Thomas Schwarz

Sitzungen

7/13 7/38 7/51 7/72 7/98 7/104

Letzte Beiträge

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen! Meine Herren! Ich kann mich den Reden von Herrn Ehlers und auch von Herrn Koplin vollumfänglich anschließen, mit all den Kritiken, die da drin sind. Gestatten Sie mir trotzdem noch ein paar Worte.
In seinen 60 Sitzungen hat der Parlamentarische Untersuchungsausschuss insgesamt 56 ZeugInnen vernommen und drei von ihnen mehrfach. Dabei wurden Zeugen vollständig aus allen für die Untersuchung relevanten Bereiche vernommen, namentlich aus den Bereichen des Landesrechnungshofes, der Wohlfahrtsverbände, des Landesamtes für Gesundheit und Soziales, des Sozialministeriums und nicht zuletzt die Ministerinnen.
Thema „Steuerfunktion des Landes“
Entgegen der Auffassung des Landesrechnungshofes im Landesfinanzbericht 2015 ist das Sozialministerium seiner Steuerungsfunktion in hinreichendem Maße nachgekommen.
Als Steuerungsinstrument beziehungsweise als Ausgangspunkt dieser Steuerung dienten insbesondere die sogenannten bereits erwähnten Freitagsgespräche. Dort hat das Ministerium zu anstehenden Aufgaben, zu auftretenden Problemen beziehungsweise geplanten Änderungen in der Förderung offen mit den LIGA-Vertretern kommuniziert. In den Zeugenvernehmungen wurde durch die Landesregierung die Erstellung von Richtlinien als ein weiteres Steuerungsinstrument benannt. Durch das Sozialministerium wurden dem Gesetzgeber verschiedene strukturelle Änderungsvorschläge für die Haushalte 2010/11 und 2012/13 unterbreitet. Mit den entsprechenden Haushaltsbeschlüssen hat der Gesetzgeber die finanziellen Steuerungsmöglichkeiten der Landesregierung in der Förderung der freien Wohlfahrt gestärkt.
„Verwendung von Landesmitteln“
Es ist klar, und es betrifft ja nicht nur die Wohlfahrt, wenn irgendwo Gelder nicht richtig eingesetzt werden oder falsch eingesetzt werden, werden diese Gelder selbstverständlich zurückgefordert.
Und eins noch mal, Herr de Jesus Fernandes: Der AWOKreisverband Müritz
hat während des gesamten Untersuchungszeitraums keinerlei Fördermittel vom Land erhalten.
„Transparenzinitiative Wohlfahrtsgesetz“
Der Transparenzinitiative des Sozialministeriums sind alle Landesverbände beigetreten. Und damit wurde sichtbar dokumentiert, dass auch die LIGA selbst für mehr Transparenz und Vertrauen der Wohlfahrtspflege eintreten möchte. Schließlich verabschiedete der Landtag Mecklenburg-Vorpommern auf Vorschlag der Landesregierung Ende des Jahres 2019 das Wohlfahrtsfinanzierungs- und -transparenzgesetz und stellt damit die Förderung auf eine neue Grundlage.
Ich bitte um Zustimmung zur Beschlussempfehlung und möchte mich auch noch mal namens meiner Fraktion natürlich bei dem Ausschussvorsitzenden recht herzlich bedanken ‒ und beim Ausschusssekretariat ‒
für seine kompetente, souveräne Ausschussführung. Und das war bestimmt nicht einfach, denn Herr de Jesus Fernandes hat immer wieder versucht, diesen Einsetzungsbeschluss zu unterlaufen, und dem musste natürlich dann auch Herr Schulte rigoros entgegentreten. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr de Jesus Fernandes, es ist ja nicht einfach. Sie stellen sich hier als der einzige Chefaufklärer hin, als einziger.
Also ich war auch enttäuscht gewesen, was Sie hier vorgebracht haben, keine Substanz. Sie konnten nicht das beweisen, was Sie eigentlich beweisen wollten, dass Landesmittel hier rechtswidrig eingesetzt worden sind. – Danke schön!
