Dorothee Prüssner

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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich hätte auch gerne mit Ihnen geschimpft. Aber die meisten Männer von der SPD haben den Saal verlassen. Es scheint doch sehr frauenspezifisch zu sein.
Wenn der Antrag der SPD-Fraktion so auf den Punkt gebracht worden wäre, wie wir es eben diskutiert haben, dann hätten wir bestimmt eine andere Diskussion gehabt. Aber der Antrag ist so umfassend und hat einen riesigen Strauß von Argumenten. Sie haben alles hineingepackt: Früherzie
hung, Gesamtschulen usw. Ich meine, das muss mehr auf den Punkt gebracht werden.
Es ist gerade erst vier Wochen her, dass Sie den Antrag eingebracht und wir darüber diskutiert haben. Die Argumente haben wir ausgetauscht. Frau Heiligenstadt, Sie haben nicht mehr alles ausgeführt. Das mache ich heute auch nicht mehr. Ich denke, alle anderen, die bei der Diskussion waren, haben die Argumente noch parat.
Frau Heiligenstadt, es ist nicht so, dass Frauenpolitik - ich habe mir aufgeschrieben, was Sie gesagt haben - brachliegt. Sie werden mir verzeihen, aber das ist Unsinn. Natürlich liegt Frauenpolitik nicht brach.
Ich habe vor vier Wochen erklärt, welche Programme die Landesregierung hat und was wir machen. Das werde ich jetzt nicht alles wiederholen. Das können Sie nachlesen. Das ist allein eine Rede. Es sind verschiedenste Programme, es sind Gesetze und Novellierungen, die sich die Niedersächsische Landesregierung in den letzten Jahren zur Aufgabe gemacht hat, um die Situation von Frauen in unserer Gesellschaft insgesamt deutlich zu verbessern. Ich würde mir wirklich wünschen, dass es diese Diskussion gar nicht gäbe. Ist es nicht so, dass die Besten den Job bekommen sollen? So weit sind wir doch schon gekommen. Es soll doch dann egal sein, ob der Beste ein Mann oder eine Frau ist.
Wir wissen, dass Frauen in der obersten Leitungsebene immer noch unterrepräsentiert sind. Wir werden daran arbeiten. Vielleicht haben Sie es mitbekommen: Das konsequente Streben nach Führungsverantwortung ist zunehmend von Erfolg geprägt. Wir werden weiter daran arbeiten. Das ist klar. Das ist auch eine allgemeingesellschaftliche Aufgabe.
Es ist aber auch interessant, dass die Führungseigenschaften, die Eigenschaften von Frauen in Chefetagen - -
- Ich habe Sie schlecht verstanden. Haben Sie noch eine Frage? Gerne.
Anfang dieses Monats hat unsere Sozialministerin Ross-Luttmann Zertifizierungen an Unternehmungen und Institutionen verliehen, die sich besonders im Engagement für ein familienfreundliches Unternehmen hervorgetan haben. Niedersachsen zählt bei der Umsetzung familienfreundlicher betrieblicher Maßnahmen im Bundesvergleich zu den Vorzeigeländern
- ich habe leider Ihren Namen nicht parat; Sie hören aber auch nicht zu - und rangiert mit insgesamt 65 zertifizierten Unternehmen, Institutionen und Hochschulen auf Platz 3 hinter Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen. Das ist ein Beispiel. Jetzt haben Sie nicht zugehört, aber Sie können es im Protokoll nachlesen.
Meine Damen und Herren, wir wollen in den kommenden Jahren in Niedersachsen bei Wachstum, Beschäftigung und Innovation weiter ganz vorne sein. Wir wollen die Besten sein. Um dies zu erreichen, muss auch die Gleichstellung in der Gesellschaft selbstverständlich sein. Dazu brauchen wir alle, wie gesagt: Männer und Frauen.
Aufgabe der Politik ist es, die Rahmenbedingungen dafür zu schaffen. Das haben wir gemacht. Wir werden weiter daran arbeiten, z. B. im Rahmen der Gleichberechtigung die Möglichkeiten zur Vereinbarung von Familie und Beruf deutlich auszubauen.
Die Chancengleichheit bezieht sich allerdings nicht ausschließlich auf die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Sie ist wesentlich umfassender und richtet sich ebenso auf die Bereiche, die auch die Wirtschaft etwas angehen, beispielsweise Stellenbesetzungen und Neueinstellungen, Beförderungen, Weiterbildungen und auch das Bekenntnis zur Chancengleichheit als unternehmens- und sozialpolitisches Ziel.
Auch die Bundesregierung wird ihren Beitrag dazu leisten, um die Chancengleichheit für Frauen und Männer in Unternehmen zu stärken. Von besonderer Bedeutung ist hierbei das einkommensabhängige Elterngeld, mit dem Mütter und Väter die Elternzeit flexibler untereinander aufteilen können. In den Medien hörten wir gerade, dass das Elterngeld zum echten Schlager geworden ist. Eine Ursache dafür ist die rege Inanspruchnahme auch durch die Väter. Deren Anteil hat sich auf fast 10 % verdreifacht. Zukünftig werden sich immer mehr Männer - da bin ich ganz sicher - für die Familie engagieren. Sie erkennen, dass Gleichberechtigung eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist.
Meine Damen und Herren, in vielen Bereichen, auf allen Ebenen wird an der Gleichstellung der Frauen gearbeitet. Auch die Landesregierung wird weiter mit Programmen und Projekten dazu beitragen.
Lassen Sie uns bitte umsetzbare, realistische Anträge stellen. Diesen Antrag der SPD-Fraktion lehnen wir in dieser Form ab. - Danke schön.
Frau Helmhold, darauf muss ich natürlich antworten. Es ist tatsächlich so. Ich glaube aus vollem Herzen tatsächlich daran, weil ich meine - - - Meine Güte: Der Vergleich mit der Kanzlerin macht es doch klar! Frauen sind in vielen Positionen, in die Frauen auch wollten.
Ich weiß, dass wir es schwerer haben. Das weiß ich. Ich bin ja selbst eine Frau, die es nicht einfach hat. Ich bin übrigens auch schon 25 Jahre verheiratet und habe zwei Kinder. Es ist in der Tat so. Ich weiß ja um dieses Dilemma. Aber es gibt auch - das verschweigen wir auch immer mehr - Frauen, die einfach in ihrer Familie zu Hause sein wollen. Die wollen gar nicht in Führungspositionen.
Die wollen sich diesen Stress gar nicht antun. Ich glaube fest daran, dass die Besten den Job kriegen sollen. Wenn es eben bisher noch nicht klappt, dann möchte ich gerne daran arbeiten.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Heiligenstadt, jetzt habe ich doch das Gefühl - jetzt ist sie gar nicht mehr hier
- doch -, dass ich kurz zu einer Gegenrede ansetzen muss, wenngleich ich Ihnen in einem schon recht geben muss: Das sind die Statistiken. Frauen sind tatsächlich nach wie vor an der Spitze von internationalen Konzernen eine Seltenheit. Neun von zehn Topführungspositionen sind mit Männern besetzt; das ist richtig.
- Wie bitte? - Es sind immer die Männer, die dazwischenreden.
Doch, das mache ich gerne. Ich habe nämlich bei den Recherchen gelesen, dass sie gar nichts dafür können. Das sind ihre Hormone.
Sie können gar nichts dafür. Ich habe Verständnis dafür.
Ich meine alle Männer.
Im internationalen Vergleich sind einer Studie zufolge in den USA mit knapp 18 % die meisten Frauen in den Topführungspositionen der 200 größten Konzerne. Deutschland - dies ist zwar ein bisschen trocken, weil das nur Statistik ist; aber es ist doch interessant - landet mit knapp 11 % zwar auf dem dritten Platz. Frauen sind hier jedoch nicht in den wichtigen Entscheidungsgremien, sondern vor allem in den weniger einflussreichen Aufsichtsräten vertreten.
Bei der Besetzung von Spitzenjobs in deutschen Unternehmen fühlen sich Frauen benachteiligt. Vor allem die Dominanz - das betrifft jetzt wieder die
Hormone - männlicher Netzwerke empfinden sie als Karrierehindernis.
