Karl-Heinz Haseloh
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Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! „Jugend braucht sichere Perspektiven – Pakt mit der Jugend …“ – Sie haben gesagt, es seien gute Zeiten angebrochen. Das sehe ich nicht so. Es sind für Kinder und Jugendliche nämlich keine guten Zeiten angebrochen, auch in Nordrhein-Westfalen nicht. Kinder- und Jugendpolitik hat es – das ist wahr – immer schwer, wenn die Finanzen knapp sind. Das ist in den Kommunen und letztlich auch auf Landesebene so.
Mehr Geld? – Vielleicht in anderen Bereichen. Wir haben in der Landespolitik ein Stück weit eine Krise zur Kenntnis zu nehmen.
Zur Erinnerung: Im Jahr 2004 haben 175.000 Unterschriften gereicht, damit Rot-Grün das neue Jugendfördergesetz vorlegt und substantiell etwas erreicht hat. Dieses Jugendfördergesetz umfasste 96 Millionen €. Diese 96 Millionen € wurden von allen Fraktionen im Landtag – auch von CDU und FDP – begrüßt und gefordert. Herr Lindner war einer der größten Forderer und hat gesagt, das müsse jetzt kommen.
538.000 Menschen haben 2006 die Volksinitiative unterstützt. Das sind nicht nur mehr Menschen, als die FDP bei der Landtagswahl 2005 Stimmen auf sich vereinen konnte, sondern das ist auch ein Signal des Misstrauens gegenüber der Politik – insbesondere auch gegenüber dieser Landesregierung.
Was hatten die Verbände im Kopf? – Sie haben gesagt, Anspruch und Wirklichkeit gingen bei dieser Landesregierung ziemlich weit auseinander.
Sie rufen das Jahr des Kindes aus, kürzen aber im Landesjugendplan. Sie fordern im Jahr 2004 mehr Geld für den Landesjugendplan, um im Jahr 2006 zu sagen, mehr als 75 Millionen € brauche der Kinder- und Jugendförderplan nicht.
Sie erklären generell, Ihnen sei das Jugendfördergesetz mit seinen Inhalten ganz wichtig. Im gleichen Atemzug verweisen Sie aber darauf, dass Sie insbesondere für Kinder im Schulbereich etwas tun. Ich wiederhole den Vorwurf meiner
Fraktion, dass Sie die Kinder- und Jugendpolitik zugunsten der Schulpolitik vernachlässigen.
Durch die Politik der informellen und der nicht formalen Bildung – man kann auch von außerschulischer Bildung sprechen – wird im Grunde genommen ein anderer Schwerpunkt gesetzt. Das, was Sie uns vorwerfen, Herr Lindner, wir hätten durch die Struktur des Ministeriums ganz andere Schwerpunkte gesetzt, trifft nicht zu.
Das Jugendfördergesetz ist ein Beispiel dafür, dass wir es ernst gemeint haben. Wir haben die Stimmen der Verbände gehört. Wir wollten mit dem damaligen Landesjugendplan die Mittel für die Kooperation zwischen Schule und Jugendhilfe sukzessive verstärken. Jugendarbeit sollte auf gleicher Augenhöhe mit Schule kooperieren und nicht Zuliefererbetrieb sein. Wir wollten, dass die Jugendarbeit einen anderen Stellenwert hat und auf Augenhöhe mit Schule kommt.
Was aber haben Sie erreicht? – Wir befinden uns immer noch auf Hühneraugenhöhe.
Damit verkenne ich nicht die Realität. Herr Tenhumberg, es ist schön, dass Sie sich melden und dass Sie jetzt nicht mehr hinauszulaufen brauchen, wenn es um Abstimmungen geht, und dass Sie – sagen wir einmal so – den Landesjugendplan in den Vorwahlzeiten und sogar noch bis zum Schluss, als Sie nicht mehr weiter konnten, unterstützt haben.
Ich denke, in der Jugendarbeit gibt es noch einiges zu tun. Wir sollten hier keine Veranstaltungen wie „Pakt mit der Jugend“ machen, wo es nur um Worte geht.
Gestern – um aktuell darauf einzugehen – wurde in Essen der europaweit größte Jugendkongress eröffnet: der 13. Kinder- und Jugendhilfetag. Das, worüber wir hier diskutieren, ist auch dort ein zentrales Thema, nämlich – das kann man auch der Presse entnehmen – dass eine Verengung der deutschen Bildungsdebatte auf Kindertagesstätten und Schulen stattfindet. Das ist eigentlich der Vorwurf. – Bitte?
Aber die Experten, die zum Kinder- und Jugendhilfetag geladen sind, sagen, dass das durchaus auch in Nordrhein-Westfalen der Fall ist.
