Simone Huth-Haage
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........ 6955 Abg. Bettina Brück, SPD:............ 6956 Abg. Michael Frisch, AfD:............ 6957 Abg. Cornelia Willius-Senzer, FDP:...... 6958 Abg. Daniel Köbler, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: 6959, 6960
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Vor drei Monaten wurde unser aller Leben komplett umgekrempelt. Das betraf natürlich sehr stark Familien, aber natürlich hatte das auch große Konsequenzen für Kitas und Schulen.
Wir haben in den vergangenen zwei Tagen ausführlich auch über die Bildungspolitik gesprochen. Ich glaube, wir sind uns einig, aus bildungspolitischer Sicht, aber auch aus einer gesamtgesellschaftlichen Verantwortung heraus ist es
wichtig, richtig und konsequent, Kitas und Schulen weiter behutsam zu öffnen, aber – ich glaube, auch da sind wir uns weitgehend einig – über allem steht die Sicherheit. Es geht um die Sicherheit unserer Kinder. Es geht um die Sicherheit der Allerkleinsten. Es geht um die Sicherheit von Schülerinnen und Schülern. Es geht um die Sicherheit von Erzieherinnen und Erziehern. Es geht um die Gesundheit von Lehrerkollegien und der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Kitas und Schulen.
Meine Damen und Herren, wir müssen wahrnehmen, dass dort eine große Verunsicherung herrscht. Ich will jetzt nicht zitieren, was alles seitens des VBE gesagt wurde oder was Rektoren angemahnt haben. Ich will sagen, es gibt auch viele Ängste seitens der Eltern. Da ist die Situation, die Gefühlslage ein bisschen ambivalent. Man freut sich über ein Stück weit mehr Normalität, aber es sind auch Ängste da. Ich habe das selbst in der vergangenen Woche erlebt. Mein Elfjähriger ist seit Montag wieder in der Schule. Im Klassenchat ist von den Eltern ganz intensiv darüber diskutiert worden, ob es Sinn macht, die Kinder für sieben Tage Präsenzunterricht noch in den Unterricht zu schicken und sie da einem gewissen Infektionsrisiko auszusetzen. Das sind Dinge, über die sich Eltern Gedanken machen. Ich finde, es ist wichtig, dass wir diese Ängste ernst nehmen und ein Konzept dagegenstellen.
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, wir von der CDU haben schon frühzeitig gefordert, Erzieherinnen und Erzieher, Lehrerinnen und Lehrer auf das Coronavirus zu testen, auch ohne Symptome. Wir möchten flächendeckende und systematisch durchgeführte Tests. Das ist nach unserer Meinung ein wichtiger Beitrag zur effektiven Vorsorge und zur Bekämpfung des Coronavirus.
Nur regelmäßige Tests können nämlich potenzielle Ausbreitungsherde schnell und effektiv erkennen. Das bedarf einer Organisation, einer Hilfestellung durch das Land. Hier dürfen Kommunen und Träger nicht alleingelassen werden. Hier braucht es eine organisatorische und auch eine finanzielle Unterstützung. Im Moment haben wir da leider einen Flickenteppich, und die Zuständigkeiten sind ein bisschen chaotisch.
Meine Damen und Herren, wir brauchen neben den Hygiene- und Abstandsregelungen, die es überall gibt, einen zentralen dritten Baustein bei der Gesundheitsprävention. Das sind Tests.
Es ist natürlich immer gut, wenn im öffentlichen Raum, da, wo Menschen zusammenarbeiten, getestet wird, aber natürlich da, wo es um die Allerkleinsten geht, wo – das ist eben von Ihnen angesprochen worden, Frau Ministerin – Abstandsregeln von vornherein nicht eingehalten werden können, weil es natürlich zum pädagogischen Konzept gehört, Kita-Kinder auch einmal in den Arm zu nehmen, ist es wichtig, dass da intensiv getestet wird. Ich glaube, wir
sind den Erzieherinnen und Erziehern, den Lehrerinnen und Lehrer hier eine besondere Wertschätzung schuldig. Wir haben eine Verantwortung für die Menschen, die in vorderster Front intensiv mit unseren Kindern arbeiten und eine ganz, ganz tolle Arbeit leisten.
Wir haben in den vergangenen Wochen und Monaten sehr viel über den Begriff der Systemrelevanz gesprochen. Ich glaube und ich hoffe, wir sind uns hier alle einig, dass wir sagen, der Beruf des Erziehers und der Beruf des Lehrers sind systemrelevant.
Meine Damen und Herren, daher unser Antrag, dem konsequent nachzukommen, ihnen eine Wertschätzung entgegenzubringen und konsequent Tests zu ermöglichen.
Die Testkonzeption der Landesregierung ist zu kurz gegriffen und nicht zielführend. Ich kann mir schon denken, dass jetzt vielleicht kommt, auch engmaschige Test bieten keine 100%-ige Sicherheit. Ja, das ist wahr, aber natürlich ist der Punkt, je häufiger wir testen, umso eher haben wir die Chance, Infektionsherde frühzeitig aufzugreifen.
Meine Damen und Herren, heute Morgen haben Sie in der Debatte viel auf die anderen Bundesländer geschaut. Sie haben viel auf Hessen und Baden-Württemberg und auch auf NRW verwiesen.
Jetzt darf ich Sie auch einmal auf die Kollegen der SPDFraktion in Nordrhein-Westfalen verweisen. Da hat der Fraktionsvorsitzende gesagt – da sind die Kollegen also ein Stück weiter –, überall dort, wo Menschen miteinander arbeiten oder zusammenkommen, müssen regelmäßige Tests an der Tagesordnung sein. Der Fraktionsvorsitzende im Düsseldorfer Landtag fügte hinzu: Alles andere ist ein Corona-politischer Blindflug.
Herzlichen Dank.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Das Deutsche Kinderhilfswerk sieht Rheinland-Pfalz bei der Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention auf einem guten Weg, und das ist erst einmal erfreulich. Das ist das zentrale Ergebnis des 1. Kinderrechte-Index für die Bundesrepublik Deutschland. In dieser Pilotstudie werden Beispiele guter Umsetzung, aber auch Entwicklungsbedarfe aufgezeigt.
Die grundsätzlich gute Bewertung von Rheinland-Pfalz freut uns. Dafür verantwortlich sind ganz unterschiedliche
Akteure, und denen gilt unser Dank. Das sind zunächst Eltern, Großeltern, das sind Familien, das ist dort, wo Kinder aufwachsen. In der Familie gibt es heute weniger Generationenkonflikte, als dies früher der Fall war. Kinder verbringen gerne Zeit mit den Eltern, und es ist auch wichtig, dass Bindung entstehen kann.
Meine Damen und Herren, wir danken allen, die sich darum kümmern, dass Kinder gesund groß werden, dass sie zu Persönlichkeiten reifen.
