürgerbeauftragten während seiner 45. Sitzung am 21. September 2000 beraten und ihn federführend an den Petitionsausschuss sowie zur Mitberatung an den Innenausschuss, den Rechtsausschuss, den Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur, den Sozialausschuss sowie den Ausschuss für Bau, Arbeit und Landesentwicklung überwiesen. Die mitberatenden Ausschüsse legten ihre Stellungnahmen bis zum 2. März 2001 dem Petitionsausschuss vor und empfahlen im Wesentlichen, den Bericht zur Kenntnis zu nehmen. Lediglich gemäß des Votums des Ausschusses für Bau, Arbeit und Landesentwicklung sollte die Landesregierung gebeten werden, die Empfehlungen des Bürgerbeauftragten zum Baurecht zu berücksichtigen.
Im Rahmen der Beratungen im Petitionsausschuss wurde seitens der Bürgerbeauftragten betont, dass gerade die Möglichkeit ihrerseits, Petitionen auch mündlich entgegennehmen zu können, von den Bürgerinnen und Bürgern gern in Anspruch genommen wird. Dies zeigt sich darin, dass über die Hälfte der eingegangenen Eingaben an die Bürgerbeauftragte mündlich vorgetragen worden sind. An dieser Stelle sei daran erinnert, dass der Petitionsausschuss gemäß Petitions- und Bürgerbeauftragtengesetz Petitionen nur schriftlich entgegennehmen kann.
An den Themen der Eingaben hat sich im Berichtszeitraum nichts Wesentliches geändert. Als problematisch wurde angesehen, dass sich die Behörden oft nicht an die vom Petitions- und Bürgerbeauftragtengesetz vorgegebenen Fristen zur Bearbeitung einer Eingabe halten würden.
Abgeordnete aller Fraktionen betonten, dass der Bericht über die Jahre inhaltlich besser geworden ist. Allerdings sollte für den nächsten Tätigkeitsbericht stärker berücksichtigt werden, dass die Probleme der behinderten Bürgerinnen und Bürger nicht ausschließlich im Sozialministerium angesiedelt sind, sondern je nach Problematik auch alle anderen Ministerien betreffen können. Dies ist im Tätigkeitsbericht nur ansatzweise im Zusammenhang mit dem barrierefreien Bauen und im Schulbereich hinsichtlich der behindertengerechten Ausstattung von Sonderschulen und der schulischen Integration behinderter Kinder deutlich geworden.
Im Rahmen der Beratungen hat die Fraktion der CDU einen umfangreichen Beschlussvorschlag mit acht Punkten eingebracht. Da die Punkte alle in der Beschlussempfehlung aufgeführt sind, verzichte ich hier auf die Nennung der einzelnen Punkte. Ich denke, es kann jeder dazu in der Beschlussempfehlung nachlesen.
In der Einzelabstimmung wurden alle Punkte seitens der Koalitionsfraktionen abgelehnt, wobei es bei Punkt vier der Beschlussvorlage eine Enthaltung gegeben hat. Begründet wurde die Ablehnung des Antrages damit, dass an der Umsetzung wesentlicher Teile der in Rede stehenden Forderungen bereits gearbeitet wird. So hat es zum Nachbarrechtsgesetz bereits eine Kabinettsbefassung gegeben. Hinsichtlich des Arzneimittelbudgets wurde seitens der Koalitionsfraktionen eine gesetzliche Initiative momentan nicht für gerechtfertigt gehalten. Die Arzneimittelbudgetierung wird für einen Übergangszeitraum benötigt, so die Bemerkung. Bezüglich der Beantwortung von Bürgeranfragen wurde angemerkt, dass nach eigenen Recherchen diese Vorfälle nur vereinzelt auftreten und man hier keine grundsätzliche Festlegung treffen kann. Außerdem wurde darauf verwiesen, dass es sich bei Punkt sieben des Antrages der Fraktion der CDU um eine Angelegenheit der kommunalen Selbstverwaltung handelt.
Vor diesem Hintergrund ist von den Koalitionsfraktionen beantragt worden, den Tätigkeitsbericht des Bürgerbeauftragten zur Kenntnis zu nehmen und dem Beschlussvorschlag des Ausschusses für Bau, Arbeit und Landesentwicklung beizutreten. Diesem Antrag stimmte der Petitionsausschuss in seiner Sitzung am 21. März einvernehmlich bei Stimmenthaltung seitens der CDU-Fraktion zu.
Gestatten Sie mir, mich am Ende meiner Berichterstattung recht herzlich für die gute Zusammenarbeit mit dem ehemaligen Bürgerbeauftragten, in dessen Amtszeit ja der
heute diskutierte Bericht fällt, aber auch mit der neuen Bürgerbeauftragten zu bedanken, und ich wünschte mir zu diesem Problem, den Bürgeranliegen, bessere Aufmerksamkeit. – Danke.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Heute haben wir erneut
auf Antrag meiner Fraktion das Thema „Strukturreform der Bundeswehr“ auf der Tagesordnung.
Herr Ministerpräsident, vielleicht zu Ihren Ausführungen ein paar Worte. Sie können gerne im Protokoll der Landtagssitzungen von 1995 nachlesen, da haben wir keine andere Meinung zur Strukturreform und zu den strukturschwachen Regionen bezüglich der Reduzierung von Truppen gehabt als heute. Sicherlich ist auch bekannt gewesen, dass vor 1989 nicht jeder freiwillig nach Eggesin gegangen ist, weil da immer der Begriff war, Wald, Sand und dann nichts mehr. Und desto trauriger ist es, dass es diesen Standort besonders hart trifft.
Aber ich möchte nicht auf die ganzen Probleme, die mit der Strukturreform heute hier schon von meinen Vorrednern genannt worden sind, weiter eingehen. Ich möchte deshalb auch versuchen, in meinen Ausführungen Wiederholungen zu vermeiden, und einige Vorstellungen zur Abminderung der Folgen der Standortschließungen in Eggesin und Basepohl, in den Landkreisen Uecker-Randow sowie Demmin und anderen Standorten ansprechen, die sicherlich keinen Anspruch auf Vollständigkeit haben können, die der Abstimmung, dem Dialog sowie der Prüfung der Realisierbarkeit mit den Beteiligten bedürfen.
Bereits am 29. Januar 2001 wurde die Bekanntgabe der Streichung von Dienstposten bei der Bundeswehr durch den Verteidigungsminister Herrn Scharping, die Schließung der Standorte Eggesin und Basepohl, vom größten Teil der Bürger der Landkreise Uecker-Randow und Demmin und anderen Standorten mit großer Bestürzung und Enttäuschung aufgenommen. MecklenburgVorpommern soll nach den im Bundestag am 9. Februar 2001 beschlossenen Strukturplänen zur Bundeswehr in den nächsten Jahren bis zu 4.000 Bundeswehrstellen verlieren, allein davon circa 50 Prozent am Großstandort Eggesin, in der Garnisonsstadt Eggesin fast 100 Prozent. Rechnen wir Basepohl dazu, sind es in Vorpommern 75 Prozent.
