Jutta Steinruck
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Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Die EU ist eine Wertegemeinschaft, zu deren Grundrechten auch der Schutz vor Diskriminierung zählt. Hierauf beruht der vorliegende Richtlinienentwurf der Kommission. Angestrebt ist eine Angleichung nach oben, die wir in Deutschland eigentlich begrüßen sollten.
Ich möchte heute auch einmal einige Punkte klarstellen. Bisher haben wir die Antidiskriminierungsrichtlinie für die Bereiche „Beschäftigung“ und „Beruf“ umgesetzt. Das deutsche Gleichbehandlungsgesetz aus dem Jahr 2006 hat den von der EU vorgeschlagenen umfassenden Schutz bereits in großen Teilen vorweggenommen. Insofern ist mir die Aufregung, die bei der CDU und auch bei der FDP herrscht, nicht so ganz klar.
Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union haben schon viel dafür getan, das Recht der Menschen auf Gleichbehandlung durchzusetzen. Aber in einigen Fällen bedarf das geltende Recht auch noch der Nachbesserung, und dies auch bei uns in Deutschland.
Die SPD-Landtagsfraktion begrüßt die Vereinheitlichung des Rechtsrahmens zum Schutz vor Diskriminierung auf europäischer Ebene. Es scheint, der CDU geht es in
ihrem Antrag vielmehr darum, eine bestimmte Klientel zu bedienen, die den Schutz vor Diskriminierung wegen Behinderung, Alters, sexueller Ausrichtung, Religion oder Weltanschauung nicht als vorrangig ansieht.
Herr Dötsch, dies scheinen mir tatsächlich Lippenbekenntnisse zu sein; denn das eine ist das reale Handeln, und das andere ist das, was Sie sagen. Sie sollten das, was Sie wollen, in der Politik auch wirklich umsetzen.
Tatsächlich ist die Welt eben so, dass wir immer noch Schutz vor Diskriminierung brauchen. Es ist immer noch so, dass diese Menschen Rechte brauchen und dass wir als Politiker aufgefordert sind, dies umzusetzen.
Ich möchte noch einmal kurz auf Ihren Antrag eingehen. Das letzte Mal hatten Sie bemängelt, dass ich nicht darauf eingegangen sei.
Sie haben als eine der Folgen genannt, dass die Vertragsfreiheit und die bürgerliche Freiheit ausgehöhlt werden, weil Dritte ein Klagerecht bekommen. Ja, das sind eben die grundlegenden Unterschiede zwischen der Wertevorstellung der Sozialdemokratie und der Ihren: Bei Ihnen stehen die Interessen der Wirtschaft im Vordergrund und bei uns die Interessen der einzelnen Menschen.
Wenn wir ehrlich miteinander umgehen – Herr Creutzmann, Sie können gleich noch dazu reden –, ist gerade die Einführung des Verbandsklagerechts notwendig, um von Diskriminierung Betroffene vor weiteren Nachteilen zu schützen.
Es ist oft die Angst oder auch die Scham der Einzelnen, selbst initiativ zu werden und gegen Ungerechtigkeit vorzugehen.
Der CDU-Antrag gibt auch als eine Folge an, es werde Bürokratie aufgebaut.
Wir haben schon bei der Umsetzung des bisherigen Gleichbehandlungsgesetzes gesehen, dass dies eben nicht so war.
Wenn Sie die Zahl von 1,3 Milliarden Euro anschauen
1,73 Milliarden Euro, genau, Herr Creutzmann –, dann ist dies einer Studie der Initiative „Neue Soziale Marktwirtschaft“ entnommen, die aus dem Jahr 2007 stammt.
Diese Studie ist im letzten Jahr durch die Studie der Wissenschaftlichen Kommission der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, die bei einem CDU-Ministerium angesiedelt ist, widerlegt worden. Diese Zahlen sind falsch berechnet worden und beruhen auf falschen Annahmen.
Der Fragebogen war manipuliert. All dies können Sie auch nachlesen. Schauen Sie es nach! – Die Studie ist widerlegt worden, also benutzen Sie aktuelle Zahlen, und sprechen Sie nicht immer Dinge an, die nicht mehr aktuell sind.
Im CDU-Antrag steht auch, die mittelständische Wirtschaft werde überproportional belastet, und es drohten Arbeitsplatzverluste.
Auch diese Argumente wurden mit dem bestehenden Gleichbehandlungsgesetz widerlegt. Dies ist auch bei diesem Gesetz nicht eingetroffen.
Sie schreiben in Ihrem Antrag, die Zukunftschancen der nachfolgenden Generationen würden beeinträchtigt. Auch diese Erklärung sind Sie uns noch schuldig geblieben, wieso und weshalb Sie auf eine solche Mutmaßung kommen. Man kann schließlich auch einfach einmal etwas in den Raum stellen. Ich habe keine Ahnung, inwieweit mein Sohn oder vielleicht mein Enkelkind benachteiligt sein sollte, wenn ein behinderter Mensch in Zukunft bei der Wohnungssuche nicht diskriminiert werden soll. Ich habe keine Angst davor. Wenn Sie es befürchten, na ja!
Dies sind verschiedene Gründe, weshalb wir Ihren Antrag ablehnen.
Die angestrebte Ausweitung des Geltungsbereichs der Antidiskriminierungsrichtlinie der EU betrifft jedoch viel vielfältigere Aspekte als in Ihrem Antrag dargestellt. Dies ist insbesondere auch für die Menschen mit Behinderung von großer Bedeutung. Dies ist auch sinnvoll und wichtig. Deshalb haben wir unseren Antrag eingebracht, der dies noch einmal deutlich machen soll und für den ich um Ihre Zustimmung bitte.
Vielen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! So ziemlich genau vor einem Jahr, am 21. März 2008, ist das Landesgesetz zum Schutz von Kindeswohl und Kindergesundheit in Kraft getreten. Der Landtag hat es kurz vorher einstimmig beschlossen.
Es regelt im Kern zwei Schwerpunkte, nämlich zum einen den Aufbau lokaler Netzwerke. Damit gibt es vor Ort jetzt verbindliche Strukturen für die Zusammenarbeit, mit denen das Risiko und die Belastungen für Kinder frühzeitig erkannt und beseitigt werden können.
Der zweite Kernpunkt ist die Förderung der Kindergesundheit durch den Aufbau eines zentralen Einladungs- und Erinnerungssystems zu den Früherkennungsuntersuchungen.
Die Erziehung, Förderung und der Schutz von Kindern ist zuallererst eine Aufgabe der Eltern. Ich denke, da sind wir uns alle einig. Die meisten Kinder werden geliebt, behütet und leben bei ihren leiblichen Eltern. Manche Eltern und Familien sind überfordert und brauchen Hilfe.
Gute Prävention ist der beste Schutz vor Vernachlässigung. Je früher Hilfen angeboten werden, umso leichter werden sie angenommen.
Ein frühes Eingreifen verhindert spätere körperliche Erkrankungen der Kinder, von sozialen Folgekosten ganz zu schweigen.