Neben der Familie sind dies auch Erzieherinnen und Erzieher, Menschen in der Tagespflege. Dass dort aber die Rahmenbedingungen alles andere als optimal sind, dass die Betreuungsrelation nicht optimal ist, haben wir ausgiebig im zurückliegenden Jahr diskutiert.
Es geht eben nicht nur um die Betreuungsquote, es geht nicht nur um Quantität, sondern die Studie macht deutlich, es muss auch um Qualität gehen. Auch darauf muss unser Augenmerk gerichtet sein.
Der Dank gilt allen Lehrerinnen und Lehrern, die sich um die Bildung von jungen Menschen kümmern, und auch hier sind die Rahmenbedingungen in Rheinland-Pfalz nicht gut. Auch wenn der Ländervergleich dies stark differenziert, haben wir doch einen massiven Unterrichtsausfall. Dieser konterkariert das Recht auf Bildung.
Kinder haben auch ein Recht auf Qualität der Bildung, auf eine gute Lernumgebung, auf Schulen, die eine gute Infrastruktur bieten.
Gerade an den Grundschulen ist das ein Problem, auch was den Mangel an Grundschullehrern anbelangt.
Danken möchten wir auch denjenigen, die sich in der Freizeit für junge Menschen engagieren. Das sind Übungsleiter, Trainer in Sportvereinen und in Musikvereinen, in Chören und in Jugendkrippen. Danken möchten wir natürlich auch denjenigen, die kommunalpolitisch Verantwortung tragen; denn Kinderrechte werden eben auch kommunal wahr und werden umgesetzt.
Ein konkretes Beispiel aus der Kommunalpolitik möchte ich an dieser Stelle nennen. Wenn wir in den vergangenen 20 Jahren in Rheinland-Pfalz 50 Schwimmbäder geschlossen haben, wirkt sich das ganz konkret auf den Alltag von Jugendlichen und von Kindern aus.
Diese Schwimmbäder sind aufgrund der schlechten finanziellen Ausstattung unserer Kommunen geschlossen worden. Die schlechte finanzielle Ausstattung der Kommunen höhlt Kinderrechte hier ganz konkret aus.
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich aber auch noch etwas zur Studie und zur Methodik insgesamt sagen. In dieser Pilotstudie wurden fünf Kinderrechte mit unterschiedlichen Indikatoren in den Mittelpunkt gestellt. Wir
haben es soeben gehört, das ist das Recht auf Beteiligung, auf Gesundheit, auf angemessenen Lebensstandard, es ist das Recht auf Bildung und das Recht auf Ruhe und Freizeit.
In Rheinland-Pfalz sind wir gut bewertet worden bei der Umsetzung der Kinderrechte auf Gesundheit, auf Bildung und auf Ruhe und Freizeit. Hier ist insbesondere die relativ niedrige Zahl von Kindern erfreulich, die an Verkehrsunfällen beteiligt sind; das korreliert aber sicherlich auch mit der Tatsache, dass wir ein ländlich geprägtes Flächenland sind.
Ein wichtiger Hinweis – diese Studie gibt auch Impulse – ist die Notwendigkeit einer kindgerechten Information über Anhörung und Beteiligung in Gerichtsverfahren. Hier haben wir sicherlich noch Nachholbedarf.
Aber die Frage, die sich stellt, ist: Wie aussagekräftig sind die Ergebnisse? Dabei ist der Hinweis interessant, das Kinderhilfswerk selbst betont, dass es hier nur einen Anstoß geben kann, dass es der Startschuss einer Diskussion sein soll, der als Ausgangspunkt für weitere Diskussionen zu verstehen ist. Eine fundierte Einschätzung ist schwierig, da wir keine kinderrechtlichen Datenerfassungssysteme haben.
Es ist natürlich auch interessant, wie ein Teil der Daten erhoben wurde. Da sind die zuständigen Ministerien schriftlich abgefragt worden. Es ist natürlich nachvollziehbar, dass sich jedes Ministerium, jede Landesregierung in jedem Bundesland gut darstellt.
Meine Damen und Herren, es fehlt ein Bezugssystem. Es wird nirgendwo definiert, was denn wirklich gut ist, was wirklich optimale Bedingungen wären. Es werden einfach nur Daten zueinander in Beziehung gesetzt.
Alles in allem ist die Studie das, was die Autoren auch sagen, ein Impulsgeber, ein guter Impulsgeber, ein Startschuss für weitere Diskussionen, nicht mehr, aber auch nicht weniger.
..... 6291, 6297 Abg. Kathrin Anklam-Trapp, SPD:.... 6292 Abg. Michael Frisch, AfD:......... 6293 Abg. Steven Wink, FDP:.......... 6294 Abg. Katharina Binz, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:.................... 6295 Sabine Bätzing-Lichtenthäler, Ministerin für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie:..................... 6296, 6297
Mehrheitliche Ablehnung des Antrags – Drucksache 17/10505 –............... 6297
Mehrheitliche Annahme des Alternativantrags – Drucksache 17/10558 –........... 6297
Umstrittene Einkünfte von Oberbürgermeistern und Bürgermeistern aus ThügaNebentätigkeiten – fragwürdige Kommunalaufsicht zum Schaden der Kommunen Besprechung der Großen Anfrage der Fraktion der AfD und Antwort der Landesregierung auf
Antrag der Fraktion der AfD – Drucksachen 17/10066/10415/10479 –.. 6297
Das spielerische Erlernen einer Fremdsprache erhöht nachweislich auch die muttersprachliche Kompetenz. Insofern ist es begrüßenswert, dass wir 38 bilinguale Écoles Maternelles haben. Die Voraussetzung ist, dass eine Grundschule auch Französisch anbietet. Nun ist es in den allermeisten Fällen nicht der Fall. Bei zwei Schulen haben sie eine Ausnahme gemacht, aber bei allen anderen 36 bietet es eben eine Grundschule an. Nun die Frage: Gibt es ähnliche Konzepte für andere Fremdsprachen, beispielsweise Englisch? Gibt es solche Konzepte im Land?
Herr Staatssekretär, ich habe noch einmal eine Frage zur Mehrsprachigkeit. Das Programm „Lerne die Sprache des Nachbarn“ hat in der Vergangenheit vorgesehen, dass die französischen Erziehungsfachkräfte 10 Stunden pro Woche finanziert bzw. zumindest teilfinanziert bekommen haben. Das wurde nun gekürzt. Mittlerweile sind es nur noch 5 Stunden pro Woche.
Wie verträgt sich das mit dem Anspruch, den Sie hier vorgetragen haben? Wie würden Sie insgesamt die Relation von 41 bilingualen Kitas im Land zu den 2.500 Kitas, die wir insgesamt haben, bewerten?
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Kinder zu haben, ist für die meisten Menschen das größte Glück, das sie sich vorstellen können,
ein eigenes Baby im Arm zu halten, Eltern zu sein und gemeinsam als Familie durch das Leben zu gehen.
