Günter Garbrecht

Sitzungen

15/4 15/9 15/11 15/13 15/14 15/16 15/23 15/25 15/34 15/46

Letzte Beiträge

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In den letzten Wochen stand die Würde der Arbeit, die sich auch in der Bezahlung widerspiegelt, im Fokus der politischen Diskussion. Den Lackmustest, dass das auch für Arbeitslose gilt, haben Sie weder in Ihren Presseerklärungen noch in den Einlassungen hier heute bestanden, meine Damen und Herren.
Ob im Übrigen die Beschlüsse der Union zur Lohnuntergrenze auch diesem Postulat der Würde entsprechen, da haben nicht nur wir Zweifel, sondern die Zweifel mehren sich, wenn man in die Presse schaut.
Ich will nur die „Rheinische Post“ zitieren – ich glaube, ein sozialdemokratischen Tendenzen eher unverdächtiges Blatt –, in der festgestellt worden ist: „So sieht eine raffinierte Parteitagsstrategie aus, nicht aber eine richtungsweisende Ordnungspolitik.“
Und Ordnungspolitik, meine Damen und Herren, ist der Punkt, der sich insbesondere gegen den Antragsteller richtet. Die FDP müsste doch eher Bedenken äußern angesichts eines massiven Mitnahme- und Verzerrungseffekts zugunsten eines Großkonzerns, der übrigens im letzten Quartal einen zweistelligen Millionengewinn eingestrichen hat. An ordnungspolitischer Klarheit kann man von der FDP jedoch nicht viel mehr erwarten.
Sowohl wir, die Sozialdemokraten, die die Aktuelle Viertelstunde seinerzeit beantragt haben, als auch die Landesregierung – das war aus den Ausführungen des Ministers im Ausschuss auch klar erkennbar – stellen kein arbeitsmarktpolitisches Instrument infrage. Das macht im Übrigen Schwarz-Gelb auf Bundesebene mit der Reform der arbeitsmarktpolitischen Instrumente.
Dieser Gesetzentwurf ist deswegen zu Recht auf den Widerstand aller Bundesländer gestoßen und befindet sich im Vermittlungsausschussverfahren. Also einigen wir uns darauf: Der Tenor, den der Eilantrag wiedergibt, richtet sich gegen Sie, aber nicht gegen uns.
Bei den betrieblichen Praktika, zu denen wir stehen, war immer auch Missbrauch in der Diskussion. 2007 hat die Bundesregierung – Franz Müntefering war damals zuständiger Bundesarbeitsminister – erklärt, sie werde alles tun, um den möglichen Missbrauch zu verhindern. Es gab von Anfang an Medienberichte in dieser Frage. Auch deshalb ist zum Beispiel 2008 im Gesetzgebungsverfahren die Grenze von zwölf auf vier Wochen, die derzeit gültig ist, heruntergefahren worden.
Jetzt will ich etwas zur Praxis der Jobcenter sagen: Die Jobcenter prüfen, ob ein Praktikum, insbesondere bei einer Eignungsfeststellung, um die es insbesondere bei Amazon geht, notwendig ist, und sie schließen solche Erprobungszeiträume aus, wenn der Verdacht besteht, dass der Arbeitgeber diese nur durchführen will, um Kosten zu sparen. In der Regel werden solche Maßnahmen von den Jobcentern auf einen Zeitraum von zwei bis drei Tagen begrenzt. Das ist jedenfalls die Praxis in Deutschland. Dieses Verfahren ist von uns nicht zu beanstanden.
Bei den Vermittlungen im angesprochenen Fall geht es aber nicht um betriebliche Trainings- oder Qualifizierungsmaßnahmen, sondern eindeutig um sogenannte Eignungsfeststellungsmaßnahmen, die einen Zeitraum, wie er bei Amazon in Rede steht, nicht rechtfertigen.
Darüber hinaus ist dieses Instrument nach dem Wortlaut des Gesetzes – § 46 SGB III wurde schon mehrfach zitiert – ein individuelles, das höchstens auf Gruppenmaßnahmen beschränkt ist. Wir stellen
fest, dass Vermittlungen in einer solchen Größenordnung eine neue Qualität darstellen.
Deswegen muss es eine Abgrenzung zwischen sogenannten Eignungsfeststellungsmaßnahmen und betrieblichen Qualifizierungsmaßnahmen geben.
Bei diesen Feststellungen muss auch die Anzahl der Vermittlungen pro Arbeitgeber berücksichtigt werden, und die Praktikumszeit darf die tariflich vorgesehene Einarbeitungszeit, die für eine solche Tätigkeit normiert ist, nicht wesentlich überschreiten.
Bei Übernahme in ein Beschäftigungsverhältnis muss in Abhängigkeit davon, ob dauerhaft oder befristet eingestellt wird, auch die Frage geklärt werden, ob diese Einarbeitungszeit nachträglich tariflich ordentlich entgolten wird. Dabei müssen wir individuelle Hemmnisse, die in der Person des Betroffenen liegen, berücksichtigen.
Das ist bisher bei der Agentur und den Jobcentern keine gängige Verfahrenspraxis, die wir jedoch einfordern.
Man könnte über Amazon noch viel reden. Das ist kein Arbeitgeber, der für eine mitarbeiterorientierte Unternehmensführung, um es ganz zurückhaltend zu sagen, preisverdächtig ist. Wir werden auch im Ausschuss weiterhin darüber Aufklärung verlangen, ob es um eine ungerechtfertigte Lohnsubvention in einer Höhe von fast 1 Million € geht. Wir wollen auch der Frage nachgehen, in welcher Höhe dem Steuerzahler Kosten erspart geblieben wären, wenn die Menschen früher aus dem Leistungsbezug ausgeschieden wären.
Wir setzen – das ist meine Schlussbemerkung – auf die Zusage des Ministers, dem Ausschuss über diese Sachverhalte zu berichten. Sie können gewiss sein, dass wir diese Frage im Ausschuss thematisieren werden.
Letzte Bemerkung zum Entschließungsantrag der Linken: Wir hätten ihn gern in den Ausschuss überwiesen. Das ist wegen der Systematik bei einem Eilantrag nicht möglich. Von daher werden wir auch den Entschließungsantrag ablehnen, weil wir mit dem Forderungskatalog nicht übereinstimmen. – Herzlichen Dank.
Herr Minister, nach Informationen will das Unternehmen nun die zentrale Arbeitsvermittlung der BA in Nürnberg in Anspruch nehmen mit dem Ziel, Tausende von spanischen Arbeitnehmern für ihr Unternehmen zu rekrutieren. Können Sie diese Information bestätigen, und gehen Sie dabei davon aus, dass die spanischen Arbeitnehmer hier auch 14 Tage zur Probe arbeiten?
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst einmal weise ich im Namen der SPD-Fraktion den irreführenden Titel der Fraktion Die Linken ganz entschieden zurück. In dem Titel heißt es, die Landesregierung forderte praktisch zu einer betroffenenfeindlichen Ausführung des § 22 des SGB II auf.