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen! Meine Herren! Der Konversionsbericht 2018 ist uns zugeleitet worden. Ich will mich aber nicht allein auf diesen Konversionsbericht jetzt heute oder drüber reden, sondern wer das aufmerksam verfolgt hat und die ganzen Konversionsberichte hintereinanderlegt, weiß, wie erfolgreich die Konversion in MecklenburgVorpommern verlaufen ist. Aber es hat natürlich auch eine Ursache, warum es so ein Erfolg wurde. Es gibt ja das Sprichwort: „Der Erfolg hat viele Väter. Der Misserfolg hat nur einen.“ In diesem Falle trifft es zu, dass er viele Väter hat.
Und Konversion begann ja nicht erst mit meinem Eintritt in den Landtag 2002, sondern bereits in den frühen 90er-Jahren. Ich würde gerne mal heute Bilanz ziehen über die Konversion in Mecklenburg-Vorpommern, denn viele im Landtag, oder es gibt noch 13/14 Abgeordnete, die die Konversion damals miterlebt haben, aber es sind ja viele neu hinzugekommen. Die Konversion begann ja bereits in den 90er-Jahren, in den frühen 90er-Jahren mit dem Abzug der sowjetischen Streitkräfte. Und dann gibt es eine Unterrichtung der Landesregierung von 2005, die da sagt, es wurden 65.000 sowjetische Soldaten und 34.000 Zivilangestellte hier abgezogen. Das heißt, da wurden 15.000 Hektar Fläche freigezogen, davon 11.000 Hektar militärisches Übungsgelände, und 200 Liegenschaften übernahm der Bund. Und 118 Liegenschaften hinterlassen umfangreiche Altlasten, wo es dann zu 2.690 Verdachtsfällen kam der Umweltverschmutzung. Das kennen wir ja, dass die sowjetischen Streitkräfte nicht so zimperlich waren.
Aber ab 2002, wo ich in den Landtag eingezogen bin, waren bereits 2001 die Bundeswehrstrukturreform und 2004 die nächste Bundeswehrstrukturreform ausgesprochen worden. Und von dem Tage an war es kein reines ostdeutsches Problem mehr, sondern es war ein gesamtdeutsches Problem, weil alle Bundesländer davon betroffen sind. Ich möchte hier noch mal anführen und mich noch mal bedanken im Nachhinein beim Ministerpräsidenten Harald Ringstorff, der sich bei der Strukturreform eingebracht hat, dass Mecklenburg-Vorpommern
bei diesen beiden Strukturreformen nur mit einem blauen Auge davongekommen ist
und wir trotzdem die zweithöchste Stationierungsdichte hatten in Deutschland.
Um das noch mal plakativ darzustellen, was dann passierte, dass man erst mal ein paar Zahlen im Kopf hat, möchte ich an zwei Beispielen mal dokumentieren, was für eine Herausforderung es an die kommunale Ebene war, mit diesem Problem umzugehen:
Das Erste, Stavenhagen/Basepohl zum Beispiel, da war eine Helikopterbasis. Das war die Lützow-Kaserne, Panzer-Flugabwehr, Kanonenregiment und Instandsetzungsbataillon Kaserne Mecklenburgische Schweiz und Start- und Übungsplatz, eine Gesamtfläche von 470 Hektar, 120 Gebäuden, 85.000 Quadratmeter Nutzfläche. Das war natürlich eine Herausforderung oder ist eine Herausforderung an die Gemeinde, wie geht sie mit diesem Problem um.
Und das Zweite ist – ich bin ja nun Bürgermeister in Demen gewesen von 1999 bis 2014 –, auch Demen war eine Konversionsgemeinde. Wir hatten noch 1990 2.000 Soldaten in der Warnow Kaserne bis 1991. Die wurden dann reduziert 1995 auf 500 Dienstposten und danach weiter auf 340. Und danach wurde diese geschlossen.