Es gibt aber auch Menschen – das sind nicht wenige –, die sich verzweifelt und vergeblich nach diesem Glück sehnen, die aber keine Chance haben, auf natürlichem Wege Mutter oder Vater zu werden. Es geht um Menschen, die medizinische Hilfe benötigen, es geht um Menschen, die eine Erkrankung haben oder andere gesundheitliche Probleme.
Um es klar zu sagen, wir wissen, es gibt in diesem Bereich klare Regeln, und wir stehen auch zu diesen Regeln. Aber um sich den Kinderwunsch zu erfüllen, gehen viele Paare, auch Paare aus Rheinland-Pfalz, an ihre Grenzen, an die körperlichen Grenzen, insbesondere die Frauen, an die finanziellen Grenzen – viele Paare verschulden sich –, und es gibt auch Paare, die dann tatsächlich wörtlich über Grenzen gehen. Sie gehen in die Tschechei, in die Ukraine, nach Spanien, in die USA, und sie gehen auch über die Grenze, was bei uns legal ist.
Meine Damen und Herren, während der Bund dieses Problem erkannt und bereits im Jahr 2012 ein Programm aufgelegt hat, das Kinderwunschbehandlungen gezielt fördert, gehört Rheinland-Pfalz leider zu der Minderheit der Bundesländer, die sich nicht an diesem Programm beteiligen, sich beharrlich geweigert haben, diese Maßnahme kozufinanzieren; denn eben auf einer Kofinanzierung beruht das Bundesprogramm. Meine Damen und Herren, das ist eine Schande.
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, was mich umgetrieben hat, ist insbesondere die Begründung, warum sich Rheinland-Pfalz nicht beteiligt. Ich muss sagen, mir ist selten soviel Arroganz und Selbstgefälligkeit begegnet.
Sie sagen, Paare müssen sich bei drei unterschiedlichen Stellen bewerben und Anträge stellen: bei der Krankenkasse, beim Bund und dann noch beim Land. Dann – das ist ein Zitat – heißt es: Diese Bürokratie will die Landesregierung den rheinland-pfälzischen Bürgerinnen und Bürgern ersparen. – Meine Damen und Herren, das ist Zynismus, das ist Häme, das ist unglaublich, wie man hier mit diesen Menschen umgeht.
In dieser Argumentationslinie geht es noch weiter. Es heißt dann: Sieben Länder beteiligen sich nicht. Das entspricht einem Bevölkerungsanteil von 41 % der bundesdeutschen Bevölkerung. Natürlich sind auch die Rheinland-Pfälzer dabei. Dann heißt es: Das bedeutet, einem Teil der Bevölkerung kommt dieser Zuschuss nicht zugute, das sei ungerecht und deswegen beteilige man sich nicht. –
Wie vollkommen absurd ist denn diese Begründung? Es liegt doch an der Landesregierung, dafür zu sorgen, dass
sich die Partizipation erhöht. Es wäre doch an Ihnen gewesen, dafür zu sorgen, dass das Ganze gerechter wird.
Was möchten Sie? – Natürlich läuft es auf eine bundeseinheitliche Regelung hinaus. Klar, der Bund soll zahlen, und zwar alles.
Der Bund soll es zahlen.
Sie spielen – das finde ich im Prinzip das Allerschlimmste – auf Zeit. Seit 2012 spielen Sie auf Zeit. Das haben wir letzte Woche im Ausschuss wieder gehört. Sie möchten Gespräche führen, zunächst mit den A-Ländern, dann möchte man abwarten, weil es Neuerungen gibt, was die pränatale Diagnostik angeht.
Ich finde, das ist mit das Schlimmste; denn was diese Paare am allerwenigsten haben, ist nun einmal Zeit, und seit 2012 spielt diese Landesregierung auf Zeit. Das ist beschämend.
Meine Damen und Herren, jetzt kam heute Vormittag Ihr Antrag, reichlich spät,
und er ist ausschließlich eine Reaktion auf unsere Initiative. Er ist ausschließlich eine Reaktion auf unsere Initiative;
denn in der Ausschusssitzung vor wenigen Tagen haben die Vertreter der Ministerien und die Kolleginnen und Kollegen der Koalition noch komplett anders gesprochen. Da hat man auch gesagt, wir warten einmal ab, führen Gespräche, spielen weiter auf Zeit.
In Ihrem Antrag spielen Sie jetzt gezielt die Situation von unverheirateten und gleichgeschlechtlichen Paaren gegeneinander aus. Was die Kassen angeht, haben Sie auch recht, aber das Bundesprogramm sieht seit Januar 2016 ganz gezielt auch eine Unterstützung der Kinderwunschbehandlung für unverheiratete Paare vor.
Wenn Sie sagen, das geht nicht weit genug und betrifft keine gleichgeschlechtlichen Paare, ja, aber es sind doch Ihre Ministerinnen, es ist Ihr Ministerium. Da hätten Sie längst initiativ tätig werden können, wenn man es denn hätte haben wollen.
Meine Damen und Herren, ich bin froh, dass wir dieses wichtige Thema angestoßen haben. Ich bin froh, dass wir
offensichtlich die Koalition wachgerüttelt haben. Ich bin froh, dass wir einen durchdachten Antrag vorgelegt haben, der eben nicht mit der heißen Nadel gestrickt wurde.
Herzlichen Dank. Es ist bemerkenswert zu hören, wie lange sich Rheinland-Pfalz schon für die Belange von Kinderwunschpaaren einsetzt. Noch einmal: Seit dem Jahr 2012 gibt es das Bundesprogramm. Seitdem ist nichts passiert.
Nur noch einmal, um das Prozedere klarzumachen: Frau Ministerin, die Ausschusssitzung war letzte Woche. Wir haben letzte Woche darüber gesprochen, und uns liegt auch der Sprechvermerk vor. Ich habe die Argumente auch aufgrund des Sprechvermerks vorgetragen. Es ist nicht so, dass eine lange Zeit dazwischen war. Es sind wenige Tage.
Es ist bemerkenswert, wie Sie sich um die Gerechtigkeit in den anderen Bundesländern sorgen.
Kümmern Sie sich doch einmal darum, dass den Männern und Frauen in Rheinland-Pfalz Gerechtigkeit widerfährt. Das finde ich viel wichtiger.
Meine Damen und Herren, es ist offensichtlich, wie das gelaufen ist: Wir haben dieses Thema aufgegriffen, und Sie haben jetzt nachgezogen. Das ist offensichtlich. Haben Sie die Größe und sagen Sie einmal: Danke CDU, gut, dass Ihr uns auf dieses Thema aufmerksam gemacht habt. Das wäre Größe.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Das Thema, das wir heute in Form eines Antrags abschließend beraten, hat uns in den letzten Monaten intensiv beschäftigt. Es geht um die Frage – das ist eben schon sehr gut dargestellt worden –, ob Heim- und Pflegekinder gemäß § 94 SGB VIII bis zu 75 % ihres Nettoeinkommens an das Jugendamt abführen müssen oder sie davon befreit werden sollten.
