Jürgen Buchheister
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Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die CDU-Fraktion hat durch den Kollegen Biallas zu ihrem Antrag vorgetragen, dass sie ihn eingebracht habe, weil sie in tiefer Sorge über die Frage sei, ob es in Niedersachsen genügend Polizeibeamte gebe und wie sich die personelle Situation der Polizei in Zukunft darstellen werde. Meine Damen und Herren von der CDU-Fraktion, mit der vorliegenden Beschlussempfehlung des Innenausschusses sollte Ihre Sorge eigentlich ausgeräumt sein.
Es ist völlig unstrittig, dass mit der Einführung der zweigeteilten Laufbahn ein großer Schritt zur Attraktivitätssteigerung des Polizeiberufes getan worden ist. Bis zum Jahr 2005 werden alle - ich betone: alle - Beamtinnen und Beamten des mittleren Dienstes in den gehobenen Dienst überführt worden sein. Dies haben wir versprochen und werden es auch einhalten.
Das Durchschnittsalter bei der Polizei steigt. Dies wird dazu führen, dass nach 2015 ca. 35 % der Beamtinnen und Beamten zwischen dem 50. und 60. Lebensjahr sein werden. Zwischen 2006 und 2025 - also ein Zeitraum von 20 Jahren - werden 12 000 Polizeibeamte pensioniert. Das ist richtig und auch nachvollziehbar. Dies bedeutet, dass nach
Ende des Programms zweigeteilte Laufbahn, ab 2006, Personal verstärkt eingesetzt werden muss, um eine Überalterung ab 2015 zu vermeiden.
Da ab 2005 keine Aufstiegsausbildung mehr angeboten wird und wir erhebliche Ausbildungskapazitäten frei bekommen, reichen die drei Fachhochschulstandorte - das ist ja auch ein Punkt des Antrages - aus, um auf die voraussehbare Zahl an frei werdenden Stellen zu reagieren. Immerhin stehen bis zu 800 Ausbildungsplätze in diesen Fachhochschulstandorten zur Verfügung.
Ein vierter Fachhochschulstandort benötigt erst einmal die gesamte Infrastruktur und ist mit erheblichen Folgekosten verbunden. Deshalb ist es nur sinnvoll, die vorhandenen Einrichtungen zu nutzen und gegebenenfalls auszubauen.
Wir müssen im Konkurrenzkampf mit der Wirtschaft um junge Bewerber Strategien zur Bedarfsdeckung entwickeln. Da stimme ich dem Kollegen Biallas von der CDU-Fraktion durchaus zu. Dazu gehört die Verlagerung der Personalgewinnung und -einstellung auf die Bezirksregierungen und die Weiterentwicklung des Fachoberschulkonzeptes. Hier bedarf es Verbesserungen. Gerade durch die Fachoberschule haben wir die Möglichkeit, die von uns gewünschten Migrantinnen und Migranten für den Polizeidienst zu bekommen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, viele Probleme müssen noch gelöst werden; das ist selbstverständlich. Wir werden uns auch in den nächsten Monaten noch häufiger mit den genannten Themen befassen. Für heute bitte ich um Zustimmung zur Beschlussempfehlung.
Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Wir haben diese Eingabe seit Dezember letzten Jahres mehrfach im Innenausschuss eingehend beraten. Wir haben Gespräche mit dem großen Unterstützerkreis geführt und haben versucht, eine Lösung für die Familie Altekin zu finden. Das ist nicht gelungen. Liebe Kollegin Stokar, dieser Fall lässt sich auch durch das neue Zuwanderungsgesetz ab 1. Januar nächsten Jahres nicht lösen. Wir haben mit dem Innenministerium alle Möglichkeiten besprochen. Es gibt keine Möglichkeit.
Man muss zur Familie Altekin hier auch noch einmal deutlich sagen: Herr Altekin hat jahrelang in Deutschland von Sozialhilfe gelebt. Er hat sich nicht um Arbeit bemüht. Erst als die Abschiebung anstand, hat er sich um Arbeit bemüht. Das spricht auch eine besondere Sprache.
Meine Damen und Herren, die Rechtslage in diesem Fall ist eindeutig. Wir sind - das muss deutlich gesagt werden - kein Berufungsgericht. Es kann nur bei der Entscheidung des Innenausschusses bleiben, der die Empfehlung „Berücksichtigung“ abgelehnt und die Empfehlung „Sach- und Rechts
lage“ beschlossen hat. Nach unserer Ansicht kann es nur dabei bleiben.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Überschrift des Entschließungsantrages der CDUFraktion ist, wenn man sie um ein paar Worte ergänzt, absolut zutreffend.
In Niedersachsen gibt es keine finanzielle Selbstbeteiligung von Polizeibeamten bei der Neuanschaffung von sicheren Schutzwesten. Liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU-Fraktion, daher muss ich mich über Ihren Antrag schon ein bisschen wundern. Normalerweise wird der SPDFraktion vorgeworfen, sie würde die Leistungen der Regierung mit so genannten Jubelanträgen feiern. Dass Sie das jetzt für uns tun, ist zwar ein bisschen seltsam, aber dennoch sehr nett.
Mit unserem Änderungsantrag helfen wir Ihnen lediglich ein wenig bei der Formulierung. Sie haben zwar Recht, wenn Sie in Ihrem Antrag feststellen, dass es in Niedersachsen keine finanzielle Selbstbeteiligung von Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten bei der Anschaffung von sicheren Schusswesten gibt. Aber wir als Parlament sollten uns nun wirklich nicht mit dem Abfeiern von Leistungen der Landesregierung begnügen. Daher haben wir - von Ihrem Einverständnis gehe ich einfach aus - die Forderung an die Landesregierung gestellt, den derzeit sehr hohen und bundesweit vorbildlichen Ausrüstungsstand mit Schutzwesten auch in Zukunft zu halten.
Meine Damen und Herren von der CDU-Fraktion, Sie wissen genauso gut wie ich, dass in Niedersachsen keine Polizistin und kein Polizist dazu gezwungen ist, bei der Anschaffung einer schusssicheren Weste private Mittel einzusetzen. Die Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten wissen das im Übrigen am allerbesten. Es besteht kein sachlicher Grund dafür, in der Öffentlichkeit einen anderen Eindruck zu erwecken.
Ich bin Ihnen aber sehr dankbar, dass Sie mir Gelegenheit geben, an dieser Stelle auf die Tatsache aufmerksam zu machen, dass die Schutzwestenausstattung unserer Polizei vorbildlich ist. Erst vor wenigen Wochen stand dies landesweit in allen Zeitungen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, um einer Legendenbildung vorzubeugen, möchte ich noch einmal ausdrücklich auf vier Tatsachen hinweisen.
Erstens. Bei der Ausstattung mit schusssicheren Schutzwesten wird in Niedersachsen vom Grad der Gefährdung bei der auszuübenden Tätigkeit der einschreitenden Polizeibeamtinnen oder -beamten ausgegangen. Für Angehörige von Spezialdienst
stellen, Spezialeinsatzkommandos oder Mobilen Einsatzkommandos erfolgt wegen der gegenüber dem allgemeinen Polizeidienst regelmäßig erhöhten Gefährdungslage eine funktionsbezogene Ausstattung mit Schutzwesten.
Zweitens. Jeder Funkstreifenwagen bei der niedersächsischen Polizei ist mit zwei Schusswesten ausgerüstet, die im Einzelfall, je nach Lageeinschätzung, durch die handelnden Beamtinnen und Beamten angelegt werden können.