Da setzt auch das Landeskinderschutzgesetz an. Durch die Verknüpfung von Prävention, frühen Hilfen und gesundheitlicher Förderung mit der Bereitstellung von Mitteln durch das Land setzt es Maßstäbe und hat inzwischen auch bundesweit einen Vorbildcharakter. Auch die Kommunen hier in Rheinland-Pfalz begrüßen dieses Landeskinderschutzgesetz. Sie haben es sehr positiv aufgenommen, arbeiten hervorragend mit und erhalten durch das Land auch erhebliche finanzielle Unterstützung. Die Jugendämter erhalten rund 1,4 Millionen Euro jährlich, die Gesundheitsämter rund 600.000 Euro jährlich, und seit dem 1. August letzten Jahres gibt es beim Landesjugendamt eine Servicestelle mit zweieinhalb Fachkräften, die die Kommunen vor Ort bei der Umsetzung unterstützen.
Eine gute Grundlage für dieses Landeskinderschutzgesetz waren die Modellprojekte „Guter Start ins Kinderleben“, die in Ludwigshafen und Trier gestartet waren und aus denen erhebliche Erfahrungen auch in unser Landesgesetz eingeflossen sind. In Ludwigshafen wurde das Modellprojekt Ende 2008 abgeschlossen. Letzte Woche wurde uns auch im Jugendhilfeausschuss der Stadt berichtet, es sei jetzt in ein Regelangebot überführt worden, weil es so gut angenommen wurde und auch gemeinsam vor Ort wirklich so gut umgesetzt wurde.
Unser Ministerpräsident Kurt Beck hat sich am letzten Montag persönlich vor Ort ein Bild von der vorbildlichen Arbeit und dem Engagement aller Beteiligten gemacht. Ich kann auch im Namen der SPD-Landtagsfraktion dieses Engagement, das ich vor Ort erlebt hatte, wirklich nur loben. Es ist wirklich dem Einsatz Einzelner zu verdanken, dass hier eine vorbildliche Vorarbeit für weitere lokale Netzwerke im Land gemacht wurde.
Auf Bundesebene wird zurzeit auch ein Kinderschutzgesetz auf den Weg gebracht. Aber leider bleibt es inhaltlich hinter dem, was wir hier im Land an Erfahrungen gemacht haben und auch eingearbeitet haben, weit zurück. Das erscheint uns sehr unverständlich, weil wir wirklich konkrete Erfahrungen vor Ort gemacht haben. Dass das nicht aufgegriffen wird, ist eigentlich sehr schade. Die Landesregierung hat im vergangenen Jahr auch eine entsprechende Bundesratsinitiative gestartet, die leider gescheitert ist. Im Gesetzentwurf fehlen unter anderem Hinweise auf die Weiterfinanzierung der Modellprojekte, die jetzt an verschiedenen lokalen Netzwerken in Rheinland-Pfalz fortgeführt werden. Das sollte aus unserer Sicht im Sozialgesetzbuch als sozialmedizinische Leistung mit den Krankenkassen geregelt werden.
Es geht auch um eine bundeseinheitliche Regelung der Hebammenausbildung und auch die Honorierung der Leistungen einer Familienhebamme, die nicht in der Gebührenordnung vorgesehen ist. Die Experten haben auch manches andere kritisch angemerkt, nämlich das Thema „Hausbesuche“, die Befugnisnorm usw. Unser Ziel hier in Rheinland-Pfalz ist, kinder- und familienfreundliche Lebensbedingungen für unsere Kinder zu schaffen. Dazu gehören verschiedene Mosaiksteine: unser Landeskinderschutzgesetz, auch die Modellprojekte bzw. die Netzwerke aus den Modellprojekten „Guter Start ins Kinderleben“,
die Initiative „VIVA FAMILIA“ mit ihren vielfältigen unterstützenden Maßnahmen. –
Gerade in diesem Bereich sind wir auf einem guten Weg, aber wir dürfen unter gar keinen Umständen im Interesse unserer Kinder innehalten.
Vielen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ihre Kritik, das Thema sei nicht aktuell, kann ich überhaupt nicht nachvollziehen. Was gibt es Aktuelleres als den Schutz unserer Kinder? Außerdem gibt es drei aktuelle Gründe, warum wir dieses Thema heute aufgegriffen haben. Zum einen haben wir seit einem Jahr das Kinderschutzgesetz in Rheinland-Pfalz.
Wie ich vorhin gesagt habe, wurde zum anderen in der vergangenen Woche im Jugendhilfeausschuss der Stadt Ludwigshafen der Abschlussbericht zu dem Modellprojekt vorgelegt, das es übrigens nicht nur in Ludwigshafen gab, sondern auch in Trier, und auf dessen Basis weitere Netzwerke in ganz Rheinland-Pfalz geschaffen wurden. Als Ludwigshafener Abgeordnete bin ich natürlich, gemeinsam mit meinem Kollegen Günther Ramsauer, froh, dass dieses Projekt in Ludwigshafen gestartet ist; denn wir haben dort eine sehr gut aufgestellte Jugendarbeit und gute Rahmenbedingungen.
Die aktuelle Diskussion über ein Bundeskinderschutzgesetz, bei dem wirklich einiges klemmt und im Argen liegt, ist Grund genug, über dieses Thema hier auch inhaltlich zu sprechen. Herr Dr. Schmitz, es wäre besser gewesen, Sie hätten sich inhaltlich eingebracht; denn manche Regelungen dieses Bundesgesetzes laufen in die falsche Richtung, und dort sind Nachbesserungen notwendig.
Danke.
Frau Ahnen, welche besonderen Gründe gab es seitens der Lehrerinnen und Lehrer und der Schülerinnen und Schüler in Speyer, diese Lehrerin abzulehnen?
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Zunächst eine kurze Anmerkung zur CDU-Fraktion. Sie sollten die
Begriffsdefinition „Gleichstellung“ und „Gleichbehandlung“ klären. Es ist nicht das allgemeine Gleichstellungsgesetz, wie in Ihrem Antrag erwähnt, sondern Gleichbehandlung ist das richtige Wort.
Ich möchte Sie zu Beginn meiner Rede daran erinnern, in der Gedenkveranstaltung am 27. Januar 2009 hat unser Ministerpräsident Kurt Beck in seiner Rede gesagt – ich zitiere –: Im Umgang mit kranken und behinderten Menschen zeigt sich die Qualität einer Gesellschaft. – Ich habe den Applaus, auch Ihren Applaus, noch sehr wohl in den Ohren.
Umso seltsamer finde ich Ihren Antrag „Neue Antidiskriminierungsrichtlinie der Europäischen Union verhindern“.
Auch wenn Sie sagen, Sie sind gegen jede Art der Diskriminierung, Ihr Handeln zeigt etwas anderes. Sie treten den Grundsatz der Gleichbehandlung aller Menschen mit diesem Antrag mit Füßen. Wir meinen, es ist gut und richtig, dass der Diskriminierungsschutz auf alle Lebensbereiche ausgedehnt werden soll.
Herr Dötsch, umso besser, wenn diese Richtlinie einmal überflüssig wird, weil die Menschen wirklich anders denken, dass es selbstverständlich ist, niemanden mehr zu diskriminieren. Umso besser, dann wird die Richtlinie irgendwann einmal überflüssig.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, Deutschland nimmt eine Vorreiterrolle ein, wenn es um den Diskriminierungsschutz geht. Der Nachbesserungsbedarf aufgrund der Richtlinie, die zu erwarten ist, wird bei uns in Deutschland minimal sein.
Die neue Antidiskriminierungsrichtlinie schließt im Nachgang zu den bereits vier geltenden EU-Antidiskriminierungsrichtlinien bestehende Gesetzeslücken und weitet den Anwendungsbereich aus. Es wird eine EU-einheitliche Definition für Behinderung geben. Auch die Ausweitung auf chronisch kranke Menschen ist vorgesehen. Damit kommt es zu einer ganz deutlichen Verbesserung der Gleichbehandlung und auch der Mobilität in der EU.