Ein Anhörverfahren hat gezeigt, wie vielschichtig und komplex das Thema ist. Es war gut und richtig, dass wir uns die Zeit genommen und diese Anhörung durchgeführt haben; denn es gab noch Beratungsbedarf. Es gab auch kritische Stimmen innerhalb der Fraktionen. Es wurde argumentiert, es sei ein Bruch in der Systematik, oder es wurde gesagt – Sie haben es angeführt –, die eigenen Kinder, wenn sie denn einmal so alt sind, müssen selbstverständlich auch etwas abführen.
Aber allen war von Anfang an klar, dass der Betrag von 75 % viel zu hoch ist und dringend überdacht werden muss. Uns war wichtig, Heim- und Pflegekinder, die oftmals unter schwierigen Bedingungen aufwachsen, in ihrer sozialen und individuellen Entwicklung zu stärken und ihnen keine fiskalischen Steine in den Weg zu legen.
Wir waren uns auch einig, dass es aus pädagogischer und psychologischer Sicht sinnvoll ist, diese jungen Menschen zu ermutigen und nicht zu demotivieren. Ich habe das hier im Mai in der Sitzung bereits gesagt. Sie haben das sehr authentisch aus persönlicher Sicht dargestellt. Ich habe das auch aus volkswirtschaftlicher Sicht beleuchtet. Ich habe gesagt, wir haben ein großes Interesse daran, den jungen Menschen zu zeigen, dass es sich lohnt, eine Ausbildung zu machen, es sinnvoll ist zu lernen und es gelingen kann, auch aus eigener Kraft ein eigenverantwortliches, gutes Leben aufzubauen.
Meine Damen und Herren, es galt abzuwägen zwischen der Beibehaltung eines reduzierten Beitrags und der völligen Abschaffung. Entsprechend wurden hier Argumente ausgetauscht. Diskutiert wurde auch die Frage, ob der Kostenbeitrag in einer anderen Form erhoben werden sollte, so in Form eines Festbetrags etwa in Form der Düsseldorfer Tabelle. Die Ausführungen der Sachverständigen haben aber ganz deutlich gemacht, dass es auch bei dieser Kostenbeteiligung nicht um finanzielle, sondern um pädagogische Aspekte ging.
Was die Herstellung vergleichbarer Lebensverhältnisse von Heranwachsenden mit einem traditionellen Familien
hintergrund einerseits und jungen Menschen aus Jugendhilfemaßnahmen andererseits angeht, gibt es keine verlässlichen empirischen Daten. Längst nicht alle Jugendlichen müssen etwas abgeben. Ich kann Ihnen auch sagen, in vielen Familien ist es eher noch so, dass Eltern und Großeltern weiterhin noch etwas dazugeben.
Das muss man auch sagen. Gerade die Großeltern leisten sehr viel, und sie tun es gerne.
Meine Damen und Herren, wir haben von rechtlichen Problemen gehört, nach denen eine Heranziehung der Jugendlichen gleich nach Lehrantritt auch juristisch anfechtbar sei. Wir haben auch gehört, dass es keine wissenschaftlichen Erkenntnisse gibt, keine Maßstäbe, nach denen eine Reduzierung oder eine Abschaffung des Kostenbeitrags erfolgen sollte. Es fehlen also Referenzwerte, und es fehlen auch einheitliche Verfahren, um diese Referenzwerte festzulegen.
Hinzu kommt, dass die Beiträge – so hart sie auch für den einzelnen jungen Menschen sind – insgesamt marginal sind. Die Erhebung stellt für die Jugendämter oft einen hohen bürokratischen Beitrag dar. Aufwand und Ertrag stehen oftmals in keinem Verhältnis. Auch das muss gesagt werden.
Meine Damen und Herren, all das war für den Entscheidungsprozess hilfreich. Bevor ich zu unserem gemeinsamen Antrag noch etwas sage, möchte ich noch kurz etwas zur AfD sagen. Auch Sie haben sich intensiv mit der Thematik beschäftigt. Ich will es Ihnen zugutehalten, Sie haben auch pädagogische Aspekte für Ihren Antrag geltend gemacht. Ich denke aber, es ist einfach nicht zielführend. Es ist sehr bürokratisch. Sie sagen, 25 % sollen abgegeben werden, weitere 25 % sollen auf ein Treuhandkonto gehen. Ich sage, es kann im Einzelfall durchaus Sinn machen, dass man so etwas ausmacht. Aber das muss im Einzelfall ausgemacht werden. Es kann nicht sein, dass dies in einem Gesetz festgeschrieben wird. Das ist ein Misstrauen gegenüber diesen jungen Menschen. Ich glaube, das sollten wir nicht tun.
Wir haben uns dafür entschieden, einen gemeinsamen Weg zu gehen, weil wir fest davon überzeugt sind, dass es ein wichtiges Signal ist, das den jungen Menschen beim Start in ein selbstbestimmtes Leben hilft, und weil wir auch glauben, dass wir mit einem starken gemeinsamen Antrag Rheinland-Pfalz ein Gewicht geben.
Ich hoffe und wünsche, dass wir als Rheinland-Pfalz die Beratungen im Bund positiv im Sinne der jungen Menschen beeinflussen. Dafür auch herzlichen Dank den Kollegen, die das so wunderbar mitgetragen haben.
Vielen Dank.
Herr Staatssekretär, ich glaube, wir sind uns einig, dass eine europäisch abgestimmte vereinfachte Nährwertkennzeichnung der beste Weg wäre. Es ist ganz klar, dass wir eine Vereinfachung brauchen, damit die Verbraucher es klar erkennen.
Sie haben das Nutri-Score-System sehr positiv dargestellt. Ich will sagen, es gibt wissenschaftliche Begleitungen, die sagen, es gibt dort kritische Dinge zu sehen, beispielsweise die Bewertung eines Menüs aus Pommes Frites, Schnitzel und einem Light-Softgetränk. Der dahinterstehende Nutri-Score-Algorithmus gibt diesem Menü eine grüne, eine positive Bewertung, also die zweitbeste Bewertung.
Wie würden Sie das bewerten?
Herr Staatssekretär, wenn es jemanden in der Vergangenheit gab, der massiv gegen bisherige Nährwertampel gekämpft hat, mit ganz markigen Worten, und zwar auch im Wahlkampf, dann war es Herr Wissing. Ich frage: Ist die Diskrepanz innerhalb der Landesregierung jetzt ausgeräumt?
Herr Präsident, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Frau Ministerin, Sie haben nun endlich den Gesetzentwurf vorgestellt,
nachdem der Referentenentwurf krachend gescheitert ist und für alle Betroffenen im Land für Unverständnis, ja, für Kopfschütteln gesorgt hat.
