Eckhard Fasold
Sitzungen
Letzte Beiträge
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die beiden Anträge haben sich in der Sache eigentlich zum Guten hin erledigt,
und zwar insofern, als die Hochschulgremien am Montag beschlossen haben, in Leer ein Institut im Rahmen des Fachbereichs Wirtschaft in Emden einzurichten,
das wie ein Fachbereich operieren kann, und damit die offenen Fragen z. B. im Zusammenhang mit den Stiftungsprofessuren zu einer guten Lösung zu führen.
Das zweite Problem, das in den Anträgen angesprochen wird, hat Herr Golibrzuch eben sehr deutlich für erledigt erklärt,
indem er gesagt hat, dass die Entscheidung von Minister Oppermann, die Finanzierungsregelung zu ändern, nunmehr auch keine nachteiligen Auswirkungen mehr auf die Fachhochschule Oldenburg/Ostfriesland/Wilhelmshaven und damit auf die Seefahrtausbildung befürchten lasse.
Dies vorausgeschickt, darf ich Einvernehmen darüber feststellen, dass die Fachhochschule Oldenburg/Ostfriesland/Wilhelmshaven im Bereich der Seefahrtausbildung ein hoch qualifizierendes, differenziertes und zukunftsträchtiges Bildungsangebot bereitstellt und deshalb einen wichtigen Stellenwert im Bildungsstandort Niedersachsen hat, wie Herr Ontijd ja auch schon bekräftigt hat.
Diese Ausbildungsleistung hat dazu geführt, dass sich das Land auch schon in der Vergangenheit bei der Seefahrtausbildung stark engagiert und alles getan hat, um aufgetretene Schwierigkeiten zu beheben und die Seefahrtausbildung zukunftssicher zu machen. Deshalb hat das Parlament mit dem Gesetz zur Errichtung der Fachhochschule Oldenburg/Ostfriesland/Wilhelmshaven den Standort Leer sowie den Standort Elsfleth mit den Studiengängen Europäisches Transportmanagement und Seefahrt, Seeverkehrs- und Hafenwirtschaft eine gesetzliche Standortgarantie gegeben. Deshalb hat sich das Land auch finanziell engagiert und z. B. die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass in Elsfleth der weltweit modernste Schiffsführungssimulator für die Seefahrtausbildung zur Verfügung steht. Deshalb auch hat das Land die Differenzierung, die nachfrageorientierte Optimierung des Ausbildungsangebots und damit eine Stärkung der Standorte ermöglicht, und dies trotz kostenträchtiger Auslastungsschwierigkeiten, die in der Vergangenheit aufgetreten sind. Ich erinnere dazu an unsere intensiven Beratungen zur Kritik des Landesrechnungshofs in den Vorjahren und an unsere Entscheidung, die Seefahrtausbildung entgegen dem scheinbar vorhandenen geringeren Bedarf auf jeden Fall voll zu erhalten und weiterzuentwickeln.
Heute erweisen sich die Entscheidungen des Landes als weitsichtig, weil der Bedarf an hoch qualifizierten Schiffsoffizieren und im Bereich der maritimen tätigen Fachhochschulabsolventen zu
nimmt und europaweit auf zehntausende - ob es nun 36 000 oder 45 000 sind - geschätzt wird. Den Studierenden werden ja bereits vor Abschluss des Studiums Verträge angeboten. Das deutet auf die Attraktivität der Ausbildung für die maritime Wirtschaft hin. Die Nachfrage ist enorm, und sie kann zurzeit leider auch nicht gedeckt werden. Vorbei sind die Zeiten, in denen Lohndumping der Maßstab für die Einstellung von Seeleuten war und nicht deren Qualifizierung. Das ist gut so.
Das beschriebene Leistungsspektrum und die Ausbildungsqualität haben zu einer weiteren ganz erfreulichen Entwicklung geführt. Auch auf diese Entwicklung ist hier schon Bezug genommen worden. Die Seefahrt engagiert sich in deutlichem Maße bei der künftigen Entwicklung der Ausbildungsstandorte beispielsweise in Form der verstärkten Bereitschaft, zusätzliche Praktikumsmöglichkeiten - Stichwort: „Praxissemester“ - zu schaffen oder die Finanzierung von Stiftungsprofessuren in Aussicht zu nehmen. Es wurde auch schon darauf verwiesen, dass eine wachsende Partnerschaft zwischen Reedereien und Fachhochschulen ihren Ausdruck auch in der Bereitschaft findet, gegebenenfalls bei der Bereitstellung von erforderlichen Räumlichkeiten zu helfen.
Diese Entwicklung ist außerordentlich zu begrüßen. Sie ist beispielhaft für die aufgrund des neuen Hochschulgesetzes einzuleitende Hochschulentwicklung in Niedersachsen insgesamt, in der die Zusammenarbeit zwischen Hochschule und Wirtschaft einen konstitutiven Stellenwert erhalten wird. Die beiden Anträge tragen dieser Entwicklung und der von mir geäußerten positiven Einschätzung in ihrem Wortlaut ja auch durchaus Rechnung. Deswegen konnte ich auch eingangs unseren Konsens bei der Einschätzung von Bedeutung und Qualität der niedersächsischen Seefahrtausbildung feststellen.
Wenn sich der Landtag trotz dieser einvernehmlichen Haltung heute erneut mit den Seefahrtschulen befasst, dann hat das - jetzt beziehe ich mich auf den Wortlaut der Anträge - im Wesentlichen zwei Gründe.
Erstens wird die Landesregierung aufgefordert, sich in zukünftige vertragliche Bindungen zwischen maritimer Wirtschaft und Fachhochschule sozusagen als Partner zusätzlich einzubringen, darüber hinaus hochschulinterne Organisationsfragen zu bestimmen, etwa Entscheidungen zur Errichtung von Fachbereichen zu treffen.
Zweitens wird von der Landesregierung erwartet, befürchtete Nachteile der neuen Hochschulfinanzierungsmodalitäten für die Standorte Leer und Elsfleth auszuschließen. Dazu muss zunächst generell und ganz grundsätzlich Folgendes gesagt werden:
Das neue Niedersächsische Hochschulgesetz wird so weit wie möglich eine im Rahmen staatlicher Verantwortung selbstverantwortliche, selbstgestaltende Hochschule in Niedersachsen entwickeln. Dazu wird auch gehören, dass sich das Land jeglicher Durchregelung in Organisationsfragen in der Hochschule enthält, der einzelnen Hochschule damit Entwicklungsmöglichkeiten und Gestaltungsraum einräumt und über durch die Hochschulverfassung gebotenen Grenzen hinaus keine hochschulinternen Interaktions- oder Entscheidungsstrukturen festlegen wird. Das Land hält sich da strikt heraus. Dies gilt auch für die Seefahrtausbildung in Elsfleht, in Leer und an den Fachschulstandorten. Das Land kann nach seinem Selbstverständnis hier nicht eingreifen, sondern erwartet eine hochschulinterne Regelung der internen Organisationsfragen, die im Übrigen auch schon in Arbeit ist. Das gilt in gleicher Weise für die vertragliche Gestaltung von Stiftungsprofessuren. Partner sind dabei Reedereien und Hochschule. Das Land kann sich über eine solche Förderung der Hochschulen zwar freuen - das tut es auch -, aber es tritt nicht als Vertragspartner auf. Das ist Sache der Beteiligten vor Ort. Hier ist eine organisatorische und auch rechtlich günstige Möglichkeit gefunden worden, wie ich eben schon dargestellt habe.
Diese grundsätzliche Haltung braucht nicht auszuschließen, dass sich das Land an Mediationsprozessen - so möchte ich das einmal nennen - beteiligt und an den Gesprächen zwischen Hochschule und Wirtschaft mitwirkt. Die dafür erforderlichen Formen müssen gemeinsam entwickelt werden.
Zur finanziellen Auswirkung der Hochschulfinanzierung der Fachhochschule Oldenburg/Ostfriesland/Wilhelmshaven hat der Minister eine Entscheidung getroffen, und Nachteile für die Hochschule konnten abgewendet werden.