Der Vorwurf der Experten lautet, dass wir die Jugendarbeit nicht zur Abbaustelle machen dürfen. Ein zentrales Risiko, zum PISA-Verlierer zu werden, sei nicht die Schule, sondern die Alltagsbildung: das, was in den Jugendverbänden usw. geleistet wird. Probleme im Klassenraum hätten ihre Wurzeln oft in den zerrütteten Familienverhältnissen und in der Orientierungslosigkeit im Freizeitverhalten.
Ich denke, das müssen wir in Zukunft viel stärker wahrnehmen. Die Jugendarbeit erhält aus meiner Sicht zu wenig Geld. Es ist wichtig, dass wir den Landesjugendplan noch einmal in den Blick nehmen. Aus meiner Sicht machen Sie die Jugendarbeit klein. Das halten wir für falsch. Die Jugendarbeit ist immer weniger ein eigenständiges Politikfeld. Sie verliert auch hier im Land.
Ich befürchte, dass es trotz aller Umschichtungen und Paktverkündigungen zu keiner spürbaren Verbesserung der Jugendarbeit kommen wird. Bei den Verbänden ist es in den vergangenen Jahren in vielen Bereichen – das muss man sagen – zu Entlassungen gekommen. Diese werden auch durch den großzügig inszenierten Pakt mit der Jugend nicht korrigiert. Die Entlassungen – die Anpassungen, die die Jugendverbände vorgenommen haben – werden überhaupt nicht erwähnt.
Viele Projekte, bei denen man eigentlich genau die Zielsetzungen dieses Paktes vor Augen hatte, mussten aufgrund Ihres Regierungshandelns gestoppt werden. Sie mussten gestoppt werden, weil man Anpassungsprobleme hatte. Sie mussten gestoppt werden, weil man das Personal im Grunde nicht mehr vorhalten konnten. Wenn Sie mit den Vertretern der Verbände reden, bekommen Sie schon mit, dass sie sich im Grunde genommen sehr anpassen mussten.
Ja, 75 Millionen €. Sie, CDU und FDP, haben vorher versprochen, dass wir auf 96 Millionen € gehen.
Aber Sie schaffen eine Planungssicherheit auf niedrigem Niveau. Das ist das, was Sie den Menschen heute bieten. Auch im geplanten Doppelhaushalt werden Sie das wohl festschreiben. Das werden Sie dann auch noch feiern.
Der ist für 2009/2010 geplant.
Was wollen Sie mit dem vorliegenden Antrag bezwecken?
Unter Punkt 1 fordern Sie die Landesregierung auf, Bildungsmöglichkeiten im außerschulischen Bereich zu fördern. Unter Punkt 2 fordern Sie die Partizipation von Kindern und Jugendlichen. Unter Punkt 3 fordern Sie, das Zusammenspiel zwischen Jugendhilfe und Schule zu verbessern. Unter Punkt 4 fordern Sie, die soziale und kulturelle Integration zu fördern, unter Punkt 5, kommunale Aktivitäten zu fördern, und unter Punkt 6, einen Bericht vorzulegen.
In dem Pakt werden mit diesen sechs Forderungen Maßnahmen beschrieben, die seit vielen Jahren im Kinder- und Jugendplan selbstverständlich sind. Das ist nichts Neues.
Das, was Sie hier vorlegen, ist eigentlich nur eine neue Inszenierung. Die Eigenständigkeit und der Bildungsanteil der Kinder- und Jugendarbeit sind Ihnen fremd.
Das ist auch der Grund, weshalb Sie so ignorant mit dem umgegangen sind, womit Ihnen die Volksinitiative 2006 entgegengetreten ist. Man kann schon sagen: Wer diese 500.000 Unterschriften einfach nur zur Kenntnis nimmt, der ist ignorant und merkt nicht, was draußen im Lande mit der Jugendarbeit tatsächlich passiert.
Bitte, wie war das?
Ja, ja. Wir sehen uns das in Ruhe an. Machen Sie sich mal keine Gedanken, Herr Lindner! Die Sozialdemokratie hat schon andere Zeiten überlebt. Von daher bin ich ganz zuversichtlich.
Unser Ziel bleibt, die pädagogische Förderung von Kindern und Jugendlichen qualitativ weiterzu
entwickeln. Ich bin wieder bei meinem Zentralpunkt: Sie, CDU und FDP, damals noch in der Opposition, haben am 28. Januar 2004 einen Antrag in den Landtag eingebracht: „Der Landtag beschließt: Die Kürzungen im Landesjugendplan werden in vollem Umfang zurückgenommen.“ Unterzeichnet: Jürgen Rüttgers, Ingo Wolf.
Mit dem vorliegenden „Pakt mit der Jugend“ hätten Sie die Möglichkeit gehabt, die von Ihnen eingefrorenen 79 Millionen € auf die geforderten 96 Millionen € zu erhöhen. Versprochen – gebrochen. Ich weiß, es gibt in Ihren eigenen Fraktionen eine ganze Reihe von Leuten, die das genauso sehen.
