Rudolf Robbert

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Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die SPD-Fraktion hat ihre Große Anfrage zu Krippenplätzen in Niedersachsen gestellt, um Grunddaten für die Entwicklung von Handlungskonzepten zu gewinnen. Dies schien uns angesichts einer verwirrenden und widersprüchlichen Informationslage in diesem Bildungssektor notwendig zu sein. Nur bei klaren Daten können auf die gegenwärtigen und zukünftigen Herausforderungen adäquate Antworten gegeben werden. Als Herausforderungen haben wir genannt: die erfolgreiche Bildungslaufbahn unserer Kinder, die Überwindung herkunftsbedingter Benachteiligungen, die individuelle Förderung aller Kinder und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
Da zwischen den großen Fraktionen im Bereich der vorschulischen Förderung kaum Dissens besteht, ist zu fragen, warum nicht jetzt schon mehr getan wird. Festzustellen ist zwar ein hervorragender Wissensstand, aber gleichzeitig ein überdeutliches Handlungsdefizit. Ich darf vielleicht an dieser Stelle auf die Beantwortung der Kleinen Anfrage eingehen, die heute Morgen nicht besprochen werden konnte. Tenor dieser Anfrage war, wie denn die Verhandlungen zur Schaffung neuer Krippenplätze weitergehen, weil sich der Investitionszeitraum ja auf die Zeit von 2008 bis 2013 erstrecken soll. Daraus ist zu erwarten, dass für 2008 konkrete Haushaltsbeschreibungen notwendig werden.
Ich kann nur sagen: Darauf hat die Landesregierung nur sehr ausweichend oder gar nicht geantwortet. Besonders erstaunt hat mich - ich werde darauf in meiner weiteren Rede nicht eingehen -, dass sich die statistischen Mängel in der Antwort auf die Große Anfrage fortsetzen. In der Antwort werden Prozentzahlen genannt, die hier noch höher ausfallen, sodass dadurch der Anschein erweckt wird, als sei alles wesentlich besser, als dies in der Realität tatsächlich der Fall ist. - Das ist der eine Punkt.
Der andere Punkt ist der, dass in der Antwort überhaupt nicht darauf eingegangen wird, wie die von mir soeben genannten Herausforderungen und Ziele im Zusammenhang mit den Investitionsvorhaben angegangen und erreicht werden sollen.
Es wird zwar darauf verwiesen, dass noch Gespräche geführt werden müssten - das ist nachvollziehbar -, aber die Ziele und die Vorstellungen der Landesregierung werden nicht genannt. Das aber wäre für unsere weiteren politischen Handlungserfordernisse notwendig.
In der Antwort auf die Große Anfrage finden wir zwar, dass von 2002 bis 2005 die Versorgungsquote für Kinder unter drei Jahren in Tageseinrichtungen von 6,2 % auf 10,7 % gestiegen ist. Die Steigerungsrate liegt damit bei beachtlichen 47 % - daraus werden in der Antwort auf die Kleine Anfrage 55 % -, wie die Landesregierung vermerkt. Allerdings sind bei derartig niedrigen Versorgungsquoten die Steigerungsraten doch kein Ausweis für Erfolg. So wird eine 327-prozentige Steigerung notwendig sein, um das zwischen Bund und Ländern vereinbarte Zwischenziel - nämlich diese 35 % - zu erreichen. Selbst dann läge Niedersachsen noch nicht einmal bei der Hälfte des Versorgungsgrades der östlichen Bundesländer oder europäischer Nachbarländer.
Meine Damen und Herren, tatsächlich ist dieses Verdienst in erster Linie den Kommunen zuzurechnen, in deren Aufgabenbereich die Tageseinrichtungen fallen.
- Das stimmt so nicht. Frau Kollegin Vockert, Sie wissen, dass ich Sie schätze. Ich darf Sie einmal persönlich ansprechen. Ich weiß von uns, dass wir in vielen Bereichen übereinstimmen.
Ich bestreite auch nicht, dass es auch in der Vergangenheit Versäumnisse gegeben hat.
Aber gerade daraus sollten wir den Schluss ziehen, dass solche Versäumnisse nicht wiederholt werden sollten.
Es ist also ein Verdienst der Kommunen. Eine Reihe von Plätzen ist zudem dadurch entstanden,
dass freigewordene Plätze in Kindergartengruppen für unter Dreijährige zur Verfügung gestellt wurden. Das ist eine zeitgemäße und konsequente Maßnahme.
Betrachtet man die vorhandenen Krippen, so fallen die acht weißen Flecken ins Auge: Landkreise, die zum Stichtag ohne Krippe waren. Es wäre müßig, jetzt etwa diskutieren zu wollen, ob in diesen Regionen Krippen notwendig sind. Aus unserer Sicht muss die Landesregierung diese Regionen beraten und fördern, um ein Krippenangebot umgehend aufzubauen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, eines muss allen klar sein: Wenn diese Landesregierung dem Bildungsauftrag gerecht werden will, dann wären Schönfärberei und ein Sich-herausredenWollen die untauglichsten Mittel. Aus den Tabellen lässt sich errechnen, dass die durchschnittliche Größe einer Krippengruppe zurzeit bei 12,8 Kindern liegt. Das entspricht dem KiTaG. Dennoch ist die Frage bildungspolitischen Handelns zu stellen. Professor Fthenakis, der ja bei der CDU zu Gast war, nennt eine Zahl von höchstens zehn Kindern in Krippengruppen. „Besser sind sechs“, so sein öffentliches Bekenntnis.
Wie in der Antwort weiter zu finden, werden natürlich die Gruppengrößen bei der Aufnahme von Kindern unter drei Jahren in altersgemischten Gruppen reduziert, wenn es mehr als drei Kinder sind. Die Zahlen liegen bei 17 + 4, bei 13 + 6 und bei 11 + 7 Kindern. Wie dies angesichts der gerade genannten Position von Professor Fthenakis zu beurteilen ist, muss ich nicht weiter erläutern. Auch hier besteht dringender Handlungsbedarf.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Landesregierung antwortet, dass sie wesentliche Daten aus den jährlichen Personal- und Platzzahlmeldungen - abgekürzt: PPM - gewinnt. Bei einer Reihe von Fragen werden jedoch genau diese Angaben nicht genutzt. So geben die Träger natürlich die Öffnungszeiten der Einrichtungen an. Sie geben an, welche Fachkraft in welcher Gruppe arbeitet. Und aus den PPM aufeinanderfolgender Jahre lässt sich ersehen, welche Veränderungen eingetreten sind, wo z. B. Kindergartengruppen in sogenannte Familiengruppen umgewandelt worden sind. Schließlich müssen für diese Veränderungen ja auch die entsprechenden Betriebserlaubnisse erteilt werden.
Möglicherweise hat hier beim Kultusminister die Schnelligkeit vor der Sorgfalt gesiegt. Dafür spricht meines Erachtens auch, dass die Antwort der Landesregierung schon zwei Tage vorher in den Medien besprochen wurde, bevor sie uns Abgeordneten zur Verfügung stand.
Meine Damen und Herren, die Konsequenz ist jedenfalls, dass zu allen Fragen die Antworten völlig unzureichend sind. Wenn in einer Reihe von Antworten das Gesetz zitiert wird, das uns sagt, wie der Sollzustand zu sein hat, dann kann schon das Gefühl entstehen, die Fragesteller sollen hier für dumm verkauft werden. Gleichzeitig - und diese Möglichkeit sollte ich wohl nicht ausschließen - hat der Minister auch die Abkürzung PPM für Personal- und Platzzahlmeldung bewusst zitiert, wohl wissend, dass die gebräuchliche Definition parts per million ist. Das ist die Maßeinheit für die Verteilung eines Stoffes in einem Medium in millionstel Teilen - und genauso kommt einem manchmal die Antwort vor.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, machen wir uns nichts vor. Wir wissen hier im Parlament und in den demokratischen Gremien, aber auch in der Fachpraxis noch viel zu wenig darüber, wie sich Kinder unter drei Jahren Wissen und Bildung erarbeiten. Dazu möchte ich Ihnen drei Hinweise geben.
Erstens. Frau Dr. Schneider vom Deutschen Jugendinstitut berichtete, dass sie ihre Studenten in den Seminargruppen regelmäßig fragt: Wer ist im letzten halben Jahr länger als eine halbe Stunde mit einem Kind unter zwei Jahren auf eine Distanz von unter zwei Metern zusammen gewesen? - Einfache Frage. Dabei zählt alles, also auch das fremde Kind in der Straßenbahn auf dem Arm der Eltern. In der Regel melden sich von 25 bis 30 Studentinnen und Studenten 1 oder 2. Wenn sie dann - so berichtete sie weiter - diejenigen abzieht, bei denen es das eigene Kind ist, dem sie so nahe gewesen sind, dann bleibt oft gar kein Student übrig.
Zweitens. Frau Dr. Schneider zeigte bei einer Veranstaltung hier in Hannover vor einem halben Jahr einer Gruppe von etwa 60 Erzieherinnen und Erziehern eine Videosequenz mit dem Verhalten eines Zweijährigen auf dem Spielgelände eines Kindergartens. Niemand kann ihre Frage beant
worten, was da gerade zu sehen war, welchen Bildungsschritt dieses Kind für sich erarbeitet hat.
Drittens. In einer Arbeitsgruppe mit Erzieherinnen und Erziehern zur Bildung der unter Dreijährigen erklärte vor wenigen Wochen mehr als die Hälfte von ihnen, dass diese Themen in ihrer Fachschulausbildung nicht behandelt wurden.
Diese praktischen Erfahrungen decken sich nicht mit den Antworten der Landesregierung. Hier werden Defizite deutlich, die beseitigt werden könnten, wenn zielgerichtet gehandelt würde. Ich darf noch einmal auf die Antwort auf die Kleine Anfrage hinweisen: Das genau ist unsere Richtung, der die Landesregierung aber leider nicht entsprochen hat. Auch hier muss man den Eindruck gewinnen, dass die Fragesteller eher für dumm verkauft werden sollen.