Wie?
Ist egal, gehört zum Landkreis Demmin
und der Landkreis Demmin ist Vorpommern, Herr Dr. Schoenenburg.
Dies kann ernsthaft nicht als solidarisch und ausgewogen bezeichnet werden. Die strukturschwächsten Regionen Deutschlands und Mecklenburg-Vorpommerns wurden zur Ader gelassen und festgelegte Kriterien über Bord geworfen. Aber andererseits erhielten – und ich hatte es hier schon einmal gesagt – Oberzentren und Landkreise mit geringeren Arbeitslosenquoten Zuwächse. Deshalb, auch wenn es nicht gefällt, muss immer wieder die Frage gestellt werden, ob diese Entscheidungen politisch und nicht sachlich motiviert sind, denn die Bundeswehr als Wirtschaftsfaktor, die Arbeitslosenquote und die internationale Einbindung in Verteidigungsbündnisse spielten
anscheinend keine Rolle. Politikern, die um das Überleben einer ganzen Region kämpfen, wird Unsachlichkeit und Populismus vorgeworfen. Selbst die Statistik wird bemüht, um zu beweisen, wie gut wir doch mit der Reduzierung weggekommen sind, denn Mecklenburg-Vorpommern hat noch die zweithöchste Dichte pro Einwohner. Alles nicht so schlimm!
Wir alle kennen das Sprichwort „De Graben wier blot föftig Zentimeter deip, un liekers is de Kauh versapen.“ So geht es auch den Regionen um Eggesin und Basepohl. Mit der Schließung der Standorte wurde diesen Regionen die entscheidende wirtschaftliche Basis entzogen und damit wurden die Menschen ins soziale, kulturelle und wirtschaftliche Abseits gestellt.
Es ist ein Punkt der wirtschaftlichen Basis, Herr Schoenenburg.
Die Bürger hatten jedoch noch Hoffnung, denn bis zum 15. Februar 2001 sollten noch Gespräche des Verteidigungsministers mit dem Ministerpräsidenten erfolgen. Gemeinsam haben Kommunalpolitiker, die politischen Parteien der Regionen, die Verbände, die Vereine, die Wirtschaft und die Mehrzahl der Bürger darum gerungen und gehofft, dass die Rücknahme der Streichpläne am 15. Februar 2001 vom Verteidigungsminister verkündet wird, aber leider vergebens. Für Mecklenburg-Vorpommern gab es keine Korrektur. Es herrschte Fassungslosigkeit, ja, teilweise fehlten den Bürgern die Worte. Eine Region, eine Stadt steht vor dem Aus, vor einem Scherbenhaufen, so Bürger aus Eggesin.
Immer wieder werden die Fragen, wir haben sie heute hier teilweise gehört, gestellt: Herr Scharping, was ist mit Ihrem Versprechen „Der Standort Eggesin ist sicher.“? Herr Schröder, was ist Ihr Wort als Kanzler wert? Welchen Politikern kann man noch glauben?
In einem Schreiben vom 15. Februar aus dem Bundeskanzleramt heißt es: „Ihre Sorgen und Einwände gegen die geplante Reduzierung der Bundeswehr in Eggesin in diesem gravierenden Umfang wurden mit großer Aufmerksamkeit zur Kenntnis genommen, nicht zuletzt auch, weil dem Bundeskanzler die Lage vor Ort durch seinen Besuch im Sommer letzten Jahres gut bekannt ist. Gegenwärtig werden auf vielen unterschiedlichen politischen Ebenen noch intensive Überlegungen und Gespräche angestellt, um die Auswirkungen der Stationierungsplanung zu bewerten und gegebenenfalls Alternativen zu ermöglichen. Inwieweit dies jedoch für Eggesin noch zu einer Änderung von der bislang bekannten Prüfung führen wird, kann derzeit von hier aus noch nicht abschließend beurteilt werden. Von wesentlichem Einfluss werden hier die Gespräche des Ministerpräsidenten mit dem Bundesminister der Verteidigung sein.“ So weit aus dem Schreiben des Bundeskanzleramtes.
Bedeutet dies, dass es bis zum 15. Februar 2001 keine Gespräche zwischen dem Bundesverteidigungsminister Herrn Scharping und dem Ministerpräsidenten unseres Landes gegeben hat beziehungsweise aufgrund von Gesprächen Korrekturen auch noch heute möglich sind?
Die Bundeswehr ist und bleibt ein fester Bestandteil des gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Lebens – soweit sie noch vorhanden ist – in den Regionen. Deshalb lehnen wir auch die Entscheidung zur Schließung und Kürzung der Bundeswehrstandorte in Mecklenburg-Vorpommern ab.
Die Armee ist in Eggesin in den mehr als 50 Jahren zur Tradition geworden. Betriebe und Einrichtungen, darunter auch Jungunternehmer, haben umfangreiche Investitionen getätigt, um über einen längeren Zeitraum Leistungen für die Bundeswehr realisieren zu können. Die Entwicklung der Infrastruktur wurde auf die Bundeswehr in allen Standorten ausgerichtet. Die Bundeswehr ist an vielen Standorten der größte Arbeit- und Auftraggeber. Erste Aufträge sollen bereits storniert worden sein. Zeigt der Anstieg der Arbeitslosenquote am 28. Februar dieses Jahres auf 25,5 Prozent im Landkreis Uecker-Randow und im Arbeitsamt Ueckermünde auf 26,8 Prozent, ohne ABM, bereits erste Auswirkungen in Richtung 50 Prozent Arbeitslosenquote? Und wir alle wissen, dass damit auch eine Abwanderung besonders junger Menschen verbunden ist.
Der Landkreis Uecker-Randow hat bereits mit 2.644 Per
sonen den höchsten Stand an Sozialhilfeempfängern. Die Auswirkungen tragen dazu bei, dass die kommunalen Körperschaften, besonders auch der Städte und der betroffenen Regionen, zahlungsunfähig werden. Hier nenne ich besonders die Stadt Eggesin. Den Regionen um Eggesin und Basepohl wurde mit der Entscheidung zur Standortschließung die Perspektive genommen und den kleinen Pflänzchen der wirtschaftlichen Entwicklung der Nährboden entzogen. Die Bürger werden ins soziale, kulturelle und wirtschaftliche Abseits gestellt. Meine Damen und Herren Abgeordnete, bitte überdenken Sie das bei Ihrer Entscheidung für unseren Antrag, den wir hier vorgelegt haben!
Wie sagt ein Unternehmer: Ich habe mehrere hunderttausend Mark in mein Unternehmen investiert. Deshalb will ich nicht nur hier leben, sondern ich muss hier leben.