Drittens. Bereits seit 1996 haben alle niedersächsischen Polizeibeamtinnen und -beamten die Möglichkeit, eigene persönliche Schutzwesten zu erhalten. Dieser private Erwerb wird durch eine einmalige Zahlung in Höhe von bis zu 200 Euro aus Landesmitteln direkt bezuschusst. Lediglich die verbleibenden Restkosten - je nach Art der Weste in der Regel weitere 100 Euro - können die Beamten über das laufende Bekleidungskonto bzw. über zukünftige Bekleidungskonten verrechnen lassen.
Mit unserem Änderungsantrag begrüßen wir daher ausdrücklich, dass bei der niedersächsischen Polizei niemand - ich wiederhole: niemand - für den Erwerb einer Schutzweste private Mittel einsetzen muss. Die Behauptung der CDU-Fraktion, es wäre eine finanzielle Beteiligung aus privaten Mitteln erforderlich, ist daher völlig falsch.
Ich muss die Kolleginnen und Kollegen von der CDU-Fraktion eindringlich bitten, doch auch in Wahlkampfzeiten bei der Wahrheit zu bleiben. Mit der Verbreitung von Unwahrheiten jedenfalls kann man kein Vertrauen gewinnen.
Ich möchte noch einen vierten Punkt ansprechen. Mit derzeit ca. 11 000 Schutzwesten ist bei der Polizei ein Ausstattungsstand erreicht worden, der sich auch im Ländervergleich sehen lassen kann. Niedersachsen, Bayern, Baden-Württemberg und Hessen sind die einzigen Bundesländer, die jetzt schon eine Vollausstattung mit Schutzwesten realisiert haben.
Meine Damen und Herren von der CDU-Fraktion, von daher danke ich Ihnen ausdrücklich dafür, dass Sie mir mit Ihrer Vorlage ausdrücklich die Gelegenheit gegeben haben, den hohen Standard der Schutzausstattung unserer niedersächsischen Poli
zei anzusprechen. Dafür ist nicht zuletzt unserem Innenminister Heiner Bartling zu danken, der in diesem Bereich klare Prioritäten setzt.
Ich erinnere an die Diskussion um neue Polizeiuniformen. Blaue Uniformen mögen zwar schöner sein; sie sind aber nicht sicherer als die heutigen Uniformen. Heiner Bartling hat daher absolut Recht, wenn er sagt, dass wir erst dann in schönere Uniformen investieren können, wenn wir die Sicherheitsausrüstung umfassend modernisiert haben. Er hat Recht: Sicherheit geht vor Schönheit. Daran kann kein Zweifel bestehen.
Meine Damen und Herren von der CDU-Fraktion, wir haben in den letzten Jahren umfassend in eine Optimierung der Waffen- und Schutzausstattung der Polizei investiert, und wir werden diese Investitionen auch in Zeiten knapper Kassen fortsetzen. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Auch ich habe in der letzten Plenarsitzung schon ausgeführt, dass in unserem Niedersächsischen Gefahrenabwehrgesetz genau geregelt ist: Diensthunde sind Hilfsmittel der körperlichen Gewalt. Ihr Einsatz erfolgt nur - ich betone das - im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften und durch besonders ausgebildete Polizeivollzugsbeamte und natürlich auch nur unter Beachtung der Verhältnismäßigkeit der Mittel.
Aus dieser Petition, zu der ich auch Berichterstatter war, geht klar hervor, dass Diensthunde des Bundes und des Landes Niedersachsen während dieses CASTOR-Einsatzes nicht direkt gegen Personen eingesetzt worden sind - das geht eindeutig aus dieser Petition hervor -,
sondern im Wesentlichen hinter den Polizeiabsperrungen bereitgehalten worden sind. Das, was Sie hier erzählen, dass dort mehr als 40 Personen Verletzungen davongetragen haben, müsste sich dann ja auch in Strafanzeigen niederschlagen. Mir sind aber keine entsprechenden Strafanzeigen bekannt.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich spreche zur Petition 4682, die von Frau Stokar auch angesprochen worden ist. Diensthunde und Dienstpferde sind nach unserem Gefahrenabwehrgesetz zugelassene Hilfsmittel der körperlichen Gewalt. Ihr Einsatz erfolgt im Rahmen von gesetzlichen Vorschriften durch besonders ausgebildete Polizeibeamte und selbstverständlich unter Beachtung der Verhältnismäßigkeit.
In der Petition, die die Kollegin Stokar angesprochen hat, ging es um eine Demonstration von rund 15 Bürgerinnen und Bürgern, die sich in einem Raum aufgehalten haben, in dem Versammlungen verboten waren. Der Einsatzleiter der Polizei hat eine Polizeikette bilden lassen, hat die Demonstranten aufgefordert, den Bereich zu verlassen, was sie übrigens auch getan haben. Einige Polizeihundeführer haben sich mit ihren Hunden hinter dieser Polizeikette befunden. Die Hunde sind überhaupt nicht eingesetzt worden, sind nur bereit gehalten worden. Es hat also für die Demonstranten überhaupt keine Gefahr bestanden.
Deswegen blieb uns auch gar nichts anderes übrig, als bei dieser Petition „Sach- und Rechtslage“ zu empfehlen.
Ja.
Liebe Kollegin Stokar, ich war für diese Petition Berichterstatter. Aus der gesamten Petition geht nicht hervor, dass man mit uns als Fraktion oder auch mit Fraktionen ein Gespräch führen wollte. Ich weiß nicht, woher Sie diese Erkenntnisse haben.
Selbstverständlich sind wir bereit, wenn es zu einer Diskussion kommt, dort mit zu diskutieren. Aber aus der Petition ging das nicht hervor.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wie der Kollege Lanclée soeben ausgeführt hat, wird meine Fraktion den Gesetzentwurf und den Entschließungsantrag der CDU-Fraktion ablehnen.
Wir haben im Innenausschuss deutlich gemacht, dass mit dem CDU-Gesetzentwurf mögliche Aufklärungslücken auf dem Gebiet der Organisierten Kriminalität und des politischen Ausländerextremismus nicht zu schließen sind. Die niedersächsischen Polizeibehörden haben schon seit geraumer Zeit, seit der Änderung des Niedersächsischen
Gefahrenabwehrgesetzes, die Befugnis, Vorfeldaufklärung gerade auch im Bereich OK zu betreiben. Die OK-Dienststellen sind auf diese Aufgabe organisatorisch hervorragend vorbereitet. Die Sammlung und Auswertung von Informationen im Vorfeld konkreter strafrechtlich relevanter Taten und konkreter Gefahren im Bereich des Extremismus ist Aufgabe des Landesamtes für Verfassungsschutz. Das Amt hat dafür eine hohe Kompetenz. In Niedersachsen gibt es also keine rechtliche oder organisatorische Lücke, die Ihr Entwurf, meine Damen und Herren von der CDU, noch schließen könnte. Im Gegenteil: Ihre Vorschläge führen nur zu Doppelarbeit, sind kontraproduktiv und ökonomisch nicht vertretbar.
Ihrer Forderung, die Personalstärke des Landesamtes für Verfassungsschutz anzuheben, haben wir bereits mit der beschlossenen Aufstockung um zehn Stellen Rechnung getragen. Dementsprechend wurden auch die Sachmittel aufgestockt. Da Niedersachen nicht im Zentrum islamistischextremistischer Aktivitäten steht, reichen unsere Maßnahmen aus.
Bei einer eventuellen Veränderung der Sicherheitslage werden wir schnell und angemessen reagieren.
