Ralf Seekatz
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Herr Präsident, meine Damen und Herren! Es ist positiv, liebe Kolleginnen und Kollegen von Rot-Grün, dass Sie auf
einmal Ihr Herz für die Feuerwehren entdecken.
Es hat sich in den vergangenen Jahren insgesamt nicht allzu viel getan in diesem Bereich. Das liegt auf der Hand.
Herr Pörksen, ich lobe Sie doch.
Aber jetzt wird reagiert. Es werden sogar lang gehegte Wünsche der Feuerwehren angegangen.
Seltsam, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist allerdings der Zeitpunkt.
Ist es ein Zufall, dass gerade jetzt dieser Vorschlag unterbreitet wird? – Aber wer glaubt in diesem Hause schon an Zufälle.
Seitens der CDU-Fraktion haben wir eine Große Anfrage eingebracht, die sich intensiv mit der Situation der rheinland-pfälzischen Feuerwehren im Land auseinandersetzt. Die Landesregierung hat aufgrund der umfangreichen Recherchen, die notwendig waren, eine Fristverlängerung beantragt. Diese haben wir, wie es natürlich parlamentarischer Brauch ist, auch gerne gewährt. Dass unsere parlamentarische Fairness aber in der Art ausgenutzt wird, dass Rot-Grün die Fristverlängerung nutzt, um in Windeseile einen Gesetzentwurf vorzulegen,
noch bevor wir die Ergebnisse kennen, meine Damen und Herren, das ist schon ein starkes Stück.
Am 16. Oktober wurde der Gesetzentwurf eingebracht. Am 16. Oktober wurde uns die Antwort auf die Große Anfrage zugeleitet. Ein Zufall, meine Damen und Herren.
Wer glaubt, dass Rot-Grün diesen Gesetzentwurf selbst geschrieben hat, der glaubt noch an den Weihnachtsmann, Herr Pörksen.
Vielleicht ist es auch ein Zufall, dass die Computer nicht funktioniert haben. Herr Pörksen, vielleicht ist es auch ein Zufall, dass Ihnen Flüchtigkeitsfehler – – –
Vielleicht ist es auch ein Zufall, Herr Pörksen – – – Ja, plärren Sie ruhig weiter.
Vielleicht ist es auch ein Zufall, Herr Pörksen, dass Ihnen
Fehler unterlaufen sind, weil das Gesetz vielleicht doch zu schnell mit der heißen Nadel gestrickt wurde.
Ich bedauere den Mitarbeiter im Innenministerium, der sicherlich den Entwurf schreiben musste, meine Damen und Herren.
Wie viel Angst müssen Sie vor uns haben, dass Sie so agieren.
Es ist schon ein gewisses Armutszeugnis, meine Damen und Herren.
Nach der ersten Sichtung der Ergebnisse unserer Großen Anfrage ist ein Rückgang der Mitgliederzahlen eklatant im Feuerwehrbereich, wie wir es schon befürchtet haben. Der Investitionsstau ist auch höher, als wir befürchtet haben. Die Tatsache, dass Sie in der Vergangenheit nichts unternommen haben, um hier gegenzusteuern, soll jetzt mit diesem Gesetzentwurf kaschiert werden, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Neben einigen guten Ansätzen, die es durchaus gibt, Herr Pörksen, gibt es aber auch viele Fragen zu Ihrem Entwurf. Besonders die kommunalen Spitzenverbände werden sicherlich hierzu in einer Anhörung, die wir beantragen werden, einiges zu sagen haben.
Ob Sie sich mit Ihrem Schnellschuss einen Gefallen getan haben, werden wir dann sehen.
Danke schön.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Das Ziel des EU-Entwicklungsjahres 2015 steht unter dem Motto „Unsere Welt, unsere Würde, unsere Zukunft“. Die Bürgerinnen und Bürger sollen über die Zusammenarbeit im Bereich der Entwicklungshilfe, der EU sowie der einzelnen Mitgliedsstaaten informiert und einbezogen werden. Auch soll das Bewusstsein für den Nutzen der Entwicklungsarbeit geschärft werden.
Die Aktualität dieses Entwicklungsjahres der EU hat uns sehr schnell eingeholt. Die vielen Menschen, die auf der Flucht sind und die um ihr Leben fürchten, oder die, die aus wirtschaftlichen Nöten ihre Heimat verlassen, stellen die Entwicklungshilfe vor ganz neue riesengroße Herausforderungen.
Wir müssen uns die Frage stellen, ob die Arbeit der vergangenen Jahre und der vergangenen Jahrzehnte in die richtige Richtung ging oder ob neue Ansätze verfolgt werden müssen, um den Menschen in ihrer Heimat wieder eine sichere und vernünftige Lebensgrundlage bieten zu können. Da uns allen bewusst ist, dass auch ein noch so reiches Europa nicht alle Menschen aufnehmen kann, ist es daher dringend geboten, die Entwicklungshilfe in den ärmeren Ländern unseres Kontinents auszubauen und neu zu organisieren.
Nicht nur Rheinland-Pfalz und Deutschland, sondern vor allem die EU stehen vor einer großen Aufgabe. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, was das Bundesland Rheinland-Pfalz hierzu beitragen kann.
Das Bewusstsein der Menschen in unserem Land, den vielen Flüchtlingen helfen zu wollen, ist vorhanden. Das sehen wir durch die vielen freiwilligen Helfer, die Organisationen, die sich derzeit in den Erstaufnahmeeinrichtungen engagieren und auch vor Ort in unseren Gemeinden und Städten. Die Hilfsbereitschaft ist immens groß. Ich erlebe das auch jeden Tag als Bürgermeister. Viele Bürgerinnen und Bürger fragen nach, wo und wie sie helfen können.
In diesem Zusammenhang wird immer wieder darüber diskutiert, dass im Bereich der Entwicklungshilfe mehr getan werden muss. Vor diesem Hintergrund ist es richtig und auch wichtig, die Menschen zu informieren, das Bewusstsein zu stärken und den Nutzen der Entwicklungshilfe in den Vordergrund zu stellen.
Unsere Kernziele und die Möglichkeiten, die wir sehen, haben wir in unserem Alternativantrag deutlich formuliert. Leider fehlt uns bei Ihrem Antrag noch der Hinweis darauf, dass gerade bei der Entwicklungspolitik die Zusammenarbeit der Bundesländer mit dem zuständigen Bundesministerium und mit Europa besonders wichtig ist.
