Wilhelm Droste

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Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wie bereits im Februar dieses Jahres befassen wir uns heute erneut mit der Frage, ob und inwieweit sich der Landtag von Nordrhein-Westfalen im Wege des Klagebeitritts an der Verfassungsklage gegen den Landeshaushalt beteiligt.
Damals wie heute möchte ich betonen, dass meine Fraktion das verfassungsrechtliche Instrument des Klagebeitritts durch das Parlament respektiert und unterstützt, wo es in der Sache geboten und sinnhaft erscheint.
Aus meiner Sicht darf aber der Klagebeitritt des Parlaments gerade in der heutigen Zeit und in der aktuellen Situation nicht reflexartig und ritualhaft benutzt werden, sondern es sollte klug überlegt werden, ob im konkreten Fall der zweite Klagebeitritt tatsächlich sinnvoll ist, was mir fraglich erscheint – fraglich aus drei Gründen, die ich hier gerne erläutern möchte.
Erstens. Ich kann mich nach wie vor des Eindrucks nicht erwehren, dass die Fraktionen, die die Regie
rung stützen, insbesondere auch die Fraktion der Linken, die Vorstellung haben, dass ein Klagebeitritt durch das Parlament vor allem dazu herhalten kann, dem Verfassungsgericht Nachhilfeunterricht in Gewaltenteilung zu erteilen, indem das Gericht unterrichtet werden soll – so jedenfalls war die Einlassung des Prozessvertreters bei der letzten Klage –, dass das Budgetrecht das Königsrecht des Parlaments ist, in dem das Verfassungsgericht nach Möglichkeit nichts zu suchen habe. So jedenfalls auch die Einlassung des Prozessbevollmächtigten des Landtags, Professor Heun.
Ich möchte ausdrücklich sagen: Ziel einer vom Plenum zu beschließenden Stellungnahme darf gerade nicht sein, dass der Landtag darin den Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen in seine Schranken weist. Ein solches Ansinnen würde dem Selbstverständnis des Parlaments in Bezug auf die Gewaltenteilung und den Respekt vor dem Verfassungsgericht widersprechen.
Zweitens – ich meine das allen Ernstes; ich habe das beim letzten Mal mitverantwortlich für meine Fraktion unmittelbar in den mündlichen Verhandlungen begleiten dürfen – stelle ich sehr nachhaltig die Frage: Was hat beziehungsweise wird ein Prozessvertreter des Parlaments neben dem Prozessvertreter der Landesregierung in seiner Einlassung bringen, was nicht bereits schon von der Landesregierung vorgetragen wurde? Mir jedenfalls ist darüber hinaus nichts bekannt. Wie der Landtag den Haushalt mit welchen Mehrheitsverhältnissen verabschiedet hat, das ist, glaube ich, hinreichend bekannt.
Deshalb blicke ich vor allen Dingen auch auf die Kosten-Nutzen-Analyse. Man sollte zwar im Zusammenhang mit Verfassungsrecht nicht immer über Geld sprechen. Aber in der obwaltenden Situation ist es meines Erachtens sinnhaft, zu fragen, ob hier das Steuergeld der Bürger richtig und vernünftig angelegt ist.
Ich rufe in Erinnerung, dass der Klagevertreter der Landesregierung – so jedenfalls habe ich gehört – ungefähr 53.000 € für die Prozessvertretung der Landesregierung vereinnahmt hat. Der Prozessvertreter des Parlaments hat noch einmal weitere 20.000 € mehr gekostet.
Jetzt müssen wir uns fragen: Ist uns die Einlassung, die ein Prozessvertreter des Parlaments, der im Wesentlichen nur die – möglicherweise berechtigten oder aber unberechtigten – Vorgaben der Landesregierung wiederholt, in dieser Situation wirklich einen solchen Geldbetrag wert? Diese Frage müssen Sie sich stellen. Einen Nutzen, wie gesagt, konnte ich unmittelbar in dem Verfahren nicht entdecken.
