Jürgen Berghahn
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Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Kolleginnen und Kollegen! In gewisser Hinsicht ist mir durchaus klar, wieso diese Anträge von der AfD hier heute eingebracht worden sind. Es gibt viele Hinweise, dass die verschiedenen Missbrauchskomplexe zusammenhängen. Die beiden vorliegenden Anträge sind dementsprechend
umfassend formuliert und sollen erläutern, wo es Verbindungen zwischen den Taten in Lügde und denen in Bergisch Gladbach und Münster geben könnte. Dazu kommt die grundsätzlich richtige Forderung, den Untersuchungsauftrag des PUA IV so zu erweitern, dass eine Kontrolle der Behörden auch zu den beiden anderen Komplexen möglich sein soll.
Sie von der AfD-Fraktion wissen ja selbst, dass diese Forderung grundsätzlich richtig ist. Denn Sie haben eine Pressemitteilung der SPD-Landtagsfraktion vom 30. Juni dieses Jahres aufgegriffen. Wir freuen uns natürlich, wenn Sie unsere Pressemitteilungen lesen, auch wenn Sie daraus diesen untauglichen Versuch machen, daraus heute einen Antrag ins Plenum einzubringen.
Warum untauglich? Das werde ich Ihnen gern erklären. Ich könnte mich auf rein formelle Gründe zurückziehen. Diese sind dann auch schnell aufgezählt.
Erstens. In Ihren beiden Anträgen schildern Sie weder den Untersuchungszeitraum noch den Untersuchungsgegenstand. Es fehlt an einer Eindeutigkeit, was genau das Ziel unserer parlamentarischen Kontrolle der Exekutive sein soll.
Sofern Sie vorhaben, zu den Komplexen „Bergisch Gladbach“ und „Münster“ seit 2002 Unterlagen zu verlangen, erscheint uns dies wenig praktikabel.
Zweitens. Ihre Anträge werden dem Gebot der Bestimmtheit bei einem solchen Untersuchungsauftrag nicht gerecht. Ihre formulierten Fragestellungen sind entweder so speziell, dass sie andere Möglichkeiten völlig außer Acht lassen, oder aber so offen, dass ich den Eindruck habe, der Untersuchungsausschuss soll eigene Ermittlungen durchführen, als seien wir die Staatsanwaltschaft oder die Polizei; entsprechende Hinweise haben Sie eben auch gegeben.
Damit sind wir schon beim dritten Punkt: Der Parlamentarische Untersuchungsausschuss ist gerade kein Ausforschungsausschuss. Man muss belegbare Missstände und konkrete Vorwürfe erheben, um diese dann entsprechend zu untersuchen. Diese konkreten Vorwürfe erheben Sie aber nicht. Damit verstoßen Sie gegen das Prinzip der Gewaltenteilung.
Das sind die rein formellen Gründe unserer Ablehnung.
Es gibt aber natürlich noch einen Hauptgrund, weshalb wir die Anträge zu diesem Zeitpunkt mit dieser Begründung ablehnen:
Der überaus wichtige Untersuchungsauftrag des PUA IV ist getragen von einem breiten Konsens des Parlaments. Der Einsetzungsantrag wurde von vier der fünf Fraktionen unterzeichnet und am 26. Juni letzten Jahres einstimmig angenommen.
Unsere Arbeit im Untersuchungsausschuss ist seit seiner Konstituierung davon geprägt, dass die Art
des Vorgehens, die Durchführung der Beweisaufnahme bis hin zur Festlegung von Terminen von einer breiten demokratischen Mehrheit getragen wird.
Wenn es also das Interesse des Parlaments ist, den Untersuchungsauftrag des PUA IV um die Komplexe „Bergisch Gladbach“ und „Münster“ zu erweitern, sollte ein solcher Erweiterungsantrag in einem geordneten Verfahren von einer breiten Mehrheit getragen werden, oder aber diese beiden Komplexe müssen in einem weiteren Untersuchungsausschuss geklärt werden.
In beiden Fällen darf ich Ihnen für die SPD-Fraktion aber nun auch noch den letzten Grund nennen, warum wir Ihre Anträge ablehnen; vielleicht haben Sie dies nicht aufgenommen, weil es nicht in unserer Pressemitteilung stand.
Egal, was dieses Parlament zu dem Behördenhandeln in den Komplexen „Bergisch Gladbach“ und „Münster“ herausbringen bzw. untersuchen soll: Die Zeit wird für alle drei Themenkomplexe bis zum Ende der Legislaturperiode nicht ausreichen.
