Frank Boss
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Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Vor gut einem Jahr stand ich hier und redete zu dem damaligen Eilantrag Ihrer Fraktion der AfD, in dem Sie von einem Polizeifiasko anlässlich einer Wahlveranstaltung Ihrer Partei in Köln-Kalk sprachen. Sie betonten bereits damals, dass Sie aufgrund des unzureichenden Handelns der Polizei keine Chancengleichheit im Wahlkampf hätten.
Meine Damen und Herren von der AfD, wäre es wirklich so, dass Sie keine Chancengleichheit hätten,
säßen Sie sicherlich nicht hier im Landtag. Ich gebe zu, dass ich dann nichts vermissen würde. Aber dem ist ja leider nicht so.
Ihre Anwesenheit hier im Landtag ist vielmehr Ansporn für uns demokratische Parteien, einmal mehr aufzuzeigen, was passiert, wenn man nicht zur Wahl geht.
Von so einem Wahlrecht sollte kein Gebrauch gemacht werden.
Glauben Sie wirklich, dass das hilft?
Nicht wählen zu gehen, ist nämlich immer eine Stimme für Extremisten. Denn glauben Sie mir: Extremisten gehen immer zur Wahl, um unser Land in ihrem Sinne zu verändern.
Daher kann ich an dieser Stelle nur an alle Bürgerinnen und Bürger appellieren – auch anlässlich der bevorstehenden Kommunalwahlen –: Gehen Sie wählen!
Aber zurück zum Antrag der AfD-Fraktion: Ich bin als Mitglied dieses Parlaments etwas ratlos, weil ich nicht weiß, was Sie damit für die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes erreichen wollen. Sie stellen hier einen Antrag und fordern einen besseren Polizeischutz für Ihre Wahlveranstaltungen.
Hätten Sie diesen Antrag auch gestellt, Herr Tritschler, wenn es nicht Ihre eigene Wahlveranstaltung gewesen wäre?
Wohl kaum.
Nein, danke. Ich würde gerne im Ganzen vortragen.
Genau so, wie Sie es bereits in dem Antrag vor einem Jahr getan haben, wollen Sie hier wieder einmal die Opferrolle einnehmen, die Ihnen auch heute nicht zusteht.
Solange Ihre Versammlung auf verfassungsgemäßem Boden steht, wird die Polizei auch alles tun, damit sie stattfinden kann. Das hat sie auch am 7. Juni getan.
Ich habe die Bilder – der Beitrag war relativ lang – auf YouTube gesehen. Der Großteil der Gegendemonstranten hat erneut gezeigt, dass ihnen das, was in ihrem Viertel passiert, nicht egal ist. Braun passt nicht zu Köln, hieß es da unter anderem.
Engagement und Zivilcourage nennt man das. Demonstrationen sind Ausdruck von Meinungsfreiheit und zu Recht ein hohes Gut in unserer Verfassung. So hat auch in Spitzenzeiten der Coronakrise unsere Landesregierung alles möglich gemacht, um
schnellstmöglich Demonstrationen wieder stattfinden zu lassen.
Was jedoch nicht geht – das möchte ich besonders betonen –, ist, dass Chaoten gegen unsere Polizisten und andere Bürgerinnen und Bürger gewalttätig vorgehen. Das gilt für alle extremistischen Lager, rechts und links. Dieses Vorgehen darf schon gar nicht unter dem vermeintlichen Schutzmantel der Meinungsfreiheit erfolgen.
Ziviler Ungehorsam ist das eine. Aber ein Gutheißen hört da auf, wo Gewalt anfängt, wenn es um Beleidigungen oder körperliche Angriffe geht.
