Fritz Güntzler
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Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Kollegin Andretta macht sich Sorgen um den Zustand der Freien Demokratischen Partei Deutschlands. Ich glaube, nach Ihrer Rede sollte man sich eher Sorgen um die SPD in Niedersachsen machen, meine Damen und Herren.
Sie haben erfolglos versucht, von der eigentlichen Sache abzulenken, indem Sie zumeist nicht zur Sache gesprochen und die Fakten wieder, wie wir es von Ihnen ja schon gewohnt sind, völlig verquer dargestellt haben.
CDU und FDP haben gemeinsam in Niedersachsen konsequent den Weg einer zukunftsorientierten Hochschulpolitik eingeschlagen. Mit dem Hochschuloptimierungskonzept, dem Hochschulzulassungsgesetz, dem Zukunftsvertrag, der Novelle des NHG und dem Hochschulpakt 2020 haben wir unser Hochschulwesen auf den Trümmern verfehlter rot-grüner Hochschulpolitik grundlegend reformiert.
- Warum regen Sie sich denn so auf? - Frau Kollegin Andretta, ich denke noch selber. Der Vorteil: Ich denke sogar und rede nicht nur.
Denn eines steht unumstritten fest, meine Damen und Herren: Die internationale Konkurrenz ist enorm gewachsen. Der Bildungs- und Wissenschaftsraum Niedersachsen steht schon lange nicht mehr nur mit den Bildungs- und Wissenschaftsräumen in den USA, in Großbritannien oder der Schweiz in Konkurrenz. Auch Länder wie In
dien oder China mit ihren Wirtschafts- und Wissenschaftssystemen sind längst auf dem Vormarsch, oft nicht mehr im gleichen Tempo, sondern viel schneller. Wir müssen uns darauf einstellen. Das haben wir auch getan. Deshalb gilt umso mehr, dass wir heute die Weichen stellen müssen, um morgen noch Spitze zu sein. Hierzu hat die Landesregierung aus CDU und FDP an den niedersächsischen Hochschulen einen umfassenden Reformprozess angestoßen. Wir haben Profilbildung, Vernetzung und Förderung von Wissenschaft und Forschung vorangetrieben und damit zur Stärkung unseres leistungsfähigen Wirtschaftsund Bildungsstandortes Niedersachsen beigetragen.
Meine Damen und Herren, diese grundlegenden Reformen haben sich ausgezahlt. Die steigenden Studienanfängerzahlen und unsere Eliteuniversität in Göttingen sind das Ergebnis dieser erfolgreichen Hochschulpolitik, meine Damen und Herren.
Die kürzliche Auszeichnung der Georg-AugustUniversität in Göttingen mit dem Titel „Eliteuniversität“ im Rahmen der zweiten Antragsrunde der Exzellenzinitiative spricht für sich; ganz zu schweigen von den weiteren Auszeichnungen im Rahmen dieser Exzellenzinitiative für Göttingen, für die Leibniz-Universität Hannover und für die Medizinische Hochschule Hannover. Damit fließen jetzt - beide Auswahlrunden zusammen genommen insgesamt 170 Millionen Euro an Forschungsmitteln in den kommenden fünf Jahren nach Niedersachsen. Viel Geld, das in unseren Hochschulen sehr gut angelegt ist.
Meine Damen und Herren, mich wundert, dass Sie trotzdem immer wieder noch etwas zu kritisieren haben - auch bei der Exzellenzinitiative -, statt sich über die Ergebnisse, die wir erzielt haben, zu freuen. Heute hätten Sie die Chance gehabt, Frau Andretta, darzulegen, dass Sie sich bei Ihren Darstellungen und Vermutungen geirrt haben und dass die Fakten einfach andere sind. Es gilt nämlich: Erst schauen und dann klagen.
Eines steht heute fest: Trotz der von Ihnen geradezu verteufelten Studienbeiträge - Herr Professor Zielke hat die Unkenrufe genannt, die wir hier hören mussten - hat Niedersachsen bundesweit den höchsten Zuwachs an Studienanfängern mit plus 9 %. Gegenüber dem Vorjahr bedeutet dies ein
Plus von 2 000 Studienanfängern. Ich als Göttinger freue mich darüber, dass es insbesondere in Göttingen mit zusätzlich 25 % so gut gelaufen ist. Das ist ein toller Erfolg. Den lassen wir uns auch nicht schlechtreden. Ich bitte Sie, einfach die Fakten anzuerkennen, zu werten und dann zu einem vernünftigen Urteil zu kommen.
Meine Damen und Herren, wenn man Ihre Pressenotizen liest, erkennt man: Sie beginnen schon wieder mit Erbsenzählereien, indem Sie diesen oder jenen Platz in irgendwelche Prozentzahlen umrechnen, um sagen zu können, der Hochschulpakt 2020 sei nicht eingehalten worden.