Wir schulden es allen Opfern und deren Familienangehörigen, aber auch der Öffentlichkeit, dass die Untersuchungen in der nächsten Legislaturperiode fortgesetzt werden, wie wir es auch im Fall Amri getan haben. Diese wichtige politische, moralische und rechtlich nicht bindende Festlegung gehört ebenfalls in einen Erweiterungsantrag.
Wie Sie sehen, gibt es viele Gründe, das eigentlich richtige Ansinnen zur Erweiterung des PUA IV heute abzulehnen.
Zum Schluss muss ich Ihnen aber noch ganz deutlich sagen: Wir empfinden die Missbrauchsfälle als genauso unerträglich wie sicher alle anderen hier auch. Auch wir möchten, dass diese Komplexe umfassend aufgeklärt werden.
Wir lehnen die Anträge dennoch aus den genannten Gründen ab und betonen, dass wir damit nicht generell gegen eine zukünftige parlamentarische Befassung und einen großen Konsens hier im Hause stimmen. – Vielen Dank.
Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Herr Minister, solange nicht klar ist, wer für die hohen Mietkosten aufkommt, werden die Werkvertragsnehmer natürlich versuchen, sich diesen Kosten zu entziehen und in ihre Heimatländer zurückzukehren, was sicherlich auch verständlich ist.
Übernimmt das Land die Unterbringungskosten für die Werkvertragsnehmer aus Rumänien und Bulgarien, um die Verbreitung des Virus so zu verhindern?
Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Minister, Sie haben selbst betont, dass es wichtig ist, die Menschen, die in Quarantäne sind, mit Nahrungsmitteln und Hygieneartikeln zu versorgen. Uns sind Bilder bekannt, auf denen zu sehen ist, wie die Menschen hinter den Zäunen stehen und von Ehrenamtlichen mit Mineralwasser und anderen Dingen versorgt werden. Bei 1.500 Leuten kann man sich allerdings nicht allein auf ehrenamtliche Unterstützung verlassen. Wie will die Landesregierung die Versorgung der Menschen in Quarantäne sicherstellen?
Vielen Dank, Herr Präsident. – Frau Kollegin, ist Ihnen bekannt, dass auch schon 2013 Betriebe in der Fleischindustrie kontrolliert worden sind und bereits damals zahlreiche Verstöße festgestellt und Ordnungsgelder ausgesprochen worden sind?
Bei der erneuten Kontrolle sind ja 30 Unternehmen, Großbetriebe, kontrolliert worden. Allein in dem Bereich hat es dabei 5.800 Arbeitszeitverstöße gegeben. Gehen Sie davon aus, dass das wenig und nicht relevant ist und dass man den Dingen nicht weiter nachgehen muss?
Vielen Dank. – Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Schon in der Rede zur Einsetzung des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses zum Kindesmissbrauch in Lügde hat mein Kollege Sven Wolf für die SPDFraktion ausgeführt, dass wir eine lückenlose Aufklärung fordern.
Wir sind uns unserer Verantwortung als demokratische Fraktion in diesem Parlament in vollem Umfang bewusst. Nach der Einsetzung im Juni des vergangenen Jahres haben wir alle mit Entsetzen und Abscheu von dem Skandal in Bergisch Gladbach gehört und uns schon damals gefragt, ob es eigentlich eine Verbindung zu Lügde gibt. Ich betone für meine Fraktion ausdrücklich: Das möchten wir auch geklärt wissen, und zwar nicht nur im Rahmen der laufenden Ermittlungen, sondern auch im Rahmen unserer täglichen Arbeit im Untersuchungsausschuss.
Der hier vorliegende Antrag der AfD ist dabei jedoch nicht besonders hilfreich. Derzeit macht er auch keinen Sinn. Denn wir müssen uns noch einmal in Erinnerung rufen: Wir sind das Parlament. Wir sind weder eine zusätzliche Staatsanwaltschaft noch eine
polizeiliche Ermittlungsbehörde. Deshalb prüfen wir auch nicht, ob es Beziehungen zwischen Tätern aus Lügde und Bergisch Gladbach gibt oder wer im Missbrauchsnetzwerk involviert ist. Das ist die Aufgabe der Ermittlungsbehörden, deren Ermittlungen wir auf keinen Fall gefährden wollen.