Interessant ist, dass die weiblichen Führungseigenschaften in Chefetagen von größeren Unternehmen nicht unbedingt als Vorteil gesehen werden - noch nicht! -, während sich offensichtlich der Mittelstand mehr zur Normalität in diesem Bereich entwickelt.
Ich möchte Bundesministerin Ursula von der Leyen zitieren, die in diesem Zusammenhang sagte, dass es heute eine wesentliche Herausforderung sei, auch die Männer als Partner und Adressaten der Gleichstellung anzusprechen. Wir müssen erreichen, sagt sie, dass sich die herkömmlichen Rollenbilder für Männer wie für Frauen öffnen.
- Ich denke, das ist ein immerwährendes Thema. Auch unsere Kanzlerin bekräftigt, die Gleichberechtigung der Frau werde ohne ein verändertes Rollenverhalten des Mannes nicht möglich sein.
Auch die Wirtschaft muss umdenken. Sie tut es ja auch. Wir können bereits einige Beispiele nennen, bei denen sich in den Betrieben das Prinzip einer familienbewussten Arbeitswelt entwickelt, wo es maßgeschneiderte Teilzeitmodelle gibt, z. B. sogenannte Vertrauensarbeitszeiten, Telearbeit und
Meetings nach den Bedürfnissen der Eltern.
Viele Frauen - es werden immer mehr - entscheiden sich aber auch für eine Selbstständigkeit. Der Anteil der Frauen an allen Selbstständigen in Niedersachsen liegt derzeit bei rund 29 %. Gemessen an der guten Ausbildung der Frauen, ihrer Qualifikation und ihren Fähigkeiten gibt es aber sicherlich noch nutzbare Potenziale.
Mittel zur Förderung junger Unternehmerinnen
- Frau Heiligenstadt, auch Sie haben davon gesprochen - werden aus den europäischen Strukturfonds und aus Mitteln des Landes Niedersachsen eingesetzt. Sie werden unterstützt. Ich denke z. B. an das FIFA-Programm. Das ist ein Programm mit dem Schwerpunkt der Beratung - dies haben Sie angemahnt -, des Coachens und der Qualifizierung für Existenzgründerinnen. Ich denke aber auch an die inzwischen 19 - ich sage es noch einmal: 19 vom Land Niedersachsen unterstützten Koordinierungsstellen Frauen und Wirtschaft,
die in engem Austausch mit den speziellen Beratungseinrichtungen Angebote in den Regionen
vorhalten. Mit dem Förderprojekt „audit berufundfamilie“ unterstützt die Landesregierung gemeinsam mit den Unternehmerverbänden die landesweite Einführung familienfreundlicher Arbeitsbedingungen.
Eine weitere Sache - gerade für Unternehmerinnen ganz aktuell - ist das Projekt „Gründerinnen
Consult Hannover“. Es wurde vom niedersächsischen Sozialministerium als das neue Landesprojekt initiiert.
Gemeinsam mit dem Landesministerium für Wirtschaft wird nächste Woche, ganz aktuell, wieder zu einem Kongress für selbstständige Frauen nach Hannover eingeladen.
Meine Damen und Herren, die niedersächsische Landespolitik hat es sich in den letzten Jahren zur Aufgabe gemacht, die Situation von Frauen in unserer Gesellschaft insgesamt deutlich zu
verbessern und zu stärken. Niedersachsen hat sich als eines der ersten Bundesländer die 1996 von der Europäischen Kommission eingeführte Strategie „Gender Mainstreaming“ auf die Fahne geschrieben.
Jedes politische Vorhaben, jeder Vorgang muss zuerst daraufhin geprüft werden, ob nachteilige Auswirkungen für Frauen, Männer oder Kinder entstehen können. Gleichberechtigung von Männern und Frauen kann nur dann verwirklicht werden, wenn deren unterschiedliche Lebenswelten konsequent und auf allen Ebenen berücksichtigt werden. Hierfür steht jenes Instrument, die Strategie des Gender Mainstreaming, zur Verfügung.
Alles, was den Frauen nutzt, ist gut.
Meine Damen und Herren, wir stärken noch einmal die Position der Frau, indem wir im Rahmen der Gleichberechtigung die Möglichkeiten für die Ver
einbarkeit von Familie und Beruf deutlich ausbauen.
Gerade für Mütter ist es schwieriger, den Weg in die Selbstständigkeit oder zurück in das Berufsleben als Angestellte zu gehen. Hier sind sicherlich noch viele Hindernisse abzubauen.
Mit dem neuen Landesprogramm „Familien mit Zukunft“, in dem bis zum Jahr 2010 100 Millionen Euro eingesetzt werden, um in erster Linie die Betreuungssituation der unter dreijährigen Kinder mit hoher Qualität zu verbessern, hilft die Landesregierung mit, dass Familienfreundlichkeit zum
Markenzeichen niedersächsischer Unternehmen
wird und Frauen die Erwerbstätigkeit erleichtert wird.
Durch den Ausbau der Betreuungsstrukturen erreichen wir eine nachhaltige Stärkung unserer Familien, der Mütter und der gesamten Gesellschaft. Trotzdem bleibt: Jede Frau muss selbst herausfinden, was sie möchte und was sie dafür tun muss.
Sehr geehrte Frau Heiligenstadt, als ich den Antrag der SPD-Fraktion durchgelesen habe, dachte ich, es handelt sich um einen weltumspannenden Antrag zu allen Problemen, die uns im Zusammenhang mit Frauenbeschäftigung zugegebenermaßen seit Langem beschäftigen. Es ist zwar sicherlich richtig und wichtig, sich weiter damit zu beschäftigen. Aber mit einem Füllhorn an Maximalforderungen wie hier in Ihrem Antrag wird es uns nicht gelingen, die Situation der Frauen recht schnell zu verbessern. Hier hilft nur, wie auch bei vielen anderen Entscheidungen, eine Politik der konkreten kleinen Schritte. Ich denke an eine realistische Umsetzung, die den Frauen wirklich mehr entgegenkommt. - Danke.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Für unsere Landwirte und ihre Familien ist die landwirtschaftliche Sozialversicherung eine wichtige soziale Errungenschaft. Sie trägt den besonderen Lebens- und Arbeitsverhältnissen der Landwirtschaft gezielt Rechnung. Eine leistungs- und funktionsfähige Landwirtschaft ist ohne ein finanzierbares effizientes soziales Sicherungssystem nicht möglich. Die Herausforderungen an die landwirtschaftlichen Sozialversicherung werden aber immer größer. Die Zahl der landwirtschaftlichen Betriebe nimmt von Jahr zu Jahr ab, die Zahl der versicherten Beitragszahler wird geringer, und die Zahl der Empfänger steigt überproportional. Damit wächst natürlich die Kostenbelastung der aktiv wirtschaftenden Landleute, und damit wächst auch ihre Sorge z. B. um die Versicherung im Alter. Nach vielen Jahren, in denen einerseits die Bundesmittel gekürzt worden sind und andererseits systemsichernde Vorschläge der Landwirte außer Acht gelassen worden sind, besteht bei allen Beteiligten Einigkeit. Das Gesetz zur Modernisierung des Rechtes der Landwirtschaftlichen Sozialversicherung muss 2008 in Kraft treten.
Mit dem jetzt vorliegenden Gesetzentwurf will der Bund erreichen, dass die agrarsozialen Sicherheitssysteme stabilisiert und an den nach wie vor
anhaltenden Strukturwandel angepasst werden. Eine zukunftssichernde Ausgestaltung sowohl des Beitragsrechts als auch des Leistungskataloges, aber auch die Organisationsstruktur der landwirtschaftlichen Unfallversicherung sind die wichtigen Themen in dem Gesetzentwurf.
Wir - und es scheint ja, Frau Weddige-Degenhard, wir alle, also die Fraktionen der CDU, FDP, SPD und auch der Grünen - begrüßen die von der Bundesregierung angestrebte Modernisierung der landwirtschaftlichen Sozialversicherung. Wir wollen doch, dass landwirtschaftliche Betriebe rentabel sind.
