Norbert Baunach
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Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Entwurf eines Gesetzes zur Neugestaltung der Landesbauordnung und zur Änderung anderer Gesetze liegt nun vor Ihnen. Lassen Sie mich als Ausschussvorsitzender zunächst sagen: Was lange währt, wird endlich gut! Einige meinen, nicht gut genug, und andere meinen, dass hätte man auch schon früher vorlegen können. Aber auch dieses Gesetz mit seinen deutlich verbesserten bürgerfreundlichen Rahmenbedingungen wird nicht für alles und alle die passenden Lösungen bringen.
Wir können nunmehr heute am 5. April 2006 den Gesetzentwurf, den der Landtag in seiner 64. Sitzung am 5. Oktober 2005 in Erster Lesung beraten und dem Bauausschuss zur federführenden Beratung überwiesen hat, in Zweiter Lesung beraten und, ich denke, auch abschließen. Der Innenausschuss, der Rechts- und Europaausschuss, der Wirtschaftsausschuss, der Landwirtschaftsausschuss , der Bildungsausschuss, der Sozialausschuss, der Umweltausschuss sowie der Sonderausschuss waren bei der Gesetzesberatung als Mitberater tätig.
Der Bauausschuss hat zu dem Gesetzentwurf zwei öffentliche Anhörungen durchgeführt, am 11.01.2006 und am 18.01.2006. Die angehörten Sachverständigen haben unter anderem die Konzentrationswirkung des Entwurfes begrüßt. Einzelheiten zum sehr umfangreichen Anhörungsergebnis und zu den vorgenommenen Änderungen entnehmen Sie bitte der Beschlussempfehlung. Während der Beratungen ist es nicht zu größeren Veränderungen an dem Entwurf gekommen.
Einstimmig haben sich alle Fraktionen für den Einbau von Rauchwarnmeldern ausgesprochen.
Gestatten Sie mir an dieser Stelle den Hinweis auf eine Korrektur in der Beschlussempfehlung, denn hier ist ein Übertragungsfehler in der Beschlussempfehlung zustande gekommen. Vor dem Bauausschuss haben wir das in dem richtigen Wortlaut beschlossen. Ich nenne die Korrektur, sie betrifft die Seite 3 im Artikel 1 Paragraf 48 Absatz 4 zweiter Satz. Der richtige Satz muss heißen: „Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut oder angebracht und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird.“
Und „betrieben“ hatten wir beschlossen, aber das ist als Übertragungsfehler leider nicht in dem Dokument aufgetaucht. Deshalb von mir als Ausschussvorsitzender dieser Hinweis. Ich habe es gerade gesehen und mit der Unterschrift von Herrn Caffier haben wir auch einen entsprechenden Hinweis seitens der Kollegen der CDU erhalten.
So arbeitet die Opposition mit. Danke, Herr Caffier, aber wir haben es auch selbst bemerkt. Aber, wenn es immer so laufen sollte, dann habe ich nichts dagegen.
Des Weiteren sind durch eine Änderung im Paragrafen 50
hinsichtlich der Barrierefreiheit weitere Möglichkeiten im
Interesse bewegungsbeeinträchtigter Menschen eröffnet worden. Zum Paragrafen 69 ist aus Gründen des Rechtsschutzes eine Änderung vorgenommen worden. Bei den weiteren Änderungen handelt es sich überwiegend um Klarstellungs- und Anpassungsregelungen.
Meine Damen und Herren, bei den Beratungen war immer klar, und darauf möchte ich noch einmal für die Damen und Herren verweisen, die sich nicht unmittelbar damit beschäftigt haben, dass der Entwurf in Anlehnung an die Musterbauordnung, die schon 2002 von der Bauministerkonferenz einstimmig beschlossen wurde, für eine Vereinheitlichung der Vorschriften sorgen soll. Und da schließt sich vielleicht der Kreis zu dem Beitrag von Herrn Brodkorb und zu dem Beitrag des Herrn Ministerpräsidenten, dass einheitliche Regelungen, einheitliche Rechtslagen wie diese Problematik auch hier in diesem Beispiel von Vorteil sein können, denn die Bauordnung der Länder hatte sich in den Jahren seit 1990 erheblich auseinander entwickelt. Wie ich nun lesen konnte, hatte die neue Musterbauordnung das europarechtlich vorgeschriebene Notifizierungsverfahren beanstandungsfrei durchlaufen. Es ist festzustellen, dass mit dem Entwurf der Grundsatz der Rechtseinheit im Bauordnungsrecht in Deutschland verwirklicht und eine Entbürokratisierung erfolgen wird.
Der Ausschuss hat seine Beratungen zum Entwurf am 22. März 2006 abgeschlossen und eine Beschlussempfehlung und einen Bericht erarbeitet, die Ihnen auf Drucksache 4/2183 vorliegen. Ich bitte Sie alle um Annahme des vorliegenden Gesetzentwurfes und um Zustimmung zur Beschlussempfehlung, und zwar mit der von mir genannten Korrektur. Lassen Sie mich am Ende meiner Ausführungen, denn das war ein hartes Stück Arbeit, auch der Zeitraum war nicht unerheblich, noch einmal allen Beteiligten Dank sagen. Gleichzeitig danke ich auch Ihnen für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Nur zur Klarstellung: Gegenwärtig leben wir in unserem Land mit der Landesbauordnung in der Fassung von 1998, diese wurde zuletzt durch das Gesetz vom Jahre 2001 geändert. Es ist noch nicht lange her und sie ist im Vergleich zu den anderen Bundesländern also noch gar nicht so alt.
Mit unserer zurzeit noch gültigen Landesbauordnung konnten wir im Vergleich zu anderen Bundesländern vorzeigbar leben.
Herr Timm ist darauf in seiner Rede bereits eingegangen. Lieber Kollege Timm, da stimmen wir sicherlich überein.
Es gibt aber bekanntermaßen nichts, was nicht noch verbesserungswürdig und verbesserungsfähig ist. Es gab mehrere Novellierungen der Landesbauordnung, in deren Ergebnissen immer eine Qualitätsverbesserung auf verschiedenen Ebenen lag. Ich denke zum Beispiel an das schon mehrfach angesprochene Problem des barrierefreien Bauens. Das wird uns, denke ich, nachher noch einmal während der Befassung in den Ausschüssen über den Weg laufen,
denn es werden sicherlich noch einige Damen und Herren aus den entsprechenden Verbänden bei uns vorstellig werden und entsprechende Wünsche vortragen wollen. Wir sind ja nicht nur der federführende Ausschuss, ein offener Ausschuss, sondern, ich denke, die mitberatenden Ausschüsse sind dieses auch.
Meine Damen und Herren, nun gilt es, die schon Ende 2002 von der Bauminsterkonferenz seinerzeit einstimmig beschlossene Musterbauordnung in Landesrecht umzusetzen und einen Beitrag zur Rechtseinheit im Bauordnungsrecht in Deutschland zu leisten. Auch hier sind wir im Vergleich zu den anderen Bundesländern nicht schlechter, Herr Minister Holter ist schon darauf eingegangen, denn erst vier Bundesländer haben dies fertig gebracht. Das Ziel muss es allerdings sein, die neue Bauordnung des Landes nicht nur schlechthin der Musterbauordnung des Bundes anzupassen, sondern sie sollte mit weniger Regeln und einer Vereinfachung notwendiger Regeln möglichst bürgerfreundlich sein. Alle Verfahrenserleichterungen für Bauherren bei entsprechender Fachrechtsgestaltung begrüße ich ausdrücklich. Natürlich sind die besonderen Interessenlagen, Kollege Timm hat einige erwähnt, des Landes Mecklenburg-Vorpommern mit einzubringen.
Meine Damen und Herren, jeder, der schon selbst Bauherr war, sei es nur, um einen Carport aufzustellen, weiß, wie nervenaufreibend Behördengänge sein können, auch ohne dass die Behörden immer etwas dafür können. Künftig werden mit der Erteilung der Baugenehmigung alle anderen für das Vorhaben erforderlichen Genehmigungen aus einer Hand erteilt. Deshalb ist bei der Neugestaltung der Landesbauordnung die Änderung einiger Landesgesetze erforderlich, und zwar das Vermessungsund Katastergesetz, das Denkmalschutzgesetz, das Wassergesetz sowie das Naturschutzgesetz. Auch damit wird man sich intensiv beschäftigen müssen.