Die Landesregierung organisiert in enger Abstimmung mit den Kommunen, mit ihren Verbänden eine rechtskonforme, den Menschen zugewandte Bewilligung von Miet- und Heizkosten in NRW. Von daher entspricht die Regelung, die die Landesregierung mit der Arbeitshilfe den Kommunen an die Hand gegeben hat, dieser Entschließung des Landtags, die auch im Antrag angesprochen worden ist.
Das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales wie auch vorher das MAGS hat mit der Arbeitshilfe genau diesen dialogischen Prozess beschritten und schreibt ihn auch ständig fort. Diese Fortschreibung ergibt sich im Übrigen aus dem unbestimmten Rechtsbegriff der Angemessenheit. Es ist oft die Vielzahl von Gerichtsverfahren vor den Sozialgerichten beklagt worden. Leider ist es so, dass mit der Zahl der unbestimmten Rechtsbegriffe natürlich auch die Rechtsauseinandersetzungen steigen. Aber genau das sichert auf der einen Seite die Rechte der Betroffenen, zum anderen wird durch Richterrecht im Prinzip dieser unbestimmte Rechtsbegriff konkretisiert.
Das kann man beklagen, aber ich glaube, es schafft auf der anderen Seite ein Stück Rechtssicherheit für die Betroffenen, weil wir, zumindest die Fraktion der SPD und die Fraktion der Grünen, der möglichen Einschränkung des Rechtsweges immer entschieden entgegengetreten sind.
Das heißt, die Arbeitshilfe ist nicht in Beton gegossen, sondern wird in diesem Prozess weiterentwickelt. Neben diesen Hinweisen aus der Rechtsprechung gibt es auch noch Hinweise aus der kommunalen Praxis, die angewandt werden.
Das Weisungsrecht des Landes, das es in dieser Frage gibt, wird im Sinne einer solchen Kooperation wahrgenommen.
Nun zu den drei Forderungen. Nur daran will ich mich aufhalten, Frau Dr. Butterwegge. Ich will mich mal von der letzten Forderung her entwickeln und das abarbeiten.
Erste Bemerkung. Von der Satzungsermächtigung wird das Land keinen Gebrauch machen. Dies hat der Minister namens der Landesregierung sowohl hier im Plenum als auch im Ausschuss mehrfach erklärt. Dazu bedarf es nicht noch einmal Ihrer Aufforderung.
Zweite Bemerkung. Die Forderung nach Festlegung einer Mindestquadratmeterzahl widerspricht der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts. Die Angemessenheit ergibt sich immer aus der Höchst
grenze der Quadratmeterzahl mit dem angemessenen Mietzinspreis. Auch das ist in der Produktmethode durch das Bundessozialgericht hinreichend festgeschrieben, findet in der Arbeitshilfe seinen Niederschlag und ist Rechtspraxis in NordrheinWestfalen.
Dritte Bemerkung. Ich empfehle immer, die Urteilsbegründung auch ganz zu lesen, wenn man sich in einem Antrag auf ein Bundessozialgerichtsurteil bezieht. Im Übrigen verweise ich in diesem Zusammenhang auf die Randziffer 16 des Urteils des Bundessozialgerichts. Über die zugrundeliegende Mindestquadratmeterzahl oder Höchstquadratmeterzahl hat das Bundessozialgericht in diesem besagten Rechtsstreit, wo im Prinzip das Begehren eines Zweipersonenhaushalts von 60 auf 62 m2 geltend gemacht worden ist, ausgeführt, dass die Regelungen aus 2002 Maßstab für NRW sind.
Meine Damen und Herren, ich habe in der Kürze versucht, Ihnen klarzumachen, dass Ihr Anliegen keine Grundlage hat, der Rechtsprechung weder des Landessozialgerichts noch des Bundessozialgerichts in irgendeiner Weise entspricht und die Aufforderung an die Kommunen sowieso nicht ergeht. Von daher ist im Prinzip Ihr Antrag gegenstandslos.
Sie beantragen natürlich eine Überweisung in den Ausschuss. Diesem Überweisungsbegehren der antragstellenden Fraktion entsprechen wir natürlich, wenn auch nicht mit überschwänglicher Freude. – Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich will beim letzten Appell anfangen, Herr Kollege. Ich sehe hier keine Medien. Es mag der Gestaltung der Tagesordnung und den
Zwängen unterliegen, dass wir dieses Thema heute hier zu später Stunde debattieren. Dennoch ist dieses Thema wichtig. Ich sage unumwunden: Ich danke auch der CDU-Fraktion für diese Initiative.
Ich fange einmal damit an: Es geht immer darum, mit guten Beispielen voranzugehen. Hat denn jeder seinen Organspende-Ausweis auch bei sich? Ich meine, mit einem guten Beispiel voranzugehen, ist gerade bei diesem Thema sehr wichtig.
In der letzten Legislaturperiode hat die SPD diese Diskussion angestoßen. Nicht zuletzt aufgrund unseres Anstoßes – da will ich Sie korrigieren, jedenfalls die Aussagen in dem Antragstext –, und der folgenden Diskussion ist es bei der Verabschiedung des Krankenhausgestaltungsgesetzes einvernehmlich zu einer Änderung des Transplantationsausführungsgesetzes Nordrhein-Westfalen gekommen,
meine Damen und Herren.
An dieser Stelle möchte ich gerne Ihre Erinnerung auffrischen: Es war mitnichten die Initiative der damaligen schwarz-gelben Landesregierung in dieser Frage. Wenn Sie meinen Ausführungen nicht glauben, gucken Sie einfach noch einmal in das Protokoll auch der Ausschussberatung zu dem jeweiligen Thema! Sei es drum. Es geht hier nicht um Urheberrechte,
sondern es geht darum, das Thema Organspende voranzubringen.
Ich sage eindeutig: Die SPD-Fraktion unterstützt alle Aktivitäten nachhaltig, die dazu führen, dass wir die Anzahl der Organspenden gerade in NordrheinWestfalen erhöhen. Wenn ich an das letzte Jahr zurückdenke, so hat insbesondere die Lebendspende unseres Fraktionsvorsitzenden im Deutschen Bundestag, Frank-Walter Steinmeier, dem Thema Organspende eine ganz andere Aktualität und Durchschlagskraft gegeben, als wir es heute mit der Beratung im nordrhein-westfälischen Landtag schaffen.
Von daher hat die Lebendspende von Frank-Walter Steinmeier noch einmal die öffentliche Diskussion über die Frage Organspende angestoßen und neu eröffnet. Jetzt gilt es auch, diese Chance aufzugreifen und die Weichen politisch und gesellschaftlich richtigzustellen, denn wir haben – das stellt der Antrag richtig dar – immer noch ein Missverhältnis zwischen dem Bedarf an Spenderorganen und dem Spendenaufkommen insgesamt.
Ich will auf die Situation nicht weiter eingehen. Sie ist hinreichend beschrieben, wobei die Ministerin sicherlich gleich auf die aktuellen Zahlen, Entwicklungen in Nordrhein-Westfalen eingehen wird. Ich glaube, da bedarf es einer gewissen Korrektur. Unterm Strich bleibt die Feststellung richtig – das muss in der Politik dazu führen, alles zu unternehmen –: 12.000 Menschen warten auf ein Spenderorgan. Es ist so, dass fast über 1.000 Menschen aufgrund der
Nichtverfügbarkeit eines Spenderorgans versterben. Das nimmt uns auch in die Pflicht.
