Roland Härtel
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Herr Präsident, meine Damen und Herren! Im Vorspann zu dieser Mündlichen Anfrage werden Behauptungen aufgestellt, die unzutreffend sind. Gestatten Sie mir deshalb einige Vorbemerkungen.
ICOMOS, der Internationale Denkmalrat, berät das Welterbekomitee der UNESO in allen denkmalpflegerischen Fragen. Er arbeitet als Gutachter und bewertet die Nominierungen, die für eine Aufnahme in die Liste des Welterbes anstehen. ICOMOS ist eine nichtstaatliche Organisation, die die UNESCO berät. Sie ist kein Beirat dieser Organisation.
ICOMOS entscheidet auch nicht über die An- oder Aberkennung des Welterbestatus. Dies tut allein das Welterbekomitee der UNESCO. Das Welterbekomitee bedient sich bei seinen Entscheidungen der Gutachten von ICOMOS, ist jedoch nicht daran gebunden.
Unzutreffend ist weiter die Behauptung, Professor Petzet, Weltpräsident von ICOMOS, habe in seinem Brief vom 30. März die Landesregierung vor der Aberkennung des Welterbestatus gewarnt.
Er hat lediglich dem Welterbezentrum mitgeteilt, dass er es aufgrund seiner derzeitigen Informationen bei einer weiteren Unterstützung des Projekts durch die Kommunen und das Land Rheinland-Pfalz für notwendig erachtet, auf der nächsten Sitzung des Welterbekomitees eine Diskussion darüber zu führen, ob das Mittelrheintal in die Liste des gefährdeten Welterbes aufgenommen werden sollte.
Nicht zutreffend ist auch die Behauptung, das Welterbezentrum der UNESCO sei durch die Landesregierung
erst aufgrund des Schreibens von Professor Petzet über die Planungen zum Bau einer Brücke bei St. Goar informiert worden. Das Gegenteil ist der Fall. Diese Information wurde bereits im Jahr 2003 gegeben.
Am 30. September 2003 habe ich das Welterbezentrum in Paris über Pläne für Brückenbauten bei Bingen/Rüdesheim und St. Goar/St. Goarshausen informiert. Mit diesem Schreiben habe ich das Welterbezentrum gleichzeitig eingeladen, sich am weiteren Verfahren zu beteiligen. Im Vorfeld und noch während der Begutachtung durch einen Vertreter von ICOMOS im Rahmen des Antragsverfahrens war die UNESCO von den Überlegungen zum Bau einer Brücke im Mittelrheintal informiert.
Zu Frage 1: Ja. Die Strategie der Landesregierung findet sich im Managementplan wieder, der dem Welterbekomitee der UNESCO im Dezember 2000 zusammen mit den Antragsunterlagen übergeben wurde. Die Erstellung dieses Managementplans hat die Anerkennung als Welterbestätte überhaupt erst ermöglicht.
Die Anerkennung des Mittelrheintals als Welterbe verpflichtet die kommunalen Vorhabenträger und das Land, bei der Planung sehr verantwortungsvoll und mit großer Behutsamkeit und Sensibilität vorzugehen. Die Verträglichkeit des Vorhabens mit dem Welterbeprädikat wird selbstverständlich Gegenstand der Prüfungen und Bewertungen im Raumordnungsverfahren und im Raumordnungsentscheid sein.
Zu Frage 2: Die Informations- und Abstimmungspflichten sind in der so genannten Operational Guidelines des Welterbekomitees der UNESCO geregelt. § 172 dieser Operational Guidelines sieht vor, dass sich der Vertragsstaat bei relevanten Projekten an das Welterbekomitee wendet und es über die geplante Maßnahme informiert. Das Welterbekomitee seinerseits informiert dann ICOMOS. Eine direkte Information von ICOMOS durch den Vertragsstaat ist nicht vorgesehen und wäre daher unüblich. Die Landesregierung hat sich exakt an den vorgesehenen Weg gehalten.
Ich habe daher in meiner Funktion als Regierungsbeauftragter bereits im September 2003 das Welterbezentrum der UNESCO in Paris über die beiden damals geplanten Brücken informiert und zu einer Beteiligung am weiteren Verfahren eingeladen. Eine solche wurde aber bisher vom Welterbezentrum nicht für notwendig gehalten. Das muss man wissen.
Mit Schreiben vom 17. Mai 2005 habe ich das Welterbezentrum über die Konkretisierung der Vorüberlegungen zum Bau einer Brücke bei St. Goar informiert und um die Entsendung einer Expertenkommission gebeten, um die nötigen Beratungen durchführen zu können.
Im Übrigen sei angemerkt, dass zu dieser Expertenkommission niemals ICOMOS-Vertreter gehören, die aus dem betroffenen Land stammen. Auch unter diesem Gesichtspunkt hätte es daher keinen Sinn gemacht, sich an das deutsche Nationalkomitee von ICOMOS zu wenden.
Zu Frage 3: Professor Michael Petzet, der Vorsitzende des Deutschen Nationalkomitees von ICOMOS und ehemaliger Landeskonservator von Bayern, sieht durch das Brückenprojekt zwischen St. Goar und St. Goarshausen die Integrität der Kulturlandschaft an dieser Stelle in Gefahr. Nach seiner Auffassung hätte eine solche Brücke negative Auswirkungen auf die beiden Ortsbilder. Auch die Burgen Rheinfels und Katz sowie die Stiftskirche in St. Goar könnten durch diese Brücke in ihrer Wirkung beeinträchtigt werden, so die Meinung von Professor Petzet.
Zu Frage 4: Das rheinland-pfälzische Verkehrsministerium und das Ministerium für Wissenschaft, Weiterbildung, Forschung und Kultur haben stets betont, dass der Bau einer in kommunaler Trägerschaft betriebenen und privat finanzierten Mautbrücke über den Rhein zwischen St. Goar und St. Goarshausen im Einklang mit dem Weltkulturerbe stehen muss, damit der Welterbestatus des Mittelrheintals nicht gefährdet wird.
Letztlich kann nur eine der Landschaft angepasste Rheinquerung zwischen St. Goar und St. Goarshausen überhaupt in Betracht gezogen werden. Die Gefahr einer Aberkennung des Welterbestatus besteht daher nicht.
Herr Präsident, so weit meine Antwort.
Das Thema „Bau einer Rheinquerung“ hat während des gesamten Antragsverfahrens bei der Anerkennung als Weltkulturerbe eine große Rolle gespielt. Ausweislich der Protokolle wurde darüber mehrmals informiert. Das Welterbesekretariat von Rheinland-Pfalz für das Weltkulturerbe Oberes Mittelrheintal, das bei mir angesiedelt ist, steht in ständigem Kontakt mit dem Welterbezentrum der UNESCO in Paris. In zahlreichen Gesprächen mit der zuständigen Mitarbeiterin wurde natürlich auch über dieses Thema immer wieder gesprochen.
Herr Abgeordneter Mertes, ich teile Ihre Auffassung voll und ganz. In der Tat liegen bis zum gegenwärtigen Zeitpunkt keinerlei Planunterlagen vor, die es rechtfertigen würden, mit seriösen Informationen an das Welterbezentrum über die geplante Brücke heranzutreten.
Gleichwohl habe ich erneut das Welterbezentrum eingeladen, sich am Verfahren zu beteiligen. Das ist selbstverständlich. Wir haben in der Vergangenheit gut zusammengearbeitet. Wir arbeiten gegenwärtig gut zusammen. Das soll auch in Zukunft so bleiben. Es ist überhaupt keine Frage, dass bei solchen relevanten Projekten diese gute Kooperation wie in der Vergangenheit fortgesetzt werden soll.