Neben der Unterstützung von ELAN, die wir begrüßen, müssen wir auch die Kirchen und die vielen anderen Partnerschaften nennen, die ebenfalls im Bereich der Entwicklungshilfe hervorragende Arbeit leisten. Dass die Kommunen rechtssicher in die Lage versetzt werden sollen, Grabsteine auf kommunalen Friedhöfen nur noch zulassen zu können, wenn die ILO-Kernarbeitsnormen eingehalten werden, um somit Kinderarbeit zu verhindern, begrüßen
wir auch grundsätzlich.
Leider müssen wir feststellen, dass es derzeit noch kein hinreichendes Zertifizierungssystem hierfür gibt. Daher halten wir es für zielführender zu prüfen, ob ein genereller Einfuhrstopp für Produkte aus ausbeuterischer Kinderarbeit möglich ist.
Ihre Forderung der Einführung einer Einhaltung sämtlicher ILO-Kernarbeitsnormen, dass diese verbindlich vorgeschrieben werden sollen, muss sicher auch vor dem Hintergrund überprüft werden, welche zusätzlichen Kosten unseren ohnehin klammen Kommunen hierdurch entstehen können.
Die Beratungsstelle für soziale und ökologische Beschaffung: Der Sinn einer solchen Stelle ist für uns fraglich. Diese Beratungsstellen müssen auch wieder mit Personal besetzt werden. Das ist kostenintensiv, und wir haben in den vergangenen zwei Tagen schon über den Haushalt und die Rahmenbedingungen diskutiert.
Wir bedauern, dass es anscheinend leider nicht möglich – oder auch nicht gewollt – von Rot-Grün war, dass wir bei diesem wichtigen Thema einen gemeinsamen Antrag formulieren. Die Tatsache, dass Sie Ihren Antrag schon am 27. Juli 2015, also in den Ferien, eingebracht haben, macht uns deutlich, dass es eigentlich keinen echten Willen zur Zusammenarbeit gab. Das bedauern wir sehr.
Wir bitten daher um Zustimmung für unseren Alternativantrag.
Danke schön.
......... 6474 Abg. Carsten Pörksen, SPD:....... 6474 Abg. Hans-Josef Bracht, CDU:...... 6475 Abg. Dr. Fred Konrad, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:................. 6476 Prof. Dr. Gerhard Robbers, Minister der Justiz und für Verbraucherschutz:.... 6476
Einstimmige Annahme des Gesetzentwurfs in zweiter Beratung und in der Schlussabstimmung. Einstimmige Annahme des Entschließungsantrags...................... 6477
Landesgesetz zur Neufassung des Landesgesetzes über die Befriedung des Landtagsgebäudes (Bannmeilengesetz) Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD, CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 16/5032 – Zweite Beratung
dazu:
Beschlussempfehlung des Innenausschusses – Drucksache 16/5196 –........... 6477
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Durch Beschluss des Landtages vom 27. Mai 2015 ist der Gesetzentwurf an den Innenausschuss – federführend – und an den Rechtsausschuss überwiesen worden.
Der Innenausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 56. Sitzung am 2. Juni 2015 und der Rechtsausschuss in seiner 44. Sitzung am 25. Juni 2015 beraten. Die Beschlussempfehlung lautet: Der Gesetzentwurf wird angenommen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Es geht heute um den Bericht der vom Landtag entsandten Mitglieder des AdR, und so lautet der Titel auch in der Tagesordnung. – Da aber von der CDU niemand dem AdR angehört, können wir schwerlich aus eigener Erfahrung
hierzu etwas beitragen; wir müssen uns daher auf den neunseitigen Bericht beschränken.
Das jährliche Ritual, über diesen Bericht zu reden, ist nicht unbedingt der Höhepunkt der Plenarwoche, sondern vielmehr der Kehraus.
Da wird uns der dritte Aufguss der OPEN DAYS vom Oktober 2013 serviert. Da erfahren wir brandaktuell, dass Frau Staatsministerin Margit Conrad 2013 den Vorsitz der Saar-Lor-Lux-Gruppe übernommen hat und dass im Mai 2013 ein Grünbuch zur Energiepolitik vorgelegt wurde.
Zum Thema Wettbewerbsrecht wird über die Leitlinien für staatliche Beihilfen für Flughäfen berichtet. Frau Ministerin Conrad und Herr Minister Lewentz hatten im September 2013 bei einer Fachveranstaltung in der rheinland-pfälzischen Landesvertretung darüber diskutiert und auf die Diskussion Einfluss genommen. – Das Ergebnis kennen wir: Zweibrücken wurde geschlossen.
Natürlich ist die Arbeit des AdR als Sprachrohr für die regionalen und lokalen Gebietskörperschaften wichtig; dennoch würde es nach unserer Überzeugung völlig genügen, wenn wir in einer öffentlichen Sitzung des Europaausschusses über diesen Bericht diskutieren.
Die Absicht, die dahintersteckt, ist natürlich offensichtlich: Sie möchten lieber über ein Thema sprechen, bei dem Sie sich selbst auf die Schulter klopfen können,
anstatt über die wichtigen Zukunftsfragen zu diskutieren, wo wir leider sehr schlecht aufgestellt sind.
Wenn wir in dieser Woche über Europa reden, dann sollten wir über die Auswirkungen der aktuellen Entwicklungen reden, beispielsweise in der Ukraine, in Griechenland oder im Kosovo. Das sind doch die Themen, die die Rheinland-Pfälzer auch bewegen.
Die Frage ist doch: Sind wir darauf eingestellt, dass wir mehr Flüchtlinge aus den Krisenregionen aufnehmen können? Haben wir unsere Finanzen so geordnet, dass wir Spielräume für die auf uns zukommenden Risiken und Krisen haben?
Welche Auswirkungen könnte ein Austritt oder ein Ausschluss Griechenlands auf den Euro haben? Wie entwickelt sich die Jugendarbeitslosigkeit in Europa? – Das sind doch die europäischen Fragen 2015, liebe Kolleginnen und Kollegen!
Durch die Verschuldungspolitik ist Rheinland-Pfalz sehr schlecht vorbereitet auf diese Zukunftsaufgaben.
Verschuldung bis über die Grenze des Erlaubten, aber gerade deshalb scheuen Sie vielleicht auch eine Debatte, was die europäische Finanzpolitik angeht. Eine falsche grüne Asylpolitik, die Prioritäten auf eine freiwillige Rückkehr zu setzen, ist längst gescheitert; darüber haben wir doch bereits gestern gesprochen.
Das war das einzig aktuelle Thema, liebe Kolleginnen und Kollegen, und das wurde von uns auf die Tagesordnung gesetzt.