Meine Damen und Herren, die Studie „Renditen der Bildung - Investitionen in den frühkindlichen Bereich" des Instituts der deutschen Wirtschaft im Auftrag der „Wissensfabrik - Unternehmen für Deutschland“, herausgegeben im Februar dieses Jahres, zeigte deutlich, dass Investitionen nicht nur in die Quantität, sondern vor allem auch in die Qualität der frühkindlichen Bildung notwendig sind. Die sogenannte Reformrendite, die sich dann für den Staat erzielen ließe, stiege von 3 % auf 8 %, d. h. um mehr als 150 %, um auch hier einmal das Spiel der großen Zahlen zu spielen. Zu den Reformschritten müssen demnach gehören: die Einführung von Mindeststandards - im Falle unseres Landes also z. B. die Verbindlichkeit des Orientierungsplanes -, die Verbesserung der individuellen Förderung - das könnte bedeuten: Sprach- und Bewegungsförderung als Teil der basalen Pädagogik - und die Höherqualifizierung der Erzieherinnen und Erzieher.
Der finanzielle Aufwand für die Bundesrepublik wird mit 1,3 Milliarden Euro jährlich für höhere Gehälter und mit 0,4 Milliarden Euro jährlich für die individuelle Förderung beziffert. Auf das Land entfiele etwa ein Zehntel der genannten Summen. Aus der Studie wird auch deutlich, dass jedes weitere Abwarten und Nichthandeln die Reformbilanz verschlechtert und Kinder weiter ins Abseits stellt.
Das Institut der deutschen Wirtschaft schreibt in seinem Resümee:
„Setzt der Staat die beschriebenen Maßnahmen in Kindergärten und Grundschulen um, rentiert sich der
Aufwand für ihn langfristig gerechnet mit rund 8 % - die Rendite ist also weitaus höher als bei vergleichbaren Kapitalanlagen, wie etwa Staatsanleihen.“
Die Antwort auf unsere Große Anfrage liefert zwar Hinweise, macht aber auch große Defizite deutlich. Die Landesregierung ist aufgefordert, die Datenbasis zu vervollständigen. Wir werden weitere Anträge zur Umsetzung eines schlüssigen Konzeptes in der frühkindlichen Bildung einbringen. - Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr McAllister, ich kann gut verstehen, was Sie zu Ihrer Rede veranlasst hat. Allerdings haben Sie wohl eine Rede genommen, die Sie gestern oder vorgestern in einem Ortsverein vorgetragen haben. Ihr Beitrag war sicherlich wahlkampfgerecht, wurde aber nicht dem Gesetzentwurf gerecht, der heute verabschiedet werden soll.
Allein die von Ihnen vorgetragenen Punkte 3 bis 8 entsprachen nicht dem Inhalt des Gesetzentwurfs. Außerdem ist noch die Frage offen, was „Schulkindergarten“ in dem von Ihnen vertretenen Sinne bedeutet. Das wird Ihnen aber Frau Vockert sicherlich erklären.
Der Kultusausschuss empfiehlt in großer Einmütigkeit, dem vorliegenden Gesetzentwurf zur Einführung der Beitragsfreiheit im letzten Kindergartenjahr zuzustimmen. Diese Einmütigkeit darf aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass mit diesem Entwurf das Optimum nicht erreicht wird, sondern dass viele und aus meiner Sicht gewichtige Fragen offen bleiben.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich darf daran erinnern, dass der erste Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines beitragsfreien Kindergartenjahres in diesem Haus von meiner Fraktion im Jahre 2006 eingebracht worden ist. Damals haben Sie von den Regierungsfraktionen nichts unversucht gelassen, diesen Entwurf zu diffamieren, und haben ihn letztlich ohne ernsthafte Beratung abgelehnt.
Es wäre also mehr als recht, den Vorschlag der SPD-Fraktion als das Original und Ihren Gesetzentwurf als Plagiat einzuordnen.
Daher kann Ihr Gesetzentwurf nicht gänzlich falsch sein.
Ihre Hinweise auf die Einlösung gegebener Wahlkampfversprechen hatte im Zusammenhang mit der Einbringung des Gesetzentwurfs bereits die Kollegin Janssen-Kucz auseinandergenommen. Unsere Beobachtung ist, dass wir Sie fünf Jahre lang jagen und schließlich tragen mussten,
um den Beschluss, den wir heute fassen, herbeiführen zu können.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, das machen auch die von uns unterbreiteten Änderungsvorschläge zu dem Gesetzentwurf deutlich. So hatten Sie keine Regelung für die sogenannten Kannkinder vorgesehen. Herr McAllister, darauf hatte ich Sie bei der Einbringung noch hingewie
sen, und Sie hatten fälschlich geantwortet. Die Regelung für die vom Schulbesuch zurückgestellten Kinder war so diffus, dass sie neu gefasst werden musste. Die heute vorliegende Beschlussempfehlung lässt zudem die kluge Unterstützung durch den GBD erkennen, die uns eine große Hilfe war.
- Ganz genau. Ich wollte das nur noch ergänzen, weil Herr McAllister das bei seinem Dank offensichtlich übersehen hat.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Zustimmung der kommunalen Spitzenverbände wird seitens der Regierungsfraktionen gern als „die große Einigkeit“ verkauft. In der Anhörung ist aber deutlich geworden, dass bei den Kommunen erhebliche Unsicherheiten bestehen bleiben. So sind die gefundenen Pauschalen keineswegs empirisch gewonnen, sondern basieren auf Annahmen, weil offenbar kein ausreichendes Datenmaterial vorliegt.
- Das hat Herr Dr. Meyer vorgetragen. Ich kann mich noch sehr gut daran erinnern. Diese unsichere Ausgangslage bedingt die eingefügte Revisionsklausel. Im Hinblick auf das Konnexitätsprinzip sind die kommunalen Vertreter sehr moderat aufgetreten. Tatsächlich bezahlen die Kommunen die Konnexität selbst. Wenn den kommunalen Kassen zunächst 500 Millionen Euro entzogen werden,
die Kommunen nun 75 Millionen Euro über den kommunalen Finanzausgleich zurückbekommen sollen und ein kleiner Teil über die Finanzhilfe direkt an die Kommunen fließt, dann stehen den 100 Millionen Euro, die die Kommunen erhalten, 500 Millionen Euro gegenüber, die Sie ihnen vorher weggenommen haben.
Wir müssen leider davon ausgehen, dass wir uns heute mit diesem Gesetz nicht zum letzten Mal befassen werden. Wahrscheinlich werden Nachbesserungen notwendig werden, wie wir das sehr umfangreich auch im Zusammenhang mit der Eigenverantwortlichen Schule erleben werden. Das ist deswegen zu erwarten, weil sich die Regie
rungsfraktionen in erheblichem Maße als beratungsresistent erwiesen haben. Ein Beispiel soll das deutlich machen. Nach Auffassung der SPD wäre es zielkonform gewesen, Überschüsse, die erzielt werden, weil der tatsächliche Beitragssatz unter 120 Euro liegt, zunächst zur weiteren Defizitabdeckung bei den Gebühren für Ganztagseinrichtungen einzusetzen. Das hätten wir erwartet, weil wir davon ausgehen, dass die Kommunen das vorziehen, was Herr McAllister vorgetragen hat, nämlich das Geld, das durch Minderausgaben oder Mehreinnahmen zur Verfügung steht, innerhalb des Systems zu verwenden.
- Darauf kann ich nicht im Einzelnen eingehen. Mir läuft die Zeit davon, Herr McAllister. Da alle Kommunen defizitär sind, ist zu befürchten, dass die Kommunalaufsicht ein solches Vorgehen nicht zulassen würde. Das wollten wir im Gesetz durch eine Regelung verhindert sehen, wie sie in dem schriftlichen Kurzbericht auf der zweiten Seite angesprochen ist. Dazu konnten Sie sich nicht durchringen. Daraus folgt: Betroffen sind nicht die Familien, bei denen der Vater Zahnarzt und die Mutter Anwältin ist,
sondern betroffen werden die Familien sein - ich bilde einmal ein Beispiel aus meiner Heimat -, bei denen Vater und Mutter in der Fischindustrie arbeiten und das gemeinsame monatliche Nettoeinkommen unter 1 800 Euro liegt. Diese Familien sind auf Ganztagsplätze angewiesen. Die werden unter Umständen weiterhin zur Kasse gebeten.
- Aber nur bis 160 Euro. - Warum in einem solchen Beratungs- und Gesetzgebungsverfahren immer noch ein Stück sozialer Ungerechtigkeit produziert werden muss, ist mir unverständlich und mit den politischen Zielen der SPD nicht vereinbar.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, es bleiben weitere Fragen offen, wie z. B.: Warum orientiert sich die Festlegung hinsichtlich der Ganztagsbetreuung nicht an der ersten DVO?
Warum gibt es keine Hinweise auf die sogenannten Zweidrittel- oder Dreiviertelplätze? Warum ist das Einnehmen der Mahlzeiten nicht in die pädagogische Arbeit einbezogen worden? - Trotz unserer Bedenken und trotz der erkennbaren Ungereimtheiten werden wir dem Gesetzentwurf zustimmen. Wir sind dies den Kommunen schuldig, von denen noch viele nach unserem Beschluss heute Sondersitzungen abhalten müssen. Wir erwarten aber von Ihnen, sehr geehrter Herr Kultusminister, dass Ihre Durchführungsverordnung noch weiter Klarheit schafft und insbesondere alle Möglichkeiten dazu ausschöpft, dass die Kommunen unter Umständen erzielte Mehreinnahmen oder Minderausgaben dem Bereich der frühkindlichen Bildung tatsächlich zur Verfügung stellen.
Der Beschluss heute wird ein wichtiger Schritt sein. Aber wir werden von Ihnen weiterhin fordern, endlich ein vernünftiges Gesamtkonzept für den Bereich der frühkindlichen Bildung vorzulegen. Sie verweisen zwar stets auf eine Vielzahl von Maßnahmen, aber diese alle finden wir mal hier, mal dort. Bis heute haben Sie nicht deutlich machen können, wie Sie ein in sich geschlossenes Konzept flächendeckend entwickeln und umsetzen wollen. Herzlichen Dank.
Herr Minister, Sie haben die zeitliche Abfolge dargestellt - das Bekanntwerden der Entlassungsgründe, die Entlassung selbst und den Entzug der
Prokura - und haben dann ausgeführt, dass die Landesregierung in der letzten Kabinettssitzung informiert worden ist. Dieses Datum haben Sie nicht genannt. Können Sie das noch nachholen?
Dann ist meine nächste Frage: Wie hat die Landesregierung auf diese Vorwürfe gegen ihren Landesbeamten und auf die Maßnahmen reagiert?