Aus den Protokollnotizen geht aber hervor - Herr Jüttner, das sollten Sie auch wissen -, dass die Ausgangszahlen von 2005 anzupassen sind, wenn eine Hochschule ihren Status verliert. Wenn man das tut, haben wir nach den jetzt vorliegenden Zahlen bereits eine Quote von fast 90 % erreicht. Sie wissen auch, dass die bisher genannten Zahlen vorläufige Zahlen sind, sodass wir durch die Nachmeldungen wahrscheinlich 100 % erreichen werden.
Meine Damen und Herren, die Wählerinnen und Wähler werden am 27. Januar abstimmen. Die Studenten haben bereits abgestimmt, indem sie die Attraktivität unserer niedersächsischen Hochschullandschaft erkannt und sich an unseren Universitäten eingeschrieben haben. Wir aber dürfen auch in den kommenden Jahren nicht nachlassen in unseren Bemühungen, um weiterhin ein attraktiver Wirtschafts- und Forschungsstandort für kreative, hoch ausgebildete und hoch motivierte Menschen zu sein. Es gibt auch in den kommenden Jahren noch viel zu tun. Wir gestalten das Zukunftsland Niedersachsen. - Herzlichen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Kaum etwas hat die Hochschulen in den letzten Jahren so beschäftigt wie die Umstellung der Studienstrukturen auf die Bachelor- und Masterabschlüsse. Der Bologna-Prozess, der mittlerweile in 46 europäischen Ländern umgesetzt wird, soll die internationale Vergleichbarkeit der Hochschulabschlüsse sowie eine stärkere Mobilität der Studierenden in Europa und weltweit schaffen. So wird bis zum Jahre 2010 ein europäischer Hochschulraum geschaffen werden. Dieser BolognaProzess macht auch unsere Hochschulen in Niedersachsen international wettbewerbsfähiger.
Im Sommersemester 2007 wurden in Deutschland von den etwa 11 500 Studiengängen bereits fast 50 % als Bachelor- oder Masterstudiengänge angeboten. In Niedersachsen liegen wir mit 66 % Umstellungsquote sogar weit über dem Bundesdurchschnitt. Zum Wintersemester 2007/08 wird die Umstellung der Diplom- und Magister- sowie der Lehramtsstudiengänge in Niedersachsen weitgehend abgeschlossen sein. Das ist ein tolles Ergebnis für unsere Hochschulen.
Es zeigt wieder einmal, dass unsere Hochschulen in hohem Maße innovativ sind und eine große
Bereitschaft zeigen, sich immer wieder neuen Herausforderungen zu stellen. Wir sind in Niedersachsen also auf dem richtigen Weg.
Die in dem heute zur Abstimmung stehenden Entschließungsantrag enthaltenen Behauptungen sind wieder einmal zumeist nicht belegt oder entbehren jeder sachlichen Grundlage, sodass selbstver
ständlich auch die Schlussfolgerungen nicht richtig sein können. So hat die Kollegin eben meines Erachtens ein Zerrbild der Wirklichkeit an den niedersächsischen Hochschulen dargestellt.
Meine Damen und Herren, die sich durch den ganzen Antrag ziehende Behauptung, durch die Umstellung auf die Bachelor- und Masterstudiengänge seien die Studienbedingungen in Niedersachsen schlechter geworden, ist schlichtweg falsch. Genau das Gegenteil ist richtig.
Die von den Grünen in ihrem Antrag angeführte Forderung der HRK, eine Qualitätsverbesserung von mindestens 50 % im Rahmen der Studienreform zu erreichen, wird - anders als behauptet - in Niedersachsen sogar übererfüllt. Insgesamt ergibt sich an den niedersächsischen Hochschulen eine Qualitätsverbesserung, die deutlich oberhalb des von der HRK geforderten Wertes liegt. Dies ist uns auch eindrucksvoll - und eigentlich, Frau Kollegin, auch für jeden nachvollziehbar - durch das MWK im Ausschuss dargelegt worden.
Die Anpassung der CNW erfolgt an den Hochschulen eben nicht linear, sondern so, dass sich die Betreuungsrelationen an den Universitäten im Vergleich zu den Diplom- und Masterstudiengängen im Bachelorstudiengang verbessert haben. Sie haben das selber rechnerisch eben noch einmal dargestellt, aber dann versucht, doch noch wieder eine andere Kurve zu bekommen.
Bezüglich der wieder vorgebrachten Kritik an der Erhöhung der Lehrverpflichtung der wissenschaftlichen Mitarbeiter an den Universitäten um zwei Semesterwochenstunden und an der Verminderung des CNW an den Fachhochschulen auf 80 % ist darauf hinzuweisen, dass beide Größen im Ländervergleich nicht unüblich sind. So erreichen wir mit der Verminderung des CNW an den Fachhochschulen einen Wert, der bereits in allen anderen Bundesländern außer Baden-Württemberg gilt.