Ja, Applaus!
Ich meine, landwirtschaftliche Betriebe müssen rentabel sein. Für die, die eben nicht zugehört haben - der Applaus kam zaghaft, aber es ist ja so: Landwirtschaftliche Betriebe stehen national und international im Wettbewerb. Deshalb müssen sie rentabel sein. Aufgabe der Politik ist es, hierfür Rahmenbedingungen zu schaffen. Niedersachsen, liebe Kollegin Frau Weddige-Degenhard - d. h. das niedersächsische Sozial- und das niedersächsische Landwirtschaftsministerium -, hat sich in zahlreichen Bund-Länder-Gesprächen eingebracht
und sich mit viel Akribie um die Erhaltung der Regionalität von landwirtschaftlicher Sozialversicherung bemüht.
Darüber hinaus hat über alle Reformfragen ein reger Informations- und Meinungsaustausch zwischen den Ressorts und der landwirtschaftlichen Sozialversicherung stattgefunden und wird auch weiterhin stattfinden.
Wie bei allen Sozialversicherungsträgern stehen auch bei der landwirtschaftlichen Sozialversicherung die Verwaltungsaufgaben im besonderen Fokus der öffentlichen Diskussionen. Alle Sozialversicherungsträger sind gehalten, ihre Strukturen mit Blick auf mögliche Einsparpotenziale im Bereich der Verwaltungs- und Verfahrenskosten fortlaufend zu überprüfen und sie veränderten Rahmenbedingungen anzupassen. Die Vorstände der
Landwirtschaftlichen Sozialversicherung Niedersachsen-Bremen haben erstmals im Jahre 2003 ein Personal- und Organisationskonzept beschlossen, das jährlich fortgeschrieben wird. Wie sehr die LSV - ich kürze das jetzt ab -, also die landwirtschaftliche Sozialversicherung, mit dem Standort Hannover gegenüber anderen wettbewerbsmäßig schon heute im Vorteil ist, belegen folgende Zahlen: Mit 4,3 % ist die LSV Niedersachsen-Bremen im Vergleich Spitzenreiter mit den günstigsten Verwaltungskosten. Das sind 16 % unter dem Bundesdurchschnitt.
Von 1999 bis 2005 ist der Personalbestand um 18,3 % gesunken, und die Personalkosten sind im Vergleichszeitraum um 16,6 % gesunken.
Die Organisationsstruktur der Sozialversicherung muss sich auch wegen des demografischen Wandels immer wieder den sich ändernden Rahmenbedingungen anpassen. Vor diesem Hintergrund haben wir von CDU und FDP dem Antrag der SPD einen Änderungsvorschlag hinzugefügt, der in Punkt 2 der Entschließung steht und besagt, dass die Landesregierung zwar eine Standortgarantie für einzelne Standorte der landwirtschaftlichen Sozialversicherung in Niedersachsen nicht geben könne,
wohl aber - so haben wir es neu formuliert; ich zitiere jetzt aus dem Änderungsantrag -, darauf hinwirkt, dass die Landwirtschaftliche Sozialversicherung Niedersachsen-Bremen „bei der Fortschreibung ihres Personal- und Organisationskonzeptes auch künftig ein besonderes Augenmerk auf den Erhalt und die Sicherung vorhandener Standorte richtet und die Interessen der Beschäftigten berücksichtigt“.
Wir freuen uns, dass Sie alle diesem Änderungsvorschlag zustimmen werden. - Danke schön.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Eine Gesellschaft, die zukunftsfähig sein will, ist auf die gesunde Entwicklung ihrer Kinder dringend angewiesen. Für das Wohl des Kindes sind dabei zuallererst die Eltern verantwortlich. In den allermeisten Fällen wissen Eltern am besten, was ihr Kind braucht.
Sie erkennen, wenn es ihm nicht gut geht und fachliche Unterstützung erforderlich ist. Eltern sind die ersten Experten für ihr Kind. Ihre Wahrnehmung, ihre Lebenssituation und Verantwortung gestalten die Bildungsprozesse und die Gesundheit ihres Kindes.
Häufig sind aber privater und öffentlicher Raum der Kinder stark voneinander getrennt. Aufgrund der heutigen vielfältigen familiären Lebensformen gibt es nicht mehr die Familie oder die Eltern im klassischen Sinne. Vielmehr treffen ganz verschiedene
Elterngruppen mit ganz unterschiedlichen Bedürfnissen, Fragen und Problemen aufeinander.
Kinder wachsen in einer problematischen Umwelt, in einem problematischen Umfeld auf. Oft fehlt es an Zeit und Geld, oder die Eltern sind schlichtweg überfordert. Eltern kommen an ihre Grenzen, weil sie oft selbst psychologische Hilfe brauchen. Sie sind auf Institutionen angewiesen, die ihre psychisch kranken Kinder versorgen.
In Niedersachsen, Frau Elsner-Solar, halten wir doch ein recht breites Angebot an Tageskliniken, Psychologen, Psychiatern und Psychotherapeuten vor.
Meine Damen und Herren von der SPD, in Ihrem Antrag nennen Sie Zahlen, die nicht auf Niedersachsen heruntergerechnet wurden. Frau ElsnerSolar, Sie haben auch Zahlen aus dem niedersächsischen ärzteblatt zitiert. Auch diese Zahlen beziehen sich auf die Bundesebene und sind nicht auf Niedersachsen heruntergebrochen.
Ich habe manchmal den Eindruck, Sie sprechen bei der Unterversorgung mehr von den gefühlten Zahlen.
Ich meine, für eine seriöse Datenerhebung braucht man belastbare Zahlen aus dem Land.
Frau Elsner-Solar, Sie haben auch von Kliniken gesprochen. Ich will Ihnen dazu nur ein einziges Beispiel nennen - ich hätte natürlich auch wie Sie seitenlang Zahlen vortragen können -: In Fachkliniken für Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie gab es zum 31. Dezember 2003 537 vollstationäre Betten. Die teilstationären Betten will ich jetzt gar nicht nennen.
Im Krankenhausplan sind zum 1. Januar 2007 - ganz aktuell - 606 Planbetten ausgewiesen. Von Stagnation, wie Sie im Antrag geschrieben haben, kann also keine Rede sein.
Sicherlich gibt es auch viele Hilfesuchende, die gar nicht wissen, dass entsprechende Einrichtungen existieren, oft auch in ihrer unmittelbaren Nähe. Ich denke z. B. an diakonische Beratungsdienste, Caritas, Deutscher Kinderschutzbund, die die Lobby der Kinder und Jugendlichen in Städten und Landkreisen flächendeckend vertreten.
Fakt ist - darin sind wir uns sicherlich alle einig -: Wir müssen alles tun, um den kranken Seelen unserer Kinder zu helfen. Wir werden im Ausschuss genügend Zeit haben, um darüber zu diskutieren. - Danke schön.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Zahl der Organspender in Niedersachsen ist ganz leicht gestiegen: von 11,5 im Jahr 2005 auf zurzeit 13 Spender pro 1 Million Einwohner. Durchschnittlich gibt es in Deutschland nur 15,3 Spender. Das ist zu wenig und reicht bei Weitem nicht aus, den Bedarf von mehr als 2 000 lebensrettenden Organtransplantationen allein in Niedersachsen zu decken. Die Zahl der für Transplantationen zur Verfügung stehenden Organe muss dringend erhöht werden. Bei Organspenden liegt Niedersachsen im Bundesvergleich an drittletzter Stelle.
Kann man dieser Situation mit einem niedersächsischen Transplantationsausführungsgesetz begegnen? - Wir haben im Fachausschuss lange darüber diskutiert; die Mitglieder des Sozialausschusses wissen das. Im Juni letzten Jahres fand in einer öffentlichen Sitzung eine Anhörung über die Möglichkeit der Einführung jenes Gesetzes statt. Danach haben sich für eine gesetzliche Regelung der Runde Tisch Organspende Niedersachsen und die Deutsche Stiftung Organtransplantation ausgesprochen. Gegen eine gesetzliche Regelung haben sich in der Anhörung insbesondere die MHH, die Niedersächsische Krankenhausgesellschaft e. V., die Ärztekammer Niedersachsen, die Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen und die Verbände der Krankenkasse ausgesprochen. Weitgehende Übereinstimmung herrschte in der Anhörung hingegen darüber, dass die Zahl der Organspenden vor allem von der Zahl der Organspendeausweise abhängig ist.