Aber – ich betone das deutlich – wir haben Respekt vor der Möglichkeit. Wenn das Parlament mehrheitlich den Prozessvertreter wünscht, werden wir uns dem nicht entgegenstellen. Wir werden uns in der
Frage – das empfehle ich jedenfalls meiner Fraktion – enthalten, vorbehaltlich einer Debatte, die jetzt noch stattfinden wird. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.
Herr Kollege Wolf, dann rekurriere ich einfach einmal auf den letzten Punkt. Ich habe mir in Vorbereitung auf diesen kurzen Wortbeitrag die Einlassung von Prof. Heun als Prozessvertreter des Parlaments im Vergleich zu der Einlassung der Prozessvertretung der Landesregierung noch einmal sehr sorgfältig angeschaut.
Können Sie mir sagen, in welchem Punkt die beiden Rechtsausführungen voneinander abgewichen sind, sodass Sie daraus den Schluss ziehen: Das Parlament muss sich gegebenenfalls in bestimmter Form artikulieren? – Ich will Sie in dieser Frage nicht examinieren, aber mir ist das noch nicht einsichtig. – Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Kaum ein Ereignis in den zurückliegenden Jahren hier in Nordrhein-Westfalen hat uns mehr bestürzt und betroffen als die Katastrophe der Love-Parade im Juli des vergangenen Jahres in Duisburg, bei der 21
Menschen zu Tode gekommen sind und Hunderte Menschen zum Teil schwer verletzt wurden.
Immer noch ist unfassbar, wie es aufgrund mangelnder Organisation, fehlenden Problembewusstseins und individueller Fehler zu dieser Katastrophe kommen konnte. Dies restlos aufzuklären, ist nicht nur Gebot des Rechtsstaats, sondern auch den Opfern und ihren Angehörigen geschuldet – nicht zuletzt, damit sich ein solches Ereignis nie wiederholen kann.
So ist absehbar, dass die Love-Parade-Katastrophe von Duisburg die Ermittlungsbehörden, aber auch das Parlament und die öffentliche Diskussion noch über einen langen Zeitraum begleiten wird. Das ist auch richtig so; denn wir brauchen im Ergebnis sachliche und fundierte Kenntnisse sowie Antworten auf Fragen rund um die Katastrophe, aus denen zweifelsfrei hervorgeht, wer persönliche Verantwortung tragen muss, das heißt, wer durch Fehlverhalten im Vorfeld oder während der Veranstaltung Schuld auf sich geladen hat.
Was wir nicht brauchen, sind ungesicherte Theorien, Spekulationen und nicht zuletzt auch Vorverurteilungen einzelner Personen, wie wir das in der Vergangenheit erlebt haben.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Antrag der Fraktion Die Linke, der Anlass und Gegenstand dieser Aktuellen Stunde ist, löst bei mir verschiedene Gedanken aus. Einerseits ist es nachvollziehbar und richtig, dass Sie kritisieren, dass dieses Parlament wesentliche Informationen, die zur Aufklärung der Love-Parade-Katastrophe beitragen und die ganz offenbar seit Monaten bekannt sind, nicht erhält, dass diese Informationen ihm vielleicht sogar vorenthalten werden und Abgeordnete diese erst aus der Presse erfahren. Es erscheint gleichermaßen fragwürdig wie unverständlich und vielleicht auch ungesetzlich, dass Berichte der Staatsanwaltschaft an die Medien und speziell an die Redaktion des „Spiegel“ gelangen konnten.
Es muss daher heute die berechtigte Frage gestellt werden: War es die Landesregierung – wie Sie in Ihrem Antrag nahelegen – oder war es die Staatsanwaltschaft, die diesen wichtigen Ermittlungsstand an die Medien weitergegeben hat, bevor die Abgeordneten ihn zur Kenntnis nehmen konnten? Beides wäre ein ungeheuerlicher Vorgang. Auf diese Frage erwarten wir heute eine Antwort.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, das Thema dieser Aktuellen Stunde – „LoveparadeKatastrophe endlich aufklären!“ – sollte aber auch mit einem weiteren Gedanken verbunden werden und sollte uns Anlass geben, einmal innezuhalten und eine weitere Frage zu stellen, die unterschwellig immer im Raum steht, aber offenbar nie offen angesprochen wird. Ich möchte angesichts der Be
richterstattung über den aktuellen Stand der Ermittlungen die Frage stellen: Wie halten wir es eigentlich mit der Unschuldsvermutung? Wie halten wir es mit der durch Art. 1 des Grundgesetzes geschützten Würde des Menschen, die zu achten und zu schützen Verpflichtung aller staatlichen Gewalt ist, und zwar auch im Rahmen von Ermittlungsverfahren?