Nein, danke. Ich muss die Zeit so einteilen, dass ich mit dem, was ich sagen will, durchkomme. Die Umverteilung des gesamten Volumens einer formelabhängigen, leistungsbezogenen Finanzierung wird, anders als geplant, auf 35 % des Gesamtvolumens beschränkt. Dies hat entgegen der Befürchtung eines Maximalverlustes von ca. 10 Millionen DM für die Fachhochschule zur Folge, dass eine höchstmögliche Minderung der Finanzmittel von gut 3 Millionen DM, wenn sie denn überhaupt eintritt, dadurch ausgeglichen werden kann, dass der dreifache Sockelbetrag mit einem jährlichen Finanzvolumen in gleicher Höhe gewährt wird. Das macht 3,4 Millionen DM, ist also der Ausgleich. Dies ist für fünf Jahre fest vereinbart.
Während wir in die Ausschussberatungen gehen, macht sich die Hochschule intern daran, die noch offenen Organisationsfragen zu bearbeiten. Ich nenne: die Zukunft des Studienganges Seeverkehr, die künftige Ordnung der Studiengänge Reedereilogistik und Seeverkehrs- und Hafenwirtschaft, die Entwicklung eines dringend nachgefragten Studienganges Maritimer Wirtschaftsingenieur usw.
Das Land kann sich angesichts der sich augenblicklich in enger Abstimmung mit der maritimen Wirtschaft vollziehenden internen Entwicklung
- ich komme sofort zum Schluss - in dem Willen bestätigt fühlen, sich in keiner Weise durchregelnd in die teilweise naturgemäß nicht unumstrittenen Entscheidungen einzumischen. Ich meine, dass diese Delegation von Verantwortung auf die Hochschule ein Ausdruck des Vertrauens des Landes in die Planungs- und Lösungskompetenz vor Ort ist. Wir sehen schon heute, dass dieses Vertrauen gerechtfertigt ist - nicht zuletzt mit Blick auf die jüngst getroffenen Entscheidungen der Gremien der Fachhochschule. Die Ergebnisse unserer Beratungen werden diese positive Einschätzung mit Sicherheit bestätigen. - Ich danke Ihnen.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich habe selten erlebt, Herr Busemann, wie jemand in einer solchen Situation bei einem solchen Thema zugleich schulpolitischer Abenteurer und Schmierenkomödiant sein kann.
Sie haben hier anstelle von Argumenten, die wir von Ihnen auch zu Ihrer Entschließung erwartet hätten, durch eine gar nicht nachvollziehbare Kette von aneinander gereihten Unwahrheiten und Halbwahrheiten mehr provoziert als argumentiert und informiert.
Wir Sozialdemokraten haben einen umfassenden Vorschlag zur Weiterentwicklung unseres Schulwesens an die Öffentlichkeit gegeben und führen zurzeit darüber einen landesweiten Diskurs.
- Wir Sozialdemokraten haben einen umfassenden Vorschlag an die Öffentlichkeit gegeben.
Der Dialog ist intensiv und offen. Wir hören Kritik, Anregungen und Zustimmung zu einzelnen Elementen des Vorschlags.
Der Vorschlag selbst ist ein Konzept, das drei Quellen hat: erstens die Anregung des Landeselternrats, der Orientierungsstufe aus der immer wieder geäußerten, übrigens auch parteipolitisch gefärbten Kritik herauszuhelfen und sie, wo möglich, weiterzuentwickeln, zweitens die Hauptschule auf den Weg aus ihrer immer schwieriger gewordenen pädagogischen Situation zu bringen und
drittens die bundesweite Diskussion um die Verkürzung der Schulbesuchszeit am Gymnasium aufzugreifen und denen, die dies können und wollen, die Möglichkeit zu bieten, schneller als nach 13 Jahren die Abiturprüfung abzulegen.
Wir haben mit dem Vorschlag dazu nicht nur ein Konzept vorgestellt, sondern wir haben gleichzeitig ein blitzsauberes Beratungsverfahren vereinbart.
Daran wollen wir uns auch halten. Ich erinnere einmal daran: Erstens. Anders als 1984 mit der Orientierungsstufen-Bestandsaufnahme, die mit Bordmitteln innerhalb des Landesdienstes durchgeführt wurde, wollen wir die Frage, ob und wie die Orientierungsstufe weiterentwickelt werden kann, wissenschaftlich analysieren lassen und wissenschaftliche Untersuchungsergebnisse zu Rate ziehen.
Zweitens. Wir wollen den Diskurs strikt ergebnisoffen führen.
Keine Einzelentscheidung ist getroffen. Keine Einzelentscheidung wird vor einer intensiven Auswertung von Wissenschaft, öffentlichem Diskurs und parteiinternen Beratungen getroffen werden.
Drittens. Wir wollen Sorgfalt und Gründlichkeit, was der Gegenstand ja auch gebietet. Dazu brauchen wir zunächst einmal Zeit, in der wir zuhören, Argumente und Anregungen, auch Kritik und Zustimmung aufnehmen und dokumentieren. Diese Zeit nehmen wir uns.
Wir haben fest vereinbart, dies, wenn wir zu einer Entscheidung gekommen sind, unverzüglich umzusetzen und damit Schulträgern, Schulen und der Öffentlichkeit klare und transparente Perspektiven zu geben.
Die Klassen 5 und 6 haben eine Schlüsselfunktion für das Schulsystem. Deshalb haben wir die Anregung des Landeselternrats nicht nur oberflächlich aufgegriffen, sondern wollen eine umfassende, korrekte und aussagekräftige Prüfung der kriti
sierten Punkte und eine Entscheidung, die Bewährtes bewahrt, also die bisherigen Leistungen der Orientierungsstufe annimmt, und zugleich Verbesserungen durchführt.
Dies kann eine wissenschaftliche Untersuchung leisten. Ihre Aufgabe: Akzeptanz erheben, alternative Konzepte in bundes- und europaweit erprobten Modellen prüfen, regionale Unterschiede einschätzen, die Einbindung pädagogischer Verantwortung in den regionalgesellschaftlichen Kontext beobachten. Dem dienen natürlich die sozialwissenschaftlich erhobenen Daten einer solchen Fragestellung. Das ist eine erprobte und übliche Art und Weise, ein fachliches Thema wissenschaftlich zu begleiten und zu analysieren. Der Auftrag ist also, die Einbindung pädagogischer Verantwortung durch die Verantwortlichen in den regionalgesellschaftlichen Kontext zu beobachten und das alles auf der Basis einer Flut von Daten und Fakten im Ergebnis abzusichern.
Die Landesregierung ist bei der Vorbereitung – das ist hier angeklungen – sorgfältig und sachgerecht vorgegangen. Mit offenen Fragestellungen wurde ein Auftrag erarbeitet, der wissenschaftlichen Ansprüchen genügt. Es wurde alles getan, um sachfremde Einflüsse von vornherein auszuschließen.
Mit der Durchführung der Untersuchung wurde ein hoch renommiertes, über Bundesgrenzen hinaus bekanntes Forschungsinstitut außerhalb Niedersachsens betraut, dessen Führungsspitze in der Entwicklung der Bildungsverwaltung auch der Bundesrepublik und darüber hinaus in den letzten Jahrzehnten eine herausragende Bedeutung hat.
Kurz nach dem Start dieser Untersuchung kam Ihre Konfliktintervention, dieser eigentlich infame parteipolitische Zugriff in ein laufendes Verfahren. Wir können das einfach nicht hinnehmen. Ihr Angriff beschädigt die Untersuchung, und er beleidigt unabhängige Wissenschaftler in ihrem Berufsethos.
Er entlarvt aber auch Ihre obrigkeitsstaatliche Mentalstruktur,
die mit unserem Verständnis von Schule und mit unserer niedersächsischen Schulverfassung überhaupt nicht in Einklang zu bringen ist.
Wissen Sie denn eigentlich nicht, dass Schulleitungen den Hinweis, die Beantwortung von Fragen sei freiwillig, nicht auch genauso verstehen können? Trauen Sie unseren Schulleitern denn nicht den selbstbestimmten Umgang mit wissenschaftlichen Fragen zu?
