Bodo Räke

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Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es geht in dem CDU-Antrag vor allem um
die Beteiligung des Landes an den Kosten für die Entsorgung gefallener Rinder. Ich möchte betonen, dass es gesetzlich klar geregelt ist: Für die Entsorgung von SRM-Tierkörpern ist der Eigentümer zuständig. Ich möchte aber ganz klar sagen: Auf diese rein juristische Position wollen wir uns nicht zurückziehen. Wir wollen helfen, und zwar insbesondere vor dem Hintergrund, dass auch die anderen Bundesländer aktiv sind, etwas unternehmen und in vielfältiger Weise und in verschiedenen Formen behilflich sind.
Es ist sicherlich so, dass wir als Agrarland Nummer eins nicht hintenanstehen können und uns klein machen. Das wollen wir nicht.
Wir können uns ganz gewiss auch nicht auf die Position zurückziehen, dass irgendwann - ich hätte beinahe „weiß der Henker, wann“ gesagt - auf europäischer Ebene hierzu eine gesetzliche Regelung getroffen wird. Wir müssen jetzt etwas unternehmen. Ich möchte aber auch betonen - das hat der Kollege Ehlen, wenn ich das richtig gehört habe, vergessen zu sagen -: Wir haben gehandelt, und zwar in harten Zeiten. Herr Beckmann hat vorhin von leeren öffentlichen Kassen gesprochen. Wir haben in diesem Bereich im Jahr 2001 und in der ersten Hälfte 2002 etwas getan. 2001 haben wir etwa 10 Millionen DM bereitgestellt.
- 8 Millionen, na gut. - Das sind die 50 %, die das Land in Absprache mit der Tierseuchenkasse aufgebracht hat. In der ersten Hälfte des Jahres 2002 hat das Land 2,3 Millionen Euro zur Verfügung gestellt.
Es geht jetzt - das ist gesagt worden - um das zweite Halbjahr 2002. Die CDU-Fraktion fordert die Landesregierung auf, noch einmal 2,3 Millionen Euro bereitzustellen. Meine Damen und Herren, ich kann mir einen kleinen Hinweis nicht verkneifen: Die CDU-Fraktion stellt zwar den Antrag, 2,3 Millionen Euro bereitzustellen. Es wird aber leider nicht gesagt, woher man das Geld nehmen soll. Das Problem ist nun - -
- Wohin ist klar, aber woher.
- Ja, ja. - Ich empfinde das jedenfalls so. Es ist das gute Recht einer Opposition, Forderungen zu stellen, auch finanzieller Art. Wir als Vertreter der Fraktion, die die Regierung stützt, sind allerdings in der unangenehmen Situation, dass wir, wenn wir dem zustimmen, das Geld irgendwoher nehmen müssen. Wir müssen aufzeigen, woher wir die 2,3 Millionen Euro nehmen. Das soll kein Vorwurf sein. Es ist das gute Recht der Opposition,
schneidige Forderungen zu stellen und nicht darüber nachzudenken, woher man das Geld nimmt.
Meine Damen und Herren, im zweiten Punkt des Antrags wird die Landesregierung aufgefordert, die BSE-bedingten Kosten für die Landwirtschaft zu senken. Das ist ein kleines Stück politischer Lyrik. Selbstverständlich ist eine Landesregierung immer aufgefordert, Kosten zu senken. Das haben wir in der Vergangenheit getan und werden das im Rahmen unserer Möglichkeiten auch in der Zukunft tun.
Ich möchte zum Schluss kommen. Es ist klar - das will ich deutlich machen -, dass wir uns bemühen wollen, den Rinderhaltern, der Landwirtschaft in Niedersachsen in diesem Punkt zu helfen. Lassen Sie uns den Antrag der CDU in aller Ruhe, wie es unsere Art im Landwirtschaftsausschuss ist, beraten und nach Lösungen suchen. Ich bin sicher, wir werden auch in diesem Fall eine Lösung finden, sodass wir uns im Sinne der Landwirtschaft bewegen. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit und hoffe auf eine gute, sachliche, kühle und ruhige Beratung.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es war eine lange, geduldige Arbeit, die heute ihren Abschluss findet. Wir von der Landund Forstwirtschaft sind, so meine ich, recht zufrieden mit uns, denn nach dem Jagdgesetz vor einigen Monaten beschließen wir in dieser Legislaturperiode ein weiteres wichtiges Gesetz. Aus drei alten Gesetzen von 1961, 1978 und 1984 haben wir ein zeitgemäßes und nach vorne gerichtetes Niedersächsisches Landeswaldgesetz gemacht. Dabei haben wir uns miteinander viel Mühe gegeben, denn, meine Damen und Herren, bei uns im Agrarausschuss ist es gute Übung, dass wir in der Sache immer wieder den Konsens suchen,
vielleicht auch, damit das Gewicht der Land- und Forstwirtschaft im Plenum immer wieder deutlich wird. Wir haben es geschafft, bei dem neuen Waldgesetz mit einer Zunge zu sprechen, d. h. SPD, CDU und Grüne beschließen dieses Gesetz gemeinsam, und wir tun das, ohne dabei faule Kompromisse geschlossen zu haben. Meine Damen und Herren, das ist sicherlich ein schönes Ergebnis, allerdings mit der Folge, dass die Medien wahrscheinlich gelangweilt darüber hinweggehen werden, denn wir streiten uns nicht, es gibt keine polemischen Attacken. Was soll man also groß darüber berichten? Das ist aber für uns nicht entscheidend, sondern entscheidend ist, dass wir heute ein gutes Gesetz auf den Weg bringen, ein Gesetz, das für die gute Entwicklung der niedersächsischen Wälder ein Gewinn sein wird, und zwar der Staatswälder und der privaten Wälder.