Fest steht, dass sich im Ländervergleich kein signifikanter Unterschied der Spendenbereitschaft bei gesetzlich geregelten Transplantationsbeauftragten ergibt. Auch Niedersachsen hat seit Jahren Transplantationsbeauftragte, die auf freiwilliger Basis in den Kliniken eingesetzt sind und sehr engagiert arbeiten. Aber durch die bloße Ernennung solcher Beauftragten kann das Problem nicht gelöst werden. Ein Ausführungsgesetz allein führte auch in anderen Bundesländern zu keiner erhöhten Spendenbereitschaft.
Was wir brauchen, ist eine Verbesserung der Motivation in der Bevölkerung - die Motivation, Organe zu spenden. Es besteht eine sehr große Diskrepanz zwischen der Bereitschaft von Menschen, Organe im Krankheitsfall selbst transplantiert zu bekommen - das sind mehr als 70 % -, und der Bereitschaft, überhaupt ein Organ zu spenden. Das sind nur 12 %. Nur 12 % haben einen Organspendeausweis. In diesem Zusammenhang sollte sich jeder die Frage stellen, ob man es verlangen kann, ein Organ zu bekommen, wenn man es braucht, während man selbst aber nicht dazu bereit ist, sich als Spender zu Verfügung zu stellen.
Insgesamt 15 Kliniken in Niedersachsen machen die Organspenden im Wesentlichen möglich. Es handelt sich jeweils um Kliniken, die über eine neurochirurgische Abteilung und über Krankenhausstrukturen verfügen, die es überhaupt erst möglich machen, Organspenden zu realisieren.
Statt ein Gesetz zu schaffen, das bei kritischer Betrachtung, auch im Ländervergleich, keine große Auswirkung haben wird, wollen wir in Niedersachsen einen anderen Weg gehen: Mindestens zwölf Kliniken starten ab 1. April 2007 ein Modellprojekt, mit dem das Organspendepotenzial in Niedersachsen verbessert werden soll und in dem die derzeitige Situation in den Krankenhäusern hinsichtlich des Umgangs mit potenziellen Organspendern untersucht wird. Wir wollen, dass diese Krankenhäuser voneinander lernen und ein Netz aufbauen. Wir wollen, dass die Kommunikation mit dem Patienten weiter verbessert wird.
In diesem Zusammenhang habe ich Ihnen etwas mitgebracht. Frau Weddige-Degenhard, Sie sprachen von Faltblättern. Kennen Sie dieses?
Es ist wirklich lohnenswert, darin zu lesen. Ich habe einen ganzen Packen für Sie alle mitgebracht. Ich kann das nachher gerne verteilen. Schauen Sie einfach einmal hinein. In diesem Faltblatt werden interessante Antworten auf die wichtigsten Fragen im Zusammenhang mit der Organspende gegeben. Ganz hinten - das ist ganz interessant - kann man einen Organspendeausweis ausfüllen. Man kann beispielsweise ankreuzen, ob man einer Organentnahme zustimmt oder welche Einschränkungen gelten sollen. Ein solcher Ausweis ist sehr wichtig. Ich werbe dafür. Das Sozialministerium hat das Faltblatt herausgegeben. Das ist wirklich sehr lohnend. Ich verteile das, wie gesagt, nachher.
Wie sagte ein Mediziner in der Anhörung?
„Es sind immer Menschen, die an Prozessen beteiligt sind. Wenn diese Menschen eine innere Überzeugung haben, dann klappt das Ganze.“
Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Tabakrauch ist der gefährlichste vermeidbare Innenraumschadstoff und die führende Ursache von Luftverschmutzung in Innenräumen.
Die Feinstaubbelastung kann in Innenräumen 10bis 20-mal höher sein als die im Freien erlaubten Werte. Eine einzige Zigarette erzeugt mehr Feinstaubpartikel als ein Dieselmotor ohne Filter.
Rauchen oder Nichtrauchen? - Das ist hier die Frage. Wer raucht, entscheidet sich. Er entscheidet sich bei jeder Zigarette für 27 Lebensminuten weniger. Das sind im Schnitt 14 Jahre seines Lebens. Nichtraucher im Raucherarbeitsbereich, Nichtraucher in Raucherfamilien, Besucher in Gaststätten haben nicht die Wahl. Sie inhalieren mit. Nach 30 Minuten Passivrauchen verhält sich der Kreislauf eines Nichtrauchers wie der eines Rauchers. Das Risiko für Herzkrankheiten steigt. Das Asthmarisiko steigt bei Erwachsenen um 50 %, bei Kindern sogar um bis zu 100 %. Was der
Raucher sich selbst antut, ist seine Sache. Aber was er dem Passivraucher antut, ist eine andere Sache.
Solange es noch kein Rauchverbot gibt, muss ein verantwortungsvolles und gesundheitsbewusstes Miteinander von Rauchern und Nichtrauchern möglich sein. Kinder und erwachsene Nichtraucher müssen vor den Folgen des Passivrauchens geschützt werden. Wenn wir, die Gesellschaft, besonders den Kindern und Jugendlichen aber überall signalisieren, dass Rauchen normal ist, kann man es Ihnen schlecht verbieten. Normal ist es eben, nicht zu rauchen.
Das Bewusstsein dafür ändert sich allmählich - Frau Janssen-Kucz, da möchte ich Ihnen doch widersprechen -; denn die Freiwilligkeit wird auch hier immer größer. Allein die immer lauter werdenden Diskussionen um einen besseren Nichtraucherschutz z. B. in Gaststätten hat - das kann ich aus meinem eigenen Wahlkreis bestätigen - zu einem deutlichen Umdenken geführt. Steigende Nachfrage der Gäste nach rauchfreien Zonen in Gaststätten und die Bemühungen der Gaststättenbesitzer, auf diese Wünsche zu reagieren, lassen hoffen, dass sich eine Rücksichtnahme gegenüber Nichtrauchern und deren gesundheitlichen Ansprüchen zunehmend durchsetzt. Allerdings: Je klarer und verbindlicher sich ein gesellschaftlicher Konsens zum Nichtrauchen entwickelt, umso größer und wirksamer wird der Schutz von Gästen vor Passivrauchen gefördert.
Meine Damen und Herren, in der politischen Diskussion um den Nichtraucherschutz dreht sich die eigentliche Frage doch in erster Linie um Restaurants und Gaststätten. In vielen anderen Bereichen sind wir schon vorangekommen. Auch die süchtigsten unter den Rauchern kämen heute nicht mehr auf die Idee, auf Krankenhausfluren und in öffentlichen Gebäuden zu rauchen. In den niedersächsischen Schulen ist ein umfassender Nichtraucherschutz durch das eingeführte generelle Rauchverbot seit dem 1. August 2005 schon realisiert. Die Bahn hat vor Jahren ihre Bahnhöfe - gerade auch die Bistros in den Zügen - offensichtlich ohne große Proteststürme zu nikotinfreien Zonen erklärt. Viele Arbeitgeber haben klare Regelungen in ihren Unternehmen getroffen. Auch wir
sprechen uns dafür aus, alle Maßnahmen im Zusammenhang mit der Prävention von Nikotinabhängigkeit fortzuführen und weiterzuentwickeln.
Bis zum Frühjahr 2007 soll durch die Bundesländer eine möglichst gemeinsame Lösung erarbeitet werden, wie die Menschen vor Passivrauchen geschützt werden sollen. Wünschenswert - Herr Schwarz, darin stimme ich mit Ihnen überein wäre natürlich eine länderübergreifende, einheitliche Regelung.