Natürlich – das hat uns nicht überrascht – stimmt die CDU in den Chor mancher Wirtschaftsfunktionäre ein. Ich vermute, wenn da unten die Behindertenverbände genau zum gleichen Thema demonstrieren würden, würden Sie da auch stehen. Sie würden schon wieder irgendeine Regelung finden, dass es denn dann wieder passt.
Sie malen den Teufel an die Wand, was Kosten und Bürokratie betrifft. Aber in allen bisherigen Stufen der Antidiskriminierungsrichtlinie wurde das widerlegt. Ihre Argumente beruhen nicht auf Fakten. Das ist nachweisbar.
Sie beruhen auf Vorurteilen. Da darf ich auch Albert Einstein zitieren, der sagte: Es ist leichter, den Kern eines Atoms zu spalten, als ein Vorurteil aus der Welt zu schaffen. –
Für mich ist das seitens der CDU-Fraktion blinde Wirtschaftshörigkeit und Panikmache!
Ich erinnere an die Warnung der Vergangenheit. Es ist keine Klageflut eingetreten.
Es gab keine Unternehmenspleiten. Alles ist ausgeblieben.
Gerade die mittelständischen Unternehmen sind damit klargekommen.
Natürlich werden wir – wie bisher – die Sorgen und Nöte auch ernst nehmen. In der Vergangenheit wurde mit Beratung, mit Information z. B. durch die Kammern oder die Antidiskriminierungsstelle des Bundes gute Arbeit geleistet.
Wenn Sie das Thema „Bürokratie“ erwähnen – – –
Wenn Sie schon die Angst vor der Bürokratie erwähnen, dann sollten Sie doch vielleicht ein bisschen Vertrauen zu Herrn Stoiber haben. Er ist doch in Brüssel, um Bürokratie abzubauen.
Der Richtlinienentwurf sieht genügend Flexibilität vor, um auch kleineren und mittleren Unternehmen die Umsetzung zu erleichtern und ihnen auch entgegenzukommen.
Im Übrigen hat die Kommission im Vorfeld eine Testgruppe von europäischen Unternehmen befragt. Nach Ansicht der Geschäftswelt ist ein EU-weit einheitliches Maß zum Schutz von Diskriminierung ausgesprochen hilfreich.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, selbstredend lehnen wir den Antrag der CDU ab und legen einen eigenen vor.
Zu einem sozialen Europa gehört, dass niemand aufgrund von Religion, Behinderung, Alter und sexueller Orientierung diskriminiert werden darf. Dafür steht die SPD.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich will dann doch noch einmal feststellen, ich habe mir die alten Unterlagen angeschaut. Ich habe nicht nur den Richtlinienentwurf gelesen, sondern ich habe auch die alten Diskussionen gelesen. Ich habe die Stellungnahmen der Wirtschaftsverbände gelesen, übrigens auch die Stellungnahmen von Behinderten- und Frauenverbänden und anderen. Ich denke, Sie sollten die Antidiskriminierungsrichtlinie als Chance begreifen und nicht als Belastung, sondern auch als Chance für die Menschen.
Herr Creutzmann, selbst die Zahl der Schätzungen hat sich wiederholt. Genau diese Zahl ist schon vor Jahren durch die Gegend gegeistert. Von daher ist das auch nichts Neues.
Sie wiederholen im Prinzip nur olle Kamellen. Von daher auch ein Hinweis: Der Richtlinienentwurf ist im Januar im Ausschuss für Beschäftigung und Soziales des Europaparlaments mehrheitlich verabschiedet worden. Ich denke, die Kollegen von der CDU und von der FDP wissen, wie die Mehrheiten im Europaparlament sind, und so auch in den Ausschüssen.
Es waren nicht nur die Kommunisten.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Wir haben zu dieser vorgerückten Stunde diskutiert und sind zu
dem Schluss gekommen, bei der SPD fallen die Frauen nicht hinten herunter.
Frauen- und Gleichstellungspolitik ist mittlerweile eine ressortübergreifende Aufgabe. Viele Mittel sind in verschiedenen Ministerien eingestellt, aber trotzdem ist es nach unserer Auffassung wichtig, dass es einen eigenen Haushalt gibt, da er einen speziellen Blick auf die Situation der Frauen zulässt.
Der Haushalt für Gleichstellung und Frauenförderung ist ein kleiner Haushalt. Er steht für Kontinuität und Verlässlichkeit für die Partner im Land, und er ist aufgrund der Zuschüsse von Bedeutung. Die Zuschüsse sind in den zurückliegenden Jahren immer stabil geblieben, sie sind sogar immer leicht angestiegen, um Personalkostensteigerungen anzupassen.
Einer der Schwerpunkte im Haushalt ist die nachhaltige Verbesserung der Erwerbschancen von Frauen. Es gibt maßgeschneiderte Angebote, die Frauen bei der Rückkehr in den Arbeitsmarkt unterstützen, sei es für Frauen aus der Arbeitslosigkeit, aber auch für Berufsrückkehrerinnen nach der Erziehungszeit.
Neu – und dies halte ich für sehr sinnvoll – sind Mittel für eine Kampagne für Wiedereinsteigerinnen, die wir sehr begrüßen. Ein weiterer Schwerpunkt im Haushalt sind die Mittel für die Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und Mädchen.
Auch in diesem Bereich finden sich stabile Zuschüsse für Frauenhäuser, für Notrufe, für SOLWODI und frauenspezifische Suchtberatungsangebote. All dies gewährleistet die Fortführung einer sehr guten Arbeit, die in diesem Land geleistet wird. Dies ist auch eine sehr gute Gelegenheit, den Institutionen heute an dieser Stelle für ihre sehr engagierte Arbeit zu danken.
Das rheinland-pfälzische Kriseninterventionsprojekt gegen Gewalt ist sehr wertvoll. Dabei kümmert man sich um Opfer von Beziehungsgewalt, und dafür sind erhebliche Mittel im Haushalt eingestellt. Ziel ist es, eine flächendeckende Versorgung mit Interventionsstellen im ganzen Land zu erreichen. Dies ist eine Ergänzung zu den Beratungsangeboten, die wir für Frauen bereitstellen: Beratungs- und Hilfeeinrichtungen wie Frauenhäuser und Notrufe. Das Gute dabei ist, dass die betroffenen Frauen direkt angesprochen werden. Insoweit ist der direkte Zugang gewährleistet, und sie erhalten direkte Beratung wie beispielsweise Rechtsberatung und andere Hilfestellungen. Das hilft besonders den Frauen wie beispielsweise Migrantinnen, die den Weg in andere Beratungseinrichtungen nicht direkt finden würden.
Der Fraktionsvorsitzende der SPD, Jochen Hartloff, ist bereits auf den Aufbau eines Beratungsangebots für ausstiegswillige Prostituierte eingegangen. Dies ist ein Anstoß der SPD-Fraktion, und wir sind sehr froh darüber, dass im Haushalt 30.000 Euro eingestellt werden.
Wir verfolgen damit das Ziel, den Frauen neue Optionen für ihre Lebensgestaltung zu eröffnen.