Frau Dreyer, Sie haben damals Nachbesserungen versprochen, aber auch dieser Entwurf wird den Anforderungen der Kindertagesstätten nicht gerecht.
Meine Damen und Herren, es gab bereits große Demonstrationen im Land, auf denen der Entwurf kritisiert wurde. Die kommunale Familie, unabhängig von der Parteizugehörigkeit, lehnt diesen Gesetzentwurf ab.
Die Rhein-Zeitung schreibt heute: „So trickst das Land bei der Kitanovelle – Zwischen Rechnungen der Regierung und der Realität klafft eine Lücke“. Sie schreibt weiter: „Kein anderer Gesetzentwurf löst im Land derzeit so viel Streit aus wie die Novelle des Kitagesetzes. Und Recherchen unserer Zeitung zeigen – der Ärger ist berechtigt. Das Land trickst bei der Auslastung und der Dauer der Ganztagsbetreuung, um die kommende Personalausstattung besser dastehen zu lassen.“
Meine Damen und Herren, diese Analyse trifft es genau auf den Punkt.
Seit vielen Jahren entwickelt sich die Kita-Landschaft sehr dynamisch, was die Zahl der Plätze angeht, was die Altersspreizung der Kinder angeht, was den Betreuungsumfang angeht. Auch die pädagogischen Aufgaben sind immer vielfältiger und wichtiger geworden, also Sprachförderung, Inklusion, Integration, und auch die Beratung und die Elternarbeit sind immer wichtiger geworden. Das alles haben Erzieherinnen und Erzieher durch ihr enormes Engagement, durch ihren großen Einsatz wettgemacht; denn die Personalstruktur hat sich nicht verändert.
Meine Damen und Herren, dies kann eine gewisse Zeit funktionieren, es kann eine Übergangszeit sein. Aber wir wissen, wir brauchen eine Anpassung an die tatsächlich zu leistende Arbeit.
Das war doch der Punkt, das waren die großen Erwartungen, das waren die großen Hoffnungen, die sich an dieses neue Gesetz gerichtet haben. Es war die Hoffnung von den Trägern, von den Erzieherinnen und von den Erziehern, von den Eltern, von der gesamten Gesellschaft, dass wir
einen Entwurf bekommen, der transparent ist, der fair ist, der zukunftssicher ist. – Und was haben wir bekommen? Einen großen Kita-Schwindel.
Meine Damen und Herren, wir können es auch mit vielen Beispielen belegen. Sie sagen, 80 Millionen Euro werden durch das Land bereitgestellt, sie fließen sogar konkret in Personalstellen. – Das ist der erste Schwindel; denn viele dieser Mittel fließen eben in administrative Aufgaben. Sie kommen den Kindern vor Ort eben nicht in Form von mehr Erzieherstellen zugute.
Sie sagen, es gibt viele Millionen Euro mehr im System. Deshalb wird automatisch alles besser. Das ist der zweite Schwindel.
Sie unterschlagen, dass es eine Aufgabenausweitung gibt – wir haben das immer wieder betont –, insbesondere den Sieben-Stunden-Betreuungsanspruch über Mittag. Den halten wir für richtig. Das ist eine gesellschaftliche Erwartung. Es ist gut, dass wir das machen. Das muss aber eben auch finanziell und mit Personal unterlegt werden. Genau das tun Sie nicht.
Ich erspare Ihnen das nicht. Wir haben hier schon ganz plastisch geschildert, wie es in den Kitas über Mittag abläuft.
Ich hatte am Montagabend eine große Veranstaltung gemeinsam mit zwei Landkreisen. Da sagte eine Erzieherin noch einmal, dass es eine Aufgabenverdichtung, eine Arbeitsverdichtung um die Mittagszeit gibt. Der werden Sie in keinster Weise gerecht. Das lassen Sie unter den Tisch fallen.
Meine Damen und Herren, Sie sagen, die Betreuungsqualität würde weiter steigen. Das ist der dritte Schwindel. Sie machen hier etwas Ungeheuerliches, was es in der ganzen Republik sonst nirgendwo gibt.
Sie machen etwas Ungeheuerliches: Die Kleinsten, die Kinder unter drei Jahren, die Zweijährigen werden mit den Schulanfängern gleichgestellt.
Zweijährige werden aber noch gewickelt.
Zweijährige brauchen wesentlich mehr Aufmerksamkeit. Sie brauchen mehr Zuwendung.
Das alles wird ihnen nicht gewährt. Sie bleiben bei diesem Betreuungsschlüssel.
Am Dienstag fand in Mainz eine große Demonstration der Freien Träger statt.
Haben Sie das Schild gesehen, das ein Vater gehalten hat: „Schützt unsere Zweijährigen!“
Da stellt sich ein Vater hin und – – –
Ich finde das bemerkenswert. Ich habe mit diesem Vater gesprochen, aber Sie offensichtlich nicht. Er hat genau diese Sorgen. Das ist genau das Thema, das ich hier anspreche.
Sie sagen, keine Kita würde sich schlechterstellen. Das ist der vierte Schwindel; denn es gibt eine ganze Reihe von Kindertagesstätten, die sich wirklich schlechterstellen.
Uns liegen viele Berechnungen von den Landkreisen vor.
Viele Ihrer Berechnungen sind falsch.
Viele Ihrer Berechnungen sind falsch!
Hier gilt es, die Wahrheit zu sagen. Also lügen alle Kreisverwaltungen. Alle, die vor Ort Verantwortung tragen, lügen. Das ist eine unglaubliche Arronganz der Macht, die sich hier durchgesetzt hat.
Sie sehen mehr Stellen als die Kreisverwaltungen, weil Sie nämlich tricksen, weil Sie nämlich anders definieren, was Ganztag ist. Das entspricht nicht den Tatsachen.
Schauen Sie sich doch einmal in einer Kita zwischen 16 Uhr und 16:30 Uhr um. Viele der Ganztagskinder sind dann doch schon längst nicht mehr da. Sie rechnen sich die Realität schön und machen der Öffentlichkeit ein X für ein U vor. Dazu könnte ich noch vieles anführen.
Meine Damen und Herren, dieser Gesetzentwurf ist genauso eine Enttäuschung wie Ihre Grundschulreform und Ihre vermurkste Hochschulreform. Das zeigt, dass Sie nicht mehr im Kontakt mit den Menschen stehen.
Sie haben die Sorgen und Nöte der Eltern und Familien nicht mehr im Blick. Das zeigt dieses Gesetz.
Wir werden in den kommenden Wochen für ein deutlich verbessertes Gesetz in den Ausschüssen kämpfen. Uns geht es darum, fair mit den Trägern umzugehen. Wir möchten eine gute Partnerschaft mit den Eltern. Wir möchten optimale Arbeitsbedingungen für Erzieherinnen und Erzieher. Vor allem wollen wir ein Gesetz, bei dem die Kinder im Fokus stehen.