In unserem Entschließungsantrag haben wir auf die wesentlichen und tatsächlichen Fakten der öffentlichen Sicherheit hingewiesen. Wir haben in Niedersachsen eine sehr gut ausgebildete Polizei, die in den letzten Jahren mit spürbaren Erfolgen dem Sicherheitsgefühl der Bürgerinnen und Bürger Rechnung trägt. Die Zahl der Straftaten insgesamt ist deutlich zurückgegangen, und die Aufklärungsquote hat einen in der Geschichte des Landes einmaligen Höchststand erreicht.
Meine Damen und Herren von der CDU, Sie sollten sich hüten, mit Ihren Anträgen billige parteipolitische Spielchen zu betreiben. Das funktioniert mit uns in Niedersachsen nicht.
Dazu sind die Probleme, um die es geht, zu ernst.
Ich kann nur wiederholen: Wir werden Ihren Gesetzentwurf und Ihren Entschließungsantrag ablehnen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In der Drucksache 2828 empfiehlt Ihnen der federführende Ausschuss für innere Verwaltung mit den Stimmen der Ausschussmitglieder der SPDFraktion und der Vertreterin der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, den von der SPD-Fraktion ein
gebrachten Gesetzentwurf in unveränderter Fassung anzunehmen. Die Ausschussmitglieder der CDU-Fraktion haben sich bei drei Stimmenthaltungen gegen den Gesetzentwurf ausgesprochen.
Meine Damen und Herren, den Rest des Berichts gebe ich zu Protokoll. Namens des Ausschusses für innere Verwaltung bitte ich Sie, entsprechend der Empfehlung zu beschließen.
Der mitberatende Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr hat sich bei Stimmenthaltung des Ausschussmitgliedes der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der mitberatende Kultusausschuss bei Stimmenthaltung der der CDU-Fraktion angehörenden Ausschussmitglieder der Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses angeschlossen.
Da der Gesetzentwurf im Vorwege an die Ausschüsse überwiesen worden ist, möchte ich Ihnen kurz seinen Anlass und seine Inhalte erläutern.
Der Gesetzentwurf dient zum einen der Umsetzung einer Entschließung des Bundestages vom 27. April 1998, in der den Bundesländern empfohlen wurde, die Öffnung von Videotheken auch an Sonn- und Feiertagen zu ermöglichen. Hintergrund dieser Entschließung ist eine bestehende Ungleichbehandlung hinsichtlich der Öffnungszeiten von Videotheken und Filmtheatern. Betreiber von Videotheken sind - ebenso wie Betreiber von Filmtheatern – verpflichtet, eine Filmförderabgabe zu leisten. Im Gegensatz zu den Filmtheatern war es den Videotheken bisher aber nicht erlaubt, sonn- und feiertags zu öffnen und ihre Unterhaltungsleistungen anzubieten. Um diese Ungleichbehandlung auszuräumen, soll den Videotheken daher ermöglicht werden, auch sonn- und feiertags zu öffnen. Diese Möglichkeit soll mit der Nr. 1 des Gesetzentwurfs geschaffen werden.
Daneben soll eine Gleichstellung von Lehrkräften mit anderen Beschäftigen erreicht werden. Bisher sind nach § 11 des Feiertagsgesetzes neben den Schülerinnen und Schülern auch die Lehrkräfte an den jeweiligen Feiertagen ihrer Religionsgemeinschaften vom Unterricht befreit. Angehörige von Religionsgemeinschaften, die in einem anderen Beschäftigungsverhältnis stehen, haben dagegen keinen Anspruch auf Dienstbefreiung. Um eine Gleichstellung von Lehrkräften und anderen Be
schäftigten zu erreichen, ist es notwendig, das Wort „Lehrkräfte“ in der gesetzlichen Regelung zu streichen. Eine solche Streichung sieht Nr. 2 des Gesetzentwurfs vor.
Im mitberatenden Kultusausschuss wurde insbesondere die Nr. 2 des Gesetzentwurfs diskutiert, über deren Inhalt jedoch Einvernehmen herrschte. Da zu Nr. 1 des Gesetzentwurfs im Zeitpunkt der Mitberatung eine Stellungnahme der Kirchen nicht vorlag, bat der Kultusausschuss den federführenden Ausschuss um erneute Beratung unter Berücksichtigung einer solchen Stellungnahme und schloss seine Mitberatung bei Stimmenthaltung der Ausschussmitglieder der CDU-Fraktion ab.
Gegenstand einer zweiten Ausschussberatung im federführenden Ausschuss war dann der Inhalt eines interfraktionellen Gesprächs mit den Kirchen, die Bedenken gegenüber den erweiterten Öffnungszeiten für Videotheken geltend gemacht hatten. Die Öffnung von Videotheken an Sonn- und Feiertagen gehöre nicht zu den Diensten und Angeboten, die im Interesse des Allgemeinwohls wirklich nötig seien. Auch würde eine Sonderregelung für Videotheken unweigerlich die Forderung nach der Zulassung weiterer Betriebe und Veranstaltungen an Sonn- und Feiertagen laut werden lassen und zu einer weiteren Aushöhlung des Feiertagsschutzes beitragen.
Bei drei Gegenstimmen und drei Stimmenthaltungen der Ausschussmitglieder der CDU-Fraktion vertrat der federführende Ausschuss aber mehrheitlich die Auffassung, dass diese Bedenken hinter den nach Auffassung der Ausschussmehrheit berechtigten Interessen der Videothekenbetreiber zurückstehen müssen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit der Beschlussempfehlung in der Drucksache 2948 empfiehlt Ihnen der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten einstimmig, den Entschließungsantrag in der Drucksache 2665 in geänderter Fassung anzunehmen.
Der Antrag wurde am 13. September 2001 im Vorwege direkt zur federführenden Beratung und Berichterstattung an den Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten sowie zur Mitberatung an den Unterausschuss für gesundheitlichen Verbraucherschutz, Lebensmittelsicherheit und Entwicklung einer nachhaltigen Landwirtschaft überwiesen.
Im Rahmen einer Erörterung im federführenden Ausschuss verdeutlichte der Vertreter der CDUFraktion zunächst das wesentliche Ziel des Entschließungsantrages seiner Fraktion. Aufgrund von Bundesinitiativen bezüglich einer Neuorganisation des Verbraucherschutzes in Deutschland befürchte seine Fraktion, dass große Teile der Biologischen Bundesanstalt Braunschweig (BBA) in das geplante Bundesamt für Verbraucherschutz aufgenommen würden. Damit käme es zu einem Verlust zahlreicher Arbeitsplätze. Die Landesregierung werde somit aufgefordert, darauf hinzuwirken, sich zur Sicherung der Arbeitsplätze für den Erhalt der BBA in Braunschweig einzusetzen. Darüber hinaus solle Braunschweig als Standort für das geplante Bundesamt für Verbraucherschutz gefördert werden.
Es zeigte sich in den anschließenden Beratungen im Unterausschuss, dass die Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen von Anbeginn an mit den Forderungen des CDU-Antrages übereinstimmten.
Der Vertreter der Landesregierung betonte, dass es ständige Gespräche mit der Bundesregierung für den Erhalt des Standortes Braunschweig gebe. Er betonte, dass diese Entscheidung jedoch in der Organisationshoheit des Bundes liege und die Landesregierung lediglich darauf hinwirken könne, die BBA in der Region Braunschweig zu belassen. In den Gesprächen sei man bereits übereingekommen, dass der Bestand der BBA im Wesentlichen erhalten bleiben sollte. Auch habe es intensive Gespräche über die Schaffung des neuen Bundesamtes für Verbraucherschutz in Braunschweig gegeben. Die Entscheidung über den Standort falle jedoch erst mit der Verabschiedung des Gesetzes über die Einrichtung des Amtes.