Was das bedeutet für die Gemeinde, kenne ich aus eigenem Erleben. Wir hatten dort oben einen Ziolkowskiring mit 300 Wohnungen, in denen die Offiziere und Soldaten gewohnt haben, 300 Wohnungen, 2.000 Soldaten mit allen Konsequenzen aus dem FAG, das heißt, weniger Steuereinnahmen, die wir hatten. Und auch die Ausgleichszahlungen des Bundes waren weg. Und was dann schlimm war, das kennen wir ja auch zuhauf, ist, dass diese Plattenbauten nachher dann verkauft worden sind vom Bund. Es kamen windige Investoren, zumeist aus dem Westen, die nur das Geld herausgezogen haben, nichts saniert, nichts reingesteckt haben, Instandsetzung. Und was passierte, war dann gewesen, dass dann eine Abwanderung einsetzte in meiner Gemeinde, die die Bevölkerung von knapp 2.000 nahezu halbiert hatte. Mit so etwas muss man umgehen.
Als ich einzog in den Landtag, kam Peter Ritter auf mich zu und sagte, du bist betroffen von der Konversion, lass uns gemeinsam etwas tun. Und ich sage hier ganz deutlich, wir haben einiges bewegt. Ich erinnere mich noch an die erste Konversionskonferenz in Stavenhagen. Die war sehr chaotisch gewesen. Die Parlamentarische Staatssekretärin aus dem Bundesverteidigungsministerium war damit völlig überfordert gewesen.
Wir haben eine Reihe von Veranstaltungen durchgeführt. Was ganz wichtig war vom Land, und da gucke ich mal Richtung Wirtschaftsminister, war die Gründung einer IMAG. Die IMAG war gegründet worden 2001 und beim Innenministerium angesiedelt, wurde aber dann richtigerweise – es war eine gute Entscheidung – an das Wirt
schaftsministerium angesiedelt. Ab 2002 war das fest in der Hand. Da möchte ich das erste Lob mal loswerden mit der IMAG. Am Anfang war es stotterlich, aber dann hatte sich das eingepegelt. Die IMAG war dafür da, sich um die Konversionsgemeinden zu kümmern. Und das hat – und da nenne ich nur Herrn Abteilungsleiter Frey mit seinen Mitarbeiterinnen mal lobend –, das muss man mal feststellen, wunderbar geklappt. Und Herr Frey ist nicht der typische Beamte. Herr Frey hat nie gefragt, was nicht geht. Herr Frey ist gleich offensiv geworden und hat erklärt, wie es geht. Und wenn man diese IMAG dann besucht hat, hat man gemerkt, Stück für Stück hat das Fuß gefasst und zum Erfolg geführt. Und dafür noch mal recht herzlichen Dank!
Ich möchte aber auch noch einen ganz wichtigen Mann, der eine ganz entscheidende Rolle gespielt hat in der Legislatur von 2002 bis 2006, noch einmal erwähnen, und das ist der Hartmut Röder von der GKU Berlin. Das war dieser Mann gewesen, der die Gemeinden begleitet hat, die Machbarkeitsstudie. Er war der Fachmann für Konversion gewesen. Er hat auch in meiner Gemeinde eine Machbarkeitsstudie erstellt. Und auch diesem Mann haben wir es zu verdanken, denn die Idee der Konversionspartnerschaft, die kam nämlich von Herrn Hartmut Röder, die Idee.
Ich freue mich natürlich, dass es uns gelungen ist, Peter Ritter und wir gemeinsam, diese Idee in den politischen Raum zu tragen, die dann 2006 im Januar, ich sage mal, in einer wirklich feierlichen Form nachher zur Unterschrift einer Konversionspartnerschaft geführt hat, eine Konversionspartnerschaft, die unterschrieben worden ist von Dr. Harald Ringstorff, von der Wehrbereichsleitung Nord, von der BImA und von den Kommunen. Nun ist das Papier das eine, es mit Leben zu erfüllen, ist das andere. Aber ich glaube, es ist uns gelungen, dies mit Leben zu füllen. Und ich bedanke mich noch einmal ausdrücklich bei Peter Ritter. Wir haben von 2002 bis 2006 wunderbar zusammengearbeitet und haben etwas erreicht.