Ich möchte diese Frage ganz explizit mit Blick auf die bisherige Beurteilung – oder vielleicht besser: Vorverurteilung – des Duisburger Oberbürgermeisters stellen. Damit kein Missverständnis aufkommt, vorab: Die Verantwortung Einzelner der Stadtverwaltung der Stadt Duisburg und damit auch die des Oberbürgermeisters – und vielleicht im Ergebnis auch nur seine Ressortverantwortlichkeit – muss nach wie vor restlos aufgeklärt werden. Wer aber die Zeit auf die Tage unmittelbar nach der Katastrophe zurückdreht, muss zu dem Ergebnis kommen, dass es speziell in der Person des Oberbürgermeisters zu einem unerträglichen Maß der Vorverurteilung gekommen ist, zu einem Zeitpunkt, an dem die Ermittlungen noch nicht einmal aufgenommen waren.
Wie die nunmehr in der Presse veröffentlichten Berichte der Staatsanwaltschaft zeigen, ist die Frage der Verantwortlichkeit – die Kollegin der Linken hat das eben sehr deutlich gemacht – einzelner Beteiligter und der Institutionen und Körperschaften, die sie vertreten, bei Weitem nicht so einfach zu beantworten, wie es die ersten Verlautbarungen vermuten ließen, verbunden mit dem Ruf nach sofortigem Rücktritt und persönlicher Konsequenz.
Heute wissen wir, dass 16 Personen zum Kreis der Beschuldigten zählen – der Oberbürgermeister bislang nicht. Die Frage ist erlaubt: Was wäre geschehen, wenn der Oberbürgermeister dem Druck nachgegeben hätte und, wie gefordert, unmittelbar nach dem Ereignis zurückgetreten wäre? Der Sündenbock für alles wäre ausgemacht, und andere hätten möglicherweise aufatmen können.
Wahrscheinlich hätte kaum noch jemand die Rolle des Veranstalters, die Verantwortung von Mitarbeitern der Stadtverwaltung im Einzelnen, der örtlichen Sicherheitskräfte oder vielleicht auch der Polizei hinterfragt. Kaum jemand hätte sich dafür interessiert, ob die allzu frühe Erklärung des Innenministers, nach der das Innenministerium und die Polizei nicht in der Verantwortung stünden, den Tatsachen entspricht. Heute weiß man: Diese Auskunft war nicht nur voreilig und populistisch, diese Auskunft war schlicht falsch.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, Sie können versichert sein, dass ich mich heute nicht dazu
hinreißen lassen werde, mit der Unschuldsvermutung zugunsten einzelner Personen zu brechen, die zur Stunde im Fadenkreuz der Ermittlungen stehen. Gleichwohl erlaube ich mir den Hinweis, dass die Öffentlichkeit ein gutes Gedächtnis hat.
So zitieren etwa der „Spiegel“ in seiner aktuellen Ausgabe vom 16. Mai und der „Kölner StadtAnzeiger“ vom 17. Mai dieses Jahres den Innenminister wie folgt:
„Ich werde nicht zulassen, dass die Polizei als Sündenbock für die Fehler und Versäumnisse anderer herhalten muss.“
Da verwundert es sehr, dass das Innenministerium erst nach Berichten des WDR vom vergangenen Sonntag erklärt hat, dass man sich zu den nunmehr offenkundig gewordenen Problemen bei der Polizei erst äußern werde, wenn die ermittelnde Staatsanwaltschaft ihren endgültigen Bericht vorlegt.