Die Mitglieder des Unterausschusses verständigten sich sodann auf einen von den Fraktionen der SPD und CDU gemeinsam formulierten Änderungsvorschlag, der auch von dem Vertreter der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mitgetragen wurde und im Wesentlichen die Bemühungen der Landesregierung für den Erhalt der BBA berücksichtigt.
Der federführende Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten machte sich daraufhin die vom Unterausschuss empfohlenen Änderungen des Textes der Entschließung zu Eigen.
Am Ende meiner Berichterstattung bitte ich Sie namens des federführenden Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, der Beschlussempfehlung in der Drucksache 2948 zuzustimmen.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In der Drucksache 2525 empfiehlt Ihnen der federführende Ausschuss für innere Verwaltung mit den Stimmen der Mitglieder der Fraktion der SPD mehrheitlich, den Gesetzentwurf mit Änderungen anzunehmen. Die mitberatenden Ausschüsse für Rechts- und Verfassungsfragen und für Haushalt und Finanzen haben ebenso abgestimmt; der Geschäftsordnungsausschuss hat seine Änderungsempfehlungen zu den von ihm behandelten Fragen einstimmig beschlossen.
Den Rest des Berichtes gebe ich zu Protokoll.
Der Ausschuss für innere Verwaltung hat bereits im November 1999 den Landesbeauftragten für den Datenschutz und die kommunalen Spitzenverbände zu dem Gesetzentwurf angehört, dann aber zunächst - auch auf Anregung des Landesbeauftragten - die Beratungen unterbrochen, um das Gesetzgebungsverfahren auf Bundesebene abzuwarten. Nachdem das Bundesdatenschutzgesetz geändert worden war, hielt die Ausschussmehrheit der SPD-Fraktion einen raschen Abschluss der Beratungen zum vorliegenden Entwurf für geboten, weil die Europäische Kommission bereits ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland eingeleitet hat.
Der Gesetzentwurf dient nämlich in erster Linie der Anpassung des Niedersächsischen Datenschutzgesetzes an die EG-Datenschutzrichtlinie aus dem Jahre 1995. In der Beschlussempfehlung
werden außerdem einige Vorschläge des Landesbeauftragten für den Datenschutz aufgegriffen. Hinsichtlich der einzelnen Gesetzesänderungen und der Ausschussempfehlungen hierzu möchte ich weitgehend auf die Gesetzesbegründung und auf den bereits vorliegenden Schriftlichen Bericht verweisen. Besonders hervorheben möchte ich aber die folgenden Punkte aus den Ausschussberatungen:
Der Ausschuss schlägt - mit ausdrücklicher Unterstützung des Rechts- und des Geschäftsordnungsausschusses - vor, in § 2 Abs. 2 des Datenschutzgesetzes vorzusehen, dass sich der Landtag eine eigene Datenschutzordnung gibt, um so den Besonderheiten des parlamentarischen Verfahrens besser Rechnung zu tragen. Forderungen nach einer solchen Datenschutzordnung sind in der Vergangenheit bereits wiederholt laut geworden, andere Landtage haben eine solche bereits beschlossen. Der Entwurf einer solchen Datenschutzordnung wird im Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen noch weiter beraten; daher läuft § 2 Abs. 2 NDSG derzeit noch leer.
Der neue § 6 a begründet eine Unterrichtungspflicht derjenigen Stellen, die an andere Personen mobile personenbezogene Speicher- und Verarbeitungsmedien, häufig als „Chipkarten“ bezeichnet, herausgeben. Es soll damit sichergestellt werden, dass die Benutzer solcher Medien deren Zweck und Funktion kennen und nachvollziehen können.
Einige Ergänzungen werden zu § 8 a vorgeschlagen, der die behördlichen Beauftragten für den Datenschutz betrifft. Zum einen soll es kleineren Behörden ermöglicht werden, auch externe Beauftragte zu bestellen. Außerdem werden die Pflichten der öffentlichen Stellen zur Unterstützung ihrer Datenschutzbeauftragten genauer bestimmt. Die Anregung des Datenschutzbeauftragten, die Behörden ausdrücklich zur Bereitstellung von Räumen, sächlichen Hilfsmitteln und Personal zu verpflichten, wurde letztlich nicht verwirklicht, weil der mitberatende Rechtsausschuss insoweit haushaltsmäßige Auswirkungen befürchtete.
Auf Vorschlag des Landesbeauftragten für den Datenschutz soll in § 22 Abs. 3 klargestellt werden, dass es auch zu seinen Aufgaben gehört, den Landtag und die Öffentlichkeit über wesentliche Entwicklungen des Datenschutzes zu unterrichten. Der weiteren Anregung des Landesbeauftragten, hinsichtlich der ihm für den nichtöffentlichen Be
reich übertragenen Kontrollaufgaben die bestehende Fachaufsicht durch das Innenministerium auf eine Rechtsaufsicht zu beschränken, konnte die Ausschussmehrheit hingegen - im Einklang mit dem mitberatenden Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen - nicht folgen. Die jeweiligen Ausschussmitglieder der Fraktionen der CDU und von Bündnis 90/Die Grünen neigten insoweit der Rechtsauffassung des Datenschutzbeauftragten zu.
Umstritten war in den Beratungen zum einen, ob die EU-Richtlinie eine solche Einschränkung der Aufsicht, wie es ihr Wortlaut nahe legt, tatsächlich verlangt. Entscheidend war aber für die Ausschussmehrheiten die rechtssystematische Argumentation der Vertreter des Innenministeriums, dass bei der Wahrnehmung derartiger typischer Verwaltungsaufgaben die verfassungsrechtlich gebotene Ministerverantwortlichkeit nicht ausgeschlossen werden dürfe.
Keinen Vorschlag unterbreitet der Ausschuss zur Regelung der Videoüberwachung, obwohl die Ausschussmitglieder der Opposition - auf entsprechende Hinweise des Landesbeauftragten für den Datenschutz und des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes - eine besondere gesetzliche Grundlage für die bereits bestehenden Überwachungsanlagen für notwendig gehalten haben. Regelungsvorschläge hierzu wurden aber nicht vorgelegt. Das Innenministerium hielt insoweit das geltende Recht und die Bestimmung in § 32 Abs. 5 des Gefahrenabwehrgesetzes für ausreichend.
Damit möchte ich den kurzen Überblick über die wichtigsten Beratungspunkte abschließen und Sie im Namen des Ausschusses für innere Verwaltung bitten, der Ihnen vorliegenden Beschlussempfehlung zuzustimmen.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es trifft zu, dass die Zahl der Pensionierungen bei der Polizei in den kommenden Jahren erheblich zunehmen wird, wie vom Kollegen Schünemann soeben dargestellt worden ist. Dies ist insbesondere vom Jahr 2020 an der Fall. In diesem Zusammenhang aber von „Dramatik“ zu sprechen ist, gelinde gesagt, etwas übertrieben. Selbstverständlich stellt sich die Landesregierung zeitgerecht auf die sich verändernde Personalsituation ein.