Da halten Sie sich fest an einer Reihe von zehn Fragen an Schulleitungen, z. B. nach Chorzugehörigkeit oder Zugehörigkeit zu einer Partei oder zu einem Gesangverein oder zu einem Sportverein.
Da halten Sie sich fest, obwohl es hierbei natürlich nicht um die Frage der Zugehörigkeit zu einer bestimmten Partei geht, und Sie sehen damit die Intim- oder wenigstens Privatsphäre der Schulleitungen als verletzt an. Ihre parteipolitische Zugriffsmentalität lässt ahnen, was Sie tun würden, wenn Sie das nur könnten. Sie nehmen sich das Recht, sozialwissenschaftlich erprobte Instrumente parteipolitisch zu zensieren,
so als wollten Sie ein politisches Zulassungsverfahren für wissenschaftliche Fragestellungen fordern.
Das ist ganz unseriös, auch die Art und Weise, wie Sie z. B. mit der Zahl der Fragen argumentieren, nämlich der 21 Fragen, nicht aber darauf hinweisen, dass die natürlich eine völlig unterschiedliche Anzahl von Items enthalten, nämlich von einer Antwort bis zu 27 Antworten. Deshalb kann das hier also gar nicht miteinander verglichen werden.
Das alles lässt sich nicht allein mit Ihrer Angst vor Ergebnissen erklären. Sie haben ein verkorkstes Verhältnis zu Unabhängigkeit, Selbstverantwortung, zu offenem Umgang mit anderen Meinungen, gerade auch bei den Lehrerinnen und Lehrern des Landes.
Sie wollen den parteilichen, parteibestimmten Auftrag statt offener Fragen, Kontrollen, Bevormundung statt Bereitschaft zu argumentativer Auseinandersetzung.
Katastrophal ist auch Ihr Verhältnis zur Landesregierung. Das ist eigentlich ganz besonders bedrückend. Erst unterstellen Sie den Wissenschaftlern, sie ließen sich für die Ziele der Landesregierung instrumentalisieren. Dann aber unterstellen Sie auch der Landesregierung, sie habe überhaupt ein Interesse an personenbezogenen Einzeldaten. Damit unterstellen Sie zugleich den möglichen oder auch gewollten Missbrauch solcher Daten, als sei die vor Ort üblicherweise bekannte Tatsache, dass ein Mitglied der Schulleitung auch Mitglied einer Partei oder eines Sportvereins ist, für Hannover von besonderem Interesse. Das ist ein mieses politisches Spiel und nur dazu geeignet, Stimmung zu machen.
Dabei kann es Ihnen um die Sache auch gar nicht gehen. Konkrete Begründungen geben Sie nicht. Ihre Intervention geht ganz allgemein auf Texte und kaum nachvollziehbare Hinweise aus. Datenschutzrechtlich – das ist bereits erläutert worden – ist das ohnehin unbedenklich.
Ich bin sicher, dass auch die Schülereltern des Landes sehr schnell hören, wie hinterhältig Sie sich auch ihnen gegenüber verhalten. Erst greifen Sie die Forderung des Landeselternrats nach Überprüfung auf, bringen das hier als Entschließungsantrag ein, stellen sich also hinter die Forderung, zu prüfen, tun dann aber alles, um die Erfüllung der Forderung nach Überprüfung unmöglich werden zu lassen. Ein Affront gegen die Elternvertretung auch hier!
Nun noch eine Anmerkung zum Umgang unter uns. Wir haben eine ganze Kultusausschusssitzung mit der Ministerin und dem Vertreter des Deutschen Instituts für Internationale Pädagogische Forschung verwendet, um mit Ihnen über die von Ihnen kritisierten Punkte zu sprechen. Wir als SPD-Fraktion haben uns darum bemüht, Ihre vorgegebenen Befürchtungen durch Klärung in der Sache aufzulösen. Wir haben aber auch persönlich an die Kollegialität der Fachpolitiker Ihrer Fraktion appelliert. Wir haben dies vor dem Hintergrund auch Ihres Konsensangebotes, Ihres Gesprächsangebotes gemacht, auch um Schulfragen aus dem parteipolitischen Gezänk herauszulassen.
Was glauben Sie wohl, was bei uns los ist, nachdem wir erfahren haben, dass Sie zur selben Zeit, während wir im Ausschuss saßen, als wir miteinander diskutierten, den einzigen kultuspolitisch agierenden Laien Ihrer Fraktion, Busemann, an die Presse gehen ließen und ihn diese über ein bereits feststehendes Ergebnis informieren ließen. Da führen Sie doch stundenlang eine Scheindebatte mit uns. Sie lassen sich als Fachpolitiker gegenüber der Öffentlichkeit von jemandem vertreten, der keinen Bezug zur Arbeit des Kultusausschusses hat, der diesen wichtigsten landespolitischen Bereich allenfalls, wenn das überhaupt der Fall ist, aus Protokollen kennt. Das machen Sie nicht noch einmal mit uns!
Das ist miesester intraparlamentarischer Stil, den Sie sich da leisten.
Darf ich noch einen Satz sagen?
Mit dem Hinweis darauf, dass das miesester intraparlamentarischer Stil ist, den Sie sich hier geleistet haben, kann ich aber auch sehr gut abschließen.
Herr Kollege Klare, Sie haben hier eben zwei Behauptungen aufgestellt: Die Fachpolitikerinnen und Fachpolitiker der Fraktion verträten in der Öffentlichkeit entweder keine Positionen, überhaupt keine Positionen, oder aber sie ergingen sich in massiven Angriffen gegen die Position der Landesregierung.
Zu der ersten Behauptung sage ich: Das ist die Wahrheit.
Wir haben uns nämlich vom Verfahren her darauf geeinigt, erstens einen Vorschlag der Landesregierung bekannt zu machen, der ja auch Ihnen und in tausend und abertausend Exemplaren der Öffentlichkeit vorliegt, und zweitens selbst keine Vorentscheidungen zu treffen, sondern zu hören und Kritik und Anregungen aufzunehmen,
bis wir zu einer endgültigen Entscheidung kommen. Das Verfahren wurde Ihnen hier dargestellt.
Sie haben zweitens gesagt, wir trügen massive Angriffe gegen die Landesregierung vor. Wenn Sie das nicht begründen können,
würde ich Sie als jemanden bezeichnen, der außerhalb des Parlaments als Lügner bezeichnet würde.
Deswegen fordere ich Sie auf, das jetzt hier zu begründen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Kolleginnen und Kollegen von der CDU-Fraktion! Die Forderung nach vielen, vielen Ganztagsschulen im Lande hat bei uns zwei Auswirkungen gehabt. Zum einen hat sie Verblüffung ausgelöst, und zwar tiefe Verblüffung, zum anderen aber auch Genugtuung, die von Freude darüber überlagert wird, dass Sie sich von Ihrer bisherigen Position der Abkehr gegenüber der Ganztagsschule offenkundig gelöst haben
und die ablehnende Haltung der Vergangenheit korrigieren wollen. Ich erinnere in diesem Zusammenhang an die diskreditierenden Aussagen über die Ganztagsschule, die mit Stichworten wie „Aufbewahrungsschule“ oder „familienersetzend“ im Sinne von „familienzersetzend“ verbunden waren.
Offensichtlich haben Sie jetzt eine neue Sprachregelung gefunden, indem Sie von „familienergänzend“ sprechen.
Verwunderung ist deswegen entstanden, weil Sie - ich blicke einmal zurück - am 24. Mai 1997 in Bückeburg das Konzept einer Bildungsreform vorgelegt und beschlossen haben, in dem das Wort Ganztagsschule überhaupt nicht auftaucht. Das war
1997 in Bückeburg. Sie entsinnen sich: Das war die Beschlussfassung u. a. zur Kürzung der Lehrerbesoldung, über das Streichen von Verlagerungsstunden und die Kürzungen bei Fortbildungsmaßnahmen.
