Daniel Peters
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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Lassen Sie mich eingangs auf die Bemerkungen von Ihnen, Herr Jesus de Fernandes, eingehen, das Totalversagen solle ich erklären. Dann erklären Sie mir mal bitte die Einlassungen Ihres Kollegen Kröger, der noch nicht mal unterscheiden kann, wann man hier einem Antrag zustimmen kann und wann nicht, wann man einen Antrag zurückzieht und wann nicht. Also, wie gesagt, ich glaube, Sie sollten an den grundlegenden parlamentarischen Regeln erst mal arbeiten,
bevor Sie hier mit so einer herabwürdigenden Bemerkung die Anstrengungen der Landesregierung im Bereich der Digitalisierung in den Schulen abqualifizieren. Das ist einfach nur daneben, so eine Bemerkung, meine Damen und Herren.
Die Debatte hat eines gezeigt,
ich glaube, eine Einigkeit besteht. Der Präsenzunterricht im Bildungsbereich …
Hören Sie doch erst mal zu! Ich habe doch noch kaum was gesagt. Ich weiß gar nicht, warum Sie so aufgeregt sind.
Ja, ja, ja, ja! Gut, gut, gut, gut!
Der Präsenzunterricht im Bildungsbereich ist und bleibt unerlässlich. Ich denke, diese Einigkeit besteht hier. Und das kann auch jegliche, auch gute und auch vorangetriebene Digitalisierung nicht ersetzen, meine Damen und Herren. Die Prioritätensetzung der Landesregierung war da, wenn man sich die Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie anschaut, auch völlig richtig, dass wir immer das Ziel hatten, insbesondere die Öffnung von Schulen und Kindertagesstätten auch zu garantieren. Und trotzdem war auch dieser Regierung bewusst, dass wir natürlich digitale Instrumente im Bildungsbereich jetzt verstärkt forcieren müssen.
Und wir haben über „itslearning“ gesprochen. Die Ministerin hat ja immer gesagt, dass das der Mercedes unter den digitalen Formaten ist, die zur Verfügung stehen. Und wir konnten uns auch davon überzeugen, dass das sehr wohl eine herausragend gute Plattform ist, mit der wir zukünftig dann auch arbeiten wollen und können. Und, ja, es haben auch noch nicht alle Schulen sozusagen diese Implementierung beantragt, aber es sind immerhin schon 62,5 Prozent.
Und, das ist ja hier auch schon gesagt worden, alle Bundesländer stehen vor dieser Herausforderung. Und auch Ihr Parteifreund oder Genosse Holter hatte diese Herausforderung. Und auch in Thüringen habe ich noch nicht vernommen, dass man dort bei der Digitalisierung ganz, ganz vorne angekommen ist an den Schulen.
Und deswegen finde ich, Frau Oldenburg, finde ich es immer ein bisschen vermessen, sich in oberlehrerhafter Art und Weise hier hinzustellen und zu sagen, und von „Revolution“ zu reden,
von „Revolution“ zu reden.
Von „Revolution“ haben wir bis 1989 gesprochen, Gott sei Dank jetzt nicht mehr!
Jetzt, Gott sei Dank, jetzt nicht mehr!
Wir arbeiten kontinuierlich daran, die Digitalisierung an den Schulen umzusetzen. Das findet statt, und es wird auch dieses Bemühen anerkannt an den Schulen. Davon können Sie sich, und das wissen Sie, auch selbst vor Ort vergewissern, meine Damen und Herren.
Der Antrag, und das haben Sie ja auch gesagt, Frau Oldenburg, wir würden unseren eigenen Antrag überholen. Das liegt vielleicht daran, dass wir richtig Beschleunigung aufgenommen haben.
Ja, da mögen Sie lachen, da mögen Sie lachen, aber dann müssen Sie auch mal bitte in die eigene Truppe gucken.
Ich habe kürzlich in Rostock im Liegenschafts- und Vergabeausschuss – das mag jetzt hier nicht großes Interesse hervorrufen, aber es ist ein kleines Detail – mitbekommen, als es darum ging, die digitalen Endgeräte für die Schüler, die aus sozial schwächeren Familien kommen, anzuschaffen, da hat die Stadt Rostock die letzte, aber auch die allerletzte Chance genutzt, diese Geräte anzuschaffen. Und deswegen sage ich Ihnen, es ist nicht nur auf der Landesebene erforderlich, Vollgas zu geben beim Thema Digitalisierung, sondern auch auf der kommunalen Ebene. Und da sitzen wir alle mit im Boot.
Und ja, wir hätten es uns als CDU-Fraktion natürlich gewünscht, die Präsenz, die jetzt nun nicht mehr in den kommenden Tagen ab der Klassenstufe 7 garantiert werden kann, der Präsenzunterricht. Das ist ein Ärgernis. Vielleicht hätten wir uns auch gewünscht, dass man beim MV-Plan und bei den Absprachen mit der kommunalen Ebene zu einer anderen Lösung kommt, zumal wir wissen, dass die Schulen kein Infektionstreiber oder keine Infektionstreiber sind, aber die aktuelle Sorge um die zunehmende Pandemie wird uns leider dann doch dazu zwingen, hier auf den Distanzunterricht umzustellen. Insofern …
Aber selbstverständlich!
Ja, gerne.
Also, ich habe, ich bin ja noch nicht lange Abgeordneter hier dieses Parlaments, aber ich habe durchaus vernommen, dass es gelegentlich auch zielführend sein kann, sich mit anderen Bundesländern zu vergleichen. Und gerade wenn Sie,
gerade wenn Sie hier die Revolution und die ganzen angeblichen Verfehlungen im Digitalbereich ansprechen, dann wäre es doch nur recht und billig, auch mal zu schauen, was denn Ihre Genossinnen und Genossen in anderen Bundesländern so treiben oder eben auch nicht treiben. Und deswegen, glaube ich, ist es eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die bundesweit angegangen werden muss. Insofern gibt es ja auch nicht ganz wenige Bundesmittel für dieses Thema. Und da ist es dann auch recht und billig, mal eben auch auf andere Bundesländer zu schauen.
Und selbstverständlich gewähre ich Ihnen auch gerne noch eine zweite Frage.
Entschuldigung! Entschuldigung!
Es ist immer wieder darauf hingewiesen worden, dass hier nicht nur auf der Landesebene Gas gegeben werden muss, sondern eben auch auf der kommunalen Ebene. Ich kann mich da an viele Wortbeiträge meiner Kolleginnen und Kollegen erinnern. Und insofern, ja, wir haben auch da Druck gemacht. Und auch hier – das ist ja eigentlich vergleichbar zu Frage 1 –, hier geht es nicht nur um Ihre Genossinnen und Genossen in den anderen Ländern, sondern hier geht es dann um Ihre
Genossinnen und Genossen auf der kommunalen Ebene. Auch da, wenn Sie, wenn Ihnen das so wichtig ist und Sie die Revolution im Bildungsbereich, digitalen Bildungsbereich ausrufen, wäre es dann aber gut, wenn Sie dann auch die Kommunikation zu der kommunalen Ebene aufnehmen und dann auch Ihren Genossen Senator darauf aufmerksam machen, dass es wichtig ist, Gas zu geben an der Stelle.
In vielen Landkreisen ist die Bestellung viel eher erfolgt. In vielen Landkreisen haben Schülerinnen und Schüler bereits digitale Endgeräte nicht, schon, Entschuldigung,
aber bei uns, in unserer geliebten Hansestadt leider nicht, und das müssen wir eben so zur Kenntnis nehmen.
Na ja, wer austeilt, Frau Oldenburg und Frau Kröger,
der muss auch gelegentlich mal einstecken können, ja?!
Und das ist doch eine Grundregel hier eigentlich.
Ich möchte den Dank der Bildungsministerin noch mal erweitern. Sie hat ja sich bei den Lehrerinnen und Lehrern bedankt, die wirklich Großartiges geleistet haben und, wie ich auch aus persönlichem Umfeld weiß, bis in die tiefen Nachtstunden gearbeitet haben, um an digitalen Lösungen zu arbeiten für ihre Schülerinnen und Schüler. Aber ich denke, wir müssen den Dank auch erweitern, denn auch den Schülerinnen und Schülern, aber auch den Eltern ist vieles abverlangt worden in dieser Krise. Deswegen möchte ich an der Stelle diesen Dank der Ministerin erweitern. Meine Damen und Herren, ich denke, dieses Signal sollten wir senden.