Ich möchte einen Vergleich wagen. Ich weiß, Vergleiche sind immer schwierig. Es geht um – ich blicke zurück – das Thema „Nichtraucherschutz“; wir werden diese Frage irgendwann auch hier noch einmal aufgreifen. Da ging es darum, dass 3.000 Menschen aufgrund des Passivrauchens jährlich versterben. Wir haben uns der Sache sehr intensiv angenommen. Aber tausend Menschen versterben auch aufgrund des Mangels an Organspenden. Ich würde mir wünschen, dass ein Drittel der Energie, der Aufmerksamkeit, die für den Nichtraucherschutz in der Gesellschaft freigesetzt wird, auch bei diesem Thema freigesetzt würde, meine Damen und Herren. Das würde uns sicherlich weiterbringen.
Nun ist es so, dass das Spenderaufkommen in Nordrhein-Westfalen geringfügig angestiegen ist. Wir haben uns vom Schlusslicht in die Mitte vorgearbeitet, aber Spitze im Vergleich zu anderen europäischen Ländern, aber auch zu anderen Bundesländern sind wir nicht. Von daher geht es darum, das Spenderaufkommen zu erhöhen. Ich glaube, dass die Frage, ob die derzeit geltende Zustimmungsregelung ausreicht, dazu geführt hat, dass viele, der Ethikrat, aber auch der Deutsche Ärztetag, gesagt haben: Wir müssen zu einer Widerspruchslösung kommen. Ich erinnere daran.
Wir haben diese Blockade dadurch aufgelöst, dass sowohl Frank-Walter Steinmeier
als auch der Fraktionsvorsitzende der CDU, Herr Kauder, jetzt von einer Entscheidungslösung reden. Ich glaube, diese Entscheidungslösung würde uns auch weiterbringen. Ich habe nachgeschaut: In den früheren Beratungen hat die damalige Abgeordnete Steffens
und heutige Gesundheitsministerin diesen Weg schon vorgeschlagen. Sie hat das leider damals nicht mit der Begrifflichkeit Entscheidungslösung verbunden. Von daher, Frau Ministerin, gebührt Herrn Steinmeier und Herrn Kauder das Geburtsrecht, wobei ich glaube, dass wir mit dieser Entscheidungslösung weiterkommen. Ich stimme zu, dass der Antrag an den Ausschuss überwiesen wird. Die Ausschussberatung ist der Sache angemessen. Die Menschen, insbesondere die Menschen, die auf ein Spenderorgan warten, erwarten, dass wir hier zu einer fraktionsübergreifenden vernünftigen Lösung für Nordrhein-Westfalen kommen. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit und für den Langmut der Präsidentin.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es geht hier nicht nur um Ein
ladungen. Vielmehr geht es darum, dass der Landtag auch in neuen Legislaturperioden die Beschlusslagen früherer Landtage verfolgt. Schließlich gab es hier stets Konsens darüber, dass wir einen Nationalpark Senne wollen. Das, was Sie hier heute geboten haben, stand nicht in der Tradition früherer Landtagsentschließungen, sondern markiert den Anfang einer Rolle rückwärts.
Fragen kann man immer stellen. Aber Sie stellen sie in einem bestimmten Ton und Duktus. Natürlich gibt es in der CDU in der Region unterschiedliche Vorstellungen. Mich wundert schon, dass diese unterschiedlichen Vorstellungen der CDU innerhalb der Region hier zum Mehrheitsthema der CDULandtagsfraktion werden.
Also, meine Damen und Herren, gegenüber anderen Regionen, die ein solches Projekt Nationalpark wie in der Eifel mit Vehemenz verfolgen – Stichwort „Siebengebirge“ –, muss man die Konversion, den Abzug der Briten wirklich als historische Chance für die Verwirklichung des Nationalparks Senne nutzen. Wir möchten Sie bitten und fordern Sie auf, in der Beschlusslage des Parlaments zu bleiben, alle Fragen, die kritisch sind, zu klären, aber an diesem Ziel festzuhalten. Dass es hier im Parlament keine lippischen Christdemokraten mehr gibt, hat wahrscheinlich auch etwas mit der Politik zu tun, die Sie hier vertreten.
Und wenn Sie so weitermachen, werden Sie in der Region noch weiter an Bedeutung verlieren. Also kehren Sie um zu den Beschlüssen, die wir hier einvernehmlich im Parlament gefasst haben! Sie fallen auch dem jetzigen Landtagspräsidenten und Vorgänger von Herrn Remmel im Amt mit seinen erbrachten Bemühungen ein Stück weit in den Rücken.
Kommen Sie also ein bisschen zurück auf den Weg der Vernunft und des Dialoges! Halten wir gemeinsam am Ziel der Schaffung eines Nationalparks Senne fest! – Danke schön.
Herr Kollege Post, ich muss an den Anfang Ihrer Ausführungen zurückkommen. Ihnen scheint entgangen zu sein, als Sie die Forderungen der SPD-Bundestagsfraktion für das Vermittlungsausschussverfahren angesprochen haben – das betrifft die Forderung bezüglich der Infrastrukturleistungen –, dass Ihr ehemaliger Minister Karl-Josef Laumann die gleichen Forderungen in der letzten Legislaturperiode schon erhoben hat.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich will mit der schlechten Nachricht anfangen. Heute war der Abschluss des Vermittlungsausschussverfahrens, das Herr Kolle
ge Post zuletzt angesprochen hat. Es hat zehn Monate gedauert. Was meinen Sie, mit welchem Ergebnis wir heute dastehen? Der Bund lehnt jede weitere Beteiligung an der Erhöhung der Kosten der Unterkunft ab. Es bleibt bei der Absenkung. Das ist die Realität, mit der wir uns auseinanderzusetzen haben.
Ich soll lauter reden? – Ich soll leiser reden. Okay. Es sind so wenige im Raum. Ich fange nicht noch mal von vorne an.
Ihre Bereitschaft, die Resolution am 29. mitzutragen, muss natürlich auch Konsequenzen haben. Da bin ich noch mal bei dem Beispiel von gestern. Auch Sie haben eine Verantwortung für dieses Land, die nicht aufhört, wenn Sie diesen Plenarsaal verlassen, sondern Sie haben auch die Aufgabe und die Pflicht, bei Ihren Parteikollegen, bei Ihren Bundestagsabgeordneten, die aus Nordrhein-Westfalen kommen, in Ihrer Partei auf der Bundesebene dafür zu sorgen, dass die Beschlüsse, die wir im nordrhein-westfälischen Landtag gemeinsam fassen, in Berlin nicht nur zur Kenntnis genommen, sondern auch in die Realität umgesetzt werden. Das ist Ihre Aufgabe.
Das jetzige Vermittlungsverfahren haben Sie auch hinreichend verzögert, um hinter den Wahltermin zu kommen. Zehn Monate ist schon eine lange Dauer für ein solches Vermittlungsverfahren. Sie haben aufgrund des Wahltermins in Nordrhein-Westfalen im Prinzip sechs Monate lang nicht getagt. Sie kommen nicht so aus der Nummer heraus. Es reicht nicht, sich an dem Antrag der Linken abzuarbeiten. Sie müssen auch eigene Beiträge leisten, Herr Kollege Post. Dazu will ich Sie an dieser Stelle noch einmal ganz ausdrücklich auffordern.