Die Polizistinnen und Polizisten stehen vor Ort täglich mit ihrem persönlichen Einsatz, um unsere Grundrechte und damit die Rechtsstaatlichkeit in unserem Land zu schützen. Sie stehen da, um zwei Versammlungen stattfinden zu lassen. Mittlerweile muss man leider sagen, dass sie sogar zwischen den Fronten stehen. Die Polizistinnen und Polizisten vor Ort haben alles versucht – das haben auch die Aufnahmen gezeigt –, um auch diese Versammlung vor knapp drei Wochen stattfinden zu lassen.
Am vergangenen Wochenende haben uns die Bilder aus Stuttgart erreicht. Was dort geschehen ist, gibt uns allen mehr als zu denken. Hier wird völlig vergessen, dass unter den Uniformen Menschen sind. Es sind Söhne, Töchter, Väter oder Mütter. Die Gewalttäter wissen gar nicht, was sie den Angehörigen antun. Ein Niedertreten mit Anlauf ist für mich – als Nichtjurist schätze ich das so ein – eine versuchte Tötung. Mit einem solchen Agieren wird meines Erachtens alles in Kauf genommen.
An dieser Stelle muss auch das andere extremistische politische Lager genannt werden. Denn so geht es auch nicht. Wenn man Feuer mit Feuer bekämpft,
bleiben nur Asche und verbrannter Boden zurück. Wenn Linksextremisten ebenso mit Gewalt gegen unsere Polizeibeamten vorgehen, sind sie keinen Deut besser als diejenigen, wegen denen sie auf die Straße gegangen sind. Parolen wie „Deutsche Polizisten schützen die Faschisten“ sind eine Polemik, die sie in keiner Weise von den Rechtsextremisten unterscheidet. Ich wiederhole mich; aber das ist mir sehr wichtig.
Polizistinnen und Polizisten sind nicht der Prellbock für politischen Unmut. Sie sind Männer und Frauen, die sich entschieden haben, unsere Grundrechte, unsere Werte und unsere Gesellschaft zu schützen. Das sollte allen bewusst sein.
Vor wenigen Tagen, am 23. Juni, gab es den Tag des öffentlichen Dienstes. Ein solcher Tag gibt Anlass, den unzähligen Menschen, die in den Verwaltungen, in den Schulen oder auf den Straßen täglich ihren Dienst tun, auch einmal Danke zu sagen. Es ist beschämend, wenn der Bundesvorsitzende des Deutschen Beamtenbundes, Ulrich Silberbach, erneut deutlich machen muss, dass die Gewalt unerträglich ist und immer schlimmer wird.
Verrohung in der Sprache, Verrohung im Handeln und die zunehmende Brutalität sind gesamtgesellschaftliche Probleme, die entsprechend angegangen und geahndet werden müssen. Jeder, wirklich jeder ist aufgefordert, etwas gegen diese Verrohung zu tun. Die deutsche Sprache hat genug Worte, um Unmut zu äußern. Es müssen nicht immer die Wörter aus der untersten Schublade sein. Und was überhaupt nicht geht, ist körperliche Gewalt.
Sehr geehrte Damen und Herren, mit dem vorliegenden Antrag, den wir im Übrigen ablehnen werden, will sich die AfD wieder einmal als Opferlamm präsentieren. Das wird Ihnen aber nicht gelingen. Denn Sie sind kein Opferlamm. Sie sind wohl eher der Wolf im Schafspelz.
Im Antrag wird zwar nur in der Überschrift auf die Antifa-Bewegung eingegangen. Dennoch möchte ich dazu ein paar Worte sagen. Extremisten, egal ob sie politisch oder religiös motiviert sind, dürfen in unserer Gesellschaft, in unserer Mitte keinen Platz haben. Sie wollen die freiheitliche demokratische Grundordnung zerstören. Genau dieser Wille erscheint nicht nur auf der rechten, sondern auch auf der linken Seite zweifelhaft.
Abgeordnete der Linken im Bundestag und der Grünen im Europäischen Parlament tragen Symbole der Antifa, obwohl sie genau wissen, dass sie damit mittelbar auch die Gewalt von linksextremistischen Gruppen unterstützen.