Nach dem Grundgesetz hat der Staat eine Verantwortung und dieser muss er sich auch stellen. Wir brauchen einerseits finanzielle Unterstützung zur Abfederung der Auswirkungen und andererseits wirksame Maßnahmen zur Schaffung von Arbeitsplätzen. Dazu gehört auch die Ansiedlung von Landes- und Bundesbehörden.
In der Planungsregion Vorpommern sind rund 3.867 Lan
desbedienstete weniger als in Westmecklenburg und im mittleren Mecklenburg. In diesem Maßnahmenpaket ist auch die Osterweiterung durch ein so genanntes Programm zur Grenzlandförderung zu gewährleisten. Der Landrat Herr Wack hat bereits ein zweites Expertengespräch mit Vertretern aus Politik und Wirtschaft zur massiven Truppenreduzierung im Landkreis Uecker-Randow durchgeführt. In Auswertung des ersten Expertengespräches fand ein Gespräch beim Ministerpräsidenten statt. Der Ministerpräsident ist darauf eingegangen.
Und eine Bitte hier noch: Ich denke, dass auch in die interministerielle Arbeitsgruppe beim Innenminister die betroffenen Landkreise mit einbezogen werden, um ihre Vorstellungen einzubringen. Der Umfang der Auswirkungen, die daraus für die Region resultieren, lassen sich aufgrund der mannigfaltigen Verflechtungen der Bundeswehr mit der regionalen Wirtschaft ohne gründliche Analyse nicht erfassen. In den betroffenen Bereichen im Landkreis
zählen neben den unmittelbar verlorenen Arbeitsplätzen und dem damit verbundenen Kaufkraftverlust unter anderem die Wohnungswirtschaft, der Schul- und Freizeitbereich, die Gebäudeunterhaltung, die Kraftfahrzeuginstandsetzung, die Wärme- und Energieversorgung, die Wasserver- und -entsorgung, die Abfallwirtschaft, Zulieferer, Essenversorgung, der Einzelhandel und die kommunalen Haushalte dazu.
Daraus ergibt sich, dass für die Region ein Sonderprogramm aufgelegt werden muss. Forderungen gegenüber der Bundesregierung, der Landesregierung und der Europäischen Union müssen darin enthalten sein. Deshalb ist es notwendig, kurzfristig eine von Bund und Land finanzierte Studie zu den Folgen des Truppenabzuges für die Region und insbesondere auch für die Stadt Eggesin mit Lösungsvorschlägen zu erarbeiten. Für das erforderliche Krisenmanagement soll im Landkreis Ueckermünde zum Beispiel eine Lenkungsgruppe gebildet werden. In der Kreistagssitzung am 19. März 2001 soll dazu ein gemeinsamer Antrag aller dem Kreistag angehörenden Fraktionen diskutiert und beschlossen werden.
Die acht Punkte unseres Antrages tragen diesen Zielstellungen Rechnung und sollten deshalb, verehrte Abgeordnete, auch Ihre Zustimmung finden. Es sind viele kleine Schritte notwendig, um den Menschen eine Perspektive zu geben. Die Förderbedingungen sind der Strukturschwäche der Region anzupassen und auf die wirtschaftliche Entwicklung auszurichten. Heute hier konkrete Vorschläge zu unterbreiten ist nicht möglich. Erst muss die Analyse auf dem Tisch liegen. Ich wiederhole: Zielstellungen und Gedanken müssen mit den Betroffenen vor Ort beraten und abgestimmt werden.
Es gibt sicherlich eine Reihe von Landes- und Bundesbehörden, die nicht unbedingt, wie zum Beispiel auch das Landesamt für Statistik, in Oberzentren angesiedelt werden müssen. An erster Stelle muss, ich wiederhole mich hier, die Schaffung von neuen Arbeitsplätzen stehen. Die Bestandspflege von schulischen, kulturellen und sportlichen Einrichtungen ist eine Voraussetzung dafür, der Abwanderung junger Menschen entgegenzuwirken. Darin eingeschlossen sind auch der Erhalt der Berufsschulstandorte, zum Beispiel im Uecker-Randow-Kreis, und die Erhöhung, wie bereits hier angesprochen von meinen Vorrednern, der Aus- und Fortbildung, auch mit neuen Berufsfeldern. Eine weitere Aufgabe ist die finanzielle Unterstützung durch Bund und Land zur Anpassung der Wohnungswirtschaft an die zu erwartende Bevölkerungsstruktur, eingeschlossen Mittel für den Abriss und die Wohnumfeldgestaltung.
In das zu erarbeitende Maßnahmenpaket gehört auch der weitere Ausbau der Infrastruktur, wie zum Beispiel der Bau/Ausbau von Landesstraßen. Ich denke hier besonders an einige Beispiele aus dem Kreis, die L 32, die L 28 sowie an die Aufrechterhaltung des Schienenverkehrs durch den Kreis. Fragen der Förderung des Tourismus, eingeschlossen der Radwanderwegebau, und eines breiten Freizeitangebotes könnten ebenfalls zur weiteren Attraktivität der Region bei der Überdenkung eine Rolle spielen. Und letztendlich denke ich auch, dass endlich die seit 1992 angestrebte Öffnung des Grenzübergangs Hintersee mit einfließen muss, um auch hier bestimmte Rahm e n b e d i n g u n g e n für die Wirtschaft – sicherlich im Pro und Kontra – zu schaffen.
In der Region können wir von einer schnellen negativen Entwicklung der Kaufkraft aufgrund der Reduzierung der
Bundeswehr ausgehen. Diese negative Kaufkraftentwicklung wird sich in allen Bereichen der Dienstleistung, des Gewerbes, der Industrie, des Handels zusammen mit weiteren Faktoren – Grenznähe, Reduzierung des zweiten Arbeitsmarktes, zum Beispiel im Arbeitsmarkt Neubrandenburg, auf 43 Prozent, Abwanderung von circa 87 Prozent der jugendlichen Ausgebildeten – auswirken. Deshalb sind für die Wirtschaftsförderung einmalige und sich vom übrigen Bundesgebiet unterscheidende Förderbedingungen mindestens zeitlich befristet zu schaffen. Dazu gehören zum Beispiel:
a) territorial begrenzte erneute Einführung der Investitionszulage für Versorger in Höhe von mindestens 10 Prozent,
b) Erhöhung der Möglichkeit der Investitionszulagenvergünstigung für Wohnungsbauunternehmen für die Sanierung von Gebäuden von gegenwärtig 15 auf 25 Prozent, insbesondere für den gegenwärtigen Zeitraum bis 2004,
c) erneute Einrichtung einer Sonderabschreibungsmöglichkeit von 50 Prozent,
d) Senkung der Körperschaftssteuer für Unternehmen in dieser Region von gegenwärtig 25 auf mindestens 15 Prozent.