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist nicht so, dass man versuchen muss, die Sachen, die gut oder in Ordnung sind, auch noch schlecht zu reden, Herr McAllister. Sie haben hier eine falsche Erwartung geprägt. Dafür stehe ich nicht hier. Gerade von Ihnen habe ich erwartet, dass Sie die Sachen in diesem Hause so benennen, wie sie sind.
Ich bin bei der Frage der Finanzierung vorsichtig. Ich habe dem Finanzminister zugehört. Es ist schon einige Wochen her. Er hat von Rückstellungen und von Zinsersparnissen gesprochen. Zinsersparnisse haben Sie in einem anderen Zusammenhang auch gerade genannt. Die Rückstellungen sind nicht in Anspruch genommene Kredite aus Vorjahren. Das hat er auf Nachfrage selbst erläutert. Die Zinseinsparung kommt dadurch zustande, dass man Kredite nicht benötigt und eingeplante Zinsen an der Stelle natürlich nicht mehr als Ausgabe zu veranschlagen hat.
- Ich habe gar nicht darüber gesprochen, wie es entstanden ist. Ich sage nur, wie Sie es benennen. Sie reden von Einsparungen an einer Stelle, an der tatsächlich nur Ausgaben umgeschichtet werden. Selbst das ist für mich keine Kritik an der Maßnahme, das beitragsfreie Kindergartenjahr einzuführen, sondern nur eine Aufforderung zu mehr Wahrheit und Klarheit an dieser Stelle.
Die Präsidentschaft hat gewechselt; meine Kollegin Vockert sitzt nun vor mir. Ich erwarte natürlich ihren Beitrag noch. Darum darf ich gleich fortfahren. In der Regel beginnen Sie die Diskussion mit
dem Jahr 1990. Die Inhalte dazu muss ich nicht wiederholen.
- Ich auch nicht. „In der Regel“, habe ich gesagt, Herr McAllister. Ich warte jetzt auf Frau Vockert. Aber sie wird es auch nicht tun, hoffe ich. Ich will damit aber auch nicht anfangen. Ich will nur zwei Hinweise geben. Sie betreffen nicht die Fragen der Wahlkämpfe und der Einlösung von Wahlversprechungen. Als die Landesregierung 1993 das Kindertagesstättengesetz verabschiedet hat, hat es die Heimrichtlinien aus dem Jahr 1968 abgelöst. Herr McAllister, 1968 ist für Sie ein Terminus technicus.
In dem Fall rate ich Ihnen doch einmal, im Buch „Schläge im Namen des Herrn“ nachzulesen, warum man 1968 die Heimrichtlinien gemacht hat. Sie waren 1993 nicht aus politischen Gründen abzulösen, sondern weil sich die Zeit total verändert und komplett andere Ansprüche an Bildung und Betreuung gestellt hat.
Der Bildungsauftrag des Kindertagesstättengesetzes ist wahrgenommen worden. Entgegen Ihren Einlassungen gab es die Empfehlung der Landesregierung zur Arbeit in Kindertagesstätten, die nicht überarbeitet und nicht fortgesetzt wurde. Insofern ist der Orientierungsplan Ihrerseits auch der richtige Schritt. Allerdings scheuen Sie sich offenbar vor dem Schritt der Verbindlichkeit.
Herr McAllister, gerade haben Sie - vielleicht aus Versehen - noch einmal den Ausdruck der „Beitragsfreiheit für das dritte Kindergartenjahr“ benutzt. Ich hatte gehofft, dass Sie das mit dem dritten Kindergartenjahr ernst gemeint haben.
Das würde voraussetzen, dass man zunächst das erste und zweite Kindergartenjahr besucht, um im dritten Jahr vom Beitrag freigestellt zu werden.
Damit wäre das Ziel erreichbar gewesen, auch den Anteil der Kinder im Alter von drei Jahren in den öffentlichen Betreuungseinrichtungen zu erhöhen. Das konnten Sie damit nicht erreichen. Es wäre machbar gewesen. Es ist eine reine Definitionsfrage, wobei das Eine oder das Andere möglich ist.
- Für mich wäre es richtig gewesen, das dritte Kindergartenjahr beitragsfrei zu stellen, aber auch auf die ersten beiden Kindergartenjahre Wert zu legen. Ich sage Ihnen auch, warum ich dieser Meinung bin. Sie haben gerade noch einmal betont, dass die SPD wider besseren Wissens oder aus welchem Grund auch immer die Vorklassen abgeschafft habe.
- Ich bestreite es doch gar nicht. Sie wissen selbst, Sie waren dagegen, sie einzuführen. Abgeschafft wurden sie aber, weil die Langzeituntersuchungen in zwei Bundesländern gezeigt haben, dass ein Jahr allein vor der Schule nicht ausreichend genutzt werden kann, um dem Bildungsanspruch gerecht zu werden und die Kinder zu fördern.
- Genau. Deswegen haben wir festgestellt, bei den bereitgestellten Kindergartenplätzen sind keine Vorklassen mehr in dem Umfang notwendig. Die Gemeinden, die damals protestiert haben, waren angehalten, entsprechende Kindergartenplätze zu schaffen. Manche von ihnen haben das nicht für notwendig gehalten. Sie regeln jetzt das Jahr vor der Einschulung.
- Nein, das ist nicht richtig. Besser wäre es, das dritte Jahr zu regeln. Das ist aber nun Ihre Möglichkeit. Richtig ist, dass Sie dies unter dem Blickwinkel der Konnexität gesehen haben. Das will ich ausdrücklich betonen. Das war zuerst strittig. Ich glaube, es war sogar zwischen den kommunalen Spitzenverbänden und Ihnen strittig. Ich glaube aber, es ist richtig, das so zu sehen. Nur so lässt sich der Bildungsanspruch des Landesgesetzgebers ausreichend begründen.
Oberflächlich betrachtet ist auch die Revisionsklausel zunächst einmal richtig. Ich frage mich allerdings, warum Sie diese überhaupt benötigen. Ich bin davon ausgegangen, wenn Sie 2007 das dritte Kindergartenjahr beitragsfrei stellen, wird die nächste Landesregierung 2009 ein weiteres Kindergartenjahr und 2011 das letzte der drei Kindergartenjahre beitragsfrei stellen. Insofern wäre 2011 keine Revisionsklausel notwendig gewesen. Es hätte sich automatisch durch die weiteren Verhandlungen ergeben. Ob Sie das vorhaben oder nicht, ist nicht erkennbar.
Im Gesetz regeln Sie erfreulicherweise, dass ein Kind das letzte Kindergartenjahr vor der Einschulung sozusagen wiederholt, wenn es zwar schulpflichtig, aber nicht schulfähig ist. Offenbar ist nicht geregelt, wie es sich bei den Kindern verhält, die früher eingeschult werden, also für die zu Beginn des Kindergartenjahres nicht erkennbar war, dass es ihr letztes sein würde.
- Das ist geregelt? Dann aber nur implizit im ersten Satz. Dann müsste man den Träger anhalten, den Eltern den Beitrag für das vorausgegangene Jahr auf Antrag zurückzahlen. Das ist aber nicht automatisch erkennbar.
Die Frage ist auch, warum Sie „ganztags“ mit „acht Stunden und mehr“ definieren, wobei die Durchführungsverordnung bei mehr als sechs Stunden von „ganztags ausgeht“. Das ist auch folgerichtig, weil es nicht nur um die reine Öffnungs- und Betreuungszeit oder Gruppenarbeitszeit der Erzieherinnen und Erzieher geht, sondern auch um die Verfügungszeit, die ihnen gegeben werden muss. Insofern ist ab sechs Stunden plus Verfügungszeit von „ganztags“ zu sprechen. Das ist für die kleineren Einrichtungen auch notwendig.
Es ist auch nicht erkennbar, wie ärmere Gemeinden oder kleinere Träger, die in der Regel einen höheren Beitrag fordern und bei denen die Pauschale unter Umständen nicht ausreicht - das weiß ich nicht 100prozentig -, verfahren sollen. Das gibt es auch. Herr McAllister, wenn Sie das eben ausgeführt haben, habe ich vielleicht nicht richtig zugehört. Nach meiner Erfahrung ist es bei einer Halbtagseinrichtung nicht möglich, einen weiteren Beitrag zu fordern, wenn die Pauschale nicht de
ckend ist. Nur in so genannten Ganztagseinrichtungen wäre das möglich.
- Das weiß ich nicht. Ich sage nur, bei einer Ganztagsbetreuung wäre eine Nachforderung bei den Eltern möglich, bei einer Halbtagsbetreuung nicht. Können die Einrichtungen bei Halbtagsbetreuungen nicht nachfordern und sind die Kommunen nicht in der Lage oder nicht willens, einen höheren Zuschuss zu leisten, müsste für die Kinder im ersten und zweiten Kindergartenjahr der Elternbeitrag erhöht werden, um das Defizit zu decken. Das müsste im Ausschuss dringend beraten werden. Ich glaube nicht, dass das so funktionieren kann.
- Ich bin gleich fertig.
Ich darf noch etwas zu den Punkten sagen, die Sie genannt haben. Der Minister hat es in seiner letzten Rede noch einmal ausführlich dargestellt: das 100-Millionen-Euro-Programm. Für das Brückenjahr macht es nur 5 Millionen Euro aus. Herr McAllister, ich weiß nicht, wie es bei Ihnen ist. In der letzten Jugendhilfeausschusssitzung in meinem Landkreis Cuxhaven haben wir gefragt, wie viele Interessenten es für dieses Programm gibt. Die Antwort war: Null.
- Der 1. August kommt bestimmt.