Die Menschen, die im Mittelrheintal leben und arbeiten, verbinden mit der Aufnahme des Mittelrheintals in die
Liste des Weltkulturerbes große Erwartungen und Hoffnungen. Dazu gehört, dass ihnen weitere Lebens- und Entwicklungschancen geboten werden, die es ausschließen, dass wir sozusagen eine museale Käseglocke über das Mittelrheintal stülpen, die keine weiteren Initiativen und Entwicklungen zulassen würde.
Deshalb bin ich völlig mit Ihnen und mit meinem Vorgänger im Amt des Regierungsbeauftragten einig, dass mit der Anerkennung als Welterbe Chancen vergeben werden und keine Behinderungen ausgesprochen werden.
Frau Abgeordnete Thomas, da bin ich völlig anderer Meinung als Sie. Von Irritation kann überhaupt keine Rede sein,
sondern den Menschen wurde mitgeteilt, dass die Landesregierung bereit ist, eine Anschubfinanzierung für eine mautfinanzierte Brücke bereitzustellen. Damit wurde überhaupt erst die Grundlage geschaffen, an konkrete Planungen in diesem Bereich zu denken.
Frau Abgeordnete Kiltz, diese Brücke soll nicht nur landschaftsangepasst gebaut werden, nicht nur umweltverträglich, sondern selbstverständlich auch welterbeverträglich.
Darüber wird in einem sehr umfangreichen und gestuften Planungsverfahren zu reden sein.
Dazu habe ich – wie ausgeführt – ausdrücklich die UNESCO eingeladen, ihre Experten genau zur Beurteilung dieser Kriterien zu entsenden.
Wann diese Expertenkommission an den Mittelrhein kommt, steht noch nicht fest, aber sie wird kommen. Dann werden wir uns in aller Ruhe, mit allen Betroffenen und Beteiligten, mit diesen Fachleuten der UNESCO über diese Fragen unterhalten, die Sie gestellt haben.
Im Übrigen: Es gibt hervorragende Beispiele für welterbeverträgliche Brücken in der Welt.
Die Letzte wurde im Jahr 2000 eingeweiht, just in dem Jahr, als das Tal der Loire in die Liste des Welterbes aufgenommen wurde. Die Brücke wurde von dem sicherlich auch Ihnen weltbekannten, weltberühmten Architekten Santiago Calatrava gebaut.
Sie sieht so aus. Ich stelle Ihnen das zur Verfügung.
Sollten Sie Lust haben, persönlich diese Brücke in Augenschein zu nehmen, so kann ich Ihnen sagen, sie wurde an der Loire in Orleans gebaut und ist Anziehungspunkt für hunderttausende von Besuchern in jedem Jahr.
Herr Abgeordneter Mertes, diese Resolution ist mir bekannt. Ich begrüße sie außerordentlich und stimme diesem letzten Absatz umfänglich voll zu.
Herr Abgeordneter Bracht, ich denke, es ist durch meine Ausführungen deutlich geworden, selbstverständlich werden wir die Kommunen wie in der Vergangenheit dabei unterstützen.
Wir werden natürlich unseren Beitrag dazu leisten, dass dieses Projekt nicht nur kühn wird, nicht nur den wirt
schaftlichen Erwartungen entspricht, sondern selbstverständlich auch dem Welterbestatus gerecht wird.
Herr Abgeordneter Creutzmann, ich gehe davon aus, dass der Architekturwettbewerb für eine solche Brücke weltweit ausgeschrieben wird.
Ich gehe davon aus, dass es für die besten Architekten eine ganz große Herausforderung sein wird, im Tal der Loreley eine Brücke planen zu können.
Deshalb gehe ich davon aus, dass wir zu einer Lösung kommen, wie Sie sie beschrieben haben.
Herr Abgeordneter Dr. Braun, wir sind in der Regierung, um zu handeln und nicht um zu wetten!
Ich bin ganz sicher, dass wir alles tun, um eine Entscheidung über eine welterbeangepasste Brücke so schnell als möglich in Kooperation mit der UNESCO in Paris herbeizuführen.
Wie Sie wissen, ist der Regierungsbeauftragte in dieser Frage nicht der Zuständige. Der zuständige Minister hat aber bereits eine Anschubfinanzierung zugesagt.
Ich gehe davon aus, dass in Kooperation mit den Interessenten im Mittelrheintal eine Finanzierungskonzeption in Kürze endgültig entwickelt wird.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit der Antwort auf die Große Anfrage haben wir Ihnen eine umfassende und nicht geschönte Bilanz der Bibliothekspolitik und des Bibliothekswesens in Rheinland-Pfalz vorgelegt, aber ebenso die Perspektiven für die zukünftige Entwicklung aufgezeigt.
Natürlich wissen wir auch, dass nicht alles, was man sich wünschen kann, bis heute verwirklicht ist. Das wird uns nicht überraschen. Dies ist keine Besonderheit im Bibliothekswesen oder in der Bibliothekspolitik, sondern das gilt, wie Sie wissen, für viele andere Politikbereiche auch.
Meine Damen und Herren, Bildung ist und bleibt ein zentrales Thema in der Gesellschaftspolitik und in der Zukunftsgestaltung. Bibliotheken spielen darin eine wichtige Rolle, weil sie einen elementaren Zugang für alle zur Bildung und Ausbildung, zur Fortbildung und Weiterbildung wie auch zu den Informationsquellen der Forschung darstellen.
Bibliotheken sind die Gedächtnisorganisationen, die den Fortbestand der Merkmale der geistigen Errungenschaften der Menschheit sicherstellen. Bildung als kulturelles Gedächtnis und Zukunftsinvestition für den Einzelnen und die Gesellschaft legt uns die Verpflichtung auf, unsere Bibliotheken von der kleinen Gemeindebibliothek bis hin zur Staats- und Universitätsbibliothek auf dieses Ziel hin anzulegen und entsprechend auszustatten.
Heinrich Heine hat das so formuliert: So ein bisschen Bildung ziert den ganzen Menschen. – Recht hat er gehabt.
Meine Damen und Herren, der Beantwortung der Großen Anfrage, die sich ausschließlich mit dem öffentlichen Bibliothekswesen befasst, haben Sie entnehmen können, dass rund 95 % der Bibliotheken in RheinlandPfalz öffentliche Büchereien in kommunaler und kirchlicher Trägerschaft sind. Hiervon sind wiederum rund 90 % ehrenamtlich und nebenamtlich geleitet. Wir wissen, welch große Aufgabe von diesen ehrenamtlich Tätigen im Bibliotheksbereich zu leisten ist. Ich möchte die Gelegenheit nutzen, ihnen allen herzlich für dieses große Engagement zu danken.
In einem Flächenland wie Rheinland-Pfalz hat die flächendeckende Versorgung der Bevölkerung immer noch einen hohen Stellenwert auch mit kleinen Büchereien. Die Kommunen tun hier in einer schwierigen Haushaltssituation ihr Bestes. Aber weil dies nicht ausreicht und die modernen Informations- und Kommunikationstechniken auch der kleinen Bücherei neue Möglichkeiten bieten, greift das Land hier seit Jahren mit enormer Hilfestellung ein.
Ich erinnere nur an den großen Erfolg des Sonderprogramms „Bibliotheken und neue Medien“, das für die Kommunen und die anderen Bildungsträger den finanziellen Anreiz geschaffen hat, ihre Büchereien mit Computer und Internetzugang auszustatten.
Darüber hinaus hat das Land mit seinen Büchereifachstellen Jahr für Jahr Personal und Mittel zur Verfügung gestellt, um das Ehrenamt durch Aus-, Fort- und Weiterbildung sowie durch eine breite Palette von Serviceangeboten zu stärken und den öffentlichen Büchereien zusätzliche Mittel zum Medienerwerb zur Verfügung zu stellen, übrigens nicht nur für die kommunalen Büchereien, sondern ganz im Gegensatz zu manch anderem Bundesland auch für die kirchlichen Büchereien.