Meine Erwartung ist, dass Sie hier noch einmal nachbessern. Wir werden jedenfalls ständig darauf achten, dass der „Pakt mit der Jugend“ dann auch mit Inhalten und materiell gefüllt wird und dass die 96 Millionen € irgendwann in den Landesjugendplan hineinkommen. – Schönen Dank.
Welche persönlichen Beziehungen bestehen zwischen Minister Wittke und dem Kandidaten?
Herr Minister, Sie sind auf Nummer vier nicht eingegangen. Mit Nummer vier haben Sie sich gar nicht erst unterhalten. Da haben Sie das Votum im Grunde genommen negiert. Wie kommt es, dass Sie sich bei Nummer zwei so sicher waren und dass Sie sich auf das Votum so uneingeschränkt verlassen haben?
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Es ist eigentlich schon alles gesagt worden, nur noch nicht von allen. Mit den beiden Anträgen, haben wir ein Thema, das uns langfristig beschäftigen wird.
Die Prognosen zur Bevölkerungsentwicklung sind eindeutig. Die Anzahl der jungen Menschen wird in den meisten Städten und Gemeinden des Landes sinken. Die Anzahl der älteren Menschen –
gerade der über 80-jährigen – wird überproportional steigen.
Geburtenrate, Lebenserwartung und Wanderung sind – so haben es alle Redner eben dargestellt – die drei wesentlichen Faktoren, die die demographische Entwicklung bestimmen. Eine wachsende Heterogenität nicht nur in der Zusammensetzung unserer Gesellschaft, sondern auch hinsichtlich der Lebensverhältnisse wird die Folge sein. Die Fragen, die sich stellen, könnten drängender kaum sein. Und doch ist Verzagtheit das Letzte, was wir uns leisten können und sollten. Aus vielerlei Gründen haben wir keinen Anlass dazu.
Die SPD hat in den zurückliegenden Jahren bereits erste Weichenstellungen vorgenommen. Deshalb stehen wir heute noch in der besonderen Verantwortung, unsere Städte und Gemeinden dabei zu unterstützen, Lösungen für die Zukunftsprobleme zu finden. Auch das haben eben alle Redner gesagt. Zu prüfen ist, welche Rahmenbedingungen und Hilfestellungen seitens des Landes NRW den Kommunen an die Hand gegeben werden können und welche Unterstützung des Bundes eingefordert werden sollte.
Da in den Städten und Gemeinden in der Regel keine vernetzte „Altenplanung“ vorhanden sowie Seniorenpolitik schon gar keine kommunale Pflichtaufgabe ist und sich die Kommunen auch nicht dazu verstehen, fehlen in den Städten geeignete Verfahren und Instrumente. Die Bertelsmann-Stiftung hat besonders darauf hingewiesen, dass man sich dieser Sache annehmen muss.
Angesichts der demographischen Herausforderungen und der wachsenden Individualisierung der Lebensentwürfe und der engen finanziellen Handlungsspielräume in den Kommunen werden diese Probleme zukünftig eher wachsen. Die Lebensqualität jüngerer und älterer Menschen wird sich verschlechtern können, wenn keine wirksamen Konzepte entwickelt und umgesetzt werden.
Ich meine, in den einzelnen Anträgen sind viele Gesichtspunkte vorhanden. Aber der im Antrag von CDU und FDP geforderte Wettbewerb, in dem generationenfreundliche Städte und Gemeinden ausgezeichnet werden sollen, springt zu kurz. Frau Asch hat es eben bereits angesprochen: Das Bundesprogramm „Alle unter einem Dach“ und das Aktionsprogramm für Mehrgenerationenhäuser gibt auf 17 Seiten bereits einige Anregungen zu konkretem Handeln. Wir werden im Ausschuss noch Zeit haben, dieses Thema nicht nur einmal zu besprechen.
Wenn wir dem Altern und Schrumpfen unserer Gesellschaft bewusst etwas entgegensetzen wol
len – das halte ich für geboten –, sollten wir uns auch fragen, ob wir uns eigentlich schon wirklich damit auseinander gesetzt haben, warum immer mehr junge Menschen bei uns kinderlos bleiben, und das, obwohl sie in Umfragen durchaus den Wunsch nach Familie und Kindern äußern. Denn die älter werdende Gesellschaft hat ihren Ursprung auch darin, dass die Zahl der Kinder dramatisch abnimmt.