Ich gehe davon aus, dass Frau Vockert in der Zwischenzeit bestimmt Werbung gemacht hat. Vielleicht gibt es inzwischen mehr als null. Es schien nicht so zu sein, dass Ihr Programm für das Brückenjahr in dieser spärlichen Ausstattung begeistert angenommen wurde. Als Beispiel dafür, wie ernst Sie Ihre eigenen Schritte nehmen, nenne ich die Konsultationskindergärten. Dieses Projekt läuft jetzt aus. Es sind 13 Konsultationskindergärten. Ich habe dazu eine Einladung zum Abschluss des Projektes für den 11. Mai bekommen. Frau Vockert wird es vermutlich auch bekommen haben, vielleicht auch Sie. Für mich wäre es schwierig, am 11. Mai hinzugehen, weil an diesem Tag die Sondersitzung des Landtages stattfindet. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Frau Präsidentin diesen Termin wahrnehmen könnte. Insofern frage ich mich, warum das Kultusministerium diese Veran
staltung ausgerechnet auf den Tag legt, an dem die Sondersitzung des Landtages stattfindet. So ernst nehmen Sie Ihre eigenen Programme! Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Meine verehrten Damen und Herren! Wiederholt hat Kultusminister Bernd Buse
mann betont, gerade auch kleine Schulstandorte erhalten zu wollen, zuletzt in der Plenarsitzung am 6. Dezember 2006. Er sagte ausweislich des Protokolls (Seite 12465 ff.):
„Ich habe mich seinerzeit dezidiert dazu geäußert, wie ich es mit kleineren Schulstandorten halte. Niedersachsen ist ein Flächenland! Wenn wir mit vielen Standorten wohnortnah am Kind dran sind, dann ist das gut für das Bildungsland, dann ist das gut für die Bildungsbeteiligung.“
Auch der stellvertretende CDU-Fraktionsvorsitzende Karl-Heinz Klare wird nicht müde, zu behaupten, Hauptschulstandorte seien - trotz rückläufiger Schülerzahlen - nicht gefährdet, und verspricht wider besseres Wissen den Beibehalt aller Schulstandorte in Niedersachsen. „Mit der CDU wird es keine Schulschließungen geben“, so ist es in der Pressemitteilung der CDU-Landtagsfraktion vom 9. November 2006 nachzulesen.
Im Gegensatz zu dieser Aussage steht das Verfahren bei der Gewährung einer Bedarfszuweisung an die Stadt Cuxhaven. Der Oberbürgermeister der Stadt Cuxhaven schreibt in einer Beschlussvorlage für den Rat vom 8. November 2006:
„Mit Schreiben vom 25. Mai 2005 hat das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport der Stadt Cuxhaven die Gewährung einer konditionierten Bedarfszuweisung wegen einer außergewöhnlichen Lage im Haushaltsjahr 2004 in Höhe von 5 000 000 Euro in Aussicht gestellt. Voraussetzung für die Bewilligung ist erneut der Abschluss einer Haushaltskonsolidierungsvereinbarung, in der sich die Stadt Cuxhaven konkret verpflichtet, durch bestimmte Maßnahmen eine dauerhafte strukturelle Entlastung ihres Verwaltungshaushaltes zu erreichen.“
Als Voraussetzung der Gewährung einer Bedarfszuweisung für das Haushaltsjahr 2004 fordert der Minister für Inneres und Sport, Uwe Schünemann, u. a. in seiner „Vereinbarung zwischen dem Land Niedersachsen, vertreten durch das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport, und der großen selbstständigen Stadt Cuxhaven, vertreten durch den Oberbürgermeister, zur Erreichung
nachhaltiger Haushaltskonsolidierung der Stadt Cuxhaven“ den Rat der Stadt Cuxhaven unter „II Maßnahmen der Stadt Cuxhaven“ auf:
„5. Vor dem Hintergrund der sinkenden Schülerzahlen sowie der demografischen Entwicklung ist die Stadt Cuxhaven gehalten, die Anzahl der Schulstandorte zu überprüfen. Hierdurch wäre durch die Schließung eines oder mehrerer Schulstandorte ein nicht unerhebliches Konsolidierungspotential von bis zu 300 000 Euro zu generieren. Die bisher durchgeführten Schulsanierungen sind bei der Auswahl des bzw. der Schulstandorte zu berücksichtigen.“
Der Rat der Stadt Cuxhaven hat mehrheitlich dieser Vereinbarung zugestimmt, und die Stadt hat die angekündigte Bedarfszuweisung Ende letzen Jahres erhalten.
Angesichts dieser Differenz zwischen den Aussagen des Kultusministers und des bildungspolitischen Sprechers der CDU-Fraktion einerseits und dem Handeln des Innenministers andererseits fragen wir die Landesregierung:
1. Von welchen pädagogischen und finanzpolitischen Kriterien bei der Frage der Erhaltung von kleineren Schulstandorten lässt sich der Innenminister im Vergleich zu den Aussagen und Kriterien des Kultusministers und den rechtlichen Vorgaben des Niedersächsischen Schulgesetzes leiten?
2. Welchen konkreten Rechtsanspruch zum Erhalt kleinerer Schulstandorte nach Schulformen haben Eltern nach dem Niedersächsischen Schulgesetz?
3. An welchen weiteren konkreten Schulstandorten wird der Bestand von kleineren Schulen seitens des Innenministeriums infrage gestellt, und wie erfolgt die Abstimmung zwischen den beteiligten Ministerien?
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Minister Busemann hat in seiner Antwort auf die kleineren Schulstandorte Bezug genommen. Um diese geht es ja zentral.
Der Innenminister hat im Grunde genommen der Stadt Cuxhaven einen Scheck von 5 Millionen Euro präsentiert und damit gewunken. Dafür soll Cuxhaven sich in der Zielvereinbarung bereit erklären, zu überprüfen, ob Schulstandorte geschlossen werden können. Letztendlich ist es das Ziel, diese zu schließen. Das und nichts anderes ist doch der Zusammenhang, um den es hier geht. Es geht nicht darum, was wäre, wenn der große böse Wolf kommt. Es geht darum, wie der Kultusminister seine Vorstellungen über den Erhalt der Schulstandorte - er hat ja § 106 des Schulgesetzes zitiert - gegenüber den Kommunen umsetzen will, wenn ihn der Innenminister ständig daran hindert.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das ist so ein Punkt, bei dem man sagen kann: Eigentlich ist schon alles gesagt, aber noch nicht von mir. - Sechs Minuten habe ich noch.
Ich fange anders an: Vielleicht kennen Sie dieses Zitat. Admiral Tirpitz hat einmal gesagt: Die Deutschen stehen mit dem Rücken zum Meer. - Das hat er nicht auf wirtschaftliche, sondern auf andere Aspekte bezogen. Darauf möchte ich jetzt nicht weiter eingehen. Die Wende für unsere Nordseeküste - das muss man einfach feststellen - ist erst eingetreten, nachdem sich der ehemalige Bundeskanzler Schröder für sie mit seinem maritimen Bündnis engagiert hat.
Das hat uns weit nach vorn gebracht, weil damit unsere Landesinitiativen unterstützt worden sind. Die Erfolge - natürlich auch die der Landespolitik sind ja die, die auch Herr Thümler zu Recht beschrieben hat. Die Änderung in der Haltung hat aber Herr Schröder herbeigeführt. Vor wenigen Tagen fand in Cuxhaven die Hafentagung statt, an der auch einige hier aus diesem Hause teilgenommen haben. Dort sind die gleichen Probleme aufgezeigt worden, die auch meine Vorredner hier eben schon beschrieben haben. Die Chancen liegen natürlich im Verkehr auf der Nordsee. Die Chancen liegen in erster Linie sicherlich in den Short-Sea-Verkehren. Das ist uns deutlich geworden. Wir haben es auch bei der Ostseereise des Unterausschusses festgestellt. Die Hafenbetreiber in Helsinki haben z. B. beklagt, dass ihnen die Wartezeiten im Hamburger Hafen inzwischen zu lang sind. Das ist kein Projekt, das in erster Linie auf Wilhelmshaven zulaufen könnte, weil dort der Tiefwasserhafen gebaut wird, der ja auf die großen Containerschiffe setzt, sondern dieses Projekt ist für kleine Schiffe geeignet und könnte die ShortSea-Verkehre beschleunigen. Dafür sind in erster Linie unsere Häfen in Niedersachsen - gerade auch vor dem Hintergrund des Jahreserfolges 2005 - sehr gut geeignet.
Was mich bei Ihrem Antrag etwas irritiert hat, möchte ich jetzt aber auch sagen, Herr Thümler. Die Chancen, die in der Nordsee liegen, haben wir längst noch nicht ausgeschöpft. In diesem Bereich gibt es noch Möglichkeiten, die Sie umfassend beschrieben haben. Damit haben Sie im Grunde genommen einen Rundkurs durch die gesamte Ausschussarbeit gemacht. Ich muss dann aber auch sagen: Man muss auch im Blick behalten, wie sehr die Nordsee gefährdet ist. Diesbezüglich reicht nicht nur ein einziger Satz aus, sondern man muss die Probleme deutlich benennen.
Wenn ich in Cuxhaven mit den wenigen dort noch vorhandenen Fischfangunternehmen rede, dann sagen insbesondere die größeren: Die Nordsee - oder das Meer überhaupt - ist eigentlich eine Wüste. Dort gibt es manche Stellen wie kleine Oasen, an denen etwas stattfindet. Dort findet man noch Fische. Wenn heute jemand forscht, auf das Meer hinausfährt und sagt, es gebe keinen Kabeljau oder keinen Seelachs - das ist egal, es gibt ja kaum noch vernünftigen Fisch - in ausreichender Menge mehr, dann sind das Zufallsergebnisse. Ich kenne jemanden, der behauptet: Ich fange meinen Fisch immer!
Wenn das die Position ist, dass als Erstes der wirtschaftliche Nutzen gesehen wird, dann laufen wir natürlich Gefahr, dass wir das Meer wirklich ausbeuten, vielleicht ohne es zu wissen. Mir hat gestern ein Kollege aus diesem Hause erzählt, dass er vor wenigen Tagen in Fedderwarden frische Krabben kaufen konnte. Natürlich darf man auch im Winter Krabben fangen. Es gibt kein Fangverbot. Aber früher haben die Krabbenfischer im Winter nie gefangen, weil sie die Krabbenbestände schonen wollten. Heute ist das Schonen der Bestände nicht mehr in dem Umfang notwendig, weil die Fische fehlen, die früher davon gelebt haben. Da stimmt im Verhältnis irgendetwas nicht mehr.
Meine Position ist, dass wir uns auch heute schon auf einer Gratwanderung befinden. Das Intakthalten der ökologischen Zustände ist viel schwieriger, als wir das glauben. Wir entziehen unter Umständen uns selbst, aber vor allen Dingen unseren Nachkommen die Lebensgrundlagen. Dann reicht es nicht aus, eine auf die Oberfläche bezogene wirtschaftliche Betrachtung anzustellen. Ein totes Meer lockt keinen Touristen mehr, und ob ein totes Meer wirklich in dem Sinne befahrbar ist, das möchte ich bezweifeln.
- Nein, nicht dieses Tote Meer. Wir haben uns verstanden.