Es ist im Einzelnen vom Kollegen Timm und natürlich auch vom Minister Holter schon vieles zu den einzelnen Paragraphen und den wichtigen Punkten gesagt worden, aber einige Dinge möchte ich aufgrund der Wichtigkeit trotzdem noch einmal anführen. Die Neugestaltung der Landesbauordnung betrifft insbesondere eine Vereinfachung der Vorschriften über notwendige Abstände von Gebäuden zu Grundstücksgrenzen. Herr Holter hat es zwar schon gesagt, aber ich sage es noch einmal. Wir haben die Landesbauordnung noch nicht beschlossen, das ist ja hier die Erste Lesung, darauf möchte ich noch einmal hinweisen. Es geht jetzt in die Ausschüsse und bekannterweise gehen die Dinge nie so raus, wie sie reinkommen, und umgekehrt, wenn ich das jetzt auf die Erste und Zweite Lesung beziehe. Also noch einmal: Die Abstandsflächen brauchen nur so tief zu sein wie das 0,4-Fache der Wandhöhe, also mindestens drei Meter.
Überarbeitet wurden die Brandschutzvorschriften. Damit wird reiner Holzbau künftig für Wohngebäude mit bis zu fünf Geschossen ermöglicht. Ich muss ehrlich gestehen, das habe ich mir in der Praxis nicht so richtig vorstellen können. Aber von Finnland lernen, Stichwort PISA, heißt auch, im Holzbau lernen. Wir waren ja mit dem Ausschuss für Bau, Arbeit und Landesentwicklung seinerzeit in Finnland und haben dort Gebäude aus Holz gesehen.
Da ist mir und einigen anderen aus dem Ausschuss erst einmal richtig klar geworden, was man mit dem Rohstoff Holz eigentlich alles machen kann.
Wer hätte eigentlich gedacht, jedenfalls ich nicht, einige andere, die mit dabei waren, auch nicht, dass man so ein tolles 5-geschossiges Gebäude aus Holz errichten kann. Natürlich müssen wir fairerweise sagen, die haben dort super Holzarten und Holzsorten, die sie entsprechend jeder Besonderheit verarbeitet haben.
Herr Minister, mir steht es nicht zu, Ihnen etwas von dieser Seite zu sagen, aber Ihnen, glaube ich, auch nicht. Aber das macht nichts.
Auch wir haben Holz, da hat er natürlich Recht. Aber es war schon beeindruckend, diese Dinge dort zu sehen.
Nach der neuen Landesbauordnung werden Gemeinden ermächtigt, die Zahl, die Größe und die Beschaffenheit von Stellplätzen für Kraftfahrzeuge entsprechend der örtlichen Situation selbst festzusetzen. Das ist eine ganz wichtige Sache. Ich bin überzeugt, dass diese Regelung für manche Geschäftsleute beziehungsweise Gewerbetreibende und Investoren eine Sorge weniger bedeutet, dies gilt insbesondere auch für unsere Innenstädte. Ich als Rostocker kann das irgendwie nachvollziehen. Aber wenn die Gemeinden entsprechend handeln, dann ist das auch in Ordnung. Ich habe aber auch erleben müssen, jetzt nicht auf die Gemeinde bezogen, dass mittelständische Unternehmen, kleine Geschäftsleute, kleine Gewerbetreibende schon finanziell an den Rand ihrer Möglichkeiten gekommen sind, als sie dafür sorgen mussten, diese Stellplatzgebühren abzulösen beziehungsweise – ich sage es einmal so – zu finanzieren, welcher Art auch immer. Das ist, denke ich, ein guter Ansatz und deshalb brachte ich den Hinweis, dass die Gemeinden jetzt auch entsprechend handeln müssen. Das können und wollen wir durch die Landesbauordnung nicht absichern. Wir gehen eigentlich davon aus, dass das so sein wird.
Alle Vorschriften wurden auf ihre Notwendigkeit hin überprüft. Eine Reihe von Detailregelungen sind weggefallen wie zum Beispiel zu häuslichen Anlagen zur Wasserversorgung, zu Abwasser und Abfall, zu Bädern, Toilettenräumen, Ställen und Behelfsbauten. Wie gesagt, ich spreche nur einige Dinge an, die mir persönlich wichtig sind. Für Garagen und Carports mit bis zu 30 Quadratmetern Bruttogrundfläche wird mit Ausnahme der Außenbereiche keine Baugenehmigung mehr erforderlich sein. Dazu sage ich nur: Endlich, gut so! Das war im Vorfeld der Behandlungen. Ich glaube, ich bin der letzte Überlebende von der ersten Landesbauordnung.
Ja, wir beide, nee?!
Bei der ersten Landesbauordnung haben wir damals schon Zuschriften behandelt, die sich mit dem Problemkreis Garagen- und Carportbau befassten. Ich als Rostocker sehe, dass dort wenige Quadratmeter vorhanden sind und viel unterzubringen ist. Dem Kollegen ohne Namen aus dem Bereich des ländlichen Raumes, dem wird das nicht so problematisch vorkommen, denn der hat ja genügend Quadratmeter zur Verfügung, auf denen er etwas hinbauen kann.
Aber ein Rostocker mit einer kleinen Quadratmeterzahl um sein Häuschen herum, der hat natürlich seine Probleme damit.
Ja, Frau Gramkow, das geht dem Schweriner auch so.
Ich denke, das Bauen in Gebieten mit Bebauungsplänen soll einfacher werden. Für alle Wohngebäude, außer Hochhäuser, soll das Bauen einschließlich der zugehörigen Nebengebäude baugenehmigungsfrei sein. Gewerbebauten erfordern aber auch weiterhin eine Baugenehmigung.
Es wird dem Redner nach mir schwer fallen, noch weitere Punkte zu benennen. Ich habe insofern auch nur einige Punkte angesprochen. Wir werden im Ausschuss weiter darüber reden und in der Zweiten Lesung werden wir darüber abstimmen, was wir für eine Landesbauordnung in unserem Land haben wollen.
Meine Damen und Herren! Werte Kollegen der CDU, insbesondere hoch geschätzter Kollege Udo Timm,
Ihnen ging die Erarbeitung des Gesetzentwurfes nicht schnell genug, unverzüglich sollte es sein laut Antrag vom März 2004. „Gut Ding will Weile haben“, sagte Minister Holter, so sagt man auch im Allgemeinen. Und eigentlich hatte ich erwartet, Herr Udo Timm, dass dieser Spruch „Gut Ding will Weile haben“ von Ihnen kommt. Aber der Ehrlichkeit halber – und Kollege Timm hat es gesagt, ich habe es mir auch aufgeschrieben, also jetzt reagiere ich nicht nur auf den Kollegen Timm – muss ich feststellen, dass ich seinerzeit der Meinung war, wie ich nachlesen konnte und es durch Kollegen Timm bestätigt bekommen habe, dass der Regierungsentwurf doch Anfang 2005 den Landtag erreichen sollte.
Nun ja, ein so umfangreicher Gesetzentwurf nach formellen Anhörungen, Gesprächen mit Verbänden, Kammern und verschiedenen Berufsständen rechtfertigt das heutige Datum der Einbringung durch den Bauminister. Ich denke es zumindest, denn wie gehört: „Gut Ding will Weile haben“ oder im Ergebnis: „Wat mutt, dat mutt“, Kollege Timm!
Das haben wir also so weit dann auch bearbeitet.
