Alexander Langguth

Sitzungen

17/5 17/6 17/8

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Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Kollege von der FDP hat gerade etwas gemacht, worüber ich mich sehr gefreut habe. Er hat davon gesprochen, dass es um das Kindeswohl geht.
Der Antrag der SPD-Fraktion ist zunächst einmal das, was viele Anträge während der Plenarsitzungen in den letzten drei Tagen waren: purer Wahlkampf. Ein zentraler Aspekt ist nichts weiter als Wahlkampf.
Es gibt aber doch – das ist das verhältnismäßig Neue an Ihrem Antrag heute – einen Paradigmenwechsel in der frühkindlichen Betreuung und Förderung.
Nicht weniger als fünfmal taucht in Ihrem Antrag der Terminus der frühkindlichen Bildung auf, garniert mit der sogenannten Beitragsfreiheit, der Gebührenfreiheit. Ist aber die frühkindliche Bildung – diese Frage muss man sich erst einmal stellen – das, was Mütter
und Väter, was Familien mit Begriffen wie „Kindergarten“, „Krippe“ und „Kita“ überhaupt verbinden, nämlich die verantwortungsvolle und liebevolle Betreuung ihrer Kinder? Offenbar nicht; denn Begriffe wie „Betreuung“ und „Kindeswohl“ tauchen nicht ein einziges Mal in Ihrem Antrag auf.
Wir müssen uns im Sinne der Kinder erst einmal die Frage stellen, was denn gefördert und was den Kindern Gutes getan werden soll. Möchten Sie Bildung für die Kinder, oder möchten Sie Betreuung für die Kinder? Beides klingt vordergründig erst einmal sehr positiv, schließt sich aber, wenn man sich die Definitionen der beiden Begriffe vergegenwärtigt, gegenseitig aus.
Kinderbetreuung – ich zitiere jetzt Wikipedia – ist der Begriff für pflegende und beaufsichtigende Tätigkeit Erwachsener gegenüber Kindern.
Frühkindliche Bildung, das, was Sie mit Ihrem Antrag hier machen möchten, ist – ebenfalls aus Wikipedia entnommen – die Formung des Menschen.
Das möchten wir nicht. Was Kleinkinder im Kindergartenalter und davor brauchen, ist Schutz, Anleitung, Pflege, Hilfe und vor allem schützende Betreuung, die den altersgemäßen Bedürfnissen der jungen Menschen gerecht wird.
Wir sehen in dem Antrag der SPD-Fraktion den unverhohlenen Ansatz zur Förderung der staatlichen Formung, Prägung und Beeinflussung unserer Kleinkinder.
Der beabsichtigten frühkindlichen Bildung liegen Bildungsziele und Bildungspläne – auch das sollte Ihnen etwas sagen – zugrunde, die der Staat vorgibt und auf die die Eltern im Nachgang keinerlei Einfluss- oder Kontrollmöglichkeiten haben werden.
Da, wo familiäre Betreuung aus welchen Gründen auch immer – selbstverständlich kommt das vor – nur eingeschränkt möglich ist, sollte natürlich Fremdbetreuung einspringen, aber eben in Wahlfreiheit, ohne gesellschaftliche oder finanzielle Zwänge, und nicht, wie Sie das möchten, in der Charakteristik einer Bildungsinstitution.
Folgt man dem Antragsunterton, geht es um frühkindliche Bildung und nur um Fremdbetreuung. Mütter werden so in ihren natürlichen Mutterfähigkeiten bewusst verunsichert, um so weiteren Druck zugunsten einer möglichst frühen Fremdbetreuung der Kinder aufzubauen. Das Paradoxe an diesem Antrag ist, dass gerade Sie als die beiden linken Parteien in diesem Plenum sich als Interessenvertretung der Frauen verkaufen; das ist mit Ihre Lieblingsbeschäftigung.
Sie sprechen den Müttern die Fähigkeit ab, ihre Kinder altersgerecht zu betreuen und sie selber zu fördern. Die SPD möchte nur die Fremdbetreuung finanziell großzügig ausstatten. Das ist ein ordnungspolitisch massiver Anreiz zur Fremdbetreuung und katapultiert die so wichtige Wahlfreiheit in der Kinderbetreuung ins Abseits.
Der Staat müsste hingegen dafür sorgen, dass die Eltern möglichst gut ihren Elternpflichten überhaupt nachkommen können. Er hat gemäß Grundgesetz dazu in vielen Fällen auch, Gott sei Dank, eine Kontrollfunktion. Darüber hinaus hat er aber die Familien zu stärken und ordnungspolitisch nicht in ihre Entscheidungen hineinzuregieren.