Wenn ich für mich mal so ein Fazit ziehe für 2006 und frage, was hast du denn jetzt erreicht, war das eine die Konversionspartnerschaft, und das andere war, ganz erstmalig keine Schulden aufgenommen. Das war für mich das Prägende in dieser Zeit gewesen.
Ich möchte jetzt noch mal darauf eingehen und mal gucken in Richtung Koalitionspartner. Das finde ich richtig klasse, dass das Thema Konversion hier in der Großen Koalition genauso erfolgreich fortgesetzt worden ist. Dafür bedanke ich mich natürlich bei dem Koalitionspartner. Und ich bedanke mich bei Harry Glawe, der sich mit seinem ganzen Gewicht,
Moment, Entschuldigung, mit seinem ganzen politischen Gewicht für die Konversion starkgemacht hat.
Sorry!
Okay, beides stimmt.
Alles klar!
Wir haben ja viele Fördertöpfe. Ich möchte sie nicht alle aufzählen, Sie können das ja selbst nachlesen in den ganzen Berichten. Aber eines ist schon bemerkenswert: Die Entscheidung der Entscheidungsträger, die Fördermittel nicht nur auf Konversionsflächen auszutragen, war eine richtige, denn die Konversionsfläche ist das eine. Aber du hast ja Strukturwandel in der Gemeinde, und da sind ja gerade viele Städtebaufördermittel, in Höhe von 1,4 Milliarden Euro von 1991 bis heute, hineingeflossen. Das ist eine ganz beachtliche Zahl.
Ich möchte mal zitieren vom 14. Januar 2009 im Wirtschaftsausschuss. Da gab es einen Antrag der LINKEN: „Rahmenbedingungen für Konversion weiter ausbauen“.
Übrigens, das muss ich auch mal sagen: Ich weiß ja, dass der Koalitionspartner bei der Großen Koalition Probleme hatte mit LINKEN-Anträgen. Und wenn ich mich richtig erinnere, lieber Peter Ritter, war es ein LINKEN-Antrag zur Konversion, der durchgegangen ist.
So, ich möchte gerne mal jetzt den GKU, diesen Vertreter, nämlich Hartmut Röder mal zitieren. Der sagte: „Grundsätzlich könne festgestellt werden, dass Mecklenburg-Vorpommern zu den wenigen Ländern mit einem praktikablen und wirksamen Instrumentarium für Konversionsmaßnahmen gehöre. Diese Instrumente seien bis Anfang 2006 in einem langen Diskussionsprozess mit Kommunen und Landesressorts, Bund und Bundeswehr geschaffen worden. Auf dieser Grundlage, insbesondere auch der gewachsenen Kompetenz der BImA sei ein großer Teil der Konversionsflächen aus der ersten und zweiten Konversionsrunde in den letzten drei Jahren konvertiert worden. Man könne einen guten Zwischenstand konstatieren. Es bestehe eine hohe Konversionsdynamik, um die andere Länder Mecklenburg-Vorpommern beneiden würden. … Konversion werde in Mecklenburg-Vorpommern als Strukturpolitik realisiert und sei damit wichtigste Strategie für die Umnutzung der Flächen sowie für die Schaffung von Arbeitsplätzen.“ Zitatende.
