Klaus-Peter Dehde
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Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Offensichtlich will die CDU Gorleben mit aller Macht auf dem politischen Wege für die Aufnahme hochradioaktiven Atommülls geeignet machen. Die vermeintliche Ergebnisoffenheit der dortigen Erkundungsarbeiten verdeckt allerdings den Blick auf die tatsächlichen Ergebnisse, die dort bisher jeweils erzielt worden sind. Diejenigen, die aus der Region kommen, wissen, dass im Jahr 1982 das so genannte Mehrfachbarrierenkonzept als Anforderung aufgestellt worden ist. Aber, meine Damen und Herren: Keine einzige der natürlichen Barrieren, die damals formuliert worden sind, hat im Laufe der Erkundungsarbeiten den entsprechenden Anforderungen standgehalten. Das hat die Wissenschaft festgestellt.
Wer allerdings ausschließlich auf die wissenschaftliche Kompetenz des Atomforums Wert legt - wie das jedenfalls die Christdemokraten zu tun scheinen -, der muss wahrscheinlich zu anderen Ergebnissen kommen. Unser Weg ist das eindeutig nicht.
Christdemokraten meinen offensichtlich, man müsse in Gorleben nur weiter Geld ausgeben, dann würden schon genügend Sachzwänge geschaffen. Der Minister hat eben darauf hingewiesen, dass im Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages 70 Millionen Euro Mehrausgaben verlangt worden sind, um solche Sachzwänge weiter aufzubauen. Glücklicherweise - auch darauf ist hingewiesen worden - hat der Haushaltsausschuss das mit rotgrüner Mehrheit abgelehnt.
Noch mehr Geld, noch mehr Tatsachen und insbesondere noch mehr Beruhigung für die süddeutschen Bundesländer, die ihren Atommüll bei uns abladen wollen - das werden wir mit Sicherheit nicht mitmachen.
Einen drauf setzte Lutz Stratmann - der Kollege Stratmann, den ich im Rechtsausschuss zu anderen thematischen Bereichen kennen gelernt habe -, als er auch internationalen Atommüll nach Gorleben holen wollte. Heute Morgen ist er in NDR Info dahin gehend zitiert worden, er habe zugegeben, diese Aussage sei ein Riesenfehler gewesen, und er habe sie zurückgenommen.
„Riesenfehler“ ist ein Stichwort. Am 23. Dezember gab es eine Pressemitteilung der Christdemokraten: „Wulff will den Neuanfang in der niedersächsischen Umweltpolitik mit Lutz Stratmann.“ So
wurde uns das über das Internet mitgeteilt. In dieser Mitteilung wird Gorleben mal eben geeignet gemacht. Gleichzeitig gibt es Vorwürfe gegen die Landesregierung wegen Themen wie Solarenergie oder wegen der Förderung der Biomasse. - Ich kann Ihnen, lieber Kollege Stratmann, aus eigener Erfahrung sagen: Hätten Sie einmal Ihren Kollegen Wojahn gefragt!
Man kann es ja immer auch konkret machen. Der Minister hat die Millionenbeträge genannt, die hier für die Förderung aufgewandt worden sind, und der Kollege Wojahn könnte sie Ihnen bestätigen: Solarprojekt Querdeich in Dannenberg, unserer Heimatregion: 250 000 Euro Landesförderung,
Projekt Förderung Biomasse in Lüchow: 400 000 Euro Landesförderung.
Ich gehe davon aus, dass Sie in vielen Bereichen des Landes auf konkrete Projekte stoßen werden, die auf den Weg gebracht werden. Das, was Sie vorhaben, ist kein Neuanfang, das ist ein Zurück in die 50er-Jahre.
Wir wissen: Bei Minister Jüttner und bei uns ist die Umweltpolitik in Niedersachsen in guten Händen. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich gebe unumwunden zu, dass es schwierig ist, jetzt hier zu sprechen. Denn wir wissen alle, dass diese Rede eigentlich von jemand anderem gehalten worden wäre. Wir haben uns in der Fraktion damit beschäftigt, wie wir mit diesem Thema umgehen. Mir persönlich ist es so wie vielen anderen gegangen: Dieses Thema ist unserem Kollegen Inselmann über die Jahre hinweg immer so wichtig gewesen, dass wir davon ausgehen, dass wir als Niedersächsischer Landtag gerade angesichts dieser Situation nicht zu dem schweigen können, was jetzt aus der Europäischen Kommission vorgelegt worden ist.
Die EU-Kommission hat Pläne vorgelegt, die wir so lesen, dass Gorleben als Endlagerstandort jetzt sogar für die gesamte Europäische Union ins Gespräch gebracht werden soll. Der Begriff der gesamten Europäischen Union bedeutet in diesem Falle nicht nur die derzeitigen 15 Mitglieder, sondern möglicherweise oder sogar höchstwahrscheinlich die 25 Mitglieder, aus denen sie zukünftig bestehen wird. Nach den zeitlichen Vorstellungen der Europäischen Union und der Kommission sollen offensichtlich schon bis 2004 entsprechende Regelungen in Richtlinien umgesetzt werden. Nach unserer Auffassung - ich sage eindeutig: auch nach unserer Befürchtung - ist die Zielsetzung der Kommission nicht der geordnete Ausstieg aus der Nutzung der Atomenergie, sondern sind es vielmehr die Sicherstellung, der Weiterbetrieb und gegebenenfalls sogar der Ausbau der Nutzung der Atomenergie in Europa - ein Thema, das für uns ohne Frage so bedeutsam ist, dass wir hier darüber sprechen und auch deutlich machen müssen, welche Position wir dabei einnehmen.
Wir haben uns über die Jahre hinweg auch hier im Landtag eigentlich immer ganz entschieden und auch ganz eindeutig gegen die Internationalisierung der Entsorgung atomarer Abfälle gewandt. Dabei wurde in erster Linie immer über diejenigen gesprochen, die als, so sage ich jedenfalls, Phantasten meinten, man möge die Atomabfälle doch in Sibirien oder an anderen Stellen endlagern. Heute müssen wir feststellen: Die Diskussion schlägt zurück, und wir reden hier über niedersächsische Probleme und Fragen, die an dieser Stelle zu klären sind.