Das bildungspolitische Landeswahlprogramm enthielt vor der Landtagswahl an keiner Stelle das Wort Ganztagsschule.
Verwunderung zweiter Teil. Ich mache einmal einen Zeitsprung. Nach drei Jahren, am 16. August 2000, haben Sie, von der Öffentlichkeit nahezu unbemerkt, ebenfalls wieder ein Bildungskonzept mit dem Anspruch „Lernen für die Zukunft“ vorgelegt.
Im Wesentlichen besteht es aus der Wiederaufarbeitung hier im Parlament abgelehnter Entschließungsanträge.
Ganz nebenbei taucht dort die Forderung nach ein paar Ganztagsbetreuungsangeboten vor allem für die Hauptschule sozusagen als programmatische Zielsetzung auf. Also noch vor einem halben Jahr, im Sommer 2000, kein Wort zur Ganztagsschule in Ihrem bildungspolitische Grundsatzprogramm.
Und heute diese massive Forderung, viele, viele Ganztagsschulen in Niedersachsen zu schaffen.
Es gibt natürlich eine Erklärung. Vorsorglich hat Herr Klare schon darauf hingewiesen. Sie liegt in dem Vorschlag der Landesregierung, der fast zeitgleich im Sommer letzten Jahres zur Weiterentwicklung der Schulstruktur in Niedersachsen unterbreitet wurde. Darin enthalten war zentral das zukunftsgerichtete Projekt, Ganztagsschulen im Sekundarbereich I zu entwickeln. Das ist in der Öffentlichkeit spontan angenommen worden, auf Zustimmung gestoßen und hat damit auch Ihre Aufmerksamkeit gefunden. Das hatten Sie am 16. August noch nicht gelesen. Es muss Sie aber so beeindruckt haben, dass Sie es dann unverzüglich einfach abgekupfert haben.
Zunächst einmal zur Form der Ganztagsschule. Es ist bereits darauf hingewiesen worden, dass wir das, was Sie dort fordern, gar nicht neu erfinden müssen, sondern dass es das seit mehr als einem Jahrzehnt gibt. Ausweislich des von Kultusminister Horrmann - -
Nein, jetzt nicht; sonst komme ich mit meiner Redezeit wieder nicht zurecht – Ausweislich des von Kultusminister Horrmann herausgegebenen Grundsatzerlasses von 1989 und ausweislich der Antwort auf eine Große Anfrage der Fraktion der SPD vom 16. Januar 1989 ist eine von drei Grundvarianten der Ganztagsschule in Niedersachsen die offene Ganztagsschule. Sie bestätigen damit im Grunde genommen, dass Sie diese Variante zur Grundlage machen. Angesichts der bisherigen erfolgreichen Arbeit der Ganztagsschule in Niedersachsen finden wir das auch in Ordnung.
Wenn man sich die Einzelheiten Ihres Antrags näher ansieht, dann erkennt man auch dort das Original und die Kopie. Sie haben abgeschrieben; dazu folgendes Beispiel: Vorschlag der Landesregierung:
„Ganztagsschule ist ab Klasse 5 die richtige bildungs- und familienpolitische Antwort auf den gesellschaftlichen Wandel.“
Das Echo, die CDU-Kopie:
„Vor dem Hintergrund veränderter gesellschaftlicher Rahmenbedingungen sind ganztagsschulische Angebote auch in Niedersachsen erforderlich. Familie und Beruf sind miteinander zu verbinden.“
Lassen Sie mich ein weiteres Beispiel anführen. Vorschlag der Landesregierung:
„Ganztagsschulen machen ein ganztägiges Unterrichts- und Freizeitangebot, Arbeits-, Übungsstunden, Fördermaßnahmen, Freizeitangebote, Angebote von Lehrkräften, Sozialpädagoginnen, Sozialpädagogen, anderem geeigneten Personal oder von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern außerschulischer Träger, Vereine, öffentliche Jugendhilfe, Kirche, Betriebe.“
Das Echo, die Kopie:
„Zum Bildungs- und Freizeitangebot gehören insbesondere Hausaufgabenbetreuung, wahlfreier Unterricht, Fördermaßnahmen, Übungsstunden, Arbeitsgemeinschaften, Angebote im Zusammenhang mit Dritten.“
So geht es weiter. Ein weiteres Beispiel: Zur offenen Ganztagsschule mit freiwilliger Teilnahme lautet der Vorschlag der Landesregierung: als eine von möglichen Entwicklungen. – Das Echo, die Kopie: offene Ganztagsschulen nach dem Baukastenprinzip, freiwillig und sofort.
Vorschlag der Landesregierung: Kooperation mit außerschulischen Einrichtungen. – Echo, Kopie: Öffnung der Schule in ihrem Umfeld und Kooperation mit Dritten.
Man kann es bildungspolitische Tragik nennen, wenn Sie in Ihrem ständigen Bemühen, schulpolitisch erforderliche Entwicklungen zu bremsen, auch diesmal wieder verspätet auf einen fahrenden Zug in die Zukunft aufzuspringen versuchen, dessen Modell bereits erprobt ist.
Ihr Antrag enthält im Übrigen einige rätselhafte und unerklärliche Punkte, über die wir im Ausschuss sprechen müssen. Ihre Unterstellung, dass Ihr Vorschlag preiswerter, weniger finanzträchtig sein soll als das, was aus dem Vorschlag der Landesregierung abgeleitet werden kann, kann ich nicht nachvollziehen. Das kann ich beispielsweise schon deswegen nicht, weil Sie über 16 Uhr hinausgehen, ein Angebot bis 17 Uhr vorhalten wollen. Besonders teuer ist auch Ihre Zusage, Kommunen und Kooperationspartner zu fördern. Das bedeutet ja wohl eine Beteiligung an den Sach- und Personalkosten der kommunalen Schulträger. Dieses Versprechen müsste man auch in Mark und Pfennig ausdrücken. Es sind weitere Punkte zu nennen, etwa die Ausweitung auf andere
Schulformen, die bisher nicht vorgeschlagen worden ist. Dazu fehlt - wie bei Ihnen üblich - eine seriöse Finanzplanung.
Aber darüber werden wir im Ausschuss beraten.
Alles in allem begrüßen wir es – das habe ich bereits am Anfang gesagt -, dass Sie ausweislich des Entschließungsantrages mit der sehr bewährten Arbeit der bereits bestehenden Ganztagsschulen einverstanden sind – das signalisieren Sie – und dass Sie den landesweit diskutierten Überlegungen der Landesregierung, sich durch Ganztagsschulen internationalen Standards zu nähern, frauen- und familienpolitische Schritte in eine Bildungszukunft zu gehen, offenkundig folgen wollen. Damit ist der Wille unserer Fraktion und der Landesregierung abgebildet – Ihre Unterstützung in diese Richtung begrüßen wir -, den Investitionsschwerpunkt des Landes nicht auf Holz, Stein oder Stahl, sondern auf die Qualifizierung unserer jungen Generation zu legen. Die Ausstattung zahlreicher Schulen in Niedersachsen als Ganztagsschulen wird einen Beitrag dazu leisten. - Danke.
Danke schön. - Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In meinem mündlichen Bericht werde ich mich nur auf die Beratungsergebnisse beschränken, soweit sie den Beratungsstand der Fraktionen wiedergeben. Den übrigen, inhaltlichen Teil gebe ich zu Protokoll. Ich gehe davon aus, dass die Ministerin hinreichend über den Sachverhalt insgesamt informieren wird.
Der Kultusausschuss empfiehlt Ihnen, den Gesetzentwurf in der aus der Beschlussempfehlung ersichtlichen Fassung anzunehmen. Diese Empfeh
lung wird von den Ausschussmitgliedern der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen getragen; die Ausschussmitglieder der CDU-Fraktion haben dagegen gestimmt. Die mitberatenden Ausschüsse für Rechts- und Verfassungsfragen, für Haushalt und Finanzen sowie für Verwaltungsreform und öffentliches Dienstrecht sind dem gefolgt; allerdings haben sich die Ausschussmitglieder der CDU-Fraktion in zwei mitberatenden Ausschüssen der Stimme enthalten. Einigkeit bestand hingegen im Kultusausschuss über die Empfehlung zu Nr. 2, die Eingabe der Landesregierung als Material zu überweisen.