So halte ich es im Übrigen auch für wenig hilfreich, wenn die SPD-Bundesvorsitzende via Twitter die Antifa unterstützt und nebenbei – ich glaube, sie würde
das nicht noch einmal tun – die gesamtdeutsche Polizei als latent rassistisch abqualifiziert.
Ich kann den Mitgliedern der AfD-Fraktion gerne noch einen Tipp geben,
was der beste Weg ist, den Antifaschismus zu beenden. Das ist ganz einfach: Kämpfen Sie selbst gegen rechtsextremes Gedankengut. Streichen Sie solches Gedankengut aus Ihrer Agenda. Damit können Sie sofort anfangen. – Vielen Dank.
Ich versuche, es so kurz wie möglich zu machen. – Frau Kollegin, ich möchte es einmal so anfassen: Haben Sie sich eigentlich einmal Gedanken gemacht, warum die da alle stehen?
Geben Sie mir doch die Chance, Ihrer Kollegin zu antworten. – Ich sage es noch einmal. Ich habe mir, wie gesagt, auch den Filmbeitrag auf YouTube angesehen. Ich kann aus diesem Filmbeitrag beim besten Willen das, was Sie eben gesagt haben, Herr Tritschler – dass es keine Zuwegungsmöglichkeiten gab, um sicher dort hineinzukommen –, nicht erkennen. Das können Sie sich alles anschauen. Das war von der Polizei sauber abgegrenzt.
Das, was Sie hier erzählen, ist aus meiner Sicht so nicht richtig. Deshalb erfahren Sie von mir und von uns genau diese Antwort. – Danke.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Dass wir uns heute im Rahmen der Aktuellen Stunde mit dem Thema „Kommunale Amtsträgerinnen und Amtsträger vor Anfeindungen und Angriffen schützen“ beschäftigen, ist richtig und wichtig, aber auch beschämend und zugleich verstörend.
Die Anzahl an körperlichen und verbalen Übergriffen wirft kein gutes Licht auf den Zustand unserer Gesellschaft.
Doch von welcher Opfergruppe reden wir? – Wir reden über die Basis, über das Fundament unserer freiheitlichen demokratischen Grundordnung. Es geht um diejenigen Menschen, die sich haupt- und ehrenamtlich für unsere Demokratie und für unsere Sicherheit einsetzen.
Dass Amtsträger persönlich angegriffen, verletzt oder gar getötet werden, dass Angriffe auf Büros von Bundestagskollegen verübt werden, dass Bürgermeister aus Angst ihr Amt abgeben, dass ein Bürgermeister aus meiner niederrheinischen Heimat zunächst sogar einen Waffenschein beantragt hatte – all das sind Warnsignale, die wir ausgesprochen ernst nehmen müssen.
Wichtig ist mir aber an dieser Stelle auch der Hinweis, dass ich gerade im Hinblick auf den heutigen Artikel in der „Rheinischen Post“ eine Lockerung des Waffenrechts nicht für das richtige Mittel halte.
Schließlich sind wir ja – in Anlehnung an die Äußerungen meines geschätzten Kollegen Lürbke im genannten Artikel – hier nicht in Nordrhein-Wild-Westfalen.
Die Verrohung der Gesellschaft ist nicht plötzlich vom Himmel gefallen. Sogenannte soziale Medien haben ihren Anteil an den Entwicklungen in unserer Gesellschaft und fungieren dabei oft auch als eine Art Brandbeschleuniger. Hier lässt sich unter dem Deckmantel der Anonymität leicht herumpöbeln.
Diese Dauerempörten, wie es unser Bundespräsident ausdrückte, verlassen sich darauf, dass andere haupt- oder ehrenamtlich Verantwortung übernehmen. Es ist eben einfach, anonym im Netz zu beleidigen und andere herabzusetzen oder in ihrer Ehre zu verletzen.