Beide Anträge beziehen sich auf zwei Sachverhalte, nämlich auf die Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft und auf das laufende Gesetzgebungsverfahren zu Artikel 22.
Das Vermittlungsausschussverfahren ist in der jetzigen Phase gescheitert. Es gibt aber ein weiteres Verfahren. Das sage ich Ihnen auch gleich. Die Änderung des Sozialgesetzbuches II im laufenden Verfahren wird nicht zum 1. Januar nächsten Jahres in Kraft treten. Das ist so sicher wie das Amen in der Kirche. Ihr eigener Parlamentspräsident in Berlin, Herr Lammert, kritisiert schon das Gesetzgebungsverfahren, weil es dem Parlament überhaupt keine Zeit zur Beratung gibt. Die Änderungen in diesem Verfahren folgen mit einer solchen Geschwindigkeit, dass ihnen weder von Parlamentariern noch von den beteiligten Ministerien der Bundesländer nachzukommen ist. Das will ich Ihnen einmal ganz deutlich sagen. Von daher gebe ich Herrn Lammert in dieser Frage recht. Es beschäftigt uns Jahre, bestimmte Dinge durchzuführen. Wir haben sechs
Jahre Erfahrung mit einem beschleunigten Gesetzgebungsverfahren gesammelt.
In diesem Gesetzgebungsverfahren reden wir über andere Möglichkeiten der Bundesländer. Dieses Verfahren ist zustimmungspflichtig. Von daher sind die Kosten der Unterkunft von den regierungstragenden Fraktionen in das zukünftige Vermittlungsverfahren wieder einzubringen. Das ist nämlich zustimmungspflichtig. Das kann nicht mit der Kanzlermehrheit in Berlin zurückgewiesen werden. Von daher werden wir diese Frage lösen. Wir nehmen zur Kenntnis, dass Ihr Beitrag in dieser Frage bisher sehr eingeschränkt ist.
Derzeit haben wir über das Gesetzgebungsverfahren hinaus folgenden Tatbestand zu konstatieren: Die Eingliederungsmittel, also die Mittel für Bildungsmaßnahmen, die Mittel, um Menschen überhaupt wieder eine Perspektive zu geben, werden radikal um über 300 Millionen Euro in NordrheinWestfalen gekürzt. – Mit Ihren Beschlüssen in Berlin schaffen Sie weniger Perspektiven für die Menschen. Das muss einmal ganz deutlich gesagt werden. Diese Verantwortung tragen Sie. Wir haben das mehrfach diskutiert. Von daher muss ich das an dieser Stelle nicht noch einmal ausführen.
Die Belastung der Kommunen hängt damit zusammen, dass wir die Kosten für diejenigen, die aufstockende Leistungen erhalten, überwiegend zu tragen haben. Das betrifft all diejenigen, die Erwerbseinkommen haben und Leistungen nach dem SGB II beziehen.
Von daher enthält der Entschließungsantrag von Rot-Grün den Vorschlag, im Vermittlungsverfahren zu überlegen, ob eine höhere quotale Beteiligung erfolgt oder der Bund die Kosten für diesen Personenkreis zu 100 % zu übernehmen hat. Dann hört man damit auf, diese Menschen nicht mehr als arbeitslos zu zählen, obwohl sie noch hilfe- und unterstützungsbedürftig sind. Dann wird es vielleicht auch mehr Mittel dafür geben, damit diese Menschen ein existenzsicherndes Einkommen erhalten. Über die Frage des Mindestlohns haben wir oft genug diskutiert.
Lassen Sie mich noch einen Punkt zur Frage der Pauschalierung nennen. Pauschalierung ist kein Weg. Sie gehen ihn im Übrigen auch, um die Zahl der Widerspruchsverfahren und Verfahren vor den Sozialgerichten einzudämmen. Ich erinnere Sie von der Union und der FDP an die Debatten, die wir mit der früheren Justizministerin über die Einschränkung des Rechtsweges geführt haben. Wir gehen ausdrücklich einen anderen Weg. Wir wollen eine Rechtsberatung. Auch deswegen haben wir die Förderung der Arbeitslosenberatungsstellen in diesem Land wieder aufgenommen.
Die Pauschalierung ist zunächst einmal ein Verstoß gegen Geist und Grundsatz des Bundesverfas
sungsgerichts, nämlich gegen die Prüfung und Gewährung von Leistungen im Einzelfall. Von daher wird es in Nordrhein-Westfalen keine Ermöglichung der Pauschalierung geben.
Im Sozialrecht und im SGB II haben wir eine Vielzahl von unbestimmten Rechtsbegriffen. Ich hätte mir gewünscht, wir hätten mehr klar formulierte Rechtsansprüche. Damit müssen wir aber auch in anderen Sozialgesetzbüchern leben. Diese unbestimmten Rechtsbegriffe werden aber durch Urteile der zuständigen Sozialgerichte gefüllt. Einige beklagen, dass es eine zu hohe Zahl von Verfahren gibt. Bei unbestimmten Rechtsbegriffen ist das üblich. Durch die Sozialgerichte gibt es eine Rechtsetzung, die auch bestimmend für die Leistungsgewährung ist. Wer die Prüfung im Einzelfall will, muss sich im Prinzip auch ein Stück weit auf dieses Verfahren einlassen.
Wir wollen eine Gewährung von Leistungen, die den Menschen zugewandt und rechtskonform ist. Wir haben neue Herausforderungen. Diese neuen Herausforderungen muss man beschreiben. Sie sind im Übrigen auch gestern beschrieben worden. Darauf will ich noch kurz eingehen.
Wir haben es in Nordrhein-Westfalen mit einer Privatisierung großer Mietwohnungsbestände zu tun. Dazu haben Sie einen entscheidenden Beitrag geleistet. Das ist in der Tat so. Das war auch ein Anlass für die Einsetzung der Enquetekommission. Herr Minister Voigtsberger hat gestern vorgetragen, welche Maßnahmen eigentlich erforderlich sind. Ich wiederhole sie noch einmal, weil sie in dieser Debatte vielleicht untergegangen sind und die Verbindung zu diesem Bereich nicht gesehen wurde. Ich nenne die wohnungsaufsichtsrechtlichen Instrumente wie die Pflicht zur Instandhaltung und die Anordnungsbefugnis zur Nachholung notwendiger Instandhaltungsmaßnahmen und so weiter. Als Ultima Ratio kommt die Möglichkeit hinzu, Wohnraum für unbewohnbar zu erklären.
Es geht darum, diese Instrumente noch einmal zu schärfen und in diesem Zusammenhang in den Blick zu nehmen, weil man diese Problemlagen natürlich nicht mit dem SGB II lösen kann.
Ich will einen weiteren Hinweis geben, weil ich glaube, dass er an dieser Stelle angebracht ist. Es gibt aus anderen Bundesländern Hinweise, dass es bei den bewilligten Leistungen für SGB-IIBezieher auch Fälle von Mietwucher gibt.