Trotzdem - das haben wir im Ausschuss schon gesagt - werden wir Ihrem Antrag zustimmen. Er tut keinem weh. Aber ich glaube schon, dass man ihn ernst nehmen muss; denn er kann auch so etwas wie Prüfpunkte für das zu erstellende Grünbuch bieten. Bisher haben wir im Bereich der Meerespolitik aus der EU nicht so sehr viel Vielver
sprechendes gehört. Ich halte es daher für richtig, dem, was da kommen wird, kritisch zu begegnen. Insofern sind die Prüfpunkte aus meiner Sicht und aus der der Fraktion auch in Ordnung.
Trotzdem möchte ich zu Ihrem Änderungsantrag, Herr Janßen, sagen: Es ist schade, dass er heute einfach untergehen wird. Ich kann Ihre Beweggründe verstehen. Das ist auch alles richtig. Aber es ist schwierig, so etwas zu beraten, weil Sie das erst gestern vorgelegt haben. Ich sage ganz ehrlich, dass ich dann auch kein großes Interesse daran habe. Ich würde es gut finden, wenn wir die Punkte, die Sie in Ihrem Änderungsantrag dargestellt haben, noch einmal beraten würden. Ich würde es in Ordnung finden, wenn Sie diesen Antrag zu gegebener Zeit erneut stellen würden.
- Natürlich! - Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Frau Vockert, ich habe Ihren Redebeitrag ja schon kommen sehen.
Er wird niemanden weiter verwundert haben.
Ich möchte - so wie Sie - auf die erste Beratung eingehen - danach hat ja auch nicht mehr viel Beratung stattgefunden - und noch einmal unterstreichen, worum es geht. Mir ist nicht ganz klar, woher Sie Ihre Kenntnisse haben. Auch Sie müssen ja Kindertageseinrichtungen kennen. Wir haben im Land ungefähr 4 200 Kindertageseinrichtungen mit einer Vielzahl von Trägern. Das ist der Hintergrund, vor dem wir uns bewegen. Diese Einrichtungen sind unter Umständen regional unterschiedlich geprägt, d. h. sie arbeiten mit unterschiedlichen Profilen. Sie haben bei der ersten Beratung - und heute eigentlich auch - abgesprochen, dass in diesem Bereich Bildungsarbeit in
einem Ausmaß stattfindet, das dem Bildungsauftrag des Gesetzes gerecht wird. Das ist nach meiner Auffassung völlig daneben, Frau Vockert.
Ich darf daran erinnern, wie es 1990 war - einfach deswegen, weil ich in diesem Bereich gearbeitet habe und die Schwierigkeiten und Mühen kenne, die die damalige Regierung bezüglich der pädagogischen Konzepte auf sich genommen hat. 1988 und 1989 wollten die Region Cuxhaven und auch andere Regionen behinderte und nichtbehinderte Kinder gemeinsam erziehen. Sie hat hierfür Konzepte entwickelt. Die damalige Landesregierung war aber nicht bereit, auch nur ein Modell zu genehmigen. Dafür mussten wir ein Jahr kämpfen, und es war nicht klar, ob das Modell danach als Projekt weitergeführt werden durfte. Erst nach dem Regierungswechsel 1990 ist 1991 entschieden worden, dass die Modellphase ausläuft - sie war befristet - und dass das Projekt weiterentwickelt wird. Das heißt, seinerzeit ist aufseiten der Einrichtungen, aufseiten der Träger und der Kommunen ein Bildungskonzept entwickelt worden - in diesem Fall vor dem Hintergrund der gemeinsamen Erziehung -, und es ist überhaupt nicht zu erkennen, wie irgendjemand behaupten kann, dass im Land landesweit der Bildungsauftrag nicht wahrgenommen worden sei. Das Gegenteil ist der Fall. Wir haben in diesem Fall den Erzieherinnen und Erziehern sowie den Trägern dafür herzlich zu danken.
Immer wieder nehmen Sie Bezug auf die Ergebnisse der Hirnforschung. Die sind sehr wichtig. Ich darf daran erinnern: Hier im Hause hat in der letzten Wahlperiode Professor Roth, damals Leiter des Hansekollegs, Dinge vorgetragen, die meines Erachtens zu einer neuen Sicht führen müssen. Ein Kernsatz bezogen auf die frühkindliche Erziehung ist: Man kann und darf nicht davon ausgehen - wie es gemeinhin der Fall ist -, dass ein Kind erst mit seiner Geburt über seine Hirnfähigkeiten verfügt. Das ist schon vorher der Fall. Wenn man das weiß, muss das zu anderen pädagogischen Ausrichtungen führen. Das passiert ja auch. Die Frage ist aber, ob das erst dann passiert, wenn diese Ergebnisse der Hirnforschung verbreitet werden oder wenn sie so, wie Sie es tun, zum Nonplusultra erhoben werden.
Die Konzepte, von denen ich gerade gesprochen habe, haben sich ja auch orientiert. Der Satz von Piaget „Das Kind ist Motor seiner Entwicklung“ ist ja nichts anderes als die Ausrichtung der pädagogischen Arbeit auf das Kind, um das Kind zum zentralen Punkt eines Bildungskonzeptes zu machen.
Insofern ist, glaube ich, der Vorwurf, dass die Vorgängerregierung immer auf Quantität statt auf Qualität gesetzt hat, völlig unberechtigt.
Denn nur mit einer Regierung, die diese Konzepte auch unterstützt, die also auch begleitende Maßnahmen dazu entwirft, ist es möglich, in dieser Art und Weise zu arbeiten.
Die Beratung des Antrages, den die Fraktion der Grünen gestellt hat, war ja eigentlich keine echte Beratung. Sie hatten eine festgelegte Position. Ich meine, es wäre nicht gerecht, zu sagen, wir hätten darüber beraten. Im Ausschuss ist es behandelt worden, mehr schlecht als recht.
Frau Vockert, ich möchte noch die Rolle der Volkshochschulen beschreiben. Sie haben in diesem Zusammenhang von mehr als 1 000 Erzieherinnen und Erziehern gesprochen, die dort inzwischen für das Projekt „Gemeinsame Erziehung“ ausgebildet worden sind. Warum ist das denn so gelaufen? - Weil es Träger gibt - es sind vor allen Dingen konservative Träger -, die nicht bereit waren, ihre Erzieherinnen und Erzieher für diese Fortbildung freizustellen. Die mussten das in ihrer privaten Zeit machen. Bei dem Cuxhavener Modell war es anders. Die Cuxhavener und andere, die in diesen Modellprojekten gesteckt haben, die das erarbeitet haben, haben mit daran gearbeitet, für die Fortbildung bei der Volkshochschule Konzepte zu entwickeln. So ist das gelaufen. Ich meine, das ist vernünftig so gelaufen. Dann sind die Konzepte auch tragfähig.
Heute ist bei den Kindertagesstätten viel in Bewegung, weil die neuen Anforderungen auch da ihre Wellen schlagen. Ich glaube schon, dass es hilfreich ist, den Orientierungsplan zu haben. Ich habe schon einmal gesagt, dass es wichtig ist, ihn auch verpflichtend zu machen. Aber die Qualität der Beratungen möchte ich noch einmal damit skizzieren, dass ich mich sehr gewundert habe, Frau Vockert, dass Sie aus Ihrer Koalition heraus einen
Änderungsantrag stellen, der drei Tage jünger ist als die Veröffentlichung im Schulverwaltungsblatt. Denn das, was dort in der November-Ausgabe ab Seite 557 steht - das kann man nachlesen -, haben Sie in dem Änderungsantrag in Stichworten zusammengefasst.
Nun ist ja in der Politik ein Plagiat nicht strafbar, sondern es dient manchmal dem Erfolg. Aber wenn man das abschreibt, was die von Ihnen gestützte Regierung schon durchführt oder zumindest durchzuführen bekannt gibt, dann ist das schon ein sehr seltsames parlamentarisches Verständnis.
Das zeigt auch, wie ernst wir Sie mit Ihren inhaltlichen Aussagen nehmen müssen. - Herzlichen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In der ersten Beratung kam nach Frau Ernst Herr Minister Busemann. Er hat den Vortrag von Frau Ernst als Hymne gelobt. Ob er das heute auch wieder tun wird, weiß ich nicht.
- Ja, das könnte gut sein. Ich weiß es nur noch nicht. - Eine Hymne muss ja nicht sachdienlich sein, aber sie macht Freude. Dass Sie auf der rechten Seite des Hauses Freude hatten, habe ich verstanden. Ich glaube aber, dass man den Antrag der Grünen schon etwas ernster nehmen sollte, um ihm gerecht zu werden. Ich kann es ja verstehen: Wenn man die Mehrheit hat, kann man locker ablehnen. Dafür hat man ja die Mehrheit. Aber auch das muss nicht sachdienlich sein.
Ich möchte anhand weniger Beispiele belegen, weshalb ich der Meinung bin, dass man damit der Sache selbst, nämlich der Sprachförderung, nicht ganz gerecht geworden ist. Unbestritten ist - das haben auch alle Vorredner so gesagt -, dass es Reibungsverluste gibt. Dann kann es auch mittendrin - so wie jetzt - Sinn machen, zu sagen: Wir wollen einmal hören, wie gerade auch die Träger von Kindertageseinrichtungen diese Reibungsverluste beschreiben mit dem Ziel, sie unter Umständen ab sofort, zumindest aber im nächsten Schritt zu vermeiden. Es macht doch keinen Sinn, zu warten, bis der zweite Durchgang beendet ist. Dann ist das Schuljahr beendet. Dann können geeignete Schritte erst zum nächsten oder gar erst zum übernächsten Schuljahr greifen. Das ist für mich ein Grund, zu sagen: Eine Anhörung wäre gut gewesen. Wir wären schlauer geworden. Die punktuellen Erfahrungen, die wir alle gemacht haben, wären durch in die Breite gehende Erfahrungen ergänzt worden.
Trotzdem teile ich die Einlassungen des Ministeriums dahin gehend, dass man Erfahrungen mit dem ersten Durchgang gemacht hat und dass die Prozentzahlen bekannt sind. Das ist ein Erfolg. Bevor mit der wissenschaftlichen Auswertung begonnen wird, muss zunächst aber der zweite Durchgang abgewartet werden. Das ist keine Frage. Das macht Sinn. Wir müssen aber bedenken, dass Sprachförderung kein Wert an sich ist. Es war ja die vorherige Landesregierung, die eine entsprechende gesetzliche Verankerung vorgenom
men hat. Sie haben diese Verankerung zum Glück beibehalten. Wir alle finden das ja sehr positiv. Auch die Ergebnisse sind positiv.