Wir halten beide Maßnahmen, die ich eben nannte, nach wie vor für einen angemessenen Beitrag der Hochschulen im Rahmen des Hochschulpaktes; denn die Verbesserung der Zukunftschancen der jungen Generation bedarf der gemeinsamen Anstrengung aller gesellschaftlichen Kräfte einschließlich der Hochschulen, meine Damen und Herren.
Es ist auch unzutreffend, wenn im Antrag dargelegt wird, mit der Umsetzung des Hochschulpaktes würden die Kapazitäten für Masterstudiengänge eingeschränkt - die Behauptung ist eben auch noch einmal wiederholt worden -; denn bei den Maßnahmen des Hochschulpaktes handelt es sich um zusätzliche Ressourcen für grundständige
Studiengänge, die eben nicht zulasten vorhandener Kapazitäten gehen, meine Damen und Herren.
Festzuhalten ist also: Mit dem Hochschulpakt werden keine Bachelorkapazitäten zulasten der Masterangebote ausgebaut. Auch sollte uns allen klar sein, dass es derzeit gar keine verlässlichen Angaben über die notwendigen Kapazitäten an Masterstudienplätzen gibt; denn in der jetzigen Umstellungsund Anfangsphase bestehen eben nur
Schätzungen über die sogenannten Übertrittsquoten. Auch ist zunehmend zu beobachten, dass immer mehr Bachelorabsolventen von der Wirtschaft direkt nachgefragt werden, was wir auch begrüßen und was ja auch Zweck der ganzen Reform war.
Meine Damen und Herren, völlig außer Acht gelassen wird in dem vorliegenden Antrag auch, dass wir in Niedersachsen durch die Einführung der Studienbeiträge eine erhebliche Verbesserung der Studienbedingungen bekommen haben und noch weiter bekommen werden. Denn die Studienbeiträge dienen ausschließlich zur Verbesserung der Studienbedingungen.
Beispiele für die so erfolgte Qualitätsverbesserung sind zusätzliche Tutorien, längere Bibliotheksöffnungszeiten oder auch eine bessere Ausstattung von Lehr- und Laborräumen. Für das Parlament und die Öffentlichkeit wäre es sicherlich interessant, einmal zu erfahren, wie die Opposition all das, was jetzt über Studienbeiträge finanziert wird, ohne Studienbeiträge finanzieren will. Zum Glück werden Sie aber nie in die Verlegenheit kommen, uns dies nach der Wahl erklären zu müssen; denn
Sie bleiben ja Opposition, meine Damen und Herren.
Es ist auch darauf hinzuweisen, dass die notwendige Kofinanzierung der Bundesmittel zum Hochschulpakt in voller Höhe erbracht wird und damit eine auskömmliche Finanzierung für die mit den Hochschulen vereinbarten zusätzlichen Studienanfänger erreicht wird. Auch dies ist im Ausschuss durch die Vertreter des MWK im Rahmen von Modellrechnungen exemplarisch dargelegt worden. Erwähnt werden sollte auch, dass es gelungen ist, für die zweite Phase des Hochschulpaktes, nämlich für die Jahre 2011 und 2012, schon jetzt Vorsorge zu treffen. Für die Studienberechtigten, die in den Jahren 2011 und 2012 neu an den niedersächsischen Hochschulen beginnen, ist im vorliegenden Haushaltsplanentwurf eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 140 Millionen Euro vorgesehen. Damit wird ein deutliches Zeichen über die Vereinbarung von Bund und Land hinaus gesetzt. Auch an diesem Punkt ist zu erkennen: Diese Landesregierung und die sie tragenden Fraktionen von CDU und FDP werden ihrer Verantwortung für die Zukunftssicherung unseres Landes gerecht.
Das sieht man auch daran, dass der Haushaltsplanentwurf der Landesregierung für das Jahr 2008 bei den Hochschulen einen Zuwachs von 140 Millionen Euro auf 1,75 Milliarden Euro verzeichnet. Dies ist ein deutliches Signal. Damit stärken wir den Wissenschaftsstandort Niedersachsen und machen ihn zukunftsfähig.
Dass wir auf dem richtigen Weg sind, haben schließlich auch die Ergebnisse der Exzellenzinitiative gezeigt.
Meine Damen und Herren, zusammenfassend ist - anders als im Antrag dargelegt - festzustellen:
Erstens. Unsere niedersächsischen Hochschulen sind im Bologna-Prozess auf einem sehr guten Weg.
Zweitens. Das MWK unterstützt die Hochschulen vorbildlich bei diesem schwierigen Umstellungsprozess.
Drittens. Die Qualität der Studiengänge sowie die Studienbedingungen in Niedersachsen verbessern sich stetig; nicht zuletzt auch durch die Studienbeiträge.