Danke schön.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Herr Vizepräsident Dr. Braun, Grundkenntnisse in Geografie wären sehr hilfreich.
Der Westerwald und speziell die schöne Stadt Westerburg liegen nicht in einem Naturpark. – Wir haben keinen.
Ich möchte feststellen, dass die Windkraftanlagen, die wir dort gebaut haben, gute Arbeit leisten und gutes Geld einbringen für die Finanzausstattung der Kommunen, und wir tun das nur oder – wir wollen ehrlich sein – hauptsächlich deshalb, weil die Finanzausstattung des Landes für die Kommunen so erbärmlich ist, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Glauben Sie mir, damit kann ich für sehr viele Bürgermeisterkolleginnen und -kollegen sprechen. Einzig und allein darum geht es. Uns steht das Wasser bis zum Hals, und deshalb werden diese Anlagen gebaut, um die Einnahmen mitzunehmen.
Danke schön.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Unter dem Motto „Unsere Welt, unsere Würde, unsere Zukunft“ wird dieses Jahr die Entwicklungspolitik thematisiert. Ziel dieses EU-Entwicklungsjahres 2015 ist es, die Bürgerinnen und Bürger über die Zusammenarbeit im Bereich der Entwicklungshilfe der EU über die einzelnen Mitgliedstaaten zu informieren und einzubeziehen und – ich denke, das ist besonders wichtig – das Bewusstsein für den Nutzen der Entwicklungshilfe zu schärfen.
Mit einer guten Entwicklungszusammenarbeit kann für eine faire Gestaltung der Globalisierung, die Erhaltung der Umwelt, aber vor allen Dingen für Frieden, Freiheit und Demokratie und die Menschenrechte einiges erreicht werden. Die Zukunft der Menschen in den Entwicklungsländern und damit auch unsere eigene Zukunft hängen maßgeblich von einer guten Entwicklungspolitik ab. Demokratie und Frieden zu fördern, kann nur gelingen, wenn wir Mut, den Hunger und die Krankheiten in diesen Ländern in den Griff bekommen. Die Entwicklungspolitik wird glücklicherweise heute schon von der Bevölkerung ernsthafter wahrgenommen, als es früher der Fall war.
Es ist wichtig, dass wir die Initiativen in diesem Bereich fördern und unterstützen. Wir müssen informieren, das Bewusstsein stärken und auch zum Mitgestalten auffordern. Daher ist es wichtig, dass Rheinland-Pfalz sich aktiv und vor allen Dingen ressortübergreifend in die Vorbereitung und die Umsetzung dieses europäischen Jahres einbringt. Die Kernziele haben wir in unserem Alternativantrag deutlich formuliert. Leider fehlt uns bei Ihrem Antrag der Hinweis darauf, dass gerade in der Entwicklungspolitik die Zusammenarbeit der Bundesländer mit dem zuständigen Bundesministerium und natürlich auch mit Europa besonders wichtig ist.
Ihr Prüfauftrag, dass die Kommunen rechtssicher in die Lage versetzt werden sollen, Grabsteine aus Kinderarbeit von kommunalen Friedhöfen zu verbannen, ist natürlich richtig und ehrenwert. Auch wir sind natürlich gegen Kinderarbeit, und wir dürfen diese auch nicht durch unseren Konsum unterstützen.
Ob wir hier eine gesetzliche Regelung hinbekommen, darüber müssen wir diskutieren. Im Ausschuss werden wir vielleicht eine Lösung finden.
Nordrhein-Westfalen hat dieses Thema bereits als erstes Bundesland im Bestattungsgesetz aufgenommen, allerdings – wie man nachlesen kann – wurde hierfür extra eine Zertifizierungsstelle aufgebaut. Es wird sich die Frage stellen, ob hierdurch die Herstellerketten verlässlich nachzuvollziehen sind. Wir halten es derzeit noch für etwas unwahrscheinlich, dass wir das jetzt direkt in den Griff bekommen, aber es macht sicherlich
Sinn, darüber zu diskutieren, und vielleicht kann man die Erfahrungen von Nordrhein-Westfalen einbeziehen.
Sie fordern weiter die Einhaltung der ILOKernarbeitsnorm für das öffentliche Beschaffungswesen. Es ist nach unserer Ansicht sinnvoll, dass hierüber diskutiert wird. Wir müssen nur schauen, auf welchen Ebenen es diskutiert wird und was wir direkt erreichen können. Es ist deshalb sicherlich nicht immer hilfreich, Hoffnungen zu wecken, die wir hinterher nicht erfüllen können, aber im Ausschuss werden wir die Einzelthemen noch diskutieren können.
Ich empfehle in diesem Zusammenhang auch eine Beschlussempfehlung des Bundestages – Drucksache 18/3133 – vom 11. November 2014, in der es um die Verantwortung von globaler Produktion und Handel geht. Die Bundesregierung wird hier aufgefordert und bestärkt in der Absicht, einen nationalen Aktionsplan für die Umsetzung der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte zu erarbeiten und die Einführung eines Unternehmensstrafrechts für multinationale Konzerne zu prüfen und schließlich die Zusammenarbeit mit der ILO zu verstärken. Die Regierung wird weiter aufgefordert, für mehr Transparenz im weltweiten Handel mit Rohstoffen und insbesondere auch mit den sogenannten Konflikt-Mineralien zu sorgen.
Meine Damen und Herren, in Ihrem Antrag führen Sie weiter die Unterstützung von ELAN auf. Dem stimmen wir auch zu. Die sind sehr aktiv. Wir dürfen hierbei allerdings nicht die vielen anderen Partnerschaften und vor allen Dingen auch unsere Kirchen vergessen, die intensiv in der Entwicklungsarbeit unterwegs sind. Sie alle haben hier unsere Unterstützung verdient.
Wir sollten daher die beiden Anträge gemeinsam im Ausschuss beraten. Dem können wir sicherlich zustimmen.
Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Es ist schon gesagt worden, es ist ein sehr dicker Bericht für die Jahre 2012 bis 2013, was die grenzüberschreitende Zusammenarbeit angeht. Uns kommt bestimmt eine besondere Verpflichtung in Rheinland-Pfalz zu.
Um sich nicht unbeliebt zu machen, kann man nicht auf alle Projekte eingehen. Die Vorredner haben einige genannt. Besonders interessant sind allerdings die Bemühungen zum Ausbau der Verkehrsinfrastruktur. Es gibt eine Arbeitsgruppe POS Nord, in der das Saarland und Rheinland-Pfalz gemeinsam mit dem Département Mosel und den betroffenen Industrie- und Handelskammern entlang der Strecke Mannheim – Kaiserslautern – Saarbrücken – Metz arbeiten. Es soll eine Schnellbahntrasse Paris – Ostfrankreich – Südwestdeutschland erarbeitet werden.