Einzelheiten haben Sie der Beantwortung der Großen Anfrage entnehmen können. Darauf brauche ich nicht einzugehen. Nur so viel will ich noch einmal betonen, während anderswo die Büchereifachstellen als Serviceinstitutionen des Landes abgebaut und keine Mittel mehr an ehren- und nebenamtliche Büchereien gegeben werden, sind wir in Rheinland-Pfalz den umgekehrten Weg gegangen. Weil der Unterschied von wissenschaftlichen und öffentlichen Bibliotheken für den Benutzer immer unwichtiger wird, haben wir die verschiedenen Landeseinrichtungen zusammengeführt.
Die Landesbibliotheken in Koblenz und Speyer sowie die Büchereifachstellen in Neustadt an der Weinstraße und Koblenz bilden zusammen mit der Bibliotheca Bipontina in Zweibrücken im Landesbibliothekszentrum das innovative Kompetenzzentrum, das von unterschiedlichen Standorten aus seine Dienstleistung gebündelt anbieten kann. Durch die Vernetzung von neuen Strukturen in der Verwaltung, dem Medienerwerb, der Medienbearbeitung
und der Ausleihe werden nachhaltige Synergieeffekte geschaffen.
Das bedeutet, dass den Benutzerinnen und Benutzern künftig mehr Fachkompetenz zur Verfügung stehen wird und sich durch Optimierung auch beim Personaleinsatz und durch möglich werdende Umschichtungen die Mittel zum Erwerb von Medien vergrößern werden. Wer nur die einzelne Bücherei vor Ort und ihren schmalen Erwerbungsetat sieht, vergisst leicht, was das Land in diesem Bereich für seine Bürgerinnen und Bürger leistet. Mit rund 130 Personalstellen und einem Etat von knapp 9 Millionen Euro haben wir mit dem Landesbibliothekszentrum ein Kompetenzzentrum geschaffen, das bundesweit Pilotcharakter hat.
Frau Abgeordnete Hammer hat vorhin geglaubt, feststellen zu können, dass die elektronischen Systeme an den Standorten der ehemaligen Landesbibliotheken in Speyer und Koblenz immer noch nicht vereinheitlich seien und dass dies in Anbetracht der geringen finanziellen Ausstattung auch noch lange auf sich warten ließe. Ich kann Ihnen dazu sagen, bis zum Ende dieses Jahres werden die elektronischen Bibliothekssysteme in Speyer und in Koblenz vereinheitlicht sein. Beide Bibliotheken werden auch bis Ende des Jahres 2005 in einem einzigen Verbund zusammengeführt sein. Das ist in Anbetracht der kurzen Zeit, die dieses Landesbibliothekszentrum jetzt hinter sich hat, eine, wie ich finde, beachtliche Leistung der neuen Leitung des Landesbibliothekszentrums.
Dafür möchte ich mich bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern herzlich bedanken. Wir hätten auch, wie dies in anderen Ländern geschah und geschieht, die Landesbibliotheken und Hochschulbibliotheken zusammenlegen können und die Sorge um die öffentlichen Büchereien als alleinige Aufgabe der Kommunen verstehen können. Das haben wir nicht getan. Das werden wir auch nicht tun.
Dass wir stattdessen die jährliche Bibliotheksabgabe von rund 630.000 Euro für alle Büchereien und Bibliotheken des Landes übernehmen und wir die Kosten für die Teilhabe aller rheinland-pfälzischen Büchereien an den großen Bibliotheksverbünden von Baden-Württemberg, Hessen und Nordrhein-Westfalen in Höhe von 600.000 Euro tragen, sei hier noch einmal betont.
Auch das neue Kompetenznetzwerk für Bibliotheken als bundesweite Serviceeinrichtung und die Versorgung der Büchereien mit Containerdiensten werden vom Land noch einmal mit jährlich 160.000 Euro bezuschusst. Ich
denke, das ist eine beachtliche finanzielle Leistung, die dazu dient, unsere Kommunen, insbesondere die, die mit großem Verantwortungsbewusstsein immer noch in einer schwierigen Zeit ihre Bibliotheken unterhalten, zu unterstützen.
Inzwischen kommt als neues Sonderprogramm die Ausstattung der Ganztagsschulen mit komfortablen Leseecken hinzu. In diesem bis 2007 mit 4,4 Millionen Euro ausgestatteten Investitionsprogramm des Bundes für Ganztagsschulen übernimmt das Landesbibliothekszentrum die komplette Abwicklung der Leseecken.
Die Vernetzung der Bibliothekssysteme, die OnlineRecherche in weltweiten Bibliothekskatalogen und damit auch die Möglichkeit für die kleine öffentliche Bücherei vor Ort, an all diesen enormem Dienstleistungen ohne große Kosten teilnehmen und praktisch jede Bestellung auch entlegener Literatur ausführen zu können, bedeutet, dass rheinland-pfälzische Bibliotheksnutzerinnen und -nutzer entschieden von einer Bibliothekspolitik profitieren, die den Einzelnen mit seinen Bedürfnissen in den Mittelpunkt stellt. Das haben wir in der Vergangenheit getan. Das wird auch in der Zukunft so bleiben. Insgesamt sind wir damit auf einem guten Weg in Rheinland-Pfalz.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Mündliche Anfrage beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt:
Zu Frage 1: Da die Bewerberinnen und Bewerber statistisch nicht erfasst werden, lässt sich die Frage nicht beantworten. Konkrete Angaben könnten nur durch Rückfragen bei den Hochschulen geliefert werden, was jedoch in der Kürze der Zeit nicht möglich war.
Zu Frage 2: Im Wintersemester 2002/2003 haben insgesamt 13.114, im Wintersemester 2003/2004 12.299 Studierende ein Studium an rheinland-pfälzischen Hochschulen aufgenommen.
Der Rückgang ist insbesondere darauf zurückzuführen, dass viele Studienanfängerinnen und -anfänger die Möglichkeit nutzen, sich wegen der vorgezogenen Abiturprüfung bereits im Sommersemester einzuschreiben. Ein Vergleich ist daher nur für das Studienjahr sinnvoll, weil dies einen Gesamtüberblick über die Zahl der Studienanfängerinnen und -anfänger gibt.
Die Verteilung auf die einzelnen Hochschularten sieht wie folgt aus: Wintersemester 2002/2003 Wissenschaftliche Hochschulen 8.450, Fachhochschulen 4.664, insgesamt 13.114 Anfängerinnen und Anfänger. Im Wintersemester 2003/2004 waren es an den Wissenschaftlichen Hochschulen 7.359, an den Fachhochschulen 4.940, also insgesamt 12.299 Studienanfängerinnen und -anfänger.
Da ich gesagt habe, dass die Erfassung im Studienjahr mehr Sinn macht, möchte ich Ihnen auch diese Zahlen nennen. Im Studienjahr 2002 waren es an den Wissenschaftlichen Hochschulen 11.364, an den Fachhochschulen 6.477, also insgesamt 17.841.
Im Studienjahr 2003 waren es an den Wissenschaftlichen Hochschulen 10.897, an den Fachhochschulen 6.966, also insgesamt 17.863.
Dies zeigt, dass im Vergleich der Studienjahre eine geringfügige Zunahme der Studienanfängerinnen und -anfänger festzustellen ist. Diese geht eindeutig zugunsten der Fachhochschulen aus und entspricht damit einem hochschulpolitischen Ziel der Landesregierung.
Frau Abgeordnete Thomas, ich könnte Ihnen jetzt die Zahlen, die Sie erfragen, aufgespalten nach Hochschulen, Fachhochschulen, Wintersemester und Studienjahr vorlesen. Das ist eine sehr große Tabelle. Ich würde vorschlagen, dass wir Ihnen diese Zahlen schriftlich zur Verfügung stellen.
Dem Parlament.