Meine Damen und Herren, auch der federführende Ausschuss für Bau, Arbeit und Landesentwicklung wird Gelegenheit für eine intensive Befassung haben und sich – Kollege Timm hat das schon angedeutet – im Rahmen einer Anhörung die Auffassungen der Verbände erläutern lassen. Einige Dinge sind dort noch kontrovers zu diskutieren. Ich denke auch, dass besonders die Kollegen aus dem Ausschuss für Bau, Arbeit und Landesentwicklung genügend Post bekommen haben, wo Themenvorschläge, Hinweise und Änderungen der Landesbauordnung notiert worden sind, mit der Bitte an die lieben Abgeordneten, da doch etwas zu tun. Wir sind die Abgeordneten, die etwas tun werden. Wir werden darauf natürlich reagieren. Das wird uns aber nicht daran hindern, eventuelle Änderungsanträge im Sinne einer qualitativen Verbesserung dieser Landesbauordnung einzubringen.
Meine Damen und Herren, auch dieses Gesetz mit seinen deutlich verbesserten bürgerfreundlichen Rahmenbedingungen wird nicht für alles und für alle die passenden Lösungen bringen. Ein Gesetz, das so etwas kann, habe ich noch nicht erlebt. Das ist mir heute Morgen im Gespräch zum Nachbarschaftsrechtsgesetz besonders deutlich geworden. Auch bei der Landesbauordnung werden wir nachher noch Probleme haben, von denen wir vielleicht noch nichts ahnen, die wir auch mit dieser Landesbauordnung nicht unbedingt bis in den Endpunkt lösen können.
Meine Damen und Herren, die Fraktion der SPD empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfes in den federführenden Ausschuss für Bau, Arbeit und Landesentwicklung und zur Mitberatung an den Innenausschuss, den Rechts- und Europaausschuss, den Wirtschaftsausschuss, den Landwirtschaftsausschuss, den Umweltausschuss und den Sonderausschuss. Von einer zügigen und von allen Kollegen bisher erwarteten und fachgerechten Bearbeitung in den Ausschüssen gehe ich ohnehin aus. – Ich danke Ihnen allen für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Familienfreundliches haben wir nun
weniger zu bieten, aber in seiner 51. Sitzung am 26. Januar 2005 hat der Landtag den vorliegenden Gesetzentwurf beraten und zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Bau, Arbeit und Landesentwicklung sowie mitberatend in den Innenausschuss, Finanzausschuss und Landwirtschaftsausschuss überwiesen.
In mehreren Sitzungen ist der Gesetzentwurf im Ausschuss eingehend erörtert und am 6. April 2005 abschließend beraten worden. Auf eine Anhörung zum Entwurf konnte verzichtet werden, weil das Ministerium für Arbeit, Bau und Landesentwicklung dem Ausschuss die kommentierten Stellungnahmen aus dem Beteiligungsverfahren der Landesregierung zur Verfügung gestellt hat. Alle Fraktionen haben die Annahme des Entwurfes vorgeschlagen. Dabei wurde unter anderem betont, dass mit dem Gesetz Regelungen des Baugesetzbuches ausgeführt und die weitere Delegation von Aufgaben der Landesebene auf die Landkreisebene weiterbetrieben werden.
Ein weiterer Punkt ist die Verlängerung der Frist für die erleichterte Nutzung von landwirtschaftlichen Gebäuden. Der Paragraph 35 Baugesetzbuch sieht vor, dass ehemalige landwirtschaftliche Gebäude unter erleichterten Bedingungen nachgenutzt werden können, wenn die Aufgabe der Nutzung nicht länger als sieben Jahre zurückliegt. Ebenso ist die Ermächtigung zur Einführung einer Anzeigepflicht von genehmigungsfreien Satzungen an das aktuelle Bundesrecht angepasst worden. Die Spielräume des Baugesetzbuches zur Gestaltung des Landesrechts sind maximal ausgenutzt worden und die vorgelegte Kostenprognose deckt das Konnexitätsprinzip.
Der Ausschuss für Bau, Arbeit und Landesentwicklung hat einstimmig beschlossen, dem Landtag die unveränderte Annahme des Gesetzentwurfes zu empfehlen. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit und hoffe, dass Sie dem Votum des Ausschusses folgen werden. – Schönen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Durch die gemeinsame Anstrengung von Ministerium für Arbeit, Bau und Landesentwicklung, Innenministerium, Finanzministerium sowie der Kolleginnen und Kollegen aus dem Innen-, Finanz-, Wirtschafts-, Bau- und Sozialausschuss ist es gelungen, den Ihnen vorliegenden Gesetzentwurf kurzfristig in Zweiter Lesung vor Ihnen darzustellen. Deshalb als Erstes mein Dank an alle Beteiligten aus Ministerien, Landtag und Landtagsverwaltung.
In zusätzlichen Ausschusssitzungen wurde dazu beigetragen, dass das Sozialgesetzbuch II in Mecklenburg-Vorpommern fristgerecht umgesetzt werden kann. Hier darf ich auch einmal das Lob des Städte- und Gemeindetages für die Landespolitik für unsere raschen Entscheidungen erwähnen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Das Land Mecklenburg-Vorpommern ist eines der ersten Bundesländer, die einen entsprechenden Entwurf eines Ausführungsgesetzes dem Landtag vorgelegt haben. Somit
hat das Land Mecklenburg-Vorpommern sichergestellt, dass das Sozialgesetzbuch II in einem geordneten Verfahren fristgerecht umgesetzt wird und die Betroffenen zum 1. Januar 2005 ihre Leistungen erhalten.
Es freut mich, trotz aller unterschiedlichen Auffassungen zum SGB II (Hartz IV) das erforderliche Landesausführungsgesetz in vertrauensvoller Zusammenarbeit auf den Weg gebracht zu haben. Dank der guten Vorarbeit durch das Ministerium für Arbeit, Bau und Landesentwicklung und der erarbeiteten Formulierungshilfe konnten die Koalitionsfraktionen kurzfristig dem Landtag einen Gesetzentwurf zur Ersten Lesung vorlegen. Dieser Entwurf bietet den Kreisen und Kommunen Spielraum bei der Gestaltung der kommunalen Selbstverwaltung.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Von der Ersten Lesung am 15. September 2004 bis zur Zweiten Lesung am 30. September 2004 waren es gerade mal 15 Tage, die für die parlamentarische Behandlung des Gesetzentwurfes zur Verfügung standen. Aber wir haben es geschafft, auch wenn einige manchmal meinen, in Mecklenburg-Vorpommern würde alles immer etwas länger dauern.
Der Ausschuss für Bau, Arbeit und Landesentwicklung hat gemeinsam mit den mitberatenden Ausschüssen am 17. September 2004 eine Anhörung zum Gesetzentwurf durchgeführt. Ich darf dabei betonen, dass alle Ausschussvorsitzenden anwesend waren, was auch der Bedeutung dieser Anhörung gerecht geworden ist. Im Anschluss daran haben Innen- und Finanzausschuss ihre Beratungen durchgeführt. Der mitberatende Wirtschaftsausschuss und der mitberatende Sozialausschuss haben am 21. und 22. September 2004 ihre Beratungen abgeschlossen. Somit konnte der federführende Ausschuss für Bau, Arbeit und Landesentwicklung am 23. September 2004 seine Beschlussempfehlung und seinen Bericht erarbeiten und Ihnen auf der Drucksache 4/1351 vorlegen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Nun, so glaube ich zumindest, sind wir heute kurzfristig zusammengekommen, um das Zusammenwirken aller Beteiligten durch die Annahme des vorliegenden Gesetzentwurfes anzuerkennen. Noch einmal allen Beteiligten Dank. – Gleichzeitig danke ich Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Im Prinzip hat der Minister fast alles gesagt, aber ich werde noch einiges dazusagen dürfen und müssen.
Ich darf kurz einmal für alle und auch für Sie, Herr Liskow – der Minister hat es teilweise angedeutet –, in Erinnerung rufen, gegenwärtig liegt in diesem Lande eine Landesbauordnung vor in der Fassung der Bekanntmachung vom 06.05.1998. Diese wurde zuletzt durch das Gesetz vom 28.03.2001 geändert. Das ist also noch gar nicht so lange her, sie ist also noch gar nicht so alt im Vergleich zu den anderen Bundesländern – der Minister hat es angedeutet –, die waren auf einem sehr unterschiedlichen Stand. Ich denke, unsere Landesbauordnung – einige von uns haben diese in oder unter unterschiedlichen Koalitionsregierungen ja mit beschlossen – ist gar nicht so schlecht gewesen zum Stand 2001/2002.