Meine Damen und Herren, bei unseren Beratungen hatten wir immer drei große Ziele im Auge.
Erstens. Die nachhaltige Forstwirtschaft soll weiterentwickelt werden und sich ungestört weiterentwickeln können.
Zweitens. Der Wald soll auch weiterhin der gesamten Bevölkerung nützen, z. B. zur Erholung, als Wasserspeicher und in vielfältiger anderer ökologischer Hinsicht. Das haben wir meines Erachtens hinbekommen.
Drittens. Meine Damen und Herren, wahrscheinlich ist es fast ein Insiderwissen und der Öffentlichkeit kaum bekannt, dass es nicht nur den staatlichen Wald gibt, der der Allgemeinheit, also uns allen gehört, und von dem der Durchschnittsbürger sagt: Das ist mein Wald, und in diesem Wald kann ich machen, was ich will und was ich für richtig halte. - Wer weiß schon - auch vielleicht hier im Plenum -, wie viele Privatwaldbesitzer, wie viel Privatwald es gibt? Die Privatwaldbesitzer sind ja ganz normale Leute. Denen gehören die Bäume und der Boden, auf dem die Bäume wachsen, so wie uns unser Auto und unser Fahrrad gehören. Ich weiß nicht, ob das allen bekannt ist. Ich habe manchmal den Eindruck, dass das nicht allen bekannt ist. Hier ist es natürlich allen bekannt; das möchte ich zugestehen. Die Frage lautet: Wie viel Privatwald gibt es? Diese Zahl ist hier natürlich bekannt. Ungefähr 60 % des niedersächsischen Waldes sind Privatwald. Selbstverständlich darf
auch dieser Wald jederzeit von jedem begangen und genutzt werden.
Meine Damen und Herren, diese Privatwaldbesitzer wollten und wollen wir nicht alleine lassen. Das heißt, wir haben auch sie bei unseren Beratungen, Frau Somfleth, immer im Auge behalten. Die Privatwaldbesitzer sind seit vielen Jahren in einer schwierigen Situation. Auf der einen Seite darf jeder kostenlos ihren Wald betreten, und auf der anderen Seite haben sie große Probleme, mit dem Holz, mit dem Wald Geld zu verdienen, also mit einem Wald, in den sie, wenn sie ernsthaft damit arbeiten, immer wieder Geld investieren müssen.
Meine Damen und Herren, das waren die drei wichtigen Generallinien, die bei unseren Beratungen immer eine Rolle gespielt haben.
Zum Schluss möchte ich zu zwei Punkten eine kurze Anmerkung machen, die im Zuge der Gesetzgebungsberatung mehr oder weniger heftig auch öffentlich diskutiert und debattiert wurden. Zum einen geht es um die Frage, ob noch jederzeit jeder ungehindert unseren Wald betreten darf, also um § 24 des Waldgesetzes. In diesem Bereich gab es Probleme, die uns veranlasst haben, sorgfältig darüber nachzudenken. Es gibt nämlich Leute, die das Interesse haben - aus welchen Gründen auch immer -, nachts in den Wald zu gehen und sich vom Pfad - ich will nicht sagen „vom Pfad der Tugend“ - wegzubewegen. Sie stolpern zwischen den Bäumen herum und verunglücken. Sie tun sich dann einen Schaden an, wenden sich an den Waldbesitzer und inszenieren große Prozesse. Das alles hat es gegeben. Wenn der Staat, das Land davon betroffen ist, mag das noch angehen. Das Land kann die Kosten tragen. Es hat aber wirklich Probleme gegeben, meine Damen und Herren, wenn Privatwaldbesitzer von solchen Klagen überzogen werden. Wir haben das Problem gelöst. Es war eine lange und schwierige Debatte. Wir haben das Problem über das Haftungsrecht, also über den § 30, gelöst und hoffen, dass nun die Waldbesitzer ausreichend geschützt sind.