Ich sehe, die rote Lampe leuchtet. Es gibt eine Reihe von Dingen, die ich noch ansprechen wollte. Ich möchte hier noch den Vorpommernfonds ansprechen. Auch hier könnten über eine Aufstockung dieses Fonds von 5 auf 15 Millionen DM Möglichkeiten geschaffen werden,
um Hilfe und Unterstützung zu geben. Und letztendlich denke ich auch über die Schlüsselzuweisungen nach, dass hier bestimmte Dinge künftig auch für Garnisonsstädte und auch für die betroffenen Kommunen eine Berücksichtigung finden, denn letztendlich tragen alle kleinen Mosaiksteine dazu bei, die Probleme, die sich in den Regionen ergeben, zu mindern und den Regionen eine Perspektive zu geben. Ich danke für die Aufmerksamkeit und erwarte wie die Bürger Ihre Hilfe und Unterstützung. – Danke.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Abgeordnete und Vertreter der betroffenen Kommunen! Ihnen, liebe Abgeordnete, liegt heute auf der Drucksache 3/1864(neu) ein Antrag der CDU-Fraktion zu den Plänen der Bundesregierung zur Strukturreform der Bundeswehr vor. Wir haben hier in diesem Hohen Hause schon oft zu Fragen der Bundeswehr das Pro und Kontra diskutiert. Ich erinnere an die Tiefflugproblematik, an das Konzept zur Anpassung der Streitkräftestrukturen im April 1995 und im Dezember 2000 zur jetzigen Strukturreform. Aber heute hier zu dieser Problematik zu sprechen fällt mir schwer, denn die Schmerzgrenze wird überschritten.
Immer wieder hat die CDU-Fraktion hervorgehoben, dass sie zur Bundeswehr und ihren Aufgaben steht. Ich denke, es ist uns gelungen, das kurze und doch große Wort von Bürgern in Uniform hier in Mecklenburg-Vorpommern zum größten Teil umzusetzen. Ich denke, gerade ich kann dies beurteilen, weil ich meinen Wahlkreis in einem der größten Standorte in Mecklenburg-Vorpommern habe. Das muss auch in Zukunft so bleiben. Die Angehörigen der Bundeswehr sind ein fester Bestandteil im gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Leben auch im Landkreis Uecker-Randow, aber besonders in der Stadt
Eggesin. Wie sagte eine Bürgerin aus Eggesin: „Die Armee ist schon zur Tradition geworden. In den Einheiten am Standort arbeiten auch sehr viele Zivilbeschäftigte.“ Deshalb dürfte es Ihnen, verehrte Damen und Herren Abgeordnete, auch nicht schwer fallen, dem Punkt 1 unseres Antrages Ihre Zustimmung zur Bedeutung der Bundeswehr zu geben.
Die Bekanntgabe der Streichung von Stellen bei der Bundeswehr durch den Verteidigungsminister Herrn Scharping am 29. Januar 2001 konnte vom größten Teil der Bürger im Landkreis Demmin, dem Uecker-RandowLandkreis und anderen Standorten nur mit großer Bestürzung und voller Enttäuschung aufgenommen werden. Mecklenburg-Vorpommern soll nach den nun bekannten Plänen in den nächsten Jahren bis zu 4.000 Bundeswehrstellen verlieren, die Hälfte davon allein in Eggesin. Wenn diese Reduzierung so drastisch, wie nun angekündigt, die strukturschwächsten Regionen, den Landkreis Demmin mit 1.042 und die Stadt Eggesin mit etwa 1.792 – künftig nur noch 55 Stellen –, betrifft bei Arbeitslosenquoten von 24,7 beziehungsweise 23,7 Prozent, erhebt sich die Frage, ob dies, wie es Bürger ansprechen, politisch und nicht sachlich motiviert ist. Denn die Oberzentren wie Rostock und Neubrandenburg erhalten Zuwachs. Hier sind zusätzliche Investitionen notwendig, bereits getätigte – wie am Standort Eggesin mit weit über 100 Millionen DM – werden wertlos.
Noch im August 2000 beim Besuch des Bundeskanzlers und des Verteidigungsministers in der Kaserne Stallberg versprach der Verteidigungsminister, dass der Standort Eggesin sicher ist. Die Bürger haben auf die Zusagen des Verteidigungsministers im Beisein des Bundeskanzlers und des Ministerpräsidenten unseres Landes vertraut. Die Bürger des Landkreises fühlen sich verschaukelt und betrogen. Ich möchte heute nicht die Meinung vieler Bürger, die mich in den letzten Tagen und Stunden erreichten, wiedergeben. Der Präsident würde mir sofort das Wort entziehen und mich des Saales verweisen. So nur einige Meinungen: „Die Politiker sagen nicht die Wahrheit.“, „Sie leben gut von unseren Steuergeldern und denken nur an sich selbst.“
Nach der gestrigen Landtagssitzung bin ich mit meinem Kollegen Herrn Helmrich in den Uecker-RandowKreis gefahren, um mich über die Stimmung vor Ort zu informieren. Die Bürger vor Ort sind deprimiert, fassungslos und bereit, mit allen Mitteln für die Rücknahme der Streichungspläne zu kämpfen.
Wir haben nichts zu verlieren. Die positiven Pflänzchen der wirtschaftlichen Entwicklung werden mit einem Schlag zunichte gemacht. Deshalb kann der Landtag nur die Streichpläne des Bundesministeriums vom 29. Januar 2001, wie in unserem Antrag in Punkt 2 gefordert, ablehnen.
Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Gestatten Sie mir, die Zielstellung unseres Antrages einmal an einem konkreten Beispiel darzustellen. Nach der Wiedervereinigung Deutschlands waren die gesamtdeutschen Streitkräfte um rund ein Drittel zu reduzieren. Mit der Rückführung der Streitkräfte waren für Kreise, Städte und Orte sowie für die Bürger erhebliche Einschnitte verbunden. Die Auflösung beziehungsweise Reduzierung einzelner Standorte brachte grundsätzliche Veränderungen für das persönliche und wirtschaftliche Leben einiger Regionen mit sich. So waren im ehemaligen Großstandort Eggesin bis 1989 circa 15.000 Soldaten stationiert, gegenwärtig sind es noch circa 4.000. Insofern hat diese Region bereits in den letzten Jahren erhebliche Opfer gebracht und ihren Anteil zur Umstrukturierung geleistet. Die nun vorgesehene Kürzung auf fast 2.000 Soldaten am Großstandort Eggesin muss mit Unterstützung aller politischen Kräfte – ich betone, aller politischen Kräfte – abgewendet werden.