Im Rahmen einer Studie wurden verschiedene Varianten zur Verbesserung der Infrastruktur erarbeitet. Interessant ist das Ergebnis, das aus dieser Variante hervorgeht, nämlich 990 Millionen Euro im Untersuchungsabschnitt zwischen Mannheim und Paris. Man hätte dann eine Fahrtzeit von 170 Minuten. Diese Maßnahme wurde von Rheinland-Pfalz und auch vom Saarland wohl auch schon beim Bundesministerium für Verkehr zum nächsten Bundesverkehrswegeplan angemeldet.
Das ist sicherlich ein zukunftsweisendes Projekt, das die Regionen enger zusammenrücken lassen wird. Dass gerade solche Schnellbahntrassen enorm teuer sind und
es eine sehr lange Zeit dauert, bis so etwas verwirklicht werden kann, weiß man aus anderen Projekten. Daher ist es umso wichtiger, grenzüberschreitend daran zu arbeiten.
Wir kennen den wirtschaftlichen Nutzen einer großen und langen Trasse aus den Erfahrungen der Neubaustrecke Köln – Bonn. Gerade in diesen Bereichen ist innerhalb von Deutschland die Wirtschaft stark angewachsen.
Wenn man über solche Verkehrsprojekte nachdenkt und Studien in Auftrag gibt, ist es umso wichtiger, dass innerhalb von Rheinland-Pfalz das Streckennetz vernünftig und optimal ausgebaut bzw. erhalten wird. Der Präsident hat es schon angesprochen. Es ist daher nicht hinnehmbar, dass die Großregion Trier von der Bahn derart abgehängt wird und keinerlei ICE-Züge mehr in diese Region fahren.
Von der Nordsee über Koblenz und Trier bis nach Luxemburg wurde der ICE-Verkehr komplett eingestellt. Lediglich der Regionalverkehr läuft dort noch. Gerade in dieser Grenzregion ist es wichtig, dass dort eine gute Infrastruktur vorgehalten wird. Auch vor diesem Hintergrund ist es völlig unverständlich, warum die Landesregierung gegen die Westumfahrung Trier ist.
Meine Damen und Herren, diese Trasse wäre für die Pendler von und nach Luxemburg von enormem Vorteil, da ein direkter Zugang zur Autobahn geschaffen würde. Die Wege für die Pendler wären kürzer, und viele Ortsgemeinden im Bereich Trier-Saarburg und Luxemburg würden vom Durchgangsverkehr entlastet werden.
Leider hat die Landesregierung diese Maßnahme nicht in den vordringlichen Bedarf im Bundesverkehrswegeplan angemeldet.
Die Gemeinsamkeit in Europa kann nur wachsen, wenn sich die Menschen kennenlernen. Austauschprogramme von Schülerinnen und Schülern und Lehrerinnen und Lehrern und das Zusammentreffen von Eltern sind sicherlich wichtige Bausteine für ein gemeinsames Europa. Deshalb ist es wichtig, die Verkehrsinfrastruktur zwischen den Ländern auszubauen, um dieses Kennenlernen einfacher zu ermöglichen.
Meine Damen und Herren, hier ist einiges im Fluss. Wir haben noch vieles vor uns. Für die CDU-Fraktion möchte ich abschließend feststellen, dass wir uns nicht auf den Aktivitäten der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit ausruhen dürfen, sondern diese noch weiter verbessern und ausbauen müssen.
Danke schön.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Durch Beschluss des Landtags vom 24. September 2014 ist der Gesetzentwurf an den Innenausschuss – federführend – und an den Rechtsausschuss überwiesen worden.
Der Innenausschuss hat dem Gesetzentwurf in seiner 44. Sitzung zugestimmt, der Rechtsausschuss in seiner 36. Sitzung.
Danke schön.
Herr Kollege Wiechmann, Sie haben unseren Antrag auch nicht gelesen. Das ist eindeutig.
Im letzten Innenausschuss haben wir darüber diskutiert. Es war eindeutig. Es gab den besonderen Hinweis des Wissenschaftlichen Dienstes, dass die 25-v.-H.-Regelung eindeutig durch das Gutachten belegt ist. Dem stimmen wir zu.
Die 25-v.-H.-Regelung ist für uns ganz klar. Der Wissenschaftliche Dienst hat aber auch in der letzten Sitzung des Innenausschusses gesagt, dass er nicht überprüft hat, ob die Einteilung der neuen Wahlkreise verfassungskonform ist.
Meine Damen und Herren, es ist sehr eindeutig, dass hier die Verfassungskonformität nicht gegeben ist. Vorschläge des Landeswahlleiters werden missachtet. Es geht nur darum, SPD-Mehrheiten zu sichern, und sonst nichts.
Wie wollen Sie erklären, dass Verbandsgemeinden zu anderen Wahlkreisen zugeordnet sind, die noch nicht einmal über Straßen miteinander verbunden sind und über ein anderes Bundesland führen? Man muss über ein anderes Bundesland fahren, um in den Wahlkreis zu kommen. Das ist total lächerlich.
Es wird passend gemacht, um die SPD-Mehrheiten zu sichern, vor allem die des Fraktionsvorsitzenden, der sowieso etwas angeschlagen scheint. Er hat Angst, den Wahlkreis zu verlieren. Deshalb wird es passend gemacht. Das ist das System der SPD.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Kollege Klöckner, ich freue mich, dass Sie die Pressemeldung gelesen haben.
Jeder, der den Bericht gelesen hat, kann feststellen, dass dieses Strategiepapier eine Bestandsaufnahme ist und im Wesentlichen die Entwicklung der Europäischen Union oder die bereits auf EU-Ebene erfolgten oder im Raume stehenden Initiativen beschreibt. Eine echte Vision für Europa ist sie keinesfalls.
Sie haben versucht – vielleicht haben Sie die Pressemeldung auch dementsprechend gut genutzt –, in Ihrem Entschließungsantrag, auf den Sie jetzt gar nicht eingegangen sind, nachzubessern, sicherlich, um sich nicht ganz zu blamieren. Aber das ist Ihnen nicht gelungen. Der Entschließungsantrag ist genauso wenig von Substanz wie das eigentliche Strategiepapier, das jetzt schon veraltet ist.