Rauchen macht krank und kann tödlich enden egal, ob aktiv oder passiv. Vor diesem Hintergrund wünsche ich mir, dass die Diskussionen auf Länderebene zugunsten der Gesundheit aller ausfallen. - Danke schön.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Um es vorwegzunehmen: Wir brauchen keine Änderung des Artikels 1 des Niedersächsischen Gesetzes über den öffentlichen Gesundheitsdienst.
Wir haben das Gesetz doch gerade gemeinsam geändert,
diskutiert und mehrheitlich verabschiedet. Wir haben daran gearbeitet, Ziele zu formulieren, die dem Schutz und der Förderung der Gesundheit unserer Kinder dienlich sind. Ich finde, das haben wir gut hingekriegt.
Jetzt ist Aufklärung wichtig - Aufklärung der Bevölkerung und der Fachöffentlichkeit über die Bedeutung der Masernvermeidung. Wichtig ist auch die Aufklärung über die Ungefährlichkeit der Masernimpfung an sich.
Masernepidemien haben in den letzten Monaten Gott sei Dank nicht mehr für Schlagzeilen gesorgt. Gleichwohl gibt es weiterhin Masernerkrankungen. In Niedersachsen sind es ganz aktuell zwar nur einzelne Fälle, aber immerhin waren es Stand Juli 2006 53. Bundesweit wird jährlich immer noch die erschütternde Zahl von bis zu 6 000 Masernerkrankungen bei Kindern, zum Teil mit sehr dramatischem Ausgang, von den Behörden gemeldet. Derzeit sind deutschlandweit, durch Maserninfektionen ausgelöst, 13 Kinder an chronisch entzündlichen Erkrankungen des zentralen Nervensystem erkrankt, ohne Hoffnung zu überleben. 13 Kinder sind derzeit todkrank, weil sie nicht geimpft worden sind.
Nach der Einbringung des Antrages „Stärkeres Durchimpfen zur Masernelimination“ im Juni habe ich viele Gespräche mit besorgten Eltern geführt, die ihre Kinder nicht impfen lassen, weil sie Nebenwirkungen fürchten, die schlimmer sein könnten als die mit Masern verbundenen Komplikationen selbst. Ich habe auch Briefe von Impfgegnern bekommen, die meinen, Kinderkrankheiten müssten durchlebt werden, um das Immunsystem richtig aufzubauen. Fachärzte stellen dazu fest: Dramatische Impfschäden gibt es nicht. Seit 16 Jahren wird in Deutschland ein Masern-Mumps-RötelnImpfstoff verwendet, der unbedenklich ist. Die Impfung nicht wahrzunehmen, birgt ein unschätzbares Risiko für das Kind. Entscheidend ist dabei auch, dass ungeimpfte Kinder, die an Masern erkranken, andere Kinder im Nu anstecken. Sollte die Krankheit beim eigenen Kind mit ein paar Pusteln vorübergehen, haben die Eltern Glück. Dies bedeutet aber noch lange nicht, dass bei Spielgefährten die Krankheit ebenso glimpflich verläuft. Das ist fatal vor allem bei Kindern, die aus gesundheitlichen Gründen nicht geimpft werden können, oder bei Migrantenkindern, deren Impfschutz unvollständig ist.
Bei den Masernausbrüchen in den vergangenen Monaten sind besonders viele ältere Kinder und Jugendliche erkrankt. Jeder dritte Masernkranke ist inzwischen über 14 Jahre alt. Diese Impflücke gilt es zu schließen. Da greift eben nicht die von der
SPD geforderte Gesetzesänderung, durch die festgehalten werden soll, dass in Kitas flächendeckende ärztliche Einzeluntersuchungen durchzuführen sind.
Masernausbrüche können künftig nur verhindert werden, wenn rechtzeitig geimpft wird und Impflücken geschlossen werden. Jeder Arztbesuch und jede Vorsorgeuntersuchung sollte daher zur Überprüfung des Impfstatus und für Impfungen genutzt werden. Wir wissen, dass die erste Impfung gegen Masern zu 92 % von den Eltern wahrgenommen wird. Die zweite Impfung aber, die nötig ist, um die Krankheit zu verhindern, wird vergessen oder als nicht mehr erforderlich empfunden. So sind die Ärzte die wichtigsten Ansprechpartner der Patienten beim Thema impfen.
Auf dem Niedersächsischen Maserngipfel im Juli 2006 hat Gesundheitsministerin Mechthild RossLuttmann gemeinsam mit verantwortlichen Akteuren des Gesundheitswesens über Maßnahmen im Kampf gegen Masern beraten. Unter Berücksichtigung unterschiedlicher lokaler Gegebenheiten sollen Aktionspläne erarbeitet werden. Öffentliche Kampagnen der verschiedenen Akteure sind dazu nötig. Auch Berufsgruppen wie Erzieher und Hebammen sind aufgefordert, sich unvoreingenommen mit diesem Thema auseinanderzusetzen. Gemeinsam wird daran gearbeitet, den Impfstatus der Kinder und Jugendlichen in Niedersachsen zu verbessern.
Meine Damen und Herren, nicht nur auf dem Maserngipfel in Hannover mit unserer Ministerin, sondern auch bei dem Workshop der Weltgesundheitsorganisation, der im Mai dieses Jahres im Robert Koch-Institut stattfand, war man sich einig: Zur Verbesserung der Situation sind nicht nur Gesetze nötig, sondern eben ein ganzes Bündel von Maßnahmen.
Das Ziel der Masernelimination in Deutschland bzw. in Niedersachsen ist eingebunden in internationale Bemühungen der Weltgesundheitsorganisation. Danach soll ab dem Jahr 2010 keine Übertragung der Masern in der europäischen Region mehr möglich sein.
In dem vorliegenden Antrag haben CDU und FDP einen umfassenden Katalog von Maßnahmen for
muliert, die helfen sollen, dieses Ziel zu erreichen. Dafür bitte ich um Zustimmung. Weitere Gesetze lehnen wir ab. - Danke schön.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir haben es schon gehört: viele Raucher im Lande! In Deutschland sind es rund 20 Millionen Menschen zwischen 18 und 59 Jahren. Ich habe gesehen: Nach den langen Debatten hier scheinen sehr viele eine Raucherpause ganz dringend nötig gehabt zu haben.
Zigarettenrauchen führt in Deutschland jährlich zu mehr Todesfällen als durch Aids, Alkohol, illegale Drogen, Verkehrsunfälle und Selbstmorde zusammen. Auch Nichtraucher werden durch die Sucht der Raucher zu Passivrauchern, welches - das gehört inzwischen zur Allgemeinbildung - ebenso lebensgefährlich ist. Derzeit sterben - das haben meine Vorredner schon gesagt - so um die 4 000
Nichtraucher an den Folgen des Passivrauchens in Deutschland.
Auch wer nur gelegentlich passiv rauchen muss - in Kneipen, in Restaurants, in Cafés -, wird einem hohen Risiko ausgesetzt, im weiteren Verlauf seines Lebens an Lungenkrebs zu erkranken oder einen Herzinfarkt zu erleiden. Darum muss eine rauchfreie Umgebung zumindest in allen öffentlich zugänglichen Räumen zur Normalität werden. In unseren Schulen ist ein absolutes Rauchverbot inzwischen schon zustande gekommen.
Rauchverbot herrscht auch in weiten Teilen der Bahnhöfe und an Flughäfen, in Behörden und Krankenhäusern. In den Gaststätten gibt es die freiwillige Selbstverpflichtung, die in einer Zielvereinbarung mit dem Bundesgesundheitsministerium festgelegt ist. DEHOGA und das Bundesministerium sind sich darin einig, dass nur bei Erreichen der vereinbarten Ziele ein gesetzliches Rauchverbot im Gastgewerbe vermieden werden kann.