Die Einstellungsplanungen berücksichtigen die natürlichen Abgänge durch Pensionierungen wegen Erreichens der Altersgrenze und die aus den Erfahrungen der vergangenen Jahre zu erwartenden unnatürlichen Abgänge durch Krankheit, Tod und Anderes. Die erforderlichen Kapazitäten für den Polizeivollzugsdienst werden bedarfsgerecht eingestellt. Die Einstellungen erfolgen mit einem dreijährigen Vorlauf entsprechend dem Ausbildungszeitraum an der Fachhochschule. Dieses Verfahren berücksichtigt auch durch erhöhte Einstellungen und die durch Erziehungszeiten frei werdenden Planstellen, die damit ausgeglichen werden können.
Zu Ihrer Forderung, Anwärterstellen mit Vorlauf im Haushalt auszuweisen: Auch hier geht die Landesregierung nach haushaltsrechtlichen Vorgaben und bedarfsgerecht vor.
Meine Damen und Herren, in absehbarer Zeit - das ist gerade angesprochen worden - fällt auch die Aufstiegsausbildung für den gehobenen Dienst weg. Dadurch wären Kapazitäten in Oldenburg und Hann. Münden frei. Ob diese Plätze ausreichen werden, werden wir im Ausschuss sicherlich noch erörtern, wie auch all die anderen Punkte, die noch angesprochen worden sind.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir alle waren über die Morde an Polizeibeamtinnen und -beamten im letzten Jahr bestürzt. Die Innenminister und die Innensenatoren sind entschlossen, auf der Basis der bereits vorhandenen fundierten Konzepte zur Eigensicherung die ausbildungsmäßigen, technischen und taktischen Möglichkeiten zu optimieren. Die IMK hat festgestellt, dass eine ballistische Schutzweste, die einerseits zuverlässig gegen Durchdringen von Geschossen schützen, andererseits aber auch einen Stichschutz gegen Messerangriffe bieten soll und keine unverhältnismäßig hohe Beeinträchtigung der Bewegungsfreiheit und des Wohlbefindens zulässt, zurzeit nicht auf dem Markt ist. Durch ein Gutachten unter Beteiligung von Arbeitsmedizinern sollten bis zum Frühjahr dieses Jahres neue Schutzwesten erprobt und in Trageversuchen ausprobiert werden.
Der Ausstattungsgrad des Bundesgrenzschutzes und der Polizeien der Länder ist sehr unterschied
lich. Das Bundesministerium des Innern hat für die Bundespolizei die Beschaffung einer Weste für jeden Beamten angekündigt. Die Länder Nordrhein-Westfalen, Hamburg und Baden-Württemberg wollen nach erfolgreicher Erprobung ebenfalls jedermann/jede Frau ausstatten. Bayern - da sind Sie nicht richtig informiert - und Bremen verfolgen wie Niedersachsen neben der dienstlichen Ausstattung die Bezuschussung von Privatkäufen.
Die niedersächsische Konzeption geht zurzeit bei der Ausstattung mit schusssicheren Westen in erster Linie von dem Grad der Gefährdung bei der auszuübenden Tätigkeit aus. So sind z. B. alle Angehörigen von Spezialdienststellen personenbezogen mit Schutzwesten ausgestattet worden. Des Weiteren ist jeder Funkstreifenwagen mit zwei Unterziehschutzwesten auszurüsten bzw. größtenteils bereits ausgerüstet. Diese Westen sollen im Einsatzfall nach Lageeinschätzung durch die handelnden Beamten rechtzeitig angelegt werden. Daneben ist vorgesehen, in allen Dienststellen mit Außendienst einen Schutzwestenpool vorzuhalten, zu dem auch Westen höherer Schutzklasse gehören.
Bereits seit 1996 haben alle Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten die Möglichkeit, für sich personenbezogen Schutzwesten zu erwerben. Die Kosten belaufen sich pro Weste zurzeit auf mindestens 600 DM. Dieser private Erwerb wird durch eine Einmalzahlung von bis zu 400 DM aus Landesmitteln direkt bezuschusst. Die verbleibenden Restkosten können die Beamtinnen und Beamten über das laufende und/oder zukünftige Bekleidungskonto verrechnen lassen. Mithin braucht niemand für seine Schutzweste in Niedersachsen private Mittel einzusetzen.
Diese Ausstattung soll auch dazu dienen, Beamten, die aus subjektiven Gründen eine personenbezogene Weste tragen wollen, einen entsprechenden Schutz zu gewährleisten. In Niedersachsen befinden sich im Bereich der funktionsbezogenen Sollausstattung in allen Dienststellen zurzeit insgesamt ca. 1 000 dienstlich beschaffte ballistische Schutzwesten im Bestand. Die Funkstreifenwagen des Wechselschichtdienstes sind bereits heute mit jeweils zwei Westen ausgestattet. Das sind dann insgesamt 1 600 Exemplare. Hierfür hat das Land
seit 1997 mehr als 1 Million DM ausgegeben. Um alle Fahrzeuge mit Westen auszustatten, benötigen wir noch ca. 2 400 Exemplare. Ihre Beschaffung ist vorgesehen. Zurzeit stehenden 650 Westen kurz vor ihrer Auslieferung. In jedem Fall aber ist sichergestellt, dass für polizeiliche Einsätze innerhalb kürzester Zeit Schutzwesten für alle eingesetzten Beamtinnen oder Beamten zur Verfügung gestellt werden können.
Die hundertprozentige Ausstattung aller Fahrzeuge im Außendienst erfordert zusätzliche Mittel in Höhe von ca. 800 000 DM. Die darüber hinaus erforderliche weitere Ausstattung der Dienststellenpools erfordert noch einmal ca. 2,5 Millionen DM.
Im Rahmen des privaten Kaufs wurden bisher ca. 5 000 Westen bezuschusst. Damit befinden sich derzeit ca. 8 250 Schutzwesten im Bestand bzw. kurz vor der Auslieferung.
Eine Tragepflicht besteht in Niedersachsen grundsätzlich nicht. Der Beurteilung der einzelnen einschreitenden Beamten bleibt es überlassen, sich für das vorherige Anlegen einer Schutzweste zu entscheiden.
Die Forderung der CDU, die auch von der Gewerkschaft der Polizei gestellt wird, jeden Bediensteten mit einer dienstlich beschafften Westen auszustatten, bedeutet, dass ca. 4 500 Westen mit einem Kostenaufwand von ca. 3,5 Millionen DM zu beschaffen sind. Diese Haushaltsmittel können im Polizeihaushalt ohne negative Auswirkungen in anderen polizeilichen Aufgabenbereichen nicht erwirtschaftet werden, müssten zusätzlich bereitgestellt werden.
Festzustellen ist, dass die Sicherheit der einschreitenden Polizeibeamtinnen und -beamten bereits durch den aktuellen Ausstattungsgrad gewährleistet ist. Nach Auswertung der Trageversuche und des Verhaltens auch der anderen Bundesländer werden wir über das niedersächsische Konzept nochmals nachdenken. Bei der Ausstattung aller Beschäftigten der Polizei muss dann allerdings auch über eine Tragepflicht nachgedacht werden.
Während sich junge Beamtinnen und Beamte zurzeit eine personenbezogene Weste wünschen,
sieht das bei den älteren Beamtinnen und Beamten aber ganz anders aus. - Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist festzustellen, dass fast alle demokratischen Staaten auf der Welt ein Informationszugangsrecht für ihre Bürgerinnen und Bürger eingeräumt haben. In der EU haben sich ein Standard von freiem Zugang zu behördlichen Informationen
und ein allgemeines Prinzip der Aktenöffentlichkeit herausgebildet. Vorreiter in Europa waren die skandinavischen Länder, denen Frankreich, Spanien, die Niederlande, Griechenland, Italien, Portugal, Belgien, Österreich und Irland folgten. Großbritannien ist auf dem Weg. In Deutschland haben Brandenburg, Berlin und SchleswigHolstein entsprechende Landesgesetze erlassen. Hessen und Bremen folgen als Nächste.