Zu Frage 3: Es ist davon auszugehen, dass Studienbewerber nicht auf ein Hochschulstudium verzichten, wenn die Bewerbung in einem zulassungsbeschränkten Studiengang abschlägig beschieden werden muss, sondern dass praktisch alle auf einen Studiengang ausweichen, der eine mehr oder weniger große Affinität zum ursprünglich gewählten Studiengang aufweist.
Unterschiedliche Ausweichreaktionen sind denkbar. Die statistische Verfolgung dieser Ausweichreaktionen wäre mit einem außerordentlich hohen Aufwand verbunden und wird allein schon aus Kostengründen von keinem Bundesland betrieben. Zur Frage nach dem Zuwachs an Studierenden in den Studiengängen ohne Zulassungsbeschränkungen liegen keine statistischen Auswertungen vor. Die Beantwortung dieser Frage bedarf umfangreicher und arbeitsintensiver Berechnungen, die in der Kürze der Zeit nicht zu leisten sind.
Zu Frage 4: Im Mittelbemessungsmodell werden 45 % der Verteilungsmasse als Zusatzausstattung Lehre anhand der Studierenden in der Regelstudienzeit und der Zahl aller Absolventinnen und Absolventen verteilt. Da bei der Berechnung die Zahlen der letzten beiden Jahre gemittelt werden, wirken sich Änderungen in den Studierendenzahlen verzögert aus.
Unter der Voraussetzung gleich bleibender Mittel wirkt sich der Anstieg der Studierendenzahlen tendenziell so aus, dass weniger Mittel je studierendem Absolventen zur Verfügung stehen. Das erhöht zweifellos den Reformbedarf an den Hochschulen zur besseren Strukturierung des Studiums, wie es mit Bachelor- und MasterStudiengängen erreicht werden kann.
Das Personalbemessungskonzept ist stärker von den sich verändernden Studierendenzahlen betroffen, da es im Gegensatz zum Mittelbemessungsmodell nicht gedeckelt ist, wie wir sagen. Bei steigenden Studierendenzahlen ergibt sich tendenziell ein zusätzlicher Mittelbedarf, es sei denn, dass andere rückläufige Parameter dies ausgleichen.
Da der Berechnung die Mittelwerte der letzten drei Jahre zugrunde liegen, wirken sich Änderungen der Studierendenzahlen auch nur verzögert aus. In die Berechnung gehen unter anderem Hochschulart und Studiengänge ein, sodass hier nur eine Plausibilitätsrechnung gemacht werden kann. So würden zum Beispiel 1.000 Studierende mehr im Personalbemessungskonzept 46 zusätzliche Wissenschaftlerstellen zur Folge haben.
Herr Präsident, meine Damen und Herren, so weit meine Antwort.
Frau Abgeordnete Thomas, es ist natürlich nicht unser erklärter Wille, so wie Sie es beschrieben haben zu verfahren. Die Hochschulen sind in einer schwierigen Situation, in der sie in Anbetracht steigender Studierendenzahlen mehr finanzielle Mittel bräuchten. In Anbetracht der Situation des Landeshaushalts, die Sie kennen, sind wir gegenwärtig nicht in der Lage, diesen zusätzlichen Mittelbedarf zur Verfügung zu stellen. Wir wissen, dass die Hochschulen mit dem Rücken zur Wand arbeiten. Die Leistungen, die sie unter diesen schwierigen Bedingungen erbringen, verdienen unsere Anerkennung.
Ich betone noch einmal, wir wissen, dass die Hochschulen in einer schwierigen Situation sind. Wir wissen auch, dass sie alle Anstrengungen unternehmen, um in dieser Situation die Einhaltung der Regelstudienzeit für die Studierenden zu ermöglichen. Sie tun dies unter erheblichen Belastungen.
Sie wissen, wir haben unter extrem schwierigen Bedingungen des Landeshaushalts einen Schwerpunkt im Bereich der Bildungs- und Wissenschaftspolitik gesetzt. Das ist zwar keine befriedigende Antwort für Sie, aber im Rahmen unserer Möglichkeiten ist es der einzig gangba
re Weg. Wir haben versucht, im Bereich der Hochschulen auch finanziell den Status Quo zu erhalten. Wir versuchen weiter, zusammen mit den Hochschulen kleine Verbesserungen zu erzielen. Das mag wenig erscheinen, aber in Anbetracht der finanziellen Situation, in der wir uns befinden, ist es der einzig mögliche Weg.
Sie wissen, dass sowohl das Mittelbemessungsmodell als auch das Personalbemessungskonzept in großem Einvernehmen mit den Hochschulen erarbeitet wurden. Natürlich macht es Sinn, in Anbetracht dieser schwierigen Situation zusammen mit den Hochschulen darüber nachzudenken, ob beide Modelle möglicherweise unter den Bedingungen, unter denen die Hochschulen jetzt zu arbeiten gezwungen sind, fortgeschrieben und verändert werden müssen. Dies werden wir gegebenenfalls zusammen mit den Hochschulen tun.
Sie beschreiben die Situation zutreffend. Darauf haben wir in der Vergangenheit immer wieder hingewiesen. Deshalb habe ich gesagt, dass in der Kürze der Zeit eine umfassende Erhebung dieser Daten nicht möglich war. Wir gehen allerdings gemeinsam davon aus, dass es so ist, wie Sie es dargestellt haben.
Auch diese Beschreibung der Verhältnisse in anderen Bundesländern, wie beispielsweise Niedersachsen oder Hessen, teile ich. Wir gehen diesen Weg der Einschränkung der Kapazität nicht.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Worüber reden wir? Wir reden über ein Welterbe, eine herausragende deutsche Kultur- und Naturlandschaft, die weltweit bekannt ist.
Dieser Landschaft wurden in Musik, Malerei und Literatur von unseren Besten unvergessliche Denkmäler gesetzt. Ich nenne nur einige Namen: Clemens von Brentano, Heinrich Heine, Victor Hugo, Wolfgang von Goethe, William Turner und Carl Zuckmayer. Sie und viele andere haben dieses Stück Rheintal im Bewusstsein der Völker und Menschen verankert und somit dazu beigetragen, dass das Tal zum kulturellen Erbe der Menschheit erklärt wurde.
Es wurde schon darauf hingewiesen, am 20. September feierten wir in Oberwesel – die Ministerpräsidenten von Rheinland-Pfalz und Hessen, weitere Mitglieder der Landesregierung, viele Vertreter des Landtags von Rheinland-Pfalz und Hessen – diese Anerkennung in einem schönen Festakt, der von der ganzen Bevölkerung mit Begeisterung an- und aufgenommen wurde.
Die Vertreterin des UNESCO-Welterbezentrums war – wie sie in Gesprächen am Rande der Veranstaltung bekannte – beeindruckt von dem Engagement der Bevölkerung, von der ganz offensichtlich ungeteilten Freude über die Anerkennung und den Willen, dieses bedeutsame Erbe verantwortungsvoll zu sichern, zu pflegen und weiterzuentwickeln.
Ich finde es gut, dass sich der Landtag von RheinlandPfalz mit der Frage befasst, welche Verpflichtungen und Aufgaben mit dieser Anerkennung verbunden sind. Schaut man sich die vorliegenden Anträge genauer an, kann man rasch feststellen, dass die gemeinsamen Anliegen die Unterschiede bei weitem überwiegen.
Die schrille, dissonante Begleitmusik zu dem CDUAntrag wirft die Frage auf, ob nicht um des vorgeblich parteipolitischen Punktgewinns das Projekt durch destruktive und pauschale Kritik beschädigt wird.
Natürlich wissen wir alle, dass sich Fehlentwicklungen der letzten Jahrzehnte nicht von heute auf morgen beseitigen lassen, aber die Behauptung des Stillstands wird dem Engagement der Menschen in den Kommunen, in den Vereinen und den vielen privaten Initiativen im Rheintal nicht gerecht, meine Damen und Herren von der CDU.