Sie fordern in dem Papier – Sie haben es erwähnt – zum Beispiel den Ausstieg aus der Atomenergie europaweit. Meine Damen und Herren, das ist vom Grundsatz her zu befürworten. Diese Aussage zeigt aber jedoch sehr deutlich, wie wenig Sie von Europa verstehen. Atomenergie Ja oder Nein – dies ist eine Frage, die die Mitgliedstaaten selbst beantworten können und auch nur dürfen. Wir müssen akzeptieren, dass es in Europa
andere Meinungen gibt, auch wenn uns diese nicht gefallen, verehrte Kolleginnen und Kollegen.
Dass Sie dann auch noch behaupten – das ist ein besonders schöner Satz –, die Landesverwaltung als Ganzes hätte in den vergangenen Jahren erhebliche Fortschritte im Hinblick auf ihre Europafähigkeit gemacht, ist abenteuerlich. Wir fragen uns: Wo war die Europafähigkeit der Landesverwaltung in Bezug auf die Beihilfeverfahren am Nürburgring oder am Flughafen Hahn? Dazu ist keinerlei Aussage in dem Papier gemacht.
Unter Abschnitt III beschreiben Sie in dem Papier: Effektiv Einfluss nehmen in Europa. – Verehrte Kolleginnen und Kollegen, wir hätten uns gewünscht, dass Sie in Bezug auf die Beihilfeverfahren viel früher Einfluss genommen hätten, was Sie aber leider nicht getan haben.
Wir waren es mit unserer Vorsitzenden Frau Klöckner, die nach Brüssel reisten, um uns für die rheinlandpfälzischen Belange einzusetzen.
Herr Klöckner, im Übrigen – er hört überhaupt nicht zu, gut, das ist auch ein Zeichen von Respekt – ist es auch so, wenn man sich in Brüssel für rheinland-pfälzische Belange einsetzt, da ist die Zeit wesentlich besser angebracht, als mit Ihnen an irgendwelchen Veranstaltungen teilzunehmen. Das möchte ich auch bei der Gelegenheit einmal sagen.
Sie haben sehr lange gebraucht, um zu verstehen, dass man nach Brüssel fahren muss, um Probleme dort vor Ort zu klären. Aber Sie verstehen es anscheinend immer noch nicht.
Vor diesem Hintergrund haben wir uns entschlossen, einen eigenen Entschließungsantrag einzubringen, der zwar nur einen Teilaspekt von Europa betrifft,
zu Ihnen komme ich noch, zu den GRÜNEN –, aber wie wir meinen einen sehr wichtigen, nämlich den künftigen Umgang mit der Absicht der Türkei, Vollmitglied der Europäischen Union zu werden. Wir sind in brennender Sorge um die Menschen, die sich vorwiegend in den Metropolen der Türkei äußern.
Hier hat sich eine junge Bürgerschaft entwickelt, die für unsere, für die europäischen Werte, wie die freie Entfaltung des Einzelnen, Meinungsfreiheit, Glaubens- und Weltanschauungsfreiheit, eintritt. Diese Menschen haben sich gegen die Regierung der AKP gestellt. Die Reaktion der Regierung war leider auf den öffentlichen
Plätzen spürbar. Die Bürgerproteste wurden mit repressiven Maßnahmen beendet.
Auch die Meinungsfreiheit durch die Sperrung von Facebook und Twitter wurde sehr stark eingeschränkt.
Unser Bundespräsident Gauck, der für seine wohlgewählten Worte
ich lobe ihn doch, Herr Pörksen, hören Sie einfach zu – sicherlich bekannt ist, hat bei einem Türkeibesuch vor türkischen Studenten in Ankara gesagt, dass Regierungschef Erdogan die Demokratie gefährde. Er beobachte mit Sorge die Tendenzen, den Rechtsstaat und die Gewaltenteilung zu beschränken.
Meine Damen und Herren, wenn unser Bundespräsident solche deutlichen Worte gebraucht, dann müssen wir uns schon Gedanken darüber machen, wie wir künftig mit der Türkei umgehen.
Sie fragen sich jetzt, was die Europastrategie der Landesregierung damit zu tun hat. Herr Pörksen, ich erkläre es Ihnen.
Der Umgang mit der Türkei gehört zur Gesamtstrategie, wie Rot-Grün damit umgeht, auch wie im Bund damit umgegangen wird, meine Damen und Herren. Deshalb müssen wir uns fundiert darüber Gedanken machen.
Die Vorzeichen dieser Entwicklung in der Türkei waren schon lange zu erkennen. In der vergangenen Legislaturperiode waren wir mit dem Europaausschuss – da waren Sie auch mit, Herr Klöckner – in Istanbul. Unser Kollege Dr. Peter Enders
sind Sie im Ausschuss, können Sie das beurteilen? – hat über einen Kontakt einen Termin mit einem evangelischen Geistlichen in Istanbul organisiert.
Dieser Mann hatte Angst. Er hatte Angst vor Verfolgung, weil er ein Christ ist. Er kam zu unserem Gesprächstermin mit Personenschutz. Wieso braucht ein evangelischer Pfarrer Personenschutz in Istanbul?
Er hat uns Einzelheiten geschildert. Diese waren sehr dramatisch. Er hatte mehrere Mordanschläge hinter sich.
Mein Kollege Josef Dötsch teilte mir mit, dass er anlässlich des Besuches des Medienausschusses in der Türkei 2012 eine gemeinsame kritische Presseerklärung herausgeben wollte. Schon zu dieser Zeit wurde festgestellt, dass Pressestandards nicht eingehalten wurden. Massive Einschränkungen der sozialen Medien gab es auch schon.
Sogar die Gesprächspartner aus der Türkei haben darum gebeten, dies öffentlich zu machen. Das spricht für
sich. Daher ist es besonders seltsam, dass Sie dieser Veröffentlichung nicht zugestimmt haben, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen von den GRÜNEN.
Selbst der Vorsitzende der Türkischen Gemeinde in Deutschland, Herr Cinar, erklärt heute in der „Frankfurter Rundschau“ zum Thema EU-Beitritt der Türkei – ich zitiere, Herr Präsident –: „(…) vor allem in Bezug auf die Menschenrechte, ist ein Beitritt unmöglich.“
Wir fordern daher die Landesregierung auf, bei Gesprächskontakten mit Vertretern der Türkei deutlich zu machen, dass repressive Maßnahmen gegen politische Mitbewerber nicht mit den Werten der EU und Deutschlands vereinbar sind und man den Anforderungen der EU entsprechend gerecht werden soll. Deshalb kann einer Vollmitgliedschaft der Türkei nicht zugestimmt werden, meine Damen und Herren.
Diese deutlichen Signale müssen wir senden.
Vielen Dank.