Die Entsorgung muss nationale Aufgabe sein und auch bleiben. Das ist unsere feste Überzeugung. Ich sage an dieser Stelle eindeutig: Daran ändert auch ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes nichts, von dem wir heute erfahren haben und wodurch der Europäischen Union mehr Kompetenzen in der Atompolitik zugestanden werden. Bei dieser Frage geht es ja primär wohl, jedenfalls nach der Rechtsprechung, um die Frage der Sicherheit von Atomkraftwerken. Das ist auf den ersten Blick akzeptabel, wenn man daran denkt, dass in den Ländern einiger Beitrittskandidaten der Union immer noch eine Reihe von Tschernobyl-Reaktoren in Betrieb sind. Insofern findet es unsere volle Unterstützung, über Sicherheit zu sprechen, aber nach unserer Auffassung über Sicherheit in Richtung eines geordneten Ausstiegs.
Die Frage dieses Ausstiegs ist jedenfalls in der Bundesrepublik Deutschland im Atomkonsens zwischen Bundesregierung und Wirtschaft geregelt worden. Dieser Konsens zeigt Wege auch in Richtung Entsorgungsfragen auf, wenn ich auch zugestehe, dass jedenfalls mir persönlich die Aussagen zu Gorleben an dieser Stelle im Konsens nicht hinreichend sind. Nichtsdestotrotz arbeitet der Arbeitskreis Endlager und leistet seine Arbeit, um den gesellschaftlichen Konsens in dieser Frage herbeizuführen.
Auch wenn es ohne Frage schwierig ist, an dieser Stelle die andere große Fraktion in dieser Thematik anzusprechen, will ich es trotzdem tun, um die unterschiedlichen Positionen deutlich zu machen. Die CDU in Niedersachsen setzt nach meiner Auffassung einseitig auf Ausbau der Atomkraft. Sie legt sich, wie ich meine, in einer nicht angemessenen Art und Weise auf Gorleben als Endlagerstandort fest und berücksichtigt nach meiner Auffassung - das sage ich an dieser Stelle auch deutlich - viel zu wenig niedersächsische Interessen. Mich treibt hier ganz klar die Sorge um, dass auch diese Haltung ihren Teil dazu beigetragen hat, die EU-Kommission zu solchen Überlegungen zu bringen. Ich persönlich sage eindeutig: Wir werden diesen Plänen einen entschiedenen Widerstand entgegensetzen.
Ich meine, dass wir auch diese Ziele weiter verfolgen müssen. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Im Zusammenhang mit der Asse hat im Februar bei der Einbringung dieses Antrages durch die Fraktion der Grünen mein Kollege Mühe auf die Begrifflichkeiten hingewiesen, die im Zusammenhang mit der Asse seit Mitte der 60er-Jahre verwendet werden. Da sind Begriffe wie „Forschungsbergwerk“ und „Versuchsendlager“ genannt worden. Heute sind wir inzwischen bei der Thematik „Endlager“. Ich habe großes Verständnis dafür, dass die Menschen dort sauer sind und dass es große Schwierigkeiten in Richtung Öffentlichkeit gibt. Das kann ich als Lüchow-Dannenberger sagen. Bei uns heißt das „Erkundungsbergwerk“ oder „Pilot-Konditionierungsanlage“ oder „Demonstrationsanlage zur Herstellung von Endlagergebinden“. Ich bin da mit ziemlicher Sicherheit hinreichend sensibilisiert, um nachzuvollziehen, wie es den Menschen geht.
Frau Harms hat eben allerdings zu Recht auf einen Umstand hingewiesen: Die Asse ist faktisch zum Endlager geworden. Es ist keine Rückholbarkeit gegeben. Wir müssen sicherlich miteinander feststellen, dass die Fehler, die in der Vergangenheit gemachten worden sind, heute jedenfalls auf diesem Wege nicht heilbar sind.
Wir sind uns einig in dem Anliegen, dass die Öffentlichkeit und der Landtag umfassend und fortlaufend informiert werden müssen. Auch darin besteht große Übereinstimmung. Was die Information der Öffentlichkeit in der Vergangenheit angeht, hat es sicherlich sehr große Defizite gegeben, die allerdings inzwischen aufgegriffen worden sind. Inzwischen hat insbesondere das Ministerium
unter Minister Jüttner die nötigen Schritte eingeleitet hat, um diese Öffentlichkeitsbeteiligung auf eine breitere Basis zu stellen.
Das Atomrecht jetzt auf diesen Sachverhalt anzuwenden - auch aus unserer Sicht ist sicherlich eine Reihe von falschen Tatsachen geschaffen worden -, hieße jedenfalls nach unserer Überzeugung, dass wir den Menschen in der Region dort vorgaukeln würden, dass es noch irgendwelche Entscheidungsoptionen gebe, die wir im atomrechtlichen Verfahren in irgendeiner Weise beeinflussen könnten. Wir halten das für falsch.
Aus unserer Sicht muss das Hauptziel ganz klar darin bestehen, dass der Atommüll sicher eingelagert wird - jedenfalls so sicher, wie es angesichts der widrigen Umstände, die dort unbestritten vorhanden sind, nur irgend denkbar ist -, dass wir also tatsächlich für eine sichere Einlagerung sorgen und das Ganze auch in entsprechende Form bringen.
Bund und Land haben sich darauf verständigt, dass das Bergrecht, jedenfalls aus heutiger Sicht, dafür ein geeignetes Mittel bietet. Das Ministerium - davon gehen wir aus - wird dafür sorgen, dass die Öffentlichkeitsbeteiligung durch die GSF auch weiterhin mit dem nötigen Nachdruck erfolgt. Das ist etwas, was auf den Weg gebracht worden ist. Aus unserer Sicht ist heute allerdings nicht die Zeit dafür, rechtstheoretische Erörterungen zu führen, sondern entsprechend zu handeln und auf diesem Wege die angemessene Problembehandlung durch den Minister zu unterstützen. Insofern werden wir Ihren Antrag ablehnen. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kollegin Harms, eine Vorbemerkung: Haben Sie doch mehr Vertrauen zu unserer rot-grünen Bundesregierung.
Das würde ich mir jedenfalls an der Stelle wünschen, weil ich mich von manchem von dem, was Sie eben an Skepsis verbreitet haben, nicht anstecken lassen möchte.
- Dieser Koalitionsvertrag zwischen Rot-Grün darauf hat Frau Harms ja hingewiesen - bestätigt ausdrücklich den Ausstieg aus der Atomenergie.