Die Kritik, die Sie seit Monaten immer wieder äußern, steht im krassen Widerspruch zu dem, was ich bei meinen vielen Besuchen im Mittelrheintal erfahre und auch von Ihren eigenen Parteifreunden gesagt bekomme.
Die loben das vielfältige Engagement der Landesregierung. Ich kann Ihnen die Namen nennen, sie wurden auch schon genannt.
Ich frage mich manchmal: Kann es denn sein, dass die Wahrnehmung so unterschiedlich ist, je nachdem, ob man im Rheintal direkt Verantwortung trägt oder man Klimmzüge macht, um bestimmte Funktionen innerhalb der CDU-Fraktion zu erreichen?
Meine Damen und Herren, ich will die Probleme nicht kleinreden oder beschönigen, aber zu sagen, es passiere nichts, ist objektiv falsch und beleidigend für die vielen Menschen, die sich Tag für Tag bemühen, das Tal voranzubringen.
Allein schon die vielen Projekte, die in das erfolgreiche „LEADER-Plus“-Programm eingeflossen sind und weiter einfließen, belegen dies eindrucksvoll.
Es wurde von Ihnen wiederholt angesprochen, es fehle ein Leitmotiv, eine Vision.
Ich zitiere: Eine Region besinnt sich auf ihre Stärken. – Das ist unser Leitmotiv, nach dem wir seit dem Anerkennungsverfahren handeln; denn die Region lässt sich nur fortentwickeln, wenn die dafür notwendigen Impulse aus ihr selbst heraus kommen.
Als Land können und wollen wir dem Mittelrheintal unsere Vorstellungen nicht überstülpen. Wir sehen aber unsere Aufgabe darin, die Kräfte der Region zu bündeln, zusammenzuführen und dadurch zu stärken.
Meine Damen und Herren, weil Sie davon gesprochen haben, Herr Abgeordneter Weiland, es fehlten in vielen Bereichen, in wichtigen Teilbereichen der Entwicklung Leitbilder und Zielaussagen, kann ich nur darauf verweisen, dass seit 1998 – ich nehme an, Ihnen liegt diese Unterlage auch vor – der Managementplan Mittelrheintal bekannt ist, der auch wesentlicher Bestandteil des Antragsverfahrens für die Anerkennung war.
In diesem Managementplan sind außerordentlich ausführlich Zielaussagen zur Siedlungs-, Gewerbe-, Weinbauentwicklung und zum Naturschutz festgehalten.
Sie werden, wenn Sie sich diesen Managementplan noch einmal anschauen, der im Übrigen Handlungsgrundlage für alle verantwortlichen Kommunalpolitikerinnen und -politiker in der Region ist, feststellen, dass wir kurz-, mittel- und langfristige Zielverabredungen getroffen haben, wir uns außerordentlich stark um die Stärkung der regionalen Identität und den Abbau von Kooperationsblockaden bemühen, Zielbereiche für den Weinbau, den Ausbau des touristischen Profils definiert werden und der Erhalt und die Entwicklung der raumprägenden Kulturlandschaft eine beachtliche Rolle spielen.
Es geht nicht nur um den Erhalt von Burgen, Ortsbildern und Denkmälern, sondern auch um das, was Herr Abgeordneter Lewentz ausführlich dargestellt hat, unter anderem die Lärmsanierung und Entwicklung eines integrierten Verkehrskonzepts. Es geht um die Sicherung der Siedlungs- und Wirtschaftsentwicklung und um die Optimierung der Organisationsstruktur.
Meine Damen und Herren, das Land hat mit der erfolgreichen Durchführung des UNESCOAnerkennungsverfahrens einen Beitrag für die Entwicklung des Mittelrheintals geleistet, den keine andere Einrichtung hätte übernehmen können.
Dass der Antrag bereits im ersten Anlauf im Juni letzten Jahres in Budapest Erfolg hatte und die schon ernsthaft diskutierte Verschiebung der Anerkennung nicht kam, lag daran, dass die UNESCO-Gremien die vorgelegten Unterlagen, ausdrücklich den Managementplan mit einbeziehend, im Sinn der UNESCO-Richtlinien akzeptierten.
Wir haben seitdem die Koordination auf Landesseite deutlich verbessert, indem wir eine Stabsstelle Mittelrhein geschaffen haben. Sie entstand durch die Zusammenführung des UNESCO-Welterbesekretariats mit der Projektgruppe „Projektmanagement Mittelrheintal“ im Innenministerium.
Die Koordination der Aufgaben wird im Übrigen dadurch erleichtert, dass wir einen Initiativkreis Mittelrhein gebildet haben, der aus den zuständigen Staatssekretären besteht.
Meine Damen und Herren, im Übrigen habe ich nichts gegen die Forderung nach einem effektiven Regionalmanagement einzuwenden, ganz im Gegenteil. Ich denke, wir wollen gemeinsam dieses Regionalmanagement mit den Entscheidungsträgern, mit den Verantwortlichen in der Region aufbauen und zum erfolgreichen Arbeiten bringen.
Zur Verbesserung der überörtlichen Kommunikation sowie der Zusammenarbeit der Kommunen mit den Landesstellen und zur überörtlichen Kommunikation gehören natürlich nicht nur die kommunalen Entscheidungsträger, sondern dazu gehören die Verantwortli
chen in den wichtigen Institutionen und Verbänden, wie beispielsweise die Handwerkskammer oder die Industrie- und Handelskammer.
Tatsache ist aber auch, dass dieses regionale Management von der Region selbst gewollt und umgesetzt werden muss. Wir als Land werden den Weg dorthin begleiten und befördern.
Meine Damen und Herren, die bisherige Schwerpunktsetzung bei der finanziellen Förderung des Mittelrheintals werden wir beibehalten. Ich denke, in schwierigen Zeiten wie diesen ist es ein deutliches Signal, für das ich als Regierungsbeauftragter außerordentlich dankbar bin.
Es wurden schon einige Projekte beschrieben, die auf den Weg gebracht wurden, die weiterbefördert werden und die ihrer Vollendung entgegengehen – das geschieht im Zuständigkeitsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau –: Rheinburgenwanderweg, Rheinsteig, Lückenschlüsse bei den Rheinradwegen. – Es wurde eine Reihe von Bodenordnungsverfahren genannt. Damit sind wichtige Projekte auf den Weg gebracht.
Das Ministerium für Umwelt und Forsten hat ein Rahmenkonzept für die nachhaltige Entwicklung der ufernahen Bereiche im Mittelrheintal vorgelegt und am Beispiel Kamp-Bornhofen deutlich gemacht, dass sich diese Uferzonen sehr wohl welterbeverträglich ausgestalten und verbessern lassen.
Das so genannte E+E-Projekt zur nachhaltigen Entwicklung wärmeorientierter Hanglagen im Mittelrheintal, das dem Verbuschen der Rheinhänge entgegenwirkt, zeigt bereits sichtbare Erfolge. Wir werden als Landesregierung dieses Projekt, das auch für den Steillagenweinbau von erheblicher Bedeutung ist, weiter vorantreiben.
An der Entwicklung von Bewirtschaftungskonzepten für die für das Mittelrheintal typischen Niederwälder wird gearbeitet. Frau Thomas, Sie haben das Thema angesprochen. 22 Beherbergungsbetriebe wurden im Rahmen eines Sonderprogramms des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau innerhalb eines Jahres mit fast einer halben Million Euro gefördert. Diese Förderung ist außerordentlich effektiv, weil bei Zuschüssen von rund 18 % Millionen zusätzliche Investitionen von privater Seite induziert werden.
Die Lärmsanierung an den Schienenstrecken ist erfolgreich vorangebracht worden. Die Hangsicherung durch die Bahn wird künftig landschaftsschonend erfolgen.