Meine Damen und Herren, es gibt in Niedersachsen kein Bologna zweiter Klasse. Wir fahren in der ersten Klasse. Damit das so bleibt, werden wir auch nach dem 27. Januar weiter regieren. Wir gestalten das Zukunftsland Niedersachsen zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger, die in diesem schönen Land leben. - Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist zu Recht ausgeführt worden, dass sich der Petent nicht gegen die Studienbeiträge an sich wendet. Dazu macht er keine Ausführungen. Man könnte sogar denken, er finde sie ganz gut.
Wir sprechen hier ja über die Verwendung. Dies haben wir bereits bei der Novelle des NHG sehr umfassend besprochen. Im Gesetz gibt es nur die Option, dass die Studienbeiträge für Stipendien vergeben werden können.
Frau Kollegin Andretta, Sie wissen, dass die Studierenden am Prozess der Verwendung von Studienbeiträgen intensiv beteiligt werden, so auch in Göttingen, wo für Stipendien keine Mittel vergeben werden, weil dies die Studierenden vor Ort gemeinsam mit der Hochschulleitung so entschieden haben.
Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, Mittel für Stipendien zu vergeben. Diese Möglichkeit wird in der Praxis jedoch nur zum Teil angewendet.
Selbstverständlich hat es Auswirkungen auf die Lehre, wenn es besonders gute Studierende an Hochschulen gibt und wenn eine Internationalisie
rung der Hochschulen stattfindet. Von daher verstehe ich Ihre Einlassung überhaupt nicht.
Ich kann nur feststellen: Die Einführung von Studienbeiträgen ist ein Erfolgsmodell, auch wenn Sie es nicht wahrhaben wollen. - Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Auch wir als CDU-Fraktion freuen uns natürlich über das tolle Ergebnis, das hier mitgeteilt worden ist. Ich finde es aber schon etwas unverständlich, dass man in dieser Stunde, in der man sich freuen sollte, von der Opposition wieder Kritteleien hört.
Es sollte die Möglichkeit geben, sich gemeinsam über das tolle Ergebnis zu freuen und vielleicht auch anzuerkennen, dass wir mit der Wissenschaftspolitik in Niedersachsen auf dem richtigen Wege sind.
Selbstverständlich bleibt noch viel zu tun; das hat der Minister dargelegt. Aber wir sind auf dem richtigen Weg. Der Minister hat auch völlig zu Recht ausgeführt, dass sich der Sachverhalt nicht dazu eignet, ins politische Kleinklein überzugehen. Er hat herausgestellt, dass viele an diesem Erfolg teilgehabt haben. Er hat sich bei denen bedankt. Diesem Dank schließen wir uns ausdrücklich an. Wir danken auch dem Wissenschaftsminister für seinen tollen Einsatz für die Universität Göttingen. - Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir beraten hier heute abschließend zwei Anträge der Opposition aus dem September 2006. Seit dieser Zeit ist viel passiert, die Zeit ist sozusagen über die Anträge hinweggegangen.
Wir können heute nüchtern und sachlich feststellen, dass sowohl die Forderungen aus dem Antrag der Grünen als auch die aus dem SPD-Antrag erfüllt, sogar teilweise übererfüllt worden sind.
Sie haben es auch bewiesen, Frau Kollegin Andretta: Auf die inhaltlichen Forderungen Ihres Antrages sind Sie in Ihrem Redebeitrag mit keinem Wort eingegangen.
So hätte man vielleicht auch erwarten können, dass die Anträge mit dem Hinweis auf die sehr erfolgreiche Tätigkeit des MWK zurückgezogen worden wären. Dies ist aber leider nicht der Fall, sodass wir uns heute damit beschäftigen dürfen. Es fällt der Opposition halt schwer, auch einmal die Erfolge der Regierung anzuerkennen. Dies können wir ertragen, da die Menschen in Niedersachsen
und insbesondere auch die Hochschulen genau erkennen, dass wir mit ihnen zusammen die richtigen Schritte in die Zukunft gehen. Die ständige Miesmacherei und Nörgelei der Opposition wird dort zum Glück gar nicht mehr ernst genommen; sie entbehrt auch jeder Grundlage.
Nein. - Zu den Fakten. Wir sind uns alle in dem Ziel einig, dass aufgrund der demografisch bedingten Zunahme der Zahl der Studienberechtigten bis 2012 sowie aufgrund der Verkürzung der Schulzeit - Stichwort „doppelter Abiturjahrgang“ mit einer stark erhöhten Nachfrage nach Studienplätzen an den Hochschulen in Deutschland und damit auch in Niedersachsen zu rechnen ist. Im gleichen Zeitraum wird es darüber hinaus einen stark wachsenden Fachkräftebedarf auf dem Arbeitsmarkt bei einem anhaltenden Trend zur Höherqualifizierung geben. Wir brauchen dafür absolut und relativ eine höhere Zahl von Hochschulabsolventen und damit auch mehr Studienanfänger. Auch darüber herrscht Einigkeit.