Der von uns im Juni 2019 beschlossene Untersuchungsauftrag enthält den Begriff „weitere beteiligte Personen“. Wir haben mit den vier Fraktionen dort formuliert, dass es um weitere Spuren zu Konsumenten von Bildern und Videoaufzeichnungen geht, also um solche Fälle, in denen Dritte über Bilder aus Lügde verfügen. Wir haben Lügde und gegebenenfalls andere Orte definiert, also zum Beispiel Bergisch Gladbach, sowie mögliche weitere Tatorte benannt. Und nicht zuletzt sprechen wir über Hinweise auf Beteiligte der Taten in Lügde. Alle diese Begrifflichkeiten sind bereits Gegenstand des Untersuchungsauftrags vom Juni des vergangenen Jahres.
Kolleginnen und Kollegen, wir haben uns bei unserem Antrag auf Einsetzung des PUA also sehr umfassend Gedanken über das gemacht, was jetzt in Bergisch-Gladbach-Skandal in der Diskussion ist: Hätte nicht nur der Skandal von Lügde, sondern hätten auch andere Taten wie die des Komplexes „Bergisch Gladbach“ verhindert werden können? Gab es frühzeitige Hinweise? Und – auch im Sinne unseres Parlaments – sind wir durch die Exekutive, durch die Ministerien, zeitnah und umfassend informiert worden? – Alle diese Fragen gehören in den bestehenden Untersuchungsausschuss und werden auch vom derzeitigen Untersuchungsauftrag erfasst.
Diese Woche haben wir die ersten Akten aus dem Innenministerium erhalten. Ich hoffe, dass wir jetzt auch zügig Unterlagen aus dem Justizministerium bekommen. Wir werden genau prüfen, ob uns die Informationen gegeben werden, die nach Mitteilung von Innenminister Reul jeden Tag im Polizeipräsidium Bielefeld überprüft werden, also mögliche Schnittstellen zwischen Lügde und Bergisch Gladbach.
Sollten wir dazu keine Akten und keine Erklärungen erhalten, werden sich die Ministerien in der Öffentlichkeit mehr fragen lassen müssen als nur, ob es Zufälle sind, Zufälle mit einem Wohnwagen auf einem Campingplatz und Familienzusammenhängen in zwei Orten, die über 220 km auseinanderliegen, und nicht zuletzt, warum und wie Bilder aus Lügde bei Tätern aus Bergisch Gladbach gelandet sind.
Die SPD-Fraktion geht jedoch davon aus, dass sich die Exekutive ebenso wie das Parlament der Verantwortung bewusst ist und dem in der Verfassung normierten Kontrollrecht der Legislative entsprechen wird. Wir gehen also davon aus, dass sie uns alles über Bergisch Gladbach übersendet, was im Zusammenhang mit dem Untersuchungsauftrag steht.
Da aktuell eine Erweiterung des Auftrages wenig zielführend ist und zu diesem Zeitpunkt auch verfrüht erscheint, lehnen wir den Antrag der AfD ab. – Vielen Dank.
Vielen Dank. – Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Dr. Nolten, ich habe eben gehört, Sie haben zahlreiche Punkte aus unserem Antrag aufgenommen. Von daher liegen wir gar nicht so weit auseinander. Vielleicht bringt es ja doch noch etwas, wenn ich ein paar Takte dazu sage. Sie haben auch schöne Bilder erzeugt von den Schafen. Also: Wenn Sie mich mal zum Grillen einladen, können wir gerne darüber reden. Dann grillen wir auch mal ein Schaf.
Immer mehr Menschen benutzen Einwegverpackungen. Insbesondere Einwegkaffeebecher erfreuen sich wachsender Beliebtheit. Dass das insgesamt ein Müllproblem ist, kann sich jeder leicht ausrechnen. Dieser Müll landet aber mittlerweile häufig nicht mehr direkt in den Verbrennungsanlagen oder auf den Mülldeponien, sondern in vielen Fällen fällt er uns zuerst täglich in den Fußgängerzonen und in den Grünanlagen unserer Städte ins Auge. Dort wird der Müll achtlos liegengelassen, anstatt in den bereitstehenden Müllbehältern entsorgt zu werden.
106.000 Tonnen Abfall fallen allein durch Getränkeverpackungen in Deutschland an. Wir alle kennen die Bilder von öffentlichen Flächen, auf denen Pappbecher, Flaschen, Dosen und Zigarettenschachteln achtlos hingeworfen werden.