Schon der Vater der kommunalen Selbstverwaltung, Freiherr vom Stein, hat vor vielen Jahren deutlich gemacht, dass die kommunale als unterste staatliche Ebene die wahrscheinlich wichtigste ist, denn dort bekommt der Staat ein Gesicht. Hier wird der Staat unmittelbar.
Die Bürgermeister, die Ratsmitglieder sind Ansprechpartner, sie sind greifbar. Gerade diese Nähe ist so wichtig, und gerade diese Nähe darf nicht verloren gehen, denn sonst haben wir an dieser Stelle die Gefährdung der Demokratie.
Dass sich gerade auf dieser Ebene zunehmend Angst breitmacht, darf uns nicht ruhen lassen. Unsere Demokratie ist ohne das Engagement vor Ort schlicht nicht denkbar. Daher ist es gut, dass wir dieses größer werdende Problem heute auch in der Aktuellen Stunde thematisieren.
Der Staat muss die Menschen, die sich für ihn einsetzen, bei Bedarf aber auch schützen. Dafür brauchen wir unter anderem eine starke Polizei. Mit einem deutlichen Stellenaufwuchs zeigt die Landesregierung bereits an dieser Stelle eine klare Haltung.
Die von unserem Innenminister Herbert Reul praktizierte Nulltoleranzstrategie muss auch hinsichtlich der Angriffe auf unsere kommunalen Amtsträgerinnen und Amtsträger gelten.
Aber das alleine wird das Problem natürlich nicht lösen. Es ist eine große gesellschaftliche Aufgabe, die da vor uns liegt.
Die Auseinandersetzungen mit den unterschiedlichsten Themen wie aktuell zum Klimaschutz oder zu Schule und Bildung polarisieren.
Diskussionen werden allerdings viel zu oft mit Häme, mit Vorwürfen oder sogar mit persönlichen Attacken geführt. Die Hemmschwelle von verbalen Attacken zum tatsächlichen Großszenario oder zu einem Anschlag ist dann geringer, als viele denken. Jeder muss wissen, dass hetzerische Sprache die Vorhut von Gewalt ist.
Kommunalpolitiker zu sein – das weiß ich aus eigenem Erleben –, hat mit viel Engagement, mit Zuhören, mit Diskussion und auch mit Streit zu tun. Für viele Ziele und Erfolge zu streiten und zu kämpfen, ist nichts Verwerfliches. Man fragt sich nur, wie ein Streit geführt wird.
Wenn ich im Bekanntenkreis von Anfeindungen in meiner politischen Laufbahn berichte, höre ich oft die Reaktion: Du hättest ja auch einen anderen Job machen können.
„Nein, verdammt noch mal“, will man sagen. Ich mache den Job nicht, um mich verbal und nonverbal verhauen zu lassen. Ich mache diesen Job, weil ich Teil dieser Gesellschaft bin und das Ideal verfolge, sie ein kleines bisschen besser machen zu wollen.
Das heißt aber nicht, dass es anderen das Recht gibt, mich oder andere Kolleginnen und Kollegen anzufeinden oder zu bedrohen.
Hetze und Gewalt gegen Kommunalpolitiker, Polizisten, Rettungskräfte und Beschäftigte in den Verwaltungen sowie vieler Institutionen scheinen nur die Spitze des Eisbergs zu sein. So fängt es meines Erachtens schon im Ehrenamt insgesamt an – Stichwort: Schiedsrichter, die jede Woche in den Amateurklassen unterwegs sind. Sie kennen diese Vorfälle.
Doch was ist nun unsere Aufgabe? – Wo es notwendig ist, muss der rechtliche Rahmen angepasst werden, ganz klar.
Übergriffe jedweder Art müssen schnelle Konsequenzen haben. Dafür brauchen wir eine starke Justiz mit spezialisierten und sensibilisierten Staatsanwaltschaften und Gerichten. Nur eine schnelle und konsequente Ahndung schafft Vertrauen in unseren Rechtsstaat.