Meine sehr verehrten Kollegen, wenn Sie an einer ehrlichen Debatte interessiert sind, wenn Sie für ein transparentes und faires Gesetz stehen und wenn wir davon wegkommen wollen, wer wie rechnet, dann machen Sie es doch ganz einfach so, wie wir das vorgeschlagen haben: Stimmen Sie der von uns geforderten Gesetzesfolgenabschätzung zu.
Dann haben wir es schwarz auf weiß. Dann können wir hier ganz anders miteinander sprechen. Wir gehen also davon aus, dass Sie unserem Antrag zustimmen werden.
Herzlichen Dank.
Frau Kollegin, Sie haben die Evaluation angesprochen. Nach sieben Jahren: Selbstverständlich, das kann man machen. Das gehört in ein solches Gesetz. Das entbindet uns aber nicht von der Pflicht und der Verantwortung, es bereits jetzt richtig zu machen.
All das, was Sie gesagt haben, spricht auch für unsere Gesetzesfolgenabschätzung. Wenn Sie es also ernst meinen,
stimmen Sie dem zu.
Im Übrigen gibt es bereits eine Evaluation. All das, was Sie einfordern, haben wir. Es gibt ein Controllingpapier, das die Personalsituation genau beleuchtet: Selbstkontrolle der Personalkosten gemeinsam von Landkreisen, Städten und Kirchen. Es existiert eine Evaluation. Man muss sie sich nur anschauen.
Seitdem sind die Bedingungen noch schwieriger geworden. Wenn man wollte, könnte man daran schon arbeiten. Stimmen Sie unserem Vorschlag zu. Sie haben vorhin die Argumente dafür geliefert. Es spricht nichts dagegen.
Was Sie noch gesagt haben, das Investitionsprogramm, das ist eben noch einmal aufgekommen, 13 Millionen Euro, klingt wunderbar. 13 Millionen Euro bedeuten pro Kita 5.000 Euro, und davon wollen Sie Küchen umbauen?
Sie bekommen dafür eine bessere Spülmaschine. Mehr wird es nicht geben.
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen von den regierungstragenden Fraktionen! Wenn es tatsächlich so ist, dass Sie von Ihrem Gesetzentwurf so überzeugt sind, wie Sie es hier zu sein vorgeben, dann kneifen Sie doch nicht, dann stimmen Sie doch unserem Antrag auf Gesetzesfolgenabschätzung zu. Das müssen Sie doch.
Wenn Sie es dann doch nicht tun, hätten wir gerne von Ihnen, Frau Ministerin, konkret die Fragen beantwortet: Können Sie tatsächlich ausschließen, dass sich keine Kita in Rheinland-Pfalz in der Personalausstattung verschlechtern wird?
Können Sie wirklich zusichern, dass mit Ihrem Gesetzentwurf keine Mehrarbeit und keine Arbeitsverdichtung auf die Erzieherinnen und Erzieher zukommt?
Dazu hätten wir gerne Ihre konkreten Antworten.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Thema „Kinderarmut“ ist in der Tat eines der drängendsten Probleme unserer Zeit. Wir dürfen uns nicht damit abfinden, dass Kinder in Armut aufwachsen und keine gesellschaftliche Teilnahme für sie möglich ist, dass sie ausgegrenzt werden. Ich glaube, darüber sind wir in diesem Hohen Hause alle einer Meinung.
Das Thema „Grundsicherung“ beherrscht aktuell die Debatte. Es ist eine äußerst interessante Debatte, weil sie zeigt, wie sich die Grenzen in der Diskussion verschoben haben. Sie, Frau Kollegin, haben soeben deutlich gemacht, dass es dort einen gewissen Paradigmenwechsel bei Ihnen gibt.
Ich habe einmal die Plenarprotokolle durchgeschaut, und das ist sehr interessant. Dort ist nachzulesen, dass im Jahr 2015 Vertreter von SPD und den Grünen sich sehr stringent gegen familienpolitische Geldleistungen ausgesprochen haben. Dies würde Eltern von der Erwerbstätigkeit abhalten, Familien würden die Mittel falsch ausgeben.
Ich erinnere des Weiteren an die Bilder von den Schnapsflaschen und den Flachbildfernsehern. Ihr Resümee war damals, familienpolitische Geldleistungen sind in den Kindertagesstätten besser angelegt als in den Familien selbst. Dies ist alles nachzulesen, beispielsweise im Protokoll der 101. Plenarsitzung am 22. Juli 2015.
Sie waren damals stolz und froh, dass das Betreuungsgeld abgeschafft wurde. Sie lehnten ein Landesfamiliengeld ab, das unabhängig vom Besuch einer Kindertagesstätte gezahlt wird. Ihre Landesregierung hat letztendlich auch das Landesfamiliengeld abgeschafft. Geldleistungen für Familien war also nicht das Mittel Ihrer Wahl.
Nun kommt eine Kehrtwende. Ich sage: Wir finden das richtig; denn wir hatten im Ausschuss Anhörungen zum Thema, was gegen Kinderarmut getan werden kann. Dabei war klar, wir müssten keinen Paradigmenwechsel vornehmen, weil wir schon immer gesagt haben, es braucht beides, es braucht monetäre, finanzielle Unterstützung von Familien, und es braucht eine gute, eine bedarfsgerechte Infrastruktur. Es braucht einen Politikmix, weil das nur so geht.
Meine Damen und Herren, die Kehrtwende, die Sie jetzt vollführen, begleiten wir. Wir sind bei Ihnen, wenn Sie sagen, wir müssen die Leistungen übersichtlicher gestalten und da, wo es passt, zusammenführen. Man kann auch sehr gut darüber reden, Familienleistungen bedarfsgerecht anzuheben – auch das haben wir immer gefordert –, aber man muss natürlich kritisch hinterfragen, ob es sinnvoll ist, familienpolitische Geldleistungen ohne eine Anrechnung auf eine Grundsicherung zu satteln. Es geht um die Frage des Lohnabstandsgebots.
Dabei geht es auch um die Frage, inwieweit wir Eltern tatsächlich von Arbeit abhalten. Es stellt sich eben die Frage, ob hier prekäre Situationen manifestiert werden, weil die Leistungen irgendwann so hoch sind, dass es immer schwerer fällt, eine Erwerbstätigkeit zu finden, bei der dieser Betrag erreicht wird, der aber nie so hoch sein kann, dass man diese Verhältnisse tatsächlich überwinden kann. Das ist in der Tat die Frage.