- Ihnen kann ich wirklich nur eines sagen: Wir sind in der glücklichen Situation, heute über diese Dinge diskutieren zu können. Mir graut heute noch bei dem Gedanken, was alleine in der Atompolitik geschehen wäre, wenn Stoiber womöglich gewonnen hätte.
- Herr Wojahn, insofern bin ich ganz zufrieden damit, dass wir auf dieser Grundlage hier miteinander diskutieren
und sprechen.
Die rot-grüne Bundesregierung hat angekündigt - deshalb ist mein Vertrauen vielleicht doch ein bisschen größer als das von Frau Harms -, dass sie den Ausstieg konsequent umsetzen und die getroffenen Vereinbarungen entsprechend nachhaltig voranbringen wird.
Die Bundesregierung wird - so ist es festgelegt im Bundestag einen Vorschlag zu den Auswahlkriterien und Auswahlverfahren vorlegen, wenn der Arbeitskreis Auswahlverfahren Endlagerstandorte seinen endgültigen Vorschlag unterbreitet hat. Das soll zum Ende des Jahres der Fall sein. Ich gehe davon aus, dass der Bundestag nach entsprechender Debatte die zugrundeliegenden Beschlüsse fassen wird.
Meine Damen und Herren, aus der Sicht der SPDLandtagsfraktion ist der vorliegende Antrag zu begrüßen. Meine Bitte an Sie, Frau Harms, ist, diesen Antrag in der Gemeinsamkeit, die ich hier deutlich erkenne, auch vor Ort zu vertreten. Es erschiene mir schwierig, wenn wir uns dort dann möglicherweise in unserer gemeinsamen Haltung auseinanderdividieren ließen.
Was Ihren optimistischen Appell im Hinblick auf das Kirchturmdenken angeht, Frau Harms, so habe ich persönlich häufiger den Eindruck, dass Nieder
sachsen in dieser Frage nicht unbedingt von Verbündeten umgeben ist, wenn es darum geht, neue Standorte zu finden. Ich meine, dass wir uns dem nachträglich widmen müssen. Wir müssen die Entwicklung aufmerksam nachhaltig verfolgen, um eine gemeinsame Position zu finden. Aus diesem Grunde schließen wir uns dem Appell, sofort abzustimmen, an und werden auch dem hier vorliegenden Antrag zustimmen. - Vielen Dank.
Mal schauen, ob ich sie ausnutzen werden. - Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es provoziert, wenn hier mit Worten wie „Nebenkriegsschauplatz“ und Ähnlichem argumentiert wird. Ich halte es aus niedersächsischer Sicht, aber auch aus der Sicht der betroffenen Region wirklich für schlimm, hier mit solchen Begriffen zu kommen. Das muss ich ganz deutlich sagen.
In dieser Zeit geht es eindeutig darum, dass wir hier über niedersächsische Interessen in der Entsorgungsfrage sprechen. Deshalb unterstreiche ich noch einmal: Wir stimmen diesem Antrag zu, Frau Harms. Das habe ich hier erklärt. Das wollen wir machen.
Herr Wojahn, zu Gorleben: Wir könnten jetzt sehr lange über Kriterien und anderes mehr diskutieren. Wir beide wissen doch, dass all die Kriterien, die mit Blick auf Gorleben diskutiert worden sind, so nicht eingetreten sind. Ich erinnere nur einmal an das Mehrfachbarrierenkonzept. Wenn wir all diese Dinge aufwerfen, wissen wir: Gorleben ist ungeeignet.
Ich kann das hier klar feststellen. Ich betone noch einmal, dass ich Ihre Aufregung verstehen kann. Herr Wojahn, Sie waren bei diesem Thema ja von Anfang an dabei. Die Positionen, die Sie am Anfang gehabt haben - das gestehe ich Ihnen unumwunden zu -, haben Sie auch heute noch. Das heißt für mich: Sie haben nichts dazugelernt.
Sie sind auf einem alten Stand geblieben, der sich inhaltlich überhaupt nicht rechtfertigen lässt. Deshalb muss ich ganz ehrlich sagen: Lassen Sie solche Begriffe aus der Debatte heraus. Halten Sie sich an der Stelle zurück, und vertreten Sie endlich niedersächsische Interessen, nicht aber womöglich bayerische. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Für die SPD-Landtagsfraktion begrüße ich, dass die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen den Hochwasserschutz ins Landes-Raumordnungsprogramm aufnehmen will. Um aber mit Hase und Igel zu sprechen: „Ick bin al doar!“ Frau Harms, Ihnen ist bekannt, dass Sie mit Ihrem Antrag zu spät kommen. Sie haben bereits darauf hingewiesen. Es ist Ihnen bekannt, dass am 3. September die Verankerung des technischen Instrumentes der Vorranggebiete von unserer Fraktion im Innenausschuss eingebracht worden ist.
Insofern, meine Damen und Herren, ist dies offensichtlich ein Nacharbeiten, das aber meiner Meinung nach nicht erforderlich ist.
Es geht uns mit unserem Änderungsantrag zum Landes-Raumordnungsprogramm darum, für die Raumordnungsplanung den entsprechenden Planungsträgern ein ausreichendes Instrumentarium für wirksamen Hochwasserschutz an die Hand zu geben. Das wollen wir machen. Dieses Ziel haben wir verfolgt.
Wir sind der festen Überzeugung, dass wir das Problem nicht dadurch lösen werden, dass wir von Landesseite aus eine Festlegung der entsprechenden Vorranggebiete von oben herab vornehmen. Frau Harms, wir beide wissen, und zwar auch aus unserer örtlichen Betroffenheit heraus, dass uns, wenn man Ihrem Vorschlag folgen würde, die Kommunen, denen Sie nachgesagt haben, dass sie überfordert seien, mit Fug und Recht ins Gesicht sagen würden: Ihr wollt etwas zentralistisch lösen, was wir gemeinsam lösen müssen. - Ich finde, dass das eine Sache ist, die - das kann ich bei uns beurteilen, aber wir kennen das auch aus vielen anderen Sachverhalten - mit Sicherheit dazu führen würde, dass die Kommunen nicht konstruktiv an diesem Prozess mitarbeiten, wenn es darum geht, die Vorranggebiete tatsächlich auszuweisen.