Schon diese Pläne zeigen deutlich, welchen Stellenwert die Bundesregierung strukturschwachen Regionen in den neuen Bundesländern beimisst. Die Umsetzung dieser Pläne bedeutet für die Stadt Eggesin das Aus. Der Rückgang der Versorgungs- und Dienstleistungsaufträge führt zum Verlust von Hunderten von Arbeitsplätzen. Der Untergang oder die Existenz der Handwerks- und Handelsgeschäfte ist in Frage gestellt. Es wird mit einem Anstieg der Arbeitslosenquote im Landkreis Ueckermünde, in Demmin und anderen Standorten gerechnet, aber in der Stadt Eggesin auf über 50 Prozent. Damit einhergehend wird mit einem Bevölkerungsrückgang von zurzeit 6.600 Einwohner auf 2.600 gerechnet. Der Leerstand von Wohnungen wird auf circa 1.500 ansteigen und Schließungen öffentlicher Einrichtungen wie des neu eröffneten Freizeitzentrums sind nur eine Frage der Zeit. Das einzige Schwimmbad im Kreis hat die Bundeswehr in Eggesin. Auch dies wird bei der Schließung der Vergangenheit angehören. Es wird mit einem Verlust der Kaufkraft von jährlich 50 bis 60 Millionen DM gerechnet. All diese Auswirkungen tragen dazu bei, dass die Stadt Eggesin zahlungsunfähig wird.
Für mich unverständlich ist, dass der Ministerpräsident nichts von den Streichplänen gewusst haben will, wie der Antwort zu meiner Kleinen Anfrage vom 14. Januar 2001 zu entnehmen ist. Es waren der Landesregierung auch keine Maßnahmen zur sozialverträglichen Abstimmung oder Absicherung bekannt. Aber knapp 14 Tage später wird gesagt, das Schlimmste vom Land abgewendet zu haben. Mit dieser Wertung hat die Landesregierung sich mit den Streichplänen abgefunden und lässt eine ganze Region im Stich.
Na ja, der Landkreis UeckerRandow liegt eben doch schon fast in Polen, ansonsten würde unser Ministerpräsident wie die Ministerpräsiden
ten von Bayern, Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein auch das Gespräch beim Bundesverteidigungsminister suchen, um mögliche Korrekturen auch jetzt noch zu erreichen.
Die Landesregierung hat sich hier ihrer Verantwortung zu stellen und deshalb bedurfte es unseres Antrages.
Ich bitte Sie, unserem Antrag auf Drucksache 3/1864(neu) Ihre Zustimmung zu geben. – Danke für die Aufmerksamk e i t.
Herr Dr. Körner, Sie sprachen eben die Einrichtung des Honorarkonsulates an. Wissen Sie, wann dies endlich erfolgt?
Danke sehr.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Aussage des internationalen Tierseuchenamtes lautet: Deutschland ist frei von BSE. Meine Vorredner sind in verschiedenen Formen darauf eingegangen. Dennoch muss Deutschland als BSE-freies Land spezifiziertes Risikomaterial entsorgen. Dies sind Schädel mit Hirn, Augen und Rachenmandeln sowie Rückenmark und Darm von über zwölf Monate alten Rindern, Schafen und Ziegen. Auf Schlachthöfen ist dieses Material gesondert zu entnehmen, einzufärben und einer Tierkörperbeseitigungsanlage zuzuführen. Gefallene Tiere sind in toto als Risikomaterial zu behandeln und auf einer separaten Linie der Tierkörperbeseitigungsanstalt zu entsorgen.
Herr Scheringer und Herr Beckmann haben sich mit Pro und Kontra zur Kaltschlachtung geäußert. Hier ist sicherlich noch weiter zu diskutieren. Die Entsorgung darf laut EU-Entscheidung in den Tierkörperbeseitigungsanstalten nicht im Interesse des Verbraucherschutzes in die technologische Kette aufgenommen werden, das ist nicht gestattet. Die Behandlung von Risikomaterial mit anerkannten Drucksterilisationsverfahren im Sinne des vorsorglichen Verbraucherschutzes bietet zwar höchste Sicherheit, dennoch muss das zu Tiermehl verarbeitete Risikomaterial aus der Verwertungskette als Futtermittel herausgenommen und verbrannt werden.
Meine Damen und Herren, die Beseitigung von spezifiziertem Risikomaterial kann nur in dafür zugelassenen Tierkörperbeseitigungsanlagen erfolgen. In unserem Land ist damit die Firma SARIA, die zur Rethmann-Gruppe gehört, mit ihrer neuen Anlage in Malchin beliehen worden. Wie Sie alle wissen, hat es um die Tierkörperbeseitigung in unserem Land in den vergangenen Jahren heftige Diskussionen gegeben. Verschiedene Bewerber aus unserem Land oder dem benachbarten Brandenburg traten auf. Kostenverteilungen wurden diskutiert. Nach einem intensiven Meinungsfindungsprozess hat sich Mecklenburg-Vorpommern für die genannte Firma in Malchin, vormals in Sponholz, entschieden und sie mit der Tierkörperbeseitigungspflicht öffentlich beliehen.
Vor diesem Hintergrund verstehe ich die Äußerungen und auch die Pressemeldung vom 22.08. dieses Jahres nicht, verehrte Frau Schwebs, in der Sie die Monopolstellung und das damit einhergehende Preisdiktat von SARIA kritisieren. Es ist vielleicht als ein erster Schritt der PDS in Richtung Marktwirtschaft zu werten, dass Sie das Konkurrenzprinzip erkennen.
Aber Tierseuchenrecht als hoheitliche Aufgabe hat seine besonderen Regelungen. So muss eine im Land funktionierende Tierkörperbeseitigungsanstalt bestehen,
die im Seuchenfall auch die anfallenden Kadaver tierkörpergerecht entsorgen kann. Andererseits fällt in einem Land nur eine ausgehend vom vorhandenen Tierbestand bestimmte Menge an gefallenen Tieren und Schlachtabfällen an, die genaue Rückschlüsse auf Auslastung und Rentabilität einer Anlage zulässt. Eine solche Anlage hat nur die Firma SARIA – anfangs noch in Sponholz, seit nunmehr eineinhalb Jahren mit einem Neubau in Malchin. Als öffentlich beliehenes Unternehmen muss SARIA die Preiskalkulation dem Landwirtschaftsminister vorlegen. Das ist alles nicht neu und Sie wissen dies. Dennoch von Preisdiktat und Monopol zu sprechen halte ich für unseriös. – Danke für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ihnen liegt heute auf Drucksache 3/1569 der Entwurf für ein Bienenwanderungs- und Bienenbelegstellenschutzgesetz vor. Was hat uns bewogen, diesen Gesetzentwurf einzubringen?
Viele lächeln etwas spöttisch, wie hier eben zu meiner Linken,
weil sie meinen, Bienen könnten auch ohne Gesetz fliegen.
Jawohl, das ist richtig. Doch nicht die Bienen brauchen eine gesetzliche Arbeitsgrundlage, sondern die Imker, und diese wurde ihnen durch die Bereinigung des DDRRechts teilweise genommen.
Nein, leider, durch Bereinigung, habe ich gesagt, des DDR-Rechts etwas genommen.
Deshalb sollten erstens mit dem Gesetzentwurf Regelungslücken in dem zurzeit geltenden Recht geschlossen werden.