Den zweiten Punkt, den ich erwähnen möchte, mögen Sie bitte sportlich und mit Nachsicht betrachten. Es geht um den § 26, nämlich um das Reiten, die Reiter und die Pferde, von denen sich manche im Wald mehr oder weniger belästigt füh
len. Das ist eine schwierige Angelegenheit, wie wir alle wissen: Die Reiter schauen auf einen herab. Die Pferde haben große Füße und trachten einem nach dem Leben, wie Winston Churchill sagte. Ich will damit nur sagen: Die Emotionen gehen bei dem Thema Reiten und Reitern immer hoch. Selbstverständlich haben wir auch das in den Griff bekommen. Wir wollten aber nicht mit der großen Gesetzgebungskeule kommen.
- Ich komme gleich zum Schluss. - Wenn es also in einer Region - meistens sind es großstadtnahe Regionen - eine Last mit den Reitern gibt, dann überlassen wir es den Landkreisen, ob sie in ihren Kreistagen beschließen, dass die Pferde Kennzeichen tragen müssen, wie das im Bundesland Nordrhein-Westfalen flächendeckend der Fall ist.
Ich weiß, dass bei diesem Thema auch in meiner Fraktion ein gewisser Aufruhr entstanden ist, hoffe aber, dass sich alle wieder beruhigt haben und dieses mit Fassung tragen.
Meine Damen und Herren, wir meinen, dass dies insgesamt - damit komme ich zum Schluss - ein gutes Gesetz ist. Auch wenn Sie aus unseren mächtigen Metropolen kommen, nämlich aus Braunschweig, Hannover, Osnabrück oder Oldenburg, also aus Städten, wo Sie weniger Kontakte zu unserem niedersächsischen Wald haben, können Sie doch diesem Gesetzentwurf guten Gewissens und frohen Mutes zustimmen, und darum bitte ich Sie hiermit. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir diskutieren jetzt zu recht später Stunde einen, wie ich meine, nicht einfachen Antrag. Das ist sicherlich ein schwieriges Thema. Wir wollen sprechen über Flucht und Vertreibung vor allem während des letzten Krieges und nach dem Krieg. Ich meine, es gibt viele Gründe, sorgfältig zu beraten und auch nachdenklich zu diskutieren; denn auch heute noch sind viele Menschen in unserem Land Flüchtlinge und Vertriebene. Sie leben mit den Erinnerungen an ihre alte Heimat und mit den Erinnerungen an Flucht und Vertreibung. Auch ihre Empfindungen und Gefühle müssen wir beachten und respektieren.
Wir sollten, so meine ich, ein Weiteres bedenken. Gelitten unter der Vertreibung während des Krieges und nach dem Krieg haben die Deutschen, aber auch andere, z. B. Polen, die von den Sowjets aus ihren ehemaligen Ostgebieten nach Westen vertrieben wurden und die zum Teil in Ostpreußen eine neue Heimat gefunden haben.
Meine Damen und Herren, unser Altpräsident Richard von Weizsäcker hielt am 8. Mai 1985 im Bundestag eine große Rede. Für mich persönlich war das die wichtigste politische Rede, die nach 1945 in Deutschland gehalten wurde. Er begann mit der Forderung, der Wahrheit „so gut wir es halt können“ ins Auge zu schauen. Ich meine in leichter Abwandlung einer Überlegung Richard von
Weizsäckers: Zu dieser Wahrheit gehört auch, dass wir Flucht und Vertreibung der Deutschen vor und nach 1945 nicht vom 30. Januar 1933 trennen dürfen.
Meine Damen und Herren, zu dem Antrag der CDU-Fraktion. Sie wünschen einen nationalen Gedenktag für die Opfer der Vertreibung, Sie möchten jährlich am 5. August in Berlin eine Veranstaltung der Vertriebenen Europas. - Ich möchte daran erinnern, dass wir schon jetzt jedes Jahr an die Vertriebenen, an Vertreibung erinnern. Am Volkstrauertag im November gedenken wir in der Totenehrung unter anderem der Menschen, die weltweit als Vertriebene und Flüchtlinge ihr Leben verloren.