Wir sind also in puncto Nichtraucherschutz auf dem richtigen Weg. Vieles ist schon angegangen, und vieles ist schon umgesetzt. Nicht alles aber kann man gesetzlich regeln. Das gilt z. B. für den Appell an die Vernunft der Erwachsenen, im Beisein von Kindern eben nicht zu rauchen. Erwachsene müssen Vorbild für Kinder und Jugendliche sein. Sie müssen dafür sorgen, dass Kinder und Jugendliche rauchen uncool finden. Mehr als die Hälfte aller Kinder leben in Raucherhaushalten. Entweder raucht der Vater oder die Mutter, oder sogar beide rauchen. Das hat zur Folge, dass Millionen Menschen schon im Kindesalter für ihr späteres Leben geschädigt werden.
Danke. - Die Wahrscheinlichkeit, dass Kinder mit dem Rauchen anfangen, ist bei Rauchereltern etwa doppelt so hoch wie bei Nichtrauchereltern. Das Einstiegsalter der Kinder - ich sage jetzt bewusst nicht „Jugendliche“ - liegt in Deutschland mittlerweile bei unter 12 Jahren. Nichtraucherschutz und Jugendschutz müssen bei uns, den Erwachsenen, anfangen. Prävention und Aufklärung sind im Kampf gegen die Droge Nikotin eines der wichtigsten Mittel. Themenbezogene Kampagnen werden dazu von Sportvereinen und Schulen und vom Land Niedersachsen schon angeboten.
In den Schulen findet auch eine sehr beispielhafte Kampagne statt. Bei mir vor Ort z. B. kann ich von einer sehr beispielhaften Kampagne erzählen, „Be Smart - Don’t Start“ genannt, die sich an Schülerinnen und Schüler ab der 6. Klasse wendet. Die Teilnehmer verpflichten sich, nicht zu rauchen, sie kontrollieren sich dabei gegenseitig. Das ist eine gute Sache, die vor Ort klappt. Ich habe mit Schulleiterinnen gesprochen, die z. B. in Realschulen vor Ort gute Bedingungen gefunden haben. Es müsste noch mehr an Aufklärung im Hinblick auf das Passivrauchen und die daraus folgenden Gesundheitsrisiken getan werden.
Meine Damen und Herren, die in dem Antrag von der SPD formulierten Ziele verfolgen wir alle. Der Weg dorthin muss im Fachausschuss diskutiert werden. Ich denke, die Devise muss aber immer heißen: Einsicht statt Verbot. - Danke schön.
Frau Ministerin, ein Ziel von Hartz IV war es ja, den Bürokratieabbau voranzubringen. Inwieweit sehen Sie dieses Ziel erreicht?
Frau Ministerin, Sie sagten eingangs, dass die Institutsambulanzen im Maßregelvollzug erhalten bleiben. Welche Gründe haben Sie dazu veranlasst?
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Schulmediziner haben vor Masern großen Respekt. Noch vor 100 Jahren starben in Deutschland jährlich 1 500 Kinder an diesem Virus.
Trotz der guten medizinischen Versorgung heute kommt es noch immer in etwa 20 % aller Fälle zu Komplikationen. Da das Immunsystem durch das Virus über mindestens sechs Wochen schwer angeschlagen ist, sind Folgeerkrankungen wie Lungenentzündung oder schwere Mittelohrentzündung nach Masernerkrankungen keine Seltenheit. Eines von 1 000 Kindern erleidet auch heute noch schwerste Komplikationen, wie z. B. die Maserngehirnhautentzündung, die sogar tödlich enden kann.
Jedes Kind hat das Recht auf ein Höchstmaß an Gesundheit, steht in der UN-Konvention über die Rechte des Kindes. Hierzu gehört nach Ansicht der Weltgesundheitsorganisation auch die Masernprävention. Deutschland hat sich gegenüber der WHO verpflichtet, die Masern im Lande bis zum Jahr 2010 zu eliminieren.
Soll dieses Ziel erreicht werden, müssen adäquate Impfraten erreicht werden. Bei den Impfraten liegt Deutschland nicht auf dem Spitzenplatz im euro
päischen Vergleich. Es gibt immer wieder regelmäßige Ausbrüche mit schweren Erkrankungen so wie jetzt in NRW. Seit März sind in NRW etwa 1 400 Menschen erkrankt. Das ist die höchste Zahl seit Jahren in Deutschland. In Schleswig-Holstein sind 45 Kinder erkrankt.
In Niedersachsen sind es aktuell - wir konnten es heute alle in der Presse lesen - 28 Fälle. Betroffen sind neben der Region Hannover die Landkreise Northeim und Holzminden.
- Übrigens: Auch Erwachsene können sich anstecken. Insofern ist es ganz interessant, wenn man zuhört. - Es muss befürchtet werden, dass in den nächsten Tagen weitere Personen an Masern erkranken.
Alle betroffenen Personen waren nicht geimpft. In Deutschland gibt es keine Impfpflicht. Die Impfraten bei Kleinkindern haben sich in Deutschland in den vergangenen Jahren zwar verbessert, sind aber immer noch zu niedrig. Viele Eltern und übrigens auch Ärzte sind immer noch der Ansicht, dass eine Maserninfektion für Kinder ungefährlich und für das Immunsystem gesünder als eine Impfung sei. Sie sind der Auffassung, dass Kinderkrankheiten durchlebt werden müssen, um ihr Immunsystem richtig aufzubauen.
Meine Damen und Herren, kennen Sie Masernparties? Wer heute die Zeitung gelesen hat, hat sich da schon vorinformieren können. Bei Masernparties läuft das so: Eltern informieren sich in ihrem Umfeld, geben sich Nachricht, wenn in ihrem Freundes- oder Bekanntenkreis ein Kind an Masern erkrankt. Dann besuchen noch gesunde Kinder ein bereits an Masern erkranktes Kind, um sich möglichst frühzeitig anzustecken und anschließend immun zu werden. Das Niedersächsische Landesgesundheitsamt warnt, dass solches Verhalten der Eltern grob fahrlässig ist.
Durch die Umsetzung unseres vorliegenden Antrages erreichen wir sicher auch eine höhere Aufklärung der Eltern. Zwar bekommen inzwischen 92 % der Kinder vom vollendeten 11. bis 14. Lebensmonat die erste empfohlene Masernimpfung. An die zweite Impfung wird dann aber nicht mehr gedacht. Sie wird schlichtweg vergessen. Aus Schuleingangsuntersuchungen ist bekannt, dass die zweite Impfung, die vier Wochen nach der ersten Ma
sernimpfung gegeben werden sollte, deutschlandweit nur noch zu 30 % der Fälle erfolgt.
Die durch die Impfung bewirkte Immunantwort ist nach vier bis sechs Wochen nachweisbar. Die empfohlene Zweitimpfung soll den Kindern, die aus unterschiedlichen Gründen nach der Erstimpfung keine Immunität entwickelt haben, eine zweite Chance geben. So ist die empfohlene Zweitimpfung also keine Auffrischungsimpfung, wie fälschlicherweise gemeint wird.
Um, wie von der WHO geplant, die Masern in Europa zu eliminieren, müssen 95 % der Kinder bis zum zweiten Geburtstag zweimal geimpft werden. Das wird annährend in Finnland erreicht, wo sich in den letzten Jahren kein Mensch mehr mit Masern angesteckt hat. In Deutschland sind in den vergangenen Jahren immer wieder Kinder an Krankheiten verstorben, die es anderswo gar nicht mehr gibt.
Nur durch ein konsequentes Durchimpfen kann nicht nur die Erkrankung mit ihren schwer wiegenden Komplikationen, sondern auch die Weiterverbreitung eliminiert werden. Masernepidemien sind kein unabwendbares Schicksal. Durch konsequentes Impfen ist es in Deutschland gelungen, etwa die Polio, die Kinderlähmung, auszurotten. 2001 kam die Mitteilung der WHO, dass Europa und damit natürlich auch Deutschland poliofrei ist. Auch Diphtherie gibt es in Deutschland nicht mehr.
Um auch die Masern endgültig auszurotten, bitten wir in unserem Antrag um einen umfassenden Katalog von Maßnahmen. Dazu gehört eine möglichst vollständige Erhebung der Impfdaten, um gezielt Aufklärungsarbeit leisten zu können. Weiterhin sollen alle niedergelassenen Ärzte und Behörden des öffentlichen Gesundheitsdienstes motiviert werden, ihre Anstrengungen zu verstärken und konsequent auf die Notwendigkeit der zweiten Masernimpfung hinzuweisen. Von besonderer Bedeutung ist dabei die Entwicklung eines Konzeptes zur frühen Komplettierung der Impfungen gerade auch unter Einbeziehung der Kindergärten.