Ja, Herr Kröger, Sie haben ja ausgeführt, es ist eine religiöse Betrachtungsweise, die wir hier vornehmen. Und ja, wir als Fraktion, das kann ich mal sagen, wir sind religiös, aber auch aus unserer, aus dieser Überzeugung heraus wissen wir, dass Bildung das wichtigste Gut ist, was wir unseren Kindern mitgeben können. Und dieser erneute Antrag zeigt auch die Bedeutung, dass wir in der Digitalisierung natürlich noch auf einem großen Weg sind. Aber wir haben schon einiges an Wegstrecke erreicht und wir können Zwischenerfolge durchaus konstatieren.
Sie aber, meine Damen und Herren, haben die Zustimmung beim Nachtragshaushalt für die Investitionen in die digitale Bildung nach meinem Kenntnisstand verweigert.
Und deswegen, sich hier hinzustellen und zu sagen, das hätte alles schon viel eher passieren können, das passt nicht zueinander, das muss ich so deutlich sagen. Dann hätten Sie auch da in den Teilen zustimmen können und dem Nachtragshaushalt zustimmen können. Dann hätten Sie tatsächlich auch mal unter Beweis gestellt, dass Ihnen die digitale Bildung auch wichtig ist.
Meine Damen und Herren, ich will es auch nicht ins unermesslich Lange hinauszögern. Ich bedanke mich bei den allermeisten Beiträgen, die gezeigt haben, dass uns das Thema wichtig ist und dass wir hier eine Verantwortung haben für die Schülerinnen und Schüler und für die Lehrer und für die Eltern, hier etwas zu tun. Ich glaube, und das ist vielleicht das, wenn es etwas gibt, was an dieser Krise vielleicht sich als positiv herausstellen wird, dann ist es, dass wir richtig viel investieren werden in digitale Elemente im Unterricht und dass davon dann auch was bleibt, auch wenn die Krise vorbei ist. Und das, denke ich, sollte dann auch das Ziel zukünftiger Bildungspolitik sein.
Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit und bedanke mich für die Debatte.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, uns ist allen bewusst, dass zu einem attraktiven Hochschulstandort auch die Möglichkeit gehört, in einem Studenten- oder Studierendenwohnheim dann auch unterzukommen und dort sein Studium erfolgreich meistern zu können. Sie können aus der Drucksache zur Kenntnis nehmen, dass für das Studentenwohnraumprogramm oder für die Initiative seit 2003 mehr als 40 Millionen Euro schon investiert wurden und die Studierendenwerke seit 2000 circa 25 Millionen auch selbst hier investieren konnten, um eben entsprechende Bedarfe auch zu decken.
Wir stellen aber jetzt fest, insbesondere in Rostock – und ich hoffe, jetzt kommt nicht schon wieder der Vorwurf, ich würde zu viel über Rostock reden,
aber gerade bei diesem Thema ist es nun mal vor allem in den beiden Universitätsstädten Rostock und Greifswald ein wichtiges Thema – geht es hier darum, entsprechenden Wohnraum vorzuhalten, und wir haben durch unterschiedliche Umstände, insbesondere eben in Rostock, festgestellt, dass doch hier ein größerer Bedarf ist, nicht nur zu sanieren, sondern eben auch neu zu bauen.
Und Sie können lesen, dass in den Eckwerten der Landesregierung zur Hochschulentwicklung ja auch ein Bekenntnis abgegeben wurde und dass in diesem Planungszeitraum dann auch Fördermittel im Umfang von bis zu 8 Millionen Euro für die Sanierungen zur Verfügung gestellt werden und dass wir eben im Doppelhaushalt 2021 ja bereits ohne den Nachtrag schon weitere 2 Millionen Euro eingestellt haben für den Bau. Ich denke, dass die Initiative, die wir ja hier im Konsens erarbeitet haben, wofür ich sehr dankbar bin – also nicht nur die Koalition, sondern auch die Fraktion DIE LINKE, die ja sozusagen mit ihrem Antrag den Ursprung dieser Initiative ausmacht –, dass es gut war, sich zusammenzuset
zen und miteinander dieses Thema zu beraten, weil das ist kein Thema, womit man großartig parteipolitisch Profit erheischen sollte, sondern es ist einfach ein wichtiges Thema, insbesondere in den beiden genannten Städten.
Und ich finde es richtig, dass man natürlich den Bund hier bittet, mit einem neuerlichen Förderprogramm noch mehr Geld zur Verfügung zu stellen. Aber ich glaube, das alleine reicht nicht, ich glaube, wir als Land MecklenburgVorpommern haben da eben auch eine eigene Verantwortung. Das ist ein originäres Landesthema, also Hochschulen und Wissenschaft, und da gehört das eben dazu. Und deswegen ist es auch wichtig, dass wir hier Grundlagen schaffen, dass wir auch aus Landesmitteln oder Bundes-/Landesmitteln, wenn ich jetzt an die soziale Wohnraumförderung denke, dass wir da entsprechend auch versuchen, hier Landesmittel in die Hand zu nehmen
und dass wir natürlich auch dann auf die Förderrichtlinie, die nach meiner Kenntnis noch nicht da ist, aber dass die dann irgendwann kommt und dass wir hier entsprechende Mittel auch entnehmen können, um hier dem Ganzen noch einen finanziellen Anschub zu geben.
Vieles ist schon gesagt worden, deswegen möchte ich mich abschließend nur noch mal bedanken für das konstruktive Miteinander bei diesem Thema. Und ich denke, das sind zwei Ansätze, die vielleicht dafür Sorge tragen, dass wir ein Stück weit das studentische Wohnen in den beiden Städten, aber auch in den anderen Hochschulstädten ein bisschen forcieren. – Vielen Dank!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist sehr vieles gesagt worden und ich möchte mich eigentlich nicht an dieses Grundprinzip halten, es ist alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem. Deswegen will ich also viele Aspekte, die hier eingeworfen wurden, auch gar nicht wiederholen, aber vielleicht zwei Punkte noch.
Erstens. Sie haben ja aus den Beiträgen, das ist vielleicht noch nicht so ganz herausgearbeitet worden, eins gemerkt: Ihr Antrag, da fehlt einfach die rechtliche Grundlage.
Sie wollen das landeseinheitlich alles regeln. Das mag ja ein hehrer Anspruch sein, aber dann machen Sie hier den zweiten Schritt vor dem ersten. Und ich weiß ja auch, aus welchen Kreisen Sie sich da haben informieren lassen. Es ist ja nun nicht unbedingt ein Herzensthema von Ihnen. Ich habe den Schwung in der Rede auch merklich vermisst. Aber trotzdem muss man sich dann
damit auseinandersetzen und stellt dann schnell fest, dass die Zuständigkeit gar nicht beim Land liegt. Und das hätten Sie zumindest herausstellen können. Sie haben es angedeutet, haben von einer Kannregelung gesprochen, wissen aber ganz klar, dass das so nicht umzusetzen ist.
Und das Land, das ist auch schon herausgearbeitet worden, das beteiligt sich ja an den Kosten für die Kindertagespflegepersonen mit 54,5 Prozent, so wie in der Kindertagesförderung ja auch. Und es wird irgendwann so sein, dass wahrscheinlich Gerichte darüber entscheiden müssen, das hat ja diese Woche zutage befördert, ob das ausreicht oder nicht. Ich habe da auch einen klaren Standpunkt. Ich glaube, dass die Kommunen da einen höheren Anspruch haben. Aber das werden dann sicherlich die Gerichte so festlegen. Das sehen wir in der Koalition auch unterschiedlich. Auch das ist ja in dieser Woche noch mal deutlich geworden.
Aber eins haben Sie gänzlich vergessen, nämlich die finanziellen Auswirkungen. Und das ist dann auch mein letzter Punkt, meine Damen und Herren.
Als wir uns hier über den Nachtragshaushalt unterhalten haben, haben Sie uns dafür geprügelt, welche verschiedentlichen Aspekte wir hier reingebracht haben, wo wir wirklich Bedarfe erkannt haben, die es gilt anzufassen, haben unterstellt, das hätte mit Corona nichts zu tun. Und jetzt kommen Sie hier mit einem Antrag und haben nicht mal ansatzweise darüber nachgedacht, was das eigentlich kostet, was auf den Landeshaushalt dafür dann zukommt, denn hier reden wir dann ergo davon – das wäre die Folge Ihres Antrages, wenn der denn rechtlich überhaupt möglich wäre –, hier besteht dann entsprechend Konnexität. Und das finde ich dann an der Stelle schon ein bisschen daneben, dass Sie einerseits hier bei der Debatte um den Nachtragshaushalt uns hier unterstellen, wir würden das Geld einfach nur so zum Fenster rauswerfen, und hier bei dem Thema haben Sie sich nicht ansatzweise darüber Gedanken gemacht.