Diese Art des absichtlichen und achtlosen Verschmutzens der Umgebung nennt die Wissenschaft „Littering“. Der unangenehme Effekt des Litterings ist die Verbreitung, denn dort, wo Müll bereits liegt, wird auch bald noch mehr landen. So entstehen schnell Müllbrennpunkte. Mit dem Wegwerfen setzt sich meist eine weitere Verwahrlosung fort. Wenn die Umgebung schon vermüllt ist, sinkt bei manchen Menschen die Bereitschaft, ihren Müll ordentlich zu entsorgen.
Die Kosten, die bei den Kommunen für diese Sauberhaltung von Plätzen, Straßen und Grünanlagen anfallen, belaufen sich auf geschätzte 800 Millionen
Euro. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der städtischen Betriebe kämpfen unermüdlich gegen diese Vermüllung der Städte.
Stadtsauberkeit ist Lebensqualität. Deshalb ist der Kampf gegen Vermüllung und für eine gute Instandhaltung der öffentlichen Räume eine wichtige Grundlage für objektive und subjektive Sicherheit sowie die soziale Stabilität im Quartier. Von Sauberkeit und einem ansprechenden Stadtbild profitieren alle Bürger und Bürgerinnen. – Ich bin mir sicher, dass Sie das auch so sehen.
Es gibt bereits zahllose Initiativen von Kommunen und Kreisen und auch ehrenamtliche Initiativen gegen die Vermüllung. Ein bekanntes Beispiel ist die Landeshauptstadt Düsseldorf mit dem jährlichen sogenannten „Dreck-weg-Tag“, bei dem Bürgerinnen und Bürger gemeinsam ihre Stadt vom herumliegenden Müll befreien. In einem Zeitraum von 17 Jahren wurden so schon von 165.000 Düsseldorfern über 1.000 Tonnen Müll gesammelt. Sie haben es damit sogar in das Guinness-Buch der Rekorde geschafft.
So wichtig solche Aktionen auch sind, wir können uns in Zukunft nicht nur auf die Tatkraft der Bürgerinnen und Bürger verlassen, die ihre Städte sauber halten. Das Land Nordrhein-Westfalen ist dringend gefordert, Maßnahmen gegen die voranschreitende Vermüllung von öffentlichen Plätzen, Straßen und ganzen Stadtvierteln zu entwickeln.
Beispiel dafür könnten Initiativen aus anderen Bundesländern sein. So hat beispielsweise Hessen eine Kampagne gegen die Vermüllung von Straßen und Landschaften auf den Weg gebracht. Ziel der Kampagne „Sauberhaftes Hessen“ ist vor allem, das Bewusstsein der Bürgerinnen und Bürger zu schärfen.
Was also muss NRW tun, damit diese Vermüllung der Städte, aber auch der Landschaft gestoppt wird? – Wir fordern die Landesregierung auf, das Problem endlich zu erkennen und aktiv zu werden. Das Land muss bestehende Konzepte zur Reduzierung des Litterings aus Kommunen und anderen Bundesländern heranziehen und hinsichtlich eines NRW-Müllvermeidungsprogramms auswerten.
Das Land muss auf der Grundlage bestehender wissenschaftlicher Erkenntnisse gemeinsam mit den kommunalen Abfall- und Stadtreinigungsbetrieben ein landesweites Programm zur Sauberhaltung der Städte und gegen die Vermüllung initiieren und unterstützen. Die Unternehmen der öffentlichen Daseinsvorsorge müssen bei ihrer Arbeit vor allem in den Quartieren, wo das Risiko der Vermüllung besonders hoch ist, unterstützt und auch gestärkt werden.
Außerdem muss das Land den Bau und den Betrieb von außerschulischen Lernorten im Bereich Abfall und Sauberkeit mit Fördermitteln unterstützen und
Best-Practice-Beispiele allgemein zur Verfügung stellen.
Ich denke, Sie sind in vielen Punkten meiner Meinung. Daher: Unterstützen Sie unseren Antrag!
Darüber hinaus wünsche ich Ihnen eine schöne Weihnachtszeit und einen guten Rutsch in das nächste Jahr. – Vielen Dank.
Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Problematik, die die Fraktion der Grünen im Antrag zur Entsorgung von ausgedienten Smartphones beschreibt, ist uns allen nur zu gut bekannt. Tatsächlich erhalten viele Verbraucherinnen und Verbraucher in regelmäßigen Abständen neue Geräte – sei es, weil der Vertrag mit dem Anbieter das so vorsieht, sei es, weil das alte Gerät defekt ist oder ein neues Modell gerade auf den Markt gekommen ist, das einen interessiert.