Man muss aber auch sehen, dass die Sprachförderung nicht nur in Bezug auf die Schule einen Erfolg darstellen muss, sondern sie soll dazu beitragen, dass Jugendliche später die Möglichkeit haben, mit einem Schulabschluss - ohne abzubrechen - einen Beruf zu ergreifen und nicht isoliert in der Gesellschaft stehen zu bleiben oder abgewiesen zu werden. Welche dramatischen Folgen solche Verweisungen und ein solches In-die-Ecke-Stellen auch haben können, wird zumindest am Beispiel Frankreich deutlich. Deutschland ist nicht Frankreich. Es gibt Unterschiede.
Sie kennen aber auch die Aussagen von verschiedenen Bürgermeistern, die durchaus die Befürchtung haben, dass ähnliche Zustände auch hier möglich sind. Das sind Dinge, die auf mangelnde Integration zurückzuführen sind, die immer auch mit mangelndem Sprachvermögen zu tun hat. Darum, meine ich, muss uns wirklich daran gelegen sein, zu vermeiden, Geld an einer Stelle auszugeben, an der es nicht die Wirkung entfalten kann, die wir erhoffen.
Warum sind Kindertagesstätten unter Umständen eher geeignet als Schulen? Nicht weil sie besser sind, sondern weil Kindertagesstätten inzwischen fast landesweit, kann man sagen, auf die Kundenwünsche, auf die Erfordernisse von Eltern und Kindern auch im Zeitmanagement ganz anders reagieren, als Schulen das tun. Ich kenne im Grunde genommen keine einzige Schule, die in ihrem Zeitmanagement auf Elternwünsche eingeht. Das machen aber Kindertageseinrichtungen. Sie orientieren sich an der Berufstätigkeit, an der Belastungssituation der Eltern und bieten dementsprechend auch Sprachförderung an. Nach meiner Auffassung wäre es richtig gewesen, die Mittel dort stärker zu konzentrieren. Ich glaube nicht, dass wir in die riesigen Millionenbereiche hineinkommen würden, die der Minister in der ersten Beratung genannt hat. Dass es Geld kosten wird, ist klar. Aber es kann nicht sein, dass wir meinen, an einer so zentralen Stelle mit den dramatischen Auswirkungen als erstes sparen zu müssen.
Es kann auch nicht sein, dass Sie als Regierungsfraktion immer meinen, es in der Geschichte su
chen zu müssen. Das Land ist hoch verschuldet. Aber Sie haben die Regierungsverantwortung übernommen, und Sie haben die Dinge zu richten, die zu richten sind. Die Dinge sind, wie sie sind. Auch jede andere Regierung hätte die gleichen Probleme zu lösen und müsste Lösungen finden.
- Ich würde gerne mitregieren, keine Probleme. Geben Sie es einfach ab! - Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Da sie noch nicht lange zurückliegt, können Sie sich hoffentlich noch an die erste Beratung dieses Antrages erinnern. Es ging der SPD bei der Einbringung des Antrages betreffend Förderzentren um drei wesentliche Ziele:
Die Förderzentren sollen Bildungs-, Betreuungsund Erziehungsangebote für die Kinder bis zum Eintritt in die Schule unterbreiten. Das heißt, es gibt - darauf wurde hingewiesen - keine Altersbegrenzung nach unten, sondern die Eltern können ihr Kind, sobald sie es für notwendig und richtig halten, in solch einem Förderzentrum anmelden.
Es ging des Weiteren um familienbegleitende Dienste, d. h. um mehr als nur die reine Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern. Es ging auch um Angebote von Eltern und um Angebote, die über die Kindertagesstättenarbeit, wie sie heute anzutreffen ist, hinausgehen.
Schließlich ging es darum, die Eltern viel stärker als bisher in diesen Prozess einzubeziehen und sie als erste Experten für die Bildung und Erziehung ihrer Kinder einzubinden.
In der ersten Beratung schien es mir schon so zu sein, dass unser Antrag von den Kolleginnen und Kollegen von der CDU nicht ausführlich gelesen worden war.
- Das bestreite ich nicht, liebe Kollegin Vockert. Ich wollte gerade sagen, dass ich mit Ihrem Eingehen auf den Antrag wenig anfangen konnte. Es hilft ja nichts, wenn behauptet wird, alles das hätten wir
schon irgendwo, denn „irgendwo“ hilft uns nicht weiter. Es geht ja darum, die Dienste in den Förderzentren zu bündeln, um sie Eltern auf einer möglichst niedrigen Schwelle anbieten zu können. Es hilft dann nicht, wenn sie anderswo angeboten werden.
Worüber auch nicht diskutiert worden ist und was nicht benannt worden ist, ist, dass es letztendlich darum geht, die Dienste an einer Stelle oder an mehreren Stellen in einer Stadt zusammenzufassen, die auch jetzt schon vorhanden sind. Ich hatte das bereits ausgeführt. Ich möchte es hier nicht noch einmal ausführen. Das Bündeln von Diensten, das Bilden von kleinen Netzwerken verursacht nicht automatisch neue Kosten. Vielmehr kann vieles genutzt werden, was auch jetzt schon vorhanden ist. Das ist von Ihnen so nicht verstanden worden. Ich kann auch nicht darüber hinausgehen, weil es nach meiner Auffassung im Kultusausschuss eine fachpolitische Diskussion nicht gegeben hat und somit auch keine neuen Argumente ausgetauscht worden sind.
Ich muss allerdings sagen, dass das Anliegen unseres Antrags inzwischen von vielen anderen unterstützt worden ist. Ich hatte schon darauf hingewiesen, dass der Deutsche Städtetag eine ähnliche Position wie wir einnimmt. Sie werden in den letzten Tagen gelesen haben, dass der Kinderschutzbund stolz auf den Erfolg seines Programms „Starke Eltern - Starke Kinder“ ist. Er hat insofern etwas mit unserem Thema zu tun, als er zeigt, dass die Einbeziehung der Eltern, die Bildung der Eltern, also starke Eltern sich auch positiv auf die Bildung der Kinder auswirken. Ich weise darauf hin, dass diese Position auch im 12. Kinder- und Jugendbericht aufgenommen und unterstützt wird. Ich weise darauf hin, dass auch der Grundlagenbericht des Deutschen Jugendinstituts mit dem Titel „ Eltern-Kind-Zentren“, der in den letzten Tagen veröffentlicht worden ist und übrigens von der Bundesfamilienministerin und vom DIHK-Präsidenten, Herrn Ludwig Braun, vorgestellt worden ist, unsere Position bestätigt.
Sie sehen daran, dass die Praxis Sie im Laufe der Zeit überholen wird. Sie werden hinterherhinken. Ich muss befürchten, dass Sie irgendwann in der nächsten Zeit selbst mit einem ähnlichen Antrag kommen oder dass der Herr Minister - das deutet sich anscheinend auch an - zwar nicht diesen Antrag, wohl aber die Problematik aufgreifen wird und mit eigenen Konzepten aufwarten wird. Mir soll es recht sein, wenn dies dazu führt, dass Eltern und
Kinder in den Genuss dieser Förderung kommen. Sie werden aber verstehen, dass ich darauf hinweise, dass wir sehr viel früher wach geworden sind als Sie. - Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben diesen Antrag in der Zeit der Folgediskussion über PISA eingebracht, denn in dieser Zeit ist der frühkindliche Bereich ein besonderer Schwerpunkt in der Diskussion auch hier im Hause geworden, was auch nicht verwunderlich ist. Sie kennen die vorhergehenden Diskussionen. Wir können gemeinsam feststellen, dass - auch durch die Ergebnisse der neueren Forschungen zum Lernverhalten von Kindern, durch die Ergebnisse der Hirnforschung - uns allen klar geworden
ist, dass in diesem Bereich etwas getan werden kann und muss. Ich glaube aber auch, dass uns allen klar ist, dass der Bereich der Kindergärten und Kindertagesstätten, der Kita-Bereich, sowohl reformfähig als auch reformfreudig ist, sodass die politischen Möglichkeiten, etwas zu verändern, in diesem Bereich stärker gegeben sind als z. B. im Bereich der Schule. Unser Antrag gründet sich in erster Linie auf diese Reformfähigkeit und Reformfreudigkeit.
Die Zeit ist für eine Reform nach unserer Auffassung auch günstig; denn nicht nur wir im Landtag diskutieren diese Thematik, sondern auch in den Veröffentlichungen des Deutschen Städtetages wird darauf hingewiesen, dass die kommunalen Partner für diese Diskussion offen sind und dass sie bereit sind, sich in diese Diskussion einzubringen. Seitens des Städtetages liegen zwei Papiere zur ganztägigen Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern und Jugendlichen vor. Der Städtetag sagt, dass „einer zeitgemäßen Bildungsinfrastruktur eine mitentscheidende Bedeutung für die individuelle Zukunftsfähigkeit sowie für die Konkurrenzfähigkeit und Entwicklungsmöglichkeiten einer Region zukommt. Die Städte sehen sich in diesem Sinne nicht nur als Betroffene, sondern sind vielmehr daran interessiert, sich aktiv an Initiativen zur Bildungspolitik und an der Umsetzung von Reformmaßnahmen zu beteiligen.“
Im Bereich der Kindergärten und Kindertagesstätten brauchen wir natürlich unsere kommunalen Partner, um dort zu Änderungen, zu Öffnungen oder auch zur Zukunftsfähigkeit der Bildungsarbeit zu kommen.
Man kann nun nicht sagen, dass noch gar nichts passiere. Ich will hier einmal ein Bild benutzen - ich bin nicht so poetisch oder lyrisch veranlagt wie mancher Vorredner -, dessen philosophischen Hintergrund Sie kennen. Ich meine das Bild von dem Esel, der zwischen zwei Heuhaufen steht, wobei sich die Frage stellt, ob er verhungern wird, weil er sich nicht entscheiden kann, an welchem der beiden Heuhaufen er sich bedienen soll. Ich benutze dieses Bild, weil dann, wenn wir die Kindertagesstätte in den Mittelpunkt stellen, rundherum sehr viele Möglichkeiten, die auch bekannt sind, die gesehen werden, die auch wir sehen, gegeben sind, die aber offenbar im Hinblick auf die Chancen für die Kinder nicht in dem Maße genutzt werden, wie es denkbar ist. Ich will dafür einige Beispiele nennen. Vor wenigen Wochen hat Kul
tusminister Busemann den Startschuss für das Projekt „Bewegter Kindergarten“ gegeben.