Inhaltlich besteht - das ist keine Frage - durchaus Einigkeit darin, dass wir raumordnerische Festlegungen treffen müssen. Es besteht sicherlich auch Einigkeit darin, dass wir beispielsweise bei den Versicherern, aber durchaus auch bei anderen Stellen auf Kompetenz zurückgreifen müssen. Der Weg, den Sie vorschlagen, bedeutet Zentralismus. Solchen Zentralismus lehnen wir ab. Frau Harms, wir wissen, dass wir, wenn man Ihrem Weg folgen würde, sehr umfangreiche Beteiligungen machen müssten. Das heißt, wir müssten das jetzt laufende Gesetzgebungsverfahren unterbrechen, stoppen und große Beteiligungen durchführen. Genau daraus würden Verzögerungen entstehen. Wir sind der Überzeugung, dass das der falsche Weg ist. Wir sind der Auffassung, dass es richtig ist, an dieser Stelle keine Verzögerungen zuzulassen, das Gesetzgebungsverfahren zum Abschluss zu bringen und dann daran anschließend eine Ergänzung
der entsprechenden Verordnung für das LandesRaumordnungsprogramm auf den Weg zu bringen, allerdings, meine Damen und Herren, gemeinsam mit dem Kommunen und nicht - das ist nach unserer Auffassung der falsche Weg - von oben herab. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Lieber Kollege Wiesensee, die Bedenken der Bevölkerung vor Ort stoßen auch bei mir auf offene Ohren. Allerdings habe ich Probleme nachzuvollziehen, warum Sie sich nur gegen das Zwischenlager wenden. Insofern schließe ich mich der Kollegin Harms ausdrücklich an.
Ich gestehe, ich hätte schon eine etwas tiefer gehende Begründung für die Haltung Ihrer Fraktion erwartet, wenn Sie sich hier hinstellen und die Berücksichtigung dieser Resolution fordern.
Es ist klar, dass die Lage nach den Terroranschlägen anders beurteilt werden muss. Die Kollegin Harms hat darauf hingewiesen: Dieses Restrisiko hat ja in allen Betrachtungen eine Rolle gespielt. Allerdings gab es immer noch ein Wort davor: „zu vernachlässigendes“ Restrisiko hieß es im Zusammenhang mit der Beurteilung der Gefährdung durch Verkehrsflugzeuge.
Ich habe einmal versucht, an einigen wenigen Stichpunkten nachzufragen, was geschehen würde, folgte man Ihrer Forderung. Der Weg aus der Wiederaufarbeitung wird ja in gewisser Weise beklagt. Wollen Sie denn in die Wiederaufarbeitung wieder einsteigen? So habe ich Sie eigentlich nicht verstanden. Wenn Sie die Zwischenlagerung beispielsweise so beenden wollen, wie Sie das hier beschrieben haben, und sagen „keine Zwischenlagerung mehr“, bedeutet das in letzter Konsequenz: kein Entsorgungsnachweis mehr, also Sofortabschaltung aller AKW. Dass das aus Ihrer Fraktion kommt, halte ich für bemerkenswert.
Vorkämpfer für den Sofortausstieg habe ich bei Ihnen in der Fraktion bisher eigentlich nicht vermutet.
- Ja, ich bin wirklich erstaunt.
Meine Damen und Herren von der CDU-Fraktion, ich werte Ihren Antrag eigentlich nur unter ein paar Gesichtspunkten. Möglicherweise verfolgen Sie hier das Sankt-Florians-Prinzip. All das, was Sie hier vorgetragen haben, gilt natürlich für Gorleben allemal und müsste dazu führen, dass das Zwischenlager Gorleben sofort wieder stillgelegt wird.
Das scheint mir aber nicht Ihr ernsthaftes Anliegen zu sein. Ich habe vielmehr den Eindruck, die CDULandtagsfraktion hält im Moment intensiv bayerische Wochen ab, indem sie immer wieder die Stoiber‘schen Entsorgungslösungen auf Niedersachsen übertragen will.
Bayerische Wochen kann man beim Altstadtfest machen. Deswegen plädieren wir für „Sach- und Rechtslage“. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der letzte Beitrag macht ein wenig deutlich, wie schwierig die Beurteilung dieses Antrags werden wird, wenn wir in eine Güterabwägung eintreten und Benachteiligungen im Zusammenhang mit dieser Thematik diskutieren.
Der Ausgangspunkt ist eigentlich der Immissionsschutz, der, wenn ich die Beiträge richtig verstanden habe, vornehmlich die Bevölkerung in der Umgebung dieser Betriebe schützen soll. Insofern kann es weniger darum gehen, ausschließlich betriebliche Betrachtungen anzustellen.
Meine Damen und Herren, über den ländlichen Raum ist hier oft diskutiert worden. In diesem Zusammenhang wird auch oft der Begriff „Strukturwandel“ benutzt. Wir müssen an vielen Stellen feststellen, dass sich der ländliche Raum im Strukturwandel befindet. Insbesondere verändert sich auch die Bevölkerungsstruktur im ländlichen Raum, die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung. Ich kann das recht gut beurteilen; denn der von Frau Harms angesprochene Fall ist in meinem Landkreis aufgetreten. Meine Erfahrung und sicherlich auch die Erfahrung vieler anderer ist, dass viele Menschen die Vorzüge des ländlichen Raums im Hinblick auf Lebens- und Wohnqualität für sich entdecken. Hierin scheint eine Ursache für den Ziel- und auch Interessenkonflikt in diesem Zusammenhang zu liegen.
Die Wahrnehmung von Geruchsbelästigungen ist sehr subjektiv. Da gebe ich ansatzweise dem Kollegen Kethorn Recht, wenn er sagt, es sei unstrittig, dass es den Menschen in ihrem subjektiven Empfinden von Geruchsbelästigungen ziemlich egal ist, ob es - um das einmal ganz profan zu sagen - konventionell oder ökologisch stinkt. Wenn Gestank auftritt, dann stellt er eine Belästigung dar. In der Beurteilung dessen, was dem zugrunde liegt, und der Rechtsfolgen, die möglicherweise abzuleiten sind, hilft uns diese Unterscheidung, glaube ich, nicht weiter.