Die Vertreter der CDU-Fraktion begründeten ihre Ablehnung des Entwurfs mit den grundsätzlichen Bedenken gegen die Übertragung von Schulämtern auf Zeit. So viel zum Beratungsergebnis der Fraktionen.
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf werden die Bestimmungen des Niedersächsischen Schulgesetzes über die Übertragung von Ämtern mit zeitlicher Begrenzung geändert. Diese Änderung ist notwendig geworden, nachdem der Bund die versorgungsrechtliche Lage der Inhaber dieser Ämter verschlechtert hat. Mit dem vorliegenden Entwurf sollen nunmehr diejenigen Amtsinhaberinnen und Amtsinhaber, denen das Amt nach einer erfolgreichen ersten Amtszeit von sieben Jahren erneut übertragen werden kann, auf Lebenszeit ein höherwertiges Amt erhalten. Andernfalls würde sich für die Betroffenen aus der mehrjährigen Wahrnehmung des höherwertigen Amtes keinerlei versorgungsrechtlicher Vorteil ergeben.
Die empfohlenen Änderungen sind überwiegend redaktioneller oder klarstellender Art und bedürfen keiner weiteren Erläuterung. Hinweisen möchte ich jedoch auf den neu vorgeschlagenen § 44 Abs. 8, der eine ergänzende Regelung für Fälle enthält, in denen bereits vor Ablauf der siebenjährigen Übertragungszeit ein weiteres Amt mit zeitlicher Begrenzung verliehen wird. Auch in diesen Fällen sollen die Betroffenen nach Ablauf von sieben Jahren ein höherwertiges Amt auf Lebenszeit erhalten.
Gegenstand der Erörterung - auch in den mitberatenden Ausschüssen - war, wie Fälle zu behandeln sind, in denen innerhalb des Siebenjahreszeitraums mehrere unterschiedlich bewertete Ämter wahrgenommen wurden. Der Gesetzgebungs- und
Beratungsdienst (GBD) hatte insoweit aus Rechtsgründen empfohlen, ähnlich wie in § 194 a Abs. 5 und 6 des Niedersächsischen Beamtengesetzes, jeweils das in dem Siebenjahreszeitraum wahrgenommene Amt mit der niedrigsten Einstufung auf Lebenszeit zu verleihen. Demgegenüber hat sich der Kultusausschuss - in Übereinstimmung mit den Vertretern des Kultusministeriums - dafür ausgesprochen, insoweit das Amt mit dem zweithöchsten Endgrundgehalt zu berücksichtigen. Dieser Empfehlung hat sich insbesondere auch der Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen angeschlossen, weil er davon ausging, dass die vom GBD dargestellten Unstimmigkeiten allenfalls in seltenen Ausnahmefällen eintreten könnten.
Die Vertreter der CDU-Fraktion begründeten ihre Ablehnung des Entwurfs mit den grundsätzlichen Bedenken gegen die Übertragung von Schulämtern auf Zeit, die sie auch durch die Hinweise der Vertreter des Kultusministeriums und des GBD auf zwischenzeitlich ergangene gerichtliche Entscheidungen nicht als ausgeräumt ansahen.
In den Ausschussberatungen wurde erörtert, ob eine befriedigende versorgungsrechtliche Lösung auch für diejenigen Personen gefunden werden kann, die das höherwertige Amt nicht mehr ausüben und von der Übergangsregelung des Bundesgesetzgebers, die nur bis zum Jahr 2007 reicht, nicht mehr erfasst werden. Eine Möglichkeit, auch in diesen Fällen durch eine landesgesetzliche Regelung zu helfen, haben die beteiligten Ausschüsse jedoch nicht gesehen. Die Empfehlung des Ausschusses, die in Nr. 2 der Beschlussempfehlung genannte Eingabe der Landesregierung als Material zu überweisen, zielt darauf ab, dass die Landesregierung ihre Bemühungen auf Bundesebene fortsetzen soll, auch für diese Fälle eine befriedigende Lösung zu finden.
Damit bin ich am Schluss meines Berichts angelangt und bitte Sie nunmehr im Namen des Kultusausschusses, der Ihnen vorliegenden Beschlussempfehlung zuzustimmen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die SPD-Fraktion bedauert, dass - die Frau Ministerin hat darauf hingewiesen - neues, seit 1998 geltendes Bundesrecht eines der wichtigsten Instrumente zur Optimierung der Personalentwicklung von Führungskräften im Landesdienst stumpf werden ließ, nämlich das Recht des Landes, Leitungsaufgaben an Schulen auf Zeit zu vergeben. Entgegen den bei der gesetzlichen Normierung vor fast drei Jahrzehnten vorgetragenen Bedenken und politischen Angriffen vor allem von beamtenkonservativer Seite - wir haben ja eben sozusagen noch ein Relikt erlebt - hat sich erwiesen, dass sich die Übertragung von Leitungsaufgaben auf Zeit bewährt hat. Sie ermöglicht mehr und dauerhafte Leistungsorientierung bei der Wahrnehmung der Aufgaben. Sie erhöht über die Bestenauswahl eine flexiblere Personalentwicklung durch das Land. Sie war Grundlage für die Entwicklung moderner und zukunftsweisender Führungsstrukturen wie z. B. der Schaffung kooperativer und kollegialer Leitungen für Schulen unseres Landes. Obwohl sich seit geraumer Zeit die Personalführungsphilosophie in der Bundesrepublik analog zu entsprechenden Entwicklungen in der Wirtschaft - die Frau Ministerin hat darauf verwiesen - wenigstens bei beamteten Spitzenfunktionen der bisher in Niedersachsen möglichen Linie annähert, sind die Länder dem Wunsch Niedersachsens, dieses Verfahren weiterhin anzuwenden, nicht nachgekommen.
Wir bedauern auch dies sehr.
Die SPD-Landtagsfraktion sieht allerdings in der vorliegenden Novelle und der Zeitstellenregelung eine Lösung, die tragbar und die sogar auf Dauer entwicklungsfähig ist, nämlich die Kombination von Beauftragung einzelner Führungskräfte auf Zeit und - bei Bewährung - nach erneuter Bestenauslese die dann vorzunehmende Beförderung auf Lebenszeit. Eigentlich ist dies ein Kompromiss, der konsensfähig sein sollte, der auch den Vorstellungen der Opposition eher entspricht als das bisher geltende Recht. In diesem Punkt haben wir - so habe ich Sie verstanden, Herr Koch - jetzt wenigstens Abstimmungseinigkeit erzielt.
Die SPD-Landtagsfraktion begrüßt nachdrücklich, dass es mit dieser Novelle gelingen wird, in der weitaus überwiegenden Zahl der mehr als 600 Einzelfälle, bei denen die Änderung des Bundesrechts zu langfristigen finanziellen Einbußen für die betroffenen Landesbediensteten geführt hätte, Abhilfe zu schaffen. Das Land wird damit - das ist glücklicherweise zwischen den Fraktionen unstrittig - seiner Fürsorgeverpflichtung für eine besonders kompetente, engagierte und auch qualifizierte Gruppe von Lehrerinnen und Lehrern gerecht. Es wäre eine absurde und nicht erklärbare Situation entstanden, wenn nach Landesrecht in Hunderten von Fällen bereits erworbene versorgungsrechtliche Ansprüche nachträglich durch Fristsetzung des Bundes verloren gegangen wären. So scheint uns der gefundene Weg begehbar. Gleichwohl: Wir bedauern dabei die entstandene und auch in zahlreichen Petitionen zum Ausdruck kommende Verunsicherung der Betroffenen. Leider bleibt ein nach unserer Auffassung viel zu großer Rest von mehr als 50 Einzelfällen, in denen nach der vorliegenden Novelle durch landesrechtliche Änderungen nicht geholfen werden kann. Wir begrüßen das Engagement der Landesregierung, auch hier möglicherweise bundesweit noch nach Lösungen zu suchen.