- Ja. Ich habe das gar nicht bewertet. - In diesem Zusammenhang hat Frau Dr. Langenbruch für den Fachausschuss Kinderund Jugendgesundheit vorgetragen, wie die Ergebnisse der Schuleingangsuntersuchungen bei einer großen Zahl von Kindern aussehen. Ich glaube, es sind 30 000 oder 40 000 Kinder untersucht worden. Die Ergebnisse dürften insofern als gesichert gelten. Aus dem erwähnten Vortrag will ich hier einmal fünf Schlussfolgerungen zitieren.
Erstens. Gesundheit und Bildung sind für unsere Kinder nicht zu trennen.
Zweitens. Immer mehr Kinder tragen Risiken für Gesundheits-, Entwicklungs- und Schulprobleme.
Drittens. Komm-Strukturen erreichen diese Kinder und ihre Familien nicht genug.
Viertens. Die Stärkung des kindlichen Selbstkonzeptes ist die Basis für jede sinnvolle und gesunde kindliche Entwicklung.
Fünftens. Neben fachlichen Kriterien für gute Programme müssen die Rahmenbedingungen auch für die Erzieher und Erzieherinnen eine gesunde Kindertagesstätte ermöglichen.
Diese fünf Punkte richten sich nicht nur auf das Projekt „Bewegter Kindergarten“, von dem ich ebenfalls sagen würde, dass es einen guten Ansatz beinhaltet, sondern sie richten sich im Grunde genommen an den gesamten Bereich kindlicher Bildung und kindlicher Betreuung. Die Ergebnisse der Untersuchungen sollten nun berücksichtigt werden, und zwar mit dem Ziel, zu Veränderungen beizutragen.
Ein weiteres Beispiel, das ich hier nur kurz skizzieren möchte, ist das Hebammenprojekt der Sozialministerin. Auch dieses Projekt setzt an der richtigen Stelle an, nämlich bei den Familien, in denen die Kinder noch sehr jung sind. Das Projekt soll eine ständige Begleitung gewährleisten, und zwar einschließlich einer Öffnung z. B. zu den Kindertagesstätten hin, wobei natürlich die vorhandene
Komm-Struktur aufgenommen wird, zugleich allerdings eine Modifizierung vorgesehen werden soll. Wie ich es verstanden habe, sollen bei diesem Projekt auch Familienhelferinnen eingesetzt werden. Das ist für mich ebenfalls ein richtiges Konzept, es sind die richtigen Möglichkeiten. Die Frage ist nur - diese Frage hat sich für den Arbeitskreis der SPD vor allem aufgrund der Ergebnisse der Early-Excellent-Centres in London ergeben -: Müssen wir das Projekt so anlegen? Es gibt aus meiner Sicht an dem Projekt nichts zu kritisieren. In England würde es aber anders aussehen. Dabei würde die Kindertagesstätte Ehrenamtliche ausbilden, die die Familien aufsuchen, und praktisch eine Begleitung nutzen, z. B. eine Bekanntgabe der Kindertagesstätte, wobei aufgezeigt würde, welche Möglichkeiten für Kinder und Eltern bestehen. So, wie es dort angelegt ist, würde unter Umständen die Tätigkeit der Hebamme aufgenommen und verstärkt werden, ohne dass dadurch zusätzliche Kosten entstehen müssten.
Ich will ein weiteres Beispiel nennen. Dieses bezieht sich auf die Kooperation mit den Kommunen bei der Frage der aufsuchenden Sozialarbeit. In der Regel bestehen zwischen den Kindertagesstätten und dem Jugendamt der Kommunen amtliche Beziehungen - zum einen qua Gesetz und qua Erlassen, zum anderen aber auch in der täglichen Praxis, weil der Sozialarbeiter Familien unter Umständen in der Regel dann aufsucht, wenn es Probleme gibt. Erst infolge der Feststellung von Problemen, die auf eine Therapiesituation, auf eine Hilfssituation hindeuten, wird die Kindertagesstätte eingeschaltet und in Anspruch genommen.
Sie wissen sicherlich, dass der Besuch eines Sozialarbeiters des Jugendamtes in der Wohnung für die Familie mit Sicherheit Stress ist. Für diese benachteiligten, sozial schwachen Familien ist es aus der Behördenscheu heraus usw. genauso Stress, wenn sie das Jugendamt aufsuchen müssten. Es gibt genügend Beispiele. Ich kenne eine ganze Reihe. Sie werden in allen Regionen vorkommen. Es gibt genügend Beispiele, gerade von Kindertagesstätten, die in sozial schwachen Gebieten arbeiten, in denen diese Gespräche nicht in der Wohnung oder der Behörde, sondern in der Kindertagesstätte stattfinden. Bei diesen Gesprächen kann, wenn die Eltern einverstanden sind, auch eine Erzieherin dabei sein. Diese Person hat aber eine ganz andere Funktion. Sie kann zu all den Problemen entweder Hilfe bieten, weil Hilfsmöglichkeiten vorhanden sind, oder sie kann es nicht, weil es wirklich keine Hilfe gibt. Das heißt,
die Situation ist wesentlich entspannter und für die Kommune auch kostensparender. Für das Beispiel der Stadt Cuxhaven kann ich das so sagen. Ich bin davon überzeugt, das würden die Stadt und das Jugendamt jederzeit so bestätigen.
Zu einem englischen Beispiel - dies allein soll nicht Vorbild sein -, nämlich des Early-Excellent-Centres - das kennen Sie alle wahrscheinlich aus der Berichterstattung aus der Zeitung -, ist nicht viel Neues hinzuzufügen. Bei 106 Kindern, die in diesem Center von 30 Mitarbeitern betreut werden - ich sage einmal: in einer umfassenden Kindertagesstätte -, kann man das Verhältnis von 1 : 3 leicht ausrechnen. Ich behaupte immer: Jede Kindertagesstätte, auch bei uns, könnte bei diesem Personalverhältnis hervorragende Ergebnisse bringen. Aber das alleine wäre zu platt. Von den dreißig Mitarbeitern arbeiten etwa zehn ehrenamtlich, und die sind für diese Tätigkeit in der Kindertagesstätte von den Mitarbeitern dort ausgebildet worden. Fünf bis sieben von diesen dreißig Mitarbeitern sind für bestimmte Tätigkeiten ausgebildet worden, für die sie auch bezahlt werden. Das sind ganz andere Tätigkeiten und ganz andere Möglichkeiten, als wir sie kennen. Die Frage ist doch, ob wir die Kompetenzen, die in unseren Kindertagesstätten vorhanden sind, ausreichend nutzen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, es ist im Interesse der Kinder, gerade in sozial schwachen Gebieten, wichtig, dass wir alle Ressourcen, alle „Heuhaufen“, die wir bei den Trägern, bei den Kommunen, aber auch beim Land sehen, verknüpfen und auf diese Weise Kindertagesstätten zu einem Brennpunkt innerhalb eines Netzwerkes werden lassen, von dem aus Hilfe und Unterstützung an Eltern gegeben wird.
Meine Damen und Herren, die frühe Förderung kann sich nicht allein auf den Bereich von Kindertagesstätten, auf Kinder im Alter von bis zu sechs Jahren beziehen, sondern wir müssen auch die Schule mit einbeziehen. Nach meiner Auffassung kann es nicht sein, dass das Konzept der Vorklassen, das Sie alle sicherlich kennen, schon als pädagogisch ausgereift betrachtet wird. Wir brauchen ein weiter gehendes Konzept. Nach unserer Vorstellung muss es eine enge Kooperation, eine Verzahnung zwischen Kindertagesstätten und Grundschulen geben. Ich kann mir vorstellen, dass gerade zwischen dem letzten Jahrgang der Kindertagesstätte und der Eingangsstufe einer Grundschule so etwas wie ein integratives Projekt stattfindet. Es ist also gar nicht der Ort wichtig, an dem
etwas stattfindet, sondern wichtig ist, wer mit Kindern was mit welcher Zielsetzung macht. Nach meiner Auffassung werden wir uns da noch weit bewegen müssen. Unsere Nachbarn machen es uns vor.
Als ein Beispiel nenne ich das Projekt der Stadt Halmstad in Schweden. Es gibt auch noch andere Projekte in Schweden. Das ist nicht alleine ein maßgebendes Beispiel, aber es ist ein gutes Beispiel. Die Bildungsregion der Stadt Halmstad hat ein Projekt aufgelegt, das „Baum der Erkenntnis“ genannt wird, in dem alle Bildungsziele und Bildungsinhalte vom Alter von null bis zum Alter von vierzehn Jahren gemeinsam entwickelt und festgelegt werden. Insofern orientiert sich der frühkindliche Förderbereich an dem, was hinterher in der Schule an Bildungsinhalten und Bildungszielen gesetzt wird.
Wir müssen auch dazu kommen, dass das Einschulungsalter ein Stück weiter nach unten abgesenkt wird. Wir müssen die Chancen der Kinder stärker unterstützen, und wir müssen ihre Bildungsmöglichkeiten stärker nutzen. Das sind wir ihnen schuldig.
In meiner Studienzeit, in der ersten Hälfte der 70er-Jahre, war es noch so, dass der Begriff „Kindergarten“ als Qualitätsmerkmal dafür genommen wurde, wie fortschrittlich unsere Arbeit für Kinder im Alter von drei bis sechs Jahren in Deutschland ist. Dieser Begriff wird ja auch im Nachbarsprachraum verwendet, z. B. in Frankreich und England. Man muss wissen, dass der Begriff „Kindergarten“ heute eine andere Bedeutung hat. Aus der englischen Sicht, zumindest der Gruppen, der Leitungen, die wir dort getroffen haben, wird gesagt: Der Kindergarten verkindlicht die reale Welt. - Das heißt, er schafft den Kindern nicht die Möglichkeit, sich mit der realen Welt auseinander zu setzen, sondern mit einer verkindlichten Form. Daran sehen sie die besondere Schwäche im deutschen Bildungssystem. Darum orientieren sie sich nicht an uns, sondern an unseren Nachbarn: an Frankreich, an den skandinavischen Ländern und an den Niederlanden. In Frankreich, wo es auch Kindergärten gibt, meiden Eltern bewusst die Ecole Maternelle, weil sie sie für zu bildungsintensiv halten und Schonraum für ihre Kinder wollen.