Die Probleme bei der Ermittlung von Geruchsimmissionen im Zusammenhang mit Offenstallhaltung sind bekannt. Die Kollegin Harms hat darauf hingewiesen, dass das diskutiert wird. Die Geruchsimmissionsrichtlinie weist sogar selbst darauf hin, dass es Schwierigkeiten bei der Erfassung gibt. Die Datenlage muss offensichtlich verbessert werden. Hier gibt es Untersuchungsbedarf, um Sachverständigen, die entsprechende Beurteilungen vorzunehmen haben, verbesserte Bearbeitungsgrundlagen zu bieten.
Meines Wissens sind entsprechende Untersuchungen auf den Weg gebracht worden, um verbesserte Verfahren für diese besondere Problematik herauszufinden und sie den Sachverständigen an die Hand zu geben. Eine grundlegende Veränderung von Richtlinien und Vorschriften erscheint mir allerdings vor diesem Hintergrund nicht geboten, weil ich davon ausgehe, dass es nicht Sinn und Zweck sein kann - Frau Harms, da wird die Problematik des Antrages deutlich -, Sonderregelungen zu schaffen, die objektiven Kriterien letztlich nicht standhalten können. Es kann also nicht in die Richtung gehen zu sagen „Der arbeitet jetzt nach diesen Richtlinien, deshalb müssen wir den Immissionsschutz auflösen“ - Herr Kollege Kethorn hat eindrucksvoll untermauert, zu welchen Ergebnissen man dann möglicherweise auch in anderen Bereichen kommen kann -, sondern hier geht es letztlich sicherlich auch um objektive Kriterien, die herangezogen werden müssen.
Frau Harms, ich habe noch Ihre Ansage im Ohr, es seien falsche Immissionsschutzberechnungen angestellt worden.
- Ich habe es mir extra aufgeschrieben. Es ging um falsche Berechnungsmethoden. Dann muss ich doch einige Feststellungen machen, die sich auch auf den konkreten Fall beziehen. Dieser konkrete Fall - Herr Kollege Wojahn ist leider nicht hier wird sich nach meinem Eindruck mit ziemlicher Sicherheit nicht durch Immissionsschutz lösen lassen, sondern man muss hier die Frage ganz gezielt in Richtung der Kommune und auch ganz gezielt in Richtung der Gemeinde stellen. Wenn es die kommunale Bauleitplanung beispielsweise zulässt, dass in unmittelbarer Nachbarschaft eines dörflichen Kerngebietes, in dem landwirtschaftliche Betriebe sind, ein reines Wohngebiet angelegt wird, dann liegen die Probleme an dieser Stelle
ziemlich deutlich auf der Hand. Das können wir nicht durch eine Veränderung von Vorschriften auf unsere Ebene beheben. In diesem Fall befindet sich der Betrieb in absoluter Ortsrandlage. Unmittelbar daneben liegt ein reines Wohngebiet, mit dem in dieser Gemeinde übrigens in den 70er-Jahren ein Bevölkerungszuwachs erzielt worden ist. Die Probleme hieraus hätte man mit vorausschauender Bauleitplanung anders in den Griff bekommen.
Ich möchte noch ein Letztes sagen, da hier der Eindruck erweckt worden ist, dass es jetzt möglicherweise an die Existenz dieses Betriebes gehe: Das ist nach dem letzten vorgetragenen Stand auch wahrscheinlich. Ich möchte aber zumindest die Verwaltung in Schutz nehmen, die mit diesem Landwirt an Problemlösungen arbeitet. Nach meiner Kenntnis ist es durchaus möglich, eine Genehmigung für seine Aktivitäten zu erzielen, wenn er sich entsprechend flexibel zeigt. Es scheint mir hier möglich zu sein, gemeinsame Lösungen für den Einzelbetrieb zu finden. Die Ausschussberatungen werden diese Positionen deutlich machen. Ich beantrage allerdings für meine Fraktion, den Umweltausschuss mit der Federführung zu beauftragen. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich möchte mir erlauben, auf eine oder zwei Anmerkungen von Frau Zachow einzugehen. Sie haben hier gesagt, dass der Arbeitskreis Endlager überhaupt noch nicht so genau wisse, was er tue. Außerdem haben Sie Ihre Vision von der Entwicklung von Atomanlagen in Niedersachsen beschrieben. Auch darauf möchte ich noch mit ein oder zwei Sätzen eingehen.
Meiner Kenntnis nach hat der Arbeitskreis Endlager sein Arbeitsverfahren sehr genau festgelegt. Er arbeitet völlig im Plan. Außerdem hat er einen Ansatz gewählt, den Sie sich meiner Meinung nach einmal etwas genauer ansehen sollten. Sie reduzieren die Standortsuche für ein Endlager ausschließlich auf die Frage geologischer Beurteilungen. Geprüft werden muss nun, ob Gorleben von der geologischen Formation her geeignet ist oder nicht.
- Das überlasse ich Ihrer eigenen Beurteilung, Frau Zachow. Ich werde das nicht wiederholen. Sonst laufe ich hier Gefahr, einen Ordnungsruf zu erhalten.
- Das will ich nicht machen; nein. - Frau Zachow, der Arbeitskreis Endlager hat eine Formulierung gewählt, die ich für sehr wichtig halte. Nach Auffassung des Arbeitskreises Endlager müssen neben diesen naturwissenschaftlichen Betrachtungen bei der Standortsuche aber auch gesellschaftliche Untersuchungen angestellt werden. Außerdem muss geprüft werden, wie man einen Standort kommunizieren kann und welche Voraussetzungen diesbezüglich erfüllt werden müssen. Ich sage Ihnen: Bei der Benennung von Gorleben ist genau der falsche Ansatz gewählt worden; denn dort sind nur naturwissenschaftliche Aspekte herangezogen worden. Aber genau hier gibt es meiner Meinung nach eine neue Qualität, die zumindest ich für gerechtfertigt halte.