Die Fraktionen waren sich bei den Beratungen allerdings auch darin einig, die Landesregierung zu bitten und aufzufordern, überall dort, wo dies z. B. bei Bewerbungsvorgängen und der damit verbundenen Bestenauswahl sachlich gerechtfertigt ist, an diese geschilderte geschichtliche Entwicklung auch im Einzelfall zu denken und das zu berücksichtigen.
Wir sind für die in dieser Frage engagierte und konstruktive Zusammenarbeit der Fraktionen
dankbar, vor allem auch für den zur Verfügung gestellten Sachverstand der Landesregierung. In der Zusammenarbeit der Fraktionen bleibt ja nur die Grundsatzfrage bei den Zeitstellen streitig.
Ich bitte um Zustimmung.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! § 4 des Schulgesetzes bestimmt, dass Schülerinnen und Schüler, die einer sonderpädagogischen Förderung bedürfen, an allen Schulen gemeinsam mit anderen Schülerinnen und Schülern unterrichtet und erzogen werden sollen. In seiner Entschließung vom 6. September 1996 fordert der Landtag die Entwicklung einer Rahmenplanung, um die jeweils möglichen Einzelschritte sonderpädagogischer Förderung als Teil eines Gesamtkonzeptes einzuordnen und die örtlichen Erfahrungen zu bündeln.
Dieser Forderung kam im Herbst 1998 die Landesregierung mit der Vorlage einer Rahmenplanung
zur Fortführung der Integration von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf nach, stellt sie der Öffentlichkeit vor und erörtert das Konzept im Rahmen einer intensiven Dialogphase. Eckpunkte dieser Rahmenplanung sind die sonderpädagogische Förderung im Rahmen Regionaler Integrationskonzepte und der Ausbau der Sonderschulen zu sonderpädagogischen Förderzentren.
Ich frage die Landesregierung:
1. Wie vollzieht sich bisher die Entwicklung Regionaler Integrationskonzepte, und welche Bedeutung kommt in diesem Zusammenhang den Sonderschulen zu?
2. Wie gestaltet sich quantitativ und qualitativ die Weiterentwicklung der sonderpädagogischen Förderung in Niedersachsen auf der Grundlage der Rahmenplanung „Lernen unter einem Dach“ nach regionaler Verteilung und öffentlicher Akzeptanz?
3. Welche Folgerungen zieht die Landesregierung aus der bisherigen Entwicklung einer integrativen und sonderpädagogischen Förderung in Niedersachsen?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Nur ganz kurz zu der Petition bezüglich der Vorklassen: Wir können dort keine Ausnahme machen. Auch die Finanznot einer Gemeinde bietet keinen hinreichenden Grund, gegen die gesetzliche Festlegung, die bereits 1998 erfolgt ist, zu verstoßen
und Ausnahmen zuzulassen. Denn seit März 1998 – das ist fast ein halbes Jahrzehnt bis zu dem Termin, an dem das Auslaufen der Vorklassen vorgesehen ist – haben die Gemeinden Zeit, sich organisatorisch darauf einzustellen.
Die finanzielle Situation einer Gemeinde ist ein anderes, nämlich ein haushaltsrechtliches Problem, das in diesem Zusammenhang auch nicht teilweise gelöst werden kann. Da im § 189 Abs. 1 des Schulgesetzes die Übergangsfrist von März 1998 bis zum März 2002 vorgesehen ist, kann - wir haben die Petition eingehend geprüft - keine Ausnahme für die Gemeinde Ostercappeln geschaffen werden.
Es tut mir Leid. Die ganze Sache ist ja sehr verschränkt. Ich muss noch einmal kurz zu der Äußerung des Kollegen Schirmbeck Stellung nehmen, die nicht wahrhaftig und auch nicht redlich ist.
Niemand hat im Landkreis die Bestandssicherung der Vorklassen zugesagt.
Das Gesetzgebungsverfahren, das zu der im März novellierten Fassung des § 189 des Schulgesetzes führte, wurde weit vorher betrieben. Deshalb war die politische Absicht absehbar, mit der Übergangsfrist den Übergang von der Vorklasse zur Kindertagesstätte durch das Land vorzunehmen. Das wird Ihnen einleuchten.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir haben im Kultusbereich ein Riesenproblem –
und zwar, dass der Bürger Busemann,
der heute von seinem Petitionsrecht inform einer parteipolitisch instrumentalisierenden Massenpetition Gebrauch macht, sich als Abgeordneter immer noch weigert, an der Sacharbeit des Kultusausschusses teilzunehmen.
Das vermissen wir, und das merken wir hier. Sonst wäre es nicht dazu gekommen. Und wenn Sie als Gast, beispielsweise ohne Stimmrecht, teilgenommen hätten.
Das merkt man daran, wie Sie sich hier teilweise äußern.
Das merkt man an den Ergebnissen, die Sie hier von sich geben. Ich will das lieber nicht näher beschreiben.
Nein, das gestatte ich nicht.
Die Eingabe hat ihr Gutes gehabt. Sie hat es möglich gemacht, an 155 Schulen des Landes etwas zu erhellen, was normalerweise nicht in den Arbeiten der Schulbehörde enthalten ist, nämlich teilweise auch schulinterne Vorgänge zu erheben und zu prüfen, die in der Zuständigkeit der Schule liegen. Daran hat sich einiges gezeigt, das sehr wichtig ist und ein positives Ergebnis dieser Petition darstellt.
Es handelt sich zum Beispiel um eine große Zahl von Fällen, in denen fehlerhafte Entscheidungen innerhalb der Schule getroffen wurden und zum Teil mit falschen Zahlen operiert wurde. In 15 % der Fälle hat Herr Busemann sogar die rechtlichen Voraussetzungen der geltenden Erlasse nicht berücksichtigt und sie fehlerhaft angewendet.
Es gibt Fragen der Klassen- und Gruppenbildung. Es gibt insbesondere zahlreiche Fälle, in denen zwischen Schule und Eltern nicht angemessen kommuniziert wurde, wo Entscheidungen der Schule nicht mit den Eltern beraten wurden. Das alles hat aber Auswirkungen auf die jeweilige Unterrichtsversorgung gehabt, die insgesamt zeigt, dass unsere Schulbehörde im Laufe des Verfahrens der Petitionsbearbeitung gute Arbeit leistet und in zahlreichen Fällen vorübergehend aufgetretene Probleme gelöst hat.
Lassen Sie mich auch noch etwas zu den schlechten, negativen Auswirkungen sagen; Sie haben selbst Bezug darauf genommen. Die Petition hat einen unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwand in der Schulbehörde ausgelöst, der - gemessen am Ergebnis - eigentlich nicht zu rechtfertigen ist. Die Petition hat insbesondere öffentlich den Eindruck erweckt, den Sie hier zu verstärken versuchen, dass die Unterrichtsversorgung im Lande nicht angemessen sei.
Deswegen meine ich vor allem darauf hinweisen zu müssen, dass Sie jetzt, nach den eingehenden Ausschussberatungen, noch nicht einmal imstande sind, die übrig gebliebenen Probleme konkret zu benennen, sondern pauschal das ganze Paket zur Berücksichtigung stellen. Das ist ein reiner Unfug, mit dem wir uns hier befassen müssen.
- Parlamentarischer Unfug ist das, was Sie hier treiben. - Wir bleiben bei Sach- und Rechtslage.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das berufsbildende Schulwesen in Niedersachsen ist sehr leistungsstark.
Es genießt bundesweit hohes Ansehen, gilt als innovativ und kreativ
und ist in den letzten zehn Jahren auch in einer guten Weise ausgestattet worden.
Berufliche Bildung wird bei uns flächendeckend ortsnah angeboten, also nah auch am Ausbildungsplatz, was günstige Auswirkungen auf die Bereitschaft der ausbildenden Wirtschaft hat, Ausbildungsplätze zur Verfügung zu stellen. Das Bildungsangebot ist vielfältig. Nach den jeweiligen regionalen Ausbildungsbedürfnissen wird ein bedarfsgerechtes und breit gefächertes Angebot vorgehalten. Niedersachsen steht mit seinen Berufsschulen gut da.