Die Schwerpunktförderung hoch bedeutender Denkmäler durch mein Ministerium läuft weiter. Die landeseigenen hochrangigen Kulturdenkmäler – die Burg Pfalzgrafenstein, die Festung Ehrenbreitstein und das Schloss Stolzenfels – werden mit zweistelligen Millionen-EuroBeträgen aus dem Haushalt des Finanzministeriums gefördert.
Angesichts der zurückgehenden Besucherzahlen nicht nur, aber auch im Mittelrheintal ist es hilfreich, dass mit Mitteln, die die Staatskanzlei zur Verfügung stellt, ein Internetauftritt für das Welterbegebiet erstellt wird, der einen weltweiten Zugriff auf Informationen über dieses Welterbegebiet ermöglicht.
Der Kurzzeittourist aus dem Allgäu wird dort ebenso Wissenswertes wie der japanische Tourist finden, der seinen Europaurlaub plant.
Daneben will die Landesregierung alle Anstrengungen unterstützen, durch eine systematische Marketinginitiative die Fremdenverkehrsentwicklung am Mittelrhein wieder positiv zu gestalten. Aber auch dieses Thema der Marketingoffensive zeigt deutlich, der Staat, das Land können Hilfestellung geben. Wir machen das auch. Aber die Initiativen müssen von der Region getragen werden. Sie werden auch getragen, wie die vielen LEADER-PlusProjekte belegen.
Zu den Projekten, die von Vertretern der Region immer wieder angesprochen werden, gehört natürlich auch die Frage einer verbesserten Rheinquerung, wie es in der Debatte immer wieder angesprochen wurde. Ich sage Ihnen ganz offen, Brücken verbinden. Brücken verbinden nicht nur zwei Rheinseiten, sondern auch die Menschen. Wenn sie umweltverträglich und welterbeverträglich gebaut werden, umso besser ist es.
Meine Damen und Herren, die Anerkennung als Welterbe bedeutet für das Mittelrheintal, ja für ganz RheinlandPfalz eine einmalige Chance. Ich wäre Ihnen dankbar, wenn wir diese Chance gemeinsam nutzen würden. Parteipolitische Überlegungen oder gar Spiele bringen das Mittelrheintal keinen Millimeter voran.
Ich wäre froh, wenn es gelänge, sich in den Ausschussberatungen auf einen gemeinsamen Antrag zu verständigen. Das Mittelrheintal ist als Welterbe anerkannt worden, weil es eine einzigartige Kulturlandschaft ist und weil wir alle an einem Strang gezogen haben. Das möchte ich noch einmal betonen. Kulturstaatsministerin Christina Weiss sagte beim Festakt in Oberwesel – ich zitiere –: „Wer die höheren Weihen durch die Internationale Konvention zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt erhalten hat, weiß, welche Verpflichtungen daraus erwachsen.“
Meine Damen und Herren, darauf sollten wir uns alle wieder besinnen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Mündliche Anfrage beantworte ich wie folgt: Die Zahl der Studierenden, die nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz gefördert werden, war bis zum Jahr 1999 stark rückläufig. In einem ersten Schritt wurde durch das 20. BAföG-Änderungsgesetz diese Fehlentwicklung korrigiert.
Mit der dann folgenden grundlegenden BAföG-Reform durch das Ausbildungsförderungsreformgesetz, das zum 1. April 2001 in Kraft trat, wurde die Ausbildungsförderung noch einmal deutlich verbessert.
Überraschend war in der Folge das Ausmaß der Steigerung bei den Antragseingängen. Insbesondere war nicht vorhersehbar, dass nach einem enormen Antragszuwachs im Kalenderjahr 2002 diese Tendenz im Jahr 2003 ungebremst anhält. Nach den in der Vergangenheit gemachten Erfahrungen wurde die gesetzliche Erhöhung der Freibeträge vom Einkommen der Eltern stets rasch durch Lohn- und Gehaltssteigerungen aufgezehrt,
sodass die Zahl der Geförderten mittelfristig nahezu gleich blieb.
Bedingt durch die gestiegenen Studierendenzahlen und die gesamtwirtschaftlich schwierige Lage haben jetzt deutlich mehr Auszubildende Anspruch auf Förderung nach dem BAföG-Gesetz. Parallel kommen seit diesem Sommer für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der BAföG-Ämter noch die bekannten Zusatzaufgaben hinzu, die im Zusammenhang mit dem Verdacht des missbräuchlichen BAföG-Bezugs stehen.
Herr Minister Zöllner hatte bereits im Wissenschaftsausschuss am 8. September auf diese zusätzliche Arbeitsbelastung aufmerksam gemacht und betont, dass die Bearbeitung aktueller Anträge im Zweifel Vorrang haben müsse. Weil in der Presse etwas anderes zu lesen war, möchte ich klarstellen: Weder der Bund noch mein Ministerium haben verlangt, die Datenabgleiche nach § 45 d des Einkommensteuergesetzes im Zusammenhang mit dem Verdacht des Missbrauchs vorrangig zu bearbeiten.
Da die Personalbemessung der BAföG-Ämter auf den Arbeitsanfall in früheren Jahren ausgelegt ist, ist die Situation folglich in allen Ämtern in Rheinland-Pfalz mehr oder weniger angespannt.
Zu Frage 1: Es ist zutreffend, dass die Bearbeitungsdauer von BAföG-Anträgen beim Amt für Ausbildungsförderung der Universität Trier mit seinen Außenstellen an der Fachhochschule Trier und am Umweltcampus Birkenfeld fünf bis sechs Monate betragen kann. Dabei muss man allerdings sehen, dass hierin auch die Anträge enthalten sind – das sind nicht wenige –, die wegen unvollständiger Angaben bzw. fehlender Unterlagen gar nicht entscheidungsreif sind.
Seit April 2003 sind die Studierenden informiert worden, ihren Erst- oder Wiederholungsantrag für das Winters emester 2003/2004 möglichst frühzeitig zu stellen. Dieser Appell hat in Trier nicht so viel Resonanz gefunden wie an anderen Hochschulstandorten, zum Beispiel Landau, die deshalb geringere Probleme haben.
Zu Frage 2: Bereits im Dezember 2002 hatte mein Ministerium die Bemessungszahl für die Bearbeitungsfälle mit Wirkung vom 1. Januar 2003 auf 520 Fälle je Sachbearbeiterin bzw. Sachbearbeiter als Zielgröße festgesetzt. Dies bedeutet eine deutliche Reduzierung der bis dahin geltenden Zielgröße von 560 Bearbeitungsfällen.
Darüber hinaus haben wir Vorgaben für die Organisationsstruktur der Ämter für Ausbildungsförderung bei den Hochschulen gemacht. Dabei war allerdings klar, dass die an einzelnen BAföG-Ämtern notwendige Umstrukturierung nicht von heute auf morgen erfolgen kann. Auch beim Amt für Ausbildungsförderung der Universität Trier wurde die angestrebte Organisationsstruktur noch nicht realisiert.
Wie dargestellt, resultiert die faktische Unterbesetzung des BAföG-Amts Trier in erster Linie aus der stark gestiegenen Antragszahl. Die Zahl der Anträge pro Jahr stieg von 3.642 in 2000 auf 4.319 in 2001 und auf 4.900 in 2002. Nach den neuesten Schätzungen des BAföG
Amts Trier sind in diesem Jahr rund 5.200 Anträge zu erwarten, von denen 3.600 bereits eingegangen sind.
Zur Bearbeitung wären nach der erwähnten Messzahl 10 Beschäftigte in Vollzeit erforderlich. Tatsächlich sind aber nur 8,5 Stellen vorhanden. Insbesondere die Kapazität für die Bearbeitung schwieriger Fälle ist derzeit zu knapp.