Frau Harms, Ihr Beitrag hat bei mir an verschiedenen Stellen Verwunderung ausgelöst. Erstens sind Ihnen die Zuständigkeiten nach dem Atomrecht sicherlich genau so gut bekannt wie auch mir. Wir beide wissen, dass das Atomrecht in Berlin gemacht wird. Darüber hinaus können wir hier sicherlich politische Aussagen machen. In rechtlicher Hinsicht gibt es aber immer wieder Probleme, wie wir alle wissen. Das ist in vielen Verfahren ellenlang ausgeurteilt worden. Angesichts der zahlreichen Fragen, die Sie formuliert haben, stellt sich für mich nun die Frage: Warum haben Sie eigentlich so wenig Vertrauen zu Herrn Trittin? Warum gehen Sie bitte schön davon aus - wie Sie in Ihrem Beitrag deutlich gemacht haben -, dass jetzt ein Endlager festgeschrieben wird z. B. durch Entscheidungen, die mit der PKA zusammenhängen und von denen wir wissen, dass die hochgradig rechtlicher Natur sind? Eines können wir doch feststellen: Wenn Gorleben als Endlagerstandort festgeschrieben werden würde, dann würde es Herr Trittin machen, dann würde es ein grüner Bundesumweltminister machen. Ich gestehe zu, dass wir in diesem Punkt zu Herrn Trittin ein wenig mehr Vertrauen haben. Das ist überhaupt kein Thema.
Ich persönlich hätte mir durchaus vorstellen können, dass für Lüchow-Dannenberg an der einen oder anderen Stelle mehr erreicht wird. Nichts
destotrotz gibt es Stichworte, die Rot-Grün in Berlin eingearbeitet hat. Wir haben diese Stichworte in unserem Antrag festgelegt: Beendigung der Wiederaufarbeitung, Moratorium, Endlagerkonzeption. - Mit Blick auf diese Stichworte müssen wir aber zur Kenntnis nehmen, dass es noch mehr gibt, die in der Debatte über diese gesamte Thematik mitspielen. Das sind die Bundesländer. Das ist die Wirtschaft. Auch das ist keine Frage.
- Ja, Bayern agiert. Das ist klar. Wenn Sie, Frau Harms, jetzt Bayern als Beispiel anführen - Stoiber, rechts um und zurück in die 50er-Jahre -,
dann muss ich Ihnen, Frau Harms, sagen: Das wird sicherlich nicht der Weg sein, auf dem wir eine gemeinsame Ebene finden werden.
Im September 2001 ist die Atomgesetznovelle in den Bundestag eingebracht worden. Meiner Kenntnis nach steht die zweite Beratung im Februar dieses Jahres im Bundesrat an. Ich sage Ihnen eines: Endlich ist der Förderzweck aus dem Atomgesetz herausgenommen worden. Wir sprechen über Beendigung und über Ausstieg, nicht aber über den Ausbau der wirtschaftlichen Nutzung der Atomkraft. In diesem Sinne werden wir die Anträge so behandeln, wie es die Ausschüsse empfohlen haben. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der letzte Beitrag rundet ab. Für die Christdemokraten ist alles zu viel, für die Grünen ist alles viel zu wenig. Es scheint so zu sein, als wenn wir mit unserem Ansatz genau den richtigen Weg in der Mitte fahren, um einen vernünftigen Interessenausgleich hinzubekommen.
Seit 1999 sind ja verschiedenste Anträge zu diesem Thema eingebracht worden. Es hat eine Reihe von
Ausschussberatungen gegeben. Dort gab es Gelegenheit, offene Fragen zu klären.
- Auch die Bereisungen hätten dazu beitragen können, dass die Antragsteller ein wenig auf dem Wege der Erkenntnis hätten weiterkommen können.
Letztlich muss man aber in dieser Debatte in Anlehnung an Klaus Lage den Eindruck gewinnen: Tausendmal beraten und nichts gelernt.
Insofern, meine Damen und Herren, Frau Pruin, kann ich Ihnen, jedenfalls für mich, sagen: In den Beratungen ist deutlich geworden, dass das gewählte Verfahren zur Ausweisung der Schutzgebiete genau der richtige Weg war. Wir sind heute in der Lage, zu sagen, wir haben Planungssicherheit auch und gerade im Hinblick auf die faktischen Vogelschutzgebiete hergestellt. Vor allem dieser Punkt sollte Herrn Behr gerade im Zusammenhang mit der A 26 durchaus auch am Herzen liegen.
Wir haben mehr Rechtssicherheit hergestellt, auch was die faktischen Vogelschutzgebiete angeht, mehr Rechtssicherheit im Hinblick auf mögliche EU-Vertragsverletzungsverfahren.
Ich möchte auf zwei Punkte dieser Anträge vertiefend eingehen. Die CDU-Fraktion stellt fest, dass die Ausweisung von FFH-Vogelschutzgebieten langfristig gesichert werden muss. Heute müssen wir die dafür erforderlichen Mittel bereits haushaltsmäßig unterlegen. Beziffern kann die CDUFraktion diese Mittel offensichtlich nicht. Zahlen habe ich jedenfalls nicht gehört. Eines ist auch klar: Die langfristige Sicherstellung bzw. Bereitstellung dieser Haushaltsmittel würde mit Haushaltsrecht kollidieren.
Wenn wir das heute täten, dann würden in etwa drei Monaten die Haushaltsexperten aufstehen und uns riesige Vorwürfe machen, welchen Umgang wir mit dem Haushaltsrecht pflegen. Ich bin der Meinung, dass das der falsche Weg wäre.
Meine Damen und Herren, die Sicherungskonzepte sind auch so ein Thema. Ich frage mich, was denn wohl passieren würde, wenn das Land heute Sicherungskonzepte ganz präzise benennen würde,
was denn beispielsweise genau die Genossen vor Ort, aber auch Ihre Parteifreunde vor Ort wohl sagen würden, wenn das Land jetzt hoheitlichen Schutz anbieten würde.
Meine Damen und Herren, der Kollege Behr hat heute Geburtstag. Er hat am 14. März bei der Einbringung eines Antrages zu seinem eigenen Antrag erklärt, dass dieser Antrag eigentlich obsolet sei. Ich kann mich für meine Fraktion dieser Auffassung auch im Hinblick auf die anderen Anträge nur anschließen. Sie sind zum heutigen Zeitpunkt obsolet. Deshalb werden wir sie hier heute ablehnen. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Rede des Kollegen Wojahn zwingt mich zu drei Vorbemerkungen.
Erstens. Ich bestreite, dass vor 20 Jahren irgendjemand die Entwicklungen in der Atompolitik und ihre Auswirkungen auf den Standort Gorleben so hat voraussehen können, wie Sie das eben dargestellt haben. Das war mit ziemlicher Sicherheit nicht möglich.