Zweitens bemüht sich der Landesimkerverband Mecklenburg-Vorpommern e.V. seit langem um neue rechtliche Regelungen zur Förderung der Bienenhaltung und zum Schutz der Belegstellen sowie Bienenwanderung in Mecklenburg-Vorpommern durch ein Gesetz. Dazu wurde im Landesverband, die Vorredner sind darauf eingegangen, extra eine Arbeitsgruppe gebildet. Die Schaffung gesetzlicher Regelungen wird auch von Freunden meines Imkerverbandes unterstützt. Ich bin deshalb froh, dass endlich dazu ein Gesetzentwurf durch meine Fraktion dem Landtag zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt wurde.
Bisher galt der Paragraph 1 Absatz 1 und 2 sowie der Paragraph 12 der Anordnung aus der DDR vom Jahre 198 7. Mit dem vorgelegten Gesetzentwurf werden Gesetzeslücken bei der Bienenwanderung, der Bienengesundheit und zur Erhaltung der standortgebundenen Zucht leistungsfähiger, gesunder und friedlicher Bienenrassen geschlossen. Über diese und jene Festschreibung kann und sollte man in den Ausschüssen diskutieren. Ich denke hier, Herr Minister, ob es fünf oder zehn Kilometer als Schutzstreifen um Belegstellen sind oder wer auch die Verantwortung bei bestimmten Dingen übernimmt, ob es der Amtstierarzt oder die Bienenseuchensachverständigen sind, sollte man beraten und diskutieren. Ich denke, hier werden wir sicherlich einen Konsens finden.
Sehr geehrte Damen und Herren! Auch heute ist noch nicht allen die Bedeutung der Honigbiene klar. Sie ist weit mehr als die Lieferantin von Honig und Wachs. Während früher die Bienenprodukte im Zentrum des menschlichen Interesses standen, muss heute die Bedeutung der Bienen für das gesamte Ökosystem gesehen werden. Der Honig könnte, von der Qualität einmal abgesehen, auch ohne weiteres für den gesamten Bedarf importiert werden. Gegenwärtig decken in Deutschland die Imker nur ein Viertel des Eigenbedarfs ab.
Nicht importiert werden können jedoch die Bestäubungsleistungen der Bienen in der Natur und für die Landwirtschaft. Die Honigbiene als Blütenbestäuber hat Eigenschaften wie kein anderes Insekt. Mensch, Fauna und Flora sind mehr denn je auf die Bestäubungstätigkeit der Honigbiene angewiesen. Immerhin muss eine Bienenarbeiterin für ein Kilogramm Honig rund 40.000-mal ausfliegen und dabei etwa 60 Millionen Blüten besuchen. In Mecklenburg-Vorpommern schwirren im Landesdurchschnitt nur noch Bienen von 1,09 Völkern auf einem Quadratkilometer. In den alten Bundesländern sind es 2,9 Völker pro Quadratkilometer. Für den Anschluss an den Bundesdurchschnitt braucht Mecklenburg-Vorpommern 20.000 bis 30.000 Völker zusätzlich, wurde auf dem Landesimkerparteitag am 28.10.2000 deutlich gemacht.
Landesimkertag.
Gegenwärtig halten die 1.600 Imker im Land 21.000 Völ
ker. 1989 – der Herr Minister hat es bereits gesagt – waren es 180.000 Völker. Das bedeutet, dass es heute bereits Gebiete in Mecklenburg-Vorpommern gibt, wo faktisch keine Bestäubung durch die Honigbienen mehr erfolgt.
In meinem Imkerverein „Ueckermünder Heide“ betreuen 19 Freunde 254 Völker. Von den 19 Mitgliedern sind bereits 11 über 60 Jahre oder Rentner. Der Imker, und gerade der von morgen, muss Imker und Naturbewahrer sein. Die Imker leisten durch die Haltung unserer Honigbiene über die Bestäubungsleistung einen wesentlichen Beitrag bei der natürlichen Erhaltung unserer Natur und Umwelt, der Artenvielfalt in Fauna und Flora. Die Bienenhaltung und -zucht bedarf daher unserer besonderen Fürsorge und Förderung. Es stellt sich hier erstens die Frage, ob die vorhandenen Fördermöglichkeiten des Landes für die Bienenhaltung ausreichen, um den Bestand an Bienenvölkern zu erhalten und zu erweitern. Zweitens, wie kann man junge Menschen für die Bienenhaltung begeistern und fördern?
Um die Bienenzucht mit ihren Zielstellungen zu sichern, bedarf es der Festsetzung von Schutzgebieten um die Belegstellen. Dem trägt der Paragraph 4 des vorliegenden Gesetzentwurfes Rechnung. Die Bienen nehmen nämlich durch die Überwindung großer Entfernungen bei der Paarung der Königin mit Drohnen eine Sonderstellung bei der Paarungskontrolle in der Tierwelt ein. Deshalb ist es auch notwendig, im Schutzbereich um eine Bienenbelegstelle ein Haltungs- und Verbringungsverbot für Bienenvölker anderer Zuchtrichtungen während des Zuchtzeitraumes vorzusehen. Das Aufstellen von Bienenvölkern der gleichen Zuchtrichtung sollte nur bei Zustimmung des Rechtsträgers der Belegstelle erfolgen.
Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Mit Beginn des Frühlings ziehen viele Imker mit ihren Bienenvölkern mit der Blüte mit. Die Bienenvölker werden außerhalb des Heimatkreises aufgestellt, um einen hohen Honigertrag zu erzielen beziehungsweise die Bestäubung der Obstarten und Kulturpflanzen zu gewährleisten. Die Bestäubungsleistung der Honigbiene sorgt für reichhaltigen Fruchtansatz bei vielen Kultur- und Nutzpflanzen. Die Bienenwanderung wird sicher noch an Bedeutung gewinnen, so wie die Bienengesundheit.
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll deshalb die Bienenwanderung auf eine gesetzliche Grundlage gestellt werden. Sehr geehrte Herren und Damen Abgeordnete, mit der Schaffung einfacher, klarer Regelungen unterstützen wir die Imker bei der Haltung von Honigbienen in unserem Land und tragen zur Verbesserung der Koordinierung der Zusammenarbeit mit Wanderimkern bei. Unser Landwirtschaftsminister hat bereits herausgearbeitet, dass es vorhandene Lücken in der Rechtsmaterie gibt und es deshalb notwendig und sinnvoll ist, hier Regelungen zu schaffen. Ich bitte Sie um Überweisung des vorliegenden Gesetzentwurfes federführend in den Landwirtschaftsausschuss und mitberatend in den Innenausschuss und den Umweltausschuss. – Danke.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Das Petitionsrecht ist eines der wichtigsten verfassungsrechtlich verankerten Rechte der Menschen in unserem Land. Auch im Jahr 1999 machten viele Bürgerinnen und Bürger unseres Landes hiervon Gebrauch. Die große Bedeutung dieses Rechtes liegt im direkten Kontakt der Bürgerinnen und Bürger mit einem parlamentarischen Gremium. Was die Menschen über Petitionen an uns Volksvertreter herantragen, hat einen besonders hohen Stellenwert. Insoweit ist der Petitionsausschuss ein wichtiges Bindeglied zwischen den Bürgern im Land, dem Parlament und der Regierung. Ich denke, man muss sehr großen Wert darauf legen, diese Verbindung zu pflegen, immerhin ermöglicht die Arbeit im Petitionsausschuss eine schnelle Rückkopplung über die
Auswirkungen von gesetzgeberischen Entscheidungen und Verordnungen der Landesregierung auf die Bürgerinnen und Bürger im Land.