Ich will keinen Zweifel daran lassen, dass es richtig ist, dass sich der Innenminister als oberster Dienstherr der Polizei naturgemäß an die Seite der Polizei stellt. Aber, Herr Minister, ich hätte mir gewünscht, wenn Sie diesen Heldenmut, den Sie ohne Sachkenntnis bei der Polizei gezeigt haben, auch als oberster Dienstherr der Kommunalaufsicht bewiesen hätten, als es darum ging, die Unschuldsvermutung des Oberbürgermeisters der Stadt Duisburg zu wahren, dessen Kinder in der schlimmsten Zeit nicht in die Schule gehen konnten, der öffentlichen Veranstaltungen fernbleiben musste und dem besondere Sicherheitskräfte zur Verfügung gestellt werden.
Ich möchte daher meinen Beitrag mit dem Appell verbinden, dass bei aller Trauer und vielleicht auch Wut, die angesichts des Geschehenen viele begleitet, in Zukunft in erster Linie Sachlichkeit, Verantwortungsbewusstsein und die Achtung der Würde einzelner Menschen den Maßstab bilden, anhand dessen die Love-ParadeKatastrophe aufgeklärt wird. Nur so kann restlos aufgeklärt werden. – Herzlichen Dank.
Frau Ministerin, wo Sie bei der Abschreckung sind. Was sagen Sie denn den Handwerkern, die eine Meisterprüfung anstreben und dafür auch erhebliche Aufwendungen erbringen müssen, bis sie den Meistertitel erreicht haben? Wollen Sie die auch abschrecken?
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit Blick auf die vorgerückte Stunde möchte ich den Antrag, den die Fraktionen von FDP und CDU heute zu dem eigentlich ohne Debatte vorgesehenen Tagesordnungspunkt 13 eingebracht haben, in der gebotenen Sachlichkeit wie aber auch Kürze begründen.
Das Parlament hat im Landtag von Nordrhein-Westfalen am 16. Dezember des vergangenen Jahres mit knapper Mehrheit den Nachtragshaushalt zum Haushaltsjahr 2010 verabschiedet.
Gegen dieses Gesetz haben die Fraktionen von FDP und CDU ein Normenkontrollverfahren vor dem Verfassungsgerichtshof angestrengt und zugleich einen Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz gegen den Vollzug dieses Gesetzes gestellt.
Am 18. Januar 2011 hat das Verfassungsgericht dem Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz …
Bisher war das alles noch unspektakulär. Ich weiß nicht, warum Sie jetzt schon nervös werden.
Am 18. Januar 2011 hat das Verfassungsgericht dem Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz in wesentlichen Punkten stattgegeben.
Die Entscheidung in der Hauptsache steht noch aus.
Das Gesetz sieht vor, dass neben den unmittelbar am Verfahren Beteiligten, den antragstellenden Fraktionen und der Landesregierung, auch dem Parlament, vertreten durch den Landtagspräsiden
ten, Gelegenheit gegeben wird, sich zum Verfahren zu äußern.
Mit Schreiben vom 21. Dezember 2010 hat der Präsident des Verfassungsgerichtshofs dem Landtag Gelegenheit gegeben, sich bis zum 28. März 2011 zu dem Verfahren zu äußern.
Am vergangenen Mittwoch hat sich erstmalig der Rechtsausschuss mit der Frage der eigenständigen Stellungnahme des Parlaments befasst. In dieser Sitzung haben die Mitglieder der SPD-Fraktion sowie Grüne und Linke darum geworben, dass man diesem Antrag zustimmt. Wir haben das als Union getan. Diesem Anliegen sind wir gefolgt; denn wir sagen: Alles, was der Wahrheitsfindung dient, muss geleistet werden.
Über das Ob einer eigenständigen Stellungnahme des Parlaments wurde also in der Sitzung entschieden. – So weit zum Verfahren.
Meine verehrten Kolleginnen und Kollegen, nun sprechen wir über das Wie. Wie äußert sich das Parlament zu diesem Verfahren?
Bei klarer Parlamentsmehrheit war es in der Vergangenheit Usance, dass der Landtag in der Stellungnahme gegenüber dem Gericht die Auffassung der Mehrheitsfraktionen im Parlament inhaltlich wie rechtlich noch einmal artikuliert und sich im Ergebnis für die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes ausspricht.