Wir alle arbeiten daran, dass – auch die Kindertagespflegepersonen, die ein fester Bestandteil der Kindertagesförderung insgesamt sind – die Situation sich verbessert. Es ist auf das Expertengespräch hingewiesen worden, und wir werden die Aspekte dann auch prüfen und uns genau ansehen, aber Ihr Antrag hilft dabei leider nicht! – Vielen Dank!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Kolleginnen und Kollegen! Verehrte Damen und Herren! Die Thematik haben wir ja hier bereits schon mehrfach behandelt. Ich kann mich erinnern, im April haben wir einen Antrag der Linksfraktion hier gehabt zu „Fachkräftemangel in Kindertagesförderung und Kinder- und Jugendhilfe entgegenwirken“. Und unbestritten ist das, was Sie natürlich hier durchaus zu Recht aufführen, dass wir einen großen zusätzlichen Bedarf an Fachkräften haben, korrekt.
Das hat unterschiedliche Gründe. Wir haben bereits jetzt eine sehr, sehr hohe Betreuungsquote. Und wir wissen auch, dass der Betreuungsbedarf kontinuierlich steigen wird. Und auch die Altersstruktur ist tatsächlich besorgniserregend, wenn wir wissen, dass rund 24 Prozent bereits der Erzieherinnen und Erzieher 55 Jahre und älter sind und nur 9 Prozent 25 Jahre oder jünger. Aber anders, als im Antrag dargestellt, wurden tatsächlich in der Vergangenheit einige verschiedene Maßnahmen eingeleitet. Und so ist es, dass wir konstatieren müssen, im Vergleich zu 2010 haben wir rund 4.000 mehr Erzieherinnen und Erzieher in Kindertageseinrichtungen als arbeitend tätig festzustellen.
Zusätzliche Ausbildungskapazitäten und verbesserte Rahmenbedingungen durch die Einführung des praxisintegrierten und vergüteten Ausbildungsjahrgangs zur staatlich anerkannten Erzieherin oder zum Erzieher für null bis zehn Jahre – da ist die Ministerin schon darauf eingegangen –, das läuft, und ab dem zweiten Schulhalbjahr des aktuellen Schuljahres wird es zudem die Möglichkeit geben, eine zweijährige berufsbegleitende Aufbauweiterbildung für den Bereich dann der 11- bis 27-Jährigen geben. Damit ist auch ein Anliegen der CDU-Fraktion umgesetzt, wenn auch leicht verspätet. Bereits in den vergangenen Schuljahren wurden darüber hinaus in der klassischen Erzieherausbildung zusätzliche Ausbildungskapazitäten geschaffen, im Ausbildungsjahr 17/18 zwei zusätzliche Klassen und in dem Ausbildungsjahrgang 18/19 drei zusätzliche.
In diesem Zusammenhang möchte ich nun auch noch einmal konkret auf die Forderungen Ihres Antrages eingehen. Natürlich steht Mecklenburg-Vorpommern weiterhin im bundesweiten Vergleich beim Personalschlüssel eher schlechter. Das ist so. Doch anders, als der Antrag darstellt, ist für eine gute Qualität eben nicht nur der Personalschlüssel verantwortlich, sondern insbesondere auch wie in den Jahren – nach Angaben der Bertelsmann Stiftung – seit 2003 gibt es hier eine stetige Verbesserung, insbesondere der Qualität. Eine wesentliche Voraussetzung für eine gute Kitaqualität ist nicht nur zahlenmäßig ausreichendes, sondern auch qualifiziertes Personal. Mecklenburg-Vorpommern gehört zu den Bundesländern mit dem höchsten Anteil an pädagogischem Personal ohne Horte mit einem fachlich einschlägigen Fachschulabschluss etwa zum Erzieher mit 87 Prozent. Und das liegt deutlich über dem Bundesdurchschnitt von 66 Prozent. Das ist so dargestellt worden in dieser erwähnten Bertelsmann-Studie.
Jetzt kommen wir zu einem Kernpunkt, der hier auch gelegentlich gern unterschlagen wird. Zudem ist nämlich festgelegt, dass im SGB VIII und im Kindertagesstättenförderungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern die Zuständigkeit für die Festlegung der Personalschlüssel bei Landkreisen und kreisfreien Städten liegt. Das heißt, so ohne Weiteres können wir hier auch nicht daran ansetzen, und deswegen müssen wir auch gucken. Und aktuell ist der Landkreis Vorpommern-Greifswald hier lobend zu erwähnen. Da sind Sie ja schon darauf eingegangen. Und da hat Landrat Michael Sack 52 zusätzliche Stellen durch die Anpassung dieses Personalschlüssels vorgenommen. Und hier hat ein Landkreis konkret gehandelt, nachdem hier ein weiterer Bedarf angezeigt wurde.
In Rostock vermisse ich das im Übrigen. Ich kann mich gut daran erinnern, da haben wir in der Bürgerschaft schon Debatten geführt und Prüfaufträge an die Verwaltung entsendet. Und ich kann mich erinnern, dass es der Sozialsenator der LINKEN war, der uns aufgeschrieben hat, dass das mal eben 5 Millionen Euro kosten würde. Aber darüber hinaus einen Willen konnte ich leider auch nicht erkennen, diesen Personalschlüssel dann anzupassen. Also man muss dann auch schon dort, wo man auch Verantwortung hat, dann auch konkrete Umsetzungen vornehmen
und nicht nur Anträge hier im Landtag stellen.
Herr Bockhahn hat nicht dazu beigetragen, Herr Ritter. Ich kann keinen Kampf erkennen, diese 5 Millionen Euro um den Personalschlüssel zu verbessern, in den Haushaltsberatungen mit einzustellen. Wäre mir neu, aber ich lasse mich gerne eines Besseren belehren.
Also ich kann Ihnen, ich schicke Ihnen gerne den Prüfauftrag mal zu. Daraus werden Sie erkennen, dass das unser Vorschlag war, den Personalschlüssel anzupassen.
Insofern können Sie wohl auch erkennen, dass der Wille zur Verbesserung seitens der CDU-Fraktion dann auch da war.
Herr Ritter, bevor Sie sich über Rostocker Kommunalpolitik auslassen, sollten Sie sich zunächst mit der Faktenlage auseinandersetzen, die Sie offensichtlich nicht kennen!
Zurück zu Ihrem Antrag, wo Sie auch die Fortschreibung der Ausbildungsplatzplanung ansprechen: Auch hier wurden ja bereits entsprechende Maßnahmen eingeleitet, etwa mit der Durchführung einer Fachkräfteanalyse. Und deren Ergebnisse stellen schließlich in Verbindung mit den Zahlen der 5. Bevölkerungsprognose Mecklenburg-Vorpommern die Grundlage für die Fortschreibung der Ausbildungsplatzplanung. Ich erwarte also auch hier zeitnah Ergebnisse. Ohnehin ist im KiföG ja eine entsprechende regelmäßige Fortschreibung gesetzlich vorgegeben.
Abschließend ist festzustellen, verschiedene Maßnahmen zur Deckung des Fachkräftebedarfs in der Kindertagesförderung wurden bereits eingeleitet. Natürlich stellt der langfristige Fachkräftebedarf eine enorme Herausforderung dar. Und da sind wir dann auch d’accord. Doch darauf wurde bereits mit den zuvor beschriebenen Maßnahmen reagiert. Trotzdem sagen auch wir, es müssen weitere folgen, um diesen Bedarf auch zukünftig dann decken zu können. Zudem müssen gesetzliche Vorgaben, etwa im Hinblick auf Personalschlüssel oder die Fachkraft-Kind-Relation, auch in der Praxis letztlich umsetzbar sein. Und die pädagogischen Fachkräfte müssen auch zur Verfügung stehen. Und wir befinden uns wie mit vielen anderen Bereichen auch in einem sogenannten Kampf um die Köpfe. Und insofern werden wir mit Vorgaben und Landtagsanträgen diese Problematik auch nicht lösen. Wir sollten lieber auf die Maßnahmen, die die Ministerin hier auch beschrieben hat, darauf aufbauend weiter prüfen, was ist möglich, was ist auch finanziell möglich.