Die Bundesländer haben jetzt noch dreieinhalb Jahre Zeit, die Masern fristgerecht zu eliminieren. Die WHO beobachtet Deutschland dabei alle sechs Monate aufs Neue. Der Wettlauf der Bundesländer hat begonnen. Vor allem aber steht die Gesundheit der Kinder an erster Stelle. Eben des
halb ist große Eile geboten. Handeln wir schnell! Danke schön.
Frau Ministerin, Sie sprachen eben über das Maßregelvollzugsgesetz. Ich frage: In welchen Bundesländern ist die Aufgabe des Maßregelvollzugs schon auf beliehene Unternehmer übertragen worden?
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Antrag heißt „Mehrgenerationenhäuser light durch Familienzentren ersetzen“. Deshalb gab es im Ausschuss Verwirrung; Frau Hemme, Sie wiesen eben zu Recht darauf hin. Mehrgenerationenhäuser sind etwas anderes als Familienzentren. Mehrgenerationenhäuser bedeuten ein gelebtes Miteinander von Jung und Alt, ein Erfolgserlebnis für alle Beteiligten.
Die Formel ist ganz einfach: Alt hilft Jung, und Jung hilft Alt. Der Austausch der Generationen und gegenseitige Unterstützung machen den Alltag im Mehrgenerationenhaus aus. Wir wissen, meine Damen und Herren, dass der demografische Wandel in Niedersachsen und sich verändernde Lebensund Arbeitsbedingungen - Frau Hemme sprach auch schon davon - große gesellschaftliche Herausforderungen mit sich bringen. Kinder, Eltern und Großeltern wohnen häufig weit voneinander entfernt; es ist nicht mehr so wie früher in unserer Generation. Die Großfamilie löst sich zunehmend auf. Heute leben zumeist nur noch Eltern mit ihren Kindern unter einem Dach. Zudem ist berufliche Flexibilität gefragt, was sich mit der Betreuung pflegebedürftiger Eltern nicht verbinden lässt. Auch Eltern, die tagsüber arbeiten, und insbesondere Alleinerziehende - wir wissen, dass fast jedes siebte Kind bei nur einem Elternteil aufwächst haben häufig nicht die Möglichkeit, ihre Kinder nachmittags zu betreuen und bei den Hausaufgaben zu unterstützen. Andererseits vereinsamen
viele ältere Menschen und sehen für sich keine sinnvolle Beschäftigungsperspektive mehr.
Bisher gibt es zahlreiche Angebote und Einrichtungen wie Familienzentren, Schülerläden, Seniorenbüros und Mütterzentren. Sie sind zweifellos wichtig, aber dort ist nur jede Generation unter sich. Um neue soziale Kontakte und Netze zu schaffen und ein neues gesellschaftliches Verantwortungsgefühl füreinander entstehen zu lassen, ist ein Austausch der Generationen notwendig. Mit Mehrgenerationenhäusern schaffen wir eine Plattform für bürgerliches Engagement und zeigen, dass sich die Generationen mit ihren Erfahrungen im Miteinander der Starken und Schwachen unserer Gesellschaft etwas zu sagen haben.
Deshalb ist das Mehrgenerationenhaus eben mehr als nur irgendein Projekt. Es ist vielmehr eine Möglichkeit, in einer sich verändernden Gesellschaft miteinander menschlich zu leben. Mit ihren Angeboten verstärken Mehrgenerationenhäuser die Bedingungen, die unsere Gesellschaft zusammenhalten. Hier wird die Weitergabe von Erfahrungen und Kompetenzen der Älteren an die nachfolgenden Generationen gefördert.
Das Land - das haben wir eben schon gehört beteiligt sich an der Finanzierung für jedes Mehrgenerationenhaus mit rund 40 000 Euro pro Jahr für eine feste Personalstelle sowie für Honorarund Sachmittel. Die schon eröffneten Häuser sind positive Beispiele für diese gelungene Umsetzung.
Niedersachsen ist mit der Idee der Mehrgenerationenhäuser zum Vorbild für 15 Bundesländer geworden.
Das zeigt, dass der eingeschlagene Weg der richtige ist. Sicherlich müssen wir noch Erfahrungen sammeln, den Prozess weiterentwickeln und in einigen Bereichen auch ausbessern. Dabei ist es sicherlich auch ratsam, den Entwicklungsprozess auf Bundesebene weiter zu beobachten.
Ich will kurz auf die einzelnen Punkte des Antrags der SPD-Fraktion eingehen.
Zu Punkt 1. Es scheint mir nicht sinnvoll zu sein, ein Programm mit jetzt schon so hoher Akzeptanz zu begraben. Denn das Landesmodell kann nicht verkehrt sein, da es im Grundsatz der Fördermodalitäten auf den Bund übertragen werden soll.
Auch spricht die Menge der Einrichtungen für sich: 25 geschaffene Einrichtungen in Niedersachsen, 23 konkrete Anträge und 270 Anfragen.
Zu Punkt 2. Die SPD-Fraktion will bestehende Mehrgenerationenhäuser aus dem Landesprogramm in das Bundesprogramm überführen, um Einsparungen zu erzielen. Das Sinnvolle besteht aber gerade darin, dass wir flächendeckend in jedem Landkreis und in jeder kreisfreien Stadt in Niedersachsen Mehrgenerationenhäuser einrichten wollen. Eine Doppelförderung Bund/Land ist über die Richtlinien auszuschließen bzw. ausgeschlossen.
Zu Punkt 3. Dort steht, dass die Förderung von Mehrgenerationenhäusern als Landesprogramm bis zum Beginn des Bundesprogramms ausschließlich nach verbindlichen und transparenten Förderrichtlinien vorzunehmen ist. Das ist doch eine Selbstverständlichkeit und schon gegeben bzw. kurz vor Abschluss. Das ist operatives Geschäft und keine politische Entscheidung.
Nein. Später.
Mehrgenerationenhäuser kann man nicht durch Familienzentren ersetzen. Das sind zwei ganz unterschiedliche Modelle. Mehrgenerationenhäuser beruhen im Wesentlichen auf Freiwilligkeit und Ehrenamt im Zusammenspiel der Generationen. Familienzentren - so, wie in der Begründung des Antrags der SPD-Fraktion beschrieben - haben eine andere Zielsetzung und ein wesentlich breiteres Leistungsspektrum, worin einige Probleme versteckt sind.
Ganz kurz noch: Das niedersächsische Modell beruht auf Freiwilligkeit und Ehrenamt. Die Förderung soll dies unterstützen; denn besonders das Ehrenamt braucht Anerkennung.
Wir wollen keine Doppelförderung. Wir wollen keine Doppelstrukturen. Ich sage das noch einmal, weil vorhin ja über zusätzliche Bürokratie diskutiert wurde, Herr Kollege Johannßen und Herr Kollege
Klein. Wir wollen auch in diesem Bereich keine zusätzliche Bürokratie. Wir wissen, was wir wollen, nämlich eine Stärkung der sozialen Beziehungen zwischen den Generationen. Dafür wollen wir das ehrenamtliche Engagement und die Eigeninitiative und Kreativität aller Beteiligten unterstützen.
Die Beschlussempfehlung des Ausschusses lautet auf Ablehnung. - Danke.
Sie sehen, dass es nicht nur im Ausschuss, sondern auch hier Missverständnisse gibt. Ich meine, Sie hätten den Antrag ein bisschen anders, nämlich richtiger formulieren müssen. Dann hätten wir uns vielleicht auch besser verstanden.
Nur ganz kurz: Natürlich wollen wir das Konzept des Landes auf das Konzept des Bundes abstimmen. Das ist doch ganz klar.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Meinen Bericht zum Entwurf eines Gesetzes über Änderungen im öffentlichen Gesundheitsdienst trage ich nur auszugsweise vor. Den ausführlichen Bericht gebe ich zu Protokoll.