Hierbei sollte aber der Rechtsstaat in Form seiner Gerichte auf die Wirkung auf unsere Gesellschaft achten. So sendet meines Erachtens ein Gericht wie das Berliner Kammergericht ein falsches Signal, wenn der Straftatbestand der Beleidigung gegen die Bundestagsabgeordnete Renate Künast im Urteil – bei allem Respekt vor dem Gericht – ad absurdum
geführt wird. Auch wenn gestern Teile des ursprünglichen Beschlusses revidiert wurden, bleibt der schale Nachgeschmack.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir brauchen eine umfassendere Wertschätzung der Arbeit der Kommunalpolitiker. Kommunalpolitik ist der Stoff, aus dem die wahre Demokratie gemacht wird.
Sie muss immer wieder neu gelernt, neu erkämpft und neu gelebt werden. Die Arbeit, die vor Ort oft ehrenamtlich geleistet wird, braucht bestmögliche Unterstützung, und wir brauchen da, wo es nötig ist, einen umfassenden Schutz von gefährdeten Personen.
Ohne die Arbeit der Kommunalpolitiker, der Polizisten, der Rettungskräfte und der zahlreichen Verwaltungsmitarbeiterinnen und -mitarbeiter könnte unser Staat nicht funktionieren. Deshalb haben gerade sie in besonderer Weise unseren Dank, unsere Anerkennung und auch unseren Schutz verdient. – Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Wenn ich Ihre Rede, Herr Tritschler, verfolge und Ihren Antrag lese, kann ich heute nur eines sagen: Man kann dieses – man muss fast schon sagen – Gejammere eigentlich nicht mehr hören, dass Ihnen …
Hören Sie erst mal zu. Hören Sie erst mal zu.
Ja, wenn Sie es schon wissen, dann muss ich sagen, haben Sie eine Glaskugel. Gratulation.
Man kann dieses Gejammere einfach nicht mehr hören, dass Ihnen hier nicht genug Aufmerksamkeit geschenkt wurde, dass Ihnen dort nicht geholfen worden sei. Alles das ist gerade noch einmal zum Ausdruck gekommen. Sie wollen hier wieder einmal eine Opferrolle einnehmen, die Ihnen nicht zusteht.
Allein der Titel Ihres Antrages, in dem Sie von einem „Polizeifiasko“ sprechen, sagt schon alles. Wissen Sie eigentlich, woher das Wort „Fiasko“ kommt? Ich sage es Ihnen: Es kommt aus der Theatersprache und bezeichnet ein Theaterstück, das beim – Achtung! – Publikum nicht ankommt.
Nichts anderes ist Ihr Antrag auch – ein reines Theaterstück, ein Fiasko.
Frau Präsidentin?
Bitte sehr, Herr Beckamp.
Herr Kollege Beckamp, wenn Sie einverstanden sind, würde ich Ihre Frage im weiteren Verlauf meiner Rede beantworten; dann werden Sie heraushören, wie ich das sehe.
Im Übrigen: Dass Sie persönlich dort waren, setze ich voraus. Dass ich dort nicht anwesend war, setze ich ebenfalls voraus. Aber unabhängig davon, dass dem so ist,
hören Sie doch einmal zu, Herr Beckamp –, gibt es auch Filmberichte darüber, die man sich anschauen kann. Es ist alles in der Welt; das kann man sich anschauen. Dann bekommt man schon ein Bild davon.
Jetzt hören Sie erst einmal zu!
Meinen Sie, auf den Veranstaltungen der anderen Parteien gäbe es keine Demonstrationen?
Meinen Sie, dass es so ist, dass wir uns nicht bei anderen parteipolitischen Veranstaltungen mit Störern auseinandersetzen?
Was wir dagegen tun, kann ich Ihnen sagen: Wir haben ein Veranstaltungskonzept, das sich offensichtlich wesentlich von Ihrem unterscheidet. Mit Ihrem Antrag zeigen Sie vor allem, dass Sie vom Versammlungsrecht keinerlei Ahnung haben.