Zum Schluss möchte ich noch Frau Staatsministerin Malu Dreyer, dem zuständigen Staatssekretär sowie auch den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Frauenministerium herzlich danken. Sie erfüllen eine ausgesprochen engagierte und innovative Arbeit im Land, und diese Arbeit ist sehr anerkannt. Mit dem vorliegenden Haushaltsentwurf wird die SPD gemeinsam mit der Landesregierung diese gute frauenpolitische und Gleichstellungsarbeit fortsetzen. Wir wollen und werden auch weiterhin verlässliche Partner für Gleichstellungsfragen und die Frauen im Land bleiben.
Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Vor dem Hintergrund der Neuorganisation des SGB II fragen wir die Landesregierung:
1. Wie beurteilt die Landesregierung diese Einigung mit Blick auf Rheinland-Pfalz?
2. Welche Verbesserungsmöglichkeiten in den Arbeitsstrukturen zur Optimierung der Arbeitsabläufe in der Verwaltung und der Zusammenarbeit zwischen der Bundesagentur für Arbeit, Ländern und Kommunen sieht die Landesregierung?
3. Inwieweit verbessert sich aus Sicht der Landesregierung durch diese Einigung die Situation der Mitarbeiter der ARGEN in Rheinland-Pfalz?
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Zunächst einmal bedanke ich mich bei Frau Thelen und Herrn Dr. Schmitz für die doch sehr angenehm sachliche Diskussion. Diese hatten wir heute nicht bei jedem Thema. Zusammenfassend ist zu sagen, dass die Bilanz positiv ist. Die Situation entspannt sich. Natürlich ist es ein Zwischenstand. Der Minister hat die Zahlen genannt. Sie sprechen für sich. Ich habe heute Morgen eine aktuelle Meldung der Agentur für Arbeit Rheinland-Pfalz/Saarland auf den Tisch bekommen, die das auch sehr deutlich bestätigt.
Es ist auch bereits gesagt worden, diese Ergebnisse waren nur möglich, weil viele Partnerinnen und Partner gemeinsam daran gearbeitet haben. Da gab es aber auch jemanden, der diese Partnerinnen und Partner an
einen Tisch gebracht hat. Das waren unser Ministerpräsident, der Wirtschaftsminister und die Sozialministerin. Da haben sich viele Mosaiksteinchen zusammengefügt.
Festzustellen ist – das können Sie nicht wegreden –, Rheinland-Pfalz nimmt in dieser Sache einen Spitzenplatz ein. Dies ist auch deswegen der Fall, weil wir hier früh die Weichen gestellt haben. Es wurde gutes Geld ausgegeben, und das an der richtigen Stelle, nämlich für arbeitsmarktpolitische Maßnahmen, die junge Menschen in Arbeit und Ausbildung gebracht und nachqualifiziert haben. Die CDU hat diesen Maßnahmen nicht immer zugestimmt.
Wenn wir an die zurückliegenden Haushaltsberatungen denken, dann hatten Sie immer Zweifel, dass die SPD, die Landesregierung, die Weichen richtig stellt. Sie sehen, Sie haben geirrt. Die Ergebnisse zeigen das. Sozialdemokratischer Arbeitsmarkt und sozialdemokratische Wirtschaftspolitik sind problemlösend und auf einem guten Weg. Wir wissen, dass wir jetzt nicht anhalten dürfen. Es muss weitergehen.
Es sind zahlreiche Programme erwähnt worden. In Richtung FDP: Die sind natürlich notwendig. Es gibt Jugendliche, die individuelle Probleme haben, auf die wir dann auch individuell eingehen müssen. Zum Glück sind wir alle unterschiedlich.
Es hat nicht jeder das gleiche Elternhaus. Die einen können besser rechnen und die anderen besser schreiben.
Vielen Dank.
Ich denke, wir arbeiten weiter gemeinsam daran.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich bin froh, dass wir im Saal heute einhellig feststellen, auch ein sozialdemokratischer Wirtschaftsminister kann eine gute Mittelstandspolitik machen.
Ich höre von allen Seiten Anerkennung für die gute Arbeit der Landesregierung. Für den Spitzenplatz des Landes Rheinland-Pfalz ist die Landesregierung verantwortlich. Das muss man sehr deutlich sagen. Herr Weiner, das hat wenig mit Ihrer Bundeskanzlerin zu tun.
Rheinland-Pfalz hat sich allein nach vorn gebracht.
Wenn es um gute Ausbildungsplätze geht – das ist gesagt worden –, dann müssen wir weiterhin große Anstrengungen unternehmen. Der Fachkräftemangel ist auch ein Grund dafür, dass wir neue Schwerpunkte setzen müssen. Es geht darum, junge Menschen mitzunehmen, und zwar alle jungen Menschen mitzunehmen.
Keiner und keine darf ohne Ausbildungsbeihilfe zurückgelassen werden. Es geht um die Förderung von Schwächeren. Das ist bereits in vielen Politikbereichen und im Wirtschaftsministerium eingeleitet. Wir haben familien- und sozialpolitische Maßnahmen eingeleitet.
Auch die Bildungspolitik ist hierbei von besonderer Bedeutung. Es gibt das Programm „Zukunftschance Kinder – Bildung von Anfang an“ sowie das Thema „Realschule plus“. Hier werden entscheidende Weichen für die Zukunft, auch der guten Auszubildenden und die Zukunft der beruflichen Bildung, gestellt. Herr Eymael, ein besonderer Schwerpunkt liegt in der Vorbereitung auf den Beruf. Viele berufsbezogene Bereiche sind vorgesehen.
Auch ich danke allen Partnern in diesem Bereich. Da sind die Landesregierung mit dem Ministerpräsidenten, aber auch das gesamte Kabinett, die Unternehmen, die Kammern, die Gewerkschaften und die Arbeitsagenturen zu nennen. Trotz guter Ergebnisse wird die berufliche Zukunft junger Menschen unser besonderes Augenmerk auch in Zukunft haben.
Danke schön.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Baldauf, wenn Sie über ein Gesetz reden, dann sollten Sie es auch lesen. Es ist auf fünf Jahre befristet. Auf den Rest komme ich später.
Mit der Initiative zur Verabschiedung eines Landestariftreuegesetzes in Rheinland-Pfalz setzt die Landesregierung ein Zeichen gegen Lohndumping und Wettbewerbsverzerrung zulasten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Die Gewerkschaften im Land haben dieses geplante Gesetz allesamt begrüßt und stehen dahinter. Sie haben uns auch wissen lassen, dass das Anhörverfahren und der Dialog mit dem zuständigen Ministerium ausgesprochen transparent waren.
Der nun vorliegende Entwurf geht insgesamt deutlich über bereits in Kraft getretene vergleichbare Regelungen in anderen Bundesländern hinaus. Auch hier wird Rheinland-Pfalz in Zukunft wieder eine Vorbildfunktion in ganz Deutschland übernehmen.
Das Grundgesetz bindet öffentliches Handeln – dazu gehört auch die Vergabe öffentlicher Mittel – an das Sozialstaatsgebot. Lohndumping muss zum Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer verhindert werden. Wenn die Beschäftigten mit ihrem erwirtschafteten Lohn ihre Familien nicht unterhalten können, dann werden übrigens auch die Sozialkassen belastet. Darüber haben wir gestern im Rahmen der Mindestlohndebatte ausgiebig diskutiert. Ich denke, das brauchen wir hier nicht zu wiederholen. Es darf nicht sein, dass der „billigste Jakob“ das Rennen macht, sondern Qualität und soziale Kriterien sind notwendig.