Wir hatten ja auch, lieber Dietmar – Noch nicht da? – Eifler, wir hatten ja noch eine Anhörung zum Konversionsbericht 2017. Und da möchte ich ein Zitat von WolfDieter Ringguth,
Bürgermeister der Gemeinde Rechlin, wiedergeben: Er „führt aus, die Kommunen betrachteten die Konversion im Land als Erfolgsgeschichte. … Die Rahmenvereinbarung, die seinerzeit zwischen dem Land, dem Bund, der Bundeswehr und den damaligen Standortkommunen abgeschlossen worden sei, sei ein Glücksfall für Mecklenburg-Vorpommern gewesen. … Er dankt“ – deswegen habe ich mich jetzt nicht, Eigenlob stinkt ja – „den Abge
ordneten Thomas Schwarz und Peter Ritter, die sich im Jahr 2006 in besonderer Weise für dieses Thema eingesetzt hätten, sowie der Landesregierung und allen weiteren Beteiligten.“
Und da es natürlich verdächtig sein könnte, Wolf-Dieter war mal hier PGF der CDU-Fraktion gewesen,
mache ich mal noch ein Zitat von Raymund Karg von der BImA, der den Prozess auch über Jahre begleitet. Er erklärt, dass die „Grundlage für eine erfolgreiche Konversion die partnerschaftliche Zusammenarbeit vieler Beteiligter (sei) … Die aktuelle Phase der Konversion habe 2006 mit dem Abschluss der Konversionsvereinbarung begonnen. Hieran maßgeblich beteiligt gewesen seien Hartmut Röder …“ – erwähnte ich bereits schon – „und die Abgeordneten Thomas Schwarz und Peter Ritter. Hartmut Röder sei der ,Katalysator‘ für den Abschluss der Konversionsvereinbarung gewesen, die die erste Konversionsvereinbarung in Deutschland und bis heute die einzige Vereinbarung auf Landesebene sei. Mit der Interministeriellen Arbeitsgruppe,“ – da bin ich auch schon – „in der alle an der Konversion Beteiligten vertreten seien, werde der Konversionsprozess erheblich verbessert.“ Ende des Zitats.
Ich glaube, dass dieses in aller Kürze Vorgetragene noch mal unterstreicht, wir können nur partnerschaftlich. Dank an die BImA, Dank an die Bundeswehr, die immer Hilfe angeboten hat, Dank an das Ministerium und Dank an die Kommunen, die ich hier ausdrücklich noch mal lobe, denn für die Kommunen war es eine wahnsinnige Herausforderung und sie waren die Initiatoren gewesen, dass es auch zur Konversionspartnerschaft gekommen ist. Peter, noch mal recht herzlichen Dank! – In diesem Sinne bedanke ich mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen! Meine Herren! Der Landtag soll eine Bundesratsinitiative ergreifen. In der Begründung schreibt die Fraktion – und Frau Rösler ging schon zum Teil darauf ein –: „Aus heutiger Sicht sind die daraus resultierenden volkswirtschaftlichen Effekte sowohl positiv als auch negativ, wobei die negativen Effekte so signifikant sind, dass zumindest die steuerliche Begünstigung nicht mehr zu rechtfertigen ist.“ Das Ziel der Änderung dieses Paragrafen war ja, die Veräußerungsgewinne aus einer Beteiligung an einer inländischen Kapitalgesellschaft denen aus der Beteiligung an einer ausländischen Kapitalgesellschaft gleichzustellen und somit den Standort Deutschland für die Kapitalgesellschaft mit Beteiligung an anderen Kapitalgesellschaften attraktiv zu machen. Das schien aus damaliger Sicht sinnvoll, was der Antragsteller ja auch bestätigt.
Nach den Ausführungen des Finanzministers, die durchaus noch einmal deutlich und nachvollziehbar waren, lehnen wir diesen Antrag ab. – Danke schön.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen! Meine Herren! Die Schwierigkeit bei diesem Antrag ist, der Antragsteller könnte recht haben oder auch nicht. Allerdings ist die Situation nicht so dramatisch schlecht, wie es der Antragsteller
beschreibt. Gerade hinsichtlich der Investitionstätigkeit der KMU im Verhältnis zu den jeweiligen Beschäftigungszahlen liegen die KMU in Mecklenburg-Vorpommern zwei Plätze über dem Bundesdurchschnitt. Der Anteil der investierten KMU liegt zwar mit 38 Prozent – du hast es ja schon gesagt – unter dem Bundesdurchschnitt, dies muss allerdings nicht zwangsläufig mit den Thesaurierungsbedingungen zu tun haben, sondern kann auch eine Möglichkeit für eine fehlende Investitionstätigkeit sein.