Wenn Frauen und Männer in Deutschland gerne mehr Kinder hätten als sie bekommen, dann müssen wir vor allem ganz direkt danach fragen, was sie daran hindert und wie diese Hindernisse beiseite geräumt werden können. Wie tragen wir den veränderten Lebenswünschen gerade besonders qualifizierter junger Leute besser Rechnung? Welche Chancen eröffnen wir jungen Frauen und Müttern, die heute vielfach dasselbe wollen wie die Männer, nämlich Eigenständigkeit im Beruf und Kinder?
Wie können wir Familienpolitik im umfassenden Sinne zur Investitionspolitik in die Zukunft unseres Landes machen? Das meine ich nicht im ökonomischen Sinne, sondern im Sinne der Zukunftsgestaltung, -vorbereitung und -unterstützung. Wie beweisen wir über das Materielle hinaus mehr Achtung und Anerkennung dafür, was die Eltern indirekt für alle anderen leisten?
Sicherlich sind der von der CDU und FDP verabschiedete Landeshaushalt 2006 und die für den Landeshaushalt 2007 vorgestellten Eckpunkte nicht der richtige Umgang mit diesen Herausforderungen. Darüber werden wir aber noch weiter reden können.
Familienpolitik ist das eine. Darüber hinaus wird es zukünftig immer wichtiger werden, vorrangig Wohn- und Hilfsangebote für pflege- und hilfsbedürftige Menschen im normalen Wohnumfeld zu verankern. Es gilt, Wohnraum für alle Lebenslagen zu schaffen, ausgerichtet auf die Lebens- und Bedürfnislagen der betroffenen Menschen als Alternative zum Heim. Die Stichworte lauten: „Zusammenleben der Generationen“ und „Generationengerechtigkeit“.
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, das Zusammenwohnen verschiedener Generationen kann bedeuten, am Beispiel der Freien Scholle in Bielefeld zu lernen. Das umfassende Angebot der Freien Scholle ermöglicht es den hilfs- und pflegebedürftigen Mitgliedern, in ihrer vertrauten Umgebung selbst bestimmt wohnen zu können.
Der mobile soziale Dienst des Nachbarschaftshilfevereins kann beispielsweise gegen Gebühr angefordert werden, wenn Hilfen zur Bewältigung des Alltags erforderlich sind. In den Einrichtungen wird weiterhin das betreute Wohnen mit Betreuung und Pflege rund um die Uhr angeboten. Die Pflege wird von qualifiziertem Pflegepersonal geleistet. Alle Wohnungen in den Einrichtungen sind barrierefrei. Organisiert werden diese Angebote vom Nachbarschaftshilfeverein. Mit seinen Gemeinschaftseinrichtungen fördert und stärkt dieser Verein außerdem das Zusammenleben in den Stadtteilen.
Damit komme ich zum Stichwort „Zusammenleben“. – Die Nachbarschaftstreffs in den Siedlungen der Freien Scholle bieten allen Altersgruppen Raum für Aktivitäten, die sie selbst organisieren. Zum Angebot gehören Kindernachmittage genauso wie ein Mittagsnachtisch oder ein Kaffeetreff für Ältere. Darüber hinaus können die Nachbarschaftstreffs für kleinere Familienfeiern angemietet werden.
Ich will deutlich machen, generationsübergreifendes Wohnen und Zusammenleben muss wachsen. Es darf nicht zum Zwang werden.
Der Staat kann an dieser Stelle durch Förderung, Unterstützung und Beratung hilfreiche Rahmenbedingungen setzen. Dies muss auch unbedingt geschehen. Doch dann müssen wir uns fragen: Was ist vom Bund zu leisten? Welche Aufgaben muss das Land dabei erfüllen? Was können die Städte und Gemeinden überhaupt leisten?
Der Bund geht in diesem Punkt bereits einen Schritt weiter. Er will zur bundesweiten Umsetzung in den kommenden fünf Jahren 88 Millionen € für Modelle generationsübergreifender Treffpunkte zur Verfügung stellen. In jedem Kreis und in jeder kreisfreien Stadt soll ein Mehrgenerationenhaus gefördert werden. Vorbild ist das Land Niedersachsen, in dem es bereits 25 Mehrgenerationenhäuser gibt.
Wie in den Anträgen immer wieder gefordert, ist es dabei das Ziel, Orte zu schaffen, an denen alle Generationen ihren Platz haben, an denen neue soziale Netze geknüpft werden und wo Jung und Alt zusammengebracht werden. Das soll nicht als Wohnform geschehen, sondern in Form von Tagestreffpunkten realisiert werden.
Wir müssen aufpassen, dass die Diskussion nicht zu idealtypisch geführt wird. Ich sehe eine Gefahr darin, dass wir es überfrachten. Wir müssen die unterschiedlichsten sozialen Wirklichkeiten zur
Kenntnis nehmen. Darüber gilt es zu diskutieren. Wir müssen sicherstellen, dass es bei Mehrgenerationenkonzepten keine gesellschaftlichen Verlierer gibt.