Es wurde bereits gesagt, dass viele Bundesländer schon über ein Tariftreuegesetz verfügen. Das von der Union immer wieder gelobte Bundesland Bayern macht mit dem Vergabe- und Tariftreuegesetz seit vielen Jahren sehr gute Erfahrungen. Ich habe von da noch nichts Negatives gehört.
Frau Thelen, Herr Baldauf, anstatt sich von den Anstrengungen anderer unionsgeführter Länder eine Scheibe abzuschneiden, versteckt sich die Union im Land
hinter fadenscheinigen Argumenten, die leicht zu widerlegen sind.
Herr Eymael, von der FDP habe ich nichts anderes als Ablehnung erwartet. Die Karte „Bürokratie“ ziehen Sie immer an der passenden Stelle, an der es Ihnen gerade passt. Ich erinnere mich an einen Zwischenruf des Herrn Kollegen Pörksen von heute Morgen, in dem er Sie sehr deutlich darauf hingewiesen hat. Vom Minister wurde sehr deutlich erklärt, dass dieses Gesetz unbürokratisch umgesetzt wird.
Entgegen Ihrer Anhörung in der FDP-Fraktion habe ich von zahlreichen Mittelständlern und auch Handwerksbetrieben ausgesprochen positive Rückmeldungen bekommen, die sich in ihrer Existenz dadurch gesichert fühlen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die SPD will das Tariftreuegesetz. Die SPD will Wettbewerb, der nicht auf Kosten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, ihrer Arbeitsbedingungen und ihres Gehalts geführt werden. Die SPD will eine Bezahlung nach geltenden Tarifverträgen, und wir wollen ruinöse Unterbietungswettbewerbe um das billigste Angebot verhindern. Das nutzt auch den rheinland-pfälzischen Unternehmen.
Wettbewerb ja, aber nicht zulasten der Beschäftigten und der Allgemeinheit. Mit diesem Satz habe ich gestern auch geschlossen.
Vielen Dank.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Zum 1. Januar 2008 wird der deutsche Briefmarkt vollständig liberalisiert. Dann können neben der Deutschen Post AG auch andere Unternehmen flächendeckend in die Briefzustellung einsteigen.
Das klingt gut, wäre aber für die Beschäftigten der Briefbranche und für die Sozialkassen ohne einen PostMindestlohn problematisch. In Rheinland-Pfalz sind nach
Angaben der Gewerkschaft ver.di bei der Deutschen Post AG rund 6.000 Beschäftigte in der Briefzustellung tätig, davon rund 4.000 in Vollzeit.
Bei den privaten Anbietern sind nach ver.diSchätzungen 1.200 Beschäftigte in der Briefzustellung tätig, davon aber nur rund 240 in Vollzeit, der Rest in Teilzeit und in Mini-Jobs.
Die Bezahlung der Beschäftigten der Deutschen Post AG rangiert nach den neuen Tarifverträgen zwischen 11,43 Euro und 14,29 Euro pro Stunde, inklusive eingerechneter Einmalzahlungen wie Weihnachts- und Urlaubsgeld, also bei 1.900 Euro bis 2.400 Euro brutto bei einer Vollzeitbeschäftigung. Das derzeitige Durchschnittseinkommen über alle Branchen und Berufe beträgt 2.800 Euro. Der vereinbarte Branchen-Mindestlohn liegt im Westen bei 8,40 Euro bzw. bei 9,80 Euro pro Stunde, das wären 1.400 Euro bzw. 1.600 Euro brutto pro Monat. Weihnachts- und Urlaubsgeld gibt es nicht.
Damit liegen die Mindestlöhne zwischen 25 % und 42 % unterhalb der tatsächlichen Postlöhne. Es kann also gar keine Rede davon sein, dass die Mindestlöhne das Briefmonopol nach dem 1. Januar wiederherstellen. Der Mindestlohn liegt vielmehr an der Schwelle der Berechtigung von ALG II, und es darf nicht sein, dass sich mancher Unternehmer seine Dumping-Löhne durch die Steuerzahler bezahlen lässt;
denn bundesweit werden nach einer Umfrage der Bundesnetzagentur bei den privaten Anbietern Stundenlöhne zwischen 5,80 Euro und 7,94 Euro bezahlt.
In Rheinland-Pfalz werden diese Sätze in der Regel nicht erreicht. Ich sage ausdrücklich, sie werden in Rheinland-Pfalz nicht erreicht. Der Gewerkschaft ver.di liegen Abrechnungen vor, die tatsächliche Stundenlöhne von 5,00 Euro ausweisen. Die Behauptung von manchen im Land, es werde jetzt schon der angestrebte Mindestlohn von 7,50 Euro bezahlt, trifft nicht zu, da in der Regel nach Stückzahlen entlohnt wird. Die gemachten Vorgaben sind teilweise so hoch, dass sie in der vorgegebenen Zeit nicht einzuhalten sind. So ist die Situation in Rheinland-Pfalz, wie sie mir ver.di gestern beschrieb. Diese Situation ist der Beleg dafür, dass für Rheinland-Pfalz der Post-Mindestlohn wichtig ist.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, dem beharrlichen Druck der SPD und ihres Bundesvorsitzenden Kurt Beck ist es zu verdanken, dass die Union endlich den Weg freigemacht hat für die Aufnahme der Pflichtdienstleistungen in das Arbeitnehmer-Entsendegesetz.
Ich hätte mir im Interesse der betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gewünscht, dass uns das Hin und Her erspart geblieben wäre.
Für die SPD ist der Mindestlohn eine Frage der sozialen Gerechtigkeit. Wer Vollzeit arbeitet, muss auch davon
leben können. Der nächste Schritt muss die Öffnung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes für alle Branchen sein
und die Überarbeitung des Mindestarbeitsbedingungsgesetzes, um Mindestlöhne in allen Branchen ermöglichen zu können.
In der zweiten Runde werde ich auf die Rolle der PIN Group eingehen.
Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Bei der Einschätzung der Position der CDU ist es mir genauso gegangen wie der Ministerin. Ich nehme an, es liegt
daran, dass die CDU in vielen Themen so zerrissen ist, dass sie ihre eigene Linie nicht mehr kennt.
Herr Abgeordneter Licht, ich habe tatsächlich die aktuelle Datenlage recherchiert. Das ist in meinen Augen gute Politik. Ich stehe dazu, dass ich gute Kontakte zu ver.di habe und mir dort neueste Informationen und Daten geben lasse.
Es gibt Leute, die schreiben sonst irgendwo ab und stehen nicht dazu. Ich habe gestern mit den Kollegen telefoniert und mir die aktuellen Informationen geben lassen. Gute Kontakte zu den Gewerkschaften täte Ihnen des Öfteren auch einmal gut.
Ich bin gespannt, wie es in den nächsten Tagen aussieht. Sie können dann Ihre treue Linie weiter unter Beweis stellen. Wir beobachten das.
Wegen des Postmindestlohns wird kein einziger Brief weniger geschrieben. Warum sollten die Bürgerinnen und Bürger deswegen beim Briefschreiben Verzicht üben? Wir, die SPD, sind für Arbeitsplätze, aber nicht zu jedem Preis.
Wie angekündigt, sage ich noch ein paar Worte zur PIN Group. Die Ministerin hat schon einiges gesagt. Die PIN Group gehört mehrheitlich dem Springer Verlag. 2006 gab es einen Umsatz von ca. 170 Millionen Euro. Ziel für 2015 waren rund 2 Milliarden Euro. Kostenvorteile und Gewinne sind eingerechnet auf prekären Arbeitsverhältnissen und Einkommensverhältnissen, also auf dem Rücken der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und der Steuerzahler.