Ebenfalls stellt sich die Frage, ob der Paragraf 34a des Einkommensteuergesetzes in seiner bestehenden Ausgestaltung überhaupt für kleine und mittlere Unternehmen geeignet ist, wie dann die Kleine Anfrage von euch über die thesaurierten Gewinne von 2008 bis 2017 auf die Kleinen beschreibt. Langer Rede kurzer Sinn: Um Klarheit zu erlangen, überweisen wir das ebenfalls in den Finanzausschuss und würden uns dann freuen über ein Expertengespräch – Steuerexperten oder Bundestagsabgeordnete –, also alles, was Sinn und Verstand macht, reinzuholen an Experten. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine Damen! Meine Herren! Es wurde zu diesem Thema bereits sehr viel gesagt. Die Ausführungen der Ministerin Drese waren ja umfangreich und deswegen auch nachvollziehbar, warum wir diesen Antrag ablehnen werden.
Ich möchte meinen Beitrag heute darauf beschränken, einfach mal Danke zu sagen, Danke an die Frauen und Mütter, die einen unschätzbaren Beitrag in unserer Gesellschaft leisten, wenn man bedenkt – und da gucke ich mal Richtung AfD, Ihr Frauenbild ist ein ganz anderes, das ist Ihr gutes Recht –, dass Frauen den Haushalt machen, dass die Frauen die Kinder erziehen und dass Frauen dann noch beruflich tätig sind, auch im Ehrenamt. Ich kenne viele Frauen, die ehrenamtlich tätig sind. Zum Beispiel gibt es ganz tolle Feuerwehrfrauen – Ralf, das kannst du mir bestätigen –, die ihren Mann stehen
und zum Teil besser stehen als Männer.
Hallo!
Und ich möchte schließen mit: Die Frauen sind die wahren Heldinnen des Alltages.
Danke schön.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen! Meine Herren!
Herr Wildt, Sie bringen mich wieder in die Bredouille. Eigentlich ist ja alles gesagt, aber mein finanzpolitischer Sprecher hat mich beauftragt, diese Rede eins zu eins hier Ihnen rüberzubringen,
und dem komme ich natürlich nach, meinem hoch geschätzten Kollegen Tilo Gundlack.
Mit dem vorliegenden Antrag wird die Landesregierung aufgefordert, einen Beteiligungsbericht über die vom Land gehaltenen Unternehmensbeteiligungen zu erstellen. Der Bericht soll alle zwei Jahre aktualisiert und im Wirtschafts- und im Finanzausschuss beraten werden. Es
wird gefordert, dass die Darstellung der relevanten Daten entsprechend den Jahresabschlussberichten der Unternehmen erfolgen soll. Es sollen auch die Erträge zugunsten des Landes sowie die Belastungen des Landeshaushaltes durch Defizite dargestellt werden. Diese Forderung ist richtig und sinnvoll.
Was Sie als Abgeordneter der BMV nicht wissen können, ist, dass wir über eine geeignete Darstellung der Wirtschaftsdaten der Beteiligungen des Landes bereits in der vergangenen Legislatur mit dem Finanzministerium diskutiert haben. Die Landesregierung arbeitet schon an einem Beteiligungsbericht, der noch in diesem Jahr veröffentlicht werden soll. Wir haben es gehört, und wie gesagt, es kann zu Dopplungen kommen.
Nach Aussage des Finanzministeriums liegt der Beteiligungsbericht für die Geschäftsjahre 2014 bis 2016 bereits im Entwurf vor und wird derzeit um die Angaben zur Vergütungstransparenz ergänzt. Zur Erinnerung: Mit dem Vergütungstransparenzgesetz aus der 6. Wahlperiode haben wir die Offenlegung der Bezüge der Geschäftsleitungen bei Unternehmen in der Rechtsform an der landesunmittelbaren juristischen Person des öffentlichen Rechts in Mecklenburg-Vorpommern beschlossen.
Von der Landesregierung sind turnusmäßige Berichte geplant. Der Bericht wird mindestens alle im Antrag geforderten Angaben enthalten. Besondere Auswirkungen auf den Haushalt werden bei den einzelnen Unternehmen dargestellt, Angaben darüber hinaus können dem Haushaltsplan entnommen werden. Bisher sind auch immer im Gesamtplan jedes Doppelhaushaltes in den Anlagen 1 und 2 alle privatrechtlichen und öffentlichrechtlichen Beteiligungen dargestellt – jeweils mit der Bezeichnung, dem jeweiligen Stammkapital und der Angabe in Prozent über den vom Land gehaltenen Anteil an Unternehmen. Mecklenburg-Vorpommern ist an 40 privatrechtlichen und 8 öffentlich-rechtlichen Unternehmen in unterschiedlichsten Anteilsverhältnissen von 0,41 Prozent bis 100 Prozent beteiligt.