Ich darf auch noch kurz wie der Minister daran erinnern, dass wir – Sie waren dabei, diesmal schon dabei –,
um den Ausbau der Mobilfunknetze in MecklenburgVorpommern ohne Verzögerung vonstatten gehen zu lassen, gemeinsam, Sie waren dabei, diesen Problemkreis schon im letzten Jahr, also 2003, an die neue Musterbauordnung angepasst haben und in die Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern übernommen haben.
Meine Damen und Herren, nun gilt es, die Ende 2002 von der Bauministerkonferenz sogar einstimmig beschlossene Musterbauordnung in Landesrecht umzusetzen. Wir begrüßen die Absicht der Landesregierung, des Bauministeriums, zu einer Konzentrationswirkung des Baugenehmigungsverfahrens zu kommen. Alle Verfahrenserleichterungen für Bauherren bei entsprechender Fachrechtgestaltung begrüße ich ausdrücklich. Wer schon einmal gebaut hat, weiß ein Problemlied davon zu singen.
Die vorliegende Musterbauordnung soll und muss zur Vereinfachung des Verfahrens und des materiellen Bauordnungsrechts der Länder beitragen. Stichwort – ich will es nur benennen – Rechtseinheit in Deutschland. Wie ich lesen konnte, hat die neue Musterbauordnung auch das europarechtlich vorgeschriebene Notifizierungsverfahren beanstandungsfrei durchlaufen.
Meine Damen und Herren, über viele Dinge rund um ein für Mecklenburg-Vorpommern notwendiges Ablösege
setz zur Neugestaltung einer Landesbauordnung muss und wird zu gegebener Zeit sicher noch gesprochen werden, auch, Kollege Liskow, in den Ausschüssen, auch selbstverständlich dann hier im Landtag. Auf die inhaltlichen Dinge will ich jetzt gar nicht weiter eingehen, weil Minister Holter und auch Sie, Herr Liskow, Schwerpunkte der Musterbauordnung benannt haben. Ich will sie deshalb nicht wiederholen.
Mir sind natürlich in diesem Zusammenhang die vorliegenden Anträge, die Kleinen Anfragen der verehrten Kollegen Frau Strenz und Herrn Timm bekannt. Die Antworten wie auch die Ausführungen des Herrn Ministers enthalten einen Zeithorizont, der uns unter Berücksichtigung der Regeln, der Rechtsetzungsverfahren angemessen erscheint. Herr Minister Holter hat einige Ausführungen dazu gemacht. Anfang 2005 soll der Regierungsentwurf den Landtag erreichen. Ich sage aber auch, dieser Zeitpunkt sollte dann auch so realisiert werden. Ich bin allerdings zuversichtlich, dass es dann so sein wird.
Einig scheinen wir uns alle zu sein, indem wir alle die Neugestaltung des Bauordnungsrechts und die Umsetzung der Musterbauordnung für sehr wichtig und notwendig halten.
Meine Damen und Herren, eine „unverzügliche Umsetzung“, wie im Antrag gefordert, im Klartext zu Mitte/Ende Juni dieses Jahres, halten wir allerdings für unangemessen und nicht realistisch. Die SPD-Fraktion lehnt den Unverzüglichkeitsanspruch des vorliegenden Antrages und somit diesen Antrag ab. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Ministerpräsident dieses Landes hat alles gesagt, was im Antrag der SPD, CDU und PDS steht. Das ist ein gutes Omen. Ich habe deshalb auch die Vorbereitungen ein bisschen beiseite gelegt und habe dazu meine letzte Rede – wir haben ja dreimal das Thema Olympia in diesem Landtag schon behandelt, Gemeinsamkeiten waren jedes Mal vorhanden – zum Abschluss rausgesucht, und zwar die letzte Passage, die da lautet: „Olympia will nur dorthin, wird in der olympischen Bewegung gesagt, wo sie auch willkommen ist.“ Darum lassen Sie uns alle gemeinsam feststellen: Herzlich willkommen in Deutschland, herzlich willkommen in Sachsen und Mecklenburg-Vorpommern, herzlich willkommen in Leipzig und Rostock und herzlich willkommen Olympia 2012! In diesem Sinne stimmen wir sportlich und freudbetont dem vorliegenden Antrag alle zu. – Danke schön.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Auch ich darf die Vorstände der Architektenkammer und der Ingenieurkammer im Besucherraum begrüßen und freue mich, dass sie da sind.
Eigentlich kann ich mich jetzt als Ausschussvorsitzender zurücklehnen und sagen, das war ja das, was ich auch gewollt habe oder was wir in der letzten Legislaturperiode – SPD, PDS und CDU – alle gewollt haben. Insofern völliges Unverständnis zu der Nichtteilnahme an dem gemeinsamen fraktionsübergreifenden Antrag und dem, was hier eben von Seiten der CDU gesagt worden ist. Ich habe diesem Redebeitrag nur entnommen, wir hätten auch diesem Antrag beitreten können, aber wir wollten das anscheinend nicht. Oder muss ich fragen: Was soll das? Ich weiß nicht, was Ihr Fraktionsvorsitzender vielleicht empfohlen hat. Ich kann zu Ihrem Antrag nur sagen: Ich empfehle Ihnen, bringen Sie sich doch ein in den öffentlichen Dialog, der ist ja auch in Ihrem Antrag fixiert! Also Sie sehen mich etwas verwirrt.
Das gibt’s auch, ja.
Meine Damen und Herren, in meinen gestrigen Redebeiträgen habe ich angesichts unseres Zeitregimes meine Redezeiten deutlich unterschritten. Das werde ich heute nicht tun. Das drohe ich jetzt mal schon an. Das Thema ist mir einfach zu wichtig. Trotzdem wird nicht alles gesagt werden können, auch nicht von den Vorrednern, auch nicht von dem Minister, was dieser „Initiative Baukultur“ gerecht wird. Deshalb für Sie längere, aber im Prinzip nur kurze Anrisse, und wenn es schon gesagt worden sein sollte, werde ich diesmal, was nicht meine Art ist, bewusst wiederholen, dann bleibt vielleicht etwas hängen und wir haben wieder einen Beitrag für den Dialog im öffentlichen Raum. Im Übrigen, die Bemerkung sei mir gestattet, hatte ich mich natürlich schon seit Wochen auf einen längeren Einbringungsvortrag als Vorsitzender dieses Ausschusses eingestellt, der glaubte, wir tun uns zusammen. Aber wie Sie gemerkt haben, ist es mir nicht gelungen, ich werde nachher noch mal darauf eingehen.
Meine Damen und Herren, im Jahre 2000 hat die Bundesregierung die „Initiative Architektur und Baukultur“ ins Leben gerufen. Zeitgleich mit der Bundesinitiative haben Architektenkammer und Ingenieurkammer einen Diskussionsprozess in Mecklenburg-Vorpommern zu einer den Landesbedingungen angepassten Baukultur gestartet. Dabei sind Themen formuliert worden, deren Umsetzung die Qualität des Planens und Bauens im Land verbessern sollen. Das Konzept zum Thesenpapier ist in einer Arbeitsgruppe von Kammernvertretern, den verschiedenen Ressorts der Landesregierung, aller im Landtag vertretenen Fraktionen sowie den kommunalen Landesverbänden erarbeitet worden.