Aus meiner Sicht wurde dies im vorliegenden Antrag nur bedingt berücksichtigt und das Stichwort „erst ausbilden, dann gesetzliche Vorgaben zur Personalausstattung er
höhen“, und nicht umgekehrt. Doch das scheint auch den Antragstellern eigentlich im Vorfeld bewusst gewesen zu sein. So enthält der Antrag auch keinerlei konkrete Aussagen über die Höhe einer angemessenen Personalausstattung. Auch darf bezweifelt werden, dass allein mit den zwei vorgeschlagenen Maßnahmen die verfolgte Zielstellung des Antrages umgesetzt werden könnte. Wir werden daher aus den zuvor genannten Gründen den Antrag entsprechend auch ablehnen. – Vielen herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Ja, die Ministerin hat es schon gesagt, in der vergangenen Septemberlandtagssitzung haben wir landeshochschulrechtlich die individuelle Regelstudienzeit für Studierende eingeführt und damit die Förderungshöchstdauer nach dem BAföG um ein Semester verlängert und haben auch für das Wintersemester die Optionen entsprechend gezogen. Darauf will und muss ich nicht noch mal eingehen, meine Damen und Herren.
Aber ich möchte mich schon natürlich Ihrem Antrag widmen und ich finde das erst mal erstaunlich, Kollege Fernandes, dass Sie hier einen Zwischenruf getätigt haben, Kredite würden ja nicht helfen. Habe ich das richtig verstanden? Denn Sie beantragen nichts anderes als einen Studienkredit.
Also Sie haben sich nicht mal mit Ihrem eigenen Antrag auseinandergesetzt.
Das ist also wirklich, das ist schon mehr als dünn, was wir hier heute erleben.
Also ich finde auch den Zeitpunkt,
den Sie für Ihren Antrag gewählt haben, doch sehr interessant. Sie haben uns ja vorgeworfen in dieser Septembersitzung,
wir würden viel zu spät diese Regelung treffen, um den Studierenden zu helfen. Warum haben Sie dann nicht wenigstens in der Septemberbefassung im Ausschuss schon mit diesem Antrag aufgewartet, wenn Sie hier mal ein politisches Achtungszeichen setzen wollen? Also für mich sind das nichts anderes hier als politische Spielchen, aber das ist dem Thema und der Hilfe für die Studierenden einfach nicht angemessen und insofern lehnen wir diese politischen Spielchen auch ab.
Sie unterstellen mit diesem Antrag auch, dass der Bund nichts machen würde, und da will ich schon noch mal drauf eingehen, dass der BAföG-Bezug an persönliche Voraussetzungen geknüpft ist. Und ich habe von Ihnen bisher nicht verstanden, dass Sie dieses einkommensunabhängige Leistungsrecht in irgendeiner Weise infrage
stellen. Sie haben auch erwähnt, dass es endlich einen Studienkredit geben müsste für diejenigen, die sozusagen nicht vom BAföG profitieren können. Und, meine Damen und Herren, das gibt es doch schon längst. Das gibt es schon längst!
Und der KfW-Studienkredit ist angesprochen worden. Seit 2006 gibt es ja dieses Instrument, und im Moment erleben wir, dass es einen zinslosen KfW-Studienkredit gibt.
Der wird auch stark in Anspruch genommen, und darauf ist der Kollege Koplin hier auch schon eingegangen. Und der ermöglicht ja, wie Sie wissen, eine Finanzierung von Studium und Promotion in Höhe von bis zu 650 Euro, und die Zinsfreiheit ist bis Ende März 2021 gewährt.
Und ich gehe davon aus, aufgrund der aktuellen Entwicklungen, dass wir darüber auch noch mal sprechen werden. Und ich nehme auch Signale aus Berlin war, dass diese Zinsfreiheit vielleicht sogar noch mal verlängert wird.
Dieser Kredit ist unabhängig von Einkommen, lässt sich monatlich flexibel auszahlen und keine Sicherheiten sind notwendig, die Rückzahlung kann flexibel erfolgen und der weitere Zinssatz ist aus meiner Sicht durchaus auch fair. Und insofern gibt es das Instrument, was Sie mit Ihrem Antrag hier einfordern. Also da hätte ich wenigstens erwartet, dass Sie sich mit der Faktenlage und dem, was politisch bereits auf den Weg gebracht wurde, auseinandersetzen. Das haben Sie nicht getan.
Das sehen Sie so mit dem Schwachsinn, ich würde eher diese Begrifflichkeit im Zusammenhang mit Ihrem Antrag verwenden.
Aber das,
das kann ja jeder so sehen, wie er möchte.
Ich finde, es ist vieles gesagt worden und es braucht auch nicht weiterer Erwähnung. Diesen Antrag braucht man nicht, den brauchen auch vor allem nicht die Studierenden in diesem Land. Davon können Sie ausgehen. Und insofern sollten Sie mit solchen Anträgen sich zukünftig zurückhalten. – Vielen Dank!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Wir blicken nicht nur auf 30 Jahre Landtag zurück, sondern heute ist auch Weltpoliotag. Sie werden fragen, ob es in diesen Tagen und Wochen, vielleicht sogar Stunden nichts Entscheidenderes für eine Aktuelle Stunde geben könnte, als über eine Erkrankung, eine Infektionskrankheit zu reden, bei der in Deutschland 1990 der letzte Fall aufgetreten ist, aber die Erinnerungen an Poliomyelitis, kurz Polio, und die Bekämpfung dieser Infektionskrankheit sind nicht nur gegenüber den Erkrankten und den auch Verstorbenen gerechtfertigt, sondern es ist eine Botschaft, die aktueller nicht sein könnte.
Impfgegner haben dieser Tage im Zuge kruder Verschwörungstheorien, denen sich ja auch einige Anwesende hier anschließen, wie ich mir hab sagen lassen, wieder Hochkonjunktur. Und diesen Gegnern muss deutlich anhand von Fakten und Wissenschaft entgegengetreten werden. Impfen rettet Leben, meine Damen und Herren!
Und Polio, eine vorwiegend im Kindesalter hervorgerufene Infektionskrankheit, dient dafür als ausgezeichnetes Beispiel und es lohnt der Blick in die Geschichte.
1952 gab es einen Polioausbruch in Deutschland. Wir haben 9.500 Gelähmte zu konstatieren gehabt und 745 Tote. Sie kennen die Bilder von Lähmungen und Deformationen von Gliedmaßen bei Kindern. Die haben sich, glaube ich, in das Gedächtnis der Gesellschaft eingebrannt. Polio ist daher auch weitläufig als Kinderlähmung bezeichnet worden im Volksmund. Und trotzdem, seit den 50er-Jahren sind Impfstoffe gegen Polio verfügbar. Und deren Weiterentwicklung und die dann beginnende konsequente Impfung führten letztlich zur faktischen Ausrottung dieser Infektionskrankheit. Wie schon gesagt: 1990 der letzte Poliofall. Und heute hat der US-Bakteriologe Jonas Salk Geburtstag. Das war derjenige, meine Damen und Herren, der den ersten wirksamen Impfstoff entwickelt hat. Doch woran sollte uns das heute erinnern? Natürlich daran, wie wichtig das Impfen ist.
Der Landtag hat sich ja hier schon häufiger mit dem Thema auseinandergesetzt und auch geliefert. Auf Initiative der CDU-Fraktion ist hier Ende November 2017 ein fraktionsübergreifender Antrag für eine Impfkampagne gestartet worden. Und diese Impfkampagne ist auch durch das zuständige Wirtschafts- und Gesundheitsministerium erfolgreich durchgeführt worden, meiner Kenntnis nach sogar prämiert worden, also nicht das Wirtschaftsministerium, sondern die Kampagne, aber da
kann man ja durchaus einen Zusammenhang erkennen. Und eine Folge ist, dass bemerkenswerte Durchimpfungsraten in Mecklenburg-Vorpommern feststellbar sind. Wir hatten schon immer gute Zahlen aus der Historie heraus, aber es gab durchaus auch manche Kohorten, wo wir Optimierungspotenziale feststellen mussten.
Mittlerweile gehört Mecklenburg-Vorpommern zur absoluten Bundesspitze beim Thema Impfen. Und das hat auch alles etwas mit der erfolgreichen Impfsensibilisierung aus und in diesem Hause zu tun, meine Damen und Herren. Dafür bin ich Ihnen sehr dankbar. Ich habe sogar eine Vermutung: Die hohe Durchimpfungsrate und die sogenannte Kreuzimmunität könnten eine Ursache sein für den bis dato und hoffentlich auch so bleibenden milden Verlauf der Corona-Pandemie in MecklenburgVorpommern. Dafür gibt es durchaus wissenschaftliche Ansätze und diese sollte man sich auch genau anschauen. Ergo: Wir waren und wir sind weiterhin gut beraten, das Thema Impfen fortlaufend im Blick zu haben und sachlich zu diskutieren.
Es gibt aber durchaus auch Grund zur Sorge. Die Phantomdiskussionen und auch die Verniedlichungen der Corona-Ansteckungsgefahr sind uns ja gegenwärtig. Ich halte solche Debatten für kreuzgefährlich.