Auch digital sind die Beteiligungen auf der Internetseite der Landesregierung einsehbar. Durch eine Verlinkung kann jeder Nutzer die Homepage des Unternehmens ansehen. Beispielsweise findet sich auf der Homepage der DEGES, Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH, der komplette Jahresbericht des Unternehmens mit allen relevanten Daten. In diesem Bericht ist auch der Beschluss der Geschäftsführung nachzulesen, wie mit den Jahresüberschüssen zu verfahren ist.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir können also den Antrag guten Gewissens ablehnen und auch den Änderungsantrag. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen! Meine Herren! Im Grundsatz sind wir ganz dicht beieinander, Herr Holter.
Moment!
Moment!
Auch der SPD ist nicht daran gelegen, die wichtigen Regelungen des Arbeitszeitgesetzes aufzuweichen.
In der auch bei uns im Land insbesondere von DEHOGA und Nordmetall angeschobenen Diskussion zu mehr Flexibilität bei der Ausgestaltung der Arbeitszeit haben wir uns entsprechend zurückgehalten. Wir sehen uns als Politiker an dieser Stelle auch als die falschen Ansprechpartner. Wenn es darum geht, die Ausgestaltung von Arbeit mit denen zu besprechen, die von diesen Änderungen betroffen sind, sind die Gesprächspartner der Arbeitgeberverbände ganz klar die Gewerkschaften.
Es wäre unserer Ansicht nach auch falsch, aus speziellen Lagen heraus, wie im Hotel- und Gaststättengewerbe, generell das Arbeitszeitgesetz anzufassen, denn dann müssten wir an anderer Stelle wieder bestimmte Berufsgruppen ausschließen. Ich erinnere daran: LkwFahrer, Busfahrer, Krankenschwestern. Aber es läuft darauf hinaus, wenn man die nachvollziehbare Forderung des DEHOGA nach einer Arbeitszeitverdichtung am Wochenende umsetzen würde. Es gibt im Hinblick auf große Volksfeste – als Beispiel –, bei denen auch eine Arbeitszeitverdichtung auf wenige Tage stattfindet, Urteile, dass diese Volksfeste nicht dazu geeignet sind, Ausnahmen bei der täglichen Höchstarbeitszeit zuzulassen, im Gegenteil: Gerade Volksfeste oder Hochzeiten und Geburtstagsfeiern sind in einem gewissen Maße technisch planbar.
Natürlich kann immer etwas dazwischenkommen, natürlich kann eine überschreitende Arbeitszeit von acht Stunden erforderlich sein, aber genau das ist heute schon problemlos möglich. Problematisch wird es nur, wenn ich die regulär mögliche Arbeitszeit bereits bis zum Maximum ausreize und dann etwas dazwischenkommt.
Wir als SPD-Landtagsfraktion stehen für den Anspruch „gute Arbeit“. Wir Sozialdemokraten verbinden damit nicht nur die Forderung nach einer guten Entlohnung von Arbeit, sondern auch die Forderung nach guten Rahmenbedingungen von Arbeit.
Sie haben es richtig angesprochen, es ist inzwischen allgemein bekannt, dass bei der Frage der Realisierung von Kinderwunsch zum Beispiel neben den Punkten „befristete Beschäftigung“ und „geringer Lohn“ vor allem auch die Frage der Arbeitszeiten ein Faktor ist, der junge Paare daran hindert oder auch nicht, Kinder zu bekommen. Wir brauchen keine Diskussionen über noch flexiblere Arbeitszeiten, wir brauchen auch keine Gesetzesänderung, denn vieles ist – Sie sprachen es an – mit den Gewerkschaften gemeinsam heute schon möglich. Wir lehnen den Antrag ab. – Danke.