Dieser Herausforderung stellt sich der Hochschulpakt 2020. Wir sind froh, dass am 21. März dieses Jahres auf Staatssekretärsebene ein Vertragsentwurf verabschiedet worden ist, der gerade auch den Interessen Niedersachsens gerecht wird. Herrn Staatssekretär Dr. Lange, der diese schwierigen Verhandlungen zwischen den Ländern verantwortlich mitgestaltet hat, gebührt ein großes Kompliment für das sehr gute Verhandlungsergebnis.
Es war nicht einfach, die verschiedenen Interessen der Länder unter einen Hut zu bringen und dabei noch ein gutes Ergebnis für Niedersachsen zu erreichen. Dies ist dem Staatssekretär gelungen. Von den Bundesmitteln in Höhe von 440 Millionen Euro, die an die alten Länder außer Bremen und Hamburg gehen, erhält Niedersachsen bis zum Jahr 2010 insgesamt 53,7 Millionen Euro. Das sind über 12 % und damit mehr, als wir nach dem Königsteiner Schlüssel bekommen hätten.
Nach der Vereinbarung werden die Hochschulen in Deutschland 91 370 zusätzliche Studienanfänger im ersten Hochschulsemester bis zum Ende des Jahres 2010 aufnehmen. Niedersachsen wird bis Ende 2010 insgesamt 11 209 zusätzliche Studienplätze schaffen, übrigens mehr, als die SPD in ihrem Antrag gefordert hat.
Bund und Land werden für die Schaffung der zusätzlichen Studienplätze in Niedersachsen gemeinsam insgesamt 108 Millionen Euro bereitstellen - ein gutes Ergebnis und das richtige Signal für die Zukunft unseres Landes.
Nach den im März abgeschlossenen Verhandlungen des MWK mit den Hochschulen werden in Niedersachsen bereits in diesem Jahr 1 610 zusätzliche Studienplätze geschaffen. Niedersachsen fördert mit dem Hochschulpakt ganz gezielt innovative Studienangebote, um die Einstellungschancen der Absolventen zu steigern und dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken. Wie auch in den Anträgen von SPD und Grünen gefordert, werden die zusätzlichen Studienplätze vorrangig an den Fachhochschulen geschaffen. Auch wurde dem Wunsch der Hochschulen Rechnung getragen, nach unterschiedlichen Kosten der Studienbereiche zu differenzieren. Es ist für jedermann einsichtig, dass ein Studienplatz beispielsweise in den Ingenieurwissenschaften teurer ist als in den Wirtschaftswissenschaften.
Außerordentlich begrüßenswert ist auch das von der Opposition kritisierte Anreizsystem an den Hochschulen, damit gerade in nicht ausgelasteten Studiengängen zusätzliche Studienanfänger gewonnen werden. In Niedersachsen sind derzeit 5 000 Studienplätze in den Ingenieurwissenschaften und in den Naturwissenschaften nicht besetzt, obgleich in Deutschland zukünftig ein großer Bedarf an Absolventen gerade aus diesen Bereichen besteht. Das Anreizsystem wird eine zusätzliche Motivation für die Hochschulen sein, hier mehr Studienanfänger zu gewinnen.
Ich will nicht verschweigen, dass auch die Hochschulen durch die beabsichtigte Erhöhung der Lehrverpflichtung der unbefristet angestellten wissenschaftlichen Mitarbeiter an den Universitäten und die Verminderung der Betreuungsintensität an den Fachhochschulen einen Beitrag zum Hochschulpakt leisten. Damit soll der Rückgang der
Studienanfängerzahlen vom Jahr 2005 bis zum Jahr 2006 ausgeglichen werden. Dies ist, wie wir wissen, notwendig, da 2005 das Referenzjahr für den Hochschulpakt ist.
Bei der Erhöhung der Lehrverpflichtung geht es um zwei Semesterwochenstunden, also um eine überschaubare Größe. Die nach der Änderung bestehende Lehrverpflichtung entspricht übrigens der in den meisten anderen Ländern und ist sogar noch niedriger als in einigen anderen Ländern.
Mit der Verminderung der CNWs an den Fachhochschulen auf 80 % erreichen wir einen Wert, der bereits in allen anderen Bundesländern außer in Baden-Württemberg gilt. Dabei muss man aber wissen, dass in Baden-Württemberg die Masterstudiengänge an den Fachhochschulen überhaupt nicht berücksichtigt werden.