Wir müssen aufpassen, damit Jung nicht gegen Alt ausgespielt wird. Es dürfen auch nicht diejenigen gegeneinander ausgespielt werden, die es sich leisten können, gegen jene, die nicht die materiellen Möglichkeiten haben, um in generationsübergreifenden Wohn- oder Treffpunktformen zu leben oder daran teilzunehmen.
Zur Erinnerung: Kommunale und öffentliche Wohnungsunternehmungen sind zum Beispiel maßgeblich daran beteiligt, die Wohnversorgung von Millionen Arbeitslosengeld-II-Empfängern zu sichern.
Deshalb müssen wir uns fragen, wie wir die kommunale Wohnungspolitik in ihrer strategischen Ausrichtung unterstützen können. Für mich bleibt festzuhalten, der demographische Wandel ist auch für die Wohnungswirtschaft und die Wohnungspolitik von elementarer Bedeutung, da das Wirtschaftsgut Wohnung langlebig ist und Investitionsentscheidungen von heute Auswirkungen auf viele Jahre hinaus haben. Deshalb kann an diesem Bereich exemplarisch dargelegt werden, dass der demographische Wandel schon seit längerem Bestandteil unserer Politik ist.
Die Landesregierung hat Ende 2003 auf die Große Anfrage der SPD-Fraktion zur Zukunft des Wohnens und der Wohnquartiere in NRW sowie im Mai 2004 auf die Große Anfrage der CDUFraktion zum Wohnen im Alter umfangreich geantwortet und ihre Konsequenzen aus der demographischen Entwicklung für die Wohnungsbau- und Förderpolitik des Landes dargestellt.
Bereits der zweite Altenbericht der Bundesregierung – im Januar 1998 von der damaligen CDUMinisterin Claudia Nolte vorgelegt – äußert sich ausschließlich und umfangreich auf fast 300 Seiten zum Thema „Wohnen im Alter“. Weiterhin hat die Enquetekommission „Demographischer Wandel – Die Herausforderungen unserer älter werdenden Gesellschaft an den Einzelnen und die Politik“ des Deutschen Bundestags im März 2002 ihren Abschlussbericht vorgelegt.
Die Wohnpolitik der SPD verfolgt seit vielen Jahren das Ziel, dass ältere Menschen so lange wie möglich in der eigenen Wohnung verweilen können. Eine erfolgreiche Wohnraumanpassung hat somit Auswirkungen auf den Bedarf an Angeboten der professionellen Pflege.
Es geht nicht um die Ausgrenzung alter Menschen in Sonderwohnformen, sondern um Nutzungsqualität des eigenen Wohnraums auch bei gesundheitlichen Einschränkungen.
Wir haben in den vergangenen Jahren bereits zahlreiche Initiativen ergriffen, um den besonderen Bedürfnissen älterer Menschen bei der Wohnraumversorgung gerecht zu werden. Beispiele sind der barrierefreie Wohnungsbau, der seit 1998 verbindlicher Standard bei der öffentlichen Förderung von Mietwohnungen ist. Er wurde auch vorher schon umfangreich angewandt. Seit dem Jahr 2000 sieht die Landesbauordnung vor, dass in Gebäuden mit mehr als zwei Wohnungen die Wohnungen eines Geschosses barrierefrei erreichbar sein müssen. Sozialer Mietwohnungsbau wird nur in integrierten Standorten mit Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr öffentlich gefördert.
Diese Standortqualitäten gewinnen im Alter an Bedeutung, wenn der Mobilitätsradius abnimmt. Unsere Modernisierungsförderung zielt auch auf den altersgerechten Umbau von Wohnraum im Bestand. Wir haben die Wohnraumförderbestimmungen ab dem Jahr 2004 zur Verbesserung der Wohn- und Lebensbedingungen älterer Menschen geändert. Im Rahmen des experimentellen Wohnungsbaues werden darüber hinaus neue Wohnformen im Alter erprobt.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir werden gleich noch über den Antrag der SPD „Neues Wohnen im Alter“ diskutieren. Auch in diesem Antrag wird die Landesregierung aufgefordert, Modellmaßnahmen für generationsübergreifende Wohnformen zu initiieren. Ich möchte meiner lieben Kollegin Liesel Koschorreck an dieser Stelle nicht weiter vorgreifen.
Ich möchte abschließend aber deutlich machen und nochmals unterstreichen …
Bitte?
Das ist noch nicht alles passiert. Sie wissen ja gar nicht, was kommt.
Die SPD hat in der Vergangenheit frühzeitig die Initiativen zur Förderung neuer Wohnformen ergriffen.