Zweitens. Ich bestreite ausdrücklich, dass der von Ihnen vorgelegte Antrag etwas mit dem zu tun hat, was im Lüchow-Dannenberger Kreistag diskutiert und beschlossen worden ist.
Drittens. Angesichts Ihrer Schilderungen von Anträgen, die Sie auf Parteitagen einbringen wollen, stellt sich mir selbstverständlich die Frage, warum Sie nicht bis 1998 entsprechende Parteitagsbeschlüsse herbeigeführt haben. Damals hatte Ihre Bundesregierung die allerbesten Möglichkeiten, die Forderungen umzusetzen, die Sie jetzt hier erheben.
Meine Damen und Herren, ohne Frage ist klar, dass nukleare Entsorgungsanlagen Nachteile mit sich bringen. Ich freue mich insofern, dass auch die Christdemokraten diese Tatsache endlich anerkennen. Das war nämlich lange Jahre nicht der Fall. Nachteile entstehen schon alleine durch die bloße Existenz solcher Anlagen. Auch das ist unstrittig. Auch die Situation, dass Landwirte um die Vermarktung ihrer Produkte fürchten, ist Ihnen hinreichend bekannt. Zumindest das Landvolk LüchowDannenberg hat Papiere vorgelegt, aus denen ganz deutlich hervorgeht, wie stark man sich aufgrund der bloßen Existenz dieser atomaren Entsorgungsanlagen Sorgen macht, dass dadurch die Vermarktung von Produkten aus Lüchow-Dannenberg stark eingeschränkt werden könnte. Auch Lösungskonzepte dazu hat das Landvolk vorgelegt. Es ist auch klar, dass sich touristische Betriebe Sorgen um ihre Marktchancen machen. Letztlich haben auch die leider viel zu wenigen Industriebetriebe in Lüchow-Dannenberg ihre Sorgen um direkte Auswirkungen immer wieder zum Ausdruck gebracht. Auch im Zusammenhang mit den
CASTOR-Transporten entstehen den betroffenen Regionen und dem Land Niedersachsen erhebliche Nachteile. Das dürfte gar keine Frage sein.
Die Feststellung, dass alle diese Nachteile auch ganz stark finanzieller Natur sind, dürfte auf Konsens hier in diesem Hause stoßen. Auch das dürfte keine Frage sein. Insofern könnte man möglicherweise sogar eine Übereinstimmung mit dem Grundgedanken dieses Antrages postulieren, was die Frage der Nachteile angeht.
Schwierig wird es allerdings dann, wenn die CDU meint, mit einem Nachteilsausgleich für Gorleben und gegebenenfalls auch für Schacht Konrad die politische Akzeptanz dieser Anlagen erhöhen zu können. Das suggeriert Ihr Antrag. Für mich und für meine Fraktion steht jedenfalls fest, dass es in diesem Zusammenhang sicherlich keine politische Akzeptanz geben wird. Es gibt sie überhaupt nicht. Schon allein deshalb können wir diesem Antrag nicht zustimmen.
Ich kann jetzt an dieser Stelle schwer abschätzen, inwieweit Salzgitter schon heute beschwert ist. Das will ich nicht beurteilen. Ich staune auch ein bisschen darüber, dass die Standorte Gorleben und Salzgitter jedenfalls sozusagen auf eine Ebene gestellt werden. Zumindest für den Standort Gorleben muss das fehlgehen. Denn Gorleben ist - das weiß Herr Wojahn auch sehr gut - eine der ganz wenigen Kommunen in der Region, die finanziell sehr gut dasteht.
- Frau Zachow, ich kann Ihnen auch sagen, warum Gorleben das Geld bekommt: Gorleben bekommt dieses Geld auf der Grundlage privatwirtschaftlicher Vereinbarungen mit den Betreibern. In allen Verträgen findet sich aber immer als Kernsatz: Wir begrüßen und fördern diese Anlagen hier und wünschen uns - hier übertreibe ich jetzt ein wenig mehr davon.
Dazu kann ich Ihnen, Frau Zachow, nur sagen: Das ist sicherlich der falsche Weg, Akzeptanz mit Geld erkaufen zu wollen, kann nur in die Irre führen.
Darüber hinaus will ich Ihnen sagen, dass dieser Antrag ganz ohne Frage auch großes Erstaunen in der Region hervorrufen wird. Denn es ist völlig klar, dass die gesamte Region durch die CASTORTransporte Nachteile erleidet - bis hin zu den
85 000 DM. Das ist ja allgemein bekannt ist. Rechtlich ist das übrigens einwandfrei,
da es sich hierbei um eine Ersatzvornahme auf dem Gebiet des Versammlungsrechts handelt. Inhaltlich will ich das nicht werten. Nichtsdestotrotz sind die Kosten dort anzusiedeln. Insbesondere durch die Nachteile, die langfristig entstehen, ist natürlich auch die Samtgemeinde Dannenberg gebunden. Dazu findet sich jedoch kein Wort. Es betrifft zunehmend auch immer mehr eigentlich alle Kommunen.
Dass Sie in Ihrem Antrag ausschließlich den Standort Gorleben benennen, ohne tatsächlich die regionalen Probleme anzusprechen und Lösungen voranzubringen, kann nicht der richtige Weg sein.
Mich stört insbesondere, dass Sie unter Punkt 2 Ihres Antrages versuchen, das Land Niedersachsen, das erhebliche finanzielle Belastungen aufgrund des Vorhandenseins dieser Anlagen zu tragen hat, in die direkte finanzielle Mitverantwortung zu ziehen.
Auch das muss fehlgehen. Ich hielte es für besser, Herr Kollege Wojahn, wenn wir dazu kämen, dass Kommunen und Land gemeinsam die niedersächsischen Interessen gegenüber dem Bund vertreten aber nicht so, wie Sie es hier versuchen, durch die Hintertür wieder Punkte in die Debatte einzuführen, die so - das meine ich zumindest - nicht im Raume stehen bleiben können. Hier ist ein gemeinsames Vorgehen der Kommunen und des Landes gefordert. Ich bin sehr froh darüber, dass sich der Ministerpräsident für ein gemeinsames Vorgehen ausgesprochen hat. Insofern ist Ihr Antrag mit dieser Zielrichtung mit ziemlicher Sicherheit nicht hilfreich.