Meine Damen und Herren, dann geht es natürlich auch noch um die Frage, dass Sie sagen, Kinder müssen losgelöst von der Familie betrachtet werden. Es ist schwierig, den Bedarf der Kinder von dem der Familie zu entkoppeln. Das funktioniert nicht; denn Kinder leben in diesen Familien und sind auf sie angewiesen. Deshalb kann es den Kindern nur gut gehen, wenn es den Familien insgesamt gut geht. Wir brauchen die ökonomische Stabilität, die psychosoziale Stabilität und die gesellschaftliche Teilhabe der Familie als Ganzes, um Kinder wirklich nachhaltig aus der Armut zu holen.
Eine Kindergrundsicherung, die sich nur auf das Kind bezieht statt den Blick auf die ganze Familie zu legen, ist möglicherweise nicht der richtige Weg. Deshalb bleiben wir bei unseren Vorstellungen. Wir brauchen einen Politikmix. Wir brauchen Anerkennung und Wertschätzung der familiären Entscheidungen. Wir brauchen eine vielfältige Familienpolitik, die auf gute Kitas, auf gute Kindertagespflege setzt, die familiäre Arbeit fördert und familienpolitische Geldleistungen beinhaltet. Dazu gehört auch eine familienfreundliche Sozialversicherung. Hier ist noch ein weiter Weg zu gehen.
Meine Damen und Herren, es ergeben sich auch noch andere Fragen, die zu klären sind, wie beispielsweise, ob sich Leistungen aus verschiedenen Bereichen überhaupt in einem solchen Zusammenhang zusammenlegen lassen. Das alles muss überprüft werden.
Ich kann sagen, wir haben einen sehr guten Alternativan
trag eingebracht, der genau das aufgreift, was damals bei unserer Anhörung herauskam. Wir sagen, wir möchten das Kindergeld differenziert nach Kinderzahl spürbar erhöhen. Wir möchten uns dafür einsetzen, eine grundsätzliche Steuerreform in Deutschland anzustoßen, die auch kleine und mittlere Einkommen sowie Familien spürbar entlastet. Letztlich möchten wir – auch das ist ein wichtiger Punkt – das Unterhaltsrecht so reformieren, dass eheliche Unterhaltsverpflichtungen auch nach einer Scheidung berechenbar bleiben und der Druck auf den alleinerziehenden Elternteil reduziert wird.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Das Thema, das wir zu so später Stunde besprechen, ist ein Thema, das auch uns als Union beschäftigt hat. Seitens der Bundestagsfraktion haben sich damit insbesondere jungen Abgeordneten befasst, und es wird gerade auf den unterschiedlichsten Ebenen intensiv diskutiert.
Ich will damit sagen: Es gibt auch in unserer Fraktion sehr große Sympathie für diesen Vorstoß. Es ist uns wichtig, dass wir die jungen Menschen, die in Heimen oder Pflegefamilien aufwachsen und leben, die vielleicht nicht immer die optimalen Startchancen, die vielleicht auch ein Päckchen mit sich zu tragen haben, ermutigen und nicht demotivieren. Wir möchten diesen jungen Menschen zeigen, dass es sich lohnt zu arbeiten, eine Ausbildung zu absolvieren und es möglich ist, sich aus eigener Kraft ein eigenverantwortliches Leben aufzubauen.
Meine Damen und Herren, man muss dazu auch sagen, dass in der Regel zwar ein Taschengeld von den Jugendämtern gezahlt wird, es aber natürlich einen Unterschied macht, ob ich ein Taschengeld bekomme oder selbst etwas zu meinem Lebensunterhalt beitragen kann und selbst etwas verdiene. Deswegen ist das für uns sehr, sehr wichtig.
Wir möchten, dass die Motivation, zu arbeiten oder eine Ausbildung zu absolvieren, erhalten bleibt und wir sie nicht kappen. Das ist vorhin bereits alles richtig gesagt worden. Natürlich ist es alles andere als förderlich für die Eigeninitiative und die Motivation, wenn ein Großteil des Gelds, nämlich 75 %, einbezogen werden. Das ist weder aus päd
agogischer noch aus psychologischer Sicht sinnvoll.
Deswegen müssen wir darüber sprechen. Wir würden das gerne im Ausschuss tun. Wir haben noch ein paar Fragen und würden gerne noch einmal genauer darüber sprechen, wie das letztendlich aussehen soll. Ich glaube, es kann schon sinnvoll sein, einen kleinen Eigenbehalt zu haben, sodass man einen symbolischen Betrag abführt. Ich glaube, das könnte sinnvoll sein. Aber darüber könnten wir gerne im Ausschuss sprechen. Wir freuen uns auf diese Beratungen.
Herzlichen Dank.
..... 5010, 5011....................... 5012 Abg. Bettina Brück, SPD:......... 5012, 5019 Abg. Michael Frisch, AfD:......... 5014, 5020 Abg. Helga Lerch, FDP:.......... 5015, 5021 Abg. Daniel Köbler, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:.................... 5016, 5017....................... 5021 Dr. Stefanie Hubig, Ministerin für Bildung: 5017 Abg. Martin Brandl, CDU:......... 5018, 5019
Mögliche Zensur durch Uploadfilter: Problematische Einschränkungen der Freiheit im Netz statt sinnvoller Reform des Urheberrechts auf Antrag der Fraktion der AfD – Drucksache 17/8628 –........... 5022
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Kita-Novelle lässt uns nicht los.
Nicht, weil wir nicht gerne auch über andere Themen sprechen würden, nein, es ist so, die Landesregierung legt hier einfach unfassbar schlechte Arbeit vor.
Meine Damen und Herren, der erste Entwurf war vollkommen inakzeptabel. Das haben Ihnen Verbände, Erzieherinnen und Erzieher und auch die Träger mehr als deutlich zu verstehen gegeben. Frau Ministerin, Ihre Reaktion war: Wir werden nachbessern. –
Nun ist gestern ein geplantes Konsenspapier von der Landesregierung und den kommunalen Spitzenverbänden veröffentlicht worden.
Das ist auch der konkrete Anlass für unsere Aktuelle Debatte – eine Aktuelle Debatte, die kaum aktueller sein könnte.
Meine Damen und Herren, es handelt sich hier nicht, wie es immer so gesagt wird, um irgendein Papier, nein, das ist die Grundlage für den Gesetzentwurf, über den übernächste Woche im Kabinett abgestimmt werden soll.
Es gibt viele Dinge, die man hier wirklich kritisieren muss. In der Kürze der Zeit will ich nur sagen, was für uns am Allerschlimmsten ist. Das ist die Situation, dass mit keiner Silbe erwähnt wird, die Betreuungssituation von Zweijährigen wird sich verbessern.
Die Landesregierung versucht sich stattdessen in eine Aufstockung der Personalzuweisung auf magere 0,1 Stellen pro Kind zu retten. Frau Ministerin, das mag eine Verbesserung sein zu Ihrem ersten Entwurf, aber es ist keine Verbesserung im Vergleich zum Status quo, und darum geht es doch.