Wenn für Freitag Insolvenz angekündigt ist, wie ich gehört habe, noch bevor der Post-Mindestlohn überhaupt in Kraft ist, dann bestätigt das meines Erachtens das Urteil des Ex-Springer Chefs Richter: Das sind Managementfehler, eine falsche Einschätzung des Marktes, und man hat sich einfach verspekuliert.
Herr Eymael, die SPD sagt Wettbewerb ja, aber nicht zulasten der Beschäftigten und der Allgemeinheit.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Die aktuellen Arbeitsmarktdaten in Rheinland-Pfalz und die gute konjunkturelle Lage insgesamt sind eine sehr erfreuliche
Entwicklung und rufen dazu auf, noch mehr Beschäftigte dauerhaft einzustellen.
Im Oktober waren nach Angaben der Regionaldirektion der Arbeitsagentur 120.107 Menschen im Land ohne Beschäftigung. Das waren rund 3.700 weniger als im September. Gegenüber dem Vorjahresmonat ging die Zahl sogar um über 27.000 zurück. Während die Arbeitslosenquote im Oktober 2006 noch bei 7,2 % lag, liegt sie aktuell bei 5,8 %. Das ist die drittbeste Quote aller Bundesländer.
Darauf können wir wirklich stolz sein und der Landesregierung danken, Herr Baldauf.
Die weitere gute Nachricht ist, die Beschäftigung in Rheinland-Pfalz wächst gegenwärtig stärker als in vielen anderen Bundesländern; denn betrachtet man die langfristige Entwicklung der Erwerbstätigkeit im Land, so ist ein überdurchschnittlicher Anstieg zu verzeichnen. Im direkten Vergleich mit dem Jahr 1991 ist die Erwerbstätigkeit im Land Rheinland-Pfalz um 7,4 % gestiegen, während in ganz Deutschland in diesem Zeitraum nur ein Anstieg von 1,2 % zu verzeichnen war, gerade auch weil die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten gestiegen ist. All das zeigt, die Lage am Arbeitsmarkt verändert sich auch strukturell positiv. Das alles macht Mut und zeigt, Arbeitslosigkeit zu bekämpfen, ist möglich. Diesen Weg müssen wir weitergehen: Wirtschaft, Arbeitnehmer, Gesellschaft und Politik. –
Von der positiven Entwicklung am Arbeitsmarkt profitieren alle Personengruppen, wenn auch mit unterschiedlicher Ausprägung. Die Zahl der jungen Menschen unter 25, die arbeitslos sind, hat den niedrigsten Wert seit sechs Jahren erreicht. Ähnlich erfreulich ist die Situation bei den Arbeitslosen über 50 Jahren und bei den arbeitslosen Ausländerinnen und Ausländern.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ausdrücklich gelobt werden bei der guten Entwicklung die Erfolge der mit der Agenda 2010 verbundenen Arbeitsmarktreformen, und das nicht nur vom Arbeitgeberpräsidenten. Gerade unsere Landesregierung mit Kurt Beck und seinem Kabinett hat für die hervorragende Situation hier in Rheinland-Pfalz die entscheidenden Impulse gegeben.
Der Ministerpräsident hat mit dem ovalen Tisch mit den maßgeblichen Akteuren des Landes den nationalen Pakt für Ausbildung umgesetzt. Weitere Beispiele sind das Arbeitsministerium mit der Arbeitsmarktinitiative „Neue Chancen – 6000 plus für Jung und Alt“ und den dazugehörigen Initiativen „Jugend in Arbeit“, den Jobfüxen, den Jugendscouts oder der Einstiegsqualifizierung für Jugendliche, das Wirtschaftsministerium zum Beispiel mit
der Gründeroffensive Rheinland-Pfalz oder aber auch mit ministeriumsübergreifenden Aktivitäten. So haben zum Beispiel das Wirtschafts- und Sozialministerium mit der Initiative „Gesundheitswirtschaft Rheinland-Pfalz“ gute Impulse zum Schaffen von Arbeitsplätzen auch für die Zukunft eingeleitet.
Diese Aufzählung lässt sich lange fortsetzen. Wir werden diese erfolgreiche Politik der Landesregierung im Interesse der Menschen in unserem Land weiter unterstützen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, noch sind 120.000 Menschen arbeitslos. Abfinden darf sich damit niemand. Wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten in Rheinland-Pfalz tun das auch nicht. Deshalb bleibt es unser oberstes Ziel, Arbeit zu schaffen und Arbeit zu sichern, und zwar gute Arbeit, auch Arbeit, von der man leben kann.
Vielen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Mit den gesellschaftlichen Veränderungen sind für Kinder, Jugendliche und Eltern neue Anforderungen verbunden. Sie bedeuten jedoch nicht immer neue Chancen, sondern häufig auch Belastungen. Es können Krisensituationen entstehen.
Es muss deshalb unser Ziel sein, im Bedarfsfall Familien zu stabilisieren und Eltern rechtzeitig in ihrer Erziehungsverantwortung zu stärken.
Dazu werden im Rahmen der Jugendhilfe Hilfen zur Erziehung angeboten. Das sind beratende, begleitende oder betreuende sozialpädagogische Angebote, die familienunterstützend, -ergänzend oder -ersetzend sind.
Mitte der 90er-Jahre wurde in Rheinland-Pfalz als Reaktion auf den drastischen Anstieg bei Fremdunterbringung von Kindern und Jugendlichen in Heimen und auch vor dem Hintergrund erheblicher Belastungen für die kommunalen Haushalte die Erziehungshilfe-Offensive Rheinland-Pfalz gestartet. Ein ganzes Bündel an Förder- und Steuerungsinstrumenten wurde auf den Weg gebracht.
Die Kommunen wurden damit bei der Entwicklung eines bedarfsgerechten und flexiblen Hilfeangebots für Kinder, Jugendliche und Eltern unterstützt.
Ein Ergebnis dieser Offensive war der 1. Landesbericht „Hilfen zur Erziehung“ aus dem Jahr 2005. Damit wurden Hilfen auswertbar und landesweit vergleichbar.
Der Landesbericht war und ist ein Meilenstein in der Sozialberichtserstattung. Jetzt in diesem Jahr im April hat Frau Sozialministerin Malu Dreyer den 2. Landesbe
richt vorgestellt. Rheinland-Pfalz hat schon früh mit eine Vorreiterrolle in Deutschland übernommen.
Durch die Mitwirkung der Jugendämter im Land entstand ein Bericht, der nicht nur eine reine Darstellung von Fallzahlen ist, sondern vielmehr auch den Blick auf die individuellen und lokalen Rahmenbedingungen wirft. Der Bericht differenziert zwischen kommunalen Gebietskörperschaften und zeigt auf, was wo bei welchen Rahmenbedingungen gut ist oder was woanders verbessert werden kann.
Meine Damen und Herren, diese Aktuelle Stunde bietet natürlich nicht den Raum, den Bericht im Detail zu diskutieren. Aber seine Bedeutung liegt gerade auch für die Gebietskörperschaften darin, dass er für die Fachleute wichtige Erkenntnisse bringt, aus denen Handlungsempfehlungen für die Zukunft abgeleitet werden können.
Festzustellen ist, bei rheinland-pfälzischen Familien wächst der Bedarf an Erziehungshilfe. Die Nachfrage ist seit 2001 um 12 % gestiegen. Die steigenden Fallzahlen zeigen – das ist positiv zu bewerten –, dass die angebotenen Hilfen auch angenommen werden und das System auch reagiert, wenn es Probleme gibt. Das ist wichtig.