Klar ist: Nachteilsausgleich: ja - Akzeptanz für die Anlagen: nein. Klar muss auch sein, dass es auch dann einen Nachteilsausgleich beispielsweise für Lüchow-Dannenberg geben muss, wenn das Moratorium endlich in ein Erkundungsende mündet. Denn durch ein Erkundungsende sind ja die strukturellen Fehlentwicklungen durch die Atomanlagen in den letzten 20 Jahre, die Sie beschrieben haben, nicht plötzlich vom Tisch. Das wird nicht funktionieren.
Deshalb kann ich Ihnen nur sagen: Wir werden in den Ausschussberatungen einen entsprechenden Änderungsantrag vorlegen, aus dem unsere Positionen klar und deutlich hervorgehen. Insbesondere muss deutlich werden, dass die Kommunen und das Land Niedersachsen hier gemeinsam an einem Strang ziehen müssen. In diesem Sinne freue ich mich auf die Ausschussberatungen.
Ich bin beteiligter Bürgermeister. - Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Erlauben Sie mir, meine Einleitung ein wenig umzustellen.
Ich möchte gern zu den Beiträgen der Kollegin Harms und des Kollegen Wojahn zumindest eine Anmerkung machen. Ich bin ein bisschen erstaunt, hier zu hören, wie sich ihr parlamentarisches Selbstverständnis äußert. Frau Harms beklagt, dass die SPD-Landtagsfraktion an dieser Stelle tätig geworden ist, und möchte das in Richtung der Landesregierung delegieren,
der Kollege Wojahn beklagt, dass wir hier ein Gesetz machen;
wir sollten lieber eine Verordnung machen.
Ich kann mich diesem Selbstverständnis an dieser Stelle nicht anschließen, wobei ich natürlich ein bisschen erstaunt darüber bin, dass ausgerechnet Sie, Herr Kollege Wojahn, diese Position hier vertreten. Sie können sich daran erinnern, dass wir im Kreistag Lüchow-Dannenberg - das haben wir sogar persönlich miteinander abgestimmt - festgestellt haben,
dass wir es richtig finden, dieses Gesetzesvorhaben für ein Biosphärenreservat voranzutreiben.
- Auf gesetzlicher Basis - und zwar ausdrücklich! Das ist ein einstimmiger Kreistagsbeschluss im Landkreis Lüchow-Dannenberg gewesen. Das will ich Ihnen dann auch gern zur Verfügung stellen, wenn Sie das so nicht akzeptieren.
Ich kann nur sagen: An dieser Stelle macht die SPD-Landtagsfraktion genau das, was letztlich z. B. vom Kreistag Lüchow-Dannenberg gefordert worden ist.
Hier wird verschiedentlich die Vorbereitung beklagt. Dazu erlaube ich mir dann auch einen Hinweis. Wir sind seit etwa anderthalb Jahren in der Vorbereitung dieses Gesetzesvorhabens. Das heißt, es hat bereits eine breite Beteiligung stattgefunden.
- Eine breite Beteiligung, Frau Harms; es stimmt explizit. Aber es gibt auch die Form der informellen Beteiligung z. B. von Gemeinden, von Samtgemeinden und von Kreistagen. Nun weiß ich natürlich, dass das Bündnis 90/Die Grünen im Moment in Lüchow-Dannenberg ein bisschen Probleme mit der Vertretung in diesen Gremien hat; das mag das entschuldigen.
Ich kann nur feststellen, dass wir in zahllosen Einzelgesprächen, bei denen ich auch persönlich anwesend gewesen bin - insofern ist es nicht nur Herr Inselmann gewesen, der dort tätig war; das sind durchaus auch andere Abgeordnete -, breit, wirklich sehr breit an den Themenstellungen mitgearbeitet haben, vom Entwurf der Textbausteine bis hin zu Kartenabstimmungen, Frau Harms - das können Sie so zur Kenntnis nehmen -, die dann auch Eingang in diesen Gesetzentwurf gefunden
haben. Von daher ist nach meiner Meinung im Vorfeld schon eine erhebliche Menge an Arbeiten geleistet worden.
Mein Eindruck - an dieser Stelle kommen wir dann wahrscheinlich auch wieder zusammen - ist tatsächlich, dass das Bewusstsein in der Region sehr viel größer geworden ist, dass wir dort etwas unternehmen müssen, wobei der Kernsatz nicht lauten darf „Das Biosphärenreservat ist ein reines Naturschutzvorhaben“;
davon haben wir uns schon vor einiger Zeit entfernt. Wir haben verschiedene Säulen festgelegt, von denen eine der Naturschutz ist - Herr Wojahn hat das hier bestätigt -, zu denen als eine weitere Säule aber auch die nachhaltige regionale Entwicklung gehört und insbesondere auch Aspekte der Tourismusentwicklung ihren entsprechenden Niederschlag finden werden. Tourismusentwicklung tut in dieser Region Not. Das Offene Forum Tourismus, das unsere Wirtschaftsförderungsgesellschaft mit Unterstützung des Landes u. a. auch im Hinblick hierauf bereits durchgeführt hat, hat das eindrücklich unter Beweis gestellt. Von daher kann ich nur dringend empfehlen, dass wir selbstverständlich die Transparenz und Offenheit, wie Sie in den vergangenen Minuten eingefordert worden sind - wir haben sie schon immer praktiziert - -
- Ja, genau das kann kommen. - Ich sage es noch einmal: Das Dilemma besteht darin, dass hier Leute mitdiskutieren, die nicht an diesem genauen Verfahren teilgenommen haben.
- Herr Wojahn, ich kann mich daran erinnern, gemeinsam mit Ihrem Kreistagsfraktionsvorsitzenden mehrere Termine wahrgenommen zu haben. Dabei war ich als Bürgermeister und Landtagsabgeordneter und Ihr Fraktionsvorsitzender im Kreistag als Kreistagspolitiker und Deichhauptmann beteiligt,
aber manchmal hilft auch regionale Kenntnis, um bestimmte Vorgänge etwas besser aufzufassen. Ich meine, meine Damen und Herren, das ist ein Punkt, an dem wir uns verständigen sollten, um miteinander die Feinabstimmungen erfolgreich umzusetzen. Ich gehe davon aus, dass uns das in den weiteren Beratungen auch gelingen wird.