Herr Kollege Wiechmann, Sie haben ein Problem mit der Reihenfolge.
Für Ungarn fordern Sie, dass es aus der Europäischen Union herausfliegt, weil die Pressefreiheit nicht eingehalten wird. Wieso fordern Sie für die Türkei genau das Gegenteil? Das müssen Sie uns einmal erklären. Das passt doch nicht.
Herr Präsident, ich zitiere den Bundespräsidenten. Er beobachtet mit Sorge die Tendenzen, den Rechtsstaat und die Gewaltenteilung zu beschränken. Gauck sagte: „Ich gestehe: Diese Stimmen erschrecken mich – auch und besonders, wenn Meinungs- und Pressefreiheit eingeschränkt werden.“
Meine Damen und Herren, dann sollen wir über eine Vollmitgliedschaft diskutieren. Es müssen erst die demokratischen Grundvoraussetzungen erfüllt sein, bevor – wie bei jedem anderen Beitrittskandidaten – jemand aufgenommen werden kann. Wo kommen wir denn da hin?
Der Vorsitzende der Türkischen Gemeinde Cinar äußert sich heute der „Frankfurter Rundschau“.
Herr Präsident, ich zitiere mit Ihrer Genehmigung: Das, was in diesem Land gerade passiert, vor allem in Bezug auf die Menschenrechte, macht einen Beitritt unmög- lich. –
Herr Wiechmann, ist der Vorsitzende der Türkischen Gemeinde auch ein Rechtspopulist? Es ist eine Unverschämtheit, dass Sie mir rechtspopulistische Äußerungen vorwerfen. Ich empfinde das als Ehrverletzung. Ich erwarte von Ihnen eine Entschuldigung.
Schön, dass wir jetzt eine intensive Diskussion führen.
Sehr geehrte Frau Kollegin, ich frage mich, ob Sie so mit dieser Lautstärke auch mit dem Repräsentant der Türken in Deutschland umgehen, wenn er diese Auffassung vertritt. Reden Sie doch einmal mit ihm. Wie kommt er denn zu dieser Äußerung? Diese Show, die Sie abziehen, können Sie sich sparen. Wir haben eine Meinung zu diesem Thema. Sie haben eine Meinung zu diesem Thema. Akzeptieren Sie unsere. Wir akzeptieren auch Ihre.
Vielen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Durch Beschluss des Landtags vom 6. Juni 2013 ist der Gesetzentwurf an den Innenausschuss – federführend –, an den Wirtschaftsausschuss und an den Rechtsausschuss überwiesen worden.
Der Innenausschuss hat den Gesetzentwurf am 20. Juni 2013, 29. August 2013 und 24. Oktober 2013 beraten. Am 29. August 2013 hat der Innenausschuss ein Anhörverfahren durchgeführt.
Der Wirtschaftsausschuss hat den Gesetzentwurf am 28. November 2013 beraten.
Der Rechtsausschuss hat den Gesetzentwurf am 5. Dezember 2013 beraten. Die Beschlussempfehlung lautet: Der Gesetzentwurf wird angenommen.
Herr Minister, setzen Mitglieder der Landesregierung Kommunikationsmittel oder Software ein, die nicht verschlüsselt werden, wie beispielsweise „WhatsApp“, die sehr bekannt und beliebt ist?
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Verehrte Frau Ministerin Conrad, wenn Sie von einem frühen Aufschlag in Brüssel reden, bei dem Sie sich für rheinland-pfälzische Belange eingesetzt haben, dann muss ich Ihnen sagen, bevor Sie in Brüssel aufgeschlagen sind, ist unsere CDU-Führung in Brüssel schon gelandet und hat sich für die rheinland-pfälzischen CDUInteressen eingesetzt.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, das können wir Ihnen hier doch nicht ersparen. Es war doch unsere Vorsitzen
de, die sich sehr frühzeitig an die zuständigen Kommissare in Brüssel gewandt hat.
Wenn die Landesregierung jetzt versucht, von frühen Aufschlägen zu reden, stimmt das schon. Aufgeschlagen sind Sie, aber wir sind weit vorher gelandet, meine lieben Kolleginnen und Kollegen.
Meine Damen und Herren, es liegt in der Natur der Sache, dass die Mitglieder des Ausschusses der Regionen leichter zu ihrem eigenen Bericht Stellung nehmen können, als es Außenstehende wie wir tun können.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, ich kann es Ihnen nicht ersparen. Rot-Grün hat vier der zu vergebenden Positionen im Ausschuss der Regionen unter sich aufgeteilt, zwei ordentliche Mitglieder und zwei stellvertretende Mitglieder.
Dass es anders geht, hat Baden-Württemberg gezeigt. Auch hier könnten Sie voneinander lernen. Es wäre auch fairer gegangen.
Diesen Umgang sind wir aber hier gewohnt, meine Damen und Herren.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, neben den sieben verabschiedeten Resolutionen fällt der Schwerpunkt des vorliegenden Berichtes natürlich auf den mehrjährigen Finanzrahmen und auf die Regional- und Kohäsionspolitik. Natürlich ist nachvollziehbar, dass der AdR die Forderungen der regionalen und kommunalen Gebietskörperschaften in der EU deutlich macht und seine Mitglieder entsprechend vertritt, wie das üblich ist.
Besonders wichtig erschien den Mitgliedern die Bedeutung eines nahtlosen Ineinandergreifens der Haushaltsprogramme. Die zeitliche Relevanz ist wichtig, um mit einer Planungssicherheit in die einzelnen Programme starten zu können.
Leider ist es in vielen Regionen nicht möglich, dass sogar nur zeitweise fehlende Kofinanzierungsmittel aus eigener Kraft ersetzt werden können. Nach Auffassung der AdR-Mitglieder dürfen den Regionen die Struktur- und Kohäsionsfördermittel auch dann nicht gestrichen werden, wenn die Nationalstaaten nicht nachhaltig haushalten. Ob dies jedoch der richtige Weg für eine Haushaltskonsolidierung ist, darüber kann man sicherlich trefflich streiten.
Aus dem Bericht geht auch hervor, dass in den Regionen in Europa die Staatsschulden und die Wirtschaftskrise noch längst nicht überwunden sind. Man verzeichnet sinkendes Wachstum und steigende Arbeitslosigkeit. Dass dies nicht mehr ganz so den heutigen Tatsachen
entspricht, zeigt die aktuelle Konjunkturprognose des Wirtschafts- und Währungskommissars Rehn: Es gebe zunehmende Anzeichen, dass die europäische Wirtschaft einen Wendepunkt erreicht habe, erklärte er diese Woche in Brüssel. Haushaltskonsolidierung und Strukturreform hätten den Weg für die konjunkturelle Erholung geebnet, so der Kommissar. – 2014 rechnet er mit einem Wirtschaftswachstum von 1,1 % in der Euro-Zone. Das ist vielleicht ein kleines Licht am Ende des Tunnels.