Kindheit muss Kindheit bleiben. Das ist das Recht der Kinder. Es ist unsere Pflicht, ihre Möglichkeiten zu nutzen und zu entwickeln. Von daher müssen wir uns an dem messen lassen, was wir den Kin
dern unter den Begriffen „Kindergarten“ oder „Kindertagesstätte“ zukünftig bieten wollen.
Meinen Optimismus, dass das ohne Haushaltsbelastung möglich ist, dass es sinnvoll ist, alle vorhandenen Ressourcen zu nutzen, um damit die Ziele erreichen zu können, nehme ich aus den Aussagen aus einem anderen Besuch in der Bildungsregion Herford, wo es um die Zusammenarbeit von Jugendhilfe und Schule geht: Im System ist genug Geld vorhanden. Wir müssen alle Möglichkeiten nutzen, es effektiver einzusetzen. - Ich danke Ihnen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Im Landkreis und in der Stadt Cuxhaven verstärken sich die Klagen von Eltern und Schülern über Unterrichtsausfälle und mangelhafte Unterrichtsversorgung. Mit einer Pressemeldung vom 24./25. März 2005 nehmen die Cuxhavener Nachrichten Zahlen der Landesschulbehörde auf. Demnach ist die Unterrichtsversorgung von 99,5 % auf jetzt 97,9 % - Stand 10. Februar 2005 - gesunken. Damit fallen im Landkreis Cuxhaven etwa 700 Unterrichtsstunden wöchentlich aus. Am stärksten betroffen sind dabei die Realschulen mit einer Unterrichtsversorgung von nur noch 92 %.
Nach dem Bericht in den Cuxhavener Nachrichten vom 24./25. März 2005 mangelte es an freien Stellen: „Gerade einmal zehn Stellen“, zitiere ich, „waren im Landkreis Cuxhaven zum neuen Halbjahr in der Grund-, Haupt- und Realschule und eine Stelle in der Förderschule zu besetzen, viel zu wenig, um den Bedarf durch ausscheidende Lehrer decken zu können.“ Soweit das Zitat.
Daher frage ich die Landesregierung:
1. Wie viele Lehrerinnen und Lehrer sind zum Schulhalbjahr ausgeschieden, wie viele Stellen wurden zur Besetzung freigegeben, und wie viele Stellen konnten tatsächlich besetzt werden, aufgeschlüsselt nach Schulformen?
2. Welche Abordnungen wurden vorgenommen, und wie wirkten sich die Abordnungen auf die Un
terrichtsversorgung in den betroffenen Schulen aus?
3. Welche Maßnahmen wird die Landesregierung ergreifen, um die versprochene 100-prozentige Unterrichtsversorgung zu erreichen? Vielen Dank.
Herr Minister, ich habe noch eine Zusatzfrage zu den Einstellungen. Können Sie sagen, ob das alles Einstellungen zum ersten Tag des neuen Schuljahres sind oder ob verspätet eingestellt wird?
Herr Minister, Sie hatten Antwort gegeben auf die Frage nach dem Haushalt für Springerlehrkräfte. Es war nach Haushaltsresten gefragt worden, die hierfür zur Verfügung stehen. Diese Teilfrage haben Sie aber nicht beantwortet. Können Sie dazu etwas sagen? Zu den Haushaltsresten in dem Topf für Springer- bzw. Feuerwehrlehrkräfte!
Frau Präsidentin! Ich frage die Landesregierung auch gerade angesichts der letzten Antwort des Herrn Ministers: Wir haben die Anzahl der Lehrersollstunden zum 13. Februar 2003 auf der Grundlage von Angaben aus Ihrem Hause auf 1 345 000 Stunden summiert.
- Herr Klare, ich glaube, Sie verstehen das. - Die Anzahl der Lehrersollstunden zum 2. September 2004 haben wir mit 1 325 000 Stunden berechnet. Die Anzahl der Lehrersollstunden sinkt also bei gestiegener Schülerzahl; die Differenz entspricht etwa 1 200 Lehrerstellen. Trotzdem erreichen Sie eine steigende Unterrichtsversorgung, zuletzt von 100 %.
Die Frage: Wie errechnet sich das mit dem Modell, das Sie gerade skizziert haben?
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Minister, Sie haben in mehreren Antworten auf Besetzungsprobleme, vor allem im Bereich Lüneburg, hingewiesen. Ich möchte insbesondere auch die Landkreise Cuxhaven und Rotenburg erwähnen. Ihre Landesschulbehörde meldet, dass im Landkreis Cuxhaven die Unterrichtsversorgung bei den Realschulen bei 92 % liegt. Sie führt das darauf zurück, dass das Problem nicht im Bereich der Kandidaten zu suchen ist, sondern darin, dass Sie die Stellen nicht zur Besetzung freigeben. Dies führt wiederum dazu, dass gut ausgebildete Kräfte des Lehrerausbildungsseminars abwandern. Das steht im Gegensatz zu Ihren Aussagen.
Ich frage Sie: Erstens. Wie können Sie den Widerspruch zwischen der Aussage der Landesschulbehörde und Ihren Aussagen hier erklären? Zweitens. Wie können Sie dazu beitragen, dass sich die Unterrichtsversorgung, entgegen Ihren An
nahmen zur Besetzungsproblematik im letzten Schuljahr, erhöht?
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich hatte eigentlich damit gerechnet, dass wir diesen Tagesordnungspunkt erst im Ausschuss intensiv beraten, weil viele der Argumente, die man dazu vortragen müsste, mit denen identisch sind, die bereits heute Vormittag bei der Beratung des Tagesordnungspunktes 20 vorgetragen worden sind. Insofern hatte ich mir vorgenommen, mich möglichst kurz zu fassen.
Ich will allerdings darauf hinweisen, dass der Begriff „kurz“ relativ ist.
Ich teile die Auffassung, die der Minister heute Morgen geäußert hat, dass der Rückgang der Rückstellungen von 19,9 % auf 17,7 % ein Erfolg der eingesetzten Sprachförderung ist. Diese Meinung teilen wir sicherlich alle in diesem Hause. Aber ich hielte es für völlig falsch, daraus die Konsequenz zu ziehen, dass wir dort nun weiter streichen könnten.
Ich möchte die Argumente, die schon ausgetauscht worden sind, um eines ergänzen. Wir können nicht davon ausgehen, dass die Anzahl der Migrantenkinder bzw. -familien, die betreut werden müssen, abnehmen wird. Vielmehr wird die demografische Entwicklung in unserem Staat - auch die Frage der Stützung der sozialen Systeme - zu mehr Zuwanderung führen. Und deshalb werden auch diese Probleme bleiben.
Auf der anderen Seite möchte ich sagen: Im Gegensatz zu dem, was bisher ausgeführt worden ist - auch im Gegensatz zu dem, was der Minister ausgeführt hat -, halte ich es für falsch, wenn wir hier einen neuen besonderen Zweig der Sprachförderung auf Dauer installieren würden. Das war nicht das Ziel des Programms. Es ging um Sprachförderung für einige Jahre, weil die Einrichtungen zurzeit noch nicht über die notwendigen Kompetenzen dafür verfügen. Aber letztlich - das ist meine Forderung im Hinblick auf die Beratungen im Ausschuss - muss ein Kompetenztransfer stattfinden, und zwar von den besonders eingesetzten Kräften auf die basale Pädagogik. Dafür wiederum muss sich aber die basale Pädagogik in den Kindertagesstätten entsprechend verändern, damit wir auch die Kinder erreichen, die nicht das Merkmal „benachteiligte Familie“, „Migrantenfamilie“ oder ähnliches haben, sondern die unter Umständen - Herr Schwarz sprach das gerade an zwar unter ganz anderen Bedingungen, aber doch relativ gut aufgewachsen sind und trotzdem nicht über ausreichendes Sprachwissen verfügen.
Auch bin ich nicht damit einverstanden, in der Hauptsache die Grundschule heranzuziehen, und zwar nicht, weil sie kein „Reparaturbetrieb“ ist, wie Herr Schwarz ausführte, sondern weil kleine Kinder Sprachen anders erlernen, als wir das aus der Grundschule kennen. Kleine Kinder - das zeigen auch die Handreichungen, auf die der Minister heute Morgen hingewiesen hat - erlernen ihre Zweitsprache so wie ihre Erstsprache, verwenden in der Zweitsprache aber leider auch die Grammatik so wie in ihrer Erstsprache. Da kommen dann die bekannten, aus unserer Sicht fehlerhaften Satzbildungen heraus. Da müssen wir ansetzen. Der Spracherwerb der Kinder muss gestützt werden. Das ist kein Erlernen einer Fremdsprache in dem Sinne, wie wir das kennen. Die Situation in der Schule ist eine andere.
Wir müssen raus aus dem Thema Öffnung der Kindertageseinrichtungen für Eltern. Heute Morgen ist auf ein Modell hingewiesen worden. Es darf nicht bei Modellen bleiben. Ich bin überzeugt, dass wir den Erwerb der Zweitsprache bei Kindern nur dann stützen können, wenn wir auch das Elternhaus entsprechend stützen - das muss in der Schule natürlich fortgesetzt werden, aber hier geht es ja um den vorschulischen Bereich -, um diesen Kindern eine vernünftige und gerechte Bildungschance zu geben.
In den Diskussionen heute Morgen ist mir aufgefallen, dass wir, obwohl das Problem leicht begreifbar ist und obwohl die Erfolge zeigen, dass kluge Maßnahmen getroffen worden sind, uns sprachlich anscheinend doch nicht verständigen können; denn es ist viel aneinander vorbeigeredet worden. Daher wünsche ich mir für die Ausschussberatungen, dass wir die Probleme der Kinder und Familien in den Mittelpunkt stellen und alles Besserwisserische, alles Hinwegweisende, alle Bemerkungen nach dem Motto, der andere hat ja doch keine Ahnung, unterlassen, um sachgerecht zu einer vernünftigen Zielsetzung zu kommen. Danke schön.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte meine Rede etwas abkürzen und auf das eingehen, was Frau Vockert zuletzt gesagt hat. Ohne Zweifel gibt es für die für die Erzieherinnen und Erzieher, die in der Elementarer
ziehung tätig sind, eine Vielzahl von Fortbildungen, und das auch nicht erst seit dieser Landesregierung. Solche Fortbildungen werden vor allen Dingen von den Trägern angeboten. Die Qualität dieser Fortbildungen ist vom Themenanspruch her gar nicht zu bezweifeln.