Dieser Usance können wir jedoch aufgrund der Ereignisse seit der Klageerhebung nicht mehr beitreten. Wir sind der Auffassung, dass sie nicht mehr Platz greifen kann. Das möchte ich wie folgt begründen:
Wir erinnern uns: Das Gesetz ist – ich wiederhole es – mit knapper Mehrheit entschieden worden –
mit Stimmen der Linken, von denen sich Abgeordnete nachher sogar als verwirrt bezeichnet haben. Sie wussten nicht genau, worüber sie abstimmten.
Das Verfassungsgericht hat im Rahmen eines Normenkontrollverfahrens erstmalig in der Republik den Haushalt im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes gestoppt und dem Antrag entsprochen. Man muss nicht lange Jura studiert haben, um zu wissen, dass für die Entscheidung im einstweiligen Rechtsschutz eine wesentliche Säule ist – selbst wenn es nur ein summarisches Verfahren ist –, wie gegebenenfalls der Ausgang in der Hauptsache sein könnte, also wie begründet der Antrag ist.
Der Finanzminister hat – darüber haben wir heute eine lebhafte Debatte geführt – in den letzten Tagen im Wege der wundersamen Geldvermehrung 1,3 Milliarden € gefunden. Deshalb hat wohl niemand an dieser Stelle einen Zweifel daran, dass
dieser Haushalt so, wie er als Nachtrag verabschiedet wurde, nicht mehr verabschiedet wird.
Wem das immer noch nicht reicht, den weise ich auf die Geschehnisse bei der letzten Rechtsausschusssitzung hin. Da wurde nicht etwa motiviert, man möge sich inhaltlich der Sache annehmen. Mit Genehmigung des Präsidenten darf ich zitieren. Herr Körfges führte aus: „Es gehe um die schwierige Abgrenzung zwischen den Rechten der Verfassungsorgane.“
Als er dann zu Recht sowohl von mir als auch vom Kollegen Orth kritisiert wurde, führte dazu der Kollege Aggelidis aus: Nein, der Landtag müsse seine Rechte wahren, und zwar vor allem angesichts der Gefahr – ich betone: Gefahr –, dass das Gericht möglicherweise in die Haushaltsautonomie des Landtags eingreift. – Hier wird also ganz klar gesagt: Es gilt, in diesem Verfahren das Ziel zu verfolgen, dass das Gericht in dieser Nische nichts zu suchen hat.
Deshalb sehe ich zur Stunde keine Veranlassung und keine Möglichkeit für den Präsidenten dieses Parlaments, eine klare Mehrheit herbeizuführen, wie wir uns zu artikulieren haben. Deshalb haben wir uns zu dem Antrag entschlossen. Wir wollen zum einen noch über das Wie gemeinsam mit Ihnen eine Debatte zu führen, weil es den demokratischen Gepflogenheiten Rechnung trägt und die Mehrheit in dieser Frage in diesem Hause wirklich nicht klar und absehbar ist, und zum anderen erscheint uns Ihre Rechtsauffassung in der Sache sehr bedenklich, wie Sie sich dort artikuliert haben.
Deshalb können wir nur anmahnen: Mäßigen Sie sich gegenüber dem Gericht! Mäßigen wir uns in der Einlassung! Warten wir mit Gelassenheit ab, wie die Gerichte zu diesem Thema entscheiden werden. – Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Frau Ministerpräsidentin, zunächst einmal begrüße ich es, dass Sie sich in die Debatte eingeschaltet haben. Ich dachte schon, heute wäre es ganz wortkarg geworden – so wortkarg, wie sich Ihr Finanzminister heute eingelassen hat. Ich nehme an, Herr Finanzminister, Sie waren heute Morgen gut beraten, als man Ihnen gesagt hat: Sagen Sie möglichst wenig, denn es kann im Zweifel alles gegen Sie verwandt werden.
Ich habe gestern Abend spät noch einmal den Beschluss des Verfassungsgerichts gelesen und kann mir schon vorstellen, dass es zum politischen Ritual
gehört, dass man versucht, eine solche Entscheidung so weit wie möglich herunter zu hängen. Das sei Ihnen auch von Herzen gegönnt. Dazu ist die Situation auch viel zu problematisch.