Das Problem der verlängerten Bearbeitungszeiten kann mittelfristig nur im Rahmen des Personalbemessungskonzepts gelöst werden. Die Stellen in den BAföGÄmtern werden als Sondertatbestand innerhalb des PBK, des Personalbemessungskonzepts, wie Sie wissen, mit berücksichtigt und im Einvernehmen mit den Hochschulen angepasst.
Die Verbesserung der prekären Personalsituation an den Ämtern für Ausbildungsförderung genießt Priorität. Sie kann jedoch nicht losgelöst von der allgemeinen Haushaltslage der Hochschulen und des Landes betrachtet werden.
Zu Frage 3: Ob es Fälle gibt, in denen Studentinnen und Studenten durch die Verzögerung bei der Auszahlung des BAföG zur Aufgabe des Studiums gezwungen wurden, ist nicht bekannt.
Zu Frage 4: Um den Studienanfängern kurzfristig zu helfen, wurde das Amt für Ausbildungsförderung der Universität Trier mit Schreiben vom 16. September 2003 angewiesen, trotz des damit verbundenen zusätzlichen Aufwands bei den Erstanträgen Abschlagszahlungen zu leisten. Diese Möglichkeit eröffnet § 51 Abs. 2 des BAföG-Gesetzes.
Danach kann für die Dauer von vier Monaten BAföG bis zu einer Höhe von 360 Euro unter dem Vorbehalt der Rückforderung geleistet werden. Auch für die Studierenden, die bereits BAföG erhalten und Weiterförderung beantragt haben, gibt es die Möglichkeit, die Zahlung fortzuführen.
Nach § 50 Abs. 4 BAföG-Gesetz kann die Förderung in Höhe des früheren Bewilligungsbescheids unter dem Vorbehalt der Rückforderung vorläufig weiter geleistet werden.
Wir haben das BAföG-Amt der Universität Trier aufgefordert, auch von dieser Möglichkeit verstärkt Gebrauch zu machen. Ich gehe davon aus, dass es mit diesem Instrumentarium gelingt, die Wartezeiten der Bearbeitung der Erstanträge und der Weiterförderungsanträge deutlich zu verringern.
So weit die Antworten.
Sie sagen es. Auch in diesem Bereich gilt der Grundsatz der Eigenverantwortlichkeit unserer Hochschulen. Das ist der Preis, den wir gemeinsam im Zusammenhang mit einer Stärkung der Autonomie der Hochschulen für richtig halten. Wie ich dargestellt habe, ist dieses Problem kurzfristig nicht zu lösen, weil in der Tat Prioritäten gesetzt werden müssen. Dies muss universitätsintern geleistet werden. Es ist allerdings keine Frage, dass wir bei der zukünftigen Erörterung des Personalbemessungskonzepts mit den Hochschulen auf diese Frage gesondert eingehen müssen.
Die finanzielle Situation unserer Hochschulen beurteilen wir gleich. Die Hochschulen sind am Rande ihrer finanziellen Bewegungsspielräume angelangt. Deshalb sage ich, es ist Aufgabe der Hochschulen, intern Prioritäten zu setzen. Das ist nicht einfach. Wir haben dazu die entsprechenden Vorgaben gemacht und Organisationsvorschläge unterbreitet. Wir gehen davon aus, dass die Hochschulen im Zusammenhang mit dem Sachverhalt, den wir soeben besprochen haben, der personellen Ausstattung der BAföG-Ämter kurzfristig größere Aufmerksamkeit zuwenden.
Herr Abgeordneter, diese Frage kann ich Ihnen gegenwärtig nicht beantworten, da es nur im Zusammenhang mit dem BAföG-Amt Trier zu diesen Klagen gekommen ist, die uns heute beschäftigen. Aber ich gehe davon aus, dass trotz der großen Anspannung die anderen BAföG-Ämter in der Lage sind, ihre Arbeit so zu bewältigen, dass sie von den Studenten nicht kritisiert werden.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Mündliche Anfrage beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt:
Zu Frage 1: Durch das Sonderprogramm soll die technische Forschungsinfrastruktur der Fachhochschulen verbessert werden, um insbesondere den Wissens- und Technologietransfer zu verstärken und die regionale Industriekooperation zu intensivieren. Die vorhandene Grundausstattung dient primär der Akquisition kleinerer Industrieprojekte einzelner Fachrichtungen und Arbeitsgruppen.
Für die Bearbeitung von Systemlösungen, insbesondere in fächerübergreifender Zusammenarbeit, sollen zusätzliche Investitions- und Sachmittel vor allem für die ingenieurwissenschaftlichen, informationstechnischen und medienwissenschaftlichen Fachgebiete zur Verfügung gestellt werden.
Zur weiteren Strukturierung des Ausbaus der Forschungskompetenz an rheinland-pfälzischen Fachhochschulen wurde ein mit großem Erfolg an den Universitäten des Landes konzipiertes Forschungsschwerpunktprogramm für die Fachhochschulen ausgeweitet. Um die Innovationsfähigkeit der Fachhochschulen weiter zu steigern, wurden besonders innovative Arbeitsgruppen aufgefordert, ihre technologische Kompetenz zu bündeln und auf neue fachgebietsübergreifende Zielrichtungen auszudehnen. Die dabei entstehenden Synergieeffekte sollen dazu genutzt werden, neue Fachgebiete zu erschließen. Gleichzeitig soll das forschungsspezifische Profil der jeweiligen Fachhochschule nach außen besser präsentiert und die überregionale Wahrnehmung einzelner Fachhochschulstandorte verbessert werden.
Zu Frage 2: Das Bundesministerium für Bildung und Forschung und das Land Rheinland-Pfalz stellen den rheinland-pfälzischen Fachhochschulen insgesamt 10 Millionen DM zur Verfügung. Der Bund finanziert dieses Modellprojekt mit 7 Millionen DM aus UMTSMitteln. Das Land stellt als Kofinanzierung weitere 3 Millionen DM zur Verfügung.
2,1 Millionen DM dienen dazu, die allgemeine Infrastruktur und die Entwicklung einer neuen Angebotspa
lette der Fachhochschulen für die kleinen und mittleren Unternehmen projektorientiert auszubauen. Ein Betrag von 1 Million DM wurde für die Verbesserung des Datennetzes und den Datentransfer mit höheren Übertragungsraten vorgesehen. Die restlichen 3,9 Millionen DM am Anteil der Bundesmittel dienen zum Ausbau der Kompetenzzentren an den Fachhochschulen. Die Landesmittel ergänzen prozentual die aufgeführten Einzelpositionen.
Zu Frage 3: Das Programm ist darauf ausgelegt, alle Fachhochschulen des Landes in die Initiative einzubinden. Die Verteilung der Mittel für die allgemeine Infrastruktur orientiert sich an der Zahl der Professoren an den einzelnen Fachhochschulstandorten. Eine genauere Aufteilung erfolgt nach Anmeldung der Planungen jeder Fachhochschule. Auch der Ausbau der Kompetenzzentren wird an jedem Standort einer Fachhochschule unterstützt.
Alle Fachhochschulen wurden in einem internen Abstimmungsgespräch in die Planungen des Programms einbezogen. Die Fachhochschulen haben dem Ministerium bis Mitte Oktober eine detaillierte Planung einzelner Maßnahmen vorgelegt. Im Jahr 2002 soll in einer Gesamtübersicht über die Wirkung der Bundesmittel sowie über den erfolgten Technologietransfer und die zusätzlich erwirtschafteten Drittmittel Bericht erstattet werden.
Zu Frage 4: Die fachliche Auswahl der Einzelmaßnahmen erfolgt unter dem Gesichtspunkt eines möglichst hohen Anwendungsbezugs. Es kann daher erwartet werden, dass sich das regionale Forschungsangebot der Fachhochschulen für die kleinen und mittleren Unternehmen deutlich steigert und entsprechende Kontakte kurzfristig zum Tragen kommen.