In Hamburg ganz konkret. In Nordrhein-Westfalen ist dies bisher noch nicht bekannt geworden. Aber ich bitte die Landesregierung und das zuständige Ministerium, dieser Frage insbesondere bei den Arbeitshilfen noch einmal nachzugehen, weil ich glau
be, dass wir dies auch in Nordrhein-Westfalen angehen müssen.
Ich könnte mich natürlich an einigen Formulierungen Ihres Entschließungsantrages abarbeiten; das will ich aber ausdrücklich nicht tun. Eine ganze Reihe von Aussagen tragen wir nicht. Deswegen haben wir auch einen eigenen Entschließungsantrag vorgelegt. Dem bitte ich in diesem Plenum zuzustimmen. – Danke schön.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Versuchung der Oppositionsfraktionen, einzelne Aspekte aus der Koalitionsvereinbarung von Rot-Grün hier im Plenum des Landtages, verbunden mit ihrem politischen Kalkül, zu thematisieren, ist groß. Vor allem dann, wenn dieses Vorhaben, über das wir reden, in der Region breit unterstützt wird, ist die Versuchung fast unbändig.
Deswegen stellen Sie auch heute diesen Antrag. Sie wollen ein Stückchen weit den Versuch unternehmen, die regierungstragenden Fraktionen hier vorzuführen. Ein untrügliches Indiz für diese Vermutung ist allein die Tatsache, dass Sie mit diesem Antrag nicht den parlamentarischen Weg der weiteren Beratung in den Ausschüssen gehen, sondern hier die direkte Abstimmung fordern.
Dann will ich noch ein deutliches Wort zu den Kolleginnen und Kollegen auch der anderen Fraktionen aus Ostwestfalen sagen: Mit Ihren Aktivitäten und Ihrem heutigen Begehren verlassen Sie wegen ei
nes vermeintlich kurzfristigen politischen Vorteils die gemeinsame Linie, die wir in der Region vereinbart haben; das muss ich Ihnen einfach vorhalten.
Mit Pressekonferenzen, -mitteilungen und Anträgen wie diesem bringen Sie die Sache kein Jota voran.
Ein Sprichwort sagt: Wenn einer mit dem Finger auf andere zeigt, zeigen drei Finger auf ihn selbst zurück. – Und auf die Finger, die hier als Synonym für die Aufgaben und die eigenen Anforderungen stehen, komme ich gleich noch einmal zurück.
Die Sicherstellung hausärztlicher medizinischer Versorgung ist nicht nur in Ostwestfalen-Lippe ein Thema. Dies trifft zukünftig viele – vor allem ländliche – Regionen, aber auch Großstädte und insbesondere die Stadtteile, die über geringe Einkommen verfügen.
Die Gesundheitsministerin hat mit Datum vom 29. Oktober alle Abgeordneten dieses Hauses über die insgesamt 94 Kommunen informiert, in denen eine Gefährdung der hausärztlichen Versorgung droht oder mittelfristig zu erwarten ist. Darauf haben Vorredner schon verwiesen. Diese Liste wird in den nächsten Jahren sicherlich länger.
Auch das Landesprogramm – dieses wurde bereits angesprochen – zur Ansiedlung von Hausärzten – es wurde vom damaligen Gesundheitsminister initiiert – wird von der derzeitigen Landesregierung fortgesetzt. Ein solches Programm ist jedoch nicht ausreichend, um die medizinische Versorgung im nächsten Jahrzehnt sicherzustellen. Es zeichnet sich schon heute eine potenzielle dramatische Unterversorgung bei den Allgemeinmedizinern und in fast allen pflegerischen, nichtärztlichen Gesundheitsberufen ab.
Insbesondere die Entschließung der Koalitionsfraktionen macht deutlich, dass es nicht nur um die ärztliche, sondern um die medizinische Versorgung insgesamt geht. Was nützt ein Arzt in einem Krankenhaus, in dem es keinen Pfleger gibt? Was nützt ein Hausarzt, der keine Sprechstundenhilfe hat? – Also, man muss diese Bereiche zusammen sehen; wir haben versucht, das in unserer Entschließung deutlich zu machen.
Hinsichtlich der nichtärztlichen Gesundheitsberufe möchte ich insbesondere Sie, meine Damen und Herren der Fraktionen, die in der letzten Periode Regierungsverantwortung getragen haben, noch einmal auf die vielen Initiativen hinweisen, die von uns, von Rot-Grün, in Anmahnung dessen, dass wir insbesondere in der Frage der pflegerischen Versorgung auf einen Notstand zusteuern, ausgegangen sind. Auch hier haben Sie alles negiert, und wir werden uns dieser Frage im Rahmen eines FachkräfteMonitorings annehmen. Dieser ist unverzichtbar. Sie haben ihn in der letzten Periode abgelehnt. – Das
können Sie als einen Finger sehen, der auf Sie zurückzeigt.
Herr Dr. Romberg hat die Studie von PwC angesprochen. Diese Studie zeichnet etwas unabhängiger – auch er hat das gesagt; das möchte ich unterstreichen – ein deutliches Bild einer zukünftigen Fachkräftelücke im gesamten gesundheitlichen Bereich. Die Gesundheitswirtschaft – und im Kern das Gesundheitswesen – ist in den vergangenen Jahren Jobmotor gewesen, und diesem Jobmotor droht ein Stückchen weit die Luft auszugehen. Der Fachkräftemangel wird hier – wie in allen anderen Bereichen – eine große Herausforderung sein.
Noch vor 20 Jahren haben wir – auch darauf ist eingegangen worden – von einer Ärzteschwemme geredet. Dieses Gerede diente mehr der Wahrung berufsständischer Interessen und stellte schon zur damaligen Zeit weniger eine realitätsnahe Betrachtung dar. Wir haben heute zu konstatieren: Die drohende Unterversorgung ist in erster Linie der demografischen Entwicklung geschuldet. Die Alterung der Gesellschaft lässt die Nachfrage nach ärztlichen und nichtärztlichen Leistungen steigen. Gleichzeitig gehen mehr Ärzte und Fachkräfte in den Ruhestand, und deren Stellen werden von Nachwuchskräften nicht mehr besetzt. Diese Problemwahrnehmung – da sind wir uns im Großen und Ganzen einig – ist jedoch nicht überall in der Politik vorhanden.
Damit komme ich zu dem zweiten Finger, der sich auf Sie richtet. Es geht darum, die Problemwahrnehmung auch einmal in Richtung Berlin zu transportieren, sodass es eine einheitliche Problemwahrnehmung in diesem Bereich gibt. Das können wir nämlich derzeit nicht erkennen.
Es ist nicht die Zeit, die Ergebnisse der letzten Wissenschaftsministerkonferenz oder der Gesundheitsministerkonferenz auszubreiten. Das werden wir in den Ausschüssen nachholen. Die Vorschläge von Herrn Rösler werden von dem stellvertretenden Chefredakteur des Ärzteblattes als anekdotisch bezeichnet. Da können Sie noch einmal Problembewusstsein bezüglich der Faktenlage transportieren. Es geht aber nicht nur um Problembewusstsein, sondern auch um Handlungsebenen – die haben etwas mit Finanzen zu tun –, die Sie auf die Bundesebene transportieren können.