Richtig ist, Impfen betrifft den Schutz des Einzelnen. Und wenn wir über die körperliche Unversehrtheit reden, dann müssen wir natürlich immer auf Nummer sicher gehen, und deswegen gibt es ja ausgeklügelte Testreihen auch für zukünftige Impfstoffe – ein ganz aktuelles Beispiel. Und die negativen Auswirkungen auf die körperliche Unversehrtheit Einzelner werden dadurch wissenschaftlich exakt minimiert.
Impfen betrifft aber nicht nur die körperliche Unversehrtheit des Einzelnen, sie betrifft auch den Schutz aller. Denn dadurch, dass so viele Menschen sich haben impfen lassen, ist es ja auch gelungen, diejenigen vor einer Krankheit zu bewahren, die sich nicht haben impfen lassen. Negativ formuliert muss man aber sagen, wer sich nicht impfen lässt, nimmt die Infektion anderer – wissentlich oder nicht – in Kauf, und das halte ich für eine Gefahr. Und wenn ich manches Infektionsschutzverhalten Einzelner beobachte, dann muss ich schon sagen, ist das durchaus zweifelhaft, was uns da zur Schau gestellt wird. Und auch die Debatten, wie wir sie aktuell über das Impfen im Zusammenhang mit dem Corona-Virus reden, die sind schier abenteuerlich. Ich könnte andere Begrifflichkeiten nutzen, aber die sind nicht parlamentarisch. Wenn da fabuliert wird, uns würde mit einem Impfstoff ein Chip eingesetzt werden, der dann dazu führt, dass irgendeine fremde Macht uns dann steuert, dann gehört das in einen Science-Fiction-Roman, aber das hat mit Realitäten gar nichts zu tun, meine Damen und Herren.
Aber auch die parteipolitische Landschaft ist nicht ganz frei von Skepsis gegenüber dem Thema „Impfen und
Impfpflicht“. Dass die GRÜNEN so ihre Probleme damit haben, ist ja bekannt. Da haben wir ja feststellen müssen, Sie kennen vielleicht noch die Debatte um den Bundesparteitag 2019, den sogenannten Globuli-Gau, wo die Bundesspitze mit Mühe und Not verhindern konnte, dass man mehr Vertrauen in Hokuspokusmedizin, Homöopathie und Masernpartys hat als Vertrauen in eine wissenschaftlich hergeleitete Impfpflicht.
Auch diese Debatten sind nicht förderlich. Die GRÜNEN sind nicht im Landtag, meine Damen und Herren, und beim Thema Impfen vermisse ich sie auch nicht.
Auch andere fremdeln mit dem Thema Impfen, meine Damen und Herren von den LINKEN. Ich weiß, Sie sind für eine Impfpflicht, aber wenn ich mir so die Beschlusslage am 26. Mai 2019 des Bundesvorstandes ansehe, muss man schon so ein bisschen Zweifel haben, denn dort haben Sie auch davon gesprochen, dass sich eine Pharmalobby daran bereichern könnte und dass man das sehr stark kontrollieren muss.
Da kann ich nur sagen, die ideologische Abneigung gegenüber Konzernen, meine Damen und Herren, darf nicht dazu führen,
die Bedeutung des Themas Impfen zu untergraben.
Ich gebe ja zu, dass Sie hier in Mecklenburg-Vorpommern bei den Debatten weitaus konstruktiver sind, aber vielleicht können Sie ja da gelegentlich auf Ihre Co-Bundesvorsitzenden noch mal einwirken.
In ein stärkeres impfskeptisches Horn stößt auch die AfDFraktion. Auch hier werden Befürchtungen gegen eine Pharmalobby gestreut. Ich warne vor öffentlich getätigten Verharmlosungen, denn sie machen etwas mit dem Einzelnen, der sich aus unbegründeter Angst nicht impfen lässt und damit die eigene Gesundheit, aber auch die Gesundheit seiner Mitmenschen aufs Spiel setzt. Weder sind wir Opfer einer international operierenden Weltimpflobby um Bill Gates und Co, noch erreichen wir die wichtige Herdenimmunität mit Homöopathie, Globuli und Stuhlkreisen. Dem muss eine klare Absage erteilt werden.
Deshalb noch mal: Impfen rettet Leben! Diese Erkenntnis ist nicht neu. Sie wird aber am Weltpoliotag, wie ich das schon einleitend dargestellt habe, ganz besonders greifbar. Die flächendeckende Verfügbarkeit eines Impfstoffes
war in den 50er-Jahren gleichbedeutend mit dem Ende einer Infektionskrankheit, die sehr, sehr viel Leid vielen Menschen brachte, wie Sie wissen. Die aktuell gute Durchimpfungsrate in der begonnenen Grippesaison zeigt, dass viele Menschen hinreichend sensibilisiert zu sein scheinen, dennoch, wir müssen permanent das Thema Impfen politisch und gesellschaftlich anhand von wissenschaftlichen Erkenntnissen und Fakten thematisieren. Das findet nicht immer statt.
Als Schlussfolgerung kann ich Ihnen sagen, ich bin überzeugt, so, wie es heute einen Weltpoliotag gibt, wird es in einigen Jahren auch einen Welt-Corona-Tag geben. Dann werden wir auf das Corona-Virus schauen, wie wir heute auf die Polioerkrankung blicken. Ich bin aber auch davon überzeugt, dass wir dieses Ziel nur dann erreichen, wenn wir verantwortungsvolle Debatten führen. Und ich bin glücklich, dass wir mit Ausnahme einer Fraktion hier im Landtag stets sehr einvernehmlich über die Bedeutung des Themas Impfen diskutiert haben. Und diese Debattenkultur sollten wir beispielgebend in die gesamte Bundesrepublik tragen. Mecklenburg-Vorpommern hat hier sehr gute Argumente zu liefern.
Dass unsere Kinder gegen gefährliche Kinderkrankheiten heutzutage gut geschützt sind, das verdanken wir der Erfolgsgeschichte des Impfens, meine Damen und Herren. Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit und freue mich auf eine gelungene Debatte.
Ja, sehr geehrte Frau Präsidentin! In der Regel versuche ich mich zu beeilen,
um hier vorne dann auch dem zu entgegnen, insbesondere dem, was Professor Weber hier so zum Besten gebracht hat.
Ich entnehme dann ja offensichtlich Ihren Worten einen Vorschlag, dass Sie völlig einkommensunabhängig allen Studierenden in Deutschland wahrscheinlich einen Einmalzuschuss gegeben haben. Aber Ihre Initiative dazu, die haben Sie ja nicht mal gemacht. Viel mehr noch, wir haben weder im Bildungsausschuss noch hier im Landtag irgendeine Initiative, weder zur Verlängerung der Regelstudienzeit von Ihnen gehört noch sonst irgendeinen Vorschlag zur Verbesserung der Situation der Studierendenschaft.
Aber wenn Sie uns vorwerfen, wir wären jetzt hier zu spät,
was nicht stimmt, dann hätten Sie ja schon längst mal eine parlamentarische Initiative starten können, aber nichts davon haben wir erleben dürfen, meine Damen und Herren.
Ja, wir haben als Koalition einen Grundsatz in dieser Corona-Pandemie verfolgt, und das war, das hat Kollege Stamer schon deutlich gesagt, wir wollten die Einschränkungen, die die Studierenden erleben mussten, daraus sollten keine Nachteile entstehen, keine großen Nach
teile, und aus diesem Grundsatz heraus haben wir das Semester ja auch regulär starten lassen am 20. oder zum 20. April. Der Lehr- und der Studienbetrieb, das wissen Sie, ist digital organisiert worden, und soweit das möglich war, sind aber auch Prüfungen abgehalten worden, sofern man den Direktkontakt vermeiden konnte.
Und es war immer klar, wir setzen die Präsenzlehre fort in Abstimmung mit den Hochschulleitungen, wenn die entsprechende Corona-Lage es zulässt. Dieser Schritt war ein erster Schritt, um die Nachteile zu vermeiden, die meine Fraktion von Anfang an sozusagen unterstrichen hat, dass wir festhalten an der Durchführung des Sommersemesters. Das war eine richtige Entscheidung. Es gab ja auch, das ist auch schon hier angesprochen worden, andere Ideen, insbesondere aus der Studierendenschaft, vielleicht ein Nichtsemester daraus zu machen, und ich glaube, wir wissen mittlerweile alle, das hätte unweigerlich zu Nachteilen im Lehrbetrieb geführt.