Meine Damen und Herren, brauchen wir wirklich diesen besonderen nationalen Gedenktag, wo doch heute auch das Unrecht der Vertreibung der Deutschen nach 1945 nicht verharmlost oder gar verschwiegen wird? Im Gegenteil, es wird offen besprochen; in den Medien wird immer wieder ausführlich über dieses Unrecht berichtet.
Ich meine, da hat sich in den letzten Jahren so viel in guter Weise verändert. Es ist heute anders als vor 40 Jahren. Heute gehen Menschen aus Polen und Deutschland aufeinander zu und sprechen auch über das Unrecht der Vertreibung. Zum Beispiel bei mir zu Hause. Der Landkreis Rotenburg hat nach dem Krieg eine Patenschaft für die Menschen aus dem ostpreußischen Landkreis Angerburg übernommen. Jährlich findet ein Treffen der geflüchteten und vertriebenen Angerburger bei uns statt, jetzt wieder am 2. und 3. März. Damals, in den 50er- und 60er-Jahren, waren das politisch wirklich schwierige, manchmal bittere und umstrittene Veranstaltungen. Heute kommen Polen aus Angerburg zu uns und fahren Rotenburger nach Angerburg. Da gibt es ganz offizielle, aber auch viele, viele private Kontakte.
Wenn das alles so ist - es wird nichts verschwiegen, wir gehen aufeinander zu -, dann frage ich noch einmal: Brauchen wir vor dem Hintergrund jetzt, im Jahr 2002, einen nationalen Gedenktag für die Opfer der Vertreibung?
Werden da nicht wieder Gräben entstehen, und das in einer Zeit, in der wir gelernt haben, aufeinander zuzugehen, ohne Wahrheiten zu verschweigen? Sollten wir nicht andere Schritte tun, Schritte, die dazu beitragen, das Unrecht der Vertreibung nicht zu vergessen, die den Vertriebenen und ihren Nachkommen auch ein Stück Frieden mit ihrer Vergangenheit geben? Sollten wir nicht eher Wege gehen, die uns z. B. den Polen und Tschechen näher bringen, den Polen und Tschechen, die mit den schmerzlichen Ereignissen der Jahre 1939 bis 1945 leben?
Ich frage mich, ich frage Sie: Ist es nicht besser, immer wieder viele kleine Schritte zu tun, aufeinander zu zu gehen, z. B. wenn der Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten im Mai Warschau, Posen und Breslau besucht, z. B. wenn wir Rotenburger eine Städtepartnerschaft mit der polnischen Stadt Tscherbinsk pflegen, dem früheren Rotenburg in Niederschlesien? - Ich meine, darüber sollten wir in aller Ruhe sprechen.
Meine Damen und Herren von der CDU-Fraktion, für recht problematisch halten wir den dritten Punkt Ihres Antrags.
Ich will es einmal sehr zugespitzt sagen. Sie fordern dort praktisch, dass wir die polnische Regierung bei den EU-Beitrittsverhandlungen unter Druck setzen: „Wenn ihr in der Vertriebenenfrage nicht die Erklärungen abgebt, die wir erwarten, werden wir euren Beitrittswunsch nicht unterstützen.“
Zugegeben, das ist sehr scharf formuliert. Aber ich meine, es ist so. Wir meinen, man handelt natürlich bei Verhandlungen. Do ut des, geben und nehmen ist ein alter Grundsatz. Aber er gilt nicht bei diesem Problem, meinen wir. Das ist ein schwieriges, ein auch menschlich schwieriges Thema. Hier geht es nicht um die bei solchen Beitrittsverhandlungen üblichen handfesten Fingerhakeleien. Meine Damen und Herren, ich bin ganz sicher, wir sollten das geschehene Unrecht der Vertreibung hier nicht als Hebel ansetzen.
Lassen Sie mich abschließend sagen: Flucht und Vertreibung von Millionen Menschen während des Krieges und nach dem Krieg haben tiefe Spuren im
Gedächtnis auch unseres Volkes hinterlassen. Auch hier im Plenum gibt es Abgeordnete, die als Kinder ihre Heimat verlassen mussten. Fast in jeder Familie gibt es jemanden, der von Erlebtem und Gehörtem berichten kann.
Lassen Sie uns vor dem Hintergrund den vorliegenden Antrag im Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten ruhig und besonnen beraten. - Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine sehr geehrte Damen und Herren! Am 1. Januar 2002 wird mit der Ausgabe des Eurobargeldes die am 1. Januar 1999 begonnene Europäische Währungsunion abgeschlossen. Die Geschichte einer der erfolgreichsten Währungen ist damit abgeschlossen, ein neues Währungskapitel wird aufgeschlagen.