In Richtung der CDU-Kollegen – das werden Sie öfter zu hören bekommen –: Auch an dieser Stelle kann der neue Landesvorsitzende von Ihnen ganz hilfreich sein.
Bleiben Sie geschmeidig. Es gibt mehrere Dinge, die noch zu tun sind. Das ist schon mal eines.
Als ostwestfälischer, Bielefelder Abgeordneter, als Gesundheitspolitiker bin ich zutiefst davon überzeugt, dass wir mehr Studienplätze im Bereich Medizin benötigen. Wir brauchen aber auch eine reformierte Medizinerausbildung, die die Patientenorientierung und eine stärkere Praxisorientierung von Anfang an in den Mittelpunkt stellt.
Die Universität Bielefeld als Reformuniversität steht für eine solche reformierte Medizinerausbildung zur Verfügung. Sie möchte als Schwerpunkt neben der Allgemeinmedizin auch die medizinische Versorgung behinderter Menschen in Verbindung mit Versorgungsforschung und den Gesundheits- und Pflegewissenschaften setzen. Hierdurch schafft sie eine neue interdisziplinäre Ausrichtung.
Die Chance zu ergreifen und zu nutzen, das ist in einem transparenten Entscheidungsprozess zu erörtern.
Das wollen Sie nicht. Sie wollen ja eine direkte Abstimmung. Stellen Sie sich dem parlamentarischen Verfahren! Ermöglichen Sie eine solche transparente Erörterung! Dann reden wir auf einer anderen Stufe miteinander.
Die damalige Landesregierung, die Sie gestellt haben, stellte auch dieses Vorhaben – ich möchte die Briefe von Herrn Pinkwart nicht zitieren – immer unter einen Finanzierungsvorbehalt. Im Koalitionsvertrag von SPD und Bündnis 90/Die Grünen ist festgehalten, die Einrichtung einer medizinischen Fakultät in Bielefeld zu prüfen. Insofern setzt die derzeitige Landesregierung am Bearbeitungsstand der Vorgängerregierung an, meine Damen und Herren. Auf diesem Stand sind wir.
Es wäre der Sache dienlicher gewesen, Sie hätten es mehr begriffen, Ihre eigenen Aufgaben zu erfüllen, zu erkennen, dass wir für die Verbesserung der Sicherstellung der medizinischen Versorgung viele brauchen, also eine konzertierte Aktion aller, und dafür zu sorgen, dass Sie Ihre Ansprechpartner im Blick haben.
Ich möchte schließen mit dem Resümee der Studie, die eben angesprochen wurde. Da heißt es:
„Nur wenn wir bereits heute entschieden gegensteuern, können wir die gewohnt gute Versorgung mit dem Gut Gesundheit auch über das Jahr 2020 hinaus in Deutschland aufrechterhalten. Hierfür sind neue Denkansätze nötig, alte Strukturen sind infrage zu stellen.“
Weiter heißt es:
„Diskussionen über die Erhöhung der Studienplätze für Medizin oder die Anwerbung von ausländischen Fachkräften gehen nicht weit genug.“
Meine Damen und Herren, da sind wir bei all den Fragen, die uns seit Jahren umtreiben, nämlich wie wir unsere gesundheitliche Versorgung organisieren, wie wir die medizinische Versorgung der Menschen in diesem Land organisieren, bei den Fragen der MVZ, der medizinischen Versorgungszentren, der elektronischen Gesundheitskarte, den Grenzfragen zwischen ambulanter und stationärer Versorgung und der Frage des Arzt/Fachkraft
Patienten-Verhältnisses im Krankenhaus. So viele Finger hat die Hand nicht, die nicht nur auf uns, sondern auf viele andere Akteure im Gesundheitswesen zeigen, meine Damen und Herren Da bedarf es noch viel Bewegung und das Bohren einer ganz dicken Bohle.
Sofern Sie – damit will ich schließen – an einer ernsthaften, transparenten Auseinandersetzung in dieser Frage interessiert sind: Kommen Sie ab von Ihrer direkten Abstimmung. Wir stellen uns der Diskussion in den Ausschüssen und hier im Parlament gerne. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.
Herr Minister, wundern Sie sich nicht auch über die Erregung in diesem Hause, wo doch alle Abgeordneten, zumindest die, die schon in der letzten Legislaturperiode Mitglieder des Hohen Hauses waren, die Art der Aufgabenwahrnehmung durch die Beauftragten für die Belange der Menschen mit Behinderungen in anderen Bundesländern kennen?
Sie haben vorhin selbst dargestellt, welchen Platz in der Rangfolge wir in Sachen Aufgabenwahrnehmung im Vergleich der Bundesländer einnehmen.
Halten Sie die Fragestellung vor diesem Hintergrund und insbesondere vor dem Hintergrund der Bewältigung der neuen Aufgabe, …
… nämlich der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention – in diesem Hause herrscht doch wohl große Einmütigkeit, dass aus dieser Konvention neue Aufgaben erwachsen sind –, für angemessen?
Sie haben eben gesagt, dass zukünftig im Haushaltsplan des Landes Nordrhein-Westfalen die bisherige Veranschlagung von 419.000 € – wenn ich die Zahl richtig verstanden habe – notiert ist.
Halten Sie diese Höhe der Ausgaben, gemessen an den Ausgaben des Landes Schleswig-Holstein mit – glaube ich – nur 3 Millionen Einwohnern und einem Ansatz von 350.000 €, für eine sparsame Dotierung dieser Aufgabe?
Guten Morgen. – Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Muss die Lautstärke runtergefahren werden?
„Von der Leyen fordert Gerechtigkeit für die arbeitende Bevölkerung“ – so eine Schlagzeile in der „FAZ“ von gestern. Aber wo ist ihr Beitrag? Das fragen wir uns. In der Begrenzung prekärer Be
schäftigung, der Begrenzung des Niedriglohnsektors, der Beendigung der Zeitarbeit, der Einführung von Mindestlöhnen, auf den Arbeitsmärkten der Republik wieder Ordnung herzustellen, damit das Arbeiten in diesem Land wieder existenzsichernd wird und Arbeit wieder anständig entlohnt wird – in all diesen Fragen ist sie eine Fehlbesetzung.
Das aber verstehen Sozialdemokraten unter Gerechtigkeit für die arbeitende Bevölkerung in unserem Land. Nur so und nicht anders lässt sich Lohnabstand von Transferleistungen gewährleisten. Das ist auch die Grundbotschaft des Bundesverfassungsgerichtsurteils, die Sie ganz offensichtlich nicht annehmen oder verstehen wollen. Die spätrömische Dekadenz, meine Damen und Herren, weht nun mit dem lächelnden Gesicht von Frau von der Leyen durchs Land.
Warum schlägt Ihnen eigentlich die Empörung so entgegen? – Weil Schwarz-Gelb willfährig gegenüber Atomlobby, Pharmaindustrie und Hoteliers ist,
Vermögende entlastet und anderen Belastungen zumutet. Schwarz-Gelb ist eine Zumutung für dieses Land.