Und wenn Sie die Hilfsmaßnahmen des Bundes so kritisieren, möchte ich doch noch mal sagen, dass der Bund durchaus diesen Leistungsanspruch in einem ersten Schritt, auch bei Schließung von Hochschulen den Leistungsanspruch BAföG klargestellt hat. Und es gibt auch – und das haben Sie leider negiert –, es gibt auch das 100-MillionenProgramm, die Überbrückungshilfen für pandemiebedingte Notlagen. Und Sie haben jetzt diesen Studienkredit hier in Abrede,
in Abrede gestellt. Es waren, es waren doch dann im Endeffekt 650 Euro, ein zinsloses Darlehen über das Studienkreditprogramm.
Und dann haben Sie gesagt: Was ist mit all den anderen Studierenden, die sozusagen jetzt nicht in den Genuss einer Hilfe gekommen sind? Es ist durchaus möglich, wenn sich die eigene Einkommenssituation ändert und auch die Einkommenssituation der Eltern, umgehend einen Antrag auf BAföG zu stellen, und es ist auch zugesagt worden, dass das schnell bearbeitet werden würde, und das ist auch geschehen.
Insofern ist es ja nicht richtig, dass Sie einfach so behaupten, wir haben alle anderen im Regen stehen lassen.
Das ist einfach nicht richtig.
Aber wir müssen natürlich auch zugestehen, dass nicht an jeder Stelle das digital organisierte Semester so funktioniert hat, wie wir uns das alle gewünscht hätten, und an der Stelle ist es, glaube ich, auch wichtig, dass wir den Hochschulen in unserem Land noch mal Danke sagen, denn sie haben das überwiegend selbstständig
organisiert. Das war eine große Herausforderung, dieses Semester digital stattfinden zu lassen, und insbesondere sollte man dieses Lob dann auch von dieser Stelle noch mal sehr deutlich aussprechen.
Trotzdem, trotz all der Mühe und trotz all der Bemühungen auch der Koalition und der Landesregierung, vor allem aber denen der Universitäten und der Fakultäten und der einzelnen Institute, müssen wir natürlich auch feststellen, dass es zu Verzögerungen im Studienablauf an einigen Stellen kam und dass natürlich auch nicht alle Seminarangebote so unterbreitet werden konnten, wie das vielleicht in einer adäquaten Form hätte sein müssen. Daraus resultierten, und das ist ja auch schon gesagt worden, resultierten ja auch entsprechende Probleme. Und nun wollen wir natürlich denjenigen Studierenden, die BAföG beziehen, diese Verlängerung der Regelstudienzeit ermöglichen, dann optional auch für das nächste Semester. Das ist schon ausgeführt worden. Und das Ganze erfolgt jetzt durch eine, ich nenne das jetzt mal Pauschallösung, ohne dass ein individueller großer bürokratischer Aufwand besteht. Und insofern ist die heutige Einbringung völlig folgerichtig und die Behandlung im Bildungsausschuss, die ja gleich anschließend hier heute Abend noch stattfinden wird,
um das dann entsprechend schnellstmöglich auf den Weg zu bringen.
Deswegen …
Ja, Herr Professor Weber, verschlafen tun hier in diesem Saal einige andere einige andere Punkte. Das haben wir ja heute Morgen auch schon alles erleben dürfen.
Aber ich bitte Sie neben der Zustimmung um Überweisung in den Bildungsausschuss, auch noch mal daran zu erinnern, dass wir die Hochschulen weiter auf dem Weg der Digitalisierung unterstützen müssen. Das ist jetzt nicht zwingend in Verbindung zu bringen mit dieser ganz konkreten Maßnahme, aber es ist wichtig zu sagen, dass wir diese Unterstützung insbesondere bei der strukturellen Ausstattung unbedingt vornehmen müssen. Und ich will nicht schon wieder den sogenannten Digitalisierungsfonds ins Spiel bringen, aber unsere Fraktion ist da gesprächsbereit, weil wir eben dann doch feststellen, dass nicht an jeder Stelle jedes digitale Format, Videokonferenzen et cetera pp., so ermöglicht werden konnte.
Und das wäre ein wichtiger Punkt, den man noch anbringen sollte.
Ich glaube, da sind wir aber insgesamt auf einem guten Weg, auch im Zusammenspiel mit den Hochschulen, denn in erster Linie – und das macht ja die Hochschulautonomie deutlich – sind sie ja auch selbst zuständig und können auch eigene Prioritäten setzen. Das haben sie auch getan, aber ich glaube, sie brauchen weiterhin unsere Unterstützung. Ich will damit auch ein Gesprächsangebot an alle anderen auch dann unterbreiten und möchte noch mal dafür werben, dass wir das jetzt überweisen, diesen Gesetzentwurf, und danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Im Grunde genommen hätten wir uns eigentlich diese Aussprache sparen können.
Und zunächst einmal war das, glaube ich, der innige Wunsch Ihrer Fraktion, Professor Weber, und das stößt ja offenkundig nicht so auf großes Interesse, wenn ich so in Ihre Reihen schaue.
Aber dass Sie nicht anerkennen, dass Sie nicht anerkennen wollen, dass die Hochschulen in diesem Land in dieser Corona-Krise mit der riesengroßen Herausforderung der Digitalisierung anderes zu tun hatten und Bes
seres zu tun hatten als diese Zielvereinbarungen, die wichtig sind, zu einem Abschluss zu bringen, wo auch das Bildungsministerium – und das dürfte Ihnen ja auch nicht entgangen sein – wie viele andere auch viele große Aufgaben hatte, insbesondere mit der eben schon erwähnten Digitalisierung, das finde ich schon, gerade bei Ihrer beruflichen Biografie, schon bemerkenswert, dass Sie das nicht anerkennen wollen.
Und hätten Sie einmal bei den Rektoren nachgefragt, dann wäre Ihnen schnell klar geworden, dass auch da der Wunsch besteht, hier nicht schnell zu einem Abschluss zu kommen, sondern Sorgfalt walten zu lassen, aber die Mühe haben Sie sich nicht gemacht. Insofern finde ich das doch sehr, sehr enttäuschend. Und im Kern geht es hier nur um eine Fristverlängerung, die ist völlig legitim, und insofern wird unsere Fraktion zustimmen, und mehr muss man dazu auch nicht sagen. – Und vielen Dank!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die CDU-Fraktion teilt selbstverständlich die Intention dieses Antrages der Linksfraktion, und wir wissen, dass Maßnahmen im Bereich des Kinderschutzes stets überprüft und natürlich auch weiterentwickelt werden müssen. Das ist eine fortwährende Aufgabe, glaube ich, nahezu aller gesellschaftlichen Akteure. Doch, glaube ich, was weniger bringt, ist, hier in regelmäßigen Abständen fast identische Anträge in den Landtag einzubringen. Das ist, glaube ich, der falsche Ansatz, und damit verkennt man auch die Maßnahmen auf Bundes- und vor allem auch auf Landesebene. Und das hat die Ministerin hier auch schon ausgeführt, was da tatsächlich alles passiert.
Was mich tatsächlich ein bisschen enttäuscht, auch in Ihrer Antragsformulierung, aber auch bei Ihnen, Herr Förster, ist, dass Sie auf die Initiative des Landes Mecklenburg-Vorpommern im Bundesrat, hier für eine Strafverschärfung einzustehen, hier als, ich sage mal, eher sinnlose Maßnahme postulieren.
Das halte ich auch nicht nur unter der juristischen Formulierung, dass wir endlich dazu kommen, sexuellen Missbrauch an Kindern nicht nur als Vergehen einzustufen, sondern als Verbrechen, als eine ganz, ganz wichtige Botschaft, denn es ist ein abscheuliches Verbrechen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, lassen Sie mich aber an dieser Stelle auch auf einige Maßnahmen eingehen, die auch schon von der Ministerin angedeutet wurden. Mit dem Landesprogramm Kinderschutz wurde im Jahr 2016 aus unserer Wahrnehmung eine wichtige Grundlage gelegt, indem erstmals ressortübergreifend eine Bestandsanalyse durchgeführt wird und Handlungsziele ganz klar auch aufgezeigt werden. Dabei ist auch deutlich gemacht worden, dass das Programm keinen Abschluss darstellt, sondern vielmehr fortlaufend überprüft und auch weiterentwickelt werden muss. Dieser Maßgabe ist die Landesregierung nachgekommen, indem im vergangenen Jahr eine interministerielle Arbeitsgruppe eingerichtet wurde.
Und, Frau Kollegin Bernhardt, wie die Ministerin auch schon gesagt hat, der Bericht liegt mittlerweile vor, er ist dem Sozialausschuss zugeleitet worden, also ist Ihre Forderung, dass der Landtag hier noch nicht informiert wurde darüber, nicht zutreffend.