Bereits bei der Auswahl der eingerichteten Kompetenzzentren an den Fachhochschulen wurde der Bedarf der regionalen Industrieunternehmen berücksichtigt. Weiterhin sind die Fachhochschulen aufgefordert worden, bei ihrer konkreten Projektplanung vorhandene und möglichst neue Industriekooperationen als Entscheidungskriterium heranzuziehen.
Zusätzlich wird in Rheinland-Pfalz zurzeit innerhalb einer Verwertungsoffensive des Bundesministeriums für Bildung und Forschung ein Antrag zur Unterstützung eines Netzwerks der Hochschulen und außeruniversitären Forschungsinstitute vorbereitet, in das auch die Fachhochschulen eingebettet sind. Unter Federführung der Innovationsmanagementgesellschaft (IMG) sollen dabei auch die Fachhochschulen bei der Einreichung von Patenten und bei der Vertragsgestaltung zur Verwertung von Forschungsergebnissen unterstützt werden.
So weit die Antwort, Herr Präsident.
Wir werden diese 10 Millionen DM in der Tat dazu nutzen, um einen weiteren Schritt nach vorn zu gehen, um beide Forschungsbereiche zu verbinden.
Frau Abgeordnete, es finden keine Verschiebungen statt, sondern die Finanzierung erfolgt aus dem Kapitel 15 12. Dieses Kapitel dient zur Förderung der Kompetenzzentren der Fachhochschulen. Dieses Geld ist dargestellt, vorhanden und wird dafür verwendet.
Das ist ein Ergebnis langer Verhandlungen, die Minister Professor Dr. Zöllner mit dem zuständigen Bundesminis
terium sehr erfolgreich geführt hat. Wir werden selbs tverständlich die Forschungsergebnisse sowie die Ergebnisse dieses Programms insgesamt nach Abschluss des ganzen Projekts den Fachhochschulen anderer Bundesländer zur Verfügung stellen, wenn dies gewünscht wird.
In der Tat ist dies ein Programm, das nur zwischen dem Bundesministerium und Rheinland-Pfalz ausgehandelt wurde. Ich würde dies als einen großen Erfolg für das Land Rheinland-Pfalz bezeichnen.
Frau Abgeordnete, ich kann mir den Begriff „Defizite“, wie Sie ihn gebraucht haben, nicht zu Eigen machen. Ich habe vielmehr gesagt, wir machen einen weiteren Schritt nach vorn.
Ich möchte einige Projekte nennen, die von verschiedenen Fachhochschulen angemeldet wurden, damit Sie erkennen können, in welchen Bereichen wir konzentriert weitere Schwerpunkte setzen. So hat beispielsweise die Fachhochschule Bingen ein Projekt im Zusammenhang mit der Altglasaufbereitung angemeldet, die Fachhochschule Kaiserslautern das Projekt „Immissionsspektrometer zur Analyse von Werkstoffen“, die Fachhochschule Koblenz das Projekt „Kommunikationssystem für verteilte produktionstechnische Netze“, die Fachhochschule Ludwigshafen das Projekt „Marktorientierte Unternehmensführung“, die Fachhochschule Mainz das Projekt „Virtuelles Studium im Bereich der Mediengestaltung“, die Fachhochschule Trier das Projekt „Automatisation und Rationalisierung im Bauwesen“ und die Fachhochschule Worms das Projekt „Automatische Erzeugung von Web-basierten Benutzerzuschnittsstellen“.
Diese Projekte sind beispielhaft herausgegriffen aus einer Vielzahl von Anmeldungen. Gegenwärtig erfolgt die Abstimmung über diese Projekte. Ich bin gern bereit, Sie nach Abschluss dieses Programms entsprechend zu informieren.
Meine Damen und Herren, wir haben weder in der Vergangenheit die Fachhochschulen allein gelassen, noch werden wir sie in Zukunft allein lassen. Dass das, was ich sage, einen realen Hintergrund hat, erkennen Sie daran, dass wir es als einziges Bundesland geschafft haben, ein solches Sonderprogramm mit dem Bund zu verabreden.
Selbstverständlich ist es nicht nur freigestellt, sondern erwünscht, dass auch im Rahmen dieses Programms weitere Drittmittel eingeworben werden. Die Fachhochschulen werden die zusätzlichen personellen Kapazitäten akquirieren, wenn dies notwendig sein sollte. Dies werden sie in bewährter Weise wie auch in der Vergangenheit leisten können.
Das ist in der Tat eine sehr interessante Frage.
Sie können aber davon ausgehen, dass die Fachhochschulen die Projekte, die sie angemeldet haben, in enger Kooperation mit ihren Partnern aus dem Bereich der kleinen und mittleren Unternehmen angemeldet haben. Nicht umsonst sind wir stolz auf den engen anwendungsbezogenen Schwerpunkt in der Arbeit der Fachhochschulen. Wie in der Vergangenheit wird auch bei diesem Programm in enger Zusammenarbeit mit der
Wirtschaft versucht, die einzelnen Maßnahmen umzusetzen.
Bei der Frage, inwieweit die einzelnen Regionen abzugrenzen sind, würde es nun zu weit führen, sich an dieser Stelle darüber Gedanken zu machen, in welchem Radius um die einzelnen Fachhochschulen herum ein Kreis geschlagen wird. Ich gehe davon aus, dass die Fachhochschulen in den Regionen ihre Kooperationspartner finden, in denen sie auch angesiedelt sind und mit denen sie schon zuvor zusammengearbeitet haben.
Ich gehe davon aus, dass die einzelnen kleinen und mittleren Unternehmen wie auch in der Vergangenheit mit ihren Verbänden zusammenarbeiten. Von unserer Seite aus ist speziell im Zusammenhang mit diesem Programm keine weitere Abstimmung mit den Kammern oder den Verbänden erforderlich.
Wir haben dieses Projekt deshalb ausgewählt, weil es von der Fachhochschule Trier angemeldet wurde. Ich gehe davon aus, dass in diesem Zusammenhang die speziellen Notwendigkeiten und Interessen der Fach
hochschule Trier und der mit ihr zusammenarbeitenden kleinen und mittleren Unternehmen berücksichtigt wurden. Wenn das Projekt abgeschlossen ist, bin ich gern bereit, Ihnen insbesondere über die Ergebnisse des Projekts weitere Informationen zu geben.
Frau Abgeordnete, ich habe zu diesem Thema keine Ausführungen gemacht. Sie sprechen einen außerordentlich komplexen Zusammenhang an. Wir gehen davon aus, dass wir in dem Abstimmungsverfahren, das mit den Fachhochschulen erfolgt ist, alle Notwendigkeiten und Erfordernisse in diesem Bereich berücksichtigen konnten. Ob und in welchen Fällen Professorenstellen bei den einzelnen Fachhochschulen entfallen werden, wird man sehen. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt lassen sich dazu jedoch keine detaillierten Informationen geben.
Meine Damen und Herren, Ihr Applaus zeigt, das die Frage genau richtig formuliert war.
Herr Abgeordneter Dr. Schmidt, in der Tat werden wir das vorhandene bewährte Profil der einzelnen Fachhochschulen mit diesem Programm weiter stärken können. Wir haben auch große Erwartungen, was den letzten Punkt angeht, den Sie angesprochen haben. Es geht darum, dass es den Fachhochschulen noch mehr als in der Vergangenheit gelingen möge, weitere Drittmittel einzuwerben, um aus diesem Programm dann nicht nur ein 10 Millionen-Programm zu machen, sondern sozusagen einen Multiplikator einzubauen, der im Endeffekt dazu führen wird, dass wir wesentlich mehr Mittel als nur dieses 10-Millionen-Programm für diese wichtigen Projekte investieren können.