Sie bauen im Übrigen keine Brücken aus dem Transfersystem, nein, durch die Streichung des Zuschlags aus dem Arbeitslosengeld I, durch Minderung des Wohngelds und insbesondere durch die Abschaffung des Heizkostenzuschlags pressen Sie zusätzlich Menschen hinein. Sie streichen das Elterngeld für sozial Schwache. Den Arbeitsmarktakteuren in diesem Land wurde schlecht, als sie die Bundeskanzlerin vor zwei Tagen bei der Vorstellung des Gesetzentwurfs sagen hörten: Wir sind unserem Ziel, Arbeit für alle zu schaffen, einen gewaltigen Schritt nähergekommen. –
Näher gekommen? Wir sind weiter davon entfernt als je zuvor. Allein für die aktive Arbeitsmarktpolitik in Nordrhein-Westfalen stehen im nächsten Jahr 350 Millionen € weniger zur Verfügung. Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung für diejenigen zu schaffen, die weit weg sind vom ersten Arbeitsmarkt, Herr Laumann, das war doch auch Ihr besonderes Anliegen. Wie dieses Instrument nun runtergefahren wird, wie auch Ihre Position auf der Bundesebene kalt ausgehebelt wird, das müssen Sie doch registrieren.
Und wenn gestern Frau Haderthauer im „SPIEGEL“ erklärt, alle Kosten, die über die im Bundeshaushalt geplanten 480 Millionen € hinausgehen, würden im Haushalt des BMAS erbracht, dann wissen wir, wo die Reise hingeht, nämlich zu einer
weiteren Reduktion aktiver Arbeitsmarktpolitik. Noch weniger fördern und noch mehr fordern, das wird mit den Sozialdemokraten in diesem Land nicht zu machen sein.
Jetzt möchte ich mit einer Mär aufräumen, die sich immer wiederholt, aber dadurch nicht an Wahrheitsgehalt gewinnt und auch im Antrag der FDP zu finden ist. Die Bundesministerin zieht mit dem Vorwurf einer schlechten rot-grünen Gesetzgebung durch die Lande. Ich möchte in Erinnerung rufen: Alle, außer den Linken, waren an dieser Gesetzgebung beteiligt. Auch während der Zeit Ihrer Regierungsverantwortung, Herr Laumann und Herr Papke, stand die Frage der Regelsatzverordnung im Bundesrat zur Abstimmung, nämlich im Jahre 2008. Ich habe im Protokoll nachgeguckt, ob Sie die damalige Diskussion, die wir hier im Lande insbesondere zu den Regelsätzen für Kinder schon geführt haben, in irgendeiner Weise aufgenommen haben, etwa in einer Protokollnotiz. Nichts! Das Protokoll registriert Einstimmigkeit.
Zugestanden, eine optimale Sozialreform sieht anders aus. Aber es gibt schon eine gemeinsame politische Verantwortung. Wir Sozialdemokraten stehen dazu, registrieren aber auch, dass andere stärker dem Bedürfnis erliegen, sich aus dem Staube zu machen. Und weil wir zu unserer Verantwortung stehen, weil wir das Urteil des Bundesverfassungsgerichts quasi als eine Ohrfeige verstanden haben, nehmen wir die Umsetzung dieses Urteils auch besonders ernst.
Wir haben berechtigte Zweifel daran, dass bei dem vorliegenden Gesetzentwurf die Maßstäbe des Urteils hinreichend angelegt worden sind.
Ein wesentlicher Punkt des Gerichtes war, dass in die Vergleichsgruppe der unteren Einkommensbezieher keine Transfereinkommensbezieher einbezogen werden. Gegen diesen Grundsatz des Gerichtes verstoßen Sie in eklatanter Weise in dem Gesetzentwurf, nämlich schon im § 2. Sie haben ausdrücklich die Aufstocker sowie diejenigen, die ergänzend Elterngeld oder den befristeten Zuschlag beziehen, einbezogen.
Bei den Ein-Personen-Haushalten wird willkürlich von den bisherigen 20 % abgewichen und auf 15 % gegangen. Wenn man sich die Anlagen, die ich mir auch angeschaut habe, genau anschaut, stellt man fest: Es sind noch nicht einmal 15 %, sondern nur 13,8 %. Also auch bei mathematischer Aufrundung komme ich höchstens auf 14 %, nicht aber auf 15 %.
Fazit: Die Vorgabe des Verfassungsgerichtes, sogenannte Zirkelschlüsse auszuschließen, ist in eklatanter Weise missachtet worden. Zu diesem Schluss kommen im Übrigen nicht nur wir, sondern auch diejenigen, die den Vorlagebeschluss zum Bundesverfassungsgericht gefasst haben, nämlich
das Hessische Landessozialgericht, und insbesondere die beauftragte Gutachterin, Frau Becker.
Deswegen ziehen wir die Validität der von Ihnen vorgelegten Daten, wie sie sich in den Anlagen wiederfinden, in Zweifel. Deswegen fordern wir die Veröffentlichung der Rohdaten. Ich glaube, eine Bundesministerin, die nichts zu verbergen hat, wird dieser Forderung der Sozialdemokraten sicherlich entsprechen. Also, mehr Fragen als Antworten, meine Damen und Herren.
Zu der medial aufgeblasenen Mogelpackung des Bildungspakets wird meine Kollegin Gebhard nachher noch sprechen.
Ich möchte abschließend die Diskussion nach dem Urteil in Erinnerung rufen. Da spreche ich insbesondere Herrn Laumann an, weil es um Sie geht. Die SPD in Nordrhein-Westfalen vertritt seit Jahren die Auffassung, dass die Einmalbeihilfen einbezogen werden müssen. Ich zitiere das, was Sie nach dem Urteil im damaligen Ausschuss vorgetragen haben.
Ja. – Ich darf noch gerade den ehemaligen Minister zitieren:
Die Meinung des MAGS ist, dass es gute Gründe gibt, in bestimmen Bereichen – einer Schule, in einem Kindergarten – auch strukturelle Leistungen vorzusehen, damit die Teilhabechancen auf jeden Fall gewährleistet sind. Das menschliche Leben zeigt gute Gründe dafür, den Behörden die Möglichkeit einzuräumen, auch nicht pauschalierte Einmal-Leistungen zu gewähren, wie das früher bei der Sozialhilfe möglich war.
Am Ende wird politisch zu entscheiden sein, in welchem Umfang man Bargeldleistungen, Sachleistungen, Strukturleistungen gewährt.
Meine Damen und Herren, das war Karl-Josef Laumann, zitiert nach dem Protokoll des AGS.
Ja, Herr Laumann, es ist entschieden: keine Strukturleistungen, keine Einmalzahlungen. Auch Ihre Grundanforderung an das Gesetz wird im Prinzip nicht erfüllt. Deswegen stellen wir auch in Ihrem Namen dieses Gesetz auf den Prüfstand. – Herzlichen Dank.
Danke schön. – Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Heute Morgen sind die unterschiedlichen Wertungen der Umsetzung des Bundesverfassungsgerichtsurteils zu den Regelsätzen deutlich geworden. Auch der von den Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen eingebrachte Gesetzentwurf Drucksache 15/215 ist Ausfluss eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts, nämlich vom 20. Dezember 2006.