Meine Damen und Herren der Linksfraktion, da Sie erneut die Fortschreibung des Landesprogrammes Kinderschutz fordern, wundere ich mich doch ein wenig über die von Ihnen gesetzte Frist bis zum Ende des Jahres, denn, wenn wir uns ehrlich machen, glaube ich nicht, dass wir in vier Monaten hier diesen Prozess abgearbeitet wissen. Und wenn wir genauso ehrlich bleiben, muss man auch bezweifeln, dass bis dahin neue Erkenntnisse vorliegen. Ich wäre dafür, dass wir zunächst einmal diesen Bericht im Sozialausschuss uns in Ruhe anschauen und uns das genau überlegen, und dann können wir sozusagen auch gern über eine Fortschreibung weiterdiskutieren.
Zum Kinderbeauftragten ist auch schon viel gesagt worden. Auch ich glaube nicht, dass der Kinderbeauftragte effektiv irgendetwas bringt, wahrscheinlich nur Kosten verursacht. Wir haben einen Bürgerbeauftragten, und ich glaube, wenn Sie sich mit den Berichten des Bürgerbeauftragten beschäftigen, werden Sie sehen, dass er auch für die Belange von Kindern einsteht. Wir sollten hier einfach den Bürgerbeauftragten in seiner Arbeit bestärken.
Hinsichtlich Ihrer Forderung, den Bereich „Frühe Hilfen“ und insbesondere das Programm Familienhebammen zu sichern, ist darauf hinzuweisen, dass in der Koalitionsvereinbarung hier ein ganz klares Bekenntnis abgegeben wurde. Das Programm ist ja mit 500.000 Euro auch im Haushalt entsprechend verankert. Weiterhin – und das darf auch nicht vergessen werden – stellen der Bund und die Kommunen auch weitere Fördermittel in diesem Bereich durchaus zur Verfügung. In diesem Zusammenhang wurde zudem ein „Landeskonzept Frühe Hilfen Mecklenburg-Vorpommern 2019 - 2021“ entwickelt, in dem der Istzustand und Entwicklungsziele dargestellt wurden.
Auch zu der psychosozialen Prozessbegleitung haben Sie einiges gesagt, ein zweifelsohne wichtiges Hilfsangebot, welches Opfern und ihren Angehörigen in besonders schweren Fällen Unterstützung bietet. Ich begrüße es daher ausdrücklich, dass vonseiten der Justizministerin nicht nur eine Evaluierung des Programms in Auftrag gegeben wurde, sondern vielmehr auch eine Initiative für
die Justizministerkonferenz angekündigt ist. Im Hinblick auf das Vergütungssystem ist jedoch darauf hinzuweisen, dass die entsprechenden Regelungen bundesgesetzlich festgelegt sind. Insofern können durch das Land aus meiner Sicht hier keine Anpassungen des Vergütungssystems vorgenommen werden.
Meine Damen und Herren, Sie merken also, das Land hat im Hinblick auf die Forderungen des Antrages bereits Maßnahmen im Bereich des Kinderschutzes ergriffen. Es gibt die Kinderschutz-App, es gibt die Kinderschutzhotline. Und auch zu Ihrer Forderung, die Bildungsstätte Schabernack sozusagen finanziell besser auszugestalten, ist festzuhalten, dass wir im Jahr 2019 zusätzlich 100.000 Euro zur Verfügung gestellt haben, über eine halbe Million aktuell sind es in Gänze. Und im Sozialfonds, auch darauf ist die Ministerin eingegangen, wurden bereits weitere Mittel bereitgestellt.
Trotz aller Bemühungen und ergriffenen Maßnahmen kann der Schutz und die Sicherheit von Kindern leider nicht immer gewährleistet werden. Das führen uns die aktuellen, schon beschriebenen Fälle immer wieder vor Augen. Deshalb gilt es, mit aller Entschlossenheit und verfügbaren Mitteln die Maßnahmen im Kinderschutz stetig weiterzuentwickeln. Jedoch halten wir – ich hatte es eingangs bereits erwähnt – die im Antrag der Linksfraktion formulierten Ansätze für nicht zielführend. Auf die Gründe dafür bin ich bereits eingegangen. Und deshalb werden wir den Antrag auch ablehnen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Sehr gerne.
Ja, vielen Dank auch für die Beispiele, die mich aber durchaus auch dazu veranlassen, Ihnen zu sagen, wehret den Anfängen.
Und wenn damit sozusagen auch durch Ihre Beispiele sichergestellt ist, dass hier sozusagen ein Straftatbestand als Verbrechen kategorisiert wird, dann bin ich sehr damit einverstanden und sage Ihnen ganz klar, dann ist es eine richtige Maßnahme. Vor allem habe ich aber – da haben Sie mich wahrscheinlich falsch verstanden – gesagt, dass das Ganze auch natürlich ein politisches Signal ist. Ich glaube, es dient natürlich schon ein wenig der Abschreckung. Und ich glaube, es soll natürlich auch die Gesellschaft ein Stück weit wachrütteln. Und ich sage, allein die Formulierungen, die juristischen Formulierungen, von einem Vergehen zu grundsätzlich einem Verbrechen zu kommen, ist an sich schon ein guter Ansatz. – Vielen Dank!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Debatte – und die Auswertung darf ich ja nun dankenswerterweise vornehmen – hat,
glaube ich, eines gezeigt: dass wir uns in einem Ziel einig sind, dass wir so schnell wie möglich wieder zu einem regulären Schulbetrieb zurückkommen wollen,
und das muss auch das zentrale Anliegen von Politik sein. Und ich glaube, wir haben eine große Lehre neben vielen anderen bereits ziehen dürfen: dass wir die Schulen insgesamt stärken müssen, meine Damen und Herren.
Eine weitere große Lehre ist auch hier schon intensiv debattiert worden, das ist die Frage der Digitalisierung. Wie schaffen wir es eben, digitale Elemente in den Schulbetrieb zu implementieren? Und hier hat das Bildungsministerium, und das hat die Bildungsministerin deutlich gemacht, mit dem Programm „itslearning“ schon einen großen Wurf geschafft.
Und wir haben ja auch, Frau Oldenburg, das haben Sie ja eben gehört, beim Thema „itslearning“, das ist nicht nur eine Prüfung, sondern das findet bereits statt.
Und wir sind dabei,
wir sind dabei, das zu einer vollständigen Anwendung zu bringen, und das ist eine richtige Entscheidung. Und dafür auch noch mal herzlichen Dank an das Bildungsministerium, meine Damen und Herren!
Das Recht auf Bildung ist bereits eingefordert worden, und unsere Aufgabe – und dazu soll der Antrag auch dienen – ist es eben, das hier auch entsprechend sicherzustellen.
Ich will kurz etwas zu den Tests sagen. Ich bin schon ein wenig überrascht, dass ich dann sozusagen, ich habe ja durchaus das Vergnügen, auch in der Rostocker Kommunalpolitik aktiv zu sein, und ich kenne ja auch den einen oder anderen Verantwortlichen in der Verwaltung, auch von Ihrer Partei,
und da habe ich leider sozusagen beim Thema Tests nicht diese Vehemenz festgestellt, um das mal ganz vorsichtig anzudeuten. Deswegen finde ich es schon überraschend, dass hier dann sozusagen von,
von den,
Sie flächendeckende Tests einfordern.
Das wäre mir neu. Das wäre mir wirklich neu, aber gut,
ich lasse mich ja gerne auch von Ihnen eines Besseren belehren.
Aber wie gesagt, wir haben uns das im Gegensatz zu vielen anderen in Neustrelitz mal angeguckt, wie das funktioniert, und ich sage Ihnen auch, das braucht eine gewisse Vorbereitung. Und sich jetzt hier hinzustellen und zu sagen, das muss flächendeckend überall und ganz schnell passieren,
das ist erstens auch, glaube ich, nicht erforderlich. Ich glaube, wir brauchen das, wenn wir es erprobt haben an Modellschulen, und das wird jetzt passieren, dann können wir das auch lokal dann einsetzen, wenn wir feststellen, es gibt wieder ein Infektionsgeschehen an einer Schule, und dann können wir mit diesen Maßnahmen, wenn sie erprobt sind, dann auch sehr gut diese dort dann entsprechend anwenden. So viel vielleicht zu den Tests.