Die SPD-Fraktion hält den vorliegenden Antrag von CDU und FDP für zu kurz gesprungen. Das sagte ich schon. Der Antrag der Grünen geht doch wesentlich weiter. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Nachdem mit der Integrierten Gesamtverkehrsplanung in Nordrhein-Westfalen der grundsätzliche Bedarf von Verkehrsinfrastrukturmaßnahmen im Bereich Schiene und Straße festgelegt wurde, wird dieser Bedarf im Landesstraßenausbaugesetz gesetzlich verankert. Mit dem Landesstraßenausbaugesetz wird seit 1980 versucht, die Landesstraßenplanung langfristig und bedarfsgerecht durchzuführen und nach Dringlichkeit zu ordnen.
Die nunmehr von der Landesregierung vorgelegte Fortschreibung des Landesstraßenausbaugesetzes umfasst, wie Herr Minister Wittke eben schon sagte, für 263 Maßnahmen ein Finanzvolumen von über 1 Milliarde € für den Zeitraum bis 2015. Dabei ist die neu geschaffene Kategorie der erhaltungs- beziehungsweise bestandsorientierten Ausbaumaßnahmen sowie der sogenannten Punktmaßnahmen im Landesstraßenbedarfsplan nicht ausgewiesen.
Diese neue Kategorie beinhaltet 109 erhaltungsorientierte Ausbauvorhaben mit einem Gesamtvolumen von noch einmal über 558 Millionen €. Die Finanzierung soll künftig nur aus Erhaltungsmitteln erfolgen. Interessant ist dabei, dass diese Kategorie 28 Maßnahmen beinhaltet, die bisher im Landesstraßenbedarfsplan ausgewiesen waren; 19 von ihnen sogar in der Bedarfsplanstufe 1 – also mit hoher Priorität.
Nun wollen wir einmal nur das Volumen des Bedarfsplans von über 1 Milliarde € auf zehn Jahre rein finanztechnisch betrachten. Das bedeutet, das eine notwendige jährliche Investitionsquote von über 104 Millionen € erforderlich ist. Hinzu kommt der Finanzbedarf für erhaltungsorientierte Ausbaumaßnahmen von über 558 Millionen € für fünf Jahre. Das bedeutet nochmals über 111 Millionen € Finanzbedarf per anno. In den fünf Jahren wollen Sie ja die Erhaltung und den Bestand sichern. Deshalb kann man da keine Zehnjahresplanung machen, sondern das sind dringende Maßnahmen, die zur Erhaltung des Bestandes notwendig sind. Ich gehe davon aus, dass das innerhalb von fünf, sechs Jahren ange
gangen werden muss, wenn man nicht will, dass die Straßen „abgängig“ werden.
Ja, wir haben den Leuten gesagt, was wir leisten können.
Die sind nicht alle einer nach dem anderen kaputt gegangen, sie sind nachgearbeitet worden. So weit zu den Planungen der Landesregierung unter dem finanzpolitischen Aspekt.
Nun zu dem, was die Landesregierung hier an Straßenbauinvestitionen vorlegt, also zu dem, was wünschenswert ist: Dabei werden zur konsequenten Abarbeitung dieser Liste, wie eben dargestellt, im Jahr über 215 Millionen € für die gesamten Neubau- und Erhaltungsmaßnahmen im Straßenbau benötigt. Von den laufenden Erhaltungsmaßnahmen, zum Beispiel Straßenschäden aufgrund des vergangenen, harten Winters, ist hier noch gar nicht die Rede.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, nun haben uns die regierungstragenden Parteien im vergangenen Wahlkampf gerade hinsichtlich der Verkehrsinfrastruktur das Blaue vom Himmel versprochen.
Das hat heute noch seinen Niederschlag. Das Blaue am Himmel ist immer weniger geworden, wir hatten einen harten Winter und schlechtes Wetter noch dazu. Ich will Sie jetzt nicht dafür verantwortlich machen, aber: So ist das, wenn man das Blaue vom Himmel verspricht.
Die CDU kündigt in ihrem Wahlprogramm ein sogenanntes Sonderprogramm Verkehrsinfrastruktur 2010 an, und die FDP hat für die Jahre 2004 und 2005 noch Mittelerhöhungen für den Landesstraßenbau, Herr Rasche, von über 167 Millionen € pro Jahr beantragt.
Dabei wurden die Vertreter der beiden Regierungsparteien damals nicht müde, sich zur Verbildlichung ihrer Versprechen an ausgesuchten
Schlaglöchern in Nordrhein-Westfalen presseöffentlich mit Blumenkübeln usw. zu positionieren.