Sie haben eine Versammlung – unabhängig davon, ob es sich um eine Wahlkampfveranstaltung handelt oder nicht – in einem Saal und damit für das Versammlungsrecht in einem geschlossenen Raum veranstaltet. Hier gelten nun einmal andere Rechte und Pflichten als unter freiem Himmel. Das ist so.
Solange Ihre Versammlung auf verfassungsgemäßem Boden steht, wird die Polizei auch alles tun, damit sie stattfinden kann. Nach meiner vielleicht subjektiven Einschätzung aufgrund der Informationen, die ich bisher habe, hat unsere Polizei alle erforderlichen Maßnahmen getroffen, um allen Beteiligten die ungehinderte Ausübung ihrer Grundrechte zu ermöglichen. Ohne den Schutz der Polizei vor Ort wäre Ihre Versammlung wohl ganz anders ausgegangen.
Entgegen Ihrer Ansicht ist die Polizei aber nicht dazu da, dass nur Sie Ihre Veranstaltung wie geplant durchführen können; dazu haben Sie nämlich eigene Ordnungskräfte zu stellen – in der Hoffnung, dass Sie sie hatten. Sie, die AfD, sind Veranstalter.
Sie haben innerhalb der Räume auch das Hausrecht, siehe § 7 des Versammlungsgesetzes.
In § 8 heißt es zudem: „Der Leiter bestimmt den Ablauf der Versammlung. Er hat während der Versammlung für Ordnung zu sorgen.“
§ 6 sagt, dass bestimmte Personen oder Personengruppen von der Teilnahme an der Versammlung ausgeschlossen werden können. Davon hatten Sie bereits bei Ihrer Veranstaltung im Dezember letzten Jahres ebenso keinen Gebrauch gemacht. So wurde es auch durch die Landesregierung in der Antwort auf Ihre Kleine Anfrage vom Dezember bzw. Januar beantwortet.
Jetzt stellen Sie sich wieder hin und sagen, dass Ihnen seitens der Polizei nicht geholfen wurde – und das in dem Wissen, dass Sie von Ihren versammlungsrechtlichen Möglichkeiten selbst keinen Gebrauch gemacht haben. Das, verehrte Kollegen von der AfD, ist nicht nachvollziehbar. Wenn Sie es nicht schaffen, beim Einlass die Spreu vom Weizen zu trennen,
und es ihnen dann nicht gelingt, mit Ihren Ordnungskräften für Ruhe zu sorgen,
zeigt das wieder nur, dass Sie nicht in der Lage sind, solche Veranstaltungen durchzuführen.
Was Sie hier dargestellt haben, hat nichts mit dem Wahlkampf zur Europawahl zu tun. Ihnen geht es nur darum, Populismus zu betreiben und für Ihre Klientel Theater zu spielen.
Was hingegen die Gegendemonstration angeht, steht auf einem ganz anderen Blatt.
Wenn ich richtig informiert bin, haben sich hier ca. 2.000 Personen als sogenannte Gegendemonstration versammelt. Sie haben gezeigt, dass ihnen das, was in ihrem Viertel passiert, nicht egal ist. Engagement und Zivilcourage nennt man das – und das finde ich gut.
Es geht jedoch nicht – das möchte ich betonen, bevor ich falsch zitiert werde –, dass Chaoten gegen unsere Polizisten und andere Bürgerinnen und Bürger gewalttätig vorgegangen sind. Das ist nicht zu akzeptieren.
Die Polizistinnen und Polizisten stehen vor Ort, um unsere Grundrechte und damit die Rechtsstaatlichkeit in unserem Land zu schützen. Sie stehen da, um zwei Versammlungen stattfinden lassen zu können.
Es ist daher nicht vertretbar, dass unsere Polizisten mit Flaschen und körperlicher Gewalt angegriffen werden, sodass nur noch der Einsatz von Reizgas hilft.