Das Bundeskabinett hatte am 22. November letzten Jahres beschlossen, ein eigenständiges Gesetz zur Regelung des Zugangs der Bürger zu Behördeninformationen zu schaffen. Ziel des Gesetzes soll sein, staatliches Handeln für den Bürger transparenter werden zu lassen. Durch das Vorhaben eines Informationsfreiheitsgesetzes sollen die demokratischen Beteiligungsrechte der Bürgerinnen und Bürger gestärkt werden.
Effektiv können Bürgerrechte nur dann wahrgenommen werden, wenn behördliche Entscheidungen transparent sind. Hierzu muss der Bürger einen Anspruch auf Zugang zu Behördeninformationen auch außerhalb laufender Verwaltungsverfahren haben. Dieser Zugang kann nach Ansicht der Bundesregierung durch Auskunftserteilung oder Akteneinsicht unter Berücksichtigung des Datenschutzes erfolgen.
In Niedersachsen gibt es aber - wie wir alle wissen - noch kein entsprechendes Gesetz. Ausschlaggebend für die bisher geübte Zurückhaltung ist insbesondere die Befürchtung, dass im Hinblick auf die schützenswerten Rechte und Daten Dritter in vielen Fällen eine Konfliktsituation zwischen Daten- und Geheimnisschutz einerseits und der Schaffung eines freien Informationszugangs andererseits entstehen könnte. Das in solchen Fällen notwendige Herausfiltern von schützenswerten Daten würde zudem einen immensen Aufwand bedeuten, der die Verwaltungen bei der Wahrnehmung ihrer eigentlichen Aufgaben sogar noch behindern könnte.
Auch aus der Sicht der SPD-Landtagsfraktion ist derzeit noch nicht absehbar, wie der bestehende Zielkonflikt zwischen den Prinzipien des freien Informationszugangs einerseits und des Schutzes von Geheimnissen andererseits regelungstechnisch beherrschbar sein sollte. Die Bedenken, die bereits Ende der 80er-Jahre gegen ein entsprechendes Anliegen der Grünen erhoben wurden, sind noch nicht vom Tisch. Ich schlage aber schon jetzt für die Ausschussberatungen eine Anhörung vor. Im
Übrigen sehe ich den Beratungen mit Interesse entgegen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit der Beschlussempfehlung in der Drucksache 1874 empfiehlt Ihnen der Ausschuss für innere Verwaltung mit den Stimmen der Fraktion der SPD und der Fraktion der CDU gegen die Stimme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, den Antrag abzulehnen.
Der Ausschuss für innere Verwaltung hat sich mit dem Antrag in zwei Sitzungen befasst und vor der abschließenden Beratung auch die Ausländerkommission um eine Stellungnahme gebeten. Diese hat eine Stellungnahme nicht abgeben können, da die Ausländerkommission zum Zeitpunkt der Beratung des Antrages nicht beschlussfähig war. Allerdings hat sie dem Ausschuss für innere Verwaltung einen Auszug aus der Niederschrift zugeleitet, um dem federführenden Ausschuss zumindest ein Meinungsbild aus der Diskussion zu übermitteln.
Vor seiner abschließenden Beratung ließ sich der Ausschuss für innere Verwaltung darüber hinaus durch den Innenminister und die Abgeordneten, die ihn begleitet hatten, über deren Reise in den Kosovo und die Situation vor Ort unterrichten.
Die Vertreter der Ausländerorganisationen in der Ausländerkommission unterstützten den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, weil sie der Auffassung waren, dass die Sicherheit der Rückkehrer in den Kosovo nicht gewährleistet sei und die Menschen in ein zerstörtes Land zurückge
schickt würden und damit kein Dach über dem Kopf hätten. Demgegenüber gingen die Vertreter der Fraktionen der SPD und der CDU in der Ausländerkommission unter dem Eindruck der vom Niedersächsischen Innenminister im Frühjahr in den Kosovo unternommenen Reise davon aus, dass für den Fall, dass eine freiwillige Rückkehr der Menschen in den Kosovo nicht stattfinde, im Einvernehmen mit den anderen Bundesländern auch eine zwangsweise Abschiebung erfolgen müsse, insbesondere dann, wenn es sich um Straftäter handele.
Im Ausschuss für innere Verwaltung teilte zunächst ein Vertreter der Fraktion der SPD mit, dass bei der Bereisung des Kosovo festgestellt worden sei, dass eine Gefahr für zurückkehrende Flüchtlinge, wenn sie nicht ethnischen Minderheiten angehörten, nicht mehr gegeben sei. Allerdings habe eine größere Zahl von Flüchtlingen noch kein festes Dach über dem Kopf, sondern lebe in Zelten. Zwar solle nach seiner Auffassung auf die freiwillige Rückkehr von Kosovo-Flüchtlingen gesetzt werden, wenn es aber nicht in größerem Umfang zu einer freiwilligen Rückkehr komme, müssten auch Abschiebungen durchgeführt werden. Abgeschoben werden müssten auf jeden Fall straffällig gewordene Personen.
Auch der Innenminister schilderte ausführlich seine Eindrücke aus dem Besuch im Kosovo. Dabei habe er in Gesprächen mit UN-Vertretern deutlich gemacht, dass deren Ansicht, Flüchtlinge sollten noch nicht zurückgeschickt werden, von ihm nicht geteilt werde. Es sei der hiesigen Bevölkerung nicht zu vermitteln, wenn für die Rückkehrer im Kosovo zunächst Wohnungen gebaut werden müssten. Er sei der Auffassung, die Flüchtlinge müssten die Aufgabe selbst in die Hand nehmen, zumal Material für den Bau von Wohnungen in großem Umfang vorhanden sei. Wenn die Flüchtlinge nicht auf freiwilliger Grundlage ausreisten, was im Übrigen dadurch verbessert sei, dass nunmehr eine Rückkehr auf dem Landwege möglich sei, müssten sie zwangsweise zurückgeführt werden.
Der Vertreter der CDU-Fraktion führte ergänzend aus, dass nach seinem Eindruck im Kosovo der Wiederaufbau von Wohnhäusern in Angriff genommen worden sei, er aber nicht verstehen könne, dass bei einer Arbeitslosenquote von 50 bis 70 % der Wiederaufbau der öffentlichen Infrastruktur vielfach Hilfsorganisationen überlassen werde und diese Aufgabe nicht von denjenigen
wahrgenommen werde, die keine Erwerbsarbeit hätten. Nachdem der Bürgerkrieg im Kosovo zu Ende sei, müssten die Flüchtlinge zurückkehren und dort Aufbauarbeit leisten. Insofern teile er die Auffassung, dass zwar zunächst auf eine freiwillige Rückkehr gesetzt werden müsse, diejenigen, die nicht freiwillig ausreisten, müssten jedoch damit rechnen, zwangsweise, aber in einem geordneten Verfahren, zurückgeführt zu werden.