Ich darf als SPD-Fraktionsmitglied und als Ausschussvorsitzender der letzten und jetzigen Wahlperiode feststellen, dass ich gemeinsam mit den von mir sehr geschätzten ehemaligen Abgeordneten Frau Bärbel Nehring-Kleedehn von der Fraktion der CDU und Herrn Götz Kreuzer von der Fraktion der PDS die Arbeiten an dem Thesenpapier der Architekten- und der Ingenieurkammer in und aus dem parlamentarischen Raum heraus lange Zeit begleitet habe. Die Bekenntnisse, die Zielstellung und die Absprachen im damaligen parlamentarischen Raum waren klar. Wir wollen in Zusammenarbeit mit Architektenkammer und Ingenieurkammer einen gemeinsamen Kollegen von der CDU, einen gemeinsamen Antrag von SPD, CDU und PDS in das parlamentarische Verfahren bringen. In der damaligen Zeit – zum Ende der letzten Legislaturperiode – hatten wir die Wahlvorbereitungen, da stand der Wahlkampf vor der Tür, da war das anscheinend nicht möglich.
Um die Thematik Baukultur reibungslos in die neue Wahlperiode zu übertragen – aus dem alten Bauausschuss hatte ich, wie gesagt, als Einziger überlebt –, wurde das Thema Baukultur umgehend auf die Tagesordnung des neuformierten Bauausschusses gesetzt, um die neuen Mitglieder des Bauausschusses durch Architektenund Ingenieurkammer über Inhalt und Stand der „Initiative Baukultur“ zu informieren. Insofern kann ich auch einige Pressemitteilungen nicht so recht deuten. Man hätte ja alles an Vorwürfen ertragen können, aber wenn es da Leute gibt, die sich wirklich intensiv im parlamentarischen Raum bemüht hatten, dann saßen sie auch in der letzten Legislaturperiode da und dort.
Leider ist es mir nach anfänglicher und, ich muss jetzt wohl sagen, anscheinender Übereinstimmung und Vor
handensein eines formulierten Antrages aller Fraktionen nicht gelungen, einen fraktionsübergreifenden Antrag in den Landtag mit einzubringen. Dieser wurde anscheinend im wahrsten Sinne des Wortes fünf vor zwölf gekippt. Sei es, wie es sei. Mir ist das Thema wichtig und nur darum geht es, sollte es uns allen gehen.
Ich bleibe dabei, es wäre im Interesse aller im Landtag vertretenen Fraktionen gewesen, das Thema Baukultur zu einem gemeinsamen Zukunftsthema
für die Entwicklung in Mecklenburg-Vorpommern zu machen und dieses auch, werter Kollege Timm, gemeinsam zu dokumentieren. Und das wäre in Form eines Antrages doch wohl möglich gewesen.
Aber Schwamm drüber, ich habe ja gesagt, mir geht es um das Thema und nur das ist mir wichtig.
Kollege Riemann, Sie als erfahrener Fuchs im parlamentarischen Bereich können ja vielleicht auch meine persönliche Enttäuschung etwas verstehen. Aber wie hatte ich schon bei anderen Versuchen, einen gemeinsamen Antrag zu erstellen, nach Wilhelm Busch festgestellt, Kollege Riemann: „Vergebens predigt Salomo, die Leute machen’s dann doch nicht so.“
Nun gut, nunmehr ist die Sache für mich abgeschlossen. Es ist nur interessant, dass die ehemaligen Kollegen noch sehr an dem Thema hängen und man da noch ein bisschen Zuspruch bekommen hat. Man ist ja auch nur Mensch, auch wenn man Ausschussvorsitzender ist.
Meine Damen und Herren, der Ausschuss für Bau, Arbeit und Landesentwicklung des Landtages Mecklenburg-Vorpommern der letzten Wahlperiode hatte sich nämlich in mehreren Beratungssitzungen des Themas Baukultur angenommen und die Kammern bei ihrer Arbeit teilweise auch vermittelnd unterstützt. Wer diese Ausschusssitzungen miterlebt hat, der muss dann auch konstatieren, dass das Parlament einen kleinen vermittelnden Einfluss auf die beiden Kammern gehabt hat. Und ich denke, das ist gut so.
Ich kann den Damen und Herren auf der Besuchertribüne versichern, die aus dem Bereich Architektur- und Ingenieurwesen kommen: Der Ausschuss wird, so denke ich, landesspezifische innovative Lösungen im Bauplanungs- und Architekturbereich weiter unterstützen. Der Minister hat das vorhin auch deutlich gemacht. Da, denke ich, ich werde es nachher noch mal ausführen, ist eine gute Zusammenarbeit zwischen den beiden genannten Kammern, dem Minister in seinem Ministerium, aber auch der Person des Ausschussvorsitzenden und dem Ausschuss jederzeit gewährleistet.
Meine Damen und Herren, in der breiten Öffentlichkeit wird der vorliegenden Thematik, meine ich, noch viel zu
wenig Beachtung geschenkt. Meist wird es durch die Vielzahl von tagespolitischen Ereignissen überlagert. Da stehen andere Dinge im Vordergrund – der Arbeitsplatz, die Gesundheit, die Sicherheit, Probleme der Umwelt, alles vollkommen verständlich. Von Bauen und Kultur ist heute nur noch wenig die Rede, wenig zu lesen im breiten öffentlichen Raum. Wenn vom Bauen und von Gebäuden die Rede ist, dann werden meist andere Themen benannt, sei es die Dauerkrise der Bauwirtschaft, die illegale Beschäftigung von Bauarbeitern, Baumängel und Lehrstellen. Wie gesagt, alles verständlich.
Wenn wir von Baukultur reden, meinen wir unsere bebaute Umwelt. Baukultur ist keine Nebensache, meine Damen und Herren, im gesellschaftlichen Leben. Für die Menschen ist es wichtig, sollte es wichtig sein, Kenntnisse zu haben über die Qualität des Bauens, über die Bauarchitektur. Das ist ein wichtiges gesellschaftliches Anliegen. Das ist ja von allen Rednern auch gesagt worden. Es ist vor allem auch ein Imagefaktor für unser Land. Wenn ich an Frau Skrzepski in der zweiten Wahlperiode denke, so hat sie sich ja immer intensiv mit dieser Problematik Bauarchitektur sowie Tourismus beschäftigt und hat sich da entsprechend eingearbeitet.
Nicht eingearbeitet, Kollegin Skrzepski, sondern diese Dinge immer forciert und immer wieder thematisiert.
Wir müssen also alle das Bewusstsein für eine räumlich gut und kulturvoll gestaltete Umwelt schärfen. Schließlich geht es um Lebensqualität in den Städten, um die eigene Wohnung, das Haus, das Bürogebäude, das Wirtschaftsgebäude von nebenan et cetera. Es geht um eine baulich kulturvolle Umgestaltung in den Städten und Dörfern des ländlichen Raumes unter Beachtung der in den Regionen im Laufe vieler Zeitabschnitte gewachsenen Architektur. Dazu gehört auch eine eigene Strategie für eine nachhaltige Siedlungsentwicklung.
Baukultur beinhaltet unter anderem auch den Respekt im Umgang mit dem von Generationen vor uns gestalteten Vorhandenen. Eine Kultur des Bauens beinhaltet ein neues ökologisch kulturelles und soziales Bewusstsein. Das wurde auch von meinen Vorrednern intensiv betont und ich möchte es an dieser Stelle noch einmal tun. Dazu bedarf es unter anderem auch eines ressortübergreifenden Herangehens. Da sind natürlich alle gefordert.
Die Förderung der Baukultur ist ein Zeichen dafür, ein neues gesellschaftliches Selbstverständnis darüber zu bewirken, was gutes Bauen zu Beginn des 21. Jahrhunderts bedeuten kann und bedeuten sollte. Es geht um Qualität auf allen Feldern des Bauens. Es soll in unserer Gesellschaft mehr Interesse dafür geweckt werden und mehr Bewusstsein dafür geschaffen werden, wie sehr Gebäude und wie sehr die Gestaltung von öffentlichen Räumen das Gesicht unserer Gemeinden und unser Zusammenleben beeinflussen.
Wie gebaut wird, das hat etwas mit Lebensqualität von Menschen zu tun. Es hat zu tun mit sich wohl fühlen, mit sich zu Hause fühlen. Häuser und Fabrikgebäude, Rathäuser und Museumsgebäude sind genauso Teil des kulturellen Erbes eines Landes wie Malerei, Literatur und Musik. Wer als Architekt und Baumeister sein Handwerk professionell versteht, der steht auch immer in einer gesellschaftlichen Verantwortung. Diese Verantwortung gilt auch jenseits von Angebot und Nachfrage für das Feld des Sozialen und der Ökologie.