Zu befürchten ist schließlich bei einer immer früheren und ausgedehnteren Zeit des gebührenfreien Kitabesuchs, dass aus diesem Angebot mittelfristig eine Kitapflicht wird. Meine Fraktion wird den Antrag dementsprechend ablehnen. – Danke.
Es tut mir leid, dass ich den Wahlkampf unterbrechen muss.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Uns liegt ein Antrag der SPD-Fraktion vor, der, ginge es nach Überschrift und Beschlussvorlage, eine finanzpoliti
sche Bedeutung haben könnte. Sie fordern, Steuerentlastungen nicht mit der Gießkanne zu verteilen, was im Grunde, wenn man die Finanzpolitik der SPD der letzten Jahre betrachtet, in denen die Gießkanne geradezu das Lieblingsinstrument der SPD war, doch sehr verwundert.
Sie möchten Milliardenausfälle bei Kommunen und Ländern gar nicht erst entstehen lassen.
Diese beiden Forderungen sind, einzeln für sich genommen, selbstverständlich vollkommen okay. Entsprechend würde beides natürlich auch auf Zustimmung stoßen müssen, wenn man nicht – und das ist das Problem dieses Antrags Ihrer Fraktion; das haben CDU und FDP schon ausführlich dargelegt – reinen Wahlkampf dahinter vermuten müsste.
Es wurde schon im Haushalts- und Finanzausschuss gesagt, dass diese Angelegenheit im Haushaltsverfahren behandelt werden wird. Daher kann man diesen Antrag eigentlich mit einem schönen Zitat abrunden: Manche Schauspieler muten sich nichts zu, ihrem Publikum aber alles. – Das ist das, was Sie mit Ihrem Antrag machen.
Ich werde mich in Anbetracht dessen, dass das Haushaltsverfahren diese Thematik ohnehin aufgreifen wird, entsprechend kurz fassen. Wir werden uns – genauso wie im Ausschuss auch – enthalten.
Eine Anmerkung aber doch noch, wenn wir schon darüber reden, dass hier Wahlkampf betrieben wird: Die Bemerkung des CDU-Kollegen, dass die Steuerquote steigt, und der Versuch, das der Öffentlichkeit auch noch als gut zu verkaufen, ist in Anbetracht dessen, dass wir uns im Wahlkampf befinden, mutig. – Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Nach diesem humoristischen Beitrag des SPD-Kollegen habe ich kurzzeitig überlegt, meine gesamte Rede umzuschreiben.
Ich bin regelrecht erstaunt darüber, dass nach sieben Jahren Regierungsarbeit übrig geblieben ist, der Opposition zu sagen, sie hätte ja etwas machen können.
Es gibt auch welche, die froh sind, dass Sie jetzt Opposition sind.
Die Wähler zum Beispiel.
Ich starte meine Ausführungen jetzt da, wo ich eigentlich anfangen wollte, und zwar mit einem Zitat aus einer UNO-Deklaration zum Schutz des Kindes. Darin heißt es, dass der Mensch dem Kind das Beste schuldet, was er zu geben hat. Wenn man das heute
für uns hier konkretisieren möchte, kann man, glaube ich, sagen, dass wir, die Regierung und der Staat, den Kindern das Beste schulden, was wir zu geben haben.
Wir sehen auf Seite 1 des Antrags von CDU und FDP eine einseitige Ausarbeitung der bekannten Fehler von Rot und Grün. Das ist eine Bestandsaufnahme dessen, was Sie hier hinterlassen haben. Es ist in gewisser Weise selbstverständlich auch eine Art der Weiterführung des Wahlkampfes. Das ist aber auch zum jetzigen Zeitpunkt völlig okay für uns, wenn man denn daraus Erkenntnisse und Lösungen erwachsen lässt.
Die Seite 2 dieses Antrages enthält den ganz klaren Auftrag an die Regierung, erst einmal die rechtlichen und finanziellen Grundlagen für weiteres Handeln zu schaffen. Dem, meine Damen und Herren, kann man sich nicht verweigern.
Wir als AfD-Fraktion sind auf das Ergebnis aus diesem Arbeitsprozess sehr gespannt.
Die AfD-Fraktion stimmt dieser vorläufigen, wenn auch zunächst abstrakten Absichtserklärung zu. Wir werden diesen Arbeitsprozess hart in der Sache und konkret im Detail, aber auch – das ist vielleicht der Unterschied zu Rot und Grün – konstruktiv in der Zusammenarbeit begleiten,
wenn – das ist vielleicht die kleine Einschränkung einer Oppositionspartei; das ist uns gestattet – wir das zu dem Ergebnis bringen, das ich eingangs nannte, und wir den Kindern hinterher das Beste geben. Das haben sie verdient, und das schulden wir ihnen. – Vielen Dank.