Die Vertreterin der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fand es angesichts der Zahl übertrieben, von einem Problem der Rückkehr der Bürgerkriegsflüchtlinge aus dem Kosovo zu sprechen. Ihrer Auffassung nach solle man deutlicher benennen, dass es im Grunde genommen um die Rückführung von Kosovo-Albanern gehe, die schon geraume Zeit in Deutschland lebten. In diesem Zusammenhang stelle sich für sie die rechtliche Frage, wie viele dieser Personen überhaupt zurückgeführt werden könnten. Sie vertrat darüber hinaus die Auffassung, dass alle in dem Antrag ihrer Fraktion erhobenen Forderungen nach wie vor ihre politische Berechtigung hätten, und zwar auch nach dem Bericht über die Bereisung des Kosovo. Sie sei der Auffassung, dass weiterhin auf eine freiwillige Rückkehr der Flüchtlinge gesetzt und von einer zwangsweisen Rückführung abgesehen werden solle.
Damit schließe ich meinen Bericht und bitte Sie, meine Damen und Herren, der Beschlussempfehlung des Ausschusses für innere Verwaltung in der Drucksache 1874 zu folgen und damit den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen abzulehnen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Meinung meiner Fraktion zum Ursprungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ist in dem von mir eben abgegebenen Bericht deutlich geworden. Wir werden den Antrag ablehnen.
Nach den historischen Ereignissen der letzten Tage in Jugoslawien gilt ein großes Kompliment dem Verzicht auf Gewalt, mit dem die jugoslawische Revolution Versöhnung statt Aufrechnung auf ihre Fahnen geschrieben hat. Der Westen setzt nun auf Kostunica. Dieser ist zum Hoffnungsträger geworden. Ist er auch der Mann, der dem Kosovo Frieden bringen kann? - Im Kosovo selbst überwiegt die Skepsis nach dem Belgrader Machtwechsel. Die Albaner im Kosovo sehen schwere Zeiten auf sich zukommen. Für viele platzten Unabhängigkeitsträume. Eine Entlassung des Kosovo in die Unabhängigkeit scheint ihnen nun in weite Ferne gerückt. Die serbische Minderheit im Kosovo - ca. 100.000 Menschen, die überwiegend Milosevic gewählt haben - sehen in Kostunica eine Marionette des Westens.
Wir sehen den Machtwechsel positiv. Er ist eine Chance für Frieden und eine Annäherung zwischen Belgrad und der UN-Verwaltung im Kosovo. Ich bin sicher, dass es zu einem Dialog zwischen den albanischen Parteien und der neuen jugoslawischen Regierung und damit zu einer Stabilisierung in der Region kommen wird.
Deutschland wird seinen Verpflichtungen im Kosovo nachkommen. Die Sicherheit der Rückkehrer in den Kosovo ist - ich betone das - gewährleistet. Wir setzen weiterhin auf eine freiwillige Rückkehr und werden diese auch nach wie vor unterstützen. Wir stehen dazu, dass ethnische Minderheiten vorerst nicht zurückkehren müssen, haben aber auch kein Verständnis für den Missbrauch, den einige Kosovo-Albaner nun begehen, indem sie sich selbst zu Roma machen und dabei von kriminellen Organisationen - natürlich gegen Bares unterstützt werden. Wir teilen die Ansicht von Herrn Innenminister Bartling, dass die Flüchtlinge trotz der zum Teil herrschenden Unterbringungsprobleme heimkehren müssen, um am Aufbau ihres Landes mitzuwirken.
Niedersachsen geht die Rückkehr der Flüchtlinge mit äußerstem Fingerspitzengefühl an. Das heißt auch, das wir in den Wintermonaten sicherlich niemanden zurückschicken werden. Wir sind allerdings gegen einen generellen Abschiebestopp, den Sie, meine Damen und Herren von den Grünen, fordern. Wir werden deshalb auch Ihren Änderungsantrag ablehnen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In der UN-Kosovo-Resolution vom Juni 1999 heißt es, dass der Sicherheitsrat entschlossen ist, eine Lösung der ernsten humanitären Lage im Kosovo herbeizuführen, und dass er für die sichere und freie Rückkehr aller Flüchtlinge und Vertriebenen in ihre Heimat sorgen wolle. Die United Nations Mission in Kosovo (UNMIK), die KFOR und andere sollen die öffentliche Sicherheit und Ordnung gewährleisten, ein sicheres Umfeld schaffen, eine Übergangsverwaltung einrichten, humanitäre Hilfe leisten und vieles mehr. Einiges davon ist bereits erreicht, aber lange noch nicht alles. Deshalb ist die Dauer des Einsatzes für unsere Soldaten und Polizisten im Kosovo auch nicht absehbar; das ist auch schon gesagt worden.
Für die geleistete schwierige Arbeit ist den 5.900 deutschen Soldatinnen und Soldaten und den 225 deutschen UNMIK-Polizisten ausdrücklich Dank zu sagen.
In den Dank schließe ich auch die 35 Kriminalbeamten und Rechtsmediziner aus Deutschland ein, die für den Ankläger des Internationalen Gerichtshofs in Den Haag Ermittlungen in Sachen Kriegsverbrechen und Menschenrechtsverletzungen durchführen, d. h. auch zurzeit wieder Leichen bergen, sie obduzieren und sie zu identifizieren versuchen. Und natürlich Dank und Anerkennung auch an alle anderen Hilfsorganisationen.
Meine Damen und Herren, wir haben gehört, die Lage im Kosovo hat sich gebessert. Gefahr für Leib und Leben der Flüchtlinge - mit Ausnahme
ethnischer Minderheiten - besteht im Kosovo nicht mehr. Dies wurde uns auch vom Vertreter des UNHCR bestätigt. Es gibt eine ausreichende Versorgung mit Lebensmitteln. Aber - auch das ist gesagt worden - es leben zurzeit noch 50.000 Menschen unter Zeltplanen, da der Wiederaufbau nicht schnell genug vorangeht. Hier gibt es einen Dissens zwischen den UN und uns, wie Herr Minister Bartling schon deutlich gemacht hat: Während die UN-Verwaltung möglichst keine Heimkehrer in diesem Jahr haben möchte, weil ihnen ein festes Dach über dem Kopf fehlt, möchten die Aufnehmerländer die Flüchtlinge zurückschicken.
Wir setzen - auch das ist schon gesagt worden - in Niedersachsen auf die freiwillige Rückkehr. Wir übernehmen die Reisekosten und gewähren eine Starthilfe. Dies hat bei den bosnischen Flüchtlingen dazu geführt, dass über 99 % freiwillig wieder ausgereist sind. Ebenfalls die Flüchtlinge, die bei uns sind - auch das ist gesagt worden -, müssen einen eigenständigen Beitrag zum Aufbau ihrer Heimat leisten. Wenn es zu einer freiwilligen Rückkehr in deutlicher Zahl nicht kommt, wird auch Niedersachsen zwangsweise zurückführen. Die Verpflichtung zur Ausreise besteht für alle geduldeten Kosovaren. Ethnische Minderheiten im Kosovo wie Roma, Serben und Aschkalis sowie traumatisierte Opfer des Krieges können selbstverständlich noch bleiben.
Ich stimme ausdrücklich mit dem Minister und dem Kollegen Biallas überein: Bei uns straffällig gewordene Kosovo-Albaner werden selbstverständlich zwangsweise zurückgebracht.
Meine Damen und Herren, ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist das gute Recht der CDU-Fraktion, mit ihrer dreigeteilten Großen Anfrage Polizeithemen zu hinterfragen.
Aber schon in der Einleitung, lieber Christian Biallas, stellt die CDU Behauptungen auf, die schlicht falsch sind. Etliche Fragen haben Abgeordnete der CDU bereits in Antworten der Landesregierung auf Kleine Anfragen beantwortet bekommen.