Selbstverständlich gebietet es der Respekt festzustellen, dass es sich um einen Status quo handelt, der zur Stunde festgehalten wird – nicht mehr und nicht weniger. Aber Sie müssen nicht viele Semester in diesem Fach studieren, um zu wissen, dass es auch für eine einstweilige Verfügung eine gewisse Prognose gibt, wie die Sache gegebenenfalls in der Hauptsache ausgehen wird. Ich bin mir ziemlich sicher, dass diese Prognose bei der Entscheidung des Verfassungsgerichts eine bedeutende Rolle gespielt hat. Das Wort „Demut“ ist bei Ihnen gefallen, Frau Ministerpräsidentin. Ich hätte mir gewünscht, dass Sie diese Form der Prognose heute abgeben.
Aber lassen Sie mich auch einen Blick auf die prozessuale Begleitung durch die Landesregierung werfen. Frau Ministerpräsidentin, Sie sind falsch informiert, wenn Sie sagen, Sie hätten das Verfahren mit größter Demut und keinerlei Überheblichkeit begleitet. Ich empfehle dabei, noch einmal genau hinzuschauen, und will nur zwei Schritte nennen.
Der erste Schritt. Sie haben das Datum zutreffend zitiert, zu dem die Fraktionen von CDU und FDP die Antragsschrift eingereicht haben. Zugegebenermaßen haben nicht nur wir, sondern auch die Medien erwartet, wie das Gericht reagiert. Gibt es schon vor der Erwiderung irgendeine Reaktion? Nein, Sie ist nicht erfolgt.
Warum sie nicht erfolgt ist, beschreibt das Verfassungsgericht auf Seite 14 der Entscheidungsbegründung exakt. Dort heißt es – ich darf zitieren –:
„Ergeht die einstweilige Anordnung nicht, (…) ist konkret zu befürchten, dass zwischenzeitlich unter Inanspruchnahme dieser Bestimmung Kredite in Milliardenhöhe unter Verstoß gegen die oben unter 2. genannten Verfassungsbestimmungen aufgenommen werden.“
„Diese Befürchtung liegt nahe, weil“
jetzt kommt der entscheidende Satz –
„von den Ausgabenermächtigungen des Nachtragshaushaltsgesetzes 2010 trotz des anhängigen verfassungsgerichtlichen Verfahrens bereits innerhalb weniger Tage umfänglich Gebrauch gemacht worden ist (…).“
Hier geht es um das Wort „trotz“.
Mit anderen Worten: Das Verfassungsgericht hat dem Verfassungsorgan Landesregierung zugetraut, dass es weiß, was ein Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz ist, nämlich dass auch Sie unter Hinzuziehung juristischer Hilfe – das ist in den letzten Tagen zugegebenermaßen etwas kläglich ausgefallen – erkennen, welche Bedeutung ein solches Verfahren hat, und Sie so viel Verfassungstreue haben, dass es des Hinweises des Verfassungsgerichts nicht bedürfe, sondern Sie gesagt hätten: Das nehmen wir zur Kenntnis. Wir bewahren den Status quo selbstverständlich von uns aus. – Deshalb schreibt Ihnen das Gericht das jetzt expressis verbis ins Stammbuch.
Der blanke Hochmut.
Ich war zugegebenermaßen auch zum ersten Mal in meiner Funktion damit betraut und habe mit Spannung die Erwiderung der Landesregierung erwartet. Aber der Aufmacher, der lautete, dass das Rechtsschutzbedürfnis erschöpft sei, weil Sie das Geld bereits ausgegeben hätten, schlägt dem Fass den Boden aus.
Der Rechtsunkundige muss sich das in etwa so vorstellen, als wenn er eine Abrissverfügung seiner Kommune bekommt mit einer Frist von sechs Wochen. Auf seinen Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz hin, um den Status quo aufrechtzuerhalten, schreibt die Kommune: Er soll sich nicht so anstellen. Wir haben die Bude gestern abgerissen.
Das sind Demut und Hochmut zusammen.