Der Ausschuss für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit empfiehlt Ihnen, den Gesetzentwurf der Landesregierung mit einigen Änderungen anzunehmen und die dazu vorliegenden Entschließungsanträge für erledigt zu erklären. Dieser Empfehlung haben die Ausschussmitglieder der Fraktionen von CDU und FDP zugestimmt; die Ausschussmitglieder der Fraktionen von SPD und Grünen haben dagegen gestimmt. Dem entsprach auch das Abstimmungsverhalten in den mitberatenden Ausschüssen.
Zu dem Gesetzentwurf wurde am 2. November 2005 eine Anhörung durchgeführt, bei der zwölf Verbände und Vereinigungen zu Wort kamen.
Mit dem Gesetzentwurf soll das im Wesentlichen noch aus der Vorkriegszeit stammende Landesrecht zum öffentlichen Gesundheitswesen bereinigt
werden. Die in diesem Bereich bestehenden Aufgaben sollen den Landkreisen und den kreisfreien Städten weitgehend zur Erledigung im eigenen Wirkungskreis übertragen werden. Über diesen Regelungskern des Gesetzentwurfs bestand in den Ausschussberatungen Einigkeit.
Im Mittelpunkt der Ausschussberatungen stand die Fassung des § 5 des neuen Gesetzes. Zum einen empfiehlt der Ausschuss, die Bedeutung der Kinder- und Jugendgesundheit im Absatz 1 dieser Vorschrift deutlicher hervorzuheben.
Gerade in letzter Zeit ist in der Öffentlichkeit zunehmend erkannt worden, welche weichenstellende Bedeutung der Kindergesundheit für die Entwicklung der Gesundheit der Bevölkerung zukommt.
Das unterschiedliche Abstimmungsverhalten der Fraktionen hängt mit den in § 5 Abs. 2 enthaltenen Vorschriften über die Schuleingangsuntersuchung zusammen. Der Gesetzentwurf verpflichtet die Landkreise und kreisfreien Städte erstmals dazu, sämtliche Kinder rechtzeitig vor der Einschulung ärztlich zu untersuchen.
Eine weitere im Rahmen des § 5 Abs. 2 erörterte Frage war, in welcher Form einheitliche „Standards“ für Schuleingangsuntersuchungen geregelt werden sollten. Die Ausschussmehrheit hielt eine verbindliche Regelung dieser Frage für entbehrlich, nachdem Vertreter des Sozialministeriums erläutert haben, dass sich auf kommunaler Ebene bereits eine recht weitgehende Vereinheitlichung der Praxis entwickelt habe. Aus Sicht des Landes bestehe kein Anlass, dieses gewachsene Kooperationsverhältnis durch verbindliche Regelungen zu beeinträchtigen.
An dieser Stelle möchte ich meine Berichterstattung abschließen. Über weitere Einzelheiten der Beschlussempfehlung gibt der vorliegende schrift
liche Bericht Auskunft, den ich insgesamt zu Protokoll gebe.
Namens des Ausschusses für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit bitte ich um Ihre Zustimmung zur Beschlussempfehlung. - Danke schön.
Der Ausschuss für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit empfiehlt Ihnen, den Gesetzentwurf der Landesregierung mit einigen Änderungen anzunehmen und die dazu vorliegenden Entschließungsanträge für erledigt zu erklären. Dieser Empfehlung haben die Ausschussmitglieder der Fraktionen von CDU und FDP zugestimmt; die Ausschussmitglieder der Fraktionen von SPD und Grünen haben dagegen gestimmt. Dem entsprach auch das Abstimmungsverhalten in den mitberatenden Ausschüssen.
Zu dem Gesetzentwurf wurde am 2. November 2005 eine Anhörung durchgeführt, bei der zwölf Verbände und Vereinigungen zu Wort kamen.
Mit dem Gesetzentwurf soll das im Wesentlichen noch aus der Vorkriegszeit stammende Landesrecht zum öffentlichen Gesundheitswesen bereinigt werden. Die in diesem Bereich bestehenden Aufgaben sollen den Landkreisen und den kreisfreien Städten weitgehend zur Erledigung im eigenen Wirkungskreis übertragen werden. Über diesen Regelungskern des Gesetzentwurfs bestand in den Ausschussberatungen Einigkeit.
Einigkeit bestand auch über den Grundsatz, dass ein schlankes Landesgesetz geschaffen und auf detaillierte inhaltliche Vorgaben für die kommunalen Gebietskörperschaften verzichtet werden sollte. Mitbestimmend dafür war, dass detaillierte Vorgaben für die Erledigung der übertragenen Aufgaben nach der Neufassung des Artikels 57 unserer Landesverfassung eine Regelung der damit verbundenen Mehrkosten und damit auch die Bereitstellung zusätzlicher Landesmittel erforderlich gemacht hätten.
Im Mittelpunkt der Ausschussberatungen stand die Fassung des § 5 des neuen Gesetzes. Zum einen empfiehlt der Ausschuss, die Bedeutung der Kinder- und Jugendgesundheit im Absatz 1 dieser Vorschrift deutlicher hervorzuheben. Gerade in letzter Zeit ist in der Öffentlichkeit zunehmend erkannt worden, welche weichenstellende Bedeu
tung der Kindergesundheit für die Entwicklung der Gesundheit der Bevölkerung zukommt. Über die Akzentsetzung bei § 5 Abs. 1 bestand daher auch kein Streit.
Das unterschiedliche Abstimmungsverhalten der Fraktionen hängt mit den in § 5 Abs. 2 enthaltenen Vorschriften über die Schuleingangsuntersuchung zusammen. Der Gesetzentwurf verpflichtet die Landkreise und kreisfreien Städte erstmals dazu, sämtliche Kinder rechtzeitig vor der Einschulung ärztlich zu untersuchen. Eingehend erörtert wurde die Frage, ob diese Verpflichtung durch Bestimmungen zu den Mitwirkungspflichten der zu untersuchenden Kinder, ihrer Eltern und der Grundschulen ergänzt werden sollte. Die Ausschussmehrheit empfiehlt, auf derartige Regelungen zu verzichten. Der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst hatte darauf hingewiesen, dass derartige Pflichten teilweise bereits in den §§ 56 und 57 des Schulgesetzes geregelt seien, dass diese Regelungen aber Unstimmigkeiten enthielten und der Überarbeitung bedürften. Da das Schulgesetz demnächst ohnehin geändert werden soll, können die Mitwirkungsregelungen nach Auffassung der Ausschussmehrheit diesem Gesetzgebungsverfahren vorbehalten bleiben.
Eine weitere im Rahmen des § 5 Abs. 2 erörterte Frage war, in welcher Form einheitliche „Standards“ für Schuleingangsuntersuchungen geregelt werden sollten. Die Ausschussmehrheit hielt eine verbindliche Regelung dieser Frage - z. B. durch Aufnahme einer Verordnungsermächtigung - für entbehrlich, nachdem Vertreter des Sozialministeriums erläutert haben, dass sich auf kommunaler Ebene bereits eine recht weitgehende Vereinheitlichung der Praxis entwickelt habe. Aus Sicht des Landes bestehe kein Anlass, dieses gewachsene Kooperationsverhältnis durch verbindliche Regelungen zu beeinträchtigen. Der Ausschuss empfiehlt daher lediglich als Satz 5 der Vorschrift eine Klarstellung, dass das Landesgesundheitsamt Empfehlungen zu den Anforderungen an Schuleingangsuntersuchungen geben kann.
Die Ausschussmitglieder von der Fraktionen von SPD und Grünen begründeten ihre Ablehnung damit, dass sie in den beiden genannten Punkten verbindlichere Regelungen für erforderlich hielten; sie vermissten eine überzeugende Begründung dafür, dass solche Vorschriften nicht aufgenommen werden sollten, obwohl über den Inhalt dieser Regelungen eine sachliche Übereinstimmung erzielt worden sei.
Namens des Ausschusses für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit bitte ich um Ihre Zustimmung zur Beschlussempfehlung.