An dieser Stelle muss ich mich – Frau Präsidentin, ich bin sofort fertig – an das andere extremistische politische Lager wenden und sagen, dass das so auch nicht geht.
Wenn man Feuer mit Feuer bekämpft, bleiben nur Asche und verbrannter Boden übrig. Wenn Linksextremisten hier mit Gewalt gegen unsere Polizeibeamten vorgehen, sind sie keinen Deut besser als diejenigen, derentwegen sie auf die Straße gegangen sind.
Ich sage dann an dieser Stelle schon danke.
Sehr verehrte Kollegin, ich bedaure sehr, dass es Sie jetzt so erregt, weil Sie vor Ort waren und Ihre Schilderungen so sind, wie sie sind.
Ich will erst einmal annehmen, dass Sie das so erlebt haben und dass das für Sie persönlich alles andere als eine gute Erfahrung ist – im Gegenteil: Es ist wahrscheinlich für Sie sehr beängstigend. All das kann ich erst einmal nachvollziehen. Das ist schon klar.
Aber es ging hier um Ihren Antrag. Der Antrag beinhaltet eigentlich, dass die Polizei an dieser Stelle nicht genügend getan hätte, damit die Sicherheit gewährleistet wäre und Ihre Veranstaltung durchgeführt werden könnte. Darum geht es. Das werfen Sie vor. Das ist aber gewährleistet gewesen, nach alledem, was wir bisher zur Kenntnis bekommen haben.
Wenn es Einzelfälle oder sogar mehrere Fälle gibt, die sich so ereignet haben, dann bedaure ich das. Aber ich bleibe bei der Auffassung, dass unsere Polizei hier bestmöglich aufgestellt war und gute Arbeit geleistet hat. Für den Rest der Veranstaltung – ich wiederhole mich – sind Sie verantwortlich.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! – Herr Kollege Wagner, es war gerade gar nicht so einfach, Ihnen zuzuhören; denn das, was Sie wieder an Verzerrungen gebracht haben, ist schon bemerkenswert. Das zieht sich bei Ihnen aber schon durch den ganzen Tag, insofern ist das für uns nichts Neues; es macht die Sache aber nicht wirklich angenehmer.
In einer freiheitlichen Demokratie wie unserer wird es niemals hundertprozentigen Schutz und Sicherheit geben – es sei denn, man will einen Polizei- und Überwachungsstaat, wie es diese Republik schon einmal erlebt hat. Dieses System scheint für die AfD eine Option zu sein, wenn man in Ihrem Antrag zwischen den Zeilen liest.
Aber selbst in einem Polizei- und Überwachungsstaat gibt es keinen hundertprozentigen Schutz. Wir als CDU-Fraktion lehnen einen solchen Überwachungsstaat ab.
Lassen Sie mich konkret auf Ihren Antrag eingehen. Dazu ist Folgendes zu sagen: Es gibt klare Verantwortlichkeiten auf verschiedenen Ebenen. Grenzsicherung, von der Sie in Ihrem Antrag sprechen, ist Aufgabe der Bundesregierung oder, um konkret zu werden, die der künftig verantwortlichen Bundesregierung.
Herr Kollege Wagner, Sie dürfen sicher sein, dass sich unser Ministerpräsident Armin Laschet sowie unser Innenminister Herbert Reul weiterhin dafür einsetzen werden, dass unsere Positionen zur inneren Sicherheit in NRW auch in Berlin Gehör finden werden.
Im Übrigen brauchen wir für eine funktionierende Grenzsicherung erst einmal einen klaren gemeinsamen Wertekompass in der Europäischen Union. Man muss allerdings feststellen, dass dieser zurzeit nicht wirklich vorhanden ist. Das wurde gerade erst wieder im Rahmen der Asylverhandlungen mehr als deutlich.
Kommen wir zur Klage, die Sie in Ihrem Antrag einfordern.