Es bedarf sicher der politischen Nachbetrachtung. Ich kann, wie gesagt, das politische Ritual verstehen – das sei Ihnen zugestanden –, dass Sie versuchen, diesen Beschluss des Verfassungsgerichts tiefer zu hängen. Ich bin – Gott sei Dank – nicht in der Situation und werde es wahrscheinlich auch nie sein, Sie zu beraten. Aber hätte ich Sie heute beraten, hätte ich das etwas anders gemacht.
Ein Name steht heute im Raum, der einen solchen Klang hat, dass man ihn fast schon einzementieren muss, nämlich der Name Ihres Amtsvorgängers Helmut Linssen. Dem wäre das niemals passiert.
Sie können noch so bölken; ich werde trotzdem die Ruhe bewahren.
Ich will das gar nicht kleinreden. Auch wir haben Haushalte vorgelegt, die mit der Verfassung nicht deckungsgleich waren
und haben selbstverständlich den Urteilsspruch anerkannt.
Aber mir ging es um die Feststellung, wie diese Landesregierung in diesem Verfahren, das in der Republik … Das war das Unkluge. Wenn so etwas einzigartig in der Republik ist, wie Herr Dr. Papke das eben dargestellt hat, …
Ich hätte mir gewünscht, dass Sie eben so gezetert hätten, als Ihr potenzieller oder virtueller Mitkoalitionspartner hier gesagt hat, CDU und FDP wollten gar kein Recht suchen, sondern nur das Parlament stören.
Verfassungsbruch ist da implizit.
Meine Damen und Herren, ich kann nur dringend dazu auffordern und ermahnen: Uns geht es darum – Herr Dr. Papke hat das eben sorgfältig herausgearbeitet –, dass der Politikentwurf, der jetzt erstmals ein Ausrufezeichen erhalten hat bzw. dem durch das Gericht ein Anhalten verordnet wurde, gescheitert ist.
Ich bin mir ziemlich sicher, dass das Wort von der präventiven Finanzpolitik, wie diese Schuldenorgie zurzeit genannt wird, gute Chancen hat, zum Unwort des Jahres 2011 zu werden. Ich kann nur sagen: Nehmen Sie das ernst, was das Gericht gesagt hat, selbst wenn die politische Debatte Ihnen vielleicht im Moment vorschreibt, das alles kleinzureden und niedrigzuhängen.
Ich sage insbesondere an die Adresse der Grünen: Verschuldung ist dauerhaft das Krebsgeschwür der heutigen Zeit.
Der Satz „Geld stinkt nicht“ hat mit der Verschuldenspolitik dieser Zeit einen völlig neuen Klang bekommen. Ich kann nur alle politisch Handelnden ermahnen – es geht jetzt nicht nur darum, die Schelte an die Landesregierung zu richten – und sie auffordern – das sage ich auch an unsere Adresse im Rückblick auf die früheren Jahre –:
Wir alle sind nur für ein bestimmtes Zeitfenster gewählt.
Wir alle haben nur eine bestimmte Zeit der politischen Verantwortung. Aber sie darf keinesfalls dafür genutzt werden, in dieser Zeit alles zu unternehmen, um Machterhalt zu sichern,
um mit Blick auf die Zukunft zu sagen: Was dahinter kommt, das bleibt.
Herr Priggen – er ist leider im Moment nicht im Raum –, ich habe sehr genau gehört, wie nachhaltig die Grünen in die Haushaltsdebatte eingestiegen sind. Man kann sich allein überlegen, welche Verschuldung unter Rot-Grün in den Jahren vor 2005 zusammengetragen wurde und dass sie jetzt nahtlos fortgeführt werden soll.
An die Adresse der Grünen sage ich: Wenn Sie auch nur ein Fingernagel dessen, was Sie zugegebenermaßen bewährt und richtig in Umweltpolitik investiert haben, in Volkswirtschaft und Finanzpolitik investiert hätten – Nachhaltigkeit ist Ihr großes Stichwort –, ginge es heute diesem Land bedeutend besser. Handeln Sie danach! – Herzlichen Dank.
Ich mache es auch recht kurz, Herr Minister. Sind Sie ernsthaft der Auffassung, dass das Wahlergebnis, das die Sozialdemokratie bei der letzten Landtagswahl hier in Nordrhein-Westfalen errungen hat, das wiedergibt, was Sie gerade hier erzählen?