Eine Gruppe bräuchte heute 25 Kinder, um auf 2,5 Erzieherinnen zu kommen, aber in vielen Gruppen wird diese Zahl von Erzieherinnen mit deutlich weniger Kindern bereits erreicht. Das zeigt doch, dass es eine konkrete Verschlechterung geben wird.
Durch die vielen Gespräche, die die CDU-Fraktion vor Ort mit Erzieherinnen und den Fachleuten führt, zieht sich eines wie ein roter Faden: Es ist zu wenig Zeit für die Arbeit mit den Kindern.
Dokumentationen, Förderpläne, Entwicklungsgespräche, all das braucht Zeit. Sprachförderung, Schulvorbereitung, Inklusion, Integration von Migrantenkindern wird mit weniger Personal als heute nicht gelingen.
Kinder brauchen Zuwendung. Sie brauchen Aufmerksamkeit, und das geht nicht in einem Massenbetrieb. Es braucht kleinere Gruppen. Ihr Vorschlag geht in Richtung randvoll gepackte Großgruppen. Wir haben ein anderes Bild von Kindertagesstätten!
Wer hier lacht,
ignoriert die Ängste und Sorgen von Erzieherinnen und negiert die Bedürfnisse von Kleinkindern. Das ist schäbig!
Meine Damen und Herren, wir haben schon oft darüber gesprochen. Die Ausweitung des Betreuungsanspruchs – 7 Stunden am Vormittag plus Mittagessen – werden wir ohne zusätzliches Personal und ohne Investitionen nicht hinbekommen.
Alles andere führt zu Verschlechterungen. Statt nun über mehr Qualität zu sprechen, wollen Sie eine Aufweichung der Qualität.
Sie wollen eine Aufweichung von Qualität. Sie stellen – das haben wir bereits vermutet – das warme Mittagessen zur Disposition, sonst hätte der Gemeinde- und Städtebund das gestern in seiner Veröffentlichung nicht explizit kritisiert.
Statt ihren Rechtsanspruch mit Investitionen und mehr Personal zu untermauern, wollen Sie kleinen Kindern wirklich das warme Mittagessen wegnehmen?
Und da sprechen Sie von „Verbesserungen“!
Die Zahlen zeigen es, und wir wissen, dass das Angebot auch die Nachfrage steigert.
Im Folgenden kündigt das Ministerium auch an, dass viele – – –
Herr Präsident!
Im Folgenden kündigt das Ministerium auch an, dass viele Regelungen aus dem Gesetz herausgenommen und in Regelungen verlegt werden. Das heißt, wesentliche Themen werden dem Parlament entzogen, liegen nur noch in der Verantwortung des Ministeriums. Das ist nicht transparent und auch nicht sonderlich demokratisch.
Deshalb, aus diesen guten Gründen, haben Ihnen die Landkreise gestern einen Strich durch die Rechnung gemacht und das Papier abgelehnt.
Der Gemeinde- und Städtebund geht genau denselben Weg. Er spricht von einem kompletten Vertrauensverlust in die Landesregierung. Frau Hubig, Sie haben hier erneut Schiffbruch erlitten.
Verstecken Sie sich nicht weiter hinter Ihren – – –
Fragen Sie sich: Wollen Sie die Erzieherinnen weiter belasten?
Sind Sie bereit, eine kindgerechte und angemessene Förderung einzuführen oder nicht?
Frau Dreyer, wie lange wollen Sie denn diesem Trauerspiel um die Novelle noch zuschauen?
Setzen Sie sich doch dafür ein, dass wir ein Kindertagesstättengesetz aus der Sicht der Kinder und aus der Sicht der Erzieherinnen und Erzieher bekommen.
Es ist doch auch Ihre Aufgabe. Kümmern Sie sich doch darum.
..... 4901, 4904....................... 4907 Abg. Bettina Brück, SPD:......... 4902, 4904 Abg. Michael Frisch, AfD:......... 4905 Abg. Helga Lerch, FDP:.......... 4906 Abg. Daniel Köbler, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:.................... 4908 Dr. Stefanie Hubig, Ministerin für Bildung: 4909
Mehrheitliche Ablehnung des Antrags – Drucksache 17/8349 –................ 4910
Status quo der Mobilfunkinfrastruktur evaluieren – Standort für 5G-Modellregion faktenbasiert prüfen Antrag der Fraktion der AfD – Drucksache 17/8348 –
dazu: Die Grundlagen für die Entwicklung der
5G-Netze in Rheinland-Pfalz anpassen – zukunftsfähige und verlässliche Mobilfunkinfrastrukturen realisieren Antrag (Alternativantrag) der Fraktion der CDU – Drucksache 17/8401 –........... 4911
Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Fehlentwicklungen im Kindertagesstättenbereich bringen wir immer wieder konsequent zur Sprache, zuletzt heute Vormittag, als wir das Ganze aus kommunaler Sicht beleuchtet haben.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich möchte an dieser Stelle etwas zu der inhaltlichen Kritik sagen. Ich glaube, diese inhaltliche Kritik wird sehr deutlich, wenn wir uns, Frau Ministerin, eine Einladung anschauen, die Sie vor wenigen Tagen gemeinsam mit dem Institut für Bildung, Erziehung und Betreuung (IBEB) in Koblenz verschickt haben.
Der Titel der Fachtagung lautet: „,Wir sitzen alle in einem Boot.‘ Kindertagesbetreuung: In Vielfalt stark werden“. Das Ganze ist zugegebenermaßen ziemlich vage, aber in der Erklärung werden Sie schon deutlich. Sie sagen, es geht um die Themen „Inklusion“ und „Gesellschaftliche Vielfalt“. Sie stellen ganz selbstverständlich fest, dass das grundlegende Aufgaben in den Kindertagesstätten sind.
Sie fordern von den Erzieherinnen und Erziehern einen professionellen Umgang mit den Themen „Inklusion“ und „Integration“. Das heißt, Sie werden den vielen Erzieherinnen und Erziehern an diesem Tag erneut vermitteln: Integration und Inklusion sind Pflicht. – So weit, so gut.
Meine Damen und Herren, wenn etwas Pflicht ist, dann ist es eben nicht nur Pflicht, das in den Kindertagesstätten durchgehend zu bearbeiten. Es ist auch Pflicht des Landes, konsequent zu handeln. Sie gehen den Weg, den Trägern und Erzieherinnen und Erziehern in Kindertagesstätten zu suggerieren, dass die vielfältigen Förderungen der Kinder verpflichtend sind, aber für sich selbst nehmen Sie die Verpflichtungen nicht in Anspruch.
Der Punkt ist: In dem bisherigen Entwurf des Kindertagesstättengesetzes findet sich kein Paragraf, der sich dem Thema „Inklusion“ widmet. Es findet sich kein Paragraf, der die Sprachförderung regelt. Es findet sich kein Paragraf, der die Integration von Migrantenkindern näher definiert. Es fehlen noch viele weitere Punkte.