Wir halten den Beitrag der Hochschulen bei allen Schwierigkeiten, die unter Umständen eintreten können, insgesamt für angemessen. Bereits im September wird das MWK mit den Hochschulen in die Verhandlungen über die Maßnahmen des Hochschulpaktes für das Jahr 2008 eintreten. Dann wird es um die Zuordnung von weiteren 3 000 zusätzlichen Studienplätzen gehen. Anders als von der Opposition gefordert, halten wir es für richtig, dass nicht schon jetzt ein Plan für den gesamten Zeitraum 2007 bis 2010 vorgelegt wird, der über die Festlegung der Anzahl der insgesamt zu schaffenden Studienplätze hinaus geht; denn das Ganze ist ein dynamischer und kein statischer Prozess.
Deshalb ist es wichtig, dass die jeweiligen Erkenntnisse über die aktuelle Entwicklung der Nachfrage nach Studienplätzen zeitnah einbezogen und berücksichtigt werden.
Daher wäre es völlig falsch, versuchen zu wollen, bereits jetzt alles im Detail festzulegen und zu planen. Die Gefahr, dass am Bedarf vorbeigeplant würde, wäre viel zu groß.
Zusammenfassend kann also festgestellt werden: Erstens. Das MWK hat seine Hausaufgaben in vorbildlicher Weise erledigt.
Zweitens. Der Hochschulpakt 2020 wird in Niedersachsen umgesetzt.
Drittens. Mit der Schaffung von über 11 200 zusätzlichen Studienplätzen bis zum Jahr 2010 hat das MWK sogar die Forderungen der Opposition übertroffen. Die Landesregierung und die sie tragenden Fraktionen von CDU und FDP beweisen auch in diesem Punkt wie schon beim Zukunftsvertrag, dass sie ein verlässlicher Partner der Hochschulen sind.
Professor Erhardt, Vorsitzender des Technologieund Innovationsrates des Landes Berlin und ehemaliger Generalsekretär des Stifterverbandes für die deutsche Wissenschaft, hat auf dem hochschulpolitischen Kongress - der übrigens hervorragend war; Sie haben leider nicht daran teilgenommen, Frau Andretta; das wäre ein Mehrwert gewesen, wenn Sie dort gelauscht hätten - gesagt, dass die Hochschulpolitik in Niedersachsen vorbildlich sei. Dieses Lob ist für uns Ansporn, um in der Hochschulpolitik weiter die richtigen Akzente zu setzen.
Letzter Satz. - Meine Damen und Herren der Opposition, liebe Frau Kollegin Andretta, das Einzige, was der Hochschullandschaft in Niedersachsen wirklich erheblich schadet, sind Ihre ständige Miesmacherei und Nörgelei. - Vielen Dank.
Meine Damen und Herren! Frau Präsidentin! Frau Kollegin, um einer Mär vorzubeugen: Ich habe mich informiert. Sie waren zu dem Hochschulpolitischen Kongress eingeladen. Sie hätten teilnehmen können. Sie sind anscheinend nicht gekommen, weil Sie unbedingt in einem Forum sitzen wollten. Aber es hätte auch Ihnen wie allen anderen Beteiligten etwas gebracht, einfach mal zuzuhören.
- Frau Andretta, dort hätten Sie dann auch mal hören können, wie die Sachverständigen außerhalb Niedersachsens das Land Niedersachsen beurteilen. Wir werden als verlässlicher Partner der Hochschulen gesehen. Ich habe schon Herrn Professor Erhardt zitiert, der gesagt hat, Niedersachsen sei vorbildlich.
Nun zu dem Thema eines eigenen Antrages. Für uns ist es kein Selbstzweck, Anträge zu produzieren,
sondern wir machen es dann, wenn es notwendig ist. Ich glaube, ich habe ausgeführt - der Minister wird es auch gleich noch ausführen -, dass die Hausaufgaben gemacht worden sind und dass alle Forderungen, die Sie mit Ihren Anträgen erhoben haben, erfüllt worden sind. Von daher bedarf es keines eigenen Antrags.
Zum Thema LHK: Die Pressemitteilung der LHK ist uns auch bekannt. Aber uns ist genauso bekannt, dass die Vereinbarungen einvernehmlich zusammen mit den Hochschulen getroffen worden sind. Ich prognostiziere, dass alle Hochschulen die Vereinbarungen und die Ergänzung zur Zielvereinbarung unterzeichnen werden. In Deutschland herrscht Vertragsfreiheit. Von daher werden sie nicht gezwungen zu unterzeichnen. - Herzlichen Dank.
Ich frage die Landesregierung, wie viele Übernahmeverfügungen es für Beamte von der Universität an die Stiftungshochschule gegeben hat und wie viele trotz der nun bestehenden Rechtswidrigkeit bestandskräftig sind.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen
empfiehlt Ihnen in der Drucksache 2741 einstimmig, den Gesetzentwurf mit den aus der Beschlussempfehlung ersichtlichen Änderungen anzunehmen. Der mitberatende Ausschuss für Haushalt und Finanzen hat sich dieser Empfehlung angeschlossen.