Selten werden Smartphones länger als zwei, maximal drei Jahre benutzt. Es ist leider nur zu offensichtlich, dass die Benutzung dieser uns so kostbaren kleinen Geräte nicht besonders nachhaltig ist. Wenn sie defekt sind, rechnet sich rein wirtschaftlich eine Reparatur kaum. Wenn sie technisch nicht mehr auf dem neuesten Stand sind, sind sie nicht mehr attraktiv, und dann möchte sie kaum noch jemand benutzen.
Wertvolle Ressourcen werden verschwendet. Hinzu kommen die teilweise katastrophalen Produktionszustände und die unerträglichen Umstände der Gewinnung der Rohstoffe. Wir müssen uns eingestehen: Diese Geräte, die uns allen den Alltag so sehr erleichtern, sind ökologisch gesehen eine echte Belastung. Insofern kann ich den Wunsch sehr gut nachvollziehen, an dieser Stelle tätig zu werden.
Allerdings müssen wir uns im Fachausschuss sicherlich auch noch darüber unterhalten, wie wir dieses wichtige Vorhaben umsetzen können. Im Prinzip haben wir bereits eine rechtliche Rahmenbedingung, mit der eine ressourcenschonende Entsorgung der Geräte gewährleistet werden soll.
Seit 2003 existiert europaweit die Elektro- und Elektronik-Altgeräte-Richtlinie. Sie wurde in Deutschland 2005 durch das Elektro- und Elektronikgerätegesetz umgesetzt. In 2012 wurde die EU-Richtlinie neu gefasst. Diese wurde durch Novellierung des Elektrogerätegesetzes vom 20. Oktober 2015 in nationales Recht umgesetzt.
Die Regelungen dienen der Schonung wertvoller Rohstoffe und der Reduktion von umwelt- und gesundheitsschädigenden Stoffen. Ab 2016 formuliert die Neufassung des Elektrogerätegesetzes als Sammelziel 45 % der durchschnittlich in den drei Vorjahren in Verkehr gebrachten Mengen. 2019 wird dieses Sammelziel allerdings auf 65 % erhöht. Deutschland
erreichte zwar in den vergangenen Jahren stets gute Sammelquoten; allerdings ist der weitere Weg noch recht anspruchsvoll.
Die Pflicht zur unentgeltlichen Rücknahme von Elektroaltgeräten trifft alle Vertreiber mit einer Verkaufsfläche von Elektro- und Elektronikgeräten; 400 m2 oder mehr müssen diese Geschäfte in diesem Fall haben. Kleinstgeräte sind unabhängig vom Verkauf eines entsprechenden Neugeräts zurückzunehmen.
In der Stadt Düsseldorf zum Beispiel existieren 13 Geschäfte, die gemeldet und zur Rücknahme verpflichtet sind. Bei der Behandlung und Verwertung von Elektroaltgeräten sind die Recyclingausbeuten für Massemetalle wie Kupfer und Aluminium sehr gut. Allerdings muss man eingestehen: Die Möglichkeit der Rückgewinnung von Edel- und Sondermetallen zum Beispiel aus Smartphones ist noch deutlich ausbaubar.
Halten wir also fest: Smartphones stellen eine große ökologische Herausforderung dar, die durch konsequente Rückgabe und konsequentes Recycling gelöst werden könnte. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen lassen dies eigentlich zu, es hapert aber noch an der Umsetzung.
Eine größere Sensibilisierung der Bevölkerung gerade bei der Abgabe von Smartphones wäre wünschenswert. Hierfür könnte ich mir auch eine Aufklärungskampagne durch die Landesregierung vorstellen. Ebenfalls befürworte ich die Forderung nach mehr Rücknahmestellen.
Auch verbesserte Nachhaltigkeit schon bei der Herstellung der Geräte ist natürlich ein sinnvolles Ziel.
Ob und unter welchen Umständen eine eigene Landesinitiative durchgeführt wird, oder ob die bestehenden Möglichkeiten besser genutzt werden müssen, werden wir noch diskutieren müssen. Daher stimmen wir der Überweisung gern zu. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Frau Ministerin, Sie haben jetzt über die Stellungnahme des Betriebes und den Bericht der Landesregierung gesprochen. Wir hatten eben gehört, dass es negativ beschieden wurde, ein externes Gutachten zu vergeben. Sind Sie denn bereit, uns mitzuteilen, welche Gründe dazu geführt haben, kein externes Gutachten zu beauftragen? Welche Gründe gab es dafür?