Meine Damen und Herren, Architektur und Städtebau müssen sich mit den demographischen und den wirtschaftlichen Entwicklungen auseinander setzen, die insbesondere auch unser Land tief prägen und in vielem verändert werden. Wenn wir eine Baukultur haben möchten, die auf der Höhe der Zeit ist und die in die Zukunft weist, dann wird das nur gelingen, wenn wir im Bewusstsein der Verletzlichkeit und der Erschöpfbarkeit unserer natürlichen Lebensgrundlagen handeln. Leider ist der Begriff der Nachhaltigkeit in der letzten Zeit durch inflationäre Verwendung, so meine ich jedenfalls, etwas entwertet worden.
Zum nachhaltigen Bauen gehört, dass umweltverträgliche Materialien verwendet werden und der möglichst geringe Energiebedarf zum Teil aus Sonnenenergie gewonnen wird. Zum nachhaltigen Bauen gehört gewiss auch, dass nicht nur die Baukosten beachtet werden, sondern auch die laufenden Kosten. In vielen Fällen wird auch die Möglichkeit, Gebäude unterschiedlich zu nutzen, ein Merkmal nachhaltigen Bauens sein. Die Architekten, die Ingenieure und alle Baufachleute werden sich künftig noch weitaus stärker mit der Frage auseinander setzen müssen, wie Bauwerke konstruiert sein müssen, um diesen Anforderung zu genügen.
Meine Damen und Herren, Geschichtsbewusstsein ist eine unverzichtbare Voraussetzung dafür, dass Baukultur entstehen kann. Da geht es um mehr als um Denkmalschutz. Auch der Denkmalschutz darf sich nicht auf Schlösser und Patrizierhäuser beschränken, sondern e r muss Bauwerke und Anlagen der Industriezeit einschließen. Nichts spricht gegen eine neue moderne Architektur. Ganz im Gegenteil, Städte und Siedlungen leben im Wesentlichen vom Wandel und von der Vielfalt. Nützlichkeitsdenken und Vielfalt, Ästhetik der Ausdrucksform, die Lebensfreude und Wohlbefinden erzeugen, müssen charakteristische Elemente der Baukultur einer weltoffenen Gesellschaft sein.
Der Umgang mit dem gebauten Erbe ist in der Geschichte ganz unterschiedlich gewesen. Es ist ein großer Fortschritt, dass es inzwischen viele Beispiele dafür gibt, wie neues Leben in alte Gebäude gebracht werden kann. Erhaltene Stadterneuerungen, das ist vielleicht ein treffender Begriff für diese Praxis, wie wir sie zum Beispiel jetzt gerade am 18. Juni dieses Jahres bei einem Besuch des Bauausschusses in der Hansestadt Rostock sehen konnten. Ich darf auch feststellen – gewiss mit einem kleinen Schmunzeln –, dass öffentliche Bauherren überdurchschnittlich gut gebaut haben, wenn man die eine oder andere Bausünde übersieht. Es ist zu befürchten, dass dieser Impuls für die Baukultur schwächer werden könnte, weil die öffentlichen Hände finanziell leer sind.
Meine Damen und Herren, die rote Lampe leuchtet, ich bitte Sie zunächst einmal – ich schließe jetzt einfach abrupt –, diesem vorliegenden Antrag zuzustimmen. Ich bitte Sie, einfach ins Land hinauszugehen und diesen Dialog auch als Abgeordneter dieses Landtages zu führen.
Eigentlich wollte ich noch eine Bemerkung machen – die sei mir noch gestattet, Herr Präsident –, denn wir waren ja in Berlin bei einer Veranstaltung „Stadtumbau Ost und Baukultur – ein Widerspruch“ zusammen mit dem Minister, meiner Wenigkeit, dem Architektenkammerpräsidenten und dem Präsidenten der Ingenieurkammer und da durften wir als Land Mecklenburg-Vorpommern viel
Lob einheimsen von dem zuständigen Minister, von dem Bauminister des Landes Brandenburg, von dem Chef der Architektenkammer des Bundes und vielen anderen auch. Ich denke, unserer Ministerium, der Minister, unser Präsident der Architektenkammer und der Industriekammer haben sich da sehr wacker geschlagen. Sie haben das dargelegt, was unser Land in diesem Themenbereich so auszeichnet, und zwar dass wir dort eine Vorreiterrolle haben. Ich bedanke mich in diesem Zusammenhang dafür, dass auch für den Bauausschuss ein kleines Lobwort abgefallen ist. – In diesem Sinne, schönen Dank für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Eine kurze Bemerkung sei mir gestattet. Es ist zwar nur eine Beschlussempfehlung und ein Bericht, aber nach den heutigen Diskussionen bin ich mir da nicht mehr so sicher, ob diese harmlos erscheinende
Beschlussempfehlung und der Bericht nicht zu problemhaften Diskussionen hier im Plenum führt,
nachdem es im Ausschuss weitestgehend unstrittig behandelt worden ist. Aber ich denke, die vernünftigen Abgeordneten sind jetzt noch hier, dann wird das nicht der Fall sein.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ihnen liegt auf Drucksache 4/542 die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bau, Arbeit und Landesentwicklung zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Landesbelegungsbindungsgesetzes und des Gesetzes über die Funktionalreform vor. Ich bin deshalb in die Bütt gegangen, weil ich einige kurze Bemerkungen zu der Beratung dieses Gesetzentwurfes machen möchte.
In den Ausschussberatungen des federführenden Bauausschusses – immerhin waren es vier Sitzungen – wie auch des mitberatenden Innenausschusses hat es zuerst Diskussionen, Überlegungen gegeben, im Rahmen des Bürokratieabbaus sowie unter Berücksichtigung der Wohnungsleerstandsquote dieses Landesbelegungsbindungsgesetz ersatzlos zu streichen.
Im ersten Augenblick waren die meisten Abgeordneten auch der Meinung, wir wollen Entbürokratisierung. Also was sollen wir mit diesem vielleicht unnützen Gesetz? Aber im Laufe der Diskussionen hatte das Ministerium für Arbeit und Bau in umfangreichen Zuarbeiten den Ausschuss davon überzeugt, am Landesbelegungsbindungsgesetz festzuhalten. Es wurde deutlich, dass sich zusätzlicher Verwaltungsaufwand auf Landesebene, den wir eigentlich vermeiden wollten, und zusätzliche Investitionshemmnisse für neue Wohnungsbauvorhaben ergeben würden.
In den Beratungen ist ebenfalls das Thema Mietpreisbindung angesprochen worden. Hierzu hat das Ministerium klargestellt, dass die jetzige Regelung ausreichend sei. Die Mieten der Wohnungen bewegten sich in unterschiedlichen Preissegmenten, zum Beispiel gering sanierte, teilsanierte oder total sanierte Wohnungen. Hierdurch erhalten die Kommunen Einfluss auf die Preisgestaltung.
Die Erfahrungen aus den alten Bundesländern zeigten bei den echten Sozialwohnungen, dass diese Wohnungen teilweise die Preisführerschaft übernommen hätten. Es besteht also keine Gewähr, dass eine preisgebundene Wohnung auch kostengünstig ist.
Bei Abschluss der Beratungen bestand im Ausschuss Einstimmigkeit darüber, den Gesetzentwurf mit den in der Beschlussempfehlung aufgeführten redaktionellen Änderungen und im Übrigen unverändert anzunehmen.
Meine Damen und Herren, zum Abschluss meines zehnminütigen Vortrages möchte ich mich bei allen bedanken, die den Ausschuss bei den Beratungen unterstützt haben: beim Ministerium, den Vertretern des Deutschen Mieterbundes, dem Verband Norddeutscher Wohnungsunternehmen und natürlich auch bei den Kollegen und Kolleginnen des Bauausschusses und des Innenausschusses.
Wie schon erwähnt, hat sich der Bauausschuss einstimmig zu dieser Beschlussempfehlung verständigt.