Der Gesetzentwurf verfolgt im Schwerpunkt das Ziel, für einen Teil der Amtshandlungen in Notarangelegenheiten Gebühren zu erheben, um dadurch einen Teil der dort entstehenden Verwaltungskosten zu decken. Dies wird von allen Fraktionen begrüßt. Abweichend vom Entwurf schlägt der Ausschuss einhellig vor, die Gebühren für die regelmäßige Prüfung der Amtsführung der Notare nach der Anzahl der im Prüfungszeitraum angefallenen Beurkundungen zu staffeln, um so eine größere Gebührengerechtigkeit zu erzielen.
Unterschiedliche Auffassungen gab es bei der Auswahl unter den vom Justizministerium vorgeschlagenen Staffelungsmodellen. Die Fraktionen von SPD und Grünen sprachen sich für etwas höhere Gebühren aus, um so den Kostendeckungsgrad zu erhöhen. Demgegenüber bevorzugten die Regierungsfraktionen im Hinblick darauf, dass Niedersachsen als eines der ersten Länder überhaupt derartige Gebühren einführt, die empfohlene Fassung, um dadurch eine größere Akzeptanz bei den Betroffenen zu erzielen.
Der federführende Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen bittet darum, entsprechend der vorliegenden Empfehlung zu beschließen. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit der heutigen Verabschiedung des Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Hochschulzulassungsgesetzes führen die Landesregierung und die sie tragenden Fraktionen von CDU und FDP den Weg konsequent fort, die Wettbewerbsituation der Hochschulen in Niedersachsen noch weiter zu verbessern.
Autonomie und Selbstverantwortung der Hochschulen werden durch dieses Gesetz gestärkt. Durch die Erhöhung der hochschuleigenen Auswahlquote bei den örtlich zulassungsbeschränkten Studiengängen von derzeit 24 % auf bis zu 90 % werden den Hochschulen die notwendigen Freiräume bei der Auswahl ihrer Studierenden geschaffen.
Die Hochschulen haben im Anhörungsverfahren diese Steigerung der Auswahlquote einhellig begrüßt.
Ein Handeln in diesem Bereich war auch dringend notwendig. Auch der Wissenschaftsrat hat im Zusammenhang mit seinen Empfehlungen zur Reform des Hochschulzugangs vom Januar 2004 erhebliche Defizite bei den Verläufen des Übergangs von der Schule zur Hochschule in Deutschland festgestellt. So sind nach den Ergebnissen dieser Untersuchung weit über die Hälfte der Studienanfänger zum Studienbeginn nicht hinreichend über Studienfach und Hochschule informiert. Fast die Hälfte wählt die Hochschule nach studienfachfremden Kriterien aus. Auch zeigte sich deutlich, dass das gegenwärtige System der Hochschulzulassung nicht gewährleisten kann, dass die Eignungsprofile von Studienanfängern optimal mit den Anforderungen der Studiengänge abgeglichen werden.
Dies alles führt letztendlich dazu, dass wir in Deutschland viel zu hohe Studienabbrecherquoten haben.
Nach der aktuellen HIS-Studie bricht ein Viertel der Studierenden das Studium ohne einen Hochschulabschluss endgültig ab. Wie wir wissen, bricht ein weiteres Viertel den zunächst gewählten Studiengang ab und setzt das Studium dann in einem anderen Fach fort, und zwar zumeist ohne Anrechnung der zunächst erbrachten Studienleistungen. Das ist ein nicht hinnehmbarer Zustand, dem Abhilfe geschaffen werden musste; denn dies ist eine riesengroße Fehlallokation von Ressourcen, die die Hochschulen vorzuhalten haben.
Wir sind es sowohl den Studierenden als auch den Hochschulen schuldig, alles zu tun, um diesen Umstand zu beseitigen. Ein wichtiger Schritt in diese Richtung ist das vorliegende Reformgesetz. Durch die nun vorgesehenen Auswahlverfahren wird es zu einer besseren Abstimmung der Qualitätsprofile der Studienbewerber mit den Anforderungen einzelner Studiengänge kommen. Das wird langfristig zu einer Verringerung der Studienabbrecherquoten führen. Dies wird letztendlich die Hochschulen auch finanziell entlasten. Es ist zu beachten, dass nach Berechnungen des Instituts der Deutschen Wirtschaft ein Studierender die Hochschulen über 8 000 Euro jährlich kostet.