Das, meine Damen und Herren von der Opposition, lassen wir uns auch nicht mies machen oder schlecht reden. Erst recht haben wir überhaupt kein Verständnis für die Formulierung, bei den berufsbildenden Schulen handele es sich um ein bildungspolitisches Stiefkind, so wie Sie es in Ihrem Antrag geschrieben haben.
Jetzt geht es aber nicht um uns oder um solche Formulierungen, sondern um die Jugendlichen. Mit unserer Berufsschulpolitik wollen wir erreichen, dass junge Menschen angesichts der unglaublich rasanten wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Entwicklung und des rasanten Wandels optimal auf das Berufsleben vorbereitet werden. Das will übrigens heute einiges heißen. Junge Menschen müssen heute damit rechnen, den einmal erlernten Beruf nicht über einen längeren Zeitraum tatsächlich ausüben zu können, sondern ihn ständig neu erlernen zu müssen.
Junge Menschen müssen sich darauf einstellen, ihr Arbeitsleben lang weiter zu lernen. Lernen ist sozusagen zu einem Teil der Berufsausübung geworden.
Wer Arbeit hat, behält diese nur, wenn er lernt. Junge Menschen müssen lernen, mit einer unendlichen Fülle von Informationen in immer komplizierteren Formen der Kommunikation beruflich verantwortlich umzugehen. Sie haben es stärker als je zuvor mit unübersichtlichen Problemen zu tun,
die sie selbständig, selbständiger als je zuvor, anzugehen und zu lösen haben.
Bis hierher, glaube ich, gibt es eine weitestgehende Übereinstimmung zwischen uns. Bis ich Herrn Busemann gehört habe, habe ich das nach dem Text Ihres Antrages zumindest angenommen. Jedenfalls entnehme ich das dem Entschließungstext, in den Sie wesentliche Gedanken unseres Modernisierungskonzeptes aufgenommen haben.
Wie Ihnen bekannt ist, haben die SPDLandtagsfraktion und die Landesregierung bereits im letzten Herbst pädagogische Antworten gegeben und Wege für das aufgezeigt, was Sie heute, ein halbes Jahr später, mit Ihrem Entschließungsantrag einfordern.
Die Leistungsfähigkeit unserer beruflichen Bildung - auch im Bundesvergleich - konnte vom Land nur durch den Einsatz erheblicher finanzieller Mittel erreicht und gesichert werden.
Sie hat ihren Preis. Wir wollen - das haben wir uns nicht nur vorgenommen, sondern bereits beschlossen - auch für die Zukunft der jungen Menschen diesen Preis zahlen und in diese Zukunft investieren.
Wir haben in Niedersachsen hohe Qualitäts- und Ausstattungsstandards. Die durchschnittliche Klassenfrequenz, die erteilten Unterrichtsstunden pro Schüler und auch die je Schüler eingesetzten Finanzmittel sind erheblich. Sie liegen deutlich über dem Bundesdurchschnitt. Über alles gesehen sind das Spitzenwerte.
An dieser Qualität wird sich auch nichts ändern. Im Gegenteil, unser Konzept sieht als einen von drei Schwerpunkten neben der Absicherung bestehender Qualitätsstandards auch Qualitätserhöhungen vor.
Ich möchte keine Frage zulassen. Herr Klare kann das gleich äußern, wenn er seinen Beitrag dazu leistet.
Es eröffnet zweitens Möglichkeiten, dass sich berufsbildende Schulen künftig neben ihrer Pflicht zur Erstausbildung auch in dem immer wichtiger werdenden Feld der beruflichen Weiterbildung engagieren werden. Wir sichern zusätzlich ab, dass sie auch die dafür notwendigen Instrumente erhalten, wie zum Beispiel über die Budgetierung, damit sie das tun können, was sie dürfen und wollen. Wir haben für dieses Konzept im Übrigen in der öffentlichen Erörterung und Diskussion große Zustimmung erfahren.
In unserem Modernisierungskonzept 2000 legen wir drittens schließlich offen,
wie wir die Unterrichtsversorgung für die Berufsschulen in den nächsten Jahren sicherstellen werden. Wie bereits in der Vergangenheit für die allgemein bildenden Schulen wird es ein fein aufeinander abgestimmtes Bündel von Maßnahmen geben, das folgende Ziele verfolgt:
Erstens. Wir wollen eine vorrangige Absicherung der ersten Pflichtaufgabe der beruflichen Bildung, nämlich die Sicherung des Berufsschulunterrichts in der Teilzeitberufsschule, also im dualen System, und zwar in der erforderlichen Vielfalt.
Zweitens. Wir werden sicherstellen, dass auch unsere Vollzeitschulen uneingeschränkt den auf KMK-Ebene vereinbarten Anforderungen genügen.
Drittens. Wir werden sicherstellen, dass der Unterricht für neu entwickelte Berufe in dem erforderlichen Umfang erteilt wird.
Wie Sie sehen, geschieht einiges. Wir tun etwas.
Herr Busemann hat das insgesamt in einer außerordentlich undurchschaubaren und verwirrten Form bestritten.
Deshalb muss ich noch einmal betonen: Wir tun etwas. Ich ermahne Sie auch, Herr Busemann, und verweise in diesem Zusammenhang ausdrücklich auf die Erklärungen zum Programm aus dualen Alternativen, dem so genannten PADUAProgramm, das zur Wahrhaftigkeit im Parlament verpflichtet.
(Frau Vockert [CDU]: Das war sehr vernünftig! Kurzum: Das Land bleibt verlässlicher Partner der ausbildenden Wirtschaft im dualen System. (Klare [CDU]: Wie heißt das Pro- gramm?)
- Das können Sie im Protokoll nachlesen. - Um das zu erreichen, halten wir allerdings weitere Verbesserungen für nötig und möglich. Das Konzept 2000, die Fortschreibung der BBSVO und der Klassenbildungserlass tragen unserem Anspruch Rechnung. Dazu werden wir folgende Maßnahmen umsetzen:
Wir werden erstens erreichen, dass innerhalb der berufsbildenden Schulzentren sämtliche Rationalisierungsmöglichkeiten ausgeschöpft werden und dass höchste Sparsamkeit beim Einsatz von Lehrerstunden geübt wird; etwa durch die Zusammenführung von Kleingruppen zu Normalklassen usw.
Wir werden zweitens erreichen, dass überall dort, wo dies möglich ist, die Arbeitsteilung zwischen den Berufsschulen selbst verstärkt wird. Durch eine noch engere Kooperation der Schulen und durch Abstimmung der regional erforderlichen Angebote im Sinne einer optimalen Aufgabenteilung lassen sich Rationalisierungseffekte erzielen.
Drittens haben wir überprüft, wo vor allem durch die BBSVO aus 1994 die Unterrichtsausstattung bestimmter Schulformen zwar wünschenswerte, jedoch pädagogisch nicht unbedingt erforderliche
Ausmaße erreicht hat. Wir werden uns an den bundesüblichen Stundentafeln orientieren,
weil wir es uns in unserer finanzpolitisch extrem angespannten Situation und angesichts der Qualitätsansprüche insgesamt nicht leisten können, üppiger als andere Bundesländer bestimmte Schulformen auszustatten.
Für ihn gilt das gleiche Recht wie für Herrn Klare. Insofern kann er gleich noch einmal auftreten.
Vor allem das zuletzt genannte Maßnahmenbündel wird dazu führen, dass die rechnerische Unterrichtsversorgung - Herr Busemann hat darauf hingewiesen -, das heißt ja nichts anderes als die Festlegung des für die Aufgaben der Schule erforderlichen Bedarfs, des Solls an Lehrerstunden, naturgemäß verändert wird. Durch die Rücknahme nicht als notwendig erachteter Ausstattungsansprüche zum Beispiel der Vollzeitschulen und durch die damit einhergehende Angleichung an Bundesstandards wird die rechnerische Bedarfsermittlung korrigiert.