Sie sollten sich alle einen solchen Filmbeitrag einmal anschauen, zum Beispiel den über den Kollegen Rasche in der Sendung Westpol von vor einem Jahr. Da kann man sehen, wie damit im Grunde genommen umgegangen wurde.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, im völligen Gegensatz zu den Wahlversprechen und den damaligen Ankündigungen hier im Landtag weist der Landeshaushalt 2006 Straßenbaumittel jedoch nur in Höhe von 67 Millionen € und Erhaltungsmittel in Höhe von 53 Millionen € aus. Mit diesen 120 Millionen € sollen also die Neubau- und die Erhaltungsmaßnahmen bei einem Bedarf von 215 Millionen € gedeckt werden. Faktisch haben wir bereits im Jahr nach der Wahl eine Unterdeckung von 95 Millionen €.
Dabei ist von der dringend notwendigen laufenden Instandsetzung des Straßennetzes noch gar nicht gesprochen worden.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, diese Tatsachen führen zum Beispiel auch dazu, dass die regierungstragenden Fraktionen mittlerweile nicht mehr bereit sind, den ADAC-Straßenzustandsbericht für NRW entgegenzunehmen. Sie wollen an ihre alten Versprechungen nicht mehr erinnert werden.
Die damalige Landesregierung und die sie tragenden Fraktionen haben den Landesstraßenausbauplan seit 1993 grundsätzlich nicht mehr fortgeschrieben, sondern nur noch einzelne Maßnahmen im Wege der Ausnahmeregelung aufgenommen.
Dem lag zugrunde, dass die notwendigen Mittel für Investitionen in Infrastrukturmaßnahmen nicht zur Verfügung standen und wir die Menschen in unserem Lande wahrheitsgemäß darüber unterrichtet haben.
Wir haben es also anders gemacht als Sie noch vor einem Jahr.
Was Sie jetzt machen, ist, Wunschlisten aufstellen, die bereits Makulatur sind.
Sie streuen den Menschen in unserem Lande Sand in die Augen, indem Sie Maßnahmen in die
Bedarfsplanung aufnehmen, deren Finanzierung Sie nie sicherstellen werden.
Ihre großspurigen Ankündigungen wurden mit dem Haushaltsplan völlig entzaubert. Das FDPLogo „NRW macht Tempo“ wurde unmittelbar nach der Wahl aufgelöst.
Ich komme jetzt zum Ende meiner Rede. Wir werden die Diskussion ja noch im Fachausschuss führen.
Ich meine, das sind alles falsche Versprechungen,
die im vorliegenden Gesetzentwurf festgeschrieben sind. Gehen Sie auch noch hin und schwächen den öffentlichen Personennahverkehr, wird der Verkehrsträger Straße in Nordrhein-Westfalen zusätzlich belastet, ohne den entsprechenden Investitionsbedarf zu erhöhen.
Wir werden der Überweisung des Gesetzentwurfs in den Fachausschuss natürlich zustimmen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen arbeitet schnell, und sie macht jetzt auch Tempo. Die Fraktion hört zu und macht die Aussagen von Minister Achim Laschet in der Aktuellen Stunde zur Grundlage ihres Antrags.
Aber ich meine, die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen übersieht in ihrer Eile die aufgestellten Wegweiser und marschiert in die falsche Richtung. Wenn wir über den Ausbau der Betreuungsangebote für Kinder sprechen, ist nicht Berlin die zuständige Baustelle, sondern allein wir in Nordrhein-Westfalen haben per Gesetz die Verantwortung und den Auftrag, Betreuungsangebote für Kinder bereitzustellen.
Das sollte Bündnis 90/Die Grünen aus seiner Regierungsbeteiligung in der letzten Legislaturperiode
noch wissen. Da Bündnis 90/Die Grünen, jedenfalls aus meiner Sicht, dieses große Hinweisschild übersehen hat, sage ich für die SPD: Wir werden den vorliegenden Antrag nicht mittragen. – Ich sage Ihnen auch, warum die SPD-Fraktion diesem Antrag nicht zustimmen kann. Frau Löhrmann hat in der zitierten Aktuellen Stunde erklärt – Ihre eigenen Worte –: Wir wollen, dass Kinder unabhängig vom Portemonnaie der Eltern den Kindergarten besuchen. – Weiter erklären Sie: Eltern, und insbesondere Frauen, muss ermöglicht werden, Kinder und Karriere unter einen Hut zu kriegen, dass sich wieder mehr für Kinder entscheiden.
Ich frage mich, warum Sie dann die Einführung des Elterngeldes kritisieren, wie es von der großen Koalition in Berlin vorgesehen ist. Denn – ich sage das bei allen Fragen, die man dazu haben kann – ein Obolus kann die Entscheidung für den Nachwuchs durchaus befördern, gerade bei den Qualifizierten. Ich rede nicht von Hochqualifizierten, sondern z. B. von ganz normalen Facharbeitern, Müttern und Vätern, denen dieser Schritt zum Kind erleichtert werden soll. Dadurch wird der Einkommensausfall deutlich abgefedert. Unsere nordischen Nachbarn haben jedenfalls gute Erfahrungen mit dem Elterngeld gemacht.