Staat, Wirtschaft und Gesellschaft bereiten sich seit langem auf die Euro-Bargeldeinführung vor. Dennoch werden immer wieder - auch von der EU-Kommission - Rückstände in der Vorbereitung beklagt und nachteilige Auswirkungen der Bar
geldeinführung vor allem für die Verbraucher behauptet. Auch die Sicherheitsfragen rücken mehr und mehr in den Vordergrund.
Wir fragen vor diesem Hintergrund die Landesregierung:
1. Wie ist der Stand der Vorbereitung der Landesregierung auf die Euro-Bargeldeinführung, und welche gesetzlichen, verwaltungsorganisatorischen und informationstechnologischen Arbeiten müssen noch erledigt werden?
2. Wie wird die Öffentlichkeit über die wichtigsten mit der Bargeldeinführung zusammenhängenden Fragen informiert, und was tut die Landesregierung, um vor allem kleinen und mittleren Unternehmen bei der Bargeldeinführung zu helfen?
3. Wie wird der Euro gegen kriminelle Aktivitäten geschützt, und was unternimmt die Landesregierung, um Bürger, aber auch Wirtschaft und Banken hinreichend gegen eventuelle Umtauschkriminalität zu sichern?
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte mich zuerst bei wesentlichen Teilen meiner Fraktion entschuldigen, die mich gesucht haben. Aber ich befand mich auf dem Kriegspfad in heimischen Angelegenheiten. Den Punkt hier hatte ich eigentlich fest im Blick. Ich habe es ja auch noch geschafft.
Zur Sache: zum Entwurf der Landesregierung für ein Niedersächsisches Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung. Meine Damen und Herren, im März haben wir das Jagdgesetz verabschiedet. Im Gegensatz zu den Debatten damals - es ging seinerzeit hoch her, vor allem um schwarze Vögel - sind die Diskussionen heute sehr locker, sehr leicht und sehr gelassen. Das ist auch gut so. Dieser Gesetzentwurf ist schon im Vorfeld gelobt worden. Mit dem Entwurf wurden drei alte Gesetze zu einem neuen, modernen, zukunftsfähigen Gesetz zusammengefügt. Das ist also gut angekommen, und es spricht sicherlich für eine gute Arbeit im Vorfeld. Dabei sind viele solide und praktische Vorschläge vorgebracht worden, die hier sicherlich schon mit bewegenden Worten erwähnt worden sind.
Zu dem Thema des Betretens und Begehens des Waldes - das sagte gerade Herr Oestmann - gab es - ich will es verkürzen - einen spektakulären Prozess, der die Landesregierung einfach zu Reaktionen zwingen musste und auch - -
- Ist irgend etwas los? - Es gab also einen spektakulären Prozess, auf den wir, wie gesagt, reagieren mussten. Die Reaktion der Landesregierung mit diesem Gesetzentwurf in diesem Punkt war auch so, dass alle im Grunde genommen verständnisvoll mit dem Kopf genickt und gesagt haben: So kann es nicht weitergehen. Wir müssen eine Lösung finden. - Es schadet nicht, wenn man bei Dunkelheit auf mehr oder weniger beleuchteten Wegen
bleibt. Es gibt aber auch eine Ausnahmeregelung. Und derjenige, der von einer Ausnahme Gebrauch machen und nachts, also bei Dunkelheit, im Wald herumtoben möchte, muss das Risiko eben selbst tragen.
Ich habe mir noch die §§ 11 und 12 notiert. Eine Waldfläche kann sich selbst überlassen werden, oder - eindrucksvoller formuliert - sie kann der eigendynamischen Entwicklung überlassen werden. Das muss der Waldbesitzer dann der Behörde anzeigen. Dies ist auch eine gute Entwicklung.
Dann zur Kahlschlagsbeschränkung: Wenn man mehr als 2 ha Wald auf einmal schlagen möchte, muss auch das in aller Form angezeigt werden.
Meine Damen und Herren, es gibt noch einige Punkte, über die wir in den kommenden Beratungen noch sprechen und die wir mit den Betroffenen diskutieren werden. Ich nenne - auch das ist sicherlich schon angesprochen worden - den § 3, bei dem es um die Zukunft des Genossenschaftswaldes geht. Es gibt durchaus Befürchtungen im Zusammenhang mit der Qualität der zukünftigen Betreuung des Genossenschaftswaldes. Hierüber wird man sicherlich ausführlich sprechen müssen, um zu einer ordentlichen Lösung zu kommen.