Erstens. Sie, meine Damen und Herren von der AfD, haben auch eine Bundestagsfraktion. Wenn Sie das
Bedürfnis haben, bestimmte Sachverhalte verfassungsrechtlich überprüfen zu lassen, haben Sie durch Ihre Bundestagsfraktion die Möglichkeit, sich im Bundestag entsprechend einzubringen – und versuchen Sie nicht, dieses Hohe Haus und die Landesregierung zu instrumentalisieren!
Zweitens. Die Verantwortung für die Sicherheit von Veranstaltungen liegt in den Händen der Kommunen. Sie wissen doch ganz genau, dass für die Ordnungsbehörden und deren Ordnungskräfte die jeweilige Kommune in ihrer Selbstverwaltung zuständig ist. Sie wissen ebenso – oder offensichtlich noch nicht –, dass auch die Ausstattung zusätzlicher Ordnungskräfte Aufgabe der Städte und Kreise ist. Deshalb ist es sachlich falsch, die Forderung aufzustellen, dass der Bund für die Kosten aufkommen soll. An dieser Stelle darf wohl festgestellt werden, dass Sie auch in dieser Sache Nachholbedarf haben.
Als NRW-Koalition setzen wir uns in dieser Legislaturperiode für klare Prioritäten ein. Eine der Prioritäten ist für uns die innere Sicherheit und vor allem die Wertschätzung gegenüber unseren Staatsdienern.
Drittens. Sie behaupten in Ihrem Antrag ausdrücklich, dass die Migrationswelle zu einer Vielzahl von Gewalttaten und terroristischen Übergriffen geführt habe – davon haben Sie gerade noch gesprochen, Herr Kollege Wagner. Hier stellt sich ebenso die Frage nach Klarheit und Wahrheit in Ihrem Antrag.
Meine Damen und Herren von der AfD, auch an dieser Stelle ist Ihre Auffassung sachlich falsch. Es gab bereits vor der Zuwanderungswelle im Jahr 2015 terroristische Gefährder in Deutschland und in NRW. Diese waren bereits dem islamistischen Spektrum zuzuordnen.
Außerdem gibt es durchaus terroristische Gefährder mit und ohne Migrationshintergrund. Sven Lau beispielsweise, der dann später zum Islam konvertierte und sich radikalisierte, ist in Deutschland geboren und aufgewachsen. Des Weiteren sind die Täter des Anschlags auf den Sikh-Tempel in Essen definitiv nicht der Migrationswelle des Jahres 2015 zuzuordnen.
Wir als NRW-Koalition sehen es als eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe an, die Radikalisierung insbesondere junger Menschen zu verhindern, indem
sinnvolle und notwendige Präventionsarbeit geleistet wird. Deswegen widmet sich auch unsere Landesregierung unter anderem dem Ziel, den Salafismus hier in NRW und in Deutschland zu bekämpfen.
Abschließend möchte ich noch einmal deutlich festhalten: Die Sicherheit von Weihnachtsmärkten und Volksfesten liegt im Interesse aller – der Sicherheitsbehörden, der Kommunen und der Veranstalter. Diese Veranstaltungen müssen sicher durchgeführt werden können. Alle Beteiligten haben dazu einen entsprechenden Beitrag zu leisten.
Die Herleitung einer Verantwortung und Betroffenheit der Bundesregierung geht an dieser Stelle jedoch eindeutig fehl. Die Frage einer Grenzsicherung und die Frage nach der Kostentragungspflicht von Schutzmaßnahmen sind zwei voneinander zu trennende Themen, die nicht in einen Sinnzusammenhang zu stellen sind.
Unsere Landesregierung sowie die Koalition aus CDU und FDP ist sich ihrer Verantwortung bewusst und wird sich weiterhin mit größtmöglichem Einsatz für die innere Sicherheit in Nordrhein-Westfalen einbringen.
Wir lehnen Ihren Antrag daher ab. – Herzlichen Dank.