Die Menschen wissen, dass sie Hilfestellung erhalten können und nutzen dies auch.
Ein wichtiger Beitrag für die Unterstützung unserer Kinder und Familien leistet die Landesregierung mit verschiedenen Programmen, Initiativen, Projekten sowie zahlreichen vorsorgenden und niederschwelligen Angeboten. Stichworte sind hier frühkindliche Förderung, Ganztagsschulen, Schulsozialarbeit, das Modellprojekt „Guter Start ins Kinderleben“, unsere Initiative „VIVA FAMILIA“ und die Beratungs- und Hilfsangebote. Der Bericht benennt die Bedeutung der Erziehungsberatung als niederschwelliges Angebot. Wichtig ist Prävention. Frühzeitige Maßnahmen verhindern Schlimmeres.
Anfang der 90er-Jahre betrug der Anteil an der Heimerziehung an den Hilfen zur Erziehung knapp 8 %, heute sind es 50 %. Zu verdanken haben wir das dem Ausbau der ambulanten Erziehungshilfen. Viel kostengünstiger als Heimerziehung, aber viel wichtiger für uns ist das, was für die Kinder gut ist. Unser Ziel ist es, den betroffenen Kindern die Möglichkeit zu bieten, dass Kinder in ihren Familien bleiben bzw. in absehbarer Zeit, wenn es Probleme gibt und diese vorbei sind, wieder zurück in die Familie können.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, wichtig ist ein neues Verständnis von Hilfen für Erziehung. Hilfen für Erziehung müssen als lebensweltnahe und familienstärkende Dienstleistung neu verstanden werden. Der Landesbericht weist uns diesen Weg.
Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Viva Familia – es lebe die Familie. Das ist eine zentrale Leitlinie rheinland-pfälzischer Familienpolitik. Das Thema wird ministerienübergreifend bearbeitet, wenn es um die Politik für Kindertagesstätten, wenn es um die Politik für Schulen geht, bei der Umweltpolitik, in der Medienpolitik, in der Verkehrspolitik, in der Wohnungsbaupolitik und in der Wirtschaftspolitik, beim Bereich Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Wir wollen, dass Kinder erwünscht sind. Wir wollen, dass sich Kinder in Rheinland-Pfalz wohlfühlen.
Wir wollen auch, dass Familien funktionieren. Wir brauchen starke und stabile Familien.
Die meisten Familien sind zum Glück starke Familien, die ohne Hilfe von außen auskommen. Dann gibt es noch die Angebote im Rahmen des Programms „Viva Familia“, die Unterstützung bieten, die Familienkompetenz zu stärken, für die Gesundheit der Kinder und Familien zu sorgen, für Arbeit und Ausbildung für junge Menschen. Ganz besonders sind die Hilfen für Familien in Notlagen zu nennen.
Für die SPD hat gerade der Schutz von Kindern einen besonderen Stellenwert. In Rheinland-Pfalz gibt es zahlreiche Maßnahmen, die die Familien unterstützen. Dazu gehört auch das im November letzten Jahres begonnene Modellprojekt „Guter Start ins Kinderleben“. Ich denke, unstrittig ist über alle Fraktionen hinweg, dass Familienpolitik eine zentrale Zukunftsaufgabe ist, mit deren Weiterentwicklung wir uns weiter befassen müssen. Rheinland-Pfalz ist ein kinderfreundliches Land. Die SPD will ein Land mit Kindern, in dem Kinder willkommen sind und in dem Kinder geliebt werden. Das ist kein neuer Ansatz der CDU. Frau Dickes, Sie wissen, wessen Initiative das Elterngeld war.
Vielen Dank.
Herr Minister, Sie haben ausgeführt, es habe bereits zahlreiche Anfragen gegeben. Können Sie bereits sagen, aus welchen Bereichen diese kommen? Wurde auch Interesse aus anderen Bundesländern signalisiert?
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Minister Hering hat es bei der Beantwortung der Mündlichen Anfrage deutlich gemacht. Das Programm MitarbeiterbeteiligungRLPplus ist schon vor seinem offiziellen Start im Mai ein Erfolgsprogramm für Rheinland-Pfalz.
Es sei das erste Mal, dass nicht theorisiert, sondern ein konkretes Modell vorgelegt wird, hat der DGBLandesvorsitzende Dietmar Muscheid in seiner Presseerklärung vom 24. Januar geschrieben.
Ich denke, das bringt es auf den Punkt. Während sich andere Parteien und Bundesländer in Absichterklärungen ergehen, hat Rheinland-Pfalz ein Modell für die Mitarbeiterbeteiligung in kleinen und mittleren Unternehmen aus der Taufe gehoben, das zum einen die Interessen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer berücksichtigt, zum anderen aber auch die Unternehmen in Rheinland-Pfalz stärken wird.
Ja, das ist gute sozialdemokratische Wirtschaftspolitik, die auch den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zugute kommt. Es war schon immer der Wunsch der Sozialdemokratischen Politik, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer am Unternehmenserfolg beteiligt werden sollen.
Mitarbeiterbeteiligung hat viele Vorteile. Sie erhöht die Identifikation der Beschäftigten mit dem Unternehmen. Größere Motivation durch direkte Beteiligung am Unternehmenserfolg, Einkommenssteigerung für die Beschäftigung, die Sicherung der Arbeitsplätze durch eine verbesserte Eigenkapitalausstattung der Unternehmen und auch die Chance auf die Schaffung neuer Arbeitsplätze in Rheinland-Pfalz sind weiter zu nennen.
Der Minister hat bei der Beantwortung der Anfrage deutlich gemacht, dass das Modell ohne finanzielles Risiko und mit einer hohen möglichen Verzinsung über dem aktuellen Kapitalmarktkurs sehr attraktiv für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ist. Mit der Absicherung der Risiken ist auch eine Hauptanforderung der Gewerkschaften erfüllt. Auch wenn das bei manchen auf Kritik stößt, muss gesagt werden, dass die Beschäftigten heute schon einen Teil des Unternehmensrisikos mittragen, weil ihr Arbeitsplatz und die persönliche Existenz schließlich am Erfolg des Unternehmens hängen.
Herr Eymael, ich bin der Meinung, es ist besonders wichtig für die Akzeptanz des Modells, dass Beschäftigte und Unternehmen eine gute und umfassende Beratung erhalten, so wie es das Programm vorsieht, und dass die Beschäftigten regelmäßig und transparent über ihre Einlagen informiert werden. Die SPD-Fraktion ist zuversichtlich, dass die Beschäftigten und die Unternehmen dieses Modell der Mitarbeiterbeteiligung sehr gut annehmen werden.
Herr Creutzmann, wenn man genau hinschaut, ist es ein niedrigschwelliges Angebot ohne große bürokratische Hürden. Mir als Neue kommt es so vor, dass Sie sich ziemlich ärgern, dass jetzt, nachdem Sie das Wirtschaftsministerium nicht mehr besetzen,
jemand von der SPD das auf die Beine gestellt hat, was Ihnen vielleicht ganz gut angestanden hätte.
Die bisher eingegangenen Anfragen aus Betrieben im Land und aus anderen Bundesländern zeigen – der Minister hat gesagt, dass auch die bayerische Staatskanzlei angefragt hätte –,
dass vor dem Starttermin ein Erfolgsmodell geboren wurde.