Zur Vorbereitung des, ja, ich sage mal, einigermaßen oder nahezu regulären Schulbetriebs gehört es eben auch, das, was jetzt vielleicht verloren gegangen ist in dieser Phase der Schulschließungen, die leider erfolgen mussten – und ich denke, auch in dem Punkt sind wir uns ja alle einig –, ist entsprechend eine gute Maßnahme, dass wir mit dem Ferienlernprogramm mit 1 Million Euro hier Möglichkeiten schaffen, Lerninhalte nachzuholen und, ich sage mal, Versäumtes entsprechend dann ebenfalls nachzuholen, meine Damen und Herren.
Uns ist ganz wichtig noch gewesen beim Thema Digitalisierung, das möchte ich gerne noch ergänzen, beim Thema „itslearning“, dass es gut ist, dass auch die freien Schulen in diesem Land davon profitieren. Und wir gehen davon aus, dass eben auch die Finanzierung auch an diesen Schulen dann jetzt sichergestellt wird, und auch das ist eine richtige und gute Entscheidung, und wir dürfen nicht vergessen, dass eben neben den öffentlichen staatlichen Schulen es auch eine sehr bunte Trägerlandschaft der freien Schulen gibt, und die müssen wir immer weiter auch im Blick behalten, meine Damen und Herren.
Ja, dann habe ich mir ein paar Notizen gemacht zu den Einlassungen Ihrer Fraktion, der AfD. Gestern durfte ich ja sozusagen schon zum Thema Kita Ihre Einlassungen hören und, ja, da haben Sie ja sozusagen Ihre sozialpolitische Kompetenz unter Beweis stellen können. Heute haben Sie das sozusagen auch im Bildungsbereich, im Schulbereich gemacht. Und ganz bemerkenswert finde ich, dass Sie selbst sogar eingestehen, dass Sie hier nur mit flachen Anträgen aufwarten wollen
und diese dann entsprechend zurückziehen.
Aber sich dann hier hinzustellen und zu sagen, wir wissen alles besser
und es wäre gar nicht notwendig gewesen, die Schulen zu schließen, und ich könnte mich jetzt praktisch selbst zitieren von der Debatte am gestrigen Tag, auch Ihre Fraktion, und ich wiederhole mich da gerne, hat am 13. März gefordert, schließt alle Schulen.
Insofern, Herr Kröger, widerspricht sich das sehr deutlich,
sich hier hinzustellen und zu sagen,
das sei nicht notwendig gewesen.
Ja, also Sie müssen ja mal irgendwo bei einer klaren Linie bleiben.
Die ist bei Ihnen überhaupt nicht erkennbar und deswegen sind Sie auch bei dem Schulthema nicht ernst zu nehmen.
Meine Damen und Herren, wir haben erkennen dürfen, dass Sie hier keinen Plan haben.
Das haben Sie selbst zum Ausdruck gebracht, und insofern können wir das, glaube ich, bei Ihren Einlassungen dabei dann auch bewenden lassen.
Kollege Butzki ist, wie ich fand, sehr gut darauf eingegangen, dass es eben auch bei den Lehrerinnen und Lehrern, dass es wichtig ist, dass die Lehrer an den Schulen sind. Das personelle Problem ist etwas, was uns sozusagen in den letzten Wochen begleitet hat, und auch hier ist die Entscheidung richtig, zukünftig die Lehrerinnen und Lehrer nicht des Alters wegen einfach freizustellen, sondern dass sie über einen Betriebsarzt sozusagen natürlich das Recht haben, aufgrund von Vorerkrankungen dann entsprechend zu Hause zu bleiben. Wir sagen aber auch, die Lehrerinnen und Lehrer haben natürlich auch eine gewisse Verantwortung, um einen größtmöglichen normalen Unterricht sicherzustellen, und ich hoffe einfach, dass wir im kommenden Schuljahr eben über einen größeren Personalkörper sozusagen verfügen können, um eben diesen Schulstart, wie wir ihn uns wünschen, dann entsprechend auch umzusetzen.
Ja, Frau Oldenburg, vielleicht noch ein Hinweis zu Ihrem Änderungsantrag. Natürlich soll das Konzept zum neuen Schulstart stehen, und das haben wir auch mit diesem Antrag zum Ausdruck gebracht. Wir haben die klare Erwartungshaltung, dass das, was Kollege Wildt gesagt hat, dieses Konzept für den regulären Schulbetrieb, dass das natürlich dann auch zum neuen Schuljahr steht. Ich finde, das ist jetzt eine etwas kleinkarierte Debatte, zu sagen, ja, wir möchten das aber etwas vorher.
Natürlich muss das vorher feststehen und es wird auch vorher feststehen. Und Kollege Wildt hat hier angeboten, hier noch vor der Parlamentsbefassung, die wir dann im August wieder haben werden, vielleicht in einem vorgezogenen Bildungsausschuss noch einmal uns über dieses Konzept zu verständigen, um eben auch die Opposition miteinzubinden.
Da liegt es dann am Ausschussvorsitzenden, ob er diese Anregung aufnimmt.
Wir werden uns das dann genau anschauen.
Meine Damen und Herren, auf vieles ist bereits eingegangen worden. Insofern, glaube ich, reicht es, die Botschaft zu senden, stimmen Sie diesem Antrag zu, stimmen Sie dem Antrag zu, um eben nicht nur Rückenwind für die bisherigen Maßnahmen zu geben, sondern um eben sozusagen unser Konzept für einen geordneten Schulstart am 3. August auch entsprechend umzusetzen. Insofern mein letzter Satz: Stimmen Sie zu, und dann
schaffen wir gemeinsam mehr als getrennt! – Vielen Dank!
Herr Kramer...
Herr Kramer...
Unbedingt, unbedingt!
Herr Kramer, vielen herzlichen Dank! Also zunächst darf ich Ihnen sagen,
das, was Sie eingefordert haben, ja, dass man sich das aktuelle Infektionsgeschehen anschaut und dann entsprechend Maßnahmen anpasst oder erweitert, genau das macht die Landesregierung, und das ist hier immer wieder auch betont worden.
Und zum Zweiten, zum Zweiten, Herr Kramer, ich hätte mir eigentlich gewünscht, dass Sie das, was Sie mir hier so herzhaft sozusagen mitgeben wollen, das müssen Sie Ihrem Kollegen Herrn Kröger darlegen. Das müssen Sie ihm einfach mal darlegen, denn der hat nichts anderes gesagt, als Ihrer Position vom 13. März nachhaltig zu widersprechen, nachhaltig zu widersprechen,
indem er meinte, es sei unnötig gewesen, die Schulen zu schließen. Ja? Es sei unnötig gewesen. Er hat sich hier besserwisserisch dargestellt.
Und deswegen würde ich Sie wirklich bitten,
wenn Sie so eine Debatte führen, führen Sie sie zunächst intern,
damit auch wirklich hier irgendwie mal ein klarer Kurs Ihrer Fraktion erkennbar ist!
Vielen Dank!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Die AfD-Fraktion hat sich mal richtig Mühe gegeben: dreizeiliger Antragstext und ein einziger Begründungssatz. Und wie wir jetzt feststellen durften, ist Ihnen der Unterschied zwischen Kita und Kindertagespflegepersonen noch nicht mal geläufig. Ich muss sagen, das unterstreicht wirklich wahnsinnig Ihre sozialpolitische Kompetenz, meine Damen und Herren.
Und so, wie Sie jetzt hier sich hinstellen, ja, und sozusagen die auflagenfreie Öffnung der Kindertagesstätten fordern, haben Sie am 13. März – und, Herr Kramer, hören Sie bitte zu! – in einer Pressemitteilung gefordert, mit Vehemenz, Schulen und Kitas müssen geschlossen werden. Da wollten Sie die Speerspitze der Bewegung sein. Jetzt wollen Sie andererseits Speerspitze der anderen Bewegung sein, meine Damen und Herren.
Und ich kann Ihren Ärger ja verstehen, dass Sie in diesen Tagen nicht wirklich Gehör finden, ja?! Und warum das so ist, hat in der Einbringung der Kollege Förster, finde ich, sehr gut dargestellt. Aber, meine Damen und Herren, die populistischen Anträge, die Sie hier stellen, die werden nicht helfen, von Ihrer aktuellen Bedeutungslosigkeit abzulenken und auch von Ihren internen Machtkämpfen. Ich sage Ihnen ganz klar, konstruktive Oppositionsarbeit sieht wirklich anders aus.
Eines will ich feststellen: Die CDU-Fraktion will genauso wie alle, wie die Koalition insgesamt und natürlich auch das Ministerium, so schnell wie möglich zu einem auflagefreien Regelbetrieb zurückkommen, zum Wohle der Familien, aber das muss mit Verantwortung passieren und nicht mit Sozialpopulismus.