Nach Artikel 10 unserer Verfassung hat jeder das Recht, sich schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die Volksvertretung zu wenden. Über 2.100 Bürgerinnen und Bürger haben im Berichtszeitraum von diesem Recht Gebrauch gemacht und sich in über 500 Petitionen an den Petitionsausschuss mit der Bitte gewandt, ihr Anliegen zu beraten und nach Lösungsmöglichkeiten für die aufgeworfenen Probleme zu suchen. Dem darin zum Ausdruck kommenden Vertrauen, das die Bürgerinnen und Bürger in das Petitionsrecht setzen, haben sich alle Mitglieder des Ausschusses bemüht in ihrer täglichen Arbeit gerecht zu werden. Für die Mitglieder des Petitionsausschusses bedeutet die Bearbeitung von Petitionen – gestatten Sie mir diese Bemerkung – viel beharrliche und intensive Arbeit, häufig über das normale Alltagsgeschäft hinaus. Für diese kompetente und engagierte Arbeit danke ich allen Ausschussmitgliedern recht herzlich.
Bevor ich auf den vorliegenden Bericht zu sprechen komme, möchte ich außerdem den fleißigen und zuverlässigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Ausschusssekretariates meinen besonderen Dank aussprechen.
Auch in einer Zeit, in der durch krankheitsbedingte Ausfälle eine besonders schwierige Situation entstand, leisteten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Sekretariates umfangreiche Vorarbeit und halfen jederzeit geduldig, Sonderwünsche der Berichterstatterinnen und Berichterstatter nach zusätzlichen Stellungnahmen und anderen Recherchen für die Vorbereitung der Beschlussempfehlungen zu erfüllen. Herzlichen Dank dafür auch im Namen der Kolleginnen und Kollegen und all jenen, die uns bei der Lösung aktiv unterstützt haben. An dieser Stelle möchte ich mich persönlich und im Namen der Mitglieder des Ausschusses recht herzlich bei Herrn Pommerening, dem langjährigen Sekretär des Ausschusses, bedanken.
Wir wünschen ihm für seine neue Tätigkeit viel Erfolg und alles Gute.
Lassen Sie mich nun konkret auf den vorliegenden Bericht eingehen. Mit 502 Petitionen wurden im Jahr 1999 13,5 Prozent weniger Eingaben eingereicht als im Vorjahr. Erheblich zurückgegangen ist die Zahl der Eingaben zu Arbeitnehmerproblemen, im Bereich Vermögensfragen und im Bereich Bauwesen. Zuwächse waren 1999 im Bereich des Justizministeriums, Beschwerden über Gerichte, sowie des Sozialministeriums, Maßregelvollzug und Renten, zu verzeichnen.
Zur Klärung der Anliegen der Bürgerinnen und Bürger wandte sich der Petitionsausschuss 1999 549-mal mit Stellungnahmeersuchen an die Landesregierung. Hierbei ist interessant, dass am häufigsten das Innenministerium um Stellungnahmen zu Eingaben, die dessen Geschäftsbereich betreffen, gebeten wurde. Auch das Sozialministerium und das Justizministerium wurden recht häufig um
die Abgabe einer Stellungnahme zu Petitionen gebeten. Die Stellungnahmen der Ministerien erwiesen sich als sehr zweckmäßig. In den Ausschussberatungen wurden die geladenen Vertreter der Landesregierung kritisch zu den einzelnen Petitionen befragt, um im Interesse der Petentinnen und Petenten eine Lösung zu finden beziehungsweise die getroffenen Entscheidungen, die zu der jeweiligen Petition geführt haben, zu verstehen.
Unser gemeinsames Ziel muss es sein, den Ermessensspielraum der rechtlichen Regelung im Interesse der Bürgerinnen und Bürger voll auszuschöpfen,
jedoch lässt die geltende Rechtslage mitunter nur einen politischen Handlungsspielraum zu, den es stärker für die parlamentarische Arbeit zu nutzen gilt. Es muss festgestellt werden, dass auch im Berichtszeitraum 1999 viele Beschwerden beim Petitionsausschuss eingegangen sind, die sich mit der Gebühren- und Beitragsentwicklung in den Kommunen befassen. Offensichtlich gelingt es vor Ort vielfach immer noch nicht, die betroffenen Bürgerinnen und Bürger so einzubeziehen, dass für sie die Entscheidungen in den Kommunen transparent und akzeptabel sind. Dieses ausgewählte Beispiel zeigt, dass jeder Abgeordnete, aber auch die Landesregierung oder die Entscheidungsträger vor Ort sowie die Verwaltungsmitarbeiterinnen und -mitarbeiter aus der Lektüre des Tätigkeitsberichtes Schlussfolgerungen für die Arbeit mit den Bürgern ziehen sollten.
An dieser Stelle sei eine etwas kritische Anmerkung gestattet. Die Bürgerinnen und Bürger erwarten von uns zu Recht, dass wir uns sehr zügig und konzentriert mit ihren Anliegen auseinander setzen. In letzter Zeit war allerdings verstärkt zu beobachten, dass die Landesregierung häufig erst verspätet auf das Stellungnahmeersuchen des Petitionsausschusses reagiert hat.
Ich bitte die Ministerien sehr eindringlich, im Interesse der Bürgerinnen und Bürger Stellungnahmeersuchen des Petitionsausschusses vordringlich zu bearbeiten, eventuell nach Verbesserung für Verwaltungsabläufe zu suchen, um die Frist von einem Monat zu wahren.
Lassen Sie mich dennoch unterstreichen: Im Regelfall wurde der Petitionsausschuss im Rahmen seiner Arbeit für die Bürgerinnen und Bürger des Landes MecklenburgVorpommern von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Landesregierung sowie den ihnen nachgeordneten Behörden kompetent und engagiert unterstützt, so dass den Petenten in vielen Fällen geholfen werden konnte. Im Berichtszeitraum waren es 112 Fälle, bei denen dem Anliegen der Petentinnen und Petenten entsprochen werden konnte. Somit waren 24,1 Prozent der Eingaben erfolgreich.