Ja, deswegen müssen wir auch an beiden Sachen arbeiten und nicht so ausschließlich.
In Schweden wurde das Elterngeld schon vor drei Jahrzehnten eingeführt. Wenn man sich die Wirkungen auf die Geburtenrate ansieht, kann man feststellen, dass sie 2004 dort bei 1,8 Kindern pro Frau lag, in Deutschland aber nur bei 1,3. 2004 betrug die Erwerbsbeteiligung von Frauen in Schweden 75,9 %, in Deutschland 59 %. Man muss sich schon fragen, was so ganz verkehrt daran ist, wenn man Kraftanstrengungen unternimmt, um den Schritt hin zum Kind zu erleichtern.
Zum zweiten Grund der Ablehnung! Sie beziehen sich auf die Aussage von Minister Laschet, der mit den Worten zitiert wird: Unsere Priorität ist der Ausbau der Betreuung, denn die Entscheidung für oder gegen Kinder hängt wesentlich davon ab, ob die Vereinbarkeit und das Betreuungsangebot vorhanden sind. – Liebe Kolleginnen und Kollegen, derselbe Minister hat angekündigt, bei den Kindergärten massiv zu kürzen: über 104 Millionen € bei den Sachkosten und bei der Bezu
schussung der Kindergartenbeiträge. Er verlagert diese Verantwortung auf die Kommunen
doch, das ist so – und zwingt sie indirekt zu einer Beitragserhöhung. Mehr noch: Derselbe Minister kürzt bei der gesamten Infrastruktur für Kinder, Jugendliche und Familien: in der Jugendhilfe, in der Familienberatung und in der Erziehungsberatung.
Ich möchte Ihnen anhand meines Heimatkreises Minden-Lübbecke verdeutlichen, welche zusätzlichen Herausforderungen dort auf die insgesamt elf Städte und Gemeinden zukommen, die in vier Jugendamtsbezirken zusammengefasst sind.
Ja, wir reden über Kinder, über die Strukturen und über diejenigen, die auf der Landesebene und auf der kommunalen Ebene die Verantwortung tragen. Wir reden auch über die Eltern. Ich war Vorsitzender des Jugendhilfeausschusses. Ich weiß, was es bedeutet, mit einer differenzierten Kreisumlage umzugehen, wenn das, wie für MindenLübbecke, heißt, dass dem Kreis 1,2 Millionen € verloren gehen. Der Stadt Minden gehen 600.000 € verloren, der Stadt Porta Westfalica 300.000 € und der Stadt Bad Oeynhausen 400.000 €.
Dann sind Sie in einem Jahr bei 2,2 Millionen €. Da das Ganze in diesem Jahr nicht aufhört, sind Sie in dieser Legislaturperiode – um nur bei dem Betrag der 84 Millionen € zu bleiben – bei 10 Millionen €, die diesen Kommunen, diesen Gebietskörperschaften entzogen werden. Das ist die Wirklichkeit.
Darauf müssen wir achten, wenn wir über die Betreuungsstruktur reden.
Ich denke, dass diese Sparbeschlüsse einseitig nur dem Land Luft verschaffen und unsere Städte und Kindergartenträger in die Zwangslage bringen, Elternbeiträge massiv erhöhen zu müssen. Erneut werden mit derlei Beschlüssen zusätzliche Finanzierungslasten und -risiken auf die Städte und Gemeinden abgewälzt.
An dieser Stelle wiederhole ich einmal etwas, was schon oft gesagt worden ist: Herr Minister Laschet, man muss aufpassen. Die Grünen meinen ja, sie hätten da einen richtigen Verbündeten. Ich glaube eher, dass Sie in dieser Regierung vielleicht der Kammerdiener sind, und erinnere daran, was mit den Landwirtschaftskammern passiert ist.
Sie müssen aufpassen, dass so etwas hier nicht passiert.
Es fällt mir schwer, das jetzt so zu sagen. Aber wir leben ja in der karnevalistischen fünften Jahreszeit. Außerdem halte ich es schon für angebracht, darauf hinzuweisen. Meine Befürchtung ist, dass das ganze Kabinett nach diesen vier Jahren als größte Kammerdienerveranstaltung dasteht – auch in anderen Bereichen. Das wird man schon sehen, glaube ich.
Damit will ich Folgendes sagen: Man muss aufpassen, dass hier nicht nur Geld in tradierte Besitzstände gesteckt wird, sondern dass tatsächlich neue Strukturen entwickelt werden. Und da müssen wir hinschauen – das ist meine Ansage an die Grünen –, welche Baustelle wir haben. Warum wir diesen Antrag ablehnen, ist ziemlich klar: Wir denken, dass man das Elterngeld – je nachdem, wie es ausgestattet wird – eben auch noch nicht ad acta legen kann. – Schönen Dank.