Das Thema Reiter - das hat Herr Oestmann vorhin auch schon angesprochen - ist sehr kompliziert. Sie sitzen auf hohen Tieren und gehen ihrem Hobby nach. Das ist sicherlich ein schwieriges Thema. Wir vom Lande wissen, dass das ein interessantes Klientel und eine wichtige Sportart für junge Leute, meistens für junge Mädchen, ist. Der Reitsport muss weiter ausgeübt werden können. Man muss aber auch dafür sorgen, dass die Waldwege, die Feldwege der Gemeinden, der Landkreise in Ordnung sind. Das ist alles teuer. Das muss irgendwie in eine Balance gebracht werden. Wir müssen einen Weg finden, um die wenigen Rowdys, wie bei den Autofahrern, in irgendeiner Weise in den Griff zu bekommen. Darüber, ob das zu einem amtlichen Zeichen für Pferde führen wird - nach dem Gesetzentwurf soll das ja die jeweilige Behörde vor Ort entscheiden - oder ob es nicht sinnvoller ist, so etwas landesweit zu regeln, weil es schwierig ist, dieses vor Ort zu entscheiden, wird sicherlich noch zu reden sein.
§ 11 hat die Überschrift „Ordnungsgemäße Forstwirtschaft, eigendynamische Waldentwicklung“. Hierbei geht es unter anderem um Naturverjüngung. Eine Frage, die wir im Ausschuss mit den
Betroffenen klären müssen, ist, ob nicht auch das Thema Verbissschäden ins Gesetz hineingehört.
Ferner gibt es - so ist mir zu Ohren gekommen zum § 2 – Wald und übrige freie Landschaft – Abs. 4 Forderungen und Wünsche, die Feldgehölze mit in dieses Gesetz aufzunehmen. Es ist ja nicht nur ein Waldgesetz, sondern auch ein Landschaftsgesetz. Das muss noch geprüft werden.
Es wird alles sorgfältig im Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten beraten werden. Bei einem solch wichtigen Thema werden wir sicherlich auch eine Anhörung durchführen, bei der man sich die unterschiedlichen Meinungen anhören wird. Anschließend werden wir - dessen bin ich mir sicher - im Landtag mit großer Mehrheit - Herr Oestmann hat das auch schon angedeutet - dieses neue Niedersächsische Wald- und Landschaftsgesetz verabschieden. - Herzlichen Dank für Ihre freundliche Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich will es einmal so sagen: Unsere Vorfahren waren ja alle Jäger und Sammler. Nun wissen wir alle aber auch, dass sich daran inzwischen eine ganze Menge geändert hat. Wir jagen zwar immer noch recht heftig - aber weniger dem Wild als vielmehr den Wählern hinterher. Obwohl hier nur ganz wenige Jäger sind, will ich trotzdem sagen - der Minister hat es auch schon angedeutet -: Wir legen heute gemeinsam einen ordentlichen Gesetztext vor. - Auch das ist schon gesagt worden: Bei der Jagd geht es häufig um heftige Emotionen. Das haben wir bei unseren Beratungen vor Ort mit den Jägerschaften und den Naturschutzverbänden usw. erlebt. Dort ging es hoch her. Man musste dort immer mächtig konzentriert sein, damit nichts aus dem Ruder läuft. Das Ergebnis ist ein Gesetzentwurf, der hier im Hause von einer großen Mehrheit getragen wird.
Da schon fast alles gesagt worden ist, möchte ich mich für meine Fraktion jetzt auf drei oder vier Punkte beschränken. Zunächst möchte ich - Herr Kollege Wojahn hat den Ausschuss sehr früh darauf hingewiesen; wir haben dann auch eine ordentliche Lösung zustande bekommen - auf den § 9 - befriedete Bezirke - eingehen. Ich als Nichtjäger sage jetzt einmal ganz volkstümlich: Das sind Bereiche, in denen nicht gejagt, in denen nicht geschossen werden darf. Das sind z. B. die Marktplätze in den Städten, die Friedhöfe oder auch die Naturschutzgebiete.
- Das ist ein befriedeter Bezirk, wenn dort nicht geschossen werden darf. - Das Problem bestand darin - der Herr Minister hat es auch vorgetragen -, dass praktisch in das Eigentumsrecht eingegriffen wird, dass in Jagdbezirken, die auch wirtschaftlich eine Bedeutung haben, dann, wenn sie ganz oder auch nur teilweise zu befriedeten Bezirken erklärt werden, nicht mehr gejagt werden darf. Wir haben hier eine ordentliche Lösung gefunden, ein abgestuftes System von Schutzmaßnahmen, sodass die Keule, eine Fläche zu einem befriedeten Bezirke zu erklären, erst ganz zuletzt geschwungen werden muss, wenn es absolut unabdingbar notwendig ist.