Die Europapolitik der Bundesregierung kann somit nicht so ganz falsch gewesen sein, meine Damen und Herren.
Zur Regional- und Kohäsionspolitik ist festzustellen, dass der AdR natürlich seinen Standpunkt verteidigt, dass in Zeiten der Krise Unterschiede zwischen den europäischen Regionen ausgeglichen werden sollten. Man muss bedenken, dass mit Programmen zur Kohäsionspolitik der EU von 1988 bis 2004 500 Milliarden Euro investiert wurden. Vor allem in Bereichen der Osterweiterung waren die Empfänger zu sehen.
In den südlichen Regionen wurde dann ab 1990 sowohl dort wie bei uns in Deutschland entsprechend gefördert. Bei der Erweiterung 2004 wurde diese Förderung leider entsprechend verschoben. Daher erscheint es wichtig und richtig, diese Mittel auch wieder in die südlichen EURegionen auszuweiten. Problematisch ist natürlich, dass in diesem Bereich 19 Milliarden Euro gekürzt werden sollen.
In einem vereinten Europa ist es daher wichtig, dass gerade auf der kommunalen Ebene für einen entsprechenden Ausgleich gesorgt wird.
Meine Damen und Herren, eines der Hauptprobleme ist jedoch – so hat es auch der Präsident des Europäischen Parlaments bei der 100 Plenarsitzung des AdR unterstrichen – die Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit in der EU. Die Zahlen besonders in unseren südlichen Nachbarländern sind erschreckend. Die hier geforderten Programme und europäischen Instrumente müssen gut ausgestattet und genutzt werden. Das gute Ausbildungssystem in Deutschland kann hier sicherlich eine Vorreiterrolle übernehmen.
Wir haben in Deutschland bewiesen, dass wir mit einer vernünftigen Wirtschaftspolitik auf der einen Seite und einer sparsamen Finanzpolitik auf der anderen Seite das Zugpferd in der Euro-Zone sein können. Durch unsere Wirtschaftskraft wird vielen anderen Ländern in der Euro-Zone geholfen. Daher darf der gute Kurs der Haushaltskonsolidierung auf der einen Seite und der Strukturreform auf der anderen Seite in der EU nicht verlassen werden.
Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Herr Pörksen, das Ziel des vorgelegten Gesetzentwurfs, den Kommunen den Ausbau der dezentralen Energieerzeugung und -versorgung besser und einfacher zu ermöglichen, findet vom Grundsatz her unsere Zustimmung. Da können Sie auch einmal klatschen. Das ist wunderbar.
Auch die Legaldefinition in § 85 GemO, in dem die Versorgung mit Elektrizität, Gas, Wärme und auch die Breitbandversorgung ergänzt wird, erscheint uns sinnvoll. In der Praxis wissen wir aber, wie die Breitbandversorgung teilweise auch schon von den Kommunen durchgeführt wird.
Es wird sicher von der kommunalen Seite noch belächelt werden, dass Sie die Beteiligung der Kommunen an Atomkraftwerken ausschließen.
Wir wissen alle, dass es keine Kommune mehr gibt, die sich ernsthaft an einem Atomkraftmeiler beteiligen will. Die Atomkraft in Deutschland ist ein Auslaufmodell. Wir wissen alle, vor allen Dingen auch die GRÜNEN, dass die CDU-geführte Bundesregierung unter Kanzlerin Merkel den Atomausstieg beschlossen hat.
Ich wusste, dass Sie das freut.
Ach, Herr Ramsauer.
Aber gerade bei Ihnen halte ich das durchaus für möglich. Das muss ich ehrlich sagen.
Meine Damen und Herren, ich komme zum Thema zurück. Die Daseinsvorsorge ist ein hohes Gut. Inwieweit sich die Kommunen wirtschaftlich betätigen dürfen, muss jedoch ganz klar abgegrenzt werden. Es darf nicht außer Acht gelassen werden, dass wir gänzlich alle wirtschaftlichen Leitlinien über Bord werfen dürfen. Wenn es um die wirtschaftliche Tätigkeit der Kommunen
geht, sollte daher immer sehr sorgfältig abgewogen werden. Auf der einen Seite muss die Leistungsfähigkeit der Kommune berücksichtigt werden. Auf der anderen Seite muss aber auch genau überprüft werden, ob es überhaupt sinnvoll ist, gewisse Aufgaben auf die Kommunen zu übertragen, wenn diese auch von der Privatwirtschaft übernommen werden können.
Die Einschränkungen bei der Errichtung eines wirtschaftlichen Unternehmens durch die Kommunen sind nicht unproblematisch. Das Unternehmen muss nach geltendem Recht und auch nach Ihrer Vorlage nach Art und Umfang in einem angemessenen Verhältnis zur Leistungsfähigkeit der Gemeinden stehen. Die Abwägung ist schwierig.
Diese Voraussetzung soll die Kommunen schützen, damit die Leistungsfähigkeit nicht überfordert wird. Es kann aber auch nicht sein, dass sich dann nur die großen Kommunen entsprechend beteiligen oder betätigen dürfen. Welche Gemeinde hat denn überhaupt die finanzielle Leistungsfähigkeit, zum Beispiel einen Windpark für 10 Millionen Euro oder 20 Millionen Euro zu bauen? Die meisten Kommunen wollen doch nur im Energiebereich investieren – das ist die Realität –, um wieder eine finanzielle Leistungsfähigkeit zu erreichen. Das steht wieder im Widerspruch zu der geltenden Rechtsprechung, dass die Gewinnerzielungsabsicht nicht primär sein darf. Hier ist noch einiges zu klären.
Es muss genau geprüft werden, wie es gerade den kleineren Kommunen ermöglicht werden kann, entsprechend tätig zu werden, und wo es sinnvoll erscheint. Es darf auf keinen Fall der Eindruck entstehen, dass nur die größeren Kommunen von dieser Gesetzesänderung profitieren werden.
Vor dem Hintergrund wäre es vielleicht gut gewesen, wenn Sie im Vorfeld auch mit den kommunalen Spitzenverbänden hierüber gesprochen hätten. Es sind noch sehr viele Fragen offen. Es ist sinnvoll, den Sachverstand der Spitzenverbände und vielleicht auch von Wirtschaftsfachleuten im Rahmen einer Anhörung zu erfahren. Wir werden uns im Innenausschuss sicherlich noch intensiv mit diesem Thema beschäftigen und hierzu eine Anhörung beantragen.