Daher bitte ich Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen, diesem Votum zu folgen und dem vorliegenden Gesetzentwurf Ihre Zustimmung zu geben. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren anwesende Abgeordnete! Der Bauminister hat, denke ich, umfangreiche und inhaltlich deutliche Ausführungen zu dem vorliegen Vorgang gemacht. Ich möchte die Dinge nicht wiederholen und nur so viel hier und heute für die SPD-Fraktion erklären: Wir meinen, diese Änderung der Landesbauordnung ist ein Schritt in die richtige Richtung, den wir ausdrücklich begrüßen. Wir wollen deregulieren und Gesetze so mitgestalten, dass sie
die wirtschaftliche Entwicklung unseres Bundeslandes fördern und nicht aufhalten. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wird diesem Ansatz Rechnung getragen.
Baugenehmigungsverfahren, wie sie im Rahmen der Rechtsprechung von Oberverwaltungsgerichten für Versorgungseinheiten, für Mobilfunkanlagen als neue gewerbliche Nutzung von Gebäuden gefordert werden, wird es nach dieser Gesetzesänderung nicht geben. Ich denke, die Landesregierung handelt hier schnell, präventiv und verantwortungsbewusst und bezieht sich bereits auf die von der Bauministerkonferenz der Länder am 8. November 2002 einstimmig beschlossene Musterbauordnung. Der Minister hat ja auch angedeutet, wir werden uns also demnächst auch im Bauausschuss mit dieser Musterbauordnung beschäftigen müssen und sie entsprechend auf unsere Landesbauordnung in Mecklenburg-Vorpommern übertragen.
Eine kurze Bemerkung hatte ich gesagt, denn Mecklenburg-Vorpommern befindet sich damit im Einklang mit den Bundesländern Bayern, Bremen und Thüringen, die eine Anpassung an die Musterbauordnung bereits vollzogen haben. Andere sind gegenwärtig ebenfalls um Realisierung bemüht. Ich denke, für Mecklenburg-Vorpommern bietet sich somit die Chance, investitionsfreundliche Rahmenbedingungen für den Wachstumsmarkt Mobilfunk zu schaffen. Baugenehmigungsverfahren sind für solche Anlagen, auf die sich, und nur für die, dieses Gesetz bezieht, in der Tat wirklich nicht zweckmäßig.
Ein Ermessensspielraum muss auch zum Beispiel im Hinblick auf gesundheitliche Auswirkungen sowohl von genehmigungsfreien als auch von genehmigungspflichtigen Mobilfunkanlagen gegeben sein. Hier greift das Bundesimmissionsschutzgesetz und es bleibt dabei, dass Eingriffe in Natur und Umwelt durch den Bau von Sendeanlagen nach dem Landesnaturschutzgesetz Paragraph 14 zu behandeln sind.
Meine Damen und Herren, die Fraktion der SPD sieht in dieser Gesetzesinitiative positive wirtschaftliche Impulse – ohne dass die Belange des Gesundheits- und des Naturschutzes zu kurz kommen – und stimmt für die Überweisung in den federführenden Ausschuss für Bau, Arbeit und Landesentwicklung und in den mitberatenden Innenausschuss. Ich gehe davon aus, dass der Herr Vorsitzende Friese und meine Wenigkeit dieses dann auch entsprechend der Bitte des Ministers zügig behandeln werden. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Sportfreund Ministerpräsident Ringstorff und Sportfreund Oppositionsführer Rehberg haben schon fast alles gesagt und in fast völliger Einmütigkeit. Ich sage nun: Weiter so und öfter so, natürlich immer im Interesse des Landes.
Andererseits sei mir eine sportlich faire Bemerkung gestattet, denn, Kollege Rehberg, Wermutstropfen sind heute, drei Tage vor der Entscheidung, nicht gefragt. Da blasen wir Zuversicht, Siegeszuversicht und Optimismus hinaus in die Welt und in Richtung München. Wir werden bis zum Wahlakt fighten, und das möchte ich nachher noch an einigen Beispielen deutlich machen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Bedeutung „Olympia“ ist in ihrer Strahlkraft und Wirkung immer wieder einzigartig und weltumspannend. Der Höhepunkt einer sportlichen Kariere ist die Teilnahme an Olympischen Spielen. Ich glaube, hier im Raum ist leider niemand, dem es mal für eine sportbegeisterte Nation vergönnt war, an Olympischen Spielen teilzunehmen. Auf einige Dinge sind der Ministerpräsident, der Kollege Rehberg und der Kollege Bluhm eingegangen. Ich will versuchen, von meinem Manuskript etwas abzuweichen und nicht alles auszuführen, aber einige Dinge möchte ich doch noch einmal dazu sagen.
Wie bereits gesagt, richtete Deutschland bereits die Olympischen Spiele aus. Wie Sie wissen waren 1936 und 1972 Berlin und München die Stationen und die Segelwettbewerbe fanden jeweils in Kiel statt. Der Ministerpräsident hat schon darauf hingewiesen und in anderen Bemerkungen in der Presse und im Sportleben wurde auch darauf verwiesen, dass vielleicht auch das ein Plus für einen anderen Standort darstellen könnte, 13 Jahre nach der Wende mal einen ostdeutschen Standort zu benennen, das wäre schon schön und ich würde sagen, das wäre auch ein Zeichen.
Für 2012 strebt Deutschland die Ausrichtung der 3 0. Olympischen Sommerspiele an. Wer weiß, dass die 29. schon nach Peking vergeben worden sind, der weiß auch, dass die Chance für Europa daraus resultierend etwas größer geworden ist. Wir bewerben uns natürlich um die Segelwettbewerbe hier in Mecklenburg-Vorpommern für das Jahr 2012. Ich denke, wir wünschen uns alle, dass Olympia 2012 in Deutschland in Mecklenburg-Vorpommern Station macht und dass wir im Sommer 2012 für zwei Wochen die Heimat olympischer Sportlerinnen und Sportler und hochkarätiger sportlicher Wettbewerbe
werden. Auch wenn sich die olympische Wägung im Laufe der Zeit verändert hat, meine Damen und Herren, bleibt doch, so meine ich, immer ein Anschub, ein Anstoß für die austragende Region, was man – und das meine ich wirklich ernsthaft – nicht verkennen sollte.
Der Bericht der Evaluierungskommission vom 13. März, über den schon mehrmals gesprochen wurde, wo über die Punktverteilung und die Punktwertung einiges ausgesagt ist, bildet eine wichtige, aber nicht die alleinige Grundlage für die Abstimmung, das Abstimmungsverhalten der NOK-Mitglieder. Alle, die etwas über das Verhalten von NOK-Mitgliedern wissen, oder auch die, die wie wir alle etwas über Abstimmungen im Landtag, in Ausschüssen oder mit Verlaub auf PDS-, mit Verlaub auf SPD- und mit Verlaub auf CDU-Parteitagen wissen, die wissen ja, wie manche Abstimmungen dann plötzlich völlig überraschend und dann völlig anders verlaufen. Und ich sage, dieses Abstimmungsverhalten und diese Abstimmung bleibt bei allen Hinweisen abzuwarten.
Beiden Bewerbern aus Mecklenburg-Vorpommern, Rostock/Warnemünde und Stralsund/Rügen, wurde ein erfreulich gutes Zeugnis ausgestellt. Ich meine auch zumindest die Frage anreißen zu dürfen, ob es besser gewesen wäre, für Mecklenburg-Vorpommern nur einen Standort als Bewerber zu benennen, wie es der Landesportbund und der Landesseglerverband in ihrer Entscheidung für Rostock/Warnemünde zur Chancenoptimierung vorsahen, dieses ist aber heute und hier nicht mehr zu diskutieren.
Im NOK-Prüfbericht ist die Hansestadt Hamburg Favorit aller deutschen Bewerber um Olympia 2012. Hamburg wurden vor Leipzig, Frankfurt am Main, Düsseldorf und Stuttgart von den Prüfern die besten Bedingungen für die Ausrichtung bescheinigt. Im Wettbewerb um die Segelwettbewerbe – es wurde mehrmals gesagt und ich sage es noch einmal – scheinen sich Kiel und Rostock/Warnemünde einen Zweikampf zu liefern. Diese beiden Städte liegen deutlich vor Lübeck, Stralsund, Rügen und Cuxhafen.