- Herr Wegner, sehr freundlich. - Nun zu § 27 Wildfolge, Naturschutz. Problem: Ein Tier wird angeschossen, wechselt in den Nachbarjagdbezirk.
Wer darf hinterher laufen? Wer darf es schließlich töten, weil es angeschossen ist und sich quält? Hierzu ist aus Tierschutzgründen eine Regelung dahin gehend gefunden worden, dass derjenige Jäger, der dieses Tier nicht genau getroffen hat, diesem Tier unter bestimmten Bedingungen auch in den Nachbarbezirk folgen darf und es dort erlegen muss. Ein Stück Tierschutz.
Nun zu § 5, Katalog der jagdbaren Tiere, Rabenkrähe und Elster. Ich muss als Vertreter der SPDFraktion sagen: Es ist allgemein bekannt und kein Geheimnis, dass wir uns in den letzten Jahren sehr, sehr schwer damit getan haben. Wir haben auch jetzt ruhig und sachlich debattiert und in der Fraktion eine Abstimmung vorgenommen.
- Das ist ganz ordentlich, Frau Pruin. Wir haben auch in Ihrem Sinne entschieden, wenn ich das richtig sehe. Das heißt, wir haben nach dem bekannten Urteil des Verfassungsgerichtshofs in Rheinland-Pfalz beschlossen, die Rabenkrähe und die Elster mit in diesen Katalog aufzunehmen.
Problematisch war auch - ich weiß nicht, ob das hier schon angesprochen worden ist - die unterschiedliche Handhabung der Ausnahmegenehmigungen: im Landkreis Rotenburg, aus dem ich komme, 180 Genehmigungen, Landkreis Peine 11, im Landkreis Lüchow nur 0 Anträge. Es ist klar: Wir haben jetzt eine landeseinheitliche Lösung, mit der nicht alle, Herr Klein, zufrieden sind. Das weiß ich wohl. Aber es ist dafür gesorgt, dass diese Tiere mit ausreichenden und angemessenen Schonzeiten bedacht werden, sodass hier von Stund an auch nicht das große Schießen beginnt.
Nun zu § 37, einer Vorschrift wirklich mehr für Insider: Sonderrechte der staatlichen Forstverwaltung. - Hier haben wir einen Kompromiss gefunden. Es ist halt nicht so, dass die Forstverwaltungen, wie dies in den meisten anderen Bundesländern der Fall ist, ihre Abschusszahlen selbst regeln können. Das ist in den meisten Ländern so. Wir haben nun einen Kompromiss dahin gehend gefunden, dass vor Ort in Abstimmung mit der unteren Jagdbehörde und dem Jagdbeirat einvernehmlich ein Abschussplan erstellt werden muss. Erst wenn das nicht geht, muss die Bezirksregierung als obere Jagdbehörde entscheiden. Aber auch heute schon werden bezüglich der Abschussplanung in den meisten Landkreisen, weil die Leute vernünftig miteinander reden, ordentliche Regelungen getrof
fen. Wir haben hier also einen ordentlichen Kompromiss geschlossen.
Abschließend will ich sagen: Die Beratungen haben sich gelohnt. Ich finde, es ist ein ordentliches Gesetz. Es enthält sicherlich einige Punkte, die nicht allen gefallen. Aber ich bin sicher, wenn dieses Gesetz am 1. April in Kraft tritt, wird sich manche Aufgeregtheit legen, und die privaten und die staatlichen Jäger werden mit dem Gesetz gut leben können.
Meine Damen und Herren, ich bitte im Namen der SPD-Fraktion um Zustimmung. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es geht um die Beseitigung von BSERisikomaterial bzw. korrekt ausgedrückt von Spezifiziertem Risikomaterial - SRM - bei gefallenen Tieren. Vorhin wurde gefragt, was gefallene Tiere sind. Wir kennen das sonst in einem anderen Zusammenhang.
- Entschuldigung. - Es sind verendete Tiere, und zwar geht es vor allem um Rinder, aber auch um Schafe.
Das ist sicherlich ein etwas spezielles Thema. Das sieht man auch an der Beteiligung des Hauses. Die Leidenschaften wogen nicht hoch - jedenfalls nicht bei den Abgeordneten. Aber es muss uns interessieren, weil es mit hohen Kosten verbunden ist. Die Betroffenen kostet das nämlich sehr viel.
Um Geld geht es auch - Herr Klein hat es schon erwähnt - im Wesentlichen in dem Antrag der CDU-Fraktion. Wer trägt die Kosten, die in dieser Situation anfallen? Das ist der Punkt.