Eine bessere Abstimmung des Qualitätsprofils des Studienbewerbers und des Angebotsprofils der jeweiligen Hochschule verbessert aber auch die
Wettbewerbsituation unserer Hochschulen. Die zugewiesene Verantwortung für die Auswahl der Studierenden ist ein wichtiges Element bei der Profilbildung und entfaltet damit Wirkung im nationalen und internationalen Wettbewerb. Denn letztlich werden die Hochschulen den Wettbewerb für sich entscheiden, die für den jeweiligen Studiengang besonders motivierte und leistungsfähige Studierende haben, die den steigenden Anforderungen gewachsen sind und sich zugleich mit ihrer Hochschule identifizieren.
Es ist deshalb auch nur konsequent und zwingend erforderlich, dass der vorliegende Gesetzentwurf den Hochschulen in erheblichem Umfang Entscheidungsbefugnisse bei der Gestaltung und Durchführung des Auswahlverfahrens einräumt. Hier zeigt es sich, dass wir es ernst meinen mit der Autonomie und Selbstverwaltung der Hochschulen.
Die Hochschulen sollen in Zukunft selbst in dem vom Gesetz weit gezogenen Rahmen entscheiden, wie sie die besondere Eignung der Studienbewerberinnen und Studienbewerber feststellen. Die Entscheidungsfreiheit bei der Anwendung dieser Auswahlkriterien ist nur insoweit eingeschränkt, als 50 % der Studienplätze nach einer Kombination der Durchschnittsnote mit mindestens einem weiteren Kriterium zu vergeben sind. Der Durchschnittsnote muss dabei auch weiterhin eine besondere Bedeutung zukommen. Damit wird den Empfehlungen des Wissenschaftsrates Rechnung getragen, nach denen der Schulabschlussnote nach wie vor eine herausragende Rolle beizumessen ist.
Zu der von der rot-grünen Opposition immer wieder vorgetragenen Befürchtung, dass flächendeckende Hochschulauswahlverfahren, insbesondere Auswahlgespräche, die soziale Selektivität des Bildungssystems erhöhten, ist auf den Bericht des Wissenschaftsrates zu verweisen. Dort heißt es:
„Die einschlägigen Begleitstudien der in Deutschland bisher angewandten Studierfähigkeitstests legen nahe, dass diese Tests neutral gegenüber der Zugehörigkeit zu sozialen Herkunftsgruppen sind“.
Ihre Befürchtungen sind damit also unberechtigt.
Wir sind auch fest davon überzeugt, dass die den Hochschulen eingeräumten Entscheidungsbefug
nisse verfassungskonform sind. Die immer wieder angeführte Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts stammt aus dem Jahr 1972. Von verschiedenen wichtigen Verfassungsrechtlern wird vorgetragen, dass eine Entscheidung 30 Jahre später ganz anders aussehen würde.
Bezüglich der geäußerten verfassungsrechtlichen Bedenken hinsichtlich der Reduzierung der Wartezeitquoten möchte ich auf den Bericht zur Änderung des Hochschulrahmengesetzes hinweisen, der im Deutschen Bundestag von allen dort vertretenen Fraktionen einstimmig beschlossen wurde. Nach dem dort dargestellten Beratungsergebnis wäre es verfassungsrechtlich sogar zulässig, auf eine Wartezeitquote ganz zu verzichten, wenn nach Landesrecht über die Durchschnittsnote hinaus mehrere andere Auswahlkriterien obligatorisch zur Anwendung kämen. Genau dies passiert hier in Niedersachsen, sodass selbst die Senkung einer Wartezeitquote auf im Extremfall 7,7 % nach der dort von allen getroffenen Aussage verfassungskonform wäre.
Es ist darauf hinzuweisen, dass der heute zur Verabschiedung anstehende Gesetzentwurf nahezu alle in den Anhörungen und Stellungnahmen vorgetragenen Anregungen enthält.
Nur in wenigen, dann aber begründeten Ausnahmefällen wurden die Anregungen nicht berücksichtigt. So wurde auf Anregung der TU Braunschweig den Hochschulen die Möglichkeit eröffnet, für die Durchführung von Auswahlgesprächen Gebühren zu erheben. Das Ganze ist als Option für die Hochschulen ausgestaltet.
Die Hochschulen entscheiden also in eigener Verantwortung, ob sie Gebühren erheben oder nicht. Meine Damen und Herren, das ist die gelebte Autonomie, die Sie ansonsten doch immer einfordern.
Meine Damen und Herren, mit der Novelle des Niedersächsischen Hochschulzulassungsgesetzes werden die niedersächsischen Hochschulen für den Wettbewerb gestärkt. Die Hochschulen warten auf die zusätzlichen Möglichkeiten, die ihnen dieses Gesetz für die Auswahl ihrer Studierenden bietet. Es ist auch wichtig, dass wir heute entscheiden und die Verabschiedung nicht durch weitere Beratungen verzögern.
Wir werden dem Gesetzentwurf in der vorliegenden Form zustimmen. Die Hochschulen und die Studierenden werden es uns danken. - Herzlichen Dank.