Vielen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Das Thema „Spätabtreibungen“ ist ein ausgesprochen sensibles und facettenreiches Thema, das sehr differenziert bewertet werden muss und dem die Kürze einer Aktuellen Stunde überhaupt nicht gerecht wird. Es eignet sich auch überhaupt nicht zu einer parteipolitischen Profilierung; denn es gibt nicht auf der einen Seite die Frauen, die leichtfertig ein ungeborenes Kind abtreiben, und auf der anderen Seite die Frauen, die Leben schützen.
Ich kann mich nur darüber wundern, dass die CDU versucht, in den Länderparlamenten die im Bund gescheiterte Debatte neu anzufachen. Meine Damen und Herren, ich denke, wir sind uns einig, wir alle wollen Schwangerschaftsabbrüche vermeiden; denn es darf natürlich nicht sein, dass behinderte Kinder schon im Mutterleib einfach aussortiert werden.
Ich komme noch einmal ganz kurz zur Chronologie: 1995 galt es, zwei unterschiedliche Regelungen der beiden Teile Deutschlands zusammenzuführen. Dabei mussten die zusätzlichen Aspekte berücksichtigt werden, die das Bundesverfassungsgericht im Mai 1993 mitgegeben hat. Damals wurde eine Regelung vereinbart, und das Bundesverfassungsgericht hat eine Überprüfungs- und Nachbesserungsaufgabe auferlegt. Es ist damit überhaupt nichts Neues, dass die Auswirkungen einer Gesetzeslage überprüft und gegebenenfalls nachgebessert werden sollen. Union und SPD haben im Bund im Koalitionsvertrag vereinbart, in der laufenden Legislaturperiode dieser Pflicht nachzukommen und zu prüfen, ob, und gegebenenfalls wie die Situation bei Spätabtreibungen verbessert werden kann.
Zur Erinnerung, die aktuelle Rechtsprechung hat gesagt, dass Schwangerschaftsabbrüche grundsätzlich strafbar sind, aber dass sie unter bestimmten Voraussetzungen straffrei sind. Das gilt für die Beratungsregelung innerhalb der ersten zwölf Wochen, und Straffreiheit gilt auch bei der medizinischen Indikation,
bei der man damals ausdrücklich die embryopathische Indikation abgeschafft hat.
Meine Damen und Herren, in der Regel kommen 97 von 100 Kindern gesund auf die Welt. 2005 wurden bundesweit 171 ungeborene Kinder nach der 23. Schwangerschaftswoche abgetrieben. Wir sprechen bundesweit
über einen konstant bleibenden Anteil von Schwangerschaftsabbrüchen aufgrund der medizinischen Indikation. Die Fallzahlen sind nicht – wie damals befürchtet – seither angestiegen.
Ich möchte auch festhalten, dass die aktuelle Gesetzeslage des § 218 StGB ganz klar feststellt, dass eine Frau gar nicht allein entscheiden kann, ob sie ihr behindertes Kind austrägt oder nicht. Die notwendige medizinische Indikation, nach der eine Spätabtreibung nur erlaubt ist, wenn das Leben der Mutter in Gefahr ist, und zwar unter Berücksichtigung der gegenwärtigen und zukünftigen Lebensverhältnisse, trifft der Arzt im Einvernehmen mit der Mutter. Dem Arzt kommt allerdings bei der Aufklärung vor allen vorgeburtlichen Untersuchungen eine Schlüsselrolle zu. Damit wird auch unsere Linie deutlich, ein Ausbau der Beratung bei Spätabtreibung ist wichtig und sinnvoll; denn bei Frauen, die vor einer wichtigen Entscheidung für oder gegen eine Spätabtreibung stehen, handelt es sich um Einzelschicksale. Sie brauchen eine gute und umfassende ärztliche Beratung.
Eine Verschärfung des Strafrechts – dies hat auch die Expertenanhörung des Bundestages im Februar 2005 bestätigt – lehnen wir ab; denn keine Frau treibt leichtfertig ihr Kind ab. Gerade bei Spätabtreibungen, wenn eine Frau sich bereits vor Wochen für ein Kind entschieden hat und sich dann zum Beispiel einer Fruchtwasseruntersuchung unterziehen muss, ist es eine lange Zeit der Ungewissheit, bis das Ergebnis vorliegt. Wer das schon einmal durchlebt hat, weiß, dass in diesen Wochen Mütter eine große Belastung erleben und sich intensiv Gedanken machen über das, was kommt oder kommen könnte.
Meine Damen und Herren, ich halte nichts davon, die Frauen zu einer Beratung zu verpflichten; denn es verhindert keine Spätabtreibung, sondern es erhöht nur den psychologischen Druck auf die Frauen. Zwangsberatungen kommen einer Entmündigung von Frauen und einer Missachtung ihrer Entscheidungskompetenz gleich. Wir müssen den betroffenen Frauen in einer solch schwierigen Situation zugestehen, eine Gewissensentscheidung treffen zu können.
Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Die Gesundheit hat ein Geschlecht. Sie ist männlich oder weiblich. In der Bundesrepublik ist die Notwendigkeit einer geschlechtsspezifischen Betrachtung von Gesundheit und Krankheit seit Beginn der Frauenbewegung auf der Tagesordnung. Dass sich Frauen und Männer in Bezug auf den Verlauf und die Behandlung von Krankheiten unterscheiden, ist nicht neu.
Seit Kurzem hat man jedoch begonnen, diese Unterschiede systematisch zu erforschen, und zwar mit zum Teil überraschenden Ergebnissen. Neben frauenspezifischen Erkrankungen wie Brustkrebs sterben beispielsweise mehr Frauen an Herzkrankheiten als Männer. Fest steht, Forschung und Behandlung im Gesundheitswesen gehen immer noch zu häufig von einem geschlechtsneutralen Gesundheitskonzept aus und orientieren sich einseitig an der Körperlichkeit und der psychosozialen Befindlichkeit eines Mannes. Das werden wir ändern müssen.
Außerdem reagieren Frauen aufgrund ihrer Unterschiedlichkeit im körperlichen Aufbau auf Medikamente auch anders als Männer. Dennoch werden die meisten Medikamente an Männern getestet, weil dies offenbar unkomplizierter ist.
Die SPD-Landtagsfraktion hat sich in der letzten Legislaturperiode im Rahmen ihrer Anhörung „Neue Ansätze in
der geschlechterbezogenen Gesundheitsvorsorge“ des Themas angenommen. Unser Anliegen ist es zu verdeutlichen, dass wir Einfluss nehmen müssen, damit die Aufdeckung von Defiziten im Bereich der Gesundheitsvorsorge, der Gesundheitsberatung und medizinischen Behandlung von Frauen sowie die Entwicklung von Maßnahmen und Vorschlägen zur Behebung der Defizite weiter konsequent verfolgt werden.
Auch auf der politischen Ebene ist das Thema „Frauen und Gesundheit“ immer stärker ins Blickfeld gerückt. So wurde im Mai 2001 der Bericht zur gesundheitlichen Situation von Frauen in Deutschland veröffentlicht, und in der rheinland-pfälzischen Initiative, dem Gender Mainstreaming, werden auch geschlechtsspezifische Gesundheitsaspekte behandelt; denn eine gleichberechtigte und beiden Geschlechtern Rechnung tragende Gesundheitsversorgung ist unverzichtbare Voraussetzung für eine erfolgreiche Gesundheitspolitik in Rheinland-Pfalz.