Ich möchte es kritisch anmerken: Brüssel ist gewissermaßen über uns gekommen, und Berlin hat sich nicht oder nur wenig gegen das, was über uns gekommen ist, gewehrt.
- Das muss man auch einmal sagen, Herr Biestmann. - Denn - das ist auch schon gesagt worden es gibt in Deutschland kein einheimisches Rind, das von BSE befallen wurde. Wir befinden uns aber in der Situation, dass wir die EUEntscheidungen exekutieren und auch die Folgen tragen müssen.
Es geht, wie gesagt, um die Mittel für die Entsorgung gefallener Tiere. Ein kurzes Wort - ich weiß nicht, ob sich Herr Biestmann über die Situation vor und nach der EU-Entscheidung geäußert hat -: Vorher war es so, dass ein Drittel der Entsorgungskosten die Tierseuchenkasse und zwei Drittel die Landkreise getragen haben. Nach der EUEntscheidung bleiben 100 % der Entsorgungskos
ten bei den SRM-Tiereigentümern sozusagen hängen.
Einige - insofern gehe ich auf den Zwischenruf ein - hatten dieses Thema schon in ihren jeweiligen Kreistagen behandelt. Unsere Vorlage in Rotenburg lautete: Alle Entsorgungskosten soll der Tierhalter tragen. - Wir haben - wie andere Kreistage auch - die Entscheidung darüber vertagt und wollten zunächst abwarten, was sich möglicherweise auf Landesebene entwickelt.
Nun komme ich zu einem persönlichen - einem lösbaren - Problemchen. Ich habe im Kreistag zugesagt, mich hier für die beantragte Drittellösung zu verwenden. Es ist aber vergessen worden - deshalb möchte ich es erwähnen -, dass ich auch ein Zweites gesagt habe. Nach guter alter Tradition, wie ich es in 30 Jahren gelernt habe, pflege ich mich - wenn es um Abstimmung in Sachfragen geht - an die Mehrheitsentscheidung meiner Fraktion bzw. meiner Fraktionen zu halten.
- Das habe ich im Kreistag auch gesagt, Heiner.
(Kethorn [CDU]: Wie lautet die Mehrheitsentscheidung denn nun? - Das werden wir sehen. Wir werden heute Aus- schussüberweisung beantragen und dann in aller Ruhe über den Antrag beraten. Es müssten auch Gesetze geändert werden, wenn eine Beteiligung des Landes in Erwägung gezogen werden soll. (Zuruf von Wojahn [CDU])
Meine Damen und Herren, ich kann heute schon sagen: Die SPD-Fraktion hat keine Neigung zu einer Kostenregelung, wie sie von der CDUFraktion beantragt wurde. Ich will das auch begründen.
Bisher war es über Jahre in allen Fraktionen Konsens, dass sich das Land an der Tierkörperbeseitigung, was die Kosten betrifft, nicht beteiligt. Ist das richtig oder falsch?
Wir haben ein gewisses Interesse daran, dass dieser Konsens möglicherweise beibehalten wird. Aber
wir wollen angesichts der finanziellen Schwierigkeiten der Rinderhalter und der Halter von Schafen bei der Lösung des Problems behilflich sein. Lassen Sie uns deshalb im Ausschuss sorgfältig darüber beraten, wie die Kosten für die Entsorgung der Risikomaterialien fair behandelt werden können.
Wir werden dann auch sehen - das ist ebenfalls bereits angesprochen worden -, wie in dieser Angelegenheit in anderen Bundesländern verfahren wird. Sie werden sehen, dass sich da ein buntes Bild ergibt.
Wir werden auch im Ausschuss über die Möglichkeiten - das will ich einmal so dezent andeuten der Tierseuchenkassen sprechen. Ich hoffe, dass wir im Ausschuss zu einem guten Ergebnis kommen werden. - Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Man muss unheimlich vorsichtig sein, dass man nicht vereinnahmt wird, wenn man eine Neigung zu konzilianten Bemerkungen hat. Es wird ja ordentlich protokolliert worden sein. Entscheidende Sätze schreibe ich mir schon auf und werde ich gleich zitieren.
Ich will nur sagen: Wir haben Bereitschaft dafür signalisiert, wie das der Minister auch gesagt hat, dass wir miteinander sprechen und dass wir nach Lösungen suchen, um den betroffenen Tierhaltern zu helfen. Ich habe aber nicht gesagt, dass sich das Land mit einer bestimmten Summe an den Kosten beteiligen wird. Ich habe zu dem Thema gesagt: Ich will aber schon heute sagen, dass die SPDFraktion keine Neigung für eine Kostenregelung hat, wie sie von der CDU-Fraktion beantragt wird.