Es hatte die Organisation der Arbeitsgemeinschaften mit der Verfassung hinsichtlich föderaler Ordnung, Aufbau und Verantwortlichkeiten nicht in Übereinstimmung gesehen. In der letzten Wahlperiode war das mehrfach Thema hier im Landtag. Bei aller Unterschiedlichkeit der einzelnen Bewertungen gab es doch eine gemeinsame Überzeugung, nämlich dass in den Kreisen und kreisfreien Städten eine einheitliche, gemeinsame Leistungserbringung für die Menschen im SGB-II-Bezug ermöglicht und die Wahlmöglichkeit der kommunalen Aufgabenerledigung zugestanden und abgesichert werden muss.
Auf Bundesebene wurde darüber viel gerungen und dabei viel Zeit vertan, bis es endlich zu einer Einigung zwischen Bund und Ländern gekommen ist – mit dem Ziel einer Grundgesetzänderung.
Zwar ist er im Moment nicht anwesend, dennoch möchte ich an dieser Stelle dem ehemaligen Minister Laumann stellvertretend für die damalige Lan
desregierung für das Eintreten für eine Grundgesetzänderung danken, die in breiter Übereinstimmung mit dem Parlament auf Bundesebene vertreten wurde.
Der Gesetzentwurf beinhalt erstens die redaktionelle Anpassung der Aufsichtsregeln im Ausführungsgesetz zum SGB II des Landes NRW an die neuen Vorgaben infolge der Änderung und der Einfügung des Artikels 91e des Grundgesetzes am 21. Juli dieses Jahres.
Er beinhaltet zweitens die landesrechtliche Umsetzung der bundesgesetzlichen Änderung durch das Gesetz zur Weiterentwicklung der Organisation der Grundsicherung für Arbeitsuchende.
Drittens – jetzt sind wir wieder beim Verfassungsgericht, aber dieses Mal beim Landesverfassungsgericht, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen – hat der Verfassungsgerichtshof des Landes Nordrhein-Westfalen am 26. Mai 2010 die Verteilungsmechanismen der Wohngeldersparnis für verfassungswidrig erklärt. Die wesentlichen Entscheidungsgründe finden Sie in der Information 15/7. Deshalb umfasst der letzte Teil des Gesetzentwurfes die verfassungskonforme Ausgestaltung der Verteilung der Wohngeldersparnis des Landes.
Wir reden über die nicht unbeträchtliche Summe von 236 Millionen €. Mit diesem Gesetzentwurf bewältigen wir im Prinzip also eine Altlast der Vorgängerregierung.
Die zeitliche Enge führt zu dem Sachverhalt, dass der Gesetzentwurf nicht von der Landesregierung, sondern von den Fraktionen eingebracht wird. Das ist ein übliches parlamentarisches Verfahren in solchen Ausnahmefällen.
Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit, Soziales und Integration – federführend – zu überweisen. Der AGSI hat in seiner letzten Sitzung schon eine Anhörung zu diesem Gesetzentwurf beschlossen und wird in Abstimmung mit dem Ausschuss für Kommunalpolitik dieses Hauses eine zügige Gesetzesberatung sicherstellen. Ich bitte darum, der Überweisungsempfehlung zu folgen. – Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Ich will zunächst vorausschicken: Wir wollen, dass NRW Menschen vor Verfolgung und vor Not schützt. Das ist die Maxime, die wir ausgegeben haben.
Damit gehen wir, geht diese Koalition den Weg weiter, der sich mit Namen wie Herbert Schnoor und auch Burkhard Hirsch verbindet. Wir, die Koalition der Einladung, laden Sie alle ganz herzlich ein – auch diese Einladung wird oft ausgesprochen, so oft wie wir in der letzten Legislaturperiode hören mussten, Sie seien die Koalition der Erneuerung –, daran mitzuwirken. Wir wissen uns mit den Kirchen und den gesellschaftlichen Gruppen, die sich in diesem Feld engagieren, im Ziel einig.
Zum vorliegenden Antrag der Fraktion Die Linke! Mein Vorredner hat schon darauf hingewiesen, dass wir uns auch in der letzten Legislaturperiode intensiv mit diesem Thema beschäftigt haben. Eine Delegation des Innenausschusses – die Obleute – war im Kosovo. Der heute vorliegende Antrag begründet also kein Alleinstellungsmerkmal Ihrer Fraktion; das will ich gleich sehr deutlich formulieren.
Wer in der vierten Plenarsitzung ein solches Thema behandelt, will damit ein bestimmtes Feld besetzen. Und ich sage Ihnen: Dieses Feld ist von dieser Koalition schon besetzt worden.
Wir wissen, dass die Lage im Kosovo für die Angehörigen von Minderheiten nach wie vor angespannt ist. Integrationschancen sind faktisch nicht vorhanden.
Vor diesem Hintergrund wollen wir, wie es auch in dem Entschließungsantrag heißt, die Rückführungsmaßnahmen der Ausländerbehörden unter dem Aspekt des Schutzes von Familien und alleinreisenden Frauen überprüfen. Ziel ist es, im Rahmen der landesrechtlichen Spielräume besondere Härten zu verhindern. Die Rückkehrprogramme für freiwillig Ausreisende wollen wir ausbauen. Also noch einmal: Wir wollen alle dem Land zur Verfügung stehenden Spielräume nutzen, um der schwierigen Situation im Kosovo Rechnung zu tragen.
Aber wir haben auch bestimmte Bedingungen zu berücksichtigen; denn das Land hat nach Abschluss des Rückführungsabkommens zwischen dem Bund
und der Regierung des Kosovo keine Möglichkeit, zielstaatsbezogene Hindernisse bei Rückführungsentscheidungen zu berücksichtigen. Von daher ist der enge Maßstab, der auch in dem Antrag aufgeführt wird, für uns verbindlich.
Die SPD-Bundestagsfraktion hat eine Initiative ergriffen, um die unselige Praxis der Kettenduldung endgültig zu beenden. Diese Initiative wollen wir auch aus NRW unterstützen.
Der Antrag der Linken geht, soweit es sich um Flüchtlinge aus Syrien handelt, nach unseren Erkenntnissen an der Sache vorbei; denn es hat bisher keine Abschiebungen aus Nordrhein-Westfalen nach Syrien gegeben. Zum anderen werden auch hier wieder zielstaatsbezogene Abschiebungshindernisse genannt, die zu berücksichtigen uns als Land verwehrt wird. Insofern halten wir den Antrag der Fraktion Die Linke für nicht zustimmungsfähig.
Ein aktuelles Urteil zu ärztlichen Gefälligkeitsgutachten gibt mir aber die Gelegenheit, auf einen Punkt hinzuweisen, dem wir uns in der letzten Legislaturperiode ebenfalls intensiv gewidmet haben, nämlich dem Ausstellen ärztlicher Zeugnisse bei Abschiebungen. Wir haben uns im Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales – auch in einer Anhörung mithilfe des Petitionsausschusses – und auch im Innenausschuss dieser Problematik angenommen.
Ich stelle fest, dass es hier wiederum einen Handlungsbedarf gibt, dessen man sich annehmen muss. Auch dies wird in dem Antrag angesprochen. Aus diesem Grund bitten wir um Zustimmung zu dem Entschließungsantrag von Bündnis 90/Die Grünen und der SPD. – Herzlichen Dank.