Das gilt ab sofort für alle; außer für Sie, Herr Präsident. Das ist selbstverständlich. Das liegt ja nicht in meinem Ermessen.
Der Finanzeinsatz des Landes bleibt ungekürzt. Nicht eine Lehrerstunde wird abgezogen. Keine Stelle geht verloren. So gut, wie die berufsbildenden Schulen heute arbeiten, werden sie dies auch in Zukunft machen können. Wir erhalten und sichern nicht nur die jetzige Ausstattung, sondern das hat Herr Busemann verschwiegen - wir geben zum neuen Schuljahr zusätzlich im Umfang von 5.000 Unterrichtsstunden Unterrichtsvolumina in die berufsbildenden Schulen. Kostenpunkt übrigens 16 Millionen DM.
Wir haben mit dem Modernisierungskonzept 2000 ein Konzept vorgestellt, das folgende politische Ziele erfüllen wird:
Erstens. Kein einziger Ausbildungsplatz darf verloren gehen. Es wird auch keiner verloren gehen.
Zweitens. Auch zukünftig wird die Vielfalt des beruflichen Angebotes in der Fläche gewährleistet. Wir garantieren, dass das, was an beruflicher Bildung regional erforderlich ist, tatsächlich auch angeboten werden kann.
Drittens. Es bleibt bei ortsnaher Beschulung. Regionale Besonderheiten werden berücksichtigt.
Viertens. Wir werden mehr Effizienz beim Lehrereinsatz erreichen, und zwar ohne Verringerung der Ausbildungsmöglichkeiten. Bereit gestellt wird also, was erforderlich ist. Bezahlt wird, was notwendig ist. Die berufsbildenden Schulen können ihre Aufgaben für die jungen Menschen in unserem Lande auch in Zukunft ohne Einschränkung erfüllen. Das gewährleisten wir. - Ich danke Ihnen.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich hatte das besondere berufliche Glück, 1971 und in den Folgejahren eine der ersten zehn Orientierungsstufen mit entwickeln zu können, die in Niedersachsen gestartet wurden. Es handelte sich um ein Schubladenprojekt des CDU-Ministers Langeheine - -
- Ich habe das Mikro nicht abgestellt.
- Darf ich jetzt noch einmal beginnen? - Also noch einmal.
Ich hatte 1971 das besondere berufliche Glück, eine der ersten zehn Orientierungsstufen mit entwickeln zu können, die im Land Niedersachsen gestartet wurden. Es handelte sich um ein CDUSchubladenprojekt von Herrn Langeheine. Die SPD begann es, und der CDU-Ausnahmeminister im Kabinett Albrecht, Dr. Remmers, hat es dann flächendeckend umgesetzt. Nach meiner Kenntnis war dies das letzte parteiübergreifende bildungspolitische Gesamtprojekt im Land Niedersachsen.
Ich habe dabei erlebt, mit wie viel beruflicher Leidenschaft hunderte von Lehrern nach Lösungen für einen extrem schwierigen Auftrag suchten, der den Schulen vom Land gegeben wurden, nämlich erstens, innerhalb kürzester Zeit - innerhalb von zwei Jahren - nach möglichst objektiven Kriterien zu suchen, um Schülern den Weg in die weitere
Schullaufbahn ab Klasse 7 zu weisen, zweitens, nach dem Grundschulunterricht und seinem Klassenlehrerprinzip mit Fachunterricht mit verschiedenen Fachlehrern und -lehrerinnen zu beginnen, drittens, eine Beobachtungsphase für die einzelnen Schülerleistungen einzurichten, und viertens, Eltern zu beraten und sie hinsichtlich der Entscheidung zu orientieren, welche Schullaufbahn das Kind einmal einschlagen sollte.
Eine besondere Schwierigkeit des Auftrags war es, Schüler trotz unterschiedlicher Lernvoraussetzungen und trotz unterschiedlicher Eignungen und Neigungen gemeinsam zu unterrichten
und dennoch zu prüfen, wo sie leistungsbezogen differenziert unterrichtet werden müssten,
also wo der Unterricht auch eine Trennung der Schülerinnen und Schüler erforderlich werden ließ.
Heute, nach drei Jahrzehnten, können wir zum System sagen, dass dieser Bildungsauftrag, der 1971 realisiert werden sollte, praktisch auch erfüllt worden ist.
Wir haben mit 70 % mittlerer und höher qualifizierter Abschlüsse ein Drittel mehr als Bayern, das keine Orientierungsstufe kennt und in naher Zukunft auch nicht kennen wird. Wir haben mit den 70 % gleichzeitig eine Annäherung an die Zielvorstellungen europäischer Bildungssysteme erreicht. Wir haben aber auch gleichzeitig unser Schulsystem in Niedersachsen in Ordnung halten können. Denken Sie nur daran, dass davon abhängig ist, dass die 1.878 Grundschulen im Lande erhalten bleiben konnten - damit kurze Schulwege - und dass auch die Orientierungsstufe wohnungsnah angebunden werden konnte.
Wir haben aber vor allem erreicht, dass unser Schulsystem mit einem Schritt so etwas wie europatauglich sein kann.
In Europa beträgt die gemeinsame Unterrichtszeit im Durchschnitt acht Jahre; nur Österreich befindet sich mit vier Jahren dort, wohin Sie von der CDU unmittelbar zurück wollen.
- Was heißt das? - Ach so, noch eine Minute. Hier ist ja alles neu für mich.
Wir sind dem Landeselternrat sehr dankbar,
dass wir die aus pädagogischen Gründen unumgänglichen Schwierigkeiten, die sich bei der Arbeit auftaten und auf die er unmittelbar seit Beginn der Arbeit hingewiesen hat, jetzt sozusagen durch seine Anregungen in Angriff nehmen können. Ein Punkt ist ja, dass wir die Erfolge der Orientierungsstufe als selbstverständlich voraussetzen und sozusagen nicht mehr darüber reden, weil das gutes, geltendes Recht ist. Wir werden Anregung des Elternrates bezüglich der Schwierigkeiten, die sie von Anfang an hatte, jetzt aufnehmen.
Was wir nicht tun werden, ist, das zu machen, was die CDU gemacht hat, nämlich eine differenzierte Stellungnahme des Elternrates parteipolitisch zu missbrauchen,
um zu zeigen, dass sie die Antworten auf die Fragen, die sie scheinbar stellt, bereits kennt, also aus ihrer Betonposition heraus zu erklären,
die Orientierungsstufe zertrümmern zu wollen. Wir werden ganz offen fragen - das hat der Ministerpräsident in Abstimmung mit unserer Fraktion auch bereits bekannt gegeben -, was und wie an der Orientierungsstufe noch verbessert werden kann. Wir wollen dafür eine gründliche wissenschaftliche Basis und ein diskursives Vorgehen - wollen also auch auf die Anregungen der Grünen eingehen, alle Beteiligten und Betroffenen in unserem Flächenland einzubeziehen -, und wir wollen vor allen Dingen auch die regionalen Besonderheiten berücksichtigen. Wir wollen mit einem solchen differenzierten und seriösen Vorgehen vor allem auch der bisherigen Arbeit unserer Orientierungsstufen im Land gerecht werden.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Am Anfang Ihrer Ausführungen, Frau Vockert, glaubte ich wirklich, mich in der Tagesordnung geirrt zu haben und bei einem falschen Tagesordnungspunkt zu sein.
Später haben Sie dann allerdings marginal das gestreift, was Sie mit dem Begriff „Bildungsabbau“ beschimpfen, nämlich das Modernisierungskonzept 2000. Mir ist doch noch erkenntlich geworden, dass Sie sich das hier vorgenommen haben.
Frau Litfin hat darauf hingewiesen, dass wir es für außerordentlich unglücklich halten und auch nicht nachvollziehen können, dass Sie jetzt während eines laufenden Verfahrens - die öffentliche Anhörung läuft, wir haben auch im Ausschuss mehrere Schritte, bis hin zur öffentlichen Anhörung verabredet - im Wege einer Aktuellen Stunde vorstellig werden. Damit werden Sie nach meiner Auffassung der Sache nicht gerecht.