Wie gesagt, zum Punktsystem, das schenke ich mir jetzt, haben einige Sportpolitiker schon einiges gesagt. Als Rostocker sei es mir gestattet, für Rostock zu sprechen. Im Ranking vor allem die deutlich bessere Sportinfrastruktur, als Beispiele nur die vorgesehene Beherbergung der Athleten auf einem Luxusliner, und nicht zu vergessen die ungebrochene Begeisterung der Bevölkerung für die Bewerbung. Jeder Rostocker ist mittlerweile ein RostockOlymp. Ich selbstverständlich auch, als Rostocker mit Verlaub.
Aber wie gesagt, Prüfberichte und ihre Vorlage sind eine gute Grundlage zur Meinungsbildung. Aber das Entscheidende ist nochmals die Auszählung der Stimmen der NOK-Mitglieder, die bekanntlich frei in ihrer Entscheidung sind. Das NOK hat die schwierige Aufgabe, nämlich die Stadt auszusuchen, die international die größten Chancen hat.
Im Juli 2005 wird die IOC-Vollversammlung erst in Singapur die entgültige Entscheidung treffen. Der deutsche Bewerber muss sich gegen eine starke internationale Konkurrenz durchsetzen. Hier wurden schon einige Namen genannt. Ich will nur aus einer Verlautbarung des IOCs heute Morgen noch einmal deutlich machen, dass laut Schätzung etwa elf Mitbewerber vorliegen. Namhaft wären aus meiner Sicht New York, Madrid, Paris und Rom. Das sind schon starke Konkurrenten für einen deutschen Bewerber.
Meine Damen und Herren, für mich wären Olympische Spiele in Hamburg eine großartige Sache, Herr Ministerpräsident, Herr Rehberg. Hansestadt Hamburg und Mecklenburg, das könnte passen. Hinzu käme die positive Wirkung eines olympischen Außenstandortes für andere Sportarten wie zum Beispiel Fußball und Basketball. Vor einem Jahr hatten wir schon einmal einen Antrag, da hatten wir ja, ich glaube, es war zum Ende des Tages, einige vermeintlich etwas überzogene Vorstellungen, wie der Olympiastandort Mecklenburg-Vorpommern aussehen könnte. Ich kann mich noch entsinnen, Langstreckenschwimmen und Ausdauerschwimmen.
Ich dachte, es war Langstreckenschwimmen im Schweriner See und Reiten in Redefin. Ich habe natürlich als Boxpräsident immer noch gehofft, dass wir Vor- und Zwischenrunden hier vielleicht nach Mecklenburg-Vorpommern ziehen können. Aber wir wissen mittlerweile, dass Fußball oder Basketball Sportarten sein können, die dann eventuell an Außenstandorten zur Bespielung kommen würden.
Andere, wie zum Beispiel jetzt auf Hamburg bezogen der bekannte Segler Jochen Schümann, der hier schon mehrmals zitiert wurde, der lobte zwar die Vorzüge von Rostock/Warnemünde, haben aber doch die engen Beziehungen zwischen Hamburg und Kiel als möglichen Pluspunkt für dessen positive Segelwettbewerbsbewerbung angesehen. Das ist natürlich in der Betrachtung alles möglich. Jeder so, wie er es meint. Da sage ich immer wie Wilhelm Busch: „Vergebens predigt Salomo, die Leute machen ‘s doch nicht so.“ – sprich, die NOK-Mitglieder.
Wir, die Parlamentarier des Landes Mecklenburg-Vorpommern und die Landesregierung, wissen, was wir wollen. Wir wollen heute noch einmal gemeinsam volle Segel setzen und den nötigen starken Wind für einen olympischen Segelstandort 2012 in Mecklenburg-Vorpommern machen. Alle olympischen Bewerber in Deutschland, jeweils fünf Städte und Segelstandorte, ringen bis zum Wahlakt um jede Stimme. Die Repräsentanten der Bewerberstädte – Herr Bluhm hat einiges dazu gesagt – erhalten am kommenden Wochenende, also jetzt am Sonnabend in München letztmalig die Gelegenheit, ihre Konzepte vor den NOK-Mitgliedern kurz zu präsentieren. Segelstandorte 10 Minuten und Bewerberstädte 15 Minuten.
Aber wie wir alle auch aus den schon zitierten Parteitagen wissen, wichtige Gespräche mit hoffentlich hoher Überzeugungskraft für Mecklenburg-Vorpommern sind bis dahin weiterzuführen. Es gilt die Köpfe und Herzen der NOK-Mitglieder weiter zu gewinnen.
An dieser Stelle möchte ich besonders noch einmal alle Funktionäre und Sportler der Sportfachverbände unseres Landes bitten, weiter hart am Wind zu bleiben. Ich habe es gemacht und wie ich denke und hoffe, man weiß ja nie, mit Erfolg. Das ist nämlich wichtig. Man muss wissen, dass die olympischen Fachverbände drei Stimmen haben, die sie nur im Block vergeben können. Das ist natürlich ein Volumen, mit dem man Entscheidungen herbeiführen kann. Und ich weiß von einem Kollegen, dass er mit seinem zuständigen Bundespräsidenten auch schon gesprochen hat, dann hätten wir ja schon sechs im Sack.
Die Mitausrichtung der Olympischen Sommerspiele 2012 durch die Organisatoren in Mecklenburg-Vorpommern wäre eine große Anerkennung und sicherlich auch ein Höhepunkt
für alle Sportlerinnen, Sportler, Sportfunktionäre, Sportförderer und Sportinteressierte unserer Region. Beizutragen zur olympischen Bewegung und zum Anspruch Olympischer Spiele, Völker zu verbinden, Kulturen kennen zu lernen und sie im Sport zu vereinen, das wäre für Mecklenburg-Vorpommern eine große Ehre und zugleich eine große H e r a u s f o r d e r u n g.
Meine Damen und Herren, dazu sollten wir im Landtag von Mecklenburg-Vorpommern, die Abgeordneten, alle hier im Hause vertretenen Fraktionen sowie die Landesregierung mit einem geschlossenen Bild einen Beitrag leisten. Die Garantieerklärung, das wurde schon gesagt, sie muss 2005 sowieso vorliegen, für die finanzielle und ideelle Unterstützung für den auserwählten Segelstandort in Mecklenburg-Vorpommern setzt drei Tage vor der Entscheidung noch einmal ein deutliches positives Zeichen – siehe Punkt 3 des Antrages.
Ich hatte mir zum Abschluss eigentlich noch einen kleinen Hieb erlauben wollen,
aber wir treten heute gemeinsam auf. Das können die neuen Kollegen nicht wissen. Man hat auch manchmal persönliche Befindlichkeiten. Vor einem Jahr haben wir schon einmal so einen Antrag gestellt und da haben wir das leider nicht hingekriegt. Jetzt haben wir es hingekriegt und das soll uns alle erfreuen.
Zum Abschluss, meine Damen und Herren, stimmen wir, liebe Kolleginnen und Kollegen, so bitte ich Sie, in seltener Einstimmigkeit – vielleicht sollten wir das öfter praktizieren – sportlich, emotionsgeladen und vom Wettbewerbssieg Mecklenburg-Vorpommerns am Samstag überzeugt diesem Antrag zu! Setzen wir Segel für Mecklenburg-Vorpommern und lassen Sie uns stürmisch in die Segel blasen für den Olympiastandort Mecklenburg-Vorpommern, ich bin Optimist und sage jetzt schon, auch nach dem olympischen Zuschlag!
Meine Damen und Herren, Olympia will nur dorthin, wird in der olympischen Bewegung gesagt, wo sie auch willkommen ist. Wir alle sagen, herzlich willkommen in Deutschland, herzlich willkommen in Mecklenburg-Vorpommern! – Danke, meine Damen und Herren.