Trotzdem wurden diese Behauptungen wieder wider besseres Wissen in der Großen Anfrage aufgestellt.
Meine Damen und Herren, ich möchte zu Beginn meiner Ausführungen klarstellen, dass wir nicht bereit sind, uns die niedersächsische Polizei und ihre erfolgreiche Arbeit kaputtreden zu lassen.
Angemessene Kritik ja, aber keine unberechtigten Behauptungen. Die Arbeit der niedersächsischen Polizei ist effektiv. Dies zeigen auch deutlich die Werte der Kriminalitätsentwicklung in Niedersachsen.
Die Rahmenbedingungen für die Beschäftigten der Polizei stimmen. Dazu haben die Landesregierung und die SPD-Fraktion in den vergangenen Jahren maßgeblich beigetragen. Nicht umsonst ahmen andere Länder unsere Polizeireform nach und beneiden uns viele Polizeibeschäftigte wegen der erfolgreichen und kontinuierlichen Fortführung der zweigeteilten Laufbahn. Herr Minister hat es schon gesagt: Mit Ablauf des vergangenen Jahres befanden sich nur noch 29,8 % der Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten im mittleren Dienst, aber 68,6 % im gehobenen Dienst. Wie vorgesehen, werden in fünf Jahren 97,5 % aller Beamten dem gehobenen Dienst angehören.
Zutreffend in der Anfrage der CDU ist, dass andere Bundesländer eine höhere Polizeidichte haben. Aber schon 1994 hat die IMK festgestellt, dass diese als Orientierungsmaßstab nicht geeignet ist. Beschäftigte wie Tarifpersonal, K-Techniker oder Verkehrsauswerter erfasst sie noch nicht einmal.
Die Arbeit der SPD-geführten Landesregierung hat eine deutliche Verbesserung der Polizeisituation bewirkt. Wir registrieren seit 1990 eine Stellenvermehrung bei der Polizei um 848 Stellen.
Meine Damen und Herren, wie war es denn 1989 unter der damaligen CDU/FDP-Regierung? - Sie beschloss eine Einsparverpflichtung von 575 Stellen bei der Polizei.
Ich kann mich noch gut an das so genannte Streichquartett, die vier Abgeordneten der CDU und FDP unter der Leitung von Frau Breuel, erinnern. Wir haben als Erstes im Jahre 1990 diese Einsparverpflichtung aufgehoben.
Herr Kollege Biallas, wenn wir diese mit einbeziehen, haben wir sogar ein Mehr von 1.423 Stellen im Lande Niedersachsen. Allein von 1994 bis 1996 sind 228 zusätzliche Stellen für Arbeiter und Angestellte geschaffen worden. Von 1990 bis heute haben wir einen Zuwachs von 359 Stellen im Angestelltenbereich. Das ist immerhin ein Mehr von 17,6 %. Das ist ein Mehr, das zur Entlastung der Beamtinnen und Beamten von vollzugsfremden Tätigkeiten auch dringend erforderlich war.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, diese Zahlen sprechen für sich. Die CDU behauptet jedoch, seit 1990 stagniere der Personalbestand, Angestellte würden nur zögerlich angestellt.
Abgesehen davon, dass dies nicht stimmt,
wäre eine zögerliche Einstellung immer noch besser als keine Einstellung bzw. Stellenstreichungen wie 1989 bei Ihnen, meine Damen und Herren von der CDU.
Das Land bemüht sich, verfügbare und frei werdende Planstellen unverzüglich wieder zu besetzen. Die Verfahrensweise des MI mit der Zusammenarbeit mit dem Polizeihauptpersonalrat hat sich eindeutig bewährt.
Es ist das Durchschnittsalter angesprochen worden. Das Durchschnittsalter in der niedersächsischen Polizei, also von Schutz- und Kriminalpolizei, ist im Zeitraum von 1990 bis 1999 von 37,64 auf 41,17 Jahre angestiegen. Dies hängt hauptsächlich mit den in der Polizei stark vertretenen Geburtsjahrgängen zusammen, die die Alterspyramide naturgemäß verändern, hängt aber natürlich auch mit dem Einstellungsalter zusammen. Da wir nur
noch Abiturienten einstellen, ist das durchschnittliche Einstellungsalter auf 21 Jahre gestiegen.
Eines der wichtigsten Ziele der Polizeireform war, durch die organisatorische Zusammenführung von Schutz- und Kriminalpolizei die Kriminalitätsbekämpfung zu verbessern. Dieses Konzept hat sich durchgesetzt und hervorragend bewährt.
Dass es Anlaufschwierigkeiten gab, ist bei einer Reform normal. Die Behauptung der CDU, die Staatsanwaltschaft übe nach wie vor Kritik an der Qualität polizeilicher Ermittlungstätigkeit, trifft nicht zu. Dies haben uns alle Leitenden Oberstaatsanwälte vor kurzem bestätigt.
Selbstverständlich werden alle Maßnahmen der Reform als ein andauernder Veränderungsprozess mit Beteiligung der Polizeibeschäftigten verstanden. Vorschläge von Beschäftigten oder von Controllern haben in vielen Fällen zu hauptsächlich regionalen Veränderungen geführt. Wir betreiben zurzeit das Gesetzgebungsverfahren zur Einführung der Altersteilzeit auch für den Bereich der Landespolizei. Wir wollen - das ist unser erklärter Wille - auch die Teilzeitkräfte mit einbeziehen. Dies betrifft in Niedersachsen immerhin 503 Frauen und 140 Männer bei den Vollzugsbeamtinnen und -beamten sowie 1.041 Frauen und neun Männer beim Tarifpersonal. Nach allem, war wir bislang von der Polizei hören, besteht landesweit ein großes Interesse an der Altersteilzeit.
Flächendeckend ist die Polizei mit ca. 5.000 Mikado-Arbeitsplätzen ausgestattet. Die polizeiliche Aufgabenerfüllung wird im Wesentlichen durch dieses Vorgangsbearbeitungssystem unterstützt. Zusätzlich ist ein Großteil der Dienststellen mit mehr als 2.700 Personalcomputern ausgestattet.
Viele Polizeibeschäftigte nutzen diese bzw. auch private PCs als - sage ich einmal - Ersatzschreibmaschine. Der PC hat häufig nur ergänzende Funktionen.
In drei Jahren haben wir das Mikado-Folgemodell mit einer dann vernünftigen Textverarbeitung.
Unser Wunsch war es, dass die neuen Beurteilungsrichtlinien für mehr Vergleichbarkeit und Transparenz sorgen sollten. Über mehr Objektivität wollten wir natürlich auch mehr Zustimmung bei
den zu Beurteilenden erreichen. Ich erinnere an die Probleme der Personalräte und die unsäglichen Konkurrentenklagen. Die von uns erhoffte Akzeptanz trat aber nicht ein. Die dann eingesetzten Arbeitsgruppen haben die Richtlinien überarbeitet. Diese sind nun mit Wirkung vom 1. Januar dieses Jahres in Kraft gesetzt worden. Mit der Herausnahme der Besoldungsgruppen A 9 und A 10 aus der Quotierung - das war ja der Hauptkritikpunkt des Hauptpersonalrats und der Gewerkschaft der Polizei - ist ein guter Kompromiss gefunden worden.
Meine Damen und Herren, die Polizei in Niedersachsen leistet eine sehr gute Arbeit. Wir werden auch in Zukunft für die richtigen Rahmenbedingungen sorgen. Die Polizei hat uns an ihrer Seite.