Die Analyse der Anliegen der Bürgerinnen und Bürger macht deutlich, dass immer noch typisch ostdeutsche Themen Anlass zur Abgabe einer Petition sind. So standen 15-mal offene Vermögensfragen, 17-mal Probleme im Zusammenhang mit der einmaligen Zuwendung nach dem Vertriebenenzuwendungsgesetz, 9-mal Fragen der Rehabilitierung und 8-mal Probleme mit dem Rentenüberleitungsgesetz im Mittelpunkt von Petitionen. Vor diesem Hintergrund hat sich der Petitionsausschuss entschlossen, ein Treffen mit Vertretern ostdeutscher Petitionsaus
schüsse in Schwerin anzuregen, um diese speziellen Schwerpunkte der Eingaben gezielt zu analysieren und zu diskutieren.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Gestatten Sie mir zum Schluss meiner Rede, Ihnen nochmals die Lektüre des Tätigkeitsberichtes wärmstens zu empfehlen. Wir haben durch die Behandlung von Petitionen die Möglichkeit, Anliegen von Bürgerinnen und Bürgern direkt in unser politisches Tagesgeschäft einzubeziehen. Vor diesem Hintergrund müssen wir die Menschen unseres Landes aber auch immer wieder ermutigen, von ihrem Petitionsrecht Gebrauch zu machen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit und bitte Sie, dem Tätigkeitsbericht des Petitionsausschusses für das Jahr 1999 Ihre Zustimmung zu geben. – Danke.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! In der Tat ist die Milchwirtschaft ein wichtiger Zweig unserer heimischen Landwirtschaft, auch wenn dies unter derzeitigen Fördergegebenheiten nicht immer so deutlich wird. Aber von den momentanen Förderbedingungen sollten sich die Milchproduzenten nicht leiten lassen, denn sie erzeugen eines der hochwertigsten Nahrungsmittel.
Trotz der Wichtigkeit der Milchwirtschaft kann ich mit dem vorliegenden Antrag so recht nichts anfangen. Da wird zunächst ein Bericht über das gerade abgelaufene Milchwirtschaftsjahr gefordert. Meines Wissens gibt es dazu einige Ausführungen im Agrarbericht. Wem dies nicht reicht, dem sei die vom Landwirtschaftsministerium erarbeitete „Statistik der Milchwirtschaft des Landes Mecklenburg-Vorpommern“ empfohlen, wo eine Vielzahl von Daten der Milchwirtschaft zusammengetragen und mit entsprechenden grafischen Darstellungen veranschaulicht wird. Aber damit noch nicht genug – auch der Landeskontrollverband für Leistungs- und Qualitätsprüfung erstellt einen Jahresbericht zur Milcherzeugung in Mecklenburg-Vorpommern. Und es gibt noch die Schriftenreihe der LMS, deren detaillierte Testbetriebsauswertungen Rückschlüsse auf die Milchwirtschaft in unserem Lande ermöglichen. Ich denke, deshalb kann man auf einen weiteren Bericht verzichten.
Gestatten Sie mir, an dieser Stelle zur Milchquote ein Problem des Landkreises Uecker-Randow anzusprechen. Der Landkreis hat einmal über eine Milchquote von 72,4 Millionen Kilogramm verfügt. Bis zum heutigen Tag sind 18,5 Millionen Kilogramm Milch auf andere Milcherzeuger übertragen worden. Davon sind circa 10 Millionen Kilogramm aus dem Kreis gegangen. Die Abwanderung der Quote bedeutet den Verlust von circa 30 Arbeitsplätzen. Für einen Landkreis mit hohem Grünlandanteil ist das schmerzlich. Aus dem Bereich des Landwirtschaftsamtes Ferdinandshof sollen es sogar 25.000 Tonnen Milchquote sein.
Bemühungen des Kreisbauernverbandes, um eine Regionalisierung der Quote zu erreichen, waren erfolglos. Eine weitere Aufstockung der Mutterkuhbestände als Ausgleich ist auch nicht mehr möglich, da die von der EU vorgegebene Quote in Deutschland bereits überschritten wurde. Wie bei dem Erwerb der Milchquote ergibt sich auch hier für die Landwirte ein finanzielles Problem, Mutterkuhquoten zu erwerben. Die Quote soll nach Informationen mit 1,5 TDM gehandelt werden. Die Landwirte erwarten von der Politik die Einflussnahme auf den Verbleib von Quoten in der Region.
Ja, Frau Monegel, Rinderhaltung gehört nun mal zum Grünland. Die Abwanderung der Milchquote hat auch
Auswirkungen auf die Effektivität und Arbeitsplätze der belieferten Molkereien.
Zum Punkt 2 des Antrages, zu den Auswirkungen der Zusatzabgabenverordnung auf die aktiven Milcherzeuger, einige Bemerkungen: Positiv wird gewertet, dass die Referenzmenge im Land verbleiben soll. Wie bereits erwähnt, ist es für bestimmte Kreise notwendig, dass die Quote regionalisiert wird, im Landkreis oder in den Landwirtschaftsämtern verbleibt. Es ist zumindest den Fachleuten bekannt, dass ab dem 1. April dieses Jahres die neue Milchquotenregelung in Kraft getreten ist. Die Flächenbindung der Milchquote ist dann weggefallen. Außerdem sollen die Belastungen der aktiven Milcherzeuger gesenkt und die Quoten wieder stärker in die Hand der aktiven Milcherzeuger gebracht werden. Der An- und Verkauf von Milchquoten erfolgt über regionale Verkaufsstellen zu bestimmten Terminen im Jahr, wobei dieser Börsenansatz mit einer preisdämpfenden Abzugsregelung kombiniert wird. Diese Regelungen gelten für die alten Bundesländer genauso wie für die neuen. In diesen wäre die Sonderregelung der vorläufigen Milchreferenzmengen ohnehin jetzt abgelaufen.
Statt sich nun – wie im Antrag gefordert – von der Landesregierung die Auswirkungen schildern zu lassen, fände ich es wesentlich interessanter, nach einer entsprechenden Laufzeit dieser Regelung von Betroffenen selber, also von Milcherzeugern, zu hören, wie es um die Praktikabilität dieser Quotenregelung bestellt ist. Die Landesregierung ist – wie wir Politiker – in diesem Falle nur Außenstehender, nicht Betroffener. Betroffene haben bekanntlich eine ganz andere Sichtweise und diese sollte mit die Grundlage für unser politisches Handeln sein.
Ich hielte es daher für wesentlich angebrachter, wenn sich zu gegebener Zeit der Landwirtschaftsausschuss – sinnvollerweise in Vor-Ort-Gesprächen – mit aktiven Milcherzeugern und dem Berufsstand über Stärken und Schwächen der Milchquotenregelung unterhalten würde. Bei dieser Vorgehensweise wird gleichzeitig der direkte praktische Bezug hergestellt, den ich für unerlässlich halte. Da der Landwirtschaftsausschuss diese Thematik über das Selbstbefassungsrecht aufgreifen kann, ist der Antrag überflüssig und wir lehnen ihn deshalb ab. – Ich danke für die Aufmerksamkeit.