Danke schön.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die CDU-Fraktion ist ausdrücklich gegen jede Pflicht zur Privatisierung der öffentlichen Wasserversorgung. Sie muss Aufgabe der öffentlichen Daseinsvorsorge bleiben. Herr Wiechmann, wenn Sie unseren Antrag gelesen hätten, könnten Sie sicherlich verstehen, warum wir Ihrem Antrag nicht zustimmen.
Sehr geehrter Herr Wiechmann, Ihr Antrag ist nämlich zeitlich leider etwas überholt. Der EU-Kommissar Barnier hat eine grundlegende Überarbeitung der bisherigen Kommissionspläne zur Wasserversorgung angekündigt. In der Sitzung des Binnenmarktausschusses im Februar hat der Kommissar erklärt, dass bei der Entscheidung über die Ausschreibungspflicht – gerade auch bei den Mehrspartenstadtwerken – die Wasserversorgung zukünftig getrennt von anderen Sparten betrachtet werden kann. Die Wasserversorgung müsse dann nur noch in solchen Fällen ausgeschrieben werden, in denen das betreffende kommunale Unternehmen weniger als 80 % seiner Wasserdienstleistungen für die Gebietskörperschaft erbringt.
Dieses Einlenken der Kommission ist nicht zuletzt auch ein Ergebnis der beharrlichen Bemühungen unserer Abgeordneten in Brüssel. Nach wie vor gilt aber, dass eine europaweite Ausschreibungspflicht der öffentlichen Wasserversorgung zu verhindern ist. Wir sind auch der Auffassung, dass bewährte Versorgungsstrukturen in Deutschland nicht zerschlagen werden sollen und die
Wir können daher feststellen, dass noch einiges im Fluss ist. Deswegen sollten wir bei diesem Thema auch keine Panikmache betreiben, sondern sachlich damit umgehen.
Meine Damen und Herren, seltsam ist jedoch, dass Frau Conrad in ihrem Bericht der Landesvertretung aus Brüssel vom 1. März ausführt, dass der Wassersektor entgegen dem Bestreben von SPD- und GRÜNEN-Abgeordneten nicht aus der Richtlinie genommen wurde.
Diese Aussage trifft jedoch leider nur für die GRÜNEN zu. Was das tatsächliche Abstimmungsverhalten der SPD-Abgeordneten angeht, entspricht es leider nicht ganz der Wahrheit.
Unsere Europaabgeordnete Birgit Collin-Langen ist Mitglied des Ausschusses Binnenmarkt und Verbraucherschutz und berichtet, dass die Vertreter der CDU/CSU-Gruppe einen Antrag auf Zurückweisung der Richtlinie gestellt haben. Von den GRÜNEN wurde dieser Antrag unterstützt. Leider waren sich die SPD-Abgeordneten in Brüssel wohl nicht einig. Eine Abgeordnete stimmte dafür, eine dagegen.
Was nützt es denn, wenn wir uns hier von der Grundtendenz einig sind, wenn Ihre verantwortlichen Abgeordneten in Brüssel aber unterschiedlich votieren, verehrte Kolleginnen und Kollegen.
Sie sollten vielleicht einmal mit Ihren Abgeordneten in Brüssel reden.
Herr Pörksen, hören Sie gut zu.
Das Ganze hat schon Methode. Bezogen auf die Konzessionsrichtlinie, Herr Innenminister Lewentz – – – Jetzt ist er leider nicht da.
Da ist er.
Herr Minister, Entschuldigung. Ich habe nach rechts geschaut, Sie sitzen links. Ich freue mich, dass Sie da sind, Herr Minister.
Sie haben bei der Diskussion um die Richtlinienentwürfe zur Konzessionsvergabe für den Rettungsdienst auch eine gewisse Panikmache betrieben. Das konnte man in den Pressemitteilungen lesen. Sie haben auch behauptet, dass die Landesregierung in dem Binnenmarktausschuss des Parlaments die Ausnahmen von den Ausschreibungsregeln erreicht hätte. Das haben Sie behauptet, obwohl diese auf Antrag der CDU-Abge
ordneten im Europäischen Parlament gegen den Widerstand der Sozialdemokraten durchgesetzt wurden.
Ein Schelm, wer Böses dabei denkt.
Dennoch wurde in der vergangenen Sitzung des Europaausschusses in Mainz seitens der Fachabteilung des Umweltministeriums berichtet, dass die rheinlandpfälzischen Eigenbetriebe für die Wasserversorgung – davon haben wir 170, wohl 30 Zweckverbände und 30 Unternehmen in privatrechtlicher Organisation – nicht von der Richtlinie betroffen seien. Es wurde mit einem Fragezeichen versehen.
Aber die Tendenz geht dahin. Allenfalls 15 Betriebe mit privater Beteiligung könnten betroffen sein. Aber auch nur dann, wenn die Stadtwerke zum Beispiel 20 % ihres Geschäftes außerhalb ihrer eigenen Kommune erbringen.
Dennoch – da gebe ich Ihnen recht, Herr Kollege – sollten wir wachsam sein, und daher ist es wichtig, die Kontakte nach Brüssel, wie im Übrigen auch in den anderen Verfahren, die in Brüssel leider anhängig sind, zu stärken und die Kontakte zu unseren Abgeordneten zu pflegen.
Meine Damen und Herren, es ist Fakt, dass nach den intensiven Verhandlungen der CDU/CSU-Abgeordneten im Binnenmarktausschuss an vielen Stellen erhebliche Verbesserungen gegenüber dem ursprünglichen Vorschlag der Kommission erreicht wurden. Besonders die deutschen Kommunen wurden bessergestellt.
Meine Damen und Herren, vor diesem Hintergrund und vor diesen Tatsachen ist die CDU-Fraktion ausdrücklich ihren Abgeordneten aus dem Europäischen Parlament dankbar. Die kommunalen Belange wurden dort intensiv vertreten, damit die kollektive Daseinsvorsorge, wozu die Wasserversorgung gehört, auch in Zukunft in der öffentlichen Hand bleibt.
Die Wasserversorgung in Rheinland-Pfalz ist kleinteilig organisiert, überwiegend in kommunaler Hand und auf einem hohen Qualitätsniveau. So soll es auch bleiben. Daher lassen Sie uns gemeinsam dafür kämpfen, dass die Wasserversorgung aus der Richtlinie herausgenommen wird.